Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 6/2017

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 6/2017"

Transkript

1 Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 6/2017 Magdeburg, den 27. November2017 Inhalt 1. Änderungen im Beteiligungsverfahren bei Flächendifferenzen Länderübergreifende Antragstellung ab 2018 bei Antragstellern mit Flächen in verschiedenen Bundesländern Neue Regelungen für Direktzahlungen (Omnisbusverordnung) Wolfsprävention und Cross Compliance Landwirtschaftliches Beratungswesen in Sachsen-Anhalt Termine Änderungen im Beteiligungsverfahren bei Flächendifferenzen Bereits ab dem Jahr 2017 waren im Rahmen der Agrarantragstellung im Betriebssitzland ausschließlich geographische Flächennachweise einzureichen. Auf Grund der Besonderheiten des geographischen Antragsverfahrens als ein neues, qualitativ höherwertiges Verfahren in Verbindung mit dem Verfahren der Vorab-Gegenkontrollen (Pre-Check) kann die Verwaltung, im Gegensatz zu den rein numerischen Verfahren der Vorjahre, bereits jetzt zwischen Existenz und Bewirtschaftungsbeanstandungen (festgestellte Überlappungen) unterscheiden und diese entsprechend zuordnen, ohne dass dazu eine Beteiligung eines Antragstellers erforderlich wird. Darüber hinaus überwiegt der Anteil an Bagatellabweichungen, welche ohnehin nur begrenzt aufklärbar sind. Vor diesem Hintergrund verzichtet die Verwaltung künftig, auch im Rahmen der Verwaltungsvereinfachung, auf eine Beteiligung der Antragsteller zu den Ergebnissen des graphischen Flächenabgleichs. Die grundsätzliche Möglichkeit der Beteiligung der Antragsteller durch die ÄLFF bleibt jedoch bestehen, insbesondere bei größeren Abweichungen bzw. im Rahmen des externen ZID Flächenabgleichs. Etwaige zahlungsmindernde Differenzen werden im Prämienbescheid dargestellt. Wichtig zur Beurteilung und Plausibilisierung etwaiger Kürzungen aus Sicht des Antragstellers ist die Bereitstellung graphischer Informationen.

2 - 2 - Vorgesehen ist die Bereitstellung eines Überlappungsshapes, welches den Antragstellern über das ELAISA-Portal zeitgleich mit dem Versand der Bewilligungsbescheide für die Direktzahlungen zur Verfügung gestellt werden soll. Dieses Überlappungsshape kann durch die Antragsteller in die Antragssoftware 2017 eingelesen werden, um damit die durch die Verwaltung festgestellten Flächenabweichungen / Überlappungen sichtbar zu machen. 2. Länderübergreifende Antragstellung ab 2018 bei Antragstellern mit Flächen in verschiedenen Bundesländern Die hier aufgeführten Informationen sind insbesondere für Antragsteller relevant, die landwirtschaftliche Flächen in mehreren Bundesländern bewirtschaften! Antragsteller, die neben Flächen in ihrem Betriebssitzland (z.b. in Sachsen- Anhalt) auch Flächen in mindestens einem anderen Bundesland (Belegenheitsland, z.b. Niedersachsen) bewirtschaften, haben für den Erhalt von Direktzahlungen ab dem Jahr 2018 wie bisher ihren Sammelantrag mit allen erforderlichen Angaben im Betriebssitzland zu stellen und dabei alle Flächen, die im Betriebssitzland liegen, im geographischen System für die Antragstellung des Betriebssitzlandes einzuzeichnen. In dem bei dem Betriebssitzland einzureichenden Sammelantrag sind zu Kontrollzwecken auch die Belegenheitsländer zu bezeichnen, in denen der Antragsteller Flächen bewirtschaftet. Diese Flächen sind jedoch in dem geographischen System für die Antragstellung des Belegenheitslandes bzw. der Belegenheitsländer zu erfassen bzw. einzureichen, wo die Flächen und CC- Landschaftselemente (LE) räumlich liegen. Maßgebliche Begriffsdefinitionen Betriebssitzland: Das Bundesland, in dem ein Antragsteller in Form einer natürlichen Person durch das örtlich zuständige Finanzamt zur Einkommenssteuer veranlagt wird. Bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ist der Sitz der Geschäftsleitung ausschlaggebend. Der Sammelantrag auf Agrarförderung wird regelmäßig bei der zuständigen Behörde im Betriebssitzland gestellt. Belegenheitsland: Weitere Bundesländer, in denen ein Antragsteller nicht seinen Betriebssitz hat, jedoch landwirtschaftliche Flächen bewirtschaftet und diese beantragt. Die graphische Erfassung der Flächen im Belegenheitsland ermöglicht einen korrekten Abgleich gegen das Referenzsystem des jeweiligen Belegenheitslandes, die korrekte Überprüfung der Überlappung gemeldeter Flächen mit

3 - 3 - Flächen anderer Antragsteller sowie die Prüfung von Lage und Größe der gemeldeten Flächen. Antragsteller mit Flächen in mehreren Bundesländern müssen ab dem Jahr 2018 die Antragstellung in zwei Schritten vornehmen: 1.) Vorstufe: Einreichung der Flächen im Belegenheitsland dies ist kein gültiger Sammelantrag! Es sind die im Belegenheitsland liegenden Flächen mit ihren Nutzungen direkt im geographischen Antragssystem des Belegenheitslandes als Geometrien zu erfassen und mit dem gültig unterschriebenen Datenbegleitschein im Belegenheitsland einzureichen. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor Antragstellung mit der Verwaltung des entsprechenden Belegenheitslandes in Verbindung, um sich ggf. frühzeitig für eine Antragstellung registrieren zu lassen. 2.) Einreichung des Sammelantrags im Betriebssitzland bis zum unter Berücksichtigung und alphanumerischer Angabe der im Belegenheitsland beantragten Flächen. Zusätzlich sind im Sammelantrag die entsprechenden Belegenheitsländer zu benennen. Dasselbe Verfahren gilt für eventuell vom Antragsteller vorzunehmende Änderungen oder sonstige Anpassungen seines ursprünglich gestellten Sammelantrags. Bei Änderungen hinsichtlich der Flächen im Belegenheitsland (z.b. Niedersachsen) sind diese auch im Antragssystem des Belegenheitslandes (z.b. Niedersachsen) vorzunehmen. Alle anderen Änderungen oder Anpassungen am Sammelantrag erfolgen grundsätzlich gegenüber dem Betriebssitzland (Sachsen-Anhalt). Nachmeldungen bzw. Änderungen an im Belegenheitsland gelegenen Flächen sind innerhalb der Antragsfrist ausschließlich im Antragssystem des Belegenheitslandes zu erfassen. Zusätzliche Meldungen oder Änderungsmitteilungen an das Betriebssitzland sind nicht erforderlich. Belegenheitsland und Betriebssitzland tauschen gegenseitig die jeweils vorliegenden Flächeninformationen zu dem eingereichten Sammelantrag aus. Auswirkungen im Verfahren der Vorab-Gegenkontrollen (VAG, Pre- Check) ab 2018 Der Antragsteller bekommt im Rahmen der Vorab-Gegenkontrollen zu seinen im Betriebssitzland liegenden Flächen ein Prüfungsergebnis durch die zuständige Behörde des Betriebssitzlandes. Für die außerhalb des Betriebssitzlandes liegenden Flächen erhält der Antragsteller eine gesonderte Mitteilung durch die zuständige Behörde des Belegenheitslandes. Die Rückmeldung des Antragstellers zu den Ergebnissen der Vorab-Gegenkontrollen hat dann fristgerecht für die Flächen im Betriebssitzland gegenüber dem Betriebssitzland und für die Flächen im Belegenheitsland gegenüber dem Belegenheitsland zu erfolgen.

