Niederschrift. (Ziffer 10 DA Kreditaufnahme) 4. Bericht des Landesschuldenausschusses an den Landtag. 5. Bestellung eines Berichterstatters
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- Martin Peters
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1 Landesschuldenausschuss Niederschrift über die 55. Sitzung am 26. April 2010 im Hessischen Finanzministerium, Wiesbaden. Tagesordnung 1. Aussprache und Stellungnahme zum 58. Bericht über die Prüfung bei der Landesschuldenverwaltung 2. Bericht des Ministers der Finanzen über die Kreditaufnahmen sowie den Einsatz von Derivaten (Ziffer 10 DA Kreditaufnahme) 3. Information des Ministers der Finanzen über die aktuelle Entwicklung des Kapitalmarkts und der Schulden des Landes 4. Bericht des Landesschuldenausschusses an den Landtag ( 6 Abs. 2 des Gesetzes über Aufnahme und Verwaltung von Schulden des Landes Hessen vom 4. Juli 1949) 5. Bestellung eines Berichterstatters 6. Beschlussfassung über die Kontrolle der Landesschuld im Haushaltsjahr Verschiedenes
2 2 Teilnehmer: Ordentliche Mitglieder des Landesschuldenausschusses Präsident Prof. Dr. Manfred Eibelshäuser (Vorsitzender) Abgeordneter Wolfgang Decker (SPD) Abgeordneter Leif Blum (FDP) Beratende Mitglieder des Landesschuldenausschusses Abgeordneter Frank Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Willi van Ooyen (DIE LINKE) Fraktionsmitarbeiter Stefan Würzbach (Fraktionsassistent DIE LINKE) Hessisches Ministerium der Finanzen Staatsminister Karlheinz Weimar Ministerialdirigent Dr. Martin Worms Ministerialrat Dr. Manfred Birko Regierungsdirektor Dr. Alexander Labermeier Regierungsrat Björn Jödicke Oberamtsrat Dieter Janßen Hessischer Rechnungshof Direktor beim HRH Bernhard Wallis Regierungsdirektor Jörg Balk Regierungsdirektor Christian Müller Regierungsoberrat Dr. Michael Zeising
3 3 Der Vorsitzende des Landesschuldenausschusses, Prof. Dr. Eibelshäuser, eröffnet um 9:40 Uhr die 55. Sitzung des Landesschuldenausschusses und begrüßt die Teilnehmer. Nach Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit ruft der Vorsitzende den Tagesordnungspunkt 1 Aussprache und Stellungnahme zum 58. Bericht des Ausschussvorsitzenden über die Prüfung bei der Landesschuldenverwaltung auf. Von den Ergebnissen der Prüfung, die in Ziffer 8 des Schuldenberichts dargestellt sind, hebt er drei besonders hervor: 1. Die Prüfung des Landesschuldbuchs und der Schuldenverwaltung ergab keine Beanstandungen von erheblicher Bedeutung. 2. Im Schuldbuch wurde eine Garantieerklärung aus der Beteiligung der Wirtschaftsförderung Hessen Investitionsbank AG - HLT an dem Hessen-Hoechst-Chemie/Life-Sciences-Fonds über 43,5 Mio. Euro nachgemeldet. Das Schuldbuch wies damit nicht den tatsächlichen Stand der übernommenen Garantien aus. Das Meldeverfahren ist zu verbessern. 3. Die Dienstanweisung für das Kreditreferat zur Aufnahme von Krediten und zum Einsatz von Derivaten regelt die Arbeitsabläufe, ordnet Kompetenzen zu und verteilt Kontroll- und Dokumentationsverantwortung. Neben dem Schutz der Mitarbeiter soll sie helfen, Fehler im Portfoliomanagement zu vermeiden und Ausfallrisiken zu begrenzen. Sie wurde in Einzelfällen nicht ausrei-
4 4 chend beachtet. Nachteile sind dem Land nach Angaben des Ministeriums der Finanzen hierbei nicht entstanden. Bei der anschließenden Aussprache über den Bericht erkundigt sich der Abgeordnete van Ooyen angesichts der Schuldenhöhe des Landes Hessen nach den Überlegungen zur Umsetzung des ab 2019 geltenden Schuldenverbots. Staatsminister Weimar erläutert, es sei das erklärte Ziel der Landesregierung, der Schuldenlast vor allem durch Einsparungen zu begegnen. Im Übrigen seien die letzten Anträge der Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag dazu kontraproduktiv. Dort fordere DIE LINKE weitere Ausgaben, z. B. bei der Gewerbesteuerumlage. Die Entwicklung der Steuereinnahmen des laufenden Jahres, vor allem bei den Veranlagungssteuern wie Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer sei rückläufig. Nach Auswertung des 1. Quartals 2010 habe sich die Umsatzsteuer lediglich stabilisiert. Die Situation sei unbefriedigend, aber nicht zu ändern. Nach der Krise, die Ende 2008 begonnen habe und bis in die 1. Jahreshälfte 2010 andauere, werde sich an dieser angespannten Situation trotz anziehender Konjunktur aufgrund der Restrukturierung der am Wirtschaftsleben teilnehmenden Unternehmen in den nächsten ein bis zwei Jahren im Hinblick auf die Steuereinnahmen wenig ändern. Grund hierfür seien die dann steuerwirksam werdenden Verluste der Wirtschaft aus der Krise. Seiner Einschätzung nach sei erst frühestens Ende 2011 bzw. Anfang 2012 ein Anstieg der Steuereinnahmen zu erwarten. Das derzeit prognostizierte Wirtschaftswachstum von 1,5 v. H. entspräche einem wirklichen Wachstum von 0,8 v. H.. Die übrigen 0,7 v. H. des Wirtschaftswachstums seien einem statistischen Effekt zuzurechnen. Ein echtes Wachstum von 0,8 v. H. führe aber zu keinem signifikanten Anstieg der Steuereinnahmen. In dieser Situation gebe es zum Sparen keine Alternative. Steuererhöhungen würden zu Ausweichreaktionen führen, da Geschäfte und Vermögen transferiert würden und ein weiterer Verkauf von Staatseigentum nicht vielversprechend sei. Abgeordneter van Ooyen fragt nach, wie das Volumen des Schuldenhaushalts des Landes Hessen bis 2018 gesteuert werden soll, nachdem zuvor Liquidität in Milliardenhöhe losgelöst von der Entwicklung der Realwirtschaft in den Kreislauf gepumpt wurde.
