Planfeststellung. für die A 31. Emden Leer. Anbau von Standstreifen zwischen AS Riepe und AS Neermoor

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1 Unterlage 1 Neubau Autobahn 31 Ausbau der Kreisstraße Von km 19,575 bis km 9,437 Nächster Ort: Riepe/ Neermoor Baulänge: 10,138 km Länge der Anschlüsse: - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Oldenburg Planfeststellung für die A 31 Emden Leer Anbau von Standstreifen zwischen AS Riepe und AS Neermoor in den Gemeinden Ihlow und Moormerland Landkreise Aurich und Leer Erläuterungsbericht Aufgestellt: Oldenburg, den Nieders. Landesbehörde für Straßenbau u. Verkehr Geschäftsbereich Oldenburg Im Auftrage: gez. Bley..

2 A 31 - Anbau von Standstreifen zwischen AS Riepe und AS Neermoor Seite 1 von Darstellung der Baumaßnahme Planerische Beschreibung Straßenbauliche Beschreibung Notwendigkeit der Baumaßnahme Vorgeschichte der Planung mit Hinweisen auf vorangegangene Untersuchungen und Verfahren Darstellung der unzureichenden Verkehrsverhältnisse mit ihren negativen Erscheinungformen Raumordnerische Entwicklungsziele Anforderungen an die straßenbauliche Infrastruktur / Verkehrsprognose Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen Beschreibung der Baumaßnahme Beschreibung der Baumaßnahme Kurze Charakterisierung von Natur und Landschaft im Untersuchungsraum Varianten Technische Gestaltung der Baumaßnahme Trassierung Entwurfsgeschwindigkeit Zwangspunkte Berücksichtigung von Umfeld und Umwelt bei der Trassierung Ergebnisse der Sichtweitenanalyse Querschnitt Begründung und Aufteilung des Querschnitts Querneigungen Befestigung der Fahrbahn, der Standstreifen und der Wirtschaftswege Gestaltung der Böschungen Kreuzungen und Einmündungen, Änderungen im Wegenetz Anschlussstelle Riepe Anaschlussstelle Neermoor Baugrund / Erdarbeiten Entwässerung Ingenieurbauwerke Straßenausstattung Besondere Anlagen Öffentliche Verkehrsanlagen Leitungen Maßnahmen zur Minimierung von Umweltbeeinträchtigungen Lärmschutzmaßnahmen Maßnahmen in Wassergewinnungsgebieten Maßnahmen zur Sicherung des kohärenten Netzes "Natura 2000" Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung von Beeinträchtigungen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Kompensation von Beeinträchtigungen Gestaltungsmaßnahmen zur Eingrünung der Straße Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete Luftschadstoffe Kostenträger Verfahren zur Erlangung der Baurechte Durchführung der Baumaßnahme... 18

3 A 31 - Anbau von Standstreifen zwischen AS Riepe und AS Neermoor Seite 2 von Darstellung der Baumaßnahme 1.1 Planerische Beschreibung Bei dem vorliegenden Entwurf handelt es sich um den Anbau von Standstreifen und die Verlängerung von Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen der Knotenpunkte zwischen den Anschlussstellen (AS) Riepe (Bau-km = Betr.-km 19,575) und Neermoor (Bau-km = Betr.-km 9,437). Die Baumaßnahme ist Teil des geplanten Ausbaus (Standstreifenanbau und Fahrbahnsanierung) der A 31 von der AS Emden-Ost bis zur AS Neermoor. Der Ausbau des nordwestlich angrenzenden Streckenabschnittes der A31 von der AS Emden-Ost bis zur AS Riepe (Betr.-km 19,550 bis Betr.-km 26,577) ist bereits erfolgt. Die geplante Verbreiterung der Autobahn erfolgt für beide Richtungsfahrbahnen um je 2,00 m. Die Standstreifen erhalten eine Breite von 2,50 m, die Fahrstreifen werden von derzeit 3,75 m auf 3,50 m Breite reduziert. Der Anbau der Standstreifen erfolgt zusammen mit der Fahrbahnsanierung (Hocheinbau) der beiden Fahrstreifen. Die Lage und Höhe der Standstreifen ist direkt gekoppelt an die Achse und Gradiente, die für die Sanierung der Fahrstreifen zugrunde gelegt wurde. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen geplant: - beidseitiger Anbau von Standstreifen - Verlängerung der Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen an den Anschlussstellen Riepe und Neermoor - Verbreiterung der Brücken (Unterführungen von Wegen und Gewässern) - Anpassung der Böschungen und Dammlagen - Verlegen der parallel zur Autobahn verlaufenden vorhandenen Wirtschaftswege - Rückbau von vorhandenen Nothaltebuchten und Anlage von neuen Notrufsäulenstandorten - Abriss eines Gebäudes westlich der Autobahn im Bereich der AS Neermoor - Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft

4 A 31 - Anbau von Standstreifen zwischen AS Riepe und AS Neermoor Seite 3 von 19 Lage im vorhandenen bzw. geplanten Straßennetz Die A 31 (Leer Emden) zwischen der AS Neermoor und der AS Emden-Ost wurde in den 1970er Jahren mit einem Straßenquerschnitt 22 gebaut und war damit der erste Abschnitt im Rahmen der Anbindung des ostfriesischen Raumes an das bundesweite BAB-Netz. Später erfolgte der Weiterbau der A 31 in Richtung Süden. Der letzte Abschnitt (Autobahnkreuz Schüttorf) wurde im Dezember 2004 freigegeben, so dass jetzt eine durchgehende Verbindung zwischen Emden und dem Ruhrgebiet besteht. Der hier betrachtete Streckenabschnitt wurde abschnittsweise gebaut wurde zunächst der Abschnitt von Neermoor bis Riepe, Fahrtrichtung Emden als B 530 für den Verkehr freigegeben. Die weiteren Abschnitte von Riepe bis Emden-Ost, Richtungsfahrbahn (Rifa) Emden und von Emden-Ost bis Neermoor, Rifa Leer wurden bis 1977 fertiggestellt. Die Widmung zur Bundesautobahn 31 erfolgte jedoch erst im Jahr Die A 31 ist für den gesamten ostfriesischen Raum von großer Bedeutung, insbesondere für den Emder Hafen, das VW-Werk in Emden, für die ostfriesischen Badeorte an der Nordseeküste und für die ostfriesischen Inseln. Darüber hinaus hat die A31 durch ihre Lage unweit der holländischen Grenze auch für den Nord-Süd-Verkehr in den Niederlanden an Bedeutung gewonnen. Im näher zu betrachtenden Planungsraum beginnt der geplante Ausbauabschnitt ca. 3,0 km südlich der Ortschaft Riepe an der dortigen AS und endet ca. 1,3 km nördlich von Neermoor an der AS Neermoor. Die Baumaßnahme befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinden Ihlow (Landkreis Aurich) und Moormeerland (Landkreis Leer). Die vorhandene Trasse der A 31 verläuft zwischen der AS Riepe und der AS Neermoor durch eine relativ flache Landschaft. Die an die Autobahn angrenzenden Flächen werden überwiegend als Grünund Weideland, seltener als Ackerland genutzt. Kennzeichnend für das Plangebiet sind mehrere breite Fließgewässer, die die Trasse der Autobahn queren. Die Baumaßnahme verläuft auf längeren Abschnitten innerhalb wichtiger Bereiche sowohl für den Naturschutz (FFH Gebiet Fehntjer Tief und Umgebung, Vogelschutzgebiet Fehntjer Tief ) als auch für den Wasserschutz (Wasserschutzgebiet Tergast ). Abgesehen von einzelnen bebauten Grundstücken angrenzend an die Autobahn im Bereich der Anschlussstelle Neermoor verläuft die A 31 durch offene Landschaft. Im Planungsabschnitt kreuzen folgende Straßen und Wege die A 31: - Betr.-km Überführung L 1 Friesen Straße (BW NE10), außerhalb der Baustrecke (AS Riepe) - Bau-km 9+583,63 Überführung der K 111 Oldersumer Straße (BW NE7) - Bau-km ,01 Überführung Wirtschaftsweg (BW NE5) - Bau-km ,33 Unterführung Leidsweg (BW NE4b) - Bau-km ,98 Überführung Meedlandstraße (BW NE2) - Bau-km ,87 Überführung der L 14/ B 70 Osterstraße (BW NE1) (AS Neermoor) 1.2 Straßenbauliche Beschreibung Die A 31 gehört zur Straßenkategorie AS I gemäß den Richtlinien für die Anlage von Autobahnen, Ausgabe 2008 (RAA 2008) mit großräumiger Verbindungsfunktion. Die Länge der Baustrecke beträgt 10,138 km. Die Achse der A 31 wird anhand von Baukilometern stationiert. Bezugspunkt ist der Betr.- km 19,575 an der AS Riepe, welcher dem Bau-km (in Zusammenhang mit der Stationierung des Bauabschnitts von Emden-Ost bis Riepe zu sehen) und gleichzeitig dem Beginn der Baustrecke entspricht. Die Streckencharakteristik der vorhandenen A 31 ist gekennzeichnet durch langgezogene Wechsel von Rechts- und Linkskurven mit Kurvenradien von R=3.970 m bis R= m. Der Streckenverlauf zeichnet sich durch nur geringe Längsneigungen aus (bis maximal 1,851 %). Die Fahrbahntrasse der A 31 liegt im überwiegenden Bereich des Planungsabschnittes bis 1,50 m über dem angrenzenden Gelände. Auf zwei Abschnitten, in den Bereichen der Brückenbauwerke über die querenden Tiefs ( Fehntjer Tief bei Bau-km und Rohrichumer Tief bei Bau-km ), verläuft die Autobahn auf höheren Dammlagen bis maximal 6,00 m über angrenzendem Gelände. Die vorhandene Streckencharakteristik wird durch den geplanten Anbau der Standstreifen nicht verändert.

