"Online Marketing und Recht" Herzlich Willkommen! Mittwoch 26. Oktober 2011 Arena Filmcity

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1 "Online Marketing und Recht" Herzlich Willkommen! Mittwoch 26. Oktober 2011 Arena Filmcity

2 Ueli Weber Präsident IAB Switzerland

3 Agenda Regulatorisches Umfeld in der Schweiz und in der EU Leitfaden "Online Marketing und Recht" Podiumsdiskussion Apéro und Networking

4 Agenda Regulatorisches Umfeld in der Schweiz und in der EU Leitfaden "Online Marketing und Recht" Podiumsdiskussion Apéro und Networking

5 Woher die ganze Aufregung? Online Behavioral Advertising (OBA) wird in immer stärkerem Maß eingesetzt um Kampagnen effektiv auszusteuern (Verdreifachung des Volumens in 2009) OBA setzt das Tracking von Userverhalten voraus und ist deshalb im Fokus von Datenschützern und zunehmend auch der Politik E-Privacy Directive der EU wurde Implementiert und basiert auf dem prior consens bei Einsatz von Cookies

6 Umfeldbuchungen z.b. Automobil- Werbung im Sportumfeld Behavioral Advertising Umfelder werden für die Werbeauslieferung irrelevant, da man die Interessen des Nutzers Umfelderunabhängig kennt und voraussagt

7 Bedenken der Online User Intransparenz Bedenken der Werbeindustrie Rechtlicher Rahmen Kontrollverlust Image Sensible Daten Datenhoheit Wirksamkeit / Reichweite Preis- Leistungsverhältnis

8 Aufgaben des IAB Policy Commitee: Task 1: Erstellung des OBA Frameworks zur Selbstregulierung Task 2: Kommunikation mit der EU Task 3: Koordination und Unterstützung der nationalen IABs

9 Wozu eine Selbstregulierung? Industrie Good Practise und Prinzipien umsetzen Gemeinsame Initiative für einheitliche Standards Vertrauen der User durch Transparenz und Kontrolle dauerhaft gewinnen und vor allem: eine inadäquate gesetzliche Regelung verhindern!

10 Konkretisierung der Selbstregulierung

11 Inhalt des OBA-Codes / zentraler Opt-Out Aufklärung schafft Transparenz für User Zentrales Opt-Out gibt die Kontrolle über Tracking in die Hand des Users control cockpit

12 Cookie Demo Site Die IAB Europe und IAB Belgium haben gemeinsam eine Cookie-Demo-Website gelauncht

13 Dr. Rolf Auf der Maur, Rechtsanwalt, VISCHER AG

14 Regulatorisches Umfeld Schweiz: Liberales Umfeld (Werbefreiheit als Bestandteil der Wirtschaftsfreiheit) Bewährte Regeln für neue Sachverhalte Aber: UWG Revision 1. April 2012 Verbot Schneeballsysteme Werbeverbot für Registerhaie (Deklarationspflichten) AGB Kontrolle: Unlauter, wenn in irreführender Weise zum Nachteil eines Konsumenten vom Gesetz abweichend e-commerce: Pflicht zur Deklaration des Anbieters sowie der Modalitäten von Vertragsabschluss und Anpassung

15 Regulatorisches Umfeld EU: Zahlreiche Richtlinien auf EU Ebene Oft unklarer Wortlaut infolge politischem Kompromiss Uneinheitliche Umsetzung in das nationale Recht der Mitgliedstaaten Beispiel: sog. Cookie Richtlinie : Art. 5 (3) Directive /EC (Änderung gegenüber Directive 2002/58 EC) Umsetzungsfrist: April 2011

16 EU Cookie Richtlinie -Regel Member states shall ensure that the use storing of electronic communications networks to store information, or to the gaining of access to information already stored in the terminal equipment of a subscriber or user is only allowed on condition that the subscriber or user concerned has given his or her consent, having beenis provided with clear and comprehensive information, in accordance with Directive 95/46/EC, inter alia about the purposes of the processing., and is offered the right to refuse such processing by the data controller.

17 EU Cookie Richtlinie : Ausnahme This shall not prevent any technical storage or access for the sole purpose of carrying out or facilitating the transmission of a communication over an electronic communications network, or as strictly necessary in order for the providertoprovide of an information society service explicitly requested by the subscriber or user to provide the service.

18 Kleine Änderung Viele offene Fragen Muss die Zustimmung vorher erfolgen oder reicht nachträgliche Zustimmung? Reicht implizite Zustimmung oder braucht es explizite Zustimmung? Wie weit gehen die Informationspflichten des Anbieters über die Datenbearbeitung? Sind Session Cookies unbedingt erforderlich? Sind Tracking Cookies gar nicht mehr erlaubt (beispielsweise Google Analytics)?

