Ausblick auf die gesetzlichen Neuerungen zum Jahreswechsel 2011/2012

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ausblick auf die gesetzlichen Neuerungen zum Jahreswechsel 2011/2012"

Transkript

1 Ausblick auf die gesetzlichen Neuerungen zum Jahreswechsel 2011/2012 Zum Jahreswechsel 2011/2012 stehen verschiedene gesetzliche Änderungen an. Eröffnet wird der Reigen bereits im Dezember 2011: im DEÜV-Meldeverfahren sind ab die neuen, neunstelligen Tätigkeitsschlüssel zu verwenden. Wir stellen Ihnen wichtige Änderungen für 2011/2012 in diesem Dokument vor. Umstellung der Tätigkeitsschlüssel Im Rahmen der Entgeltmeldungen zur Sozialversicherung wird der Tätigkeitsschlüssel des Beschäftigten mit angegeben. Dieser dient der Arbeitsagentur für statistische Berechnungen. Der bisher fünfstellige Schlüssel besteht aus einem dreistelligen Schlüssel zur Art der ausgeübten Tätigkeit, einer Ziffer zur Stellung im Beruf sowie zur Ausbildung. Der neue Tätigkeitsschlüssel besteht dagegen aus insgesamt 9 Stellen, wovon 5 auf die Art der ausgeübten Tätigkeit entfallen, und je eine Ziffer den Schulabschluss, den Ausbildungsabschluss, das Kennzeichen zur Arbeitnehmerüberlassung und die Vertragsart darstellt. Dieser erweiterte Tätigkeitsschlüssel ist zwingend ab Dezember 2011 in den DEÜV-Meldungen zu verwenden. Alle Entgeltmeldungen, die im Dezember anfallen, wie Unterbrechungen oder Austritte, müssen die neuen Schlüssel enthalten. Die Umstellung sollten Sie also bereits durchgeführt haben! In den Sage Lösungen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung stehen den Anwendern nützliche Umstellungsassistenten zur Verfügung. Die Sage Personalwirtschaft bietet bereits seit dem die notwendigen Felder für die Umsetzung des neuen Tätigkeitsschlüssels, denn die automatische Umstellung vom alten auf den neuen Schlüssel ist nur eingeschränkt möglich. Nur etwa 5% der dreistelligen Schlüssel für die ausgeübte Tätigkeit haben ein eindeutiges fünfstelliges Äquivalent. Alle anderen Tätigkeiten müssen manuell zugeordnet werden: Abb. 1: Umsetzung der Art der ausgeübten Tätigkeit mit neuem Tätigkeitsschlüssel Für die Umsetzung der Schul- und Ausbildungsabschlüsse gibt die Bundesagentur entsprechende Empfehlungen, die beim Einspielen des Updates umgesetzt werden. Doch auch hier lässt sich aus dem bisherigen Schlüssel nicht immer mit Sicherheit feststellen, welcher neue Schlüssel gilt. Beispiel: Ein Facharbeiter mit Realschulabschluss wurde bisher im Feld <Ausbildung> mit dem B-Schlüssel 2 - mit Berufsausbildung verschlüsselt. Aus dem Schlüssel 2 lässt sich nicht ableiten, dass ein Realschulabschluss vorliegt. Dieser muss manuell ausgewählt werden. Laut Empfehlung der Bundesagentur belegt die Personalwirtschaft im Feld <höchster allgemeinbildender Schulabschluss> den Schlüssel 9 unbekannt vor. Dieser soll aber in der Praxis wirklich nur dann verwendet werden, wenn sich der höchste allgemeinbildende Schulabschluss nicht

2 Unterjährige Änderung der Lohnsteuerberechnung Ein Novum stellt die unterjährige Änderung der Lohnsteuerberechnung dar. In der Dezemberabrechnung gilt ein angepasster neuer Programmablaufplan für die Berechnung der Lohnsteuer vom Arbeitslohn. In diesen Ablaufplan wurde die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags von 920 auf EUR integriert. Abruf der Lohnsteuerkartendaten durch den Arbeitgeber Eigentlich sollte die elektronische Lohnsteuerkarte zum eingeführt werden. Doch das neue Verfahren zum Ende der Lohnsteuerkarten in Papierform wurde Anfang November auf das 2. Quartal 2012 verschoben. Gründe dafür waren vor allem die fehlenden Testverfahren für Softwarehersteller aber auch für die Arbeitgeber. Der Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM) der Beschäftigten durch den Arbeitgeber soll nun ab April kommenden Jahres erfolgen. Abb. 2: Umsetzung Der Ablauf des ELSTAM-Verfahrens der sogenannte ELSTER LOHN II Voraussetzung für dieses Verfahren ist die lückenlose Pflege der Identifikationsnummern bei allen steuerpflichtig Beschäftigten. Weiterhin muss beim Abruf der Daten ein Kennzeichen übermittelt werden, ob es sich um den Hauptarbeitgeber oder den Arbeitgeber in einer Nebenbeschäftigung handelt. Beim sogenannten ELSTER Lohn II verbindet sich der Arbeitgeber elektronisch mit einem Abrufserver und ruft nach Authentifizierung alle Lohnsteuerrelevanten Merkmale, wie Steuerklasse, Frei- oder Hinzurechnungsbeträge, Kinderfreibeträge und Konfessionen für seine Arbeitnehmer ab. Neue Arbeitgeberpflichten durch den Sozialausgleich Die wichtigste Änderung im Bereich der Sozialversicherung betrifft die Arbeitgeberpflichten im Rahmen des Sozialausgleichs. Ab 2012 sind die Arbeitgeber dafür verantwortlich, die entsprechende Vergleichsberechnung vorzunehmen und betroffenen Beschäftigten Beiträge zurückzuerstatten. Ob und wie viele Beschäftigte vom Sozialausgleich betroffen sein werden, ist von der Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags (dzb) abhängig. Dieser errechnet sich nach der Finanzlage des Gesundheitsfonds. Reichen die Einnahmen des Fonds nicht zur Deckung der Ausgaben, wird der Zusatzbeitrag für das Folgejahr erhoben. Da der Zusatzbeitrag auch im kommenden Jahr bei 0 EUR liegt, müssen Arbeitgeber zunächst keinen Sozialausgleich durchführen. Nachfolgend wollen wir Ihnen dennoch die wichtigsten Informationen dazu geben. Zusätzlich sind Änderungen im Meldeverfahren in mehreren Bereichen zu beachten: 1. Beitragsberechnung (bei Sozialausgleich) Besteht Anspruch auf Sozialausgleich, wird dem Arbeitnehmer in der monatlichen Abrechnung ein Teil des Krankenversicherungsbeitrags erlassen. Der Betrag aus dem Sozialausgleich wird also mit dem regulären KV-Beitrag verrechnet. Zweitarbeitgeber von Mehrfachbeschäftigten müssen unter Umständen einen Zuschlag in Höhe von 2% zur Krankenversicherung berechnen. 2. Beitragsnachweis (bei Sozialausgleich) Die im Rahmen des Sozialausgleichs ermittelten Beträge müssen im Beitragsnachweis gesondert ausgewiesen werden. Es wird eine neue Datensatzversion des elektronischen Beitragsnachweises geben, die von allen Anwendern ab zu verwenden ist.

