Gemeinderat. Die Gemeindeversammlung, gestützt auf Art. 13 lit. c Ziffer 14 der Gemeindeordnung beschliesst:

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1 Gemeinderat Protokoll-Auszug vom 31. März Strassenwesen / Wasserversorgung Bächliweg Sanierung Gehweg, Teilstück Stationsstrasse bis Hirzerenstrasse Sanierung Wasserleitung, Teilstück Sagiweg bis Hirzerenstrasse Genehmigung eines Bruttokredites von Fr Antrag an Gemeindeversammlung Antrag Die Gemeindeversammlung, gestützt auf Art. 13 lit. c Ziffer 14 der Gemeindeordnung beschliesst: 1. Das Bauprojekt über die Sanierung des Bächliweges - Teilstück Stationsstrasse bis Hirzerenstrasse - und die Sanierung der Wasserleitung im Bächliweg - Teilstück Sagiweg bis Hirzerenstrasse - wird gestützt auf den technischen Bericht des Ingenieurbüros Hetzer, Jäckli und Partner AG, Egg, vom 11. Februar 2008 (rev. 19. März 2008) genehmigt. 2. Gestützt auf den Kostenvoranschlag des gleichen Ingenieurbüros vom 11. Februar 2008 (rev. 19. März 2008) wird für die Sanierung des Bächliweges ein Bruttokredit von Fr und für die Sanierung der Wasserleitung ein Bruttokredit von Fr. 282'000.--, also zusammen insgesamt Fr (inkl. MwSt) bewilligt. 3. Es wird vorgemerkt, dass sich der erforderliche Bruttokredit um die ausgewiesene Bauteuerung im Rahmen des Baukostenindexes zwischen der Aufstellung des Kostenvoranschlages und der Bauvollendung erhöhen kann. 4. Der Gemeinderat wird ermächtigt, die allenfalls erforderlichen Geldmittel für die Finanzierung dieses Bauvorhabens in eigener Kompetenz zu beschaffen. 5. Mitteilung durch Protokoll-Auszug: - Rechnungsprüfungskommission, Präsident Urs Bircher, Rietpark 22, Greifensee - Ingenieurbüro Hetzer, Jäckli und Partner AG, Dorfplatz 3, 8132 Egg - Gemeinderat Christian Schmid, Tiefbauvorstand - Bauamt - Buchhaltung - Akten Akten Gemeinderat Im Städtli 8606 Greifensee Tel Fax info@greifensee.zh.ch

2 Weisung I. Sanierung Bächliweg A. Allgemeines Der mittlerweile schon über 30-jährige Fussweg (Bächliweg) längs des Werrikerbachs weist zwischen der Stationsstrasse und der Hirzerenstrasse sehr starke Unebenheiten auf und soll in diesem Teilstück saniert werden. Der Bächliweg ist ein öffentlicher Fussweg, der von Spaziergängern und den unmittelbaren Anwohnern sehr stark frequentiert wird. Der Fussweg liegt praktisch auf der ganzen Länge in privaten Grundstücken, auf welchen die Gemeinde Greifensee lediglich ein Servitutsrecht besitzt. Abschnittsweise liegt der Fussweg sogar bis ca. 50 cm auf dem Gebiet der Stadt Uster. Die starken Unebenheiten im Fussweg wurden teilweise durch das Wurzelwachstum der in der Nähe stehenden Bäume verursacht. Auf der Seite des Werrikerbachs hat der Wegrand bei der Bachböschungskante den Belastungen durch Motorfahrzeuge nicht standgehalten und es sind auch hier etliche Setzungen am Fussweg entstanden (evt. zu schwache Fundationsschicht). B. Technischer Bericht Der Bächliweg wird von der Stationsstrasse bis zur Hirzerenstrasse auf einer Länge von ca. 885 m saniert. Dabei wird die bestehende Wegbreite von ca m beibehalten. Zwischen der Stationsstrasse und dem Mühleweiher sowie entlang des Grundstücks Kat. Nr. 819 der Firma IMT muss der Fussweg um ca. 10 bis 15 cm abgesenkt werden, damit der nördliche Gehwegrand nicht aus der Böschung ragt und unterspült wird. Die Höhendifferenz zu den privaten Grundstücken muss durch eine Stellplatte überbrückt werden. Auf einer Länge von ca. 50 m muss entlang des Grundstücks der Firma Mettler-Toledo GmbH ebenfalls der Fussweg abgesenkt werden. Die Anpassungen zum privaten Grundstück wurden mit dem Firmenvertreter besprochen. Diese Anpassungen erfolgen mittels Terrainkorrektur. Englang des Grundstücks Kat. Nr. 217 (Eigentümer Jakob Unholz) wird der Fussweg auf den letzten ca. 100 m bis zur Hirzerenstrasse um ca m in das private Grundstück verlegt, auch hier um eine Auskragung des nördlichen Gehwegrandes zu vermeiden. Die Gehwegverlegung wurde mit dem Grundstückbesitzer besprochen. Ansonsten kann die horizontale und vertikale Linienführung des bestehenden Fussweges beibehalten werden. Zur Entwässerung des Bächliwegs wird der Betonsteinbelag mit einem Quergefälle von ca. 3 % Richtung Werrikerbach erstellt, wo das Niederschlagswasser über die Böschung in den Bach gelangt. Das Sanierungsprojekt sieht vor, die bestehende Verbundsteinpflästerung durch eine neue Betonsteinpflästerung desselben Typs wie bis anhin zu ersetzen. Falls die bestehende Fundationsschicht nur ungenügend vorhanden ist, wird sie durch einen neuen Kieskoffer ersetzt. Die Abschlussränder der Flächenpflästerung werden beidseitig einbetoniert. Der Aufbau des Weges wird aus Betonverbundsteinen Typ BETA von 8 cm Stärke, einer 3 cm starken Splittschicht 3/6 und aus Kiessand I. Klasse mit einer Mindeststärke von 34 cm bestehen. Der Oberbau des Weges weist demnach eine Mindeststärke von 45 cm auf.

