Die betriebliche Altersversorgung in der Lohnabrechnung

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1 Die betriebliche ltersversorgung in der Lohnabrechnung Mit dieser Übersicht stellen wir Ihnen Muster-Entgeltabrechnungen 1 zur erfügung, die mögliche Szenarien aufzeigen, wie eine betriebliche ltersversorgung (b) darzustellen ist 2. Jedes Beispiel ist eine orher/nachher-betrachtung, d. h. zuerst wird immer der Buchungsverlauf ohne b dargestellt und dann der Buchungsverlauf mit b. Somit haben Sie die Möglichkeit bei jedem Szenario genau die uswirkungen der b nachzuvollziehen. Es werden folgende Beispiele aufgeführt: Seite I. Einleitung 2 II. Entgeltumwandlung in Höhe von 100,00 EUR monatlich 3 III. Entgeltumwandlung des nspruches auf L in eine nwartschaft auf b 6 I. Entgeltumwandlung von laufendem Entgelt und der nspruch auf L in eine nwartschaft auf b 10. Entgeltumwandlung in Höhe von 270,00 EUR monatlich 13 I. rbeitgeberfinanzierung in die WWK Unterstützungskasse in Höhe von 50,00 EUR monatlich 18 II. rbeitgeberfinanzierung und Entgeltumwandlung in eine WWK Direktversicherung und in die WWK Unterstützungskasse in Höhe von insgesamt 150,00 EUR monatlich 21 III. rbeitgeberfinanzierung in Höhe von 50,00 EUR monatlich und Umwandlung des nspruchs auf L, zusätzliche rbeitgeberbeteiligung der daraus resultierenden Ersparnisse des rbeitgebers (13,91 EUR) 24 llen Beispielen liegt ein Musterkunde mit folgenden Eckdaten zugrunde: 35 Jahre, ledig, keine Kinder nicht kirchensteuerpflichtig, Krankenversicherungsbeitragssatz 14,6 %, Pflegeversicherungs-Zusatzbeitrag von 0,25 % für Kinderlose monatliches Bruttogehalt 2.000,00 EUR (+ ggf. 40,00 EUR L) Rechtsstand: Bei Fragen wenden Sie sich einfach an das b-kompetenz-center unter Tel.: 089/ brechnung der Brutto-/Netto-Bezüge in der Lohn- (gewerblicher Bereich) bzw. Gehaltsabrechnung (kaufmännischer Bereich). 2 ls Durchführungswege werden beispielhaft die Direktversicherung und Unterstützungskasse zu Grunde gelegt. Die usführungen gelten für die weiteren Durchführungswege unter Beachtung der jeweiligen Höchstgrenzen analog. Dargestellt werden die Lohnabrechnungen auf Basis der DTE Software. Hinweise zu Unterschieden zu anderen brechnungsprogrammen finden Sie in der Fußnote 3 auf Seite 2. Stand 01/15 Seite 1 von 25 b-kompetenz-center

2 Die betriebliche ltersversorgung in der Lohnabrechnung I. Einleitung Zu Beginn erhalten Sie eine ufstellung der verschiedenen Lohnarten und wie im llgemeinen die Buchungen erfolgen. Danach werden einige Szenarien genauer betrachtet. In der Praxis erfolgt die uflistung der Lohnarten meist nach aufsteigenden Ziffern und nicht nach Reihenfolge. Daher erhalten Sie hiermit einerseits eine Übersicht über die Bedeutung der Lohnarten und andererseits eine Übersicht, die die tatsächliche Reihenfolge der Buchungen beschreibt. Legende der Lohnarten Festbezug/Gehalt vereinbarter Bruttolohn 005 G-nteil L rbeitgeberanteil vermögenswirksame Leistungen 901 Betr..G lfd. ST-frei b steuer- und S-frei arbeitgeberfinanziert 911 Betr..N lfd. ST-frei b steuer- und S-frei arbeitnehmerfinanziert 912 Betr..N lfd. S-pfl b S-pflichtig arbeitnehmerfinanziert 914 Betr..N lfd. Geh.er. Entgeltumwandlung/laufender Gehaltsverzicht 999 nspr.l Umw.Betr..N nspruch Umwandlung vermögenswirksamer Leistungen in b Reihenfolge der Buchungen 1. uflistung der Gesamtbezüge/Lohnarten ohne b 1.1 Haben-Buchung (+) des vereinbarten Bruttolohns 001 wenn L bestehen 1.2 Haben-Buchung (+) eines rbeitgeberanteils zu den L uflistung der Gesamtbezüge/Lohnarten mit b innerhalb Fördergrenzen Haben-Buchung (+) des vereinbarten Bruttolohns 001 wenn L bestehen und diese nicht umgewandelt werden ( siehe 2.3.1) 2.2 Haben-Buchung (+) eines rbeitgeberanteils zu den L 005 wenn Entgeltumwandlung bereits besteht und/ oder neu eingerichtet wird 2.3 Haben-Buchung (+) einer steuer- und S-freien Entgeltumwandlung 911 wenn L bestehen und umgewandelt werden sollen Haben-Buchung (+) des nspruchs auf Umwandlung von L in b 999 wenn rbeitgeberfinanzierung/rbeitgeberbeteiligung besteht und/oder eingeführt werden soll Haben-Buchung (+) als rbeitgeberfinanzierung Soll-Buchung (-) der Entgeltumwandlung (in gesamter Höhe ggf. inkl. L) uflistung der Gesamtbezüge/Lohnarten mit b außerhalb Fördergrenzen 3.1 Haben-Buchung (+) des vereinbarten Bruttolohns 001 wenn L bestehen und diese nicht umgewandelt werden 3.2 Haben-Buchung (+) eines rbeitgeberanteils zu den L 005 wenn Entgeltumwandlung bereits besteht und/oder neu eingerichtet wird 3.3 Haben-Buchung (+) einer steuer- und S-freien Entgeltumwandlung bis 242 EUR Haben-Buchung (+) des S-pflichtigen b-nteils (Betrag über 242 EUR) Soll-Buchung (-) des gesamten Beitrages für die Entgeltumwandlung Hinweis zur Darstellungsweise in anderen brechnungsprogrammen: Bei den Darstellungen handelt es sich um Muster. Die Ziffern für die Lohnarten können selbst bei DTE brechnungen abweichen. Wird ein anderes Lohnabrechnungsprogramm eingesetzt, so können auch die Bezeichnungen variieren: Bezeichnung DTE Bezeichnung Lexware 911 Betr..N lfd.st-frei 925 Kürzung aus ltersvorsorge 914 Betr..N lfd.geh.er 926 ltersvorsorge Barlohnverwendung 005 G-nteil L 9021 WL 1 Zuschuss 4 Innerhalb der Fördergrenzen: max. 242,00 EUR monatlich bzw. 392,00 EUR monatlich und dabei aber nur 242,00 EUR monatlich steuerund sozialversicherungsfrei, die restlichen 150,00 EUR monatlich sind nur steuerfrei. Stand 01/15 Seite 2 von 25 b-kompetenz-center

