ESSER & DR. HOLTHAUSEN RECHTSANWÄLTE. Aktuelle Rechtsprechung in Kurzfassung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ESSER & DR. HOLTHAUSEN RECHTSANWÄLTE. Aktuelle Rechtsprechung in Kurzfassung"

Transkript

1 Aktuelle Rechtsprechung in Kurzfassung 1

2 Agenda 1. Teil: Vermessungsrecht 2. Teil: Zwangsvollstreckungsrecht 3. Teil: Berufsrecht 2

3 1. Teil: Vermessungsrecht Verwaltungsgericht Potsdam Urteil vom (Az. 4 K 2495/07) 3

4 1. Teil: Vermessungsrecht Leitsätze: Für die Ermittlung der Lage einer bestehenden (festgestellten) Flurstücksgrenze ist von ihrem Nachweis im Liegenschaftskataster auszugehen. Daraus folgt, dass eine einmal festgestellte Grundstücksgrenze vorbehaltlich eines anderen Grenzverlauf festlegenden zivilgerichtlichen Urteils weder nochmals noch abweichend von einer vorherigen Grenzfeststellung festgestellt werden kann. 4

5 1. Teil: Vermessungsrecht Fehlt es an einer durch Sicherungsmaße geprüften Vermessung, braucht der weiteren Frage, ob die Beteiligten mit dem Ergebnis der Grenzermittlung einverstanden waren, nicht weiter nachgegangen zu werden. Ein Anfechtungsrecht wegen eines Inhaltsirrtums wurde dem Eigentümer zugesprochen. Dem Anfechtenden war nicht bewusst, dass es sich vorliegend um die erstmalige Feststellung einer Grenze handelte. 5

6 1. Teil: Vermessungsrecht Sachverhalt: 1994 Vermessung durch ÖbVI hier: Teilungsvermessung 2006 Vermessung durch ÖbVI-Kollegen hier: Abmarkung Nachbar 1 LGB (Auftrag: 2006 Vermessung) Nachbar 2 (Auftrag: 1994 Vermessung) WPB erlassen; Widerspruch des Nachbarn 2 stattgegeben; 2006 Vermessung aufzuheben 6

7 1. Teil: Vermessungsrecht 1) Grenzfeststellung: bestehende Grenze? Sofern eine bereits bestehende (heißt: festgestellte) Flurstücksgrenze ermittelt wird, ist immer von ihrem Nachweis im Liegenschaftskataster auszugehen. Für die Übernahme von Grenzen in das Liegenschaftskataster sind nicht die materiellen Eigentumsverhältnisse maßgeblich. Es ist nicht die Aufgabe der Katasterverwaltung, über außerhalb des förmlichen Verfahrens betreffend die Feststellung von Grenzen entstandenen Verschiebungen der Eigentumsgrenzen und daraus resultierende Streitigkeiten zwischen den Eigentümern zu entscheiden. Dies sei vielmehr Aufgabe der Zivilgerichtsbarkeit. 7

8 1. Teil: Vermessungsrecht 2) Voraussetzungen einer Anfechtung a) Anfechtungserklärung 143 BGB b) Anfechtungsgrund 119 BGB (Anfechtbarkeit wegen Irrtums) oder 123 BGB (Anfechtbarkeit wegen arglistiger Täuschung) c) Kausalität zwischen Irrtum und Erklärung d) Frist eingehalten: 121, 124 BGB 8

9 1. Teil: Vermessungsrecht Anfechtung einer Grenzfeststellungserklärung Rechtsprechung zur Möglichkeit einer Anfechtung Glaubhaft vorgetragen? Anfechtung unverzüglich erfolgt? 9

10 1. Teil: Vermessungsrecht 3) Begriff der kontrollierten Vermessung Kontrollierte Vermessung = ausschließlich feldbezogene Anwendung der Katheten- und Hypotenusenmaße in einem rechtwinkeligen Dreieck zur Bestimmung der Lage eines Grenzpunktes über eine Hilfslinie Das Gericht stellt klar: Nicht zuletzt das Erfordernis einer durch Sicherungsmaße geprüften Vermessung sichert die auch im öffentlichen Interesse liegende Qualität und Brauchbarkeit des Liegenschaftskatasters. 10

11 2. Teil: Zwangsvollstreckungsrecht Oberlandesgericht Brandenburg Urteil vom Az. 5 U 151/09 nicht rechtskräftig! 11

12 2. Teil: Zwangsvollstreckungsrecht Leitsätze: Grundsätzlich erwirbt der Ersteher mit Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses das Grundstück, wie es im Grundbuch und dem Liegenschaftskataster verzeichnet ist. D.h. eine von der rechtmäßigen Grenze abweichende Katastergrenze (Buchgrenze) wird durch Zuschlag zur rechtmäßigen Grenze. 12

13 2. Teil: Zwangsvollstreckungsrecht Pressemitteilung: Tagesspiegel vom Katasterkuddelmuddel? Foto: Thilo Rückeis 13

14 2. Teil: Zwangsvollstreckungsrecht Sachverhalt: Professor B. Eheleute K. Sanierte Wohnhaus? Zuschlag in der Zwangsversteigerung Vermessung ÖbVI 14

15 2. Teil: Zwangsvollstreckungsrecht Leitsätze: Der Zuschlag ist ein originär öffentlich-rechtlicher Eigentumsübertragungsakt Eine von der rechtmäßigen Grenze abweichende Katastergrenze (Buchgrenze) wird durch Zuschlag zur rechtmäßigen Grenze. Der Zuschlag schuldnerfremden Eigentums ist letztlich Folge des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs. 15

16 3. Teil: Berufsrecht Bundesverwaltungsgericht Urteil vom Az. 8 C 24/11 Höchstaltersgrenze bei öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen 16

17 3. Teil: Berufsrecht Leitsätze: Die Gewährleistung eines geordneten Rechtsverkehrs stellt nach der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung der RL 2000/78/EG kein legitimes/sozialpolitisches Ziel dar. Ein solches erklärtes sozialpolitisches Ziel wäre bspw. dann gegeben, wenn das Ausscheiden älterer Sachverständiger Voraussetzung für das Nachrücken Jüngerer wäre. 17

