Betreibermodelle energieeffizienter Stadtbeleuchtung
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- Stephan Hertz
- vor 8 Jahren
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1 Betreibermodelle energieeffizienter Stadtbeleuchtung 1. Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen Oederan, den Rechtsanwalt Dr. Roman Ringwald w w w. b b h o n l i n e. d e
2 Gegründet 1970 Über uns Büros in Berlin, Köln, München, Stuttgart, Wien Über 120 Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Ingenieure Führend in der Beratung der Energie- und Infrastrukturbranche mit interdisziplinärem Ansatz Spezialisiert besonders auf: Energierecht Regulierungsrecht Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrecht Wettbewerbs- und Kartellrecht Umwelt-, Kommunal- und Vergaberecht, Wasser/Abwasser Verkehrsrecht (insbesondere ÖPNV) Finanzierungen Betriebswirtschaftliche Beratung/ Wirtschaftsprüfung Recht des Energie- und Zertifikatehandels Erfolgreiche Vertretung unserer Mandanten in einer Vielzahl von Grundsatzfragen Mandanten: Kommunen und Gebietskörperschaften, ca. 350 Stadtwerke und kommunale Verkehrsunternehmen, international agierende Versorgungs- und Handelsunternehmen, Betreiber regenerativer und konventioneller Erzeugungsanlagen, Projektentwickler, Banken, Industrieunternehmen Straßenbeleuchtung /
3 Dr. Roman Ringwald, Rechtsanwalt - Tel.: geboren 1976 in Mainz Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und London; Erstes juristisches Staatsexamen Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Zeitschrift Infrastrukturrecht (C.H. Beck Verlag) : Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei BBH Berlin Referendariat in Rheinland-Pfalz mit Stationen in Mainz, Berlin und Washington D.C.; Zweites juristisches Staatsexamen 2007 Promotion zum Dr. jur. an der Johannes Gutenberg Universität Mainz: Daseinsvorsorge als Rechtsbegriff seit 2008 Rechtsanwalt bei BBH Berlin Straßenbeleuchtung 3
4 Aufgabe Straßenbeleuchtung Straßenbeleuchtung als öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge Gewährleistungspflicht der Kommunen Beleuchtung im Rahmen des Zumutbaren, 51 Sächs. StrG Zudem: Verkehrssicherungspflicht (VSP) Wer Gefahrenquellen schafft, muss Vorkehrungen zum Schutze Dritter treffen. Pflicht für Träger der Straßenbaulast Vollständige Übertragung auf Betreiber nicht möglich Haftung wg. Unterlassens Straßenbeleuchtung 4
5 Strategische Überlegungen der Kommunen Aufgabenwahrnehmung durch die Kommune selbst oder (Teil) Aufgabenübertragung an Dritte? Welche eigenen Ressourcen sind vorhanden Welche Finanzmittel stehen zur Verfügung Welche Ziele (Erneuerungen, Neubauten, Effizienzsteigerungen) werden angestrebt? Rechtsrahmen für (Teil) Aufgabenübertragung? Kommunalhaushalts- und -abgabenrecht Vergaberecht Haushaltsrecht Energierecht, Energiesteuerrecht Zivilrecht (Vertragsgestaltung) Straßenbeleuchtung 5
6 Vertragsmodelle und -optionen Keine feststehenden Modellbezeichnungen und Definitionen Veräußerungsmodelle Pachtmodelle Contractingmodelle Betreiber-/Betriebsführungsmodelle In-House-Modelle, Eigenlösungen Kombinationsmodelle Kompatibles Baukastensystem als Ausgangspunkt jeder individuellen Konzeptlösung! Straßenbeleuchtung 6
7 Baukastensystem / Bausteine Investitionsbedarf ohne Eigenmittel KAG-Erhebung, Fördermittel Steueroptimierung Lichtcontracting Energieeffizienz, Energiebedarfsreduzierung Wartung, Instandsetzung, Erneuerung, Neubau Illuminationen, Stadtbild, Denkmalschutz Geldrückflüsse Sponsoring, Weihnachtsbeleuchtung etc Straßenbeleuchtung 7
8 Verdingungsunterlagen / Verhandlungsverfahren Verdingungsunterlagen bestehen regelmäßig aus: Allgemeine Bieterinformation Technische Bieterinformation Beleuchtungsvertrag (Gebrauchsüberlassung, Betrieb, Beleuchtungserfolg) Leistungsverzeichnis Betrieb Erneuerungsplan Leistungsverzeichnis Neubau/Rückbau/Umbau/Änderung Beachte: Die Unterlagen werden in wesentlichen Teilen im Rahmen der Verhandlungen gestaltet und verändert Straßenbeleuchtung 8
9 Was regelt der Vertrag? Hauptleistungen des Betreibers Betrieb Instandhaltung, Wartung Erneuerung Neubau Rückbau, Umbau Dokumentation, Investitionsplanung Hauptleistungen der Kommune Beleuchtungsentgelt Straßenbeleuchtung 9
