l Agentur für Arbeit Augsburg Da schauen sogar Nichtbehinderte hinterher l Regionales Eingliederungsmanagement l Veranstaltungshinweise Inhalt

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1 Ausgabe 9:2012 Inhalt l Integrationsamt Schwaben Das Fragerecht des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft im bestehenden Arbeitsverhältnis Kurse für Vertrauensleute, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeberbeauftragte l Agentur für Arbeit Augsburg Da schauen sogar Nichtbehinderte hinterher l Regionales Eingliederungsmanagement Schwaben Neues Angebot: Infotreffs für betriebliche Vertrauensleute Rückblick: Fachtagung Spezialisten in der Arbeitswelt Menschen mit Autismus l Veranstaltungshinweise

2 Ausgabe 9:2012 Seite 02 l Integrationsamt Schwaben Das Fragerecht des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft im bestehenden Arbeitsverhältnis Erstaunt muss der Gekündigte zur Kenntnis nehmen, dass das Arbeitsgericht im Falle einer rechtzeitigen Klageerhebung zwar noch die soziale Rechtfertigung der Kündigung überprüfen könne, der Kündigungsschutz nach dem Schwerbehindertenrecht infolge der wahrheitswidrigen Auskunft gegenüber dem Arbeitgeber jedoch verwirkt sei. Der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zufolge (Urteil vom AZR 553/10) darf der Arbeitgeber bei einem mindestens 6 Monate bestehenden Arbeitsverhältnis im Vorfeld einer beabsichtigten Kündigung nach der Schwerbehinderung fragen. Die Frage diskriminiere behinderte Arbeitnehmer nicht gegenüber solchen ohne Behinderung, sondern stehe im Zusammenhang mit der Pflichtenbindung des Arbeitgebers durch die Anforderungen des Kündigungsschutzgesetzes und des Schwerbehindertenrechts. Eine aktuelle Begebenheit, die sich täglich in vielen Betrieben so oder ähnlich abspielen könnte: Der Personalchef frägt den Mitarbeiter, ob er einen Schwerbehindertenausweis habe oder einer schwer behinderten Person gleichgestellt sei und überreicht dem Arbeitnehmer, nachdem dieser beides verneint hat, ein Kündigungsschreiben. Der Arbeitnehmer, der tatsächlich im Besitz eines Schwerbehindertenausweises ist, erkundigt sich anschließend beim Kündigungsschutzsachbearbeiter des Integrationsamtes, ob denn die Kündigung nicht bereits wegen der fehlenden Zustimmung des Integrationsamtes unwirksam sei. Denn nach 85 des neunten Buches des Sozialgesetzbuches ( SGB IX ) wäre diese bei schwer behinderten Mitarbeitern doch vorab erforderlich.

3 Ausgabe 9:2012 Seite 03 So müsse der Arbeitgeber die Schwerbehinderung bei der Sozialauswahl berücksichtigen und infolge des Sonderkündigungsschutzes nach dem SGB IX bei einer Kündigung die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Die Frage soll es dem Arbeitgeber also ermöglichen, sich rechtstreu zu verhalten. Natürlich bleibt die Frage des Arbeitgebers nach einer Krankheit oder Behinderung bei der Bewerbung, Einstellung und im bestehenden Arbeitsverhältnis weiterhin grundsätzlich diskriminierend und damit unerlaubt. Ausgenommen hiervon sind nachvollziehbar tätigkeitsbezogene Fragen nach bestimmten Behinderungen, wenn also offensichtlich ist, dass konkrete körperliche Einschränkungen die Arbeitsausführung erheblich beeinträchtigen würden. In jedem Falle trifft dies zu, wenn eine Eigenund/oder Fremdgefährdung durch körperliche oder seelische Einschränkungen zu befürchten ist. Als Beispiel kann hier eine Sehbehinderung oder eine Epilepsieerkrankung genannt werden, die einen Berufskraftfahrer zu einer entsprechenden Offenbarung sogar geradezu verpflichten würden. Von diesen Ausnahmefällen abgesehen bleibt es weiterhin dem Arbeitnehmer überlassen, ob er Krankheiten oder Behinderungen mitteilt. Dem Arbeitgeber bleiben also arbeitsrechtliche Konsequenzen in aller Regel verwehrt, wenn er auf die Frage nach einer Behinderung angeschwindelt wird. Text: Wolfgang Wiedemann Kontakt: Tel.: 0821/ Zurück zur Übersicht