4 - 4 - Weiteres Verfahren Die Bewilligung und Auszahlung von Direktzahlungen erfolgt - wie bisher einheitlich von dem Betriebssitzland auf der Basis aller bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen des Antragstellers sowie seiner vorhandenen Zahlungsansprüche und nach Würdigung der Ergebnisse der Verwaltungsund Vor-Ort-Kontrollen. Nähere Informationen erhalten Sie Anfang 2018 von Ihrem Betriebssitzland. Eine Übersicht aller zuständigen Behörden Deutschlands sowie die Zugangsinformationen zu den Antragssystemen der einzelnen Bundesländer erhalten Sie ab Januar 2018 auf der ZID Datenbank. Wichtiger Hinweis: In Vorbereitung des Antragsverfahrens 2018 wird dringend auf die Notwendigkeit des Vorhandenseins einer aktuellen ZID-PIN hingewiesen, da 2018 ausschließlich auf diesem Weg der Zugang zum WEB-Antragsverfahren möglich ist. Sofern keine (gültige) PIN für den ZID-Zugang vorliegt, ist diese schnellstmöglich zu beantragen (der Vorgang kann unter Umständen mehrere Tage in Anspruch nehmen). Bitte reichen Sie dazu das Formular <<PIN_Antrag.pdf>> bei Ihrem zuständigen ALFF ein. Dieses finden Sie auf dem ELAISA-Portal unter Leerformulare und Informationen. Die PIN wird Ihnen dann per Post zugeschickt. Es handelt sich hierbei um eine Initialisierungs-PIN; d.h. Sie werden bei der Erst-Nutzung sofort zur Eingabe einer neuen, dann nur Ihnen bekannten PIN aufgefordert. Das Passwort muss aus 6 Zahlen bestehen und darf nicht mit einer Null beginnen. Bitte verwahren Sie diese PIN sorgfältig und vermeiden Sie den Missbrauch durch Dritte. Es wird darauf hingewiesen, dass die PIN von der erstmaligen Eingabe an 24 Monate ihre Gültigkeit behält. Nach diesen 24 Monaten werden Sie von der ZID automatisch zu einer Neuvergabe eines Passwortes aufgefordert. 3. Neue Regelungen für Direktzahlungen (Omnisbusverordnung) Wie Agra Europe berichtete, haben die EU-Mitgliedstaaten im Sonderausschuss Landwirtschaft am 6. November 2017 ihren Willen bekräftigt, die Einigung zwischen EU-Kommission, EU-Rat und EU-Parlament zu Vereinfachungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zügig umzusetzen. Laut der Einigung wäre die noch ausstehende Ratifizierung des Agrarteils der sogenannten Omnibusverordnung durch die EU-Kommission sowie das EU- Parlament bis zum 1. Januar 2018 möglich. Vorgesehen ist, den Agrarteil von den anderen Politikfeldern zu trennen und diesen als separaten Rechtsakt zu dem genannten Termin in Kraft treten zu lassen. Diese Entscheidung war

5 - 5 - notwendig geworden, da man bei anderen Themenbereichen noch hinterherhinkt. Der Agrarausschuss des EU-Parlaments hat am 22. November 2017 mehrheitlich dafür votiert. Konkret geht es dabei unter anderem darum, dass der Anbau des Chinaschilfs (Miscanthus), der Durchwachsenen Silphie (jeweils Gewichtungsfaktor 0,7) und von Brachen mit bienenbegünstigenden Pflanzen (Gewichtungsfaktor 1,5) auf Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) zukünftig erlaubt wird. Zudem wird für Eiweißpflanzen der ÖVF-Gewichtungsfaktor von 0,7 auf 1,0 und für Kurzumtriebsplantagen (KUP) von 0,3 auf 0,5 angehoben. Auch die Definition aktiver Landwirt soll deutlich vereinfacht werden. Erheblich verbessert wurden die Bedingungen für die Zusatzprämie für Junglandwirte. Diese haben jetzt Anspruch auf eine Zahlung über volle fünf Jahre. 4. Wolfsprävention und Cross Compliance Mit zunehmender Verbreitung des Wolfes im Mitteldeutschen Raum werden auch Fragen des Tierschutzes und Cross Compliance (CC) diskutiert. Es ist dabei zwischen allgemeinen Tierschutzanforderungen und dem sog. Grundschutz Wolf zu unterscheiden. Für Cross Compliance lautet die aktuelle Anforderung unter Bezugnahme auf 3 Absatz 2 Nr. 3 Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung in Verbindung mit 2 Tierschutzgesetz wie folgt: Schutz für Weidetiere: Nicht in Gebäuden untergebrachte Tiere sind, soweit erforderlich und möglich, vor widrigen Witterungseinflüssen, Beutegreifern und Gefahren für die Gesundheit zu schützen. Diese Anforderung ist eine allgemeine Anforderung, die auf einen entsprechenden (allgemeinen) Schutz unter normalen Weidebedingungen abzielt. Damit sind nicht zusätzliche, spezielle Schutzmaßnahmen gegen Übergriffe des Wolfes gemeint, die insbesondere für aktuelle Entschädigungsleistungen Grundvoraussetzung und auslösende Schwelle sind. Die Frage von Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit vom Wolf verursachten Schäden ist unabhängig von CC zu beantworten und richtet sich nach den dafür getroffenen speziellen (Entschädigungs-)Regelungen. Die vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie erarbeitete Leitlinie Wolf Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Wölfen vom 6. Juli 2017 erläutert in der Anlage 8.4, was unter hinreichenden Maßnahmen des Grundschutzes von Nutztieren zu verstehen ist. Damit wird die Schwelle beschrieben, ab der ein Entschädigungsanspruch angenommen werden kann.

