Entwurf Wirtschaftsplan 2018
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- Hilke Baumann
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1 Entwurf Wirtschaftsplan 2018
2 2 I. Allgemeines 1. Vorbemerkungen Am hat der Kreistag des Kreises Kleve beschlossen, die gesetzlichen Pflichtaufgaben des Rettungsdienstes gemäß 53 Abs. 1 Kreisordnung NRW in Verbindung mit 107 Abs. 2 Ziff. 1 und 2 Gemeindeordnung NRW als Einrichtung entsprechend den Vorschriften über die Eigenbetriebe mit der Bezeichnung Rettungsdienst des Kreises Kleve zu führen. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung hat ihren Betrieb zum aufgenommen. Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften und den 14 ff der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist für die Einrichtung vor Beginn des Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan sowie der Stellenübersicht. Der Erfolgsplan muss nach 15 Abs. 1 EigVO alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten; er ist mindestens wie die Gewinn- und Verlustrechnung zu gliedern. Aus dem Abgleich der Erträge und Aufwendungen ergibt sich der voraussichtliche Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag. Im Vermögensplan sind mindestens alle voraussehbaren Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen des Wirtschaftsjahres darzustellen, die sich aus der Veränderung des Anlagevermögens (Erneuerung, Erweiterung, Neubau, Veräußerung) und aus der Kreditwirtschaft ergeben ( 16 Abs. 1 EigVO).
3 3 Die Stellenübersicht enthält die in der Einrichtung im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für tariflich Beschäftigte. Beamte, die bei der Einrichtung beschäftigt werden, sind im Stellenplan des Kreises zu führen und in der Stellenübersicht der Einrichtung nachrichtlich anzugeben. Weiterhin ist eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung aufzustellen ( 84 GO und 18 EigVO). Diese besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplans, sowie einer Übersicht über die Entwicklung der Auszahlungen und Deckungsmittel des Vermögensplans, nach Jahren gegliedert. 2. Liquiditätssicherung Die Liquidität des Rettungsdienstes wird maßgeblich durch den Eingang der Benutzungsgebühren, die Fälligkeit laufender Zahlungsverpflichtungen und die Beschaffung von Anlagevermögen beeinflusst. Daher sind zur Aufrechterhaltung der Liquidität Kassenkredite vorzusehen. Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, festgesetzt. wird im Jahr 2018 auf Euro
4 4 II. Erfolgsplan 2018 Ansatz 2018 Ansatz 2017 Ergebnis 2016 EUR EUR EUR Erl. 1. Umsatzerlöse 1 Benutzungsgebühren Kostenerstattung Dritter Betriebskostenzuschuss sonstige Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge 2 Ersätze / Erlöse Spenden Auflösung von Rückstellungen Personalaufwand 3 Gehälter und Vergütungen soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung Abschreibungen 4 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Gebäude, Sofortabschreibung GWG
5 5 Ansatz 2018 Ansatz 2017 Ergebnis 2016 EUR EUR EUR Erl. 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5 Unterhaltung der Rettungswachen, Unterhaltung und Er- gänzung der Einrichtung, Ausrüstung, Anlagen und Geräte Fahrzeughaltung und -reparaturen Werbe- und Reisekosten Kosten der Warenabgabe Verwaltungs- und Querschnittskosten Post- und Fernmeldegebühren Aus- und Fortbildung Kosten der Notarztgestellung Versicherungen Öffentlichkeitsarbeit Steuerberatungs-/Jahresabschlusskosten Anteilige Kosten für den Betrieb des Rettungshubschraubers Erstattung Betriebskosten an Stadt Moers Verluste aus Wertminderungen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
6 6 Erläuterungen zum Erfolgsplan: Nr. Bezeichnung 1 Die veranschlagten Benutzungsgebühren decken den durch die sonstigen betrieblichen Erträge nicht gedeckten Aufwand. Bei der Kostenerstattung Dritter handelt es sich um den Anteil des Kreises an den Kosten der Leitstelle, da neben den Aufgaben des Rettungsdienstes auch Aufgaben des Bevölkerungsschutzes (33 %) wahrgenommen werden. Der Rettungsdienst des Kreises Kleve finanziert sich nahezu ausschließlich aus Gebühren. Die Kosten für Fehleinsätze können nach dem Rettungsgesetz NRW grundsätzlich als ansatzfähige Kosten in die Gebührenbedarfsberechnung aufgenommen werden. Ausgenommen sind hiervon die sogenannten Brandbegleitfahrten. Weiterhin dürfen die Trägeranteile für die Luftrettung nicht in die Gebühren des bodengebundenen Rettungsdienstes einkalkuliert werden. Die hierfür anfallenden Kosten werden daher im Rahmen eines Betriebskostenzuschusses durch den Kreis Kleve übernommen. 2 Eventuell eingehende Spenden werden für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt. 3 Der Personalaufwand wurde auf der Grundlage des Jahresrechnungsergebnisses 2016 unter Berücksichtigung von Tariferhöhungen, der Neufassung der tariflichen Eingruppierungsverordnung sowie des in 2017 in Kraft getretenen Bedarfsplanes fortgeschrieben. 4 Das Anlagevermögen ist auf der Grundlage der voraussichtlichen Nutzungsdauer abzuschreiben.