4 Ausgabe 9:2012 Seite 04 Kurse für Vertrauensleute, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeberbeauftragte Bei folgenden Kursen des Integrationsamtes Schwaben sind noch Plätze frei (eine baldige Anmeldung wird empfohlen): - Grundkurs für neugewählte Vertrauenspersonen Schwaben vom in Kempten/Allgäu - Betriebliches Eingliederungsmanagement am in Kempten/Allgäu - Feststellung der Behinderung am in Kempten/Allgäu - Arbeitsplatzgestaltung für schwerbehinderte Menschen am in Augsburg - Konfliktlösung durch Verhandlung - Mediation im Schwerbehindertenrecht am in Kempten/Allgäu - Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz am in Kempten/Allgäu Anmeldung und weitere Informationen zu den einzelnen Kursen finden Sie unter: %5Bsubcat%5D=Schwaben Zurück zur Übersicht

5 Ausgabe 9:2012 Seite 05 l Agentur für Arbeit Augsburg Da schauen sogar Nichtbehinderte hinterher Manch Gesunder kann nur staunen: Hubert Erhardt, Berater im Reha-Team der Agentur für Arbeit Augsburg, leidet seit seiner Geburt an einer spastischen Hemiparese rechts (Lähmung einer Körperseite). Er hat einen Grad der Behinderung von 60, aber beim Laufen ist er nicht zu stoppen und überholt viele Nichtbehinderte. Der 42-Jährige läuft schon seit seinem 16. Lebensjahr, doch seit dem Jahr 2006 nimmt er auch regelmäßig an Marathonveranstaltungen teil. Meine Cousins meinten `Wenn du Halbmarathon laufen kannst, dann schaffst du auch einen Marathon. Gesagt, getan. In Berlin, Hamburg und München ist er schon mehrmals an den Start gegangen. Seine Bestzeit liegt bei 3:40:51. Die Bewegung tut mir gut. Gerade mit meiner Behinderung sei es gut zu laufen, meinte mein Arzt. Vier Mal pro Woche rund 70 Minuten ist er am Ufer des Lechs unterwegs. Erhardt lässt sich zudem auch nicht unterkriegen und versucht, sich nicht einschränken zu lassen. Ich fahre Rad, habe ein Auto allerdings Automatik und das Gaspedal ist links statt rechts, und mache meinen Haushalt selbst. Alles Grobmotorische kann ich machen. Nur mit der Feinmotorik habe ich meine Probleme. Die Zeitungsseiten z.b. kann er mit seiner rechten Hand nicht umblättern. Bei seiner Arbeit nimmt er daher auch eine Einhandtastatur und ein Headset zur Hilfe. Ansonsten ist Hubert Erhardt seine Behinderung kaum anzumerken. Seine Arbeit verrichtet er mit großer Begeisterung. Fast ununterbrochen seit meiner Lehrzeit bin ich im Reha-Team. Eine Arbeit, die ich bis zur Rente machen möchte. Die Aufgaben sind so vielfältig und mit meiner Behinderung kann ich zudem Vorbild für meine Kunden sein, aber auch manchen Arbeitgeber von der Einstellung behinderter Menschen überzeugen.

6 Ausgabe 9:2012 Seite 06 Kontakt: Agentur für Arbeit Augsburg Team Reha/SB Wertachstraße Augsburg Telefon: (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min) Fax: Zurück zur Übersicht Zurück

7 Ausgabe 9:2012 Seite 07 l Regionales Eingliederungsmanagement Schwaben Neues Angebot: Infotreffs für betriebliche Vertrauensleute Seit dem Frühjahr 2012 organisiert das Regionale Eingliederungsmanagement Schwaben (rem) eine neue Veranstaltungsreihe für betriebliche Vertrauensleute. Ziel ist hierbei die regionale Vernetzung und der Erfahrungsaustausch in kleinen Gruppen zu Themen der betrieblichen Präventionsarbeit, v. a. auch zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Vorbild für diese Veranstaltung sind die schon seit ca. zwei Jahren stattfindenden Vernetzungstreffen für Personalverantwortliche schwäbischer Firmen (Themennetzwerke zum betrieblichen Eingliederungsmanagement). Aufgrund der positiven Erfahrungen und wiederholten Anfragen werden nun solche Treffen auch für Vertrauensleute schwäbischer Firmen und Dienststellen organisiert. Es fanden bereits Auftaktveranstaltungen für die Regionen Allgäu ( ) und Augsburg ( ) mit dem Themenschwerpunkt Betriebliches Eingliederungsmanagement statt. Die Auftaktveranstaltung für die Vertrauensleute in Nordschwaben mit dem gleichen Themenschwerpunkt ist für den in Dillingen geplant. Weitere Termine dieser Reihe im Jahr 2012 können Sie den Veranstaltungshinweisen auf Seite 9 entnehmen. Es ist geplant, derartige Infotreffs an verschiedenen zentralen Orten in ganz Schwaben flächendeckend einzuführen. Fr. Stark und Hr. Zwick vom Regionalen Eingliederungsmanagement Schwaben (rem) geben Ihnen hierzu gerne nähere Informationen. Deren Kontaktdaten finden Sie am Ende des Newsletters. Zurück zur Übersicht