6 Landwirtschaftliches Beratungswesen in Sachsen-Anhalt Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau des Landes Sachsen- Anhalt als zuständige Fachbehörde für das landwirtschaftliche Beratungswesen hat ab sofort wieder eine Beraterliste im Internet. Diese finden Sie unter Die Liste wird fortlaufend aktualisiert. 6. Termine 31. Dezember Bis zu diesem Termin müssen nicht genutzte landwirtschaftliche Flächen jährlich einmal gemäht oder gemulcht worden sein. Es ist geplant, diesen Termin ab dem Jahr 2018 auf den 15. November vorzuverlegen (siehe auch Nr. 3 dieses Rundschreibens). Der Bundesrat hat diese Regelungen in seiner Sitzung am 24. November 2017 beschlossen. 15. Januar Halter von Schweinen und Schafen/Ziegen haben der zuständigen Stelle (Landeskontrollverband) bis zum 15. Januar eines jeden Jahres den jeweils am 1. Januar vorhanden Bestand nach den jeweiligen Tierkategorien (siehe 26 der ViehVerkV) zu melden (Stichtagsmeldung). Bitte beachten: Bei einem seit der letzten Meldung nicht mehr vorhandenen Bestand (weil z.b. abgeschafft) muss auch eine Null -Meldung abgegeben werden. Bei Nichtabgabe kommt es ansonsten zu Inkonsistenzen auf der HIT/ZID, die wiederum dazu führen können, dass das Unternehmen risikobasiert für eine Vor-Ort-Kontrolle nach Cross-Compliance oder Fachrecht ausgewählt wird. 31. Januar Ende der Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichem Stickstoffgehalt (ausgenommen von der Sperrfrist: Festmist von Huf- und Klauentieren, Komposte) auf Ackerland, Grünland und Dauergrünland (ab dem 1. Februar kann unter Beachtung der sonstigen Vorgaben der neuen Düngeverordnung wieder ausgebracht werden). 15. Februar Bis zu diesem Termin sind Zwischenfrüchte und Begrünungen, die als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) ausgewiesen wurden, und Winterkulturen oder Winterzwischenfrüchte, die nach stickstoffbindenden Pflanzen (ÖVF) angebaut werden, auf der Fläche zu belassen. Das Beweiden und das Walzen, Schlegeln oder Häckseln der Grasuntersaat oder von Zwischenfrüchten ist zwischen dem 1.1. und dem des auf das Antragsjahr folgenden Jahres zulässig.

Mehrfachantrag 2015 Ökologische Vorrang-Flächen

Mehrfachantrag 2015 Ökologische Vorrang-Flächen Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Mehrfachantrag 2015 Ökologische Vorrang-Flächen Greening - Grundlagen Greening erfordert: Anbaudiversifizierung Dauergrünlanderhalt

Mehr

Antragsverfahren 2017 Bundesland Sachsen-Anhalt

Antragsverfahren 2017 Bundesland Sachsen-Anhalt Antragsverfahren 2017 Bundesland Sachsen-Anhalt Allgemeine Hinweise zum Agrarantrag Ab dem Antragsjahr 2015 ist das Koordinatensystem ETRS89 / UTM Zone 32 bzw. 33 für alle Bundesländer verbindlich. AO

Mehr

Weiterführende Informationen. Zahlungen für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Maßnahmen (Greening)

Weiterführende Informationen. Zahlungen für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Maßnahmen (Greening) Weiterführende Informationen zu den Zahlungen für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Maßnahmen (Greening) im Zusammenhang mit der Web Anwendung Greening-Check Stand: 28.09.2015 Betriebe, die Zahlungen

Mehr

Greening. Auswertung der Vorjahre und Änderungen für Jörg Renner, LfULG. Bild: LfULG, ISS Löbau, 2016

Greening. Auswertung der Vorjahre und Änderungen für Jörg Renner, LfULG. Bild: LfULG, ISS Löbau, 2016 Greening Auswertung der Vorjahre und Änderungen für 2017 Bild: LfULG, ISS Löbau, 2016 1 21.03.2017 Jörg Renner, LfULG Auswertung Antragsjahr 2015 - Kürzungen 2015: 27 Kürzungen beim Greening in 25 Betrieben

Mehr

Terminkalender Gemeinsamer Antrag 2015 und Cross Compliance

Terminkalender Gemeinsamer Antrag 2015 und Cross Compliance Terminkalender Gemeinsamer Antrag 2015 und Cross Compliance Maßnahme Kürzel Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Gemeinsamer Antrag: Antragstellung GA Gem

Mehr

Thema. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015*

Thema. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015* Thema Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015* Stand *vorbehaltlich weiterer Änderungen und Detailregulierungen durch ausstehende BundesVO 1 Ziele der GAP-Reform (EU) Ernährungssicherheit EU muss Beitrag

Mehr

Terminkalender Gemeinsamer Antrag 2016 und Cross Compliance

Terminkalender Gemeinsamer Antrag 2016 und Cross Compliance Nr. Maßnahme Kürzel Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 1 Gemeinsamer Antrag: Antragstellung GA Gem bis 2 Gemeinsamer Antrag: Änderungen GA Gem bis 31.05.

Mehr

Informationsveranstaltung zur Agrarförderung 2017

Informationsveranstaltung zur Agrarförderung 2017 Informationsveranstaltung zur Agrarförderung 2017 Gliederung der Vorträge Kurzinformationen zu Direktzahlungen, Ausgleichszulage, Zahlungsansprüche und Cross Compliance Informationen zur Antrags- CD 2017

Mehr

Die EU-Agrarpolitik und die WTO Rückblick und aktuelle Entwicklungen

Die EU-Agrarpolitik und die WTO Rückblick und aktuelle Entwicklungen Die EU-Agrarpolitik und die WTO Rückblick und aktuelle Entwicklungen Dr. Steffen Beerbaum Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 2 1. Entwicklung der EU-Agrarpolitik 2. Warum

Mehr

Urheber: Nora Kretzschmar. Ökologische Vorrangflächen. Bestimmungen/ Regelungen

Urheber: Nora Kretzschmar. Ökologische Vorrangflächen. Bestimmungen/ Regelungen Urheber: Nora Kretzschmar Ökologische Vorrangflächen Bestimmungen/ Regelungen September 2015 Ökologische Vorrangflächen 2 Unter Vorbehalt weiterer Änderungen! Alle Informationen ohne jede Gewähr und Haftung!

