Umsetzungsplanung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes (SEPA)

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1 Umsetzungsplanung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes (SEPA) inversion Deutschland 0.3_a SEPA-Überweisungsverfahren (SEPA Credit Transfer Scheme) SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit Scheme) überarbeitete Version 2.0 (November 2007) 1

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Zahlungsverkehr in Deutschland SEPA-Umsetzung in Deutschland Grundsätzliche Aussagen ZKA-Organisationsstruktur zur SEPA-Implementierung Die Arbeit des ZKA-Büros SEPA Wesentliche Schritte in Richtung SEPA Wichtige Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zur Umsetzung der SEPA Wesentliche Zielsetzungen der deutschen Kreditwirtschaft Aktueller Stand der SEPA-Umsetzung in Deutschland Stand zur Umsetzung des SEPA-Überweisungsverfahrens Stand zur Umsetzung des SEPA- Lastschriftverfahrens Anpassung der Kunde-Bank-Schnittstelle Koordinierung des nationalen Beitritts zu den SEPA-Verfahren Anforderungen an die zukünftige Infrastruktur Ausführung der nationalen Tests Geplante Kommunikationsmaßnahmen Der ZKA-Meilensteinplan Zusammenfassung der wesentlichen Herausforderungen aus Sicht der deutschen Kreditwirtschaft Ansprechpartner und Kontakt für die SEPA-Umsetzung in Deutschland

3 1. Einleitung Ein Ziel der Wirtschafts- und Währungsunion ist die Schaffung des Binnenmarktes innerhalb der Europäischen Union von 27 Mitgliedsstaaten. Mit der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion die Einführung der gemeinsamen Währung Euro wird die politische Forderung verbunden, den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area, SEPA 1 ) als Teil dieses Binnenmarktes zu schaffen. Hiermit verbindet die europäische Kreditwirtschaft den Anspruch und die Herausforderung, den Verbrauchern und Firmenkunden zukunftsfähige Zahlungsinstrumente im Massenzahlungsverkehr europaweit zu vergleichbaren Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Wir verstehen die Realisierung der SEPA als ein strategisches Projekt der gesamten europäischen Kreditwirtschaft und unterstützen dieses Ziel uneingeschränkt mit Fokus auf den Euroraum. Dies erfolgt unsererseits auch durch die aktive Mitarbeit im European Payments Council, das für diese Thematik von der europäischen Kreditwirtschaft geschaffene Gremium. Die Realisierung der SEPA ist vom Umfang mit der Euro-Umstellung im bargeldlosen Inlandszahlungsverkehr vergleichbar. Diese war sowohl für die Kreditwirtschaft als auch für die Gesamtheit von Privat- und Geschäftskunden sowie die öffentliche Hand zunächst mit hohen finanziellen und zeitlichen Aufwendungen verbunden, da sowohl Banken- als auch Kundensysteme des Zahlungsverkehrs, der Kontoführung und der Buchführung betroffen waren. Aus diesem Grund halten wir für die Realisierung der SEPA eine Fokussierung auf den Massenzahlungsverkehr und die Festlegung von Basisanforderungen erforderlich, welche auch in Zukunft eine effiziente Abwicklung des Zahlungsverkehrs ermöglichen. 2. Zahlungsverkehr in Deutschland Deutschland stellt, gemessen an der Anzahl aller bargeldlosen Transaktionen, einen der größten Zahlungsverkehrsmärkte in der EU dar. Im europaweiten Vergleich werden Überweisungen und Lastschriften zu einem hohen Prozentsatz genutzt. Der Scheck spielt in Deutschland kaum noch eine Rolle. Die Zahl von Transaktionen mit Debitkarten und Kreditkarten hat sich seit 1999 verdoppelt. In Deutschland werden sie derzeit etwas geringer genutzt als im europäischen Durchschnitt. Der Inlandszahlungsverkehr in Deutschland ist durch große Effizienz und einen sehr hohen Automatisierungsgrad gekennzeichnet. Durch eine stringente Standardisierung und Einsatz industrieller Fertigungsprozesse erreicht die automatisierte Verarbeitung im nationalen Zahlungsverkehr fast 100 Prozent (STP - straight through processing). Der Anteil manueller Korrekturen wurde dadurch nahezu auf Null reduziert. Dieser hohe Automatisierungsgrad führt 1 SEPA-Teilnehmerstaaten sind derzeit gemäß der Definition des EPC: Die 27 EU-/EWR-Mitgliedstaaten, die drei weiteren EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) sowie die Schweiz. 3

