Tätigkeitsbericht für 2014: Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln

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1 Themenbereich Beruf, Bildung und Arbeit Tätigkeitsbericht für 2014: Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln Direktor: Univ.- Prof. Dr. Detlef Buschfeld Inhalt 1 Kurzcharakteristik des Instituts Daueraufgaben in Forschung und Lehre Curriculare Entwicklungen in der handwerklichen Weiterbildung und für die Meisterprüfung in den Teilen I, II und IV - Leitstellenfunktion des FBH Unterstützung von Sachverständigen Gremienarbeit und Ad- hoc- Aufgaben Wissenschaftliche Aufsätze, Vorträge und Lehre Akquisition von Drittmittelprojekten Erfolgreiche Projektinitiativen Offene und in Planung befindliche Projektinitiativen Projekte Projekte des Forschungs- und Arbeitsprogramms Abgeschlossenes Projekt: Regional- kooperative Entwicklung von Qualifizierungen in der Elektrobranche in der Region Oldenburg Laufende Projekte Moderation und Dokumentation der Entwicklung eines neuen Strukturentwurfs für die Erstellung von Rechtsverordnungen für die Meisterprüfung in den Teilen I und II Niveaudifferenzierung zwischen Meister- und Gesellenprüfungen am Beispiel des Textilreinigergewerbes Didaktische Umsetzung von Kompetenz- und Handlungsorientierung in Bildungsstätten des Handwerks am Beispiel der Region Brandenburg... 12

2 Adäquater Berufsschulunterricht für lernbehinderte Jugendliche zur Sicherung des Ausbildungserfolgs Zusätzliche Projekte BUILD UP Skills QUALITRAIN Qualifizierung von Arbeitskräften im Bausektor Förderung von Durchlässigkeit zur Fachkräftegewinnung Entwicklung von bildungsbereichsübergreifenden Maßnahmen auf Stufe 5 des DQR Absolventenstudie 2014 Karrierewege von Meistern im Handwerk Sonstiges Kooperationen mit externen Partnern Vorträge und Tagungen Arbeit der Institutsgremien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts Veröffentlichungen

3 1 Kurzcharakteristik des Instituts Das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk (FBH) an der Universität zu Köln ist im Verbund des D H I zuständig für den Themenbereich Beruf, Bildung und Arbeit. Es führt grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung für den Bereich der Handwerkswirtschaft aus, die die Vermittlung beruflicher Qualifikationen in und für Handwerksbetriebe, aber auch Zugangswege ins und im Handwerk untersucht. Analysiert werden gegenwärtige und zukunftsbedeutsame Anforderungen im Bereich der handwerklichen und damit mittelstandsorientierten Aus- und Weiterbildung auf regionaler, nationaler wie auch auf europäischer Ebene. Aktuelle Diskussionen und zentrale Fragen der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Handwerk werden vom FBH aufgegriffen, wissenschaftlich untersucht und Lösungen praxisnah umgesetzt. Im Rahmen seiner Forschungsaktivitäten ist es im Netzwerk der Handwerksorganisationen integriert und eng an die Universität zu Köln angebunden. Das Forschungsspektrum des FBH umfasst im Bereich der Grundaufgaben u. a. die Mitwirkung bei der Entwicklung von Prüfungsordnungen und Rahmenlehrplänen im Bereich der Weiterbildung, die wissenschaftlich fundierte Beratung, die Analyse berufsbildungspolitischer Diskussionen und die Gestaltung von Ordnungsgrundlagen. im Bereich der Einzelprojekte von Handwerksorganisationen, Verbänden und Handwerksbetrieben eingebrachte, aktuell relevante Problemstellungen, die in Form von kooperativen Einzelprojekten bearbeitet werden. Diese bezogen sich in 2014 auf die Themenschwerpunkte Niveaudifferenzierung zwischen Meister- und Gesellenprüfungen, regional- kooperative Entwicklung von Qualifizierungen, Struktur des Teils II der Meisterprüfung, Verbleib und Entwicklung von Meisterabsolventen, didaktische Umsetzung von Kompetenz- und Handlungsorientierung in Bildungsstätten des Handwerks, Beschulungssituation von lernbehinderten Jugendlichen. im Bereich weiterer Forschungsvorhaben die Qualifizierung von Fachkräften für die Energiewende sowie die Förderung von Durchlässigkeit zur Fachkräftegewinnung zwischen akademischer und beruflicher Bildung. Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildete die Theorie- Praxis- Kommunikation sowie das Marketing für D H I und FBH: Über z.t. medienwirksame Vorträge und Diskussionen sowie die Teilnahme an Workshops wurden die Ergebnisse des D H I im Allgemeinen sowie des FBH im Besonderen bei Kammern/Verbänden/Bildungszentren sowie Wissenschaftlern präsentiert, um die Bekanntheit und die Dachmarke D H I zu stärken. Die Rückmeldungen und Anfragen nach einem Vortrag auf dem Baugewerbetag 2014 zeigten die Relevanz und die positive Resonanz auf die Arbeit des D H I. Aktuell

4 relevant waren Themen, wie die Bedeutung des Meisters für die berufliche Bildung, die Qualität der Ausbildung und Gründe für Ausbildungsabbrüche, Fachkräftegewinnung, Berufslaufbahnkonzepte, Qualifikationsfrüherkennung und Instrumente der Qualifikationsbedarfsanalyse. Die Kooperation zwischen den D H I- Instituten stand ebenfalls im Zentrum der Arbeit: Unter der Federführung des Volkswirtschaftlichen Instituts für Mittelstand und Handwerk (ifh) arbeitete das FBH erfolgreich an der Antragstellung für ein Forschungsprojekt im Bereich des handwerklichen Könnens mit. Auf zwei Vorträge im Rahmen der FitDeH- Konferenz des Instituts für Technik der Betriebsführung (itb) folgten zwei Beiträge in der itb- Veröffentlichung Zukunftsfähiges Handwerk im demografischen Wandel. Der Austausch mit dem Ludwig- Fröhler- Institut (lfi) wurde fortgesetzt. 2 Daueraufgaben in Forschung und Lehre 2.1 Curriculare Entwicklungen in der handwerklichen Weiterbildung und für die Meisterprüfung in den Teilen I, II und IV - Leitstellenfunktion des FBH Zu den Kernkompetenzen des FBH gehören die Beratung und Unterstützung sämtlicher Sozialpartner, die an der Erarbeitung und Überarbeitung von Meisterprüfungsverordnungen gemäß Handwerksordnung beteiligt sind. Die Beachtung betriebsnaher und damit handlungsorientierter Anforderungen an die Qualifizierung angehender Handwerksmeister kann als berufspädagogisches Strukturprinzip für die Erstellung von Meisterprüfungsverordnungen angesehen werden. In diesem Zusammenhang begleitet das FBH auch den Prozess zum Erlass von Meisterprüfungsverordnungen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Aktuelle Veränderungen in den Ordnungsgrundlagen fließen dabei unmittelbar in die Unterstützungsleistungen ein. Das FBH hat in 2014 bei folgenden neuen Meisterprüfungsverordnungen für die Teile I und II beratend unterstützt: Gebäudereiniger, Glaser, Kälteanlagenbauer, Kosmetiker, Schornsteinfeger und Textilgestalter. Darüber hinaus hat das FBH die nun abgeschlossenen Erlassverfahren für das Galvaniseur-, Glaser-, Kosmetiker- und Schuhmacher- Gewerbe begleitet. Ebenfalls wurde in 2014, gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie der Professur für Berufs- und Wirtschaftspädagogik, eine Expertentagung mit dem Titel Qualität der Meisterqualifikation veranstaltet. Rund 80 Teilnehmer aus Handwerkskammern, Verbänden und Prüfungsausschüssen, Betrieben, Bildungszentren, dem BMWi und der Wissenschaft tauschten sich über die vielseitigen

