Nummer 48 Freitag, 2. Dezember DIESE AUSGABE ERSCHEINT AUCH ONLINE. am Dienstag, 6. Dezember 2016 um 14.

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1 Freitag, 2. Dezember DIESE AUSGABE ERSCHEINT AUCH ONLINE Seniorenbegegnung Arbeitskreis Simmersfeld Fotos: belchonock/istockphoto/thinkstock Alle alleinstehenden und älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Aichhalden-Oberweiler, Beuren, Ettmannsweiler, Fünfbronn und Simmersfeld sind zu unserem herzlich eingeladen. Adventlichen Seniorennachmittag am Dienstag, 6. Dezember 2016 um Uhr im Kursaal Auf Ihr Kommen freuen sich I. Hiller B. Stoll und der Arbeitskreis

2 2 Freitag, 2. Dezember 2016 Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Bürgermeisteramt Gemeindekasse Montag Uhr Uhr Uhr Dienstag Uhr Uhr Uhr Mittwoch Uhr Uhr Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr Uhr Freitag Uhr Uhr Wichtige Rufnummern Rathaus Simmersfeld: Tel Fax Förster: Bauhof: 706 Albblickschule: 461 Kindergarten Schatzkiste: 373 Not-/Bereitschaftsdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Orte: Aichhalden, Altensteig, Altensteigdorf, Berneck, Beuren, Egenhausen, Ettmannsweiler, Fünfbronn, Garrweiler, Grömbach, Heselbronn, Hornberg, Lengenloch, Monhart, Oberweiler, Simmersfeld, Spielberg, Überberg, Walddorf, Wart, Wörnersberg Telefon: In der Region Nagold und Horb am Neckar wurde der ärztliche Bereitschaftsdienst zum neu geregelt. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist für die ärztliche Hilfe zuständig, wenn die Arztpraxen geschlossen sind, also in der Woche abends und in der Nacht sowie an den Wochenenden und Feiertagen. Die zentrale Notfallpraxis am Klinikum Nagold übernimmt den ärztlichen Bereitschaftsdienst an den Wochenenden und Feiertagen. Während der Öffnungszeiten ist ein Arzt vor Ort in der Notfallpraxis. Die Patienten können dann direkt ohne Voranmeldung in die Praxis kommen. Können Patienten nicht in die Notfallpraxis kommen, weil sie beispielsweise bettlägerig sind, erreichen Sie unter der Telefonnummer den Arzt im Bereitschaftsdienst, der für medizinisch notwendige Hausbesuche eingeteilt ist. Diese Nummer gilt auch, wenn Patienten außerhalb der Öffnungszeiten der Notfallpraxis in der Nacht Kontakt mit dem diensthabenden Arzt aufnehmen möchten, weil sie medizinische Hilfe benötigen. Notfallpraxis Nagold am Klinikum Nagold Röntgenstraße 20, Nagold Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag von 8 bis 22 Uhr. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist nicht mit dem Rettungsdienst zu verwechseln, der in medizinischen Notfällen zu rufen ist. Dazu gehören insbesondere Verdacht auf Schlaganfall oder Herzinfarkt, starke Blutungen, Atemnot oder Vergiftungen. In diesen Fällen ist sofort die 112 anzurufen. Kinderärztlicher Notdienst: Orte: alle Orte des Kreises Calw Telefon: Augenärztlicher Notdienst: Orte: alle Orte des Kreises Calw Telefon: Zahnärzte Samstag - Sonntag, R. Rupp, Wörthstr. 11, Nagold, Tel Zeit: samstags, sonntags und feiertags von 10 bis 11 Uhr und von 16 bis 17 Uhr. In der übrigen Zeit ist der diensthabende Zahnarzt nur in dringenden Fällen telefonisch erreichbar. Nach 4 Abs. 1 der Notfalldienstverordnung beginnt der Notfalldienst um 8.00 Uhr und endet nach 24 bzw. nach 48 Stunden (Wochenende). Der zahnärztliche Notfalldienst ist auch jederzeit im Internet unter aktuell abrufbar. Tierärzte Samstag - Sonntag, H. Schenk, Talstr. 3, Wildberg, Tel für die Bezirke Altensteig, Nagold und Pfalzgrafenweiler. Der Wochenenddienst beginnt am Freitagabend und endet Sonntagnacht, jedoch nur, wenn der Haustierarzt nicht erreichbar ist. Apotheken Notdienstplan Raum Altensteig Der Notdienst wechselt täglich. Beginn und Ende jeweils 8.30 Uhr Aktuelle Änderungen und die Lage der Apotheken können im Internet unter in Erfahrung gebracht werden. Ebenfalls kann die nächste diensthabende Apotheke über die Auskunfts-Telefon-Nr gefunden werden. Freitag, Engel-Apotheke, Marktstr. 2, Eutingen im Gäu, Tel Kur-Apotheke, Hauptstr. 33, Waldbachtal (Lützenhardt), Tel Samstag, Schmidsche Apotheke, Marktstr. 13, Nagold, Tel Sonntag, Glattal-Apotheke, Lombacher Str. 3, Glatten, Tel Johanniter-Apotheke, Mauerwiesenstr. 2, Jettingen, Tel Montag, Linden-Apotheke, Hauptstr. 6, Pfalzgrafenweiler, Tel Spitzweg-Apotheke, Weiherplatz 13, Empfingen, Tel Stadt-Apotheke, Julius-Heuss-Str. 21, Neubulach, Tel dienstbereit bis Uhr Apotheke am Markt, Altensteig, Tel Dienstag, Rosen-Apotheke, Turmstr. 4, Nagold, Tel dienstbereit bis Uhr Apotheke am Markt, Altensteig, Tel Mittwoch, Kristall-Apotheke, Neckarstr. 15, Horb am Neckar, Tel Rosen-Apotheke, Rosenstr. 55, Altensteig, Tel Donnerstag, Rathaus-Apotheke, Hindenburgstr. 31, Bondorf, Kreis Böblingen, Tel Seewald-Apotheke, Nagoldtalstr. 2, Seewald (Besenfeld), Tel Waldach-Apotheke, Hauptstr. 18, Waldachtal (Salzstetten), Tel dienstbereit bis Uhr Apotheke am Markt, Altensteig, Tel Soziale Dienste Diakoniestation Altensteig Am Brunnenhäusle 9 Häusliche Kranken- und Altenpflege, Nachbarschaftshilfe u. hauswirtschaftliche Versorgung, Betreuungsdienst, Betreuungsgruppe für Menschen mit Demenz, Essen auf Rädern, Hausnotruf, Pflegeanleitung, Hospizdienst Mo. - Fr Uhr und Uhr Tel Wochenende und Feiertage; Notfälle Tel Hospizgruppe Tel Evangelischer Diakonieverband im Landkreis Calw Diakonische Bezirksstelle Nagold Hohestr. 8, Nagold Tel: , Fax: post@diakonie-nagold.de Müttergenesungs- und Mutter-Kind-Kuren Psychosoziale Familien- und Lebensberatung Offene Sprechstunde: Dienstag und Donnerstag 10:30-12 Uhr und 15-16:30 Uhr oder Termin nach Vereinbarung Fachdienst Kindertagespflege im Landkreis Calw Landratsamt Calw, Vogteistr Michèle Maisenbacher und Silvia Murphy Tel.: 07051/ Michele.Maisenbacher@kreis-calw.de Silvia.Murphy@kreis-calw.de Sarah Ohngemach Tel.: 07051/ Sarah.Ohngemach@kreis-calw.de Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung Termin nach Vereinbarung Anlaufstelle sexuelle Gewalt Termine nach Vereinbarung OnyX - Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen des Landkreises Vertrauliche Beratung bei sexualisierter

