Mach mit, Mach's nach, Mach's besser

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1 Das Teilhabegesetz im ländlichen Raum umsetzen Wir sind dran! Mach mit, Mach's nach, Mach's besser Konzeption, Vereinbarung und Umsetzung ambulanter Komplexleistungen Personenzentriertes Leistungssystem Melanie Weigel und Ralf Bremauer

2 Paradigmenwechsel konkrete Inhalte des personenzentrierten Ansatzes Keiner weiß besser, was ihm gut tut und für ihn notwendig ist, als der Betroffene selbst. Wir können einander also nicht beibringen, was für uns gut ist. Nicht mit noch so ausgeklügelten Techniken. Aber wir können einander dabei unterstützen, es selbst herauszufinden. (Schmid, Peter F.: Der Personenzentrierte Ansatz Carl R. Rogers; Angebotszentriertes System Personenzentriertes System Systemsteuerung über Platzzahlen je zielgruppenspezischen Angebot Hilfeverlauf bildet sich eher statisch ab Fürsorge und Versorgung betroffener Menschen steht im Vordergrund innerhalb des definierten Angebotes wird das angebots- angepasste Verhalten gefördert die Häufung von problematischen Merkmalen steigert den Geldfluss = Defizitorientierung Systemsteuerung über vereinbarte Leistungen für den einzelnen Menschen Hilfeverlauf gestaltet sich dynamisch. Zielfindung- und Vereinbarung auf Augenhöhe stehen im Vordergrund die Leistungen werden auf Basis der aktuellen Situation wirkungsorientiert gestaltet die Größe und Wichtigkeit eines Ziels vor dem Hintergrund der Situation steigert den Geldfluss Die Macht dem neuen Menschen und der Revolution, die er in sich trägt. Carl R. Rogers Vision eines neuen Menschen in einer neuen Gesellschaft

3 Wandel 1. und Wandel 2. Ordnung Chancen und Risiken des Wandels erkennen Definition von Wandel (Bronner/Schwaab 1999) Wandel erster Ordnung Wandel zweiter Ordnung Quantitative Veränderung Ver- (bzw. Nach-)besserung im herkömmlichen Rahmen Qualifizierung bestehender Verfahren und Abläufe, sowie die hierauf bezogene Qualifizierung des Personals (Verbesserung der Arbeitsweisen, die in der Organisation angewendet werden) Qualitative Veränderung Veränderung des Rahmens Paradigmenwechsel: Grundsätzlich neue Denkweisen, Strukturumbau, neue Führungsleitsätze, neue Qualifikationsanforderungen an das Personal (qualitative Änderung der Arbeitsweise der Organisation)

4 Wandel 1. und Wandel 2. Ordnung Chancen und Risiken des Wandels erkennen Definition von Wandel (Bronner/Schwaab 1999) Wandel erster Ordnung Wandel zweiter Ordnung... durch Organisationsentwicklung Zuviel Wandel kann die Organisation auf einmal nicht verkraften: es müssen kleine Schritte gegangen werden Das Personal will den Wandel und dieser setzt sich durch die Förderung der positiven Kräfte durch.... durch Organisationstransformation Nur durch erheblichen Druck, der Wandlungsbarrieren beseitigt, durch Brüche und harte Übergänge, ist eine Überlebenssicherung möglich Der Umbruch ist ein schmerzlicher Akt, den niemand wirklich will. Er kann nur top-down erfolgen. Je weitergehender der Wandel desto weniger Prozesse sind planbar.

5 bisherige Vereinbarungssituation der Leistungen in der Region Wir bitten um Ihre Beiträge zu den Inhalten dieser Darstellung für die Region Sonneberg Maßnahme Partner Inhalte und rechtlicher, finanzieller Hintergrund der Arbeit Wohnheim für Menschen mit geistiger Behinderung Wohnheim für Menschen mit psychischer Behinderung Wohnheim für Menschen mit Sucht Behinderung Werkstatt für Menschen mit Behinderung Tagesbetreuung im Wohnheim Tagesstätte Ambulant betreutes Wohnen Fördergruppe in Werkstätten für schwerstmehrfachbehinderte Menschen.

6 Merkmale der angebotszentrierten Leistungs- Vergütungs- und Qualitätsvereinbarung - These 1: - These 2: - These 3: R. Bremauer R. Bremauer, Melanie Weigel Neuhaus am Rennweg Neuhaus/Rwg