3 Die betriebliche ltersversorgung in der Lohnabrechnung II. Entgeltumwandlung in Höhe von 100,00 EUR monatlich Der Musterkunde entscheidet sich für eine durch Entgeltumwandlung finanzierte Direktversicherung mit einem Beitrag in Höhe von 100,00 EUR monatlich. II. a) Lohnabrechnung ohne Entgeltumwandlung Lohnart Bezeichnung St S GB Betrag 2.000,00 Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer SolZ Steuer-bzüge 2.000,00 210,41 0,00 11,57 221,98 K/P-Brutto R/-Brutto K-Beitrag P-Beitrag R-Beitrag -Beitrag S-bzüge 2.000, ,00 146,00 28,50 187,00 30,00 391,50 Netto-erdienst 1.386,52 Nr. Netto-Bezüge/Netto-bzüge uszahlungsbetrag 1.386,52 Ermittlung des : Zuerst wird der vereinbarte Bruttolohn (001) im Haben (+) verbucht, da das vereinbarte Brutto einen Zufluss für den rbeitnehmer darstellt. n der Bezeichnung L in den Spalten ST und S ist erkennbar, dass der Zufluss steuer- und sv-pflichtig ist. Das bedeutet, dass auf Einkünfte dieser rt Steuern (Lohn-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) sowie bgaben an die S-Träger (gesetzliche K, P, R und ) entrichtet werden müssen. Und zwar bei fast allen Beitragssätzen hälftig vom rbeitnehmer sowie hälftig vom rbeitgeber (der Zusatzbeitrag zur K sowie zur P werden vom rbeitnehmer alleine getragen). Weitere Bezüge (Nachtzuschläge, Schichtzuschläge o. ä.) fallen in diesem Beispiel nicht an. Somit ergibt sich ein (Summe aller Bezüge) von 2.000,00 EUR. Ermittlung des Steuer- und/oder S-Brutto: Das Steuer- und/oder S-Brutto stellt die Grundlage für die Ermittlung der Steuern bzw. Sozialabgaben dar. Sie verändern sich nur, wenn der rbeitnehmer weitere Bezüge hat, die steuer- und/oder sv-pflichtig bzw. steuerund/oder sv-frei sind. Diese Bezüge erhöhen bzw. vermindern das Steuer- und S-Brutto. Da hier keine weiteren steuer- und/oder sv-pflichtigen bzw. steuer- und/oder sv-freien Bezüge vorhanden sind, entspricht das Steuer- und S-Brutto dem. Ermittlung des Netto-erdienstes: nhand des Steuer- und S-Bruttos werden die Steuern (Lohnsteuer, ggf. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag anhand der Lohnsteuer) und Sozialabgaben berechnet (Beiträge für gesetzliche K, P, R und ) und vom abgezogen. Die einzelnen Prozentsätze dürfen nicht addiert werden, sie müssen jeweils prozentual vom entsprechenden Brutto berechnet werden, da für die verschiedenen Beitragssätze verschiedene Beitragsbemessungsgrenzen gelten. Die bgaben werden addiert und dann vom abgezogen. Daraus ergibt sich der Netto-erdienst. Ermittlung des uszahlungsbetrages: In diesem Fall entspricht der Netto-erdienst dem uszahlungsbetrag, da keine weiteren Be- oder bzüge vorhanden sind, wie zum Beispiel Beiträge zu einer Direktversicherung, geldwerte orteile oder orschüsse. Stand 01/15 Seite 3 von 25 b-kompetenz-center

4 Die betriebliche ltersversorgung in der Lohnabrechnung II. b) Lohnabrechnung mit Entgeltumwandlung Lohnart Bezeichnung St S GB Betrag 911 Betr..N lfd.st-frei F F N 100, Betr..N lfd.geh.er L L N -100, ,00 Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer SolZ Steuer-bzüge 1.900,00 187,58 0,00 10,31 197,89 K/P-Brutto R/-Brutto K-Beitrag P-Beitrag R-Beitrag -Beitrag S-bzüge 1.900, ,00 138,70 27,08 177,65 28,50 371,93 Netto-erdienst 1.430,18 Nr. Netto-Bezüge/Netto-bzüge 77 WWK Direktversicherung -100,00 uszahlungsbetrag 1.330,18 Ermittlung des : Zuerst wird der vereinbarte Bruttolohn (001) im Haben (+) verbucht. Dieser ist steuer- und sv-pflichtig (erkennbar an der Bezeichnung L in den Spalten ST und S ). Die Entgeltumwandlung (911) in Höhe von 100,00 EUR wird als laufender Bezug steuer- und sv-frei ( ST F und S F ) addiert, um dann als laufender Entgeltverzicht (914) wieder abgezogen zu werden. Die Buchungen der Entgeltumwandlung, zuerst hinzurechnen und dann wieder abziehen, haben hier rein formalen Charakter, um die Steuer- und S-Freiheit der Entgeltumwandlung darzustellen. Die Entgeltumwandlung wirkt sich nicht auf das aus ( GB N ) 5. Ermittlung des Steuer- und/oder S-Brutto: Das Steuer- und S-Brutto wurde jedoch um den Entgeltumwandlungsbetrag von 100,00 EUR verringert ( ST F und S F ) und beträgt somit 1.900,00 EUR statt 2.000,00 EUR. Die Reduzierung des Steuer- und S- Brutto ergibt sich durch die oben beschriebenen Buchungen zur Entgeltumwandlung. Ermittlung des Netto-erdienstes: on dem um 100,00 EUR verringerten Steuer- und S-Brutto werden nun wieder zum einen (niedrigere) Steuerund zum anderen prozentual S-bgaben berechnet, addiert und vom abgezogen. Es ergibt sich der Netto-erdienst, der nun höher ist, als bei der Gehaltsabrechnung ohne Entgeltumwandlung (siehe auch nachstehende Kurzübersicht), da sich die Grundlagen für die Berechnung der bgaben durch die Entgeltumwandlung verringert haben. Ermittlung des uszahlungsbetrages: Da die Direktversicherungsbeiträge durch den rbeitgeber an das Direktversicherungsunternehmen abgeführt werden müssen, wird der Entgeltumwandlungsbetrag von 100 EUR noch als Netto-bzug vom Netto-erdienst abgezogen und dann direkt vom rbeitgeber an die WWK überwiesen. Es ergibt sich der uszahlungsbetrag. 5 siehe auch b-dialog Nr. 90 Stand 01/15 Seite 4 von 25 b-kompetenz-center