3 3. Vier neue Personengruppenschlüssel Bisher wurden Auszubildende mit einem einheitlichen Personengruppenschlüssel versehen. Innerhalb der Personengruppen 102 bzw. 141 (Azubi in der Seefahrt) wurde vom Programm erkannt, wer die Sozialversicherungsbeiträge übernimmt - Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Hälfte oder der Arbeitgeber in voller Höhe, wenn die Geringverdienergrenze nicht überschritten wurde oder sich die Person in einem freiwilligen sozialen/ ökologischen Jahr befand. Diese beiden Personengruppenschlüssel werden nun ergänzt, wodurch sich folgende neue Auswahlliste für diesen Personenkreis ergibt. 102 Auszubildende ohne besondere Merkmale 121 Auszubildende, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nach 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB IV nicht übersteigt 122 Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung 123 Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten 141 Auszubildende in der Seefahrt 144 Auszubildende in der Seefahrt, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nach 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB IV nicht übersteigt Arbeitgeber sind also bei der SV-rechtlichen Beurteilung ihrer Arbeitskräfte stärker als bisher gefordert. 4. Erweiterungen im Meldeverfahren Ab gilt eine neue Meldepflicht für Arbeitgeber mit mehrfach oder unständig Beschäftigten bzw. für Beschäftigte mit weiteren Einkunftsarten, wie z.b. Renten oder ALG. Bei Mehrfachbeschäftigten ist der Arbeitgeber verpflichtet, die monatliche Entgelthöhe an die Kassen zu melden. Arbeitnehmer sind zwar nach wie vor verpflichtet, den Arbeitgeber über andere Einkünfte oder Beschäftigungen zu informieren. Zusätzlich informieren auch die Krankenkassen ab 2012 den Arbeitgeber über das Vorliegen weiterer Beschäftigungen. Diese neuen Sachverhalte wurden in das DEÜV-Meldeverfahren eingebettet. ein Nebenarbeitgeber ist und folglich einen Zuschlag in Höhe von 2% zur Krankenversicherung erheben muss. Diese Informationen werden in vielen Fällen erst nach der Abrechnung eintreffen, was die Anzahl der Korrekturabrechnungen stark ansteigen lässt. Was passiert beim Sozialausgleich? Es wird geprüft, ob Zusatzbeiträge die Belastungsgrenze des Versicherten (2 Prozent vom Entgelt) überschreiten. In diesem Fall wird der einbehaltene KV-Betrag um den übersteigenden Betrag gemindert. Maßstab für die Berechnung ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag. Zweitarbeitgeber von Mehrfachbeschäftigten erheben einen Zuschlag zur Krankenversicherung in Höhe von 2 Prozent. Die im Rahmen des Sozialausgleichs ermittelten Beträge müssen im Beitragsnachweis gesondert ausgewiesen werden. Es wird eine neue Datensatzversion des elektronischen Beitragsnachweises geben, die von allen Anwendern ab verwendet werden muss. Für Betriebsprüfungen müssen die Krankenkassenmeldungen in den Lohnunterlagen gespeichert werden. Zusammenfassend Bereits im Dezember 2011 müssen Sie die neuen Tätigkeitsschlüssel verwenden. Zeitgleich werden bestehende Meldeverfahren erweitert, wobei der Sozialausgleich durch den dzb von 0 EUR in 2012 nicht durchgeführt werden muss. Es kommt die unterjährige Änderung der Lohnsteuerberechnung auf Sie zu. Der Abruf der Lohnsteuerdaten durch den Arbeitgeber verschiebt sich auf das 2. Quartal Gern stehen wir Ihnen für ein Beratungsgespräch unter der Telefonnummer: 0341/ oder per hrsolutions@sage.de zur Verfügung, um Ihnen die Sage Personalwirtschaft vorzustellen und Ihnen so eine Vergleichsmöglichkeit zu Ihrer bisherigen Entgeltabrechnung zu bieten. 5. Rückmeldungen im Meldeverfahren Für die ordnungsgemäße Abrechnung des Sozialausgleichs ist der Arbeitgeber auf Informationen der Krankenkasse angewiesen. Die Informationen werden elektronisch von der Kasse an die Arbeitgeber übertragen. Es handelt sich im Wesentlichen darum, ob der Arbeitnehmer überhaupt Anspruch auf Sozialausgleich hat oder nicht. Bei Mehrfachbeschäftigen muss der Arbeitgeber darüber informiert werden, ob er der Arbeitgeber mit dem höchsten Entgelt ist und folglich den Sozialausgleich durchführen darf oder ob er