18 3. Teil: Berufsrecht Bundesgerichtshof Beschluss vom NotZ (Brfg) 15/11 Höchstaltersgrenze bei Notaren weder verfassungsnoch europarechtswidrig 18

19 3. Teil: Berufsrecht Höchstaltersgrenze bei ÖbVI 16 Nr. 3 ÖbVIBO, 70.Lebensjahr Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen Beschluss vom Vf. 78-IV-04 Gesetzesbegründung (!!!) AGG Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 2000/78/EG 19

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 19. Fachtagung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und der Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes Brandenburg 07. September

21 Kontakt DR. LISA KEDDO-KILIAN, LL.M. Esser & Dr. Holthausen Rechtsanwälte Justitiare Am Römerturm Köln Tel.: +49(0)221/ Fax: +49(0)221/ l.keddo-kilian@esser-holthausen.de Website: 21

Beteiligte im Grenzfeststellungsverfahren

Beteiligte im Grenzfeststellungsverfahren Forum Liegenschaftskataster 2015 Beteiligte im Grenzfeststellungsverfahren Landkreis Prignitz, Dipl.-Ing. Christoph Richard Übersicht Vorstellung Grenzfeststellung Beteiligte Fallbeispiel Lösungsansatz

Mehr

OBERVERWALTUNGSGERICHT FÜR DAS LAND BRANDENBURG BESCHLUSS. In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren. gegen

OBERVERWALTUNGSGERICHT FÜR DAS LAND BRANDENBURG BESCHLUSS. In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren. gegen OBERVERWALTUNGSGERICHT FÜR DAS LAND BRANDENBURG BESCHLUSS 3 A 699/01.Z 10 K 3767/96 Potsdam In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren Kläger und Rechtsmittelführer, gegen den Landrat des Landkreises Ostprignitz-Ruppin,

Mehr

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Grenzvermessung Die Grenzvermessung ist geregelt im Brandenburger Vermessungs- und Katastergesetz. Sie kann nur von einem öffentlich bestellten oder dem zuständigen Katasteramt durchgeführt werden. Wir

Mehr

Forum Liegenschaftskataster 2015

Forum Liegenschaftskataster 2015 und für Forum Liegenschaftskataster 2015 Grenzfeststellung 1 und für Audit Festgestellte Grenzen Vermögenszuordnung 2 Festgestellte Grenzen - Rechtslage und für 13 Absatz 1 und 2 BbgVermG (1) Eine Grenze

Mehr

Flurstücksgrenzen im Lageplan zum Bauantrag - 9 DVOSächsBO

Flurstücksgrenzen im Lageplan zum Bauantrag - 9 DVOSächsBO Flurstücksgrenzen im Lageplan zum Bauantrag - 9 DVOSächsBO André Mickel Referat Geobasisinformation und Vermessung Agenda: Novellierung Bauordnungsrecht im Freistaat Sachsen Ziele des 9 DVOSächsBO Tätigkeit

Mehr

In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren. der Frau..., Antragstellerin und Beschwerdeführerin,

In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren. der Frau..., Antragstellerin und Beschwerdeführerin, OBERVERWALTUNGSGERICHT FÜR DAS LAND BRANDENBURG BESCHLUSS 3 B 12/02 10 L 204/01 Potsdam In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren der Frau..., Antragstellerin und Beschwerdeführerin, Prozessbevollmächtigte:

Mehr

Die Anfechtung, 119 ff., 142 ff.

Die Anfechtung, 119 ff., 142 ff. Ref. Alexander Rathenau, WS 2005/2006 Die Anfechtung, 119 ff., 142 ff. I. Anfechtungsgrund 1. Inhaltsirrtum 2. Erklärungsirrtum -Sonderfall: Anfechtung bei fehlendem Erklärungsbewusstsein 3. Eigenschaftsirrtum

Mehr

Das Widerspruchsverfahren bei Grenzvermessungen. Forum Liegenschaftskataster 4. Juni 2015 Staatskanzlei Brandenburg

Das Widerspruchsverfahren bei Grenzvermessungen. Forum Liegenschaftskataster 4. Juni 2015 Staatskanzlei Brandenburg Das Widerspruchsverfahren bei Grenzvermessungen Forum Liegenschaftskataster 4. Juni 2015 Staatskanzlei Brandenburg Agenda 2 Fallbeispiele Rechtsmittel bei Liegenschaftsvermessungen Einwendungen oder Widerspruch?

Mehr

Dipl. Ing. Peter Hartmann

Dipl. Ing. Peter Hartmann Dipl. Ing. Peter Hartmann Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) im Land Brandenburg (seit 1996) Beratender Ingenieur (als Mitglied der n Ingenieurkammer, seit 1999) 1 Begriffe: - Liegenschaftskataster

Mehr

Angelegenheiten des Liegenschaftskatasters

Angelegenheiten des Liegenschaftskatasters 17. Fachtagung der ÖbVI und der Vermessungs- und Katasterverwaltung Angelegenheiten des Liegenschaftskatasters Referent Herr Dreßler 1 17. Fachtagung der ÖbVI und der Vermessungs- und Katasterverwaltung

Mehr

Konversationsübung BGB-AT Fall 8 WS 2007/2008. Lösung Fall 8

Konversationsübung BGB-AT Fall 8 WS 2007/2008. Lösung Fall 8 Lösung Fall 8 I. Anspruch M gegen D 1 auf Abnahme und Bezahlung der 3.600 Rollen Toilettenpapier aus 433 Abs. 2 BGB Voraussetzung für die Entstehung dieses Anspruchs: entsprechender wirksamer Kaufvertrag,

Mehr

Fachforum Grenzverhandlung und Vereinbarung nach 16 Abs. 4 SächsVermKatG - rechtliche Details