5 Die betriebliche ltersversorgung in der Lohnabrechnung Durch die Entgeltumwandlung erhöht sich der Netto-erdienst zunächst um die Ersparnis an Steuer-und S-Beiträgen. Im nächsten Schritt wird bei Netto-Bezüge/Netto-bzüge der Beitrag für die Direktversicherung vom erhöhten Netto-erdienst abgezogen. Daraus resultiert der uszahlungsbetrag. Dies verdeutlicht folgende Kurzübersicht: Bezeichnung ohne Entgeltumwandlung mit Entgeltumwandlung 2.000,00 EUR 2.000,00 EUR S/Steuer-Brutto 2.000,00 EUR 1.900,00 EUR Netto-erdienst 1.386,52 EUR 1.430,18 EUR b/wwk Direktversicherung -100,00 EUR uszahlungsbetrag 1.386,52 EUR 1.330,18 EUR Der Netto-erdienst mit Direktversicherung erhöht sich um 43,66 EUR (resultierend aus der Steuer- und S-Ersparnis). Das bedeutet, dass der rbeitnehmer für seine Entgeltumwandlung von 100 EUR nur 56,34 EUR zahlen muss (uszahlungsbetrag ist um 56,34 EUR niedriger). Stand 01/15 Seite 5 von 25 b-kompetenz-center

6 Die betriebliche ltersversorgung in der Lohnabrechnung III. Entgeltumwandlung des nspruchs auf L in eine nwartschaft auf b In diesem Fall hat der Musterkunde einen nspruch auf L; ein entsprechender ertrag wird mit monatlich 40,00 EUR bespart (z. B. Fondssparen). Er entscheidet sich 6 für die Umwandlung dieses nspruchs in eine nwartschaft auf b. Die daraus resultierende Steuer- und S-Ersparnis wandelt er gleichzeitig in eine nwartschaft auf b im Rahmen der Entgeltumwandlung um. Dabei wählt er den Umwandlungsbetrag so, dass der uszahlungsbetrag 7 vor und nach der Umwandlung möglichst identisch ist. In unserem Musterbeispiel erreicht der rbeitnehmer einen Umwandlungsbetrag von insgesamt 71,38 EUR. Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass ein nspruch auf L auch tatsächlich bestehen muss wandelt ein rbeitnehmer L aus seinem Brutto um oder es wird beispielsweise ein nspruch auf L von 26,59 EUR aus dem Entgelt des rbeitnehmers auf 40,00 EUR aufgestockt, ändert sich die Darstellung in der Lohnabrechnung. Der rbeitgeber-nteil von 26,59 EUR wird dann zum Bruttolohn addiert und danach der L-Beitrag von 40,00 EUR abgezogen, wie folgende Lohnabrechnung darstellt. Lohnabrechnung ohne Entgeltumwandlung (L-nspruch und laufendes Entgelt) Lohnart Bezeichnung St S GB Betrag 005 G-nteil L L L J 26, ,59 Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer SolZ Steuer-bzüge 2.026,59 216,50 0,00 11,90 228,40 K/P-Brutto R/-Brutto K-Beitrag P-Beitrag R-Beitrag -Beitrag S-bzüge 2.026, ,59 147,94 28,88 189,49 30,40 396,71 Netto-erdienst 1.401,48 Nr. Netto-Bezüge/Netto-bzüge 98 L -40,00 uszahlungsbetrag 1.361,48 6 Dabei ist zu beachten, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Umwandlung des nspruchs auf L in eine nwartschaft auf b gibt (es sei denn, es gelten anders lautende tarifvertragliche Regelungen). Es liegt jedoch im Interesse des rbeitgebers, einem derartigen Wunsch des rbeitnehmers zuzustimmen, da dadurch beide Seiten Sozialversicherungsbeiträge reduzieren können und der rbeitnehmer für die gesamte Beitragszahlungsdauer Steuerfreiheit genießt. 7 Umgangssprachlich wird häufig für die Wahl des Umwandlungsbetrages das Ziel beschrieben, dass das Netto gleich bleibt. Ohne Umwandlung des nspruchs auf L in eine nwartschaft auf b entspricht der Nettoverdienst jedoch nicht demjenigen Betrag, der dem rbeitnehmer tatsächlich ausgezahlt wird. ielmehr werden zunächst vom Nettoverdienst die Beiträge für L abgezogen. Daher ist es angemessener, vom Ziel des gleich bleibenden uszahlungsbetrages nach bzug des Beitrags zur Direktversicherung zu sprechen. Stand 01/15 Seite 6 von 25 b-kompetenz-center

7 Die betriebliche ltersversorgung in der Lohnabrechnung III. a) Lohnabrechnung ohne Umwandlung der L in eine nwartschaft auf b Lohnart Bezeichnung St S GB Betrag 005 G-nteil L L L J 40, ,00 Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer SolZ Steuer-bzüge 2.040,00 219,66 0,00 12,08 231,74 K/P-Brutto R/-Brutto K-Beitrag P-Beitrag R-Beitrag -Beitrag S-bzüge 2.040, ,00 148,92 29,07 190,74 30,60 399,33 Netto-erdienst 1.408,93 Nr. Netto-Bezüge/Netto-bzüge 98 L -40,00 uszahlungsbetrag 1.368,93 Ermittlung des : Zuerst wird der vereinbarte Bruttolohn (001) im Haben (+) verbucht. Dazu werden die L (005) addiert. Die L sind zusätzliche Bezüge, die nicht im Brutto enthalten sind und somit zusätzlich verbucht werden müssen. Beide Bezüge sind steuer- und sv-pflichtig (erkennbar an der Bezeichnung L in den Spalten ST und S ). Somit ergibt sich ein höheres als in der brechnung ohne b und ohne L (Beispiel II). Ermittlung des Steuer- und/oder S-Brutto: Das Steuer- und S-Brutto entspricht dem, da alle Bezüge (Gehalt und L) steuer- und svpflichtig sind. Zum vereinbarten Bruttolohn von 2.000,00 EUR werden die 40,00 EUR L addiert, somit ergeben sich 2.040,00 EUR als Grundlage zur Berechnung der Steuern bzw. S-bgaben. Ermittlung des Netto-erdienstes: on dem Steuer- und S-Brutto werden jetzt die Steuern und prozentual die S-Beiträge berechnet und vom abgezogen. Zu betonen ist, dass die prozentualen Bezüge jeweils einzeln von dem jeweiligen Brutto berechnet, dann addiert, und danach vom abgezogen werden. Es ergibt sich der Netto- erdienst, der die Grundlage zur Ermittlung des uszahlungsbetrages darstellt. Ermittlung des uszahlungsbetrages: om Netto-erdienst werden am Ende die L abgezogen und in einen entsprechenden ertrag überwiesen. Ein solcher ertrag muss nach dem 5. ermbg gefördert werden, da sonst die 40,00 EUR nicht als L zu betrachten sind, sondern vielmehr als normaler Entgeltbestandteil. Nach bzug dieser 40,00 EUR ergibt sich der uszahlungsbetrag. Stand 01/15 Seite 7 von 25 b-kompetenz-center