4 zu einer Stückkostendegression. Durch die Weitergabe dieser Kostenvorteile an die Kunden sind die Preise für Zahlungsverkehrsdienstleistungen in Deutschland relativ günstig. 3. SEPA-Umsetzung in Deutschland 3.1. Grundsätzliche Aussagen Die deutsche Kreditwirtschaft unterstützt die Bereitstellung der neuen SEPA- Zahlungsinstrumente ab dem Jahr 2008, in Abhängigkeit vom Vorliegen der jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen. Voraussetzung für die Bereitstellung der entsprechenden Angebote ab 2008 ist insbesondere die zeitnahe, erfolgreiche Beendigung der Testaktivitäten. Die SEPA-Zahlungsinstrumente können erst dann genutzt werden, wenn diese nicht nur bei Kreditinstituten, sondern auch bei Kunden und deren jeweiligen Dienstleistern implementiert sind. Für die grenzüberschreitende europaweite und rechtssichere Nutzung des neuen SEPA- Lastschriftverfahrens SEPA Direct Debit Scheme (europäisches Lastschriftverfahren) ist darüber hinaus erst noch die Umsetzung der zukünftigen EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt in das nationale Recht der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten zwingende Voraussetzung. SEPA-Zahlungsinstrumente zukünftig auch für Inlandszahlungen Die Nutzung der neuen SEPA-Zahlungsinstrumente für den Inlandszahlungsverkehr wird durch die deutsche Kreditwirtschaft unterstützt. Aus den Erfahrungen des deutschen Inlandszahlungsverkehrs lässt sich ableiten, dass eine vollständige Ablösung der Inlandsverfahren nur mittel- bis langfristig erreicht werden kann und nicht bis zum Jahr SEPA-Kommunikation Ein intensiver Dialog mit den politischen Institutionen, insbesondere der Europäischen Kommission, dem Europäischen System der Zentralbanken sowie nationalen öffentlichen Einrichtungen und Wirtschafts- und Verbraucherverbänden wird durch den Zentralen Kreditausschuss gewährleistet, um frühzeitig Problemkreise und Hindernisse identifizieren und sachgerechte Rahmenbedingungen erzielen zu können. Nicht nur ein Projekt der Kreditwirtschaft Die Realisierung der SEPA ist nicht nur ein Projekt der Kreditwirtschaft. Letztendlich hängt der Erfolg der neuen Verfahren von der Akzeptanz und der Nutzung durch alle Kunden ab. Eine kritische Masse in der Nutzung der SEPA-Verfahren kann insbesondere nur mit Hilfe der größten Zahlungsverkehrseinreicher erreicht werden. Das sind privatwirtschaftliche Großunternehmen und öffentlich-rechtliche Anwender. In diesem Zusammenhang ist auch die öffentliche Hand gefordert, die SEPA-Verfahren in ihrem eigenen Wirkungskreis einzusetzen, also die Schaffung der SEPA frühzeitig durch Nutzung der SEPA-Verfahren in öffentlichen Einrichtungen zu unterstützen. 4