Fachforum Grenzverhandlung und Vereinbarung nach 16 Abs. 4 SächsVermKatG - rechtliche Details Fachforum 2014 Grenzverhandlung und Vereinbarung nach 16 Abs. 4 SächsVermKatG Inhalt 1. Rechtliche Grundlagen 2. Zweck, Ziel und Durchführung einer Grenzverhandlung (GV) 3. Abgrenzung zwischen Einigung

Mehr

Altersgrenze. Für alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. 23. März 2012 Franz Auer, öbuv SV

Altersgrenze. Für alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. 23. März 2012 Franz Auer, öbuv SV Fachbereich Grundstückswertermittlung Altersgrenze Für alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Datum: 23.03.2012 1. Fachbereichsgespräch im IHK-Bildungszentrum Bamberg 23. März 2012

Mehr

Einordnung der Anfechtung in die Willenserklärungslehre

Einordnung der Anfechtung in die Willenserklärungslehre Einordnung der Anfechtung in die Willenserklärungslehre objektiver Tatbestand fehlt => WE (-) subjektiver Tatbestand fehlt => differenzieren o Handlungswille fehlt => WE (-) o Erklärungswille fehlt =>

Mehr

Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb Dr. Axel Walz. Grundkurs Zivilrecht Arbeitsgemeinschaft BGB-AT. 9. Februar 2017

Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb Dr. Axel Walz. Grundkurs Zivilrecht Arbeitsgemeinschaft BGB-AT. 9. Februar 2017 Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb Dr. Axel Walz Grundkurs Zivilrecht Arbeitsgemeinschaft BGB-AT 9. Februar 2017 Lernziele Heute: Rückgabe und Besprechung der 2. Übungsklausur 2 Unterscheiden

Mehr

GeoForum Marburg Vermessung 2017 Im Dialog. 07.November Wolfgang Weber. Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation

GeoForum Marburg Vermessung 2017 Im Dialog. 07.November Wolfgang Weber. Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation GeoForum Marburg 2017 07.November 2017 Vermessung 2017 Im Dialog Wolfgang Weber Abteilungsleiter Geobasis Vermessung Ihre Fragen und Themenwünsche

Mehr

Landgericht Potsdam. Beschluß. betreffend die Grundbücher von Blatt lfd. Nr. 3 Flur Flurstück und lfd. Nr. 4 Flur Flurstück

Landgericht Potsdam. Beschluß. betreffend die Grundbücher von Blatt lfd. Nr. 3 Flur Flurstück und lfd. Nr. 4 Flur Flurstück Landgericht Potsdam Beschluß In der Grundbuchsache betreffend die Grundbücher von Blatt lfd. Nr. 3 Flur Flurstück und lfd. Nr. 4 Flur Flurstück. Blatt (Gebäude- und Grundstücksgrundbuch) lfd. Nr. 3 Flur

Mehr

BGB AT Wiss. Mit. Emma Harms Fall 9

BGB AT Wiss. Mit. Emma Harms Fall 9 1 A. Anspruch des A gegen C auf Übereignung des Grundstücks (Verfügung) aus Verpflichtungsgeschäft in Form eines Kaufvertrages gem. 433 I 1 BGB I. Anspruch entstanden 1. WE des C (+) 2. WE des A a. A selbst

Mehr

Die Änderungen im Sächsischen Vermessungsrecht

Die Änderungen im Sächsischen Vermessungsrecht Die Änderungen im Sächsischen Vermessungsrecht Gemeinsame Dienstberatung der Vermessungsbehörden und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Meißen, 5. November 2007 Agenda Das Paket Vermessungsrecht

Mehr

Fragen Übung 15. Erläutern Sie den gutgläubigen Eigentumserwerb gem. 929, 932, 935 BGB.

Fragen Übung 15. Erläutern Sie den gutgläubigen Eigentumserwerb gem. 929, 932, 935 BGB. Fragen Übung 15 Erläutern Sie den gutgläubigen Eigentumserwerb gem. 929, 932, 935 BGB. Was ist eine Hypothek? Was ist eine Grundschuld? Wie wirken EU-Richtlinien im nationalen Recht? Wie lautet die sog.

Mehr

vom Gemeinsames Ministerialblatt Saarland 2000, Seite 118 In Kraft ab

vom Gemeinsames Ministerialblatt Saarland 2000, Seite 118 In Kraft ab Erlass über Offenlegungen bei Erneuerung und Fortführung des Liegenschaftskatasters sowie bei der Feststellung und der Abmarkung von Grundstücksgrenzen (Offenlegungs-Erlass) vom 28.12.1999 Gemeinsames

Mehr

URTEIL IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL IM NAMEN DES VOLKES OVG 10 B 14.05 4 K 1325/99 Potsdam WAPPEN BERLINS UND BRANDENBURGS OBERVERWALTUNGSGERICHT BERLIN-BRANDENBURG In der Verwaltungsstreitsache URTEIL IM NAMEN DES VOLKES 1. Klägerinnen und Berufungsgegnerinnen,

Mehr

BGB AT. Einführung in das Recht und Allgemeiner Teil des BGB. Von Dr. iur. Rainer Wörlen. 5., überarbeitete und verbesserte Auflage

BGB AT. Einführung in das Recht und Allgemeiner Teil des BGB. Von Dr. iur. Rainer Wörlen. 5., überarbeitete und verbesserte Auflage BGB AT Einführung in das Recht und Allgemeiner Teil des BGB Von Dr. iur. Rainer Wörlen Professor an der Fachhochschule Schmalkalden, Fachbereich Wirtschaftsrecht 5., überarbeitete und verbesserte Auflage

Mehr

Vertiefungskurs Immobiliarsachenrecht

Vertiefungskurs Immobiliarsachenrecht Vertiefungskurs Immobiliarsachenrecht Fall 2 Auf dem Grundbuchamt Eigentumserwerb am Grundstück Grundbuchrecht Sommersemester 2017 Max Kübler-Wachendorff Sachverhalt E verkauft sein schön gelegenes Hausgrundstück

