Protokoll DiAG-spezial im Haus Katharina in Bad Endorf, Montag, 13. Juli 2015, Uhr

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Protokoll DiAG-spezial im Haus Katharina in Bad Endorf, Montag, 13. Juli 2015, 13.30 16.15 Uhr"

Transkript

1 Protokoll DiAG-spezial im Haus Katharina in Bad Endorf, Montag, 13. Juli 2015, Uhr 18 TeilnehmerInnen aus 11 MAVen W.Schöndorfer begrüßt die TeilnehmerInnen; Frau Ober, MAV-Vorsitzende, stellt das Haus Katharina den Katharinenheim e.v. kurz vor; anschließend kurze Vorstellungsre Sammeln der mitgebrachten Themen / Fragen der MAVen Eine Auszubildende hat gegen Ende der Ausbildung ca. 100 Minussten muss sie diese noch ein- bzw. bei Weiterbeschäftigung nacharbeiten? Für Auszubildende, die unter den Geltungsbereich der Anlage 5 AVR fallen, ist, sofern per Dienstvereinbarung nichts abweichendes geregelt wurde, ein Ausgleichszeitraum von 13 Wochen zugre zu legen. D.h. im Zeitraum von 13 Wochen m u s s die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit erreicht werden. Hat der/die Auszubildende am Ende des Ausgleichszeitraumes von 13 Wochen Minussten, greift der sogenannte Annahmeverzug ( 615 BGB). Top 1 Minussten Ausbildung Der Annahmeverzug nach 615 BGB: Die Verantwortung für die Arbeitszuweisung -einteilung liegt allein beim Arbeitgeber. Ruft der Arbeitgeber die Arbeit nicht im Umfang der vom Arbeitnehmer geschuldeten Arbeitszeit, z.b. durch Einteilung in den Dienstplan, ab, ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, die Arbeitsleistung nachzuholen. Ausführlicher siehe: g.html Für Auszubildende im Bereich der Altenpflege sind gemäß 2 des Abschn. BII der Anlage 7 AVR die Vorschriften des 2 der Anlage 32 AVR einschlägig. Als Ausgleichszeitraum ist ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugre zu legen. Hat der Dienstgeber keinen Zeitraum festgelegt, gilt das Eintrittsdatum der Auszubildenden als Beginn des Ausgleichszeitraumes. Zum Ende des Ausgleichszeitraumes greift für die vorhandenen Minussten ebenso der Annahmeverzug (s.o.). Bei einer etwaigen Weiterbeschäftigung nach Ende der Ausbildung ist ein Nacharbeiten der Minussten somit unzulässig. Top 2 Geltungsbereich von Dienstvereinbarungen In einer vor längerer Zeit abgeschlossenen Dienstvereinbarung sind als Geltungsbereich sowohl einzelne Bereiche der Einrichtung als auch die damals in den Bereichen beschäftigten MitarbeiterInnen namentlich genannt. Gilt die Dienstvereinbarung auch für neu eingestellte MA, obwohl diese nicht namentlich benannt sind? Da die Dienstvereinbarung nicht vorliegt, kann die Fragestellung nicht abschließend beantwortet werden. Der MAV wird empfohlen, zusammen mit dem Dienstgeber die Dienstvereinbarung dahingehend zu überarbeiten, dass der Geltungsbereich klar eindeutig definiert wird wenn möglich ohne namentliche Nennung von Beschäftigten. DiAG-spezial Bad Endorf am 13. Juli 2015 Seite 1 von 5

