Existenzgründung in Freien Berufen. Herzlich willkommen

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1 Existenzgründung in Freien Berufen Herzlich willkommen

2 Institut für Freie Berufe Nürnberg IFB Forschung Statistik Berufliche und wirtschaftliche Lage Arbeitsfelder und Berufsbilder u.a Beratung Einzelberatungen Beratungstage Workshops Vorträge Informationen Konzepte Coaching

3 Das Spektrum der Freien Berufe Freie Kulturberufe Freie Umweltberufe Freie technischeund naturwissenschaftliche Berufe Freie heilpädagogische Berufe Freie Heilberufe Freie Medien- Informations- und Kommunikationsberufe Freie rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Berufe Freie Sozialberufe

4 Formen der selbständigen Tätigkeit Formen der selbständigen Tätigkeit Selbständige Tätigkeit als Gewerbetreibende nach 15 EStG. Formen der selbständigen Tätigkeit Selbständige Tätigkeit als Freiberufler nach 18 Abs.1 Nr. 1 EStG. Sonstige selbständige Tätigkeit nach 18 Abs.1 Nr. 2-3 EStG.

5 Definition der Freien Berufe Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt, 1 Abs. 2 PartGG.

6 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG: Freie Berufe Gewerbe Freie Berufe Sonstige Katalogberufe Ähnliche Berufe Tätigkeitsberufe Ärzte... beratende Volksund Betriebswirte... Ingenieure Prüfung der Ähnlichkeit Wissenschaftliche Künstlerische Schriftstellerische Unterrichtende Erzieherische

7 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG: Freie Berufe Katalogberufe Im Gesetz aufgezählte selbständige Tätigkeiten, 18 EStG, PartGG Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker.. Rechts-, steuer-, und wirtschaftsberatende Berufe: RA, StB.. Naturwissenschaftliche/technische Berufe: Ingenieure.. Informationsvermittelnde Berufe: Journalisten, Dolmetscher..

8 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG: Freie Berufe Ähnliche Berufe Ähnlicher Beruf muss einem Katalogberuf in allen wesentlichen Punkten entsprechen, d.h. er muss die Wesensmerkmale eines konkreten Katalogberufes nahezu vollständig enthalten. Ausbildung und berufliche Tätigkeit vergleichbar. Sind für die Ausübung eines der Katalogberufe berufsrechtliche Regelungen, eine staatliche Erlaubnis erforderlich, so gilt dies in der Regel auch für den ähnlichen Beruf. Hohe Anforderungen. In der Regel Einzelfallprüfung.

9 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG: Freie Berufe Tätigkeitsberufe Wissenschaftliche Tätigkeit z.b. Erstellung von Gutachten. Künstlerische Tätigkeit Es gibt keinen allgemeinen Kunstbegriff. Rspr. fordert eine eigenschöpferische Leistung, die eine bestimmte künstlerische Gestaltungshöhe aufweist. Schriftstellerische Tätigkeit Schriftliche Niederlegung eigener Gedanken für die Öffentlichkeit, z.b. Werbetexter.

10 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG: Freie Berufe Tätigkeitsberufe Unterrichtende Tätigkeit Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten. Keine normierte Qualifikationen erforderlich. Erzieherische Tätigkeit Bildung der Persönlichkeit und die Schulung des Charakters im Vordergrund.

11 Freiberuflichkeit: Prüfung und Nachweis AUSBILDUNG BERUFSERFAHRUNG FORT- / WEITERBILDUNG TÄTIGKEIT Nachweis durch Auftraggeber Referenzen Arbeitsproben Publikationen / Presseberichte Lehr- / Ausbildertätigkeiten, u.a.

12 Freie Berufe: Gemischte Tätigkeiten Gemischte Tätigkeiten Trennbar gemischte Tätigkeiten Nicht trennbar gemischte Tätigkeiten Einzelunternehmen Geprägetheorie z.b. Augenarzt, Physiotherapeut LÖSUNGEN: Getrennte interne Buchführung, Gründung einer zweiten Unternehmung Personengesellschaften ( Abfärberegelung ) z.b. PR-Beraterin LÖSUNG: Gründung einer zweiten Personengesellschaft

13 Freie Berufe: Besonderheiten Gewerbesteuerfreiheit von Freiberuflern Vereinfachte Gewinnermittlung durch Einnahme- Überschuss-Rechnung (EÜR) Ist-Besteuerung, 20 UStG (nach vereinnahmten, nicht nach vereinbarten Entgelten, Soll-Besteuerung) Teilweise ermäßigte Umsatzsteuer / Umsatzsteuerbefreiung ( 4 Nr. 14 UStG) Möglichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft Sonderformen der Alterssicherung in eigenen Berufssparten (Künstlersozialkasse für Künstler/Publizisten, Versorgungswerke der verkammerten Berufe)

