Bund Land Landkreis. veranschlagt MiFri-Planung Überplanmäßig Außerplanmäßig. Investition Unterhaltung Folgekosten Kreditaufnahme

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1 Sitzungsvorlage Art der Sitzung: I. Übersicht Gemeinderat TOP: 5 Datum: Betreff/Bezeichnung: Gemeinde Allensbach Bericht über Kinderbetreuung a) Kinderhaus-Neubau U3/Ü3 b) Wald-Kindergarten Ü3 c) Weitere Übergangslösung U3 Öffentlich Nicht-Öffentlich Vorberatung: Gemeinderat NÖ Datum Vorber.: Verantw. Amt: Haupt-/Ortsbauamt Verantw.Vorlage: Hauptamt Sachgebiet: Kinderbetreuung HH-Stelle: 4644 Projektzeitraum: /19 Letzte Beratung GR: Letzter Beschluss Gemeinderat: Auftrag an Verwaltung zur Bauantragstellung für einen Waldkindergarten im Gebiet Teilnehmer in der Sitzung: Eichelrain sowie Kenntnisnahme der baurechtlichen Voraussetzungen für den Neubau Beteiligung: HH-Situation: Bund Land Landkreis Gemeinde veranschlagt MiFri-Planung Überplanmäßig Außerplanmäßig Investition Unterhaltung Folgekosten Kreditaufnahme Gebühren/Beitr. Steuern Zuwendung Sonstiges Im Haushalt vorgesehen: Finanzieller Aufw.: Sonstiges: Benchmark durchgeführt Befangenheit von.. Offener Beschluss Geheime Wahl Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Prüfung von 7 Standorten für einen Kinderhaus- Neubau sowie einer Übergangslösung für den U3-Bereich in Form von Modulbau- Containern weiter zu betreiben und nach der Sommerpause wieder vorzulegen. Antrag: Anlagen: Beschluss Kenntnisnahme/Info Bericht Mitt.Bl. Amtl. Bekanntm. 1: Standort Wald-KiGa 2: Pflanzplan Wald-KiGa 3: Grundriss Modulcontainer

2 2 II. Begründung / Sachverhalt a) Kinderhaus-Neubau Die in der Zwischenzeit wohl bekannte Bedarfssituation im Kinderbetreuungsbereich geht davon aus, dass langfristig folgender zusätzlicher Betreuungsbedarf in Allensbach besteht: Gesamtsumme der Platzkapazitäten Ü3-Betreuung Vorhandene Plätze 178 Langfristig benötigte Plätze 210 davon Neuanmeldungen jährlich ca. 55 (Geburtenrate) davon 4-jährige 55 davon 5-jährige 55 davon 6-jährige (50 % wegen Einschulung) Zuzüge 5 weitere zusätzliche Einwohner 10 Zusätzlich benötigte Plätze Ü3- Betreuung Zusätzlich benötige Ü3-Gruppen 1 Gesamtsumme der Platzkapazitäten U3-Betreuung Vorhandene Plätze 30 Langfristig benötigte Plätze davon Neuanmeldungen jährlich 1-jährige Kinder davon 2-jährige Kinder (70 % wegen KiGa-Eintritt ab 2,9 Jahre) ca (60 % - 70 % d. Geburten) Zuzüge 5 weitere zusätzliche Einwohner 5-10 Neu benötigte Plätze U3-Betreuung 40-55* Zusätzlich benötige U3-Gruppen 2-3 *weitere Plätze werden angeboten durch den Kinderschutzbund (20) sowie das Kinderhaus Flohzirkus (10) Danach ergibt sich ein zusätzlicher Betreuungs-Bedarf von insgesamt 3 4 neuen Gruppen Zusätzlich war seit Beginn der Diskussion im Gespräch, die Montessori-Gruppe im Kindergarten Höhrenbergstraße in ein neues Konzept zu integrieren. Damit liegt der aktuelle Bedarf bei ca. 4 5 neuen Betreuungsgruppen.

