Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Eimsbüttel Bezirksversammlung

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1 Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Eimsbüttel Bezirksversammlung Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g zur 3. Sitzung des Gremiums Stadtplanungsausschuss Tel.: Az. am Dienstag, im Gebäude der Stadtteilschule Eppendorf (Aula), Curschmannstraße 39, Hamburg Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Tagesordnung Öffentlicher Teil : 1 Sachstandsbericht zum Wohnungsbauprogramm /XIX Vertrag für Hamburg Wohnungsneubau Empfehlung der Verwaltung /XIX Vertrag für Hamburg Wohnungsneubau /XIX Vertrag für Hamburg Wohnungsbau Antrag der Fraktion DIE LINKE 3 Bebauungsplan-Entwurf Lokstedt 61 (DRK-Fläche Julius-Vosseler-Straße) Zustimmung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (vertagt aus dem Stapla vom ) /XIX Entwurf der Änderung des Bebauungsplans Eidelstedt 30 (Rungwisch) Zustimmung zur öffentlichen Auslegung /XIX Bebauungsplan-Entwurf Schnelsen 85 (Holsteiner Chaussee / Spanische Furt) Zustimmung zur öffentlichen Auslegung /XIX Erhalt des Baumbestands am Eidelstedt Center Antrag der GAL-Fraktion (Punkt 1 überwiesen aus der BV vom in den Stapla) 7 Lärmschutz an der A7 in Zusammenhang mit dem 6- bzw. 8-streifigen Ausbau (ständiger Tagesordnungspunkt)

2 8 Mitteilungen der Verwaltung 9 Anträge 10 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am

3 Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Eimsbüttel Bezirksversammlung Tel.: Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g zur 4. Sitzung des Gremiums Bezirksversammlung am Donnerstag, im Raum 1275 (großer Sitzungssaal), 12.Stock, Grindelberg 62-66, Hamburg Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Tagesordnung Öffentlicher Teil : 1 Begrüßung / Vorwort 2 Bürgerfragestunde 3 Aktuelle Halbe Stunde 4 Mitteilungen der Verwaltung 5 Mitteilungen der/des Vorsitzenden 6 Genehmigung der Niederschrift 7 Bekanntgabe der Beschlüsse des Hauptausschusses 8 Ausschussbesetzung 9 Anträge /XIX Informationsbedarf im Zusammenhang mit dem Schulentwicklungsplan /XIX Rathaus Stellingen Erhalt des Kundendienstzentrums im Regionalbereich Stellingen / Eidelstedt /XIX Bauwagenplatz Suche nach Ersatzfläche Antrag er CDU-Fraktion /XIX Behindertengerechter Ausbau der U-Bahnstationen im Bezirk Eimsbüttel

4 /XIX Bezirksverwaltung /XIX Elektrifizierung der AKN - Linie /XIX Vorstellung des geplanten Isebek - Domizils in einer öffentlichen Veranstaltung /XIX Pilotprojekt im Bezirk Eimsbüttel zur Förderung der Elektromobilität /XIX Sicherer Schulweg für die Schüler der Stadtteilschule Stellingen (Brehmweg) /XIX Zukunft des chinesischen Teehauses am Rothenbaum /XIX Wie geht es weiter mit der Entwicklung der Universität an der Bundesstraße? /XIX Jugendbeteiligung ernst nehmen Jugendparlament einrichten Antrag der FDP-Fraktion /XIX Sondermittel der Bezirksversammlung 2011 Antrag der SPD-Fraktion /XIX Sondermittel der Bezirksversammlung 2011 Antrag der SPD-Fraktion /XIX Bike & ride in Eimsbüttel Antrag der SPD-Fraktion /XIX Situation und Entwicklung der Ein-Euro-Jobs in Eimsbüttel /XIX Prävention und Verkehr - Referentenanforderung /XIX Endgültige Herstellung von Straßen aussetzen: Prioritäten bei der Verbesserung der Straßen, Geh- und Radwege im Bezirk setzen Antrag der SPD-Fraktion

