FIDE-Regeln. Ausbildungslehrgang für Nationale Schiedsrichter Juni von Ralph Alt Internationaler Schiedsrichter

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1 Ausbildungslehrgang für Nationale Schiedsrichter Juni 2009 FIDE-Regeln von Ralph Alt Internationaler Schiedsrichter Inhaltsverzeichnis 1 Vor Partiebeginn Uhrenstellung 2 2 Fehler und Probleme beim Beginn der Schachpartie Fehlen des Gegners Falsche Nominierung Falsche Paarungen Spieler sitzen an falschen Brettern Spieler spielen mit vertauschten Farben Fehlerhafte Ausgangsstellung der Figuren Verdrehtes Brett Falsch eingestellte Uhr 4 3 Laufende Partie Allgemeines Verhalten der Spieler Ausführung des Zuges Uhrenbedienung Drücken der Uhr Anhalten der Uhr Uhrendefekt Sonstige Verstöße bei der Bedienung der Uhr Notation Allgemeine Regeln Mitschreibpflicht in Zeitnot Zügekontrolle in Zeitnot "Berührt - geführt"-regel Regelwidrige Stellung Störende Geräusche und Geräte 11 1 von 16

2 4 Partiebeendigung durch Gewinn Matt Aufgabe Zeitüberschreitung Nichterscheinen des Gegners Schiedsrichterentscheid 12 5 Partiebeendigung durch Remis Remisvereinbarung Erreichen einer Stellung oder Figurenkonstellationen, in denen kein Zug bzw. kein Matt mehr möglich ist Patt Tote Stellung Fehlendes Mattmaterial Remis auf Reklamation eines Spielers Gemeinsamkeiten Dreimalige Stellungswiederholung Züge-Regel Remisreklamation nach Art in der Endspurtphase Fallen beider Uhrblättchen in der letzten Zeitphase Schiedsrichterentscheid 16 Die folgenden Erläuterungen lehnen sich an den Partieablauf an, nicht an die Reihenfolge der Bestimmungen der FIDE-Turnierschachregeln. 1 Vor Partiebeginn 1.1 Uhrenstellung Die Position der Uhr bestimmt der Schiedsrichter (Art. 6.4). Er wird sie in der Regel so ausrichten, dass er den größtmöglichen Überblick behält. Dabei hat sich bei Einzelturnieren eingebürgert, die Bretter so zu aufzustellen, dass die Uhr rechts von Schwarz steht. Bei Mannschaftskämpfen wird man hierauf nicht achten, sondern eher alle Spieler einer Mannschaft auf eine Seite setzen. Es gibt keine Regel, die es einem Spieler erlaubt, die Uhr auf die von ihm gewünschte Seite zu stellen. Für mechanische Uhren gilt: Alle Uhren sollten auf dieselbe Anfangszeit eingestellt werden; und zwar möglichst so, dass um 6.00 Uhr die erste Zeitkontrolle ist. Der Schiedsrichter muss unbedingt mit der Handhabung elektronischer Uhren vertraut sein! Das umfasst: Kenntnis der Ersteinstellung, Abstellen und Wiederanstellen der Uhr, Zeitkorrekturen der Uhr. 2 von 16

3 2 Fehler und Probleme beim Beginn der Schachpartie Der Gegner fehlt. Die Spieler einer Mannschaft sind falsch aufgestellt worden. Der Schiedsrichter hat die Paarungen falsch bekannt gegeben. Die Spieler sind richtig nominiert, sitzen aber falsch. Die Spieler spielen mit den falschen Farben. Die Figuren sind falsch aufgestellt. Die Farben und Uhren sind richtig, nur das Brett ist verdreht worden. Die Uhr ist falsch eingestellt. 2.1 Fehlen des Gegners Steht die Paarung fest, so gilt: Egal wer anwesend ist; Weiß ist am Zug. Die Uhr läuft gegen Weiß (Art. 6.5). Der anwesende Weiß-Spieler muss auch bei Abwesenheit von Schwarz seinen Zug ausfuhren. Zum Verlust wegen Verspätung (Art. 6.6) siehe das gesonderte Skriptum über die Neuerung Wenn die Paarung nicht bekannt ist, weil ein Spieler oder eine ganze Mannschaft noch nicht nominiert ist, läuft keine Partie. Die Uhr läuft gegen den nicht nominierten Spieler. Weiß muss hier keinen Zug ausführen ist. 2.2 Falsche Nominierung Der Fehler ist irreparabel. Sitzt ein Spieler an dem Brett, für das er nominiert ist, kann nach Spielbeginn nicht mehr gewechselt werden. 2.3 Falsche Paarungen Dieser Fehler kann vor allem beim Schweizer System vorkommen, wenn der Turnierleiter einen Fehler bei der Zusammenstellung der Paarungen macht. Siehe hierüber näher im Kapitel Turniersysteme. Beim Rundenturnier kann der Fehler auftauchen, wem der Turnierleiter eine falsche Runde aushängt. Dieser Fehler muss m.e. repariert werden, weil zum Rundenturnier die Vorausberechenbarkeit des Gegners dazugehört. Inwieweit der Schiedsrichter bereits begonnene Partien abbricht muss man seinem Feingefühl überlassen. Auf einer höheren Spielebene wissen die Spieler in der Regel, wen sie nach den Turnierregeln als Gegner haben müssen. 2.4 Spieler sitzen an falschen Brettern Wenn Spieler an einem anderen Brett sitzen, als an dem Brett, für das sie nominiert sind, muss die Partie mit den richtigen Gegnern neu begonnen werden. Allerdings dürfte man bei offenen Turnieren mit dem Zeitplan in Konflikt geraten. Hier empfiehlt sich jedenfalls dann, wenn der Fehler bei den Spielern liegt, die Partie mit entsprechend verkürzter Bedenkzeit neu beginnen zu lassen. 3 von 16