2 Können MitarbeiterInnen über den Renteneintritt hinaus weiterbeschäftigt werden; wenn ja wie? a) bei abschlagsfreier Regelaltersrente Diese Fallkonstellation ist in 19 Abs. 3 5 des Allgemeinen Teils der AVR klar geregelt. Top 3 Renteneintritt Weiterbeschäftigung b) bei langjährig besonders langjährig Versicherten Bei langjährig besonders langjährig Versicherten endet das Dienstverhältnis nicht automatisch, DG MA können durch Vereinbarung vor Beendigung des Dienstverhältnisses den Beendigungszeitpunkt hinausschieben. Für die Regelungen zur Weiterbeschäftigung bei einer abschlagsfreien Regelaltersrente sowie bei langjährig besonders langjährig Versicherten ist die entsprechende AVR-Kommentierung von Beyer / Papenheim als Anlage 1 dem Protokoll beigefügt. c) bei Erwerbsminderung Für die umfangreichen Regelungen zur Weiterbeschäftigung von erwerbsgeminderten MitarbeiterInnen ist ein Auszug der entsprechenden AVR-Kommentierung dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt. Top 4 Welche Einflussmöglichkeiten hat die MAV bei der Eingruppierung von Fachkräften mit Migrationshintergr insbesondere wenn Fachkräfte zwar die Tätigkeit einer Fachkraft ausüben, der B2 -Kurs aber noch nicht abgeschlossen ist? Entscheidend für die Eingruppierung ist die ausgeübte Tätigkeit. MAV kann der Eingruppierung ihre Zustimmung verweigern. Top 5 Eingruppierung von Fachkräften mit Migrationshintergr Personalmaßnahmen Zustimmung der MAV DG legt MAV Personalmaßnahme zur Zustimmung vor; MAV stimmt Einstellung zu verweigert der Eingruppierung die Zustimmung. DG nimmt daraufhin die Einstellung nicht vor was kann MAV tun? Nicht geklärt werden kann die Frage, ob mit der Zustimmung der MAV zur Einstellung für den DG auch eine Verpflichtung zur Einstellung entsteht. Es wird empfohlen, bei der KAB eine entsprechende Rechtsauskunft einzuholen. DiAG-spezial Bad Endorf am 13. Juli 2015 Seite 2 von 5

3 Was ist bei Arbeit an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, zu beachten welche Handlungsmöglichkeiten hat die MAV? MitarbeiterInnen, für die die Anlage 5 AVR einschlägig ist, erhalten für Arbeit an einem Wochenfeiertag einen Ersatzruhetag. (genauer s. 2 Abs. 3 der Anlage 5 AVR) Top 6 MitarbeiterInnen, die unter die Anlagen 30 bis 33 AVR fallen keine Schicht- bzw. Wechselschichtarbeit leisten, erhalten ebenfalls einen Freizeitausgleich; ggf. muss dieser ausbezahlt werden. Für MitarbeiterInnen, die unter die Anlagen 30 bis 33 AVR fallen Schichtbzw. Wechselschichtarbeit an 7 Tagen in der Woche leisten, vermindert sich die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit. Unter welchen Voraussetzungen die Sollarbeitszeit vermindert werden muss, ist dem Schaubild zu entnehmen, das als Anlage 3 dem Protokoll beigefügt ist. Die Regelungen für Arbeit an Wochenfeiertagen sind in den Anlagen 31 bis 33 AVR jeweils in 3 enthalten, in der Anlage 30 AVR in 4. Da Dienstpläne der vorherigen Zustimmung der MAV bedürfen, sollte die MAV die Dienstpläne dahingehend überprüfen ggf die Zustimmung verweigern. Den betroffenen MitarbeiterInnen wird empfohlen, ihre Ansprüche individuell unter Wahrung der Ausschlussfrist 6 Monate rückwirkend geltend zu machen. In einer Einrichtung soll eine Dienstvereinbarung zum Mitarbeitergespräch abgeschlossen werden. Dabei taucht die Frage auf, wie mit den Unterlagen verfahren werden soll, wenn es zu einem Vorgesetztenwechsel kommt. Top 7 Arbeit an Wochenfeiertag Dienstvereinbarung Mitarbeitergespräch MAV erarbeitet derzeit eine Dienstvereinbarung zum Mitarbeitergespräch bittet um Auskunft, wie in anderen Einrichtungen mit den Unterlagen bei einem Vorgesetztenwechsel umgegangen wird. In Algasing ist diese Frage in den QM-Dokumenten zum Mitarbeitergespräch geregelt. Die Mitarbeitervertretung hat im Rahmen der Verhandlungen zur Dienstvereinbarung viele Möglichkeiten, Details wie Aufbewahrung der Unterlagen, Datenschutz etc. zu regeln. Die QM-Unterlagen zum Mitarbeitergespräch der Barmherzigen Brüder Algasing sind als Anlage 4 dem Protokoll beigefügt. DiAG-spezial Bad Endorf am 13. Juli 2015 Seite 3 von 5

