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1 Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / Antrag der Abg. Brigitte Lösch u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales Täterarbeit im Bereich Häusliche Gewalt Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. in wie vielen Fällen seit Einführung des Platzverweisverfahrens in Baden- Württemberg wegen häuslicher Gewalt ermittelt wurde und wie viele Platzverweise bis heute in Baden-Württemberg ausgesprochen wurden, aufgeschlüsselt nach einzelnen Jahren; 2. wie sie die Umsetzung und die Ergebnisse des von der Landesstiftung Baden- Württemberg 2003 eingeführten Förderprogramms Anti-Gewalt-Trainingskurse für auffällig gewordene Männer insgesamt bewertet; 3. in welchen Stadt- und Landkreisen seither Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms Anti-Gewalt-Training der Landesstiftung realisiert werden konnten, und von welchen Trägern sie angeboten und durchgeführt werden; 4. wie viele Täter durch das Programm insgesamt erreicht wurden und mit welchem Erfolg; 5. wie sich die Finanzierung der Angebote, differenziert nach Mitteln des Landes, der Träger, der Kommune und andere, derzeit zusammensetzt und wie hoch das Fördervolumen der Landesstiftung dabei seit 2003 war; 6. wie sie eine Fortsetzung und dauerhafte Finanzierung der Arbeit mit gewaltbereiten Männern im Land sicherzustellen gedenkt, nachdem die Finanzierung über die Landesstiftung 2006 ausläuft; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: 1

2 7. wie sie die Entschließung des Europäischen Parlaments zu der derzeitigen Lage bei der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und künftige Maßnahmen bewertet im Zusammenhang mit der Förderung von Täterarbeit; 8. in welchen anderen Bundesländern die Täterarbeit aus Landesmitteln unterstützt wird und in welchem Umfang; Lösch, Untersteller, Mielich, Walter, Rastätter, GRÜNE Begründung Mit dem vor sechs Jahren eingeführten Platzverweisverfahren hat Baden-Württemberg ein Konzept zur Bekämpfung häuslicher Gewalt entwickelt und umgesetzt. Neben der akuten polizeilichen Krisenintervention, der konsequenten Strafverfolgung und schnellen Herbeiführung zivilrechtlichen Schutzes für die Opfer kommt dabei der flankierenden Beratung nicht nur der Opfer, sondern auch der Täter eine große Bedeutung zu. Zentrales Ziel des Anti-Gewalt-Trainings ist die Beendigung von gewalttätigem Verhalten. Dadurch ist Täterarbeit eine gewaltpräventive Maßnahme, um Wiederholungstaten zu verhindern und dient dem Opferschutz. Die Projektförderung durch die Landesstiftung hat den Aufbau entsprechender Angebote für eine qualifizierte Täterarbeit durch Anti-Gewalt-Trainingskursen unterstützt, diese Förderung von Modellprojekten läuft zum Jahresende aus. Obwohl die Trainingskurse für gewalttätige Männer von allen Verantwortlichen als unerlässlich und wertvoll erachtet werden, ist für viele Projekte keine dauerhafte Finanzierung gewährleistet. Ohne die Täterarbeit würden die im Netzwerk gegen Häusliche Gewalt gemeinsam erreichten Ergebnisse insgesamt in Frage gestellt, deshalb ist eine dauerhafte Implementierung und Absicherung der Täterarbeit notwendig. Eine Förderung der Täterarbeit steht im Einklang mit der Entschließung des Europäischen Parlaments zu der derzeitigen Lage bei der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und künftige Maßnahmen. Dort wird die Bereitstellung von Beratungsdiensten gefordert. Andere Bundesländer, wie beispielsweise Schleswig- Holstein, Sachsen und Rheinland-Pfalz, haben in ihrem Landesetat Mittel zur Förderung der Täterarbeit eingestellt bzw. beabsichtigen dies ab 2007 zu tun. In Baden-Württemberg dagegen ist mit dem Wegfall der Förderung aus Mitteln der Landesstiftung in vielen Stadt- und Landkreisen die Weiterarbeit der Initiativen, die Beratung und Training für Täter anbieten, gefährdet. Die Landesregierung ist gefordert, im Rahmen des Gesamtkonzeptes Platzverweis einen bedarfsgerechten flächendeckenden Beitrag zur Kofinanzierung der Beratungs- und Trainingsangebote im Lande bereitzustellen, um mittel- und langfristig die Ursachen bzw. Mitauslöser für Gewalt- und Aggressionsdelikte zu beseitigen. 2

