Integratives Schulentwicklungsprojekt

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1 Integratives Schulentwicklungsprojekt der Grundschule Klein Hehlen in Celle (gekürzte Fassung) Stand: 26. April 2010

2 1. Vorbemerkung Dieses Konzept ist hervorgegangen aus dem Antrag der Eltern eines Kindes mit geistiger Beeinträchtigung auf integrative Beschulung. Das Kind lebt im Einzugsbereich unserer Schule. Wir verstehen dieses Konzept als ein dynamisches Modell, welches nie endgültig abgeschlossen ist, sondern sich im gemeinsamen Schulalltag stets in Weiterentwicklung befinden wird. Für eine gewinnbringende Umsetzung ist die Unterstützung durch Eltern, Kollegien, Schulleitungen, Schulträger und Landesschulbehörde unerlässlich. Der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf ist seit der Novellierung des Niedersächsischen Schulgesetzes 1993 in 4 verankert: "Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, sollen an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern erzogen und unterrichtet werden, wenn auf diese Weise dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler entsprochen werden kann und soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten erlauben." Der gemeinsame Unterricht wird als Ziel beschrieben und ist einzurichten, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Dem individuellen Unterstützungsbedarf der Schülerinnen und Schüler muss entsprochen werden. Die organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten müssen die Maßnahme erlauben. 2. Rahmenbedingungen der Grundschule Klein Hehlen 2.1 Schulische Voraussetzungen Die Grundschule Klein Hehlen wird seit 2001/2002 als Verlässliche Grundschule geführt, seit 2008/2009 als Offene Ganztagsschule. Zurzeit besuchen ca. 230 Kinder den Unterricht in 11 Klassen. Sie kommen überwiegend aus den Ortsteilen Klein Hehlen und Boye, einige über Ausnahmegenehmigung nach 63 NschG aus anderen Stadtteilen bzw. dem Landkreis. Es gab in den vergangenen Jahren immer wieder einmal Klassen mit integrativer Beschulung von Kindern mit Beeinträchtigungen, die jedoch ohne Beantragung einer Integration als Regelklassen geführt worden sind. Von 1998 bis 2004 bereicherten Comeniusprojekte mit Partnern aus England, Frankreich, Polen, Norwegen, Italien und Spanien das Schulleben. Einen inzwischen jährlich stattfindenden Austausch der Französisch lernenden Kinder mit unseren Partnerschulen in Meudon (Partnerstadt Celles) gibt es seit Seit 2002/2003 arbeitet die Grundschule Klein Hehlen in einem Kooperationsverbund zur Förderung besonders begabter und hochbegabter Schülerinnen und Schüler

3 Seit 2008/2009 gibt es den SCHULEXPRESS Schulbus auf Füßen wurde die Schule erstmals als Sportfreundliche Schule ausgezeichnet. Verschiedene Kooperationsverträge wie mit der Umweltbildungseinrichtung Gut Sunder, der benachbarten Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache, dem Bomann-Museum sowie dem Handball- und Breitensportverein bereichern die Schule. 2.2 Organisatorische Voraussetzungen Die Grundschule Klein Hehlen liegt im Wohnbereich eines der Integrationskinder. Da die Schule rollstuhlgerecht ist, ist sie auch für körperbehinderte Kinder geeignet. Die benachbarte Förderschule Schwerpunkt Sprache verfügt über behindertengerechte Toiletten, deren Nutzung für diese Integrationskinder vorgesehen ist. 2.3 Personelle Voraussetzungen Für eine Integrationsklasse stehen eine Klassenlehrerin, eine Förderschullehrkraft und falls notwendig, im Einzelfall eine Schulbegleitung während des größten Teils des Unterrichts zur Verfügung. Die Stundentafel sieht vor 20 Wochenstunden im 1. Schuljahr 22 Wochenstunden im 2. Schuljahr 26 Wochenstunden im 3. und 4. Schuljahr Da Teamarbeit und Kooperation wichtige Grundlagen für den Erfolg der Arbeit in einer Integrationsklasse sind, planen die Beteiligten in wöchentlichen Teambesprechungen Unterrichtsorganisation und -durchführung und tauschen sich über die speziellen Erfordernisse der Integrationsklasse aus. Die Förderschullehrkraft erstellt aufgrund der von ihr gestellten Diagnostik und unterrichtsbegleitender Beobachtung detaillierte Lern- und Entwicklungspläne entsprechend der speziellen Beeinträchtigung jedes einzelnen Kindes. Da Kinder mit Beeinträchtigungen eine sehr engmaschige Abstimmung der Lernanforderungen an ihre individuelle Entwicklung benötigen, sind die Pläne regelmäßig zu evaluieren und anzupassen. Nur so wird eine optimale Förderung und Weiterentwicklung der Kinder auch im kognitiven Bereich möglich sein. Neben dem Erstellen von Gutachten und Berichtszeugnissen sind Beratungen der Grundschullehrer durch die Förderschullehrkraft zur Sicherung der Unterrichtsqualität unverzichtbar. Zeiten für gemeinsame Vorbereitungsarbeit sowie Beratungszeiten sind zu berücksichtigen. Aufgrund der fundierten langjährigen Ausbildung in der Förderpädagogik, die in zwei Staatsexamina mündet, ist eine Beschulung der integrativ zu unterrichtenden Kinder durch Förderschullehrkräfte unabdingbar und muss auch im Falle der Erkrankung der Lehrkraft sichergestellt sein