4 Für wen genau gilt die neue Anlage 21a AVR, insbesondere in Abgrenzung zur Anlage 21 AVR? Entscheidend für den Geltungsbereich der Anlage 21 AVR ist die Refinanzierung nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen über die Förderung von Privatschulen. Top 8 Geltungsbereich der Anlage 21a AVR Unter den Geltungsbereich der neuen Anlage 21a AVR fallen MitarbeiterInnen an Altenpflege-, Krankenpflege-, Krankenpflegehilfe-, Kinderkrankenpflege Hebammenschulen. Unklar ist derzeit noch, welche Schulen im Sozialwesen unter den Geltungsbereich der Anlage 21a AVR fallen. Die neue Anlage 21a AVR ist zum in Kraft getreten, alle betroffenen MitarbeiterInnen müssen entsprechend übergeleitet werden. Unter sind Arbeitshilfen zur Überleitung Berechnung von Besitzständen zu finden. Der Beschlusstext der Beskommission der AK zur Anlage 21a AVR ist Anlage 5 zum Protokoll. Top 9 Klausurtage der MAV MAV führt erstmalig Klausurtag durch, Dienstgeber möchte wissen, welche MAVen im Bereich der Altenheime noch Klausurtage durchführen? Von den anwesenden MAVen aus dem Bereich der Altenheime hat 1 MAV Klausurtage geplant; von allen anwesenden MAVen führen ca. ¾ der MAVen regelmäßig Klausurtage durch. Top 10 Aufwertungskampagne SuE Wie ist der aktuelle Stand in der Verhandlung der Aufwertung des Sozial- Erziehungsdienstes im öffentlichen Dienst? Von der DiAG-B wurden alle aktuellen Unterlagen zum derzeitigen Stand zur Aufwertungskampagne des Sozial- Erziehungsdienstes im öffentlichen Dienst per an alle MAVen versandt. TOP 11 Inkrafttreten der neuen Kirchlichen Grordnung Die neue Kirchliche Grordnung (Fassung v ) wird in der Erzdiözese München Freising zum in Kraft gesetzt. Die neue Kirchliche Grordnung mögliche Auswirkungen bzw. Konsequenzen sind Hauptthema bei der Mitgliederversammlung der DiAG-B am DiAG-spezial Bad Endorf am 13. Juli 2015 Seite 4 von 5

5 TOP 12a Datenschutz MAV-Arbeit Darf die MAV Daten von MitarbeiterInnen, die ihr über Personalmaßnahmen / Bewerbungsunterlagen zur Kenntnis gelangen, im Nachhinein für die MAV- Arbeit nutzen? Gemäß MAVO-Kommentar von Thiel/Fuhrmann/Jüngst zu 34 MAVO ist dies nicht zulässig. Unzulässig ist die doppelte Personalaktenführung bei MAV Dienstgeber. Lebensläufe darf die MAV nicht in ihren Akten führen. Das ist mit dem Datenschutz gemäß 3 KDO nicht vereinbar. (Thiel/Fuhrmann/Jüngst, Rn. 54 zu 34 MAVO) TOP 12b Datenschutz MAV-Arbeit DG möchte Auskunft über den zeitlichen Aufwand eines einzelnen MAV- Mitgliedes für MAV-Tätigkeit. Wie soll sich MAV verhalten? Da die MAV als Gremium konstituiert ist, ist die Nachfrage zum Zeitaufwand für MAV-Tätigkeit eines einzelnen MAV-Mitgliedes grsätzlich unzulässig. Sollte der DG weiter darauf bestehen, muss er der MAV den Gr / die (Rechts-) Grlage für seine Nachfrage darlegen. DiAG-spezial Termine 2015: 30. November 2015 im Pater-Rupert-Mayer-Haus, Hirtenstraße 4 Raum 015, München, neu: Beginn Uhr!! DiAG-spezial Termine 2016: 01. Februar 2016 in Rosenheim, genauer Ort steht noch nicht fest 25. April 2016 im Pater-Rupert-Mayer-Haus, Hirtenstraße 4, München 04. Juli 2016 in Rosenheim, genauer Ort steht noch nicht fest 07. November 2016 im Pater-Rupert-Mayer-Haus, Hirtenstraße 4, München Anlagen: - Anlage 1: AVR-Kommentierung von Beyer / Papenheim zu 19 Allgemeiner Teil zu den AVR: abschlagsfreie Regelaltersrente, Rente für (besonders) langjährige Versicherte Weiterbeschäftigung - Anlage 2: AVR-Kommentierung von Beyer / Papenheim zu 18 Allgemeiner Teil zu den AVR: verminderte Erwerbsfähigkeit Weiterbeschäftigung - Anlage 3: Schaubild Wochenfeiertagsproblematik in den Anlagen 30 bis 33 AVR - Anlage 4: QM-Unterlagen der Barmherzigen Brüder Algasing zum Mitarbeitergespräch - Anlage 5: Beschlusstext der Beskommission zur Anlage 21a AVR Rosenheim / Piding, 21. Juli 2015 für das Protokoll: Werner Kotter & Werner Schöndorfer DiAG-spezial Bad Endorf am 13. Juli 2015 Seite 5 von 5

