Immobilienhandbuch VBS. Register 10 Glossar Immobilienmanagement VBS Glossar VERSION 1.4. Plattform Zusammenarbeit

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1 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS Immobilienhandbuch VBS Register 0 Glossar Immobilienmanagement VBS 0. Glossar VERSION.4 AUTOR DATEINAME HERAUSGEGEBEN DURCH FREIGEGEBEN DURCH Plattform Zusammenarbeit 0._Glossar_V.4 armasuisse Immobilien Blumenbergstrasse Bern Plattform Zusammenarbeit FREIGABEDATUM 7..04

2 Inhaltsverzeichnis. Glossar Immobilienmanagement VBS... 3 Änderungsnachweis Datum Freigabe Version Beschreibung der Version Erstversion für Grundausbildung IM VBS XXI Folgende Begriffe aus Schulung GF Objektrückgabe ergänzt: AGFA-Kategorien, ALVO-Behelf, Ausräumung, Deklassierung, deklassifizieren, Desarmierung, Entklassifizieren, Streichung / Entlassung aus dem Anlageverzeichnis, Hüten, Informationsschutz, klassifizieren, Kündigung, Materialschutz, Mieter- Teilräumung, Objektrückgabe nahme, Rückbau / Teilrückbau, Safety, Schutzzonen, Stilllegung offen. Definition Betriebskonzept*, Betreiberkonzept* und Nutzungsregelung eingefügt * = als. Version, wird angepasst sobald die Definition von IFMA fertiggestellt ist Begriff Hüten gestrichen, neue Definition der Begriffe: Betriebskonzept, Betreiberkonzept und Bewirtschaftungskonzept, Anpassung Begriff Stilllegung und Ergänzung Begriff Stillsetzung Aufnahme der Begriffsdefinitionen Betriebsmittel, Betriebseinrichtung, Betriebsfahrzeuge /5

3 Register 0: Glossar Immobilienhandbuch VBS. Glossar Immobilienmanagement VBS Quellen: Die hauptsächlichen Quellen sind das KBOB-Glossar sowie das Glossar NRM der EFV. Diese beiden Glossar sind grundsätzlich verbindlich. Alle Abweichungen zu diesen Glossar sind explizit ausgewiesen. Quelle Quelle KBOB-Glossar Glossar Handbuch HH + RF (NRM) Abschreibungen AGFA-Kategorien ALVO-Behelf Anlage Anmiete Areal Wertminderung auf Sachgütern und auf Positionen des immateriellen Vermögens. Unterscheidung in planmässige und ausserplanmässige Abschreibungen. Planmässige Abschreibungen werden auf Grund der Entwertung durch Alterung und Nutzung auf die Abschreibungsdauer verteilt. Ausserplanmässige Abschreibungen sind dauernde Wertminderungen, die nicht durch ordentliche Nutzung begründet sind. AGFA = Abteilung für Genie und Festungen; A für erstes EDV-Projekt. Einteilung der militärischen Objekte in diverse Nutzungsund Bereitschafts-Kategorien. Anlagen mit militärischer Nutzung in der ausserordentlichen Lage (Kategorie bis 4) und Anlagen ohne militärische Nutzung in der ausserordentlichen Lage (Kategorie 6 bis 9.3). Die aktuelle AG- FA-Kategorie eines Objektes geht aus dem "Anlageverzeichnis hervor. Der ALVO-Behelf ist eine Vorgabe für die Liquidation von Kampf- und Führungsbauten. Er richtet sich an alle am Liquidationsprozess beteiligten Stellen und zeigt, in welchen Fällen und mit welchen Prioritäten Objekte ganz oder teilweise rückzubauen sind und was dabei zu beachten ist. heisst neu Wirtschaftseinheit resp. Areal Mietobjekte, welche von Dritten zugemietet werden. Ein Areal fasst ein oder mehrere geographisch zusammengehörige Objekte zusammen, die auf der gleichen oder angrenzenden Parzelle liegen, an eine gemeinsame Erschliessung angeschlossen sind und/oder in einem Gesamtüberbauungsplan realisiert wurden. Objekte können trotz geographischer Nähe ausnahmsweise (historische Gründe, besondere Objekte) zu einem separaten Areal zusammengefasst sein. 3/5