Mehr

HEX - Hamburger Examenskurs BGB AT. -Willensmängel II-

HEX - Hamburger Examenskurs BGB AT. -Willensmängel II- BGB AT -Willensmängel II- RA Mathias Schallnus 8. Einheit- 20.10.2014 Arglistige Täuschung - 123 BGB Zulässig? Täuschung Irrtum Doppelte Kausalität Rechtswidrigkeit Arglist kein Ausschluss Täuschung ->

Mehr

Zerlegung, Sonderung, vereinfachte Flurstücksbildung

Zerlegung, Sonderung, vereinfachte Flurstücksbildung Zerlegung, Sonderung, vereinfachte Flurstücksbildung Eine Kundeninformation von: Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Vermessungsassessor Heidmathen 8 D-39261 Zerbst/Anhalt TEL 03923 7439 0 FAX 03923

Mehr

Lösung Grundfall Anspruch des S gegen G auf Herausgabe des Bildes nach 985 BGB Eigentum des S a) Einigung aa) Anfechtungsgrund

Lösung Grundfall Anspruch des S gegen G auf Herausgabe des Bildes nach 985 BGB Eigentum des S a) Einigung aa) Anfechtungsgrund Lösung Grundfall I. Anspruch des S gegen G auf Herausgabe des Bildes nach 985 BGB S könnte gegen G einen Anspruch auf Herausgabe des Bildes nach 985 BGB haben, wenn er Eigentümer des Gemäldes und G der

Mehr

AG BGB AT I. AG 7 Fall 1: Grundstückskauf

AG BGB AT I. AG 7 Fall 1: Grundstückskauf AG BGB AT I Fall 1: Grundstückskauf Sachverhalt Fall 1: Der Grundstückskauf V hat sich mit K schriftlich darüber geeinigt, dass K ein Grundstück des V zum Preis von 200.000,- kaufen sollte. Beide vereinbaren,

Mehr

Satzung, Ermächtigung, Geschäftsführer, Liquidator, 181 BGB, Befreiung, Selbstkontrahierungsverbot

Satzung, Ermächtigung, Geschäftsführer, Liquidator, 181 BGB, Befreiung, Selbstkontrahierungsverbot Gericht OLG Zweibrücken Aktenzeichen 3 W 62/11 Datum Beschluss vom 06.07.2011 Vorinstanzen AG Montabaur, 14.04.2011, Az. 6 HRB 5357 Rechtsgebiet Schlagworte Leitsätze Gesellschaftsrecht Satzung, Ermächtigung,

Mehr

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Das neue Berufsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (Anforderungen an den Beruf vor dem Hintergrund des Europarechts, Neuregelungen, Auswirkungen, Diskussion) 1 Das neue Berufsrecht der

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT POTSDAM IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

VERWALTUNGSGERICHT POTSDAM IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VERWALTUNGSGERICHT POTSDAM IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VG 4 K 1145/11 In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen Kataster- und Vermessungsrechts hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam auf

Mehr

71 Abs. 2 Satz 2, 53 Abs. 1 Satz 1 GBO, 894 BGB. OLG Dresden, 17. Zivilsenates, Beschluss vom Az.: 17 W 659/10

71 Abs. 2 Satz 2, 53 Abs. 1 Satz 1 GBO, 894 BGB. OLG Dresden, 17. Zivilsenates, Beschluss vom Az.: 17 W 659/10 1 Leitsatz Der auf vom Urkundsnotar gestellten Vollzugsantrag als Grundstücks-(mit)-eigentümer eingetragene Erwerber kann gegen diese Eintragung nicht in zulässiger Weise Beschwerde mit dem Ziel der Eintragung

Mehr

Übung zur Vorlesung im Zivilrecht für Magister- und Erasmusstudierende

Übung zur Vorlesung im Zivilrecht für Magister- und Erasmusstudierende Fall 12 S ist durch Erbschaft in den Besitz einiger Bilder gekommen. Da es ihm an Kunstverstand fehlt, möchte er diese Bilder so schnell wie möglich verkaufen. Deswegen sucht er die Galerie des G auf,

Mehr

Rechtsfolgen von Willensmängeln

Rechtsfolgen von Willensmängeln Rechtsfolgen von Willensmängeln Nichtige Willenserklärung (bei bewusster Divergenz) - 116 Satz 2 (erkannter Vorbehalt) - 117 (Scheinerklärung) - 118 (Scherzerklärung) Anfechtbare Willenserklärung - bei

Mehr

Willensmängel. Wille u. Erkl. fallen unbewusst auseinander. Wille u. Erkl. Fallen bewusst auseinander. arglistige Täuschung Drohung.

Willensmängel. Wille u. Erkl. fallen unbewusst auseinander. Wille u. Erkl. Fallen bewusst auseinander. arglistige Täuschung Drohung. Willensmängel bei Entstehung arglistige Täuschung Drohung Wille u. Erkl. Fallen bewusst auseinander bei Erklärung Wille u. Erkl. fallen unbewusst auseinander anfechtbar, 123 BGB Geheimer Vorbehalt: 116

Mehr

Praxisbericht zur Problematik des Wasserrechts an Seen

Praxisbericht zur Problematik des Wasserrechts an Seen Praxisbericht zur Problematik des Wasserrechts an Seen Der Kirchsee Seit 16.06.1855 privates Seeeigentum Auszug aus der Gemarkungskarte von 1825 1917 Neuvermessung der Seegrenzen Auszug aus der Reinkarte

Mehr

17 Anfechtung von Willenserklärungen und Rechtsgeschäften

17 Anfechtung von Willenserklärungen und Rechtsgeschäften 17 Anfechtung von Willenserklärungen und Rechtsgeschäften I. Begriff der Anfechtbarkeit/ Abgrenzung zur Nichtigkeit Nichtige Rechtsgeschäfte bzw. Willenserklärungen leiden an einem derart schweren Fehler,

Mehr

Täuschung und Drohung, 123

Täuschung und Drohung, 123 Täuschung und Drohung, 123 Arglistige Täuschung Schutz der Entschließungsfreiheit Täuschung des anderen Teils erforderlich Muss zu einem Irrtum geführt haben Nur dann ist Entschließungsfreiheit beeinträchtigt