4 Lohnwegweiser 2012 Überblick über die gesetzlichen Änderungen 2012 Änderungen im Bereich der Sozialversicherung Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung (vorläufig) Beitragssätze und weitere Rechengrößen (vorläufig) Beitragsbemessungsgrenze KV: 3.825,00 EUR Beitragsbemessungsgrenze RV (Ost): EUR Beitragsbemessungsgrenze RV (West): EUR Knappschaftliche RV (Ost): EUR Knappschaftliche RV (West): EUR Bezugsgröße RV/ KV (West): EUR Bezugsgröße RV (Ost): EUR Einheitlicher allgemeiner Beitragssatz zur Krankenversicherung: 15,5 % Einheitlicher ermäßigter Beitragssatz zur Krankenversicherung: 14,9 % Beitragssatz zur Rentenversicherung: 19,6 % Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung: 3,0 % Insolvenzgeldumlage 0,04 % Faktor F für die besondere Beitragsberechnung in der Gleitzone: 0,7491 Abgeleitete Rechengrößen (vorläufig) Beurteilung der Versicherungspflicht/ Versicherungsfreiheit (vorläufig) Neugestaltung der Tätigkeitsschlüssel Verpflichtung zur Abgabe von GKV-Monatsmeldungen mit Grund 58 Rückmeldungen zur Beitragsberechnung bei Mehrfachbeschäftigung Neuregelung der Beitragsberechnung bei Überschreiten der Bemessungsgrenze Schrittweise Anhebung des Rentenbeginns Höchstbeitragszuschuss zur privaten KV: 279,23 EUR Höchstbeitragszuschuss zur privaten KV (ermäßigter Satz): 262,01 EUR Höchstbeitragszuschuss zur privaten PV: 37,29 EUR Steuer- und beitragsfreier Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge ( 3 Nr. 63 EStG) EUR Steuerfreier Anteil an der ZVK-Umlage ( 3 Nr. 56 EStG): 662 EUR Neuregelungen aus 2010 zur Sozialversicherungspflicht/-freiheit bei dualen Studiengängen werden rückgängig gemacht Ab 2012 volle Sozialversicherungspflicht für die gesamte Dauer des Studiengangs für alle Meldungen zur Sozialversicherung ab Erweiterung von 5 auf 9 Stellen Umstellung auf die neue Klassifizierung der Berufe zusätzliche Pflege des Bildungs-/ Berufsabschlusses, Art des Beschäftigungsverhältnisses (Befristung, Leiharbeit) Monatliche Entgeltmeldungen in folgenden Fällen Mehrfachbeschäftigungen Mehrfachtatbestände Unständig Beschäftigte Krankenkassen informieren per elektronischer Rückmeldung über Vorliegen/ Wegfall von Mehrfachbeschäftigungen Krankenkasse meldet die notwendigen Informationen für die Beitrags berechnung bei mehrfach Beschäftigten auf elektronischem Weg an die Arbeitgeber Gesamtentgelt bei Beschäftigten in der Gleitzone (2012) Gesamtentgelt bei Entgelt > Beitragsbemessungsgrenze (2013) Bisher: anteilige Beitragsberechnung im Verhältnis der jeweiligen Entgelte Neu: anteilige Beitragsberechnung im Verhältnis der auf die Bemessungsgrenzen gekappten Entgelte Ab Geburtsjahrgang 1947 verschiebt sich der Beginn der gesetzlichen Rente um jeweils 1 Monat/Jahr nach hinten Bei Weiterbeschäftigung Beitragsgruppe in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fristgerecht umstellen

5 Änderungen im Bereich der Sozialversicherung Neue Personengruppenschlüssel für Auszubildende Neuer Meldegrund 91 im DEÜV- Meldeverfahren 121 Auszubildende, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nach 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB IV nicht übersteigt 122 Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung 123 Personen, die ein freiwilliges soziales, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten 144 Auszubildende in der Seefahrt, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nach 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB IV nicht übersteigt Gilt für Entgelte, die ausschließlich versicherungspflichtig in der Unfallversicherung sind Einmaliges Arbeitsentgelt, dass nach Austritt gewährt wird Änderungen im Zahlstellenmeldeverfahren Neue Datensatzversion der Beitragsnachweise Illegale Beschäftigung VBmax wird ab 2012 generell von der Kasse zurückgemeldet Keine Anpassung des VBmax durch die Zahlstelle Versicherungsnummer als Identifizierungsmerkmal (bisher: Kranken versicherungsnummer) Ab ist die neue Datensatzversion 09 der Beitragsnachweise zu verwenden, dies gilt auch für Nachweiszeiträume vor 2012 Beschäftigungsfiktion von drei Monaten in Höhe des vergleichbaren ortsüblichen Lohnes Gesetzliche Änderungen im Bereich der Lohnsteuer Weitere gesetzliche Änderungen Anhebung der Vorsorgepauschale auf EUR Abrufverfahren für Besteuerungsmerkmale Lohnsteuerbescheinigungen 2012 Privatnutzung von Firmen-PKW Abgrenzung Arbeitslohn/ Geschenk Änderungen im DATÜV-Meldeverfahren Änderungen im Reisekostenrecht Gilt bereits ab 2011, Berücksichtigung in der Dezemberabrechnung 2011 elektronischer Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale durch den Arbeitgeber (ELSTAM) Änderungen für 2012 müssen beim Finanzamt eingetragen lassen werden Identifikationsnummer des Arbeitnehmers muss vorliegen Änderungen beim Nachweis der Sozialversicherungsbeiträge Bescheinigung der berücksichtigten Vorsorgepauschale für die private Kranken- und Pflegeversicherung Kein Nachweis von Beiträgen auf steuerfreie Umlagen zur Zusatzver sorgung Familienheimfahrten nach 0,002%-Regel für die tatsächlichen Fahrten zum Wohnort Zuwendungen an Arbeitnehmer von Tochtergesellschaften stellen Arbeitslohn und keine Geschenke dar Mutterschutzfrist gilt als beitragsfreie, aber anrechenbare Zeit für die Zusatzversorgung Neues Versicherungsmerkmal mit fiktivem Entgelt Maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte, auch bei verschiedenen betrieblichen Einrichtungen 07

Sage Lohnwegweiser Ausblick auf die Neuerungen zum Jahreswechsel 2011/2012

Sage Lohnwegweiser Ausblick auf die Neuerungen zum Jahreswechsel 2011/2012 Sage Lohnwegweiser Ausblick auf die Neuerungen zum Jahreswechsel 2011/2012 Ausblick auf die gesetzlichen Neuerungen zum Jahreswechsel 2011/2012 Zum Jahreswechsel 2011/2012 stehen verschiedene gesetzliche

Mehr

Qualifizierter Meldedialog

Qualifizierter Meldedialog Qualifizierter Meldedialog Bereich: LOHN - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Voraussetzungen 2 3. Vorgehensweisen 2 3.1. GKV-Monatsmeldung durch den Arbeitgeber erstellen 2 3.2. Kassenmeldung der Krankenkasse

Mehr

Veröffentlichung: ja. Die Änderungen treten zum in Kraft

Veröffentlichung: ja. Die Änderungen treten zum in Kraft Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen

Mehr

Wartung Relevante Systemänderungen und erweiterungen für edlohn-anwender/innen eurodata Seite 1 von 9

Wartung Relevante Systemänderungen und erweiterungen für edlohn-anwender/innen eurodata Seite 1 von 9 Wartung 18.12.2014 Relevante Systemänderungen und erweiterungen für edlohn-anwender/innen 16.12.2014 eurodata Seite 1 von 9 Inhaltsverzeichnis 1 EEL Änderungen zum 01.01.2015... 3 2 Änderung im Verfahren

Mehr

Veröffentlichung: ja. am 08./

Veröffentlichung: ja. am 08./ 15 Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 08./09.05.2012 Veröffentlichung: ja 6. Beitragsberechnung

Mehr

1. Anpassungen in der GKV-Monatsmeldung 1.1 Angabe eines regelmäßigen Jahresentgeltes zur Prüfung der Gleitzonenregelung

1. Anpassungen in der GKV-Monatsmeldung 1.1 Angabe eines regelmäßigen Jahresentgeltes zur Prüfung der Gleitzonenregelung Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen

Mehr

SV-Rechengrößen in 2015 und 2016

SV-Rechengrößen in 2015 und 2016 7.1. SV-Rechengrößen in und Beitragssätze Krankenversicherung (allgemeiner ) 14,6 % 14,6 % ermäßigter 14, % 14, % pauschaler für geringfügig Beschäftigte in der Krankenversicherung 13. % 13. % Pflegeversicherung

Mehr

LANDWIRTSCHAFTLICHE PERSONEN- UND BEITRAGSGRUPPEN

LANDWIRTSCHAFTLICHE PERSONEN- UND BEITRAGSGRUPPEN LANDWIRTSCHAFTLICHE PERSONEN- UND BEITRAGSGRUPPEN Dieser Leitfaden behandelt die Anlage von Arbeitnehmern aus dem Bereich der Landwirtschaft. Dies sind insbesondere die Personengruppe 112 für mitarbeitende

Mehr

Beurteilungshilfe von Studenten und Praktikanten. 1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer

Beurteilungshilfe von Studenten und Praktikanten. 1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer Beurteilungshilfe von Studenten und Praktikanten 1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentlich Studierende einer Hochschule oder einer sonstigen

Mehr

SV-Rechengrößen. für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg Kempten

SV-Rechengrößen. für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg Kempten SV-Rechengrößen für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg 6 87439 Kempten Telefon: 831-6159835 Telefax: 831-6159836 E-Mail info@riskhelp.de Internet:

Mehr

Gleitzone: Gleitzonenfaktor und Berechnung der Sozialversicherung

Gleitzone: Gleitzonenfaktor und Berechnung der Sozialversicherung Gleitzone: Gleitzonenfaktor und Berechnung der Sozialversicherung Arbeitnehmer, deren regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt zwischen 450,01 EUR und maximal 850 EUR liegt, sind in der Gleitzone beschäftigt.

Mehr

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2016/2017

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2016/2017 Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2016/2017 Anlage Die wichtigsten Maßnahmen und Werte im Überblick: 1. Allgemeines Sozialversicherungsrecht Beitragsfälligkeit: Die Beiträge sind 2017

Mehr

Versorgungsbezugsempfänger

Versorgungsbezugsempfänger Versorgungsbezugsempfänger Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 14 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Versorgungsfreibetrag und Altersentlastungsbetrag 4.. Kohortenbildung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis ^ 1 Grundlagen der Personalabrechnung 1.1 Gesetzliche und betriebliche Grundlagen Personalabrechnung 1.1.1 Gesetzliche Grundlagen 1.1.2 Betriebliche Grundlagen 1.1.3 Zusammenfassung

Mehr

Beiträge aus Einmalzahlungen

Beiträge aus Einmalzahlungen Beiträge aus Einmalzahlungen Inhalt 1. Allgemeines... 1 2. Beitragspflicht... 1 3. Zeitliche Zuordnung... 1 4. Monatliche Beitragsbemessungsgrenze... 2 5. Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze... 2

Mehr

Aktuelles. aus Medien, Verbänden, Politik und Rechtsprechung. www. ibav-personalkonzepte.de

Aktuelles. aus Medien, Verbänden, Politik und Rechtsprechung. www. ibav-personalkonzepte.de Ab 1.1. werden sich die maßgeblichen Werte der Sozialversicherung erhöhen. Die im Versicherungsrecht wichtige Jahresarbeitsentgeltgrenze soll 57.6 Euro betragen. Im Beitragsrecht der Sozialversicherung

Mehr

Begriffserklärungen zum besseren Verständnis der Angaben auf dem Entgeltnachweis

Begriffserklärungen zum besseren Verständnis der Angaben auf dem Entgeltnachweis Begriffserklärungen zum besseren Verständnis der Angaben auf dem Entgeltnachweis Steuerberechnung Steuerbrutto, lfd. Summe aller laufenden steuerpflichtigen Beträge (z. B. Bruttoentgelte, Vermögenswirksame

Mehr

Abrechnung von Kurzarbeit

Abrechnung von Kurzarbeit Abrechnung von Kurzarbeit Welche Eingaben sind im Programm erforderlich? Wie wird die Kurzarbeit in der Lohnabrechnung dargestellt? Wie wird die Sozialversicherung berechnet? Hintergrund Die Abrechnung

Mehr

Infor Finance Newsletter November 2009

Infor Finance Newsletter November 2009 Infor Finance Newsletter November 2009 Inhalt Personalwirtschaft Wichtige Informationen Jahreswechsel 2009/2010 Vorzunehmende Anpassungen in Infor Finance Release 3.05: 1.0 1.2 1.3 1.6 Jahreswechsel 2009/2010

Mehr

Sozialversicherung 2017

Sozialversicherung 2017 Sozialversicherung 2017 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze / Beitragshöhen... 3 III. Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung... 4 IV. Neuerungen zum Produkt sv.net...

Mehr

Personengruppenschlüssel

Personengruppenschlüssel Personengruppenschlüssel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1655 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Personengruppenschlüssel 4. Besondere Arbeitsverhältnisse 4.1. Duales Studium 2 2 3 9

Mehr

Beispiele für öffentlich-rechtliche Vorschriften, nach denen ein Arbeitgeber Daten eines Arbeitnehmers verarbeiten muss.

Beispiele für öffentlich-rechtliche Vorschriften, nach denen ein Arbeitgeber Daten eines Arbeitnehmers verarbeiten muss. Annex A Beispiele für öffentlich-rechtliche Vorschriften, nach denen ein Arbeitgeber Daten eines Arbeitnehmers verarbeiten muss. Examples of public provisions which require an employer to process data

Mehr

SV-Rechengrößen in 2015 und 2014

SV-Rechengrößen in 2015 und 2014 20.01. SV-Rechengrößen in und Beitragssätze Krankenversicherung ( ) 14,60 % 0,90 % -5,81 % ermäßigter 14,00 % 0,90 % -6,04 % pauschaler für geringfügig Beschäftigte in der Krankenversicherung 13.00 % 13.00

Mehr

Lohn- und Gehaltsabrechnung 2014

Lohn- und Gehaltsabrechnung 2014 Haufe Fachbuch Lohn- und Gehaltsabrechnung 2014 Bearbeitet von Claus-Jürgen Conrad 16. Auflage 2014. Buch. Rund 533 S. Inkl. ebook und Arbeitshilfen online. Kartoniert ISBN 978 3 648 04103 1 Wirtschaft

Mehr

Erläuterung Angaben im Meldeverfahren Umsetzung in LODAS Umsetzung in Lohn und Gehalt Meldungen für Arbeitnehmer der