4 Aufwand Ausgaben Ausräumung (teilweise / vollständig) In der Buchhaltung erfasster Wertverzehr (Ausgaben und buchmässige Aufwendungen wie Abschreibungen und zeitliche Abgrenzungen). Zahlungen an Dritte einschliesslich kreditorische Belastungen. Die Ausräumung erfolgt nach der Mieter-Teilräumung, der Streichung aus dem Anlageverzeichnis und der Objektrückgabe. Die Ausräumung erfolgt nach Vorgaben des Eigentümervertreters und umfasst die Auslagerung des Mobiliars und der Versorgungsgüter (Betriebsstoffe, usw.). Im Zusammenhang mit der Ausräumung erfolgt fallweise die Desarmierung und der Ausbau von (nicht klassifizierten) Simulatoren u dgl.. Bau- und Liegenschaftsorgan Betriebskonzept BLO armasuisse Immobilien nimmt im VBS die Rolle des BLO wahr, das BBL nimmt diese Rolle für alle übrigen Departemente in der Bundesverwaltung wahr. Im VBS wird dieser Begriff nicht verwendet, das BLO in VBS ist der Eigentümervertreter. Zuständigkeit: Mieter / Nutzer Das Betriebskonzept dokumentiert die Anforderungen der nutzerspezifischen Anlagen und Produktionssysteme aus Sicht des Mieters bzw. Nutzers. Das Betriebskonzept enthält Spezifikationen aus Sicht des Mieters bzw. Nutzers. Es wird über die Projektphasen fortgeschrieben und detailliert. Betreiber BE Der Betreiber nimmt die Aufgaben der operativen Bewirtschaftung für die Immobilien gemäss SLA sowie betriebliche Einsatz- und Ausbildungsunterstützung wahr. Betreiberkonzept Betriebseinrichtungen Betriebsfahrzeug Zuständigkeit: Betreiber Das Betreiberkonzept dokumentiert wie der Betreiber die Betreiberleistungen gemäss Vorgaben des Bewirtschaftungskonzepts umsetzt. Das Betreiberkonzept enthält Spezifikationen aus Sicht des Betreibers. Es wird über die Projektphasen fortgeschrieben und detailliert. Betriebseinrichtungen sind fest mit dem Bau verbundene Geräte und Einrichtungen (inkl. der dazugehörigen IKT- Mittel), die in der Regel der spezialisierten Nutzung des Gebäudes dienen. Dazu gehören auch Gegenstände, die zwar mobil sind, aber als Bestandteil (Zubehör) einer fest eingebauten Betriebseinrichtung zu betrachten sind. Echte Betriebsfahrzeuge sind immatrikulierte Fahrzeuge, welche für den Betrieb der Unternehmung benötigt werden und nicht in das Produkt eingehen. Unechte Betriebsfahrzeuge sind immatrikulierte Fahrzeuge, welche Teil des Trp-Fz-Pool sind, jedoch für Betriebszwecke den Betrieben zur Verfügung gestellt werden. 4/5

5 Betriebskosten BK Jährliche Ausgaben, welche durch den bestimmungsgemässen Gebrauch eines Gebäudes entstehen. Dazu gehören die Ausgaben für die Ver- und Entsorgung, die Reinigung und Pflege, die Bedienung der technischen Anlagen, den laufenden Unterhalt (Wartung, Instandhaltung), die Kontroll- und Sicherheitsdienste und die Abgaben und Beiträge. Im Rahmen des Mietermodells wird bei den Betriebskosten unterschieden nach BK (Objektbezogenen Kosten) und BK (Nutzerspezifischen Kosten). BK beziehen sich auf das gesamte Mietobjekt, werden durch die Eigentümerin getragen und periodisch über eine Abrechnung den Mietern weiterbelastet. Dazu gehören Heiz- und Warmwasserkosten sowie Nebenkosten wie zum Beispiel Ver-/Entsorgung, Betreuung/Pflege, Inspektion/Wartung. BK beziehen sich auf die Mietfläche, sind also nutzerspezifisch. Sie werden im freien Markt durch die Mieterin direkt getragen (zum Beispiel Strom, Wasser im Mietobjekt). Aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen oder bedingt durch die Aufwand/Nutzen-Betrachtung sind BK teilweise nicht von BK getrennt und werden den Mietern mit den objektbezogenen Kosten verrechnet. Betriebsmittel Bewirtschaftungskosten Bewirtschaftungskonzept Betriebsmittel sind alle Arbeitsmittel, inkl. der dazugehörigen IKT-Mittel, welche zum technischen Apparat der Unternehmung gehören und nicht in das Produkt eingehen. Sie sind mobile Gegenstände oder solche, die ohne nennenswerte Aufwendungen bzw. Eingriffe befestigt/entfernt werden können. Als untergeordnete Definition versteht man den Begriff unechte Betriebsmittel. Diese bezeichnet Armeematerial, das normalerweise der Disposition von Armeematerial unterliegt und zeitweilig für Betriebszwecke bereitgestellt wird. Kosten, die durch die ordnungsgemässe Bewirtschaftung des Grundstückes entstehen und die dem Mieter nicht direkt überbunden werden können. Sie umfassen in der Regel die Verwaltungs-, Betriebs- und Unterhaltskosten. Zuständigkeit: Eigentümervertreter Das Bewirtschaftungskonzept dokumentiert die FMgerechten Anforderungen einer Immobilie aus Sicht des Eigentümervertreters. Es stellt die genehmigte Grundlage für die Bewirtschaftung dar und regelt die organisatorischen Rahmenbedingungen in der Zusammenarbeit zwischen Eigentümervertreter, Betreiber und Mieter. Es wird über die Projektphasen fortgeschrieben und detailliert. 5/5