5 Aktivitäten zur Qualitätssicherung in der Meisterqualifizierung und - prüfung aus und diskutierten die Notwendigkeit und die Möglichkeiten für weitere Maßnahmen. 2.2 Unterstützung von Sachverständigen Neben der bereits im Vorfeld eines Erlassverfahrens stattfindenden Beratung von Sachverständigen zur Gestaltung von kompetenz- und handlungsorientierten Prüfungsordnungen für Meisterqualifikationen, beriet das FBH auch Sachverständige in Fragen der Gestaltung der Rahmen- lehrpläne bzw. der Umsetzung der Anforderungen in Prüfungen (Schornsteinfeger, Augenoptiker, Textilreiniger). Im Jahre 2014 wurde außerdem die Erarbeitung der Verordnung eines Lehrplans für die Fortbildung der Fachkraft für kaufmännische Betriebsführung einschließlich der Erstellung von Wahlmodulen begleitet, die auch zu Beratungsbedarfen bei den umsetzenden Institutionen führte. Die Vorbereitung der Verordnung und des Lehrplans für den Kaufmännischen Fachwirt, dessen Erlassverfahren über das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) gesteuert wurde, wurde ebenfalls begleitet. 2.3 Gremienarbeit und Ad- hoc- Aufgaben Im Rahmen von Ad- hoc- Aufgaben wurden insbesondere eher kurzfristige Anfragen von Handwerksorganisationen und Ministerien zu sämtlichen Themen der beruflichen Bildung bearbeitet. Hierzu gehörten bspw. das Erstellen von Kurzexpertisen, Diskussionsbeiträgen, Präsentationen etc. Thematische Schwerpunkte lagen hier im Bereich der Berufsorientierung in den allgemein bildenden Schulen auch im Hinblick auf anstehende landesspezifische Veränderungen in der Implementation von Berufsorientierung an Schulen, der Systematisierung von Lernschwierigkeiten bei Jugendlichen, der Systematisierung möglicher Fragen für ein Berufslaufbahnkonzept, der Konsequenzen der demografischen Entwicklung auf die Klassenstärken in Berufsschulen sowie der Mittelstandsinitiative zur Umsetzung der Energiewende. Auch die Frage zukünftiger Erfolgsmessung von ÜLU- Zentren war auf der Basis vorangegangener Untersuchungen zu diskutieren. Im Rahmen der Gremienarbeit wirkt das FBH in verschiedenen berufsbildungsbezogenen Gremien des Deutschen Handwerkskammertags (DHKT) mit. In diesen Gremien werden Ergebnisse aus Forschungsprojekten und die Expertise zu aktuellen Fragestellungen eingebracht und Impulse für Forschungsaktivitäten gewonnen. Im Einzelnen handelt es sich um die DHKT- Planungsgruppen (PG) Ausbildung, PG Weiterbildung, PG Bildungs- und Kompetenzzentren (neu), PG

6 Internationale Berufsbildungszusammenarbeit (ehemals Europäische Berufsbildung), PG Schul- und Hochschulpolitik sowie den Berufsbildungsausschuss und die Arbeitskreise (AK) DQR und AK Validierung non- formaler Qualifikationen, den Lenkungskreis Mittelstandsinitiative Energiewende sowie den ZWH- Lenkungsausschuss. Das FBH ist außerdem in dem durch das BiBB moderierten Arbeitskreis Taxonomien in Fortbildungsordnungen sowie auf Landesebene im AK Bildungsplanreform Baden- Württemberg sowie im WHKT- AK Meister- und Prüfungsverordnungen aktiv. In den Gremien wurden sowohl Ergebnisse aus den laufenden Projekten eingebracht als auch Hilfestellungen bei aktuellen Fragen gegeben. Der Anspruch, handlungs- bzw. kompetenzorientierte Lernergebnisse zu formulieren, spiegelt sich in der Mitwirkung des FBH an der Formulierung von Musterfortbildungsprüfungsregelungen und Musterrahmenlehrplänen wider in 2014 insbesondere im Arbeitskreis zur Erarbeitung einer bundeseinheitlichen Fortbildungsprüfungsordnung für Mitarbeiter in Handwerksbetrieben, die kaufmännisch- verwaltende Führungsaufgaben wahrnehmen. Der Entwurf wurde dem BMBF vorgelegt. 2.4 Wissenschaftliche Aufsätze, Vorträge und Lehre Die im Rahmen der Forschungsaktivitäten gewonnenen Erkenntnisse fließen darüber hinaus in wissenschaftliche Aufsätze und Vorträge ein, werden so einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht und tragen zum Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis bei. Anlässlich des deutschen Baugewerbetages griff das FBH Impulse zur Frage der Bedeutung des Meisters für das duale System der Berufsbildung in einer Expertendiskussion mit Bundespolitikern und Handwerks- praktikern auf. Hieraus resultierten Beiträge in der überregionalen handwerksbezogenen Presse, welche die wissenschaftlichen Impulse des FBH besonders hervorhob. Besonders relevant waren die Themen Ausbildungsabbrüche und Fachkräfte finden und binden, zu denen mehrere Vorträge bzw. Workshops gehalten wurden. Zu den Themen Kompetenzorientierung in der Meisterbildung sowie Qualifizierung von Fachkräften für die Energiewende veröffentlichte das FBH gemeinsam mit dem ZDH jeweils einen Beitrag in der BiBB- Fachzeitschrift BWP bzw. im Jahrbuch Energieeffizienz. Darüber hinaus übernehmen die wissenschaftlichen Mitarbeiter des FBH einzelne Lehrveranstaltungen am Institut für Berufs-, Wirtschafts- und Sozialpädagogik an der