5 A 31 - Anbau von Standstreifen zwischen AS Riepe und AS Neermoor Seite 4 von 19 Der Abschnitt zwischen der AS Emden-Ost und der AS Neermoor wurde nach damaligen Richtlinien mit folgenden Breiten ausgeführt: einen 2,00 m breiten Mittelstreifen und zwei Fahrbahnen, die jeweils aus zwei 3,75 m breiten Fahrstreifen bestehen, zuzüglich eines beidseitigen 0,50 m breiten Randstreifens. Jede Fahrbahn ist 8,50 m breit bituminös befestigt, Standstreifen fehlen. Die Bankette weisen durchgehend eine Breite von 1,00 m bis 1,50 m auf. Über- und Unterführungsbauwerke wurden ohne entsprechende Breitenreserven für spätere Standstreifen erstellt. Der Planungsabschnitt zwischen der AS Riepe und der AS Neermoor besitzt 10 Nothaltebuchten mit Notrufsäulen bei Bau-km: (2x) Rifa Leer + Emden Rifa Leer Rifa Emden Rifa Emden Rifa Leer (2x) Rifa Leer + Emden (2x) Rifa Leer + Emden und weitere 10 Nothaltebuchten ohne Notrufsäulen bei Bau.-km: Rifa Leer Rifa Emden (2x) Rifa Leer + Emden Rifa Leer Rifa Emden (2x) Rifa Leer + Emden Rifa Emden Rifa Leer 2. Notwendigkeit der Baumaßnahme 2.1 Vorgeschichte der Planung mit Hinweisen auf vorangegangene Untersuchungen und Verfahren Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Verkehrsabläufe wurde und wird aus der Region (Landkreise, Gemeinden, VW-Werk in Emden) seit Jahren die Forderung nach einem Anbau der fehlenden Standstreifen zwischen der AS Neermoor und der AS Emden-Ost erhoben. Für den Teilbereich von der AS Riepe bis zur AS Emden-Ost ist der Anbau mit Fahrbahnsanierung in den Jahren 2009/2010 erfolgt, so dass jetzt nur noch der Teilbereich von der AS Neermoor bis zur AS Riepe verbleibt. Mit der Planung wurde im Jahr 2007 begonnen, es erfolgte zunächst eine Biotoptypenkartierung und eine faunistische Bestandsaufnahme. Die Planung wurde in mehreren fachspezifischen Abstimmungsterminen eingehend mit den Fachbehörden, einzelnen Verbänden und Gutachtern diskutiert. So fanden unter anderem folgende Termine statt: - Mehrere Abstimmungstermine: Vorstellung Entwurf hinsichtlich Straßenentwurf, Schalltechnik und Naturschutz - Abstimmungstermin Naturschutz am mit der Naturschutzstation Fehntjer Tief und den zuständigen Landkreisen - Abstimmungstermin wasserwirtschaftliche Belange am mit den zuständigen Entwässerungsverbänden, Landkreisen, Stadtwerken und der Sielacht - Abstimmungstermin Naturschutz und Artenschutz am mit der Naturschutzstation Fehntjer Tief und den zuständigen Landkreisen - Abstimmungstermin Naturschutz und Artenschutz am mit den zuständigen Landkreisen und Vogelkundler/in - Abstimmungstermin Naturschutz und Artenschutz am mit den zuständigen Landkreisen

