Ein neues Zeitalter hat begonnen: Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum

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1 Deutsche Bank Global Transaction Banking Ein neues Zeitalter hat begonnen: Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA-Leitfaden In Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)

2 SEPA: Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum Wer kann sich im 21. Jahrhundert noch vorstellen, dass Deutschland einmal aus 41 unabhängigen Nationalstaaten bestand? Ebenso wenig wird man sich irgendwann daran erinnern, dass es im Europa des 21. Jahrhunderts etwa 25 verschiedene, parallel als Insellösungen existierende Zahlungssysteme gab. Denn seit Januar 2008 ist der einheitliche Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro Payments Area) Realität: Die neue Euro-Überweisung (SEPA Überweisung) kann für 32 europäische Länder einschließlich der Schweiz genutzt werden. Ein weiterer Schritt wurde im November 2009 mit der Einführung der SEPA-Lastschrift gemacht. Dr. Cornel Wisskirchen Mitglied des Management Committee Deutschland Durch das gesetzlich festgelegte Enddatum zur SEPA-Migration ist zudem sichergestellt, dass bis zum 1. Februar 2014 diese beiden neuen Zahlungsverkehrsinstrumente bislang bestehende nationale Überweisungs- und Lastschriftinstrumente vollständig abgelöst haben werden. Damit ist nach der Einführung des Euro als gemeinsamem Zahlungsmittel ein wichtiger Meilenstein zu einer Harmonisierung der europäischen Finanzmärkte erreicht. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und die Deutsche Bank unterstützen Ihr Unternehmen gerne bei der Umstellung auf die neuen Zahlverfahren. In diesem Leitfaden finden Sie die wichtigsten Punkte, die dabei zu beachten sind. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und einen reibungslosen Ablauf! Dr. Cornel Wisskirchen Dr. Markus Kerber Deutsche Bank AG Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. Dr. Markus Kerber Hauptgeschäftsführer und Mitglied des Präsidiums des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e. V. (BDI) 2

3 Was, wann, wo? Ein SEPA-Überblick Mittelfristig soll es im europäischen Zahlungsverkehr praktisch keine Landesgrenzen mehr geben. Das heißt, bargeldlose Zahlverfahren wie Überweisungen und Lastschriften im und ins Ausland werden genauso einfach, schnell und kostengünstig sein wie im Inland. Für Überweisungen ist dies bereits seit der Einführung der SEPA-Überweisung im Januar 2008 der Fall. Während zuvor die nationalen Überweisungsverfahren sehr unterschiedlich waren, werden nun neue technische Standards und einheitliche Formate verwendet. So können Firmen- und Privatkunden in ganz Europa zu gleichen Bedingungen Euro-Überweisungen vornehmen. Zahlungsverkehr vor SEPA-Einführung (Inland und Ausland) Paris EU-Auslands- Französische Über- Überweisung weisung und Lastschrift Auslands-Lastschrift nicht möglich Lyon Zahlungsverkehr mit SEPA Frankfurt Deutsche Überweisung und Lastschrift München Eine ähnliche Vereinfachung wurde im November 2009 für das Lastschriftverfahren realisiert. Die SEPA-Lastschrift stellt eine echte Neuerung dar, da es ein grenzüberschreitend nutzbares Einzugsinstrument vorher noch nicht gab. Paris SEPA Überweisung und Lastschrift Frankfurt Bis zum 1. Februar 2014 werden die existierenden nationalen Instrumente und SEPA- Verfahren parallel beibehalten. Danach sind dann nur noch die SEPA-Instrumente zu nutzen (Details zu diesem Thema finden Sie auf Seite 7). Daher ist es für alle Unternehmen sinnvoll, die Vorbereitungen auf die Umstellung umgehend anzugehen. SEPA-Raum Lyon Mitglieder der Eurozone München Mitglieder der EU Mitglieder des EWR Andere SEPA-Mitglieder Kanarische Inseln 3

