Hilfestellung für Praxen zur Einführung der Telematikinfrastruktur

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1 Hilfestellung für Praxen zur Einführung der Telematikinfrastruktur Stand: Dezember 2017 Erste Installationen in den Praxen ab sofort möglich Als erster Hersteller der elektronischen Praxisausweise, der sogenannten SMC-B Karten, wurde am 6. Dezember 2017 die Bundesdruckerei für den vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Sektor von der KBV zugelassen. Somit ist nun eine erste Reihe aller Komponenten auf dem Markt, die zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) benötigt werden. Die gematik geht davon aus, dass im Laufe der nächsten Monate weitere Komponenten- Zulassungen hinzukommen werden, sodass bis zum Frühjahr 2018 eine geeignete Auswahl an Produkten auf dem Markt verfügbar sein wird. Zudem ist zu erwarten, dass die Preise für die Konnektoren fallen. Das ist auch ein Grund, warum die Pauschalen für die Erstausstattung gem. Anlage 2 der Finanzierungsvereinbarung pro Quartal um zehn Prozent sinken. Und sollten sich die Preise nicht wie gewünscht entwickeln, hat die KBV angekündigt, mit dem GKV-Spitzenverband nach zu verhandeln. Denn nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kostenpauschalen für die Erstausstattung der Praxen und den laufenden Betrieb zu übernehmen.

2 Seite 2 Details zum aktuellen Stand Nachfolgend eine Übersicht zum Bereitstellungsstand der einzelnen Komponenten, die Sie in Ihrer Praxis / Einrichtung zur TI Anbindung benötigen. Komponente Aktueller Stand Ausblick (nach Auskunft gematik) Internetanschluss 1 (DSL, VDSL, Kabel, UMTS oder LTE) Basisvoraussetzung für alle weiteren TI- Komponenten; von Praxis / Einrichtung selbst bereitzustellen - VPN-Zugangsdienst Konnektor Stationäres Kartenterminal SMC-B Praxisausweis HBA Arzt-/ Psychotherapeutenausweis (bei Bedarf) Anpassung Praxisverwaltungssystem (PVS) CGM VPN-Zugangsdienst (Fa. CGM) durch die gematik zugelassen KoCoBox MED+ (Fa. KoCo Connector, zur CompuGroup Medical gehörendes Unternehmen) durch die gematik zugelassen ORGA 6141 online (Fa. Ingenico Healthcare) durch die gematik zugelassen Bundesdruckerei durch die gematik und KBV zugelassen Zertifiziert und verfügbar - über BLÄK bzw. PTK Bayern beziehbar Bestätigung der gematik, dass sie für den Einsatz in der TI geeignet sind (nur Systeme, die auch eine KVDT-Zulassung der KBV haben). Auf der Seite der KBV können Sie die bereits erteilten Bestätigungen einsehen: _TI_Komponenten.pdf weitere Dienstanbieter folgen vermutlich erst im Frühjahr 2018 zwei weitere Produkte sollen im Frühjahr 2018 folgen; ein weiteres Produkt Mitte 2018 weitere Produkte sollen im Frühjahr 2018 folgen Weitere Anbieter sollen Anfang/ Frühjahr 2018 folgen - bis 10. August 2018 sollen alle PVSe die KBV-Zulassung erhalten; bis dahin ist die Bestätigung der gematik, dass das jeweilige PVS für den Einsatz in der TI geeignet ist, ausreichend. 1 Beim Internetanschluss einer Praxis / Einrichtung sind die Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis ( insbesondere Kapitel 5.3 Sicherheitsvorkehrungen bei externer elektronischer Kommunikation zu beachten. Über den TI-Konnektor wird eine gesicherte Verbindung aufgebaut, die den Zugriff aus dem offenen Internet heraus verhindert. Gefahren von außerhalb sind somit im Rahmen von TI-Anwendungen (z.b. VSDM) ausgeschlossen, müssen aber bei einem herkömmlichen Internetgebrauch weiterhin berücksichtigt werden.