Mehr

Architektur der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013

Architektur der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 Architektur der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 Dr. Rainer Gießübel Veranstaltung Reform der EU-Agrarpolitik Bedeutung für den Ökolandbau und den Grundwasserschutz in Unterfranken am 12. Dezember 2013

Mehr

Einfacher und verständlicher? Cross Compliance und Kontrollvorschriften in der Zukunft

Einfacher und verständlicher? Cross Compliance und Kontrollvorschriften in der Zukunft Einfacher und verständlicher? Cross Compliance und Kontrollvorschriften in der Zukunft Heinz-Wilhelm Geldermann Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Referat 616 InVeKoS, Cross Compliance

Mehr

Vorgaben zu Zwischenfrüchten als Ökologische Vorrangfläche und im Rahmen der FAKT-Förderung

Vorgaben zu Zwischenfrüchten als Ökologische Vorrangfläche und im Rahmen der FAKT-Förderung Zwischenfruchtanbau in Zeiten von Greening und FAKT Vorgaben zu Zwischenfrüchten als Ökologische Vorrangfläche und im Rahmen der FAKT-Förderung Zwischenfrucht-Feldtag, LTZ- Außenstelle Forchheim 22. Oktober

Mehr

EU-Agrarpolitik bis 2020 (GAP) Betriebsprämie und Co.: Welche Eckdaten liegen für Bauern schon vor!

EU-Agrarpolitik bis 2020 (GAP) Betriebsprämie und Co.: Welche Eckdaten liegen für Bauern schon vor! EU-Agrarpolitik bis 2020 (GAP) Betriebsprämie und Co.: Welche Eckdaten liegen für Bauern schon vor! Sonder-AMK 4.11.2013 - Beschluss zur 1. Säule (Betriebsprämie) Kürzung der Direktzahlungen (Betriebsprämien)

Mehr

Kürzungen und Sanktionen

Kürzungen und Sanktionen Stand 01.04.2015 Referenten: Mitarbeiter des Sachgebietes Landwirtschaft Landkreis 1. Kürzungen zu Gunsten der Nationalen Reserve lineare prozentuale Kürzung der nationalen Obergrenze für die Basisprämie,

Mehr

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung Auswertung Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Ökologischer Landbau und Greening 2015/2016

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung Auswertung Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Ökologischer Landbau und Greening 2015/2016 Aktuelle Informationen zur Agrarförderung Auswertung Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Ökologischer Landbau und Greening 2015/2016 Irene Kirchner Referatsleiterin 32 im MLUL Auswertung AUKM und Greening

Mehr

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung in Brandenburg

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung in Brandenburg Aktuelle Informationen zur Agrarförderung in Brandenburg Referatsleiterin 32 - Irene Kirchner 06. Dezember 2017 Neuabgrenzung benachteiligte Gebiete - Rechtgrundlagen Artikel 32 VO (EU) Nr. 1305/2013 (ELER-VO)

Mehr

Niederwildsymposium Norbert Müller DLR-Mosel 1

Niederwildsymposium Norbert Müller DLR-Mosel 1 27.08.2015 Norbert Müller DLR-Mosel 1 Die Landwirtschaft wird ökologischer durch die EU-Agrarpolitik!!! Zauberwort: Greening? 27.08.2015 Norbert Müller DLR-Mosel 2 Bestandteile Greening 1. Anbaudiversifizierung

Mehr

Förderung der Landwirtschaft

Förderung der Landwirtschaft Förderung der Landwirtschaft Sabine Brink Übersetzung: Überkreuzeinhaltung von Verpflichtungen Landwirte erhalten Direktzahlungen (1. Säule) Diese Zahlungen sind an Verpflichtungen gebunden, die per Gesetz

Mehr

Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) - Termine und Anforderungen (Stand Juli 2015)

Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) - Termine und Anforderungen (Stand Juli 2015) Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) - Termine und Anforderungen (Stand Juli 2015) Nach Abstimmung mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium hat der DBV die verschiedenen Termine und Anforderungen an Ökologische

Mehr

Neue GAP - Was bedeutet das Greening für uns?

Neue GAP - Was bedeutet das Greening für uns? Neue GAP - Stand der Regelungen und der Diskussion zum 23.01.2014 Änderungen möglich http://de.euabc.com/word/25 FB 3.1, Folie Nr. 1 FB 3.1, Folie Nr. 2 Entwicklung der Zahlungsansprüche (ab 2015 Basisprämie)

Mehr

Terminkalender Gemeinsamer Antrag 2017 und Cross Compliance

Terminkalender Gemeinsamer Antrag 2017 und Cross Compliance Nr. Maßnahme Kürzel Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 1 Gemeinsamer Antrag: Antragstellung GA Gem 2 Gemeinsamer Antrag: Änderungen und Nachmeldungen GA

Mehr

GAP-Reform Greening und Co.

GAP-Reform Greening und Co. GAP-Reform Greening und Co. Dr. Harald Lopotz Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen GAP_Reform_SKW_28_11_2013.ppt Auswirkungen der Halbzeitbewertung Verlauf Entkopplung des Abschmelzungsprozesses und

Mehr

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1242 DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1242 DER KOMMISSION L 178/4 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1242 R KOMMISSION Vom 10. Juli 2017 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013

Mehr

Beraterseminar bei der LLG Bernburg. Die GAP-Reform, das neue System der DZ Aktuelle Fragen zum Antragsverfahren 2017

Beraterseminar bei der LLG Bernburg. Die GAP-Reform, das neue System der DZ Aktuelle Fragen zum Antragsverfahren 2017 Beraterseminar bei der LLG Bernburg Die GAP-Reform, das neue System der DZ Aktuelle Fragen zum Antragsverfahren 2017 Referat 44 Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt Bernburg,

Mehr

Informationsveranstaltungen zum GAP-Antragsverfahren 2016

Informationsveranstaltungen zum GAP-Antragsverfahren 2016 Informationsveranstaltungen zum GAP-Antragsverfahren 2016 Stand 25.02.2016 Hinweis: Es kann weiterhin zu inhaltlichen Änderungen kommen, daher wird für den Inhalt dieser Präsentation keine Gewähr übernommen.

Mehr

Möglichkeiten zum Abbau von Bürokratie bei hoher Wirksamkeit für die Biodiversität aus Sicht der Agrarverwaltung des Freistaates Bayern

Möglichkeiten zum Abbau von Bürokratie bei hoher Wirksamkeit für die Biodiversität aus Sicht der Agrarverwaltung des Freistaates Bayern Möglichkeiten zum Abbau von Bürokratie bei hoher Wirksamkeit für die Biodiversität aus Sicht der Agrarverwaltung des Freistaates Bayern Internationaler Expertenworkshop 28./29. November 2011 in Ladenburg

Mehr

Antragsverfahren 2017 Bundesland Thüringen

Antragsverfahren 2017 Bundesland Thüringen Antragsverfahren 2017 Bundesland Thüringen Allgemeine Hinweise zum Agrarantrag Ab dem Antragsjahr 2015 ist das Koordinatensystem ETRS89 / UTM Zone 32 bzw. 33 für alle Bundesländer verbindlich. AO Agrar-Office

Mehr

E L A I S A Elektronischer Agrarantrag in Sachsen-Anhalt. Antragsbearbeitung Profil-Inet Flächenbearbeitung AgroView.