6 A 31 - Anbau von Standstreifen zwischen AS Riepe und AS Neermoor Seite 5 von Darstellung der unzureichenden Verkehrsverhältnisse mit ihren negativen Erscheinungformen Das Verkehrsaufkommen auf der A 31 hat sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht (DTV 1995 = FZ/24h). Im Rahmen der allgemeinen Verkehrszählung 2005 wurde für den Abschnitt zwischen Riepe und Neermoor folgende Verkehrsbelastung ermittelt: DTV 2005 GV FZ/24h FZ/24h = 10,8% bzw. SV FZ/24h = 8,7% Der Lückenschluss der A 31 im Bereich Schüttorf, der 2004 freigegeben wurde, ist ein Grund für diesen deutlichen Verkehrszuwachs. Das Verkehrsaufkommen unterliegt zeitlichen Schwankungen, so sind in den Ferien- und Urlaubszeiten, wenn viele Urlauber zu den touristisch interessanten Nordseebädern und Ostfriesischen Inseln unterwegs sind, die Verkehrsmengen deutlich höher. In diesen Zeiten ist die Gefahr, ausgehend von Fahrzeugen, die auf dem rechten Fahrstreifen in Folge von Unfällen oder anderen Gründen liegen bleiben besonders groß. Liegen gebliebene Fahrzeuge können wiederum zu erheblichen Verkehrsstauungen führen und erhöhen die Gefahr von Verkehrsunfällen. Die Problematik der fehlenden Standstreifen wird verstärkt durch die notwendigen Unterhaltungsarbeiten an Böschungen und Gräben. Diese können nur vom Hauptfahrstreifen aus durchgeführt werden, weil sie durch die teilweise schwierigen topographischen Gegebenheiten (mehrere Oberflächengewässer queren die A 31) oder die ungünstigen Bodenverhältnisse (Niedermoorböden) landseitig oft nur schwer bis gar nicht erreichbar sind. Eine zeitweilige Sperrung des rechten Fahrstreifens für die Unterhaltung/ Pflege wird dann unumgänglich. Um etwaige Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses und potentielle Unfälle zu vermeiden, wurden entsprechende Nothaltebuchten mit Notrufsäulen und später zusätzliche, provisorische Nothaltebuchten ohne Notrufsäulen entlang der Autobahn errichtet. Aus Gründen der unzureichenden Verkehrssicherheit und wegen Schäden an der Fahrbahn wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf maximal 100km/h begrenzt. 2.3 Raumordnerische Entwicklungsziele Gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über Raumordnung und Landesplanung (NROG), 2 Ziff. 7 soll die Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur als wesentlicher Bestandteil eines nach innen und außen vernetzten Wirtschaftsraumes und als zentrale Voraussetzung für Mobilität, Wachstum und Beschäftigung unter Berücksichtigung von Umweltverträglichkeit und Ressourcenschonung in allen Teilräumen gesichert und ausgebaut werden. Der vorgesehene Ausbau der A 31 dient diesem Ziel. 2.4 Anforderungen an die straßenbauliche Infrastruktur / Verkehrsprognose Es wurde eine Verkehrsprognose nach dem Verkehrsmodell Niedersachsen für das Jahr 2025 erstellt. Laut dieser Prognose ergeben sich folgende Verkehrszahlen: DTV FZ/24h SV tags 9,0% SV nachts 12,30% Laut vorstehender Verkehrsprognose für 2025 ist in den nächsten Jahren mit einem deutlichen Verkehrszuwachs zu rechnen. Umso wichtiger wird diese Baumaßnahme. Der Anbau der Standstreifen wird die Verkehrssituation verbessern, in dem der Verkehrsablauf bei Gefahrensituationen oder Unterhaltungsarbeiten sicherer und leistungsfähiger gestaltet wird.

7 A 31 - Anbau von Standstreifen zwischen AS Riepe und AS Neermoor Seite 6 von 19 Das zuständige Autobahnpolizeikommissariat befürwortet den Anbau der Standstreifen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. 2.5 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen Die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Autobahn wird sich positiv auf die Vermeidung von zusätzlichen Abgasemissionen in Folge von möglichen Verkehrsstockungen und Staus auswirken. Der Kraftstoffverbrauch wird durch einen stetigeren Verkehrsablauf verringert. Durch die Verringerung von Verkehrsproblemen und Verkehrsstaus, z.b. durch Unterhaltungsarbeiten vom Hauptfahrstreifen aus, werden die Nebenstrecken der A31 durch das Ausbleiben von Ausweichverkehr entlastet. 3. Beschreibung der Baumaßnahme 3.1 Beschreibung der Baumaßnahme Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um eine beidseitige Verbreiterung der Autobahn um 2,00 m. Durch die zusätzliche Reduzierung der Breiten des Haupt- und des Überholfahrstreifens von jeweils 3,75 m auf 3,50 m ergibt sich ein 2,50 m breiter Standstreifen je Richtungsfahrbahn. Der 2,00 m breite Mittelstreifen bleibt vorhanden. Die gewählte Linienführung im Grund- und Aufriss ist durch die vorhandene Trassenführung der A31 und der geplanten Fahrbahnsanierung vorgegeben. Die Sanierung der Fahrstreifen erfolgt im Hocheinbau. Im Baustreckenabschnitt sind fünf Überführungsbauwerke vorhanden. Auf die Anlage von Standstreifen wird im Bereich dieser Bauwerke verzichtet, da aufgrund der Standorte der Brückenpfeiler der 3-Feld-Bauwerke nicht genügend Platz für den Anbau zur Verfügung steht. Insgesamt vier Brückenbauwerke (über Fließgewässer) und ein Unterführungsbauwerk (Wirtschaftsweg) werden im Zuge der Baumaßnahme verbreitert. Die Standstreifenbreite wird hier aus Sicherheitsgründen von 2,50 m auf 3,50 m vergrößert. Die Schutzplanken im Bereich der Brücken werden auf einer Länge von 10 m verzogen. Die Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen der Anschlussstellen werden gemäß den RAA (Richtlinien Anlage Autobahn) auf 250 m verlängert. Die vorhandenen 20 Nothaltebuchten werden zurückgebaut. 10 neue Notrufsäulenstandorte werden gemäß der Richtzeichnung Notrufsäulenstandorte an Autobahnen der Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen in entsprechenden Abständen (ca. 2,0 km) wieder errichtet (siehe Lagepläne Unterlage 7). Verdrängte Wirtschaftswege und Entwässerungseinrichtungen werden mindestens in den vorhandenen Abmessungen bzw. nach hydraulischen Gegebenheiten bemessen und wiederhergestellt (siehe Kapitel 4). Im Ausbaubereich werden Schutzeinrichtungen gemäß den Richtlinien Richtlinien für den passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeugrückhaltesysteme (RPS 2009) vorgesehen. 3.2 Kurze Charakterisierung von Natur und Landschaft im Untersuchungsraum Gemäß den Entwürfen der Landschaftsrahmenpläne der Landkreise Aurich und Leer befindet sich der Untersuchungsraum entlang der A 31 in den Landschaftseinheiten Ostfriesische Geest (602) und Emsmarschen (610), und hier in den naturräumlichen Untereinheiten Niederung der Geestabflüsse, Fehntjer Niederung (610.04) und Veenhuser Moorgebiet (602.02). Sie grenzen im Norden an die Ihlower Moorgeest, im Westen an die Spülflächen Riepe, im Süden an die Oldersumer Marsch und im Osten an die Landschaftseinheit Leerer Geest.

8 A 31 - Anbau von Standstreifen zwischen AS Riepe und AS Neermoor Seite 7 von 19 Mit Ausnahme der im näheren Untersuchungsgebiet unter Schutz gestellten Flächen NSG Sandwater, NSG Fehntjer Tief Süd und den FFH Gebieten Fehntjer Tief und Umgebung und Teichfledermaus Gewässer im Raum Aurich, sind die an die A 31 angrenzenden Flächen geprägt durch die Kultivierungstätigkeit des Menschen. Heute überwiegt die landwirtschaftliche Nutzung in Form von Grünlandbereichen feuchter bis nasser Ausprägung. Kleinflächig stehen hecken- und gehölzreiche Bestände angrenzend zur Autobahntrasse. Entlang der Baustrecke befinden sich mehrere Brutvogelgebiete und ein EU-Vogelschutzgebiet (V07). Siehe auch Übersichtskarte zum LBP (Unterlage 12.2). 3.3 Varianten Da es sich um den Anbau von Standstreifen handelt, erübrigt sich die Untersuchung von Varianten. 4. Technische Gestaltung der Baumaßnahme 4.1 Trassierung Der Anbau der Standstreifen ist lage- und höhenmäßig abhängig von der geplanten Fahrbahnsanierung der A 31, die zeitgleich mit dem Anbau der Standstreifen erfolgen soll. Die A 31 weist im Bestand folgende Trassierungselemente auf: min R (Mindestradius) = m min A (Mindestklothoide) = m max s (Höchstlängsneigung) = 1,851 % min s (Mindestlängstneigung) = 0,0 % min q (Mindestquerneigung) = ~ 2,0 % (auf den Brückenbauwerken) max q (Höchstquerneigung) = ~ 2,5 % Achse Gradiente vorh. R min = m ~ R min zulässig m für Querneigung zur Kurvenaußenseite vorh. H min Wanne = m > H Wanne zulässig m vorh. H min Kuppe = m > H Kuppe zulässig m Mit diesen Trassierungselementen werden die Mindestwerte gemäß den Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA), Ausgabe 2008 eingehalten Entwurfsgeschwindigkeit Die vorhandene Autobahn A 31 ist gemäß RAA, Ausgabe 2008, der Straßenkategorie A I (Verbindungsfunktionsstufe großräumig) zuzuordnen. Autobahnen der Straßenkategorie A I werden nach der Entwurfsklasse EKA I entworfen. Entsprechend dieser Entwurfsklasse werden Autobahnen so gebaut, dass keine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit erforderlich ist. Es gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist aufgrund der Trassierung nicht erforderlich, da die Grenzwerte gemäß den RAA für die Entwurfsklasse EKA I A (höchste Entwurfsklasse) nicht überschritten werden. Aufgrund weiterer Einflussfaktoren bzgl. der Verkehrssicherheit kann eine Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen jedoch nicht ausgeschlossen werden. Diese obliegt der zuständigen Verkehrsbehörde.

