Rechenschaftsbericht 2009/2010 Spängler Pacific Growth Trust. Investmentfonds in asiatischen Qualitätsunternehmen

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1 Rechenschaftsbericht 2009/2010 Spängler Pacific Growth Trust Investmentfonds in asiatischen Qualitätsunternehmen

2 Inhaltsverzeichnis Organe der Carl Spängler Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. und des Spängler Pacific Growth Trust... 1 Bericht an die Anteilsinhaber... 4 Asset Allocation Wertpapiervermögen... 7 Übersicht über die letzten fünf Rechnungsjahre... 8 Wertentwicklung im Rechnungsjahr 2009/2010 (Fonds-Performance)... 8 Fondsergebnis... 9 Entwicklung des Fondsvermögens Verwendungs(Herkunfts-)rechnung Thesaurierung Wertpapiervermögen zum einschließlich Veränderungen und aufgelöste Positionen Aufgliederung des Fondsvermögens zum Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk Steuerliche Behandlung Fondsbestimmungen... 24

3 Spängler Pacific Growth Trust 1 Fondsverwaltung Carl Spängler Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Franz-Josef-Straße 22, 5020 Salzburg Tel , Fax Aufsichtsrat KR Heinrich Spängler, Vorsitzender Bankhaus Carl Spängler & Co. AG bis Vorst. Dir. Mag. Gerald Hasler, stv. Vorsitzender Mitglied des Vorstandes Wüstenrot Versicherungs-AG ab Prof. Dr. Andreas Grünbichler, stv. Vorsitzender Mitglied des Vorstandes, CFO Wüstenrot Versicherungs-AG Dr. Jochen Stich Treasurer Porsche Holding GmbH Dr. Helmut Gerlich Sprecher des Vorstandes Bankhaus Carl Spängler & Co. AG OMR Dr. Hans Richter Verwaltungsratsausschussvorsitzender Ärztekammer für Salzburg Dr. Werner G. Zenz Mitglied des Vorstandes Bankhaus Carl Spängler & Co. AG Geschäftsführung Mag. Stefan Ebner Mag. Markus Ploner, MBA Staatskommissäre Ministerialrat Dr. Hans Luksch, Staatskommissär bis : Ministerialrat Mag. Alfred Nepf, Staatskommissär-Stellvertreter ab bis : OR Otto Aiglsperger, Staatskommissär-Stellvertreter ab : Mag. Elisabeth Ninaus, Staatskommissär-Stellvertreter

4 Spängler Pacific Growth Trust 2 Rechtsform Miteigentumsfonds nach österreichischem Recht gem. 20 Investmentfondsgesetz Fondsmanager Bowen Capital Management Limited, Hongkong Depotbank State Street Bank GmbH Zweigniederlassung Wien Zahlstellen In Österreich: Bankhaus Carl Spängler & Co. AG, Salzburg, und deren Filialen State Street Bank GmbH Zweigniederlassung Wien In Deutschland: State Street Bank GmbH, München In der Schweiz: bis : Fortis Banque (Suisse) S.A., Zweigniederlassung Zürich, Rennweg 57, Postfach, 8021 Zürich ab : BNP Paribas (Suisse) S.A., Place de Hollande 2, 1204 Genf Vertreter in der Schweiz Fortis Foreign Fund Services AG, Rennweg 57, Postfach, 8021 Zürich Der ausführliche Prospekt, der vereinfachte Prospekt, die Statuten (= Fondsbestimmungen) sowie der Jahres- (= Rechenschafts-) und Halbjahresbericht können kostenlos beim Vertreter in der Schweiz bezogen werden. Abschlussprüfer ERNST & YOUNG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.h., Wien

5 Spängler Pacific Growth Trust 3 Steuerliche Vertretung in Deutschland isd 5 InvStG KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Linz Nachweis der steuerlichen Erträge in der Schweiz KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Linz ISIN / Deutsche WKN / Valoren-Nummer AT / /

