VÖGEL ODER KITER? Der Streit um drohende Kite-Verbote ist längst nicht beigelegt. Dabei stellt sich die Frage: Wer ist denn nun die bedrohte Spezies?

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1 POWERZONE Der Streit um drohende Kite-Verbote ist längst nicht beigelegt. Dabei stellt sich die Frage: Wer ist denn nun die bedrohte Spezies? VÖGEL ODER KITER? Und wieder erhitzen sich die Gemüter. Ein Vorfall am Steinhuder Meer in Niedersachsen zwischen einem Kiter und einem Naturpark-Ranger befeuerte die Debatte um Kite-Verbote und vermeintliche Diskriminierung der Kiter unlängst erneut. Viele Kiter bangen noch immer um ausreichend Möglichkeiten, ihren Sport ausüben zu können nicht nur an den Küsten. Es schien bereits, als wäre nach der freiwilligen Vereinbarung für die Ostsee im letzten Herbst etwas Ruhe eingekehrt. Doch wer glaubte, dass eine langfristige Einigung zwischen Naturschutzverbänden, Politik und Kitern erzielt sei, irrte. Die Kiter haben sich formiert und zum Widerstand aufgerufen. Doch wer sind überhaupt die Kiter, die da an den Verhandlungstischen sitzen? Und wer vertritt welche Position? Wie ist die aktuelle Situation an den Küsten und an den Binnen-Revieren und welche Möglichkeiten hat jeder Einzelne, an diesem Prozess mitzuwirken? 1 KITE Mai / Juni 2017

2 KITE-VERBOTE TEST HYMER KITE hat mit Vertretern von Verbänden, Vereinen und Interessensgruppen gesprochen und erklärt die Situation. Aussagen einiger Locals vom Steinhuder Meer (Niedersachsen) zufolge, spielen sich dort dramatische Szenen ab: Kiter würden von einem wild gewordenen Naturpark-Ranger mit dem Boot verfolgt, sollten sie die kleine Kite-Zone widerrechtlich verlassen. Dass der Ranger eine bewusste Kollision mit den Kitern in Kauf nimmt, nur um sie innerhalb der Revier-Grenze zu halten, lässt die von Einschränkungen geplagten Gemüter nicht nur in Mardorf hochkochen. Im Internet wird das Thema heiß diskutiert, die Lokalmedien berichten und auch der Bild-Zeitung war der Vorfall einen Artikel wert. Da laut Aussage des Rangers sein Verhalten mit der Region Hannover abgestimmt sei und diese seine robusten Maßnahmen legitimiert haben soll, erhält der Konflikt nun auch eine politische Dimension. Auf Initiative lokaler Kiter hat sich die Opposition im Niedersächsischen Landtag dem Thema angenommen und will per Anfrage von der Landesregierung wissen, auf welcher Rechtsgrundlage der Rempel-Ranger handelt. Das ist so, als würde die Polizei einen Autofahrer auf der Autobahn rammen, weil er die Geschwindigkeitsgrenze übertreten hat, wird der niedersächsische Landtagsabgeordnete Gero Hocker (FDP) im Weser-Kurier zitiert. Hier wird Jagd auf Kiter gemacht Wer gegen wen? Am Steinhuder Meer fühlen sich die Kiter nicht nur verfolgt, sondern auch durch die Befahrensverordnung Dümmer und Steinhuder Meer zu Unrecht diskriminiert. Uns wird immer wieder vorgeworfen, dass fast ausschließlich die Kiter gegen die Regeln verstoßen. Dabei sind wir die einzigen Wassersportler, die am Steinhuder Meer durch die winzige Kite-Zone so stark reglementiert sind. Kein Wunder, dass kaum Verstöße von anderen Wassersport-Gruppen verzeichnet werden. Da gibt es nicht viel, gegen das man verstoßen könnte, ärgert sich Ralf Madert, Chef der ortsansässigen Kite-Schule Surfers Paradise und Mitglied im lokalen Kite- und