VKJF Seminare für Mitarbeitervertreter 2016

VKJF Seminare für Mitarbeitervertreter 2016 VKJF Seminare für Mitarbeitervertreter 2016 16-MAV-01 Eingruppierung in der AVR Eingruppierung in den AVR ist für viele MAVen ein unübersichtliches Wirrwarr. Das Seminar erklärt anhand von Beispielen,

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...

Mehr

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:... Anlage 9 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen vertreten

Mehr

Bereitschaftsdienst, Kurzpausenregelung, Anlagen 5a, 5b und 5c zu den AVR

Bereitschaftsdienst, Kurzpausenregelung, Anlagen 5a, 5b und 5c zu den AVR Bereitschaftsdienst, Kurzpausenregelung, Anlagen 5a, 5b und 5c zu den AVR A. Bereitschaftsdienst 1. Die 7 bis 9 der Anlage 5 zu den AVR erhalten folgende Fassung: 7 Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall

Mehr

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Neue Lösungen in der GGf-Versorgung Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH Verbesserungen in der bav In 2007 ist eine wichtige Entscheidung für die betriebliche

Mehr

Anleitung zum BW-Bank Computer-Check Windows-Firewall aktivieren

Anleitung zum BW-Bank Computer-Check Windows-Firewall aktivieren Anleitung zum BW-Bank Computer-Check Windows-Firewall aktivieren Ziel der Anleitung Sie möchten die Windows-Firewall auf Ihrem Computer aktivieren, um gegen zukünftige Angriffe besser gewappnet zu sein.

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der erziehungsbeauftragten Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt Anlage 10 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt Zwischen... vertreten durch... (Ausbildender) und

Mehr

im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen ... ... ... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...

im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen ... ... ... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... wohnhaft in...... (im folgenden Schüler) wird folgender

Mehr

(2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von:

(2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von: 2 (2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von: 1. Beschäftigten, deren Arbeitszeit dienstplanmäßig oder betriebsüblich festgesetzt ist und 2. Beschäftigten,

Mehr

Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele

Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele 01. Juni 2011 Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele für Mitarbeiter, die den Anlagen 31, 32 oder 33 zu den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Deutschen Caritasverbandes zugeordnet

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Problemdarstellung: In letzter Zeit erhalte ich auffallend häufig Beratungsanfragen von Teilzeitbeschäftigten,

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Tarifliche Veränderungen. in 2015 und 2016

Tarifliche Veränderungen. in 2015 und 2016 Tarifliche Veränderungen in 2015 und 2016 Eine Übersicht September 2015 MAV der Evang. Kirche in Mannheim 1 Tarifliche Veränderungen in 2015 und 2016 Veränderungen der Evang. Landeskirche in Baden beim

Mehr

Albrecht Kleinschmidt: Neue Rechtsprechung. Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr 04.11.2009 in Essen. Neue Rechtsprechung

Albrecht Kleinschmidt: Neue Rechtsprechung. Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr 04.11.2009 in Essen. Neue Rechtsprechung Neue Rechtsprechung Verschwiegenheitserklärung Ein Arbeitgeber verlangt formularmäßig von allen Arbeitnehmern die Unterschrift unter eine Verschwiegenheitserklärung. Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?