6 Spängler Pacific Growth Trust 4 Bericht an die Anteilsinhaber des Spängler Pacific Growth Trust Marktentwicklung Die US-BIP-Daten für das 1. Quartal 2010 zeigen einen Anstieg des realen Produktionswertes um 2,42 Prozentpunkte in den letzten zwölf Monaten. Das Bureau of Labor Statistics publizierte zuletzt eine Arbeitslosenrate von 10,20% (+ 1,20% innerhalb der letzten zwölf Monate). In Europa zeigten die letzten Jahreszahlen eine Veränderung des Bruttoinlandsproduktes von + 0,60% innerhalb der Euro-Zone und eine steigende Arbeitslosenrate von 9,90% (gegenüber 9,10% am ) Wertentwicklung seit Fondsbeginn (1. Oktober 1996) Okt 96 Dez 98 Mär 01 Jun 03 Sep 05 Dez 07 Mär 10 Am europäischen Geldmarkt haben sich die Zinssätze wie folgt entwickelt: EURI- BOR 3 Monate 0,634% (- 88 Basispunkte), EURIBOR 6 Monate 0,944% (- 73 Basispunkte) und EURIBOR 1 Jahr 1,212% (- 60 Basispunkte). Am amerikanischen Geldmarkt sieht die Situation folgendermaßen aus: LI- BOR 3 Monate 0,292% (- 90 Basispunkte), LIBOR 6 Monate 0,444% (- 129 Basispunkte) und LIBOR 1 Jahr 0,920% (- 105 Basispunkte). Die FED senkte in den vergangenen zwölf Monaten die Leitzinsen auf 0,25% per anno. Die europäische Zentralbank hat zuletzt die Leitzinsen auf 1,00% festgelegt, die daraus resultierende Veränderung innerhalb der letzten zwölf Monate beträgt - 50 Basispunkte. Deutsche Bundesanleihen mit zehn Jahren Restlaufzeit rentierten zu Ultimo März bei 3,091%, jene mit fünf Jahren Restlaufzeit bei 2,134% und jene mit zwei Jahren Restlaufzeit bei 0,880%. Die Corporate Spreads in Europa erreichten zuletzt einen Wert von 259 Basispunkten (- 130 Basispunkte). In den USA ist das Spreadniveau zuletzt auf 141 Basispunkte gefallen (Stand am : 416 Basispunkte). Der bekannteste Rohstoffindex, der CRB-Index, erreichte Ende März den Stand von 431,2 Punkten (dies entspricht einem Gewinn von 115,95 Punkten gegenüber dem ). Der Goldpreis stieg im betrachteten Zeitraum um 21,51%. Der Ölpreis notierte per bei 81,01 US-Dollar pro Barrel (im Vergleich zu 46,50 US-Dollar am ). Der europäische Konsumentenpreisindex stieg auf 109,37 Punkte, was einer Jahresinflationsrate lt. OeKB vom in Fondswährung (EUR) 12 Monate in % +52,50 von + 1,44% in den letzten vier Quartalen entspricht. Am Aktienmarkt zeigte sich folgende Entwicklung: Global betrachtet stieg der MSCI World Index, in Euro gerechnet, um 3 Jahre p.a. in % -2,30 46,29% innerhalb der letzten zwölf Monate. In Europa notierte Seit Fondsbeginn p.a. in % +5,49 der DJ STOXX 600 zuletzt bei 263,57 Punkten (dies entspricht einer Veränderung von + 49,37% gegenüber dem Risiko 3 Jahre p.a. +18, ). In den USA erholte sich der S&P 500 um 371,56 Punkte und notierte am bei 1.169,43 Punkten. Die Währungsmärkte entwickelten sich in den vergangenen vier Quartalen wie folgt: Der US-Dollar verschlechterte sich auf ein Niveau von 1,3531 gegenüber dem Euro. Der Euro verlor gegenüber dem Schweizer Franken an Wert (- 5,66%). Der Wechselkurs des Britischen Pfunds zum Euro veränderte sich im Berichtszeitraum um 0,0343 und notierte bei 0,8921. Der japanische Yen konnte weiterhin Boden gutmachen und stieg in den letzten zwölf Monaten um 3,59% auf einen Kurs von 126,4337. Fondsentwicklung Während die zwölf Monate bis März 2009 zweifellos zu den schlimmsten Jahren der Aktienmärkte gehörten, gab es im darauffolgenden Jahr einen deutlichen Umschwung. In Asien verzeichneten die Aktienmärkte gegen Mitte März 2009 ihren Tiefpunkt, während es im weiteren Verlauf des Kalenderjahres jedoch zu einem