3 3 Diesen Bedarf hat der Gemeinderat im Dezember 2016 sowie beim Runden Tisch im Januar 2017 festgestellt. Die Verwaltung wurde daher beauftragt, verschiedene Standorte für einen Kinderhaus-Neubau zu überprüfen. Die Ergebnisse der Gespräche mit dem Baurechtsamt als Genehmigungsbehörde liegen in der Zwischenzeit vor. Daraus wird klar, dass für alle bisher geplanten Standorte rund um das Schulgebäude jeweils Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren notwendig sind. Diese Verfahren erfordern einen mindestens 1-jährigen Planungszeitraum. Anschließend schließen sich die Genehmigungsphase und die weiteren Planungs-, Ausschreibungs- und Realisierungsphasen an. Bei Beibehaltung der bisher in Frage kommenden Standorte für einen Kinderhaus-Neubau ist daher mit einem Zeitraum von 2 3 Jahren für die Realisierung eines Neubaus zu rechnen. Nachdem die zunächst festgelegten Standorte durch diesen erheblichen Zeitraum zurückgestellt wurden, prüft die Verwaltung derzeit parallel 7 weitere Standorte und Möglichkeiten für einen Kinderhaus-Neubau. Dabei zeigen sich jedoch beinahe bei allen Varianten ähnliche bau-, naturschutz- oder wasserrechtliche Problemstellungen. Im Verlaufe der Sommerpause des Gemeinderates werden die 7 Varianten von Seiten der Verwaltung näher überprüft. Erst nach einer eingehenden Beurteilung und rechtlichen Abklärung können dann weitere Auskünfte zu möglichen Standorten für einen Kinderhaus- Neubau erfolgen. Da jedoch zwischenzeitlich bei fast allen Varianten mit einer gewissen Planungs- und Realisierungszeit zu rechnen ist, wurde die Verwaltung in der vergangenen Sitzung auch mit der Prüfung weiterer Alternativen für die Kinderbetreuung beauftragt. b) Wald-Kindergarten Ü3 Im Verfahren der Kindergartenbedarfsplanung hat sich die Alternative eines Wald- Kindergartens als naturnahes Betreuungskonzept für die ländliche Region in Allensbach ergeben. Die Kinder werden dabei von staatlich anerkannten Erzieherinnen an einem festen Standort mit Schutzhütte im Gemeindewald betreut und erleben täglich wechselnde Tagesangebote in der freien Natur. Der Personalausschuss hat dazu in mehreren Beratungen bereits intensive Vorbereitungen getroffen. Zunächst wurde die Leiterin des Wald-Kindergartens in Radolfzell eingeladen und hat das Konzept sowie beispielhafte Tagesabläufe der Einrichtung vorgestellt. Gemeinsam mit Herrn Förster Kreutz wurden daraufhin mögliche Standorte für einen solchen Waldkindergarten in Allensbach überprüft. Mit der Baurechtsbehörde sowie der Naturschutzbehörde wurden bereits Überprüfungen dieser Standorte vorgenommen.