4 2.5 Spieler spielen mit vertauschten Farben Wenn eine Partie mit vertauschten Farben begonnen worden ist, wird sie fortgesetzt, es sei denn, der Schiedsrichter entscheidet anders (Art. 7.2). Eine andere Entscheidung bietet sich an, wenn nur kurze Zeit vergangen ist und wenige, nicht entscheidende Züge ausgeführt worden sind. Diesen Fehler wie auch den unter vermeidet der Turnierleiter, indem er nach Spielbeginn sämtliche Paarungen und die Sitzordnung der Spieler überprüft. Bei größeren Turnieren kostet das mehr Zeit, hilft aber Fehler rechtzeitig zu korrigieren. Beachten Sie die Sonderregelung für Schnellschach- und Bliztschachpartien. 2.6 Fehlerhafte Ausgangsstellung der Figuren Dieser Fehler wird behandelt wie eine wie eine regelwidrige Stellung: Wird die fehlerhafte Ausgangsstellung während der laufenden Partie bemerkt, muss die Ausgangsstellung wiederhergestellt werden. Die Bedenkzeit beginnt wieder bei "0" (Art. 7.1 a). Bemerkt dies der Turnierleiter, muss er von sich aus auf diesen Fehler hinweisen und einen Neubeginn anordnen. Wenn sich die Spieler allerdings darauf einigen, vertauschte Figuren (meist König und Dame) ohne weitere Unterbrechung der Partie richtig zu stellen, hat der Schiedsrichter keinen Anlass zum Eingreifen. Dieser Gedanke ist auch in Anhang B3 c) letzter Satz enthalten. Nach Beendigung der Partie ist keine Reklamation wegen einer fehlerhaften Ausgangsstellung mehr möglich. Beachten Sie die Sonderregelung für Schnellschach- und Blitzschachpartien. 2.7 Verdrehtes Brett Wem während der Partie festgestellt wird, dass die Lage des Brettes nicht den Regeln entspricht also z.b. schwarzes Feld rechts unten, oder die mit (1) bezeichnete Reihe ist beim Schwarzen, wird die erreichte Stellung auf ein richtig liegendes Brett übertragen und die Partie fortgesetzt (Art. 7.1 b). Beachten Sie die Sonderregelung für Schnellschach- und Blitzschachpartien. 2.8 Falsch eingestellte Uhr Wenn während der Partie festgesellt wird, dass die Spieler - abweichend von den übrigen Brettern nicht bei der einheitlich eingestellten Uhrzeit (z.b Uhr) begonnen haben, dann muss der Fehler unter Berücksichtigung der abgelaufenen Gesamtspielzeit korrigiert werden (Art b). Beachten Sie die Sonderregelung für Schnellschach- und Blitzschachpartien. 3 Laufende Partie Allgemeines Verhalten der Spieler Ausführung des Zuges Uhrenbedienung Schreibpflicht Verstoß gegen "Berührt - Geführt" Regelwidriger Stellung Störende Geräusche und Geräte 4 von 16

5 3.1 Allgemeines Verhalten der Spieler Ein Spieler ist nur solange ein Spieler, als die Partie läuft. Nach Beendigung der Partie wird er behandelt wie ein Zuschauer (Art. 12.5). Gleichwohl gilt auch für ihn die allgemeine Regel des Art. 12.1, wonach ein Schachspieler nichts unternimmt, was dem Ansehen des Schachspiels abträglich sein könnte. Während der Partie darf der Spieler zu keiner fremden Hilfe Zuflucht nehmen (Art a). Für Mannschaftskämpfe und die Befugnisse des Mannschaftsführers siehe die FIDE Tournament Rules. Turnierareal und Spielbereich darf der Spieler nicht ohne weiteres verlassen, den engeren Spielbereich nicht, wenn er selbst am Zug ist; das weiter gefasste Turnierareal (zu dem auch Toiletten gehören), auch sonst nicht (Art b). 3.2 Ausführung des Zuges Die Kenntnisse über die Ausführung der Züge kann hier vorausgesetzt werden. Einige Besonderheiten seien jedoch aufgeführt: Die Rochade ist ein Königszug, bei welchem erst der König gezogen wird, dann erst der Turm. Ein mit beiden Händen ausgeführtes gleichzeitiges Ziehen verstößt gegen Art Zieht ein Spieler zuerst mit dem Turm, kann der Gegner unter Anwendung der Berührt-geführt -Regel auf einem Turmzug bestehen. Zur Unzulässigkeit der Rochade siehe im einzelnen Art Zu einer Frage, die aber immer wieder gestellt wird: Die Rochade ist nicht vorübergehend verhindert und damit zulässig, solange nur ein Feld bedroht wird, das ausschließlich der Turm besetzt bzw. überschreitet (also a1, b1, h1 bzw. a8, b8, h8, Art. 3.8 b) 2a)). Bei der Umwandlung eines Bauern, der die gegnerische Grundreihe erreicht hat, muss der Bauer sofort als Bestandteil des Zuges, mit dem der Bauer die Grundreihe besetzt, in eine andere Figur umgewandelt werden. Wird der Bauer nicht sofort umgewandelt, so ist der Zug nicht ausgeführt; es liegt dann eine regelwidrige Stellung vor (Art. 7.4 a). Wenn hier ein Ersatzstein nicht zur Verfügung steht (meist bei einer zweiten Dame), kann der Spieler den Turnierleiter zu Hilfe rufen. Dieser kann notfalls bis zur Beschaffung eines Ersatzsteins die Uhr anhalten (Art b). Ein umgedrehter Turm ist ein Turm! Siehe hierzu auch bei den Blitzschachregeln. In Art. 4.4 d) ist durch die Neuregelung 2005 die Berührt-geführt-Regel erweitert worden: Wenn ein Spieler einen Bauern umwandelt, ist die Auswahl der Figur endgültig, sobald die Figur das Umwandlungsfeld berührt hat. Seit 2005 ist ausdrücklich geregelt, dass es nicht erlaubt ist, den eigenen König im Angriff stehen zu lassen, den eigenen König einem Angriff auszusetzen oder den König des Gegners zu schlagen (Art. 1.2). Ausführung des Zuges bedeutet: d) Die gezogene Figur wurde losgelassen. d) Bei der Rochade: König und Turm sind auf ihren Feldern losgelassen worden. Die Rochade ist nach dem Loslassen des Königs, der ja zuerst bewegt werden muss (Art. 3.8 a)ii), noch nicht beendet; der Spieler darf jetzt aber nicht mehr zur anderen Seite rochieren (Art. 4.7, Punkt Seite 9). d) Beim Schlagen einer Figur muss die geschlagene Figur vom Brett genommen worden. d) Bei der Umwandlung eines Bauern: die Figur, in die umgewandelt wurde, ist auf das Brett gestellt und losgelassen worden. (Art. 3.7 e), siehe auch unten Punkt Punkt Seite 9) Jeder Zug muss mit einer Hand alleine ausgeführt werden (Art. 4.1). Das gilt insbesondere auch für Rochieren, Schlagen und Umwandeln. 5 von 16

