Niederschrift. Stadtamt Seekirchen am Wallersee A-5201 Seekirchen, Stiftsgasse 1, Tel /2308-0, Fax 06212/ ,

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Niederschrift. Stadtamt Seekirchen am Wallersee A-5201 Seekirchen, Stiftsgasse 1, Tel /2308-0, Fax 06212/ ,"

Transkript

1 Stadtamt Seekirchen am Wallersee A-5201 Seekirchen, Stiftsgasse 1, Tel /2308-0, Fax 06212/ , Niederschrift über die 11. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Seekirchen am Wallersee am Donnerstag, den 01. Juli 2010, um 19:00 Uhr im Sitzungszimmer der Stadtgemeinde Seekirchen. Die Mitglieder der Gemeindevertretung wurden mit Sitzungseinladung rechtzeitig unter Bekanntgabe der Tagesordnung nachweislich verständigt bzw. eingeladen. Zl. Tagesordnungspunkt Berichterstatter Öffentliche Sitzung: 1. Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Bgm. Mag. Monika Schwaiger 1.1. Dringlicher Antrag - Abstimmung zur Aufnahme auf die Tagesordnung 2. Fragestunde für die Gemeindebürger zu den Tagesordnungspunkten. Die Anfragen sind zu Beginn der Sitzung beim Bürgermeister anzumelden. 3. Anerkennung/Richtigstellung der 10. Niederschrift vom 22. April 2010 der öffentlichen Gemeindevertretungssitzung gemäß 15 Geschäftsordnung 4. Wohnstraße Winterweg (Nordast) ab Imbissbude, Antrag SPÖ 76b StVO 1960 Bgm. Mag. Monika Schwaiger Bgm. Mag. Monika Schwaiger Vizebgm. Konrad Pieringer 5. Provisorische Verkehrsinsel Winterweg - L102 Vizebgm. Konrad Pieringer 6. Abänderung Bebauungsplan Moosstraße ehemalige Seniorenhausgründe durch Entfall des südlichen Geh- und Radweges 7. Teilabänderung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes im Bereich Kraiham Vizebgm. Konrad Pieringer Vizebgm. Konrad Pieringer 479

2 8. Abänderung Flächenwidmungsplan Kraiham im vereinfachten Verfahren 9. Aufstellung Bebauungsplan der Grundstufe Kraiham im vereinfachten Verfahren 10. Abänderung Flächenwidmungsplan Bereich L102- Seekirchen West 2-Siglmühle im vereinfachten Verfahren 11. Abänderung Bebauungsplan der Grundstufe "Umspannwerk" 12. Abänderung Bebauungsplan der Grundstufe "Am Riedelwald" 13. Priewasser Christa, Ansuchen um Einzelbewilligung gemäß 46 SROG 2009 für die Änderung des bestehenden Kellers zur Nutzung als Kellerlokal mit Barbereich für Tanz und Musik beim Buffetgebäude des Strandbades Seekirchen a. W. 14. Haberl Monika, Ansuchen um Einzelbewilligung gemäß 46 SROG 2009 für die Umwidmung des bestehenden landw. Hausstockes des "Frankgutes", Schöngumprechting 7, 5201; in ein Wohnobjekt 15. Firma Marema GmbH, Errichtung von 4 Reihenhäusern, Berufung gegen den Baubewilligungsbescheid der Bürgermeisterin vom 20. April Anregung zur Aufhebung eines überholten Bebauungsplanes aus den 70er Jahren für den Bereich Erlenweg 17. Ansuchen von Hans Frauenlob auf Befreiung vom jährlichen Straßenerhaltungsbeitrag Vizebgm. Konrad Pieringer Vizebgm. Konrad Pieringer Vizebgm. Konrad Pieringer Vizebgm. Konrad Pieringer Vizebgm. Konrad Pieringer Vizebgm. Konrad Pieringer Vizebgm. Konrad Pieringer Bgm. Mag. Monika Schwaiger Vizebgm. Konrad Pieringer Vizebgm. Konrad Pieringer 18. Flurbereinigung im Bereich Fischtaging Vizebgm. Konrad Pieringer 19. Einrichtung zusätzlicher Parkflächen am Schulvorplatz Vizebgm. Konrad Pieringer 20. Vergaberichtlinien für Wohnungsvergabe Seekirchen Bgm. Mag. Monika Schwaiger 21. Kultur im öffentlichen Raum - Skulpturenweg Bgm. Mag. Monika Schwaiger 22. Pachtvertrag Handlechner - zusätzliche Flächen 480

3 Feuerwehr zur Gerätelagerung 23. Verwendung des Zuführungsbetrages der allgemeinen Betriebsmittelrücklage aus der Jahresrechnung Schließsystem Feuerwehr Seekirchen - Teilfinanzierung aus Rücklage 25. Straßenbeleuchtung Kellerwirtssiedlung - Fertigstellung sowie Ausfinanzierung Bgm. Mag. Monika Schwaiger Bgm. Mag. Monika Schwaiger Bgm. Mag. Monika Schwaiger 26. Alkoholverbotsverordnung - Erweiterung Schleuse Bgm. Mag. Monika Schwaiger 27. Mehrparteienantrag - ÖBB Haltestelle Süd Bgm. Mag. Monika Schwaiger 28. Nachträgliche Aufnahme - Umschulungansuchen Breitfuß Jan 29. Sonstiges öffentlicher Teil Ortsbildbegehung - Protokoll Käsehof - Eigentümerwechsel Jugendplattform 481

4 Teilnehmer: Vorsitzende/r: Bgm. Mag. Monika Schwaiger ordentliche Mitglieder Vizebgm. Konrad Pieringer Vizebgm. Helmut Naderer SR Johann Wittek SR Ing. Stephan Löcker SR Renate Furtlehner SR DI (FH) Dietrich Marius SR Walter Moser GV Hermann Kirchmeier GV Gerhild Huthmann GV Mag. Peter Reifberger GV Matthias Fink GV Elisabeth Dopsch GV Georg Fuchs GV Franz Danko GV Walter Huber-Braumann GV Rosa Sperl GV Hermann Stöllner GV Gerhard Spatzenegger GV Bernd Stuppner GV Maria Bamminger GV Manfred Hofbauer GV Dr. Alois Federsel GV Marcus Dörner ÖVP ÖVP FWS SPÖ ÖVP ÖVP FWS ÖVP FPÖ FWS SPÖ ÖVP LESE ÖVP SPÖ FWS ÖVP FPÖ ÖVP FWS SPÖ ÖVP LESE ÖVP von der Verwaltung AL Mag. Martin Bruckner Rainer Kramser zu Top 4-15 Schriftführer Silke Schwaiger Sachverständiger Ing. Bernd Sturany Abwesend sind: ordentliche Mitglieder SR Walter Gigerl LESE Auszahlung Sitzungsgelder Amtskassa sofort 482

5 Top 1 Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Die Vorsitzende eröffnet die heutige Sitzung der Gemeindevertretung: Sie begrüßt alle anwesenden GemeindevertreterInnen, die Zuhörer und Mitarbeiter des Stadtamtes. Sie stellt die ordnungsgemäße Einladung und Beschlussfähigkeit fest und geht weiter zum nächsten Punkt. Sitzungsgelder auszahlen Kassa Top 1.1 Dringlicher Antrag - Abstimmung zur Aufnahme auf die Tagesordnung Die Vorsitzende erläutert, dass ein dringlicher Antrag der ÖVP vorliegt und ersucht GV Ing. Löcker diesen vorzubringen. GV Ing. Löcker verliest den folgenden Dringlichkeitsantrag der ÖVP. 483

6 Die Vorsitzende ergänzt dazu, dass Frau Breitfuß bedauerlicherweise erst nach der Entscheidung des Sozialausschusses das Gespräch mit ihr gesucht hat, in 484

7 dem sie ihr ausführlich die Gründe für das Ansuchen dargelegt hat. Hätte sie diese Gründe vor der Sitzung des Sozialausschusses gekannt, hätte die Entscheidung möglicherweise gleich zugunsten einer einmaligen Ausnahmeregelung geführt. Dieser Fall muss eine Ausnahme bleiben, da es eine einheitliche Regelung zur Vorgangsweise mit den Umschulungsansuchen gibt, solange die neue Mittelschule noch ein Schulversuch der Hauptschule ist. Da Seekirchen eine Hauptschule hat, kann hier nur im Ausnahmefall entschieden werden. Die Vorsitzende ersucht die Fraktionen um Wortmeldungen zur Dringlichkeit. SR Wittek stimmt seitens der SPÖ der Dringlichkeit zu und ersucht um Aufnahme auf die Tagesordnung. GV Kirchmeier erklärt, dass die FPÖ der Dringlichkeit zustimmt, sie aber auch möchte, dass es bei einer Ausnahme bleibt. GV Dopsch erklärt für die Lese die Dringlichkeit für gegeben. Vizebgm. Naderer bringt den folgenden zweiten dringlichen Antrag der FWS zur Kenntnis. Da es sich hierbei um die gleiche Angelegenheit handelt, stimmt die FWS der Dringlichkeit zu und ersucht dies im gleichen Tagesordnungspunkt wie den ersten Antrag zu behandeln. 485

8 Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen ersucht die Vorsitzende um Abstimmung, wer mit der Dringlichkeit der beiden Anträge und Aufnahme auf die Tagesordnung einverstanden ist. 486

9 einstimmige Annahme Die Vorsitzende stellt die einstimmige Annahme und damit Aufnahme auf die Tagesordnung unter Punkt 28 fest. SR Wittek beantragt den Tagesordnungspunkt 19 Winterweg vorzuziehen, da einige Anrainer hierzu anwesend sind. Die Vorsitzende ersucht um Abstimmung, wer einverstanden ist dem Punkt 19 als Punkt 5 vorzuziehen. einstimmige Annahme Die Vorsitzende stellt die einstimmige Annahme fest und geht weiter zum nächsten Punkt. Zur Info AL/Bgm Top 2 Fragestunde für die Gemeindebürger zu den Tagesordnungspunkten. Die Anfragen sind zu Beginn der Sitzung beim Bürgermeister anzumelden. Die Vorsitzende bringt vor, dass es eine Anfrage von Familie Mödlhammer zu Top 4 Wohnstraße Winterweg gibt. Sie ersucht Herrn Mödlhammer seine Anfrage vorzubringen. Herr Mödlhammer Josef stellt sich als Besitzer des Würstlstandls mit der Adresse Winterweg 13 vor. Er hat gehört, dass im Winterweg eine Wohnstraße verordnet werden soll. Dazu hält er fest, dass erst vor Kurzem ein Halte- und Parkverbot im Winterweg aufgestellt wurde. Wenn es zu einer Wohnstraße kommen sollte stellt er sich die Frage, wo seine Kunden parken sollen. Bezüglich der Insel sieht er den Lieferverkehr (04:00 Uhr tgl.) zur Billa problematisch, da die LKWs dann mehr rangieren müssten und es durch das Hupen dann Lärmbelästigungen zu befürchten sind. Warum wurden die Anrainer hier zu den Verkehrsmaßnahmen nie befragt bzw. zu den Begehungen eingeladen. Vizebgm. Pieringer erläutert, dass aufgrund des Ansuchens der Bürgerinitiative Winterweg es eine Begehung mit der Bezirkshauptmannschaft und dem Bauausschuss gegeben hat. Es wurde vom Kuratorium für Verkehrssicherheit eine Empfehlung abgegeben, wie der Kreuzungsbereich beim Billa sicherer gestaltet werden könnte. Hierzu gibt es einen Vorschlag der heute auch behandelt werden soll. Die LKW mit Anhänger (Lieferverkehr) werden in dem Vorschlag des KfV berücksichtigt. Herr Mödlhammer erläutert, dass die Anrainer für das damalige Ansuchen der Bürgerinitiative auf 50km/h Geschwindigkeitsbeschränkung unterschrieben haben, 487

10 jetzt werden die gleichen Unterschriften für das Ansuchen auf Wohnstraße verwendet, was er nicht richtig findet. Er hat zum Ansuchen auf Wohnstraße keine Unterschrift abgegeben. Die Vorsitzende bedankt sich für die Wortmeldung bei Herrn Mödlhammer, seine Argumente sollen bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. Anschließend geht sie weiter zum nächsten Punkt. Zur Info Bauamt/Vorlop Top 3 Anerkennung/Richtigstellung der 10. Niederschrift vom 22. April 2010 der öffentlichen Gemeindevertretungssitzung gemäß 15 Geschäftsordnung Die Vorsitzende ersucht um Wortmeldungen zur vorliegenden 10. Niederschrift vom 22. April 2010 der öffentlichen Gemeindevertretungssitzung. Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, ersucht die Vorsitzende um Abstimmung, wer mit der vorliegenden 10. Niederschrift vom 22. April 2010 der öffentlichen Gemeindevertretungssitzung einverstanden ist. einstimmige Annahme Die Vorsitzende stellt die einstimmige Annahme fest und geht weiter zum nächsten Punkt. Ablage Niederschrift Schwaiger Silke Top 4 Wohnstraße Winterweg (Nordast) ab Imbissbude, Antrag SPÖ 76b StVO 1960 Amtsbericht: Die SPÖ Seekirchen hat mit folgendem Mail den folgenden Antrag mit der Bitte um Behandlung in der Gemeindevertretung eingebracht. Sg. Fr. Bürgermeisterin, lieber Monika, Stadtrat Hans Wittek hat mich als Fraktionsvorsitzender gebeten, folgendes Schreiben an Dich zu übermitteln: 488

11 Die SPÖ Seekirchen ersucht Dich höflich, folgenden Tagesordnungspunkt für die Sitzung der Gemeindevertretung am 1. Juli 2010 vorzusehen: Winterweg ab der Imbissstube (Nordast), Erklärung zur Wohnstraße Anbei übermittle ich Dir: - den diesbezüglichen Antrag der Anrainer/innen - einen Übersichtsplan Wir bitten Dich, den Mitgliedern der Gemeindevertretung dieses samt Beilagen zur Verfügung zu stellen. Erläuterung: Die Wohnstraße ist in 76b Straßenverkehrsordnung 1960 StVO 1960 sowie in 23 Abs 2a StVO 1960 geregelt. Als Voraussetzung gelten ein gewisser Mindestanteil an Kindern", keine Spielplätze in der Nähe, die Straße muss zum Spielen geeignet" sein (neben vielen parkenden Autos ist beispielsweise Ballspielen ungünstig", daher Reduktion von Stellflächen), eine Durchfahrt durch die Wohnstraße ist unzulässig (nur Zufahrt und nur mit Schrittgeschwindigkeit! - möglich), das Parken in Wohnstraßen ist nur auf gekennzeichneten Flächen gestattet, was in der Regel bedeutet, dass mit dem Entfall von Stellflächen zu rechnen ist. Wir sind der Meinung, dass die angeführten Voraussetzungen erfüllt sind und dass einer Erklärung zur Wohnstraße nichts im Wege steht. Dass es sich bei diesem Teil des Winterweges um eine Sackgasse handelt, stellt kein Problem dar, im Gegenteil entfällt somit das Erfordernis, allfälligen Durchgangsverkehr abzuleiten. Die Erklärung zur Wohnstraße soll dazu beitragen, die Verkehrssicherheit am Winterweg zu erhöhen, den Winterweg als öffentlichen Raum und Begegnungszone zu stärken und insgesamt die Lebensqualität der Bewohner/innen zu verbessern. Die Gemeindevertretung möge daher beschließen: 1. Der Winterweg wird ab der Imbissstube zur Wohnstraße gemäß 76b Straßenverkehrsordnung 1960 StVO 1960 erklärt. 2. Die Wohnstraße soll mittels Verkehrszeichen gemäß 53 Abs 1 Z 9c und 9d StVO 1960 kundgemacht werden. 3. Die Fa Parkplatzprofi Papai KG soll beauftragt werden, unter Einhaltung der RVS- Vorschriften und im Einvernehmen mit den Bewohnern in der Wohnstraße Parkplätze weiß abzumarkieren. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen! Peter Reifberger SPÖ-Gemeindevertreter Beilagen: Antrag Bürgerinitiative Lageplan Die Vorsitzende ersucht Vizebgm. Pieringer um den Amtsbericht. Vizebgm. Pieringer ersucht einen Vertreter der SPÖ als Antragsteller den Antrag nochmals zu erläutern. 489

12 GV Mag. Reifberger erläutert, dass die Bürgerinitiative den Antrag auf Wohnstraße ab der Imbissbude als anschließend, gestellt hat. Er hat daraufhin mit Frau Költringer gesprochen und festgestellt, dass die Bürgerinitiative nicht den gesamten Winterweg repräsentiert sondern 2 Anrainer (Költringer, Schellander) gegen die Wohnstraße sind. Er führt die Gründe für eine Wohnstraße an, dass Lieferanten, Besucher, Ver- und Entsorgungsdienste usw. weiter zufahren dürfen, Parken nur an gekennzeichneten Flächen erlaubt ist, der vorhandene Spielplatz ungesichert und klein ist und 13 von 15 Anrainer für eine Wohnstraße sind. Dagegen spricht, dass es sich um eine Sackgasse handelt und demzufolge 99% des Verkehrs ohnehin nur die Bewohner selbst betrifft, dass Spielen auf der Straße gefährlich sein kann und dass 2 Anrainer gegen diese Wohnstraße sind. Diese Gründe gilt es abzuwägen. In der 76b StVO 1960 ist genau geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Wohnstraße verordnet werden kann. Die SPÖ ist der Meinung, dass der Wunsch der überwiegenden Mehrheit der Bewohner des Winterweges zählen soll und daher stellt die SPÖ den folgenden Antrag. Die Gemeindevertretung möge daher beschließen: 4. Der Winterweg wird ab der Imbissstube zur Wohnstraße gemäß 76b Straßenverkehrsordnung 1960 StVO 1960 erklärt. 5. Die Wohnstraße soll mittels Verkehrszeichen gemäß 53 Abs 1 Z 9c und 9d StVO 1960 kundgemacht werden. 6. Die Fa Parkplatzprofi Papai KG soll beauftragt werden, unter Einhaltung der RVS-Vorschriften und im Einvernehmen mit den Bewohnern in der Wohnstraße Parkplätze weiß abzumarkieren. GV Dopsch ist für die Wohnstraße, damit der Verkehr verlangsamt wird und Kinder auf der Straße spielen können. Sie regt hierzu aber aus eigener Erfahrung an, dass die Spielstraße auch mittels Bodenmarkierung gekennzeichnet wird. SR DI (FH) Marius ist der Meinung, dass der Sinn von Wohnstraßen unbestritten ist. Beim Winterweg handelt es sich jedoch um eine Sackgasse wo nur die Bewohner hinfahren. Können diese nicht auf sich selbst aufpassen? Wenn sich eigentlich alle einig sind, sollte dies eigentlich auch so lösbar sein. Dennoch wird die FWS für die Wohnstraße stimmen, sofern gewährleistet ist, dass dort ansässige gewerbetreibende Betriebe dadurch nicht beeinträchtigt werden. GV Kirchmeier fragt zum Antrag nach, wie viele Kinder dort wohnen und welche Kosten durch die baulichen Maßnahmen zum Durchsetzen der Wohnstraße auf die Gemeinde zukommen? Nur eine Bodenmarkierung wird nicht ausreichen. Seiner Meinung nach sollte man in einer Sackgasse, in der 95% die Bewohner selbst fahren mehr Rücksicht aufeinander nehmen können, wenn ohnehin die überwiegende Mehrheit der Anwohner für eine Wohnstraße sei. SR Ing. Löcker gibt zu Bedenken, dass immerhin auch die 2 Familien, die dagegen gestimmt haben berücksichtigt werden sollten. Desweiteren besteht die Vermutung, dass Teile des Winterwegs eine privatrechtlich sind. Das Parken 490