8 Ausgabe 9:2012 Seite 08 Rückblick: Fachtagung Spezialisten in der Arbeitswelt Menschen mit Autismus Über 180 Personen nahmen an der Fachtagung Spezialisten in der Arbeitswelt Menschen mit Autismus am in Kempten teil. Organisiert hatte diese das Regionale Eingliederungsmanagement Schwaben (rem) in Kooperation mit dem Autismuszentrum Schwaben (AZS). Vertreterinnen des Modellprojektes MAASarbeit, Thomas van der Staad von der Specialisterne Switzerland AG und der Integrationsfachdienst Schwaben informierten hier über ihre erfolgreichen Aktivitäten zur Förderung der beruflichen Teilhabe autistischer Menschen. Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Veranstaltung: Einführung in das Thema vom Autismus Zenturm Schwaben (AZS) Vortrag des Modellprojektes MAASarbeit der Lebenshilfe Gießen Interview mit Thomas van der Stad (CEO Specialisterne Switzerland AG) Radiobeitrag über das Praxisbeispiel aus der Region vom Bayeri - schen Rundfunk in der Sendung Gesundheitsmagazin auf B5 am (Bericht beginnt bei 10:05 min und endet bei 14:35 min) Pressemeldung der Katholischen Jugendfürsorge Augsburg (KJF) Bei Fragen rund um das Thema Arbeit und Autismus können Sie sich gerne an Hr. Scheible vom Autismus Zentrum Schwaben (AZS) oder an Hr. Zwick vom Regionalen Eingliederungsmanagement Schwaben (rem) wenden. Kontakt: David Scheible info@autismus-schwaben.de 0831/ Zurück zur Übersicht

9 Ausgabe 9:2012 Seite 09 Veranstaltungshinweise Themennetzwerk Betriebliches Eingliederungsmanagement Region Augsburg für Personalverantwortliche am von 15 bis 18 Uhr im Privathotel Riegele in Augsburg Thema: Kommunikation mit psychisch erkrankten Mitarbeitern Themennetzwerk Betriebliches Eingliederungsmanagement Region Schwaben Nord für Personalverantwortliche am von 14 bis 17 Uhr im Hotel Convikt in Dillingen Thema: Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz - Workshop zur Entwicklung eines Präventionskonzeptes Themennetzwerk Betriebliches Eingliederungsmanagement Region Schwaben Süd für Personalverantwortliche am von 14 bis 17 Uhr im Hotel Waldhorn in Kempten Thema: Kommunikation mit psychisch erkrankten Mitarbeitern Allgäuer Infotreff für Vertrauensleute am von 14 bis 17 Uhr im Hotel Waldhorn in Kempten Thema: Aktuelles zur Erwerbsminderungsrente Nordschwäbischer Infotreff für Vertrauensleute am von 14 bis 17 Uhr im Hotel Convikt in Dillingen Thema: Betriebliches Eingliederungsmanagement Augsburger Infotreff für Vertrauensleute im Herbst 2012 im Hotel Zeller in Königsbrunn Thema: Betriebsärzte Nähere Informationen zu den Veranstaltungen erteilen Ihnen gerne Fr. Stark oder Hr. Zwick vom Regionalen Eingliederungsmanagement Schwaben (rem).

10 Ausgabe 9:2012 Seite 10 l Herausgeber Das Projekt rem Regionales Eingliederungsmanagement unterstützt und fördert die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Im Vordergrund steht der Aufbau wirkungsvoller Netzwerke und die Einbindung von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens als Multiplikatoren. Möchten Sie den 1/4-jährlichen Newsletter online bestellen, dann wenden Sie sich bitte an: Ansprechpartner: Christine Stark Bernhard Zwick Tel: Tel starkc@rem-schwaben.de zwickb@rem-schwaben.de Weitere Informationen unter:

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