Windsurfverein über die Ungleichbehandlung der Kiter. An guten Tagen zähle man hier 150 bis 200 Kiter. Dafür sei die Kite-Zone viel zu klein. Obwohl das Steinhuder Meer deutlich mehr Platz böte, befürchtet Madert, dass die Region Hannover trotz bestehender Genehmigung ein Kite-Verbot anstrebt. Hier wird Jagd auf Kiter gemacht, so Madert. Die politische Abneigung gegenüber Kitern basiere größtenteils auf Vorurteilen. Dagegen wollen die lokalen Kiter vorgehen, aber man fühlt sich allein auf weiter Flur. Ähnlich stellt sich die Situation in anderen Binnen-Revieren dar. Im Februar erreichte die KITE Redaktion ein Brief des Kitesurfvereins Geiseltalsee. Kaum jemand hat sie auf dem Schirm, die Kiter, die den See in der Nähe ihres Wohnorts nutzen, um nach der Arbeit oder am Wochenende noch eine Runde zu Kiten, beschwert sich Peter Fröhlich, Vorsitzender des Kite-Vereins. Im Gespräch erklärt Fröhlich, dass der Verein immerhin schon rund 40 Mitglieder habe obwohl das Kiten auf dem See durch die Landessschiffahrtsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt aus 2009 komplett verboten ist. Das Problem sei jedoch eher, dass Kiten hier mit motorbetriebenen Fahrzeugen in einen Topf geworfen wird. Und die diffuse Befürchtung, dass Kiten einen Hochrisiko-Sport darstelle. Dagegen wehren sich die Kiter vor allem auf lokaler Ebene. Laut Fröhlich arbeite man regional bereits erfolgreich an einer breiten Akzeptanz der Kiter auf Deutschlands größtem, künstlich entstandenen See. Das Problem: Auch wenn viele Bürgermeister der Anliegergemeinden sich bereits für die Kiter aussprächen, ist die Befahrensregelung Sache des Landes Sachsen-Anhalt. Und genau dort, so glaubt Fröhlich, sei man Kitern gegenüber weitaus weniger aufgeschlossen. Einen möglichen Ausweg aus dieser Situation erhofften sich die Geiseltal-Kiter in der Gründung eines eigenen Vereins, der seit September 2016 besteht. Da die Möglichkeiten der Einflussnahme eines relativ kleinen Vereins auf die Landespolitik jedoch begrenzt sind, entschloss man sich dazu, den Deutschen Segler-Verband (DSV) und die Global Kitesports Association (GKA) um Hilfe zu bitten. Genau diese beiden Verbände sind es auch, die in den öffentlichen Auseinandersetzungen um drohende Kite-Verbote mit Politik und Naturschutzverbänden immer wieder in Erscheinung treten. Außerdem haben sich der Verband Deutscher Wassersportschulen (VDWS) sowie regionale und überregionale Kite-Vereine in die Debatte eingeschaltet. Insbesondere der Schleswig-Holsteinische Umweltminister Rober Habeck (Grüne) steht bei vielen Kitern und Funktionären in der Kritik. Auf Initiative der Nationalparkverwaltung Wattenmeer sowie einiger Naturschutzorganisationen wie NABU und B.U.N.D mache sich Habeck für ein generelles Kite-Verbot im Wattenmeer stark, so der Vorwurf einiger Kite-Vereine und Verbände. Nachdem mittels einer durch die GKA initiierten Petition knapp Unterschriften gegen das drohende Verbot gesammelt und Anfang 2016 dem Bundesverkehrsministerium übergeben wurden, lenkte Habeck ein und zeigte sich gesprächsbereiter. 2