8 Die betriebliche ltersversorgung in der Lohnabrechnung III. b) Lohnabrechnung mit Entgeltumwandlung ( L-nspruch und Steuer- und S-Ersparnisse) Lohnart Bezeichnung St S GB Betrag 005 G-nteil L L L J 40, Betr..N lfd.st-frei F F N 71, Betr..N lfd.geh.er L L N -71, ,00 Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer SolZ Steuer-bzüge 1.968,62 203,16 0,00 11,17 214,33 K/P-Brutto R/-Brutto K-Beitrag P-Beitrag R-Beitrag -Beitrag S-bzüge 1.968, ,62 143,71 28,05 184,07 29,53 385,36 Netto-erdienst 1.440,31 Nr. Netto-Bezüge/Netto-bzüge 77 WWK Direktversicherung -71,38 uszahlungsbetrag 1.368,93 Ermittlung des : Zuerst wird der vereinbarte Bruttolohn (001) im Haben (+) verbucht. Dazu wird der nspruch auf Umwandlung der L in b (999) addiert. Da dies grundsätzlich auch steuer- und sv-pflichtige Zuflüsse sind, erhöhen sie auch das. Die Bezeichnung nspr.l Umw.Betr..N 8 (999) 9 ist ein unverbindlicher Mustervorschlag. Danach wird der Umwandlungsbetrag (L, Steuer- und S-Ersparnis) als laufend steuer- und sv-frei addiert (911) (erkennbar an der Bezeichnung F in den Spalten ST und S ), um dann wieder als laufender Gehaltsverzicht (914) steuer- und sv-pflichtig abgezogen zu werden. Durch diesen Buchungsverlauf ergibt sich nur die Reduzierung des Steuer- und S-Bruttos. Somit bleibt das im ergleich zur Gehaltsabrechnung ohne Entgeltumwandlung gleich. Die Entgeltumwandlung hat keine uswirkung auf das. Zu beachten ist, dass bei einer Umwandlung der L meist die entstehenden Ersparnisse des rbeitnehmers, wie auch in diesem Beispiel angenommen, mit umgewandelt werden. Dadurch ergibt sich hier ein Umwandlungsbetrag von 71,38 EUR. Ermittlung des Steuer- und/oder S-Brutto: Das Steuer- und S-Brutto wurde um den Entgeltumwandlungsbetrag von 71,38 EUR verringert ( ST F und S F ). Somit ist die Grundlage zur Berechnung der Steuern und S-bgaben niedriger. Ermittlung des Netto-erdienstes: on dem verringerten Steuer- und S-Brutto werden nun wieder die Steuern bzw. prozentual die S-bgaben berechnet, d. h. sie werden einzeln prozentual vom jeweiligen Brutto berechnet, dann addiert und vom Gesamt- Brutto abgezogen. Daraus ergibt sich der Netto-erdienst. 8 Die Bezeichnung muss ggf. in der Lohnabrechnungssoftware als benutzerdefinierte Lohnart eingerichtet werden. 9 Die erwendung der vermögenswirksamen Leistungen ist keine rbeitgeberfinanzierung, sondern der Betrag wird vom rbeitgeber zur eigenen erwendung des rbeitnehmers gewährt. Diese werden zusätzlich zum Bruttoverdienst hinzugerechnet und entweder in einen förderfähigen ertrag nach dem 5. ermbg einbezahlt, oder wenn gewünscht in b umgewandelt. Stand 01/15 Seite 8 von 25 b-kompetenz-center

9 Die betriebliche ltersversorgung in der Lohnabrechnung Ermittlung des uszahlungsbetrages: Der Beitrag zur Direktversicherung wird wieder direkt vom rbeitgeber an das ersicherungsunternehmen überwiesen. Der uszahlungsbetrag ergibt sich durch bzug des ersicherungsbeitrags vom Netto-erdienst. Der rbeitnehmer hat einen niedrigeren Netto-ufwand als der eigentliche Betrag, der in den Direktversicherungsvertrag fließt, da er die Ersparnisse durch die Steuer- und S-Freiheit mit in den ertrag einbringt. Der uszahlungsbetrag nach bzug der L ist jedoch der gleiche wie bei der Lohnabrechnung ohne b. Zur erdeutlichung der uswirkungen der Entgeltumwandlung, eine abschließende Kurzübersicht: Bezeichnung ohne Entgeltumwandlung mit Entgeltumwandlung 2.040,00 EUR 2.040,00 EUR S/Steuer-Brutto 2.040,00 EUR 1.968,62 EUR Netto-erdienst 1.408,93 EUR 1.440,31 EUR b/wwk Direktversicherung -71,38 EUR L -40,00 EUR uszahlungsbetrag 1.368,93 EUR 1.368,93 EUR Der rbeitnehmer hat einen identischen uszahlungsbetrag. Er investiert jetzt jedoch durch die Entgeltumwandlung 71,38 EUR in seine ltersversorgung anstatt 40 EUR in einen ertrag nach dem ermögensbildungsgesetz. Stand 01/15 Seite 9 von 25 b-kompetenz-center

10 Die betriebliche ltersversorgung in der Lohnabrechnung I. Entgeltumwandlung von laufendem Entgelt und der nspruch auf L in eine nwartschaft auf b In diesem Fall hat der Musterkunde einen nspruch auf L in Höhe von 40,00 EUR monatlich; ein entsprechender ertrag wird mit monatlich 40,00 EUR bespart (z. B. Bausparvertrag). Er entscheidet sich für die Umwandlung dieses nspruchs auf L in eine nwartschaft auf b. Die daraus resultierende Steuer- und Sozialabgabenersparnis wandelt er ebenfalls in eine nwartschaft auf b im Rahmen der Entgeltumwandlung um, somit erhöht sich der Beitrag zur Direktversicherung. Zusätzlich stockt er dies mit einem erzicht aus laufendem Entgelt auf. Er wählt einen gesamten Entgeltumwandlungsbetrag von 150,00 EUR. I. a) Lohnabrechnung ohne Entgeltumwandlung (L-nspruch und laufendes Entgelt) Lohnart Bezeichnung St S GB Betrag 005 G-nteil L L L J 40, ,00 Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer SolZ Steuer-bzüge 2.040,00 219,66 0,00 12,08 231,74 K/P-Brutto R/-Brutto K-Beitrag P-Beitrag R-Beitrag -Beitrag S-bzüge 2.040, ,00 148,92 29,07 190,74 30,60 399,33 Netto-erdienst 1.408,93 Nr. Netto-Bezüge/Netto-bzüge 98 L -40,00 uszahlungsbetrag 1.368,93 Ermittlung des : Zuerst wird der vereinbarte Bruttolohn (001) im Haben (+) verbucht. Dazu werden die L (005) addiert. Beide Bezüge sind steuer- und sv-pflichtig ( St L und S L ). Ermittlung des Steuer- und/oder S-Brutto: Das Steuer- und S-Brutto entspricht dem, da alle Bezüge steuer- und sv-pflichtig sind ( St L und S L ). Ermittlung des Netto-erdienstes: on dem Steuer- und S-Brutto werden jetzt jeweils einzeln die Steuern und prozentual die S-Beiträge berechnet, dann addiert und vom abgezogen. Es ergibt sich der Nettoverdienst. Ermittlung des uszahlungsbetrages: om Netto-erdienst werden am Ende die L abgezogen und in einen entsprechenden ertrag überwiesen. Nach bzug dieser 40,00 EUR ergibt sich der uszahlungsbetrag. Stand 01/15 Seite 10 von 25 b-kompetenz-center

