Zusammenarbeit der Vermessungs- und Katasterverwaltung und der Flurbereinigungsverwaltung in Bodenordnungsverfahren

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1 Liste VermKÄ An die Vermessungs- und Katasterämter in Rheinland-Pfalz Ferdinand-Sauerbruch-Str Koblenz Telefon Telefa Mai 2013 Mein Aktenzeichen 24 / Bitte immer angeben! Ihr Schreiben vom Ansprechpartner(in) / Marco Ludwig marco.ludwig@vermkv.rlp.de Telefon / Fa 0261 / / Zusammenarbeit der Vermessungs- und Katasterverwaltung und der Flurbereinigungsverwaltung in Bodenordnungsverfahren Intranet Sehr geehrte Damen und Herren, am wurde ein Schreiben zur Zusammenarbeit der Vermessungs- und Katasterverwaltung und der Flurbereinigungsverwaltung in Bodenordnungsverfahren den Vermessungs- und Katasterämter RLP (VermKÄ) übermittelt. Aufgrund der Neuorganisation der Vermessungs- und Katasterverwaltung (VermKV) im Allgemeinen und der Gruppe Landesweite Dienstleistungen im Liegenschaftskataster (LDL) der Fachgruppe 24.2 des LVermGeo im Besonderen wurde das benannte elektronische Schreiben überarbeitet. Das Schreiben vom 29. August 2012, Az: 24 / wird hiermit aufgehoben und durch dieses ersetzt. 1/21 Weiterer Dienstort: Ringstraße Bad Kreuznach Telefon Telefa Geschäftszeiten: Montag Freitag und nach Vereinbarung Uhr

2 Nachfolgend wird das aktuelle Zusammenwirken der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR), der Technischen Zentralstelle der DLR (TZ-DLR), der Gruppe LDL und den VermKÄ auf Grundlage von Dienstbesprechungen und Praiserfahrungen der genannten Stellen bei der Aktualisierung 1 des Liegenschaftskatasters (LK) auf Grund von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz fortgeschrieben. I. Allgemeines Die Gruppe LDL fungiert als technische Schnittstellengruppe zwischen den oben genannten Verwaltungen bei sämtlichen Flurbereinigungsverfahren (inkl. Freiwilliger Landtauschverfahren nach 103a-103i FlurbG). Zum Austausch mit der Flurbereinigungsverwaltung wird ein durch die TZ-DLR entwickeltes Portal genutzt. Über dieses Portal erfolgt sämtlicher Datentransfer zwischen der Gruppe LDL, den DLR und der TZ-DLR. Der Datenaustausch zwischen den VermKÄ und der Gruppe LDL erfolgt über gesondertem Weg. Der Kontakt der VermKÄ mit der Gruppe LDL erfolgt bei Verwendung des elektronischen Postweges ausschließlich über die Adresse: DatenAustausch- Flurbereinigung@vermkv.rlp.de. Die Reihenfolge der Bearbeitung der einzelnen Verfahren wird durch die Dringlichkeit der Katasterberichtigung bei den DLR vorgegeben und durch die TZ-DLR in einem Portal veröffentlicht, welches der Gruppe LDL zugänglich ist. Die Beachtung und Weitergabe der Reihenfolge erfolgt durch die Gruppe LDL in Abstimmung mit der TZ- DLR. 1 Aktualisierung: Geobasisdaten des amtlichen Vermessungswesens auf Grund von Erhebungsdaten auf den neuesten Stand bringen. Siehe auch RiLK, Abschnitt 2. 2/21