Mehr

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Was macht die JAV? Die JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eure Interessenvertretung: Wir kümmern uns um die Belange von jungen Beschäftigten und Auszubildenden.

Mehr

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)

Mehr

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail

Mehr

Deutscher Caritasverband (Hg.) AVR. Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes. Aktualisierungsbeilage:

Deutscher Caritasverband (Hg.) AVR. Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes. Aktualisierungsbeilage: Deutscher Caritasverband (Hg.) AVR Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes Aktualisierungsbeilage: Änderung der Anlage 30 zu den AVR durch die Tarifrunde für

Mehr

Arbeitsrecht Update Juli 2014

Arbeitsrecht Update Juli 2014 Arbeitsrecht Update Juli 2014 Gesetzliche Neuregelung der Altersbefristung zum 1. Juli 2014 Mit Wirkung zum 1. Juli 2014 ist eine gesetzliche Neuregelung in Kraft getreten, die es Arbeitgebern erlaubt,

Mehr

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner

Mehr

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift)

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift) Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen: 1 (1)

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis Das komplette Material finden Sie hier: Download bei School-Scout.de

Mehr

Rente und Hinzuverdienst

Rente und Hinzuverdienst Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente Vorstand Sozialpolitik Verbesserungen für Erwerbsgeminderte Erwerbsminderungsrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, seit dem 1. Juli 2014 ist es zu einer finanziellen Verbesserung bei der

Mehr

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern

Mehr

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern

Mehr

Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden?

Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden? Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden? Der Arbeitgeber muss spätestens 1 Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Bildungsvertrag Duales Studium

Bildungsvertrag Duales Studium Bildungsvertrag Duales Studium in Ergänzung zum Berufsausbildungsvertrag, für den kombinierten Bildungsgang der Ausbildung zum Industriemechaniker und des Studiums Maschinenbau an der Universität Siegen

Mehr

Dienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung des Internetportals der Universität München

Dienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung des Internetportals der Universität München Dienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung des Internetportals der Universität München Zur Gewährleistung der schutzwürdigen Belange der Beschäftigten sowie zur Wahrung der berechtigten Interessen

Mehr

für das Hotel- und Gaststättengewerbe

für das Hotel- und Gaststättengewerbe Gebührensatzung des Internats der Landesberufsschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe Der Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises hat am 18.12.2000, sowie Änderungen vom 05.11.2001, 13.05.2002, 16.12.2002,

Mehr

Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990. zum. Antrag des Ministerrates vom 6. Juni 1990 (Drucksache Nr.

Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990. zum. Antrag des Ministerrates vom 6. Juni 1990 (Drucksache Nr. VOLKSKAMMER der Deutschen Demokratischen Republik 10. Wahlperiode Drucksache Nr. 66 a Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990 zum Antrag des Ministerrates vom 6. Juni

Mehr

Datenschutz und Schule

Datenschutz und Schule Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und

Mehr

easysolution GmbH easynet Bessere Kommunikation durch die Weiterleitung von easynet-nachrichten per E-Mail nach Hause

easysolution GmbH easynet Bessere Kommunikation durch die Weiterleitung von easynet-nachrichten per E-Mail nach Hause easynet Bessere Kommunikation durch die Weiterleitung von easynet-nachrichten per E-Mail nach Hause Allgemeines easynet ist die Informationszentrale im Unternehmen! Immer wichtiger wird es zukünftig sein,

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS 27 Ca 163/13 (ArbG München) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren A. A-Straße, A-Stadt - Kläger und Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. B. B-Straße,

Mehr

Ergebnisabführungsvertrag

Ergebnisabführungsvertrag Ergebnisabführungsvertrag zwischen Funkwerk AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 111457, und - im folgenden Organträger genannt - Funkwerk Security Communications GmbH, eingetragen

Mehr

Änderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD -

Änderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD - Nr. 59 Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen - ABD - Beschlüsse der Bayerischen Regional-KODA vom 08.12.2004 und vom 03./04.05.2005 - Regelung über eine ergänzende

Mehr

ARBEITSRECHT I.DEFINITION. Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und

ARBEITSRECHT I.DEFINITION. Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und ARBEITSRECHT I.DEFINITION Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Recht. Sein Grundtatbestand ist die abhängige Arbeit. PRIVATRECHT > grundsätzlich