4 2.4 Sächliche Voraussetzungen Die Grundschule belegt im Gebäude der Sprachheilschule drei Klassenräume, von denen ein Klassenraum über einen Nebenraum verfügt. Diese Raumkombination ist für eine Integrationsklasse in einem ersten Jahrgang geeignet. Nicht geeignet wäre sie, wenn ein oder mehrere Kinder mit Rollstühlen aufgenommen würden. In diesem Fall wäre der Nebenraum nicht groß genug. Sollten in den nächsten Jahren weitere Integrationsklassen folgen, wären Umbaumaßnahmen insofern notwendig, als Gruppenräume im Anschluss an Klassenräume zu schaffen wären. Geeignetes Mobiliar muss integrativ beschulten Kindern den Erfordernissen entsprechend zur Verfügung gestellt werden. 3. Klassenbildung Die Grundschule Klein Hehlen legt für die Kooperation mit der Förderschule folgende Ausgangslage fest: Eine Gruppe von etwa 4 Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf schwerpunktmäßig im Bereich Geistige Entwicklung wird integrativ in einer Grundschulklasse mit bis zu zwei weiteren Kindern mit Lern-, Körper- oder Sprachbeeinträchtigung sowie nicht behinderten Kindern zieldifferent beschult. Vorrangiges Ziel ist die Beschulung der Kinder des Einzugsgebietes der Grundschule. Abhängig von der Zahl der Schülermeldungen, der Zahl der bereits mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf einzuschulenden Kinder, den zugewiesenen personellen Ressourcen und den fundierten Ergebnissen der sonderpädagogischen Überprüfung der zukünftigen Integrationsschüler wird für eine möglichst optimale Förderung die entsprechende Klassenbildung vorgenommen. Angesichts der Heterogenität der integrativ zu unterrichtenden Kinder ist eine Differenzierung der Klassenstärke von Parallelklassen erforderlich. Die Klassenstärke der Integrationsklasse sollte 20 Schüler möglichst nicht übersteigen. Es gilt der Grundsatz: So viel integrativer Unterricht wie möglich und so viel äußere Differenzierung wie nötig. Die als Offene Ganztagsschule geführte Grundschule bietet den Integrationskindern die Möglichkeit, sofern es ihre Belastbarkeit zulässt, auch in die Ganztagsbetreuung integriert zu sein. Die vorhandene Ganztagsbetreuung vertieft mit ihren Angeboten soziale Kontakte, fördert so sozial-emotionale Kompetenzen und bindet die Kinder mit und ohne Behinderung am Wohnort verstärkt ein

