Kreisverwaltungsreferat

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1 Telefon: Telefax: Kreisverwaltungsreferat Seite 1 von 6 Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung.Gewerbe Waffenwesen KVR-I/21 Abschluss der Anschreibeaktion zur sicheren Verwahrung von Schusswaffen Sitzungsvorlage-Nr / V Bekanntgabe in der Sitzung des Kreisverwaltungsausschusses vom (SB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag des Referenten 2 1. Anlass 2 2. Damalige Ausgangslage 2 3. Anschreibeaktion Nachweis der sachgerechten Verwahrung Aufruf zur freiwilligen Abgabe von Waffen 3 4. Ergebnisse der Anschreibeaktion Über freiwillige Waffenabgaben Rund Nachweise zur sicheren Verwahrung überprüft Über 350 Widerrufsverfahren Rund 30 Sicherstellungen von Waffen 4 5. Unangemeldete Kontrollen vor Ort Münchner Linie bei den Kontrollen Durchführung der Waffenkontrollen des KVR 5 6. Nationales Waffenregister 5 II. Bekanntgabe 6

2 Seite 2 von 6 I. Vortrag des Referenten 1. Anlass Kurz nach dem Amoklauf in Winnenden am 11. März 2009 hatte sich das Kreisverwaltungsreferat in einer groß angelegten Anschreibeaktion an alle annähernd Inhaberinnen und Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse gewandt. Dabei wurden alle Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer aufgefordert, Nachweise zur sicheren Verwahrung ihrer Schusswaffen in zertifizierten Verwahrbehältnissen (Waffenschränken) beizubringen und darüber hinaus ihre Schusswaffen freiwillig abzugeben. Im Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses vom wurde diese Thematik und die damit verbundene Problematik aufgrund der Anträge Schusswaffen in Privathaushalten reduzieren und besser kontrollieren (Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom ) und Kampagne zur freiwilligen Rückgabe von Waffen (Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom ) unter der Sitzungsvorlage Nr / V dem Stadtrat umfänglich dargelegt. 2. Damalige Ausgangslage: Zu Beginn der Anschreibeaktion im April 2009 waren im Bereich der Landeshauptstadt München ca Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer mit einem Bestand von rund erlaubnispflichtigen Schusswaffen erfasst. Bei der überwiegenden Zahl von ca Personen handelte es sich um so genannte Altbesitzer (dies sind Waffenbesitzer, die im Rahmen von Amnestieregelungen in den 70er Jahren ihre nicht registrierten Waffen unter bestimmten Voraussetzungen legalisieren lassen konnten) und um Erben von Schusswaffen. Lediglich an die Personen üben den Schießsport aus (sog. Sportschützen), sind Jäger oder Waffensammler. Nur eine ganz geringe Personenzahl (rund 50) verfügt über einen sog. Waffenschein, also die Berechtigung, aufgrund einer Gefährdung eine Waffe jederzeit und überall bei sich führen zu dürfen. 3. Anschreibeaktion 3.1 Nachweis der sachgerechten Verwahrung Seit der Waffenrechtsnovelle zum sind Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen gemäß 36 Abs. 1 und 2 WaffG verpflichtet, ihre Schusswaffen in zertifizierten Waffenschränken zu verwahren. Gemäß 36 Abs. 3 WaffG haben Schusswaffenbesitzer auf Verlangen der zuständigen Behörde Nachweise hinsichtlich der sicheren Verwahrung der Waffen (z.b. Kaufbeleg eines Waffenschrankes) vorzulegen. Daher hat die Münchener Waffenbehörde, als eine der wenigen Waffenbehörden in Deutschland, bereits seit April 2003 bei neuen Antragstellungen von Waffenbesitzern vor Ausstellung dieser Erlaubnis Nachweise bezüglich der Verwahrung der Waffen verlangt. Eine gesetzliche Verpflichtung der Waffenbehörden zur Erhebung dieser Nachweise oder gar Kontrollen vor Ort bestand ausdrücklich nicht.