7 Universität zu Köln. Studierenden wird auf diese Weise ermöglicht, die theoretischen Lerninhalte vor dem Hintergrund konkreter wissenschaftlicher Projekte zu reflektieren. In der Lehre wurden einzelne Veranstaltungen in den Vorlesungen Arbeits- und Betriebspädagogik, Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, Methoden und Konzepte der Wirtschafts- und Sozialforschung sowie Grundlagen der Berufsbildung vom FBH begleitet und theoretische Inhalte vor dem Hintergrund handwerksrelevanter Fragestellungen mit den Studierenden diskutiert. Darüber hinaus wurden Abschlussarbeiten, u.a. zu Berufswahlprozessen und der Personalentwicklung im Bäckerhandwerk, betreut. Im Rahmen wissenschaftspropädeutischer Kurse betreuten wissenschaftliche Mitarbeiter des FBH einzelne Studierendengruppen im Rahmen konkreter Forschungsprojekte. Über seine Forschungsaktivitäten informiert das FBH darüber hinaus auch auf seiner Website. Diese wurde im Jahr 2014 umfangreich überarbeitet und mit einem modernen Layout versehen. 2.5 Akquisition von Drittmittelprojekten Die Zuwendungsgeber des D H I haben sämtliche D H I- Institute aufgefordert, die Aktivitäten zur Akquisition und zum Einwerben von Drittmitteln zu erhöhen. Diesem Anliegen kommt auch das FBH seit Jahren erfolgreich nach. Schwerpunkt in der Drittmittelakquise bildet die systematische und konsequente Fortführung von bereits abgeschlossenen Forschungsprojekten und dem damit verbundenen Expertisenaufbau in den Bereichen Qualifikationsfrüherkennung, Qualifikationsanalyse, Berufslaufbahnkonzepte, Kompetenzvalidierung, Curriculumforschung sowie Durchlässigkeit von akademischer und beruflicher Bildung. Erfolgreich akquiriert werden konnten für das FBH das Projekt zur Förderung von Durchlässigkeit zur Fachkräftegewinnung (Akronym DQR- Bridge 5), das bereits im Juli 2014 gestartet wurde, sowie gemeinsam mit dem ifh ein Projekt zu Könnerschaft in alten Handwerksberufen mit ihrer Relevanz für Innovation. Dieses Projekt wird im März 2015 beginnen. Daneben laufen aktuell Bemühungen - in Kooperation mit der Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk, dem DHKT sowie den Kammern Würzburg, Dortmund und München - im Bereich des digitalen Lernens einen gemeinsamen Projektantrag zu formulieren sowie zusammen mit dem Bundesverband Metall eine Antragstellung in Bezug auf Fachkarrieren im Metallhandwerk vorzubereiten.

8 2.5.1 Erfolgreiche Projektinitiativen Gemeinsam mit dem Schwesterinstitut ifh Göttingen, dem Institut für Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie der Universität Göttingen und dem ZDH unter der Koordination der Professur für Wirtschaftspolitik und Mittelstandsforschung wurde beim BMBF erfolgreich ein Projektantrag mit dem Titel Objekte der Könner Materialsierungen handwerklichen Erfahrungswissens zwischen Tradition und Innovation gestellt. Die Kernfrage dieses Vorhabens, das am 1. März 2015 startet, besteht darin, Objekte auf das Wissen und Können, das sie hervorgebracht hat, zu untersuchen. Entsprechend der Ausschreibung liegt der Fokus auf dem Handwerksobjekt, in dem sich die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Handwerkers, der es geschaffen hat manifestieren: Das Objekt zeugt vom Könner, dessen Könnerschaft dokumentiert, institutionell kontextualisiert und für die Ausbildung genutzt werden soll, um Innovationspotenziale zu eruieren. Im dynamischen Miteinander von tradiertem, in der Nachahmung von Handgriffen und im Umgang mit Materialien, angewandtem Wissen impliziter und expliziter Artentstehen nicht nur althergebrachte Formen: Wissen und Können ist auch Ausgangspunkt zur Schaffung innovativer Objekte. Der Perspektivwechsel auf Handwerkskönnen und implizites Wissen rückt das Nachhaltigkeits- ebenso wie das Innovationspotential, das in verkörpertem Wissen ruht, in den Vordergrund. Das Berufslaufbahnkonzept als Basis für die Strukturierung von Aus- und Weiterbildungsangeboten sowie von Karrierewegen wird vom ZDH und FBH gleichermaßen als Instrument gesehen, das es im Hinblick auf die künftigen Anforderungen weiterzuentwickeln gilt. Somit stellt es eine kontinuierliche Aufgabe dar, die es in Projekten, wie auch in der laufenden Arbeit auszufüllen gilt. In 2014 wurde in diesem Kontext erfolgreich gemeinsam mit Handwerkskammern, dem ZDH und mehreren Hochschulen das Drittmittelprojekt DQR- Bridge 5 (siehe laufende Projekte) eingeworben Offene und in Planung befindliche Projektinitiativen In 2014 wurden darüber hinaus erste Vorarbeiten für zwei Projektinitiativen in 2015 geleistet: In einem ersten Projekt soll im Hinblick auf die Digitalisierung des Handwerks untersucht werden, wie Lernprozesse arbeitsplatznah digital gestützt gestaltet werden können. Dieses Projekt insofern eine besondere Relevanz, weil das Handwerk im Hinblick auf die Nutzung von Blended Learning Angeboten noch deutliches Entwicklungspotenzial hat und zum anderen gerade in kleinen und mittleren Betrieben lange Abwesenszeiten ein Hemmnis zur Teilnahme an Weiterbildungen darstellen. In einem zweiten Projekt soll es im Kontext des Berufslaufbahnkonzepts um die Ausgestaltung von Spezialistenkarrieren gehen, bei denen non- formale und formale Weiterbildungsangebote systematisch verzahnt werden.

9 3 Projekte 3.1 Projekte des Forschungs- und Arbeitsprogramms Abgeschlossenes Projekt: Regional- kooperative Entwicklung von Qualifizierungen in der Elektrobranche in der Region Oldenburg Die Entwicklung und Durchführung von überbetrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen basierte auf verschiedenen einzelbetrieblichen Qualifikationsbedarfen. Deren Ermittlung setzte ein Instrument zur Qualifikationsbedarfserhebung und - analyse voraus. Damit sind die Grundannahmen des Projektberichtes beschrieben. Für Handwerksbetriebe wurde im vorliegenden Projekt der Frage nachgegangen, ob auf Basis einer einzelbetrieblichen Erhebung von Qualifikationsbedarf überbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen entwickelt werden können. Dabei lag dem Projekt die Annahme zugrunde, durch eine regional- kooperativ angelegte Form der Erfassung des Qualifikationsbedarfs zugleich die Chancen für eine wirtschaftlich vertretbare Entwicklung und Realisierung überbetrieblicher Weiterbildungen durch einen Bildungsanbieter zu erhöhen. Zur Erläuterung der möglichen Lösungsansätze wurde zunächst beschrieben, wie Qualifikationsbedarf in Handwerksbetrieben derzeit erhoben wird. Es wurden die betrieblichen Rahmenbedingungen der Bedarfserhebung erfasst: Eine systematische Bedarfserhebung fand kaum statt, jedoch ließen sich Kunden und Produktinnovationen als primäre Auslöser für den Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen identifizieren. Neben diesen führten individuelle Bedürfnisse der Mitarbeiter zum Besuch von Weiterbildungen. Daher war es wichtig zu betrachten, wie Qualifizierungen erworben, Kompetenzen kommuniziert und der informelle Austausch über Qualifikationsinhalte der Mitarbeiter untereinander gepflegt werden. Auf Basis der Beschreibungen über die derzeitige Verfahrenspraxis zur Ermittlung von Qualifikationsbedarf in den Betrieben wurden anschließend Anforderungen für den Unternehmensinhaber sowie die Mitarbeiter abgeleitet, um die Qualifikationsbedarfsanalyse stärker in den Fokus des betrieblichen Alltags zu rücken. Nachdem eine einzelbetriebliche Ermittlung dieser Anforderungen erfolgte, wurde in einem abschließenden Kapitel diskutiert, ob und inwiefern ein regionaler Verbund bei der Umsetzung der generierten Anforderungen Unterstützung bieten kann. Dabei kann ein Verbund die Betriebe unterstützen und hierfür Material bereithalten. Auch im Sinne einer Reflexion des eigenen Führungsverhaltens kann ein Verbund als Austauschplattform für Betriebsverantwortliche untereinander dienen. Zur Befriedigung der individuellen Mitarbeiterbedürfnisse sowie zur Berücksichtigung der Kundenanforderungen und der Produktneuheiten ist es im Rahmen eines Verbunds