5 4. Zielsetzung 4.1 Pädagogische Ziele für Schülerinnen und Schüler Die kooperative Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderungen bietet vielfältige Chancen, von denen alle profitieren. Auf der Basis eines Schulalltags, der für alle Kinder da ist, erleben Kinder mit Behinde - rungen ein Umfeld, das dem Prinzip der Normalisierung entgegenkommt. Das gemeinsame Leben und Lernen in der Schule stellt folglich nicht nur eine Hinführung zu späteren Lebensaufgaben dar, sondern ist selbst Abbild einer vielfältigen Lebenswelt. Ziele für die Regel-Grundschulkinder: Erleben des Zusammenlebens mit Mitmenschen mit Behinderungen als Normalität Verbessern der sozialen Kompetenzen Kontakte angemessen aufnehmen Andere aktiv unterstützen und Unterstützung erfahren Empathie entwickeln Regelverständnis entwickeln Konfliktlösungsstrategien entwickeln Erkennen, dass der Wert eines Menschen nicht von seiner intellektuellen und/oder physischen Leistungsfähigkeit abhängt Entwickeln von Verständnis für unterstützungsbedürftige Schülerinnen und Schüler und Außenseiter in Schule und Gesellschaft Erweiterung der schulischen Erfahrungen durch Nutzung des sonderpädagogischen Angebots (zeitgleicher Unterricht durch Grundschul- und Förderschullehrkraft) Mentale Entlastung von den hohen Leistungsansprüchen der Grundschule für Schülerinnen und Schüler mit höherem Unterstützungsbedarf durch Lerngruppendifferenzierung sowie differenzierte Forderung für diejenigen mit besonderen Leistungsstärken und Begabungen Ziele für die integrativ beschulten Grundschulkinder: Stärkung des Selbstbewusstseins/Selbstwertgefühls durch das natürliche Schulumfeld Erhöhen der Leistungsfähigkeit durch das Miteinander der Grundschulkinder Erfahrung / Erkenntnisgewinnung / Leben außerhalb von Schonräumen Schulung der sozialen Kompetenz in folgenden Bereichen: - 4 -

6 Kontakte angemessen aufnehmen Unterstützung erfahren und andere aktiv unterstützen Regelverständnis entwickeln Konfliktlösungsstrategien entwickeln Kommunikationsfähigkeit erweitern 4.2 Zusammenarbeit mit den Eltern Eine wichtige Grundlage für erfolgreichen integrativen Unterricht ist die Elternarbeit. An Elternabenden soll das Konzept vorgestellt werden. Es soll Raum für Fragen gegeben werden, da persönliche Erfahrungen integrativen Unterrichts in der Regel nicht vorhanden sind. Eltern sollen damit einverstanden sein, dass ihr Kind eine Integrationsklasse besucht. Ihre Bedenken und Fragen, auch während der kommenden Schuljahre, werden ernst genommen Wie gehen wir mit Behinderungen um? Lernt mein Kind dort auch genug? Wie kann Unterricht mit Kindern mit Behinderungen überhaupt funktionieren? etc. Für die Verzahnung der Zusammenarbeit zwischen Grundschule und Elternhaus ist eine größtmögliche Offenheit wichtige Grundlage (durch Unterrichtshospitation, gemeinsame Feste, regelmäßige Gespräche, Elternsprechtage, Einzelberatung zur gezielten Unterstützung,...) - 5 -

