5. Frühlingstraße 13; Errichtung einer Wohnanlage mit fünf Wohneinheiten sowie Errichtung von überdachten Kfz-Stellplätzen *

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1 Tagesordnung 1. BürgerInnenfragestunde 2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht * 3. Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom gefassten Beschlüsse und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht 4. Vorbescheid zur Errichtung eines landwirtschaftlichen Aussiedlerhofs mit Bullenstall, Bergehalle, Maschinenhalle und Betriebsleiterwohnhaus und Altenteilerwohnhaus nordwestlich von Anzing * 5. Frühlingstraße 13; Errichtung einer Wohnanlage mit fünf Wohneinheiten sowie Errichtung von überdachten Kfz-Stellplätzen * 6. Dritte Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 für das Gebiet südliche Parkstraße (Waldstraße) im Bereich des Grundstücks Parkstraße 82 im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB; Beschluss über die bei der Anhörung nach 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss * 7. Fünfte Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 Anzing Nord im Bereich des GE 2 nach 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung); Änderungsbeschluss und Genehmigung des Änderungsentwurfs * 8. Instandsetzung der Schwaigerstraße; Vergabe der Tiefbauarbeiten * 9. Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben * = Beschluss TOP 1 BürgerInnenfragestunde Gibt es konkrete Planungen, inwieweit Anzing in die Infrastruktur des geplanten Windparks im Ebersberger Forst eingebunden ist? Es gibt noch keine konkreten Planungen. Zur Information der Öffentlichkeit wird im Frühjahr 2017 eine Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden. Derzeit werden zum Vorhaben Gutachten zum Artenschutz und zum Schutz des Waldes erstellt.

2 Liegt der Gemeinde Anzing ein konkretes Ergebnis der einjährigen Windmessung vor? Wird sich der Windpark im Hinblick auf die zu erwartende Windausbeute überhaupt rentieren? Der Gemeinde liegen derzeit keine konkreten Aussagen bezüglich der langfristigsten Windmessungen vor. Die Gemeinde wird sich einen Überblick über die Messergebnisse vorlegen lassen. Kann der Trinkwasserschutz sichergestellt werden? Nach Aussage des Wasserwirtschaftsamtes ist der Schutz des Trinkwassers gegeben. Die Gesamthöhe der Windkraftanlagen wird sich von 200 m auf 233 Meter erhöhen. Ist der Gemeinderat nun erneut zu beteiligen? Es ist davon auszugehen, dass eine weitere Beteiligung des Gemeinderats nicht erforderlich ist, weil der Abstand von 10 H eingehalten werden kann. Werden die Anlieger an den Kosten für die Instandhaltungsmaßnahmen der Schwaigerstraße beteiligt? Nein, von den Anliegern werden keine Beiträge erhoben. Der Fragesteller erkundigt sich zu den gefällten Bäumen auf Grundstück der Familie Springer. Antworten des Vorsitzenden: Von mir wurde die Fällung von fünf Bäumen genehmigt. Die Fällung war aufgrund von massiven Schäden an den Bäumen erforderlich. Erst nach Genehmigung der Fällung habe ich bemerkt, dass die Bäume im Bebauungsplan als erhaltenswert eingetragen sind. Künftig werde ich vorher den entsprechenden Bebauungsplan einsehen. Im Hinblick auf eine spätere Bebauung des Grundstücks wird eine Ersatzpflanzung nicht gefordert, da das weitere Vorgehen zu einer geänderten Nutzung des Grundstücks derzeit noch nicht abzusehen ist. Wann mit einer Überplanung des Grundstücks zu rechnen ist kann derzeit nicht gesagt werden. Unter Umständen wird dies erste in der nächsten Wahlperiode ab 2020 erfolgen. Es ist damit zu rechnen, dass für die Aufstellung eines Bebauungsplans bis zu zwei Jahre benötigt werden.