3 II. Begriffsdefinition Nicht ALKIS-qualifizierungsrelevante Flurstücke (NAq-Flu): sind Flurstücke, die sich am Rand oder außerhalb des Verfahrensgebietes befinden und bei denen lediglich ein Eigentümerwechsel stattfindet. Die Geometrie sowie das Flurstückskennzeichen bleiben unverändert. Für diese Flurstücke wird bei der Katasterberichtigung keine Geometrie abgegeben. Fälschlicherweise werden in diesem Zusammenhang oftmals die Begriffe Tauschflurstück oder zugezogenes Flurstück benutzt. Diese Begriffe sind in einem anderen Zusammenhang im Rahmen der Flurbereinigung belegt und sind daher nicht zu verwenden. III. Aufgabenverteilung der Gruppe Landesweite Dienstleistungen im Liegenschaftskataster (LDL) und der Vermessungs- und Katasterämter (VermKÄ) im Rahmen der Katasterberichtigung von Flurbereinigungsverfahren Die Gruppe LDL ist eine zentrale Stelle der Vermessungs- und Katasterverwaltung zur Unterstützung der VermKÄ bei bestimmten Tätigkeiten. Die Gruppe LDL ist zuständig für: die Qualifizierung 2 von Flurbereinigungsverfahren, die Qualifizierung von amtsübergeifenden bzw. großflächigen öffentlichrechtlichen Festsetzungen, die Überprüfung der vollständigen Fortführungsentwürfe auf Validität und Konformität, die Rückmigration von ALKIS-Daten für die Flurbereinigung, die Aktualisierung der Kataloginformationen, 2 Qualifizierung: Anpassung und Ergänzung der Erhebungsdaten zum Zwecke der anschließenden Fortführungsverarbeitung. 3/21

4 den konzentrierten Kontakt und Austausch zu der TZ-DLR inkl. notwendiger Abstimmungen, die die Aktualisierung des LK betreffen, Fragen der VermKÄ bei den im Geschäftsverteilungsplan aufgeführten Arbeiten, den internen Informationsfluss zu den VermKÄ bei Fragen zu den in der Qualifizierung befindlichen Flurb-Verfahren und die Fehleranalyse bei Differenzen in den Verfahrensgrenzen inkl. deren Beauftragung zur Behebung der Missstände an die VermKÄ bzw. die TZ-DLR. Die VermKÄ sind zuständig für: die Führung des Liegenschaftskatasters, die Eignungsfeststellung (hier: Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen), die ggf. notwendigen Fehlerbehebungen im aktuellen Datenbestand ALKIS, die Mitwirkung am Vermessungskonzept, hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen zur Bestimmung der Verfahrensgrenze, sowie des Anschlusses der Verfahrensgrenze an den vermessungstechnischen Raumbezug, die Übernahme 3 der Verfahrensgrenze, den Direktkontakt bei Fragen, die (sonstige) Vermessungsstellen zur Übernahme ihrer Vermessungsschriften innerhalb von Flurbereinigungsverfahren haben und den Direktkontakt bei Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zu den in der Berichtigung befindlichen oder laufenden Flurbereinigungsverfahren 4 und die Fortführungsentscheidung. 3 Übernahme: Maßnahmen der zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörde von der Eignungsfeststellung und Qualifizierung der Erhebungsdaten über die Fortführungsentscheidung mit der anschließenden Fortführung des LK bis zur Aufnahme der Dokumente in die LK-akten. 4 Anmerkung: Sofern das VermKA katasterführende Stelle ist. Andernfalls ist an das zuständige DLR zu verweisen. 4/21

5 Entscheidend für die künftige Zusammenarbeit ist ein konzentrierter Informationsaustausch zwischen Flurbereinigungsverwaltung und VermKV. Hierbei sind die Gruppe LDL sowie die TZ-DLR die jeweils bündelnde Stelle. Informationen gehen von dort aus an die jeweils nachgeordneten Behörden. Fragen der nachgeordneten Behörden werden an diese beiden Stellen gerichtet, ohne dabei in die Kompetenzen der Liegenschaftsführung einzugreifen. IV. Ablaufskizze zur Aktualisierung des LK auf Grund eines Flurbereinigungsverfahrens Eine Ablaufskizze ist dem Schreiben als Anlage 1 beigefügt. V. Beschreibung der Tätigkeiten 1. Aufbereitung und Abgabe von Planungsdaten 5 an das DLR Für die Planung und Vorbereitung von Flurbereinigungsverfahren fordern die DLR Geobasisdaten in Form von ALK-Punktdaten, ALK-Grundrissdaten und ALB-Daten an. In einem von der TZ-DLR festgelegten Umring werden durch die Gruppe LDL ALKIS- Daten zu Punktdaten und Grundrissdaten rückmigriert sowie ALB-Daten abgeleitet. Fehler im Datenbestand, die im Rahmen der Rückmigration auffallen, sind durch das zuständige VermKA zu beheben. 2. Abgrenzung des Verfahrensgebietes und Erstellung des Vermessungskonzeptes Das DLR informiert vor der Anordnung eines Bodenordnungsverfahrens das zuständige VermKA über das geplante Verfahren und stimmt das Vermessungskonzept, insbesondere die Gebietsabgrenzung für das Bodenordnungsverfahren, mit dem zuständigen VermKA ab. Hierbei sind vor allem Besonderheiten zum Verfahren bzw. zur Verfahrensgrenze und Neumessungsgrenze detailliert und eindeutig zu beschreiben, 5 Planungsdaten sind: Punkte, Grundrissdaten und Eigentümerdaten 5/21