6 Verstößt ein Spieler gegen diese Regeln, kann der Gegner Rechte daraus nur herleiten, bevor er selbst eine Figur zum Zweck des Ziehens ( absichtlich ) berührt hat (Art. 4.7). Eine Ermahnung des Spielers kann gleichwohl auch ohne eines solche Beanstandung ausgesprochen werden. 3.3 Uhrenbedienung Wann darf die Uhr regulär gedrückt werden? Wann darf die Uhr angehalten werden? Was ist, wenn die Uhr nicht oder nicht korrekt läuft? Sonstige Verstöße bei der Bedienung der Uhr Drücken der Uhr Die Uhr darf nur gedrückt werden, wenn der Zug ausgeführt ist (Art. 6.7 a). Wann er ausgeführt ist, regelt Art Wenn ein Spieler, der einen Zug ausführt, dabei versehentlich einen oder mehrere Steine umwirft, darf er die Uhr nicht anhalten, bis er die Stellung wiederhergestellt hat (Art. 7.3). Ein Spieler muss seine Uhr mit derselben Hand anhalten, mit der er seinen Zug ausgeführt hat (Art. 6.8 b). Die Handhabung der Uhr ist im übrigen alleine Sache der Spieler. Wenn ein Spieler vergisst, die Uhr nach Ausführung seines Zuges zu drücken, so hat sich jeder Dritte, auch der Turnierleiter, eines Hinweises zu enthalten. (Art Satz 3, 13.7 a) Anhalten der Uhr Die Uhr darf angehalten werden, um den Schiedsrichter zu rufen (Art b). Sonstiges Anhalten der Uhr ist ein Regelverstoß, der aber entgegen landläufiger Ansicht nicht unbedingt zum sofortigen Verlust fuhrt, es sei denn es wäre grob unsportlich. Eine solche grobe Unsportlichkeit kann vor allem dann vorkommen, wenn ein Spieler, der nur noch wenig Zeit hat, aus nichtigen Gründen die Uhr anhält, um zusätzliche Bedenkzeit herauszuschinden Uhrendefekt Stellt der Schiedsrichter ggf. auf Reklamation eines Spielers fest, dass eine oder beide Uhren schon seit einiger Zeit nicht mehr korrekt laufen, prüft dies der Schiedsrichter zunächst, indem er die abgelaufene Gesamtspielzeit mit der Summe der auf der Uhr angezeigten Bedenkzeiten vergleicht. Stimmen sie nicht überein, sollte immer eine neue Uhr eingesetzt werden (Art. 6.11). Bei offensichtlichem Mangel der Uhr ist der Schiedsrichter zum Ersetzen verpflichtet (Art a) Satz 2). Die Regel des Art a) Satz 3 stellt es in das Ermessen des Schiedsrichters, welche Zeiten auf der Ersatzuhr einzustellen sind. Dabei sollte er folgendes beachten: Sind sich die Spieler einig, welche der beiden Uhren nicht korrekt gelaufen ist, stellt der Schiedsrichter sie nach, so dass die Summe der abgelaufenen Bedenkzeiten wieder der bisherigen Gesamtspielzeit entspricht. Sind keine Feststellungen möglich, so bleibt nichts anderes übrig, als diese Differenz zu teilen und beiden Spielern hinzuzurechnen. Ist der Spieler, dessen Uhr nicht korrekt gelaufen ist, in Zeitnot, sollte man unbedingt ein Nachstellen der Uhr zu dessen Nachteil vermeiden. 6 von 16

7 Als offensichtlicher Mangel der Uhr im Sinne des Art a) gilt es, wenn das Fallblättchen mehr als eine Minute vor der Kontrollzeit fällt. In Zweifelsfällen liegt keine Zeitüberschreitung vor. Extreme Ungenauigkeiten im Gang der Uhr lassen sich frühzeitig aufdecken, wenn der Turnierleiter etwa alle Stunden einen Kontrollgang macht und dabei die auf den Uhren abgelaufenen Bedenkzeiten prüft. Bei der Benutzung elektronischer Uhren empfiehlt es sich, vor Partiebeginn zu prüfen, ob eine Anzeige auf dem Display auf einen niedrigen Batteriestand hinweist Sonstige Verstöße bei der Bedienung der Uhr. Einem Spieler ist es verboten, seinen Finger auf oder über dem Knopf zu behalten (Art. 6.7 b) Satz 2). Das ergibt sich zwangsläufig schon aus dem Gebot, dass Zugausführung und Anhalten der mit derselben Hand geschehen müssen. Einem Spieler muss es immer möglich sein, seine Uhr anzuhalten (Art. 6.7 a) Satz 2). Das bedeutet vor allem, dass ein Spieler und auch nicht der Schiedsrichter die Uhr wegziehen oder gar anheben dürfen. Eine Unsitte stellte es dar, wenn der nicht am Zug befindliche Spieler in Zeitnot die Uhr in seine Richtung dreht auch wenn es nur kurzfristig geschieht. Die Uhr darf nicht mit unangebrachter Gewalt bedient werden darf, z.b. durch "Dreschen" auf die Uhr. Dies stellt eine Störung des Gegners dar (Art. 6.7 c). 3.4 Notation Allgemeine Regeln In Turnieren muss die Partie nach dem "algebraischen" System mitgeschrieben werden (Art. 8.1 und Anhang C, früher Anhang E). Dabei muss der Spieler natürlich nicht die deutschen Figurenbezeichnungen benützen. Nach Art. 8.1 Satz 5 und Anhang C.13 muss ein Remisangebot von beiden Spielern mit einem = kennzeichnet werden. Die Verpflichtung, die Züge so klar und lesbar wie möglich zu notieren, wird kaum durchsetzbar sein. Die Aufzeichnung muss laufend erfolgen. Die Regel ist, dass der Spieler jeweils unmittelbar nach Ausführung seines eigenen Zuges oder des gegnerischen Zuges den Zug notiert. Ein Vorschreiben ist seit 2005 verboten (Art. 8.1 Absatz 1 Satz 2). Erlaubt ist, dass der Spieler den Zug des Gegners zunächst nicht notiert, sondern erst seinen eigenen Zug ausführt und dann erst notiert (Art. 8.1 Absatz 2 Satz 1). Ein Rückstand von mehr als 2 Halbzügen kann (spätestens beim zweiten Mal: sollte) vom Turnierleiter verwarnt werden. Das gilt vor allem bei Zeitnot des Gegners. Da Partieformular dient nur der Aufzeichnung der Züge einschließlich der Angabe von Remisangeboten, dem Ergebnis und evtl. Angaben zur Zeit (Art. 12.4). Der Schiedsrichter soll bereits im Laufe des Turniers regelmäßig prüfen, ob die Spieler die gleiche Anzahl von Züge notiert haben, um für eine Entscheidung nach dem Blättchenfallen gewappnet zu sein. Die Einhaltung der Notationspflicht ist vom Schiedsrichter zu überwachen. Stellt er fest, dass ein Spieler nicht korrekt notiert, muss er den Spieler darauf hinweisen. Das ist dann wichtig, wenn der Gegner sich in Zeitnot befindet und unter Verletzung der Notationspflicht vom Spieler heruntergeblitzt wird. Bei mehrfachen Verstößen und Abmahnungen kann Partieverlust folgen. Zur Kontrolle durch den Schiedsrichter ist es notwendig, dass das Partieformular vom Schiedsrichter die ganze Partie hindurch gesehen werden muss (Art. 8.2). Bei Partieende müssen beide Spieler beide Formulare unterzeichnen (Art. 8.7 Satz 1). Das von beiden Spielern auf diese Weise akzeptierte Ergebnis ist für die Ergebniserfassung maßgeblich, außer der Schiedsrichter entscheidet anders (Art. 8.7 Satz 2). Letzteres sollte man dann tun, wenn beide Spieler übereinstimmend erklären, dass sie das Ergebnis falsch niedergelegt haben. 7 von 16