9 A 31 - Anbau von Standstreifen zwischen AS Riepe und AS Neermoor Seite 8 von Zwangspunkte Da es sich um einen Anbau von Standstreifen handelt, muss auf der gesamten Baustrecke gewährleistet sein, dass Querneigung, Höhe und Lage der Seitenstreifen mit dem geplanten Hocheinbau der Fahrbahnsanierung korrespondieren. Für die Trassierung der Standstreifen gibt es folgende Zwangspunkte: - Planung von Lage und Höhe des Hocheinbaus der Fahrbahnsanierung - Höhe und Lage bestehender Brückenbauwerke (Überführung bzw. Unterführung) - Vorhandene Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen der AS Riepe und der AS Neermoor Die vom Standstreifenanbau betroffenen Brücken der drei überführten Straßen Meedlandstraße, ein Wirtschaftsweg und Oldersumer Straße, wurden als 3-Feld-Bauwerke erstellt. Die lichte Weite des Mittelfeldes beträgt jeweils 22,0 m und ist für die Anlage von Standstreifen zu gering bemessen, d.h. Brückenneubauten wären unumgänglich. Aus wirtschaftlichen Gründen wird im Bereich der Überführungsbauwerke BW NE2 Meedlandstraße (Betr.-km 12,030), BW NE 5 Wirtschaftsweg (Betr.-km 15,530) und BW NE7 Oldersumer Straße (Betr.-km 16,965) daher auf die Anlage von Standstreifen verzichtet. Die Verziehung der Schutzplanken erfolgt gemäß der RPS Generell ist eine erforderliche lichte Höhe von 4,70 m an allen Überführungsbauwerken einzuhalten, hierfür wird die entsprechende Gradiente im Zuge der Fahrbahnsanierung in Teilbereichen geringfügig abgesenkt (siehe Anmerkungen in den Lageplänen Unterlage 7). Von Bau-km bis Bau-km steht nördlich der A 31 eine private Wallanlage (8 m breit und 2 m hoch). Dieser Wall ist im Zuge der Verdrängung von Böschungen und Gräben durch die Baumaßnahme gemäß nachträglicher Genehmigung vom zwischen dem damaligen Straßenbauamt Oldenburg-Ost und dem Eigentümer zu Lasten des Eigentümers zu versetzen oder zu beseitigen. Wegen einer vorhandenen Grundwassermeßstelle in Bau-km wird ein durch die Baumaßnahme verdrängter, nördlich der A 31 verlaufender Wirtschaftsweg auf einer Länge von 70 m verlegt, so dass die Meßstelle an ihrem ursprünglichen Standort verbleiben kann. Am Ende der Baustrecke, südwestlich der AS Neermoor, wird im Zuge der Verbreiterung der Autobahn und der damit verbundenen Anlage von Böschungen und Gräben in ein angrenzendes Privatgrundstück eingegriffen. In Folge des Eingriffs werden die angrenzenden Grundstücke erworben und die Gebäude abgerissen (siehe Unterlage 7, Blatt 16) Berücksichtigung von Umfeld und Umwelt bei der Trassierung Es wurde bei der Baumaßnahme darauf geachtet, die Eingriffe in Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten. Die Bauarbeiten werden ausnahmslos von der Fahrbahn der A 31 ausgeführt, so dass die Bauabwicklung nicht auf die angrenzenden Biotope übergreift. Die 1 m breiten Arbeitsstreifen dürfen für Maschinenbewegungen und Bodenablagerungen nicht benutzt werden, sie dienen lediglich der Abgrenzung des Baubereiches mit einem Wildschutzzaun. Um potentielle Beeinträchtigungen zu verhindern und unvermeidbare Beeinträchtigungen zu kompensieren, wurden entsprechende landschaftspflegerische Maßnahmen erarbeitet (Einzelheiten siehe Kapitel 5). Es wurde anhand von verschiedenen Fachgutachten (Artenschutzbeitrag, FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen) geprüft, in wie weit die Baumaßnahme in geschützte Landschaftsbestandteile eingreifen wird und in welchem Umfang wertbestimmende Tierarten beeinträchtigt sein könnten. Im Falle von möglichen erheblichen Beeinträchtigungen auf vorhandene Naturgüter wurden entsprechende landschaftspflegerische Maßnahmen vorgesehen, um potentielle Störwirkungen zu verhindern (siehe Kapitel 5.4) Ergebnisse der Sichtweitenanalyse Der Standstreifenanbau orientiert sich höhen- und lagemäßig an der vorhandenen A 31 und der geplanten Fahrbahnsanierung.

10 A 31 - Anbau von Standstreifen zwischen AS Riepe und AS Neermoor Seite 9 von 19 Untersuchung der Haltesichtweiten: Anhand der Lagepläne wurde grafisch geprüft, ob die erforderlichen Haltesichtweiten eingehalten werden. Hierfür wurde ein Abstandsmaß von Augpunkt des Fahrers zum Hindernis (angenommen: Schutzplanke Superrail doppelt im Mittelstreifen) von 2,80 m in Anlehnung an Kapitel 5.5 der RAA gewählt. Es wurden beide Richtungsfahrbahnen getrennt voneinander untersucht. Im Ergebnis sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Erreichung der Haltesichtweite notwendig. Auch in den Bereichen der Dammlagen/Brückenbauwerke der Autobahn zur Unterführung der Tiefs und Kanäle werden die erforderlichen Haltesichtweiten eingehalten. Der kleinste Kuppenwert beträgt m und liegt somit über dem Mindestwert gemäß RAA Tabelle 15 für EKA 1 A = m. 4.2 Querschnitt Begründung und Aufteilung des Querschnitts Um dem prognostizierten Verkehrsaufkommen gerecht zu werden und eventuelle Verkehrsstauungen durch Unterhaltungsarbeiten vom Hauptfahrstreifen aus zu vermeiden, ist folgender Straßenquerschnitt vorgesehen (RQ 28 gemäß RAA mit nur 2 m breitem Mittelstreifen): Der seitliche Anbau für die Anlage von Standstreifen beträgt 2,00 m je Richtungsfahrbahn. Durch eine entsprechende Ummarkierung erfolgt eine Veränderung der vorhandenen Fahrstreifenbreiten. Es ergibt sich folgender Querschnitt: Bankett 1,50 m Standstreifen 2,50 m Randstreifen 0,50 m 1. Fahrstreifen 3,50 m 2. Fahrstreifen 3,50 m Randstreifen 0,50 m Mittelstreifen 2,00 m Randstreifen 0,50 m 2. Fahrstreifen 3,50 m 1. Fahrstreifen 3,50 m Randstreifen 0,50 m Standstreifen 2,50 m Bankett 1,50 m Im Bereich der Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen erhöht sich die Fahrbahnbreite der jeweiligen Richtungsfahrbahn um einen Fahrstreifen mit einer Breite von 3,50 m, hierfür entfällt der Standstreifen.