10 darüber hinaus möglich, den einzelbetrieblichen Bedarf an Weiterbildungsmaßnahmen systematisch zusammenzuführen und in passgenaue Maßnahmen münden zu lassen. Hierfür bot das Projekt einen ersten Anhaltspunkt, mithilfe eines Bildungsdienstleisters entsprechendes fachliches Wissen sowie Kenntnisse über entsprechende Umsetzungsmöglichkeiten unter dem Dach eines Verbunds zusammenzubringen Laufende Projekte Moderation und Dokumentation der Entwicklung eines neuen Strukturentwurfs für die Erstellung von Rechtsverordnungen für die Meisterprüfung in den Teilen I und II Die Verordnungen für die Teile I und II der Meisterprüfung stellen die Grundlage für die gewerbespezifischen fachpraktischen und fachtheoretischen Prüfungen dar. Um dem Erlassverfahren und der Verordnungsstruktur über alle Gewerbe hinweg einen einheitlichen Rahmen zu geben, existiert als Verabredung zwischen dem BMWi und den Sozialpartnern ein so genannter Strukturentwurf. Im laufenden Projekt geht es darum, den aktuellen Strukturentwurf auf der Basis wissenschaftlich erarbeiteter Erkenntnisse über Änderungsbedarfe und praktische Erfahrungen zu optimieren. Dazu konstituierte sich im Jahr 2014 eine Arbeitsgruppe, welche unter Federführung des BMWi und des ZDH einen neuen Strukturentwurf für den Teil II der Meisterprüfungsverordnung diskutiert. Aufgabe des FBH ist die inhaltliche Vorbereitung der Arbeitsgruppentreffen sowie die Moderation und Dokumentation der Ergebnisse. Aus diesem Grund werden auf Basis der Diskussionsergebnisse der Arbeitsgruppe in einer FBH- internen Arbeitsgruppe die Ergebnisse reflektiert, analysiert und weitergedacht. Die Entwicklung eines neuen Strukturentwurfs für die Teile I und II der Meisterprüfungsverordnung beruht einerseits auf den Ergebnissen der Untersuchung des FBH im Rahmen des Projekts Berufspädagogische Grundlagen für eine mögliche Neustrukturierung des Teil II der Meisterprüfung" aus dem letzten Forschungs- und Arbeitsprogramm. Andererseits bilden die Erfahrungen der beteiligten Akteure in den in jüngster Zeit abgeschlossenen sowie derzeit laufenden Ordnungsverfahren eine wertvolle Grundlage für die notwendigen Überarbeitungen des Strukturentwurfs. Im Vorläuferprojekt wurde in der Dokumentation der Praxissicht als konkrete Anforderung an einen neuen Strukturentwurf eine angemessene Gewichtung von gewerbebezogener Fachtheorie und operativ- betriebswirtschaftlichen Inhalten in Teil II festgestellt. Trotz der Wichtigkeit von betriebswirtschaftlichen Inhalten sollte die gewerbespezifische Fachtheorie im neuen Strukturentwurf angemessener berücksichtigt bzw. gewichtet werden.

11 Außerdem wurde die aktuelle Struktur der Handlungsfelder in Teil II analysiert. Die Analyse ergab, dass eine Trennung des gewerbespezifischen Handlungsfelds sowie des Handlungsfeldes Auftragsabwicklung nicht der betrieblichen Realität von Geschäfts- und Arbeitsprozessen entspricht. Aus diesem Grund diskutiert die Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines neuen Strukturentwurfs eine Integration des Handlungsfelds Auftragsabwicklung in das gewerbespezifische Handlungsfeld. Das dritte Handlungsfeld des bisherigen Strukturentwurfs, Betriebsführung und Betriebsorganisation deckt dagegen die operativen Managementaufgaben eines Handwerksmeisters angemessen ab. Im Rahmen des vorliegenden Projekts wird daher auf Grundlage eines Analysemodells, welches die Strukturierung der Inhalte im Sinne der Geschäftsprozessorientierung entlang eines konkreten Kundenauftrag vorsieht, eine Integration des Handlungsfeldes Auftragsabwicklung in das gewerbespezifische Handlungsfeld diskutiert. Dazu werden exemplarisch Verordnungen aus dem auftragsorientierten und dem vorproduzierenden Gewerbe sowie dem Dienstleistungsgewerbe analysiert und die Ergebnisse mit der Arbeitsgruppe diskutiert. Für das Jahr 2015 ist vorgesehen, ein Workshopkonzept zu erarbeiten, auf dessen Grundlage die Möglichkeiten der Neustrukturierung mit Prüfungsausschussmitgliedern sowie den Sozialpartnern der Gewerbe diskutiert werden. Hierbei sollen folgende Fragen im Fokus der Untersuchung stehen: Ist die Orientierung an Geschäftsprozessen zur Integration der Handlungsfelder Auftragsabwicklung und gewerbespezifisches Handlungsfeld in allen Gewerbetypen sinnvoll? Können dabei die gewerbecharakterisierenden Spezifika angemessen berücksichtigt und gleichzeitig eine gewerbeübergreifende Formulierung gefunden werden? Sind die im neuen Strukturentwurf definierten Fähigkeiten und Kenntnisse im Rahmen einer schriftlichen Prüfung zu prüfen? Niveaudifferenzierung zwischen Meister- und Gesellenprüfungen am Beispiel des Textilreinigergewerbes Der Meister ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) gemeinsam mit den Bachelor- Abschlüssen auf dem Führungskräfteniveau DQR 6 angeordnet. Nicht nur, aber insbesondere auch deshalb ist für künftige Neuordnungsverfahren zu gewährleisten, dass dieses Niveau sich auch tatsächlich in den Formulierungen der Verordnungen widerspiegelt. Dabei stellt sich bei der Formulierung des Meisterprüfungsberufsbildes sowie der Prüfungsanforderungen insbesondere auch die Frage danach, wie über die Formulierungen der Niveauunterschied zu den Formulierungen in den Verordnungen für die Gesellenprüfung deutlich gemacht werden kann. Die in den Deskriptoren des DQR zu findenden Abgrenzungen sind hier für die