7 Spängler Pacific Growth Trust 5 konstanten Aufschwung kam, nachdem die Regierungen weltweit alle Hebel ihrer Geld- und Finanzpolitik in Bewegung gesetzt hatten, um eine weitere große Depression abzuwenden. Langsam begannen sich die Wirtschaft und was noch wichtiger war das Vertrauen wieder einzupendeln, was schließlich zu einer Markterholung führte. In China wirkten sich die massiven Finanzpakete zur Stimulierung der Wirtschaft positiv auf den Binnenkonsum und die Investitionen aus, was den starken Rückgang bei den Exporten ausgleichen konnte. Die globale Finanzkrise machte der Regierung außerdem sehr deutlich, dass diese rascher auf die chinesische Wirtschaft reagieren muss. Strategien zur Stärkung des sozialen Netzes und zum Abbau der institutionellen Ineffizienz sind daher maßgeblich für die Erreichung dieses langfristigen Ziels. Wir sehen die Entwicklung des chinesischen und indischen Konsummarktes als einen der wichtigsten Anlageaspekte des nächsten Jahrzehntes. Im November besuchten wir einige der weniger entwickelten Städte in China und konnten aus erster Hand die Auswirkungen eines jahrelangen Anstiegs des verfügbaren Einkommens und eines aufkeimenden Konsumwachstums beobachten. Während Städte wie Peking, Shanghai und Guangzhou besser entwickelt sind und von den internationalen und führenden heimischen Marken profitieren, sind es dennoch die weniger entwickelten Städte, wo wir am meisten dynamisches Wachstum erkennen können. Zweit- und drittklassige Städte befinden sich nun auf einem Niveau, wo die Spitzenstädte vor vier oder fünf Jahren lagen, und wir erwarten in solchen Regionen mittelfristig eine ähnliche Wachstumsentwicklung. Dies bedeutet, dass der Einzelhandel in diesen kleineren Städten in den nächsten vier Jahren eine Verdoppelung des Umsatzes erwarten kann. Auch in Indien ist es beim Einkommensniveau der Bauern allmählich zu einer Entkoppelung vom landwirtschaftlichen Produktionszyklus gekommen. Dies ist ein Hauptgrund dafür, dass die Nachfrage am Land im letzten Jahr nicht zusammengebrochen ist, und dies obwohl dort die schlimmste Dürreperiode seit mehr als 50 Jahren stattgefunden hat. Seitens der Regierung gibt es Unterstützungsmaßnahmen in Form eines nationalen Beschäftigungsprogramms, eines Verzichts auf Rückzahlung von Landwirtschaftsdarlehen und gestützter Mindestpreise für Feldfrüchte. Hinsichtlich unserer Investments im Spängler Pacific Growth Trust begannen wir das Jahr mit einer sehr defensiven Positionierung und mit relativ hohen Barbeständen. Als die Markterholung einsetzte, veranlagten wir zum einen die Barmittel und wechselten zum anderen von defensiven Titeln (wie etwa Eastern Water in Thailand, China Mobile und HSBC) zu solchen Unternehmen, die vom Zuwachs des Einkommens und des Konsums in China und Indien profitierten. Zu diesen gehörten Educomp (Entwickler von Schulsoftware und Dienstleistungen für indische Schulen), Daphne (führender chinesischer Einzelhändler für Fußbekleidung mit einem Schwerpunkt in weniger entwickelten Städten), Café de Coral (Betreiber von Fastfood- und Spezialitätenrestaurants in China), Hengan (führender Anbieter von Papiertaschentüchern, Damenbinden und Einwegwindeln in China), Tencent (Chinas größtes Internet-Unternehmen, das Online-Chat, soziale Netzwerke, Suchmaschinen und Nachrichtenseiten anbietet) und China Foods, Anbieter von Marken-Getränken (wie etwa Great Wall Wein, Coca Cola und Minute Maid Säfte) und Speiseölen. Diese Unternehmen stellen einen breiten Auszug der Konsumunternehmen des Portfolios dar. Des Weiteren erhöhten wir unsere Position an Li & Fung auf über 9 %. Das Unternehmen konnte im Jahr 2009 aufgrund seiner Maßnahmen zur Kostenkontrolle gute Gewinne verzeichnen, außerdem plant es den Ausbau seines margenstärkeren Onshore-Geschäfts sowohl in Europa als auch in den USA. Ausblick Die Bedenken der Investoren waren zu Beginn des Jahres 2010 auf eine Normalisierung der Geldpolitik und Zinssätze gerichtet. Im Falle Chinas lagen die Sorgen außerdem beim Kreditwachstum sowie bei den Problemen im Umgang mit einem großen Defizit, das auf die enormen Staatsausgaben zurückzuführen war. Weiters gab es Befürchtungen, dass das Auslaufen der Finanzpakete zu einem neuerlichen Absturz führen könnte. Momentan bleibt die Inflation ziemlich gedämpft (obwohl im Falle Indiens Versorgungsengpässe zu einem Anstieg der Preise führen), und die aktuellen Wirtschaftsdaten machen deutlich, dass die Markterholung an Fahrt gewinnt. Hinzu kommt, dass die Jahresergebnisse für 2009 einige gute Performancezahlen sowie einen verbesserten Allgemeintrend aufweisen. Da sich die breiteren Märkte vermutlich nicht so stark entwickeln werden wie im vergangenen Jahr, glauben wir, dass die Investoren bei ihrer Auswahl etwas kritischer sein werden. Dies wiederum sollte dem Portfolio des Spängler Pacific Growth Trust zugute kommen, da dieses aus qualitativ hochwertigen Investments mit langfristigem Gewinnwachstum besteht. Der Bericht über Chinas starkes BIP im 1. Quartal 2010 deutet auf eine Rückkehr des Exportwachstums hin und ermöglicht der Regierung eine drastischere Einschränkung der Bankenkredite. Wir sind erfreut darüber,