3 Seite 3 Erstattungsbeträge im Überblick Pauschale für die Erstausstattung bestehend aus: Konnektor: Euro bis 720 Euro, je nach Anschaffungszeitpunkt Stationäres Kartenterminal: 435 Euro pro Terminal (KT), abhängig von Praxisteilnehmerzahl (1-3 Ärzte 2 : 1 KT; 4-6 Ärzte: 2 KT; über 6 Ärzte: 3 KT) 2 Gemeint sind Vollzeitäquivalente Mobiles Kartenterminal: 350 Euro (nur für ausgelagerte Praxisstätten und für Vertragsarzt mit mindestens halber Zulassung und mindestens drei Haus- und/oder Heimbesuchen im Quartal bzw. bei Teilnahme an einem Kooperationsvertrag nach 119b SGB V Startpauschale: 900 Euro einmalig Beträge für den laufenden Betrieb 3 : Wartung Komponenten/Updates: 298 Euro pro Quartal bis einschließlich 2. Quartal Euro pro Quartal ab 3. Quartal 2018 SMC-B Praxisausweis: 23,25 Euro je Quartal je Karte HBA Arzt-/PT-Ausweis: 11,63 Euro je Quartal je Karte 3 Hinweis: Im ersten Quartal der Nutzung werden die laufenden Betriebskosten ab dem Monat, in dem die Praxis an die TI angeschlossen ist, anteilig übernommen.

4 Seite 4 Weitere wissenswerte Details In der Finanzierungsvereinbarung, die zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde, wurden einige Besonderheiten festgelegt, die Sie vor einem potenziellen Vertragsabschluss zur TI-Einrichtung bedenken sollten. Die Höhe der Finanzierungspauschale richtet sich nicht nach dem Zeitpunkt der Bestellung, sondern nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Sämtliche Pauschalen und Zuschläge, die die Krankenkassen Ihnen für den Anschluss und den Betrieb der TI zahlen, erhalten Sie erst ab dem ersten Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) also, wenn Sie die erste egk mit Ihrem neuen stationären Kartenterminal eingelesen haben und dabei die Versichertendaten des Patienten auf der Chipkarte automatisch online geprüft wurden. Diese Regelung gilt auch für den Zuschuss zum elektronischen Heilberufsausweis. Sie erhalten eine einmalige Startpauschale in Höhe von 900 Euro - zusätzlich zu den Geldern für Konnektor und Kartenterminal(s). Diese Pauschale soll alle Kosten zur Online-Anbindung Ihrer Praxis / Einrichtung an die TI mittels VPN-Zugangsdienst abdecken, einschließlich Anschlussgebühr für VPN-Zugangsdienst Installation aller Komponenten Schulungen bzw. Einweisungen in der Praxis / Einrichtung Ausfallzeiten der Praxis / Einrichtung während Installation und Einweisung Implementierung in / Anpassung PVS Zeitaufwand VSDM in der Startphase Die Startpauschale enthält somit einen Anteil für den Zusatzaufwand Ihrer Praxis / Einrichtung, und ist nicht nur für die Installation durch einen IT-Dienstleister vorgesehen. Die Beträge für den laufenden Betrieb in Bezug auf Komponenten-Wartung und -Updates decken konkret folgende Kosten ab: laufende Gebühren für den VPN-Zugangsdienst Betrieb des Konnektors, u.a. inkl. Wartung, Support und Updates Betrieb der stationären Kartenterminals, u.a. inkl. Wartung, Support und Updates Betrieb der mobilen Kartenterminals, inkl. Wartung, Support, Updates und Konfiguration Die Betriebskosten sollten demnach ein kostenloses Update für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) des Konnektors enthalten.

