Der bayerische Vorsitz des IT-Planungsrats 2013
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- Lorenz Hausler
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1 Der bayerische Vorsitz des IT-Planungsrats 2013 eine erste Bilanz Leiter der 16. Oktober 2013
2 Themen 1. Organisationsstruktur Bund / Länder / Kommunen 2. Strategische Grundsatzfragen 3. Konkrete Projekte
3 Strukturen des IT-Planungsrats Besprechung des Chefs des Bundeskanzleramts mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder IT-Planungsrat Fachministerkonferenzen Geschäftsstelle IT-Planungsrat Arbeitsgremium Verbindungsnetz Kooperationsgruppe Strategie Arbeitsgruppe Informationssicherheit Steuerungsprojekte Koordinierungsprojekte Anwendungen des IT- Planungsrats KoSIT-Beirat Koordinierungsstelle für IT- Standards Maßnahmen Stand: E-Government- Projekte IT-Koordinierung IT-Standards Verbindungsnetz dauerhaft temporär
4 Mitglieder Bund (BMI) 16 Länder Innen-Ressort: 8 Finanz-Ressort: 6 Justiz-Ressort: 1 Staatskanzlei: 1 Ständige Sitzungsteilnehmer Bundesbeauftragter für den Datenschutz Deutscher Landkreistag Deutscher Städtetag Deutscher Städte- und Gemeindebund
5 Schwerpunkte des Bayerischen Vorsitzes Sitzung (8. März Hannover) 11. Sitzung (6. Juni Berlin) 12. Sitzung (2. Oktober München) Informationssicherheit (Leitlinie Informationssicherheit) Digitale Agenda Deutschland eid-strategie, Informationssicherheit (Konsequenzen aus PRISM, Tempora und Co.)
6 ZUKUNFTSPFADE DIGITALES BAYERN Handlungsfelder -
7 Braucht Bayern in der IT andere Länder oder / und den Bund?
8 IT-Steuerungsstrukturen in Bayern IT-Planungsrat IT-Beauftragter IT-Stabsstelle Ref. IT1, IT2, IT3 Landtag (IuK-Beirat) RZ-Steuerungskreis StMI StMF RZ-Süd RZ-Nord (max. 8 Personen) Rat der Ressorts-CIOs AL-Ebene Vorkonferenz der IT-Referenten RL-Ebene (max. 14 Personen) beratende Mitglieder: ORH, Datenschutz, Landtag egovernment-pakt Kommunale Familie IT-Wirtschaft Wissenschaft RZ-Süd (StK, StMI, StMUG, StMELF, StMUK, StMWFK) RZ-Nord (StMF, StMJV, StMWIVT, StMAS, StMWFK)
9 Gemeinde Chiemsee - kleinste Gemeinde in Bayern Einwohner: Fläche: Bevölkerungsdichte: Landkreis: 245 2,57 km² 95 Einwohner / km² Rosenheim seit 1995 keine eigene Schule mehr Einkaufsmöglichkeiten und sonstige Infrastruktur so gut wie nicht vorhanden Rad- und Autofahren auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten
10 Soll der Freistaat Bayern Verantwortung für die IT seiner Kommunen übernehmen?
11 E-Government Gesetz des Bundes Anwendungsbereich Umfassend für Bundesbehörden, begrenzt für Landes- und Kommunalbehörden Elektronischen Zugangseröffnung und Behördeninformationen Alle Behörden: Pflicht zur Zugangseröffnung zumindest per bei Bundesbehörden auch per D und npa Elektronische Nachweise, eakte und gemeinsame Verfahren Regelungen zu E-Akte und gemeinsamen Verfahren mehrerer Behörden nur für Bundesbehörden Erweiterter elektronischer Schriftformersatz Nur für Bundesbehörden: Schriftformersatz durch qes und D und npa Zulassung sonstige sicherer Verfahren durch VO, Empfehlungen IT-PLR
12 Bayerisches E-Government Gesetz I. Übernahme von Regelungen des Bundesgesetzes (Simultangesetzgebung) Barrierefreier Behördenzugang auch per D und npa Elektronischer Schriftformersatz per d und npa ( 3a BayVwVfG) II. Eigene bayerische Akzente z.b. Schriftform abschaffen statt ersetzen Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit IT-Infrastrukturverantwortung des Freistaats IT-Zusammenarbeit von Freistaat und Kommunen
13 Anwendungen Steuerungsprojekte Koordinierungsprojekte Verbesserung der Rahmenbedingungen des E-Government Gemeinsame Länder-Projekte Nationale Langzeitspeicherung Informationssicherheit Monitoring der Maßnahmen im E-Government Umsetzung des E-Government-Gesetzes des Bundes und Transfer in die Länder Weiterentwicklung des Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnisses (DVDV 2.0) Behördennummer 115 Leistungskatalog Elektronische Rechnungsbearbeitung in der Verwaltung eid-strategie Nationales Waffenregister Begleitung des Normenscreenings Behördenfinder Deutschland IT- und E-Government- Ausbildung von Fach- und Führungskräften der Verwaltung EDV-Grundbuch Föderale IT-Kooperation S.A.F.E. Standardisierung Open Government Nationale Prozessbibliothek Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnis "Prozessdatenbeschleuniger" (P23R) Online- Sicherheitsprüfung Weiterentwicklung Kieler Beschlüsse Moderner Bürgerdienste Föderales Informationsmanagement Optimierung der Informations- und Kommunikationsbeziehungen des IT-PLR Governikus Cloud-Mail
14 Initiative Föderale IT-Kooperation (FITKO) Der IT-PLR soll in die Lage versetzt werden, föderale IT-Kooperation systematisch zu planen und zu betreiben. Er verfolgt dabei insbesondere die folgenden Ziele: Parallelentwicklungen und Redundanzen werden vermieden, Ressourcen und Know-how gebündelt und die Standardisierung vorangetrieben; die Beherrschbarkeit der öffentlichen IT wird gesichert; ein hohes Maß an IT-Sicherheit und Datenschutz wird garantiert; Effizienzvorteile für alle Beteiligten werden realisiert und die Gesamtwirtschaftlichkeit in der IT erhöht; die Qualität der IT-Leistungen wird gesteigert; rechtliche Hindernisse der Zusammenarbeit werden abgebaut.
15 Leitlinie für Informationssicherheit Ziele Verbindliches Mindestsicherheitsniveau in der ebenen-übergreifenden Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Einheitliches Informationssicherheitsmanagement (inkl. einem einheitlichen Verständnis über Prozesse und Rollen) Absicherung der Netze und Netzübergänge der Verwaltung mit einem für alle transparenten Mindestsicherheitsniveau Identifikation und Absicherung ebenen-übergreifender IT-Verfahren mit Priorität auf kritischen IT-Verfahren Zusammenarbeit in einem Verwaltungs-CERT-Verbund; insb. Austausch über Bedrohungen, Abwehr von IT-Angriffen
16 Leitlinie für Informationssicherheit Geltungsbereich Die Leitlinie für die Informationssicherheit gilt für alle Behörden und Einrichtungen der Verwaltungen des Bundes und der Länder. Den Kommunen, den Verwaltungen des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente, den Rechnungshöfen von Bund und Ländern sowie den Beauftragten für den Datenschutz in Bund und Ländern wird die Anwendung der Leitlinie für die Informationssicherheit empfohlen. Die Vorgaben der Leitlinie sind im jeweiligen Zuständigkeitsbereich in eigener Verantwortung umzusetzen.
17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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