3 Freitag, 2. Dezember Gewalt an Kindern und Jugendlichen für Betroffene, Angehörige und Vertrauenspersonen Gemeinsame Erarbeitung von Handlungskonzepten Verleih von Präventionskoffern für verschiedene Altersgruppen an Fachkräfte Kontakt: Tel ; Mobil: ; BSG@kreis-calw.de Schuldnerberatung Offene Sprechstunde: Mittwoch 15:00-17:30 Uhr oder Termin nach Vereinbarung Migrationserstberatung Termin nach Vereinbarung Baden-Württembergischer Landesverband für Prävention und Rehabilitation, Fachstelle Sucht Bahnhofstr. 31, Calw, Tel , Fax , fs-calw@bw-lv.de Beratungsgespräche sind nach Terminvereinbarung möglich. Soziale Hilfen "WEISSER RING" - Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V. Infotelefon , Außenstelle Calw, Tel DRK-Kreisverband Calw e.v. Geschäftsstelle Rudolf-Diesel-Straße 15, Calw Telefon: , Fax: Mail: info@drk-kv-calw.de, Internet: Notfallrettung Telefon: 112 Krankentransport Telefon: Soziale Dienste Hausnotruf-Service, Essen auf Rädern, Fahrdienst, Seniorenreisen, Bewegungsprogramm, Betreuungsdienst Sabine Wiegand und Daniel Vejsada Telefon: (141) Mail: wiegand@drk-kv-calw.de, vejsada@drk-kv-calw.de Erste-Hilfe-Kurse Denise Zimmerer Telefon: zimmerer@drk-kv-calw.de Landratsamt Calw Betreuungsbehörde Aufklärung und Beratung über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen Unterschriftsbeglaubigungen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen Informationen zum Betreuungsrecht Kontakt: SAPV - Spezialisierte Ambulante Palliative Versorgung Pallicare Kreis Calw e.v. Calwer Str. 6,72202 Nagold Tel pallicare.kreiscalw@t-online.de Samstag, 10. Dezember Uhr FFW Abt. Simmersfeld Kameradschaftsabend Montag, 12. Dezember FFW Jugendfeuerwehr Weihnachtsfeier Dienstag, 13. Dezember Uhr Adventlicher Frauennachmittag im Büttner-Haus Bioabfall Mittwoch, 14. Dezember Uhr Gemeinderatssitzung Donnerstag, 15. Dezember Uhr Seniorencafé im Landgasthof "Anker" Samstag, 17. Dezember Altpapiersammlung durch die FFW Abteilung Fünfbronn Uhr CVJM Weihnachtsfeier im Büttner-Haus Uhr A Cappella im fest-spiel-haus Sonntag, 18. Dezember Waldweihnacht des Musikvereins Amtliche Mitteilungen Unser Simmersfeld Historischer Kalender 2017 Anlässlich der 900-Jahr-Feier wurde eine Auswahl aus einer Vielzahl von historischen Fotos zu einem Kalender Unser Simmersfeld zusammengestellt. Der Jubiläumskalender ist ab sofort auf dem Rathaus und den Banken Voba Nordschwarzwald und Sparkasse in Simmersfeld zum Preis von 12,-- erhältlich. Termine/Veranstaltungen Samstag, 03. Dezember Uhr Jahresabschluss FFW Abt. Aichhalden-Oberweiler Sonntag, 04. Dezember Uhr Der Zauberspiegel im fest-spiel-haus Montag, 05. Dezember Uhr FFW Abt. Aichhalden-Oberweiler Übung Dienstag, 06. Dezember Simmersfeld Freitag, 09. Dezember Uhr Nikolaus Walking Skiclub, Treffpunkt Skihütte Simmersfeld Gemeinderatssitzung Die nächste offizielle öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Montag, 12. Dezember 2016, um Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Simmersfeld statt. Interessenten sind zur Teilnahme herzlich eingeladen. Für die Zuhörer und die Presse liegen die Vorlagen, die den Gemeinderäten zur Vorbereitung zugesandt werden, - wie üblich- im Sitzungssaal auf. Auf die ortsübliche Bekanntgabe gemäß 34 GemO an der Rathaustafel und den Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen. gez.: Jochen Stoll Bürgermeister

4 4 Freitag, 2. Dezember 2016 Die nächste offizielle öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Mittwoch, 14. Dezember 2016, um Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Simmersfeld statt. Interessenten sind zur Teilnahme herzlich eingeladen. Für die Zuhörer und die Presse liegen die Vorlagen, die den Gemeinderäten zur Vorbereitung zugesandt werden, - wie üblich- im Sitzungssaal auf. Auf die ortsübliche Bekanntgabe gemäß 34 GemO an der Rathaustafel und den Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen. gez.: Jochen Stoll Bürgermeister Baugesuche / Bauvoranfragen Baugesuche und Bauvoranfragen werden im Technischen Ausschuss beraten. Diese Beratungen sind öffentlich, - für die Zuhörer liegt entsprechendes Informationsmaterial bereit - und finden jeweils vor der Gemeinderatssitzung statt. Spätester Abgabetermin der Unterlagen ist Montag, 05. Dezember 2016, Uhr (also in der Woche vor der Gemeinderatssitzung am ). Später eingehende Unterlagen können erst in der darauffolgenden Sitzung beraten werden, bitte haben Sie dafür Verständnis. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Interkommunales Gewerbegebiet Enz- Nagold 5. Änderung und 2. Erweiterung (BAK)", Simmersfeld Öffentliche Auslegung Die Zweckverbandsversammlung hat am den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Interkommunales Gewerbegebiet Enz-Nagold 5. Änderung und 2. Erweiterung (BAK)", Simmersfeld im Entwurf beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf, der Textteil der bauplanungsrechtlichen Vorschriften, die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung sowie der Umweltbericht inkl. Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung liegen vom bis je einschließlich bei der Stadtverwaltung Altensteig, Baurechtsbehörde, Rathausplatz 1, während der Dienstzeiten öffentlich aus, und zwar im Wartebereich vor den Zimmern 302 und 303 der Baurechtsbehörde. Bei der Auslegung können Sie folgende nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen einsehen: Umweltbericht des Büros HPC AG aus Rottenburg vom mit folgendem Ergebnis: Die im Plangebiet vorhandenen Pflanzgebote werden weitgehend übernommen. Entlang der Kreisstraße wird eine neue Grünfläche mit Baumpflanzgebot übernommen. Betriebe und Anlagen, durch welche die Luftqualität erheblich belastet werden kann, schließt der Bebauungsplan aus. Die Erschließung erfolgt über vorhandene Straßen. An den angrenzenden Waldflächen im Norden und Osten des Plangebiets soll ein durchgängiger Waldrand entwickelt werden. Die bisher nicht überplanten Flächen werden von Waldrandbzw. Waldflächen eingenommen. Diese müssen gerodet und können anschließend großflächig bebaut werden. Es ist daher zu erwarten, dass mit der Weiterentwicklung des INTERKOM Enz-Nagold Auswirkungen auf die Umwelt verbunden sind. Der Bebauungsplan enthält entsprechende Festsetzungen und Empfehlungen, die der Vermeidung, der Minderung sowie dem Ausgleich der Umweltauswirkungen dienen. Die Festsetzungen beziehen sich auf die Umweltschutzgüter menschliche Gesundheit, Erholung, Lebensräume, Arten, Boden, Grund- und Oberflächengewässer, Klima, Luft und Landschaft. Vor dem Hintergrund der intensiv gewerblichen Nutzung, die im Plangebiet angestrebt wird, kann den prognostizierten Umweltauswirkungen nur teilweise begegnet werden. Daher wurden zusätzlich zu den Maßnahmen im Gebiet Möglichkeiten zum Ausgleich außerhalb des Plangebiets aufgezeigt. Diese umfassen Waldumbaumaßnahmen, Maßnahmen zur Gewässerentwicklung, Maßnahmen für das Auerhuhn sowie Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Wanderwege- und Loipennetzes. Als weiterer Aspekt ist der Artenschutz zu berücksichtigen. Der Umweltbericht greift dazu die Ergebnisse des parallel durchgeführten Artenschutzgutachtens auf. Die Umweltverträglichkeit der vorliegenden Planung steht und fällt mit den prognostizierten Auswirkungen und den entsprechenden Maßnahmen zur Minderung und zum Ausgleich. Durch Überwachung der Bauausführungen sowie der Ausgleichsmaßnahmen soll gewährleistet werden, dass die vorliegende Planung keine unvorhergesehenen Auswirkungen nach sich zieht. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Büros HPC AG aus Rottenburg vom zur Beurteilung des Habitatpotenzials von Fledermäusen, Haselmaus, weiteren Säugern, europarechtlich geschützten Vogelarten, Reptilien, Amphibien, Insekten und Pflanzen. Die im Gebiet vorkommenden bzw. nicht auszuschließenden Fledermäuse, die Haselmaus, europäische Vogelarten, Reptilien und der Nachtkerzenschwärmer wurden im Rahmen der Prüfung vertieft untersucht. In den Bebauungsplan wurden entsprechende geeignete Kompensationsmaßnahmen aufgenommen. Die Verbotstatbestände im Sinne des 44 (1) 3 BNatSchG werden bei Umsetzung der Maßnahmen nicht erfüllt. Schallschutzgutachten Bericht-Nr /2494/ B01 der DEKRA Automobil GmbH vom zur Beurteilung des Gewerbe- und Verkehrslärms im Plangebiet. Im Bebauungsplan wurde ein eingeschränktes Industriegebiet (GIe) mit entsprechender Gewerbelärmkontingentierung festgesetzt. Die Vorbelastung durch umliegende gewerbliche Nutzungen (westlich und südlich des Plangebiets) und die angrenzende Wohnbebauung wurden dabei berücksichtigt. Aufgrund der geplanten Erweiterung des Industriegebietes ist eine Verkehrssteigerung auf den angrenzenden öffentlichen Straßen der L 351 und der K 4369 zwar zu erwarten. Eine relevante Pegelerhöhung ist durch das erhöhte Verkehrsaufkommen jedoch nicht anzunehmen. Weitere Prüfungen sind in Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durchzuführen. Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung, Baurechtsbehörde, Rathausplatz 1, vorgebracht werden. Es ist zweckmäßig, die Anschrift des Verfassers anzugeben, da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Auf den hier im Mitteilungsblatt abgedruckten Lageplan vom wird verwiesen. Impressum Herausgeber: Gemeinde Simmersfeld - Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt, Telefon , Telefax , Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Jochen Stoll, Gartenstraße 14, Simmersfeld - für Was sonst noch interessiert und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt. Anzeigenannahme: anzeigen.71263@nussbaummedien.de. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, Weil der Stadt, Tel abonnenten@wdspressevertrieb.de, Internet:

5 Freitag, 2. Dezember Pfg2 HDL WAT ANL S WAT S ANL GFV Lagg Fabr WAT Fabr Fabr 5 ANL Btrg Büro 11 ANL Btrg 1 Büro Btrg S S 13Büro Btrg Fabr Ust 5 Lagg Gar WGhs 3 Schu Büro Lagg 3 1 Gar Lagg ANL Ust Hart Hart Gemarkung Aichhalden - Oberweiler geplante Erweiterung Produktion S VERMESSUNGSBÜRO Bebauungsplan Interkommunales Gewerbegebiet Enz-Nagold - 5. Änderung Aufstellungsbeschluß am und 2. Erweiterung (BAK) - Kirchstraße Schömberg - Bieselsberg Tel /1230 Fax 07235/3093 Geltungsbereichsfläche = ca m² gepl. Außenlager Feuerwehr - Umfahrung LR für Wasserleitung LR für SW- und RW-Kanal Tagzeitraum LeK = 59 db/m² Nachtzeitraum LeK = 48 db/m² HB = 21 m = OKmax. siehe Planeinschrieb Nachtzeitraum LeK = 51 db/m² LR HB GIe a DN ,0 OKmax. = 18,0m ü EFH-R siehe Planeinschrieb EFH-R = max m ü. NN. LR HB GIe 0,8 a DN 0-30 TH max. = 12,0m ü EFH-R FH max. = 16,0m ü EFH-R HB Hoffläche und 0,8 --- FH max. = 16,0m ü EFH-R GIe TH max. = 12,0m ü EFH-R a DN 0-30 Feuerwehrumfahrung LR für SW- und RW-Kanal Michael Nothacker Sachverständiger nach 5 Abs. 3 LBOVVO B-W Karlstraße Altensteig Tel /8380 Fax 07453/2128 Sichtfeld EFH-R = max m ü. NN. Kreis: Stadt / Gemeinde: Gemarkung: Calw Simmersfeld Simmersfeld/Aichhalden ZWECKVERBAND "INTERKOM ENZ-NAGOLD" BEBAUUNGSPLAN " Interkommunales Gewerbegebiet Enz-Nagold - 5. Änderung und 2. Erweiterung (BAK) " Unterirdische Anlagen, Versorgungsleitungen u. dgl. innerhalb des Baugrundstücks sind nicht dargestellt. Sie müssen bei den zuständigen Stellen erhoben werden. Die Darstellung entspricht dem Liegenschaftskataster, Abweichungen gegenüber dem Grundbuch sind möglich. Gefertigt: Altensteig, den S 2

6 6 Freitag, 2. Dezember 2016 Aus der Arbeit des technischen Ausschusses Sitzung des Gemeinderates am anwesend: 5 Mitglieder (Normalzahl: 6) Vorsitzender: Bürgermeister Jochen Stoll 1) Bauantrag: Neubau Betriebsgebäude für Baumpflage, Restaurant mit Nebenräumen und Außengastronomie, sowie 9 Stellplätze Flst. 352/58, Markung Simmersfeld, Flößerstraße Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Interkom Enz-Nagold Der Vorsitzende stellt den Antrag, das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen. Das Gremium stimmt einstimmig zu. 2) Bauantrag: Anbau Garage an bestehende Doppelgarage Flst. 5/8, Markung Beuren, Flurstraße Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich. Der Vorsitzende stellt den Antrag, das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen. Das Gremium stimmt einstimmig zu. 3) Bauantrag: Anbau eines Wintergartens mit Balkon an bestehendes Einfamilienwohnhaus Flst. 487, Markung Simmersfeld, Dielstraße Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Seelesäcker. Der Vorsitzende stellt den Antrag, das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen. Das Gremium stimmt einstimmig zu. 4) Verschiedenes/Bekanntgaben Der Vorsitzende hat keine Bekanntgaben. Aus der Arbeit des Gemeinderats Sitzung des Gemeinderates am anwesend: 10 Mitglieder (Normalzahl: 14) Vorsitzender: Bürgermeister Jochen Stoll Bürgerfragestunde 1) Breitbandversorgung in Simmersfeld Die Anbindung an das Glasfasernetz ist in Simmersfeld mittlerweile gut fortgeschritten. Sämtliche vorgesehene Strecken wurden mit Mehrfachleerrohren versehen, der Betrieb wurde an die Fa. telsakom vergeben, die am im Kursaal Simmersfeld eine