3 Stellungnahme Mit Schreiben vom 15. November 2006 Nr nimmt das Ministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Innenministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. in wie vielen Fällen seit Einführung des Platzverweisverfahrens in Baden- Württemberg wegen häuslicher Gewalt ermittelt wurde und wie viele Platzverweise bis heute in Baden-Württemberg ausgesprochen wurden, aufgeschlüsselt nach einzelnen Jahren; In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden die von der Polizei bearbeiteten Straftaten lediglich nach Deliktsgruppen, wie zum Beispiel Gewaltkriminalität oder Körperverletzung, erfasst. Eine gesonderte Ausweisung der wegen häuslicher Gewalt geführten Ermittlungen erfolgt hierbei nicht. Die Anzahl der Fälle, in denen wegen häuslicher Gewalt ermittelt wurde, ließe sich nur durch eine umfangreiche Aktenauswertung bei den Polizeidienststellen des Landes feststellen. Hierauf wurde mit Blick auf den damit verbundenen Aufwand verzichtet. Über eine gesonderte Statistik wird seit dem Jahr 2002 die Anzahl der wegen häuslicher Gewalt von der Polizei ausgesprochenen Platzverweise erfasst. Ausweislich der dem Innenministerium von den Polizeidienststellen gemeldeten Daten wurden von der Polizei in den Jahren 2002 bis 2005 in Baden-Württemberg insgesamt Platzverweise wegen häuslicher Gewalt ausgesprochen. Im Jahr 2002 waren es 1.738, im Jahr , im Jahr und im Jahr Platzverweise. 2. wie sie die Umsetzung und die Ergebnisse des von der Landesstiftung Baden- Württemberg 2003 eingeführten Förderprogramms Anti-Gewalt-Trainingskurse für auffällig gewordene Männer insgesamt bewertet; Das Förderprogramm Anti-Gewalt-Training der Landesstiftung Baden-Württemberg wurde evaluiert. Die Ergebnisse liegen der Landesstiftung Baden-Württemberg vor und werden im Rahmen einer Abschlussveranstaltung der Landesstiftung Baden-Württemberg am 11. Dezember 2006 vorgestellt. Eine abschließende Bewertung der Umsetzung und der Ergebnisse des von der Landesstiftung Baden-Württemberg geförderten Programms kann erst erfolgen, wenn die Evaluationsergebnisse vorliegen. 3. in welchen Stadt- und Landkreisen seither Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms Anti-Gewalt-Training der Landesstiftung realisiert werden konnten, und von welchen Trägern sie angeboten und durchgeführt werden; Dem Ministerium für Arbeit und Soziales sind folgende Standorte im Land bekannt, an denen im Rahmen des Förderprogramms der Landesstiftung Baden- Württemberg Anti-Gewalt-Trainingskurse und Beratungen angeboten werden: Standort Träger Baden-Baden Esslingen (Landkreis) Freiburg Heidelberg Heilbronn Stadt Baden-Baden Psychologische Beratungsstelle (zusätzlich mehrsprachige Kurse; türkisch und russisch) 3

4 Standort Herrenberg Karlsruhe Lahr Ludwigsburg Mannheim Pforzheim Rems-Murr-Kreis Reutlingen (Landkreis) Rottenburg (JVA) Schwäbisch Hall Stuttgart Stuttgart Tübingen (Landkreis) Ulm Träger Waldhaus e.v. Herrenberg Verein für Jugendhilfe Soziale Rechtspflege Ortenau Sozialberatung Ludwigsburg Bezirksverein für soziale Rechtspflege (zusätzlich Trainings für junge Frauen) Stadt Stuttgart (zusätzlich Kurse für Migranten) Caritas 4. wie viele Täter durch das Programm insgesamt erreicht wurden und mit welchem Erfolg; Es wird davon ausgegangen, dass die Evaluationsergebnisse auch Auskunft über die Zahl der Teilnehmenden und den Erfolg der Maßnahmen geben werden. 5. wie sich die Finanzierung der Angebote, differenziert nach Mitteln des Landes, der Träger, der Kommune und andere, derzeit zusammensetzt und wie hoch das Fördervolumen der Landesstiftung dabei seit 2003 war; Nach den Grundsätzen der Landesstiftung Baden-Württemberg ist eine finanzielle Beteiligung des Landes an Projekten der Landesstiftung ausgeschlossen. Insofern fließen keine Landesmittel in die Projekte. Für die Durchführung des Programms Anti-Gewalt-Training wurden auf Beschluss des Aufsichtsrates der Landesstiftung Baden-Württemberg insgesamt EUR zur Verfügung gestellt. Erkenntnisse über weitere Mitfinanzierer liegen dem Ministerium für Arbeit und Soziales nicht vor. 6. wie sie eine Fortsetzung und dauerhafte Finanzierung der Arbeit mit gewaltbereiten Männern im Land sicherzustellen gedenkt, nachdem die Finanzierung über die Landesstiftung 2006 ausläuft; Nach Auskunft der Landesstiftung Baden-Württemberg ist eine Fortführung des Förderprogramms Anti-Gewalt-Training seitens der Landesstiftung Baden- Württemberg nicht vorgesehen. Von den Evaluationsergebnissen des Programms der Landesstiftung Baden-Württemberg wird es abhängen, wie und in welcher Form Täterarbeit fortgesetzt werden kann. Dabei sind auch Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen. 7. wie sie die Entschließung des Europäischen Parlaments zu der derzeitigen Lage bei der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und künftige Maßnahmen bewertet im Zusammenhang mit der Förderung von Täterarbeit; Die Entschließung des Europäischen Parlaments zu der derzeitigen Lage bei der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und künftige Maßnahmen enthält die an die Mitgliedstaaten gerichtete Forderung, zur Verringerung der Rückfallquote eine pro-aktive, präventive und strafrechtliche Strategie gegenüber den Urhebern von Gewalt gegen Frauen einzuführen sowie Beratungsdienste, die die Täter entweder auf eigene Initiative oder aufgrund eines richterlichen Beschlusses in An- 4