8 Das Partieformular gehört nicht dem Spieler, sondern dem Veranstalter (Art. 8.3). Es ist auf Verlangen abzugeben. Kann ein Spieler nicht mitschreiben, zb weil er behindert ist, des Schreibens unkundig, oder aus religiösen Gründen nicht schreiben darf, darf er einen Helfer hinzuziehen, der aber vom Schiedsrichter akzeptiert werden muss (Art letzter Absatz). Ihm wird vor Beginn der Partie Bedenkzeit abgezogen; üblich sind zehn Minuten Mitschreibpflicht in Zeitnot Zeitnotphasen im technischen Sinn gibt es nur, wenn dem Spieler eine feste Zeit für eine bestimmte Anzahl von Zügen oder für alle Züge zusteht. Hierfür gelten die nachfolgenden Ausführungen. Keine Zeitnotphase gibt es bei Partien, in denen der Spieler je Zug eine Zusatzbedenkzeit erhält (Fischer- Modus): Art. 8.4 a) Satz 1. Ein Spieler ist in Zeitnot, wenn er weniger als 5 Minuten Bedenkzeit bis zu seiner nächsten Zeitkontrolle hat (Art. 8.4 a) Satz 1). Dabei ist es gleichgültig, wie viele Züge der in Zeitnot befindliche Spieler bisher ausgeführt hat. Das gilt auch für die Schlussphase der Partie im Endspurtmodus. In der Zeitnotphase besteht keine Schreibpflicht des in Zeitnot befindlichen Spielers, wohl aber seines Gegners, wenn dieser sich noch nicht in Zeitnot befindet. Ein Mitstricheln durch den in Zeitnot befindlichen Spieler ist zwar zur eigenen Kontrolle sinnvoll. Es ist aber nicht Pflicht. Nach Beendigung der Zeitnotphase muss das Formular vervollständigt werden (Art. 8.5 a) Satz 3), ggf. unter Zuhilfenahme des Formulars des Gegners (Art. 8.5 b). Die Verpflichtung zur Vervollständigung besteht wenn der Spieler selbst am Zug ist. Ist der Gegner am Zug, kann der Spieler, der sein Formular ergänzen muss, nicht das Formular des Gegners verlangen Zügekontrolle in Zeitnot Dabei hat der Schiedsrichter auf folgendes zu achten: Vor Eintritt der kritischen Phase: Wenn nur einer der beiden Spieler in Zeitnot ist, muss der andere immer noch mitschreiben. Hierauf muss der Schiedsrichter ggf. achten. Kritisch wird es, wenn beide Spieler in Zeitnot geraten, und noch so viele Züge offen haben, dass keine ordnungsgemäße Kontrolle durch die Spieler mehr gewährleistet ist. Gelegentlich ist zu beobachten, dass ein Spieler das Partieformular seines Mannschaftskameraden an sich nimmt und auf diesem die Züge mitschreibt. Hier muss der Schiedsrichter sofort eingreifen. Zur Durchführung der Zügekontrolle bedient sich der Schiedsrichter am besten eines oder mehrerer Helfer. Der Schiedsrichter, der selbst in Zeitnot bei einer Partie mitschreibt, hat keinen Überblick mehr und steht für Entscheidungen bei anderen Partien nicht zur Verfügung. Rechtzeitig auf Helfer achten! In der kritischen Phase: Art. 8.5 a) Satz 1 legt dem Schiedsrichter keine Mitschreibepflicht auf ( soll ). Das Mitschreiben empfiehlt sich aber schon deshalb, weil dann eine umständliche Rekonstruktion entfallen kann. Geht es allerdings zu schnell, so muss sich der Schiedsrichter beschränken. Er muss mindestens Striche machen. (Ich empfehle: wenigstens den Anfangsbuchstaben der gezogenen Figur zu notieren: "K", -D'...). Nur im Geiste mitzählen halte ich nicht für empfehlenswert, weil im Protestfalle vom Schiedsrichter keinerlei Nachweis geführt werden kann; und abgelenkt ist man schnell. Die beiden Spieler dürfen keinen Einblick in die Kontrolle der Zügezahl haben. Der Schiedsrichter (oder sein Helfer) dürfen keinen der Spieler darauf hinweisen, dass der Kontrollzug ausgeführt wurde. Auf entsprechende Fragen darf er keine Antwort geben (Art Satz 2). So darf der Schiedsrichter nicht nach Ausführung des 40. Zuges mit Notieren aufhören und das Brett verlassen, es sei denn, beide Spieler 8 von 16

