Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom in dem Restaurant "Stoltenbergs Gasthof" in Brügge
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- Frida Messner
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1 Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom in dem Restaurant "Stoltenbergs Gasthof" in Brügge Beginn: Ende: Uhr Uhr Anwesend: Bgm. Kärgel GV L. Birreck GV R. Birreck GV I. Geurink GV J. Geurink GV Köpke GV Lütt GV Pause GV Prothmann ab Uhr GV Reese GV Westphal Ferner waren anwesend: Protokoll: Birthe Christensen Im Vorwege ehrt Bgm. Kärgel die GV Westphal für 30 Jahre und GV Reese für 20 Jahre treue Mitgliedschaft in der Gemeindevertretung. Er bedankt sich im Namen aller Bürger/Innen für die herausragende geleistete Arbeit zum Wohle der Gemeinde Brügge. Bgm. Kärgel eröffnet um Uhr die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit sowie die form- und fristgerechte Einladung zu dieser Sitzung fest. Er schlägt vor, dass der TOP 9a im öffentlichen Teil und die TOP 9b und TOP 10 im nichtöffentlichen Teil behandelt werden sollten. Er stellt diesen Vorschlag zur Abstimmung. TOP 1: Beschluss über die Tagesordnung Bgm. Kärgel stellt die Tagesordnung zur Abstimmung. Es wird nach folgender geänderter Tagesordnung beraten: Tagesordnung: 1.) Beschluss über die Tagesordnung 2.) Einwohnerfragestunde 3.) Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22. März ) Mitteilungen des Bürgermeisters 5.) Anfragen aus der Gemeindevertretung 6.) Kindertagesstätte Brügge; Gebührensatzung über die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte 7.) Nutzung der Kindertagespflege zur Sicherstellung der U3-Betreuung 8.) B-Plan Nr. 12 Brügger Dreieck nördlich der Alten Brügger Landstraße, östlich des Reesdorfer Weges, nordwestlich des Brügger Redders, Flurstücke 105/14, 105/9, 108/22 und 108/21 der Flur 8 Gemarkung Brügge - Beratung über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom wegen Änderung des Verfahrens - Beratung über einen neuen Aufstellungsbeschluss für das Regelverfahren
2 9.) Grundstückangelegenheiten a) Grundstück Schützenheim b) allgemeine Grundstücksangelegenheiten 10.) Personalangelegenheiten 2 TOP 2: Einwohnerfragestunde Es werden keine Anfragen gestellt. TOP 3: Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22. März 2016 Gegen die Sitzungsniederschrift vom 22. März 2016 liegen keine Einwendungen vor. Sie gilt damit als genehmigt. TOP 4: Mitteilungen des Bürgermeisters Bgm. Kärgel teilt folgendes mit: a) Die NDR-Sommertour macht am auf dem Sportplatz in Wattenbek Halt. Das Amt Bordesholm wird in einer Stadtwette vom NDR herausgefordert. Näheres ist bisher noch nicht bekannt. b) Die Beschlüsse für den Kostenausgleich bei der Unterbringung von Kindern in der Kindertagesstätte der St. Johannis Kirchengemeinde Brügge (Montessori-Kinderhaus) liegen noch nicht für alle Umlandgemeinden vor. Einige Sitzungen der Gemeindevertretungen stehen noch aus. c) Die SH Netz AG hat ein neues Beteiligungsmodell vorgelegt. Demnach kann die Gemeinde Brügge 43 Aktien á 4.695,24 erwerben. Als Dividende sind pro Aktie 153,11 garantiert. Aufgrund der angespannten Haushaltslage steht ein momentaner Kauf nicht zur Debatte. d) Von Juli bis Oktober 2016 findet das Naturgenuss-Festival statt. Das Informationsmaterial wird ausgelegt. e) Am tagt der Finanzausschuss des Schulverbandes in öffentlicher Sitzung. Unter TOP 4 wird die Entwicklung der Schulverbandsumlage beraten. Bgm. Kärgel berichtet, dass dort die Zukunft der Grundschule Brügge wieder ein Thema sein wird. Auf der Sitzung kann zwar kein Beschluss gefasst werden, jedoch können die Beratungen richtungsweisend sein. TOP 5: Anfragen aus der Gemeindevertretung a) GV I. Geurink erinnert an einen defekten Schachtdeckel in der Straße Steenbeksmoor. Bgm. Kärgel berichtet, dass er am heutigen Tag vor Ort war und festgestellt hat, dass der Schachtdeckel fehlt und zurzeit eine Palette auf dem Schacht liegt. Er wird umgehend eine Reparatur veranlassen. TOP 6: Kindertagesstätte Brügge; Gebührensatzung über die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte Bgm. Kärgel erläutert die Vorlage. In der Sitzung des Finanzausschusses vom wurde mitgeteilt und zur Kenntnis genommen, dass nach einer Eilentscheidung des Bürgermeisters das Arbeitsverhältnis mit