11 Die betriebliche ltersversorgung in der Lohnabrechnung I b) Lohnabrechnung mit Entgeltumwandlung (L-nspruch und laufendes Entgelt) Lohnart Bezeichnung St S GB Betrag 911 Betr..N lfd.st-frei F F N 150, Betr..N lfd.geh.er L L N -150, nspr.lumw.betr..n L L J 40, ,00 Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer SolZ Steuer-bzüge 1.890,00 185,33 0,00 10,19 195,52 K/P-Brutto R/-Brutto K-Beitrag P-Beitrag R-Beitrag -Beitrag S-bzüge 1.890, ,00 137,97 26,93 176,72 28,35 369,97 Netto-erdienst 1.474,51 Nr. Netto-Bezüge/Netto-bzüge 77 WWK Direktversicherung -150,00 uszahlungsbetrag 1.324,51 Ermittlung des : Zuerst wird der vereinbarte Bruttolohn (001) im Haben (+) verbucht. Dazu wird der nspruch auf Umwandlung der L in eine nwartschaft auf b (999) addiert, da sie weitere steuer- und sv-pflichtige Zuflüsse sind. Der gesamte Umwandlungsbetrag (L, Steuer- und S-Ersparnis und laufender Entgeltverzicht) wird als laufend steuer- und sv-frei addiert (911) ( ST F und S F ), um dann wieder als laufender Gehaltsverzicht (914) steuer- und sv-pflichtig ( ST L und S L ) abgezogen zu werden. Somit bleibt das im ergleich zur Gehaltsabrechnung ohne Entgeltumwandlung gleich. Ermittlung des Steuer- und S-Brutto: Das Steuer- und S-Brutto wurde jedoch um den Entgeltumwandlungsbetrag von 150,00 EUR verringert ( ST F und S F ). Somit ist die Grundlage für die Berechnung der Steuern und S-bgaben durch die Entgeltumwandlung geringer. Ermittlung des Netto-erdienstes: on dem verringerten Steuer- und S-Brutto werden nun wieder die Steuern bzw. prozentual die S-bgaben berechnet und vom abgezogen. Es ergibt sich der Netto-erdienst. Ermittlung des uszahlungsbetrages: Der Beitrag zur Direktversicherung wird wieder direkt vom rbeitgeber an das ersicherungsunternehmen überwiesen. Somit ergibt sich der uszahlungsbetrag aus der Differenz zwischen Netto-erdienst und Direktversicherungsbeitrag. om Netto-erdienst werden also 150,00 EUR abgezogen, um den uszahlungsbetrag zu erhalten. Somit hat der rbeitnehmer schlussendlich lediglich einen Netto-ufwand in Höhe von 44,42 EUR. Der Unterschied zwischen dem Netto-Beitrag von 105,58 EUR und dem Brutto-Beitrag von 150,00 EUR ergibt sich durch die Umwandlung der L und die Steuer- und S-Ersparnisse Stand 01/15 Seite 11 von 25 b-kompetenz-center

12 Die betriebliche ltersversorgung in der Lohnabrechnung Zur erdeutlichung der uswirkungen der Entgeltumwandlung, eine abschließende Kurzübersicht: Bezeichnung ohne Entgeltumwandlung mit Entgeltumwandlung 2.040,00 EUR 2.040,00 EUR S/Steuer-Brutto 2.040,00 EUR 1.890,00 EUR Netto-erdienst 1.408,93 EUR 1.474,51 EUR b/wwk Direktversicherung -150,00 EUR L -40,00 EUR uszahlungsbetrag 1.368,93 EUR 1.324,51 EUR Der rbeitnehmer hat lediglich einen um 44,42 EUR geringeren uszahlungsbetrag. Er investiert jedoch durch die Entgeltumwandlung 150 EUR in seine ltersversorgung anstatt 40 EUR in einen ertrag nach ermögensbildungsgesetz. Stand 01/15 Seite 12 von 25 b-kompetenz-center

13 Die betriebliche ltersversorgung in der Lohnabrechnung. Entgeltumwandlung in Höhe von 270,00 EUR monatlich Unser Musterkunde entscheidet sich für eine Entgeltumwandlung im Rahmen einer Direktversicherung mit einem Beitrag in Höhe von 270,00 EUR monatlich. Da keine beitragspflichtige Direktversicherung oder Pensionskasse mit Pauschalbesteuerung nach 40 b EStG a. F. besteht, ist der gesamte Betrag steuerfrei (max. 392,00 EUR pro Monat). Die S-Freiheit ist auf 242,00 EUR monatlich begrenzt. 10 Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Entgeltumwandlung von 270,00 EUR monatlich in der Lohnabrechnung darzustellen. Entweder kann man durchgehend 242,00 EUR als steuer- und sv-frei verbuchen und die weiteren 28,00 EUR als nur steuerfrei (siehe Punkt. a)), oder man bucht am nfang des Jahres die vollen 270,00 EUR steuer- und sv-frei, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) erreicht sind. Danach wird nur noch der eventuell verbleibende Restbetrag steuer- und sv-frei verbucht (siehe Punkt. b) -. d)).. a) Lohnabrechnung mit Entgeltumwandlung Lohnart Bezeichnung St S GB Betrag 911 Betr..N lfd.st-frei F F N 242, Betr..N lfd.s-pfl F L N 28, Betr..N lfd.geh.er L L N -270, ,00 Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer SolZ Steuer-bzüge 1.730,00 146,50 0,00 8,05 154,55 K/P-Brutto R/-Brutto K-Beitrag P-Beitrag R-Beitrag -Beitrag S-bzüge 1.758, ,00 128,33 25,05 164,37 26,37 344,12 Netto-erdienst 1.501,33 Nr. Netto-Bezüge/Netto-bzüge 77 WWK Direktversicherung -270,00 uszahlungsbetrag 1.231,33 Ermittlung des : ls Erstes wird der vereinbarte Bruttolohn (001) im Haben (+) steuer- und sv-pflichtig verbucht. ls Nächstes werden 242,00 EUR laufend steuer- und sv-frei ( ST F und S F ) (911) und die restlichen 28,00 EUR (912) steuerfrei, jedoch sv-pflichtig ( ST F und S L ) addiert. Diese restlichen 28,00 EUR monatlich fallen unter den steuerfreien Festbetrag von 1.800,00 EUR, deswegen werden diese zwar sv-pflichtig, jedoch steuerfrei verbucht. Danach wird der gesamte Umwandlungsbetrag von 270,00 EUR als laufender Gehaltsverzicht wieder abgezogen (914) ( ST L und S L ). In diesem Buchungsverlauf wird dargestellt, dass eine Entgeltumwandlung stattfindet, und diese sich mindernd auf das Steuer- und S-Brutto auswirkt. Somit bleibt das im ergleich zur Gehaltsabrechnung ohne Entgeltumwandlung gleich. 10 Der steuerfreie monatliche Höchstbetrag von 392,00 EUR entsteht durch den zusätzlichen Festbetrag von 1.800,00 EUR jährlich, d. h. der Kunde kann in ,00 EUR monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei umwandeln, und zusätzlich noch weitere 150,00 EUR monatlich steuerfrei, wenn kein beitragspflichtiger ltvertrag nach 40 b EStG besteht. Stand 01/15 Seite 13 von 25 b-kompetenz-center