Informationsveranstaltung zum Thema schnelles Internet abhalten wird. Derzeit gibt es eine Förderung des Bundes, mit der die Detailplanung von innerörtlichen Glasfasernetzen zu 100 % gefördert wird. Ein entsprechender Antrag wurde bereits gestellt. Sollte der Zuschuss gewährt werden, könnte ein Planungsbüro mit der Detailplanung für das ganze Gemeindegebiet beauftragt werden. Der Gemeinde steht hier die Wahl des Planungsbüros frei. Allerdings hat man bei den bisherigen Planungen und bei der Antragstellung zur bisherigen Leerrohrverlegung mit dem Büro Breitbandberatung Baden-Württemberg zusammengearbeitet. Es würde also Sinn machen, dieses Büro zu beauftragen, weil es bereits sehr gut mit den bestehenden Verhältnissen in Simmersfeld vertraut ist. Des Weiteren können mittlerweile weitere Fördermöglichkeiten in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Calw in Anspruch genommen werden. Der Landkreis beschäftigt sich einerseits mit einer sog. Backbone-Planung und andererseits mit der Bildung von Clustern, um es den Gemeinden des Kreises zu ermöglichen, eine höhere Förderung für die Erschließung der Wohngebäude mit Glasfaserkabeln zu ermöglichen. Hierzu wurde Herr Bernd Land vom Landratsamt Calw in die Sitzung eingeladen, der die verschiedenen Themen aus Sicht des Landkreises erläutert. Herr Land erklärt anhand einer Präsentation die Backbone- Planung des Kreises, sowie die Detailplanung und das entsprechende mögliche Ausschreibeverfahren. Ebenfalls geht er auf die Förderung für die Innenerschließung ein. Bei einer Innenerschließung würde die Gemeinde ca. 20 % der Kosten selbst tragen müssen, der Rest könnte im Rahmen einer Cluster-Bildung über Fördergelder finanziert werden. Gemeinderat Herbert Roller fragt wie es sich verhält wenn in einer Straße nicht jeder einen Anschluss möchte. Herr Land antwortet, dass die Verlegung sowieso nur bis zur Grundstücksgrenze verläuft. Für den Anschluss ins Haus müsste der jeweilige Eigentümer selbst sorgen. Wenn sich dann vorerst gegen einen Hausanschluss entschlossen wird ist das kein Nachteil für die anderen in der Straße. Gemeinderat Hartmut Schwemmle fragt Herr Land ob ein extra Glasfaserkabel für das Projekt des Kreises eingelegt wird oder ob eine Faser von der Gemeinde gepachtet wird. Laut Herrn Land pachtet der Kreis eine Glasfaser der Gemeinde. Für das Landkreisprojekt sind folgende drei Dinge im Vordergrund: Unterstützung des Landkreisprojektes: Diesen Baustein sollen nach Möglichkeit alle kreisangehörigen Kommunen beschließen und somit ihre Unterstützung für das Projekt signalisieren. Der Beschluss hat keine direkten Konsequenzen auf einen Breitbandausbau, wird jedoch von der Bewilligungsbehörde als Signal gefordert. Aufbau der innerörtlichen Verteilernetze: Wenn kreisangehörige Kommunen den Aufbau ihrer innerörtlichen Verteilnetze planen, sollte der Aufbau zunächst mittels dieses Bausteines grundsätzlich beschlossen werden, dem Beschluss sollten Fachplanungen und Konzeptionen zu Grunde gelegt werden. Der definitive Ausbau ist zu einem späteren Zeitpunkt (VOB-Ausschreibung) nochmals separat zu beschließen bzw. bei den Haushaltsberatungen für 2017 ff. entsprechend vorzusehen Interkommunale Zusammenarbeit: Zur Optimierung der Fördermöglichkeiten sollte der Beitritt zu einer IKZ (interkommunalen Zusammenarbeit) gemäß Clusterung zunächst mittels dieses Bausteines beschlossen werden. Der Beitritt sollte in jedem Fall von den Kommunen beschlossen werden, welche auch einen Ausbau der innerörtlichen Verteilnetze planen. Für die verbliebenen Kommunen ist ein Beitritt ebenfalls möglich, hat zunächst dann aber keine direkten Konsequenzen und kann als Grundlage für zukünftige Planungen und Ausbauten dienen. Eine exakte Abstimmung des Beschlussvorschlags (teilnehmende Kommunen) wäre mit dem Landratsamt Calw noch vorzunehmen. Es wäre auch denkbar, einen gemeinsamen Betrieb des Netzes über den Landkreis anzustreben. Dies ist aber in Simmersfeld nicht notwendig, weil die Vergabe des Betriebs bereits an die Fa. telsakom erfolgt ist. Der Vorsitzende stellt den Antrag folgende Beschlüsse zu fassen: 1) Falls die Bundesförderung gewährt werden sollte, das Büro Breitbandberatung Baden-Württemberg zu beauftragen, die Detailplanung für die Glasfaserversorgung in Simmersfeld durchzuführen. 2) Die Gemeinde Simmersfeld unterstützt das Projekt zur Planung und zum Aufbau eines landkreisweiten Backbone-Netzes als Basis einer zukünftigen, flächendeckenden FTTB-Breitbanderschließung des Landkreises Calw. 3) Die Gemeinde Simmersfeld wird hierbei notwendige Informationen und Daten das Gemeindegebiet betreffend zur Verfügung stellen, sofern ihr diese vorliegen. 4) Die Gemeinde Simmersfeld unterstützt den Ausbau gemäß Ziffer 1 durch einen Eigenbetrieb des Landratsamtes Calw und tritt dem Cluster 1 entsprechend dem vorliegenden Vorschlag bei. Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu. 2) Bebauungsplan Interkommunales Gewerbegebiet Enz- Nagold 5. Änderung und 2. Erweiterung (BAK), Simmersfeld hier: Zustimmung des Waldeigentümers zur Durchführung forstrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Waldumwandlungsverfahrens Die BAK Boysen Abgaskomponenten GmbH & Co. KG plant eine großzügige Erweiterung der Produktion am Standort im INTERKOM Enz-Nagold in Simmersfeld. Geplant sind die Errichtung einer neuen Produktionshalle östlich des Bestandskomplexes, ein Anbau an die Produktion nördlich des Bestandsgebäudes sowie ein Außenlager zwischen Bestandsgebäude