5 /XIX Kein Schutz für Fußgänger und Fahrradfahrer an der Kollaustraße /XIX Durchführung der 6. bezirklichen Wirtschaftskonferenz in Eimsbüttel /XIX Kundenzentren im Bezirk Eimsbüttel Antrag der SPD-Fraktion 10 Empfehlungen der Ausschüsse /XIX Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Rotherbaum 35 (Alsterufer) Empfehlung des Stadtplanungsausschusses vom Finanzierung des Hamburger StadtRAD-Systems ausbauen Empfehlung des Ausschusses für Verkehr vom Radwegebenutzungspflicht Müggenkampstraße aufheben Empfehlung des Ausschusses für Verkehr vom Verkehrssicherheit in der Müggenkampstraße verbessern Empfehlung des Ausschusses für Verkehr vom Erweiterung und bzw. Neufestsetzung von Tempo 30 Zonen im Bezirk Eimsbüttel Empfehlung des Ausschusses für Verkehr vom Rauch- und Alkoholverbot auf Spielplätzen in Eimsbüttel Empfehlung des Ausschusses für Grün, Umwelt und Verbraucherschutz vom Standortsicherung und Weiterentwicklung des HoheLuftschiffs auf dem Isebek- Kanal Empfehlung des Kerngebietsausschusses vom Beschlussvorlagen der Verwaltung /XIX Vertrag für Hamburg Wohnungsneubau Empfehlung der Verwaltung /XIX Vertrag für Hamburg Wohnungsneubau /XIX Vertrag für Hamburg Wohnungsbau Antrag der Fraktion DIE LINKE /XIX Ermächtigung des Hauptausschusses zur Wahrnehmung der Aufgaben der Stadtplanung in den Sommermonaten Juli und August 2011 Empfehlung der Verwaltung

6 /XIX Haushaltsplanentwurf 2011/ Nachspezifikation der Rahmenzuweisung (RZ) Neu-, Um und Ausbau sowie Grundinstandsetzung von Straßen Empfehlung der Verwaltung 12 Vorbehaltlich der Erweiterung der Tagesordnung

7 Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Eimsbüttel Drucksachen-Nr. 0214/XIX Beschlussvorlage - öffentlich - Beratungsfolge am TOP Stadtplanungsausschuss Bezirksversammlung !Titel! Vertrag für Hamburg Wohnungsneubau Empfehlung der Verwaltung!Titel! Sachverhalt Auf den beiliegenden Entwurf für eine Vereinbarung zwischen Senat und Bezirken zum Wohnungsbau wird hingewiesen. Dieser ist bereits am mit der Einladung zur Sitzung des Hauptausschusses an die Fraktionen verteilt worden. Beschlussvorschlag Die Bezirksversammlung stimmt dem Vertragsentwurf zu und bittet die Vorsitzende, diesen gemeinsam mit dem Bezirksamtsleiter zu unterzeichnen. Anlage/n: Vertrag für Hamburg - Wohnungsneubau

8 Vertrag für Hamburg - Wohnungsneubau Vereinbarung zwischen Senat und Bezirken zum Wohnungsneubau In den vergangen Jahren sind in Hamburg strukturell zu wenig Wohnungen gebaut worden. Senat und Bezirke streben an, die Zahl der neugebauten Wohnungen so zügig wie möglich auf Wohnungen pro Jahr zu steigern und in Projekten mit Mietwohnungsneubau einen Anteil von 30 % öffentlich geförderten Wohnungen für Haushalte mit mittlerem und geringem Einkommen zu erreichen. Es sollen insbesondere diejenigen Wohnungen gebaut werden, die dringend benötigt und nachgefragt werden wie z.b. solche in innerstädtischen Lagen mit guter Verkehrsanbindung und preiswerte Wohnungen. Der Senat wird - durch die Ausweitung der öffentlichen Förderung auf Wohnungen pro Jahr die Rahmenbedingungen für diesen Wohnungsneubau verbessern, - mit SAGA GWG die Steigerung der Neubauzahlen auf Wohnungen pro Jahr vereinbaren, - geeignete städtische Flächen bereitstellen und - in einem Bündnis für das Wohnen in Hamburg verbindliche Absprachen mit der Wohnungsund Immobilienwirtschaft treffen. Der Senat und die Bezirksämter werden die mit der Entwicklung von Wohngebieten verbundenen Investitionen für technische und soziale infrastrukturelle Maßnahmen einschließlich des Neubaus, die Kosten der Unterhaltung und der Qualitätsverbesserung von Grünanlagen und sonstigen Freiräumen frühzeitig ermitteln und in die Haushaltsaufstellungen rechtzeitig einbringen. Seit der Verwaltungsreform 2006 liegt die Zuständigkeit für die verbindliche Bauleitplanung bei den Bezirken. Damit kommt ihnen eine besondere Verantwortung für das Erreichen der gesamtstädtischen Ziele zu. Die Bezirke tragen die Verantwortung - für die Schaffung von verbindlichem Planrecht, - für Durchführung von zügigen, transparenten und verlässlichen Genehmigungsverfahren und - für die Abstimmung und Diskussion von Wohnbauvorhaben mit den Bürgerinnen und Bürgern. Um die einzelbezirklichen Entwicklungsziele mit den gesamtstädtischen Zielen abzustimmen, vereinbaren der Senat und die Bezirke folgendes: 1. Wohnungsbauziele Der Senat und die Bezirke setzen sich das Ziel, die Zahl der genehmigten Wohnungen so zügig wie möglich auf pro Jahr zu steigern. Diese Zahl an Baugenehmigungen soll in jedem Bezirk mit folgendem Jahresdurchschnitt über mehrere Jahre erreicht werden. Wohnungsbauziele der Bezirke Baugenehmigungen 1