7 7 Nr. Bezeichnung 5 Die Kosten der Warenabgabe beinhalten Verbrauchsmaterial sowie Beschaffung und Unterhaltung der Dienst- und Schutzkleidung. Der Rettungsdienst nimmt Querschnittsleistungen und Sachmittel des Kreises in Anspruch und zahlt hierfür eine Pauschalvergütung. Die Krankenhäuser wirken durch die Gestellung von Notärzten im Rettungsdienst mit und erhalten hierfür eine Vergütung. Mit der Buchführung und der Erstellung des Jahresabschlusses wurde ein Steuerberater beauftragt. Die Prüfung wird von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgenommen. Auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen sind die ungedeckten Kosten des Rettungshubschraubers (RTH) Christoph 9 sowie der Intensivtransporthubschrauber (ITH) Christoph Rheinland und Christoph Westfalen von allen Mitgliedern der Trägergemeinschaften anteilig zu übernehmen. Weiterhin sind die ungedeckten Kosten der Stadt Moers für die rettungsdienstliche Versorgung der Gemeinde Rheurdt zu erstatten. Es wird davon ausgegangen, dass die Stadt Moers wie bisher eine 100%-ige Kostendeckung erreicht. 6 Für das Stammkapital und den Kassenbestand sind Zinserträge zu erwarten. 7 Für aufgenommene Kredite fallen Zinszahlungen an.
8 8 III. Vermögensplan 2018 Finanzierungsmittel (Einnahmen) A n s a t z Ansatz Ergebnis Verpflichtungs ermächtig EUR EUR EUR EUR Erl. 1. Verkaufserlöse Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Gebäude Entnahme aus Rücklagen Finanzierungsüberschuss aus Vorjahren Kredite Verfügbare Mittel insgesamt
9 9 Finanzierungsbedarf (Ausgaben) A n s a t z Ansatz Ergebnis Verpflichtungs ermächtig EUR EUR EUR EUR Erl. 1. Investitionen 6 - Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen Beschaffung von Krankenkraftwagen Neuanschaffung Leitstellentechnik Technische Einrichtung des Leitstellenneubaus Neubau einer Rettungswache in Rees Neubau einer Rettungswache in Geldern Neubau einer Rettungswache in Goch Neubau einer Rettungswache in Emmerich am Rhein Einrichtung der Rettungswache in Emmerich am Rhein Rettungswachen in Kalkar und Wachtendonk Tilgung von Darlehen Rückführung von Rücklagen Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren Benötigte Mittel insgesamt Zuschussbedarf (-) / Überschuss
10 10 Erläuterungen zum Vermögensplan: Nr. Bezeichnung 1 Aus der Veräußerung ausgesonderter Fahrzeuge und Ausstattungsgegenstände werden die veranschlagten Verkaufserlöse erwartet. 2 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen (siehe Erfolgsplan). 3 Eine Inanspruchnahme von Rücklagen ist im Jahr 2018 nicht vorgesehen. 4 Ein im Wirtschaftsjahr 2016 entstandener Finanzierungsüberschuss oder Finanzierungsfehlbetrag ist 2018 zu veranschlagen. 5 Zur Finanzierung der Ausgaben ist die Inanspruchnahme von Kreditmitteln vorgesehen. 6 Im Jahr 2018 sind folgende Beschaffungen geplant: - Ausrüstungsgegenstände Euro - Kofferaufbau für 8 Rettungswagen Euro - Beschaffung von hydraulischen Fahrtragen sowie Be- und Entladesystemen für die 8 RTW Euro - Ausbau von 3 Krankentransportwagen Euro - 6 Notarzteinsatzfahrzeuge Euro - Leitstellentechnik Euro
11 11 Nr. Bezeichnung Bei den Ausrüstungsgegenständen werden notwendige Ergänzungen, Erneuerungen und weitere Modernisierungen der medizinischtechnischen Ausstattung der Rettungsdienstfahrzeuge vorgenommen. Die Beschaffung der in den Jahren 2017 und 2018 erforderlichen Rettungsdienstfahrzeuge musste neu geplant werden. Die Basisfahrzeuge für die Krankentransportwagen (KTW) und Rettungswagen (RTW) wurden im Jahre 2017 komplett beschafft. Bei den KTW werden die Kosten für den Ausbau von drei Fahrzeugen und bei den RTW die Kosten für die Kofferaufbauten aller Fahrzeuge einschließlich der Fahrtragensysteme erst in 2018 fällig. Die sechs Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) sollen komplett im Jahre 2018 ersetzt werden. Durch nicht vorhersehbare Ausfälle von Fahrzeugen kann eine vorzeitige Auftragsvergabe dringend erforderlich werden. Aus diesem Grunde wird eine Verpflichtungsermächtigung veranschlagt, damit bei Bedarf bereits vor Inkrafttreten des Wirtschaftsplanes 2019 entsprechende Aufträge erteilt werden können. In der Neufassung des Rettungsdienstbedarfsplanes ist die technische Einrichtung des Leitstellenneubaus vorgesehen. Nach der bisherigen Kostenkalkulation entfielen hierfür rd Euro auf den Rettungsdienst. Nach neueren Erkenntnissen ist aber noch die Einrichtung der jetzigen Leitstelle vorab technisch zu ergänzen. Aus diesem Grunde werden hierfür Euro veranschlagt. Die angeschaffte Ausstattung wird dann später in dem Leitstellenneubau weiter verwendet. Die verbleibenden Kosten von Euro für die technische Einrichtung des Neubaus werden voraussichtlich im Jahre 2019 fällig. Es ist aber eine Verpflichtungsermächtigung zu veranschlagen, damit bei Bedarf bereits vor Inkrafttreten des Wirtschaftsplanes 2019 entsprechende Aufträge erteilt werden können.