E L A I S A Elektronischer Agrarantrag in Sachsen-Anhalt. Antragsbearbeitung Profil-Inet Flächenbearbeitung AgroView. E L A I S A 2017 Elektronischer Agrarantrag in Sachsen-Anhalt Antragsbearbeitung Profil-Inet Flächenbearbeitung AgroView Information zu: AgroView Online 24.03.2017 ALFF Mitte Wanzleben 1 Serverwechsel

Mehr

Was ist 2017 bei Zahlungsansprüchen

Was ist 2017 bei Zahlungsansprüchen Was ist 2017 bei Zahlungsansprüchen zu beachten? Das Merkmal Zahlungsansprüche nicht genutzt hängt nicht mehr am einzelnen ZA oder ZA-Intervall, sondern am Betrieb. Es wird nach einer einmaligen Nichtnutzung

Mehr

L A N D R A T S A M T H O H E N L O H E K R E I S Landwirtschaftsamt

L A N D R A T S A M T H O H E N L O H E K R E I S Landwirtschaftsamt L A N D R A T S A M T H O H E N L O H E K R E I S Landwirtschaftsamt Kurzleitfaden für die Praxis zur Agrarreform (GAP) ab 2015 im Zusammenhang mit Mit diesem Leitfaden können Sie sich einen Überblick

Mehr

Freiwillige Vereinbarungen, Agrarumweltmaßnahmen und Greening: Fragen-Antwort-Katalog

Freiwillige Vereinbarungen, Agrarumweltmaßnahmen und Greening: Fragen-Antwort-Katalog Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz www.nlwkn.niedersachsen.de Fragen-Antwort-Katalog (Stand: 02.03.2015) Freiwillige Vereinbarungen, Agrarumweltmaßnahmen und

Mehr

Zwischenfruchtanbau 2015: Anbauflächen und Regeln zu Greening (ÖVF) und FAKT-Förderung

Zwischenfruchtanbau 2015: Anbauflächen und Regeln zu Greening (ÖVF) und FAKT-Förderung Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg Außenstelle Forchheim Kutschenweg 20 76287 Rheinstetten Zwischenfruchtanbau 2015: Anbauflächen und Die Aussaat der Zwischenfrüchte (ZWF) steht an. Erste

Mehr

Greening und KULAP 2015

Greening und KULAP 2015 Greening und KULAP 2015 Möglichkeiten der Anrechnung von Leguminosen und Sojabohnen in der Fruchtfolge Unser Land 03. Februar 2015 Dasing Markus Eggenmüller, AELF Augsburg Gliederung 1. Prämiensystem 2015

Mehr

Aktuelle Fragen der Agrarpolitik/GAP-Reform ab 2014

Aktuelle Fragen der Agrarpolitik/GAP-Reform ab 2014 Aktuelle Fragen der Agrarpolitik/GAP-Reform ab 2014 Greening ein neues Instrument der EU-Agrarpolitik Uta Maier (TLL) Jena, 17.06.2013 TLL Kolloquium Wirtschaftliche Lage / Aktuelle Fragen der Agrarpolitik

Mehr

Anlage zum komprimierten Antrag zu AA3 -

Anlage zum komprimierten Antrag zu AA3 - Anlage zum komprimierten Antrag 2017 - zu AA3 - An die untere Landwirtschaftsbehörde des Landkreises.. Eingangsstempel Für welche Antragsteller ist diese Anlage? Diese Anlage muss von den Antragstellern

Mehr

Schnittstellendefinition für den Import von Daten in VERA 2009

Schnittstellendefinition für den Import von Daten in VERA 2009 Seite 1 Stand: 19.12.2008 Schnittstellendefinition für den Import von Daten in VERA 2009 Mit dem Jahr 2009 besteht die Möglichkeit eigene Daten ausschließlich in die durch den Freistaat Thüringen kostenlos

Mehr

LANDKREIS RASTATT. Grünlandumwandlungsverbot nach Landwirtschafts-und Landeskulturgesetz (LLG) und bei den Direktzahlungen (Greening)

LANDKREIS RASTATT. Grünlandumwandlungsverbot nach Landwirtschafts-und Landeskulturgesetz (LLG) und bei den Direktzahlungen (Greening) Grünlandumwandlungsverbot nach Landwirtschafts-und Landeskulturgesetz (LLG) und bei den Direktzahlungen (Greening) Grundsätzliches Die Regelungen zur Umwandlung von Dauergrünland nach LLG und Greening

Mehr

vom 4. August Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

vom 4. August Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1 Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur Förderung von landwirtschaftlichen Unternehmen in benachteiligten Gebieten vom 4. August 2015

Mehr

Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) 2014 bis 2020

Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) 2014 bis 2020 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) 2014 bis 2020 DI Gottfried Angerler Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3) 1 Inhalt Überblick über GAP Direktzahlungen Gemeinsame Marktorganisation

Mehr

Thema. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015*

Thema. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015* Thema Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015* Stand 27.10.2014 *vorbehaltlich weiterer Änderungen und Detailregulierungen durch Agrarzahlungen- Verpflichtungenverordnung 1 Arbeitsgebiet Roth Agrarhandel

Mehr

Flächenmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt nach VO (EU) Nr. 1305/2013. Antrag

Flächenmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt nach VO (EU) Nr. 1305/2013. Antrag Flächenmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt nach VO (EU) Nr. 1305/2013 Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung Freiwilliger Naturschutzleistungen (FNL) und zur Förderung

Mehr

Informationsblatt für Bewirtschafter von GVO-Anbauflächen zur Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung

Informationsblatt für Bewirtschafter von GVO-Anbauflächen zur Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung Informationsblatt für Bewirtschafter von GVO-Anbauflächen zur Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung in Bezug auf das Standortregister Der gesetzliche Rahmen 1 für Nutzer von gentechnisch veränderten

Mehr

Landwirtschaft MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR, LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU. Mainz, Verantwortlich (i.s.d.p.)

Landwirtschaft MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR, LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU. Mainz, Verantwortlich (i.s.d.p.) MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR, LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU Mainz, 31.08.2016 Verantwortlich (i.s.d.p.) Susanne Keeding Telefon 06131 16-2550 Telefax 06131 16-2174 Susanne.keeding@mwvlw.rlp.de Stiftsstraße

Mehr

Wie geht es weiter mit den Direktzahlungen?

Wie geht es weiter mit den Direktzahlungen? Wie geht es weiter mit den Direktzahlungen? Vorschläge EU-Kommission und Diskussionsstand Phasen der Agrarpolitik 1967 1992 2005 2014 Aktive Markt- und Preispolitik Interventionspreise Exporterstattungen

Mehr

LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN FÜR DEN ZEITRAUM

LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN FÜR DEN ZEITRAUM Endgültige Fassung vom 30.6.2010 COCOF 07/0073/03-DE EURÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION Regionalpolitik LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN

Mehr

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 1/2017

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 1/2017 Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 1/2017 Magdeburg, den 28. Februar 2017 Inhalt 1. Neue Cross Compliance-Broschüre und Checkliste 2017...- 1-2. Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte...- 2-3.