8 Spängler Pacific Growth Trust 6 dass die chinesischen und indischen Zentralbanken in ihrer Geldpolitik eine straffere Haltung einnehmen. Hinzu kommt, dass China administrative Maßnahmen zur Abkühlung des Immobilienmarktes umgesetzt hat. Wir gehen davon aus, dass die Behörden in nächster Zeit weitere Schritte unternehmen werden, um dem durch die Erholung verursachten Inflationsdruck entgegenzuwirken. Während es dadurch zu einigen kurzfristigen Korrekturen kommen kann, sollte die Entwicklung den Aktienmärkten letztendlich zugute kommen, sofern die Inflation in Zaum gehalten wird. Außerdem würden wir solche Gelegenheiten nutzen, um unsere Kernanteile zu erhöhen. Unser Investmentschwerpunkt konzentriert sich weiterhin vor allem auf die langfristigen Wachstumstrends der asiatischen Volkswirtschaften, welche insbesondere von China und Indien ausgehen, ebenso wie auf die einsetzende Erholung der Exporte in den Westen. Das Vertrauen der Verbraucher verbessert sich weiter, was sich günstig auf die Binnenausgaben dieser Region auswirken sollte. Gleichzeitig halten wir Beteiligungen an globalen Marktführern der Spitzenklasse, welche in der Phase der globalen Rezession ihre Finanz- und Marktstärke unter Beweis gestellt haben und nun die Vorteile der Markterholung genießen können.

9 Spängler Pacific Growth Trust März März 2009 Fondsvolumen in EUR , ,07 Inventarwert in EUR je Anteil 153,51 101,04 Anzahl der ausgegebenen Anteile Asset Allocation Wertpapiervermögen Finanzen 7,13 % Medien 7,02 % Abfallbeseitigung Sonstige 2,97 % 3,89 % Gesundheit 6,72 % Elektronik 20,06 % Kommunikation 6,18 % Lebensmittel 6,28 % Bildung 4,38 % Konsumgüter 14,19 % Handel 10,34 % Einzelhandel 10,84 % Japan 32,87 % Taiwan 2,10 % Australien 6,73 % Hongkong 38,15 % Indien 20,15 %

10 Spängler Pacific Growth Trust 8 Übersicht über die letzten fünf Rechnungsjahre 2009/ / / / /06 Fondsvermögen in EUR Rechenwert in EUR 153,51 101,04 145,36 165,96 158,72 zur Thesaurierung verwendeter Ertrag in EUR 1,28 0,00 8,60 12,05 13,71 (gesamter Ertrag abzüglich der Auszahlung) Auszahlung gem Satz InvFG in EUR 0,74 0,43 0,00 0,77 0,72 Wertentwicklung in % +52,50-30,49-12,05 +5,10 +37,34 (Fondsperformance errechnet nach OeKB-Formel) Wertentwicklung im Rechnungsjahr 2009/2010 (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags Thesaurierungsanteile Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 101,04 Auszahlung (KESt) am (entspricht 0,0037 Anteilen) 1) 0,43 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 153,51 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile 154,09 Nettoertrag pro Anteil 53,05 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in % 52,50 % 1) Rechenwert für einen Thesaurierungsanteil am (Ex-Tag) EUR 114,75 Bei der Performance-Ermittlung nach der OeKB-Berechnungsmethode kann es aufgrund der Rundung der Anteilswerte, Ausschüttungen und Auszahlungen auf zwei Nachkommastellen zu Rundungsdifferenzen sowie bei Fonds mit ausschüttender und thesaurierender Tranche zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. HINWEIS: Performance-Ergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftigen Entwicklungen eines Fonds zu. Allfällige Ausgabe- und Rücknahmespesen wurden in der Performance-Berechnung nicht berücksichtigt.