12 12 Nr. Bezeichnung Weiterhin ist in der Neufassung des Bedarfsplanes auch die Errichtung bzw. die Sanierung von Rettungswachen vorgesehen. Vorbehaltlich der noch durch den Kreistag zu fassenden Beschlüsse werden die voraussichtlichen Gesamtkosten für diese Bauvorhaben wie folgt veranschlagt: Rettungswache Emmerich am Rhein Mit dem Bau der Rettungswache Emmerich am Rhein soll nun im Jahre 2018 begonnen werden. Die Baumaßnahme wird voraussichtlich im Jahre 2020 abgeschlossen. Um bei Bedarf notwendige Aufträge bereits 2018 erteilen zu können, werden auch entsprechende Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt. Gesamtkosten (einschließlich Grunderwerb und Nebenkosten) davon zu veranschlagen als: - Ausgabeermächtigung Verpflichtungsermächtigung rd Euro Euro Euro Die Restbaukosten und die voraussichtlichen Einrichtungskosten von Euro werden für 2020 vorgesehen. Rettungswachen Kalkar und Wachtendonk Es wird derzeit geprüft, ob die Sanierung der Rettungswache Wachtendonk ebenfalls in den Jahren 2018 / 2019 durchgeführt werden kann. Ebenso wird der Bau einer Rettungswache in Kalkar geprüft. Um handlungsfähig zu sein, werden als Ausgabeermächtigung und Verpflichtungsermächtigung jeweils Euro veranschlagt.
13 13 IV. Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung A. Übersicht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplans Wirtschaftsjahr EUR EUR EUR EUR EUR 1. Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Personalaufwand Abschreibungen Sonst. betriebl. Aufwendungen Sonst. Zinsen u. ähnl. Erträge Zinsen u. ähnl. Aufwendungen Jahresüberschuss / -fehlbetrag
14 14 B. Übersicht über die Entwicklung der Auszahlungen und der Deckungsmittel des Vermögensplans Finanzierungsmittel (Einnahmen) Wirtschaftsjahr EUR EUR EUR EUR EUR 1. Verkaufserlöse Abschreibungen Entnahme aus der Rücklage Finanzierungsüberschuss aus Vorjahren Kredite Verfügbare Mittel insgesamt
15 15 Finanzierungsbedarf (Ausgaben) Wirtschaftsjahr EUR EUR EUR EUR EUR 1. Investitionen Tilgung von Darlehen Rückführung von Rücklagen Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren Benötigte Mittel insgesamt Zuschussbedarf (-) / Überschuss
16 16 V. Stellenübersicht Stellenübersicht A - Im Rettungsdienst des Kreises Kleve tariflich Beschäftigte - Entgeltgruppe Zahl der Stellen 2018 Zahl der Stellen 2017 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am c 5 5-9b 5 5-9a N Gesamt Im Stellenplan werden stets ganze Stellen aufgeführt; die tatsächliche Besetzung soll wie folgt vorgenommen werden: Rettungsdienstpersonal 170,5 Kreisleitstelle 11,0 Rettungsdienstverwaltung 4,5 Gesamt 186,0
17 17 Stellenübersicht B - Im Rettungsdienst des Kreises Kleve beschäftigte Beamte (nachrichtlich) - Besoldungsgruppe Zahl der Stellen 2018** Zahl der Stellen 2017 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am A A A A A A A 9 mz* A A Gesamt * mit Zulage ** Entwurf des Stellenplans Im Stellenplan werden stets ganze Stellen aufgeführt; die tatsächliche Besetzung soll wie folgt vorgenommen werden: Kreisleitstelle 10,0 Rettungsdienstverwaltung 3,2 Gesamt 13,2
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