12 Sachverständigen im Handwerk zu präzisieren und anschaulich mit Leben zu füllen so auch beispielhaft für das Textilreinigergewerbe Das Textilreinigergewerbe hat sich im Hinblick auf die aktuellen und auch in der nahen Zukunft relevanten Tätigkeitsbereiche verändert. Diese Veränderungen sollen sich auch in den Meisterprüfungen wiederfinden. Zu diesem Zweck hat sich ein Arbeitsgremium zur Überarbeitung der Meisterprüfungsverordnung gebildet, das durch das FBH mit seiner Expertise hinsichtlich der Verordnungsstruktur aber auch für die strukturelle Analyse der Geschäfts- und Arbeitsprozesse begleitet wird. Das FBH hat zu diesem Zweck zunächst die unterschiedlichen Arten und Größen von Textilreinigerbetrieben (Wäscherei, chemische Reinigungen, Lederreinigung, Teppichwäscherei) hinsichtlich ihrer Prozesse vor Ort analysiert und insbesondere auch die Frage thematisiert, welche Tätigkeiten meisterlich sind. Die Ergebnisse wurden dokumentiert und in dem Expertengremium, das sich aus Textilreinigermeistern mit unterschiedlichen Tätigkeitsschwerpunkten zusammensetzt, validiert. Das FBH entwickelte dann Formulierungsvorschläge für das künftige Meisterprüfungsberufsbild, das Meisterprüfungsprojekt, die Situationsaufgabe sowie die Prüfungsanforderungen für den fachtheoretischen Teil II der Meisterprüfung. Diese wurden in dem Gremium abschließend diskutiert, so dass sie nun verbandsintern weiter diskutiert werden können Didaktische Umsetzung von Kompetenz- und Handlungsorientierung in Bildungsstätten des Handwerks am Beispiel der Region Brandenburg Bildungsstätten des Handwerks stehen vor dem Anspruch, die Teilnehmer an ihren Lehrgängen in ihrer Kompetenzentwicklung zu unterstützen, in dem sie die Lehrpläne handlungs- und kompetenzorientiert umsetzen. Der Prozess der Umsetzung beginnt zunächst mit dem Schritt der Übersetzung vorgegebener Vorgaben, beispielsweise der ÜLU- Unterweisungspläne in konkrete Pläne für die Bildungsstätte. In einem zweiten Schritt erfolgt die Erarbeitung der Lehr- Lern- Aufgaben bzw. - Materialien und im dritten Schritt die tatsächliche Durchführung der Kurse. Dozenten, die diesen Prozess der Umsetzung verantworten, sollen auf ihrem Weg durch eine Schulung unterstützt werden. Als Grundlage für die Schulung von Dozenten besteht die Zielsetzung dieses Projekts darin, in laufenden Kursen am Bildungszentrum der Region Brandenburg in Hospitationsbesuchen das Unterrichtsgeschehen zu dokumentieren und einerseits Best Practices und andererseits Problemfelder zu identifizieren. Die daraus bezogenen Handlungsempfehlungen sollen in eine Schulung der Dozenten münden. In 2014 erfolgte die Beobachtung des Unterrichtsgeschehens.

13 Adäquater Berufsschulunterricht für lernbehinderte Jugendliche zur Sicherung des Ausbildungserfolgs Lernbehinderte Jugendliche genießen entsprechend der individuellen Ausprägung ihrer Lernbehinderung während des Besuches der allgemein bildenden Schule förderpädagogische Unterstützung in ihrer Entwicklung. Diese besteht beispielsweise in Beratungsleistungen, dem Unterricht mit sonderpädagogisch geschulten Lehrkräften, dem Unterricht in Klassen mit niedriger Klassengröße, Nachhilfestunden usw. Beim Übergang ins Berufsleben wird diese Förderung nicht automatisch fortgesetzt. Zwar besteht die Möglichkeit, die Lernbehinderung nachzuweisen, so dass so genannte Fachpraktiker - Ausbildungen als mögliche Entwicklungsalternativen bestehen. Es ist jedoch erstens nicht zwingend notwendig, diese Feststellung überhaupt durchführen zu lassen, und zweitens bei erfolgter Feststellung diese bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz und in der Berufsschule offenzulegen. Daher stellt sich in diesem Projekt die Frage danach, welche Unterstützung lernbehinderte Jugendliche während ihrer ersten Phase des Berufslebens insbesondere im berufsschulischen Kontext erhalten. Dabei werden drei Fragen gestellt: 1. In welchem Ausmaß sind Lernbehinderte in regulären Klassen des dualen Ausbildungssystems bzw. können dort vermutet werden? 2. Welche Unterstützungsmaßnahmen erfahren sie dort? 3. Welche Unterstützungsmaßnahmen erfahren lernbehinderte Jugendliche in Fachpraktiker- Ausbildungen? In einem ersten Schritt wurden in 2014 zunächst statistische Daten aufbereitet, um die mögliche Anzahl der Lernbehinderten in Berufsschulen zu erfassen. Aufgrund unterschiedlicher Berechnungssysteme lassen sich jedoch die Statistiken über die Abgänger der allgemeinbildenden Schulen und die Statistiken der Fördermaßnahmen der Bundesarbeitsagentur nicht ineinander überführen. Der zweite Schritt besteht nun darin, die Datenlage sowie die Beschulungssituation mittels einer Befragung der Schulen im Bundesland NRW zu präzisieren, bevor in einem dritten Schritt die konkrete Beschulungssituation vor Ort ggf. ergänzend beobachtet wird.

14 3.2 Zusätzliche Projekte BUILD UP Skills QUALITRAIN Qualifizierung von Arbeitskräften im Bausektor Das Projekt BUILD UP Skills QUALITRAIN fokussiert die Ausbildung und Qualifizierung von Arbeitskräften im Bausektor in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Es ist Bestandteil einer von der EU geförderten Initiative, die aus zwei Phasen besteht, und baut auf dem im April 2013 erfolgreich abgeschlossenen Projekt QUALERGY 2020 auf. Die Bearbeitung erfolgt in einem vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) geführten Konsortium, in dem das FBH die wissenschaftliche Koordination übernimmt. Daneben sind die folgenden weiteren Institutionen vertreten: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Deutsche Energie- Agentur (dena), Heinz- Piest- Institut für Handwerkstechnik an der Leibniz Universität Hannover (HPI), Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) sowie der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). Darüber hinaus wurde eine Nationale Plattform aufgebaut, die sich aus 53 Akteuren aus den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz zusammensetzt und das Projekt durch einem ständigen Austausch mit ihrer Expertise unterstützt. Das Projekt BUILD UP Skills QUALITRAIN besteht aus acht Arbeitspaketen (AP) (vgl. Abbildung 1), wobei die Pakete Management (AP 01), Kommunikation (AP 07) und EU- Austausch (AP 08) strukturell übergreifend projektorganisatorisch weniger inhaltlich zu sehen sind. In den verbleibenden Arbeitspaketen werden fünf Maßnahmenbündel bearbeitet, welche im Vorgänger- Projekt QUALERGY 2020 identifiziert und als prioritär eingestuft wurden. 1 Das FBH ist dabei maßgeblich verantwortlich für die Bearbeitung der folgenden Inhalte 2 : Entwicklung einer gewerbeübergreifenden Weiterbildung mit den Themen Schnittstellen zwischen den Gewerben und Haus als System (AP 03) Aufbau von Personalentwicklungskonzepten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Baugewerbes unter besonderer Berücksichtigung des Berufslaufbahnkonzepts des Handwerks (AP 05) Schaffung einer zielgruppen- und marktorientieren Datenbank für Weiterbildungen (unter Berücksichtigung von Personalentwicklungskonzepten) 1 Vgl. Konsortium im Projekt QUALRGY 2020 (2013): Nationaler Qualifizierungsfahrplan für am Bau Beschäftigte entwickelt im Rahmen der BUILD UP Skills Initiative. Zugriff am 21. Januar 2015 unter g- inkl- Letter- liste.pdf. 2 Die ZWH war zusammen mit dem BIBB verantwortlich für die Erarbeitung der Inhalte des vierten Arbeitspakets (Train- the- Trainer Seminar). Hierbei unterstützte das FBH einerseits zusammen mit den anderen Konsortialpartnern und andererseits in seiner Funktion als wissenschaftlicher Koordinator. Weitere Informationen zu diesem Arbeitspaket sind abrufbar unter