10 Worauf ist zu achten? Begriffe definieren und abgrenzen Instandhaltung und Erneuerung idr Teil der Pausschalvergütung Sondervergütung für Neubau/Rückbau/Umbau/Änderung Leistungsbeschreibung Leistungsverzeichnis Betrieb: v.a. Beleuchtungsniveau Erneuerungsplan Preiskalkulation, Preisanpassung Anreiz- und Sanktionsmechanismen Vertragsstrafen bei Verstoß gg. wesentliche Pflichten Haftung Verkehrssicherungspflichten Straßenbeleuchtung 10
11 Beleuchtungsstandard Umfang Ausgangspunkt: DIN EN Wartung / Reinigung Blendung Halbnachtschaltung Aktuell: DIN idr nicht eingehalten Kein zwingendes Recht VSP: Gefährdungspotential, Bedeutung des Verkehrsweges und Häufigkeit der Benutzung Vertrag: Definition Beleuchtungsstandard Straßenbeleuchtung 11
12 Vergütung Lichtbezogenes Pauschalentgelt: Betrieb, Instandhaltung, Energieeinsatz Dokumentation Erneuerung? Anpassungsformel: Lohnindex, Energiepreis, NNE Sondervergütung: Erneuerung, Neubau, Sonst. Leistungen Maßstab: Leistungsverzeichnis oder Kostenerstattung Straßenbeleuchtung 12
13 Wer haftet? Verkehrsicherungspflichten Ggü. Dritten haftet grds. die Kommune als Träger der Straßenbaulast Einhaltung der DIN i.d.r. Anscheinbeweis dafür, dass Pflichten eingehalten werden Problem: Häufig nicht eingehalten Vertrag: Haftungsfreistellung durch Dienstleister Straßenbeleuchtung 13
14 KAG-Erhebung Beleuchtungsanlagen als Teil der öffentlichen Einrichtung Straße Eigentum der Kommune nicht erforderlich Beitragsfähige Maßnahme V.a. Erneuerung und Verbesserung Abgrenzung von Instandhaltung Beitragspflicht Eigentümer der Anliegergrundstücke Gemeindeanteil abziehen Minderung, soweit der Allgemeinheit dienen Gemeindeanteil idr kleiner als 50 % Vertrag: Aufstellung über genaue Kosten der Maßnahme Straßenbeleuchtung 14
15 Stromsteuererleichterung, 9 Abs. 3 StromStG Entnahme von Strom Von einem Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft Für betriebliche Zwecke Ermäßigter Steuersatz von 12,30 /MWh (Regel 20,50 /MWh). Beispiel: Stadt mit Leuchtstellen, Anschlussleistung von 1 MW, Stromverbrauch im Jahr MWh StromSt bei Verbrauch der Stadt StromSt bei Verbrauch EVU Vertrag: Lichtlieferung Straßenbeleuchtung 15
16 Lichtlieferung (Vereinfachte Darstellung) Kommune Lieferung der Beleuchtung Zahlung aufgrund kw/h- Abrechnung Zahlung Erwerber/Pächter* und Betreiber der öffentlichen Straßenbeleuchtung Versorgungsunternehmen (Stromlieferant) Stromlieferung * Falls der Erwerber/Pächter und Betreiber Unternehmer des produzierenden Gewerbes ist (i.d.r. alle Energieversorger) kann der Antrag auf Stromsteuerreduzierung (= 0, / kw/h) gem. 9 (3) Stromsteuergesetz gestellt werden. Ggf. auch Spitzenausgleich nach 10 Stromsteuergesetz. Ersparnis bei einer Leuchte kw/h x 0, ,41-4,39 p.a. Ersparnis bei Leuchten GWh p.a Straßenbeleuchtung 16
17 Reine Anlagenerneuerung Reine Anlagenerneuerung als Alternative zu neuem Betreibermodell Beauftragung von Betreiber oder Drittem Abstimmung mit aktuellem Betreiber, falls Dritter beauftragt werden soll IdR umfasst Betreibervertrag Erneuerungen Vergaberecht Grenzen für zulässige Vertragsänderungen Grds. Grenzwerte für Lieferung von Waren: Euro Straßenbeleuchtung 17
18 Abstimmung mit Kommunalaufsicht Genehmigungsbedürftig, falls kreditähnliches Rechtsgeschäfts 82 Abs. 5 SächsGemO Formen kreditähnlicher Rechtsgeschäfte Leasing Investorenvorhaben (vgl. KommInvestVwV), ÖPP Charakter der Vorfinanzierung Straßenbeleuchtung 18
19 Bewertung der Öffentlichen Beleuchtung Grundsatz: Betrieb der Öffentlichen Beleuchtung an kein Modell gebunden Frühzeitige Einbeziehung der Kommunalaufsicht Reine Anlagenerneuerung Je nach Zahlungsverpflichtung der Stadt Klassischer Betriebsführungsvertrag Grds. Betriebsführung als Kern des Vertrages Kein Vorfinanzierungscharakter Straßenbeleuchtung 19
20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Roman Ringwald BBH Berlin Köpenicker Straße Berlin Tel: Fax: berlin@bbh-online.de BBH Köln KAP am Südkai Agrippinawerft Köln Tel: Fax: koeln@bbh-online.de BBH München Untere Weidenstraße München Tel: Tel: muenchen@bbh-online.de BBH Stuttgart Industriestraße Stuttgart Tel: Fax: stuttgart@bbh-online.de w w w. b b h o n l i n e. d e Straßenbeleuchtung 20
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