14 Die betriebliche ltersversorgung in der Lohnabrechnung Ermittlung des Steuer- und/oder S-Brutto: Das Steuer-Brutto wurde um 270,00 EUR, das S-Brutto um nur 242,00 EUR gekürzt, da der Grenzbetrag in 2015 für die S-Freiheit bei 242,00 EUR monatlich liegt, jedoch die Steuerfreiheit durch den zusätzlichen jährlichen Festbetrag von 1.800,00 EUR bei 342,00 EUR im Monat liegt. Ermittlung des Netto-erdienstes: on dem verringerten Steuer- und S-Brutto werden nun wieder die Steuern bzw. prozentual die S-bgaben berechnet, dann addiert und vom abgezogen. Es ergibt sich der Netto-erdienst. Ermittlung des uszahlungsbetrages: Der Beitrag zur Direktversicherung wird wieder direkt vom rbeitgeber an das ersicherungsunternehmen überwiesen. Somit ergibt sich der uszahlungsbetrag aus der Differenz zwischen Netto-erdienst und Direktversicherungsbeitrag, wobei der Direktversicherungsbeitrag 270,00 EUR beträgt. Neben der eben aufgezeigten ariante besteht die Möglichkeit, eine monatliche Entgeltumwandlung auch abweichend zu buchen. Dabei werden zunächst die vollen 270,00 EUR steuer- und sv-frei dargestellt. Sobald die 4 % der BBG beim aktuellen rbeitgeber ausgeschöpft wurden, werden die Beiträge sv-pflichtig verbucht. Hierbei ist zu beachten, dass die Beiträge solange steuer- bzw. sv-frei verbucht werden, solange die Freibeträge noch nicht ausgeschöpft sind (2.904,00 EUR steuer- und sv-frei plus 1.800,00 EUR steuerfrei). Hier finden Sie eine Jahresbetrachtung, wie sich der oben beschriebene Buchungsverlauf über das Jahr betrachtet verhalten kann:. b) Lohnabrechnung mit Entgeltumwandlung im Januar 2015 Lohnart Bezeichnung St S GB Betrag 911 Betr..N lfd.st-frei F F N 270, Betr..N lfd.geh.er L L N -270, ,00 Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer SolZ Steuer-bzüge 1.730,00 146,50 0,00 8,05 154,55 K/P-Brutto R/-Brutto K-Beitrag P-Beitrag R-Beitrag -Beitrag S-bzüge 1.730, ,00 126,29 24,65 161,76 25,25 338,65 Netto-erdienst 1.506,80 Nr. Netto-Bezüge/Netto-bzüge 77 WWK Direktversicherung -270,00 uszahlungsbetrag 1.236,80 Ermittlung des : Zuerst wird der vereinbarte Bruttolohn (001) im Haben (+) verbucht. ls nächstes wird der gesamte Entgeltumwandlungsbetrag (911) als laufend steuer- und sv-frei addiert ( ST F und S F ) um dann wieder als laufender Gehaltsverzicht (914) steuer- und sv-pflichtig ( ST L und S L ) abgezogen zu werden. Dadurch wird lediglich die Steuer- und S-Freiheit gewährt. Somit bleibt das im ergleich zur Gehaltsabrechnung ohne Entgeltumwandlung gleich. Die Entgeltumwandlung hat keine uswirkung auf das. Stand 01/15 Seite 14 von 25 b-kompetenz-center

15 Die betriebliche ltersversorgung in der Lohnabrechnung Ermittlung des Steuer- und/oder S-Brutto: Das Steuer- und S-Brutto wurde hier jedoch um den gesamten Umwandlungsbetrag von 270,00 EUR verringert, auch wenn eigentlich nur 242,00 EUR pro Monat sv-frei sind. Die 270,00 EUR begründen sich durch die volle erwendung der 4 % der BBG (2.904,00 EUR) am nfang des Jahres. b dem Zeitpunkt, an dem dieser Betrag ausgeschöpft ist, wird der Umwandlungsbetrag sv-pflichtig verbucht. Ermittlung des Netto-erdienstes: on dem verringerten Steuer- und S-Brutto werden die Steuer und prozentual die Sozialabgaben berechnet, dann addiert und vom abgezogen. Es ergibt sich der Netto-erdienst. Ermittlung des uszahlungsbetrages: Der Beitrag zur Direktversicherung wird wieder direkt vom rbeitgeber an das ersicherungsunternehmen überwiesen. Somit ergibt sich der uszahlungsbetrag aus der Differenz zwischen Netto-erdienst und Direktversicherungsbeitrag. Hier sind wieder die Ersparnisse ersichtlich, die der rbeitnehmer durch Entgeltumwandlung erhält, wenn man den Netto-erdienst mit b von 1.506,80 EUR vom Netto-erdienst ohne b von 1.386,52 EUR abzieht. Der Unterschied und somit die Ersparnis beträgt 120,28 EUR. Zieht man diese vom Bruttobeitrag in Höhe von 270,00 EUR ab, ergibt sich ein Nettobeitrag von 149,72 EUR. Somit zeigt sich, dass, obwohl 270,00 EUR in die ltersversorgung fließen, der ufwand für den rbeitnehmer lediglich 120,28 EUR beträgt. Im Übergangsmonat, in dem ein Teil der Entgeltumwandlung noch sv-frei und der volle Betrag steuerfrei verbucht werden kann, würde sich die brechnung folgendermaßen gestalten:. c) Lohnabrechnung mit Entgeltumwandlung im November 2015 Lohnart Bezeichnung St S GB Betrag 911 Betr..N lfd.st-frei F F N 204, Betr..N lfd.s-pfl F L N 66, Betr..N lfd.geh.er L L N -270, ,00 Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer SolZ Steuer-bzüge 1.730,00 146,50 0,00 8,05 154,55 K/P-Brutto R/-Brutto K-Beitrag P-Beitrag R-Beitrag -Beitrag S-bzüge 1.934, ,00 141,18 27,56 180,83 29,01 378,58 Netto-erdienst 1.466,87 Nr. Netto-Bezüge/Netto-bzüge 77 WWK Direktversicherung -270,00 uszahlungsbetrag 1.196,87 Dass nur noch ein kleinerer Teil steuer- und sv-frei ist, muss nicht im November passieren; es kommt vielmehr auf die Höhe des Beitrags an. Sobald in 2015 die 2.904,00 EUR aufgebraucht sind, besteht keine S-Freiheit mehr. Es besteht auch die Möglichkeit dass dieser Zwischenschritt wegfällt, wenn in einem bestimmten Monat die S- Freiheit mit einem vollen Beitrag endet. Stand 01/15 Seite 15 von 25 b-kompetenz-center