4 4 Auch der betroffene Jagdpächter wurde bereits in das Verfahren einbezogen. Ebenfalls wurde ein privater Grundstückseigentümer in diesem Bereich kontaktiert. Aus diesen Gründen fand die letzte Beratung zu diesem Thema nicht öffentlich statt. Auch von Seiten des Forst Baden-Württemberg und des Kreisforstamtes wurden bezüglich eines Wald-Kindergartens keine Bedenken geäußert, sondern die Thematik begrüßt. Im Laufe des Verfahrens hat sich das Grundstück mit der Flurstück-Nr im Bereich Eichelrain als am meisten geeignet ergeben. Es handelt sich dabei um eine kleinere Kiesgrube im Bereich des dortigen Grillplatzes. Diese ist im Lageplan in der Anlage 1 dargestellt. Grundsätzlich ist neben den behördlichen Erlaubnissen für einen möglichen Standort auch eine Betriebserlaubnis für einen Waldkindergarten zu beantragen. Dazu gibt es eine umfangreiche Ausarbeitung vom Kommunalverband für Jugend und Soziales. Die daran gebundenen Voraussetzungen gliedern sich wie folgt: Betreuung von Kindern im Alter von 3 6 Jahren, Betreuung von 7.30 Uhr bis ca Uhr, Betreuung in einem sog. Fliegenden Bau (Bauwagen oder containerähnliches Konstrukt als Schutzhütte), Betreuung von ca. 20 Kindern, personelle Besetzung: mindestens 2 Vollzeitfachkräfte, keine Schlafmöglichkeiten notwendig, laufende Verkehrssicherheitskontrollen wegen möglicher Gefahren, z.b. Astbruch, Waldarbeiten. Für die Anschaffung der genannten Schutzhütte sind Kosten in Höhe von ca bis errechnet, je nach Ausführung. Für die Einrichtung ergeben sich bezüglich Ausstattung und Infrastruktur voraussichtliche Kosten von ca bis Für den laufenden Betrieb ermitteln sich Betriebskosten in Höhe von ca bis pro Jahr, inkl. Personalkosten. Wenn von einem üblichen Kindergartenbeitrag auszugehen ist, ergeben sich Einnahmen durch Elternbeiträge in Höhe von ca bis Zusätzlich ist mit Zuschüssen des Landes für die Kinderbetreuung nach dem FAG mit einem jährlichen Betrag von rund zu rechnen. Wie bereits beschrieben, wurde die Thematik eines Wald-Kindergartens wegen privater Eigentums- und Pachtverhältnisse bereits nicht öffentlich beraten. Der Gemeinderat hat dabei die Verwaltung beauftragt, eine Baugenehmigung und die Betriebserlaubnis für einen Wald- Kindergarten mit mobilem Bauwagen / mobiler Schutzhütte im Bereich des Grundstücks Flurstück-Nr. 2149, Eichelrain, zu beantragen. Im Rahmen der derzeit startenden Elternumfrage können nach Vorlage der Ergebnisse die weiteren Schritte angegangen werden.

5 5 Für die Realisierung wird derzeit ein Unternehmen in Stuttgart kontaktiert, welches speziell auf sog. Tiny-House-Ausführungen spezialisiert ist. Es handelt sich dabei um moderne und technisch innovative mobile Schutzhäuser. Diese können naturnah mit einer Holzkonstruktion ausgeführt werden und stellen die Grundlage für den Bauantrag dar. Eine Lieferbarkeit für das Frühjahr 2018 ist zugesichert. Für den Bauantrag werden die notwendigen Grundrisse von dem kontaktierten Unternehmen für die mobile Schutzhütte zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wurde bereits vorab ein vorläufiger Pflanzplan entworfen, der in Anlage 2 dargestellt ist. Die Betreuungssituation stellt sich so dar, dass ab dem Frühjahr 2018 noch ca. 10 bis 15 Plätze im Ü3-Bereich zu belegen sind. Auch im darauf folgenden Jahr sind noch weitere Plätze notwendig. Diese können durch den Waldkindergarten geschaffen werden bzw. durch sog. Ummelder aus anderen Einrichtungen Kapazitäten geschaffen werden. c) Weitere Übergangslösungen U3 Die unter Punkt a) beschriebene Bedarfssituation geht -ohne den Montessori-Kindergartenvon 3 bis 4 zusätzlichen Betreuungsgruppen aus. Davon ist eine Betreuungsgruppe im Ü3- Bereich benötigt. Diese kann sich langfristig ggf. durch die Einrichtung des Wald-Kindergartens entwickeln. Daraus ergibt sich, dass dann für den weiteren Bedarf noch ca. 2 bis 3 U3-Gruppen benötigt werden. Diese fließen in die Planung eines Neubaus mit ein. Dabei kann dann die bisherige Montessori-Gruppe oder ggf. eine weitere Ü3-Gruppe für eine Ganztagesbetreuung berücksichtigt werden. Dies muss die weitere Konzeption noch ergeben und hängt auch vom Standort ab. Klar ist aber, dass schon ab dem Frühjahr 2018 ein Bedarf von derzeit ca. 15 bis 20 U3- Plätzen nach aktueller Anmeldelage besteht. Auch für das kommende Kindergartenjahr ab September 2018 besteht noch Bedarf. Wie unter Punkt a) beschrieben, ist jedoch mit einem Kinderhaus-Neubau nicht kurzfristig zu rechnen. Auch im Wald-Kindergarten ist eine Betreuung von 1- bis 2-jährigen Kindern nicht möglich. Der Auftrag des Gemeinderates an die Verwaltung war daher auch, eine weitere Lösungsmöglichkeit für die U3-Betreuung zu prüfen. Im Jahr 2016 wurden dazu bereits bestehende Räumlichkeiten der Gemeinde überprüft. Dabei hatten der Gemeinschaftsraum Kaltbrunn, das DRK-Heim in der Höhrenbergstraße, das Jugendzentrum sowie die Grundschulen Allensbach und Hegne bereits eine Rolle gespielt. Insgesamt lässt sich aber für diese Varianten festhalten, dass sie entweder baulich nicht für mindestens 2 U3-Gruppen geeignet sind und auch infrastrukturell jeweils nicht 100 %ig ge-