6 um einer ggf. Jahre später zu vollziehenden Berichtigung des LK die wichtigsten Informationen im Sinne einer Fertigungsaussage zu vermitteln. Insbesondere sind die geplanten Maßnahmen zur Bestimmung der Verfahrensgrenze und zum Anschluss dieser Grenze an den vtr detailliert abzustimmen und zu beschreiben. 3. Kennzeichnung von Flurbereinigungsverfahren Nach der rechtskräftigen Einleitung oder nach einem Änderungsbeschluss eines Flurbereinigungsverfahrens ist im Liegenschaftskataster sowie im ALB für alle im Verfahren liegenden Flurstücke ein Flurbereinigungsvermerk einzutragen (bzw. je nach Inhalt des Änderungsbeschlusses ggf. zu löschen). Anmerkung: Dies gilt nicht im Falle eines freiwilligen Landtausches nach 103a FlurbG. Hierbei handelt es sich um reine Eigentümerwechsel, ggf. in Verbindung mit Verschmelzungen. Der Mehraufwand der Kennzeichnung dieser Flurstücke und der Entfernung der Kennzeichnung zum Abschluss des Verfahrens steht auf Grund der Kürze der Laufzeit der Verfahren in keinem Verhältnis zum Nutzen. Hierzu übersenden die DLR den Beschluss in analoger Form an das jeweils zuständige VermKA. Das VermKA übermittelt den Beschluss an die Gruppe LDL, durch die TZ-DLR gelangt eine Flurstücksliste als Datei (Format: Abbildung 1) an die Gruppe LDL. Die Gruppe LDL konvertiert diese Flurstücksliste und splittet sie nach Gemarkungen auf. Die VermKÄ erhalten diese Flurstückslisten inklusive der zu vergebenden Attributwerte mit der Bitte um Eintragung der Objekte AX_BauRaumOderBodenordnungsrecht in ALKIS. Die VermKÄ melden an die Gruppe LDL Vollzug. Die Kennzeichnung im ALB wird von der Gruppe LDL zentral durchgeführt. Das DLR erhält abschließend die betroffenen ALB-Daten durch die Gruppe LDL. 6/21

7 Hinweis a: Sobald Flurstücke für ein Flurbereinigungsverfahren gekennzeichnet sind, dürfen Änderungen nur noch in Abstimmung mit der Gruppe LDL erfolgen, die sich mit der TZ-DLR in Verbindung setzt. Das zuständige DLR wird über die TZ-DLR informiert. Finden Änderungen ohne Abstimmung mit der Gruppe LDL statt, kann dies umfangreiche Nacharbeiten auf Seiten des VermKA zur Folge haben. Aufgrund der optimierbaren Darstellung von Flurbereinigungsverfahren in ALKIS, empfiehlt sich die Eintragung in der Projektübersicht der VermKÄ. Vorsicht ist bei der Anwendung von Massenverfahren wie GST-Ü, SQV oder QuD geboten. Eine u. U. auf Jahre unveränderte Verfahrensgrenze ist zu gewährleisten. Dazu unterstüzt die Gruppe LDL den Arbeitsprozess bei Beschluss neuer Verfahren, indem sie eine Sperrung für die zur Verfahrensgrenze gehörigen Objekte auf der Datenhaltungskomponente (DHK) veranlasst, nachdem das VermKA die Gruppe LDL über das neue Verfahren informiert hat. 4. Abgabe der aktuellen Verfahrensgrenze Vor einem zur Berichtigung anstehenden Flurbereinigungsverfahrens ist die Abgabe der aktuellen Verfahrensgrenze (Bestandsdaten aus der DHK) an die TZ-DLR erforderlich. Dazu werden sämtliche AX_Grenzpunkt mit dem REO AX_Punktort_TA der tatsächlichen Verfahrensgrenze benötigt. Flurstücke, die nach der Einleitung des Verfahrens zugezogen werden und lediglich eine Änderung des Eigentümers erfahren (NAq-Flu), werden hierbei nicht berücksichtigt. Solche Flurstücke können sowohl räumlich getrennt vom tatsächlichen Verfahrensgebiet liegen wie auch direkt angrenzend. Da es sich hierbei lediglich um Eigentümeränderungen handelt und nicht um geometrische Anpassungen, sind diese Informationen bei der Berichtigung des LK auf Grund eines Verfahrens nicht im NAS-Fortführungsentwurf zu übermitteln, sondern zunächst im Grundbuch einzupflegen. Das Liegenschaftskataster wird diesbezüglich über den automatisierten Datentransfer zwischen Grundbuchverwaltung und VermKV berichtigt. 7/21