19 Stand der Umsetzung in den EU-Ländern Frankreich und England Aktive Zustimmung erforderlich Ausnahmen sind streng auszulegen (strikt notwendig sind nur Session Cookies, welche für das Speichern des Warenkorbes in Onlineshops benötigt werden) Umsetzungsfrist von 1 Jahr, danach Bussen bis GBP in UK

20 Stand der Umsetzung in den EU-Ländern Deutschland und Österreich Gesetzesentwürfe in Diskussion Weitgehende Informationspflichten und Löschmöglichkeiten in Deutschland Relativ liberale Umsetzung in Österreich geplant (Datenschutzerklärung im Impressum solle ausreichend sein und Session Cookies sind nicht zustimmungsbedürftig) Italien Gesetzesentwurf erst in Vorbereitung

21 Agenda Regulatorisches Umfeld in der Schweiz und in der EU Leitfaden "Online Marketing und Recht" Podiumsdiskussion Apéro und Networking

22 Warum ein Leitfaden? Übersicht Informiert Transparenz Schutz " Ist aber nicht abschliessend"

23 lic. iur. Claudia Keller, Rechtsanwältin, VISCHER AG

24 Leitfaden Online Marketing und Recht Zweck: Orientierungshilfe in Bezug auf die wesentlichen rechtlichen Anforderungen im Online Marketing Methode: Überblick über die wichtigsten Regeln Online Q&A als Work-in-Progress

25 Wichtigste Regeln (1) «Problem» = Querschnittthema Quellen sind: Gesetze und Verordnungen Selbstregulierung Vertragliche Regelungen

26 Wichtigste Regeln (2) Lauterkeitsrecht (einschliesslich Grundsätze der Lauterkeitskommission) Datenschutz Urheberrecht Kennzeichenrecht Werbeverbote und beschränkungen AGB von Plattformbetreibern

27 Beispiel Lauterkeitsrecht Thema: Trennungsgebot

28 Beispiel Datenschutz (1) Datenschutz regelt die Erhebung und Bearbeitung von Personendaten. Personendaten sind alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Datenschutz ist ein zentrales Thema im Bereich Online Marketing, denn Online Werbemassnahmen basieren auf der Be- und Verarbeitung von Personendaten.

29 Beispiel Datenschutz (2) ULD (Schleswig-Holstein, DE): Like Button verletzt Datenschutzrecht. Akzeptierte Lösung: Zusatz Plug-In

30 Beispiel Urheberrecht (1) Rechte an Werken Dritter gelten auch im Internet dapd/ddp; Compo: N.Galle/FOL

31 Beispiel Urheberrecht (2) Thema: Creative Commons Lizenz

32 Beispiel Kennzeichenrecht Keyword Advertising: Benutzung einer fremden Marke als Keyword eine Markenrechtsverletzung?

33 Beispiel AGB (1) We can take enforcement action against you and any or all of your applications if we determine in our sole judgment that you or your application violates Facebook Platform Terms and Policies. Enforcement action is both automated and manual, and can include disabling your application, restricting you and your application's access to Platform functionality, terminating our agreements with you, or any other action as we in our sole discretion deem appropriate.

34 Beispiel AGB (2) screenshot grill.migros.ch

35 Beispiel AGB (3) Facebook hat eine Vielzahl von relevanten Bestimmungen verteilt auf Plattform Policies, Promotions Guidelines, etc. Checkliste auf:

36 Weitere Themen im Leitfaden Sanktionen zivilrechtliche, strafrechtliche und/oder verwaltungsrechtliche Massnahmen Verfahren vor der Lauterkeitskommission Grenzüberschreitendes Online Marketing Leitfaden behandelt Schweizer Recht Bei grenzüberschreitender Werbung sind ausländische Bestimmungen mit zu berücksichtigen, gegebenenfalls unter Beizug lokaler Fachpersonen.

37 Online Q & A Enthält derzeit 5 Beispielfragen und wird kontinuierlich durch Anfragen von Seiten der IAB Mitglieder erweitert.

38 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

39 Agenda Regulatorisches Umfeld in der Schweiz und in der EU Leitfaden "Recht und Online-Werbung" Podiumsdiskussion Apéro und Networking

40 Teilnehmer: Claudia Keller, Rechtsanwältin VISCHER AG Philipp Gisin, Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter Martin Radelfinger, Chief Strategy Officer, Goldbach Audience Manfred Strobel, CEO OMD Schweiz

41 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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