Erläuterung Angaben im Meldeverfahren Umsetzung in LODAS Umsetzung in Lohn und Gehalt Meldungen für Arbeitnehmer der UV- Grund A07 A08 A09 B01 Erläuterung Angaben im Meldeverfahren Umsetzung in LODAS Umsetzung in Lohn und Gehalt Meldungen für Arbeitnehmer der - Angabe der Wurden die fiktiven Es sind keine zusätzlichen

Mehr

Beschäftigungen im Niedriglohnbereich

Beschäftigungen im Niedriglohnbereich TK-Firmenkundenservice 0800-285 85 87 60 Mo. bis Do. 7 bis 18 Uhr und Fr. 7 bis 16 Uhr (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) Fax 040-85 50 60 56 66 www.firmenkunden.tk.de E-Mail: firmenkunden@tk.de Techniker

Mehr

Besonderheiten der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) beim Meldeverfahren nach der DEÜV (Stand )

Besonderheiten der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) beim Meldeverfahren nach der DEÜV (Stand ) Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) (Stand 01.07.2015) Im Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) ergeben sich für den Bereich der

Mehr

Infor IGF Newsletter 03. Dezember 2012

Infor IGF Newsletter 03. Dezember 2012 Infor IGF Newsletter 03. Dezember 2012 Inhalt VWE \ IGF... 3 Personalwirtschaft... 3 Allgemeine Hinweise zum Jahreswechsel-Hotfix... 3 Steuerberechnung Januar 2013... 3 Lohnsteuer-Anmeldungen 2013... 3

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Die wichtigsten Änderungen in Die sechs zentralen Aufgaben der Personalabrechnung. 2 Abrechnungsunterlagen zusammenstellen

Inhaltsverzeichnis. Die wichtigsten Änderungen in Die sechs zentralen Aufgaben der Personalabrechnung. 2 Abrechnungsunterlagen zusammenstellen Die wichtigsten Änderungen in 2014 1 Die sechs zentralen Aufgaben der Personalabrechnung 2 Abrechnungsunterlagen zusammenstellen 2.1 Abrechnungsrelevante Firmendaten 2.2 Unterlagen für Meldungen an die

Mehr

Sozialversicherung 2012

Sozialversicherung 2012 Sozialversicherung 2012 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V. GKV-Monatsmeldung

Mehr

Lohn- und Gehaltsabrechnung 2016 - inkl. Arbeitshilfen online

Lohn- und Gehaltsabrechnung 2016 - inkl. Arbeitshilfen online Haufe Fachbuch Lohn- und Gehaltsabrechnung 2016 - inkl. Arbeitshilfen online Bearbeitet von Claus-Jürgen Conrad 18. Auflage 2016 2016. Buch. 534 S. ISBN 978 3 648 07918 8 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft

Mehr

4.1.2 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbstständige Tätigkeit

4.1.2 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbstständige Tätigkeit Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar.

Mehr

Übersicht: Meldungen zur Sozialversicherung

Übersicht: Meldungen zur Sozialversicherung Die folgende Übersicht der IKK Südwest informiert Sie zu den verschiedenen Meldungen zur Sozialversicherung und deren en. Anmeldungen... 2 Abmeldungen... 2 An-/Abmeldungen... 3 Jahresmeldungen/ sonstige

Mehr

Abrechnung von Kurzarbeit

Abrechnung von Kurzarbeit Abrechnung von Kurzarbeit Welche Eingaben sind im Programm erforderlich? Wie wird die Kurzarbeit in der Lohnabrechnung dargestellt? Wie wird die Sozialversicherung berechnet? Hintergrund Die Abrechnung

Mehr

Tit. 4 Melderecht -> Tit. 4.3 Meldungen im Störfall

Tit. 4 Melderecht -> Tit. 4.3 Meldungen im Störfall Tit. 4.3.2 RdSchr. 10c Gemeinsames Rundschreiben betr. AltersTZG; Versicherungs-, beitrags-, meldeund leistungsrechtliche Auswirkungen Tit. 4 Melderecht -> Tit. 4.3 Meldungen im Störfall Titel: Gemeinsames

Mehr

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 EUR nicht übersteigt.

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 EUR nicht übersteigt. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 EUR nicht übersteigt. Hiervon ausgenommen und zu unterscheiden sind Geringverdiener z.b. Auszubildende oder Personen

Mehr

Entwicklungshelfer sind ohne Erwerbsabsicht für eine befristete Zeit zur Aufbauarbeit in Entwicklungsländern tätig.

Entwicklungshelfer sind ohne Erwerbsabsicht für eine befristete Zeit zur Aufbauarbeit in Entwicklungsländern tätig. TK Lexikon Sozialversicherung Entwicklungshelfer Entwicklungshelfer HI2703449 Zusammenfassung LI1925391 Begriff Entwicklungshelfer sind ohne Erwerbsabsicht für eine befristete Zeit zur Aufbauarbeit in

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 5 /27 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung... 2.

Mehr

Hinweise für den Unternehmer zum Jahreswechsel

Hinweise für den Unternehmer zum Jahreswechsel Hinweise für den Unternehmer zum Jahreswechsel Lohnsteuerkarte - Meldung zur Sozialversicherung Beiträge zur Sozialversicherung Die Ausdrucke der Lohnsteuerbescheinigung 2011 erhalten Sie mit den Lohnunterlagen

Mehr

DEÜV. Änderungsprotokoll zum gemeinsamen Rundschreiben Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

DEÜV. Änderungsprotokoll zum gemeinsamen Rundschreiben Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung Mit dieser Lieferung (Stand 05.06.2014 Version 2.54) wird das gemeinsame Rundschreiben Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Rentenund an die Beschlüsse der Besprechung der Spitzenorganisationen

Mehr

Pflegeversicherung. Informationen für Rentnerinnen und Rentner.

Pflegeversicherung. Informationen für Rentnerinnen und Rentner. Krankenund Pflegeversicherung. Informationen für Rentnerinnen und Rentner. Einführung. Im Ruhestand sind Sie wie in Ihrem bisherigen Erwerbsleben krankenund pflegeversichert. Diese Broschüre informiert

Mehr

falls keine Kinderfreibeträge bei den Lohnsteuermerkmalen eingetragen sind: Nachweis über die Elterneigenschaft (z. B. Kopie Geburtsurkunde)

falls keine Kinderfreibeträge bei den Lohnsteuermerkmalen eingetragen sind: Nachweis über die Elterneigenschaft (z. B. Kopie Geburtsurkunde) PERSONALFRAGEBOGEN Vollzeit/Teilzeit/Gleitzone Nachweise: Arbeitgeber/Firmenstempel Mitgliedsbescheinigung Krankenkasse Arbeitsvertrag Vertrag über Vermögenswirksame Leistungen Vertrag über Altersversorgung

Mehr

Niederschrift. Nr. Tagesordnungspunkt Seite

Niederschrift. Nr. Tagesordnungspunkt Seite Veröffentlichung am: 17.12.2013 Niederschrift über die Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 0500 0/207 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung...