3 Seite 3 von 6 Im Rahmen der Anschreibeaktion vom April 2009 informierte das Kreisverwaltungsreferat alle rund Münchener Waffenbesitzer über die gesetzlichen Verwahrvorschriften und forderte gleichzeitig dazu auf, innerhalb von drei Monaten Nachweise zur sicheren Aufbewahrung (wie z. B. Kaufbelege von zertifizierten Waffenschränken) beizubringen. Mit diesem Verfahren sollten sukzessive alle in München lebenden Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer dahingehend unter die Lupe genommen werden, ob ihre Waffenschränke den geltenden Verwahrvorschriften entsprechen. Seitdem überprüfte eine extra dafür eingerichtete sechsköpfige Arbeitsgruppe die vorgelegten Nachweise hinsichtlich der sicheren Aufbewahrung. In jedem Einzelfall wurde dabei kontrolliert, ob die Verwahrbehältnisse den gesetzlichen DIN-Vorschriften entsprechen. Nur wenn anhand von Kaufbelegen, Lieferscheinen, Fotos vom Ort der Aufstellung oder auch Gutachten von Sachverständigen zweifelsfrei belegt wurde, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden, galt der Vorgang als abgeschlossen. Andernfalls wurde unter Fristsetzung die Beschaffung eines Waffentresors bzw. die Abgabe der Waffen eingefordert oder als ultima ratio die Waffenerlaubnis widerrufen. 3.2 Aufruf zur freiwilligen Abgabe von Waffen Darüber hinaus wurden die Waffenbesitzer im Rahmen der Anschreibeaktion und über eine Pressekonferenz am aufgefordert, ihre Waffen dann freiwillig zurückzugeben, wenn sie die Anforderungen an eine sichere Verwahrung nicht gewährleisten können, wenn sie ihre Waffen nicht mehr benötigen und erst recht dann, wenn sie Schusswaffen ohne die erforderliche Erlaubnis besitzen. 4. Ergebnisse der Anschreibeaktion Nach nunmehr fast drei Jahren intensiver Arbeit konnte Ende Dezember 2011 die für diese Sonderaktion eingerichtete ursprünglich sechsköpfige Sonderarbeitsgruppe aufgelöst werden. Als Ergebnis der Anschreibeaktion kann Nachfolgendes festgestellt werden: 4.1 Über freiwillige Waffenabgaben Annähernd Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer haben ihre Schusswaffen samt den waffenrechtlichen Erlaubnissen bei der Polizei, dem Kreisverwaltungsreferat und dem Waffenhandel freiwillig abgegeben. Zum ganz überwiegenden Teil handelte es sich dabei um Erben von Schusswaffen oder so genannte Altbesitzer, die anlässlich zweier Amnestieregelungen in den 70-er Jahren ihre Waffen angemeldet hatten. Die Zahl der abgegebenen Schusswaffen beträgt annähernd Stück. 4.2 Rund Nachweise zur sicheren Verwahrung überprüft Auch der aufwändigste Teil der Anschreibeaktion ist seit Jahresanfang zum Abschluss gebracht worden. Mit einem erheblichen personellen Aufwand wurden alle rund Fälle abschließend bearbeitet. In jedem Einzelfall wurde geprüft, ob die Verwahrbehältnisse den gesetzlichen DIN-Vorschriften entsprechen.