16 Die betriebliche ltersversorgung in der Lohnabrechnung Ermittlung des : Zuerst wird der vereinbarte Bruttolohn (001) im Haben (+) verbucht. ls nächstes werden nur 204,00 EUR steuer- und sv-frei (911) ( ST F und S F ) addiert, weitere 66,00 EUR werden als laufend sv-pflichtig, jedoch laufend steuerfrei, addiert ( ST F und S L ) (912). Dann werden insgesamt 270,00 EUR als laufender Gehaltsverzicht wieder abgezogen (914). Somit bleibt das im ergleich zur Gehaltsabrechnung ohne Entgeltumwandlung gleich. Die Entgeltumwandlung hat keine uswirkung auf das. Monatlich werden 270,00 EUR umgewandelt, somit sind die 4 % der BBG (2.904,00 EUR sv-frei in 2015) hier im 11. Monat bis auf 66,00 EUR voll ausgeschöpft. Ermittlung des Steuer- und/oder S-Brutto: Das S-Brutto wurde lediglich um 204 EUR verringert, da der jährliche Höchstbeitrag (4 % der BBG) für sv-freie Beiträge mit den umgewandelten 204 EUR erreicht wurde. Das Steuer-Brutto wird um die gesamten 270 EUR gekürzt. Dadurch ergeben sich im nächsten Schritt die Ersparnisse für den rbeitnehmer. Ermittlung des Netto-erdienstes: on dem um 204,00 EUR verringerten S-Brutto werden die Sozialabgaben prozentual berechnet, zuerst einzeln vom S-Brutto und dann addiert und vom abgezogen. on dem um 270,00 EUR verringerten Steuer-Brutto die Steuern. Die gesamten Steuern sowie S-bgaben werden dann vom Gesamt- Brutto abgezogen. Es ergibt sich der Netto-erdienst, der auch hier höher ist als bei der Lohnabrechnung ohne b, da sich durch die 204,00 EUR steuer- und sv-frei sowie durch die zusätzlichen 270,00 EUR steuerfrei Ersparnisse ergeben. Ermittlung des uszahlungsbetrages: Der Beitrag zur Direktversicherung wird wieder direkt vom rbeitgeber an das ersicherungsunternehmen überwiesen. Somit ergibt sich der uszahlungsbetrag aus der Differenz zwischen Netto-erdienst und Direktversicherungsbeitrag. Der Bruttobeitrag beträgt immer noch 270,00 EUR, da die S-Freiheit aufgebraucht wird, sind die Ersparnisse in dieser Lohnabrechnung nicht so hoch wie in den früheren. D. h. der rbeitnehmer spart 80,35 EUR, das ergibt einen Nettobeitrag von 189,65 EUR. b dem Monat, in dem keine S-Freiheit mehr gegeben ist, werden die Beiträge auf folgende Weise verbucht: Dies kann auch ohne den vorhergegangenen Schritt gebucht werden, wenn die S-Freiheit mit einem Monat ganz abgeschlossen ist und keine Teilbuchung nötig ist. Stand 01/15 Seite 16 von 25 b-kompetenz-center

17 Die betriebliche ltersversorgung in der Lohnabrechnung. d) Lohnabrechnung mit Entgeltumwandlung im Dezember 2015 Lohnart Bezeichnung St S GB Betrag 912 Betr..N lfd.s-pfl F L N 270, Betr..N lfd.geh.er L L N -270, ,00 Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer SolZ Steuer-bzüge 1.730,00 146,50 0,00 8,05 154,55 K/P-Brutto R/-Brutto K-Beitrag P-Beitrag R-Beitrag -Beitrag S-bzüge 2.000, ,00 146,00 28,50 187,00 30,00 391,50 Netto-erdienst 1.453,95 Nr. Netto-Bezüge/Netto-bzüge 77 WWK Direktversicherung -270,00 uszahlungsbetrag 1.183,95 Ermittlung des : Zuerst wird der vereinbarte Bruttolohn (001) im Haben (+) verbucht. ls nächstes wird der gesamte Umwandlungsbetrag von 270,00 EUR (912) sv-pflichtig, jedoch steuerfrei addiert ( ST F und S L ), um dann als laufender Gehaltsverzicht (914) wieder abgezogen zu werden. Somit bleibt das im ergleich zur Gehaltsabrechnung ohne Entgeltumwandlung gleich. Die Entgeltumwandlung hat keine uswirkung auf das, da sich durch diese Buchungen der Wert des s nicht verändert. Im nächsten Schritt wird ersichtlich, dass die Buchungsfolge nur uswirkungen auf das Steuer- bzw. S-Brutto hat. Da im 11. Monat die 4 % der BBG sv-frei ausgeschöpft sind, werden die 270,00 EUR sv-pflichtig verbucht, da aber für die Steuerfreiheit noch der Sockelbetrag von 1.800,00 EUR jährlich gilt, und diese noch nicht voll ausgeschöpft wurden, sind die Beiträge noch steuerfrei. Ermittlung des Steuer- und/oder S-Brutto: Das Steuer-Brutto wurde um 270,00 EUR verringert, das S-Brutto wird hier nicht berührt, da die 4 % der BBG bereits voll ausgeschöpft wurden. Eine Minderung des S-Bruttos ist somit durch eine Entgeltumwandlung nicht mehr möglich. Ermittlung des Netto-erdienstes: on dem um 270,00 EUR verringerten Steuer-Brutto werden die Steuerabgaben berechnet, vom S-Brutto werden anteilig die S-bgaben berechnet, dann addiert und vom abgezogen. Damit erhält man den Netto-erdienst. Ermittlung des uszahlungsbetrages: Der Beitrag zur Direktversicherung wird wieder direkt vom rbeitgeber an das ersicherungsunternehmen überwiesen. Somit ergibt sich der uszahlungsbetrag aus der Differenz zwischen Netto-erdienst und Direktversicherungsbeitrag. Der Nettoaufwand für den rbeitnehmer wird hier etwas erhöht, da die Sozialversicherungsersparnis wegfällt und nur noch eine Steuerersparnis besteht. In Zahlen hat der rbeitnehmer weiterhin den Bruttobeitrag von 270,00 EUR, aber eine Steuerersparnis von 67,43 EUR. Somit beträgt der Nettoaufwand 202,57 EUR Bruttobeitrag - Ersparnisse = Nettobeitrag, hier z. B. 270,00 EUR - 67,43 EUR = 202,57 EUR Stand 01/15 Seite 17 von 25 b-kompetenz-center