9 hätten auch noch mitgeschrieben und das Erreichen des Kontrollzuges ist unstreitig. Erst nach dem Blättchenfall darf der Schiedsrichter mitteilen, wie viele Züge (nach seiner Zählung) gemacht sind. Um jeglichen Einblick in die eigene Zügekontrolle, auch für Zuschauer, zu vermeiden, empfiehlt es sich, wenn der Schiedsrichter auf seinem Fornular nicht bei der Zügezahl beginnt, wo sich die Spieler gerade befinden, sondern irgendwo anders auf dem Formular (z.b. bei 1.) beginnt. Der Mitschreibende sollte vermeiden, sich auf die Partie konzentrieren und gedankliche Analysen anstellen. Ende der Zeitnot: Die Zeitnot endet, wenn eines der beiden Blättchen gefallen ist. Der Schiedsrichter (Helfer) hört (erst jetzt!) auf zu notieren und weist die beiden Spieler auf das gefallene Blättchen hin. Nur wenn Zweifel darüber bestehen, ob die erforderliche Anzahl von Zügen ausgeführt ist, muss der Schiedsrichter jetzt die Uhr anhalten. Andernfalls kann die Partie ohne weiteres weiterlaufen. Ist die erforderliche Anzahl von Zügen noch nicht ausgeführt, so ist die Partie für verloren zu erklären. Anderslautende Erklärungen der Spieler haben keine Bedeutung. Ist streitig, ob die erforderliche Anzahl von Zügen ausgeführt wurde, so muss dies mit Hilfe des Schiedsrichters festgestellt werden; notfalls durch Nachspielen der Partie auf einem gesonderten Brett (Art. 8.5 c). Eine solche Rekonstruktion, bei der die Uhr abgestellt wird, ist grundsätzlich nur erforderlich, wenn beide Spieler nicht mitnotiert haben, oder wenn eine vorliegende Partiemitschrift vom anderen Spieler angezweifelt wird oder unleserlich ist. Ansonsten genügt es, wenn der Spieler unter Zuhilfenahme des gegnerischen Formulars sein eigenes Formular in seiner Bedenkzeit vervollständigt (Art. 8.5 b). Achten Sie bei der Rekonstruktion auf einem anderen Brett darauf, dass am eigentlichen Turnierbrett nichts verändert wird, dass die Uhr abgestellt ist, dass festgestellt wird, wer ggf. am Zug ist. Ggf. Stellung und Uhrzeiten notieren. Kann trotz einer Partierekonstruktion nicht mehr festgestellt werden, wie viele Züge tatsächlich ausgeführt worden sind, so ist die Partie fortzusetzen. Der nächste Zug gilt als erster Zug nach dem Kontrollzug (Art. 8.6) 3.5 "Berührt - geführt"-regel Grundsätzlich muss der Spieler diejenigen Figur ziehen, die er absichtlich berührt hat (Art. 4.3). Damit sind unbeabsichtigte Berührungen nicht von dieser Regel erfasst. Ebenso wenig gilt die Regel, wenn der Spieler eine Figur berührt, wenn er gar nicht am Zug ist. Das kann allenfalls eine Störung sein. Als absichtlich ist eine Berührung immer dann anzusehen, wenn es aus Sicht des Gegners oder Schiedsrichters jetzt ein Zug mit dieser Figur zu erwarten ist. Berührt der Spieler zum Zwecke des Schlagens eine gegnerische Figur, so muss er diese Figur schlagen. Kann der Spieler mit der berührten Figur keinen regelgerechten Zug ausführen, so muss er mit einer anderen Figur ziehen (Art. 4.3 b). Berührt ein Spieler mehrere eigene oder gegnerische Figuren, so zählt die Reihenfolge der Berührungen (Art. 4.3 c). Ist mit keiner einzigen der berührten Figuren ein zulässiger Zug möglich, darf der Spieler eine beliebige andere Figur ziehen, mit der ein regulärer Zug möglich ist (Art. 4.5). Ist die Rochade nicht zulässig, dann muss der Spieler einen anderen Königszug ausführen (Art. 3.8 a); dabei darf er soweit noch zulässig nach der anderen Seite rochieren (Art. 4.4.c). Berührt der Spieler allerdings zuerst den Turm, muss er auf Reklamation des Gegners einen Turmzug ausführen (Art b). Berührt der Spieler seinen König und einen Turm, muss er nach der Seite des berührten Turms rochieren, sofern dies möglich ist; andernfalls muss er einen anderen Königszug ausführen (Art. 4.4 a) und c). Ist nicht mehr klärbar, ob der Spieler zuerst den König und dann den Turm berührt hat (dann Rochade oder anderer Königszug) oder umgekehrt (dann Turmzug), dann ist unter entsprechender 9 von 16

10 Anwendung des Art. 4.3 c) (siehe vorhergehender Absatz) im Zweifel davon ausgegangen werden, dass der Spieler den König zuerst berührt hat. Reklamiert ein Spieler Remis wegen dreimaliger Stellungswiederholung die er mit einem eigenen Zug herbeiführen will (siehe unten Punkt Seite 15), und erweist sich der Anspruch als unberechtigt, so muss der Spieler den angekündigten (und notierten) Zug ausführen (Art. 9.5 b) Satz 3). Der Schiedsrichter greift bei Verletzung der Berührt-Geführt-Regel von Amts wegen ein. Das ergibt ein Umkehrschluss aus Anhang A.4 b). Hat der Gegner allerdings eine Figur zum Zweck des Ziehens berührt (Art. 4.7), läuft die Partie ohne Korrektur weiter. Eine Korrekturabsicht ( j'adoube ) muss vorher kundgetan werden (Art. 4.2). Das im Blitz häufig übliche Zurückstellen einer berührten Figur mit der Bemerkung j'adoube, um dann einen anderen besseren Zug zu machen, ist regelwidrig, kann vom Schiedsrichter aber erst nach Reklamation geahndet werden (siehe aber Sonderregelung für Schnellschach und Blitzschach). Hat ein Spieler eine Figur losgelassen, kann er sie auf kein anderes Feld mehr ziehen. Er kann auch nicht mehr zurück, wenn es sich nur um einen Teil eines Zuges handelt (Art. 4.6); zb Loslassen des Königs als Teil der Rochade: zieht der Spieler Ke8-g8 und lässt den König los, muss er die kurze Rochade ausführen, sofern sie regelgemäß ist, und kann keinen anderen Königszug mehr machen. Loslassen des Bauern, der auf die gegnerische Grundreihe gestellt worden ist: zieht der Spieler f7-f8 und lässt den Bauern los, um jetzt diesen in eine andere Figur umzuwandeln, kann er nicht mehr f7xg8 ziehen. Bei der Umwandlung eines Bauern in eine Figur ist das Wahlrecht schon mit dem Berühren des Umwandlungsfeldes mit der neuen Figur verbraucht (Art. 4.4.d). 3.6 Regelwidrige Stellung Eine regelwidrige Stellung entsteht in der Regel durch einen regelwidrigen Zug (im Deutschen leider häufig "unmöglicher Zug genannt). Möglich sind aber auch eine fehlerhafte Ausgangsstellung (Art. 7.1 a); siehe oben), ein falsches Aufstellen umgeworfener Figuren (hierzu Art. 7.3) oder ein Verschieben von Figuren (Art. 7.5). Die Feststellung, dass ein regelwidriger Zug ausgeführt worden ist, muss während der Partie getroffen werden. Nach Beendigung der Partie kann eine Reklamation nicht mehr darauf gestützt werden, dass es während der Partie zu einem regelwidrigen Zug gekommen sei. Eine nur scheinbare Ausnahme hiervon machen Art. 5.1 a) Satz 2 und Art. 5.2 b) Satz 3, wonach ein Matt oder Patt die Partie nicht beendet, wenn sie durch einen regelwidrigen Zug herbeigeführt worden sind. Die Partie muss auf die letzte reguläre Stellung, also die Stellung vor dem regelwidrigen Zug, zurück geführt werden (Art. 7.4 a). Die letzte reguläre Stellung ergibt sich aus der Notation, ggf. aus einer Rekonstruktion. Wenn die letzte reguläre Stellung auf dem Brett steht, muss derjenige Spieler, der hier am Zug war, seinen Zug unter Berücksichtigung der Berührt-geführt-Regel ausführen (siehe vorhergehender Punkt). Ist nicht mehr festzustellen, aus welcher Stellung heraus der regelwidrige Zug gemacht wurde, dann muss die letzte bekannte Stellung vor dem Regelverstoß aufgestellt werden Die Schachuhren müssen auf die bei dieser Stellung bestehende Zeit zurückgedreht werden. Der Schiedsrichter stellt die Uhren nach bestem Ermessen ein (Art. 6.13, 7.4 a) Satz 1). Siehe auch oben bei Mängeln der Uhr. Ein regelwidriger Zug liegt auch vor, wenn ein Spieler seinen Bauern nicht korrekt umwandelt (siehe oben Punkt Seite 5), seit 2005 klargestellt in Art. 7.4 a) Satz 1. Wenn gem. Art. 7.4 a) eine regelgemäße Stellung wiederhergestellt werden muss, erhält der Spieler, der den regelwidrigen Zug ausgeführt hat, eine Zeitstrafe in Form einer Zeitgutschrift für den Gegner (Art. 7.4 b). Beim dritten Verstoß dieser Art durch denselben Spieler wird auf Partieverlust erkannt. 10 von 16