8 Aus diesem Grunde sind diese Flurstücke bei der Abgabe der aktuellen Verfahrensgrenze auszugrenzen. Die TZ-DLR stellt zur Abgabe der aktuellen Verfahrensgrenze der Gruppe LDL eine Flurstücksliste (Format: Abbildung 1) mit den im Verfahrensgebiet befindlichen Flurstücken zur Verfügung. Im Gegensatz zur Flurstücksliste (Format: Abbildung 1), die im Rahmen der Kennzeichnung übermittelt wird, sind hierbei sämtliche NAq-Flu NICHT enthalten. In der Qualifizierungskomponente wird mittels der Flurstücksliste ein Flächenobjekt erzeugt, welches zur Ableitung der Grenzpunkte auf der Verfahrensgrenze dient. Durch das jeweils zuständige VermKA sind gegebenenfalls fehlende Punktkennungen zu vergeben und Objekte der Objektart AX_PunktortAU zu bereinigen (siehe Hinweis b). Hierzu werden dem VermKA der aus dem Flächenobjekt abgeleitete Umring (Format: Abbildung 2) sowie eine Beschreibung (Beispiel Abbildung 5) der zu erledigenden Arbeiten übermittelt. Nimmt das VermKA auch Änderungen in der Punktlage vor, so muss die Gruppe LDL zur Abgabe der aktuellen Punkte der Verfahrensgrenze erneut mittels der Flurstücksliste (Format: Abbildung 1) ein temporäres Flächenobjekt erstellen. Hinweis b: Gemäß RiLK Anlage 1 Nr. 1.3 ist grundsätzlich pro Punkt nur 1 Punktort im amtlichen CRS zu führen. Ein weiterer Punktort mit unterschiedlicher GST kann temporär geführt werden, ist jedoch alsbald wieder zu beseitigen. Die Führung von mehreren Punktorten an einem Grenzpunkt kann jedoch zu fehlerhaften Datenabgaben an die TZ-DLR führen. Nachfolgendes Beispiel erläutert die Problematik: Ein ZUSO AX_Grenzpunkt besteht aus einem AX_PunktortAU mit der GST 2100 und einem AX_PunktortTA mit der GST 'nicht belegt' im CRS ETRS89_UTM32. Die beiden Punktorte haben des Weiteren abweichende Koordinaten. Das DLR benötigt sowohl rückmigrierte Punktdaten als auch rückmigrierte Grundrissdaten. Die Rückmigration des Grundrisses basiert auf dem Objekt der Objektart AX_PunktortTA. Die Rückmigration der Punktdaten jedoch bezieht sich immer auf den Punktort mit der besseren GST, in diesem Fall also auf den AX_PunktortAU. Folglich erhält das DLR 8/21