5 3.2. ZKA-Organisationsstruktur zur SEPA-Implementierung Verbindliche Vereinbarungen für die deutsche Kreditwirtschaft zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs werden unter anderem durch den Zentralen Kreditausschusses (ZKA) erarbeitet. Im ZKA arbeiten die fünf Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft zusammen: Bundesverband deutscher Banken e.v. (BdB), Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v. (BVR), Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v. (VÖB), Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.v. (DSGV), Verband deutscher Pfandbriefbanken e.v. (vdp). Der ZKA versteht sich als Interessenvertretung der deutschen Kreditinstitute. Durch die Zusammenarbeit im ZKA wird eine gemeinsame Meinungs- und Willensbildung in bankrechtlichen, bankpolitischen und bankpraktischen Fragen seitens der deutschen Kreditwirtschaft erzielt. Dazu gehören auch Regelungen zur Standardisierung im Zahlungsverkehr einschließlich der Kartenzahlungssysteme. Weitere Hauptaufgaben des ZKA sind: Rationalisierung und Standardisierung. Vertretung der gemeinsamen Standpunkte der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände gegenüber den gesetzgebenden Organen, der Regierung, den Behörden sowie bankund finanzwirtschaftlichen Institutionen auf nationaler und europäischer Ebene. Öffentlichkeitsvertretung der deutschen Kreditwirtschaft. Enge Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank Zahlungsverkehrsfragen werden gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank in verschiedenen Arbeitskreisen des Zentralen Kreditausschusses beziehungsweise im übergeordneten Gremium, dem Betriebswirtschaftlichen Arbeitskreis, behandelt. Hierbei geht es unter anderem darum, bestehende Vereinbarungen an veränderte organisatorische, technische und juristische Bedingungen anzupassen. Im Rahmen des SEPA-Projekts besteht von Anfang an zwischen der deutschen Kreditwirtschaft und der Bundesbank eine enge und konstruktive Zusammenarbeit. Beispiel dafür ist unter anderem auch die im August 2006 gemeinsam durchgeführte Pressekonferenz. Darüber hinaus sind in die jeweiligen ZKA-Arbeitskreise unmittelbar Experten der Kreditinstitute und von der Bundesbank aktiv involviert. Um den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum in Deutschland zu realisieren, wurden entsprechende ZKA-Arbeitskreise errichtet, die die Arbeiten des European Payments Council spiegeln. 5

6 Abbildung Nr. 1: Spiegelung der SEPA-Aktivitäten auf nationaler Ebene Spiegelung der SEPA-Aktivitäten auf nationaler Ebene Effiziente und flexible Gestaltung des Euro-Zahlungsverkehrs durch Spiegelung der Arbeiten im EPC. nationale Abkommen ZKA: BdB BVR DSGV VÖB vdp Deutsche Bundesbank Nationale SEPA-Gremien: SEPA Komitee, Lenkungsausschuss, ZKA-Büro SEPA, ZKA-Spiegelarbeitsgruppen, Forum Endnutzer Nationale Ebene EPC EZB Europäische SEPA-Gremien: EPC-Plenum, Coordination Committee, Programm Management Forum (PMF), EPC-Arbeitsgruppen, EPC-Endnutzerforum ggf. europäische und internationale Abkommen Europäische Ebene 3.3. Die Arbeit des ZKA-Büros SEPA Über das ZKA-Büro SEPA koordiniert und gestaltet die deutsche Kreditwirtschaft die SEPA und die Arbeiten des EPC aktiv mit und gewährleistet damit die Vertretung deutscher Interessen. Die Hauptaufgaben und Ziele des ZKA-Büros SEPA sind: Aktive Mitgestaltung des Euro-Zahlungsverkehrs im Rahmen der Selbstregulierung durch Mitarbeit im EPC Abstimmung deutscher Verhandlungspositionen - Festigung und Ausbau der Position der deutschen Kreditwirtschaft im Zahlungsverkehr unter Berücksichtigung der Kundeninteressen Koordinierung, Durchführung, Vor- u. Nachbereitung von Sitzungen der nationalen SEPA-Gremien, mit dem Ziel, die Positionen der deutschen Kreditwirtschaft auf EPC-Ebene einzubringen Kommentierung eingehender EPC-Dokumente, Verfassen von Positionspapieren und Stellungnahmen zu anderen aktuellen Themen und Papieren (z.b. Verordnungs- und Richtlinienentwürfe der EU-Kommission) Enge Einbindung von Institutsvertretern zur Sicherstellung qualitativ hoher und praxisnaher Resultate 6

