Zur Prüfung befähigte Person zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (Fachkunde)

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1 Arbeitssicherheit Seminar Delegation und Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz Termin/Ort 13. März 2018 in Essen Seminar Zur Prüfung befähigte Person zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (Fachkunde) Termin/Ort 23. April 2018 in Essen Seminar Die neue Betriebssicherheitsverordnung und ihre Umsetzung für die betriebliche Praxis Termin/Ort 06. März 2018 in Essen Seminar Moderation von Sicherheitsund Gesundheitszirkeln Termin/Ort 27. Februar 2018 in Essen FB020/35408E

2 Delegation und Pflichtenübertragung im Arbeitschutz Zuweisung von Aufgaben und Kompetenzen, Gerichtsfeste Unternehmensorganisation, Führungsverantwortung und rechtliche Konsequenzen - im Klartext Zielsetzung Erschöpfende Antworten auf aktuelle Fragen zur Verantwortung des Unternehmers, der Führungskräfte und diverser Beauftragter sowie auf Fragen zur Haftung und Sanktion Aufzeigen von Möglichkeiten bei der Delegation von Aufgaben und Verantwortung, "Pflichtenübertragung" und grundlegender organisatorischer Regelungen Hilfestellungen für Führungskräfte zur optimalen Erfüllung ihrer Führungsaufgaben Teilnehmerkreis Inhaber, Geschäftsführer, Werkleiter, Personal- und Organisationsleiter, Führungskräfte (Linienvorgesetzte aller Ebenen), Fachkräfte für Arbeitssicherheit, sonstige Betriebsbeauftragte, Gewerbeaufsichtsbeamte, Aufsichtspersonen (TAB), auch entsprechender Personenkreis im "öffentlichen Dienst" Methode Vortrag, Overheadfolien, Videofilme, Diskussion, Beratung, Fallbeispiele Inhalt EU-Recht und nationale Rechtsvorschriften sowie Regeln im Rechtssystem der Bundesrepublik (Übersicht) Verantwortung im Unternehmen: Rechtliche Grundlagen Umfang der Fach- und Führungsverantwortung sowie Personal- Disziplinarverantwortung Garantenverantwortung (Fürsorgepflicht und Verkehrssicherungspflicht) Zusammentreffen von unterschiedlichen Verantwortungsbereichen Rechtliche Konsequenzen: Straf- und Haftungsvoraussetzungen Aus der Rechtsprechung der Gerichte Sicherheitsorganisation im Unternehmen: Bildung von Delegationsbereichen durch Zuweisung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung "Pflichtenübertragung" auf gesetzlicher Grundlage (nach DGUV Vorschrift 1/GUV VA1, OWiG und ArbSchG) spezielle Arbeitssicherheitsorganisation (Einsatz von Fachkräften für Arbeitssicherheit und anderen zuständigen Personen) Organisation sonstiger Sicherheitsaufgaben Aufgabenverteilung beim Einsatz von Fremdfirmen und Leiharbeitnehmern und Abgrenzung der Verantwortung, ("Fremdfirmen- Management")

3 Voraussetzung für optimale Sicherheitsorganisation: Unternehmensgrundsätze und Sicherheitsleitlinien Arbeitsschutz-Managementsysteme (Information und Hilfestellung zum Aufbau) Für den praktischen Einsatz: Diverse Muster für die "Pflichtenübertragung" aller Ebenen Tipps für die Führungspraxis: Vorbildfunktion, Gesprächsführung, Motivation Erfolgreiche Mitarbeiterführung (unterweisen, Kontrollieren, melden) auf der Grundlage von Gefährdungsbeurteilungen Zum Thema Gerichte fordern zunehmend den Nachweis einer funktionierenden Sicherheitsorganisation im Unternehmen. Die für die Arbeitssicherheit vorgeschriebenen Regelungen der Abgrenzung der Verantwortungsbereiche und Übertragung von Unternehmerpflichten eignen sich als Basis für eine umfassende Sicherheitsorganisation im Unternehmen (auch Qualitätssicherung). Eine transparente Zuweisung von Aufgaben und Kompetenzen und damit Delegation von Verantwortung mit Dokumentation ist eine Voraussetzung für Unternehmenssicherheit ("gerichtsfeste Organisation"). Ein Arbeitsschutz-Managementsystem verdeutlicht die Anforderungen und erleichtert die Umsetzung. "Pflichtenübertragungen" dokumentieren die Zuweisung von Unternehmeraufgaben. Leitung Dipl.-Ing. (FH) Manfred Liebscher, Ingenieurbüro Voss - Partner für Arbeitssicherheit, Brand-, Strahlen- und Umweltschutz, Berlin Uhrzeiten , 09:00 Uhr 17:00 Uhr Hinweise Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Termin/Teilnahmegebühr/Ort HDT-Mitglieder: 720,00 Nichtmitglieder: 790,00 mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Kurztitel: Pflichtenübertragung Veranst.-Nr.: E-H