Mehr

Eine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor,

Eine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor, ID: 428 2003-03-20: für alle Arbeitgeber/Arbeitnehmer Neue Regeln für geringfügig Beschäftigte Eine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor, wenn das Arbeitsentgelt

Mehr

Mehrfachbeschäftigungen

Mehrfachbeschäftigungen Mehrfachbeschäftigungen Referent: Harry Jutzas 2013, PAYCHEX, Inc. All rights reserved. Grundsatz: Gleichartige Beschäftigungsverhältnisse werden zusammengerechnet Mehrere Hauptbeschäftigungen nach SGB

Mehr

Regelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs)

Regelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs) SECURVITA INFORMIERT 01.01.2016 Infoblatt: A009 Regelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs) Das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt führte besondere Regelungen für eine geringfügig

Mehr

Minijobs nach Hartz II. Minijobs Gesetzliche Neuregelung zum 01. April 2003

Minijobs nach Hartz II. Minijobs Gesetzliche Neuregelung zum 01. April 2003 Minijobs nach Hartz II Minijobs Gesetzliche Neuregelung zum 01. April 2003 Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Neuregelungen der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse Schaffung

Mehr

Beitragsgruppenschlüssel

Beitragsgruppenschlüssel Beitragsgruppenschlüssel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1664 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Die wichtigsten Kombinationen 3. Beitragsgruppenschlüssel im Einzelnen 3.1. Krankenversicherung 3.2. Rentenversicherung

Mehr

Rentenversicherungspflicht vor und nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Rentenversicherungspflicht vor und nach Erreichen der Regelaltersgrenze Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen

Mehr

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2010/2011

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2010/2011 ZDH-Abteilung Soziale Sicherung Dezember 2010 Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2010/2011 Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick: 1. Krankenversicherung Der allgemeine Beitragssatz

Mehr

HCM-Infobrief JW2016/2017. Jahreswechsel 2016/2017. Dieser prolohn-hcm-infobrief wird ständig aktualisiert! wir können HR!

HCM-Infobrief JW2016/2017. Jahreswechsel 2016/2017. Dieser prolohn-hcm-infobrief wird ständig aktualisiert! wir können HR! HCM-Infobrief JW2016/2017 Jahreswechsel 2016/2017 Dieser prolohn-hcm-infobrief wird ständig aktualisiert! prolohn GmbH Maggistraße 5 D-78224 Singen W www.prolohn.de E info@prolohn.de T +49 (0) 7731-9461-400

Mehr

Inhaltsübersicht. Rentnerbeiträge - KVdR. Normen 237 SGB V. Kurzinfo

Inhaltsübersicht. Rentnerbeiträge - KVdR. Normen 237 SGB V. Kurzinfo Rentnerbeiträge - KVdR Normen 237 SGB V Kurzinfo Die Beiträge pflichtversicherter Rentner berechnen sich aus der Rente, den Versorgungsbezügen sowie dem Arbeitseinkommen. Für die Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags

Mehr

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Wie wird der Arbeitgeberzuschuss bei privat Krankenversicherten berechnet? Hinweis Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken-

Mehr

Ihre Vorteile aus der Direktversicherung

Ihre Vorteile aus der Direktversicherung Gesetzliche Rente bietet nur noch Grundversorgung In der gesetzlichen Rentenversicherung stehen immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentnern gegenüber. Dies führt bereits heute sichtbar zu einem sinkenden

Mehr

Ihre Vorteile aus der Direktversicherung

Ihre Vorteile aus der Direktversicherung Gesetzliche Rente bietet nur noch Grundversorgung In der gesetzlichen Rentenversicherung stehen immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentnern gegenüber. Dies führt bereits heute sichtbar zu einem sinkenden

Mehr

Beschäftigungen im Niedriglohnbereich

Beschäftigungen im Niedriglohnbereich Beschäftigungen im Niedriglohnbereich Inhalt 1. Niedriglohnbereich... 1 2. Regelmäßiges Arbeitsentgelt... 1 3. Beitragsberechnung... 2 4. Beitragssätze... 3 4.1 Beitragsverteilung... 3 4.2 Besonderheit

Mehr

Personalbogen. Straße, Wohnort Rentenversicherungs-Nr. Steuerident.-Nr. (Immatrikulationsbescheinigung beifügen) Rentner/in seit Rentenart

Personalbogen. Straße, Wohnort Rentenversicherungs-Nr. Steuerident.-Nr. (Immatrikulationsbescheinigung beifügen) Rentner/in seit Rentenart Überreicht durch: Personalbogen Arbeitgeber: Name, Vorname des Arbeitnehmers Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Geschlecht männlich weiblich Geburtsort Geburtsname (falls keine RV-Nummer angegeben werden

Mehr

Sozialversicherung 2011

Sozialversicherung 2011 Sozialversicherung 2011 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze und Gleitzone... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V.

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 5 2/27 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung...

Mehr

Inhaltsübersicht. Einmalzahlung - Beiträge einsparen

Inhaltsübersicht. Einmalzahlung - Beiträge einsparen Einmalzahlung - Beiträge einsparen Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Begriff 3. Zuordnung der Einmalzahlung 3.1 Grundsätzliches 3.2 Beitragsbemessungsgrenze 3.3 Anteilige Beitragsbemessungsgrenzen 3.4

Mehr

Rechengrößen West 2017 Jahr Monat Woche Kalendertag

Rechengrößen West 2017 Jahr Monat Woche Kalendertag Rechengrößen West 2017 Bezugsgröße 35.700,00 2.975,00 694,17 99,17 Beitragsbemessungsgrenze RV / ALV 76.200,00 6.350,00 1.481,67 211,67 Beitragsbemessungsgrenze Knappschaft 94.200,00 7.850,00 1.831,67

Mehr

GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts- Weiterentwicklungsgesetz GKV-FQWG. (Stand 13.06.2014)

GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts- Weiterentwicklungsgesetz GKV-FQWG. (Stand 13.06.2014) GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts- Weiterentwicklungsgesetz GKV-FQWG (Stand 13.06.2014) 1 Gesetzlicher Beitragssatz ab 01.01.2015: Allgemeiner Beitragssatz ( 241 SGBV ) - Ab dem 01.01.2015 beträgt der