11 Spängler Pacific Growth Trust 9 Fondsergebnis Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis 2009/2010 EUR EUR EUR Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge ,17 Dividendenerträge ,92 Zinsenaufwendungen (Sollzinsen) 0, ,09 Aufwendungen Vergütung an die KAG 2) ,02 Kosten für den Wirtschaftsprüfer ,00 Publizitätskosten ,64 Kosten für die Depotbank ,82 Kosten für Dienste externer Berater , ,64 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,45 Realisiertes Kursergebnis 3) 4) Realisierte Gewinne ,08 derivative Instrumente ,92 Realisierte Verluste ,52 derivative Instrumente ,48 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,00 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,45 Nicht realisiertes Kursergebnis 3) 4) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,76 Ergebnis des Rechnungsjahres ,21 Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres ,07 Ertragsausgleich im Rechnungsjahr für Gewinnvorträge 0,00 Ertragsausgleich ,07 Fondsergebnis gesamt ,28 TER (Total Expense Ratio): 1,90 % PTR (Portfolio Turnover Ratio): 44,09 % 2) In der Vergütung an die KAG ist eine performanceabhängige Vergütung in Höhe von EUR 0,00 enthalten. 3) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 4) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderungen des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR ,76

12 Spängler Pacific Growth Trust 10 Entwicklung des Fondsvermögens 2009/2010 EUR Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 5) ,07 Auszahlung Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) am ,46 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von Anteilen ,83 Rücknahme von Anteilen ,38 Anteiliger Ertragsausgleich , ,38 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt Fondsergebnis dargestellt) ,28 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 6) ,27 5) Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: Thesaurierungsanteile. 6) Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: Thesaurierungsanteile.

13 Spängler Pacific Growth Trust 11 Verwendungs(Herkunfts-)rechnung 2009/2010 EUR EUR EUR Auszahlung/Wiederveranlagung Auszahlung (KESt) am für Thesaurierungsanteile zu je EUR 0, ,82 Wiederveranlagung für Thesaurierungsanteile zu je EUR 1, , ,17 Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) , ,17 Aufwands- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz ,65 Gewinnübertrag auf die Substanz 0, , ,17 Thesaurierung Für das Rechnungsjahr 2009/2010 erfolgt eine Thesaurierung von EUR 1,28 Für das Rechnungsjahr 2009/2010 errechnet sich eine aus dem Investmentfonds auszuzahlende Kapitalertragsteuer in Höhe von EUR 0,74 Dieser Betrag wird ab dem 30. Juni 2010 von der jeweiligen depotführenden Bank ausbezahlt bzw. bei Kapitalertragsteuerpflicht einbehalten und abgeführt.

14 Spängler Pacific Growth Trust 12 Wertpapiervermögen zum einschließlich Veränderungen und aufgelöste Positionen Wertpapier-Bezeichnung ISIN Käufe / Verkäufe / Bestand Kurs Kurswert %-Anteil Zugänge Abgänge in Landes- in EUR am Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.) währung Fondsvermögen ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENE WERTPAPIERE AKTIEN auf AMERIKANISCHE DOLLAR lautend TAIWAN SEMICON.MANU. ADR5 US , ,73 1,94 Summe USD umgerechnet zum Kurs von 1, ,73 1,94 AKTIEN auf AUSTRALISCHE DOLLAR lautend COCHLEAR LTD AU000000COH , ,27 6,25 Summe AUD umgerechnet zum Kurs von 1, ,27 6,25 AKTIEN auf HONGKONG DOLLAR lautend ASIAN CITRUS HLDGS HD-,01 BMG0620W , ,19 2,73 CAFE CORAL HLDGS HD-,10 BMG1744V , ,82 5,78 CHINA FOODS LTD. HD-,10 BMG2154F , ,42 2,87 DAPHNE INTL HLDGS HD -,10 KYG2830J , ,55 4,69 HENGAN INTL GRP HD-,10 KYG4402L , ,63 4,36 HSBC HLDGS PLC DL-,50 GB , ,44 0,48 LI + FUNG LTD HD-025 BMG5485F , ,38 9,58 TENCENT HLDGS DL-,0001 KYG , ,19 3,81 Summe HKD umgerechnet zum Kurs von 10, ,62 34,31 AKTIEN auf INDISCHE RUPIEN lautend EDUCOMP SOLUT.DEMAT. IR 2 INE216H , ,50 1,95 MARUTI SUZUKI (DEMAT.)IR5 INE585B , ,26 1,68 Summe INR umgerechnet zum Kurs von 60, ,76 3,63 AKTIEN auf JAPANISCHE YEN lautend DAISEKI CO. LTD JP , ,24 2,83 FAST RETAILING O.N. JP , ,22 3,16 JUPITER TELECOMMUNICAT. JP , ,65 3,39 KEYENCE CORP. YN 50 JP , ,40 2,45 NIDEC CORP. JP , ,94 4,28 NINTENDO CO.LTD JP , ,42 3,14 NITTO DENKO YN 50 JP , ,98 4,56 SHIMANO INC. YN 50 JP , ,61 1,95 YAHOO JAPAN CORP. JP , ,42 2,67 YAMADA DENKI CO. JP , ,67 2,16 Summe JPY umgerechnet zum Kurs von 125, ,55 30,59 ZERTIFIKATE auf AMERIKANISCHE DOLLAR lautend UBS AG LDN ELN12 CH , ,65 2,12 Summe USD umgerechnet zum Kurs von 1, ,65 2,12 OPTIONSSCHEINE auf AMERIKANISCHE DOLLAR lautend BNP PAR.ARB. CALL 0, NL , ,09 4,56 CITIGRP GL IPC12 US17313A , ,47 1,93 CITIGRP GL MK.I.PART.Z12 US17312U , ,63 2,10 DT.BK.LONDON CALL12 DE000DB9JBY , ,04 0,01 DT.BK.LONDON CALL17 HVU DE000DB9AUS , ,31 1,14 DT.BK.LONDON CALL18 DE000DB9JTC , ,91 0,89 Summe USD umgerechnet zum Kurs von 1, ,45 10,62 SUMME DER ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENEN WERTPAPIERE ,03 89,46