6 6 eignet sind. Eine Aufteilung von 2 weiteren Übergangsgruppen, gemeinsam mit der Schildkrötengruppe im Schulgebäude wird als nicht sinnvoll erachtet. Als eine weitere Variante wurde daher die Miete von mobilen Kinderhaus-Modulen als Containerlösung überprüft. Der Markt bietet im Modulbau eigene Produktreihen für Kinderhäuser als Individuallösungen speziell an. Einige realisierte Beispiele von Containerlösungen sind in der Anlage 3 dargestellt. Dabei sind auch bereits Grundrisse für eine 2-3gruppige Einrichtung sowie eine mögliche Lage im Engelbert-Weltin-Weg dargestellt. Die angebotenen Lösungen zeigen sich individuell und freundlich als zeitgemäße Gestaltungsvarianten. Die Gebäudeinfrastruktur ist insbesondere im Hinblick auf eine optimale Raumnutzung ausgelegt. Insgesamt ist festzuhalten, dass es sich wie schon beim Rathausumbau um eine zeitnahe Generalunternehmerleistung handelt, die kurzfristig zur Verfügung gestellt werden kann. Als Realisierungszeitraum wird vom kontaktierten Anbieter ein realistischer Horizont von Wochen angegeben. Als optimaler Standort hat sich das freie Baugrundstück der Gemeinde im Engelbert-Weltin-Weg, östlich des Kinderhauses Am Walzenberg, ergeben. Dabei sind baurechtliche Hindernisse nicht zu erwarten und die Anbindung an eine bestehende Infrastruktur (Kinderhaus Am Walzenberg) sowie einen Spielplatzbereich und eine Ortszentrums-Lage gegeben. Auch der Baugrund ist für eine Containerlösung sehr gut geeignet. Die Mietkosten für den in der Anlage 3 beispielhaft dargestellten Grundriss errechnen sich wie folgt: 2 Gruppenräume à 50m², Personalraum, Personal-WC, Sanitärbereich Kinder, Küchenbereich, Mensa/Schlafräume inkl. Stromversorgung und Heizung/Klimaanlage ohne Ausstattung/Mobiliar: Miete pro Monat 5.039,- Miete 24 Monate ,- Einmalleistungen Auf-/Abbau ,- Fundament/Anschlüsse 8.500,- Außenbereich 8.500,- Nebenkosten 4.200,- Gesamt 24 Monate netto Gesamt 24 Monate brutto Die genaue Größe der Anlage, sowie die Ausrichtung und Ausstattung einer solchen Übergangslösung hängt insbesondere aber von der weiteren Vorgehensweise bzgl. des Neubaus ab. Auch ist wichtig, ob dabei das Grundstück des Montessori-Kindergarten eine Rolle spielt oder nicht (=zusätzliche Gruppe). Dem Gemeinderat wird daher vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, die nähere Prüfung für eine Containerlösung im Zeitraum der Sommerpause vorzunehmen und eine dahingehende Lösung für die U3-Betreuung vorzuschlagen.

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