11 Der Schiedsrichter ist verpflichtet, bei Entdeckung eines Regelverstoßes während einer laufenden Partie einzugreifen. Sein Einschreiten ist nicht von der Reklamation eines Spielers abhängig. Das gilt nach derzeitiger Regellage auch für Schnellschachpartien, nicht aber für Blitzschach. Das Schlagen des Königs ist kein gültiger Zug (Art. 1.2 Satz 4) und in Art. 7.4 a) Satz 1 ausdrücklich als regelwidriger Zug bezeichnet. Siehe hierzu auch bei den Blitzschachregeln. Hinweis zur Turnierorganisation: beim Abräumen des Spielmaterials sollte darauf geachtet werden, dass noch Bretter für Ersatzfiguren und Rekonstruktionen zur Verfügung bleiben! 3.7 Störende Geräusche und Geräte Art verbietet bereits das Mitbringen einer Geräuschquelle in den Turniersaal ( playing area ist in Art mit Spielbereich übersetzt) mitzubringen. Das ist ein weiter Begriff und kann auch ein Kleinkind umfassen. Art b) enthält die Sonderregelung für Mobiltelefone und andere elektronische Kommunikationsmittel. Hierzu verweise ich auf die Neuregelungen Partiebeendigung durch Gewinn Partiegewinn tritt ein durch Matt (Art. 5.1 a), Aufgabe (Art. 5.1 b), Zeitüberschreitung (Art. 6.10), Nicht-Erscheinen des Gegners (Art. 6.7) oder Schiedsrichterentscheid. Wenn einer dieser Tatbestände erfüllt ist, dann ist die Partie beendet und alles Spätere ist für die Partie ohne Bedeutung. 4.1 Matt Art. 1.2 definiert das Matt. Matt beendet die Partie, sobald der Zug, der das Matt herbeiführt, ausgeführt, d.h. die Figur losgelassen, die geschlagene Figur vom Brett gestellt, der Bauer umgewandelt worden ist. Was danach geschieht (Aufgabe, Remisvereinbarung, Zeitüberschreitung), ist ohne Bedeutung, es sei denn, das Matt wäre durch einen regelwidrigen Zug herbeigeführt worden (Art. 5.1 a) Satz 2). Was passiert, wenn der Turnierleiter ans Brett gerufen wird, und dort sowohl die Mattstellung wie auch das gefallene Blättchen auf der Uhr des mattsetzenden Spielers vorfindet, beide Spieler sich aber darüber streiten, ob das Blättchen vor oder nach Ausführung des Mattzuges gefallen ist? Hier ist der Partiebeendigung durch das Matt der Vorrang einzuräumen. Der Spieler, der sich auf Zeitüberschreitung beruft, muss beweisen, dass er das Fallen des Blättchens vorher reklamiert hat; das kann er in der Regel nicht, weil er die Uhr nicht angehalten hat. Denn auf den Zeitpunkt, wann das Fallen des Blättchens reklamiert wurde, kommt es an; nicht auf den Zeitpunkt, wann es tatsächlich gefallen ist. 11 von 16