13 ausschließlich auf gekennzeichneten Flächen gilt auch für die Anrainer. Ebenso besteht die Verpflichtung für die Anrainer zum Schneefreihalten eines 1 Meter breiten Streifens entlang der Häuserfront. Das erlaubte Spielen der Kinder auf der Wohnstraße entbindet die Eltern nicht von der Aufsichtspflicht. Aus den angeführten Gründen stimmt die ÖVP diesem Antrag nicht zu. Vizebgm. Pieringer ergänzt dazu noch, dass entsprechend 56 StVO im Straßenraum entsprechende bauliche Maßnahmen vorhanden sein müssen, die die Geschwindigkeit der Autofahrer eindämmt (z.b. Fahrbahnschwellen). SR Ing. Löcker bringt jetzt vor, dass laut Auszug aus dem Grundstücksregister der Eigentümer der Liegenschaft Herr Lausenhammer Maximilian Matthäus ist. SR DI (FH) Marius ist er Meinung, dass die Kennzeichnung einer Wohnstraße ausreichend sei. In dieser Siedlung wohnen 13 Kinder und 3 zum Teil schwerbehinderte Kinder die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Die Parkplätze der Anrainer sind ohnehin ausgewiesen, dennoch sollten den Gewerbetreibenden wie bereits erwähnt die Möglichkeit gegeben werden, weiterhin zu existieren. Vizebgm. Naderer bringt vor, dass es laut 1 StVO unerheblich ist, wem diese Straße gehört. In den letzten Jahren hat die Gemeinde bei Einvernehmen der Anrainer die Wohnstraße auch verordnet. Dies sollte auch hier so gehandhabt werden. Um die Gewerbebetriebe nicht zu beeinträchtigen sollten auch Parkplätze für diese ausgewiesen werden. Da aufgrund der Diskussion viele Dinge noch unklar zu sein scheinen schlägt er vor, diesen Punkt nochmals gemeinsam mit allen Betroffenen zu beraten um einen gangbaren Weg für alle Beteiligten zu erreichen. GV Dr. Federsel gibt er zu Bedenken, dass im Bauausschuss andere Mehrheitsverhältnisse herrschen als in der Gemeindevertretung. Die von der ÖVP vorgebrachten Argumente Privatstraße wurde entkräftet, Parkflächen Ausweisung ist möglich, Schneeräumung ist nicht nachvollziehbar stellen für ihn keine ausreichenden Gründe für eine Ablehnung des Antrages dar. GV Kirchmeier bringt vor, dass die Obertrumer Landesstraße vom Winterweg nur durch eine kleine Böschung getrennt und nach der Verordnung das Spielen der Kinder auch in diesem Teil der Straße erlaubt ist. Er gibt zu Bedenken, dass dadurch auch mögliche Gefahren für die Kinder (auf die Straße rollende Bälle) entstehen könnten. Vizebgm. Naderer stellt den Antrag, dass diese Angelegenheit im Bauausschuss nochmals ausführlich vorberaten und anschließend wieder zur Beschlussfassung an die Gemeindevertretung zugewiesen werden soll. Die Vorsitzende ersucht um Abstimmung, wer mit diesem Antrag einverstanden ist. 491

14 13 dafür Mag. Schwaiger, Pieringer, Naderer, DI (FH) Marius, Kirchmeier, Huthmann, Fink, Fuchs, Huber-Braumann, Sperl, Stöllner, Stuppner, Hofbauer 11 dagegen 10 Gegenstimmen Wittek, Ing. Löcker, Furtlehner, Moser, Mag. Reifberger, Dopsch, Danko, Spatzenegger, Bamminger, Dr. Federsel, 1 Stimmenthaltungen Dörner Die Vorsitzende stellt die mehrheitliche Annahme und damit Zuweisung zur Beratung an den Bauausschuss fest und geht weiter zum nächsten Punkt. Weitere Veranlassung Bauamt Vorlop Aufnahme TAO Bauausschuss Aufnahme TAO GV Schwaiger Top 5 Provisorische Verkehrsinsel Winterweg - L102 Amtsbericht: Beraten und beschlossen werden soll die vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) erstellte provisorische Lösung einer Verkehrsinsel für den Bereich der Billa Kreuzung Winterweg / L102 (siehe Beilage Stellungnahme KfV und Lagepläne) Notwendig wurde die Erarbeitung einer provisorischen Lösung aufgrund der Verkehrsverhandlung am , bei der eine umfangreiche kostenintensive Variante (kompletter Kreuzungsumbau) von KfV vorgestellt und diskutiert wurde, sich aber herausstellte, dass diese Variante derzeit nicht von der Stadtgemeinde Seekirchen umgesetzt worden konnte. Anzumerken ist, dass in Verbindung mit der Errichtung des Fahrbahnteilers eine Verordnung für ein Halte- und Parkverbot gegenüber der Billa Einfahrt erforderlich wird. Die Kosten für diese provisorische Lösung in Höhe von ca ,00 (siehe Beilage Angebot Wieser Verkehrssicherheit) könnten aus dem Budget Einrichtungen und Maßnahmen des Straßenverkehrs entnommen werden, da hier noch 4.600,00 zur Verfügung stehen. 492

15 Mit der Bitte um Beschluss, ob die vom KfV vorgestellte Lösung eines provisorischen Fahrbahnteilers/Verkehrsinsel in Verbindung mit der Verordnung eines Halte- und Parkverbots gegenüber der Billa Einfahrt (wie im Lageplan vom KfV dargestellt) verwirklicht werden soll. Beilagen: - Lageplan 1 Billa-Kreuzung - Lageplan 2 Billa-Kreuzung - Stellungnahme vom KfV - Angebot für provisorische Verkehrsinsel Die Vorsitzende ersucht Vizebgm. Pieringer um seinen Bericht. Vizebgm. Pieringer erläutert den Amtsbericht und bringt vor, dass es im Bauausschuss eine mehrheitliche Ablehnung gegeben hat. Vom Kuratorium für Verkehrssicherheit gibt es jedoch eine Empfehlung für eine provisorische Errichtung einer Verkehrsinsel. Diese Lösung kostet ca. 3500,-- bis 4.500,-. Anhand des Provisoriums könnte die Verbesserung der Verkehrssicherheit erhoben werden. GV Mag. Reifberger gibt folgende Wortmeldung zu Protokoll: 493

16 SR Ing. Löcker hat ebenfalls zunächst im Bauausschuss die Bedenken der Zufahrt zum Billa durch Sattelschlepper usw. geäußert. Nichtsdestotrotz sollte die Stellungnahme eines Sachverständigen berücksichtigt werden. Daher schlägt er vor, die Vermessung durchführen zu lassen und die Probephase mit dem Fahrbahnteilsystem durchzuführen. Die Ergebnisse sollen nach der ca. einjährigen Probephase analysiert werden. Ein etwaiges Halte- und Parkverbot sollte erst bei Einrichtung des Endzustandes verordnet werden. SR DI (FH) Marius ist auch der Meinung, dass dem Provisorium zugestimmt werden sollte, da dieser Bereich verkehrstechnisch sehr schwierig und auch stark frequentiert ist. Sollten in Zukunft die Grundstücke oberhalb vom Billa auch durch Gewerbe genutzt werden, wird die Situation sicherlich noch schwieriger. Dass der 494

17 Besitzer des Würstlstandes nicht eingeladen wurde ist bedauerlich. Die FWS ist für eine Errichtung des Provisoriums entsprechend des Vorschlages des KfV. Vizebgm. Naderer ist ebenfalls der Meinung dass der Vorschlag des KfV als Sachverständigen von der Gemeinde umgesetzt werden sollte. In der Folge sollten alle betroffenen Anrainer, Fam. Mödlhammer, Bürgerinitiative Winterweg, Billa in den weiteren Entscheidungsprozess einbezogen werden. GV Kirchmeier ist für den Antrag von GV Mag. Reifberger mit dem Zusatz dieses Provisorium maximal auf 1 Jahr zu beschränken. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, ersucht die Vorsitzende um Abstimmung, wer mit der Errichtung der provisorischen Verkehrsinseln im Sinne des Vorschlages des KfV entsprechend des Antrages von GV Mag. Reifberger für die maximale Dauer eines Jahres einverstanden ist. Sollte die Finanzierung aus dem beantragten Ansatz nicht mehr möglich sein, soll diese aus den Verstärkungsmitteln erfolgen. 23 dafür Mag. Schwaiger, Pieringer, Naderer, Wittek, Ing. Löcker, Furtlehner, DI (FH) Marius, Moser, Kirchmeier, Huthmann, Mag. Reifberger, Fink, Dopsch, Fuchs, Danko, Sperl, Stöllner, Spatzenegger, Stuppner, Bamminger, Hofbauer, Dr. Federsel, Dörner 1 dagegen 1 Stimmenthaltungen Huber-Braumann Die Vorsitzende stellt die mehrheitliche Annahme fest und geht weiter zum nächsten Punkt. Weitere Veranlassung Bauamt Zur Info und Veranlassung Finanzierung Kassa Top 6 Abänderung Bebauungsplan Moosstraße ehemalige Seniorenhausgründe durch Entfall des südlichen Geh- und Radweges Amtsbericht: Begründet wird die Abänderung des Bebauungsplanes damit, dass der ursprüngliche Geh- und Radweg im südlichen Bereich nicht realisierbar ist, da hier einerseits die Grenzkorrektur im westlichen Teil der GP 346/2 wegen vorhandener Baulichkeiten (Mauer) stattfand und andererseits der westlich davorliegende 495

18 Grundstreifen von Sportplatzbenutzern (vor allem Faustballverein) beansprucht wird und eine Verschiebung nicht möglich ist. Desweiteren wird der nördliche Geh- und Radweg im Sinne einer sparsamen Baulandnutzung in die Zufahrtsstraße (B=5,00 m, auch Feuerwehrzufahrt Schulbereich) integriert. Der Bau- und Raumplanungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 10. Juni 2010 über diesen Punkt beraten und eine mehrheitliche positive Empfehlung zur Beschlussfassung an die Gemeindevertretung abgegeben. Die Vorsitzende ersucht Vizebgm. Pieringer um seinen Bericht. Vizebgm. Pieringer erläutert den Amtsbericht und führt an, dass es im Bauausschuss eine mehrheitliche Empfehlung für diese Abänderung des Bebauungsplanes gegeben hat. GV Dopsch bedauert, dass dieser Geh- und Radweg, der ursprünglich als Entlastung für die Moosstraße gedacht war, doch nicht möglich ist. Die Gründe (Faustballverein) hätte man bei der Planung damals auch schon berücksichtigen können. SR DI (FH) Marius gibt GV Dopsch Recht, dass es sicher besser gewesen wäre, wenn man dies gleich berücksichtigt hätte. Bei dem damaligen Beschluss für den Geh- und Radweg hat keiner daran gedacht, dass dies für den Faustballverein derartige Konsequenzen haben könnte. Aber aufgrund der Kenntnis jetzt sollte der Spielbetrieb weiter gewährleistet werden und daher der Bebauungsplan wieder geändert werden. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, ersucht die Vorsitzende um Abstimmung, wer mit der Abänderung des Bebauungsplanes Moosstraße - ehemalige Seniorenhausgründe durch Entfall des südlichen Geh- und Radweges einverstanden ist. 23 dafür Mag. Schwaiger, Pieringer, Naderer, Wittek, Ing. Löcker, Furtlehner, DI (FH) Marius, Moser, Kirchmeier, Huthmann, Mag. Reifberger, Fink, Fuchs, Danko, Huber- Braumann, Sperl, Stöllner, Spatzenegger, Stuppner, Bamminger, Hofbauer, Dörner 2 dagegen 2 Stimmenthaltungen Dopsch, Dr. Federsel Die Vorsitzende stellt die mehrheitliche Annahme fest und geht weiter zum nächsten Punkt. Weitere Veranlassung Bauamt 496

19 Top 7 Teilabänderung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes im Bereich Kraiham Amtsbericht: Der Bauausschuss hat sich bereits in seinen letzten Sitzungen für die Teilabänderung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes im Bereich Kraiham Nord ausgesprochen. Mittlerweile wurde das Verfahren zur Abänderung des REK gemäß 13/2 bis 5 ROG 1998 in Zusammenhalt mit 82 bis 84 ROG 2009 eingeleitet. Die Bekanntgabe der Entwurfsauflage (4 Wochen) erfolgte durch Anschlag an der Amtstafel sowie der örtlichen Aufstellung von Plakatständern am 17. Mai Die Öffentlichkeitsarbeit erfolgte zusätzlich durch schriftliche Verständigung aller Grundeigentümer im Anschluss an die von der Änderung betroffenen Flächen. Stellungnahmen der Nachbargemeinden sowie des Regionalverbandes können bis zur Sitzung des Bauausschusses noch eingebracht werden. Auf den beiliegenden Entwurf der Teilabänderung REK wird hingewiesen. Der Ortsplaner hat darin zusammenfassend festgestellt, dass aus der Sicht der örtlichen Raumplanung die geplante Änderung befürwortet wird. Stellungnahmen wurden bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Amtsberichtes nicht eingebracht, Anrainer haben aber solche Stellungnahmen angekündigt Die angekündigte Stellungnahme der Anrainer wurde am Tag der Sitzung des Bau- und Raumplanungsausschuss eingebracht. Der Bau- und Raumplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2010 unter Anwesenheit einer Abordnung aus Kraiham eingehend darüber beraten und auch Anrainervertreter zu Wort kommen lassen. Nach Beratung und Diskussion empfiehlt der Bau- und Raumplanungsausschuss mehrheitlich die positive Beschlussfassung für die Teilabänderung des REK durch die Gemeindevertretung. Beilagen: Entwurf 4. Teilabänderung REK vom Die Vorsitzende ersucht Vizebgm Pieringer um seinen Bericht. Vizebgm. Pieringer erläutert den Amtsbericht und bringt die mehrheitliche Empfehlung des Bauausschusses zur Kenntnis. GV Danko fragt nach, wie es entsprechend der Beratungen im Bauausschuss mit der Straße am Rande der Siedlung aussieht, diese Flächen müssten im REK als Verkehrsflächen ausgewiesen werden. 497

20 Ing. Sturany führt an, dass im REK keine solchen Detailaussagen getroffen werden. Diese einzelnen Nutzungen sind im Flächenwidmungsplan bzw. Bebauungsplan festgelegt. GV Dr. Federsel ist der Meinung, dass die Änderung eines Räumlichen Entwicklungskonzeptes durchaus eine wichtige Entscheidung ist, bei der sich zunächst erhofft hätte, dass der Antrag auch in dieser Runde vorgebracht und erläutert wird und nicht nur auf die Ausschusssitzungen verwiesen wird. Wenn man die Protokolle der Gemeindevertretungen liest fällt auf, dass es fast keine Sitzung gibt, bei der keine Änderung des REK bzw. FLWP beschlossen wird. Diese Raumordnungsgrundlagen sind aber im Grund als ganz langfristige Bebauungs- und Raumordnungsgrundlagen gedacht und sollten nicht kurzfristig auf Wunsch von Privaten oder Gewerbetreibenden abgeändert werden. In den Unterlagen ist viel an Fakten und Details angeführt worden. Auch sind die gesetzlichen Bestimmungen angeführt worden. Hierbei fehlt ihm jedoch genau die Bestimmung, aufgrund der überhaupt das REK geändert werden darf. Dies ist der 26 des ROG. Er zitiert diesen wie folgt: Das REK kann bei Änderungen in den Planungsgrundlagen oder zur Vermeidung von erkennbaren Fehlentwicklungen oder Entwicklungsdefiziten geändert werden. Diese Voraussetzungen kann er im Bereich Kraiham keinesfalls erkennen. Das Einzige was sich seiner Meinung nach geändert hat, ist der Wunsch eines Gewerbetreibenden sich auszudehnen. Wenn die Gemeinde dies zulässt, wäre dies seiner Meinung nach Handeln auf Zuruf und nicht auf Basis des Gesetzes. Solange nicht nachgewiesen wird, welche Planungsgrundlagen sich geändert haben, sieht er keine Rechtfertigung das REK zu ändern. Behauptet wird von der Fa. Schattenberger, dass Platz zur Erweiterung des Betriebes benötigt wird. Wurde diese Behauptung überprüft? In den Stellungnahmen der Anrainer, die genauso Ernst genommen werden sollten wie das Ansuchen des Antragstellers, finden sich Hinweise, dass bereits jetzt gewerblich gewidmete Flächen zu Wohnzwecken verwendet werden. Seiner Meinung nach wäre es bei der Verwendung von Räumlichkeiten schlecht, wenn sich die Gemeinde hier hinters Licht führen lassen würde. Für ihn stellt sich die Frage, warum ist diese Umwidmung so plötzlich, spontan und dringend notwendig? Weiters ist die Frage offen, ob die Trinkwasserversorgung gesichert ist. Wer hat die Rechte an den Grundstücken erworben, die umgewidmet werden sollen? Wenn nach den Unterlagen die Fa Schattenberger diese Grundstücke erworben hat, sieht es für ihn danach aus, dass die Gemeinde jemanden reich macht, der unter günstigen Bedingungen zukünftiges Bauland erworben hat. Wenn die Gemeinde wirklich hier Bebauung wünscht, sollte sie proaktiv Verträge mit den Grundeigentümern erstellen und dies nicht der privaten Spekulation überlassen. Wie hoch sind die Kosten der gesamten Änderungen? Warum soll diese die Allgemeinheit tragen, wenn ein Einzelner der Nutzen hat. Wie bereits mehrfach erwähnt hat der Amtsbericht mehr als 100 Seiten. Er ist dazu die Meinung, dass man es jemanden schwer machen kann eine Entscheidung zu treffen, indem man ihm entweder keine oder zu wenig Informationen zukommen lässt, oder aber indem man ihn so zuschüttet mit Informationen, das er sich auch nicht mehr auskennt. Ihm ist es nicht leicht gefallen sich da durchzukämpfen. Sein Wunsch in dem Zusammenhang wäre, dass die Projektbetreiber eine Zusammenfassung der entscheidenden Punkte auf 1-2 Seiten abgeben, von denen aus man sich einarbeiten kann, wenn man Details möchte. Zusammenfassend stehen für ihn folgende Fragen im Raum. 498