9 Hamburg-Mitte 750 Altona 900 Eimsbüttel 700 Hamburg-Nord 900 Wandsbek 1100 Bergedorf 600 Harburg 700 Senat (Vorbehaltsgebiete und HafenCity) 650 Es sollen möglichst bereits im Jahr 2012 Baugenehmigungen für insgesamt neue Wohnungen in Hamburg erteilt werden. 2. Bezirkliche Wohnungsbauprogramme Jeder Bezirk wird zur Konkretisierung seiner Wohnungsbauziele bis zum den Entwurf für ein Wohnungsbauprogramm vorlegen. Die Wohnungsbauprogramme enthalten Aussagen zu - geeigneten städtischen und privaten Grundstücken, - Flächen mit vorhandenem Planrecht, - Flächen, die sich für eine Bebauung nach 34 BauGB eignen, - Flächen, für die Planrecht geschaffen werden muss und - Flächen, die sich besonders für eine Bebauung durch SAGA GWG eignen. Die Wohnungsbauprogramme sollen die gesamtstädtischen Ziele auch hinsichtlich - Mietwohnungsbau und Eigentum, - Geschosswohnungsbau und Einfamilien- und Reihenhäusern sowie - gefördertem und freifinanziertem Wohnungsbau - der jährlichen Schaffung neuen Planrecht (Vorweggenehmigungsreife) für in Bezug auf Wohneinheiten und der hierfür erforderlichen Bebauungspläne nachfragegerecht konkretisieren; sie werden dazu mit den Fachbehörden abgestimmt und jährlich aktualisiert. Im Rahmen des Bündnisses für das Wohnen in Hamburg wird die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt die Bezirke hinsichtlich der Nachfrage beraten. Die Finanzbehörde wird mit einer aktiven Flächenpolitik die zeitgerechte Bereitstellung von geeigneten zusätzlichen Wohnungsbauflächen unterstützen. Der Senat wird zudem die Bereitstellung von Konversionsflächen und von nicht mehr marktgängigen Gewerbeflächen für den Wohnungsbau vorantreiben. Zu den Gewerbeflächen wird es einen verbindlichen Zeitplan mit der Wirtschaftsbehörde geben. Die Bezirke werden die Wohnungsbauprogramme in geeigneter Form (z.b. Wohnungsbaukonferenzen) mit allen Beteiligten diskutieren. Eine Beschlussfassung in den Bezirksversammlungen findet spätestens bis zum statt. 3. Bündnis für das Wohnen in Hamburg Die Bezirke werden in die Umsetzung des im Arbeitsprogramm des Senates vorgesehenen Bündnis für das Wohnen in Hamburg einbezogen. 2