7 5. Der Unterricht in der Integrationsklasse Die Schülerinnen und Schüler der Klasse ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf werden gemäß den Kerncurricula der Grundschule unterrichtet. Diejenigen, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt worden ist, werden nach den für sie geltenden Richtlinien zieldifferent unterrichtet. Wesentliches Merkmal integrativen Unterrichts ist die Akzeptanz der Verschiedenheit aller Kinder. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wird das Lernen in Partner- und Gruppenarbeit, an Stationen, nach Tages- und Wochenplänen ein wichtiges gestaltendes Element sein. Durch die Förderung in innerer und wenn nötig äußerer Differenzierung werden die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf entsprechend ihren Fähigkeiten gefördert. Sie werden möglicherweise nicht immer die Konzentrationsfähigkeit eines ganzen Schulvormittags besitzen und mit Unterstützung der pädagogischen Mitarbeiter praktische Lebenserfahrungen außerhalb des Klassenraumes als Ausgleich benötigen. 5.1 Unterrichtsgestaltung Die folgenden Unterrichtsformen haben sich im Unterrichtsalltag von Integrationsklassen bewährt; sie haben alle ihre Berechtigung und müssen auf die jeweiligen Bedingungen vor Ort abgestimmt sein. Die ersten drei Unterrichtsformen beinhalten das Lernen voneinander, Lernen durch Nachahmen und Lernen durch Unterstützung. Unterrichtsform 1: Gemeinsamer Unterricht - die Grundschullehrkraft trägt den Unterricht Grundsätzlich wird der Unterricht nach gemeinsamen Planungen des Lehrkraftteams integrativ im Klassenverband erteilt. Nach Möglichkeit werden die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in das Unterrichtsgeschehen einbezogen. Die Grundschullehrkraft prägt das Unterrichtsgeschehen. Aus pädagogischen Gründen erfolgt zeitgleich begrenzt eine äußere Differenzierung des lernzielgleichen und lernzieldifferenten Unterrichts. Die Kinder erhalten Hilfestellung durch besonderes Anschauungsmaterial der Förderschule, individuelle Unterstützung, quantitative oder qualitative Reduzierung der Lerninhalte bzw. Angebote aus eigenen Lehrgängen. Unterrichtsform 2: Gemeinsamer Unterricht - die Förderschullehrkraft trägt den Unterricht Auch hier wird der Unterricht nach gemeinsamen Planungen grundsätzlich integrativ im Klassenverband erteilt. Die Förderschullehrkraft leitet den Unterricht, die Grundschullehrkraft ist für die Förderung der integrativ zu beschulenden Kinder verantwortlich, unterstützt und begleitet diese beim Lernen. Diese Unterrichtsform beinhaltet einen Kompetenztransfer pädagogischen Arbeitens und erlaubt einen weit möglichen Einblick in das Lern- und Leistungsvermögen aller Kinder der Klasse. Unterrichtsform 3: Gruppenteilung Die Klasse wird in zwei Gruppen aufgeteilt, sodass die Möglichkeit besteht, mit einer kleineren Lerngruppe - 6 -

8 intensiver zu arbeiten. Es können hier sowohl gleiche als auch unterschiedliche Inhalte bearbeitet werden. Wichtig dabei ist das gegenseitige Vorstellen der Ergebnisse und deren Sicherung. Unterrichtsform 4: Getrennter Unterricht Der Unterricht wird in äußerer Differenzierung in getrennten Räumen durchgeführt. Es besteht die Möglichkeit, neue Grundlagen zu erarbeiten und ohne Murmelgespräche Medien zu nutzen und Raum zum Erproben der Lerninhalte zu haben. Abhängig von den jeweiligen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler werden hier u.u. auch lebenspraktische Erfahrungen wichtig sein. Unterrichtsform 5: Einzelförderung / Einzelüberprüfung Sollten bei einzelnen Kindern erhebliche Lernschwierigkeiten auftreten, besteht die Möglichkeit, in der Einzelsituation Unterrichtsinhalte aufzuarbeiten und zu festigen, um somit präventiv erkennbaren Lerndefiziten entgegenzuwirken. Im Rahmen einer Einzelüberprüfung können Lernstände überprüft werden. 5.2 Leistungsbewertung Die Leistungsbewertung aller Kinder wird im 1. und 2. Schuljahr in Form eines Berichtszeugnisses so beschrieben, dass Kinder und Eltern ein klares Bild von den Anstrengungen, Erfolgen und Ergebnissen beim Lernen erhalten. Im 3. und 4. Schuljahr bekommen die Schülerinnen und Schüler ohne zieldifferenten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf an der Grundschule ein Zensurenzeugnis, während zieldifferent zu unterrichtende einen durch die Förderschullehrkraft geschriebenen individuellen Lernentwicklungsbericht erhalten

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