4 Zur Prüfung befähigte Person zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (Fachkunde) Effektive und wirtschaftliche Durchführung nach ArbSchG, BetrSichV und GefStoffV Zielsetzung Im 5 des Arbeitsschutzgesetzes ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen verankert. Anhand einer Arbeitsplatzbeurteilung ermittelt der Arbeitgeber den Zustand des Arbeitsplatzes und -umfelds und die Gefährdungen, denen seine Mitarbeiter ausgesetzt werden und bestimmt damit, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Die Arbeitsplatzbeurteilung ist ein komplexes Instrumentarium, das bezogen auf den jeweiligen Arbeitsplatz alle Aspekte der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung erkennt, bewertet und beseitigt. Neben den rechtlichen Grundlagen werden die Gefährdungs- und Belastungsfaktoren, das Erkennen von Gefährdungspotenzialen und deren effektive Dokumentation besonders angesprochen. In einem praktischen Teil werden Gefährdungsbeurteilungen konkret erstellt und praktikable, wirkungsvolle und kostengünstige Lösungen erarbeitet. Neben dem Arbeitsschutzgesetz sprechen auch weitere rechtliche Grundlagen von einer Gefährdungsbeurteilung: u.a. die BildscharbV, die BiostoffV, die BetrSichV und die neue GefStoffV. Die Betriebssicherheitsverordnung ist seit Oktober 2002 in Kraft und regelt die Anlagen- und Maschinensicherheit. In einem 3 wird dort die arbeitsmittelbezogene Gefährdungsbeurteilung verpflichtet, in der Schutzmaßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung, umfassend Gefährdungen, die Prüfungen und mögliche gefährliche explosionsfähige Atmosphären zu ermitteln und bewerten sind. Diese neue Gefährdungsbeurteilung ist durchaus an die bereits bestehende Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG anzupassen. Die neue Gefahrstoffverordnung (seit in Kraft) verpflichtet in seinem Paragraphen 7 eine stoffbezogene Gefährdungsbeurteilung, in der insbesondere auf neun spezielle Aspekte einzugehen ist. Ein renommierter Sicherheitsingenieur gibt auf dem Seminar Anleitungen und Anregungen zum Umsetzen in die Praxis.

5 Teilnehmerkreis Betriebliche Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Betriebs- und Personalräte, Arbeitnehmer, Interessierte Inhalt Beurteilung von Arbeitsplätzen was steckt dahinter? Rechtliche Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung: ArbSchG BetrSichV GefStoffV DGUV Vorschrift 1 Inhalte der Gefährdungsbeurteilung was, wer, wann? Gefährdungs- und Belastungsfaktoren Erkennen und Bewerten von Gefährdungspotenzialen "Roter Faden" zur Durchführung Checklisten welche Unterstützung gibt es? Wie machen es andere deutsche Unternehmen? Typische Probleme und Fallen Effektive Dokumentation Idee der ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung Diskussion und Erfahrungsaustausch Hilfestellungen für die Umsetzung Leitung Dipl.-Ing. (FH) Manfred Liebscher, Ingenieurbüro Voss - Partner für Arbeitssicherheit, Brand-, Strahlen- und Umweltschutz, Berlin Uhrzeiten , 09:00 Uhr 17:00 Uhr Hinweise Bringen Sie bitte wenn vorhanden eine Gefährdungsbeurteilung (bzw. einen Entwurf Ihres Unternehmens) zum Seminar mit, damit darüber konkret im Seminar gesprochen werden kann! Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 1 VDSI Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet. Termin/Teilnahmegebühr/Ort HDT-Mitglieder: 690,00 Nichtmitglieder: 780,00 mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Kurztitel: Gefährdungsbeurteilung Veranst.-Nr.: E-H