10 4. Genehmigungsverfahren Investoren sind auf zügige, transparente und verlässliche Genehmigungsverfahren angewiesen. Daher werden die Bezirksämter die Zusammenarbeit mit den Wohnungsbauinvestoren intensivieren. Zusätzlich zu der in der HBauO vorgesehenen Pflicht zur zügigen Entscheidung über Bauanträge innerhalb von 1 bis 3 Monaten nach Vollständigkeit aller Unterlagen streben die Bezirksämter an, alle Genehmigungen spätestens 6 Monate nach Ersteinreichung des Antrages zu erteilen. Dies setzt ein optimales Zusammenwirken von Bauherrn, Planer und Bezirksamt voraus, um das sich die Bezirksämter bemühen werden. Hierzu gehört auch eine fristgerechte Vollständigkeitsprüfung. Über Bauvorbescheidsanträge für Wohnungsbauvorhaben soll nach spätestens drei Monaten entschieden werden. 5. Bebauungsplanung Die Bezirke werden Bebauungsplanverfahren, die dem Wohnungsneubau dienen, Vorrang einräumen. Die Vorweggenehmigungsreife soll 18 Monate nach Aufstellungsbeschluss erreicht werden. Auch dies setzt ein optimales Zusammenwirken von Bauherrn, Planer bzw. Projektentwickler auf der einen sowie Bezirksamt und Fachbehörden auf der anderen Seite voraus, um das sich alle Beteiligten bemühen werden. Die Verfahrenshoheit und damit auch die Verantwortung für den Gesamtprozess liegen bei den Bezirksämtern. Die vorbereitende Planung (Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm) wird aktualisiert und so ertüchtigt, dass die Rahmenbedingungen für die Schaffung von verbindlichem Planrecht verbessert werden. Der Senat wird im Rahmen seiner Zuständigkeit dazu beitragen, dass im Flächennutzungsplan ausreichend und zeitgerecht Flächen, aus denen verbindliche Bebauungspläne für Wohnungsbau entwickelt werden können, planrechtlich gesichert werden. In einer Fachanweisung zum Planungsverfahren werden die operativen Ziele und Regeln der Zusammenarbeit verbindlich und transparent für alle Verfahrensbeteiligte festgelegt, um eine einheitliche und zügige Planbearbeitung und Entscheidungsfindung auf allen Planungsebenen sicher zu stellen. Der Senat beabsichtigt die Einführung dieses Instruments bis Soweit für die Umsetzung der Ziele auch Globalrichtlinien erforderlich werden, werden diese erstellt. 6. Bürgerbeteiligung Die Bezirke stellen bei Planungs- und Bauvorhaben frühzeitig, umfassend und gegebenenfalls in Alternativen mit den möglichen Folgen der Planung in geeigneter Form die umfassende Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nach 3 BauGB sicher. Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritten soll die Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen regelhaft über die Anwendung weiterer Beteiligungsverfahren wie Informationsveranstaltungen oder Runde Tische erfolgen. Diese Verfahren sollen möglichen Wettbewerbsverfahren vorausgehen. Auch in Wettbewerbsverfahren soll eine Bürgerbeteiligung möglich sein. Die Belange der Bürgerinnen und Bürger sollen zügig in das Verfahren eingebracht und angemessen berücksichtigt werden, um breit getragene Planungsergebnisse zu erzielen. 7. Konfliktlösung Alle Beteiligten sind bestrebt, auftretende Konflikte zügig und sachorientiert zu lösen. Dazu kann ein klares Verständnis der unterschiedlichen wahrzunehmenden Aufgaben beitragen. Die Fachbehörden und die Träger öffentlicher Belange der FHH werden die Ziele der Verfahrensbeschleunigung (Abschnitte 4. und 5.) durch zügige und konstruktive Zuarbeit unterstützen. Sie werden sich insbesondere auf die Wahrnehmung wichtiger gesamtstädtischer Belange konzentrieren und die 3

11 Zuständigkeit für die verbindliche Bauleitplanung der Bezirke gewährleisten. Das Amt für Landes- und Landschaftsplanung gibt zur Wahrung gesamtstädtischer Belange innerhalb von vier Wochen nach der Grobabstimmung eine landesplanerische Stellungnahme ab, die im weiteren Verfahren von den Bezirken einzubeziehen ist. Die gleiche Frist gilt für die Stellungnahmen der übrigen Fachbehörden. Über Meinungsverschiedenheiten bezüglich der landesplanerischen Stellungnahme entscheidet die Senatskommission für Stadtentwicklung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt. Bei auftretenden Differenzen über geplante Wohnungsbauvorhaben stehen die Leitungen der Dezernate für Wirtschaft, Bauen und Umwelt sowie die Bezirksamtsleitungen als erste Ansprechpartner in den Bezirken zur Verfügung. Sollte auf diesem Wege keine Klärung möglich sein, ist eine Einbeziehung des Wohnungsbaukoordinators als Konfliktklärer durch jeden Verfahrensbeteiligten möglich. Der Wohnungsbaukoordinator führt eine Liste aller offenen Konflikte. Für diese und andere Konflikte werden folgende Verfahrensschritte vereinbart: - Koordinierendes Gespräch des Wohnungsbaukoordinators mit allen Beteiligten, - einvernehmliche Entscheidung in der Wohnungsbaukoordinierungsrunde unter Vorsitz des Wohnungsbaukoordinators, - Entscheidung der Senatskommission für Stadtentwicklung unter Vorsitz des Ersten Bürgermeisters. Alle Bezirksamtsleitungen sind Mitglieder der Senatskommission für Stadtentwicklung. Sie haben vor den jeweiligen Verfahrensschritten die Beteiligung der bezirklichen Gremien in geeigneter Weise sicherzustellen. Eine Entscheidung der Senatskommission für Stadtentwicklung, der der Senat Entscheidungen zur Erreichung der Ziele dieses Vertrages nach 6 Absatz 2 Satz 2 GO Senat übertragen wird, ist für alle Behörden und Bezirksämter verbindlich. Für die jeweiligen Bezirksversammlungen und ihre Ausschüsse gilt die Rechtslage gemäß 21 Bezirksverwaltungsgesetz. Durch dieses Verfahren wird erreicht, dass die Evokation die absolute Ausnahme bildet und die bezirkliche Planungshoheit im Übrigen unberührt bleibt. 4