3 C. Projektkosten Baustelleneinrichtung Fr. 10' Abbrucharbeiten Fr. 20' Erdarbeiten Fr. 65' Fundationsarbeiten Fr. 65' Pflästerung und Abschlüsse Fr. 100' Gärtnerarbeiten Fr. 20' Vermessung und Vermarkung Fr. 20' Technische Bearbeitung/Nebenkosten Fr. 30' Regiearbeiten Fr. 10' Unvorhergesehenes Fr. 20' Total, exklusiv Mehrwertsteuer Fr. 360' ,6 % Mehrwertsteuer und Rundung Fr. 28' Total benötigter Kredit Fr. 388' D. Zusammenfassung Das Projekt umfasst die Sanierungsarbeiten des bestehenden Bächliwegs von der Stationsstrasse bis zur Hirzerenstrasse auf einer Gesamtlänge von ca. 885 m. Die Wegsanierung ist aufgrund der sehr starken Unebenheiten und Setzungen des Bächliwegs kurzfristig (im Jahr 2008) zu realisieren. Mit der Sanierung des Bächliwegs werden folgende Ziele erreicht: Senkung der Unterhaltskosten Werterhaltung der Verkehrsanlagen Senkung der Gefahr von Unfällen auf dem sehr unebenen Belag II. Sanierung Wasserleitung A. Allgemeines An der Wasserleitung im Bächliweg längs dem Werrikerbach traten in den letzten Jahren einige Leitungsschäden auf. Da 2008 die Sanierung des Bächliwegs vorgesehen ist (s. vorn), macht es Sinn, gleichzeitig auch die sich im Fussweg befindende Wasserleitung zu sanieren. B. Grundlagen Generelles Wasserversorgungsprojekt GWP 1999 Ausführungspläne der Wasserversorgung Greifensee Leitungspläne der verschiedenen Werke C. Bestehende Wasserversorgungsanlagen Die bestehende Wasserleitung im Bächliweg wurde in den Jahren erstellt. Als Leitungsmaterial wurden duktile Guss-Schraubenmuffenrohre mit Nennweite 150 mm eingesetzt. Als Gründe für die Leitungsschäden kommen verschiedene Ursachen (ungenügende Bettung, unterlegte Kanthölzer, Kriechstrom usw.) in Frage.