15 Spängler Pacific Growth Trust 13 Wertpapier-Bezeichnung ISIN Käufe / Verkäufe / Bestand Kurs Kurswert %-Anteil Zugänge Abgänge in Landes- in EUR am Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.) währung Fondsvermögen NICHT ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENE WERTPAPIERE ZERTIFIKATE auf AMERIKANISCHE DOLLAR lautend UBS AG LDN ELN 12 - USD- CH , ,44 0,87 Summe USD umgerechnet zum Kurs von 1, ,44 0,87 OPTIONSSCHEINE auf AMERIKANISCHE DOLLAR lautend CLSA F.P. CLONE ZT13 CALL 10 XS , ,59 0,90 Summe USD umgerechnet zum Kurs von 1, ,59 0,90 SUMME DER NICHT ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENEN WERTPAPIERE ,03 1,78 SUMME WERTPAPIERVERMÖGEN ,06 91,24 Bezeichnung / Whg. Anzahl / Kontrakt- unrealisiertes %-Anteil Underlying Betrag kurs Ergebnis am in EUR Fondsvermögen DEVISENTERMINGESCHÄFTE MIT ABSICHERUNGSZWECK OFFENE POSITIONEN EUR JPY , ,58-0,01 Summe ,58-0,01 GESCHLOSSENE POSITIONEN EUR JPY ,84-0,40 Summe ,84-0,40 SUMME DEVISENTERMINGESCHÄFTE ,42-0,41

16 Spängler Pacific Growth Trust 14 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind Wertpapier-Bezeichnung ISIN Whg. Käufe / Zugänge Verkäufe / Abgänge Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.) CHINA HIGH-SPEED DL-,01 KYG2112D1051 HKD CHINA MOBILE (HK) HD-,10 HK HKD HENGAN INTL GRP NEW HD-10 KYG4402L1288 HKD HOGY MEDICAL JP JPY TERUMO CORP. YN 50 JP JPY RAKON LTD NZRAKE0001S8 NZD EASTERN WATER BA 1 TH Z11 THB UBS AG LDN ELN NTS10 HWG CH USD UBS AG LDN ELN10 CH USD HSBC HLDGS PLC -ANR.- GB00B60DRL02 HKD BNP PAR.ARB. CALL09 HWB FR USD BNP PAR.ARB. CALL10 HXW NL USD BNP PAR.ARB. CALL15 NL USD BNP PAR.ARB. CALL15 NL USD CITIGRP GL IPC 12 US17308W3429 USD CITIGRP GL IPC12 US USD CLSA F.P. ZT10 BHA.TEL XS USD CLSA F.P. ZT10 HIND.LV XS USD DT.BK.LONDON CALL17 DE000DB9JGR6 USD DT.BK.LONDON CALL17 HXQ DE000DB9AVC6 USD

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18 Spängler Pacific Growth Trust 16 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. März 2010 der Carl Spängler Kapitalanlagegesellschaft m.b.h., Salzburg, über den von ihr verwalteten "Spängler Pacific Growth Trust", Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG, über das Rechnungsjahr vom 1. April 2009 bis zum 31. März 2010 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Die Prüfung erstreckte sich auch darauf, ob das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung sowie festzustellen, ob bei der Verwaltung des Sondervermögens das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach 12 Abs 4 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt.

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20 Spängler Pacific Growth Trust 18 Steuerliche Behandlung Rechnungsjahr 2009/2010 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Die Angaben entsprechen der aktuellen steuerlichen Rechtslage. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Thesaurierungsanteile AT EUR 1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.b. bis 1.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: - c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der 1) KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 2,1802 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) 2, Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz: 1, Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,7400 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 0,7400 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): - Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: - f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: 3) - Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. 9) b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: - c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: 4) - Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: 3, Darin enthalten: Einkünfte gemäß 37 EStG, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wird: 1, Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung: 5) 0,7400 Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 0,7400 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): - Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: - f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11.im Abschnitt B.