4 Strategische Bedeutung für Unternehmen: Welche Vorteile bringt es? Kostenreduzierung und Risikominimie rung sind Themen, die für Unternehmen in der Transaktionsabwicklung immer wichtiger werden. Der Trend zur Standardisierung, Automation und Zentralisierung ist daher ungebrochen. Der vereinheitlichte europäische Zahlungsverkehr unterstützt diese Ziele in vielfacher Hinsicht. Unmittelbare Vorteile, die SEPA bringt, sind: Ein einheitliches Format für ganz Europa Durch die Einführung des XML-Standards wird SEPA die heutige Viel falt an nationalen Zahlungsverkehrsformaten eliminieren. Unternehmen, die in mehreren Ländern tätig sind, können so ihren Aufwand für Formatpflege und Systemadministrierung deutlich reduzieren. Einige Banken bieten darüber hinaus an, das XML-Format auch für alle übrigen Zahlungs transaktionen weltweit entgegenzunehmen. Damit kann ein Unternehmen den gesamten globalen Zahlungsverkehr mit nur einem Format abwickeln. Finanzbereich Bereichsübergreifendes SEPA-Projektteam unter Führung eines SEPA-Projektmanagers Buchhaltung (SEPA-Zahlungen, Verbuchung, Datenpflege IBAN/BIC) Treasury (Bankenbeziehungen/Liquiditätsauswirkungen) Rechnungsstellung (IBAN/BIC-Angabe, Zahlungsbedingungen) Andere Bereiche Personalabteilung (Umstellung Gehaltskosten) Vertrieb/Einkauf (Information der Geschäftspartner, ggf. Nutzung neuer Verträge oder Formulare) Kundenservice (SEPA-spezifische Kundenanfragen) Rechtsabteilung (insbes. bei Lastschriften wegen Mandatsänderungen) Externe Partner (z.b. Systemhersteller; Call Center) Vereinheitlichung von Prozessen Durch einheitliche Ausführungsfristen und Ausnahmeprozesse (z.b. Rückgaben) für alle europäischen Länder werden heute bestehende Komplexitäten deutlich reduziert. Auch die EU-Zahlungsdiensterichtlinie, die mittlerweile in fast allen Ländern in natio - nales Recht umgesetzt wurde, hat zu einer Erhöhung der Rechtssicherheit im Zahlungsverkehr geführt. Möglichkeiten zur Prozess optimierung Für SEPA sind einige neue Datenelemente eingeführt worden mit dem ausdrücklichen Ziel, den Kontenabgleich auf Unternehmensseite zu unterstützen. Dazu gehören beispielsweise eine spezielle Ende-zu-Ende- Referenz und ein einheitlich langer Verwendungszweck, der verbindlich von den Banken an ihre Kunden weitergegeben werden muss. Gelegenheit zur Konten reduzierung Sofern ein Unternehmen im Ausland Konten für den lokalen Zahlungsverkehr unterhält, können solche Konten und die damit verbundene Liquidität ggf. zentralisiert werden. Heute bestehende Unterschiede zwischen In- und Auslandszahlungen fallen weg. Gebührenreduzierungen Es ist zu erwarten, dass sich mittelfristig die Preise für den lokalen Zahlungsverkehr in Europa angleichen und es dadurch in hochpreisigen Märk ten zu Kostensenkungen kommt. Payment Factories Besonders groß sind die Vorteile für Unternehmen, die die Zahlungsverkehrsabwicklung konzernweit zentralisiert haben oder eine Zentralisierung in Payment Factories planen. So enthalten die SEPA-Überweisungen und -Lastschriften beispielsweise ein gesondertes Auftraggeberfeld, um so genannte «im-auftrag-von»-transaktionen gesondert anzuzeigen. Auch auf der Empfängerseite gibt es ein entsprechendes gesondertes Empfängerfeld. Praktische Vorbereitungen: Was ist zu tun? Bevor Sie die Vorteile der einheitlichen Zahlverfahren in Europa nutzen können, ist einiges zu tun. Je nach Komplexität Ihres Zahlungsverkehrs ist der Aufwand unterschiedlich groß. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Aspekte der Vorbereitung dar. Projektumfang Zur Identifizierung des Projektumfangs für Ihr Unternehmen sollten folgende Schritte unternommen werden: Feststellen, in welchen SEPA-Ländern Konten gehalten werden Transaktionsanalyse (welche Zahlverfahren werden auf den betroffenen Konten genutzt und mit welchen Volumen) Identifizierung der ggf. betroffenen Konzerngesellschaften und der von diesen genutzen Buchhaltungs-/ERP-Systeme Dies gibt Ihnen einen allgemeinen Überblick darüber, in welchem Maße Ihr Unternehmen von SEPA betroffen ist. Es ermöglicht eine grobe Einschätzung des zu erwartenden Projektumfangs und der dafür zu budgetierenden Kosten. Projektteam Das SEPA-Projektteam kann je nach Struktur Ihres Unternehmens und Umfang des SEPA-Projekts unterschiedliche Bereiche umfassen. Dabei ist wichtig, nicht nur die unmittelbar mit dem Zahlungsverkehr oder der Buchhaltung befassten Bereiche einzubeziehen, sondern auch an andere möglicherweise betroffene Abteilungen zu denken. Die oben stehende Tabelle zeigt Unternehmensbereiche, die von dem Projekt betroffen sein können. Auf den folgenden Seiten geben wir einen kurzen Überblick, was sich durch die SEPA- Überweisung und -Lastschrift im Einzelnen ändert und welche Schritte konkret unternommen werden sollten, um sich auf diese Änderungen vorzubereiten. Die Änderungen im Detail: SEPA-Überweisung Gegenüber den heutigen Verfahren ergeben sich für die SEPA-Überweisung folgende Änderungen. Einheitliches SEPA XML-Format Dieses Format ist bindend für den Austausch der Zahlungen zwischen den Banken. In der Kommunikation mit dem Kunden können Banken jedoch weiterhin andere For mate zur Beauftragung von SEPA-Zahlungen akzeptieren. So nimmt beispielsweise die Deutsche Bank auch andere globale For mate (EDI- FACT, csv, IDOC) und den DTAZV für SEPA- Zahlungen entgegen. Ob auch in Zukunft das heute im Inlandszahlungsverkehr eingesetzte Format (DTAUS) für SEPA-Überweisungen genutzt werden kann, steht noch nicht fest. IBAN und BIC Für SEPA-Transaktionen sind nur noch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code), die Sie bereits von der EU-Auslandsüberweisung kennen, als Kontoidentifizierung zulässig. Neue/geänderte Datenelemente In den SEPA-Formaten wurde ein optionales Ende-zu-Ende-Referenzfeld geschaffen, das 4

5 es dem Auftraggeber einer Zahlung vereinfachen kann, Rückgaben automatisch zuzuordnen. Die Informa tion wird in einem solchen Fall von der Bank mit der Rückbuchung an den Kunden zurückgegeben. Ferner wurde die heute sehr unterschiedliche Verwendungszwecklänge über Europa vereinheitlicht. Sie ist einheitlich auf 140 Zeichen festgelegt und Banken sind verpflichtet, den vollen Verwendungszweck auf den Kontoauszügen anzugeben. Ausführungsfrist Eine SEPA-Überweisung dauert von der elektronischen Auftragserteilung bis zur Gutschrift der Empfängerbank nur maximal einen Bankarbeitstag. Gutschrift ohne Abzüge SEPA-Überweisungen werden grundsätzlich mit dem vollen Betrag ohne Abzüge gutgeschrieben. Meldepflichten für Auslandszahlungen Leider ist es nicht gelungen, eine Abschaffung der