15 System zur Qualifikationsfrüherkennung (AP 02) 1.#Management# 2.#Qualifika+ons/ früherkennung# 3.#Weiterbildung# Haus# als#system/# SchniBstellen # 4.#Train/the/Trainer# 7.#Kommunika+on# 5.#Personal/ entwicklungskonzepte# für#kmus# 6.#Weiterbildungs/ beratung/datenbank# 8.#EU/Austausch# Abbildung 1: Arbeitspakete im Projekt BUILD UP Skills QUALITRAIN Seit dem Projektstart im November 2013 wurden im Projekt FBH- seitig insbesondere die Arbeitspakete drei und fünf bearbeitet. Die Arbeiten zur Entwicklung einer Datenbank (AP 06) haben erst mit dem Jahr 2015 begonnen, die Auseinandersetzung mit Qualifikationsfrüherkennungssystemen (AP 02) ist ab Oktober 2015 vorgesehen. Somit befassen sich die nachfolgenden Ausführungen mit den bisherigen Ergebnissen im dritten und fünften Arbeitspaket. Entwicklung einer gewerbeübergreifenden Weiterbildung mit den Themen Schnittstellen zwischen den Gewerben und Haus als System Ausgangspunkt für das Vorhaben, eine gewerbeübergreifende Weiterbildung zu entwickeln und umzusetzen, waren die Ergebnisse der der ersten Projektphase (Projekt QUALERGY 2020). Hier gelangten die durchgeführten Untersuchungen der notwendigen und vorhandenen Qualifikationsbündel für die am Bau tätigen Gewerbe (mit dem Fokus auf die so genannten Blue- collar Arbeiter) im Hinblick auf die Erreichung der Ziele zunächst einmal zu dem Ergebnis, dass die wesentlichen Qualifikationsbündel über die duale Berufsausbildung sowie die Meisterfortbildung

16 weitgehend abgedeckt werden. 3 Jedoch konnten in der Diskussion mit den Experten der Nationalen Plattform zwei Themenbereiche identifiziert werden, die in der Baupraxis immer wieder zu Problemen führen: Das Denken in bauphysikalischen Zusammenhängen im Haus über den eigenen gewerbespezifischen Horizont hinaus (Systemisches Denken Haus als System ) sowie eine nicht ausreichende Berücksichtigung des Ineinandergreifens von Arbeitsprozessen an den Schnittstellen zwischen den Gewerben (Schnittstellenproblematik). Mit der Konzeption einer gewerbeübergreifenden Weiterbildung wird damit das Ziel verfolgt, die am Bau tätigen Gewerbe dahingehend zu befähigen, die Arbeitsprozesse von anderen Handwerken zu verstehen und auf dieser Basis das eigene Handeln auf einen funktionierenden Gesamtprozess ausrichten zu können. Damit wird eine verbesserte Zusammenarbeit der Gewerbe gefördert und gleichzeitig die Entstehung von Baumängeln und - schäden verhindert bzw. minimiert. Aufgrund der großen Anzahl von beteiligten Gewerben beim Neubau von Gebäuden bzw. der energetischen Sanierung bestehender Gebäude gestaltet sich die Konzeption einer Weiterbildung als komplex und im Entwicklungsprozess sehr zeitaufwändig. Der Arbeitsprozess untergliedert sich dabei in sechs Arbeitsschritte, deren Bearbeitung sich über einen Zeitraum von November 2013 bis Oktober 2015 erstreckt: 3 Weiss, P./Rehbold, R.R. (Hrsg.) (2012). BUILD UP SKILLS Germany. Analyse des nationalen Status quo. Zugriff am 21. Januar 2015 unter

17 1 Voruntersuchung-1:-Marktbeobachtung-der-möglichen-Nachfrageseite-Wissen-über- kri>sche-situa>onen -und-die-zur-bewäl>gung-benö>gten-qualifika>onen-sammeln- 2 Voruntersuchung-2:-Abgleich-des-gesammelten-Wissens-über-Qualifizierungsbedarfe- mit-bereits-bestehenden-weiterbildungsangeboten- 3 Auswahl-besonders-relevanter- kri>scher-situa>onen -(FACHPAG)- 4 Entwicklung-eines-Curriculums-(FACHPAG)- 5 Entwicklung-eines-Lehrgangskonzepts-und-Materialien- 5 Erprobung,-Evalua>on-und-Anpassung- Abbildung 2: Geplantes Vorgehen für die Entwicklung einer gewerbeübergreifenden Weiterbildung Im ersten Schritt wurden unterschiedliche Informationsquellen zusammengeführt, um berufliche Arbeitssituationen für eine Weiterbildung zu ermitteln. Die Bezeichnung kritische Situationen meint dabei, berufliche Situationen, bei denen im Baugewerbe eine Qualifizierung der Fachkräfte über die Grundlage des jeweiligen Berufes auf der Ausbildungsebene hinaus notwendig erscheint 4. Zur Identifizierung wurden dabei die folgenden Quellen herangezogen: 1. Die im Projekt QUALERGY 2020 erarbeiteten Übersichten zur Beteiligung unterschiedlicher Gewerbe am Gesamtprozess der Gebäudesanierung in Bezug auf relevante Technologien 2. Studien über Baumängel und Bauschäden, 3. Betriebsbefragung, 4. Interviews mit Betrieben und Experten sowie 5. Experten- Workshop. Für die Durchführung der qualitativen Qualifikationsanalysen in den Ausbildungsberufen der Bau-, Ausbau- und anlagentechnischen Gewerbe wurde im Vorgängerprojekt ein Analyseraster entwickelt, welches orientiert an einem Prozessablauf am Bau (Planen Beraten Realisieren Abnehmen/Übergeben Instandhalten/Sanieren Entsorgen) für identifizierte Technologien in den Bereichen Gebäudehülle, Gebäudeinfrastruktur und Energieversorgung (mit einem Fokus auf Erneuerbare Energien) eine Aussage darüber ermöglichte, welche Gewerbe welchen Tätigkeiten in einzelnen Technologien nachgehen und über welche Qualifikationen sie 4 Insbesondere, weil dort offenbar Probleme in der Zusammenarbeit zwischen den Handwerken oder in der Berücksichtigung von bauphysikalischen Zusammenhängen bestehen.