6 Bruttomietkosten BMK Gesamtes Entgelt, das der Mieter dem Vermieter für die Überlassung des Mietobjektes schuldet. Darin enthalten sind die Entgelte für: Deklassierung deklassifizieren Nettomietkosten Betriebskosten Zusatzdienstleistungen Durch den Operativen Mieter vorgenommene Rückstufung einer operationellen Anlage der Truppe von einer wichtigen in eine weniger wichtige Kategorie. in eine AGFA- Kategorie die keine Nutzung durch die Truppe mehr beinhaltet (Kategorie 6 bis 9.3). Die Deklassierung einer Anlage erfolgt gleichzeitig mit der Kündigung durch den Operativen Mieter. Klassifizierte Informationen von einer höheren Klassifizierungskategorie (GEHEIM bzw. VERTRAULICH) in eine tiefere Klassifizierungskategorie (VERTRAULICH bzw. nicht klassifiziert) zurück stufen. Departementsebene DE Die Departementsebene ist verantwortlich für die politischstrategische Führung des Immobilienmanagements im VBS. Die Rolle wird durch den Bereich Raum und Umwelt VBS im Generalsekretariat VBS wahrgenommen. Departementsleitung VBS DL Geschäftsleitung des Departementes VBS Desarmierung Dispositionsbestand Die Desarmierung umfasst nach vorgängiger Mieter- Teilräumung, der Streichung aus dem Anlageverzeichnis und der Objektrückgabe die vollständige oder ggf. teilweise Auslagerung aller fest installierten Waffen und militärischen Systeme aus einem Objekt. Die Desarmierung erfolgt fallweise je nach vorgesehener Weiterverwendung eines Objektes. Der Dispositionsbestand umfasst diejenigen Objekte, welche im Besitz des VBS sind und nicht mehr zur Deckung von Aufgaben der Armee und der Verwaltung gebraucht werden. Von diesen überzähligen Objekten wird sich das VBS nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen trennen. Objekte im Dispositionsbestand werden stillgelegt, rückgebaut oder an Dritte verkauft. In Einzelfällen können Objekte an Dritte vermietet werden. 6/5