7 Freitag, 2. Dezember und geplantem Neubau. Die hierfür erforderliche Erweiterung des Gewerbeparks INTERKOM Enz-Nagold soll planungsrechtlich mit dem Bebauungsplan Interkommunales Gewerbegebiet Enz-Nagold 5. Änderung und 2. Erweiterung (BAK) gesichert werden. Insgesamt wird für die Erweiterung des INTERKOM Enz-Nagold eine Waldfläche von ca. 4,96 ha dauerhaft in Anspruch genommen, wofür eine Waldumwandlungsgenehmigung notwendig ist. Der erforderliche Ausgleich der in Anspruch genommenen Waldflächen soll durch eine Aufwertung vorhandener Waldflächen erfolgen. Da der Regionalplan 2015 der Region Nordschwarzwald Wald als alternativen Standort für Bauflächen vorsieht und zur regionalen Freiraumsicherung eine weitere Zunahme von Waldflächen durch Ersatzaufforstungen vermieden werden sollen, wird auf eine Neuaufforstung als Waldausgleich verzichtet. Für eine Teil-Waldfläche von ca. 2,04 ha erfolgten bereits folgende Ausgleichsmaßnahmen, die angerechnet werden können: Landschaftspflegemaßnahmen im oberen Kleinenztal, Rev. Simmersfeld in den Jahren 2005 und Die Maßnahmen umfassten den Abbruch eines Schuppens, die Entbuschung und Flächenräumung sowie die erste Mahd der Flächen. Folgepflege der 2,1 ha umfassenden Wiesenfläche im oberen Kleinenztal, Distrikt Eitele, Abt. 13, in den Jahren 2007, 2008 und Rückbau einer Verdolung im Kälbertal, Revier 27 Enztal, und Einbau einer Furt. Für die zusätzlich erforderliche Aufwertung von Waldflächen werden folgende, mit der Höheren Forstbehörde und dem Forstamt des LRA abgestimmte Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen im Wald vorgeschlagen: Anlegen eines Amphibienteiches, Gemarkung Simmersfeld Umbau des Fichtenwalds am Bruderbach, Gemarkung Berneck, in einen standortgerechten Auenwald (Laubhölzer) Schaffen der Durchgängigkeit des Bruderbachs, Gemarkung Berneck Habitatflächen für das Auerhuhn, Gemarkung Simmersfeld. Die einzelnen Maßnahmen sind in Maßnahmenblättern beschrieben und als Anlagen beigefügt. Waldflächen der Stadt Altensteig müssten für die Maßnahmen A 1, A 2 und A 11 in Anspruch genommen werden. Die Maßnahme S 18 betrifft die Gemeinde Simmersfeld. Für das Waldumwandlungsverfahren ist für die Durchführung der forstrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen im Stadt- bzw. Gemeindewald die formale Zustimmung des Waldeigentümers erforderlich. Die Forstverwaltung, Herr Fünfgeld, hat für die forstrechtlichen Ausgleichsflächen die monetären Auswirkungen durch die veränderte Waldbewirtschaftung wie folgt kalkuliert: Stadtwald Altensteig Auerwildhabitatgestaltung (Di 8, Abt. 5, 5 ha) Fläche 5 ha Zuwachsverlust durch Bestockungsgradabsenkung um Faktor 0,2 und teilw. Aushieb der Naturverjüngung: = 250 Festmeter auf 25 Jahre gesehen = (Berechnung: Bestockungsgradabsenkung um rd. 0,2, Zuwachsverlust 15 %, Erntekostenfreier Erlös 60 /Fm Waldumbau Bruderbach (Di 2; Abt. 15, 0,5 ha) auf 0,5 ha Zuwachsverlust durch flächige Räumung auf 0,5 ha: = 120 Festmeter auf 25 Jahre gesehen = (Berechnung: 100 % Zuwachsverlust auf 0,5 ha (120 Fm in 25 Jahren), Erntekostenfreier Erlös 60 Summe Altensteig: Gemeindewald Simmersfeld Anlegen eines Amphibienteiches (D 5) auf 100 m2 100% Zuwachsverslust auf 200 m2 (Teichgröße incl. Pufferstreifen) 3 Fm Zuwachsverlust und Rand und Folgeschäden: = 250 Gesamtbilanz (Altensteig und Simmersfeld) = Die Kalkulation umfasst lediglich die Wertminderung durch den Zuwachsverlust, die Kosten der Ausgleichsmaßnahmen wurden hier noch nicht berücksichtigt. Die Kosten der Ausgleichsmaßnahmen inkl. der Wertminderung wären durch den Zweckverband zu ersetzen. Der Vorsitzende stellt den Antrag, dass der Gemeinderat der Durchführung der forstrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen auf der gemeindeeigenen Waldfläche Flst. 345 Gemarkung Simmersfeld, wie in der Maßnahme S 18 der Anlage beschrieben, zustimmt. Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu. 3) Jahresrechnung 2015 Die Verwaltung hat den Entwurf der Jahresrechnung 2015 erstellt. Dieser wurde im Verwaltungsausschuss ausführlich besprochen und vorberaten. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Jahresrechnung 2015 deutlich günstiger abschließt, als es im Haushaltsplan veranschlagt war. Die vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von ist aufgrund von Verbesserungen, hauptsächlich im Verwaltungshaushalt, nicht notwendig. Ermöglicht wurde dieses positive Ergebnis im wesentlichen durch die allgemein höheren Steuereinnahmen (Gewerbesteuer, Einkommensteuer, FAG-Zuweisungen und geringere Kreisumlage) und durch ein deutlich besseres Ergebnis im Gemeindewald. Die Allgemeine Rücklage bleibt unverändert bei einem Stand von Der Mindeststand der Rücklage liegt bei rund Eine Entnahme ist also in den Folgejahren möglich. Außerdem konnten Haushaltsausgabereste in erheblichem Umfang in das folgende Jahr übertragen werden, um so die bereits begonnenen Projekte (insbesondere die Breitbandversorgung und die Auflösung der Kläranlage Köllbachtal) zu finanzieren. Der Verwaltungsausschuss hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, die Jahresrechnung 2015 dem Gemeinderat zum Beschluss vorzuschlagen. Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Jahresrechnung 2015 wie vorliegend zu beschließen. Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu. 4) Optionserklärung gem. 27 Abs. 22 UStG, Übergangsvorschrift zur Nichtanwendung des 2b UStG Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 hat der Gesetzgeber in 2b Umsatzsteuergesetz die umsatzsteuerliche Behandlung der öffentlich-rechtlichen Einrichtungen neu gefasst. Seither war die umsatzsteuerliche Beurteilung an das Körperschaftssteuergesetz geknüpft. Demnach bestand eine Umsatzsteuerpflicht nur bei Betrieben gewerblicher Art. Diese steht jedoch nicht im Einklang mit dem europäischen Mehrwertsteuerrecht. Eine Neuregelung war notwendig. Der Gesetzgeber hat der öffentlichen Hand eine gesetzliche Übergangsfrist eingeräumt. Demnach kann eine Kommune durch schriftlichen Antrag bis Ende 2016 erklären, dass sie 2b UStG vorerst nicht anwendet und weiterhin nach altem Recht verfährt. Dies kann jedoch nur einheitlich erfolgen, d.h. eine Beschränkung auf einzelne Tätigkeitsbereiche oder Leistungen ist nicht zulässig. Es wird empfohlen, diese Optionserklärung zur Nichtanwendung des 2b UStG abzugeben. Diese Erklärung kann vor dem mit Wirkung zu Beginn des neuen Kalenderjahres widerrufen werden. Eine Rückkehr zum alten Rechtsstand ist dann nicht mehr möglich. Es besteht aktuell noch eine gewisse Unsicherheit bei der Anwendung des neuen Paragraphen, weil es noch viele Rechtsbegriffe gibt, die noch nicht näher erläutert sind. Hierzu wird ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums erwartet, welches Klarheit schaffen soll. Von daher macht es aktuell durchaus Sinn, bis auf weiteres noch bei der alten Regelung zu bleiben. Der Vorsitzende stellt den Antrag, für sämtliche nach dem und vor dem ausgeführten Leistungen der Gemeinde Simmersfeld weiterhin den 2 Abs. 3 UStG in der am geltenden Fassung anzuwenden. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Optionserklärung gem. 27 Abs. 22 UStG gegenüber dem Finanzamt abzugeben. Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu. 5) Ausschreibung Feuerwehrbedarf 2016/2017 Die Kämmerei hat in Abstimmung mit der Freiwilligen Feuerwehr die aktuelle Bedarfsliste erstellt. Die benötigte Feuerwehrkleidung wurde nicht mit aufgeführt. Die Kostenschätzung weist beim allgemeinen Bedarf eine Summe von 7000 Euro auf, für die Einsatzkleidung wären es 5000 und für den Funkbedarf ca Der Vorsitzende stellt den Antrag, eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen und die in der Bedarfsliste auf-