5 Seite 5 Bei Angeboten von PVS-Herstellern / TI-Anbietern zu beachten Lesen Sie das Ihnen vorliegende Angebot ganz genau durch und achten Sie vor allem auf das Kleingedruckte. Stellen Sie sicher, dass das Angebot alle oben aufgeführten Details wie kostenloses QES- Update, Zusatzaufwand Ihrer Praxis für die Einrichtung, usw. berücksichtigt. Gehen Sie keine Vertragslaufzeiten ein, die Ihnen unerklärlich lang erscheinen (als Richtwert: 12 bis 24 Monate sind angemessen). Überprüfen Sie, ob das Angebot eine Gewährleistung in Bezug auf Defekte enthält, sodass ein zeitnaher Austausch der Geräte sichergestellt ist. Als Zahlungsziel sollten Sie, wenn möglich, mindestens acht Wochen nach Installation vereinbaren. Was Sie jetzt tun sollten Die Entscheidung, wann der beste Zeitpunkt für die Anbindung Ihrer Praxis an die TI ist, können nur Sie treffen. Erste Kontaktperson sollte für Sie der IT-Ansprechpartner Ihres Vertrauens sein, insbesondere bei Fragen zur Bestellung der Komponenten, zur Installation und der Klärung wann Ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) TI-fähig ist. Falls die PVS-Hersteller nicht bis Mitte August 2018 gegenüber der KBV nachweisen können, dass ihr System TI-fähig ist, wird den betroffenen Systemen nämlich die sogenannte KVDT-Zertifizierung entzogen. Im Klartext bedeutet das: Abrechnungsdateien, die mit PV-Systemen ohne erfolgtem TI- Bestätigungsverfahren eingereicht werden, müssen von den KVen abgelehnt werden. Ihr IT-Ansprechpartner kann auch gut beurteilen, ob eine einleitende Überprüfung der technischen Voraussetzungen in Ihrer Praxis / Einrichtung erforderlich ist, und wann für Sie ein geeigneter Zeitpunkt für einen Anschluss an die TI ist. Mit ihm sollten Sie im Vorfeld zur TI- Anbindung auch das Thema Internetanschluss in Ihrer Praxis besprechen. Klären Sie vor Vertragsunterschrift und Vereinbarung des Installationstermins, ob alle notwendigen Komponenten wie Konnektor, VPN-Zugangsdienst, stationäres Kartenterminal und Praxisausweis lieferbar sind, und ob die gesamte erforderliche Infrastruktur noch im selben Quartal in Ihrer Praxis installiert werden kann. Anderenfalls sollten Sie vertraglich fixieren, dass Sie die Komponenten zu dem Preis erhalten, der durch die Höhe der Finanzierungspauschale zum Zeitpunkt der Installation abgedeckt ist. Verbindliche Bestellungen mit langen Lieferzeiten können ansonsten problematisch sein.

6 Seite 6 Nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben müssen Praxen, die ab dem 1. Januar 2019 kein VSDM durchführen, mit Honorarabzügen i.h.v. 1% rechnen. Den Praxisausweis (SMC-B Karte) können Sie nur über die Online-Portale zugelassener Kartenanbieter beantragen. Eine Bestellung direkt bei der KVB ist nicht möglich. Lassen Sie sich wegen der Anzahl der zu bestellenden Praxisausweise am besten von Ihrem Systembetreuer beraten, da die erforderliche Menge von der jeweiligen Praxiskonstellation und technischen Infrastruktur abhängt. Laut TI-Finanzierungsvereinbarung wird lediglich ein Praxisausweis pro Betriebsstätte finanziert. Besteht Anspruch auf ein mobiles Kartenterminal, wird hierfür ein weiterer Praxisausweis finanziert. Da aber bisher noch keine neuen mobilen Kartenterminals von der gematik zugelassen wurden, werden für diese Zwecke auch noch keine Praxisausweise benötigt. Beachten Sie bei der Vereinbarung des Installationstermins, dass der Praxisausweis nach der Beantragung im Online-Portal des Anbieters erst hergestellt und ausgeliefert werden muss, was in der Regel zwei bis drei Wochen dauert. Innerhalb von vier Wochen nach Erhalt von Praxisausweis und PIN-Brief müssen Sie den Praxisausweis im Online-Portal des Kartenherstellers freischalten.

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