11 A 31 - Anbau von Standstreifen zwischen AS Riepe und AS Neermoor Seite 10 von 19 Die Rampen der AS Riepe und der AS Neermoor haben einen einstreifigen Querschnitt mit Standstreifen bei einer Gesamtbreite von ca. 7,0 m. Sie bleiben unverändert. In folgenden Abschnitten verlaufen parallel zur Autobahn Wirtschaftswege, die entsprechend verlegt werden müssen: - von Bau-km bis Bau-km östlich der A 31 (72 m) - von Bau-km bis Bau-km westlich der A 31 (858 m) - von Bau-km bis Bau-km westlich der A 31 (148 m) - von Bau-km bis Bau-km östlich der A 31 (95 m) Die Wirtschaftswege erhalten folgenden Querschnitt: Bankett befestigte Breite Bankett 1,50 m 3,00 m 1,50 m Für die spätere Unterhaltung der Böschungen und der Straßenseitengräben, die größtenteils von der Autobahn erfolgen wird, werden unter den vorhandenen Überführungsbauwerken unbefestigte Räumwege vorgesehen (siehe Lagepläne Unterlage 7). Zusätzlich werden entlang der A 31 Verbindungen zum vorhandenen Wegenetz geschaffen. Hierfür werden in einigen Bereichen die Straßenseitengräben unterbrochen, verrohrt, und 4 m breite Wildschutzzauntore errichtet (siehe Lagepläne Unterlage 7). Zufahrten zu den angrenzenden, größtenteils landwirtschaftlichen Flächen werden im Zuge der Baumaßnahme in den vorhandenen Abmessungen wiederhergestellt, mindestens aber in 4 m Breite Querneigungen Der vorhandene Querschnitt der A 31 ist im gesamten Planungsabschnitt mit einer Einseitneigung der Fahrstreifen jeweils zur Fahrbahnaußenseite ausgebildet. Die neue Fahrbahn erhält eine Querneigung von 2,5%. Eine Ausnahme stellen die Bereiche der Brückenbauwerke dar, hier wird die Querneigung der Fahrbahn aus technischen Gründen der Querneigung der vorhandenen Brückenbauwerke angeglichen (~ 2%) Befestigung der Fahrbahn, der Standstreifen und der Wirtschaftswege Vorhandener Fahrbahnoberbau Durchgehende Fahrbahn. 3,5 cm Asphaltbeton 3,5 cm Asphaltbinder 5,0 cm Asphaltbinder 18,0 cm 15,0 cm 80 cm Asphalttragschicht Zementverfestigung frostsicheres Material frostsicherer Oberbau Dieser Oberbau entspricht der Bauklasse SV, Zeile 2.2 der RStO 01. Gemäß der Untersuchung von Bohrkernen auf mögliche Teerbestandteile durch das Prüfinstitut Dr. Moll, wurde das Material der Deck- und Binderschicht im gesamten Abschnitt in den Verwertungsbereich 1 eingestuft. Dies entspricht der Bewertung nicht teerbelastet nach den Hinweisen zur umweltverträglichen Verwertung von teerhaltigen Straßenbaustoffen in Niedersachsen (5/1994). Eine Wiederverwendung ist damit uneingeschränkt möglich.

12 A 31 - Anbau von Standstreifen zwischen AS Riepe und AS Neermoor Seite 11 von 19 Auf Brückenbauwerken 3,5 cm Asphalt-Deckschicht 4,0 cm Gussasphalt-Schutzschicht Geplanter Fahrbahnoberbau Die Dimensionierung des Straßenaufbaus der Verbreiterung basiert auf den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 01). Als Ausgangswert wird die Verkehrsbelastung der Zählung von 2005 mit einem DTV von Kfz/24h und einem LKW-Anteil von 8,7 %, das einem DTV SV von Kfz/24h entspricht, zugrunde gelegt. Bei einer Verkehrsfreigabe im Jahr 2015 und einem Nutzungszeitraum von 30 Jahren ergibt sich die bemessungsrelevante Beanspruchung B 2045 = 18,86 Mio Übergänge (Details siehe Formblatt zur Ermittlung der Bauklasse Unterlage 6.1 Blatt 1). Diese Beanspruchung ist der Bauklasse I zuzuordnen. Gewählter Oberbau im Bereich der Fahrbahnverbreiterung: 4,0 cm Deckschicht 8,0 cm Binderschicht 14,0 cm Asphalttragschicht 15,0 cm Schotterschicht frostsicheres Material 80 cm frostsicherer Oberbau Die Dicke des frostsicheren Oberbaus muss gemäß Formblatt (Unterlage 6.1 Blatt 2) mindestens 80 cm betragen. Bei der Herstellung des Straßenoberbaus im Verbreiterungsbereich muss eine ausreichende Verzahnung der alten mit der neuen Befestigung ausgebildet werden. Die Fahrbahnbefestigung der Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen erfolgen in gleicher Bauweise wie die Befestigung der Standstreifen. Wirtschaftswege Die verdrängten Wirtschaftswege werden ordnungsgemäß wieder hergestellt. Der Aufbau richtet sich nach den Richtlinien für den ländlichen Wegebau. Die vorhandenen Wege entlang der Autobahn sind entweder gepflastert oder haben keine geschlossene Decke. Die gepflasterten Wege von Bau-km bis Bau-km (105 m) nördlich der A 31 und von Bau-km bis Bau-km (150 m) südlich der Autobahn erhalten folgenden Aufbau: 8,0 cm Betonsteinpflaster (grau) 3,0 cm Splitt-Sand-Gemisch (Bettung) 20 cm Schottertragschicht Die Wege ohne geschlossene Decke von Bau-km bis Bau-km (75 m) nördlich der A 31 und von Bau-km bis Bau-km (855 m) südlich der Autobahn erhalten folgenden Aufbau: 5,0 cm wassergebundene Deckschicht 30 cm Schottertragschicht