7 Eigentümervertreter EV Der Eigentümervertreter nimmt die Rolle des Bau- und Liegenschaftsorgans (BLO) des VBS wahr. Er tritt in Vertretung der Departementsebene als Eigentümer der Immobilien des VBS auf. In dieser Rolle ist er für die optimale Vermietung der Immobilien des VBS an die Operativen Mieter im VBS zuständig. entklassifizieren Entwicklungskonzept Facility Management; Gebäudebewirtschaftung Feinsegmentierung Flächenmanagement Gebäude Der Eigentümervertreter ist für die operative Führung- und Steuerung des Immobilienmanagements des VBS verantwortlich. Die Rolle des Eigentümervertreters wird durch armasuisse Immobilien wahrgenommen. Den Klassifizierungsvermerk nach Wegfall der Schutzwürdigkeit streichen. (Für Objekte siehe dazu auch [Streichung / Entlassung aus dem Anlageverzeichnis] Konzept zur Abstimmung der Nutzungen (Objekte und Areale) sowohl aus dem Kern- als auch aus dem Dispositionsbestand mit der örtlichen / regionalen Raumplanung. Erkannt werden dabei die örtliche Raumqualität und das Potenzial der Objekte / Areale, mit dem Ziel einer Immobilienentwicklung mit hoher Wertschöpfung. Facility Management ist die strategische Management- Disziplin, die die Analyse, Dokumentation und Optimierung aller kostenrelevanten Vorgänge rund um ein Gebäude und seine Anlagen und Einrichtungen ganzheitlich und über den gesamten Lebenszyklus unter besonderer Berücksichtigung der Nutzerinteressen und der Unterstützung des Kerngeschäfts umfasst. Die Feinsegmentierung ist eine Objekteinteilung innerhalb des Kern- und Dispositionsbestandes, aus der die Absicht für den Umgang mit jedem Objekt abgeleitet werden kann. Für Objekte im Kernbestand wird diese Unterteilung auf Grund der gegenwärtigen Nutzungsanforderung des Mieters bestimmt. Im Dispositionsbestand wird diese Unterteilung für den besten angestrebten Zustand aus strategischer und betriebswirtschaftlicher Sicht bestimmt. Entspricht per Definition einem Objekt, wird aber in der Nutzungssicht von SAP RE-FX als Gebäude bezeichnet. Immobilie Systematische Bewirtschaftung der Gebäudefläche (Erhebung und Nachführung von Flächenbestand, Flächenbedarf, Flächennutzung, Flächenbelegung und Flächenkosten) Immobilienbewirtschaftung Unbewegliche Sache (wie z.b. Grundstück, Gebäude, Areal). Sammelbegriff für die Bewirtschaftung von Immobilien unabhängig der Zielsetzung 7/5

8 Immobilienmanagement unterstützt das VBS bei der Erfüllung der Kernaufgaben mit der Bereitstellung, Erhaltung und Betrieb von immobilienbezogenen Dienstleistungen immobilienrelevante Betreiberleistungen IBL immobilienrelevante Betreiberleistungen umfassen sämtliche Leistungen zum Betrieb von Objekten: kaufmännische Bewirtschaftung (z.b. Liegenschaftsrechnung) technische Bewirtschaftung (z.b. Instandhaltung) betriebliche Liegenschaftenbetreuung (z.b. Umgebungspflege, Ver- und Entsorgung usw.) Nicht dazu gehören Nicht immobilienrelevante Betreiberleistungen (NIBL, siehe sep. Beschreibung). Informationsschutz Informationsschutz umfasst den Schutz militärischer Informationen, insbesondere deren Klassifizierung und Bearbeitung. Informationsschutzmassnahmen beziehen sich insbesondere auf militärische Sachverhalte, schutzwürdiges Armeematerial und militärische Anlagen. Bei der Objektrückgabe dürfen in der Anlage nur entklassifizierte d.h. nicht mehr schutzwürdige - Informationen verbleiben. Klassifizierte Informationen sind zu entfernen. innerbetriebliche Leistungsverrechnung ILV Im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung werden Kostenumlagen und verteilungen von den einen Kostenstellen aufgrund von Leistungsbezügen auf andere Kostenstellen vorgenommen. Instandhaltung IH Kombination aller technischen und administrativen Massnahmen sowie Massnahmen des Managements während des Lebenszyklus eines Objektes zur Sicherstellung des funktionsfähigen Zustandes oder zur Anpassung an neue Anforderungen oder Bedürfnisse. Instandsetzung Die Instandhaltung gliedert sich in Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung (vgl. DIN 305). Wiederherstellung der Sicherheit und der Gebrauchstauglichkeit für eine festgelegte Dauer [SIA 469] Investitionsrechnung Teil der Rechnung der Verwaltungseinheiten (Band ) beinhaltend die Investitionskredite (Investitionsausgaben) und die Investitionseinnahmen. Kernbestand klassifizieren Gegenwärtiger Bedarf von Armee und Verwaltung. VBS intern vermietet inkl. Objekte mit eingeschränkter Nutzung oder reduzierter Bereitschaft Ein Objekt betreffend Informationsschutz als schutzwürdig erachten und demzufolge einer vorbestimmten Klassifizierungskategorie (VERTRAULICH, GEHEIM) zuzuordnen. 8/5