3 POWERZONE KITE-VERBOTE Wer soll verhandeln? Nun galt es zunächst zu klären, wer sich zu Habeck an den Verhandlungstisch setzen sollte. Bis dato gab es keine Institution, die für die Kiter als Gesamtheit sprachberechtigt war. Die GKA ist eine Vereinigung der Kite-Hersteller, also ein Industrieverband. Der VDWS vertritt die Interessen der Wassersportschulen. Als lokale Kite-Vereine konnten Cuxkiter e.v., Watt n Boardsport e.v., BoarSPOrt e.v., Fördekiter e.v. und weitere zwar regional für sich, aber nicht überregional für sämtliche Kiter-Interessen eintreten. Und dazu kam noch das Netzwerk Love It Like A Local e.v. (kurz LILAL), das als überregionaler Kite-Verein bisher nicht organisierte Kiter hinter sich vereint. Nachdem in den ersten Gesprächsrunden noch unterschiedliche Interessensgruppen mit voneinander abweichenden Sichtweisen und Strategien am runden Tisch saßen, einigte man sich schließlich darauf, dass der DSV als zentrales Organ der deutschen Wassersportler per Mandat die Verhandlungen für alle Beteiligten führen solle. Als großer Verein, der nicht nur die Interessen der Kiter vertritt, habe er politisch größeres Gewicht als die vielen Einzelgruppen, so die Erwartung. Der DSV hat in großen Gesprächsrunden die Interessen der einzelnen Gruppierungen abgeklopft und daraus eine gemeinsame Position formuliert, erläutert DSV-Mann Matthias Regber gegenüber KITE. Die Kernpositionen des DSV in der Debatte: Kiter dürfen nicht schlechter gestellt werden als andere emissionsfreie Wassersportarten. Und es dürfe kein generelles Kite-Verbot geben. Laut Regber haben die Kiter damit erstmals eine eigene Rechtsvertretung. Ostsee: Freiwillige Vereinbarung Da man der entstandenen Erwartungshaltung gerecht werden wollte, folgte im September 2016 eine erste Einigung mit dem Umweltministerium in Schleswig-Holstein zumindest für die Ostsee. Die Parteien verständigten sich auf eine freiwillige Vereinbarung, um drohende Verbote damit vorerst vom Tisch zu bekommen. Inhalt: zwischen 16. November und 1. März sollen Kiter sowie andere Wassersportler bestimmte Schutzgebiete (hauptsächlich zwischen Fehmarn und Kieler Förde) auf der Ostsee meiden, sofern das Ostsee-Informationszentrum Eckernförde (OIC) dort größere Ansammlungen rastender Zugvögel feststellt. Die Beurteilung der Situation solle tagesaktuell erfolgen und die Informationen über die Vogel-Ansammlungen den Kitern über die eine Website (www. fischerleben-schleswig-holstein.de/fischinfo/monitoring/entenschutz/) zugänglich gemacht werden. Soweit die Theorie. In der Praxis wird die Vereinbarung unterschiedlich eingeschätzt. Prinzipiell sind wir zufrieden, dass es eine Einigung gibt. Nun muss noch weiter an einer vernünftigen Umsetzung und an einer Kommunikationsstrategie gearbeitet werden. Die Informationen müssen den Wassersportlern besser zugänglich gemacht werden. Außerdem ist es wichtig, dass die Meldungen über Vogelpopulationen, die der Ampel-Lösung zugrunde liegen, so aktuell wie möglich sind, um unnötige Beschränkungen zu vermeiden. Dazu versuchen alle Beteiligten, eine möglichst breite Akzeptanz zu schaffen, sodass sich die Wassersportler auch an die Vereinbarung halten, so der Vorsitzende des VDWS Thomas Weinhardt. Auf GKA-Seite steht man der Vereinbarung kritischer gegenüber. GKA-Chef und Jurist Dr. Jörgen Vogt dazu gegenüber KITE: Die Lösung ist nur auf dem Papier praktikabel. Die Ampel wird in vielen Bereichen im November auf Rot gestellt und die betroffenen Gebiete über den Winter nicht ausreichend überprüft. Außerdem fehlt es an geeigneten