Meldepflichten im Außenwirtschaftsverkehr für den SEPA-Raum durchzusetzen. Daher müssen Meldepflichten weiter wie bisher erfüllt werden. Dafür bietet die Bundesbank die Möglichkeit, dass Unternehmen die Meldungen monatlich gesammelt direkt an die Bundesbank geben (mittels der so genannten «Z4» Meldung). Checkliste Überweisung Automatisierte Verbuchung Diese Schritte sind für ein ge - hende Zahlungen notwendig, um sicherzustellen, dass Ihre Systeme die geänderten Kontoauszüge mit den neuen SEPA- Dateninhalten weiterhin automatisch verarbeiten können. Vorsicht: Zwar können Sie selbst entscheiden, wann Sie auf SEPA migrieren möchten. Wenn aber Ihre Geschäftspartner umstellen, werden sich Änderungen bei der Darstellung der Transaktionen auf Ihren Kontoauszügen ergeben (z.b. geänderte GVO Codes, IBAN/BIC etc.) Prüfung, welche Kontoauszugsdaten automatisch abgeglichen werden Können Datenbanken mit SEPA- und nicht-sepa-datenelementen gleicher maßen umgehen? (ggf. kann dies mittels einzelner SEPA-Testzahlungen auf das eigene Konto festgestellt werden) Falls nicht: notwendige Systemanpassungen identifizieren und Zeitplanung erstellen Prozesse zum Kontoabgleich während der Übergangsphase definieren IBAN/BIC Bevor Sie Ihre ausgehenden Überweisungen auf SEPA umstellen können, müssen Ihre Geschäftspartner-Daten auf IBAN und BIC umgestellt werden. Identifizierung aller Systeme, die Kontonummern und Bankleitzahlen nutzen Gelegenheit: Können in Zukunft zentralisierte Datenbanken für die Daten pflege genutzt werden? Für grenzüberschreitende Zahlungen sollten standardisierte Prozesse zur Ergänzung fehlender IBAN/BIC definiert werden Für Inlandszahlungen: Prüfen, ob es zentralisierte Lösungen zur Umstellung von Daten beständen gibt (für Deutschland via Bankverlag: Das Initialpasswort lautet kzx1u23z) Gelegenheit: Bereinigung von Konto-Datenbeständen und Aktualisierung der Datenbanken Angabe von IBAN/BIC auf eigenen Rechnungen und anderen Dokumenten Empfehlung: zunächst zusätzlich zu Kontonummern/BLZ, damit Ihre Geschäftspartner während der Übergangsphase die Wahl zwischen SEPA und heutigem Verfahren haben Verwendungszweck Länge des heute genutzten Verwendungszwecks prüfen Falls notwendig, Verwendungszweck auf maximal 140 Stellen kürzen Ende-zu-Ende-Referenz (optionale Nutzung) Prüfung: Soll die Ende-zu-Ende-Referenz genutzt werden? Kriterium: hoher Aufwand manueller Abstimmung, z.b. bei Überweisungs-Rückgaben Definition der zu nutzenden Nummer Automatische Generierung durch entsprechendes System planen und vorbereiten Definition der Abstimmprozesse basierend auf dieser Referenz Systemanpassungen Entscheidung über zu nutzendes SEPA-Format (Optionen: SEPA XML oder andere globale Formate, soweit von Ihrer Bank unterstützt) Externe Systeme (ERP; Buchhaltung): Anbieter nach Verfügbarkeit von SEPA-Änderungen und Bedingungen fragen Hinweis: bei manchen Buchhaltungssystemen sind die SEPA-Funktionalitäten erst ab einem bestimmten Release verfügbar, ggf. muss ein Release-Wechsel eingeplant werden Eigene Systeme: Spezifikationen und Zeitabläufe für Systemanpassungen definieren Bankenanwendungen: Feststellen, wann und wie electronic-banking-systeme oder andere Zugangskanäle umgestellt werden Schnittstellenanalyse/Planung von Anpassungen Falls erforderlich: Erstellen von Testplänen und Testvereinbarungen mit Banken Bankbeziehungen Einholen von Informationen zur Unterstützung der Migration, den akzeptierten Formaten sowie Mehrwertdienstleistungen und SEPA-Konditionen Entscheidung, welche Banken für SEPA genutzt werden sollen Gelegenheit: Kosten- und Aufwandsvorteile durch Reduzierung auf weniger Transaktionsbanken erwägen 5