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Teil: Einfuhrung und Problemdarstellung 15

Inhaltsverzeichnis. 1. Teil: Einfuhrung und Problemdarstellung 15 Inhaltsverzeichnis 1. Teil: Einfuhrung und Problemdarstellung 15 2. Teil: Anfechtung des Testaments durch den Erblasser oder seinen gesetzlichen Vertreter in analoger Anwendung der Vorschriften über die

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 12 U 227/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 51 O 60/07 Landgericht Potsdam Anlage zum Protokoll vom 26.06.2008 Verkündet am 26.06.2008 als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Brandenburgisches Oberlandesgericht

Mehr

karief.com JURA-BLOG VON KAI RIEFENSTAHL

karief.com JURA-BLOG VON KAI RIEFENSTAHL Die Verwendung von kostenfrei zur Verfügung gestellten Fotos kann auch für Webdesigner zur Falle werden Die Verwendung von kostenfrei über Onlineplattformen zur Verfügung gestellten Fotos ist sehr beliebt.

Mehr

Fall 9: Duveneck

Fall 9: Duveneck Fall 9: Duveneck 22.12.2015 V hat eine Erbschaft gemacht, in der sich u. a. das in einen Prunkrahmen gefasste Gemälde Die Wildschützen aus dem 19. Jahrhundert befindet. V findet das Bild scheußlich. Er

Mehr

Grenzfeststellung und Pythagoras

Grenzfeststellung und Pythagoras Heinz-Werner Kahlenberg Grenzfeststellung und Pythagoras Selbst wenn die Rechtsprechung zur Grenzfeststellung und Abmarkung im Land Brandenburg inzwischen als gefestigt angesehen werden kann, gibt es dann

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 5 Wx 21/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5 T 3/07 Landgericht Potsdam 5 T 15/07 Landgericht Potsdam Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Grundbuchsache betreffend das im Grundbuch

Mehr

5. Tutoriumseinheit (Woche vom )

5. Tutoriumseinheit (Woche vom ) 5. Tutoriumseinheit (Woche vom 21.11. 25.11.2016) Fall 4 Der vom Pech verfolgte Anton (A) erleidet kurz vor Beginn seines Urlaubes einen Autounfall mit Totalschaden. Er bringt in Erfahrung, dass die Miete

Mehr

Die (sofortige) Kostenbeschwerde eines Nebenklägers gegen die im Urteil unterlassene Auslagenentscheidung ist nicht von vornherein unstatthaft.

Die (sofortige) Kostenbeschwerde eines Nebenklägers gegen die im Urteil unterlassene Auslagenentscheidung ist nicht von vornherein unstatthaft. Leitsatz: Die (sofortige) Kostenbeschwerde eines Nebenklägers gegen die im Urteil unterlassene Auslagenentscheidung ist nicht von vornherein unstatthaft. 0berlandesgericht Dresden 3. Strafsenat Aktenzeichen:

Mehr

Fall 8 - Folie. I. Anspruch entstanden

Fall 8 - Folie. I. Anspruch entstanden Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht I WS 2012/2013 Fall 8 - Folie A. Anspruch des K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Bildbandes gem. 433 I 1 BGB Voraussetzung: wirksamer

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 9 W 5/02 Brandenburgisches Oberlandesgericht 8 O 15/02 Landgericht Potsdam Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Rechtsstreit des Herrn M... P..., Klägers, - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte...

Mehr

Fall zu 122 BGB: Falsche Preisschilder

Fall zu 122 BGB: Falsche Preisschilder Fall zu 122 BGB: Falsche Preisschilder Student S sieht im Schaufenster des H zwei Anzüge, einen fein ge streiften für 350 und einen modisch braunen für 250. Nach der Anprobe des braunen Anzuges erklärt

Mehr

Begleitkolleg zum Grundkurs I bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter

Begleitkolleg zum Grundkurs I bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter Falllösung 3. Stunde: 1. Frage: Ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen? I. Angebot und Annahme Ein Vertrag entsteht grundsätzlich durch Angebot und Annahme; 145 ff BGB. Dies sind zwei Erklärungen,

Mehr

D. Rechtsgeschäftslehre III: Wirksamkeitsvoraussetzungen

D. Rechtsgeschäftslehre III: Wirksamkeitsvoraussetzungen D. Rechtsgeschäftslehre III: Wirksamkeitsvoraussetzungen I. Geschäftsfähigkeit, 104 ff. BGB II. Form, 125 BGB III. Inhaltliche Schranken, 134, 138 BGB IV. Bedingung oder Befristung, 158 ff. BGB V. Willensmängel,

Mehr

Muster: Kaufvertrag bei Pächterwechsel

Muster: Kaufvertrag bei Pächterwechsel Muster: Kaufvertrag bei Pächterwechsel 1. Auf der Grundlage des 433 BGB wird zwischen dem bisherigen Pächter der Kleingartenparzelle Nr.... im Kleingärtnerverein... Herrn/Frau... wohnhaft in... (nachfolgend

Mehr

OVG Mecklenburg-Vorpommern 20.6.2006 3 L 52/01 www.rechtscentrum.de Katasterrecht Zeichenfehler Die Beseitigung eines katasterrechtlichen Zeichenfehlers geschieht durch Erlass eines Verwaltungsakts auf

Mehr

Arbeitsgemeinschaft im BGB AT SS 2013 Ref. iur. Dorothée Kalb, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht (Prof. Binder)

Arbeitsgemeinschaft im BGB AT SS 2013 Ref. iur. Dorothée Kalb, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht (Prof. Binder) Fall 1: A. Anspruch S gegen K auf Herausgabe des Bildes gem. 985 BGB I. Besitz des K: K ist unmittelbarer Besitzer des Gemäldes isd 854 I BGB. II. Eigentum des S? 1. Das Gemälde stand im Eigentum des K.