9 einen Grenzpunkt mit Koordinaten, welche nicht mit dem AX_PunktortTA identisch sind und somit nicht die eakte Verfahrensgrenze widerspiegelt. Dieser Zustand kann nicht verarbeitet werden. Um diesen Konflikt zu vermeiden, muss auf die Erzeugung eines weiteren Punktortes verzichtet werden. Vorliegende Fälle sind so zu bereinigen, dass lediglich ein Objekt der Objektart AX_PunktortTA mit den Attributen des AX_PunktortAU bestehen bleibt. Dies kann z.b. durch Kartenanpassung oder Punktortverschmelzung erfolgen. 5. Bestimmung und Übernahme der Verfahrensgrenze Die Bestimmung der Punkte auf der Verfahrensgrenze ist Aufgabe des zuständigen DLR, das sich u. U. einem Dienstleister in Form der Beauftragung eines ÖbVI oder VermKA bedient. Die Übernahme der Vermessungsschriften obliegt dem zuständigen VermKA. Die Vermessungsschriften werden entsprechend der Vorschriften für das Verfahren bei Liegenschaftsvermessungen oder der Zusammenarbeit der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Flurbereinigungsbehörden in Bodenordnungsverfahren (ZusVerm- Flurb) über das DLR beim VermKA eingereicht. Nach der Übernahme in das Liegenschaftskataster teilt das VermKA den Abschluss der Arbeiten per der Gruppe LDL mit, welche die nächsten Schritte einleitet und über die TZ-DLR das zuständige DLR informiert. 6. Reservierung von Flur- und Flurstücksnummern Da im Rahmen der Berichtigung eines Flurbereinigungsverfahrens in der Regel sämtliche Flurstücke innerhalb des Verfahrensgebietes gelöscht und durch die TZ- DLR neu geliefert werden, erhalten diese Flurstücke neue Flurstücksnummern. Davon ausgenommen bleiben die vorgenannten NAq-Flu. Zu diesem Zwecke können Flurstücksnummern bestehender Fluren, aber auch Flurenummern reserviert werden. Die Mitteilung über den Bedarf erfolgt seitens der TZ-DLR an die Gruppe LDL. Die Reservierung der Flurstücksnummern erfolgt durch 9/21

10 das jeweils zuständige VermKA auf Mitteilung der Gruppe LDL. Die Reservierung von Flurnummern wird durch die Gruppe LDL veranlasst. Die Gruppe LDL übermittelt die Ergebnisse in gebündelter Form der TZ-DLR. 7. Abgleich der Verfahrensgrenze Vor der eigentlichen Berichtigung des Liegenschaftskatasters vergleicht die Gruppe LDL die Daten der Verfahrensgrenze mit den Daten des Liegenschaftskatasters. Gegenstand dieser Prüfung sind folgende Aspekte: Ist der Datenbestand der Verfahrensgrenze der TZ-DLR mit dem aktuell in der DHK vorliegenden identisch? (Identisch in Anzahl, Punktkennung, Koordinaten, GST) Haben alle Punkte eine Punktkennung? Liegt der Anschluss an den vtr vor? (siehe Hinweis c) Sind Zwischenpunkte in die Geraden einzurechnen? Hat jedes Objekt der Objektart AX_Grenzpunkt nur ein Objekt der Objektart AX_PunktortTA im CRS ETRS89_UTM32? Gibt es überlappende Flächenobjekte der Objektarten der tatsächlichen Nutzung oder der öffentlich-rechtlichen Festsetzungen, die an der Verfahrensgrenze noch aufgetrennt werden müssen? Mängel und Auffälligkeiten werden durch die Gruppe LDL detailliert zusammengestellt und dem jeweils zuständigen VermKA bzw. der TZ-DLR mit der Bitte um zeitnahe Bereinigung übermittelt. Dazu teilt die Gruppe LDL den VermKÄ zur Arbeitsvorbereitung und -steuerung ca. 2-4 Wochen vorher mit, dass solche Arbeiten anstehen werden. Nach deren Abgleich wird die aktuelle Verfahrensgrenze im EDBS-Format der TZ- DLR durch die Gruppe LDL zur Verfügung gestellt. 10/21