14 Freie Berufe: Vorgehen bei der Gründung Beantragung von Fördergeldern (z.b. Gründungszuschuss) Erkundigung beim Bauamt (z.b. Zweckentfremdungsrecht) Finanzamt - Anzeige der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt mittels Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - Mitteilung innerhalb 1 Monats nach Aufnahme der Tätigkeit - Einkommensprognose, ggfs. Kleinunternehmerregelung, 19 UStG - Umsatzsteueridentifikationsnummer Über die Freiberuflichkeit entscheiden die Finanzämter und Finanzgerichte. Keine förmliche Anerkennung der Freiberuflichkeit durch die Finanzbehörden. Einholung einer verbindlichen Auskunft des Finanzamtes.

15 Freie Berufe: Vorgehen bei der Gründung Berufskammer (grundsätzlich: Pflichtmitgliedschaft) Verbände (freiwillige Mitgliedschaft) Absicherung - Krankenversicherung - Rentenversicherung (ggfs. RV-Pflicht, Versorgungswerk) - Berufshaftpflichtversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung - Freiwillige Arbeitslosenversicherung - Berufsunfallversicherung in den Berufsgenossenschaften - Rechtsschutzversicherung

16 Freie Berufe: Vorgehen bei der Gründung Krankenversicherung Wahlrecht: Versicherung in der gesetzlichen oder privaten KV Beachte: 3 monatige Ausschlussfrist für GKV Voraussetzungen für freiwillige Mitgliedschaft in GKV Mindestens 24 monatige Versicherungszeit in den letzten 5 Jahren oder unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht mindestens 12 Monate ununterbrochen Versicherungszeit. Beitragszahlung Beiträge aus mindestens 1.968,75 EUR, höchstens bis 3.825,00 EUR. Existenzgründer mit Gründungs-, Einstiegsgeld: Beiträge aus mindestens 1.312,50 EUR (Wert für 2012).

17 Freie Berufe: Vorgehen bei der Gründung Krankenversicherung - Krankengeld Selbständige in Sachen Krankengeld die Wahlmöglichkeit: Kein Krankengeld bei ermäßigtem Beitragssatz (2011: 14,9 %). Erwerb des Anspruchs auf Krankengeld ab 7. Krankheitswoche Versicherung zum regulären Beitragssatz (2011: 15,5 %). Höhe des Krankengelds: 70 % des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens aus selbständiger Tätigkeit, im Höchstfall 70 % der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze Wahltarif: 3 Jahre Bindung.

18 Freie Berufe: Vorgehen bei der Gründung Rentenversicherung Selbständige grds. nicht rentenversicherungspflichtig. Verkammerte Berufe rentenversicherungspflichtig über Mitgliedschaft in den berufsständischen Versorgungswerken. Befreiung von GRV mgl. 2 SGB VI: Gesetzliche Rentenversicherungspflicht z.b. selbständige Lehrer, Erzieher, wenn sie regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Beachte: 5 SGB VI: Versicherungsfreiheit.

19 Freie Berufe: Vorgehen bei der Gründung Freiwillige Arbeitslosenversicherung Seit ist freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer möglich. Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit (Ausschlussfrist). Höhe der Beiträge: z.zt. 40,43 / mtl. in Startphase, 80,85 / mtl. Höhe des monatlichen Arbeitslosengeldes errechnet sich in Abhängigkeit von Qualifikationsstufen (QS).

20 Freier Beruf / Freie Mitarbeit Freie Mitarbeit Werkvertrag, 631 BGB Freier MA: Herstellung des Werkes Besteller: Vergütung Erfolg geschuldet Dienstvertrag, 611 BGB Freier MA: Erbringung einer Leistung Auftraggeber: Vergütung Tätigkeit geschuldet Freier Beruf / Gewerbe

21 Freier Beruf / Freie Mitarbeit Vorteile für den Auftraggeber Keine Vergütung im Krankheitsfall Keine Bezahlung von Urlaubsgeld Keine Bezahlung von Sozialleistungen Keine Überstundenvergütung Wirtschaftliches Risiko trägt allein der freie Mitarbeiter Vorteile für den freien Mitarbeiter Freie Wahl der Arbeitszeit Freie Wahl des Arbeitsortes Weisungsungebundenheit vom Auftraggeber

22 Freie Berufe: Empfehlungen für Gründer/Innen Umfassende Beratung Detaillierte Planung / Konzept - Marktanalyse - Marketing - Finanz- und Liquiditätsplan Vorbereitung auf Unternehmereigenschaft Kooperationen Übergangsgründung Reserven Privates Umfeld

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

24 INSTITUT FÜR FREIE BERUFE (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen Nürnberg Abteilung Gründungsberatung Marienstraße Nürnberg chanell.eidmueller@ifb.uni-erlangen.de

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