6 Die Änderungen im Detail: SEPA-Lastschrift Wie das heutige deutsche Lastschriftverfahren ist die SEPA-Lastschrift ein Einzugsverfahren, das auf einem vom Zahlungspflichtigen unterschriebenen und dem Zahlungsempfänger erteilten Mandat beruht. Dieses Mandat ist inhaltlich standardisiert und muss in der Sprache des Landes, in dem der Zahlungspflichtige seinen Wohnsitz hat, ausgestellt sein. Dabei ist sichergestellt, dass bestehende deutsche Einzugsermächtigungen ab dem 9. Juli 2012 auch für Einzüge im SEPA-Basislastschriftverfahren genutzt werden können. Es ist also nicht nötig, für die SEPA-Basislastschrift neue Mandate einzuholen es sei denn, dass noch gar keine Einzugsermächtigung vorliegt (wie z.b. bei einem Neukunden). Wie bei der Überweisung werden statt natio naler Kennungen nur noch IBAN und BIC verwendet. Es gibt auch das Ende-zu- Ende-Referenzfeld dies ist für Masseneinreicher von Lastschriften besonders vorteilhaft, weil es den automatischen Abgleich von Lastschriftrückgaben erheblich erleichtern kann. Zusätzliche neue Datenelemente sind: Eine vom Lastschrifteinreicher zu vergebende, eindeutige Mandatsnummer Eine zentral (in Deutschland durch die Bundesbank: zahlungsverkehr/zahlungsverkehr_sepa_ identifikation.php) vergebene Begünstigtenkennung Geänderte Codes und Kennungen bei Lastschriftrückgaben Es gibt ein so genanntes Basisverfahren, das insbesondere in der Beziehung von Firmen zu Privatkunden benutzt wird (aber auch von Firmen zu Firmen) und ein Firmenkundenverfahren, das dem heutigen Abbuchungsauftragsverfahren ähnelt, aber nur von Firmen als Zahlungspflichtige nutzbar ist. Der wesentliche Unterschied ist, dass bei der Firmenkundenvariante eine Mandatsprüfung durch die Schuldnerbank vor Bezahlung der entsprechenden Lastschrift erfolgen muss, da der Schuldner im Firmenverfahren auf sein Rückgaberecht verzichtet. Diese Prüfung ist beim Basisverfahren optional, da der Schuldner hier immer ein Rückgaberecht hat. Änderungen im Prozessablauf von Unternehmen ergeben sich insbesondere durch die Änderung der Fristenregelungen, die wir im folgenden für das Basisverfahren aufführen: SEPA-Lastschriften haben ein Fälligkeitsdatum, das vom Einreicher zu vergeben ist. Dies ist das Datum, an dem der Schuldner belastet wird 14 Kalendertage vor Fälligkeit erfolgt durch den Gläubiger an den Schuldner die Anzeige von Datum und Betrag der Belastung die Frist ist jedoch vertraglich änderbar 5 Bankarbeitstage vor Fälligkeit werden Erstlastschriften unter einem Mandat oder Einmallastschriften in das Clearing gegeben 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit müssen Folgelastschriften unter einem Mandat in das Clearing gegeben werden Spätestens 5 Arbeitstage nach Fälligkeit müssen mögliche Rückgaben durch die Schuldnerbank erfolgen (z.b. wenn das Konto geschlossen ist) Bis zu 8 Wochen nach Fälligkeit kann der Schuldner die Lastschrift zurückgeben Bis zu 13 Monate nach Fälligkeit kann eine unautorisierte Lastschrift (Gläubiger kann kein Mandat vorweisen) zurückgegeben werden Das Mandat erlischt 36 Monate nach der letzten Lastschrifteinreichung Für die Firmenkundenvariante gelten folgende, andere Fristen: Einreichung an das Clearing 1 Bankarbeitstag