Kommunikationskanälen, die die Kiter über die zu meidenden Gebiete informieren sollen. Zudem vermutet Vogt hinter der Vereinbarung ein politisches Interesse Habecks, der nach den öffentlich geführten Auseinandersetzungen die Einigung als Erfolg für sich vermelden wollte. Man muss die Landtagswahl in Schleswig-Holstein abwarten. Wie es danach weitergehen wird, lässt sich noch nicht abschätzen, so Vogt. Dazu kommt, dass trotz Vereinbarung an der Ostsee zwischen Fehmarn und Kiel inzwischen in zehn Naturschutzgebieten das Befahren untersagt wurde. Es gibt Ausnahmen, allerdings nur für die Erwerbsfischerei und ausschließlich muskelbetriebene Wasserfahrzeuge. Eine Regelung, die viele Kiter nicht nachvollziehen können. Zankapfel: Wattenmeer Immerhin, man spricht miteinander. Doch was für die Ostsee zumindest ansatzweise geregelt zu sein scheint, stellt sich an der Nordsee schwieriger dar. Hier stehen sich die Nationalparkverwaltung Wattenmeer mit den Naturschutzorganisationen, die Landesregierungen und Umweltministerien der Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen und die Kiter in unterschiedlichen Konstellationen gegenüber. Die Befürchtung der Kite-Verbände: Nationalparkverwaltung und Landesregierungen drängen auf ein generelles Kite-Verbot im Wattenmeer. Man wolle zwar Ausnahmen in Form von Gebotszonen zulassen, in denen Kiten dann erlaubt sei, doch die Kiter befürchten durch diesen Schritt massive Einschnitte. Ein generelles Verbot ließe sich allerdings nur über eine Änderung der Befahrensverordnung für Bundeswasserstraßen erwirken. Das ist Sache des Bundesverkehrsministeriums und lässt sich nicht auf Länderebene regeln. In Schleswig-Holstein hat Umweltminister Habeck zwar nach einem Treffen zwischen Vertretern aus Umweltverbänden, Politik, Tourismus und Kitern im Februar 2016 erklärt, dass ein generelles Verbot vom Tisch sei und man sich geeinigt habe, dass Kiten auch künftig im Wattenmeer möglich sein soll. Doch wie eine Regelung verwaltungsrechtlich ausgestaltet sein könnte, ließ er offen. GKA und einige Vertreter der Kite-Vereine vermuten, dass damit eben doch noch die Gefahr eines generellen Verbots mit Ausnahme einiger Gebotszonen bestünde. Das Land Niedersachsen geht indes seinen eigenen Weg, dessen verwaltungsrechtliche Ordnungsmäßigkeit von verschiedenen Seiten aus angezweifelt wird. Cuxkiters-Vorsitzender Frank Lodemann erklärt: Niedersachsen hat bereits ein generelles Kite-Verbot erlassen. Es gibt einige lokale Ausnahmeregelungen und damit Zonen, in denen gekitet werden darf. Aber: Das Verbot ist rechtlich äußerst fragwürdig. Denn die Landesregierung stützt sich dabei auf ein Verbot, im Nationalpark Drachen steigen zu lassen und umgeht so die Befahrensverordnung für Bundeswasserstraßen, in dessen aktueller Version Kiten noch nicht aufgeführt ist. Dagegen läuft bereits eine Klage vor dem Landgericht Oldenburg. Eine Entscheidung erwarte man aber nicht vor dem Sommer. Bis dahin setzt man auf lokale Absprachen und Konsens. Die für uns relevanten Zonen beschränken sich auf 0.3 Prozent der Gesamtfläche des Nationalparks 3 KITE Mai / Juni 2017