3 TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom wird genehmigt. Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung ist nichts bekanntzugeben. TOP 3 Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom gefassten Beschlüsse und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht In der letzten öffentlichen Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: TOP 5; Errichtung einer Werbeanlage für den Lidl-Markt auf dem Grundstück Gewerbepark 3 Die Antragstellerin beabsichtigt, östlich der Zufahrt zum Lebensmittelmarkt eine Werbeanlage mit einer Gesamthöhe von 5,99 m und einer Breite von 2,10 m aufzustellen. Dem Vorhaben wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung ist bekanntzugeben: TOP 2; Teilerneuerung der Küchenausstattung des Anzinger Forsthofes; Auftragsvergabe Der Auftrag für die Teilerneuerung der Küchenausstattung ist der Firma Hackl aus Parsdorf zu erteilen. Die Auftragssumme beläuft sich auf ,00 Euro Die Küchenelemente können Mitte/Ende Februar geliefert und montiert werden. Vorweg müssen unter Umständen Strom-, Gas-, Kühlungs- und Lüftungsleitungen verlegt bzw. erneuert werden. Die Verwaltung schätzt, dass die Kosten hierfür zwischen und Euro betragen werden. TOP 4 Vorbescheid zur Errichtung eines landwirtschaftlichen Aussiedlerhofs mit Bullenstall, Bergehalle, Maschinenhalle, Betriebsleiterwohnhaus und Altenteilerwohnhaus nordwestlich von Anzing Nach dem vorliegenden Antrag sind auf einer Gesamtfläche von m² folgende Gebäude mit einer Gesamtgrundfläche von m² vorgesehen: Bullenstall m²,

4 Bergehalle Maschinenhalle Wohnhaus Garage m², 800 m², 260 m², 100 m². Die Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, bewertet den Standort des geplanten Aussiedlerhofes positiv. Die für das Bauvorhaben erforderlichen, naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen können im Anzinger Moos, angrenzend an die Sempt, bereitgestellt werden. Zu einer Anfrage von Rupert Strasser teilt der Vorsitzende mit, dass die von Froschkern zum "Egglsee verlaufende Entwässerungsleitung von dem geplanten Aussiedlerhof nicht berührt wird. Weitere Fragen zur vorgenannten Rohrleitung, wie zum Beispiel die ausreichende Dimensionierung, sind im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans für Froschkern zu prüfen. Dem Antrag auf Vorbescheid wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die verkehrliche Erschließung kann über die unbefestigte Gemeindeverbindungsstraße Anzing - Ranharting erfolgen. In dieser Straße liegt auch ein Abwasserkanal (Druckleitung) des gku VE München Ost. Dieser lässt derzeit die Anschlussmöglichkeit an den Kanal durch ein Ingenieurbüro prüfen. Die Herstellung der Straße, der Unterhalt sowie die Räum- und Streupflicht im Bereich der Gemeindeverbindungsstraße zwischen der EBE 1 und der Zufahrt zum Hof obliegt dem jeweiligen Eigentümer des Aussiedlerhofes. Dies ist durch einen städtebaulichen Vertrag zu regeln. Nach Auskunft der Wasserversorgung Anzing-Forstinning kann die Wasserversorgung sichergestellt werden. Die anfallenden Kosten, auch die für den Bereich der öffentlichen Straße, sind vom Antragsteller zu übernehmen. TOP 5 Frühlingstraße 13; Errichtung einer Wohnanlage mit fünf Wohneinheiten sowie Errichtung von überdachten Kfz-Stellplätzen Für das Vorhaben liegt ein genehmigter Vorbescheid des Landratsamtes Ebersberg vom vor. Danach ist die Lage der Wohnanlage mit fünf Wohneinheiten und Tiefgarage entsprechend der dem Antrag beigefügten Lageplanzeichnung vom Juli 2016 zulässig. Am legten die Antragsteller überarbeitete Eingabepläne vor. Das Vorhaben soll innerhalb des einfachen Bebauungsplans Nr. 2 e Anzing West, Alpenstraße, nördlicher Teil (Ostseite) ausgeführt werden. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet. Die aktuelle Planung verzichtet auf eine Tiefgarage: Als Ersatz dafür sollen offene Stellplätze im Osten und überdachte Kfz-Stellplätze (Carports) im Norden und im Westen des Grundstücks errichtet werden. Bei den Stellplätzen wurden nun die gestalterischen Regelungen der