Mehr

Wiederholungskurs BGB-AT. I. Anspruch aus 433 I 1 aus notariellem Kaufvertrag über Anspruch entstanden a) 2 kongruente Willenserklärungen

Wiederholungskurs BGB-AT. I. Anspruch aus 433 I 1 aus notariellem Kaufvertrag über Anspruch entstanden a) 2 kongruente Willenserklärungen A. Teil 1 Frage 1 I. Anspruch aus 433 I 1 aus notariellem Kaufvertrag über 100.000 1. Anspruch entstanden a) 2 kongruente Willenserklärungen Angebot und Annahme (+) b) Rechtshindernde Einwendung 125 S.

Mehr

Betreuung - Grundstücksverkauf / Grundstücksgeschäfte

Betreuung - Grundstücksverkauf / Grundstücksgeschäfte Betreuung - Grundstücksverkauf / Grundstücksgeschäfte Der Betreuer bedarf zur Verfügung über ein Grundstück (Verkauf) oder über ein Recht an einem Grundstück (z.b. Belastung durch Grundschulden) der Genehmigung

Mehr

Leitsatz: OLG Dresden, 20. Familiensenat, Beschluss vom 19. Juni 2013, Az. 20 WF 573/13

Leitsatz: OLG Dresden, 20. Familiensenat, Beschluss vom 19. Juni 2013, Az. 20 WF 573/13 Leitsatz: Ist in einem sorgerechtlichen Verfahren (hier: 1628 BGB) ein berufsmäßig tätiger Verfahrensbeistand bestellt und wird im Verlauf dieses Verfahrens dessen Gegenstand durch förmlichen Gerichtsbeschluss

Mehr

Die Liegenschaftsvermessung im Land Brandenburg. 3. Juni 2003 Manfred Oswald, MI Brandenburg 1

Die Liegenschaftsvermessung im Land Brandenburg. 3. Juni 2003 Manfred Oswald, MI Brandenburg 1 Die Liegenschaftsvermessung im Land Brandenburg 3. Juni 2003 Manfred Oswald, MI Brandenburg 1 Grundsätze zur Ausführung Qualitätsbewusstsein Zufriedenheit des Kunden Fortführbarkeit des Katasters 3. Juni

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. September in dem Zwangsversteigerungsverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. September in dem Zwangsversteigerungsverfahren BUNDESGERICHTSHOF V ZB 195/12 BESCHLUSS vom 12. September 2013 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZVG 59 Abs. 1; AnfG 11 Abs. 1 Ist ein Anfechtungsgegner verurteilt

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Im Namen des Volkes. Urteil

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Im Namen des Volkes. Urteil 4 U 59/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht 12 O 585/04 Landgericht Potsdam Anlage zum Protokoll vom 20.06.2007 Verkündet am 20.06.2007 als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Brandenburgisches Oberlandesgericht

Mehr

Professor Dr. Rainer Schröder Sommersemester Universitätsrepetitorium Rechtsgeschäftslehre. Fall 10: (Lösung)

Professor Dr. Rainer Schröder Sommersemester Universitätsrepetitorium Rechtsgeschäftslehre. Fall 10: (Lösung) Professor Dr. Rainer Schröder Sommersemester 2006 Universitätsrepetitorium Rechtsgeschäftslehre Fall 10: (Lösung) Vertiefend: BGH, NJW 1988, 2109 ( 56 HGB und Ankäufe); BGH, NJW 1988, 2597 (Leibl / Duveneck);

Mehr

Beispielsfall Anfechtung: Das vertauschte Preisschild

Beispielsfall Anfechtung: Das vertauschte Preisschild Beispielsfall Anfechtung: Das vertauschte Preisschild Die Studentin S sieht im Schaufenster einer Boutique ein Abendkleid, das mit einem Preis von 250 ausgestellt ist. Im Geschäft bittet sie die Inhaberin

Mehr

B e s c h l u s s. In der Grundbuchsache

B e s c h l u s s. In der Grundbuchsache Geschäftszeichen: 2 W 244/08 Landgericht Braunschweig: 8 T 251/08 B e s c h l u s s betreffend Grundbuch von B Beteiligte: Frau A, Beschwerdeführerin, In der Grundbuchsache Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen

Mehr

L ö s u n g BGB AT Wiss. Mit. Emma Harms Fall 9

L ö s u n g BGB AT Wiss. Mit. Emma Harms Fall 9 1 A. Anspruch des A gegen C auf Übereignung des Grundstücks aus 433 I 1 BGB I. Anspruch entstanden 1. WE des C (+) 2. WE des A a. A selbst hat keine WE abgegeben b. Möglicherweise aber Zurechnung einer

Mehr

LVwG /5/HW Linz, 11. August 2016 I M N A M E N D E R R E P U B L I K

LVwG /5/HW Linz, 11. August 2016 I M N A M E N D E R R E P U B L I K 4021 Linz / Volksgartenstraße 14 Telefon: (0732) 7075-18004 / Fax: (0732) 7075-218018 E-Mail: post@lvwg-ooe.gv.at / http://www.lvwg-ooe.gv.at LVwG-550923/5/HW Linz, 11. August 2016 I M N A M E N D E R

Mehr

Europa und der ÖBVI Chance oder Bedrohung?

Europa und der ÖBVI Chance oder Bedrohung? 1 Struktur der Freiberuflichen Vermessungsingenieure in Europa Entwicklung der letzten Jahre Zukunftsaussichten in und mit Europa 2 Freiberufler in Europa Mitteleuropa Belgien Dänemark Deutschland Frankreich

Mehr

71342 Behandlung von Gewässern im Liegenschaftskataster aus Anlass von Katastervermessungen. RdErl. d. Innenministeriums v III C

71342 Behandlung von Gewässern im Liegenschaftskataster aus Anlass von Katastervermessungen. RdErl. d. Innenministeriums v III C 71342 Behandlung von Gewässern im Liegenschaftskataster aus Anlass von Katastervermessungen RdErl. d. Innenministeriums v. 18.05.2001 - III C 4-8215 Inhaltsübersicht 1 Allgemeines 1.1 Wasserrecht 1.2 Eigentumsrecht

Mehr

Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG 13

Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG 13 Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG 13 I. TEIL ERKLÄRUNGSWIRKUNG DES SCHWEIGENS 21 A. DEUTSCHLAND 21 I. Erklärungsfiktionen 21 II. Schweigen als Willenserklärung 22 1. Allgemeines 22 2. Willenserklärung 23 a.