18 verfügen. Diese Analysen konnten genutzt werden, um Aussagen darüber treffen zu können, welche Gewerbe innerhalb einer einzelnen Technologie mit welcher Tätigkeit am Arbeitsprozess beteiligt sind und welche Berührungspunkte (Schnittstellen) zu anderen Gewerben bestehen. Weitere Hinweise auf die kritischen Situationen sowohl im Hinblick au Schnittstellen als auch im Hinblick auf bauphysikalische Zusammenhänge lieferten die Datenquellen 2 bis 5. Hier konnten aus den Studien zu Baumängeln und Bauschäden vor allem Schlussfolgerungen zu fehlendem systemischen Denken gezogen werden. Darüber hinaus wurden über die Zusammenhänge im Haus als System und die Schnittstellen bei der Realisierung noch weitere Aspekte benannt werden, die für eine gewerbeübergreifende Weiterbildung von Relevanz sein könnten. In der abschließenden Zusammenführung konnte die Vielzahl kritischer Situationen in 16 Handlungssituationen überführt werden. Darüber hinaus wurden für die einzelnen Situationen ergänzend Kompetenzen formuliert und an einigen Stellen bereits konkrete Inhalte benannt. Diese Ausarbeitungen sind als eine Ideenskizze zu verstehen, die eine Arbeitsgrundlage für den Austausch mit der Fach- AG bildet (vgl. Abbildung 2). Im Hinblick auf den im zweiten Arbeitsschritt beschriebenen Abgleich der kritischen Situationen mit bereits am Markt bestehenden Weiterbildungsangeboten wurde zunächst parallel zu den Arbeiten des ersten Schritts eine Befragung von Weiterbildungsanbietern 5 durchgeführt. Neben standardisierten Angaben zu Stundenumfang, Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsgrundlagen wurden die Anbieter gebeten, weitere Informationen zu ihren Kursen zu machen (z. B. Curricula, Rahmenlehrpläne und Prüfungsordnungen). Ergänzend hierzu wurden innerhalb des Konsortiums ebenfalls eigene Recherchen betrieben. Im Anschluss führte das FBH eine inhaltliche Analyse aller Rückmeldungen durch, in dem untersucht wurde, ob und welche Inhalte der identifizierten 16 Handlungssituationen durch einzelne Weiterbildungsangebote abgedeckt werden. Nachdem diese Untersuchungen beendet waren, wurden einzelne Weiterbildungen ausgewählt, die aufgrund ihrer Zielsetzungen und Inhalte, der Beteiligung von Akteuren (Reichweite) oder Bedeutung für das Handwerk als besonders relevant eingestuft wurden. In dem nun anstehenden dritten Arbeitsschritt soll, in Abstimmung mit der Fach- AG, die zum Verfassungszeitpunkt dieses Beitrags vorliegende Ideenskizze diskutiert werden, um so eine Grundlage für die weiteren geplanten Arbeitssitzungen zu schaffen. In diesen Arbeitssitzungen soll in einem vierten Schritt ein Curriculum erarbeitet werden, welches neben den konkreten Inhalten auch weitere Eckwerte der Weiterbildung regelt. Daran anknüpfend ist im fünften Schritt die Ausarbeitung eines 5 Hierzu wurden über den ZDH die Handwerksorganisationen sowie Bildungszentren und über den ZDB die Innungen sowie die großen Hersteller angeschrieben.

19 Lehrgangkonzepts (inkl. Unterrichtsmaterialien) geplant. Neben dem FBH, ZDH und der Fach- AG wird hierbei auch die ZWH unterstützend mitwirken. Abschließend ist mit dem letzten Schritt (Schritt 6) in dem Zeitraum von September bis Oktober 2015 eine Erprobung der Fortbildung vorgesehen, um nach einer Bewertung durch die Teilnehmer eine finale Anpassung vorzunehmen. Aufbau von Personalentwicklungskonzepten für KMU des Baugewerbes unter besonderer Berücksichtigung des Berufslaufbahnkonzepts des Handwerks Die Umsetzung von Maßnahmen der betrieblichen Personalentwicklung stellt für KMU 6 im Handwerk in zweierlei Hinsicht eine besondere Herausforderung dar: So fehlt den Betrieben zum einen das Wissen, wie auch mit begrenzten zeitlichen und/oder finanziellen Ressourcen betriebliche Personalarbeit erfolgreich umgesetzt werden kann. Zum andern sind die Vorteile einer Personalentwicklung für Betriebe häufig nicht ersichtlich. Als Folge konnten in der Praxis kontinuierlich abnehmende Teilnehmerzahlen in Weiterbildungsprogrammen verzeichnet werden. Darüber hinaus zeigt sich, dass insbesondere KMU vom Fachkräftemangel besonders stark betroffen sind. An dieser Stelle besteht die Zielsetzung des fünften Arbeitspakets darin, auf Seiten der Betriebe ein Bewusstsein für die Notwendigkeit eines lebenslangen Lebens und damit verbunden einer längerfristig ausgerichteten Personalentwicklung (unter Berücksichtigung des Berufslaufbahnkonzepts) zu schaffen. Zugleich soll durch die Entwicklung eines Leitfadens, der sich an den Bedarfen der betrieblichen Praxis orientiert, eine Unterstützung von handwerklichen Betrieben bei der Umsetzung von Personalentwicklungsmaßnahmen im Betriebsalltag erfolgen. Für die Umsetzung dieser Ziele wurde ein zweischrittiges Vorgehen bestimmt: 1. Erfassung des Status quo zur betrieblichen Personalentwicklung von KMU des Baugewerbes 2. Entwicklung eines Konzept zur Unterstützung von Betrieben bei der Umsetzung von Maßnahmen der Personalentwicklung sowie Erarbeitung von Materialien für die Betriebe (Leitfaden) Für die Erfassung des Status quo zur betrieblichen Personalentwicklung im ersten Schritt wurden insgesamt drei Datenquellen herangezogen. Zunächst einmal wurden Betriebe schriftlich zu den Themenbereichen Personalrekrutierung, Weiterbildung von 6 Die Anzahl beschäftigter Mitarbeiter in KMU umfasst bis zu 250 Mitarbeitern, die wiederum in die Kategorien mittleres Unternehmen (< 250 Mitarbeiter), Kleinunternehmen (< 50 Mitarbeiter) sowie Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeiter) unterteilt werden. (vgl. Europäische Kommission (2014). Unternehmen und Industrie. Was ist ein KMU? Zugriff am 21. Januar unter figures- analysis/sme- definition/index_de.htm).