12 8. Berichte Die Bezirksämter übermitteln dem Wohnungsbaukoordinator zum 5. eines jeden Monats zum jeweils 15. der Monate Januar, April, Juli und Oktober die Zahl der im Vormonat genehmigten Wohnungen die durchschnittliche Dauer der im Vormonat abgeschlossenen Genehmigungsverfahren im Wohnungsneubau a) bezogen auf die Einreichung des Antrags und b) bezogen auf die Vollständigkeit der Unterlagen die durchschnittliche Dauer der im Vormonat abgeschlossenen Vorbescheidsverfahren im Wohnungsneubau Verfahrensstand aller Wohnungsbauprojekte mit mehr als 20 Wohnungen (Stichtag Quartalsende) Verfahrensstand und dauer aller laufenden Bebauungsplanverfahren im Wohnungsneubau einschließlich des voraussichtlich erreichbaren Zeitpunktes der Vorweggenehmigungsreife (Stichtag Quartalsende) sowie den Sachstand zu den bereits mit den Eigentümern bzw. Bauherren und Fachdienststellen vereinbarten oder geplanten Anteilen zum geförderten Wohnungsbau Über die Berichte wird die Senatskommission für Stadtentwicklung informiert. 9. Unterstützung der Bezirksämter Aus Gebührenmehreinnahmen, die nachweislich auf eine höhere Zahl von Baugenehmigungen für Wohnungsbau zurückzuführen sind, sollen der Bezirksverwaltung mit Zustimmung der Finanzbehörde auf mindestens zwei Jahre befristet zusätzliche Planstellen für die Bauprüfung, den Tiefbau oder Mittel für die Beauftragung von Dienstleistern zur Verfügung gestellt werden. Dazu ist im Haushaltsbeschluss eine entsprechende Ermächtigung aufzunehmen; im Haushaltsplan sind entsprechende Haushaltsvermerke einzurichten. Diese Regelung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bürgerschaft. Um Engpässe in den Fachämtern MR, die für den Wohnungsbau hinderlich sind, abzufangen, können die Bezirksämter auch insoweit auf die Regelung zu den Gebühreneinnahmen zurückgreifen. Auch diese Regelung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bürgerschaft. Die Finanzbehörde unterstützt die Herstellung der sofortigen Handlungsfähigkeit der Bezirksämter dadurch, dass sie zustimmt, zur Schaffung von Stellen für Arbeitnehmer in dem o. g. Bereich behördenübergreifend Personalausgabenreste aus dem Jahr 2010 einzusetzen. Die Bezirke erhalten jährlich aus dem Einzelplan 6 (BSU) zur Finanzierung von 10 Stellen für die Aufgaben der Stadtplanung. Die Personalmittel einschließlich der Arbeitsplatzpauschale werden auf die Einzelpläne der Bezirke übertragen Außerdem werden 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Amt für Landes- und Landschaftsplanung oder anderer planungsbefasster Dienststellen der BSU für bis zu drei Jahre in die Bezirksämter abgeordnet. 5

13 Die Verteilung erfolgt auf einer sachgerechten Grundlage für eine Kapazitätszuweisung zur Erarbeitung von Planrecht für Wohnungsneubau. Das Verfahren soll innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden. Darüber hinaus wird geprüft, die parallel zu bezirklichen Bebauungsplänen laufenden Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms an die Bezirke einschließlich Beschlussfassung zu übertragen. Eine Befassung der Bürgerschaft zu diesen Verfahren würde entfallen. Der Senat wäre über die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau einzubinden. Die operative Umsetzung dieser Aufgabenverlagerung wäre in einer entsprechenden Fachanweisung zu regeln. Für Mehrbedarfe im Bereich Planungsmittel und Beteiligungsprozesse stellt die BSU zusätzlich bis zu 1 Mio. jährlich zur Verfügung. Aus dem Förderfonds Bezirke erhalten die Bezirksversammlungen pro genehmigter Wohnung 250. Die Ausschüttungsobergrenze liegt bei 1,5 Mio. pro Jahr. Werden mehr als 6000 Wohnungen genehmigt, wird der Ausschüttungsbetrag pro genehmigte Wohnung proportional gekürzt. Die Ausschüttung erfolgt im Januar jeden Jahres auf der Basis der Planzahlen. Sofern die geplante Anzahl von Wohnungen in einem Jahr nicht erreicht wird, werden zu viel gezahlte Beträge mit der Ausschüttung im Folgejahr verrechnet. Die Mittel werden im Verhältnis 60/40 als Investitions- und Betriebsmittel zur Verfügung gestellt. Unterschriften: Erster Bürgermeister Präses der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Präses der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Bezirksamtsleiter Vorsitzende der Bezirksversammlung 6