21 1. Welche Planungsgrundlagen haben sich seit Erlassung des REK geändert? 2. Wurde die Behauptung überprüft, dass tatsächliche eine Betriebserweiterung notwendig ist und nicht nur eine Verschiebung von Nutzungen vorgesehen ist? Bzw. wurden die Behauptungen der Anrainer geprüft, dass bereits jetzt gewerbliche Flächen anderweitig genutzt werden? 3. Ist die Trinkwasserversorgung sichergestellt? 4. Wer hat die Recht an den Grundstücken, die umgewidmet werden sollen? 5. Wie hoch sind die Kosten der Änderungen (REK; FLWP; Bebauungsplan) und wer soll diese Kosten tragen? Vizebgm. Pieringer ersucht Herrn Kramser um Stellungnahme zum Umfang des Amtsberichtes. Herr Kramser bringt hierzu vor, dass es von Seiten der Aufsichtsbehörde immer heißt, dass die Informationen mit dem Amtsbericht mitgeschickt werden müssen, da sie nur dann Bestandteil der Sitzung sind. Dies ist ein Umstand, was den Umfang der Unterlagen betrifft, der ihm selbst auch nicht gefällt, dies aber Aussagen der Aufsichtsbehörde sind. Vizebgm. Pieringer ersucht Ing. Sturany um Stellungnahme zu den Kosten. Ing. Sturany bringt vor, dass der Gemeinde in diesem Fall keine Kosten entstehen, da diese von den Grundeigentümern und zum Teil von der Fa. Schattenberger Augustin getragen werden. Zur Frage der Planungsgrundlage führt er an, dass es sich hierbei entsprechend des REK um Stärkung der Wirtschaftskraft, Standortsicherung usw. handelt. Es soll um 30 Meter nach Norden ausgedehnt werden. In der gegenwärtigen Form ist das REK 25 Jahre alt und bedarf dringend einer Neuerstellung. Es wurde bereits öfters darüber gesprochen und es stößt immer wieder an seine Grenzen, da sich die Sichtweise und Umstände unter denen damals geplant wurden geändert haben. Er legt dazu einen Auszug aus dem Flächenwidmungsplan vor. Bezüglich der Trinkwasserversorgung verliest die Vorsitzende das folgende Schreiben des Obmannes des Wassergenossenschaft Untermödlham. 499

22 SR Ing. Löcker ist der Meinung, dass es der falsche Weg wäre, wenn die Gemeinde jetzt die Betriebe durchleuchtet, ob einer erweitern darf oder nicht. Dies würde seiner Meinung nach bedeuten, dass bei den Privaten dann auch überprüft werden müsste, ob einer eine Garage oder Gartenhaus braucht oder nicht. Diese Frage ist seiner Meinung nach nicht zulässig. GV Dr. Federsel ist der Meinung, dass hier differenziert werden muss, ob jemand entsprechend der Rahmenbedingungen auf eigenem Bauland usw. erweitert, oder ob jemand unter speziellen Bedingungen im Grünland erweitert. Hier geht es nicht darum, ob dies gefällt oder nicht sondern ob die gesetzlichen Grundlagen gegeben sind oder nicht. Die Aussage des Obmannes der Wassergenossenschaft ist seiner Meinung nach keine verbindliche Zusage sondern eher eine Befürwortung. Zum heutigen Zeitpunkt ist daher keine verbindliche Zusage möglich, daher stellt er den Antrag auf Vertagung dieses Tagesordnungspunktes, da eine Zusage Voraussetzung für eine Änderung des REK sei. 500

23 Ing. Sturany bringt dazu vor, dass das REK nur Entwicklungsgebiete festlegt. Der FWPL ist etwas anderes. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, ersucht die Vorsitzende um Abstimmung, wer mit dem Antrag auf Vertagung bis zu einer verbindlichen Zusage der Wassergenossenschaft einverstanden ist. 2 dafür Dopsch, Dr. Federsel 21 dagegen 21 Gegenstimmen Mag. Schwaiger, Pieringer, Wittek, Ing. Löcker, Furtlehner, DI (FH) Marius, Moser, Kirchmeier, Huthmann, Mag. Reifberger, Fink, Fuchs, Danko, Huber-Braumann, Sperl, Stöllner, Spatzenegger, Stuppner, Bamminger, Hofbauer, Dörner Nicht anwesend: Naderer Die Vorsitzende stellt die mehrheitliche Ablehnung fest und ersucht um Abstimmung, wer mit der Teilabänderung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes im Bereich Kraiham entsprechend des Amtsberichtes einverstanden ist. 21 dafür Mag. Schwaiger, Pieringer, Wittek, Ing. Löcker, Furtlehner, DI (FH) Marius, Moser, Kirchmeier, Huthmann, Mag. Reifberger, Fink, Fuchs, Danko, Huber-Braumann, Sperl, Stöllner, Spatzenegger, Stuppner, Bamminger, Hofbauer, Dörner 2 dagegen 2 Gegenstimmen Dopsch, Dr. Federsel Nicht anwesend: Naderer Die Vorsitzende stellt die mehrheitliche Annahme fest und geht weiter zum nächsten Punkt. Weitere Veranlassung Bauamt 501

24 Top 8 Abänderung Flächenwidmungsplan Kraiham im vereinfachten Verfahren Amtsbericht: Die Änderung des Flächenwidmungsplanes wurde entsprechend dem Raumordnungsgesetz 2009 am 17. Mai 2010 kundgemacht. Die Eigentümer der umliegenden Grundstücke wurden unter Anhang der Entwürfe (REK, FLWPL und Bebauungsplan) verständigt. Die Erschließungsnachweise wurden bis auf den Nachweis der Wasserversorgung erbracht und liegen dem Gegenstandsakt bei. Zufahrt: Stadtgemeinde Seekirchen GN1483/1, Öffentliche Privatstraße GN 75/1 (Teilfläche, Mösl) Abwasser: Anschlussbestätigung des RHV-Trumerseen, vom 11. Mai 2010 Energie: Bestätigung der Salzburg AG vom 12. Mai 2010 Stellungnahmen wurden bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Amtsberichtes nicht eingebracht, Anrainer haben aber solche Stellungnahmen angekündigt. Auf die beiliegende Unterlage des Ortsplaners zur Änderung des Flächenwidmungsplanes wird verwiesen. Zusammenfassend hat der Ortsplaner festgestellt, dass in Abwägung der Umstände (Baulandausweitung im ländlichen Raum gegenüber einer Standortsicherung eines wohngebietsverträglichen Betriebes aus Sicht der örtlichen Raumplanung die Umwidmung befürwortet werden kann Die angekündigte Stellungnahme der Anrainer wurde am Tag der Sitzung des Bau- und Raumplanungsausschuss eingebracht. Der Bau- und Raumplanungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 10. Juni 2010 über diesen Punkt beraten und eine mehrheitlich positive Empfehlung zur Beschlussfassung an die Gemeindevertretung abgegeben. Die Beratungsergebnisse wurden vom Ortsplaner in den Flächenwidmungsplan eingearbeitet. Der überarbeitete Flächenwidmungsplan Kraiham Nord liegt bei. Beilagen: Unterlagen des Ortsplaners Grunddaten der Änderung Überarbeiteter Flächenwidmungsplan Kraiham Nord Die Vorsitzende ersucht Vizebgm. Pieringer um seinen Bericht. Vizebgm. Pieringer berichtet, dass es sich bei der Abänderung des Flächenwidmungsplanes um eine Umwidmung der Grundstücke in reines Wohngebiet handelt. Auch hier gibt es eine mehrheitlich positive Empfehlung des Bauausschusses zur Beschlussfassung. SR DI (FH) Marius führt an, dass der Bauausschuss darüber beraten hat und hierzu wurde beauftragt und beschlossen festzustellen, ob die Firma diese Straße bauen und benützen wird und den Zufahrts- bzw. Parkverkehr über dieses 502

25 Sonderstraße im Norden abwickeln wird. Es war zu klären, ob diese Firma bereits verbindliche Verträge bzw. Vereinbarungen hat, die beiden weiteren Grundstücke zu übernehmen. Es war weiters vereinbart eine Verkehrszählung zu veranlassen, und dass die Wasserversorgung geregelt sein soll. Er sieht von all diesen Punkten nichts auch nur in Angriff genommen. Dies findet er wieder diese große Schweinerei bei der geredet und beschlossen wird und nichts getan wird. Dann kommt man in die Gemeindevertretung und soll dass alles beschließen. Er ist jetzt mit seiner Fraktion dagegen. Nicht weil er grundsätzlich etwas gegen dieses Vorhaben hat. Er ist für alles diese Dinge, jedoch ist er dagegen, dass Dinge die besprochen und beschlossen werden negiert werden und nichts gemacht wird. Seiner Meinung ist es eine Frechheit, wenn man hier völlig umsonst rumsitzt und dazu ist ihm seine Zeit auch zu schade. Vizebgm. Pieringer erläutert, dass Ing. Sturany bereits angeführt hat, dass es keine Verträge mehr für die weiteren Grundstücke gibt. GV Dr. Federsel fragt zur Klarstellung, ob der Antrag darum geht 923 m² umzuwidmen oder die größere Fläche von 2800 m² Ing. Sturany beantwortet, dass es um die Umwidmung eines Teiles der Teilfläche 1 = 923 m² geht. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen ersucht die Vorsitzende um Abstimmung, wer mit der Abänderung des Flächenwidmungsplanes Kraiham im vereinfachten Verfahren entsprechend des Amtsberichtes einverstanden ist. 17 dafür Mag. Schwaiger, Pieringer, Wittek, Ing. Löcker, Furtlehner, Moser, Kirchmeier, Mag. Reifberger, Fink, Fuchs, Danko, Sperl, Stöllner, Spatzenegger, Bamminger, Hofbauer, Dörner 7 dagegen 2 Gegenstimmen Dopsch, Dr. Federsel 5 Stimmenthaltungen Naderer, DI (FH) Marius, Huthmann, Huber- Braumann, Stuppner, Die Vorsitzende stellt die mehrheitliche Annahme fest und geht weiter zum nächsten Punkt. Weitere Veranlassung Bauamt 503

26 Top 9 Aufstellung Bebauungsplan der Grundstufe Kraiham im vereinfachten Verfahren Amtsbericht: Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes wurde entsprechend dem Raumordnungsgesetz 2009 am 17. Mai 2010 kundgemacht. Die Eigentümer der umliegenden Grundstücke wurden unter Anhang der Entwürfe (REK, FLWPL und Bebauungsplan) verständigt. Die Erschließungsnachweise wurden bis auf den Nachweis der Wasserversorgung erbracht und liegen dem Gegenstandsakt bei. Zufahrt: Stadtgemeinde Seekirchen GN1483/1, Öffentliche Privatstraße GN 75/1 (Teilfläche, Mösl) Abwasser: Anschlussbestätigung des RHV-Trumerseen, vom 11. Mai 2010 Energie: Bestätigung der Salzburg AG vom 12. Mai 2010 Stellungnahmen wurden bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Amtsberichtes nicht eingebracht, Anrainer haben aber solche Stellungnahmen noch angekündigt. Auf den beiliegenden Bebauungsplanentwurf des Ortsplaners wird verwiesen. Der Ausschuss wird um Beratung und weitere Empfehlung an die Gemeindevertretung ersucht Die angekündigte Stellungnahme der Anrainer wurde am Tag der Sitzung des Bau- und Raumplanungsausschuss eingebracht. Der Bau- und Raumplanungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 10. Juni 2010 über diesen Punkt beraten und eine mehrheitlich positive Empfehlung zur Beschlussfassung an die Gemeindevertretung abgegeben. Die Beratungsergebnisse wurden vom Ortsplaner in den Bebauungsplan eingearbeitet. Der überarbeitete Bebauungsplan Kraiham Nord liegt bei. Beilagen: Bebauungsplanentwurf Bereich Kraiham Nord Überarbeiteter Bebauungsplan Kraiham Nord Die Vorsitzende ersucht Vizebgm. Pieringer um seinen Bericht. Vizebgm. Pieringer zitiert die folgenden Wortmeldungen von Ing. Sturany aus dem Bauausschuss: Herr Ing. Sturany erläutert die Details der Bebauungsplanänderung. Das Planungsgebiet bezieht sich auf alle Flächen (Fläche 1, 2 und 3). Die Baulandausweisung erfolgt jedoch nur für einen Teil der Fläche 1). Zur Erleichterung des Lieferverkehrs wird die Zufahrtsstraße für den Betrieb aus dem Reinen Wohngebiet (RW) ins Grünland verlegt. Die Angaben über die Verkehrsbelastung stammen vom Antragssteller und sind laut Auskunft der Aufsichtsbehörde wohnverträglich. GV Dr. Federsel führt an, dass wenn bereits ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Fläche für die noch keine Flächenwidmung beschlossen wurde, die Dinge auf den Kopf gestellt werden. Laut 50 ROG - Jede Gemeinde hat auf der Grundlage des Räumlichen Entwicklungskonzepts 504

27 und des Flächenwidmungsplans für jene Teile des Gemeindegebiets, die innerhalb eines Planungszeitraums von längstens zehn Jahren für eine Bebauung in Betracht kommen oder eine städtebauliche Ordnung einschließlich der Freiflächengestaltung erfordern, Bebauungspläne durch Verordnung aufzustellen. - Wenn es den Flächenwidmungsplan nicht gibt, kann laut seiner Schlussfolgerung auch kein Bebauungsplan aufgestellt werden, weil ja noch offen ist, wie diese Fläche im FLWP tatsächlich gewidmet ist. Daher ist dies seiner Meinung nach kein gesetzmäßiger Vorgang. Ing. Sturany führt dazu an, dass es durchaus möglich ist. Hierbei geht es lediglich um die Kundmachung. Der Bebauungsplan darf nicht vor der Rechtskraft des FLWP kundgemacht werden. Nach dem neuen ROG 2009 können diese Dinge durchaus parallel erfolgen. Er hat ausdrücklich bei der Aufsichtsbehörde nachgefragt und es wurde ihm zur Auskunft gegeben, dass der Beschluss erfolgen kann. Die Kundmachung erfolgt dann nur für den Teil der gewidmet wurde. GV Danko führt an, dass er auch im Bauausschuss für die Änderung des REK und des FLWP war, jedoch nicht für die Aufstellung des Bebauungsplanes war, da gewisse Voraussetzungen nicht gegeben waren. Die SPÖ ist sicher nicht gegen Gewerbebetriebe in Seekirchen. Das Gebiet in Kraiham ist jedoch zusätzlich auch Siedlungsgebiet. Hier muss beides in einen Rahmen gebracht werden. Er kann sich nicht vorstellen, dass hier zugestimmt werden kann, wenn nicht die Wasserregelung konkret geklärt ist und die Entlastung der Siedlung durch eine Straße an der Seite gegeben ist. Ing. Sturany hält nochmals klar fest, dass die Straßenregelung klar geregelt ist. Einen Kaufvertrag gibt es nur für die eine Fläche. Der andere Vertrag ist hinfällig. Er erläutert die Lage anhand des Lageplanes auf dem Overheadprojektor. Dieser Bebauungsplan ist Grundlage für den Baubescheid. Vizebgm. Pieringer erläutert zur Straßenbreite dass diese mit 6 Meter eingezeichnet ist. Derzeit jedoch nur 3,50 Meter beträgt. Hier musste die Straße von den Grundstückseigentümern bereits an die Gemeinde abgetreten werden. Daher ist diese so eingezeichnet. Herr Kramser erläutert, dass die Straßenbreite bereits im Bebauungsplan aus dem Jahre 2001 von Architekt Neuner festgelegt wurde. Auf Basis dieses Bebauungsplanes wurden die Bauplatzerklärungen erstellt. Im Bereich der Zufahrt wurde eine Abtretungsfläche festgelegt. Die grundbücherliche Durchführung der Abtretung wird derzeit gerade überprüft. Ansonsten wird diese vorgenommen. GV Dr. Federsel bringt nochmals zur Reihenfolge vor, dass die Flächen 2 und 3 heute nicht umgewidmet wurden also nach wie vor Grünland sind. Was macht es für einen Sinn für Grünland einen Bebauungsplan zu beschließen? GV Dopsch bringt vor, dass bei der Erstellung des REK festgelegt wurde, darauf zu achten Gewerbe- und Wohngebiete nicht miteinander zu verflechten. Vizebgm. Pieringer bringt nochmals vor, dass die Teilfläche als reines Wohngebiet gewidmet wurde. Hier dürfen nur wohnverträgliche Gewerbegebiete ansiedeln, wie in jedem anderen Wohngebiet auch. 505

28 GV Danko erwartet sich eine Stellungnahme dass die Wasserversorgung auf jeden Fall gewährleistet ist und er erwartet sich eine Stellungnahme der Firma, dass diese Straße auf jeden Fall gebaut wird und sie die Kosten trägt. Daher beantragt er eine Zurückstellung dieses Punktes auf die Sitzung vom Die Vorsitzende ersucht um Abstimmung dieses Antrages. 11 dafür Naderer, Wittek, DI (FH) Marius, Huthmann, Mag. Reifberger, Dopsch, Danko, Huber- Braumann, Stuppner, Bamminger, Dr. Federsel 13 dagegen 11 Gegenstimmen Mag. Schwaiger, Pieringer, Ing. Löcker, Furtlehner, Moser, Fink, Fuchs, Sperl, Spatzenegger, Hofbauer, Dörner 2 Stimmenthaltungen Kirchmeier, Stöllner Die Vorsitzende stellt die mehrheitliche Ablehnung fest und ersucht um Abstimmung, wer mit der Aufstellung des Bebauungsplanes der Grundstufe Kraiham im vereinfachten Verfahren einverstanden ist. 16 dafür Mag. Schwaiger, Pieringer, Ing. Löcker, Furtlehner, DI (FH) Marius, Moser, Kirchmeier, Fink, Fuchs, Huber-Braumann, Sperl, Stöllner, Spatzenegger, Stuppner, Hofbauer, Dörner FPÖ; ÖVP, FWS 7 dagegen 6 Gegenstimmen Wittek, Mag. Reifberger, Dopsch, Danko, Bamminger, Dr. Federsel 1 Stimmenthaltungen Huthmann Nicht anwesend. Naderer Die Vorsitzende stellt die mehrheitliche Annahme fest und geht weiter zum nächsten Punkt. Weitere Veranlassung Bauamt Top 10 Abänderung Flächenwidmungsplan Bereich L102-Seekirchen West 2-Siglmühle im vereinfachten Verfahren 506