20 Mitarbeitern, dem Einsatz von verschiedenen Maßnahmen und Instrumenten der Personalentwicklung sowie zu (gewünschten) Unterstützungsbedarfen befragt. Hierzu wurde in Zusammenarbeit mit dem ZDH ein Fragebogen entwickelt, der über acht Handwerkskammern an die Zielgruppe verteilt wurde. Parallel hierzu erfolgte eine Recherche zu bestehenden Best- practice Beispielen der Personalentwicklung im Handwerk sowie eine Bestandsaufnahme von Angebote von Kammern (Internetrecherche). Beide Datengrundlagen flossen in die Konzeption eines Workshops ein, der im September mit Betriebsinhabern, Weiterbildungsberatern einer Kammer sowie Vertretern aus dem Konsortium durchgeführt wurde. Im zweiten Schritt wurden die Ergebnisse zusammengeführt, um daran anknüpfend ergänzt um die Ergebnisse zu bereits bestehenden Leitfäden zur Umsetzung von Personalentwicklung in KMU mit der Erarbeitung eines Konzepts zur Unterstützung von Betrieben zu beginnen. Die Ausarbeitung des Konzepts sowie die Überführung in einen Leitfaden für die Betriebe werden im April 2015 beendet sein. Der Leitfaden wird auch in englischer Sprache zur Verfügung gestellt, um andere europäische Länder im Rahmen der von der EU geförderten Initiative (siehe oben) zu informieren.

21 3.2.2 Förderung von Durchlässigkeit zur Fachkräftegewinnung Entwicklung von bildungsbereichsübergreifenden Maßnahmen auf Stufe 5 des DQR Das Projekt DQR- Bridge 5 soll Brücken zwischen beruflicher Weiterbildung (Niveau 5 DQR) und akademischen Studiengängen (Niveau 6 DQR/HQR) aufzeigen. Gemeint ist beispielsweise Niveau- Aufstieg in Form einer Leistungsanerkennung der beruflichen Weiterbildung auf ein Studium, umgekehrt das Anrechnen von Studienleistungen ohne Studienabschluss in einer anerkannten Weiterbildung auf Niveau 5 DQR. Dieses Prinzip der Zweibahn- Straße benötigt richtunggebende Anker oder Brückenanschlusspunkte, sowohl in Studiengängen als auch in der beruflichen Weiterbildung. An dem durch das BMBF geförderten Projekt sind neben dem FBH als Projektpartner der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), die Handwerkskammern Unterfranken und Münster, die IHK Ulm, die Universitäten Münster und Erlangen- Nürnberg, die Hochschulen Würzburg- Schweinfurth und Ulm, das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) sowie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) beteiligt. Im Teilprojekt Handwerk steht die Weiterbildung zum Kfz- Servicetechniker im Mittelpunkt. Hierbei handelt es sich um ein bundesweit etabliertes Fortbildungsangebot, das komplexe Tätigkeiten im Bereich von Fahrzeugdiagnose, Werkstattorganisation und Kundenservice umfasst. Im Tätigkeitsbereich des Kfz- Servicetechnikers wird ein Ausgangspunkt für die Konstruktion spezifischer Brückenangebote gesehen, die etwa in Zusatzmodulen zum Angebot Servicetechniker münden (Plusmodule Servicetechniker). Diese könnten in Zukunft einerseits als hochschulische Module anerkannt oder genutzt werden und andererseits Studienabbrechern einen Anreiz zur Anrechnung von Studienleistungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung bieten. Um zu verhindern, dass curriculare Konstruktionen ins Leere laufen, müssen sie an erwartbare berufliche Qualifikationen angepasst werden. Das FBH betreut hauptverantwortlich das Teilprojekt mit der Erhebung des Qualifikationsbedarfes an der Schnittstelle Niveau 5/6 DQR sowie der hierauf basierenden Konzeption bildungsbereichsübergreifender Lernergebniseinheiten. Die Analyse marktzugänglicher Informationsquellen sowie die Durchführung und Auswertung des Expertenworkshops Kfz- Servicetechniker 2020 konnten im laufenden Projektjahr bereits wesentliche Ergebnisse der Qualifikationsbedarfsanalyse liefern Absolventenstudie 2014 Karrierewege von Meistern im Handwerk Der Meister hat eine besondere Bedeutung für das System der beruflichen Bildung im Handwerk, für die nachhaltige individuelle Karriereentwicklung junger Menschen im Handwerk und für die ökonomische Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftssektors Handwerk. Daher richtet diese Pilotstudie besonderes Augenmerk auf die

22 Karriereentwicklung von Absolventinnen und Absolventen der Meisterprüfung und versucht Antworten auf die folgenden Fragen zu geben: Welche Zielsetzungen verfolgen junge Menschen beim Ablegen der Meisterprüfung und wie schätzen sie die Zielerreichung im Rückblick ein? Wie lassen sich Karrierewege nachzeichnen? Welche Hemmnisse sprechen gegen eine Selbstständigkeit und können überwunden werden? Über welches Kompetenzprofil müssen Meisterabsolventen aus ihrer Sicht zur Bewältigung ihrer beruflichen Praxis verfügen? Inwiefern wurde dieses im Laufe Vorbereitung auf die Meisterprüfung entwickelt? Dazu wurden im Rahmen der Pilotstudie in den Kammerbezirken Ulm, Freiburg, Stuttgart und Mannheim Rhein- Neckar- Odenwald Absolvierende der Meisterprüfung aus den Jahrgängen 2008, 2009 und 2010 befragt, wobei insgesamt 183 Fragebögen ausgewertet werden konnten. Die zentralen Ergebnisse der Studie lassen sich pointiert zu folgenden Thesen zusammenfassen: Die Entscheidung, eine Meisterprüfung abzulegen ist in erster Linie mit den klassischen Leistungszielen, wie beruflicher Aufstieg und Eigenständigkeit in Entscheidungen verbunden. Einkommenssteigerungen sowie die Verbesserung der eigenen handwerklichen Kompetenzen sind ebenfalls wichtige Ziele. Anhand der subjektiven Einschätzung der Befragten sowie der Betrachtung der tatsächlichen Gehaltsveränderungen und des erfolgten Aufstieges der Absolventinnen kann gezeigt werden, dass die Realisierung der Ziele nach dem Ablegen einer Meisterprüfung möglich sind. Die auf der handwerkspolitischen Ebene häufig diskutierte Frage nach der notwendigen Berufserfahrung zwischen Gesellenabschluss und Meisterabschluss lässt sich einerseits mit den gegebenen Empfehlungen von Absolventinnen im Rückblick annähern. Es muss zugleich aber konstatiert werden, dass in der Befragten gruppe zwischen Gesellenprüfung und Meisterprüfung in der Regel mehrere Jahre lagen. Rund 29,8 Prozent der befragten Absolventen sind nach 5 Jahren selbstständig tätig, bei weiteren ca. 12,4 Prozent besteht die Absicht einer Gründung. Die Höhe des aufzubringenden Startkapitals sowie die empfundene Sicherheit im Rahmen der Angestelltentätigkeit werden als hauptsächliche Gründe gegen eine Selbstständigkeit angegeben. Zusätzlich die Rekrutierung von Mitarbeitern sowie

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