8 8 Freitag, 2. Dezember 2016 geführten Artikel auszuschreiben. Die Vergabe kann dann in der nächsten Sitzung erfolgen. Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu. 6) Wahl des Bürgermeisters wegen Ablauf der Amtszseit Persönliche Erklärung von Bürgermeister Jochen Stoll Meine sehr geehrten Damen und Herren des Gemeinderates, liebe Bürgerinnen und Bürger, bevor der nächste Tagesordnungspunkt aufgerufen wird, in dem Sie die Modalitäten der Bürgermeisterwahl festlegen, die im nächsten Frühjahr stattfinden wird, möchte ich eine persönliche Erklärung abgeben. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Simmersfeld haben mir im Juni 2009 bei der Bürgermeisterwahl ihr Vertrauen ausgesprochen. Seit dem 23. Juli 2009 übe ich nun das Amt des Bürgermeisters von Simmersfeld aus. Und zwar mit großer Freude. Seitdem konnten wir gemeinsam viel bewegen. Gleich zu Beginn meiner Amtszeit stand der Neubau der Sporthalle an. Der Bau unserer Albblickhalle. Dieses ambitionierte Projekt konnte zügig umgesetzt werden und ich habe Sie in dieser Zeit als ein Gremium kennen und schätzen gelernt, das sehr flexibel, entscheidungsfreudig und mutig ist, aber stets verantwortungsbewusst agiert. Gemeinsam haben wir viele Projekte angepackt und umgesetzt, bei einigen Vorhaben stecken wir mitten in der Umsetzung, und vieles haben wir noch miteinander vor. Ich werde die verschiedenen Sanierungen, Erschließungen nicht einzeln aufzählen, aber es waren einige, weil wir dies zielstrebig Jahr für Jahr umsetzen. Auch sind in dieser Zeit Projekte anderer Träger umgesetzt worden, für die die Gemeinde nicht verantwortlich ist, für die wir uns aber auch eingesetzt haben. Ich denke hier vor allem an die Sanierung der L351 und an die Sanierung der Kreisstraße K4334 von Ettmannsweiler über Beuren nach Überberg. Bei der Entscheidung für eine Beförsterung in eigener Verantwortung haben wir Weitsicht bewiesen. Weitere Herausforderungen erwarten uns. Denken wir etwa an die Stadtsanierung im Ortskern von Simmersfeld, an das Seniorenwohnen hier in Simmersfeld, den einheitlichen Standort von Kinderkrippe, Kindergarten und Grundschule in Simmersfeld, die Breitbandversorgung, die Zurverfügungstellung von Baugelände, die Erweiterung des Interkom Enz-Nagold, an den Anschluss ans Gas-Netz. Miteinander wollen wir Simmersfeld für die Zukunft fit machen und die Weichen richtig stellen. Meine Familie und ich, wir fühlen uns sehr wohl hier in Simmersfeld, dieser besonderen Gemeinde, geprägt von überdurchschnittlichem ehrenamtlichem Engagement. Dass Gemeinsinn hier größer geschrieben wird als anderswo, das ist im Jubiläumsjahr zum 900-jährigen Bestehen von Simmersfeld ganz besonders deutlich geworden. Ein tolles Festjahr mit vielen großen und kleinen Höhepunkten, das uns allen noch lange in allerbester Erinnerung bleiben wird. Sehr gerne würde ich weitere acht Jahre als Ihr Bürgermeister mithelfen, dass Simmersfeld lebenswert und liebenswert bleibt. Sehr gerne möchte ich mit Ihnen gemeinsam diese unsere Gemeinde positiv weiterentwickeln. Deshalb bewerbe ich mich im Frühjahr 2017 um eine weitere Amtszeit als Simmersfelder Bürgermeister. Der Vorsitzende, Jochen Stoll, verlässt das Gremium und nimmt im Zuhörerbereich Platz. Der Stellvertreter Gemeinderat Norbert Wurster übernimmt die Leitung der Sitzung Die Amtszeit von Herrn Bürgermeister Jochen Stoll endet mit Ablauf des Das Landratsamt Calw hat die Verwaltung darum gebeten, rechtzeitig den Beschluss des Gemeinderates über 1. die Festsetzung des Wahltages und des Tages einer etwaigen Neuwahl, 2. die Stellenausschreibung, 3. die Bildung des Gemeindewahlausschusses herbeizuführen und der Kommunalaufsicht, durch Vorlage eines Auszuges aus der Verhandlungsniederschrift des Gemeinderates, zu berichten. Die Mitglieder des Gemeinderates haben über die Vorgehensweise der Wahlvorbereitung beraten und zur Beschlussfassung Vorschläge erarbeitet. Dabei sind zahlreiche Termine und Bestimmungen zu beachten. Nach 47 Abs. 2 GemO ist die Stelle des Bürgermeisters spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben. Als Wahltag wird der (Sonntag) vorgeschlagen. Nächst möglicher Termin wäre dann der Eine etwa notwendig werdende Neuwahl hat frühestens am 2. und spätestens am 4. Sonntag nach dem Wahltag zu erfolgen ( 45 Abs. 2 GemO). Da das Mitteilungsblatt aber freitags erscheint, kann die Neuwahl erst nach drei Wochen erfolgen, da es sonst nicht möglich ist die neuen Bewerber zu veröffentlichen, was aber erforderlich ist. Als Wahltag für eine evtl. Neuwahl wird der (Sonntag) vorgeschlagen. Wäre dann der der Wahltag würde sich die Neuwahl auf den verschieben. Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters ist gemäß 47 Abs. 2 GemO spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben. Eine ordnungsgemäße Stellenausschreibung setzt voraus, dass ein größerer Kreis interessierter Personen von der Veröffentlichung Kenntnis nehmen kann. Nach der Verwaltungsvorschrift zu 47 GemO ist dies bei einer Ausschreibung im Staatsanzeiger Baden-Württemberg der Fall. Stellenausschreibung im Staatsanzeiger am Freitag, (Woche 6) wird vorgeschlagen. Die Stellenausschreibung kann im Staatsanzeiger beliebig oft wiederholt werden (kostenpflichtig). Ebenso ist die Veröffentlichung der Ausschreibung in der Tagespresse oder anderen (Print-) Medien möglich. In der Stellenausschreibung ist eine Frist für die Einreichung der Bewerbungen festzusetzen. Das Ende dieser Frist darf frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag festgesetzt werden ( 10 Abs. 1 KomWG). Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung. Als Ende der Einreichungsfrist für die Bewerbungen wird der (Montag) vorgeschlagen. Die Einreichungsfrist für neue Bewerbungen bei einer evtl. Neuwahl nach 45 Abs. 2 GemO, beginnt am ersten Werktag nach der ersten Wahl; ihr Ende darf vom Gemeinderat frühestens auf den dritten Tag nach dem Tag der ersten Wahl festgesetzt werden. Innerhalb der Einreichungsfrist können auch die zur ersten Wahl zugelassenen Bewerbungen zurückgenommen werden ( 10 Abs. 2 KomWG). Eine nochmalige Stellenausschreibung ist nicht erforderlich. Als Ende der Einreichungsfrist für die Bewerbungen bei einer evtl. Neuwahl wird der (Donnerstag) vorgeschlagen. Der Gemeindewahlausschuss beschließt über die Zulassung der Bewerbungen spätestens am 16. Tag, für die Neuwahl nach 45 Abs. 2 GemO spätestens am 9. Tag vor dem Wahltag. Als Tag der Beschlussfassung über die Zulassung der Bewerbungen wird der (Montag), bei einer evtl. Neuwahl der (Donnerstag) vorgeschlagen. Nach den Ausführungen im Kommentar zur Gemeindeordnung nach 47 Abs. 2 Satz 2 GemO, steht es im Ermessen der Gemeinde (Gemeinderat), ob sie den Bewerbern die Gelegenheit zur Vorstellung gibt. Nach den Ausführungen im Kommentar zur Gemeindeordnung von Kunze/Bronner/von Roteberg zu 47 (Randnummer 14) hat sich der Gemeinderat bei seiner Entscheidung, ob er eine Bewerbervorstellung durchführen will, von sachgerechten Erwägungen leiten zu lassen und zu berücksichtigen, dass eine Bewerbervorstellung bei einer Volkswahl ein wichtiges Mittel zur Information der Bevölkerung ist. Es wird vorgeschlagen, die etwaige Bewerbervorstellung beim Eingang von mehreren Bewerbungen auf Freitag, den festzulegen in der Albblickhalle in Simmersfeld Der stellv. Vorsitzende, Gemeinderat Norbert Wurster, stellt den Antrag, als Wahltag den zu nehmen und alle anderen Termine entsprechend den Vorschlägen festzusetzen. Der stellv. Vorsitzende, Gemeinderat Norbert Wurster, stellt den Antrag, folgende Personen in den Gemeindewahlausschuss zu berufen:

9 Freitag, 2. Dezember Vorsitzender: Norbert Wurster Stellv. Vorsitzender: Isabell Mayer 1. Beisitzer: Herbert Müller Stellvertreter: Herbert Roller 2. Beisitzer: Marianne Herter-Lutz Stellvertreter: Inge Münster Schriftführer: Werner Schwemmle Stellvertreter: Frieder Waidelich Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu. Der stellv. Vorsitzende, Gemeinderat Norbert Wurster, stellt den Antrag den von der Verwaltung vorgeschlagenen Stellenausschreibungsentwurf zu übernehmen. Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu. 7) Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen Negativzeugnisse Der Gemeinderat erteilte ein Negativzeugnis, macht also von den etwaigen Vorkaufsrechten keinen Gebrauch. 8) Verschiedenes/Bekanntgaben Gemeinschaftsschule Altensteig Die Stadt Altensteig strebt die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in Altensteig an und bittet um Stellungnahme bis Aus Sicht des Schulverbandes Simmersfeld bestehen hiergegen keine Bedenken, dies wurde auch mit der Stadt Bad Wildbad abgestimmt. Holzkaufverträge Der Vorsitzende gibt den Abschluss von fünf Holzkaufverträgen über 448,00 fm mit einem Gesamtwert von ,83 bekannt. Gemeinde Simmersfeld Landkreis Calw Jahresrechnung 2015 Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Simmersfeld nach 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung festgestellt. Es wurde folgender Beschluss gefasst, der nach 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung ortsüblich bekannt gegeben wird: Die Jahresrechnung 2015 wird wie folgt festgestellt: 1) Der Gemeinderat anerkennt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 in der von der Finanzverwaltung gefertigten Fassung und stellt das Ergebnis der Haushaltswirtschaft wie folgt fest: a) Es betragen die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt je ,85 Vermögenshaushalt je ,50 insgesamt je ,35 b) Die Zuführungsrate des Vermögenshaushalts an den Verwaltungshaushalt beträgt ,61 c) Es gibt keine Veränderungen der Allgemeinen Rücklage. Der Stand zum beträgt: ,40 2) Es wurden in folgender Höhe Haushaltsreste gebildet: a) Vermögenshaushalt Einnahmen ,00 b) Vermögenshaushalt Ausgaben ,97 3) Der Gemeinderat hat von dem Nachweis der Kassenreste, wie sie in der Anlage ausgewiesen sind, Kenntnis genommen. Sie betragen: im Verwaltungshaushalt Einnahmen ,47 im Verwaltungshaushalt Ausgaben 0,00 im Vermögenshaushalt Einnahmen 734,20 im Vermögenshaushalt Ausgaben 0,00 Die Jahresrechnung 2015 mit Rechenschaftsbericht liegt an 7 Tagen aus und zwar von Montag, den bis Dienstag, den (je einschließlich) auf dem Rathaus Simmersfeld, Gemeindekasse, während der üblichen Dienststunden zur Einsicht aus. Simmersfeld, den gez. Jochen Stoll, Bürgermeister i i i i i i i i i i i i i i i i i Christbaumverkauf i am Samstag, den 17. Dezember 2016 von i Uhr am Bauhof in Simmersfeld i i Wie in den vergangenen Jahren übernimmt wieder die i Firma Braun aus Gaugenwald den Christbaumverkauf i für alle Ortsteile am Bauhof in Simmersfeld. i Es handelt sich um Bäume aus Christbaumkulturen; i daher kann von einem schönen Angebot an Christbäumen ausgegangen werden. i i Alle Weissacher und Flachter Waldbäume i i i i i i i i i i i i i i i i i Seniorennetzwerk Essen in der Schülermensa für Senioren und Seniorinnen Es ist möglich, dass auch Senioren und Seniorinnen in der Schülermensa der Albblickschule Simmersfeld montags und donnerstags Mittagessen gehen können. Anmelden hierfür kann man sich auf dem Rathaus Simmersfeld bei Frau Walz-Bauer, Tel.: Der Preis pro Essen beträgt 5,00. Wir weisen darauf hin, dass alle unsere Speisen Allergene enthalten können. Für Allergiker liegt auf dem Rathaus die Inhaltsstoffliste der jeweiligen Speisen aus. Speiseplan KW 50: Mo Schwäbische hausgeschabte Käsespätzle mit Salat Anmeldung bis Mittwoch, um Uhr Speiseplan KW 51: Mo Geschnetzeltes Hühnerbrüstchen mit Früchten in Currysoße und thailändischem Duftreis Anmeldung bis Mittwoch, um Uhr Andere Ämter Landratsamt Calw Bestellung Bezirksschornsteinfegermeister Herr Thomas Uftring, Glashäuserstr. 34, Seewald, Tel.: , ist seit dem bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger des Kehrgebiets Calw Nr. 9. Er tritt die Nachfolge von Herrn Gerhard Uftring an. Sprechstunde des Patientenfürsprechers Im Dezember 2016 finden die Sprechstunden des Patientenfürsprechers für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen und ihre Angehörigen für den Landkreis Calw und das Klinikum Nordschwarzwald am Mittwoch, und Mittwoch, jeweils von 15 bis 17 Uhr im Büro der Patientenfürsprecher im Gemeinschaftshaus CAFINO des Klinikums Nordschwarzwald, Zentrum für Psychiatrie Calw, Lützenhardter Hof, Calw-Hirsau (Erdgeschoss Raum Nr. 015) statt. Individuelle Beratungstermine außerhalb der Sprechstunde können auch unter Telefon vereinbart werden. Sitzung des Verwaltungs- und Wirtschaftsausschusses Am Montag, 5. Dezember 2016, tagt der Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss (VWA) des Kreistags um 15 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Landratsamts Calw (A 200). Zu Beginn der öffentlichen Sitzung berät das Gremium über den Haushalt 2017 und den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Immobilien der Kreiskrankenhäuser Calw und Nagold. Im An-