7 Die Struktur des ZKA-Büro SEPA zur Umsetzung der SEPA Deutsches SEPA Komitee Vertreten: BdB, BVR, Deutsche Bundesbank, DSGV, VÖB Deutsche Delegation EPC-Plenum Vertreten: BayernLB, BdB, BVR, Deutsche Bank, DSGV, DZ BANK, WestLB Forum Endnutzer ZKA-Büro SEPA (als Programm- und Kommunikationsmanager für die Implementierung) ZKA-Arbeitsgruppe SEPA-Implementierung* ZKA- Spiegelarbeitsgruppe SEPA- Zahlungsinstrumente ZKA- Spiegelarbeitsgruppe e-/ m-payments ZKA- Spiegelarbeitsgruppe Karten ZKA- Spiegelarbeitsgruppe Bargeld ZKA- Spiegelarbeitsgruppe Standards ZKA- Spiegelarbeitsgruppe Recht Instituts- und Verbandsvertreter sowie Deutsche Bundesbank * Spiegelung EPC-PMF durch die Einbindung von Instituts-, Verbandsvertretern sowie der Deutschen Bundesbank Abbildung Nr. 2: Struktur des ZKA-Büro SEPA zur Umsetzung der SEPA 3.4. Wesentliche Schritte in Richtung SEPA Die deutsche Kreditwirtschaft hat bereits wesentliche Voraussetzungen für die Implementierung der SEPA im Bereich der Überweisung geschaffen. So haben Bankkunden in Deutschland schon durch das Mite 2003 umgesetzte Konzept der EU-Standardüberweisung (Automationsfähigkeit durch IBAN und BIC) die Möglichkeit, grenzüberschreitende Euro- Überweisungen genauso einfach wie Inlandszahlungen durchzuführen. Diese Möglichkeit wird im hohen Maße genutzt. Dies konnte durch die flächendeckende Ausgabe von IBAN und BIC in den Jahren 2001 bis 2003 erreicht werden. Des Weiteren hat der ZKA die auf europäischer Ebene vereinbarten Standards / EPC- Resolutionen CredEuro (Überweisungslaufzeit von drei Bankgeschäftstagen), Interbank Convention on Payments (Gutschrift des volen Überweisungsbetrages), Receiver Capability (Ereichbarkeit aler Banken über ein PE-ACH) und STP Format Rules (automationsfähige Verfahren), EPC-Resolution IBAN / BIC vom Juni 2005 (strikte Verwendung der IBAN und des BIC) bereits flächendeckend umgesetzt. 7

8 3.5. Wichtige Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zur Umsetzung der SEPA Aus Sicht der deutschen Kreditwirtschaft sind folgende Voraussetzungen und Anforderungen für eine erfolgreiche Realisierung des einheitlichen Euro-Zahlungsraumes unabdingbar: Wahrung des Prinzips der Selbstregulierung Aktive Mitwirkung an der SEPA-Gestaltung durch alle Kreditinstitute und Bankenverbände der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie deren Verpflichtung zur Umsetzung erforderlich Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens Schafung rechtlicher Rahmenbedingungen durch die EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Payment Services Directive, PSD) EU-weite, einheitliche Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht spätestens bis zum 1. November 2009 Zeitlicher Rahmen der SEPA-Umsetzung Angebot entsprechender SEPA-Produkte für Überweisungen und Kartenzahlungen ab Januar 2008 Für EU-weites Angebot des SEPA-Lastschriftverfahrens ist die Umsetzung der EU- Richtlinie über Zahlungsdienste in das nationale Recht in allen EU-Mitgliedstaaten zwingend erforderlich Umsetzungsmaßnahmen werden trotz verspäteter Verabschiedung der PSD ohne Verzögerungen fortgeführt Zur erfolgreichen Implementierung der SEPA sind darüber hinaus folgende vier Ebenen maßgeblich: 8

9 Betrachtungsebenen bei der Einführung der SEPA SEPA-Ebenen Beschreibung Status 1 Verfahrensbeschreibungen Lastschriften Überweisungen Debitkarten Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Beteiligten Detaillierte Prozessabläufe Prozessparameter (z.b. Abwicklungszeiträume) Verabschiedung der EPC- Regelwerke im Juni XML ISO Verabschiedung der technischen Standards SEPA-Standards im Juni 2007 SEPA-Datenformat und SCT- sowie SDD- Implementation Guidelines 3 Ablauf von Clearing und Settlement, z.b. Infrastruktur Verabschiedung PE-ACH / CSMüber SEPA-konforme Infrastrukturen (CSM) Framework V 1.1 im Dezember Geschäftsmodell Angebot der SEPA-Produkte spezifisch nach Kundengruppen institutsindividuelle Entwicklung von Geschäfts- und Preismodellen institutsindividuelle Gestaltung Abbildung Nr. 3: Betrachtungsebenen bei der Einführung der SEPA 3.6. Wesentliche Zielsetzungen der deutschen Kreditwirtschaft Erreichbarkeit der nationalen Banken sicherstellen Grundsätzlich wird die Erreichbarkeit aller Kreditinstitute zum Startdatum des EPC- Interbankenregelwerkes für das SEPA-Überweisungsverfahren zum 28. Januar 2008 angestrebt Stärkung der Nachfrage nach SEPA-Zahlungsverkehrsangeboten Die nachhaltige Nutzung der SEPA-Zahlungsverkehrsinstrumente ist entscheidend für den langfristigen Erfolg der SEPA. Die Kreditinstitute werden im Rahmen ihrer individuellen Produktgestaltung und -vermarktung die Attraktivität der eigenen SEPA- Produktangebote herausstellen, um damit die Wechselbereitschaft ihrer Kunden zu erhöhen. Funktionsfähigkeit der SEPA-Verfahren im Inlandszahlungsverkehr sichern Überweisungen nach den EPC-Interbankenregelungen des SEPA- Überweisungsverfahrens können sowohl im Inland als auch im grenzüberschreiten- 9