9 Kosten Kündigung Lebenszyklus / Lebenszykluskosten Materialschutz Mieter Wert aller verbrauchten bzw. in Anspruch genommener Güter und Dienstleistungen pro Periode, und zwar für die Erstellung der eigentlichen betrieblichen Leistungen. Ordentliche Kündigung: Im Rahmen des Budgetprozesses können Objekte ohne vertragliche Mindestlaufzeit (das heisst ohne gültige Nutzungsvereinbarung) zur Rückgabe im Folgejahr gekündigt werden. Bei geplanter Rückgabe im Folgejahr erfolgt keine Vertragserneuerung, bei einem späteren Termin wird der Vertrag bis zum geplanten Rückgabezeitpunkt verlängert und entsprechend budgetiert (aufwändige bzw. komplexe Objektrückgaben). Die zur Rückgabe vorgesehenen Objekte werden der Vermieterin durch die Mieterin zum Start des Mietvereinbarungsprozesses bis zum 30. September schriftlich angezeigt (Sammelliste). Ausserordentliche Kündigung: Die Mietverhältnisse können mit einer ausserordentlichen Kündigung unterjährig jederzeit gekündigt werden. Bei der ausserordentlichen Kündigung haftet die kündigende Partei für die anfallenden finanzierungswirksamen Kosten (Verträge mit externen Dienstleistern, Serviceabos etc). Auf einen Objekt übertragen bedeutet der Begriff Lebenszyklus die gesamte Dauer von Herstellung / Planung, Nutzung bis Entsorgung / Abschluss. Die während des Lebenszyklus entstehenden Kosten, die unmittelbar dem Objekt zugeordnet werden können, bilden dann die Lebenszykluskosten. Die Betrachtung der Lebenszykluskosten trifft eine integrale Aussage über die Nutzung bzw. die Lebensdauer des Objektes. Sie zielt auf die Minimierung der Gesamtkosten ab und verhindert damit Entscheidungen für die im Moment billigste Lösung ohne Berücksichtigung allfälliger Folgekosten. Für schutzwürdiges Armeematerial besteht ausschliesslich die Klassifizierung GEHEIM. Der CdA legt fest, welches Material zu klassifizieren ist. Klassifiziertes Material muss bei der Objektrückgabe aus der Anlage entfernt werden. siehe Operativer Mieter und Strategischer Mieter 9/5

10 Mieter-Teilräumung Mietkosten Die Mieter-Teilräumung von Objekten umfasst die vollständige Auslagerung sowohl der Munition, als auch aller klassifizierten Dokumente und klassifizierten Materialien aus einem Objekt. Zudem ggf. die Demontage und Auslagerung aller relevanten Komponenten der klassifizierten Schutz- und Sicherheitseinrichtungen (SMUD, Mun Mag- Alarm, usw.) sowie die Kappung aller Verbindungen zum A-Netz / Knoten. Nach Vollzug der Mieter-Teilräumung kann das betroffene Objekt (sofern keine verbleibende Teilnutzung oder keine Umnutzung bestehen bleibt) mittels schutzzonenmässiger Rückstufung bzw. Entlassung aus der Schutzzonenpflicht nach Verfügung CdA aus dem Anlageverzeichnis gestrichen und an den Eigentümervertreter zurückgegeben werden. Für die Mieter-Teilräumung gilt der Grundsatz "nur so viel wie nötig". So verbleiben z. Bsp. die Baisausstattung und das Mobiliar im Objekt. Mit der Mieter-Teilräumung wird ein Objekt i.d.r. besenrein gereinigt. Siehe Nettomietkosten und Bruttomietkosten Mietvereinbarung MV Die jährliche Mietvereinbarung wird als Sammelmietvereinbarung zwischen dem Vermieter (armasuisse Immobilien) und den Mietern abgeschlossen. Sie enthält umfasst das gesamte Mengengerüst inkl. Standards pro Operativen Mieter. Laufende Nutzungsvereinbarungen sind bindende Grundlagen für die jährliche Mietvereinbarung. Nettomietkosten Nicht immobilienrelevante Betreiberleistungen Nutzungskonzept NIBL Die Nettomietkosten enthalten folgende Kostenelemente: Abschreibungen (differenziert nach Objekttypen) Kapitalkosten (kalkulatorische Zinsen) gemäss Vorgabe der Eidgenössischen Finanzverwaltung Zumietkosten (Miet- und Pachtzinse, Baurechtszinse) Verwaltungskosten (Personal- und Sachkosten) Instandsetzung Versicherungen, Steuern und Abgaben Nicht immobilienrelevante Betreiberleistungen der LBA zu Gunsten der direkt unterstellten Organisationseinheiten des CdA ausserhalb Immobilienmanagement (z.b. Absperrdienst auf Schiessplätzen, Bedienung PAZIBA, TAA, Zielpanzer etc., Mehrleistungen gegenüber den Standards) Ein Konzept für die Zuweisung der Nutzungen zu den Objekten / Arealen, unter Berücksichtigung der Angebotsund Bedarfsplanung, national oder regional / lokal. Eine objektscharfe Trennung nach Kern- und Dispositionsbestand wird dabei vorgenommen. 0/5