21 Spängler Pacific Growth Trust Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) a) Zurechnungen: - Ausschüttung - - ordentliches Fondsergebnis 3, ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: 0, inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: - - ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: - - ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: - - Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) - - Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: - - steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge - b) Abrechnungen: 7) - Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG: - - Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG: 0, Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. Abschnitt B.): - - bereits in Vorjahren versteuerte Erträge - - Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: 0, in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds - - Ausschüttung aus der Fondssubstanz 9) - c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer: 8) 0,7400 (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge - d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) 0,0557 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt: 0,9107 e) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) in- und ausländische Kapitaleinkünfte: Einkünfte gemäß 13 Abs 3 Z 1 KStG (unterliegen der Zwischenbesteuerung): 2,1802 steuerpflichtige Auslandsdividenden: 0,9107 b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: - c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) 0,0557 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt 0,9107 d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. 2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. 3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. 5) Wenn im Hinblick auf eine fehlende Deklarierung als für die KESt auf Substanzgewinne befreites Depot ein Abzug dieser KESt erfolgt, obwohl dieses Depot als betriebliches Depot von der KESt auf Substanzgewinne befreit ist, kann zusätzlich auch diese KESt vom Finanzamt rückgefordert werden (siehe auch den Punkt 16. im Abschnitt B.). Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn im Übrigen aufgrund der Steuerabgeltung keine Rückforderung einer Kapitalertragsteuer erfolgt. 6) Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (siehe die Punkt 7.) sind in der Spalte für betriebliche Anleger, juristische Personen, sowie Privatstiftungen die Dividenden bestimmter ausländischer Aktiengesellschaften zur Gänze enthalten, während Dividenden inländischer Aktiengesellschaften und Dividenden ausländischer Aktiengesellschaften aus bestimmten EU- und EWR-Staaten zur Gänze außer Ansatz bleiben. Unter zu Grunde Legung des Vorabentscheidungsersuchens des UFS vom GZ. RV/0611-L/05 scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die im VwGH-Verfahren vom (2008/15/0064) vertretene Anrechungsmethode sowie die dazu ergangene Auslegung des BMF vom mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. 8) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist er jedenfalls auf Körperschaftsteuer anrechenbar. 9) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten.

22 Spängler Pacific Growth Trust 20 Steuerliche Behandlung für Thesaurierungsanteilscheine TEIL B Rechnungsjahr: Zuflussdatum: ISIN: AT Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Juristische im Rahmen Personen Personen der Einkünfte mit mit aus Kapital- Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR 1. Ordentliches Fondsergebnis 3,2867 3,2867 3,2867 3, Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 0,0679 0,0679 0,0679 0,0679 b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds d) Steuerpflichtige Substanzgewinne (20%) e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) Ertrag 3,3546 3,3546 3,3546 3, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie 2) Immobilienfondserträge c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden d) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) e) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw. 13 Abs 2 KStG 3) (Auslandsdividenden) - - 0,1458 0,1458 f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden 0,1179 0,1179 0,1179 0,1179 g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge Verbleibender Ertrag 3,2367 3,2367 3,0909 3, Hievon endbesteuert 3,2367 3, Steuerpflichtige Einkünfte 5) 0,0000 0,0000 3,0909 3,0909 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 2, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 153,51 153,51 153,51 153, Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 4) 6) 1,0565 1,0565 0,9107 0,9107 b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen gesamt 1,0565 1,0565 0,9107 0,9107

23 Spängler Pacific Growth Trust 21 Rechnungsjahr: Zuflussdatum: ISIN: AT Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Juristische im Rahmen Personen Personen der Einkünfte mit mit aus Kapital- Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR 11. von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) aus Aktien (Dividenden) 4) 0,0557 0,0557 0,0557 0,0557 aus Anleihen (Zinsen) aus ausländischen Fonds gesamt 0,0557 0,0557 0,0557 0,0557 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) aus Aktien (Dividenden) 0,0214 0,0214 0,0214 0,0214 aus Anleihen (Zinsen) aus ausländischen Fonds gesamt 0,0214 0,0214 0,0214 0,0214 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) Beteiligungserträge gemäß 37 Abs 4 EStG / 10 Abs 1 KStG / 12) 13 Abs 2 KStG: a) inländische Dividenden b) ausländische Dividenden 1,0565 1,0565 0,1458 0,1458 gesamt 1,0565 1,0565 0,1458 0, Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 2,1802 2,1802 2,1802 2,1802 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen c) ausländische Dividenden 14) 1,0565 1,0565 1,0565 1,0565 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14) 15) h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer 14) 15) Subfonds i) Substanzgewinne (20%) 14) 15) Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,5450 0,5450 0,5450 0,5450 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) c) ausländische Dividenden 0,1962 0,1962 0,1962 0,1962 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds f) Erträge aus Immobilienfonds g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) Österreichische KESt II (gesamt) 0,74 0,74 0,74 0, Österreichische KESt III auf: a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds b) Substanzgewinne Österreichische KESt III (gesamt) 0,00 0,00 0,00 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,74 0,74 0,74 0,74