Mehr

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 3/2017

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 3/2017 Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 3/2017 Magdeburg, am 28. Juli 2017 Inhalt 1. Termine...- 1-2. Beschränkungen von Düngung und chemischem Pflanzenschutz bei ÖVF-Zwischenfrüchten...- 2-3. Verbot

Mehr

Konzept zur nationalen Umsetzung der Beschlüsse zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2015

Konzept zur nationalen Umsetzung der Beschlüsse zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2015 Konzept zur nationalen Umsetzung der Beschlüsse zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2015 I. Ausgangssituation In Deutschland ist jeder neunte Beschäftigte in der Landwirtschaft und den ihr

Mehr

Auswertung von InVeKoS-Daten in Schleswig-Holstein

Auswertung von InVeKoS-Daten in Schleswig-Holstein Auswertung von InVeKoS-Daten in Schleswig-Holstein Projektübersicht Projektname: Fachgebiet: Auftraggeber: Eingesetzte Technologien: Auswertung von InVeKoS-Daten in Schleswig-Holstein Landwirtschaft Ministerium

Mehr

Vorbereitung auf den GAP-Gesundheitscheck

Vorbereitung auf den GAP-Gesundheitscheck Vorbereitung auf den GAP-Gesundheitscheck Analyse der Agrarpolitik und Perspektiven Generaldirektion für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Europäische Kommission Die Mitteilung zum Gesundheitscheck

Mehr

Erklärung über die Einhaltung der Verpflichtungen

Erklärung über die Einhaltung der Verpflichtungen Flächenmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt nach VO (EU) Nr. 1305/2013 Stand: 17.01.2017 Erklärung über die Einhaltung der Verpflichtungen Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung

Mehr

Ökologische Vorrangflächen. Greening. Im Rahmen der GAP-Reform

Ökologische Vorrangflächen. Greening. Im Rahmen der GAP-Reform Greening Im Rahmen der GAP-Reform Greeninganforderungen Allgemein Greening 1.) Anbaudiversifizierung 2.) Erhaltung des bestehenden Dauergrünlandes 3.) Ausweisung einer Flächennutzung im Umweltinteresse

Mehr

Beiblatt zum Sammelantrag 2016

Beiblatt zum Sammelantrag 2016 Beiblatt zum Sammelantrag 2016 Verbundene Unternehmen nach InVeKoSVO 9, Abs. 9 Dieses Formular kann nur als Leerformular ausgedruckt, per Hand ausgefüllt und anschließend unterschrieben mit dem Datenträgerbegleitschein

Mehr

Antrag auf Agrarförderung 2015

Antrag auf Agrarförderung 2015 Antrag auf Agrarförderung 2015 Themenübersicht Direktzahlungen Antragsberechtigung und voraussetzungen Landwirtschaftliche Tätigkeit Melde- und Nachweispflichten Beantragung der Direktzahlungen Basisprämie

Mehr

Gemeinsamer Antrag 2016

Gemeinsamer Antrag 2016 Gemeinsamer Antrag 2016 - Änderungen - Grafische Antragstellung EU-Direktzahlungen Aktiver Betriebsinhaber Angaben von allen Antragsteller erforderlich Kleinerzeugerregelung Neueinstieg nicht mehr möglich,

Mehr

Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämiendurchführungsverordnung - BetrPrämDurchfV)

Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämiendurchführungsverordnung - BetrPrämDurchfV) Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämiendurchführungsverordnung - BetrPrämDurchfV) BetrPrämDurchfV Ausfertigungsdatum: 03.12.2004 Vollzitat: "Betriebsprämiendurchführungsverordnung

Mehr

GAP bis 2020 aktueller Stand

GAP bis 2020 aktueller Stand GAP bis 2020 aktueller Stand Ackerbautag St. Valentin 8. Jänner 2014 DI Andreas Schlager Ausgangssituation für neue Periode Rahmenbedingungen ändern sich (vor allem 1. Säule) Vereinheitlichung der Direktzahlungen

Mehr

Peter Maske Deutscher Imkerbund e.v. Präsident

Peter Maske Deutscher Imkerbund e.v. Präsident Bienenweide im Greening Chancen dafür durch die GAP-Reform 2014-2020 05.07.2015 Peter Maske Deutscher Imkerbund e.v. Präsident Ist die Biene in Gefahr? September 2010 Peter Maske Deutscher Imkerbund e.v.

Mehr

IT-Informationsblatt

IT-Informationsblatt IT-Informationsblatt zum Mitarbeiter- und Beschwerderegister nach 34d WpHG Stand: Dezember 2011 Allgemeines Nach Inkrafttreten des 34d WpHG sind Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDU) dazu verpflichtet,

Mehr

InVeKoSDG. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

InVeKoSDG. Ausfertigungsdatum: Vollzitat: Gesetz über die Verarbeitung und Nutzung von Daten im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems nach den unionsrechtlichen Vorschriften für Agrarzahlungen (InVeKoS- Daten-Gesetz - InVeKoSDG)

Mehr

Entschließung des Bundesrates zur Nationalen Umsetzung der

Entschließung des Bundesrates zur Nationalen Umsetzung der Bundesrat Drucksache 661/13 29.08.13 Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern Entschließung des Bundesrates zur Nationalen Umsetzung der GAP-Reform Staatskanzlei des Landes Schwerin, den 28. August 2013

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung der Tierzucht

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung der Tierzucht Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung der Tierzucht (vom Schweinehalter einzureichen über den Hybridschweinezuchtverband Nord/Ost e.v. HSZV N/O) 1. Behörde Landesamt für

Mehr

Thüringer Grünlandtag Grünlandförderung - wichtiges Element zur Umsetzung der Thüringer Grünlandstrategie

Thüringer Grünlandtag Grünlandförderung - wichtiges Element zur Umsetzung der Thüringer Grünlandstrategie Thüringer Grünlandtag 2016 Grünlandförderung - wichtiges Element zur Umsetzung der Thüringer Grünlandstrategie 1 Gliederung: 1. Grünlandstrategie 2. Flächenförderung (DZ,AGZ,KULAP) 3. Ergänzende Fördermöglichkeiten

Mehr

Cross Compliance 2015

Cross Compliance 2015 Cross Compliance 2015 Überblick und Erfahrungen aus dem Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Margit Bayer Veterinäramt 11. Januar 2016 Was genau ist Cross Compliance? Definition Auswahl der Betriebe Ablauf

Mehr

VSt. Beilage. An den Ausschuss der Regionen Referat für Subsidiaritätskontrolle Rue Belliard 101 B-1040 Brüssel