13 A 31 - Anbau von Standstreifen zwischen AS Riepe und AS Neermoor Seite 12 von Gestaltung der Böschungen Im gesamten Bauabschnitt ist eine Verdrängung der seitlichen Böschungen und Gräben notwendig. Der vorhandene Bewuchs im Bereich der Böschungen und Gräben wird gerodet. Teilweise sind zusätzliche Gehölzrodungen auf angrenzenden Flächen zur Autobahn unvermeidlich. Die neuen Dammböschungen werden nach den RAA (Ziffer 4.2.4) mit Regelböschungen ausgebildet. Dämme mit Höhen 2,0 m werden mit einer konstanten Böschungsbreite von 3,0 m mit Ausrundung errichtet. Am Böschungsfuß wird ein den hydraulischen Gegebenheiten angemessener Graben, der mindestens aber die Breite des verdrängten Grabens aufweist, hergestellt. Die Außenbankette werden bis zu den geplanten Schutzplanken mit Schotterrasen befestigt. In Bereichen, in denen keine Schutzeinrichtungen erforderlich sind, wird die Bankettbefestigung in einer Breite von ca. 1,0 m zum Fahrbahnrand mit Schotterrasen hergestellt. Die Grünbereiche der Autobahn werden mit 0,20 m Oberboden wieder neu angedeckt und mit Landschaftsrasen angesät. 4.3 Kreuzungen und Einmündungen, Änderungen im Wegenetz Anschlussstelle Riepe Die Rampen werden an den geplanten Hocheinbau der A 31 angepasst. Der Verzögerungsstreifen der Richtungsfahrbahn Emden wird gemäß den RAA (Richtlinien Anlage Autobahnen) um 100 m auf regelgerechte 250 m verlängert Anschlussstelle Neermoor Die Rampen werden an den geplanten Hocheinbau der A 31 angepasst. Der Verzögerungsstreifen der Richtungsfahrbahn Leer wird um 120 m und der Beschleunigungsstreifen der Richtungsfahrbahn Emden um 100 m gemäß den RAA auf regelgerechte 250 m verlängert. 4.4 Baugrund / Erdarbeiten Für den Unterbau der A 31 zwischen der AS Neermoor und der AS Riepe wurde der vorhandene Untergrund ausgebaggert und mit Sand aufgespült. Die Böschungsneigung des Schüttkegels wird mit 1:1 angenommen. Es ist davon auszugehen, dass der vorhandene Unterbau für die jetzige A 31 ausreichend tragfähig ist. Um den Aufbau und die Tragfähigkeit der Bodenschichten für den Standstreifenanbau (Verbreiterungsbereich) zu ermitteln, wurde im Juli und August 2008 eine erste Bodenuntersuchung der seitlichen Böschungsbereiche der A 31 durchgeführt. Im Rahmen der v. g. Bodenuntersuchung wurde festgestellt, dass die angetroffenen Sande teilweise locker gelagert und mit anderen Bodenarten durchsetzt sind. Näheres ist der Unterlage 9 (Bodenuntersuchung vom ) zu entnehmen. Um eine detaillierte Aussage zur Lagerungsdichte, zum Schichtenverlauf, zur Tragfähigkeit, zu Grundwasserständen, zu Eisengehalten, zu Schadstoffbelastungen, zu geeigneten Behandlungsmöglichkeiten, zu evtl. Weiterverwendungsmöglichkeiten und zu anfallenden Bodenmassen zu bekommen, sind weitere Bodenuntersuchungen im Rahmen der Bauvorbereitung erforderlich. Im Zuge dieser weiteren Untersuchungen werden neben den Böschungsbereichen auch die nach dem Kartenserver des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zu erwartenden Niedermoorböden und die potentiell sulfatsauren Böden entlang der Trasse mit untersucht. Der Umfang der Untersuchungen und die im Ergebnis daraus resultierenden Maßnahmen werden mit den zuständigen Behörden der Landkreise Leer und Aurich abgestimmt.

14 A 31 - Anbau von Standstreifen zwischen AS Riepe und AS Neermoor Seite 13 von 19 Aufgrund der bisherigen Untersuchungen sind nachfolgende Bodenbewegungen zu erwarten: - Unbrauchbaren Boden lösen und abfahren ca m³ - Oberboden abtragen und beseitigen ca m³ - Oberboden abtragen, lagern und wieder andecken ca m³ - tragfähigen Boden liefern und einbauen ca m³ - tragfähigen Boden lösen und wieder einbauen ca m³ Das Befahren mit Maschinen und das Lagern von Böden und Materialien auf den Flächen, die feldseitig der neuen Gräben liegen, ist nach Möglichkeit zu vermeiden, da der Untergrund in diesen Bereichen nicht sehr tragfähig ist und diese Bereiche kaum rückwärtige Anbindungen haben. Des Weiteren liegen diese Bereiche teilweise in naturschutzrechtlich hochwertigen Bereichen (FFH - Gebiete, Vogelschutzgebiete, mesophile Grünländer etc.). Nach der Herstellung der neuen Gräben sollen die Erdarbeiten hauptsächlich von der Fahrbahn aus erfolgen. 4.5 Entwässerung Im Rahmen eines Abstimmungstermins Wasserwirtschaftliche Belange vom wurde eingehend auf die Planung des Anbaus der Standstreifen in Bezug auf die vorhandenen und geplanten Entwässerungseinrichtungen eingegangen. Zu dem Termin waren die Stadtwerke Emden, die betroffenen Landkreise, die Sielacht Moormerland, der Entwässerungsverband Oldersum und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Aurich anwesend. Es bestand Einvernehmen, dass die Straßenentwässerung schadlos über die geplanten Bankette und Böschungen erfolgen kann. Durch die Verbreiterung und Ausrundung der Böschungsbereiche gemäß den RAA werden zusätzliche Versickerungsflächen geschaffen, es sind keine weiteren Entwässerungseinrichtungen notwendig. Im Bereich des Wasserschutzgebietes Tergast erfolgt die Aufstellung von Schutzplanken, um der Gefahr von direkten Gewässerverschmutzungen bei z.b. Verkehrsunfällen entgegen zu wirken. Bei Bau-km (am Brückenbauwerk NE8) sind Vorrichtungen zum Einbringen von Ölsperren vorgesehen. Es soll verhindert werden, dass bei Gefahrensituationen verschmutztes Wasser von den neu geplanten Straßenseitengräben in den Vorfluter Blitz gerät. Durch geplante Böschungstreppen ist die Erreichbarkeit gewährleistet. Auf der gesamten Länge der Baustrecke ist aufgrund der Verbreiterung eine seitliche Verschiebung der vorhandenen Gräben erforderlich, dabei wird jedoch das vorhandene Entwässerungssystem entlang der A 31 nicht verändert. Vorhandene Quer- bzw. Rahmendurchlässe werden entsprechend dem geplanten Straßenquerschnitt angepasst. Die Abmessungen der geplanten Gräben orientiert sich an den vorhandenen Grabenbreiten. Die Sohlbreiten liegen zwischen 0,60 und 0,80 m. Die Böschungsneigung beträgt 1:1,5. Eine Ausnahme stellt das Gewässer II. Ordnung von Bau-km bis Bau-km des Entwässerungsverbandes Oldersum dar. Dieses hat eine Sohlbreite von 1,50 m bis 2,50 m und wird dementsprechend wieder hergestellt. Durch die zusätzliche Versiegelung für die Fahrbahnverbreiterung ergibt sich folgender Mehrabfluss: zusätzliche Versiegelung Richtungsfahrbahn Leer ca m² zusätzliche Versiegelung Richtungsfahrbahn Emden ca m² Summe m² Regenspende für n = 1 gemäß KOSTRA-DWD ,2 l/sha (koordinierte Starkniederschlags-Regionalisierungs-Auswertungen vom Deutschen Wetterdienst) Abflussbeiwert befestigte Fahrbahn Ψ = 0,9 Zusätzlicher Abfluss m² * 0,9 * 97,2 / = 315 l/s. Der geringe Mehrabfluss kann schadlos von den vorhandenen Entwässerungseinrichtungen aufgenommen werden.