vor Fälligkeit Rückgabe durch Banken 2 Bankarbeitstage nach Fälligkeit Eine Rückgabe durch den Schuldner ist nicht möglich Unten haben wir eine Checkliste zusammengestellt, die Ihnen einen ersten Überblick über die für Lastschriften zu treffenden Vorbereitungen gibt. Checkliste Lastschrift IBAN/BIC-Fähigkeit Systemanpassungen Bankenbeziehungen Mandatsnummer Der Lastschrifteinreicher muss jedem Mandat eine eindeutige Mandatsnummer (max. 35 Stellen) zuordnen Für diese Punkte sind die Vorbereitungsschritte identisch mit denen der Checkliste Überweisungen Entscheiden, was als Mandatsnummer genutzt werden soll (z.b. Vertragsnummer, Kundennummer, andere?) Wie soll die Vergabe der Nummern erfolgen, Planung der Prozesse und möglicher Systemanpassungen Begünstigtenkennung (vergeben von der Bundesbank) Ende-zu-Ende-Referenz (optionale Nutzung) Lastschriftmandate Inhalte des Mandats sind vorgegeben, aber die Form ist frei wählbar Lastschrifteinreichung, Rückgaben und Buchung Beschaffung der Begünstigtenkennung Automatische Zusteuerung der Nummer zu jedem Lastschriftmandat/zu jeder Lastschrift Prüfung, ob die Ende-zu-Ende-Referenz genutzt werden soll Kriterium: hoher Aufwand manueller Abstimmung von Lastschriftrückgaben Definition der zu nutzenden Nummer Automatische Generierung durch entsprechendes System planen und vorbereiten Definition der Abstimmprozesse von Lastschriftrückgaben basierend auf dieser Referenz Festlegen der Mandatsform (z.b. Teil des Vertrages/eigenes Formular) Veranlassen entsprechender Änderungen und Übernahme der SEPA-Mandatsinhalte Prozess für die Vergabe der Fälligkeitsdaten festlegen Definition von Einreichungs-Prozessen unter Berücksichtigung der Fristen von 5 Tagen für Erst-/Einmal-Lastschriften 2 Tagen für Folge-Lastschriften Analyse der neuen Rückgabeverfahren und Kennzeichen; Definition entsprechender interner Prozesse Prüfen, wie Einreicherbank Lastschriften und Rückgaben bucht (Einreichungstag/Fälligkeitstag/ Rückgabetag) in Prozessen berücksichtigen Prüfen, ob sich durch Fälligkeitsdatum und neue Rückgabeprozesse Auswirkungen auf das Mahnwesen ergeben 6

7 Und wie geht es weiter? SEPA-Enddatumsverordnung Die geringe SEPA-Migration hat die Europäische Kommission veranlasst, einen Verordnungsvorschlag zur Festlegung von Enddaten für die SEPA-Umstellung vorzulegen. Die Kommission, mit Rückendeckung der Europäischen Zentralbank und vieler anderer Beteiligter, war der Meinung, dass ein gesetzliches Enddatum nötig sei, um den Erfolg des SEPA Projekts sicherzustellen. Der Verordnungsvorschlag der Kommission wurde vom europäischen Gesetzgeber (dem Europäischen Parlament und Rat) analysiert. Im Rahmen der sogenannten Trilog-Verhandlungen haben sich alle drei Institutionen auf eine gemeinsame und finale Version der Verordnung ( EU-Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro ) geeinigt. Der Entwurf wird nun im Plenum des Parlaments sowie im Rat verabschiedet werden. Nach der redaktionellen Überarbeitung durch den juristischen Dienst der Europäischen Kommission und der Übersetzung in die Amtssprachen der EU-Mitgliedstaaten wird die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und dann in Kraft treten. Dies wird für April oder Mai 2012 erwartet. Die Verordnung enthält ein Enddatum für die SEPA-Umstellung (sowohl für Überweisungen als auch Lastschriften), und zwar den 1. Februar Dies bedeutet, dass die SEPA-Umstellung nicht mehr optional ist, sondern