24 Spängler Pacific Growth Trust 22 Rechnungsjahr: Zuflussdatum: ISIN: AT Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Juristische im Rahmen Personen Personen der Einkünfte mit mit aus Kapital- Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR 18. a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern aus amerikanischen Aktien 0,0088 0,0088 0,0088 0,0088 aus japanischen Aktien 0,0316 0,0316 0,0316 0,0316 aus thailändischen Aktien 0,0061 0,0061 0,0061 0,0061 0,0465 0,0465 0,0465 0,0465 Gemäß DBA fiktiv anrechenbarer Betrag (matching credit) aus thailändischen Aktien 0,0092 0,0092 0,0092 0,0092 0,0092 0,0092 0,0092 0,0092 Summe aus Aktien 0,0557 0,0557 0,0557 0,0557 b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern aus amerikanischen Aktien 0,0088 0,0088 0,0088 0,0088 aus Bermuda Aktien 0,0020 0,0020 0,0020 0,0020 aus Hongkong Aktien 0,0106 0,0106 0,0106 0,0106 Summe aus Aktien 0,0214 0,0214 0,0214 0,0214 c) Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern 0,0000 0,0000 0,0000 0, Angaben zu einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) EU-Quellensteuer - Die Darstellung der Werte in der steuerlichen Behandlung erfolgt zum Großteil mit vier Nachkommastellen. Gerechnet wird im Tabellenkalkulationsprogramm jedoch mit weiteren Nachkommastellen. Dadurch kann es zu Rundungsdifferenzen bei Summen bzw. Zwischensummen kommen. 1) - 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltend machen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KöSt im Wege der Veranlagung. 3) Ausländische Beteiligungserträge, welche aus EU-Staaten (Ausnahme derzeit (Stand ): Bulgarien, Irland, Zypern) sowie aus Norwegen (derzeit einziges EWR-Land, mit dem ein Abkommen über eine "umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe" besteht) stammen, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw 13 Abs 2 KStG von der Körperschaftsteuer befreit. 4) In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (siehe Punkt 7.) sind in der Spalte für betriebliche Anleger, juristische Personen, sowie Privatstiftungen die Dividenden bestimmter ausländischer Aktiengesellschaften zur Gänze enthalten, während Dividenden inländischer Aktiengesellschaften und Dividenden ausländischer Aktiengesellschaften aus bestimmten EU- und EWR-Staaten zur Gänze außer Ansatz bleiben. Unter zu Grunde Legung des Vorabentscheidungsersuchens des UFS vom GZ. RV/0611-L/05 scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die im VwGH-Verfahren vom (2008/15/0064) vertretene Anrechungsmethode sowie die dazu ergangene Auslegung des BMF vom mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. 5) Dieser Betrag abzüglich der unter Punkt 10. a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung. 6) Sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach 10 KStG nicht gegeben sind. 7) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 8) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 9) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich.

25 Spängler Pacific Growth Trust 23 12) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I bzw. II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. 13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KöSt anrechenbar. 14) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Erträge mit dem KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. 15) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann).

26 Spängler Pacific Growth Trust 24 Allgemeine Fondsbestimmungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilsinhabern und der Carl Spängler Kapitalanlagegesellschaft m.b.h., Salzburg, (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten Besonderen Fondsbestimmungen gelten: 1 Grundlagen Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung (nachstehend InvFG genannt). 2 Miteigentumsanteile 1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt. 2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert. Nach Maßgabe der Besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen ausgegeben werden. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden ( 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) dargestellt. 3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilsinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilswertes ( 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet. 3 Anteilscheine und Sammelurkunden 1. Die Anteilscheine lauten auf Inhaber. 2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftliche Unterfertigung eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank sowie die handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds 1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilsinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilsinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des 84 Abs 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilsinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen. 2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen. 3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den laut den Besonderen Fondsbestimmungen vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder andere Finanzanlagen gemäß 20 und 21 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören. 5 Depotbank Die im Sinne des 23 InvFG bestellte Depotbank ( 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus. 6 Ausgabe und Anteilswert 1. Die Depotbank hat den Wert eines Anteils (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis ( 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat. Der Wert eines Anteils ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte, zuzüglich des Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Der Ermittlung der Kurswerte werden gem. 7 Abs 1 InvFG die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrunde gelegt. 2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den Besonderen Fondsbestimmungen ( 25) angeführt.

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