29 Amtsbericht: Die Auflage des Entwurfes zur Änderung des Flächenwidmungsplanes im vereinfachten Verfahren wurde gemäß ROG 2009 von 08. April 2010 bis 11. Mai 2010 kundgemacht. Die Erschließungsnachweise wurden erbracht und liegen mit Ausnahme der privatrechtlichen Sicherstellung für die Zufahrt über Privatgrundstücke dem Gegenstandsakt bei (Sicherstellung wird aufgrund der beiliegenden Stellungnahme der Landesregierung überarbeitet und ist noch vorzulegen) Zufahrt: Abzweigend von Gemeindestraße GN 3585 (Mühlbachstraße) über Privatstraße. Wasserversorgung: Bestätigung des Wassermeisters der Stadtgemeinde Seekirchen vom 01. Februar 2010 Abwasser: Bestätigung des RHV-Wallersee-Süd, vom 08. Februar 2010 Energie: Bestätigung der SalzburgAG vom 02. Februar 2010 Das Amt der Salzburger Landesregierung hat zur angestrebten Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im gegenständlichen Bereich am 20. Mai 2010 im Rahmen einer Vorbegutachtung die Breite der Zufahrtsstraße über Privatgrund mit 3,0 m als zu gering beurteilt. Eine für die Flüssigkeit des Verkehrs (LKW) erforderliche Fahrbahnbreite von 3,5 m wurde angegeben. Ideale Fahrbahnbreite wäre 4,0 m. Vom straßenbautechnischen Standpunkt aus handle es sich derzeit um keine ordnungsgemäße Zufahrtsstraße sondern um einen Feldweg, welcher teilweise über eine Wiese führt. Es muss eine Zufahrtsstraße errichtet werden, welche ausreichend befestigt und tragfähig ist. Zum Thema Kanalanschluss wird weiters ausgeführt, dass dieser zwar grundsätzlich möglich sei aber der Anschlusskanal über Fremdgrund errichtet werden muss. Als Voraussetzung für eine Baulandwidmung ist die Zustimmung des Grundeigentümers sowie die grundbücherliche Sicherstellung der Dienstbarkeit vorzulegen. Weiters ist die Möglichkeit der Oberflächenentwässerung anzugeben, zumal sich die Fläche im Violetten Hinweisbereich der WLV befindet. Die in der Stellungnahme der Landesregierung angeführten Punkte betreffend Infrastruktur sind lt. Auskunft des Raumplaners derzeit in Bearbeitung und es wird damit gerechnet, dass die ausständigen Nachweise vor der nächsten Gemeindevertretungssitzung vorliegen. Der Ausschuss wird um Beratung und weitere Empfehlung an die Gemeindevertretung ersucht. Der Bau- und Raumplanungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 10. Juni 2010 über diesen Punkt beraten und eine einstimmig positive Empfehlung zur Beschlussfassung an die Gemeindevertretung abgegeben. Da die noch ausständige Vereinbarung für die für das Gewerbegebiet notwendige Verbreiterung der Zufahrtsstraße noch nicht getroffen werden konnte lautet die Beschlussempfehlung. Abänderung des Flächenwidmungsplanes Bereich L102 Seekirchen West 2 Siglmühle (ohne Gewerbegebiet) im vereinfachten Verfahren zur Realisierung des Kreisverkehrs. Beilagen: Unterlagen des Raumplaners Grunddaten der Änderung Stellungnahme der Landesregierung, Abt 7, vom Die Vorsitzende ersucht Vizebgm. Pieringer um seinen Bericht. 507

30 Vizebgm. Pieringer bringt die einstimmige Empfehlung des Bauausschusses zur Kenntnis. Er ersucht weiters Ing. Sturany um kurze Stellungnahme, da sich hier noch Änderungen ergeben haben. Ing. Sturany erläutert, dass im Zuge der Abänderung auch ein Teil als gewerbliche Fläche gewidmet werden sollte. Es sind jedoch nicht alle Bestätigungen für die Zugänglichkeit der Flächen vorhanden, daher wurde diese Fläche aus dem Plan herausgenommen und steht nicht mehr zur Abstimmung. Im gegenständlichen Antrag steht nur die für den Kreisverkehr benötigte Fläche als Verkehrsfläche zur Abstimmung. Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, ersucht die Vorsitzende um Abstimmung, wer mit der Abänderung des Flächenwidmungsplanes Bereich L102 Seekirchen West 2 Siglmühle (ohne Gewerbegebiet) im vereinfachten Verfahren zur Realisierung des Kreisverkehrs einverstanden ist. 20 dafür Mag. Schwaiger, Pieringer, Wittek, Ing. Löcker, Furtlehner, Moser, Kirchmeier, Huthmann, Mag. Reifberger, Fink, Fuchs, Danko, Huber-Braumann, Sperl, Stöllner, Spatzenegger, Stuppner, Bamminger, Hofbauer, Dörner 2 dagegen 2 Stimmenthaltungen Dopsch, Dr. Federsel Nicht anwesend: Naderer, DI (FH) Marius Die Vorsitzende stellt die mehrheitliche Annahme fest und geht weiter zum nächsten Punkt. Weitere Veranlassung Bauamt Top 11 Abänderung Bebauungsplan der Grundstufe "Umspannwerk" Amtsbericht: Begründung für die Änderung des Bebauungsplanes der Grundstufe lt. Punkt 3 des Erläuterungsberichtes: Die ursprünglich festgelegte Fertig-Geländehöhe bei den Flächen 2 und 3 mit jeweils 521,50 sollte eine bessere Ausnutzung des Areals gewährleisten, ohne dass dadurch gegenüber der Landesstraße eine übermäßige Höhenentwicklung der zu errichtenden Gebäude notwendig würde, andererseits war auf die Höhen der Erschließungsstraße Bedacht genommen worden. Die nunmehrige Festlegung Geländehöhe nach Bedarf, welche auf Wunsch des Grundeigentümers bzw. Projektbetreibers erfolgt, 508

31 ermöglicht nunmehr auch, dass z.b. eingeschoßige Betriebe mit starkem Werbeanspruch mit dem Erdgeschoß auch höher als ursprünglich vorgesehen errichtet werden können, um so von der Obertrumer Landesstraße L102 aus gesehen besser wirken zu können. Die Maximalhöhe (Absoluthöhe) bleibt aber nach wie vor unverändert. Die Kundmachung über die Beabsichtigte Änderung des Bebauungsplanes gemäß 71 Abs 2 ROG 2009 an der Anschlagtafel erfolgte vom 08. April 2010 bis 10. Mai Schriftliche Anregungen wurden nicht eingebracht. Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes wurde gemäß 71 Abs 3 ROG 2009 am 10. Mai 2010 kundgemacht. Schriftliche Einwendungen wurden bisher noch nicht eingebracht, die Frist für das Einbringen von Einwendungen endet mit 07. Juni Auf den beiliegenden Bebauungsplanentwurf wird verwiesen. Beilagen: Bebauungsplanentwurf Änderung Umspannwerk Die Vorsitzende ersucht Vizebgm. Pieringer um einen Bericht. Vizebgm. Pieringer erläutert den Amtsbericht. Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, ersucht die Vorsitzende um Abstimmung, wer mit der Abänderung der Bebauungsplan der Grundstufe Umspannwerk einverstanden ist. Nicht anwesend: Naderer, DI (FH) Marius einstimmige Annahme Die Vorsitzende stellt die einstimmige Annahme fest und geht weiter zum nächsten Punkt. Weitere Veranlassung Bauamt Top 12 Abänderung Bebauungsplan der Grundstufe "Am Riedelwald" Amtsbericht: Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes wurde entsprechend dem Raumordnungsgesetz 1998 in Verbindung mit den Übergangsbestimmungen ROG 2009 am 10. Mai 2010 kundgemacht. Begründet wird die Änderung des Bebauungsplanes wie folgt: Im Sinne einer wirtschaftlichen Bebaubarkeit wird im nördlichen Teil der Fläche 2 die ursprünglich vorgesehene Grundteilung geändert und der vorgesehene Weg zur Stichstraße entfällt, da eine kurze, fußläufige Verbindung auch über den westlichen Weg gegeben ist. Die begonnene bauliche Entwicklung wird dadurch nicht beeinträchtigt bzw. kann fortgeführt werden. 509

32 Auf den beiliegenden Bebauungsplanentwurf wird verwiesen. Der Ausschuss wird um Beratung und weitere Empfehlung an die Gemeindevertretung ersucht. Beilagen: Bebauungsplanentwurf 2. Änderung Riedelwald Die Vorsitzende ersucht Vizebgm. Pieringer um einen Bericht. Vizebgm. Pieringer erläutert den Amtsbericht. Ing. Sturany erläutert, dass der bereits bestehende Gehweg gut genutzt wird und ausreichend ist. Im Sinne einer wirtschaftlichen Nutzung der Grundflächen kann auch aus seiner fachlichen Sicht der Weg entfallen. GV Dopsch fragt wegen dem Entfall des Weges nach, ob der bisher nicht genutzt wurde. Ing Sturany führt dazu an, dass es diesen Weg noch nicht gibt, da er erst bei späterer Bebauung nach dem ursprünglichen Konzept vorgesehen war. Das Konzept hat sich jetzt geändert und die Hausgemeinschaften hat gegen den Entfall auch nichts einzuwenden. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, ersucht die Vorsitzende um Abstimmung, wer mit der Abänderung der Bebauungsplan der Grundstufe Am Riedlwald einverstanden ist. einstimmige Annahme Die Vorsitzende stellt die einstimmige Annahme fest und geht weiter zum nächsten Punkt. Weitere Veranlassung Bauamt Top 13 Priewasser Christa, Ansuchen um Einzelbewilligung gemäß 46 SROG 2009 für die Änderung des bestehenden Kellers zur Nutzung als Kellerlokal mit Barbereich für Tanz und Musik beim Buffetgebäude des Strandbades Seekirchen a. W. Amtsbericht: 510

33 Am 10. Mai 2010 hat Frau Christiane Priewasser als grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft Seestraße 2 um die raumordnungsrechtliche Einzelbewilligung für die Änderung des bestehenden Kellers in o.a. Objekt angesucht. Die Ver- und Entsorgung ist durch den Bestand gegeben. Zufahrt: Gemeindestraße GN 147/2 Wasserversorgung: Wassergenossenschaft Seewalchen - Bestand Abwasser: RHV-Wallersee-Süd - Bestand Energieversorgung: SalzburgAG - Bestand Als besondere Begründung der Antragstellung zur Einzelbewilligung wurde folgendes angegeben: Beim vorliegenden Einreichprojekt soll der bestehende Keller zur Nutzung als Kellerlokal mit Barbereich für Tanz und Musik ausgebaut werden. Der Tourismusort Seekirchen mit dem Seebad am Wallersee bietet damit eine weitere sinnvolle Einrichtung an. Die bestehende Struktur der Badeanstalt mit Restaurant, Buffet, Campingplatz und Liegewiese wird dadurch wirtschaftlich verwendet und stelle wie vorab angemerkt für den Seebadbenützer, für den Fremdenverkehr, für Einheimische, für die Jugend eine weitere Attraktion dar. Der Bestandsbau selbst wird kaum verändert, an der seeabgewandten Seite wird ein Stiegenabgang konzipiert der auch naturschutz-, baurechtlich- und gewerbebehördlich abgehandelt wird. Um Erteilung der Einzelbewilligung wird ersucht. Es wird erklärt, dass auf dem oben angeführten Grundstück kein Einkaufszentrum, kein Zweitwohnsitz und kein Appartement errichtet wird. Die Kundmachung über die Einzelbewilligung gemäß ROG 2009 errfolgte am 18. Mai Zeitgleich wurde die Anrainerhörung durchgeführt wobei lediglich die Landesliegenschaftsverwaltung des Amtes der Salzburger Landesregierung als Eigentümerin des Wallersees eine Stellungnahme dahingehend abgegeben hat, dass bei Einhaltung aller gesetzlicher Vorgaben kein Einwand gegen die Erteilung der angestrebten Einzelbewilligung besteht. Eine Stellungnahme des Raumplaners liegt zum Zeitpunkt der Sitzungsausschreibung noch nicht vor, entsprechend seiner Aussage wird diese aber fristgerecht der Behörde übergeben. Gesetzliche Grundlage: Gemäß 46 Absatz 2 ROG 2009 liegt die Erteilung einer Einzelbewilligung im Planungsermessen der Gemeinde und ist nur zulässig, wenn 1. ein besonderer Grund für die Ausnahme vorliegt; 2. der vorgesehene Standort für das Vorhaben geeignet ist 3. dem Vorhaben das Räumliche Entwicklungskonzept bzw die erkennbare grundsätzliche Planungsabsicht der Gemeinde nicht entgegensteht und 4. das Vorhaben keine Zweitwohnungen, Handelsgroßbetriebe, Beherbergungsgroßbetriebe oder Seveso-II-Betriebe betrifft. Der Nachweis des Vorliegens dieser Voraussetzungen ist vom Antragsteller zu erbringen. Gemäß 46 Absatz 3 ROG 2009 kommt eine Einzelbewilligung im Grünland nur in Betracht: 1. für die Änderung der Art des Verwendungszwecks von bestehenden Bauten und eine damit verbundene Vergrößerung auf höchstens 300 m² Geschoßfläche; 2. für die Neuerrichtung von Bauten und untergeordneter Bedeutung, die im Zusammenhang mit bestehenden Bauten oder Nutzungen erforderlich sind und nicht Wohnzwecken dienen; 3. für an die Grünlandnutzung gebundene Bauvorhaben für Erwerbsgärtnereien, Fischzuchtanlagen oder Reithallen; 4. für die Neugründung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Gemäß 46 Absatz 4 ROG 2009 kommt die Erteilung einer Einzelbewilligung für die Änderung der Art des Verwendungszwecks von land- oder forstwirtschaftlichen Bauten nach Neugründung eines Betriebs erst nach Ablauf on zehn Jahren ab Aufnahme der Nutzung des Wohn- und Wirtschaftsgebäudes in Betracht. Die Liegenschaftseigentümerin hat grundsätzlich die Angaben gemäß 46 Absatz 2 ROG 2009 mit Ausnahme von Punkt 3 erbracht (besonderer Grund, Eignung des Standortes aufgrund der vorhandenen Sturktur durch den Buffet- und Restaurantbetrieb, Mitteilung, dass das Vorhaben keine Zweitwohnungen, Handelsgroßbetriebe, etc. betrifft). Zu Punkt 3 wird noch eine Stellungnahme des Ortsplaners erwartet. Weiters kommt für die angestrebte Einzelbewilligung 46 Absatz 3) Ziffer 1 in Betracht, da durch die gegenständliche Maßnahme lediglich die Art des Verwendungszweckes des bestehenden Kellers geändert wird. Baulich ist lediglich ein zusätzlicher Kellerabgang erforderlich. Der Ausschuss wird um Beratung und weitere Empfehlung an die Gemeindevertretung ersucht. 511

34 Beilagen: 1 Ansuchen um Einzelbewilligung 1 Einreichplan Dipl. Ing. Romaner vom 05. März 2010 Raumordnungsgutachten Ortsplaner Die Vorsitzende ersucht Vizebgm. Pieringer um einen Bericht. Vizebgm. Pieringer erläutert den Amtsbericht und verliest die folgenden Teile aus dem Protokoll des Bauausschusses und bringt die einstimmige Empfehlung an die Gemeindevertretung zur Kenntnis. Die Stellungnahme von Arch. Romaner zu 46 ROG vom liegt ebenfalls vor. Als besondere Begründung der Antragstellung zur Einzelbewilligung wurde folgendes angegeben: Beim vorliegenden Einreichprojekt soll der bestehende Keller zur Nutzung als Kellerlokal mit Barbereich für Tanz und Musik ausgebaut werden. Der Tourismusort Seekirchen mit dem Seebad am Wallersee bietet damit eine weitere sinnvolle Einrichtung an. Herr Ing. Sturany erläutert den Sachverhalt auch anhand der vorliegenden Betriebsbeschreibung. Die Betriebszeiten sind von 20:00 Uhr bis 04:00 Uhr geplant. Der anwesende Sohn der Einschreiterin, Herr Priewasser, führt weiters aus, dass für die projektierte Bar ein Winterbetrieb geplant ist. GV Dopsch erkundigt sich im Sinne der Zusammenarbeit der Gemeinde mit den Jugendlichen, ob es sich bei dem Kellerlokal um ein Raucher- oder Nichtraucherlokal handelt. Herr Priewasser gibt dazu zur Auskunft, dass es sich um zwei getrennte Räumlichkeiten handeln wird, wobei der Keller ein Raucherbereich und das Restaurant ein Nichtraucherbereich sein wird. GV Danko findet es sehr positiv, dass sich in diesem Bereich endlich etwas tut. Herr Priewasser hat den Vorplatz schön gestaltet und es bewegt sich hier endlich was. Solche Aktivitäten und Initiativen sollten auch im Sinne unserer Jugendlichen unterstützt werden. Die Vorsitzende bedankt sich in diesem Zusammenhang auch bei Herrn Priewasser für seine Initiative durch die sich das Strandbad innerhalb kürzester sehr positiv entpuppt hat. Vizebgm. Naderer befürwortet auch diese Initiative, es bietet sich als gute Ergänzung, im Winter oder manchmal im Sommer abends, wo kein Badebetrieb mehr herrscht, an dies zu nutzen. Die Infrastruktur mit WC und Parkplätzen ist auch vorhanden. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, ersucht die Vorsitzende um Abstimmung, wer mit dem Ansuchen von Priewasser Christa um Einzelbewilligung gemäß 46 SROG 2009 für die Änderung des bestehenden Kellers zur Nutzung als Kellerlokal mit Barbereich für Tanz und Musik beim Buffetgebäude des Strandbades Seekirchen a. W. einverstanden ist. einstimmige Annahme 512