11 Nutzungsregelung Vereinbarung zwischen dem Mieter und der Eigentümervertreterin über die bestimmungsgemässe, rechtskonforme und sichere Nutzung eines Objektes oder Areals. Für einfache Standard-Objekte werden objekttypenspezifische Nutzungsregelungen in die Rahmenmietvereinbarung integriert. Für komplexere Objekte und Areale sind standortspezifische Nutzungsregelungen zu erarbeiten. Nutzungsvereinbarung NV Die Nutzungsvereinbarung wird zwischen dem Eigentümervertreter und den Mietern abgeschlossen, wenn Investitionen am Mietobjekt erfolgen oder wenn das Objekt von Dritten zugemietet werden muss. Die NV bindet die Mieter während einer bestimmten Dauer an das Objekt und regelt die Bruttomietkosten, Verlängerungsoptionen sowie die finanziellen Folgen eines vorzeitigen Auszugs. Objekt Ein Objekt ist jede, auf Dauer angelegte, mit dem Boden fest verbundene Baute, Fläche oder bauliche Infrastruktur einer bestimmten Nutzung, die von armasuisse Immobilien bewirtschaftet wird. Das führende Informatiksystem für Objekte ist SAP Immobilienmanagement (SAP RE-FX). Ein Objekt ist genau einem Areal zugeordnet. Objekte, welche verschiedenen Arealen angehören, müssen nach Arealzugehörigkeit aufgeteilt werden. Infrastruktur bildet dann ein eigenes Objekt, wenn sie sich ausserhalb des Arealperimeters befindet. Infrastrukturen, die nicht als eigenes Objekt geführt werden, sind unter dem Punkt allgemeine Objektumgebung aufgeführt oder im Objekt enthalten. Das Objekt wird abhängig vom Objekttyp in einer der vier Repräsentationen als Volumen-, Flächen-, Linien- oder Punktobjekt abgebildet: Ein Volumenobjekt ist ein allseitig umbauter Raum bei dem das Volumen für die Nutzung Vorraussetzung ist. Volumenobjekte verfügen über durchgängige Geschoss- und Raumbezeichnung, die eine Orientierung ermöglichen. Sie verfügen über ein unabhängiges vertikales bzw. horizontales Erschliessungssystem, sowie mindestens eine selbständige vertikale Tragkonstruktion mit separater Aussen- bzw. Brandmauer. Ein Flächenobjekt ist eine definierte Fläche, die einer oder mehreren Nutzungen dient und nicht allseitig umbaut ist. Ein Linienobjekt ist ein Objekt, dessen Länge viel grösser ist als die Breite und bei dem die massgebenden Kennzahlen abhängig von der Länge sind. Ein Punktobjekt ist geografisch auf einen kleinen Raum begrenzt und die massgebenden Kennzahlen haben keinen Zusammenhang mit dessen Geometrie. /5