Mehr

ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG

ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG 1 MUSTER ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG 1. Anstellung Herr / Frau:...... wohnhaft:...... geb. am:... in:... Staatsbürgerschaft:...... Religion:...... Familienstand:... Kinder:... tritt mit... (Dienstantritt)

Mehr

Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung

Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung - 1 - Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung 1. Ablauf der Ausbildung/Ausbildungsplan: 1.1 Der Ausbildungsablauf ist gut gegliedert und erfolgt nach Plan. mtrifft zu mtrifft

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind Merkblatt Beihilfe für Tarifbeschäftigte Nordrhein-Westfalen Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht der wichtigsten beihilferechtlichen Bestimmungen für Tarifbeschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) 1 Tarifpolitik Zusatz-Tarifvertrag für die in der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigten Arbeitnehmer (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) Stand nach 3. ÄTV DB Zeitarbeit-ZusatzTV vom 22.12.2011 2 Inhaltsverzeichnis Präambel

Mehr

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Bei der Arbeitsausübung eines Telearbeiters können Schäden an den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers eintreten. Hierbei wird es sich vor allem um Schäden

Mehr

Betriebskalender & Kalenderfunktionen

Betriebskalender & Kalenderfunktionen Betriebskalender & Kalenderfunktionen Der Betriebskalender ist in OpenZ für 2 Dinge verantwortlich: 1. Berechnung der Produktionszeiten im Modul Herstellung 2. Schaffung der Rahmenbedingungen, für die

Mehr

Hinzuverdienstgrenzen für Rentner

Hinzuverdienstgrenzen für Rentner grenzen für Rentner Rentenart: Regelaltersrente Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf die Regelaltersrente besteht ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Für vor 1947 Geborene lag diese bei 65 Jahren.

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben Inhalt I. Errichtung des Betriebsrats II. Grundlagen der Betriebsratsarbeit III. Rechte des Betriebsrats Überblick

Mehr

Teilzeitbeschäftigte 209

Teilzeitbeschäftigte 209 Teilzeitbeschäftigte 209 Teilzeitbeschäftigte Erläuterungen zur Teilzeitarbeit Der Gesetzgeber verfolgt seit Ende 2000, in Kraft getreten zum 01.01.2001, mit dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete

Mehr

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...

Mehr

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die 30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch

Mehr

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.

Mehr

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb 2.04 Stand am 1. Januar 2001 Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb Verzicht nur in bestimmten Fällen 1 Grundsätzlich sind von jeder Lohnzahlung

Mehr

Stand 15. Oktober 2015. Fragen und Antworten

Stand 15. Oktober 2015. Fragen und Antworten Stand 15. Oktober 2015 Fragen und Antworten Caritaspanel auf einen Blick (Link) Fragebogen als PDF (Link) Online-Befragung: https://www.skopos1.de/uc /caritaspanel/ 2 Hintergrund: Das IAB-Betriebspanel

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

I. Die Arbeitsrechtliche Kommission des Diakonischen Werkes der EKD hat folgende Änderungen und Ergänzungen der AVR beschlossen:

I. Die Arbeitsrechtliche Kommission des Diakonischen Werkes der EKD hat folgende Änderungen und Ergänzungen der AVR beschlossen: Diakonisches Werk der EKD e.v. Postfach 10 11 42 D-70010 Stuttgart An die Diakonischen Werke der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland Der Präsident Telefon (Durchwahl): 0711/2159-0 Fax:

Mehr

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Mehr

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger zwischen den Träger des Praktikums und Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ, Wohnort: Straße,

Mehr

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber)

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV)

Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV) Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV) Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung einer Mitarbeiterin

Mehr

ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST.

ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST. Verfall Urlaub: Übertragung & ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST. In diesem kurz & knapp wird die Übertragung des gesetzlichen Erholungsurlaubes

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes

Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes Gesundheit KOMPAKT Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes Das sollten Sie wissen Bei der Wahl der richtigen Krankenkasse kommt es nicht nur auf den Beitragssatz an. Da die Gewährung

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

DIA Ausgewählte Trends November 2014. Klaus Morgenstern, Deutsches Institut für Altersvorsorge, Berlin Bettina Schneiderhan, YouGov Deutschland, Köln

DIA Ausgewählte Trends November 2014. Klaus Morgenstern, Deutsches Institut für Altersvorsorge, Berlin Bettina Schneiderhan, YouGov Deutschland, Köln DIA Ausgewählte Trends November 2014 Klaus Morgenstern, Deutsches Institut für Altersvorsorge, Berlin Bettina Schneiderhan, YouGov Deutschland, Köln DIA Ausgewählte Trends 2014 (I) Ausgangslage und Fragestellung

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Forschen - Schreiben - Lehren

Forschen - Schreiben - Lehren Forschen - Schreiben - Lehren Kontakt: Mareike Gronich mgronich@uni-bielefeld.de Fach/Fachgebiet: Germanistik Art der Lehrveranstaltung: Seminar Ausgangspunkt Geschütztes konstruktives Peer-Feedback in

Mehr

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Oft wirft die Aufnahme neuer Gesellschafter oder auch die Einstellung

Mehr

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen

Mehr

Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik

Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik Eine Anleitung zur Nutzung der Excel-Tabellen zur Erhebung des Krankenstands. Entwickelt durch: Kooperationsprojekt Arbeitsschutz in der ambulanten Pflege

Mehr

Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten

Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten Die Ärztekammer Hamburg ist nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die Ausbildung im Beruf Medizinische/r Fachangestellte/r

Mehr

Arbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung)

Arbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung) Fortbildungsordnung 4.13.7 Arbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung) Vom 13. März 1990 (ABl. EKD 1990 S. 204) Lfd. Nr. Änderndes Recht

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen

Mehr

Arbeits- und Ruhezeiten

Arbeits- und Ruhezeiten Arbeits- und Ruhezeiten Dieses Merkblatt richtet sich insbesondere an Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es gibt Auskunft über die wesentlichen Bestimmungen der Arbeits- und Ruhezeiten gemäss dem Arbeitsgesetz.

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

ISV - Mitgliederinformation zur den neuen Regelungen für Finanzanlagevermittler ab 2013 ( 34 f Gewerbeordnung)

ISV - Mitgliederinformation zur den neuen Regelungen für Finanzanlagevermittler ab 2013 ( 34 f Gewerbeordnung) ISV - Mitgliederinformation zur den neuen Regelungen für Finanzanlagevermittler ab 2013 ( 34 f Gewerbeordnung) Die Gewerbeerlaubnis nach 34c 1.2, in der bisher die Vermittlung von Finanzanlageprodukten

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich

Mehr

DAS URLAUBSRECHT. wien.arbeiterkammer.at. Von Urlaubsanspruch bis Urlaubsentgelt: Was Ihnen für Ihre Erholung zusteht

DAS URLAUBSRECHT. wien.arbeiterkammer.at. Von Urlaubsanspruch bis Urlaubsentgelt: Was Ihnen für Ihre Erholung zusteht DAS URLAUBSRECHT wien.arbeiterkammer.at Von Urlaubsanspruch bis Urlaubsentgelt: Was Ihnen für Ihre Erholung zusteht DAS URLAUBSRECHT Das Urlaubsgesetz brachte eine längere Erholungszeit sowie ein einheitliches

Mehr

Betriebsrente - das müssen Sie wissen

Betriebsrente - das müssen Sie wissen renten-zusatzversicherung Informationen zum Rentenantrag Betriebsrente - das müssen Sie wissen Sie möchten in Rente gehen? Dieses Faltblatt soll eine Orientierungshilfe für Sie sein: Sie erfahren, wie

Mehr

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesministerium für Arbeit und Soziales Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Zweite Pflegearbeitsbedingungenverordnung 2. PflegeArbbV) Vom 27. November 2014 Auf

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie

Mehr

WEGE IN DEN RUHESTAND

WEGE IN DEN RUHESTAND WEGE IN DEN RUHESTAND Regelaltersgrenze für Lehrkräfte Ende des Schulhalbjahres, in dem die gesetzliche Altersgrenze erreicht wird das bedeutet: Ende des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird

Mehr

zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung)

zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung) ASF 0_06 Verordnung vom 8. Juni 0 Inkrafttreten: 0.0.0 zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel 0 des Gesetzes

Mehr