4 Seite 4 von 6 Dies bedeutet, dass alle Münchner Waffenbesitzer nun durch Nachweise belegt haben, dass sie über den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Waffenschränke verfügen. In diesem Zusammenhang muss auch hervorgehoben werden, dass vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Waffenbehörde der gesamten Aktion durch einen enormen Arbeitseinsatz zum Erfolg verholfen haben, der neben dem normalen Tagesgeschäft zu leisten war: Tausende telefonische und persönliche Rücksprachen wurden von Ihnen erledigt, ebenso wie die Einarbeitung und fachliche Betreuung der Mitglieder der extra eingerichteten Sonderarbeitsgruppe. Ohne dieses Engagement wäre die gesamte Aktion nicht möglich gewesen 4.3 Über 350 Widerrufsverfahren Im Jahre 2009 wurden 54 Widerrufsverfahren der waffenrechtlichen Erlaubnisse, im Jahre 2010 bereits 101 und im Jahre 2011 insgesamt 204 Widerrufsverfahren durchgeführt; dies beruhte fast ausschließlich auf der Weigerung, sich entsprechende waffenrechtliche Verwahrbehältnisse zu kaufen. In vielen Fällen wurde sogar überhaupt nicht auf unsere (dann mittels Postzustellungsurkunden zugestellten) Anschreiben reagiert, obwohl diese bereits die Androhung der Durchführung des Widerrufsverfahrens beinhalteten. 4.4 Rund 30 Sicherstellungen von Waffen Auch bei der Zahl der Sicherstellungen ergaben sich signifikante Veränderungen. Sicherstellungen werden bei Gefahr im Verzug direkt von der Waffenbehörde des Kreisverwaltungsreferates angeordnet, ansonsten mittels gerichtlichem Durchsuchungsbeschluss. Im Jahre 2009 betraf dies 7 Vorgänge, im Jahre 2010 fast gleichbleibend 6 Vorgänge und im Jahre 2011 zusammen 17 Vorgänge. Hier wurden von den Waffenbesitzern die Widerrufsbescheide und die damit verbundene Aufforderung zur Abgabe der Waffen ignoriert, so dass die Waffen sichergestellt werden mussten. 5. Unangemeldete Waffenkontrollen vor Ort Seit Mitte 2010 überprüfen zwei vom KVR zusätzlich eingestellte Waffenkontrolleure die genaue Aufbewahrung der Schusswaffen unangemeldet vor Ort. Konkret bedeutet dies, dass kontrolliert wird, ob sich die Waffen auch tatsächlich in dem dafür vorgesehenen Verwahrbehältnis befinden. 5.1 Münchner Linie bei den Kontrollen Damit weicht das KVR bewusst von den Empfehlungen des Bayerischen Innenministeriums ab. Diese sehen vor, Kontrollen mit dem bestehenden Personal nur stichprobenartig durchzuführen. Darüber hinaus sollen die Kontrollen nach dem Willen des Innenministeriums in der Regel vorher angekündigt werden, um zu gewährleisten, dass die Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer auch tatsächlich vor Ort angetroffen werden. Dies jedoch steht im Widerspruch zu dem, was der Gesetzgeber nach den Ereignissen in Winnenden mit der Verschärfung des Waffenrechts erreichen wollte. In der entsprechenden Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 16/13423 vom auf Seite 71) ist explizit ausgeführt, dass ein wirksamer Schutz nur erreicht werden kann, wenn mit einer verdachtsunabhängigen Kontrolle (...) gerechnet werden muss und dadurch sowohl das Risiko des Waffenmissbrauchs als auch die Notwendigkeit sorgfältiger Aufbewahrung jederzeit im Bewusstsein ist. Deshalb führt das Kreisverwaltungsreferat abweichend von der Vollzugsbekanntmachung des Innenministeriums unangekündigte Kontrollen durch und