Mehr

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Rechtswissenschaftliche Fakultät

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Rechtswissenschaftliche Fakultät Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Rechtswissenschaftliche Fakultät Arbeitsgemeinschaft BGB AT Wintersemester 2015/2016 Lehrstuhl Lieder Fall 9 Lösung A. Anspruch des A gegen C auf Übereignung des

Mehr

1. Eigentums des K K müsste der Eigentümer des Schecks sein. Dem Sachverhalt ist zu entnehmen, dass der K ursprünglich Eigentümer des Schecks war.

1. Eigentums des K K müsste der Eigentümer des Schecks sein. Dem Sachverhalt ist zu entnehmen, dass der K ursprünglich Eigentümer des Schecks war. Fall 2 - Lösung Vorüberlegung: Der K hat dem V einen Scheck über die Kaufsumme überreicht. Dem Sachverhalt ist zu entnehmen, dass er jenen Scheck von V wiedererlangen möchte. A. Anspruch des K gegen V

Mehr

Professor Dr. Rainer Schröder Sommersemester Universitätsrepetitorium Rechtsgeschäftslehre. Fall 11: (Lösung)

Professor Dr. Rainer Schröder Sommersemester Universitätsrepetitorium Rechtsgeschäftslehre. Fall 11: (Lösung) Professor Dr. Rainer Schröder Sommersemester 2006 Universitätsrepetitorium Rechtsgeschäftslehre Fall 11: (Lösung) Zur Vertiefung: BGH, NJW 1998, 531; BGH, NJW 1998, 302; BGH, NJW 1995, 43 A. Ausgangsfall:

Mehr

Arbeitsblatt Anfechtung von Willenserklärungen am Beispiel des 119 I BGB

Arbeitsblatt Anfechtung von Willenserklärungen am Beispiel des 119 I BGB Arbeitsblatt Anfechtung von Willenserklärungen am Beispiel des 119 I BGB Prüfungseinstieg und Obersatz: Die Willenserklärung könnte von Anfang an nichtig sein, wenn sie wirksam angefochten wurde, 142 I.

Mehr

Kalkulationsirrtum. Folie 209. Vorlesung BGB-AT Prof. Dr. Florian Jacoby

Kalkulationsirrtum. Folie 209. Vorlesung BGB-AT Prof. Dr. Florian Jacoby Kalkulationsirrtum Beispiel: Maler und Besteller einigen sich auf einen Werklohn. Der Maler hatte seine Lohnforderrung, auf die der Besteller eingegangen ist, auf Grundlage der zu streichenden Fläche berechnet.

Mehr

Aktenzeichen: RO 9 K Sachgebiets-Nr: 600. Rechtsquellen: 52 Nr. 2 Satz 1 VwGO 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO 11 Abs. 2 AufenthG 75 Nr.

Aktenzeichen: RO 9 K Sachgebiets-Nr: 600. Rechtsquellen: 52 Nr. 2 Satz 1 VwGO 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO 11 Abs. 2 AufenthG 75 Nr. Gericht: VG Regensburg Aktenzeichen: RO 9 K 15.1357 Sachgebiets-Nr: 600 Rechtsquellen: 52 Nr. 2 Satz 1 VwGO 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO 11 Abs. 2 AufenthG 75 Nr. 12 AufenthG Hauptpunkte: Verweisung (örtliche

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen,

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen, Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen, ich bin Ihnen sehr dankbar hier als Freiberufler und Beliehener vor diesem großen Auditorium über den Entwurf zum Vermessungsgesetz einige kritische Anmerkungen

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 1 DB 1.06 VG 38 K 395/04.BDG In dem Beschwerdeverfahren des Ministerialdirektors a.d.,, - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt, - Beteiligte: Bundesrepublik Deutschland,,,

Mehr

Zur Anwendung des 4 Abs. 3 Satz 2 der Brandenburgischen Bauordnung bei der Teilung eines Baugrundstücks

Zur Anwendung des 4 Abs. 3 Satz 2 der Brandenburgischen Bauordnung bei der Teilung eines Baugrundstücks Gerd Gröger Zur Anwendung des 4 Abs. 3 Satz 2 der Brandenburgischen Bauordnung bei der Teilung eines Baugrundstücks Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 23. Februar 2012 zur Teilung von

Mehr

Verkäuferanfechtung Ausgeschlossen, wenn VK sich dadurch der Gewährleistungspflicht entziehen würde.

Verkäuferanfechtung Ausgeschlossen, wenn VK sich dadurch der Gewährleistungspflicht entziehen würde. BGB AT_Anfechtung (2.Teil) 1 (P) 119 Abs. 2 BGB vs. Gewährleistungsrecht 119 Abs. 2 BGB vs. 434 ff. BGB Verkäuferanfechtung Ausgeschlossen, wenn VK sich dadurch der Gewährleistungspflicht entziehen würde.

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Einleitung der Umlegung Am Roeser Weg gemäß 50 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in seiner jeweils geltenden

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 AV 2.10 VG 5 A 17/10 In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 17. März 2010 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF V ZA 35/15 BESCHLUSS vom 25. Februar 2016 in dem Zwangsversteigerungsverfahren ECLI:DE:BGH:2016:250216BVZA35.15.0 - 2 - Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Februar 2016

Mehr

Aktuelle Entwicklungen im Abstammungsrecht. von Prof. Dr. Tobias Helms, Marburg

Aktuelle Entwicklungen im Abstammungsrecht. von Prof. Dr. Tobias Helms, Marburg Aktuelle Entwicklungen im Abstammungsrecht von Prof. Dr. Tobias Helms, Marburg Gliederung Thema 1: Divergierende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zum internationalen Abstammungsrecht (Art. 19 EGBGB)