5 gemeindlichen Stellplatzsatzung berücksichtigt. Durch die überarbeitete Südfassade erweckt der Baukörper nun nicht mehr den Charakter eines dreigeschossigen Gebäudes. In seiner Sitzung vom verweigerte der Bauausschuss aufgrund der sehr hohen Grundflächenzahl von 0,74 mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen. Die Verwaltung übersandte daraufhin den Antrag mit einer negativen Stellungnahme an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Mit -Nachricht vom teilt die zuständige Sachbearbeiterin in dieser Angelegenheit folgendes mit: Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplanes. In diesen Fällen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben zunächst nach dessen Festsetzungen und im übrigen (alle weitergehenden Regelungen) nach den Vorschriften des 34 BauGB (Innenbereich Einfügen). Der maßgebliche Bebauungsplan enthält keine Festsetzungen über die GRZ, somit greift hierfür 34 Abs. 1 BauGB. Danach ist aber die GRZ kein Kriterium für das Einfügen in die Umgebungsbebauung. Herangezogen werden kann hier nur die Fläche, die überbaut werden soll. In der Umgebung sind solche Überbauungen von den Maßen her bereits vorhanden (z. B. die Wohnhäuser auf dem südlichen Grundstück). Zudem bitten wir zu bedenken, dass die Gemeinde einer GRZ von 0,7 im Vorbescheid bereits positiv gegenüberstand (Gemeinderatsbeschluss/Bauausschuss vom ). Wir bitten Sie, diese Angelegenheit erneut dem zuständigen Gremium vorzulegen und uns über das Ergebnis zu informieren. Entsprechend dessen würden wir die Genehmigung dann erteilen oder der Gemeinde zunächst eine Anhörung zum Ersatz des gemeindlichen Einvernehmens zukommen lassen. Der Vorsitzende schlägt dem Gemeinderat aufgrund der Sach- und Rechtslage vor, dem Antrag zuzustimmen. Hierüber wird beraten. Dabei wird erneut auf die Vorberatungen und auf die hohe Versiegelung des Grundstücks hingewiesen. Außerdem wird vorgebracht, dass die Rechtsmeinung des Landratsamtes nicht ausreichend begründet sei. Beschlussvorschlag der Verwaltung Dem Vorhaben wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die Erschließung ist gesichert. Die Wasserversorgung erfolgt durch den Anschluss an die bestehende Wasserleitung der Wasserversorgung Anzing-Forstinning. Das Abwasser ist über die Kanalisation des gku VE München-Ost zu entsorgen. Das Grundstück liegt an einer öffentlichen Straße. Von den Antragstellern ist eigenverantwortlich zu prüfen, ob das Kellergeschoß des zu errichtenden Gebäudes gegen aufsteigendes bzw. drückendes Wasser zu sichern ist. mit 3:12 Stimmen abgelehnt

6 TOP 6 Dritte Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 für das Gebiet südliche Parkstraße (Waldstraße) im Bereich des Grundstücks Parkstraße 82 im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB; Beschluss über die bei der Anhörung nach 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Anzing hat am die dritte Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 als Satzung beschlossen. Durch die Änderung des Bebauungsplans sollen die Voraussetzungen für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Parkstraße 82 geschaffen werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit zur dritten Änderung des Bebauungsplans wurde in Form einer Planauslage vom bis durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur dritten Änderung des Bebauungsplans in der Fassung vom fand in der Zeit vom bis statt. Insgesamt wurde 24 Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit gegeben, zur beabsichtigten Änderung Stellung zu nehmen. Auf die von der Huber PlanungsGmbH aus Rosenheim erstellte Abwägungsvorlage wird Bezug genommen. Aufgrund der Anregungen des Landratsamtes Ebersberg kann der Satzungsbeschluss derzeit noch nicht gefasst werden. Der Gemeinderat nimmt die Abwägungsvorlage dieser Beteiligung zur Kenntnis und beschließt, die Stellungnahmen der Behörden entsprechend abzuwägen. Die Abwägungsvorlage ist dieser Niederschrift als wesentlicher Bestandteil beizufügen. TOP 7 Fünfte Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 Anzing Nord im Bereich des GE 2 nach 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung); Änderungsbeschluss und Genehmigung des Änderungsentwurfs Der Bebauungsplan soll im Bereich des nordöstlichen Gewerbegebiets (mit GE 2 bezeichneter Teilbereich) geändert werden. Dieser Bereich ist bereits zum Teil bebaut. Anlass der Änderung ist die konkrete Planung eines Hotels im Nordosten von GE 2. Hierzu wurde bereits ein Antrag auf Vorbescheid gestellt (Plan vom ) und vom Bauausschuss der Gemeinde Anzing am positiv beurteilt. Bei der weiteren Prüfung des Vorbescheids durch das Landratsamt Ebersberg wurde festgestellt, dass die Planung nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht und einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zugestimmt werden kann, da Grundzüge der Planung betroffen sind. Am fand im Landratsamt eine Besprechung mit den zuständigen Abteilungen, Vertretern der Gemeinde Anzing, dem Bauherrn und Vertretern des Bauherrn über das geplante Hotel statt. Hierbei wurden die Möglichkeiten diskutiert, wie das geplante Hotel baurechtskonform genehmigt werden könnte. Im Ergebnis einigte man sich auf eine Bebauungs-