4 WATTENMEER Nun galt es zunächst zu klären, wer sich zu Habeck an den Verhandlungstisch setzen sollte. Bis dato gab es keine Institution, die für die Kiter als Gesamtheit sprachberechtigt war. Die GKA ist eine Vereinigung der Kite-Hersteller, also ein Industrieverband. Der VDWS vertritt die Interessen der Wassersportschulen. Als lokale Kite-Vereine konnten Cuxkiter e.v., Watt n Boardsport e.v., BoarSPOrt e.v., Fördekiter e.v. und weitere zwar regional für sich, aber nicht überregional für 4

5 POWERZONE und dort stimmen wir uns ohnehin bereits mit den Tourismus- und Gemeindevertretern ab, um einen geregelten Betrieb unserer Kite-Zonen gewährleisten zu können. Der Großteil des Nationalparks besteht schon jetzt aus Ruhezonen, die nicht befahren werden dürfen. Außerdem sind die Badezonen im Sommer natürlich für Kiter tabu. Daran halten wir uns. Nur sehen wir absolut keinen Sinn in einem generellen Verbot. Dafür müssten sich jedoch die drei Anlieger-Länder auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen und beim Bundesverkehrsministerium einreichen. Kiter fühlen sich benachteiligt Die Nationalparkverwaltung und der Umweltminister Habeck haben nicht mit so viel Widerstand der Kiter gerechnet. Man ging davon aus, mit den damals noch unorganisierten Kitern ein leichtes Opfer gefunden zu haben, um relativ schnell den Forderungen von NABU und Co nachkommen zu können, vermutet LILAL-Mitglied Gerhard Dietrich. LILAL formierte sich als eine der ersten Kiter-Initiativen gegen die drohenden Kite-Verbote, will sich aber auch als Organisation verstanden wissen, der die Ausübung des Sports im Einklang mit der Natur wichtig ist. Die Umweltverbände betreiben aus LILAL-Sicht schon seit etlichen Jahren konsequent Lobby-Arbeit gegen Kiter, die zu einem Großteil auf nicht nachweisbaren Behauptungen beruhe. So sei die Kernbehauptung, dass Kites eine Scheuchwirkung auf rastende oder brütende Seevögel habe, durch die Naturschutzverbände nicht klar belegt und durch diverse Gutachten und Untersuchungen mittlerweile sogar widerlegt worden. Nur wolle man davon in den Ministerien offenbar nichts wissen und dränge stattdessen mit dem generellen Verbot auf eine einfache, aber für die Kiter nachteilige Lösung. LILAL-Gründungsmitglied Martin Motzek verweist auf die dänischen Nachbarn: Auch in Dänemark stand ein umfassendes Kite-Verbot zur Debatte. Allerdings setzte man dort offenbar mehr auf Fakten als auf Emotionen. Anstatt aufgrund von Behauptungen und Vermutungen Verbotsverfahren anzustoßen, ließ man den Einfluss von Wassersportlern nicht nur von Kitern auf die Vogelpopulationen über mehrere Jahre hinweg gründlich untersuchen. Mit dem Ergebnis, dass bis heute kein eindeutig negativer Einfluss der Kiter auf die Vögel nachweisbar ist und die Sportart deshalb zugelassen sowie mit anderen Wassersportarten rechtlich gleichgestellt wurde. Die Zusammenhänge in der Natur seien deutlich komplexer, als bisher von den deutschen Naturschutzorganisationen dargestellt und wichtige für Kiter positive Untersuchungsberichte würden einfach unter den Teppich gekehrt. LILAL kritisiert unter anderem, dass ausschließlich Kiter für die Störungen der Vögel verantwortlich gemacht würden. Dabei wäre längst nachgewiesen, dass sich Vögel bei kitebaren Windbedingungen selten oder gar nicht in der Nähe der Kiter aufhielten und sich eher ins windstille Hinterland zur Nachrungssuche zurückziehen würden. Zudem wären die Störungen durch Spaziergänger, freilaufende Hunde oder Fahrradfahrer teils viel gravierender. Und dass