12 4.2 Aufgabe Die Aufgabe (vgl. Art. 5.1 b) ist die Erklärung eines Spielers, dass er die Partie für verloren gibt. Nicht ausdrückliche, sondern sog. schlüsseige Erklärungen sind genau zu hinterfragen. Sie können ebenso gut auch eine andere Bedeutung haben. 4.3 Zeitüberschreitung Nach Art. 6.9 verliert derjenige, der die vorgeschriebene Anzahl von Zügen nicht innerhalb der fest gelegten Zeitspanne schafft, oder wer in der Endphase die Zeit überschreitet, ohne die Partie auf andere Weise beenden zu können. Da das Drücken der Uhr Teil des Zuges ist, gilt auch für den sog. Kontrollzug (also z.b. den 40. oder 60. Zug, je nach Bedenkzeitregelung), dass der Zug erst dann ausgeführt ist, wenn auch die Uhr betätigt wird (Art. 6.7 Satz 3). Das bedeutet: Die vorgeschriebene Zügezahl ist nur dann innerhalb der vorgeschriebenen Zeitspanne ausgeführt worden, wenn nach Ausführung des letzten Zuges und dem Drücken der Uhr das Fallblättchen noch oben ist. Dies gilt allerdings nicht, wenn vor dem Fallen des Blättchens ein Spieler Matt gesetzt worden ist (Art. 5.1 a) oder eine Stellung erreicht wurde, bei welcher die Partie ohne weitere Reklamation Remis ist (Art. 5.2 a), b), c). Das Blättchen der Uhr gilt erst dann als gefallen, wenn der Schiedsrichter dies beobachtet, oder wenn ein Spieler hierauf hinweist (Art. 6.8). Bekundungen von Außenstehenden, Spielern oder Mannschaftsführern sind ohne Bedeutung. Hieraus folgt insbesondere: Es ist überflüssig Partiebeobachter zu befragen, wann das Blättchen gefallen ist, da es immer auf die Feststellung des Schiedsrichters (Helfers) oder eines Spielers alleine ankommt. Wird das Fallen eines Blättchens erst bemerkt, wenn auch das Blättchen des Gegners schon unten ist, und es ist nicht mehr feststellbar, welches Blättchen zuerst gefallen ist, dann wird die Partie fortgesetzt (Art a). Wird in der letzten Zeitphase das Fallen des Blättchens der Uhr erst festgestellt, wenn schon beide Blättchen gefallen sind, ist die Partie remis (Art. 6.12). Hat ein Spieler aufgegeben, und es wird nach dieser Erklärung bemerkt, dass das Blättchen des Gegners gefallen war, so gilt die Aufgabe. Eine rechtzeitige Feststellung liegt auch dann vor, wenn der Schiedsrichter sofort auf das Fallen reagiert, auch wenn zwischen dem Fallen des Blättchens und der erkennbaren Reaktion etwas vorgefallen ist. Siehe hierzu Sonderregelung für Schnellschach- und Blitzschachpartien. 4.4 Nichterscheinen des Gegners Hierzu wird auf das Skriptum zu den Neuregelungen 2009 verwiesen. 4.5 Schiedsrichterentscheid Die Art b) Satz 2, 12.6 (in Verbindung mit Art. 13.4) und 12.8 geben dem Schiedsrichter die Möglichkeit, eine (siehe hierzu unten bei Partiebeendigung durch Remis). Art b) hat das bisher dem Schiedsrichter eingeräumte Ermessen, das Ergebnis des Gegners festzusetzen, auf die Fälle fehlenden Mattmaterials (siehe hierzu unten bei Partiebeendigung durch Remis) beschränkt. Das sollte auch für die übrigen Fälle gelten, in denen dieses Schiedsrichter-Ermessen noch in den Regeln verblieben ist. 12 von 16

13 5 Partiebeendigung durch Remis Gründe für Remis sind: Remisvereinbarung, Erreichen einer Stellung oder Figurenkonstellationen, in denen kein Zug bzw. kein Matt mehr möglich ist: o o o Patt, Tote Stellung fehlendes Mattmaterial auf Reklamation eines Spielers bei o o Stellungswiederholung, Erreichen einer Höchstzügezahl, o in der Endspurtphase nach Art Fallen beider Uhrblättchen in der letzten Zeitphase Schiedsrichterentscheid Alle Remistatbestände gelten auch im Schnellschach und im Blitzschach; mit Ausnahme des Art. 10.2, der nicht im Blitzschach gilt. 5.1 Remisvereinbarung Mit der Vereinbarung der beiden Spieler, dass die Partie unentschieden ist, wird die Partie sofort beendet (Art. 5.2 c). Wegen der Einzelheiten verweist die Regel auf Art Daraus ergibt sich: Ein Remisangebot ist immer verbindlich, gleichgültig, wann das abgegeben wird. Der Gegner muss sich zum Remisangebot erst äußern (durch Annahme oder Ablehnung), wenn er am Zug ist. Bis dahin kann das Angebot nicht zurückgenommen werden.. Ergänzend sehen Art. 8.1 Satz 5 und Anhang C.13 vor, dann ein Remisangebot von beiden Spielern mit einem = zu kennzeichnen ist. Bietet ein Spieler seinem Gegner Remis, während er selbst noch am Zug ist, und der Gegner erwidert, er solle seinen Zug ausführen, so ist das keine Ablehnung des Remisangebots, sondern nur der Hinweis auf die Regeln. Will ein Spieler Remis anbieten, sein Gegner ist jedoch nicht am Brett, so kann er es gegenüber dem Turnierleiter abgeben. Allerdings soll ein Spieler, der das Remis erst anbietet, wenn der Gegner über seinen Zug nachdenkt, durch den Schiedsrichter bestraft werden (Art. 12.5). Auch mehrere Remisangebote hintereinander können eine Störung darstellen. Für Mannschaftskämpfe ist zu beachten, dass ein Remis immer eine Vereinbarung zwischen Spieler ist. Mannschaftsführer untereinander können nie Remis vereinbaren; sie können sich allenfalls darauf einigen, bei ihren Spielern auf eine Remisvereinbarung hinzuwirken. Daher kann ein Mannschaftskampf an acht Brettern nicht 4:4 enden, wenn nicht alle Spieler wenigstens anwesend waren. 13 von 16

14 5.2 Erreichen einer Stellung oder Figurenkonstellationen, in denen kein Zug bzw. kein Matt mehr möglich ist Patt Das Patt, definiert in Art. 5.2 a), beendet die Partie, sobald der Zug ausgeführt ist. Hier geltend die gleichen Grundsätze wie beim Matt Tote Stellung Eine tote Stellung ist eine Position, in welcher keiner der Spieler den gegnerischen König mit irgendeiner Folge von regelgemäßen Zügen mattsetzen kann (Art. 5.2 b) Satz 1). Sie tritt typischerweise auf bei verkeilten Bauernformationen, in welchen den Läufern oder Türmen oder auch der Dame der Weg in das gegnerische Lager, wo sich der König befindet, versperrt ist. Keine tote Stellung ist eine solche, in der sich eine Figur noch opfern kann, oder in der auch ein Bauer noch vorwärts rücken kann. Mit Erreichen einer solchen Stellung ist die Partie ebenso wie beim Matt oder Patt beendet, es sei denn, sie wäre durch einen regelwidrigen Zug herbeigeführt worden (Art. 5.2 b) Satz 3) Fehlendes Mattmaterial Nicht bei den Regelungen über die Beendigung von Partien in Art. 5, sondern in Art. 9.6 ist festgelegt, dass eine Partie Remis ist, sobald eine Stellung entstanden ist, aus welcher heraus ein Matt durch keine erdenkliche Folge von regelgemäßen Zügen erreichbar ist. Dies korrespondiert mit der Regelung in Art. 6.9 Satz 2, wonach ein Spieler nicht durch Zeitüberschreitung gewinnen kann, wenn er selbst nicht genügen Material hat, um den Gegner mit irgendeiner regelgemäßen Folge von Zügen Matt zu setzen. Der letzte Zug, der diese Stellung herbeiführt, muss aber regelgemäß sein. Andere typische Konstellationen, in denen ein Matt nicht mehr möglich ist, sind: König gegen König, König gegen König + Läufer, König + Läufer gegen König + Läufer, wenn beide Läufer auf Diagonalen derselben Farbe spielen. 5.3 Remis auf Reklamation eines Spielers Gemeinsamkeiten Die hier behandelten Beendigungsarten haben gemeinsam zur Voraussetzung, dass ein Spieler den Anspruch auf Remis beim Schiedsrichter stellt, der Spieler, wenn er den Anspruch stellt, selbst am Zug ist, dass der einmal erhobene Remisanspruch nicht zurückgenommen werden kann (Art. 9.5 Satz 2). Wann ein Spieler am Zug ist, definiert Art. 1.1, der für den Fall, dass im Turnier Schachuhren verwendet werden, auf Art. 6.7 über die Handhabung der Schachuhr verweist. Damit ist klargestellt, dass ein Spieler dann am Zug ist, wenn der Gegner nach Ausführung des Zuges die Uhr gedrückt hat, somit die Uhr des Spielers aktiv ist (was man bei mechanischen Uhren allerdings nicht sieht, wenn der Spieler die Uhr angehalten hat). Ab Juli 2009 nicht mehr erforderlich ist, dass der reklamierende Spieler die Uhr anhalten muss (Art. 9.5 Satz 1), Da die Geltendmachung eines Remisanspruch wie ein Remisangebot behandelt wird (Art. 9.1 c), 14 von 16