7 planänderung, bei der die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen so angepasst werden sollen, dass ein Hotel ohne weitere Befreiungen genehmigt werden kann. Über diese Angelegenheit wird beraten. Rupert Strasser gibt zu bedenken, dass sich Bauwerber zunächst nicht an die Regelungen des Bebauungsplans halten und sich später dann in gewisser Weise freikaufen können. Tobias Bönte erinnert daran, dass beim Neubau der Tankstelle bezüglich der fehlenden Begrünung nach Osten hin, einer Befreiung zugestimmt wurde. Im Übrigen sei die Ersatzfläche in der Nähe der Sempt höher zu bewerten, als die ursprüngliche Fläche im Gewerbegebiet. Nach Meinung von Florian Alte sollte es künftig gelingen, die Bauvorhaben besser zu kontrollieren. Reinhard Oellerer macht darauf aufmerksam, dass eine nachträgliche Sanktionierung von Mängeln schwierig ist, weil es das falsche Signal sei. Beschluss: 9:6 Der Reduzierung der Randbegrünung im Plangebiet und dem vorgesehenen Ausgleich auf einem Grundstück an der Sempt wird zugestimmt. Der Gemeinderat beschließt die fünfte Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 Anzing Nord. Im Rahmen dieses Verfahrens sollen Änderungen in dem als GE 2 bezeichneten Teilbereich des Gewerbegebiets Anzing Nord erfolgen. Ziel ist Änderung ist, die Voraussetzungen zur Errichtung eines Hotels zu schaffen. Der Umgriff der Planungsänderung ergibt sich aus dem im Entwurf vorliegenden Änderungsentwurf, der dieser Niederschrift als Anlage beizufügen ist. Den geplanten Änderungen bezüglich der Ausnahmen für notwendige technische Aufbauten auf das Gebäude und zur Zulässigkeit eines vierten Vollgeschoßes besteht Einverständnis. Mit der Planung beauftragt ist das Büro Freiraumplanung, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt Michael Hass aus Grafing. Die Planungskosten sind vom Eigentümer des Flurstücks Nr. 614/8 zu übernehmen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß 3 Abs. 2 BauGB zu geben. Die berührten Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach 4 Abs. 2 Bau GB zu beteiligen. TOP 8 Instandsetzung der Schwaigerstraße; Vergabe der Tiefbauarbeiten;

8 Das beauftragte Ebersberger Ingenieurbüro Gruber-Buchecker hat die zu vergebenden Arbeiten beschränkt-öffentlich ausgeschrieben. Die Ausschreibung umfasst die Arbeiten zur Sanierung der Schwaigerstraße mit einer Länge von 720 und die Errichtung eines 1,50 m breiten Gehwegs auf der Südseite der Straße. Im Rahmen der Ausschreibung wurde 8 Firmen Gelegenheit gegeben, ein Angebot abzugeben. Zur Submission am lagen 5 Angebote vor. Ein Angebot ging verspätet ein und konnte nicht gewertet werden. Alle Angebote wurden vom Ingenieurbüro Gruber-Buchecker fachtechnisch, rechnerisch und sachlich geprüft. Das Leistungsverzeichnis wurde von allen Firmen unterschriftlich anerkannt. Es wurden keine Einwände gegen das Leistungsverzeichnis erhoben. Das wirtschaftlichste Angebot über ,96 Euro hat die Swietelsky Baugesellschaft mbh aus Ebersberg abgegeben. Das beauftragte Ingenieurbüro schlägt nach sorgfältiger Prüfung der Angebote vor, dieser Firma den Auftrag zu erteilen. Die weiteren Angebotssummen belaufen sich auf: ,13 / ,32 / ,84 / Euro. Die geschätzten Kosten liegen mit Euro brutto rund 31 Prozent über dem günstigsten Angebot der Swietelsky Baugesellschaft mbh und rund 7 Prozent unter dem teuersten Anbieter. Der Auftrag für die Tiefbauarbeiten ist der Swietelsky Baugesellschaft mbh aus Ebersberg zu erteilen. Die Bruttoauftragssumme beträgt ,96 Euro. Grundlage für diesen Auftrag ist das geprüfte Angebot vom TOP 9 Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben Keine Wortmeldungen. Ende der öffentlichen Sitzung: Uhr

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