Mehr

450 Euro Mini-Jobs. Harald Janas Uwe Thiemann. 4. Auflage

450 Euro Mini-Jobs. Harald Janas Uwe Thiemann. 4. Auflage 450 Euro Mini-obs Harald anas Uwe Thiemann 4. Auflage 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 Was ist eine geringfügig entlohnte

Mehr

Fragen- und Antwortenkatalog zum Qualifizierten Meldedialog Stand: 21. Oktober 2014 in der ab dem 1. Januar 2015 an geltenden Fassung

Fragen- und Antwortenkatalog zum Qualifizierten Meldedialog Stand: 21. Oktober 2014 in der ab dem 1. Januar 2015 an geltenden Fassung Fragen- und Antwortenkatalog zum Stand: 21. Oktober 2014 in der ab dem 1. anuar 2015 an geltenden Fassung Einleitung ach 26 Abs. 4 SGB IV haben die Krankenkassen für Zeiträume ab dem 1. anuar 2015 in den

Mehr

Werner Vith und Jürgen Walbrühl Steuerberater Meckenheim/Alfter

Werner Vith und Jürgen Walbrühl Steuerberater Meckenheim/Alfter Werner Vith und Jürgen Walbrühl Steuerberater Meckenheim/Alfter ERFASSUNGBOGEN FÜR GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE Arbeitgeber: Vorname: Nachname: Geburtsname: Anschrift: PLZ: Ort: Straße: Haus-Nr.: Identifikationsnummer:

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Programmerweiterungen PASBAS Release V12R01 Stand:

Inhaltsverzeichnis. Programmerweiterungen PASBAS Release V12R01 Stand: Inhaltsverzeichnis 0. PASUMS... 2 1. Jahresabschlussprogramm... 2 2. SV-Beitragsdaten in Firmenstamm... 2 3. KV-Beitragssatz vortragen... 2 4. Umlagesätze pflegen... 3 5. Insolvenzgeldumlage... 3 6. Neue

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum

Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum 01.01.2013 Bitte beachten Sie auch weiterhin unsere monatlichen Informationsschreiben, die über unsere Internetseite (www.stbclever.de) verfügbar

Mehr

TEIL 1 GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG 10 A. SOZIALVERSICHERUNGSRECHT 11

TEIL 1 GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG 10 A. SOZIALVERSICHERUNGSRECHT 11 IN HÄLT TEIL 1 GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG 10 A. SOZIALVERSICHERUNGSRECHT 11 I. GERINGFÜGIG ENTLOHNTE BESCHÄFTIGUNG 11 1. Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts 12 a. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Mehr

Tit. 3.2 RdSchr. 07m Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen

Tit. 3.2 RdSchr. 07m Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen Tit. 3.2 RdSchr. 07m Gemeinsames Rundschreiben betr. beitragsrechtliche Behandlung von arbeitgeberseitigen Leistungen während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen (Sozialleistungen); Sonstige nicht beitragspflichtige

Mehr

Inhaltsübersicht. Einmalzahlung - Beiträge einsparen

Inhaltsübersicht. Einmalzahlung - Beiträge einsparen Einmalzahlung - Beiträge einsparen Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Begriff 3. Zuordnung der Einmalzahlung 3.1 Grundsätzliches 3.2 Beitragsbemessungsgrenze 3.3 Anteilige Beitragsbemessungsgrenzen 3.4

Mehr

Inhaltsübersicht. Einmalzahlung - Beiträge einsparen

Inhaltsübersicht. Einmalzahlung - Beiträge einsparen Einmalzahlung - Beiträge einsparen Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Begriff 3. Zuordnung der Einmalzahlung 3.1 Grundsätzliches 3.2 Beitragsbemessungsgrenze 3.3 Anteilige Beitragsbemessungsgrenzen 3.4

Mehr

Meldungen zur Sozialversicherung

Meldungen zur Sozialversicherung SECURVITA INFORMIERT 29.11.2013 Infoblatt: A004 Meldungen zur Sozialversicherung Der Arbeitgeber ist verpflichtet der zuständigen Krankenkasse die beschäftigten Arbeitnehmer zu melden. Grundsätzlich nimmt

Mehr

2 Beschäftigte Pensionäre

2 Beschäftigte Pensionäre TK Lexikon Sozialversicherung Pensionäre 2 Beschäftigte Pensionäre 2.1 Geringfügige Beschäftigung HI798266 HI2767694 2.1.1 Versicherungsfreiheit HI9964745 Beschäftigte Pensionäre sind kranken,- pflege-

Mehr

A. Persönliche Daten (Vom Arbeitnehmer auszufüllen) B. Sonstige Angaben (Vom Arbeitnehmer auszufüllen)

A. Persönliche Daten (Vom Arbeitnehmer auszufüllen) B. Sonstige Angaben (Vom Arbeitnehmer auszufüllen) Personal - Aushilfen Stand: 10.06.2014 A. Persönliche Daten (Vom Arbeitnehmer auszufüllen) Name: Vorname: Geb.-Name: Geb.-Datum: Geb.-Ort: Geb.-Land: Staatsangehörigkeit: Geschlecht: / Familienstand: /

Mehr

Praxisticker Nr. 526: Versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten

Praxisticker Nr. 526: Versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten Praxisticker Nr. 526: Versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben am 23. November 2016 ein überarbeitetes gemeinsames

Mehr

A. Fachliche Fragen. 1. Meldungen der Arbeitgeber

A. Fachliche Fragen. 1. Meldungen der Arbeitgeber Fragen- und enkatalog zum Qualifizierten Meldedialog auf Grundlage der GKV-Monatsmeldung und des Datensatzes Krankenkassenmeldung Stand: 3. Dezember 2013 in der ab dem 1. Januar 2014 an geltenden Fassung

Mehr

Was ändert sich zum Jahreswechsel 2016/2017

Was ändert sich zum Jahreswechsel 2016/2017 BKK Dachverband e. V. Pressestelle Infoblatt Was ändert sich zum Jahreswechsel 2016/2017 Wie jedes Jahr werden in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel die sogenannten Rechengrößen angepasst. Auf Besserverdiener

Mehr

ELStAM Abweichungen zwischen manuell erfassten Lohnsteuermerkmalen und ELStAM

ELStAM Abweichungen zwischen manuell erfassten Lohnsteuermerkmalen und ELStAM ELStAM Abweichungen zwischen manuell erfassten Lohnsteuermerkmalen und ELStAM Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1693 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Abweichungen

Mehr

1. Begründung der Angabe eines UV-Entgeltes von 0,00 EUR

1. Begründung der Angabe eines UV-Entgeltes von 0,00 EUR Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen

Mehr

Personal Festangestellte / Werkstudenten / BFD / FSJ. A. Persönliche Daten (Vom Arbeitnehmer auszufüllen)

