PPV 2014 aktuelle Fragen
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- Sofie Raske
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1 PPV 2014 aktuelle Fragen Dr. Martin Prohaska-Marchried Telefon: +43 (0)1/ Juni 2014
2 EuGH C-98/13 Blomqvist./. Rolex Herr Blomqvist bestellte im Jänner 2010 über eine chinesische Online-Webseite eine Rolex-Uhr geliefert per Post aus HK EuGH ad Handeln im geschäftlichen Verkehr : Das Einlangen der rechtsverletzenden Ware in einem EU- Mitgliedsstaat genügt Verletzung des dem Urheber vorbehaltenen Verbreitungsrechts im EU- Mitgliedstaat des Käufers - bei Onlinekäufen in Drittstaaten Entfall von Recherchen zum Marktauftritt des Versandhändlers
3 Anti-Piraterie Maßnahmen der Kommission COM (2013) 0161 COM (2013) 0162 COM (2013) 0162 COM (2013) 0161
4 Anti-Piraterie / Vorschläge der Kommission Art. 9 (4) GMV-E Art. 10 MarkenRL-E Waren dürfen auch dann nicht in die EU eingeführt werden, wenn nur der Versender im geschäftlichen Verkehr handelt...wenn Abnehmer ein privater Verbraucher
5 Transit / Beweislast in Philips - Nokia EuGH C-446/09 Philips C-495/09 Nokia Markeninhaber musste bisher beweisen, dass die gefälschten Produkte in der EU in Verkehr gebracht werden sollen Nachweis durch Verkaufsofferte oder Werbung an Kunden in einem Mitgliedsstaat, oder wenn sich aus den Unterlagen ergab, dass eine Umleitung zu Verbrauchern in der EU beabsichtigt
6 Neu: Änderung der Beweislast bei Transitfällen Art. 9 (5) GMV-E Art. 10 MarkenRL-E Es ist Sache des Besitzers oder Importeurs gefälschter Markenwaren, in Fällen, in denen Anlass zu der Annahme besteht, dass diese Waren in der EU in Verkehr gelangen könnten, Nachweise über den finalen Bestimmungsort der Waren außerhalb der EU zu liefern
7 Haftung des Spediteurs auf Unterlassung der Einfuhr in das Bestimmungsland? BGH I ZR 235/10 Clinique happy auf Unterlassung der Einfuhr gestützt auf das Markenrecht des Bestimmungslandes; im Beispiel: Russland wenn nach dem Markenrecht des Bestimmungslandes ein vorbeugender Unterlassungsanspruch auf Untersagung von Einfuhr/Inverkehrbringen besteht
8 Anti-Piraterie Maßnahmen der Kommission Art. 9a GMV-E Art. 11 MarkenRL-E das Anbringen eines mit der Marke identischen oder ähnlichen Zeichens auf der Verpackung, Ettiketten, Anhängern, Sicherheitshinweisen, Echtheitsnachweisen oder auf anderen Kennzeichnungsmitteln, auf denen die Marke angebacht werden kann BMW AG./. Round and Metal Ltd u.a. [2012] EWHC 2099 (Pat), 27 July 2012
9 VDMA Studie Produktpiraterie
10 Sonstige Maßnahmen Garantie-Entfall bei Nutzung von Plagiaten Nachbauten beschaffen, analysieren und Vertrieb informieren Gespräch mit Kunden, z.b. im Fall der Weitergabe von CAD-Daten Konstruktive Maßnahmen Kriminalpolizeiliche Sicherstellung ( 110 Abs.3 Z4 StPO)
11 Abmahnung / gerichtliches Vorgehen Unterlassung Beseitigung Rechnungslegung angemessenes Entgelt / Schadenersatz Auskunft über Vertriebswege Urteilsveröffentlichung
12 Abmahnung / Erhöhung der Wissenskomponente wird nach der Abmahnung weiter verletzt dann ist der (bedingte) Vorsatz indidziert wichtig im Urheberstrafrecht ACHTUNG: Der Verletzte verliert gemäß 71 Abs 2 StPO sein Anklagerecht, wenn er die strafbare Handlung verziehen hat Bei der Formulierung der Abmahnung bzw. eines Vergleichsvorschlages daher achten, die Tat nicht zu verzeihen
13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Martin Prohaska-Marchried Partner, TaylorWessing e n w c T: E: m.prohaska@taylorwessing.com 1030 Vienna, Schwarzenbergplatz 7
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