14 Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Eimsbüttel Bezirksversammlung Drucksachen-Nr. 0224/XIX Antrag der CDU-Fraktion - öffentlich - Beratungsfolge am TOP Stadtplanungsausschuss Bezirksversammlung !Titel! Vertrag für Hamburg Wohnungsneubau!Titel! Sachverhalt/Fragen Den Fraktionen der Bezirksversammlung Eimsbüttel wurde der Vertrag für Hamburg Wohnungsneubau vorgelegt. Er soll künftig die Grundlage für einen vermehrten Wohnungsneubau sein. Beschlussvorschlag Die Bezirksversammlung Eimsbüttel lehnt diesen Vertrag als Instrument für die Förderung des Wohnungsbaus ab. Die Zielsetzung und die Notwendigkeit, in Hamburg mehr Wohnungen zu bauen sind unstreitig und entsprachen auch der Politik des bis zum März 2011 im Amt befindlichen Senates. Gleichwohl kann dem Vertrag in der vorliegenden Form aus mehreren Gründen nicht zugestimmt werden: Die Bezirksversammlungen waren nicht eingeladen, an den Verhandlungen teilzunehmen; Die Rechte der Bezirksversammlungen werden nicht in einem ausreichenden Maße beachtet. Es ist zu befürchten, dass die Anzahl der Evokationen erheblich zunehmen wird und im Gegensatz zu den Ausführungen, die bezirkliche Planungshoheit nicht unberührt bleiben wird; Die Personalmittel zur Unterstützung der Bezirke sind unzureichend. Das gleiche gilt für die Planungsmittel und die Beteiligungsprozesse; Auch beim Auftretenden von Konflikten finden die Bezirksversammlungen keine Berücksichtigung; Da es sich um eine Endfassung handelt, können nur noch Empfehlungen beschlossen werden, die nicht unbedingt Eingang in das Vertragswerk finden werden; Der Vertrag setzt in der Hauptsache auf Quantität und vernachlässigt die Qualität im Wohnungsbau.

15 Die Bezirksversammlung droht Ihre Kompetenz zu verlieren, sich für den Wohnungsbau einzusetzen, der vor Ort gewünscht wird. Dies gilt für die Quantität wie auch für die Qualität der Wohnungen, die gebaut werden sollen. Großer Wert soll auf verträglichen Wohnungsbau gelegt werden mit einer guten Durchmischung der Förderwege und der Wohnungsgrößen. Der Wunsch nach unterschiedlichen Lebensformen soll im Wohnungsbau Widerhall finden. Dies soll z. B. weiterhin für die Berücksichtigung von Wohngemeinschaften gelten. Auch energieeffizientes Bauen soll weiterhin angestrebt werden. Michael Westenberger und Fraktion Anlage/n: ohne Anlagen

16 Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Eimsbüttel Bezirksversammlung Az. Drucksachen-Nr. 0227/XIX Antrag - öffentlich - der Fraktion DIE LINKE Beratungsfolge am TOP Stadtplanungsausschuss Bezirksversammlung !Titel! Vertrag für Hamburg Wohnungsbau Antrag der Fraktion DIE LINKE!Titel! Sachverhalt: Grundsätzlich begrüßt die Fraktion DIE LINKE Eimsbüttel alle Bemühungen, den Wohnungsneubau in Eimsbüttel zu verstärken. Allerdings geht es uns nicht um Wohnungsneubau schlechthin, sondern um bezahlbare, auch kleinere Wohnungen, damit sich die Verdrängung von Normalverdienern und Familien mit Kindern aus den Kernbereichen Eimsbüttels nicht fortsetzt. Als Sitz der Uni liegt der Bedarf an Wohnungen für Studierende auf der Hand. Die Fraktion DIE LINKE hält allerdings das in diesem Entwurf und dem Vorgehen des Senats zum Ausdruck kommende Politik- und Demokratieverständnis in zweierlei Hinsicht für nicht akzeptabel. 1. An der Erstellung des Vertrages waren die Bezirksversammlungen und die Fraktionen in keiner Weise beteiligt. Eine Zustimmung der Bezirke, die sich nur auf die Umsetzung der Ziele beschränkt, ist in jedem Fall problematisch und zu kurz gegriffen. Sie wird den gesetzlichen Rechten der Bezirke für Bauplanung und Wohnungsbau nicht gerecht und opfert sie einem technokratischen Zentralismus des Senats, der die Tendenz hat, Hoheitsrechte der Bezirke und Bürgermitbestimmung vor Ort einzuschränken. Der Vertrag steht nicht für mehr, sondern für weniger Demokratie in dieser für Hamburg so wichtigen Aufgabe. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Dr. Sevecke (ehemaliger Flächenkoordinator der BSU) und andere SPD-BA- Leiter als die Autoren des Vertragsentwurfes gelten. Bezeichnend ist auch die Äußerung von Wohnungsbaukoordinator Michael Sachs, zur Durchsetzung von zügigeren Abläufen stärker vom Evokationsrecht Gebrauch zu machen. 2. Der Vertragsentwurf legt fest, dass ein Anteil von 30% der nach Senatsforderung jährlich neu zu bauenden 6000 Wohnungen als öffentlich geförderte Wohnungen, für mittlere und geringe Einkommen, finanziert werden. Diese Festlegung ist weder ausreichend noch sind die Formulierungen öffentlich gefördert und mittlere und geringe Einkommen präzise. a) Vor dem Hintergrund, dass 50% aller Hamburger Haushalte nur über ein Einkommen i.h. von 1.500,00 bzw. weniger verfügen, in Hamburg ein regelmäßiger Neubaubedarf von 5000 bis 6000 Wohnungen pro Jahr unstrittig ist, sich durch Nichterfüllung dieses Regelbedarfes in den vergangenen Jahren ein Fehlbedarf von bis ca Wohnungen aufgebaut hat