die Vögel, die sich im Wasser aufhalten, nur von Kitern, nicht aber von Windsurfern oder anderen Wassersportfahrzeugen gestört werden sollen, kann man weder bei LILAL noch bei der GKA verstehen. Gebotszonen und Verbotszonen Was macht es eigentlich für einen Unterschied, ob Kiten erst generell verboten und dann durch Ausnahmeregelungen wieder erlaubt wird oder so die von DSV und GKA geforderte Variante - generell erlaubt ist und nur einzelne Verbotszonen definiert werden? Hinter sogenannten Gebots- und Verbotszonen steckt ein verwaltungsrechtliches und praktisches Problem: Würde ein generelles Kite-Verbot im Wattenmeer in Kraft treten, müssten Kite-Zonen eigens beantragt werden. Das sei extrem aufwendig und eine etwaige Genehmigung wäre zeitlich immer auf wenige Jahre begrenzt. Dazu wäre man von der Entscheidung einzelner Verwaltungsbeamter abhängig. Neben dem Problem der fehlenden Planungssicherheit etwa für ortsansässige Kiteschulen resultiert aus dieser Regelung eine Beweislastumkehr. Die Kiter müssten also beweisen, dass in der angestrebten Gebotszone keine negativen Einflüsse auf Umwelt und Natur gegeben seien. Laut GKA-Chef Vogt sei das aufwendig und teuer und dadurch den Kite-Vereinen nicht zumutbar. Umgekehrt betrachtet: Tritt kein generelles Verbot in Kraft, wären Naturschutzverbände oder die Nationalparkverwaltung Wattenmeer beweispflichtig, um einzelne Verbotszonen beantragen zu können. Sofern einzelne Verbotszonen ausreichend begründet und wirklich nötig sind, haben wir nichts dagegen. Aber ein generelles Verbot ist mit uns nicht machbar, so Vogt. Dazu kommt aus Vogts Sicht ein weiteres kritisches Problem: Kitesurfen wachse als Sportart nach wie vor. Wenn einzelne Spots geschlossen würden, komme es an anderen Spots zu einer stärkeren Konzentration von Kitern, also auch zu mehr Verkehr auf dem Wasser. Je mehr die Kiter in wenigen Gebieten zusammengedrängt werden, desto größer ist das Unfall-Risiko. Und wenn dann etwas passiert, könnten weitere Spot-Schließungen die Folge sein. Ein Teufelskreis, sagt Vogt. Streit unter Kitern Die Unterscheidung zwischen Gebots- und Verbotszonen führte im vergangenen Sommer zu einem Streit zwischen den Kite-Verbänden GKA, den Kite-Vereinen (u.a. LILAL) und dem VDWS. Im Prinzip wollen alle dasselbe: Kiten soll weiterhin flächendeckend an den Küsten möglich sein. Jedoch stellen sich die Vereine sowie die GKA vehement gegen ein generelles Verbot und werfen gleichzeitig dem VDWS vor, eben diesem Verbot in Gesprächen mit Umweltminister Habeck zugestimmt zu haben. Der VDWS vertrete nur die Interessen seiner Mitgliedsschulen, die mit den Gebotszonen an ihren Standorten mehrheitlich zufrieden wären. Mit seiner vermeintlichen Zustimmung sei der VDWS den Kite-Vereinen und den darin organisierten Kitern in den Rücken gefallen, da Habeck dies in der Öffentlichkeit als pauschale Einigung mit allen Kitern verkauft habe, so der Vorwurf. Es folgten ausufernde Diskussionen, Beschimpfungen im Internet und schließlich eine juristische Auseinandersetzung. Seitdem ist zwar Ruhe, aber man ist nicht mehr besonders gut aufeinander zu sprechen. VDWS-Vorstand Thomas Weinhardt weist die Anschuldigungen von sich: Da waren teils abenteuerliche Behauptungen im Spiel. Wir haben einem generellen Verbot nie zugestimmt. Der VDWS steht 5 KITE Mai / Juni 2017