VSt. Beilage. An den Ausschuss der Regionen Referat für Subsidiaritätskontrolle Rue Belliard 101 B-1040 Brüssel VSt VERBINDUNGSSTELLE DER BUNDESLÄNDER BEIM AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG 1010 Wien Schenkenstraße 4 Telefon 01 535 37 61 Telefax 01 535 37 61 29 E-Mail vst@vst.gv.at Kennzeichen VSt-7492/11 E-Mail Datum

Mehr

Merkblatt zum Greening für das Jahr 2016

Merkblatt zum Greening für das Jahr 2016 Merkblatt zum Greening für das Jahr 2016 Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Greening für das Jahr 2016 Seit dem 1. Januar 2015 müssen Betriebsinhaber, die die Basisprämie (Anlage A zum Sammelantrag)

Mehr

Agrarumweltprogramm für polnische Landwirtschaft und ländliche Gebiete - mit Berücksichtigung der neuen Perspektive

Agrarumweltprogramm für polnische Landwirtschaft und ländliche Gebiete - mit Berücksichtigung der neuen Perspektive Agrarumweltprogramm für polnische Landwirtschaft und ländliche Gebiete - mit Berücksichtigung der neuen Perspektive 2014-2020 Anna Klisowska Ministerium für Landwirtschaft und Landentwicklung, Abteilung

Mehr

Aktueller Stand zur nationalen Umsetzung der Agrarreform 2015

Aktueller Stand zur nationalen Umsetzung der Agrarreform 2015 Aktueller Stand zur nationalen Umsetzung der Agrarreform 2015 Mehr Aufwand für Landwirt und Verwaltung Anke Stegemann V22 1 Umsetzung der Agrarreform Zeitplan der Umsetzung Aufteilung der Direktzahlungen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes (DirektZahlDurchfÄndG)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes (DirektZahlDurchfÄndG) Bundesrat Drucksache 28/17 17.01.17 Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein AV - Fz - U Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes (DirektZahlDurchfÄndG)

Mehr

GAP - Direktzahlungen

GAP - Direktzahlungen GAP - Direktzahlungen Inhalt - neue Rahmenbedingungen ab 2015 Allgemeines grundsätzliche Voraussetzungen Flächenmodell inkl. Übergangsregelung (Abschmelzung/Erhöhung) Was ist im Herbst bereits zu überlegen?

Mehr

Ökologische Vorrangflächen Ecological Focus Area (EFA) (Flächennutzung im Umweltinteresse gemäß Art. 46 VO (EU) Nr. 1307/2013)

Ökologische Vorrangflächen Ecological Focus Area (EFA) (Flächennutzung im Umweltinteresse gemäß Art. 46 VO (EU) Nr. 1307/2013) Ökologische Vorrangflächen Ecological Focus Area (EFA) (Flächennutzung im Umweltinteresse gemäß Art. 46 ) Ökologische Vorrangflächen müssen sich, außer bei Niederwald im Kurzumtrieb (KUP) und Aufforstungsflächen,

Mehr

Auszahlungsantrag Vertragsnaturschutz. Gewährung von Zuwendungen im Vertragsnaturschutz nach den Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen

Auszahlungsantrag Vertragsnaturschutz. Gewährung von Zuwendungen im Vertragsnaturschutz nach den Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen Auszahlungsantrag Vertragsnaturschutz Gewährung von Zuwendungen im Vertragsnaturschutz nach den Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen Antrag auf Auszahlung der Zuwendung im Vertragsnaturschutz 2017

Mehr

Gemeinsame Agrarpolitik der EU

Gemeinsame Agrarpolitik der EU Gemeinsame Agrarpolitik der EU 2014 bis 2020 www.bmel.de Liebe Leserinnen und Leser, die Landwirtschaft ist eine starke Branche, die unser täglich Brot sichert und den ländlichen Raum attraktiv gestaltet.

Mehr

1 Zweck und Anwendungsbereich. InVeKoSDG. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

1 Zweck und Anwendungsbereich. InVeKoSDG. Ausfertigungsdatum: Vollzitat: Gesetz über die Verarbeitung und Nutzung von Daten im Rahmen des Integrierten Verwaltungsund Kontrollsystems nach den unionsrechtlichen Vorschriften für Agrarzahlungen (InVeKoS-Daten- Gesetz - InVeKoSDG)

Mehr

Die Reform des Saat- und Pflanzgutrechts der EU

Die Reform des Saat- und Pflanzgutrechts der EU 1 Die Reform des Saat- und Pflanzgutrechts der EU - Ziele und Forderungen aus niedersächsischer Sicht - Dr. Cord Stoyke Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Gliederung 2 1. Einleitung 2. Pflanzenzucht

Mehr

Notfallzulassung - Erfordernisse

Notfallzulassung - Erfordernisse Notfallzulassung - Erfordernisse Rebecca Reboul Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 27.03.2014 Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit

Mehr

Praktische Erfahrungen aus der ISO Zertifizierung der EU-Zahlstelle Mecklenburg-Vorpommern. Schwerin,

Praktische Erfahrungen aus der ISO Zertifizierung der EU-Zahlstelle Mecklenburg-Vorpommern. Schwerin, Praktische Erfahrungen aus der ISO 27001-Zertifizierung der EU-Zahlstelle Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, 20.09.2016 Version: 1.0 Stand: 19.09.2016 Agenda I. Die EU-Zahlstelle Mecklenburg-Vorpommern II.

Mehr

Textgegenüberstellung

Textgegenüberstellung Textgegenüberstellung Änderung der Verordnung über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt

Mehr

2. Hinweise zum Antrag auf Förderung und zum Zahlungsantrag

2. Hinweise zum Antrag auf Förderung und zum Zahlungsantrag Hinweise zum Antrag auf Förderung und zum Zahlungsantrag 2015 gemäß der Richtlinie zur Förderung der naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Grünlandflächen (Naturschutzgerechte Grünlandnutzungsrichtlinie)

Mehr

Informationsblatt zum Fachverfahren EMIR

Informationsblatt zum Fachverfahren EMIR Allgemeines Informationsblatt zum Fachverfahren EMIR (Stand: 01.04.2017) Über das Portal der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) haben Sie die Möglichkeit, Meldungen zu verschiedenen Teilverfahren

Mehr

Förderung Baumschnitt Streuobst Baden-Württemberg Antragsformular 07. November 2014

Förderung Baumschnitt Streuobst Baden-Württemberg Antragsformular 07. November 2014 Förderung Baumschnitt Streuobst Baden-Württemberg Antragsformular 07. November 2014 An das Regierungspräsidium Antragsteller-Name: Aktenzeichen: 24-8252.99 (Streuobst) Eingangsdatum: BNRZD: vom Sachbearbeiter

Mehr

Antrags-CD Bild: LfULG, ISS Löbau, 2016

Antrags-CD Bild: LfULG, ISS Löbau, 2016 Antrags-CD 2017 Bild: LfULG, ISS Löbau, 2016 Installation Systemvoraussetzung: kein WINDOWS XP, kein WINDOWS Vista Installation der Antrags-CD 2017 automatisch oder manueller Start Install.exe auf CD Luftbilder

Mehr

NAVO Niedersächsisches Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online

NAVO Niedersächsisches Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online NAVO Niedersächsisches Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online NAVO ist das individuell nutzbare Antragsverwaltungssystem des Landes, das unter anderem das Dienstleisterportal Niedersachsen unterstützt.