15 A 31 - Anbau von Standstreifen zwischen AS Riepe und AS Neermoor Seite 14 von Ingenieurbauwerke Das Überführungsbauwerk NE1 Osterstraße in Betr.-km 9,640 an der AS Neermoor wird zzt. erneuert. Die vorhandenen Widerlager werden zurückgebaut. Die neuen Widerlager werden um 3,00 m weiter nach außen gesetzt. An den übrigen Überführungsbauwerken NE2 Meedlandstraße (Betr.-km 12,030), NE 5 Wirtschaftsweg (Betr.-km 15,530) und NE7 Oldersumer Straße (Betr.-km 16,965) sind keine Änderungen vorgesehen. Das überschüttete Brückenbauwerk NE 4 b zur Unterführung des Wirtschaftsweges Leidsweg in Bau-km wird je Fahrbahnseite um 3,00 m verbreitert. Bei den kreuzenden Gewässern werden die vorhandenen Brückenbauwerke verbreitert. Vorgesehen ist eine beidseitige Verbreiterung von jeweils 3,00 m bzw. 3,25 m. Es sind folgende Brücken betroffen (siehe auch Unterlage 10): Verbreiterung um: BW NE 3 Rorichumer Tief Betr.-km 13,045 3,25 m BW NE 4a Fehntjer Tief Betr.-km 14,735 3,00 m BW NE 6 Sengelsieltief Betr.-km 16,160 3,25 m BW NE 8 Blitz Betr.-km 18,055 3,25 m Für die Verbreiterung des Bauwerkes NE 4 a muss zudem der gesamte Überbau erneuert werden. Um den Zugang zum Gewässer Blitz für evtl. erforderliche Installation von Ölsperren zugänglich zu machen, werden beidseitig des Brückenbauwerks NE8 Böschungstreppen vorgesehen (s. auch Ziff. 4.5). Eine Auflistung der vorhandenen Ingenieurbauwerke erfolgt in der Unterlage Straßenausstattung Die ausgebaute A 31 erhält eine Ausstattung gemäß den entsprechenden Richtlinien für Markierungen, Leiteinrichtungen und Beschilderungen. Abweichende Maßnahmen zu diesen Richtlinien sind nicht vorgesehen. Verdrängte Schutzplanken werden in folgenden Bereichen wieder hergestellt oder neu vorgesehen: In Bereichen des vorhandenen und geplanten Wasserschutzgebietes Tergast, bei Gefahrenstellen (z.b. Brückenbauwerke, Überführungen, andere Hindernisse) und in Bereichen, in denen die Höhendifferenz zwischen der geplanten Fahrbahn und der angrenzenden Grabensohle mehr als 3 m beträgt. Auch im Mittelstreifen der A 31 werden Schutzplanken aufgestellt. Die Art der jeweiligen Schutzeinrichtungen ergibt sich auch aus den Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeugrückhaltesysteme (RPS 2009). Die Schutzplanken sind im Bereich der Überführungsbauwerke, unter denen die Standstreifen fehlen, gemäß der Richtzeichnung Verschwenken von Schutzeinrichtungen vor einer Gefahrenstelle (Bild 9b der RPS 2009) geplant. In Bereichen, in denen die Schutzplanken nicht verschwenkt werden, sondern parallel zur Autobahn verlaufen (z.b. beim Überführungsbauwerk NE1, parallel zum Beschleunigungs-/ bzw. Verzögerungsstreifen), sind die Schutzeinrichtungen gemäß Richtzeichnung Mindestlängen von Schutzeinrichtungen bei zweibahnigen Straßen (Bild 8b aus der RPS 2009) geplant. Die vorhandenen Nothaltebuchten werden aufgenommen. Die Notrufsäulenstandorte werden in den an Bundesautobahnen üblichen Abständen (ca. 2,0 km) wieder hergestellt (siehe Unterlage 7 Lage-

16 A 31 - Anbau von Standstreifen zwischen AS Riepe und AS Neermoor Seite 15 von 19 pläne). Die Notrufsäulen werden gemäß der Richtzeichnung Notrufsäulenstandort vom mit den notwendigen Schutzeinrichtungen ausgestattet. Das vorhandene AUSA Kabel (Autobahn-Selbstwähl-Anlage) verläuft in einem Abstand von mindestens 1,0 m vom Fahrbahnrand der Richtungsfahrbahn Emden. Eine Verlegung des AUSA - Kabels ist entsprechend dem geplanten Straßenquerschnitt erforderlich. Die auf ganzer Länge beidseitig vorhandenen Wildschutzzäune werden wieder hergestellt. Sie werden 0,5 m feldseitig der neu geplanten Grabenoberkante gesetzt. Die neue Grenze verläuft in einem Abstand von 1,0 m von der neu geplanten Grabenoberkante, so dass ein Abstand zwischen Wildschutzzaun und Weidezaun von 0,5 m eingehalten wird. Eine Ausnahme stellen die Bereiche dar, in denen die Gräben durch vorhandene Wirtschaftswege feldseitig unterhalten werden können und im Bereich von zuständigen Entwässerungsverbänden. Hier wird der Wildschutzzaun in die geplante Autobahnböschung gesetzt in einem Abstand von 1,50 m von der Grabenoberkante. 4.8 Besondere Anlagen - entfällt 4.9 Öffentliche Verkehrsanlagen - entfällt 4.10 Leitungen Die Leitungen der öffentlichen Ver- und Entsorgung, die sich im Trassenbereich der Autobahn befinden, werden in erforderlichem Umfang verlegt und während der Bauarbeiten gesichert. 5. Maßnahmen zur Minimierung von Umweltbeeinträchtigungen 5.1 Lärmschutzmaßnahmen Um die Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen beurteilen zu können, wurde eine Schalltechnische Untersuchung auf der Grundlage der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (16. BImSchV) durchgeführt. Im Rahmen dieser Untersuchung wurde für 7 Gebäude entlang der Baustrecke überprüft, ob durch den Anbau von Standstreifen oder die Verlängerung von Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen, Ansprüche auf Lärmschutz bestehen (Lärmvorsorge). Ergebnis: An keinem untersuchten Objekt wurden Ansprüche auf Lärmschutz festgestellt. Eine detaillierte Beschreibung ist der Schalltechnischen Untersuchung (Unterlage 11) zu entnehmen. 5.2 Maßnahmen in Wassergewinnungsgebieten Im Bereich des vorhandenen und des geplanten Wassergewinnungsgebietes Tergast sind auf ganzer Länge beidseitig der Autobahn Schutzplanken gemäß RPS 2009 vorgesehen. Zusätzlich werden im Bereich der Brücke (NE 8) zur Unterführung des Gewässers Blitz Einrichtungen für das kurzfristige Einbringen einer Ölsperre vorgesehen, um eine mögliche Beeinträchtigung durch Schadstoffe im Falle eines Unfalls im Böschungs-/ Grabenbereich der Autobahn zu verhindern.