18 Die betriebliche ltersversorgung in der Lohnabrechnung Die drei folgenden Kurzübersichten dienen zur erdeutlichung, wie sich die Beträge durch die uswirkungen einer Entgeltumwandlung in Höhe von 270,00 EUR, über das Jahr betrachtet, verhalten. In der Spalte mit b (gleiche Nutzung Steuer/S-Freiheit finden Sie jeweils das unter. a) dargestellte Szenario, unter mit b (am nfang des Jahres volle Nutzung) finden Sie das Szenario aus. b). Im Folgenden wird die letztgenannte Spalte umbenannt in mit b (Übergangsmonat) und mit b (voll sv-pflichtiger Monat) um die Szenarien aus. c) und. d) darzustellen. Januar 2015 Bezeichnung ohne b mit b (gleiche Nutzung Steuer/S-Freiheit) mit b (am nfang des Jahres volle Nutzung) 2.000,00 EUR 2.000,00 EUR 2.000,00 EUR Steuer-Brutto 2.000,00 EUR 1.730,00 EUR 1.730,00 EUR S-Brutto 2.000,00 EUR 1.758,00 EUR 1.730,00 EUR Netto-erdienst 1.386,52 EUR 1.501,33 EUR 1.506,80 EUR Beitrag b -270,00 EUR -270,00 EUR uszahlungsbetrag 1.386,52 EUR 1.231,33 EUR 1.236,80 EUR November 2015 Bezeichnung ohne b mit b (gleiche Nutzung Steuer/S-Freiheit) mit b (Übergangsmonat) 2.000,00 EUR 2.000,00 EUR 2.000,00 EUR Steuer-Brutto 2.000,00 EUR 1.730,00 EUR 1.730,00 EUR S-Brutto 2.000,00 EUR 1.758,00 EUR 1.934,00 EUR Netto-erdienst 1.386,52 EUR 1.501,33 EUR 1.466,87 EUR Beitrag b -270,00 EUR -270,00 EUR uszahlungsbetrag 1.386,52 EUR 1.231,33 EUR 1.196,87 EUR Dezember 2015 Bezeichnung ohne b mit b (gleiche Nutzung Steuer/S-Freiheit) mit b (voll svpflichtiger Monat) 2.000,00 EUR 2.000,00 EUR 2.000,00 EUR Steuer-Brutto 2.000,00 EUR 1.730,00 EUR 1.730,00 EUR S-Brutto 2.000,00 EUR 1.758,00 EUR 2.000,00 EUR Netto-erdienst 1.386,52 EUR 1.501,33 EUR 1.453,95 EUR Beitrag b -270,00 EUR -270,00 EUR uszahlungsbetrag 1.386,52 EUR 1.231,33 EUR 1.183,95 EUR Stand 01/15 Seite 18 von 25 b-kompetenz-center

19 Die betriebliche ltersversorgung in der Lohnabrechnung I. rbeitgeberfinanzierung in die WWK Unterstützungskasse in Höhe von 50,00 EUR monatlich In diesem Beispiel erhält unser Musterkunde eine vom rbeitgeber finanzierte Unterstützungskasse in Höhe von 50,00 EUR monatlich. Die rbeitgeberfinanzierung wurde zwischen rbeitgeber und rbeitnehmer durch eine ersorgungsordnung geregelt. Die L fließen hier in einen Fondssparplan und werden somit nicht umgewandelt. I. a) Lohnabrechnung ohne arbeitgeberfinanzierte Unterstützungskasse Lohnart Bezeichnung St S GB Betrag 005 G-nteil L L L J 40, ,00 Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer SolZ Steuer-bzüge 2.040,00 219,66 0,00 12,08 231,74 K/P-Brutto R/-Brutto K-Beitrag P-Beitrag R-Beitrag -Beitrag S-bzüge 2.040, ,00 148,92 29,07 190,74 30,60 399,33 Netto-erdienst 1.408,93 Nr. Netto-Bezüge/Netto-bzüge 98 L -40,00 uszahlungsbetrag 1.368,93 Ermittlung des : Zuerst wird der vereinbarte Bruttolohn (001) im Haben (+) verbucht. Dazu werden die L (005) addiert. Die L sind zusätzliche Bezüge, die nicht im Brutto enthalten sind und somit zusätzlich verbucht werden müssen. Beide Bezüge sind steuer- und sv-pflichtig (erkennbar an der Bezeichnung L in den Spalten ST und S ). Ermittlung des Steuer- und/oder S-Brutto: Das Steuer- und S-Brutto entspricht dem, da alle Bezüge (Gehalt und L) steuer- und svpflichtig sind. Ermittlung des Netto-erdienstes: on dem Steuer- und S-Brutto werden jetzt einzeln die Steuern und prozentual einzeln die S-bgaben berechnet, dann die Werte addiert und vom abgezogen. Es ergibt sich der Netto-erdienst. Ermittlung des uszahlungsbetrages: om Netto-erdienst werden am Ende die L abgezogen und in einen entsprechenden ertrag 13 überwiesen. Nach bzug dieser 40,00 EUR ergibt sich der uszahlungsbetrag. 13 ertrag, der nach dem 5. ermbg förderfähig ist, wie z. B. Bausparvertrag, Fondssparen, Kapitallebensversicherungen etc. Stand 01/15 Seite 19 von 25 b-kompetenz-center

20 Die betriebliche ltersversorgung in der Lohnabrechnung I. b) Lohnabrechnung mit arbeitgeberfinanzierter Unterstützungskasse Lohnart Bezeichnung St S GB Betrag 005 G-nteil L L L J 40, Betr..G lfd.st-frei F F N 50, ,00 Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer SolZ Steuer-bzüge 2.040,00 219,66 0,00 12,08 231,74 K/P-Brutto R/-Brutto K-Beitrag P-Beitrag R-Beitrag -Beitrag S-bzüge 2.040, ,00 148,92 29,07 190,74 30,60 399,33 Netto-erdienst 1.408,93 Nr. Netto-Bezüge/Netto-bzüge 98 L -40,00 uszahlungsbetrag 1.368,93 Ermittlung des : Zuerst wird der vereinbarte Bruttolohn (001) im Haben (+) verbucht. Dazu werden die L (005) steuer- und svpflichtig ( ST L und S L ) und der arbeitgeberfinanzierte Beitrag von 50,00 EUR (901) laufend steuer- und sv-frei ( ST F und S F ) gebucht. Die rbeitgeberfinanzierung wirkt sich nicht auf das aus ( GB N ) 14. Somit besteht das aus vereinbartem Bruttolohn und den L. Ermittlung des Steuer- und/oder S-Brutto: Das Steuer- und S-Brutto hat sich im ergleich zur brechnung ohne rbeitgeberfinanzierung nicht verändert, weil die rbeitgeberfinanzierung keine uswirkungen auf das Steuer- und S-Brutto hat, da diese Bezugsart steuer- und sv-frei ist. Ermittlung des Netto-erdienstes: on dem Steuer- und S-Brutto werden jetzt einzeln die Steuer und prozentual einzeln die S-bgaben berechnet, die Werte addiert und vom abgezogen. Ermittlung des uszahlungsbetrages: om Netto-erdienst werden am Ende die L abgezogen und in einen ermögensbildungsvertrag einbezahlt. Da die rbeitgeberfinanzierung nicht zum hinzugerechnet wurde, wird sie auch nicht vom Netto- erdienst abgezogen. Der arbeitgeberfinanzierte Beitrag fließt vom rbeitgeber direkt an die WWK Unterstützungskasse. Hier hat der rbeitnehmer keinen eigenen Nettoaufwand, da die vollen 50,00 EUR vom rbeitgeber gewährt werden und in die WWK Unterstützungskasse fließen. 14 siehe auch b-dialog Nr. 90 Stand 01/15 Seite 20 von 25 b-kompetenz-center

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