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 14.5.2014 L 139/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN LEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 492/2014 R KOMMISSION vom 7. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen

Mehr

Landwirte als Partner bei Gewässerschutz- und entwicklung nutzen wir jetzt die gemeinsamen Chancen!

Landwirte als Partner bei Gewässerschutz- und entwicklung nutzen wir jetzt die gemeinsamen Chancen! Landwirte als Partner bei Gewässerschutz- und entwicklung nutzen wir jetzt die gemeinsamen Chancen! Gewässer in Niedersachsen Gemeinsame Handlungsmöglichkeiten Hannover 2. Mai 2016 Hartmut Schlepps Folie

Mehr

Cross Compliance. Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen

Cross Compliance. Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen Cross Compliance Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen Referat 32: Ausgleichszahlungen, CC-Koordinierung 1 XX. Monat 2013 Name des Präsentators Gliederung Grundlagen Cross Compliance in Sachsen

Mehr

Rundschreiben Nr. 82/2016

Rundschreiben Nr. 82/2016 23. Dezember 2016 Rundschreiben Nr. 82/2016 Hinweis: Vorherige Verlautbarung der Bundesbank zu Finanzsanktionen: Rundschreiben Nr. 81/2016 An alle Kreditinstitute Finanzsanktionen gegen bestimmte Personen

Mehr

Fernerkundungsgestützte Kontrolle von Agrarsubventionen

Fernerkundungsgestützte Kontrolle von Agrarsubventionen Fernerkundungsgestützte Kontrolle von Agrarsubventionen Ein Beispiel aus der Europäischen Union Andreas Völker, Oliver Buck, Dr. Andreas Müterthies EFTAS Fernerkundung Technologietransfer GmbH, Münster

Mehr

Der Inhalt des Formulars gilt für ELAN-NRW. Auszahlungsantrag Vertragsnaturschutz

Der Inhalt des Formulars gilt für ELAN-NRW. Auszahlungsantrag Vertragsnaturschutz Auszahlungsantrag Vertragsnaturschutz Gewährung von Zuwendungen im Vertragsnaturschutz nach den Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen hier: Antrag auf Auszahlung der Zuwendung im Vertragsnaturschutz

Mehr

Bewilligungsbescheid zur Betriebsprämienregelung Antragsjahr 2011

Bewilligungsbescheid zur Betriebsprämienregelung Antragsjahr 2011 LWK Niedersachsen Johannssenstr. 10, 30159 Hannover Geschäftsbereich Förderung Bewilligungsstelle Hannover Johannssenstr. 10 30159 Hannover Herrn/Frau/Firma Max Mustermann Wiesenstraße 1 30169 Hannover

Mehr

Leitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

Leitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Leitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 1. Einleitung Die Verordnungen (EG) Nr. 882/2004 4 und Nr. 852/2004 5 verpflichten alle Lebensmittelunternehmer,

Mehr

Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Dienstleistungen welche ab dem 1.Januar 2010 getätigt werden. Abgabebestimmungen

Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Dienstleistungen welche ab dem 1.Januar 2010 getätigt werden. Abgabebestimmungen Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Dienstleistungen welche ab dem 1.Januar 2010 getätigt werden Abgabebestimmungen 1. Formular "Zusammenfassende Aufstellung" Die Angaben, welche

Mehr

Dr. Jürgen Buchwald Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Dr. Jürgen Buchwald Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Düngerechtliche Veränderungen Dr. Jürgen Buchwald Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Zeitplan Notifizierung des Verordnungsentwurfs bei der Kommission eingereicht

Mehr

Merkblatt Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen

Merkblatt Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen Merkblatt Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen Verpflichtungen nach Fachrecht und Cross Compliance Betriebsregistrierung vor Beginn der Tierhaltung beim Landkreis/kreisfreien Stadt Angaben:

Mehr

Flurneuordnung Nonnental und Gemeinsamer Antrag 2016

Flurneuordnung Nonnental und Gemeinsamer Antrag 2016 Flurneuordnung Nonnental und Gemeinsamer Antrag 2016 Folie 1 Themen Gemeinsamer Antrag 2016 was ist zu beachten bei Flächen im Flurneuordnungsgebiet Nonnental Welche Flächen gebe ich im Flurstücksverzeichnis

Mehr

Umsetzung des Greening in Thüringen KULAP 2014 in Bezug zum Greening PD Dr. Hans Hochberg und Maik Schwabe

Umsetzung des Greening in Thüringen KULAP 2014 in Bezug zum Greening PD Dr. Hans Hochberg und Maik Schwabe TLL-Kolloquium Jena, 30. Juni 2014 Umsetzung des Greening in Thüringen PD Dr. Hans Hochberg und Maik Schwabe 1. Einleitung 2. 3. 4. Beihilfen 5. Fazit Einleitung Antragstellung steht unter Vorbehalt der

Mehr

Agrarumweltmaßnahmen zur Biodiversitätsförderung auf dem Acker Perspektiven für die Umsetzung im künftigen ELER-Programm

Agrarumweltmaßnahmen zur Biodiversitätsförderung auf dem Acker Perspektiven für die Umsetzung im künftigen ELER-Programm Agrarumweltmaßnahmen zur Biodiversitätsförderung auf dem Acker Perspektiven für die Umsetzung im künftigen ELER-Programm Tagung Bienenweiden, Blühflächen und Agrarlandschaft 26. / 27. November 2013, Berlin

Mehr

Antrag auf erneute Zulassung. Artikel 43

Antrag auf erneute Zulassung. Artikel 43 Antrag auf erneute Zulassung Artikel 43 Themen Notifizierung Antragstellung GAP-Änderungen Cat. 4 Studien Gegenseitige Anerkennung Zulassungen nach 91/414 Antragstellerkonferenz Claudia Bock Artikel 43

Mehr

Bundesrat Drucksache 58/1/14 (Grunddrs. 58/14, 104/14 und 105/14)

Bundesrat Drucksache 58/1/14 (Grunddrs. 58/14, 104/14 und 105/14) Bundesrat Drucksache 58/1/14 (Grunddrs. 58/14, 104/14 und 105/14) 31.03.14 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - AV - U zu Punkt der 921. Sitzung des Bundesrates am 11. April 2014 Entschließung des

Mehr