12 Objektrückgabe Objektrücknahme Operative Bewirtschaftungsprozesse Operative Immobilien- Marktmanagementprozesse OB OI Mit der Objektrückgabe wird ein Mietobjekt durch den Operativen Mieter an den Eigentümervertreter zurückgegeben. Der Mieter wird aus dem Mietverhältnis entlassen, sobald er seine Pflichten für die Deklassierung, die Mieter- Teilräumung sowie die Deklassifizierung / Streichung aus dem Anlageverzeichnis erfüllt hat und den Verlauf der Weiterverwendung nicht mehr beeinflussen kann. Die Rückgabemodalitäten werden im Hinblick auf die Weiterverwendung (interne Weitervermietung, Hüten, Verkauf, Vermietung/ Verpachtung, Rückgabe an externen Vermieter) vorgängig zwischen den Parteien (Vermieter, Mieter) geregelt. Über die Objektrückgabe/-rücknahme wird durch den Vermieter ein Protokoll erstellt. [siehe auch RMV] Umfassen die kaufmännische Bewirtschaftung, die technische Bewirtschaftung sowie die betriebliche Liegenschaftenbetreuung. Umfasst den Kauf und den Verkauf sowie die Anmiete und Vermietung von Immobilien von und an Dritte. Weiter umfasst das Immobilien-Marktmanagement alle sachen- und obligationenrechtlichen Tätigkeiten. Operative Projektmanagementprozesse OP Umfassen das operative Projektmanagement von der Projektdefinition bis zur Realisierung. Operativer Mieter OM Der Operative Mieter nimmt zentral die operativen Mieteraufgaben im eigenen Bereich wahr. Er führt vor allem die Bedarfsplanung durch und formuliert Bedürfnisse für den eigenen Bereich. Portfoliomanagement, Immobilien Die Rolle des operativen Mieters wird im Bereich Verteidigung dezentral durch die direkt unterstellten Organisationen des CdA und in den übrigen Departementsbereichen zentral wahrgenommen (Details siehe Immobilienhandbuch VBS). Das Portfoliomanagement beschreibt den Ablauf für die kontinuierliche zielgerichtete Steuerung und Entwicklung des Immobilienportfolios mit hoher Wertschöpfung, unter Berücksichtigung von ökologischen, ökonomischen, rechtlichen, sozialen, kulturellen und von Sicherheitsaspekten; dazu gehören insbesondere die strategische Planung der optimalen Nutzung, Bereitstellung und Erhaltung der Immobilien sowie die Segmentierung (Kern- / Dispositionsbestand). Rahmenmietvereinbarung RMV Die Rahmenmietvereinbarung wird zwischen den strategischen Mietern und dem Eigentümervertreter abgeschlossen und regelt die Grundsätze der Zusammenarbeit. Sie ist mehrere Jahre gültig und bildet die Basis für die Mietund die Nutzungsvereinbarungen. /5

13 Rahmen-Service Level Agreement R-SLA EV-BE Das Rahmen-Service-Level-Agreement regelt die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen dem Eigentümervertreter und den Betreibern inkl. Rechte und Pflichten. Es ist mehrere Jahre gültig und bildet die Basis für die Spezifische SLA EV-BE. Rückbau / Teilrückbau Safety Der Rückbau erfolgt nach der Mieter-Teilräumung, der Streichung aus dem Anlageverzeichnis und der Objektrückgabe. Er umfasst in der Regel auch die vollständige Desarmierung und Ausräumung. Nach dem Vollzug des Rückbaus ist das betroffene Objekt entweder stillgelegt oder abgebrochen. Mittels Safety-Massnahmen soll unter Berücksichtigung der militärischen Erfordernisse und der wirtschaftlichen Aspekte die grösstmögliche Sicherheit beim Umgang mit Munition und Explosivstoffen durch Minimierung der Wahrscheinlichkeit von Explosions- und Brandereignisse sowie Minimierung der Schadenfolgen solcher Ereignisse bewirkt werden. 3/5