10 den Zahlungsverkehr innerhalb der SEPAeingesetzt werden. Es wird daher gewährleistet, dass insbesondere die Angaben wie IBAN und BIC auch im Inlandszahlungsverkehr verarbeitet werden können. Bereitstellung der notwendigen Informationen für die institutsindividuelle Umsetzung Die im Zentralen Kreditausschuss zusammenarbeitenden Spitzenverbände gewährleisten den Informationsfluss zwischen dem European Payments Council und den jeweiligen Mitgliedsinstituten. In der ZKA-Arbeitsgruppe SEPA-Implementierung werden praktische Fragen zur SEPA-Implementierung erörtert. Die diesbezüglichen Ergebnisse werden von den Verbänden gegenüber ihren Instituten kommuniziert. 4. Aktueller Stand der SEPA-Umsetzung in Deutschland Um die definierten Ziele zu erreichen, hat der ZKA eine eigene Struktur zur Umsetzung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes in Deutschland geschaffen und einen entsprechenden Umsetzungsplan erstellt. Der Zeitrahmen der Implementierungsplanung des ZKA orientiert sich im Wesentlichen an vorgegebenen Rahmenbedingungen und dem benötigten Zeitbedarf für die institutsindividuelle Implementierung. Abbildung 4: Zeitstrahl für nationale Umsetzungsplanung 10

11 4.1. Stand zur Umsetzung des SEPA-Überweisungsverfahrens Das SEPA-Überweisungsverfahren (SEPA Credit Transfer Scheme) fasst Vorgaben bereits bestehender europäischer Vereinbarungen zur Abwicklung grenzüberschreitender Überweisungen in Euro zu einem einheitlichen Konzept zusammen und gewährleistet damit ein europäisches Standardverfahren für den Massenzahlungsverkehr. Die Grundlage bildet hier die in Deutschland seit dem Jahr 2003 angebotene EU-Standardüberweisung. Die deutsche Kreditwirtschaft unterstützt die Bereitstellung des SEPA-Überweisungsverfahrens ab dem 28. Januar So wurde z. B. von der deutschen Kreditwirtschaft bereits ein Vordruck für die beleghafte Auftragserteilung abgestimmt. Darüber hinaus wird institutsindividuell auch an der Umsetzung der SEPA-Fähigkeit von Online- und Electronic Banking- Anwendungen gearbeitet. Abbildung Nr. 5:Vordruck uro-überweisung Quelle: Merkblatt Hinweise zu weiteren Zahlungsverkehrsvordruck-Standards (2007) 4.2. Stand zur Umsetzung des SEPA- Lastschriftverfahrens Mit den EPC-Regelwerk für das SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit Scheme) wird erstmals auch für grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge im Binnenmarkt ein Zahlungsinstrument geschaffen. Obwohl der für den europaweiten Einsatz der Regelungen des SEPA-Lastschriftverfahrens zwingend erforderliche einheitliche Rechtsrahmen erst zum 1. 11