15 kann der Gegner einwilligen und die Partie ist dann Remis auf Grund der Übereinkunft der Spieler. Dies gilt aber nicht, wenn das Turnierreglement vor Ausführung einer bestimmten Zügezahl eine Remisvereinbarung verbietet (Art. 9.1 a). Willigt der Gegnrer nicht ein, so regelt Art. 9.5 das weitere Verfahren: Der Schiedsrichter prüft zunächst, ob der Spieler, der den Anspruch erhebt, überhaupt am Zug ist. Falls nicht, lehnt der Schiedsrichter ohne weiteres den Anspruch ab und lässt weiterspielen; hatte der Spieler allerdings die Uhr angehalten, so erhält er die vorgesehene Zeitstrafe (siehe unten). Wenn der Spieler mit einem eigenen Zug die Stellungswiederholung oder den 50. Zug herbeiführen will (Art. 9.2 a), Art. 9.3 a), stellt der Schiedsrichter sicher, dass der angekündigte Zug notiert worden ist. Der Schiedsrichter prüft nun den Anspruch anhand der Notation. Falls die Voraussetzungen des Remisanspruchs aus der Notation nicht ohne weiteres ersichtlich sind, muss der Schiedsrichter die Partie auf einem gesonderten Brett nachspielen lassen. Er muss wie bei der Rekonstruktion nach der Zeitnotphase sicherstellen, dass in der Zwischenzeit das Turnierbrett und die Uhr nicht verändert werden. Ist der Anspruch berechtigt, gibt der Schiedsrichter die Partie Remis. Sie gilt ab dem Zeitpunkt, ab welchem der Spieler die Reklamation erhoben hat, als beendet. War der Anspruch nicht berechtigt, erhält der Spieler eine Zeitstrafe, indem er dem Gegner drei Minuten auf der Uhr gutschreibt. Die komplizierten Zeitabzüge beim Reklamierenden entfallen ab Juli Der reklamierende Spieler muss sodann die Partie mit dem angekündigten Zug fortsetzen (Art. 9.5 b) Satz 3) Dreimalige Stellungswiederholung Ein Spieler kann Remis wegen dreimaliger Stellungswiederholung beanspruchen, wenn er am Zug ist, und wenn entweder mit seinem nächsten Zug eine Stellung zum dritten Mal auf das Brett stellt; dabei muss er den Zug, den er hierzu ausführen will, notieren, darf ihn aber nicht am Brett ausführen, sonst geht er seines Anspruchs verlustig. oder wenn sein Gegner mit dem vorhergehenden Zug eine Stellung zum dritten Mal auf das Brett gestellt hat. Eine Stellung steht dann zum dritten Mal am Brett, wenn in dieser Stellung derselbe Spieler am Zug ist, und wenn dieselben Zugmöglichkeiten noch bestehen. Es darf also nach dem ersten Auftauchen dieser Stellung die Möglichkeit noch zu rochieren oder einen Bauern en passent zu schlagen nicht verloren gegangen sein. Was viele Spieler nicht wissen: Dieselbe Stellung muss nicht in unmittelbarer Zugfolge entstehen. Es können auch andere Züge dazwischen liegen. Gleichgültig ist auch, mit welcher Figur die Stellung jeweils hergestellt wurde. Daher spricht man richtigerweise auch von Stellungswiederholung, nicht von Zugwiederholung. Der Remisanspruch muss nicht durch eine eigene Notation nachgewiesen werden. Der Anspruch steht also auch demjenigen Spieler zu, der in Zeitnot oder aus anderen Gründen nicht mitgeschrieben hat Züge-Regel Ein Spieler kann Remis wegen Erreichen von 50 Zügen beanspruchen, wenn er am Zug ist, und wenn entweder mit seinem nächsten Zug eine Stellung erreicht, bei welcher in den letzten 50 Zügen keine Figur geschlagen und kein Bauer gezogen wurde; dabei muss er den Zug, den er hierzu ausführen will, notieren, darf ihn aber nicht am Brett ausführen, sonst geht er seines Anspruchs verlustig. oder wenn durch den vorhergehenden Zug seines Gegner eine Stellung erreicht, bei welcher in den letzten 50 Zügen keine Figur geschlagen und kein Bauer gezogen wurde. 15 von 16

16 Wie beim vorhergehenden Punkt muss der Remisanspruch nicht durch eine eigene Notation nachgewiesen werden Remisreklamation nach Art in der Endspurtphase Zu diesem Thema gibt es ein eigenes Skriptum. 5.4 Fallen beider Uhrblättchen in der letzten Zeitphase Wird in der letzten Zeitphase das Fallen des Blättchens der Uhr erst festgestellt, wenn schon beide Blättchen gefallen sind, ist die Partie remis (Art b). 5.5 Schiedsrichterentscheid Die Bestrafungregeln in Art b) Satz 2, 12.6 (in Verbindung mit Art. 13.4) und 12.8 geben dem Schiedsrichter die Möglichkeit, das Ergebnis des Gegners abweichend auf Remis festzusetzen. Siehe auch oben bei Gewinn durch Schiedsrichterentscheid. 16 von 16

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