35 Nicht anwesend: Dr. Federsel Die Vorsitzende stellt die einstimmige Annahme fest und geht weiter zum nächsten Punkt. Weitere Veranlassung Bauamt Top 14 Haberl Monika, Ansuchen um Einzelbewilligung gemäß 46 SROG 2009 für die Umwidmung des bestehenden landw. Hausstockes des "Frankgutes", Schöngumprechting 7, 5201; in ein Wohnobjekt Amtsbericht: Am 25. Mai 2010 hat Frau Monika Haberl als grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft Schöngumprechting 7 um die raumordnungsrechtliche Einzelbewilligung für die Umwidmung des bestehenden landw Hausstockes beim Frankgut in ein Wohnobjekt angesucht. Die Ver- und Entsorgung wurde wie folgt nachgewiesen: Zufahrt: Gemeindestraße GN 3641/4 Wasserversorgung: Wassergenossenschaft Kothgumprechting/Wirthenstätten, vom Bestand Abwasser: über privaten Druckkanal in den öffentlichen Kanal der Gemeinde in der Pirachsiedlung (Projekt Dipl. Ing. Stephan Kettl, 5110 Oberndorf vom April 2010 Energieversorgung: SalzburgAG, vom 05. Mai Bestand Als besondere Begründung der Antragstellung zur Einzelbewilligung wurde folgendes angegeben: Die Eltern Frau Notburga und Herr Peter Haberl haben den Hof ihrer Tochter Frau Monika Haberl übergeben. Übergabe des Objektes an die weichende Tochter (keine landwirtschaftliche Nutzung mehr, keine Umbauarbeiten gem. 2 BauPolG). Es wird erklärt, dass auf dem oben angeführten Grundstück kein Einkaufszentrum, kein Zweitwohnsitz und kein Appartement errichtet werden. Die Kundmachung über die Einzelbewilligung gemäß ROG 2009 errfolgte am 27. Mai Zeitgleich wurde die Anrainerhörung durchgeführt. Entsprechende Stellungnahmen liegen aufgrund offener Frist zum Zeitpunkt der Sitzungsausschreibung noch nicht vor. Ebenso liegt eine Stellungnahme des Raumplaners noch nicht vor, entsprechend seiner Aussage wird diese aber fristgerecht der Behörde übergeben. Gesetzliche Grundlage: Gemäß 46 Absatz 2 ROG 2009 liegt die Erteilung einer Einzelbewilligung im Planungsermessen der Gemeinde und ist nur zulässig, wenn 1. ein besonderer Grund für die Ausnahme vorliegt; 2. der vorgesehene Standort für das Vorhaben geeignet ist 3. dem Vorhaben das Räumliche Entwicklungskonzept bzw die erkennbare grundsätzliche Planungsabsicht der Gemeinde nicht entgegensteht und 4. das Vorhaben keine Zweitwohnungen, Handelsgroßbetriebe, Beherbergungsgroßbetriebe oder Seveso-II-Betriebe betrifft. Der Nachweis des Vorliegens dieser Voraussetzungen ist vom Antragsteller zu erbringen. Gemäß 46 Absatz 3 ROG 2009 kommt eine Einzelbewilligung im Grünland nur in Betracht: 513

36 1. für die Änderung der Art des Verwendungszwecks von bestehenden Bauten und eine damit verbundene Vergrößerung auf höchstens 300 m² Geschoßfläche; 2. für die Neuerrichtung von Bauten und untergeordneter Bedeutung, die im Zusammenhang mit bestehenden Bauten oder Nutzungen erforderlich sind und nicht Wohnzwecken dienen; 3. für an die Grünlandnutzung gebundene Bauvorhaben für Erwerbsgärtnereien, Fischzuchtanlagen oder Reithallen; 4. für die Neugründung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Gemäß 46 Absatz 4 ROG 2009 kommt die Erteilung einer Einzelbewilligung für die Änderung der Art des Verwendungszwecks von land- oder forstwirtschaftlichen Bauten nach Neugründung eines Betriebs erst nach Ablauf on zehn Jahren ab Aufnahme der Nutzung des Wohn- und Wirtschaftsgebäudes in Betracht. Die Liegenschaftseigentümerin hat grundsätzlich die Angaben gemäß 46 Absatz 2 ROG 2009 mit Ausnahme von Punkt 3 erbracht (besonderer Grund, Eignung des Standortes da keine Umbaumaßnahmen durchgeführt werden, Mitteilung, dass das Vorhaben keine Zweitwohnungen, Handelsgroßbetriebe, etc. betrifft). Zu Punkt 3 wird noch eine Stellungnahme des Ortsplaners erwartet. Weiters kommt für die angestrebte Einzelbewilligung 46 Absatz 3) Ziffer 1 in Betracht, da durch die gegenständliche Maßnahme lediglich die Nutzungsart von landwirtschaftliches in normales Wohnen geändert wird. 46 Absatz 4 ROG 2009 trifft ebenfalls nicht zu, da es sich seit jeher um einen landwirtschaftlichen Bau gehandelt hat. Der Ausschuss wird um Beratung und weitere Empfehlung an die Gemeindevertretung ersucht. Beilagen: Ansuchen Einzelbewilligung Bestandsplan Doll Raumordnungsgutachten Ortsplaner Die Vorsitzende ersucht Vizebgm. Pieringer um einen Bericht. Vizebgm. Pieringer erläutert den Amtsbericht verliest folgende Teile Protokolles des Bauausschusses. Herr Ing. Sturany erläutert den Sachverhalt (Nutzungsänderung des bestehenden landwirtschaftlichen Hausstockes in ein Wohnobjekt). Die Ver- und Entsorgung ist grundsätzlich sichergestellt. Für die Abwasserbeseitigung wurde ein Kanalprojekt vorgelegt. Weiters bringt er die einstimmige Empfehlung des Bauausschusses zur Kenntnis und erläutert, dass im Rahmen der Kundmachung keine Stellungnahmen eingebracht werden. Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, ersucht die Vorsitzende um Abstimmung, wer mit dem Ansuchen von Haberl Monika um Einzelbewilligung gemäß 46 SROG 2009 für die Umwidmung des bestehenden landw. Hausstockes des "Frankgutes", Schöngumprechting 7, 5201; in ein Wohnobjekt einverstanden ist. einstimmige Annahme Die Vorsitzende stellt die einstimmige Annahme fest und geht weiter zum nächsten Punkt. 514

37 Weitere Veranlassung Bauamt Top 15 Firma Marema GmbH, Errichtung von 4 Reihenhäusern, Berufung gegen den Baubewilligungsbescheid der Bürgermeisterin vom 20. April 2010 Amtsbericht: Gegenstand: Firma Marema Bauträger GmbH, Innsbrucker Bundesstraße 71/1/1, 5020 Salzburg. Baubewilligungsbescheid vom 20. April 2010, Zahl: 311/SebStfStr 18-RH-2/2010, betreffend die Errichtung von 4 Reihenhäusern auf der Liegenschaft Sebastian-Stief-Straße 18, 5201 Seekirchen a. W., auf GP. 298/6, KG Seekirchen-Markt. Berufung der Nachbarn Frau Anna und Herr Franz Schmidhuber, Sebastian-Stief-Straße 16, 5201 Seekirchen a. W., vom 15. Mai 2010 (eingelangt am 17. Mai 2010) gegen den vorangeführten Baubewilligungsbescheid. Einleitung: Die Liegenschaft Sebastian-Stief-Straße 18 (ehemaliges Bürogebäude der Firma Selmer) befindet sich im Zentrum von Seekirchen, südöstlich des Betriebsgeländes der Firma Steinmetzmeister Helmut Moser. Auf diesem Bauplatz wurde nun mit Ansuchen vom 18. Jänner 2010 die Errichtung von 4 Reihenhäusern beantragt. Nach Durchführung der positiven Bauverhandlung am 26. Februar 2010 im Beisein der Vertreterin der Ehegatten Anna und Franz Schmidhuber (nachstehend Berufungswerber genannt) wurde der Baubewilligungsbescheid am 20. April 2010 erlassen. Gegen diesen Bescheid wurde innerhalb offener Frist am 17. Mai 2010 nachstehende Berufung eingebracht: Folgende Gründe führen zur Berufung des oben genannten Bescheides: Im gesamten Bescheid wird die Wasserleitung, welche ebenso wie der Schmutzwasserkanal über den Bauplatz der Firma Marema verläuft, nicht erwähnt. Ich möchte nochmals klarstellen, dass Wasserleitung, Schmutzwasserkanal und Leitungen der Salzburg AG über diesen Bauplatz verlaufen. Weiters besteht eine schriftliche Vereinbarung vom , geschlossen zwischen Carl Gerald Selmer sowie Selmer GmbH und Anna und Franz Schmidhuber. Laut dieser Vereinbarung verpflichtet sich Selmer die bestehende Grenzmauer zwischen den Liegenschaften im nördlichen Bereich - wenn dies bautechnisch möglich ist - zu erneuern, ansonsten zu renovieren. Siehe weitere Vereinbarungen, welche der Stadtgemeinde vorliegen. Laut Bescheid vom fand die Umwidmung einer Garage in einen Lagerraum statt, daher ist eine Brandwand im Lagerraum nicht notwendig (Brandwand an bestehender Garage ist gegeben). Inwieweit die Fensteröffnung an der Außenwand am zu errichtenden Reihenhaus als Widerspruch zum Bautechnikgesetz besteht entzieht sich unserer Kenntnis. Anmerkung: Leider wurde noch keine einvernehmliche Lösung bezüglich Mauer/Lager, Kanal/Wasserleitung zwischen Fa. Marema und uns gefunden. Wir sind an einer ehestmöglichen Erledigung sehr interessiert. Hochachtungsvoll Franz Schmidhuber eh., Anna Schmidhuber eh. 515

38 Die amtlichen Erhebungen haben folgendes Ergebnis erbracht: Vorauszuschicken ist, dass es grundsätzlich dem Nachbarn obliegt, zur Wahrung seiner Rechte im Sinne des Baupolizeigesetzes konkrete Einwendungen zu erheben, welche sich auf die Behauptung eines subjektiven Rechtes durch das den Gegenstand des Bewilligungsverfahrens bildende Vorhaben beziehen, während ein allgemein erhobener Protest, also eine Erklärung, mit dem Bauvorhaben nicht einverstanden zu sein, keine Einwendung im Rechtssinne ist. Unzulässig sind Einwendungen, welche sich auf solche baurechtliche Vorschriften beziehen, die nur dem öffentlichen Interesse dienen. Privatrechtlich ist eine Einwendung dann, wenn darin die Verletzung eines subjektiven Rechtes behauptet wird, welche im Privatrecht wurzelt; dies kann im Zweifel nicht angenommen werden (VwGH Erk , 81/06/0059). Die Baubehörde ist nicht berechtigt, erhobene Einwendungen ausdehnend so auszulegen, dass sie auch andere, nicht geltend gemachte mögliche Rechtsverletzungen umfassen, weil ja dem Nachbarn die Erhebung konkreter Einwendungen obliegt. Es ist auch nicht rechtserheblich, ob die Berufungsbehörde davon ausgehen konnte, dass der Nachbar dem Bauvorhaben zustimme. Die Zustimmung des Nachbarn zu einem Bauvorhaben ist im Baupolizeigesetz nicht gefordert. Die Baubehörde hat vielmehr lediglich über konkrete Einwendungen des Nachbarn zu entscheiden (VwGH Erk , 81/06/0059). Ich weise darauf hin, dass mein Hauskanal derzeit über die Liegenschaft mit dem Bauplatz verläuft. Dieser Kanal darf nicht beschädigt werden. Stillgelegte Leitungen aller Art sind sachund fachgerecht zu verschließen. Mit diesem Vorbringen im Rahmen der Bauverhandlung hat die Nachbarin keine Verletzung ihrer subjektiven Nachbarrechte geltend gemacht. Die Nachbarn sind daher mit ihren Einwendungen im Rahmen der Berufung präkludiert. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH sind die Rechtsfolgen der Präklusion zu beachten. Die Berufungsbehörde, die Aufsichtsbehörde, VfGH und VwGH haben die Rechtsfolgen der Präklusion zu berücksichtigen. Die Berufung eines präkludierten ist nicht mehr als unzulässig zurückzuweisen, wie auch die Vorstellung des präkludierten Vorstellungswerbers nicht zurückzuweisen ist sondern abzuweisen. Aus der Bestimmung des 42 Abs 1 AVG erwächst dem Bauwerber das Recht, dass die Behörde nur dann eine Sachentscheidung über eine Einwendung zu treffen hat, wenn sich der Nachbar seines Rechtes, das Vorhaben zu bekämpfen, nicht verschwiegen hat (VwGH , 170/69). Unabhängig davon handelt es sich hier um ein zivilrechtliches Vorbringen. Die Baubehörde ist als Verwaltungsbehörde nicht befugt fremdes Recht (in diesem Fall das Zivilrecht) anzuwenden bzw. Entscheidungen zu treffen. Die Bestimmungen des 339 bis 345 ABGB bleiben davon aber unberührt. Durch den Verweis in der Berufung auf eine zivilrechtliche Vereinbarung mit den Vorbesitzern wird keine Verletzung subjektiv-öffentlicher Nachbarrechte aus baurechtlichen Vorschriften geltend gemacht. Auch sind Fragen der Bauausführung nicht Fragen der Bewilligungsfähigkeit eines Projektes. Die Brandwand der Nebenanlage Schmidhuber ist nicht verfahrensgegenständlich. Die eingebrachte Berufung ist daher unbegründet bzw unzulässig und ab- bzw. zurückzuweisen. Beilagen: Baubewilligungsbescheid mit Verhandlungsschrift Berufung der Nachbarn Schmidhuber Vizebgm. Pieringer erklärt, dass er bei diesem Punkt befangen ist, da er den Bescheid unterfertigt hat und verlässt den Sitzungssaal. Die Vorsitzende erläutert daraufhin den Amtsbericht und bringt zur Kenntnis, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss in seiner Sitzung vom 10. Juni 2010 über diesen Punkt beraten und eine mehrheitliche positive Empfehlung zur Abweisung 516

39 der Berufung durch die Gemeindevertretung abgegeben hat. Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, ersucht die Vorsitzende um Abstimmung, wer entsprechend der Empfehlung des Ausschusses mit der Abweisung der Berufung der Fa. Marema GmbH gegen den Baubewilligungsbescheid der Bürgermeisterin vom 20. April 2010 einverstanden ist. 18 dafür Mag. Schwaiger, Wittek, Ing. Löcker, Furtlehner, Moser, Kirchmeier, Mag. Reifberger, Fink, Dopsch, Fuchs, Danko, Sperl, Stöllner, Spatzenegger, Bamminger, Hofbauer, Dr. Federsel, Dörner 5 dagegen 5 Stimmenthaltungen Naderer, DI (FH) Marius, Huthmann, Huber- Braumann, Stuppner Nicht anwesend. Pieringer Die Vorsitzende stellt die mehrheitliche Annahme und damit Abweisung der Berufung fest und geht weiter zum nächsten Punkt. Weitere Veranlassung Bauamt Top 16 Anregung zur Aufhebung eines überholten Bebauungsplanes aus den 70er Jahren für den Bereich Erlenweg Amtsbericht: Mit Schreiben vom 28. Mai 2010 (eingelangt am 31. Mai 2010) hat Herr Manfred Thier, Erlenweg 17, 5201; die Abänderung bzw. Aufhebung des Bebauungsplanes für den Bereich Erlenweg wie folgt angeregt: Sehr geehrte Damen und Herren, wir beabsichtigen unser Einfamilienhaus in ein Zweifamilienhaus umzubauen. Im Zuge der Bauberatung im Stadtamt Seekirchen haben wir bemerkt, dass der bestehende Bebauungsplan in einigen Bereichen mit den tatsächlichen Bestand nicht mehr übereinstimmt. Für eine Erweiterung unseres Wohnhauses benötigen wir eine Änderung des Bebauungsplanes. Die Verdichtung von Bauplätzen ist ein Raumordnungsziel, das speziell in der Stadtgemeinde Seekirchen am Wallersee vorgesehen ist. Aus diesen Gründen ersuchen wir um die Änderung des Bebauungsplanes bzw die Aufhebung des Bebauungsplanes. 517

40 Mit freundlichen Grüßen Manfred Thier eh. Beim im Rede stehenden Bebauungsplan handelt es sich um eine Verordnung aus dem Jahre Dieser Bebauungsplan entspricht von der Straßenführung und teilweise von den Bauplatzkonfigurationen schon nicht mehr mit dem Naturstand überein. Auch wurde dieser Bebauungsplan vom Inhalt her durch die städtebauliche Entwicklung der Stadtgemeinde Seekirchen überholt. Nachdem das vom Bebauungsplan umfasste Planungsgebiet bereits vollständig bebaut wurde, kann dieser nicht mehr zeitgemäße Bebauungsplan entfallen. Beilagen: Lageplan Bebauungsplan Vizebgm. Pieringer betritt wieder den Sitzungssaal. Die Vorsitzende ersucht Vizebgm. Pieringer um einen Bericht. Vizebgm. Pieringer verliest den Amtsbericht. GV Mag. Reifberger verliest die folgende Wortmeldung. 518

41 Vizebgm. Pieringer erläutert, dass es sich bei dem in Rede stehenden Bebauungsplan um eine Verordnung aus dem Jahre 1971 handelt. Dieser Bebauungsplan stimmt bei der Straßenführung und teilweise bei der Bauausführung schon nicht mehr mit dem Bestand überein. Auch wurde der Bebauungsplan vom Inhalt her durch die städtebauliche Entwicklung der Stadt Seekirchen überholt. Nachdem das vom Bebauungsplan umfasste Planungsgebiet bereist vollständig umbaut wurde kann dieser nicht mehr zeitgemäße Bebauungsplan entfallen. Ing. Sturany führt an, dass er einerseits auch der Meinung ist, dass auch bebaute Gebiete einen Bebauungsplan haben sollten, der natürlich aber zeitgemäß sein muss. In 40 Jahren tut sich hier viel. Im Grunde wäre es fachlich richtig einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Andererseits kann man seiner Meinung bei einem bereits vollständig bebauten Gebiet auch diesen Weg wählen. Dies ist aber 519