7 Zukünftige Vergütungs- und Leistungssituation Input Teilhabegesetz Mit dem Bundesteilhabegesetz wird entsprechend der Vorgaben des Koalitionsvertrages die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessert und damit das deutsche Recht im Lichte der UN-BRK weiterentwickelt. Konkretisierend sollen mit dem Bundesteilhabegesetz folgende Ziele erreicht werden: 1. nach einer inklusiven Gesellschaft der UN-BRK wird Rechnung getragen. 2. Selbstbestimmung und individuelle Lebensplanung werden vollumfänglich unterstützt. 3. Die Eingliederungshilfe modernen Teilhaberecht entwickelt, in dessen Mittelpunkt der Mensch mit seinen behinderungsspezifischen Bedarfen steht. 4. Die vorgelagerten Systeme und die mit der Eingliederungshilfe verbundenen Systeme sowie ihre Zusammenarbeit werden verbessert. 5. Die Koordinierung der Rehabilitationsträger wird verbessert. 6. Hierzu soll die Eingliederungshilfe als bedarfsdeckendes Leistungssystem strukturell in eine Eingliederungshilfe neu (Arbeitstitel) Weiterentwicklung des Behinderungsbegriffs, Herauslösen der Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem, Überprüfung der gegenwärtigen Einkommens- und Vermögensanrechnung, Personenzentrierte Gestaltung der Leistungen, unabhängig von Wohnort und -form, Konzentration der Eingliederungshilfe auf die Fachleistung, Ermöglichung einer zielgenauen Leistungserbringung durch ein partizipatives, bundeseinheitliches Verfahren, Prüfung der Möglichkeiten unabhängiger Beratung, Wirksamkeitskontrolle auf Einzelfall- und Vertragsebene, Verbesserung der Steuerung der Leistungen der Eingliederungshilfe, um die Leistungen im Rahmen der begrenzten Ressourcen effektiv und effizient zu erbringen und zur Verbesserung der Situation behinderter Menschen beizutragen wird die Entlastung der Kommunen dem Koalitionsvertrag.umgesetzt. 8. Die Neuorganisation wird so geregelt, dass keine Ausgabendynamik.. entsteht R. Bremauer, R. Bremauer, Melanie Melanie Weigel Weigel Neuhaus/Rwg am Rennweg

8 Alternative Ideen für die Vergütungs- und Leistungssituation, die wir hier eingesetzt haben Personenzentrierte Leistungserbringung mit entsprechenden Vereinbarungen (Personenzentrierte Komplexleistung bzw. sozialräumliche Gesamtleistung) und interne Steuerung für - Optimum: alle Leistungen SGB XII und andere SGBs sollen möglichst intern (Mitarbeitersteuerung / Standortwahl / Ausstattung / Kooperationen) und extern (Kommunikation und Abstimmung mit Leistungsberechtigten, Angehörigen, ggf. Umfeld, Leistungsträgern) einheitlich und transparent erbracht werden, - Minimum: alle für die betroffenen funktional vergleichbaren Leistungen werden intern einheitlich und transparent erbracht.

9 Vergütungs- und Leistungsvereinbarungen Folgende Unterlagen wurden erstmals 2012 mit dem Landkreis erarbeitet, besprochen und inhaltlich abgestimmt: - Konzept der personenzentrierten Komplexleistung - Leistungs-, Vergütungs-, Qualitätsvereinbarung - Kalkulationsschema mit Berechnung auf Grundlage der im Land bereits abgeschlossenen Vereinbarungen. Da zur Zeit (seit 2014) auf Landesebene entsprechende Texte als Mustervereinbarungen vorliegen und diskutiert werden, sind diese die verbindliche Orientierung (fragen Sie bitte bei Ihren Verbänden nach den aktuellen Vorlagen).

10 Entwicklung PAK bei Miteinander e.v. seit 2013 Beginn der Personenzentrierten Ambulanten Komplexleistung am Umstellung aus ABW, Übernahme der ABW-Klienten Anzahl Klienten 01/2013: 25, durchschnittl. Min/Woche = 123 (HBG 1) ) -> überwiegend Personen mit Unterstützungsbedarf aus ABW Anzahl Klienten 11/2015: 35, durchschnittl. Min/Woche = 188 (HBG 2) -> Personen mit intensiverem Unterstützungsbedarf und aus stationären Settings werden zugewiesen Beendigungen in den letzten 35 Monaten = 30% der Gesamtfälle Neuaufnahmen in den letzten 35 Monaten = 50% der Gesamtfälle

11 Entwicklung PAK bei Miteinander e.v. seit 2013 Anzahl der Personen, die von Wohnheim zu uns kommen steigen an 30% der Fälle konnten beendet werden, davon 70% in Selbstständigkeit Tagesstruktur in PAK: Sozialräumlicher Treffpunkt und begleitetes Ehrenamt seit 2013 Seit 2014 Tagesstruktur mit externen Kooperationspartnern Seit 2015 eine Erprobung 1. AM mit IFD und IA

12 3 Jahre Personenzentrierten ambulanten Komplexleistung bei Miteinander e.v. unsere Erfahrungen - Hilfebedarfe aus stationären Settings nehmen über die Verläufe ab (Einschätzung ist immer kontextabhängig) - Mit PAK kann Tagesstruktur, Wohnen und Freizeit gleichermaßen abgedeckt werden (Platz WH+Tagesstätte/WfBM ergibt einen weitaus höheren Hilfeumfang) - Es ergeben sich in PAK kaum Notwendigkeiten für zusätzlichen WfbM/ Tagesstättenplatz - Bisher keine Rückführung/Aufnahme in Wohnheime notwendig, jedoch hohe Rate an Vermeidung - Gruppenleistungen gehen tendenziell zurück, Kooperation mit externen/ ehrenamtlichen Hilfen nimmt zu - Bisher werden wir angefragt bei Sonderfällen (Kündigung aus anderen Maßnahmen bzw. Weigerung)

13 Neue interne Steuerung - Steuerung aufgrund von Planungsdaten aus ITP - Organisation auf Grundlage sozialräumlicher Stützpunkte (Teilhabezentren) - Interne Steuerung durch Mitarbeiter Tandems die sich überwiegend selbst steuern (Stichwort: Vertrauensarbeitszeit, Basar..) - Prospektive Vereinbarungen sollten ohne Nachweise zur Vergütungsrechtfertigung auskommen - Wirkungsüberprüfung intern und extern ist ein aktiver Teil der Qualitätssicherung von statischer Hilfe in Angeboten zu dynamischer Leistung im Hilfeprozess über die Dauer unterschiedlicher Vereinbarungszeiträume

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