Personal Festangestellte / Werkstudenten / BFD / FSJ. A. Persönliche Daten (Vom Arbeitnehmer auszufüllen) Personal Festangestellte / Werkstudenten / BFD / FSJ Stand: 30.06.17 A. Persönliche Daten (Vom Arbeitnehmer auszufüllen) Name: Vorname: Geb.-Name: Geb.-: Geb.-Ort: / Geb.-Land: / Staatsangehörigkeit: Geschlecht:

Mehr

1 Überblick Neuerungen 2010

1 Überblick Neuerungen 2010 Wie in jedem Jahr müssen auch zum 1.1.2010 die Basiswerte angepasst werden. Steuerlich sind dies u.a.: Altersentlastungsbetrag Versorgungsfreibetrag Entgeltumwandlung nach 3 Nr. 63 Sozialversicherungsrechtlich

Mehr

CS-Wartung 077Z vom

CS-Wartung 077Z vom CS-Wartung 077Z vom 17.12.2013 >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>

Mehr

Versorgungsbezugsempfänger

Versorgungsbezugsempfänger Versorgungsbezugsempfänger Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 154 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 2 2 2 5 Seite 2 1. Ziel Das Info beschreibt, wie Sie Versorgungsbezugsempfänger

Mehr

Fragebogen zur versicherungsrechtlichen/lohnsteuerrechtlichen Beurteilung bei Neueinstellung von Mitarbeitern

Fragebogen zur versicherungsrechtlichen/lohnsteuerrechtlichen Beurteilung bei Neueinstellung von Mitarbeitern Fragebogen zur versicherungsrechtlichen/lohnsteuerrechtlichen Beurteilung bei Neueinstellung von Mitarbeitern Mandantennummer Mandantenname Name, Vorname Geburtsdatum Rentenversicherungsnummer Geburtsort

Mehr

Mandanteninformation Lohn 2014/2015. Zusammenfassung der gesetzlichen Änderungen bzw. zu beachtende Sachverhalte im Lohnbereich zum Jahreswechsel

Mandanteninformation Lohn 2014/2015. Zusammenfassung der gesetzlichen Änderungen bzw. zu beachtende Sachverhalte im Lohnbereich zum Jahreswechsel Mandanteninformation Lohn 2014/2015 Zusammenfassung der gesetzlichen Änderungen bzw. zu beachtende Sachverhalte im Lohnbereich zum Jahreswechsel Lohnsteuer 1. ELSTAM = Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

Mehr

Geschäftsprozesse als Wertströme erfassen, dokumentieren und auswerten

Geschäftsprozesse als Wertströme erfassen, dokumentieren und auswerten Lerngebiet 4: Geschäftsprozesse als Wertströme erfassen, dokumentieren und auswerten 5. Exkurs: Buchungen im Beschaffungs- und Absatzbereich 5.1 Grundlagen Personalaufwendungen sind die Gegenleistung eines

Mehr

HCM-Infobrief JW2016/2017. Jahreswechsel 2016/2017. Dieser prolohn-hcm-infobrief wird ständig aktualisiert! wir können HR!

HCM-Infobrief JW2016/2017. Jahreswechsel 2016/2017. Dieser prolohn-hcm-infobrief wird ständig aktualisiert! wir können HR! HCM-Infobrief JW2016/2017 Jahreswechsel 2016/2017 Dieser prolohn-hcm-infobrief wird ständig aktualisiert! prolohn GmbH Maggistraße 5 D-78224 Singen W www.prolohn.de E info@prolohn.de T +49 (0) 7731-9461-400

Mehr

Dresden Persönliche Absicherung für Selbständige

Dresden Persönliche Absicherung für Selbständige Dresden 19.01.2018 21.01.2018 Persönliche Absicherung für Selbständige www.bmwi.de Persönliche Absicherung allgemein Kranken- und Pflegeversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Unfallversicherung

Mehr

1. Rentenversicherung. a) Versicherungspflicht

1. Rentenversicherung. a) Versicherungspflicht Anlage zu Newsletter Nr. 098-2012 vom 10. Dezember 2012 1. Rentenversicherung a) Versicherungspflicht Gegenwärtig sind geringfügige Beschäftigungen in der Rentenversicherung versicherungsfrei, wobei für

Mehr

Personalrecht Haufe. Arbeitsrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung kompakt

Personalrecht Haufe. Arbeitsrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung kompakt Haufe Personalrecht 2015 Arbeitsrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung kompakt Tabellen, Übersichten, Fristen und Daten für die optimale Personalarbeit Unbenannt-1 1 09.12.14 12:09 09.12.14 12:04 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Sozialversicherung Spezial Minijobber und Aushilfen

Sozialversicherung Spezial Minijobber und Aushilfen Sozialversicherung Spezial Minijobber und Aushilfen Neuerungen SV Recht 2016 Veranstaltungsort: 8. Dezember 2015 in München Rainer Geisler Sozialversicherungsfachangestellter, Ausbilder SV-Recht AZAV,

Mehr

Initiale Persönliche Absicherung für Selbständige

Initiale Persönliche Absicherung für Selbständige Initiale 29.09.2017 Persönliche Absicherung für Selbständige www.bmwi.de Persönliche Absicherung allgemein Sozialversicherung des Existenzgründers Krankenversicherung Pflegeversicherung Unfallversicherung

Mehr

WISO Kaufmann, WISO Lohn & Gehalt Lohnfortzahlung/Erstattung Version / Datum V

WISO Kaufmann, WISO Lohn & Gehalt Lohnfortzahlung/Erstattung Version / Datum V Software WISO Kaufmann, WISO Lohn & Gehalt Thema Lohnfortzahlung/Erstattung Version / Datum V 13.0.4500 Wie können die Werte für eine Lohnfortzahlung / Erstattung ermittelt werden? Um die Werte für die

Mehr

Inhaltsübersicht. Krankengeld - Einmalzahlung. Normen

Inhaltsübersicht. Krankengeld - Einmalzahlung. Normen - Einmalzahlung Normen 47 Abs. 2 Satz 6 SGB V Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger zur Berechnung, Höhe und Zahlung des

Mehr

GKV-Sozialausgleich Arbeitgeber sind ab 1. Januar 2012 in der Pflicht

GKV-Sozialausgleich Arbeitgeber sind ab 1. Januar 2012 in der Pflicht Krankenversicherung GKV-Sozialausgleich Arbeitgeber sind ab 1. Januar 2012 in der Pflicht Durch das am 1. Januar 2011 in Kraft getretene GKV-Finanzierungsgesetz wurde die Begrenzung des Zusatzbeitrags

Mehr