42 auch eine Geldfrage, da eine Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes auch mit Kosten verbunden ist. Das es aufgrund der Gesetzgebung in manchen Fällen mit Bauplatzerklärung geht oder nicht hat nichts mit 2 Klassengesellschaft zu tun. Vizebgm. Pieringer erläutert, dass durch die Verzögerung die Familie Thier den ganzen Sommer verliert, wenn aus fachlicher Sicht auch eine Aufhebung des Bebauungsplanes möglich ist und eine Neuaufstellung der Gemeinde nur Geld kostet. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen ersucht die Vorsitzende um Abstimmung, wer mit dem Antrag von GV Reifberger und damit Zuweisung dieses Punktes an den Bauausschuss einverstanden ist. 22 dafür Mag. Schwaiger, Wittek, Ing. Löcker, Furtlehner, DI (FH) Marius, Moser, Kirchmeier, Huthmann, Mag. Reifberger, Fink, Dopsch, Fuchs, Danko, Huber- Braumann, Sperl, Stöllner, Spatzenegger, Stuppner, Bamminger, Hofbauer, Dr. Federsel, Dörner 2 dagegen 2 Gegenstimmen Pieringer; Naderer Die Vorsitzende stellt die mehrheitliche Annahme und damit Zurückstellung und Zuweisung an den Bauausschuss fest. Sie geht weiter zum nächsten Punkt. Weitere Veranlassung Bauamt Top 17 Ansuchen von Hans Frauenlob auf Befreiung vom jährlichen Straßenerhaltungsbeitrag Amtsbericht: Behandelt werden soll das Ansuchen ( vom ) von Hans Frauenlob um Befreiung von dem seit 1977 jährlich erhobenen Straßenerhaltungsbeitrages. Herr Frauenlob, Mühlenbetreiber in Plainfeld, nutzt den Getreidesilo gegenüber dem Gymnasium in der Wallerseestraße. In einem Aktenvermerk vom (siehe Beilage) wurde vereinbart, dass Herr Frauenlob, da er direkt keine Steuern an die Gemeinde Seekirchen zahlt, 520

43 wegen des zusätzlichen Verkehrsaufkommens, einen Straßenerhaltungsbeitrag (in Höhe von 87,21 jährlich) zu entrichten hat. Mit der Bitte um Beratung und Beschluss, ob dem Antrag auf Befreiung von dem Erhaltungsbetrag entsprochen werden soll und dies als Empfehlung an die GV gegeben werden soll. Beilagen: - Ansuchen ( ) Hans Frauenlob auf Befreiung vom Straßenerhaltungsbeitrag - Lageplan - Amtsvermerk vom und Rechnung 2009 Straßenerhalt Die Vorsitzende ersucht Vizebgm. Pieringer um seinen Bericht. Vizebgm. Pieringer verliest den Amtsbericht und bringt die mehrheitliche Empfehlung des Bauausschusses zur Ablehnung des Ansuchens zur Kenntnis. Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, ersucht die Vorsitzende um Abstimmung, wer mit der Ablehnung des Ansuchens von Hans Frauenlob auf Befreiung vom jährlichen Straßenerhaltungsbeitrag einverstanden ist. 22 dafür Mag. Schwaiger, Naderer, Wittek, Ing. Löcker, Furtlehner, DI (FH) Marius, Moser, Kirchmeier, Huthmann, Mag. Reifberger, Fink, Dopsch, Fuchs, Danko, Sperl, Stöllner, Spatzenegger, Stuppner, Bamminger, Hofbauer, Dr. Federsel, Dörner 2 dagegen 2 Stimmenthaltungen Pieringer, Huber-Braumann Die Vorsitzende stellt die mehrheitliche Annahme und damit Ablehnung des Ansuchens fest und geht weiter zum nächsten Punkt. Weitere Veranlassung Bauamt Zur Info und Veranlassung (Vorschreibung Beitrag) Kassa Top 18 Flurbereinigung im Bereich Fischtaging Amtsbericht: In einem Schreiben ( vom , siehe Beilage) von Herrn Roth 521

44 Agrarbehörde Salzburg wird die Stadtgemeinde Seekirchen gebeten bezüglich einer Flurbereinigung im Bereich Fischtaging einen entsprechenden GV- Beschluss zu übermitteln. Es handelt sich um die Restparzelle GPZ 1460, KG Seekirchen Land, im Bereich Joglbauer Mangelberger (siehe Lageplan). Diese Gemeindeparzelle besitzt nach einer Straßenumlegung keinen Anschluss mehr an das öffentliche Straßennetz und soll gemäß einer Vereinbarung vom an Mangelberger, Johann und Anna- Maria, übertragen werden. Der genannte Vorgang wurde bereits unter Sonstiges in der Infrastrukturausschusssitzung vom verhandelt (Amtsbericht und Protokollauszug siehe Beilage). Im damaligen Protokoll wurde niedergeschrieben, dass sich der Ausschuss mit der gewählten Vorgangsweise identifiziert. Ein Beschluss der Gemeindevertretung steht aber noch aus um ein abschließendes Übereinkommen zwischen Gemeinde Seekirchen und Mangelberger herbeizuführen. Mit der Bitte um nachträglichen Beschluss zur Übertragung der genannten Restparzelle 1460 in das Eigentum von Mangelberger, Johann und Anna Maria und Empfehlung an die Gemeindevertretung. Beilagen: - von Hr. Roth Agrarbehörde Salzburg - mit Lageplan - Amtsbericht /Protokoll zu Top 6.4 des Infrastrukturausschusses vom Die Vorsitzende ersucht Vizebgm. Pieringer um seinen Bericht. Vizebgm. Pieringer erläutert den Amtsbericht. Nachdem keine Wortmeldungen hierzu vorliegen ersucht die Vorsitzende um Abstimmung, wer mit der Flurbereinigung entsprechend des Amtsberichts und der Empfehlung des Ausschusses einverstanden ist. einstimmige Annahme Die Vorsitzende stellt die einstimmige Annahme fest und geht weiter zum nächsten Punkt. Weitere Veranlassung Vorlop/Bauamt 522

45 Top 19 Einrichtung zusätzlicher Parkflächen am Schulvorplatz Amtsbericht: Beraten und beschlossen werden soll eine Parkplatzerweiterung im Bereich der Wiese des Schulvorplatzes. Es stehen zwei Varianten zur Verfügung (siehe Lageplan): 1. Als Längsparker mit 6 zusätzlichen Stellplätzen Herstellungskosten ca ,00 einschließlich Entwässerung, Randsteine, Asphalt Flächenbedarf ca. 90 m² 2. Als Schrägparker mit 11 oder 12 zusätzlichen Stellplätzen (spiegelbildlich zu derzeitigen Stellplätzen) Herstellungskosten ca ,00 einschließlich Entwässerung, Randsteine, Asphalt Flächenbedarf ca. 190 m² Es sei darauf verwiesen, dass die momentane Breite der Fahrbahn zwischen Wiesenfläche und vorhandenen schrägen Parkplätzen von 4,30 m, aufgrund der Schleppkurven eines 3-achsigen Lkw (Lokalaugenschein mit Müllfahrzeug erfolgte am ) und dem Platzbedarf für Ein- und Ausfahrt in die schrägen Stellplätze, nicht vermindert werden kann. Damit ist es erforderlich, wie im Lageplan skizziert, die zusätzlichen Parkplätze in ganzem Umfang auf der jetzigen Wiesenfläche anzuordnen. In den Kosten der Variante 2 ist auch die Umlegung der Straßenbeleuchtung enthalten. Anzumerken sei, dass die Variante 2 aus dem diesjährigen Budget-Rest für den Schulvorplatz von ca ,00 nicht gedeckt werden kann. Eine Ausführung müsste eventuell in das nächste Jahr verschoben werden. Mit der Bitte um Beratung und Beschluss, welche Variante von Zusatzparkplätzen zur Ausführung kommen soll. Beilagen: - Angebot Fa. Strabag Variante 1 und 2 - Lageplan Schulvorplatz Die Vorsitzende ersucht Vizebgm. Pieringer um seinen Bericht. Vizebgm. Pieringer erläutert den Amtsbericht und bringt vor, dass der Bauausschuss zu keiner der beiden Lösungen eine Empfehlung abgeben konnte, da bei beiden keine Mehrheit erreicht werden konnte. 523

46 GV Dopsch führt an, dass man sich lang mit der Gestaltung des Schulvorplatzes beschäftigt hat. Mittlerweile wird daraus eine Gestaltung des Parkplatzes. Sie gibt zu Bedenken, dass der schulische Bezirk zum Parkplatz wird. SR DI (FH) Marius bringt vor, dass trotz der langen Diskussionen um den Schulvorplatz sich jetzt rausgestellt hat, dass die derzeit vorhanden Parkflächen nicht ausreichen. Er hat sich die Situation genauer angeschaut. Da war auch am Freitag Mittag, nach der Schule immer noch alles zugeparkt. Es gibt jeden Tag Falschparker auf dem Gehstreifen beim Molle und gegenüber der Schrägparker. Im letzten Ausschuss wurde diskutiert, ob es gegenüber von den Schrägparkplätzen noch einmal 6 parallele oder 12 schräge Parkplätze zusätzlich zu errichten. Der Unterschied liegt hier sicherlich im Preis. Nachdem bei der letzten Bauausschusssitzung kein Ergebnis erzielt wurde, stellt er den Antrag - wiesenseitig 12 zusätzliche schräge Parkplätze zu errichten. GV Kirchmeier ist ein Gegner von Parkplätzen im Schulbezirk. Er war bereits bei der Gestaltung des Schulvorplatzes der Meinung, dass dies jetzt reicht. Seiner Meinung nach sollte versucht werden relativ rasch den alten Lokomotive- Spielplatz, der ohnehin kaum genutzt wird als Parkplatz zu adaptieren und vielleicht auch wie andere Gemeinde (Anthering, Goldegg) Maßnahmen zu ergreifen um vielleicht auch die Kinder wieder zu etwas mehr Bewegung zu bringen. In Goldegg bleibt auch der Schulbus 800 Meter von der Schule entfernt stehen bleibt. Das einzige Problem ist der Kindergarten, aber selbst hier ist eine gewisse Wegstrecke für Mütter mit Kindern zumutbar. Er beantragt daher keine weiteren Parkplätze zu errichten. GV Huthmann sieht als Mutter von 3 Kindern den Horror täglich. Solange die Kinder erst um 7:15 Uhr in der Schule abgegeben werden können und der Kindergarten bereits ab 07:00 Uhr abgegeben werden können brauchen viele berufstätige Mütter diese Parkplätze. Sehr oft kann man auf der Straße nicht einmal mehr fahren, da selbst auf der Straße auf nicht vorhandenen Parkplätze geparkt wird. GV Danko bringt in Bezug auf die Kosten vor, dass die 6 Längsparkplätze ,- - und die Schrägparkplätze ,-- kosten würden. Bei den 6 Parkplätzen sieht er die Gefahr, dass wenn dann nur 3 oder 4 Autos dort parken es sicher wieder Autofahrer gibt, die sich auch dann schräg dazustellen. Daher wäre die SPÖ wenn auch nur für die Lösung mit den 12 Schrägparkplätzen. Auf der anderen Seite ist ihm als SPÖ Mandatar wichtig, dass die Kinder gefahrlos einund ausstiegen können. Daher stellt die SPÖ den Antrag, dass 2 zusätzliche Parkplätze für gefahrloses Ein- und Aussteigen für die Kinder errichtet werden (Zusatztafel Parkverbot von Uhr). Vizebgm. Pieringer kann sich nicht vorstellen, dass durch mehr Parkplätze die Verkehrssicherheit der Kinder erhöht wird, da ja dann noch mehr Autos abgestellt werden. Er tendiert auch eher zum Vorschlag von GV Kirchmeier zur Lösung mit dem Parkplatz bei der Lokomotive. Die Gestaltung des Schulvorplatzes war allen sehr wichtig, weswegen er jetzt keine Parkfläche daraus machen möchte. 524

47 GV Fuchs ist in seiner Tätigkeit als Polizist als Verkehrslehrer in den Volksschulen und Kindergärten unterwegs. In den Volksschulen und Kindergärten im Bereich Alpenstraße, Gneis und Morzg wurden fast überall Halteverbote aufgestellt und die Eltern mit Foldern gebeten die Kinder nicht bis unmittelbar vor die Schule zu bringen. Sie sind angehalten worden in der Nähe die Kinder aussteigen zu lassen. SR DI (FH) Marius ist der Meinung, dass in Seekirchen für eine solche Lösung kein Platz sei, da die Eltern auch außerhalb des Schulbezirkes kaum Parkplätze finden. Die Adaptierung des Parkplatzes bei der Lokomotive wäre um ein vielfaches teurer und wenn über den Preis gesprochen wird kann dies keine Alternative sein. GV Danko legt sich bei der Lage der geforderten 2 zusätzlichen Parkplätze nicht fest, darüber könne im Bauausschuss noch beraten werden. Bezüglich des Lok- Spielplatzes hat es vor 4 Jahren als SR Wittek als damaliger Vizebürgermeister diesen sanieren wollte geheißen, dass dort ein Parkplatz entstehen soll. Passiert ist bisher allerdings nichts. Er kann sich auch nur vorstellen, dass die mit erheblich mehr Kosten verbunden wäre. Die Vorsitzende erläutert, dass auch ihr Grundgedanke bei der Schulvorplatzgestaltung war, dass die Kinder aus der Schule ins Grüne und nicht auf eine zubetonierte Fläche kommen können. Wenn jetzt 12 zusätzliche Parkplätze errichtet werden, mag das vielleicht günstiger sein als der Parkplatz bei der Lokomotive, jedoch wäre für sie der Zweck des Schulvorplatzes auch nicht mehr erfüllt. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen ersucht die Vorsitzende um Abstimmung, des Antrages von SR DI (FH) Marius auf Errichtung von 12 zusätzlichen Stellplätzen. 9 dafür Naderer, Wittek, DI (FH) Marius, Huthmann, Mag. Reifberger, Danko, Huber-Braumann Stuppner, Bamminger, 15 dagegen 15 Gegenstimmen Mag. Schwaiger, Pieringer, Ing. Löcker, Furtlehner, Moser, Kirchmeier, Fink, Dopsch, Fuchs, Sperl, Stöllner, Spatzenegger, Hofbauer, Dr. Federsel, Dörner Die Vorsitzende stellt die mehrheitliche Ablehnung fest und geht weiter zum Antrag von GV Kirchmeier auf keine Errichtung von Stellplätzen und Adaptierung des Lokomotiv- Spielplatzes. 15 dafür Mag. Schwaiger, Pieringer, Ing. Löcker, 525

48 Furtlehner, Moser, Kirchmeier, Fink, Dopsch, Fuchs, Sperl, Stöllner, Spatzenegger, Hofbauer, Dr. Federsel, Dörner 9 dagegen 9 Gegenstimmen Naderer, Wittek, DI (FH) Marius, Huthmann, Mag. Reifberger, Danko, Huber-Braumann Stuppner, Bamminger, Die Vorsitzende stellt die mehrheitliche Annahme fest und geht weiter zum Antrag von GV Danko auf Äußerung des politischen Willens zur Schaffung zweier zusätzlicher Stellflächen zum Aussteigenlassen der Kinder mit Parkverbot von 07:00 Uhr -14:00 Uhr und Beratung über die Situierung und Machbarkeit im Bauausschuss. 16 dafür Mag. Schwaiger, Pieringer, Naderer, Wittek, Furtlehner, DI (FH) Marius, Huthmann, Mag. Reifberger, Dopsch, Fuchs, Danko, Sperl, Stuppner, Bamminger, Hofbauer, Dr. Federsel, 8 dagegen 5 Gegenstimmen Ing. Löcker, Moser, Kirchmeier, Stöllner, Dörner 3 Stimmenthaltungen Fink, Huber-Braumann, Spatzenegger Die Vorsitzende stellt die mehrheitliche Annahme fest und geht weiter zum nächsten Punkt. Weitere Veranlassung Bauamt Top 20 Vergaberichtlinien für Wohnungsvergabe Seekirchen Amtsbericht: Die Stadtgemeinde Seekirchen hat für die sich im Bau befindlichen geförderten Mietwohnungen im Objekt Seekirchen X der GSWB das Vergaberecht. Für alle Wohnungen bei denen die Stadtgemeinde Seekirchen ein Vergaberecht besitzt, wurden objektive, nachvollziehbare, transparente und einheitliche Kriterien erarbeitet, welche zukünftig zur Anwendung gelangen sollen. Die beiliegenden Wohnungsvergaberichtlinien sollen in vorliegender Fassung beschlossen werden. 526

49 Die Vorsitzende verliest den Amtsbericht. Die Vorsitzende bringt vor, dass der 7 entfällt, da Seekirchen keine Gemeindewohnungen hat. GV Mag. Reifberger führt an, dass die Arbeit an den Wohnungsvergaberichtlinien unter dem Vorsitz der Bürgermeisterin sehr konstruktiv war und ein gutes Ergebnis gebracht hat. Allerdings hat der SPÖ ein Punkt nicht gefallen. Dazu bringt er die folgende Wortmeldung vor. GV Dr. Federsel ist überrascht, wie eine sozialdemokratische Partei diese Einschränkung von Nicht-EU Bürgern verordnungsmäßig verankern will. Man spricht hier immer wieder von Ghettobildung. Er kann nicht verstehen was damit 527

Stadtgemeinde Pöchlarn www.poechlarn.at

Stadtgemeinde Pöchlarn www.poechlarn.at Stadtgemeinde Pöchlarn www.poechlarn.at Sitzungsprotokoll Gemeinderat 31.03.2011 Uhrzeit: 19.00 Uhr 22.00 Uhr Ort: Rathaus Regensburgerstr. 11 Beschlussfähig: Ja Einladung zugestellt am: 21.03.2011 Nachname

Mehr

Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung STADT PERLEBERG Stadtverordnetenversammlung Beschlussauszug 21.04.2015 Sitzung: Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum: 19.02.2015 Zu TOP 01.: Eröffnung

Mehr

1. Antrag der Ev. Kirchengemeinde Obermeiser auf Nutzung von Räumlichkeiten im ehemaligen Bürgermeisteramt Obermeiser

1. Antrag der Ev. Kirchengemeinde Obermeiser auf Nutzung von Räumlichkeiten im ehemaligen Bürgermeisteramt Obermeiser 13. Sitzung der Leg.-Periode 2006/2011 N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung der Gemeindevertretung am 4.6.2007 im Dorfgemeinshaftshaus Fürstenwald Gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindevertretung

Mehr

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2012/2013 Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2012/2013 Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 2012/2013 Ausgegeben am 10.04.2013 21. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. V E R O R D N U N G E N, R I C H T L I N I E N 134. Geschäftsordnung

Mehr

Tagesordnung Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Vereine:

Tagesordnung Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Vereine: Niederschrift über die 3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Vereine und 4. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses um 19.00 Uhr im Rathaus, Rathaussaal,

Mehr

Einrichten von Tempo 30-er Zonen im Gemeindegebiet

Einrichten von Tempo 30-er Zonen im Gemeindegebiet Gemeinde Bühlertann GRDrs 57/2015 GZ: Bürgermeister Einrichten von Tempo 30-er Zonen im Gemeindegebiet Beschlussvorlage Bühlertann, den 16.09.2015 Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin Gemeinderat

Mehr

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa

Mehr

Gemeinde Stockelsdorf

Gemeinde Stockelsdorf Gemeinde Stockelsdorf N i e d e r s c h r i f t über die 18. öffentliche Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am Montag, dem 30.05.2005, 16:30 Uhr, im Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617

Mehr

GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON VERHANDLUNGSSCHRIFT

GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON VERHANDLUNGSSCHRIFT GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON 8412 Allerheiligen bei Wildon 240 Telefon: 03182/8204-0 Fax: 03182/8204-20 Email: gde@allerheiligen-wildon.at Infos unter: www.allerheiligen-wildon.at VERHANDLUNGSSCHRIFT

Mehr

Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ascheffel vom 10. November 2009 in der Bürgerbegegnungsstätte Ascheffel

Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ascheffel vom 10. November 2009 in der Bürgerbegegnungsstätte Ascheffel 1 Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ascheffel vom 10. November 2009 in der Bürgerbegegnungsstätte Ascheffel Beginn: Ende: 19:30 Uhr 20:50 Uhr Anwesend sind: a) stimmberechtigt:

Mehr

N i e d e r s c h r i f t Nr. 0002/15 über die 2. Gemeindevertretersitzung Zichow - Sondersitzung der Gemeinde Zichow am

N i e d e r s c h r i f t Nr. 0002/15 über die 2. Gemeindevertretersitzung Zichow - Sondersitzung der Gemeinde Zichow am 1 Amt Gramzow, den 18.02.2015 N i e d e r s c h r i f t Nr. 0002/15 über die 2. Gemeindevertretersitzung Zichow - Sondersitzung der Gemeinde Zichow am 17.02.2015 Beginn: Ende: Ort: 18.00 Uhr 18.15 Uhr

Mehr

Gemeinde Schwarzenberg am Böhmerwald. Lfd.Nr. 2/2013 Nr. 18 (2009-2015) Seite 1 VERHANDLUNGSSCHRIFT

Gemeinde Schwarzenberg am Böhmerwald. Lfd.Nr. 2/2013 Nr. 18 (2009-2015) Seite 1 VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeinde Schwarzenberg am Böhmerwald Pol. Bezirk Rohrbach, Oberösterreich Lfd.Nr. 2/2013 Nr. 18 (2009-2015) Seite 1 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schwarzenberg

Mehr

GEMEINDE LEITZERSDORF Bezirk Korneuburg N.Ö. Johannesplatz 1 2003 Leitzersdorf Tel.: 02266/63455-0 Fax: 02266/63455-25

GEMEINDE LEITZERSDORF Bezirk Korneuburg N.Ö. Johannesplatz 1 2003 Leitzersdorf Tel.: 02266/63455-0 Fax: 02266/63455-25 GEMEINDE LEITZERSDORF Bezirk Korneuburg N.Ö. Johannesplatz 1 2003 Leitzersdorf Tel.: 02266/63455-0 Fax: 02266/63455-25 email: gem.leitzersdorf@leitzersdorf.at Homepage: www.leitzersdorf.at VERHANDLUNGSSCHRIFT

Mehr

dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen:

dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen: 13. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 Gesetz zur Umstellung landesrechtlicher Vorschriften auf Euro und zur

Mehr

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 1 Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26. November 2014 als Anlage zur Hauptsatzung

Mehr

Gemeinde Haundorf Staatlich anerkannter Erholungsort

Gemeinde Haundorf Staatlich anerkannter Erholungsort Gemeinde Haundorf Staatlich anerkannter Erholungsort N i e d e r s c h r ift über die Sitzung vom im des Gemeinderates 15.02.2016, 19.30 Uhr Alten Schulhaus Obererlbach Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß

Mehr

Lfd. Nr. 3 Jahr: 2012 VERHANDLUNGSSCHRIFT

Lfd. Nr. 3 Jahr: 2012 VERHANDLUNGSSCHRIFT Lfd. Nr. 3 Jahr: 2012 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Vorderstoder, am 24. Mai 2012 Tagungsort: Gemeindesitzungszimmer. Anwesende 1. ) Bgm. Lindbichler Gerhard

Mehr

Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses

Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses Seite: 138 Gemeinde Gilching Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses Sitzungstermin: Montag, den 22.02.2010 Sitzungsbeginn: 18.00 Uhr Sitzungsende: 18.25 Uhr Ort, Raum: Rathaus,

Mehr

Seite: 12 Sitzungstag: Beschlussprotokoll

Seite: 12 Sitzungstag: Beschlussprotokoll Seite: 12 Beschlussprotokoll ------------------------ über die Sitzung des Stadtrates Ellingen ------------------------------------------------- am Donnerstag, dem 23. Februar 2012, 18.30 Uhr ------------------------------------------------------------------

Mehr

vom 16.12.2008 (3) Das Kommunalunternehmen hat seinen Sitz in der Stadtverwaltung Königsbrunn. Die Postadresse ist Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn.

vom 16.12.2008 (3) Das Kommunalunternehmen hat seinen Sitz in der Stadtverwaltung Königsbrunn. Die Postadresse ist Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn. Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Betrieb und Verwaltung der Eishalle Königsbrunn (BVE) Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Königsbrunn vom 16.12.2008 Aufgrund von Art. 23. Satz 1,

Mehr

Kindergartenverein Bad Meinberg e.v. Satzung

Kindergartenverein Bad Meinberg e.v. Satzung 1 Name, Sitz Satzung 1. Der Verein führt den Namen Kinderkartenverein Bad Meinberg e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Horn-Bad Meinberg 3. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Detmold

Mehr

Vereinbarung Geschäftsordnung des Betriebsrats der Xxx

Vereinbarung Geschäftsordnung des Betriebsrats der Xxx http://www.soliserv.de präsentiert diese Vereinbarung Geschäftsordnung des Betriebsrats der Xxx Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung vom 06. Mai 2002 gemäß 36 BetrVG folgende Geschäftsordnung beschlossen:

Mehr

Landeshauptstadt Magdeburg Magdeburg, Der Oberbürgermeister

Landeshauptstadt Magdeburg Magdeburg, Der Oberbürgermeister Landeshauptstadt Magdeburg Magdeburg, 15.09.14 Der Oberbürgermeister Niederschrift Gremium Sitzung - OR-R/C/002(VI)/14 Wochentag, Ort Beginn Ende Datum Ortschaftsrat Randau/Calenberge Donnerstag, Bürgerhaus

Mehr

- ö f f e n t l i c h - Für diese Sitzung enthalten die Seiten 1 bis 6 Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse mit den lfd. Nr. 1-10.

- ö f f e n t l i c h - Für diese Sitzung enthalten die Seiten 1 bis 6 Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse mit den lfd. Nr. 1-10. P R O T O K O L L Ü B E R D I E S I T Z U N G AV z. K. D E R G E M E I N D E V E R T R E T U N G N E H M T E N - ö f f e n t l i c h - Sitzung: vom 13. Dezember 2011 im Gemeindehaus Bredenbek von 20:00

Mehr

Niederschrift. über die Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Ostseebad Laboe (LABOE/BA/07/2014) vom

Niederschrift. über die Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Ostseebad Laboe (LABOE/BA/07/2014) vom Niederschrift über die Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Ostseebad Laboe (LABOE/BA/07/2014) vom 30.09.2014 Anwesend: Bürgermeister Herr Walter Riecken Vorsitzende/r Herr Eike Frank Giesler Mitglieder

Mehr

G e m e i n d e M ü h l g r a b e n

G e m e i n d e M ü h l g r a b e n G e m e i n d e M ü h l g r a b e n 8385 Mühlgraben, Bezirk Jennersdorf, Burgenland Zahl 03/2013 N I E D E R S C H R I F T aufgenommen am 19. Juli 2013 im Gemeindeamt Mühlgraben, Feldanergraben 1/1, anlässlich

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t über die 9. Sitzung (nichtöffentlich/öffentlich) des Rates der Gemeinde Ehra-Lessien am 20.06.2012, um 19.00 Uhr in Lessien, Schützenhaus Lessien Beginn: 19.10 Uhr Ende: 21.00

Mehr

R S S RSS-0030-10-15 =RSS-E 5/11

R S S RSS-0030-10-15 =RSS-E 5/11 R S S Rechtsservice- und Schlichtungsstelle des Fachverbandes der Versicherungsmakler Johannesgasse 2, Stiege 1, 2. Stock, Tür 28, 1010 Wien Tel: 01-955 12 00 42 (Fax DW 70) schlichtungsstelle@ivo.or.at

Mehr

außerordentliche. Hauptversammlung

außerordentliche. Hauptversammlung Verhandelt zu Frankfurt am Main, am 10.2011 Auf Ersuchen des Vorstandes des mit Sitz in Düsseldorf, geschäftsansässig: Kaiserstraße 42, 40479 Düsseldorf, - eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Markt Markt Indersdorf

Markt Markt Indersdorf Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates am 06.03.2002 im großen Sitzungssaal des Rathauses Markt Indersdorf Hinweis: Hierbei handelt es sich um einen Vorab - Bericht aus der genannten Sitzungsniederschrift.

Mehr

N i e d e r s c h r i f t Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Sport und Schule Bendestorf (SI/GB/03/12)

N i e d e r s c h r i f t Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Sport und Schule Bendestorf (SI/GB/03/12) Gemeinde Bendestorf N i e d e r s c h r i f t Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Sport und Schule Bendestorf (SI/GB/03/12) Sitzungstermin: Dienstag, 31.01.2012 Sitzungsbeginn: Sitzungsende:

Mehr

Fachbereich 3 Umwelt, Sicherheit und Ordnung Lübeck, NIEDERSCHRIFT

Fachbereich 3 Umwelt, Sicherheit und Ordnung Lübeck, NIEDERSCHRIFT Fachbereich 3 Umwelt, Sicherheit und Ordnung Lübeck, 05.11.2002 NIEDERSCHRIFT über die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat am Montag, dem 04.11.2002 um 16:00 Uhr Nr. 32

Mehr

Satzung des W arburger Heimat- und Verkehrsvereins

Satzung des W arburger Heimat- und Verkehrsvereins Satzung des W arburger Heimat- und Verkehrsvereins A. Name und Sitz 1 Der Verein führt den Namen Warburger Heimat- und Verkehrsverein" und hat seinen Sitz in 34414 Warburg-Kernstadt. 2 Der Verein soll

Mehr

Niederschrift. 12. öffentliche Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Bad Oldesloe

Niederschrift. 12. öffentliche Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Bad Oldesloe Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Bad Oldesloe Niederschrift 12. öffentliche Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Bad Oldesloe Ort: Bürgerhaus, Raum E1, Mühlenstraße

Mehr

Geschäftsordnung (GO) der DJK Lübeck e.v.

Geschäftsordnung (GO) der DJK Lübeck e.v. Geschäftsordnung (GO) der DJK Lübeck e.v. 1. Mitgliederversammlung 1 Aufgaben Die Aufgaben der DJK-Mitgliederversammlung sind insbesondere: 1. Beratung und Beschlussfassung über Angelegenheiten von grundsätzlicher

Mehr

Stadt Gerlingen Gemeinderatsvorlage Nr.086 / 2012 Gerlingen, den 26. Juni 2012

Stadt Gerlingen Gemeinderatsvorlage Nr.086 / 2012 Gerlingen, den 26. Juni 2012 Stadt Gerlingen Gemeinderatsvorlage Nr.086 / 2012 Gerlingen, den 26. Juni 2012 Amt: Stadtbauamt Stadtplanung Zur Kenntnis genommen: Amtsleiter: BM:... Stadtentwicklung Gerlingen; Sanierung Stadtkern Rathausbereich;

Mehr

anwesend abwesend Abwesenheitsgrund

anwesend abwesend Abwesenheitsgrund SITZUNG Nr. 9/2014 des Gemeinderates Erdweg 16.07.2014 Sitzungstag Sitzungssaal des Rathauses Erdweg Sitzungsort Name der Gemeinderats-Mitglieder anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender: Georg

Mehr

Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest. 1 Aufgabe des Beirates

Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest. 1 Aufgabe des Beirates Stadt Soest Der Bürgermeister Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest Präambel: Der Anteil der älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung nimmt zu. Die Bemühungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse

Mehr

Halte- und Parkverbot (Taxistandplätze) Kurzparkzone in KG Neustift i.st. VERORDNUNG

Halte- und Parkverbot (Taxistandplätze) Kurzparkzone in KG Neustift i.st. VERORDNUNG Halte- und Parkverbot (Taxistandplätze) Kurzparkzone in KG Neustift i.st. VERORDNUNG des Gemeinderates der Gemeinde Neustift i.st., beschlossen anlässlich der Sitzung vom 21.08.2014, mit welcher im Interesse

Mehr

Sitzung. des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses. Sitzungstag: Sitzungsort: Abensberg

Sitzung. des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses. Sitzungstag: Sitzungsort: Abensberg Sitzung des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses Sitzungstag: 19.01.2015 Sitzungsort: Abensberg Namen der Ausschussmitglieder anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender:

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH

Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma "Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH". (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Lübbecke. 2

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG DER ÄRZTEKAMMER FÜR NIEDERÖSTERREICH KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

GESCHÄFTSORDNUNG DER ÄRZTEKAMMER FÜR NIEDERÖSTERREICH KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS GESCHÄFTSORDNUNG DER ÄRZTEKAMMER FÜR NIEDERÖSTERREICH KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Die Geschäftsordnung in der vorliegenden Form wurde mit Bescheid vom 7. April 2000, GS 4-5/VIII-8/30, vom Amt

Mehr

Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v.

Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v. Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den Namen Weimarer Republik. Nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister führt er den Namen Weimarer

Mehr

S a t z u n g. des Bürgerbus-Vereins in der Stadt Rheinberg. 1 Name und Sitz

S a t z u n g. des Bürgerbus-Vereins in der Stadt Rheinberg. 1 Name und Sitz S a t z u n g des Bürgerbus-Vereins in der Stadt Rheinberg 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Bürgerbus-Verein Rheinberg". Er hat seinen Sitz in der Stadt Rheinberg. Der Verein soll in das Vereinsregister

Mehr

Protokoll. Jahreshauptversammlung

Protokoll. Jahreshauptversammlung Protokoll über die Jahreshauptversammlung am Sonntag, den 01. März 2009 um 14. Uhr in Gammelby Mit folgender Tagesordnung wurde eingeladen: 1. Begrüßung a. Bestimmung Protokollführer(in) b. Feststellung

Mehr

SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v.

SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v. TSG DOSSENHEIM SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v. l Name, Zweck, Aufgaben und Geschäftsjahr Die Tennisabteilung arbeitet im Rahmen der Vereinssatzung und Geschäftsordnung der TSG GERMANIA

Mehr

Niederschrift. Ende: Uhr

Niederschrift. Ende: Uhr Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- u. Ortsteilentwicklung der Stadt Prenzlau am Dienstag, dem 09.06.2015, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203) Beginn:

Mehr

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION,

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION, CA/D 2/14 BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom 28. März 2014 zur Änderung der Artikel 2, 33 bis 38a und 111 des Statuts der Beamten des Europäischen Patentamts und zur Änderung des Artikels 5 der Durchführungsvorschriften

Mehr

P R O T O K O L L. ö f f e n t l i c h e S I T Z U N G d e s G E M E I N D E R A T E S

P R O T O K O L L. ö f f e n t l i c h e S I T Z U N G d e s G E M E I N D E R A T E S G EMEINDE NEU STIF T INNERMANZ ING A - 3052 Innermanzing, Däneke-Platz 3, Bezirk St. Pölten Land, NÖ P R O T O K O L L Nr. GR20110712Ö über die ö f f e n t l i c h e S I T Z U N G d e s G E M E I N D E

Mehr

N I E D E R S C H R I F T

N I E D E R S C H R I F T N I E D E R S C H R I F T über die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses vom 11.10.2007 im Rathaus Beginn: 19.35 Uhr Ende: 21.10 Uhr Für diese Niederschrift enthalten die Seiten

Mehr

Niederschrift über den öffentlichen Teil der 7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Epenwöhrden

Niederschrift über den öffentlichen Teil der 7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Epenwöhrden Seite 1 Niederschrift über den öffentlichen Teil der 7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Epenwöhrden Sitzung am Mittwoch, den 15.10.2014 Beginn: 19:00 Uhr Ende: 20:35 Uhr in Epenwöhrden, Gaststätte

Mehr

S A T Z U N G. des Vereins. OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz

S A T Z U N G. des Vereins. OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz S A T Z U N G des Vereins OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen "OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v.". Er ist am 18. Januar 1988

Mehr

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Suben am 15.12.2010, Tagungsort: Suben 7- Gemeindeamt-Sitzungszimmer Anwesende

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Suben am 15.12.2010, Tagungsort: Suben 7- Gemeindeamt-Sitzungszimmer Anwesende Verhandlungsschrift Lfd.Nr. 6 Jahr 2010 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Suben am 15.12.2010, Tagungsort: Suben 7- Gemeindeamt-Sitzungszimmer Anwesende 1. Bürgermeister Seitz

Mehr

9.12 Verwaltung der Liegenschaft nach den Bestimmungen des WEG 2002

9.12 Verwaltung der Liegenschaft nach den Bestimmungen des WEG 2002 Der Immobilienverwalter 9.12.1 9.12 Verwaltung der Liegenschaft nach den Bestimmungen des WEG 2002 9.12.1 Ordentliche Verwaltung Relevante gesetzliche Bestimmung: 28 WEG 2002 9.12.1.1 Angelegenheiten der

Mehr

BÜRGERMEISTERAMT MEISSENHEIM ORTENAUKREIS

BÜRGERMEISTERAMT MEISSENHEIM ORTENAUKREIS BÜRGERMEISTERAMT MEISSENHEIM ORTENAUKREIS Niederschrift Nr. 12 a der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom Montag, dem 26.09.2011 20.00 Uhr bis 21.10 Uhr im Rathaussaal in Meißenheim Anwesenheitsliste