4 D. Sanierungsprojekt Das Projekt sieht den Ersatz der bestehenden Wasserleitung (Durchmesser 150 mm) im Bächliweg vor. Das zu sanierende Teilstück liegt zwischen dem Sagiweg und der Hirzerenstrasse. Die vorhandenen Hauszuleitungen im Bächliweg und die Anschlüsse der Hydranten sollen mit den Sanierungsarbeiten ebenfalls erneuert und die Hydranten revidiert werden. Für Leitungssanierungen bestehen heute verschiedene Möglichkeiten und Bauverfahren. Für die Wasserleitung im Bächliweg kommen in Frage: Konventioneller Leitungsbau im offenen Graben Berstliningverfahren Der Einsatz des Berstliningverfahrens für duktile Guss-Schraubmuffenrohre wurde für den Bächliweg abgeklärt und eine Richtofferte für die Kostenberechnung eingeholt. Die Sanierung der Hydranten- und Hausanschlussleitungen werden im konventionellen Bauverfahren (offener Graben) durchgeführt. Eine Koordination der Bauvorhaben mit anderen Werken ist nur im konventionellen Bauverfahren (offener Graben) möglich. Den interessierten Werken ist das Projekt für die Sanierung der Wasserleitung zur Stellungnahme noch zuzustellen. E. Projektkosten Variante 1: Berstliningverfahren Ersatz Erschliessungsleitung PE 180 mm, ca. 480 m Fr. 230' Anschluss Hydranten Fr. 23' Sanierung Hausanschlüsse/Provisorien Fr 9' Total Fr. 262' Mehrwertsteuer 7,6 %, Rundung Fr. 20' Total Berstliningverfahren inkl. Mehrwertsteuer Fr Variante 2: Konventionelles Verfahren mit Graben Ersatz Erschliessungsleitung PE 180 mm, ca. 480 m Fr. 295' Anschluss Hydranten Fr. 23' Sanierung Hausanschlüsse/Provisorien Fr. 9' Total Fr. 327' Mehrwertsteuer 7,6 %, Rundung Fr. 25' Total konventionelles Verfahren inkl. Mehrwertsteuer Fr. 352' Da mit dem Berstliningverfahren Fr. 70' eingespart werden können, wird dieses Verfahren zur Anwendung kommen. F. Zusammenfassung Das Projekt umfasst die Sanierung der bestehenden Leitung im Bächliweg auf einer Gesamtlänge von ca. 480 m. Die Sanierung ist aufgrund der Häufung von Schadstellen an der bestehenden Wasserleitung notwendig und kann koordiniert mit der Sanierung des Bächliwegs im Jahr 2008 kostengünstig realisiert werden.

5 Mit der Leitungssanierung werden folgende Ziele erreicht: Werterhaltung der Anlagen der Wasserversorgung Erhöhung der Betriebs- und Versorgungssicherheit Senkung der Unterhaltskosten (Reparaturen) III. Folgekosten Das Ausgleichskonto (Reservekonto) der Wasserversorgung weist per Ende 2007 einen Saldo von Fr. 439' aus. Bekanntlich muss die Wasserversorgung selbstfinanziert, d.h. nach dem Kostendeckungsprinzip betrieben werden. Allfällige Betriebsvor- oder -rückschläge sind über das Ausgleichskonto zu verbuchen. Aufgrund der ausserordentlich hohen Einnahmen bei den Anschlussgebühren im 2007 und der bereits vorgenommenen Gebührenerhöhung um Fr auf Fr pro m3 Frischwasserbezug (auf die Ableseperiode ) ist für die Sanierung der Wasserleitung im Bächliweg keine weitere Gebührenerhöhung notwendig. Die Belagssanierung des Bächliwegs verursacht in den ersten Jahren Folgekosten von rund Fr. 50' (Abschreibung und Zinsen) zu Lasten der Laufenden Rechnung. IV. Gesamtkosten - Schlussfolgerung Der erforderliche Bruttokredit setzt sich somit aus folgenden Beträgen zusammen: Sanierung Bächliweg Sanierung Wasserleitung Bächliweg im Berstliningverfahren Total benötigter Kredit (inkl. MwSt) Fr. 388' Fr. 282' Fr. 670' Der Gemeinderat hat für Projektarbeiten bereits in eigener Kompetenz Fr. 19' (Fr. 10' für die Sanierung des Gehwegs und Fr. 9' für die Sanierung der Wasserleitung) zu Lasten der Investitionsrechnung 2007 bewilligt. Diese Beträge sind im obgenannten Gesamtkredit mit enthalten. Mit der Sanierung des Bächliweges und der Wasserleitung werden folgende Ziele erreicht: Die Unterhalts- und Reparaturkosten werden gesenkt Die Werterhaltung der Verkehrs- und Versorgungsanlagen werden gewährleistet Die Versorgungssicherheit wird erhöht Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, das Sanierungsprojekt zu genehmigen und dafür einen Bruttokredit von Fr. 670' zu bewilligen. GEMEINDERAT GREIFENSEE Der Präsident: Der Schreiber: B. Brand M. Weilenmann

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