3 einer Mitarbeiterin zum gekündigt worden ist. Die Personalkosten werden sich entsprechend verringern. 3 Der Finanzausschuss hat die Verwaltung beauftragt, eine Neukalkulation der Benutzungsgebühren vorzunehmen. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass entgegen der Vorlage vom nun doch eine weitere Gebührenanpassung nicht mehr als notwendig erscheint, um das 30 prozentige Deckungssoll an Elternbeiträgen erreichen zu können. Beschluss: Festhaltend am Beschluss vom werden die Gebührensätze für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertagesstätte in Brügge für das kommende Kindergartenjahr 2016/2017 in unveränderter Höhe gem. der 3, 4 und 5 der entsprechenden Gebührensatzung festgesetzt. TOP 7: Nutzung der Kindertagespflege zur Sicherstellung der U3-Betreuung Bgm. Kärgel erläutert die Vorlage. Seit dem verfügen Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres über einen Anspruch auf eine frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Über das Finanzierungssystem sollen die Tagesmütter unterstützt werden. Zurzeit gibt die Gemeinde Brügge 1,- pro Betreuungsstunde für die Kindertagespflege. Mit Beschlüssen vom und hatte sich die Gemeinde Brügge darauf verständigt, diesem Finanzierungsmodell zu folgen. Seitens des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird angestrebt, dass die neue Vereinbarung unbefristet ist. Sofern die Beteiligung an diesem Finanzierungsmodell seitens der Gemeinde Brügge nicht mehr gewünscht wird, besteht jederzeit die Möglichkeit durch einen gegenteiligen Beschluss sich aus der Vereinbarung zu lösen. Beschluss: Die Gemeinde Brügge wird sich auch über den hinaus dem Finanzierungssystem des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Förderung der Kindertagespflege anschließen und sich jeweils mit einem Euro pro Betreuungsstunde an der Finanzierung des Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren unter Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen nach den Richtlinien des Kreises zur Förderung der Kindertagespflege in Verbindung mit 23 Sozialgesetzbuch VIII beteiligen. Die neue Vereinbarung wird am in Kraft treten und bis zu einem gegenteiligen Beschluss der Gemeindevertretung oder des Jugendhilfeausschusses des Kreises Rendsburg-Eckernförde über eine unbefristete Laufzeit verfügen. TOP 8: B-Plan Nr. 12 Brügger Dreieck nördliche der Alten Brügger Landstraße, östlich des Reesdorfer Weges, nordwestlich des Brügger Redders, Flurstücke 105/14, 105/9, 108/22 und 108/21 der Flur 8 Gemarkung Brügge - Beratung über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom wegen Änderung des Verfahrens - Beratung über einen neuen Aufstellungsbeschluss für das Regelverfahren
4 Bgm. Kärgel führt in den Sachverhalt ein und erläutert die Gründe für die Aufhebung. 4 Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den Aufstellungsbeschluss vom für den B-Plan Nr. 12 für den Bereich nördlich der Alten Brügger Landstraße, östlich des Reesdorfer Weges, nordwestlich des Brügger Redders, Flurstücke 105/14, 105/9, 108/22 und 108/21 der Flur 8 der Gemarkung Brügge aufzuheben, da nach erfolgter Prüfung die Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren nicht vorliegen. Beratung über einen neuen Aufstellungsbeschluss für das Regelverfahren Beschluss: 1. Für das Gebiet Brügger Dreieck nördlich der Alten Brügger Landstraße, östlich des Reesdorfer Weges, nordwestlich des Brügger Redders, Flurstücke 105/14, 105/9, 108/22 und 108/21 der Flur 8 der Gemarkung Brügge wird der Bebauungsplan Nr. 12 aufgestellt. Es soll ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes hat der Investor das Büro B2K Kiel beauftragt. Mit der Ausarbeitung des Umweltberichtes wird er ein Büro beauftragen. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ( 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit ist im Rahmen der Sitzung des Bauund Umweltschutzausschusses am erfolgt. TOP 9: Grundstückangelegenheiten a) Grundstück Schützenheim Bgm. Kärgel verteilt die Tischvorlage. Er berichtet von einem Gespräch mit der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom Die Übergabe des Grundstücks an die Gemeinde Brügge erfolgt voraussichtlich am Er weist daraufhin, dass das Grundstück in einem F-Plan liegt und als Mischgebiet ausgewiesen ist. Dies beinhaltet, dass sowohl eine Wohnbebauung als auch nichtstörendes Gewerbe auf diesem Grundstück zulässig ist. GV Köpke erklärt, dass er weiterhin eine reine Wohnbebauung favorisiert. Es wird festgehalten, dass eine weitere Klärung nach Eingang der Angebote erfolgen sollte. GV Köpke schlägt weiter vor, dass der Abriss des Gebäudes in Absprache mit dem neuen Eigentümer erfolgen sollte. GV Prothmann teilt hierzu mit, dass im Bauausschuss die Aussage getroffen worden ist, dass die Baugrunduntersuchung nur nach Abriss des Gebäudes erfolgen kann. GV Pause berichtet, dass nach der Expertenmeinung eine Baugrunduntersuchung auch ohne Abriss des Gebäudes erfolgen kann. Wenn der Abriss nicht erfolgen sollte, muss die Veröffentlichung entsprechend geändert werden. GVin Westphal bittet um Klärung, in welchen Medien eine Veröffentlichung stattfinden soll. Bgm. Kärgel regt an, eine Anzeige lediglich in der Rundschau zu schalten. GV J. Geurink ergänzt hierzu, dass in der heutigen Zeit ein Eintrag in einem entsprechenden Internetportal
5 unumgänglich ist. GV Köpke erklärt, dass so viele Kaufinteressierte wie möglich erreicht werden sollten, um einen möglichst hohen Preis erzielen zu können. 5 Nach kurzer Diskussion wird folgender Beschluss gefasst: Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt für die Vermarktung des Flurstücks 34/23 der Flur 8 Gemarkung Brügge mit einer Größe von ca m² (Nach Abzug der zu vermessenden Wegeparzelle) folgende Vorgehensweise: 1. Durchführung einer Baugrunduntersuchung. 2. Als Grundlage der Vermarktung wird der Bodenrichtwert für die Gemeinde Brügge angesetzt (110,00 je m² Grundstücksfläche). Der/Die Erwerber hat/haben folgende Auflagen zu erfüllen: a) Erstellung eines FFH-Verträglichkeitsgutachtens durch den/die Erwerber b) Erhaltung der ortsbildprägenden Grundstücksbäume Die Abgabe an zwei Bieter mit einer späteren Teilung des Grundstücks ist möglich. Die Fläche wird meistbietend mit einem Mindestgebot von ,00 öffentlich ausgeschrieben. Angebote sind abzugeben bis zum Herausmessen des Überwegerechts. 4. Abriss des Gebäudes in Absprache mit dem Erwerber auf Kosten der Gemeinde Brügge. Nach kurzer Diskussion soll die Veröffentlichung wie im folgenden Beschluss dargestellt geändert werden. Beschluss: Die Veröffentlichung zur Abgabe eines Mindestgebotes für das Grundstück (FLST. 34/23, FL 3, Gemarkung Brügge) soll um die nachstehenden Punkte geändert werden: 1.) Die Anzeige soll um folgenden Text erweitert werden: Zurzeit steht auf diesem Grundstück noch das alte Schützenheim. Der Abriss des Gebäudes erfolgt in Absprache mit dem Käufer auf Kosten der Gemeinde Brügge. 2.) Die Handynummer des Bürgermeisters soll nicht veröffentlicht werden. Als Ansprechpartner soll vorrangig die Amtsverwaltung dienen. Die Anzeige soll bis zum zweimal in der Bordesholmer Rundschau sowie in diesem Zeitraum dauerhaft im Internet unter veröffentlicht werden.
6 6 in nichtöffentlicher Sitzung: 9. Grundstückangelegenheiten b) allgemeine Grundstücksangelegenheiten TOP 10: Personalangelegenheiten Bgm. Kärgel stellt die Öffentlichkeit wieder her und schließt mit einem Dank an die Anwesenden um Uhr die Sitzung. Der Vorsitzende Die Protokollführerin
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