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 9 UF 91/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache des Herrn A S, - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin Beklagten und Beschwerdeführers, g e g e n Frau G S, - Prozessbevollmächtigte:

Mehr

Erfassung und Festlegung von Daten der Liegenschaften für die Fortführung des Liegenschaftskatasters. RdErl. des MLV vom

Erfassung und Festlegung von Daten der Liegenschaften für die Fortführung des Liegenschaftskatasters. RdErl. des MLV vom 2191 Erfassung und Festlegung von Daten der Liegenschaften für die Fortführung des Liegenschaftskatasters (LiegDatenErfassungsErlass) RdErl. des MLV vom 23.10.2014-42.11-23001 Inhaltsverzeichnis Abschnitt

Mehr

LG Hamburg, 20.01.2010, Az: 308 O 11/10, Beschluss. Abmahnung; Grafik; Urheberrechtsverletzung; Forenbetreiberhaftung

LG Hamburg, 20.01.2010, Az: 308 O 11/10, Beschluss. Abmahnung; Grafik; Urheberrechtsverletzung; Forenbetreiberhaftung Gericht OLG Hamburg Aktenzeichen 5 W 24/10 Datum Beschluss vom 27.04.2010 Vorinstanzen Rechtsgebiet Schlagworte Leitsätze LG Hamburg, 20.01.2010, Az: 308 O 11/10, Beschluss Urheberrecht, Internetrecht

Mehr

Aus"f'crt~gung. Landgericht Potsdam. Beschluss

Ausf'crt~gung. Landgericht Potsdam. Beschluss Aus"f'crt~gung 1 T 103/13 17 K 312/0R Amtsgericht Luckenwafde Landgericht Potsdam Beschluss In dem Verfahren zum Zwecke der Zwangsversteigerung des im Grundbuch von Rangsdorf Blatt 2380 auf den Namen von

Mehr

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht. Was hat K hierbei zu beachten? Was hat K hierbei zu beachten? Was hat K hierbei zu beachten?

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht. Was hat K hierbei zu beachten? Was hat K hierbei zu beachten? Was hat K hierbei zu beachten? ZPO (Fall 54) Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht Übung Einheit 12: Grundzüge des Zivilprozessrechts Sachverhalt K aus München verkauft an B aus Hamburg einen ein Jahr alten PKW zu einem Kaufpreis von 25.000,00.

Mehr

Der Anstellungsbetrug

Der Anstellungsbetrug Tanja Isabel Budde Der Anstellungsbetrug Tauschungen des Bewerbers im Arbeitsrecht, Beamtenrecht und Strafrecht PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt: Einleitung

Mehr

Gebäudeeinmessung ein Service für Bauherren

Gebäudeeinmessung ein Service für Bauherren Gebäudeeinmessung ein Service für Bauherren ab 199,- (netto) Die Einmessung Das Gebäude Das Gebäude Das Ergebnis Grundlagen: Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (GVBL. LSA S. 716 vom

Mehr

LANDGERICHT MÜNSTER IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

LANDGERICHT MÜNSTER IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 90 GBO, 275 Abs. 2, 894 BGB LANDGERICHT MÜNSTER IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1. Wird bei der Auflassung das Objekt von den Vertragspartnern versehentlich falsch bezeichnet, so ist die Auflassung nur in Bezug

Mehr

Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Sachenrecht im SS 2011 bei Prof. Dr. Matthias Schmoeckel. Fall 8 Der Bauernhof

Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Sachenrecht im SS 2011 bei Prof. Dr. Matthias Schmoeckel. Fall 8 Der Bauernhof Dr. Oliver Mörsdorf Institut für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Sachenrecht im SS 2011 bei Prof. Dr. Matthias Schmoeckel Fall 8 Der Bauernhof Bauer

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 9 B 107.09 VGH 8 B 08.2947 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 25. März 2010 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF IX ZR 68/08 BESCHLUSS vom 11. März 2010 in dem Rechtsstreit - 2 - Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Raebel, Prof. Dr.

Mehr

Sachgebiet: BVerwGE: nein Fachpresse: ja. Sonstiges Abgabenrecht. Rechtsquelle/n:

Sachgebiet: BVerwGE: nein Fachpresse: ja. Sonstiges Abgabenrecht. Rechtsquelle/n: Sachgebiet: Sonstiges Abgabenrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: VwGO 124a Abs. 3 Satz 4, 124a Abs. 4 Satz 1, 125 Abs. 2 Satz 1, 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 Titelzeile: Auslegung einer Berufung

Mehr

Seite 1 von 4 Seiten. Staatsprüfung für den mittleren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst. Juli/August 2008

Seite 1 von 4 Seiten. Staatsprüfung für den mittleren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst. Juli/August 2008 Seite 1 von 4 Seiten /Nr. Staatsprüfung für den mittleren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst Juli/August 2008 Prüfungsfach: Liegenschaftskataster und Katastervermessung Aufgabe 1 Zeit: 3 Stunden

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Willenserklärung

Inhaltsverzeichnis. Willenserklärung Einführung in die Handhabung des Buches... 1 Einführung in die Fallbearbeitungstechnik... 3 Alle Fälle auf einmal... 12 - Willenserklärung... 12 - Stellvertretung... 17 - Geschäftsfähigkeit... 22 - Anfechtung...

Mehr

Kaufvertrag bei Pächterwechsel

Kaufvertrag bei Pächterwechsel Kaufvertrag bei Pächterwechsel Auf der Grundlage des 433 BGB wird zwischen dem/den bisherigen Pächter(n) der Kleingartenparzelle Nr.... im KGV... Herrn/Frau... (nachfolgend Verkäufer genannt) wohnhaft

Mehr

Jura Online - Fall: Der gepfändete Laptop - Lösung

Jura Online - Fall: Der gepfändete Laptop - Lösung Jura Online - Fall: Der gepfändete Laptop - Lösung 1. Teil: Ansprüche E gegen X auf Herausgabe des Laptops A. Anspruch E gegen X auf Herausgabe des Laptops aus 985 BGB E könnte gegen X einen Anspruch auf

Mehr