Mehr

Stadt Rheinstetten Große Kreisstadt Anlage:

Stadt Rheinstetten Große Kreisstadt Anlage: DR-Nr. 160/2008 Stadt Rheinstetten Große Kreisstadt TOP Anlage: Vorlage zur Sitzung am 17.09.2008 Beratungsfolge: AUT 17.09.2008 Tagesordnungspunkt: Beratung und Beschlussfassung über Verkehrsregelungen

Mehr

Vereinssatzung Call Center Essen

Vereinssatzung Call Center Essen Vereinssatzung Call Center Essen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Call Center Essen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und dann den Zusatz "e. V." erhalten. (2)

Mehr

N I E D E R S C H R I F T über die Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Borgstedt vom , Ort: Grundschule Borgstedt

N I E D E R S C H R I F T über die Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Borgstedt vom , Ort: Grundschule Borgstedt - 1 - N I E D E R S C H R I F T über die Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Borgstedt vom 02.09.2008, Ort: Grundschule Borgstedt Beginn: Ende: 18:00 Uhr 18:30 Uhr Anwesende Teilnehmer/in

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS (durch Klicken auf einen Unterpunkt des Inhaltsverzeichnisses gelangen Sie an die entsprechende Stelle im Amtsblatt)

INHALTSVERZEICHNIS (durch Klicken auf einen Unterpunkt des Inhaltsverzeichnisses gelangen Sie an die entsprechende Stelle im Amtsblatt) Nr. 06 Jahrgang 111 Mittwoch, 03. Juni 2015 INHALTSVERZEICHNIS (durch Klicken auf einen Unterpunkt des Inhaltsverzeichnisses gelangen Sie an die entsprechende Stelle im Amtsblatt) Geschäftsordnung für

Mehr

A-6708 Brand, Mühledörne 40 Tel. 05559/308 Fax; 05559/30825 e-mail: ecnicinde&'brand. at Datum: 14. 12. 2015 Zahl: 004-1-08/2015 Zeichen; DM/dh

A-6708 Brand, Mühledörne 40 Tel. 05559/308 Fax; 05559/30825 e-mail: ecnicinde&'brand. at Datum: 14. 12. 2015 Zahl: 004-1-08/2015 Zeichen; DM/dh Gemeindeamt Brand A-6708 Brand, Mühledörne 40 Tel. 05559/308 Fax; 05559/30825 e-mail: ecnicinde&'brand. at Datum: 14. 12. 2015 Zahl: 004-1-08/2015 Zeichen; DM/dh Niederschrift der am Montag, den 14. Dezember

Mehr

Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)

Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Fragen und Antworten zur Besteuerung von Vereinen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken

Mehr

Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom

Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 11 11 0 1 1) Bauverwaltungsamt Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 29.11.2012. Mit der Niederschrift der öffentlichen BPAS-Sitzung vom 29.11.2012

Mehr

Satzung. Name, Sitz. Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V.

Satzung. Name, Sitz. Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V. Satzung Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Tostedt einzutragen unter der Nummer Der Verein hat seinen

Mehr

Gemeinde Weißenbach am Lech

Gemeinde Weißenbach am Lech Gemeinde Weißenbach am Lech 05/2015 PROTOKOLL der Gemeinderatssitzung vom 13. Juli 2015 um 19.00 Uhr Anwesende Gemeinderatsmitglieder: Dreier Hans, Köppl Josef, Leiter Sieghard, Lutz Manuel, Singer Christian,

Mehr

(Protokollführer) bis -- Uhr -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

(Protokollführer) bis -- Uhr ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1 Gemeinde Pölitz Das Protokoll dieser Sitzung Sitzung der Gemeindevertretung umfasst die Seiten 1 bis 10. im Gemeinschaftshaus Ortsteil Schmachthagen, Dorfstraße 11 Beginn: 18.03 Uhr Ende: 20.38 Uhr Schacht

Mehr

Anzeige gemäß 15 der NÖ Bauordnung 2014

Anzeige gemäß 15 der NÖ Bauordnung 2014 Name des Anzeigelegers:... Anschrift:...... Hollabrunn, am... (Datum) An die Stadtgemeinde Hollabrunn Hauptplatz 1 2020 Hollabrunn Gebührenpflichtig! Anzeige gemäß 15 der NÖ Bauordnung 2014 Betrifft: Liegenschaft,

Mehr

N i e d e r s c h r i f t. über die Sitzung der Gemeindevertretung am 25.04.2005 um 19.30 Uhr im Rathaus Calden

N i e d e r s c h r i f t. über die Sitzung der Gemeindevertretung am 25.04.2005 um 19.30 Uhr im Rathaus Calden 39. Sitzung der Leg.-Periode 2001/2006 N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung der Gemeindevertretung am 25.04.2005 um 19.30 Uhr im Rathaus Calden Gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindevertretung 31

Mehr

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Unterdießen am: Dienstag, 09.08.2011 Nr.: 51 Rathaus Unterdießen

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Unterdießen am: Dienstag, 09.08.2011 Nr.: 51 Rathaus Unterdießen Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Unterdießen am: Dienstag, Nr.: 51 Ort: Rathaus Unterdießen Beginn: 20:00 Uhr Ende: 21:45 Uhr Vorsitz: Erster Bürgermeister Dietmar Loose Anwesend

Mehr

Deutsche EuroShop AG, Hamburg WKN: / ISIN: DE

Deutsche EuroShop AG, Hamburg WKN: / ISIN: DE Deutsche EuroShop AG, Hamburg WKN: 748 020 / ISIN: DE 000 748 020 4 Ordentliche Hauptversammlung am Mittwoch, 15. Juni 2016, um 10.00 Uhr, in der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg

Mehr

Marktgemeinde Blindenmarkt

Marktgemeinde Blindenmarkt 15. Marktgemeinde Blindenmarkt 3372 Blindenmarkt, Hauptstraße 17 Bezirk Melk Land Niederösterreich E-Mail: gemeindeamt@blindenmarkt.gv.at, Homepage: www.blindenmarkt.gv.at Parteienverkehr: Mo 8 12 Uhr

Mehr

Rathaus, Raum 415/416, Ritter-Wulf-Platz 1, Schwarzenbek

Rathaus, Raum 415/416, Ritter-Wulf-Platz 1, Schwarzenbek Niederschrift Finanzausschuss 02.12.2013, um 18:30 Uhr (6. Sitzung) öffentlicher Teil Rathaus, Raum 415/416, Ritter-Wulf-Platz 1, 21493 Schwarzenbek Protokollverantwortliche/r: Jens-Ole Johannsen (Tel.:

Mehr

1 Gemeinde Travenbrück Das Protokoll dieser Sitzung Sitzung der Gemeindevertretung enthält die Seiten 1 bis 9. im Feuerwehrgerätehaus Schlamersdorf, Dorfstraße 4 a Beginn: 19.30 Uhr Ende: 21.45 Uhr Sulimma

Mehr

MA Stellungnahme barrierefreies Wohnen

MA Stellungnahme barrierefreies Wohnen nach dem capito Qualitäts-Standard für Leicht Lesen MA Stellungnahme barrierefreies Wohnen Barrierefreies Wohnen 1. Einleitung Jeder Mensch hat das Recht darauf, in einer passenden Wohnung zu leben. Das

Mehr

N I E D E R S C H R I FT T E I L N E H M E R V E R Z E I C H N I S

N I E D E R S C H R I FT T E I L N E H M E R V E R Z E I C H N I S N I E D E R S C H R I FT Körperschaft: Gemeinde Warnow Gremium: Gemeindevertretung Sitzung am: 29.05.2009 Sitzungsort: Warnow, Feuerwehrgerätehaus Sitzungsbeginn: 19.00 Uhr Sitzungsende: 20.15 Uhr Die

Mehr

Barrierefreier Bahnhof Lauffen a. N. hier: Variantenentscheidung zur weiteren Planung. Beschluss. Beratung. Bisherige Sitzungen. Beschlussvorschlag

Barrierefreier Bahnhof Lauffen a. N. hier: Variantenentscheidung zur weiteren Planung. Beschluss. Beratung. Bisherige Sitzungen. Beschlussvorschlag Seite 1 von 4 Vorlage 2015 Nr. 14 Barrierefreier Bahnhof Lauffen a. N. hier: Variantenentscheidung zur weiteren Planung Az: 797.112; 023.22 - spi/re Amt: Stadtbauamt Datum: 17.02.2015 Beratung Bau- und

Mehr

Sitzung der Gemeindevertretung Barnekow

Sitzung der Gemeindevertretung Barnekow Gemeinde Barnekow Die Bürgermeisterin N i e d e r s c h r i f t Sitzung der Gemeindevertretung Barnekow Sitzungstermin: Dienstag, 08.05.2012 Sitzungsbeginn: 18:30 Uhr Sitzungsende: 20:30 Uhr Ort, Raum:

Mehr

Satzung. Der Verein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereines und führt den Namen. Verkehrsverein Bingum e.v.

Satzung. Der Verein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereines und führt den Namen. Verkehrsverein Bingum e.v. e.v. Verkehrsverein Bingum e.v. Satzung 1 Name, Vereinsgebiet und Sitz Der Verein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereines und führt den Namen Verkehrsverein Bingum e.v. Das Vereinsgebiet umfaßt

Mehr

Der Verein will mit geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis in der Öffentlichkeit gegenüber den Problemen Lernbehinderter werben.

Der Verein will mit geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis in der Öffentlichkeit gegenüber den Problemen Lernbehinderter werben. Seite 1 der Vereinsatzung des Freunde- und Förderkreises. Vereinssatzung 1: Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen e. V.. Er hat seinen Sitz in Pforzheim und wird in das Vereinsregister beim

Mehr

Niederschrift. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Stadtrates Datum Donnerstag, Sitzungssaal des Rathauses Sitzungsbeginn 18:30 Uhr

Niederschrift. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Stadtrates Datum Donnerstag, Sitzungssaal des Rathauses Sitzungsbeginn 18:30 Uhr Niederschrift Gremien öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Stadtrates Datum Donnerstag, 21.05.2015 Ort/Raum Sitzungssaal des Rathauses Sitzungsbeginn 18:30 Uhr Sitzungsende 21:10 Uhr Die Sitzung war

Mehr

Einladung. zur Hauptversammlung der micdata AG

Einladung. zur Hauptversammlung der micdata AG Einladung zur Hauptversammlung der am 11. August 2016 - 2 - mit Sitz in München WKN A1TNNC ISIN DE000A1TNNC8 Einladung zur Hauptversammlung und gleichzeitig Verlustanzeige gemäß 92 AktG Sehr geehrte Damen

Mehr

N I E D E R S C H R I F T

N I E D E R S C H R I F T Gemeinde Braak 09.12.2013 Az.:10.24.23 N I E D E R S C H R I F T Sitzung des Bau- und Finanzauschusses der Gemeinde Braak Nr. 2/2013-2018 Sitzungstermin: Montag, 02.12.2013 Sitzungsbeginn: Sitzungsende:

Mehr

- ö f f e n t l i c h - Für diese Sitzung enthalten die Seiten 1 bis 6 Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse mit den lfd. Nr. 1 bis 12.

- ö f f e n t l i c h - Für diese Sitzung enthalten die Seiten 1 bis 6 Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse mit den lfd. Nr. 1 bis 12. P R O T O K O L L Ü B E R D I E S I T Z U N G AV z. K. D E R G E M E I N D E V E R T R E T U N G D Ö R N I C K - ö f f e n t l i c h - Sitzung: vom 28. August 2012 im Dörpshuus Dörnick von 20:00 Uhr bis

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t Gemeinde Heilshoop Nr. 3/ 2013-2018 N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Heilshoop am 05. Dezember 2013 in Heilshoop, Hauptstraße 3, Landhaus Heilshoop Anwesend:

Mehr

Satzung. der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Mecklenburg/Vorpommern

Satzung. der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Mecklenburg/Vorpommern Satzung der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Mecklenburg/Vorpommern 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1.1. Der Zusammenschluss der Werkstätten für behinderte Menschen trägt

Mehr

Arbeitssatzung S A T Z U N G DER STADT REINBEK ÜBER DIE VOLKSHOCHSCHULE SACHSENWALD. in der Fassung vom

Arbeitssatzung S A T Z U N G DER STADT REINBEK ÜBER DIE VOLKSHOCHSCHULE SACHSENWALD. in der Fassung vom Arbeitssatzung S A T Z U N G DER STADT REINBEK ÜBER DIE VOLKSHOCHSCHULE SACHSENWALD in der Fassung vom 20.11.1987 Diese Fassung berücksichtigt: 1. Die Satzung der Stadt Reinbek über die Volkshochschule

Mehr

(1) Der Verein führt den Namen Club zur ländlichen Elektrifizierung C.L.E. (3) Er wird im Vereinsregister des Amtsgerichtes Freiburg eingetragen.

(1) Der Verein führt den Namen Club zur ländlichen Elektrifizierung C.L.E. (3) Er wird im Vereinsregister des Amtsgerichtes Freiburg eingetragen. Club zur ländlichen Elektrifizierung C.L.E. Satzung 1 (Name, Sitz) (1) Der Verein führt den Namen Club zur ländlichen Elektrifizierung C.L.E. (2) Sitz des Vereins ist Freiburg im Breisgau. (3) Er wird

Mehr

DIE VORSTEHERIN DER BEZIRKSVERORDNETENVERSAMMLUNG CHARLOTTENBURG-WILMERSDORF VON BERLIN EINLADUNG

DIE VORSTEHERIN DER BEZIRKSVERORDNETENVERSAMMLUNG CHARLOTTENBURG-WILMERSDORF VON BERLIN EINLADUNG DIE VORSTEHERIN DER BEZIRKSVERORDNETENVERSAMMLUNG CHARLOTTENBURG-WILMERSDORF VON BERLIN EINLADUNG 92. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung Sitzungstermin: Raum, Ort: Mittwoch, 13.07.2016,

Mehr

Betrifft: Entwurf einer Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über statistische Erhebungen beim Bergbau

Betrifft: Entwurf einer Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über statistische Erhebungen beim Bergbau BALLHAUSPLATZ 2, A-1014 WIEN GZ BKA-817.237/0002-DSR/2013 TELEFON (+43 1) 53115/2527 FAX (+43 1) 53115/2702 E-MAIL DSRPOST@BKA.GV.AT DVR: 0000019 An das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

Mehr

Gesetz, mit dem das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz geändert wird. Artikel I

Gesetz, mit dem das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz geändert wird. Artikel I Gesetz, mit dem das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz geändert wird Der Wiener Landtag hat beschlossen: Artikel I Das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz, LGBl. für Wien Nr. 39/1987, zuletzt geändert

Mehr

GEMEINDE GERERSDORF Pol. Bez.: St.Pölten Land: Niederösterreich

GEMEINDE GERERSDORF Pol. Bez.: St.Pölten Land: Niederösterreich GEMEINDE GERERSDORF Pol. Bez.: St.Pölten Land: Niederösterreich VERHANDLUNGSSCHRIFT über die Sitzung des GEMEINDERATES am Dienstag, 25. Februar 2014 Beginn der Sitzung: 18.30 Uhr Ende der Sitzung: 19,04

Mehr

Verkehrsberuhigung in den Wohngebieten Millert und Neugreuth

Verkehrsberuhigung in den Wohngebieten Millert und Neugreuth Verkehrsberuhigung in den Wohngebieten Millert und Neugreuth Vorlagen-Nr.: Az.: Vorausgegangene Vorlage: GR 102/09-ö-30 112.23 189/96 vom 26.09.1996 Gremium: Zweck: Art: Datum: GR Beschluss Öffentlich

Mehr

Hauptausschuss der Stadt Gütersloh - Die Vorsitzende -

Hauptausschuss der Stadt Gütersloh - Die Vorsitzende - Hauptausschuss der Stadt Gütersloh - Die Vorsitzende - Damen und Herren Mitglieder des Hauptausschusses Öffentliche Einladung der Stadt Gütersloh Gütersloh, den 29.05.2013 Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

Sitzung Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Freizeit am :00 Uhr

Sitzung Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Freizeit am :00 Uhr Sitzung Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Freizeit am 23.02.2016 23.02.2016 19:00 Uhr Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Freizeit Einladung Heusenstamm, 19.02.2016 gemäß

Mehr

Stärkung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst

Stärkung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst 25. September 2012/pr25a Stärkung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst Ergebnis der Gespräche von Senat und Gewerkschaften über Eckpunkte für eine Novellierung des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Salzburg Senat 5 GZ. RV/0144-K/05 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des CTN ABR vom 10.11.2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes ABC betreffend Einkommensteuer

Mehr

Ammelshainer Schlossclub e.v. Satzung in der Fassung gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 06. Dezember 2010. 1 Name, Sitz, Vereinsjahr

Ammelshainer Schlossclub e.v. Satzung in der Fassung gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 06. Dezember 2010. 1 Name, Sitz, Vereinsjahr Ammelshainer Schlossclub e.v. Satzung in der Fassung gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 06. Dezember 2010 1 Name, Sitz, Vereinsjahr (1) Der Verein führt den Namen Ammelshainer Schlossclub e.v.

Mehr

A. Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages 11. I. Wahl des Präsidenten, der Stellvertreter. III. Präsident, Präsidium und Ältestenrat 17

A. Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages 11. I. Wahl des Präsidenten, der Stellvertreter. III. Präsident, Präsidium und Ältestenrat 17 A. Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages 11 I. Wahl des Präsidenten, der Stellvertreter 12 1 Konstituierung 13 2 Wahl des Präsidenten und der Stellvertreter 13 3 Wahl der Schriftführer 14 II. Wahl

Mehr

GV Hohwacht. Sitzung vom Seite 1 Für diese Sitzung enthalten die Seiten 3 bis 8 in Hohwacht, Restaurant Seaside.

GV Hohwacht. Sitzung vom Seite 1 Für diese Sitzung enthalten die Seiten 3 bis 8 in Hohwacht, Restaurant Seaside. GV Hohwacht Sitzung vom 17.6.2013 Seite 1 Für diese Sitzung enthalten die Seiten 3 bis 8 in Hohwacht, Restaurant Seaside Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse. Beginn: 19.30 Uhr 20.15 Uhr Ende: (Unterschriften)

Mehr

H21 ev: Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 80539 München. Satzung

H21 ev: Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 80539 München. Satzung H21 ev: Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 80539 München Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein hat den Namen H21 Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 e. V.

Mehr