12 November 2009 umgesetzt werden soll, hat die deutsche Kreditwirtschaft bereits Maßnahmen zur Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens unternommen und prüft derzeit weitere Rahmenbedingungen. Hierzu gehören unter anderem: Definition des Vergabeverfahren für die neue Gläubigeridentifikationsnummer (Creditor Identifier) in Deutschland, das über die Deutsche Bundesbank erfolgen wird, Prüfung der Möglichkeit einer zeitnahen Zeichnung auf EPC-Ebene, Technische Vorbereitungen auf Institutsebene, Prüfung und Entwicklung von Möglichkeiten zum Angebot von optionalen Zusatzdienstleistungen (AOS) bei Überweisungen und Lastschriften durch die Kreditinstitute 4.3. Anpassung der Kunde-Bank-Schnittstelle Für die Umsetzung der SEPA-Verfahren wird die deutsche Kreditwirtschaft elektronische Einreichungswege zur Verfügung stellen.sowohl die Anlage 3 ( Spezifikation der Datenformate ) des DFÜ-Abkommens als auch die FinTs-Spezifikation werden um die Spezifikationen zur Umsetzung der ISO pain-nachrichten ergänzt. Hierdurch wird die multibankfähige Einreichung von SEPA-Zahlungsaufträgen in Deutschland sichergestellt. Darüber hinaus wurde das in Anlage 3 des DFÜ-Abkommens definierte Format für Kontoauszugsinformationen (MT940) an die SEPA-Anforderungen angepasst Koordinierung des nationalen Beitritts zu den SEPA-Verfahren Die Zeichnung der EPC-Regelwerke (Adherence Agreements) erfolgt für die Mehrheit der deutschen Kreditinstitute direkt über ihren jeweiligen kreditwirtschaftlichen Spritzenverband, ist jedoch grundsätzlich auch durch die teilnehmenden Kreditinstitute selbst möglich. Die deutsche Kreditwirtschaft koordiniert gegenwärtig über den ZKA den Beitrittsprozess für die rund Kreditinstitute in Deutschland. Ziel ist es, dass möglichst alle Banken in Deutschland den EPC-Regelwerken beitreten und damit für SEPA-Zahlungen erreichbar sein werden. Der ZKA, der im Rahmen des Beitrittsprozesses als NASO (National Adherence Support Organisation) fungiert, informiert und unterstützt dabei auch die in Deutschland nicht in einem Verband organisierten Kreditinstitute. 12

13 4.5. Anforderungen an die zukünftige Infrastruktur Im Zuge der Schaffung der SEPA (Single Euro Payments Area) wurde vom EPC (European Payments Council) die Ereichbarkeit ( Receiver Capability ) aler am Zahlungsverkehr teilnehmenden Kreditinstitute vereinbart. Die heutige Entry-Point-Lösung, die für EU-Standardüberweisungen Anwendung findet, existiert im SEPA-Zahlungsverkehr nicht mehr. Um zum Start der SEPA die vollständige Erreichbarkeit aller Teilnehmer sicherzustellen, ist die europaweite Erreichbarkeit der Institute gemäß EPC PE-ACH/CSM-Framework durch direkte oder indirekte Teilnahme an einem Pan-European Automated Clearing House (PE-ACH) erforderlich. Darüber hinaus können SEPA-Zahlungen auch über bestehende Vereinbarungen im nationalen Massenzahlungsverkehr abgewickelt werden. Hierzu gehören insbesondere bilaterale Vereinbarungen, Clearingverbünde und das Elektronische Massenzahlungsverkehrssystem der Deutschen Bundesbank Ausführung der nationalen Tests In der ZKA- Arbeitsgruppe Testen wurden in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank für die Deutsche Kreditwirtschaft eine Testdatenbank sowie konkrete Testszenarien erarbeitet. Das nationale SEPA-Testkonzept wurde im Mai 2007 vom ZKA verabschiedet und veröffentlicht. Die nationalen Tests mit der Deutschen Bundesbank beginnen am 15. Oktober 2007 und enden am 7. Dezember Geplante Kommunikationsmaßnahmen Neben der aktiven Information der Mitgliedsinstitute über die einzelnen Verbände bereitete der ZKA die grundlegende Neugestaltung seiner Homepage und die Erstellung eines nutzerfreundlichen SEPA-Informationsportals vor. Ein reger Informationsaustausch erfolgt zudem zweimal im Jahr im Forum Endnutzer,in dem u. a. die Wirtschafts- und Verbraucherverbände, die Deutsche Bundesbank und Vertreter der öffentlichen Hand vertreten sind Der ZKA-Meilensteinplan Anhand eines detaillierten Meilensteinplans überwacht die deutsche Kreditwirtschaft die termingerechte Umsetzung der SEPA (siehe Abbildung auf der folgenden Seite). Als kritischer Meilenstein wurde die Verabschiedung der Payment Service Directive (PSD) gesehen. Aufgrund der diesbezüglichen Verzögerungen ist daher die Einführung der grenzüberschreitenden SEPA-Lastschrift erst ab November 2009 mit Umsetzung der PSD in nationales Recht möglich. 13