6 KITE-VERBOTE für ein gleichberechtigtes und geregeltes Miteinander. Aber wir sehen auch ganz klar einen Regelungsbedarf und setzen uns für vernünftige, kompromissorientierte Lösungen ein, die für alle Seiten tragbar sind. Den Hardlinern unter den Kitern geht das aber offenbar nicht weit genug. Wenn es auf der einen Seite Raum für Naturschutz und auf der anderen Seite ausreichend definierte Kite-Zonen gibt, sind wir mit einer klaren Regelung einverstanden. Wie geht es weiter? Eines hat die öffentliche Debatte bereits bewirkt: Die Kiter haben sich organisiert und werden von der Politik nicht mehr nur als Individualsportler wahrgenommen. Mit dem DSV gibt es einen zentralen Ansprechpartner und Verhandlungsführer, der sich laut Regber ebenfalls gegen generelle Kite-Verbote und für die Gleichbehandlung von Kitern mit anderen Wassersportlern ausspricht. Dass die Interessenslagen der Kite-Vereine, GKA und VDWS und die dadurch verfolgten Strategien teilweise voneinander abweichen, empfindet er nicht als dramatisch. Das sei Teil eines gesunden Meinungsbildungsprozesses. Einen Ausblick zu wagen ist an dieser Stelle schwierig. In Schleswig-Holstein müsse man zunächst die Landtagswahlen abwarten. In Niedersachsen stehe die Entscheidung vor dem Oldenburger Landgericht noch aus. Danach könnte es allerdings tatsächlich passieren, dass das Bundesverkehrsministerium über eine neue Befahrensverordnung der Bundeswasserstraßen entscheiden muss. Bis dahin gilt es, sich weiter zu organisieren, vorbereitet zu sein und mit Vorurteilen gegen Kiter aufzuräumen, sagt LILAL-Mitglied Dietrich. Je mehr Kiter sich in Vereinen organisieren würden, desto stärker falle die Stimme bei der Entscheidung ins Gewicht. Das gilt nicht nur für die Kite-Spots an der Küste. Auch die von Verboten betroffenen Binnen-Reviere können sich wehren. Wir bieten dazu unter anderem Beratung zur Vereinsgründung an und helfen auch sonst, wo es geht, soweit es unsere Kapazitäten zulassen. Wer keinem lokalen Verein beitreten kann oder möchte, kann sich auch LILAL als Mitglied anschließen. Auf die Probleme an den Binnen-Revieren angesprochen, äußert sich DSV-Mann Regber ähnlich: Der DSV kümmert sich nicht nur um die Probleme an den Küsten. Daher rufen wir klar dazu auf, sich uns mit weiteren Vereinen anzuschließen und uns bei Problemen zu kontaktieren. Auch GKA, LILAL und VDWS wollen die Binnensee-Kiter nicht vernachlässigen. Jedoch räumen alle Lager ein, dass die noch laufenden Entscheidungsprozesse an Nord- und Ostsee extrem aufwändig seien und viele Kapazitäten binden. Man könne nicht an allen Fronten mit denselben Kräften aktiv werden. Dazu kommt, dass die Rechtslage an den Seen häufig eine ganz andere ist. Pauschallösungen gibt es also nicht. Für die Binnensee-Kiter bleibt also vorerst nur die von den Verbänden zugesicherte Hilfe zur Selbsthilfe in Form von Vereinsgründungen und die Gespräche mit der Lokalpolitik. Sollte es auf nationaler Ebene tatsächlich eine einheitliche Regelung geben, die das Kiten flächendeckend an den Küsten erlaubt, dürfen wohl auch die Binnen-Kiter hoffen, dass dies positive Auswirkungen auf ihre Home-Spots haben könnte. Die negativen Vorurteile gegenüber dem Kite-Sport wären damit rein rechtlich zumindest vom Tisch. 6

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