11 Hinweis c: Bei einer Regelflurbereinigung nach 1/37 FlurbG, einer vereinfachten Flurbereinigung nach 86 FlurbG sowie einer Unternehmensflurbereinigung nach FlurbG sind die Grenzpunkte der Verfahrensgrenze an den vtr anzuschließen. Im Falle einer beschleunigten Zusammenlegung nach FlurbG sowie eines freiwilligen Landtausches nach 103a-103i FlurbG ist der Anschluss an den vtr nicht erforderlich. Näheres ist den Regelungen der ZusVermFlurb zu entnehmen. 8. Abgabe von ALB-Daten Auf Wunsch übermittelt die Gruppe LDL der TZ-DLR aktuelle ALB-Daten (Format: Abbildung 3) des Verfahrensgebietes (Flurstückskennzeichen, Aktualität und Prüfziffer), solange das ALB noch in Betrieb ist. 9. Abgabe von NBA-Daten Zur Erstellung des vollständigen NAS-Fortführungsentwurfes (FFE) benötigt die TZ- DLR neben den eigenen Daten des neuen Bestandes auch den aktuellen Bestand aus ALKIS. Hierzu erzeugt die Gruppe LDL NBA-Daten im NAS-Format und übermittelt diese der TZ-DLR. Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine Fortführungen im Verfahrensgebiet seitens der VermKV erfolgen. Die Gruppe LDL veranlasst die Sperrung der Daten des Gesamtgebietes des Verfahrens auf der DHK und informiert das zuständige VermKA. 10. Abweichender Rechtszustand Das DLR unterrichtet das zuständige VermKA vom Eintritt des neuen Rechtszustands durch Übersendung einer Ausfertigung der Ausführungsanordnung bzw. der vorzeitigen Ausführungsanordnung. 11/21

12 Der Flurbereinigungs-/Zusammenlegungsplan tritt ab diesem Zeitpunkt an die Stelle des Liegenschaftskatasters als amtliches Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des 2 Abs. 2 der GBO. Das zuständige VermKA trägt für die Flurstücke des alten Bestandes im LK das Attribut Abweichender Rechtszustand in ALKIS ein. 11. Erzeugung des vollständigen NAS-Fortführungsentwurfes und Prüfung der Daten Die TZ-DLR erzeugt mittels der NAS-NBA-Daten sowie der Daten des neuen Bestandes (aus GRIBS und REDAS) einen vollständigen FFE und übermittelt diesen der Gruppe LDL zur Prüfung und weiteren Veranlassung. Die Gruppe LDL prüft den FFE wie folgt: Ermittlung des Inhalts des FFE mittels einer Statistik (Wie viele Objekte welcher Objektarten werden gelöscht, eingefügt oder verändert?) Durchführung einer NAS-Analyse (Prüfung gegen ALKIS-OK-RP, ALKIS-SK- RP und ALKIS-SK-AdV) Durchführung einer Aktualitätsprüfung Durchführung einer Validierung im Rahmen der Fortführungssimulation (Prüfung gegen AAA-Basisschema) Ist der FFE nicht zur Fortführung des Liegenschaftskatasters geeignet, wird die TZ- DLR darüber informiert und um Behebung der Fehler gebeten. Dazu stellt die Gruppe LDL der TZ-DLR die oben genannten Ergebnis-/Fehlerdateien zur Verfügung. Werden bei der (erneuten) Eingangsprüfung keine gravierenden Mängel festgestellt, kann die Qualifizierung durch die Gruppe LDL erfolgen. 12. Antrag auf Berichtigung der öffentlichen Bücher, Sichtung der Unterlagen und Übermittlung der Akten zur Qualifizierung Mit der Abgabe der digitalen Fortführungsunterlagen (FFE, Ausgangsdaten) an die Gruppe LDL, stellt das DLR das Ersuchen um Berichtigung des 12/21