10 10 Freitag, 2. Dezember 2016 schluss werden die Ausschussmitglieder über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen in Kenntnis gesetzt. Des Weiteren stellt die Verwaltung den aktuellen Stand des Erhaltungsprogramms der Kreisstraßen 2016/2017 vor. Der VWA hatte am die Erhaltungsmaßnahmen auf Kreisstraßen für die Jahre 2016 und 2017 beschlossen. Das Gremium wird außerdem über den Zuschuss des Landkreises Calw zum Projekt KONUS beraten. Durch dieses besteht für Gäste im gesamten Schwarzwald die Möglichkeit, den öffentlichen Personennahverkehr kostenlos zu nutzen. Die Kooperation mit der chinesischen Stadt Huai an und der aktuelle Stand der Digitalisierung im Landkreis Calw werden ebenfalls Thema der Sitzung sein. Weitere Tagesordnungspunkte sind die Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung für die Johann-Georg-Doertenbach- Schule für zwei Drehmaschinen sowie die Vergabeentscheidung der Postdienstleistungen. Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, an der öffentlichen Sitzung als Zuhörer teilzunehmen. Auf der Homepage des Landkreises Calw ( sitzungsunterlagen) können die öffentliche Tagesordnung und die dazugehörigen Sitzungsunterlagen für die Sitzung des Verwaltungs- und Wirtschaftsausschusses eingesehen werden. Weitere Ämter Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg - Anstalt des öffentlichen Rechts - Hohenzollernstr. 10, Stuttgart Meldestichtag zur Tierseuchenkassenbeitragsveranlagung für 2017 ist der Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2016 versandt. Sollten Sie bis zum keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf 20 des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung. Bitte beachten: ab 2017 sind die Tierzahlen getrennt nach dem jeweiligen Standort der Tiere zu melden. Sie erhalten für jeden uns bekannten Standort jeweils einen Meldebogen. Zum Tierseuchenkassenbeitrag 2017 wird der Gesamtbestand der gemeldeten Tiere aller Standorte veranlagt. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2017 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2017 einen Meldebogen. Meldepflichtige Tiere sind: Pferde, Schweine, Schafe, Bienenvölker (sofern nicht beim Landesverband gemeldet), Hühner, Truthühner/Puten Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen. Nicht meldepflichtig sind: - Gefangengehaltene Wildtiere (z.b. Damwild, Wildschweine) - Esel, Ziegen, Gänse und Enten Zur Ermittlung der Anzahl der gehaltenen Ziegen in Baden- Württemberg fragt die Tierseuchenkasse auf freiwilliger Basis die Ziegenzahlen ab. Sollten Sie keinen Meldebogen erhalten haben, so können Sie die Anzahl der Ziegen auch formlos schriftlich mit Angabe Ihrer Adressdaten melden. Werden bis zu 49 Hühner und/oder Truthühner und keine anderen meldepflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und /oder Truthühner. Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden. Zu melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Schweine-, Schaf- und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis selbstständig an die HI-Tierdatenbank zu melden. Nähere Informationen und Kontaktdaten erhalten Sie über das Informationsblatt welches mit dem Meldebogen verschickt wird bzw. auf unserer Homepage unter Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern hingewiesen. Bienenvölker sind bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg meldepflichtig die nicht in einem der Imkerverbände gemeldet sind. Bitte beachten Sie auch, dass wenn sich die Anzahl an Bienenvölker im laufenden Jahr um mehr als 20 % mindestens 10 Völker erhöht, Nachmeldepflicht besteht. Mitglieder eines Imkerverbands melden bitte beim Imkerverband nach, alle anderen bei der Tierseuchenkasse. Zu beachten ist hierbei, dass in der Zeit vom 1. April bis 30. September je Bienenvolk ein Ableger frei ist. Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre, erhaltene Leistungen, etc.) einsehen. Tierseuchenkasse Baden-Württemberg Anstalt des öffentlichen Rechts Hohenzollernstr. 10R, Stuttgart Telefon: 0711 / , Fax: 0711 / , info@tsk-bw.de, Internet: Gemeinschaft der Energieberater im Landkreis Calw Adventskalender der Gemeinschaft der Energieberater: 130 Preise gewinnen! Was lässt sich aus Bambus und Resten von Sicherheitsgurten herstellen? Was bedeutet Upcycling? Wie viel Strom spart der Austausch veralteter Heizungspumpen, wie lassen sich Heizkosten unkompliziert senken? Die Beantwortung dieser und weiterer Fragen beim diesjährigen Adventskalender der Gemeinschaft der Energieberater e.v. führt postwendend zum jeweiligen Gewinnspiel. Hinter den Türchen des Kalenders verbergen sich Quizfragen und Tipps zu den unterschiedlichsten Energiethemen und auch ein paar nette Spiele. Zu finden ist der Adventskalender unter Klicken Sie gleich am 1. Dezember los, das erste Türchen geht auf. Wer die richtige Antwort weiß, hat Aussicht auf einen von über 130 klimafreundlichen Sachpreisen im Gesamtwert von rund Euro: Zu gewinnen gibt es ein intelligentes Raumtemperatur-Set, nachhaltiges Küchenpapier, regionale Produkte aus Schafwolle, Sonnengläser, Streumittel aus ungewöhnlichem Rohstoff, hochwertiges Druckpapier, ein LED-Windrad, Produkte aus Naturkautschuk, Gutscheine für einen Heizungspumpentausch, zahlreiche Bücher, ein Solar- Ladegerät, Zeitschriften-Abos und vieles mehr. Wer jetzt zu Hause mit dem Energiesparen beginnen will oder Fragen zum Thema hat, wendet sich an die Gemeinschaft der Energieberater e.v., deren Fachleute informieren neutral über energetische Sanierung, erneuerbare Energien und alle relevanten Fördermöglichkeiten. Die Erstberatung ist kostenlos. Anmeldung unter Tel (Mo-Fr, 8-12 Uhr). Hinter jedem Türchen des Adventskalenders warten Sachpreise oder interessante Informationen.

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