17 diese Verknappung zu extrem steigenden Mieten in Hamburg geführt hat und nach wie vor führt, muss die Neubauaktivität hinsichtlich bezahlbaren Wohnraums gegenüber der vom Senat genannten Zahl von WE pro Jahr deutlich verstärkt werden. b) Die Formulierung öffentlich geförderte Wohnungen ist deshalb nicht genau, weil es öffentliche Fördermöglichkeiten gibt, die eher nicht zur Herstellung bezahlbaren Wohnraums führen (z.b. für energetische Sanierungs- bzw. Neubaumaßnahmen, für Erhaltungsmaßnahmen an Baudenkmälern). Unberührt davon bleibt natürlich die Notwendigkeit für barrierefreien Umbau bzw. Neubau von Wohnungen. 3. Hinsichtlich der Festlegungen in den Abschnitten 1 9 des Vertrages sind z. B. folgende Regelungspunkte zu konkretisieren: Verbindlichkeit, Beratungsangebot der BSU, zeit- oder fristenrelevante Regelungen, Verantwortlichkeiten des Bezirks vs. Evokationsrecht des Senats, personeller Mehrbedarf. 4. Die Rolle und Aufgabe der SAGA, der Hamburg-eigenen Wohnungsbaugesellschaft, wird bei der Durchsetzung der Vertragsziele nur unzureichend dargestellt. Wenn aber bezahlbare Wohnungen geschaffen werden sollen, kann das unserer Meinung nach nicht der privaten Wohnungswirtschaft überlassen bleiben. Wohnungsbau muss nicht nur dem öffentlichen Wohl dienen, sondern sollte auch maßgeblich von der öffentlichen Wohnungswirtschaft wahrgenommen werden. 5. Besonders problematisch ist vor dem Hintergrund gemachter Erfahrungen mit dem Bauvorbescheid für das Isebek-Domizil die Gefahr einer weiteren Aushebelung von Bürgerentscheiden. Im Vertrag steht: Eine Entscheidung der Senatskommission für Stadtentwicklung ist für alle Behörden und gemäß 21 Bezirksverwaltungsgesetz für die jeweiligen Bezirksversammlungen und ihre Ausschüsse verbindlich. Da nun die Bezirksversammlungen keine freien Beschlüsse mehr fassen können, kann nach 32 Absatz 1 Bezirksverwaltungsgesetz faktisch auch kein Bürgerentscheid mehr umgesetzt werden. Es wird also nicht nur die Entscheidungssouveränität der Bezirksversammlungen beschnitten, sondern auch Gesetzesbestimmungen zu direktdemokratischen Bürgerabstimmungen in den Bezirken ohne Gesetzesänderung und ohne Beteiligung des Gesetzgebers administrativ ausgehebelt. Beschlussvorschlag: Die Bezirksversammlung möge nachfolgende Vertragsergänzungen bzw. Änderungen beschließen: 1. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel missbilligt das Verfahren hinsichtlich der Erarbeitung des Vertrages. Insbesondere kritisiert sie, dass dieser den ehrenamtlichen Gremien als abgeschlossenes Vertragswerk nach dem Motto Friss Vogel oder stirb vorgelegt wird und nur noch Empfehlungen zur Umsetzung des Vertrages gewünscht werden. 2. Zur Einleitung des Vertrages: a) Die Anzahl der jährlich zu bauenden Wohnungen muss von auf erhöht werden. Die im Vertrag definierten Anteile der Bezirke und der Beitrag der Saga/GWG müssen entsprechend erhöht werden. b) Die Zahl 30% wird durch 50% ersetzt. c) Die Formulierung öffentlich gefördertes Wohnen wird durch öffentlich geförderte Wohnungen im ersten, aber auch im zweiten Förderweg ersetzt. d) S. 1, 4. Abs.: Das Bündnis für Wohnen in Hamburg mit der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft bedarf vertraglicher Regelungen und nicht lediglich Absprachen. Bloße Absprachen mit Wirtschaftsunternehmen haben selten zu Erfolgen geführt.