13 Liegenschaftskatasters in analoger Form beim VermKA. Hierzu erhält das VermKA die in der ZusVermFlurb beschriebenen Unterlagen. Die Risse werden über die - Adresse der VermKV zugeleitet und künftig automatisiert in WEGA2011 eingerichtet. Das VermKA sichtet die Unterlagen auf Vollständigkeit, bestätigt den Eingang und übersendet diese an die Gruppe LDL zur Qualifizierung. Parallel dazu werden von der TZ-DLR / dem DLR die entsprechenden Unterlagen zur Berichtigung des Grundbuches dem Grundbuchamt zur Verfügung gestellt. 13. Qualifizierung des FFE Im Qualifizierungsprozess werden u. a. die Objekte der öffentlich-rechtlichen Festsetzungen (örf) bearbeitet. Die Objekte der Bodenschätzung werden nach Rücksprache durch die Gruppe LDL mit dem jeweils zuständigen ALS bearbeitet, sofern diese Arbeiten im Zuge der Qualifizierung des Flurbereinigungsverfahrens erledigt werden können. Eine Nachschätzung des ALS und eine Anpassung der Bodenschätzungsobjekte nach Berichtigung des LK auf Grund eines Flurbereinigungsverfahrens erfolgt durch das zuständige VermKA. Die Qualifizierung der Gruppe LDL endet mit einer erfolgreichen Fortführungssimulation. 14. Fortführung ALKIS Nach erfolgreicher Fortführungssimulation muss die Fortführung beim zuständigen VermKA erfolgen. 15. Fortführung ALB Die Fortführung des ALB wird auf Mitteilung des VermKA durch die Gruppe LDL veranlasst. 13/21

14 16. Sichtung des fortgeführten Datenbestandes Nach der Freigabe führt das VermKA eine stichprobenhafte Sichtung des fortgeführten Datenbestandes mittels der Ausgabe- und Transferkomponente (ATK) durch. Gegebenenfalls können weitere Qualifizierungsarbeiten erforderlich sein, die der Gruppe LDL mitgeteilt und von dieser vollzogen werden. 17. Abschlussmeldung Die Abschlussmeldung erfolgt durch das zuständige VermKA. Das VermKA informiert die Gruppe LDL, die Bündelungsstelle der Ressortvereinbarung und die TZ-DLR. Die TZ-DLR informiert das zuständige DLR. 14/21

15 18. Schnittstellenbeschreibungen der Austauschlisten/-dateien a) Flurstücksliste Abbildung 1: Flurstücksliste (Gemarkung Flur Zähler Nenner) 15/21

16 b) UKO-Datei zur Ableitung des Umrings Abbildung 2: Format der UKO-Datei zur Ableitung des Umrings 16/21

17 c) Abgabe von ALB-Daten Abbildung 3: Format der ALB-Abgabe (Spaltenbezeichnungen siehe Abbildung 4) 17/21

18 18/21 Abbildung 4: Spaltenbezeichnungen zur Abbildung 3

19 d) Beispiel zur Beschreibung der abzuarbeitenden Mängel im Datenbestand Abbildung 5: Aufbereitung einer pdf-datei durch LDL eines zu löschenden AX_Punktort_AU zur Bearbeitung auf dem VermKA (auf Erläuterungstet im Beispiel wurde verzichtet) 19/21

20 19. Synopse = agierende Stelle im Teilprozess Stelle VermKA LDL TZ-DLR DLR --- Tätigkeiten Anforderung der Planungsdaten (1) Aufbereitung und Abgabe der Planungsdaten (1) Abgrenzung Verfahrensgebiet (2) Vermessungskonzept (2) Kennzeichnung von Flurb-Verfahren (3) Abgabe der aktuellen Verfahrensgrenze (4) Bestimmung Verfahrensgrenze (5) Übernahme Verfahrensgrenze (5) Reservierung von Flurnummern (6) Reservierung von Flurstücksnummern (6) Abgleich Verfahrensgrenze (7) Abgabe Verfahrensgrenze (7) Abgabe ALB-Daten (8) Abgabe NBA-Daten (9) Abweichender Rechtszustand (10) Antrag auf Berichtigung inkl. FFE (11) Prüfung der Fortführungsdaten (11) 20/21

21 Stelle VermKA LDL TZ-DLR DLR --- Tätigkeiten Sichtung der Unterlagen auf Vollständigkeit inkl. ggf. Nachforderung (12) Akten an LDL (12) Qualifizierung des FFE (13) öffentlich-rechtliche Festsetzungen (örf) (13) Bodenschätzung VOR Berichtigung des LK (13) Bodenschätzung NACH Berichtigung des LK (13) Fortführung ALKIS; QK-FF (14) Fortführung ALB (15) Sichtung des fortgeführten Datenbestandes (16) Fehlerbehebung nach Qualifizierung (16) Abschlussmeldung (17) Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Jörg Kurpjuhn Anlage: Ablaufdiagramm 21/21

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