14 Schutzzonen Der CdA teilt die Anlagen in eine oder mehrere Schutzzonen ein. Es werden folgende Schutzzonen mit den dazugehörigen Schutzmassnahmen unterschieden: Schutzzone Anlagen, Anlagenteile und Areale, die in der Regel von aussen her wahrnehmbar und teilweise frei zugänglich sind. Die verwaltende Stelle kann folgende Massnahmen anfordern:. Umzäunung / Gebäudehärtung. Überwachung 3. Schutz vor Sabotage Schutzzone Anlagen und Anlagenteile, die in der Regel von aussen her nicht wahrnehmbar sind, von Unbefugten nicht betreten werden können und deren Zerstörung oder Beschädigung den Betrieb und/oder den Zweck der Anlage selbst oder andere Anlagen bzw. Teile davon oder die Auftragserfüllung von Teilen der Armee gefährdet. Die verwaltende Stelle hat folgende Massnahmen anzuordnen:. spezielle Bezeichnung von Anlagen und Anlagenteilen mit Zugang über Zutrittskontrolle und Kontrollführung über alle Zutritte.. Zutritt nur nach Identifizierung und mit Zutrittsbewilligung. 3. Schutz vor Sabotage 4. Überwachung oder Bewachung als Regelfall Schutzzone 3 Anlagen und Anlagenteile, die von Aussen her nicht wahrnehmbar sind und deren Zerstörung oder Beschädigung die Auftragserfüllung des Bundesrates, der Armee oder wesentlicher Teile davon nachhaltig gefährdet. Die verwaltende Stelle hat folgende Massnahmen anzuordnen:. spezielle Bezeichnung von Anlagen oder Anlagenteilen in der Schutzzone. mit zusätzlichen Schutzmassnahmen; 3. Kontrollführung über alle Zutritte; 4. besonderer Sabotageschutz; 5. Bewachung oder Überwachung. Die verwaltenden Stellen beantragen dem CdA die festzulegenden Schutzzonen pro Objektgruppe. Innerhalb dieser Schutzzonen scheiden die verwaltenden Stellen spezielle Bereiche aus, um den Zutritt auf jene Personen zu beschränken, die darin eine Funktion unbedingt erfüllen müssen. Die IOS/Stab CdA beurteilt die Anträge der verwaltenden Stellen betreffend Einteilung der Anlagen und Anlagenteile in Schutzzonen gemäss Verordnung über den Schutz militärischer Anlagen. 4/5

15 Spezifisches Service Level Agreement Standards Stillsetzung S-SLA EV-BE Das Spezifische Service-Level-Agreement regelt die Details der Zusammenarbeit zwischen dem Eigentümervertreter und den Betreibern. Es ist ein Kalenderjahr gültig und enthält vor allem Aussagen zu den Kosten und spezielle Regelungen für einzelne Objekte oder Aussagen zu besonderen Aufträgen. Die Standards beinhalten zu gewährleistende Funktionen und bestimmte weitere Eigenschaften der Objekte und Leistungsarten. Sie legen spezifische Anforderungen (Vorgaben und anwendbare Normen) fest und haben einen bestimmten örtlichen und zeitlichen Gültigkeitsbereich. Stillsetzung ist eine zeitlich vorausgeplante Unterbrechung der Funktionserfüllung. Stilllegung Stillegung ist eine endgültige (irreversible) Beendigung der Funktionserfüllung; Stillegung meint auch die Einordnung in ein Segment. Sie erfolgt bei Immobilien im Dispositionsbestand welche nicht einer zivilen Nutzung zugeführt werden können. Diese Immobilien sollen in einen Zustand überführt werden, in dem sie möglichst tiefe wiederkehrende Kosten verursachen. Sie werden ausgeräumt, fallweise rückgebaut und verschlossen. Für stillgelegte Objekte bleibt das VBS haftbar. Strategischer Mieter SM Der Strategische Mieter führt die Immobilienplanung in seinem Departementsbereich. Die Rolle des Strategischen Mieters im Bereich Verteidigung wird durch den Planungsstab der Armee, Immobilien- und Masterplanung, wahrgenommen. Streichung / Entlassung aus dem Anlageverzeichnis Verpflichtungskredite Wirtschaftseinheit Zusatzdienstleistungen Anlagen werden mittels Verfügung des CdA aus dem Anlageverzeichnis gestrichen / entlassen mit gleichzeitiger Aufhebung der Unterstellung unter die Anlageschutzgesetzgebung. Aus dem Anlageverzeichnis gestrichene Objekte können öffentlich zugänglich gemacht werden. Ermächtigung des Parlamentes, für ein bestimmtes Vorhaben oder eine Gruppe gleichartiger Vorhaben bis zum bewilligten Höchstbetrag finanzielle Verpflichtungen einzugehen. Entspricht per Definition einem Areal, wird aber in der Nutzungssicht von SAP RE-FX als Wirtschaftseinheit bezeichnet. immobilien-relevante Leistungen, welche nicht in den Betriebs- oder Nettomietkostenenthalten sind (z.b. Logendienste, Hauswartdienste, Büroreinigung über der Basisleistung) 5/5

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