18 3. Zu den Abschnitten 1 9 des Vertrages: a) S. 2, 1. Abschnitt, der letzte Satz wird wie folgt geändert: Im Jahr 2012 müssen Baugenehmigungen für mindestens 6000 neue Wohnungen erteilt werden. In den Folgejahren bis zu b) S. 2, 2. Abschnitt, 2. und 3. Abs.: Ergänzung zum Punkt nachfragegerechte Beratung durch die Fachbehörde : Die BSU liefert hierzu verbindliche Angaben hinsichtlich der Menge und der Größen unter Einbindung von Sozial- und Mieterverbänden. c) S. 2, 2. Abschnitt, 4. Abs.: Einfügung zwischen Satz 1 und 2: Die Finanzbehörde orientiert sich bei ihren Kaufpreis- oder Erbpachtforderungen daran, dass auf den in Rede stehenden Grundstücken öffentlich geförderter Sozialer Wohnungsbau entstehen kann. Auch um der Verschleuderung öffentlichen Eigentums Einhalt zu gebieten, ist Erbpacht der Vorrang zu geben. d) S. 2, 2. Abschitt, 4. Abs. 2. Satz: Ergänzung nach nicht mehr marktgängigen Gewerbeflächen : aber für den Wohnungsbau geeignete Fläche. e) Allgemeine Ergänzung zum 2. Abschnitt: Es wird sichergestellt, dass ggf. insbesondere die ÖPNV-Anbindungen nachgebessert werden. f) S. 3, 3. Abschnitt: Der Satz muss lauten: Die Bezirke und ihre ehrenamtlichen Gremien werden mit Sitz und Stimme in die Umsetzung des im Arbeitsprogramm des Senates vorgesehene einbezogen." g) Unter dem Druck der Wohnungsnot in Hamburg müssen die Fristen in den Abschnitten 4, 5 und 7 gestrafft werden und die Personalausstattung der Bezirksämter entsprechend angepasst werden. (1)S. 3, 4. Abschnitt, Genehmigungsverfahren: Formulierungen wie streben die Bezirksämter an oder fristgerechte Vollständigkeitsprüfungen sind zu unverbindlich. Vorschlag: Bauanträge sind innerhalb von 6 Monaten nach Vollständigkeit der Unterlagen zu bescheiden. (2)Die Überprüfung der Vollständigkeit der Unterlagen wird binnen 14 Tagen nach Eingang abgeschlossen und verbindlich beschieden. (3)Vorweggenehmigungungsreife sollte nach höchstens 12 Monaten erreicht sein (4)Ggf. erforderliche Fachanweisungen sollten bis Ende 2011 mit den Beteiligten abgestimmt sein. h) Die letzten 5 Absätze geben Anlass zur Sorge. Wird auf S. 1 des Vertrages die Verantwortung der Bezirke für die verbindliche Bauleitplanung bekräftigt, wird in den o.g. Absätzen die besondere Rolle des Wohnungsbaukoordinators als Konfliktlöser hervorgehoben und ausdrücklich, unter Nennung des 21 BezVG, auf die Grenzen der Entscheidungsbefugnisse der Bezirke hingewiesen. Der o.g. Wohnungsbaukoordinator war es, der zu Beginn der laufenden Legislaturperiode gesagt hat, dass man das Instrument der Evokation seitens des Senates ggf. stärker in Anspruch nehmen werde. Unser Eindruck ist, dass man hier den Bock zum Gärtner macht. Die gesetzlich festgelegte Planungshoheit der Bezirke darf keinesfalls eingeschränkt werden. (1)Nach unserer Information ist die zusätzlich erforderliche Personalausstattung der bezirklichen Planungsämter nicht mit diesen abgestimmt worden. Das muss dringend und in erster Linie unter den Gesichtspunkten der Beschleunigung und der zusätzlichen Anzahl an Planungsverfahren erfolgen. (2)Eine personelle Aufstockung der Bauprüfabteilungen der Bezirksämter ist in diesem Vertrag nicht erwähnt. Unter den Gesichtspunkten der Beschleunigung und einer erhöhten Anzahl von Prüfverfahren muss der personelle Mehrbedarf mit den bezirklichen Abteilungen abgestimmt werden und seitens des Senates entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Fraktion DIE LINKE Eimsbüttel Astrid Dahaba, Zaklin Nastic, Hartmut Obens

19 Anlage/n: ohne Anlagen

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