14 Abbildung Nr. 6: Meilensteinplan für die SEPA-Implementierung 14

15 Z E N T R A L E R K R E D I T A U S S C H U S S MITGLIEDER: BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN VOLKSBANKEN UND RAIFFEISENBANKEN E.V. BERLIN BUNDESVERBAND DEUTSCHER BANKEN E.V. BERLIN BUNDESVERBAND ÖFFENTLICHER BANKEN DEUTSCHLANDS E.V. BERLIN DEUTSCHER SPARKASSEN- UND GIROVERBAND E.V. BERLIN-BONN 15

16 Z E N T R A L E R K R E D I T A U S S C H U S S MITGLIEDER: BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN VOLKSBANKEN UND RAIFFEISENBANKEN E.V. BERLIN BUNDESVERBAND DEUTSCHER BANKEN E.V. BERLIN BUNDESVERBAND ÖFFENTLICHER BANKEN DEUTSCHLANDS E.V. BERLIN DEUTSCHER SPARKASSEN- UND GIROVERBAND E.V. BERLIN-BONN 5. Zusammenfassung der wesentlichen Herausforderungen aus Sicht der deutschen Kreditwirtschaft Die wesentlichen Herausforderungen bei der Umsetzung der SEPA sowie mögliche Implementierungsbarrieren aus Sicht der deutschen Kreditwirtschaft bleiben: umfassende Akzeptanz und Nutzung der neuen SEPA-Verfahren durch die Kunden, insbesondere auch für Inlandszahlungen umfassende Nutzung der neuen SEPA-Verfahren durch die öffentliche Hand, die als politischer Treiber des SEPA-Prozesses eine Vorreiterrolle einnehmen sollte Herausstellen der Attraktivität der SEPA-Verfahren im Rahmen der Vertriebsaktivitäten der Kreditinstitute, die eine umfassende Nutzung im grenzüberschreitenden und nationalen Zahlungsverkehr unterstützt Klärung der Frage, ob eine praktikable und aus rechtlicher Sicht akzeptable Lösung gefunden werden kann, wie Einzugsermächtigung im heutigen deutschen Lastschriftverfahren auf das SEPA-Mandat umgestellt werden kann Europaweite einheitliche Verwendung der SEPA-Standards fristgerechte und einheitliche Umsetzung der EU-Richtline über Zahlungsdienste im Binnenmarkt in nationales Recht in den einzelnen Mitgliedstaaten spätestens zum 1. November 2009 Entwicklung einer auf Wettbewerb beruhenden SEPA-Infrastruktur Trennung der AWV-Meldevorschriften vom Zahlungsverkehr 16

17 Z E N T R A L E R K R E D I T A U S S C H U S S MITGLIEDER: BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN VOLKSBANKEN UND RAIFFEISENBANKEN E.V. BERLIN BUNDESVERBAND DEUTSCHER BANKEN E.V. BERLIN BUNDESVERBAND ÖFFENTLICHER BANKEN DEUTSCHLANDS E.V. BERLIN DEUTSCHER SPARKASSEN- UND GIROVERBAND E.V. BERLIN-BONN 6. Ansprechpartner und Kontakt für die SEPA-Umsetzung in Deutschland Bei Fragen und für Auskünfte zur Realisierung der SEPA in Deutschland wenden Sie sich bitte an: ZKA-Büro SEPA (für 2007)2: Deutscher Sparkassen und Giroverband (DSGV) Charlottenstraße 47, D Berlin, Deutschland Phone: +49 (0) 30 / , +49 (0) 30 / sepa@zka.de Homepage und Informationen des Zentralen Kreditausschuss zu SEPA unter: 2 Zum 1. Januar 2008 wechselt die Federführung des ZKA und damit die Anschrift des Zentralen Kreditausschusses auf den Bundesverband deutscher Banken e.v. (BdB), Burgstraße 28, Berlin, Tel. +49 (0) 30/

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