6 Die neue Betriebssicherheitsverordnung und ihre Umsetzung für die betriebliche Praxis Gefährdungsbeurteilung Schutzmaßnahmen - Instandhaltung und Änderung Betriebsstörungen - Prüfung von Arbeitsmitteln Zielsetzung Dieses Seminar vermittelt Ihnen sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung vertraut zu machen und Sie erhalten wertvolle Hinweise, wie Sie in Ihrem Betrieb sinnvoll damit umgehen was sich in puncto Gefährdungsbeurteilung ändert und wie Sie bei geringer Gefährdung vorgehen können alles Wichtige über Prüffristen, Instandhaltung von Arbeitsmitteln, Aufzeichnungen und die Unterweisung der Beschäftigten die Bestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen und für bestimmte Arbeitsmittel mit erhöhtem Gefahrenpotenzial Teilnehmerkreis Unternehmer Technische Führungskräfte Fachkräfte für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte, Sicherheitsingenieure Betriebs- und Personalräte Betriebsleiter Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen Elektrofachkräfte Interessierte Mitarbeiter Inhalt Rechtliche Grundlagen: Übersicht über Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen im Arbeitsschutz mit Bezug zu Arbeitsmitteln - Ziele und Idee der neuen Betriebssicherheitsverordnung - Aufbau und Inhalt der neuen Verordnung - Anwendungsbereich, Zielsetzung, Begriffsbestimmungen - Systematische Verschiebungen (z. B. Bestimmungen zum Explosionsschutz) Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen: Grundpflichten des Arbeitgebers - Anforderungen an Arbeitsmittel - Begriff der eingeschränkten Gefährdung - Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln - Unterweisung der Beschäftigten - Prüfung von Arbeitsmitteln (zur Prüfung befähigte Person, Fristen, außerordentliche Prüfung, Aufzeichnungen) Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen: Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme - Wiederkehrende Prüfungen - Aufzeichnungen - Erlaubnis- und Anzeigepflicht

7 Die neuen Anhänge im Detail: Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel (mobile Arbeitsmittel, Heben von Lasten, hochgelegene Arbeitsplätze, Leitern) - Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen (Aufzugsanlagen, Explosionsgefährdungen, Druckanlagen) - Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel Was wird aus dem Explosionsschutzdokument? Erforderliche Dokumentation Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Wie machen es andere deutsche Betriebe? Praktische Hilfestellungen für die betriebliche Umsetzung Diskussion und Erfahrungsaustausch Zum Thema Seit dem 19. November 2016 ist eine Neufassung der Betriebssicherheitverordnung in Kraft: die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (neuer Langtitel, aber die Abkürzung BetrSichV bleibt erhalten). Die materiellen Anforderungen der bisher geltenden BetrSichV wurden beibehalten, jedoch als Schutzziele definiert, die für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen gleichermaßen gelten. Grund genug für Sie, sich über die wesentlichen Änderungen und die möglichen Auswirkungen auf Ihren Betrieb zu informieren. Leitung Dipl.-Ing. Jens-Christian Voss, Ingenieurbüro Voss - Partner für Arbeitssicherheit, Brand-, Strahlen- und Umweltschutz, Friedberg (Bayern) Uhrzeiten , 09:00 Uhr 17:00 Uhr Hinweise Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Termin/Teilnahmegebühr/Ort HDT-Mitglieder: 690,00 Nichtmitglieder: 790,00 mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Kurztitel: Betriebssicherheitsverordnung Veranst.-Nr.: E-H