5 Seite 5 von 6 geht auch über die sehr niedrig gewählte Kontrolldichte des Innenministerium hinaus, um dem deutlichen Willen des Gesetzgebers Rechnung zu tragen (vgl. Beschluss des KVA vom , Vorlagen Nr / V02363). Wie den Ausführungen zum 6. Haushaltssicherungskonzept näher zu entnehmen ist, wurde seitens des Kreisverwaltungsreferates aus Kostengründen von sehr umfänglichen und flächendeckenden Kontrollen (6 Waffenkontrollsachbearbeiter/innen hätten innerhalb von ca. 5 Jahren alle Waffenbesitzer/-innen kontrolliert) abgesehen und auf Stichproben gesetzt. Bei den nun praktizierten Kontrollen durch zwei Sachbearbeiter wurde der unterste Rand einer noch sinnvollen Kontrolldichte gewählt (für die Überprüfung aller Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer gilt immer noch ein Zeitfenster von 12 bis 13 Jahren). 5.2 Durchführung der Waffenkontrollen des KVR Die Waffenkontrolleure richteten bislang ihren Fokus in erster Linie auf diejenigen Waffenbesitzer, welche auf das Anschreiben nicht reagiert bzw. die sichere Aufbewahrung nicht nachgewiesen haben. Da bei diesem Personenkreis aufgrund der augenscheinlichen Unzuverlässigkeit von einem erhöhten Gefährdungspotenzial auszugehen war, haben die Kontrolleure hier ihren Schwerpunkt gesetzt. Im Rahmen dieser eher aufwändigen Kontrollen wurden ca. 250 Haushalte kontrolliert, rund 180 Waffenbesitzer wurden dabei beanstandet. Gerade bei den Erben und Altbesitzern zeigte es sich, dass ca. 80% dieses Personenkreises nicht über die notwendigen zertifizierten Verwahrbehältnisse verfügte; die Waffen befanden sich im oder auf dem Kleiderschrank, unter dem Bett, im Werkzeugkasten im Keller, in einer Decke eingewickelt auf dem Dachboden usw. Mit Abschluss der Anschreibeaktion seit Anfang dieses Jahres stehen die Kontrolleure uneingeschränkt für verdachtsunabhängige Kontrollanfahrten zur Verfügung. So können im Jahre 2012 bei schätzungsweise 800 bis 900 Kontrollen (das KVR prüft unangemeldet, nachdem etwa 50% der Waffenbesitzer/innen nicht angetroffen werden, bedingt dies bis Anfahrten) die verbliebenen Waffenbesitzer darauf überprüft werden, ob sie die Waffen tatsächlich sachgerecht verwahren und ggf. auch, ob die Waffentresore tatsächlich den beigebrachten Unterlagen entsprechen. Die mittlerweile gemachten Erfahrungen bei den verdachtsunabhängigen Kontrollanfahrten belegen, dass ein Großteil der Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer die Waffen jetzt korrekt verwahrt. 6. Nationales Waffenregister Ab Januar 2013 wird durch das Bundesinnenministerium das Nationale Waffenregister in Betrieb genommen. Dann müssen alle Waffenbehörden Deutschlands ihre jeweiligen Datensätze bezüglich der Waffenbesitzerinnen und der Waffenbesitzer in digitaler Form an das zentrale Waffenregister liefern. Auf diese Weise sind deutschlandweit Zugriffe aller Sicherheitsbehörden auf dieses Register möglich. Hierdurch wird der Informationstransfer wesentlich beschleunigt, was einen erheblichen Sicherheitsgewinn darstellt. Für die Waffenbehörde des Kreisverwaltungsreferates wird derzeit nach den städtischen IT-Vorgaben ein Waffenprogramm entwickelt, das alle Vorgaben des Nationalen Waffenregisters abdeckt und Ende 2012 effektiv in Betrieb gehen soll.

6 Seite 6 von 6 Der Korreferent des Kreisverwaltungsreferates, Herr Stadtrat Brannekämper, und der Verwaltungsbeirat, Herr Stadtrat Benker, haben von der Bekanntgabe Kenntnis genommen. II. Bekanntgegeben Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister/in Dr.Blume-Beyerle Berufsmäßiger Stadtrat III. Abdruck von I. mit II. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Direktorium-HA II/V 1 mit der Bitte um Kenntnisnahme. IV. Wiedervorlage bei Kreisverwaltungsreferat GL 122 Zu IV.: 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem beglaubigten Original wird bestätigt. 2. Mit Vorgang zurück an Kreisverwaltungsreferat HA I/21 zur weiteren Veranlassung. Am Kreisverwaltungsreferat GL 122

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