5 spruch nehmen, bereitzustellen. Auch hierzu werden von den Evaluationsergebnissen des Programms der Landesstiftung Baden-Württemberg Erkenntnisse erwartet. Daneben kommt auch einer gut funktionierenden Netzwerkarbeit ein hoher Stellenwert bei der Eindämmung von Gewalt im häuslichen Nahbereich zu. Im Zuge der landesweiten Einführung des Platzverweisverfahrens sind in den meisten Stadt- und Landkreisen Arbeitskreise oder Runde Tische entstanden. Die bislang gewonnenen Erfahrungen haben gezeigt, dass der Erfolg solcher Kooperationsgremien maßgeblich von einer möglichst breit gefächerten und interdisziplinären Zusammensetzung abhängt. Eine im September 2006 vom Ministerium für Arbeit und Soziales in den Stadt- und Landkreisen durchgeführte Umfrage zum Stand der Umsetzung des Platzverweisverfahrens hat ergeben, dass auch zahlreiche Männer- bzw. Täterberatungsstellen in die lokalen Kooperationsbündnisse gegen häusliche Gewalt eingebunden sind. Das Ministerium für Arbeit und Soziales wird auch künftig die Fortentwicklung der Vernetzung und die Einbeziehung bestehender Täterberatungsstrukturen durch eine kontinuierliche fachliche und strategische Begleitung unterstützen. 8. in welchen anderen Bundesländern die Täterarbeit aus Landesmitteln unterstützt wird und in welchem Umfang. Eine Länderumfrage des Ministeriums für Arbeit und Soziales ergab, dass in folgenden Bundesländern die Täterarbeit aus Landesmitteln unterstützt wird: Bremen: Die Stadt Bremen fördert den Verein Neue Wege, der u. a. Sozialtrainings für Täter durchführt, mit , EUR jährlich. Hamburg: Das Opferschutzreferat der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert Täterarbeit im Bereich der häuslichen Gewalt (Träger: Männer gegen Männergewalt ) mit , EUR jährlich. Rheinland-Pfalz: Das Ministerium des Innern und für Sport fördert zwei Täterarbeitseinrichtungen in Mainz (2006: Personalkostenzuschuss in Höhe von EUR) und Landau (2006: EUR; diese Einrichtung finanziert sich überwiegend aus Bußgeldern). Gemäß Landtagsbeschluss vom 16. Februar 2006 soll das Täterarbeitsangebot mittelfristig flächendeckend ausgebaut werden. Schleswig-Holstein: Das Justizministerium fördert landesweit an neun Standorten acht Träger von Trainingsprogrammen für Täter häuslicher Gewalt mit insgesamt EUR. Thüringen: Der Freistaat Thüringen fördert eine Gewaltkonfliktberatungsstelle für Männer (Täterberatungsstelle) im Wege der Projektförderung als Fehlbedarfsfinanzierung. Es werden Personal- und Sachausgaben (2006: EUR) gewährt. In den Ländern Bayern, Berlin, Saarland, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen werden keine Landesmittel für Täterarbeit im Bereich der häuslichen Gewalt zur Verfügung gestellt. Im Hinblick auf die übrigen Bundesländer liegen dem Ministerium für Arbeit und Soziales keine Erkenntnisse vor. Dr. Stolz Ministerin für Arbeit und Soziales 5

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