17 A 31 - Anbau von Standstreifen zwischen AS Riepe und AS Neermoor Seite 16 von Maßnahmen zur Sicherung des kohärenten Netzes "Natura 2000" Im Untersuchungsgebiet befinden sich mehrere Gebiete mit besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung. Von km 14 bis km 16 erstrecken sich nördlich und südlich der BAB 31 das FFH-Gebiet Fehntjer Tief und Umgebung (005) und das EU-Vogelschutzgebiet Fehntjer Tief (V07). Ebenfalls bei km 16 befindet sich 150 m nördlich der Autobahn eine Teilfläche des FFH-Gebietes Teichfledermaus Gewässer im Raum Aurich (183). Etwas weiter entfernt, nördlich der Autobahn, liegen die Naturschutzgebiete Sandwater und Fehntjer Tief Süd. Beinahe auf gesamter Länge der Baustrecke befinden sich avifaunistisch wertvolle Bereiche. Auf einigen Abschnitten befinden sich direkt angrenzend zur Autobahn gemeldete, besonders geschützte Biotope gemäß 30 BNatSchG. Für das FFH-Gebiet Fehntjer Tief und Umgebung und das Vogelschutzgebiet Fehntjer Tief wurden FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen durchgeführt (Unterlage 1b). Ergebnis: Bei Einhaltung der Vermeidungsmaßnahmen VCEF05, V07 und V08 sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele bzw. des Schutzzwecks der Natura-2000-Gebiete zu erwarten. 5.4 Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung von Beeinträchtigungen Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sind Maßnahmen, die im Vorfeld der Baumaßnahme oder während der Baumaßnahme erfolgen sollen um unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft auf ein Minimum zu begrenzen. Generell wird eine Umweltbaubegleitung vorgesehen, die bereits in die Ausführungsplanung mit eingebunden wird. Folgende Maßnahmen sind geplant: S01 Baum- und Gehölzschutz gemäß RAS-LP4 und DIN im Baustellenbereich V CEF 01 Fledermausschutz - Erhalt der Durchlässigkeit von Flugkorridoren am Fehntjer Tief und Rorichumer Tief V CEF 02 Fledermausschutz - Untersuchung der Brückenbauwerke nach potentiellen Fledermausquartieren und Einzelindividuen V CEF 03 Bauzeitenbeschränkung - Rodung der Gehölze nur zwischen dem 01. Oktober und dem 28. Februar des folgenden Jahres erlaubt V CEF 04 Schwalbenschutz Abspannen der Brückenbauwerke mit Netzen vor Baubeginn V CEF 05 Verzicht auf Gehölzpflanzungen auf den Böschungen und Grabenbereichen der Autobahn und Verhindern von sukzessivem Gehölzaufwuchs durch entsprechende Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen V CEF 06 Bauzeitenbeschränkung Für den Schutz von Brutvögeln der offenen bis halboffenen Agrar- und Niederungslandschaften ist der Beginn der Baumaßnahme außerhalb der Brutzeiten, also zwischen Ende Mai und Mitte Februar des folgenden Jahres vorzusehen V07 Vermeidungsmaßnahme mit Schutzfunktion im Sinne der RAS-LP4 für das FFH-Gebiet Fehntjer Tief und Umgebung (z.b. Gewässereinhausung) und gleichzeitig Maßnahme zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Sinne der FFH-Richtlinie für den Le-

18 A 31 - Anbau von Standstreifen zwischen AS Riepe und AS Neermoor Seite 17 von 19 bensraumtyp Fließgewässer mit flutender Vegetation und die geschützte Tierart Steinbeißer. V08 Für den Fall, dass Niedermoorböden mit organomarschen Auflagen in Anspruch genommen werden, sind weiterführende Maßnahmen im Sinne des Bodenschutzes mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Für das FFH-Gebiet Fehntjer Tief und Umgebung sind Managementkonzepte (Eingriffsminimierung) zu erstellen und ggf. weiterführende Maßnahmen (gesondertes Lagern, getrennter Abtransport, Gewässergütemessungen etc.) anzuordnen. Eine detaillierte Beschreibung der Maßnahmen ist dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (Unterlage 12), dem Fachbeitrag Artenschutz (Unterlage 1c) und den FFH-Verträglichkeitsprüfungen (Unterlage 1b) zu entnehmen. 5.5 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Kompensation von Beeinträchtigungen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden getroffen, wenn die Eingriffe in Natur und Landschaft nicht vermieden werden können. Folgende Maßnahmen sind geplant: A01 Anpflanzung von standortgerechten, heimischen Bäumen und Sträuchern im Bereich der AS Neermoor (0,21 ha) E01 Extensivierung von Grünlandflächen für den Wiesenvogelschutz (ca. 8,19 ha) Ersatzgeldzahlung (E02) für die Extensivierung von Grünlandflächen mit integrierten Wiesenvogelschutzmaßnahmen (ca. 3,53 ha) Da Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen einer Ersatzgeldzahlung generell vorzuziehen sind, wird weiterhin versucht, geeignete Ersatzflächen zu erwerben. Die ggf. erforderliche Ersatzgeldzahlung wird gemäß den Vorgaben des BNatSchG es in Abstimmung mit den betroffenen Naturschutzbehörden festgesetzt. Eine detaillierte Beschreibung der Maßnahmen ist dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (Unterlage 12) zu entnehmen. 5.6 Gestaltungsmaßnahmen zur Eingrünung der Straße Gestaltungsmaßnahmen dienen der Eingrünung des Bauvorhabens in die Natur und Landschaft des Plangebietes. Sie sind im eigentlichen Sinne keine Kompensationsmaßnahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, tragen aber zur Kompensation bei. Folgende Maßnahmen sind geplant: G01 Ansaat von Landschaftsrasen auf den Banketten, Böschungen und Grabenbereichen der Autobahn Eine detaillierte Beschreibung der Maßnahme ist dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (Unterlage 12) zu entnehmen.

19 A 31 - Anbau von Standstreifen zwischen AS Riepe und AS Neermoor Seite 18 von Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete Die A 31 verläuft fast ausschließlich außerhalb bebauter Gebiete. Spezielle Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete sind daher nicht erforderlich. 5.8 Luftschadstoffe Der Anbau von Standstreifen bewirkt keine Erhöhung der Verkehrsbelastung. Ein Anstieg der Luftschadstoffkonzentration wird durch diese Maßnahme somit nicht ausgelöst. 6. Kostenträger Kostenträger der Baumaßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland. Dritte sind an den Kosten nicht beteiligt. 7. Verfahren zur Erlangung der Baurechte Zur Erlangung der Baurechte ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gem. 17 bis 17 f. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit den 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVerfG) vorgesehen. 8. Durchführung der Baumaßnahme Aus wirtschaftlichen Gründen ist der Anbau der Standstreifen zeitgleich mit der Sanierung der Fahrbahn vorgesehen. Hinsichtlich der Arbeitsabläufe ergeben sich dadurch erhebliche wirtschaftliche Vorteile bei der Baustelleneinrichtung, der Verkehrssicherung und der Verkehrslenkung. Ferner ist bei gleichzeitigem Einbau des Asphaltes ein ansatzloser Übergang zwischen Fahrstreifen und Standstreifen möglich. Die Maßnahme soll nach Vorliegen der baurechtlichen Voraussetzungen und in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Bundes durchgeführt werden. Zunächst ist der erforderliche Grunderwerb zu tätigen. Landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen, die vor Beginn der Baumaßnahme zum Schutz und zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Natur und Landschaft notwendig sind, werden frühzeitig begonnen. Einzelheiten der Baumaßnahme werden, soweit erforderlich, mit den von der Baumaßnahme betroffenen Eigentümern und sonstigen Beteiligten rechtzeitig abgestimmt. Noch im Jahr 2011 werden weitere Bodenuntersuchungen im Rahmen der Bauvorbereitung durchgeführt, um geeignete Maßnahmen für das erforderliche Bodenmanagement (Ausbau, Lagerung, Abtransport von Böden etc.) zu ermitteln. Die aus den Bodenuntersuchungen resultierenden Maßnahmen werden mit den zuständigen Behörden der Landkreise Leer und Aurich abgestimmt. Bauablauf Die Arbeiten sollen grundsätzlich in zwei Bauphasen erfolgen. Während je Bauphase auf einer Richtungsfahrbahn gebaut wird, wird auf der anderen Richtungsfahrbahn der Verkehr geführt. Ein wesentlicher Zwangspunkt im Bauablauf und den daraus resultierenden Bauzeiten ergibt sich durch den Abbruch und der Erneuerung (mit Verbreiterung) des Brückenüberbaues des Bauwerkes NE 4a über das Fehntjer Tief. Dies macht je Bauphase zwingend eine Vollsperrung jeweils einer Richtungsfahr-

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