nun ein regulatorisches Projekt geworden ist, da die Nutzung von SCT und SDD verbindlich wird. Um spätestens im Laufe des Jahres 2013 umstellen zu können, sollten Sie mit Ihren Vorbereitungen umgehend beginnen. Weitere Aspekte der Verordnung behandeln u.a.: Erreichbarkeit: Banken, die für nationale Transaktionen (Überweisungen und Lastschriften) erreichbar sind, müssen dies auch für SEPA-Transaktionen sein. Dies gilt nur für SEPA Überweisungen und SEPA Basislastschriften; eine verpflichtende Erreichbarkeit für die SEPA Firmenlastschrift gibt es nicht. Dies gilt zudem nur für Zahlungsdienstleister (z.b. Banken) innerhalb der Eurozone für EU-Zahlungsdienstleister außerhalb der Eurozone gilt diese Erreichbarkeitsvorschrift erst ab 31. Oktober Land der Kontoführung: Zahlungsempfänger dürfen Zahlern nicht vorschreiben, aus welchem EU-Land heraus diese die Zahlung veranlassen. Ebenso wenig dürfen Zahlungspflichtige dem Empfänger vorschreiben, in welchem EU-Land dieser sein Empfängerkonto führt. Gebühren: Die Preise für eine grenzüberschreitende SEPA-Transaktion müssen die gleichen sein, wie für eine nationale (SEPA-)Transaktion. Die dafür heute geltende Grenze von EUR , die die Deutsche Bank seit 2008 ja ohnehin schon ignoriert, wird gestrichen. Zentralbankmeldungen: Ab werden transaktionsbezogene Außenwirtschafts-Meldepflichten von Zahlungsdienstleistern komplett entfallen (bisher gilt eine Meldegrenze von EUR ). Allerdings gelten die (transaktionsbezogenen) Meldepflichten in Deutschland nicht für Zahlungsdienstleister, sondern nur für Nutzer, so dass es hier bei der Meldepflicht ab EUR bleiben kann. Umsetzung in Unternehmen Die Herausforderung für Unternehmen wird sein, ihre SEPA-Migration so zu planen, dass das Projekt vor Erreichen des Enddatums für Altverfahren abgeschlossen wird. Um dies zu gewährleisten empfehlen wir, die nötige interne Analyse darüber, was zu machen und ggf. zu ändern ist, umgehend vorzunehmen. Dies ist die Grundlage dafür, die voraussichtliche Dauer der einzelnen Implementierungsschritte und damit des Gesamtprojekts abzuschätzen. Daraus ergibt sich dann, wann mit der Umsetzung des Projekts spätestens begonnen werden muss. Meilensteine der SEPA-Umstellung Seit Januar 2008: Migration auf SEPA-Überweisung Seit November 2009: Migration auf SEPA-Lastschrift Seit November 2010: Gesetz zur vorgeschriebenen Erreichbarkeit von Banken für SEPA-Basislastschriften innerhalb der Eurozone Massenmigration wird 6 18 Monate vor den Enddaten erwartet Vorbereitung bei Unternehmen Analyse Budgetierung Planung Umsetzung 1. Februar 2014: Enddatum der bestehenden Verfahren Projektenddatum 7

8 Diese Broschüre dient lediglich zu Informationszwecken und bietet einen allgemeinen Überblick über das geplante SEPA-Leistungsangebot. Die allgemeinen Angaben in dieser Broschüre beziehen sich auf das SEPA-Leistungsangebot, wie es zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Broschüre im February 2012 angeboten oder geplant ist. Zukünftige Änderungen sind vorbehalten. Diese Broschüre und die allgemeinen Angaben zum SEPA-Leistungsangebot dienen lediglich der Veranschaulichung, es können keinerlei vertragliche oder nicht vertragliche Verpflichtungen oder Haftungsansprüche gegenüber BDI, Deutsche Bank AG oder ihren Tochterunternehmen daraus abgeleitet werden. Copyright February 2012 Deutsche Bank AG. Alle Rechte vorbehalten.

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