8 Moderation von Sicherheits- und Gesundheitszirkeln Zielsetzung Vergleichbar dem quartalsmäßig verpflichteten Arbeitsschutzausschuss (ASA) werden im Sicherheits- und Gesundheitszirkel gezielte sicherheits- und gesundheitsfördernde Maßnahmen und Ansatzpunkte zum Abbau von Mängeln entwickelt. Häufig werden diese Zirkel in deutschen Unternehmen eingesetzt, um Programme gegen negative Beanspruchungen und physische und psychische Belastungen zu entwickeln. MitarbeiterInnen werden beteiligt und deren Erfahrungswissen genutzt, konkrete Arbeitssituationen werden verbessert und die innerbetriebliche Kommunikation gestärkt. Eine höhere Leistungsfähigkeit durch gesündere MitarbeiterInnen und eine konkrete Verbesserung der Arbeitssituationen sollen damit erreicht werden. Arbeitsanforderungen, die von den Beschäftigten als gesundheitlich belastend oder störend erlebt werden, sollen in die betriebliche Gesundheitspolitik eingebracht und Problemlösungen erarbeitet werden. Sicherheits- und Gesundheitszirkel sind zeitlich begrenzt arbeitende Gruppen, in denen in der Regel Beschäftigte eines Tätigkeitsbereiches mit Vorgesetzten, Experten des Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes und Betriebs- oder Personalrat ihre Arbeitssituationen diskutieren. Sie sollen in der zweitägigen Veranstaltung im Haus der Technik dazu, einen Sicherheits- und Gesundheitszirkel sinnvoll und kompetent aufzubauen und zu moderieren. Der Zirkel soll nachhaltig und effektiv arbeiten und konkret und messbar Vorteile an den Arbeitsplatz bringen. Die Maßnahmen werden praxisnah durchgespielt und diskutiert. Teilnehmerkreis Unternehmer, Geschäftsführung Betriebliche Vorgesetzte Fachkräfte für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte EHS-Manager Arbeitsmediziner Betriebs- oder Personalräte Interessierte Personen

9 Inhalt Einführung Nutzen der Maßnahme für den Betrieb und für die Beteiligten Implementierung des Zirkels Teilnehmer, Inhalte, Hausordnung, Ziele Werkzeuge zur effektiven Umsetzung Ausarbeitung konkreter Verbesserungsvorschläge Verbesserung der innerbetrieblichen Kommunikation Kontrollmöglichkeiten Dokumentationsverpflichtungen Einbindung externer Stellen (BG, Krankenkassen, Berufsverbände) Mögliche Hilfen und Unterstützungen Nutzung des Erfahrungsschatzes aller Beteiligten Betroffene werden zu Beteiligten Typische Fallstricke Kosten-/Nutzen-Check für die Maßnahme Gruppenarbeit Wie machen es andere deutsche Unternehmen? Diskussion und Erfahrungsaustausch Leitung Dipl.-Ing. Jens-Christian Voss, Ingenieurbüro Voss - Partner für Arbeitssicherheit, Brand-, Strahlen- und Umweltschutz, Friedberg (Bayern) Uhrzeiten , 09:00 Uhr 17:00 Uhr Termin/Teilnahmegebühr/Ort HDT-Mitglieder: 590,00 Nichtmitglieder: 690,00 mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Kurztitel: Sicherheitszirkel Veranst.-Nr.: E-H

10 Anmeldung und Veranstaltungsservice Veranstaltungen Anmeldung online Anmeldung per Anmeldung per Fax Anmeldeformular Download Anmeldung per Post Umbuchung, Rechnungsänderung Hotelbuchung DB-Ticket-Buchung Weitere Fragen Allgemeines Fachliches oder ein neues Thema anbieten zu Unterlagen in MyHDT zur Adresskorrektur AGB Zahlungsweise Umbuchung/ Stornierung Umsatzsteuer Wir erwarten Essen finden Sie unter bzw. Bei online-buchung finden Sie vorausgefüllte Formulare, Hotel- und DB-Ticket-Buchungsmöglichkeit sind in den Anmeldevorgang integriert. Eva Gorter & 0201/ Monica Martins & 0201/ Haus der Technik e.v., Essen Kostenloser Hotelbuchungsservice für alle Veranstaltungsorte. DB-Ticket-Reservierung Sonderpreis Kl. bundesweit Nuri Grohnert & 0201/ beantworten Ihnen gern Katrin Klein & 0201/ Andrea Wiese & 0201/ Dipl.-Kff. Ute Jasper Fehmi Inci & 0201/ Thomas Pavelka & 0201/ finden Sie unter per Überweisung oder per Kreditkarte (VISA, MASTERCARD, AMEX und Diners Club) Bei Umbuchung oder Stornierung einer Anmeldung kann das HDT eine Gebühr von 50,- erheben. Diese Gebühr entfällt für HDT-Mitglieder. Für alle Anmeldungen, die nicht schriftlich bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn zurückgezogen werden, muss die Teilnahmegebühr voll berechnet werden. Teilnahmegebühren des HDT e.v. sind gem. 4 Nr. 22 UStG umsatzsteuerfrei Sie in Hollestr. 1, Essen HDT-Newsletter unter

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