5 5 Staatsminister Weimar antwortet, die hierfür seiner Meinung nach notwendigen Eingriffe in bestehende Strukturen seien nicht hier zu erörtern. Er wiederhole seine Ansicht, wonach Einsparungen zwar schwierig, aber der einzige Lösungsweg seien. Abgeordneter Kaufmann erkundigt sich mit Verweis auf Ziffer 6.2 des Schuldenberichts und die Derivatevereinbarungen des Jahres 2008, inwieweit die Strategie zum Einsatz von Derivaten geändert wurde. Ministerialdirigent Dr. Worms antwortet, es habe keine Änderung der Portfoliostrategie gegeben. Die Nutzung der Derivate sei konsequent. Grund für deren verstärkten Einsatz im Jahr 2008 sei die seinerzeitige Marktsituation gewesen. Ziel des Schuldenmanagements sei, möglichst niedrige Zinsausgaben zu gewährleisten. Man habe in Erwartung steigender Zinssätze für kurze Laufzeiten Derivate vereinbart, mit denen bestehende variable in feste Zinsverpflichtungen gedreht wurden. Den darüber erzielten Festsatz habe man durch die Gewährung von Gläubigerkündigungsrechten zusätzlich verbilligen können. Ob Gläubigerkündigungsrechte gewährt würden, sei eine Frage des operativen Geschäfts. Da in 2008 die Abschläge hierfür sehr attraktiv gewesen seien, habe man sich in stärkerem Maße hierzu entschieden. Der Derivatebestand habe sich quotal jedoch kaum verändert. Abgeordneter Kaufmann fragt nach, ob sich durch die Gewährung der Gläubigerkündigungsrechte im Swap nicht ein erhöhtes Risiko für das Land ergäbe, dass sich bei Ansteigen des Zinsniveaus realisiere, wenn die Gläubiger hiervon Gebrauch machten. Ministerialdirigent Dr. Worms bejaht dies und betont, dass hierin aber auch eine Chance liege. Staatsminister Weimar ergänzt, man habe in diesem Zusammenhang die Konditionen gegenüber den Erwartungen abzuwägen. Im Grundsatz gelte es, als sichere Seite eine feste Zinsvereinbarung anzustreben. Bei den mit Gläubigerkündigungsrechten ausgestatteten Derivaten sei der vereinbarte Festzins für mindestens zwei bis drei Jahre sicher. Hier habe man von der Nutzung dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Es bestünde dann das Risiko, dass die Geschäfte keine allzu lange Laufzeit besäßen. Er verwies auf eine Untersuchung, wonach in den 1990er Jah-
6 6 ren eine ausschließlich variable Verzinsung günstiger gewesen wäre als eine Festsatzverzinsung. Abgeordneter Kaufmann stellt fest, man habe also einen variablen gegen einen festen Zins getauscht, weil ein Zinsanstieg befürchtet worden wäre. Bei einem deutlichen Anstieg des Zinsniveaus drohe die Ausübung der Gläubigerkündigungsrechte, woraus eine Gefahr für das Land resultiere. Er erkundigt sich, welche Annahmen bzw. Vorkehrungen für einen solchen Fall getroffen worden seien. Direktor HRH Wallis führt aus, der auf Seite 45 des Schuldenberichts zur Derivatestrategie dargestellte Sachverhalt sei unstreitig. Der Rechnungshof habe darin eine qualitative Veränderung der Strategie gesehen, weil damit zwar eine Erhöhung der Chancen, aber auch eine Erhöhung der Risiken verbunden sei. Eine Bewertung dieser Veränderung enthalte der Bericht nicht. Regierungsdirektor Dr. Labermeier erläutert, dass in volatileren Zinsmärkten die Gläubigerkündigungsrechte einen höheren Wert hätten. Dementsprechend könnten Schwankungen für einen Bonus zu Gunsten des Landes genutzt werden. Zur Veranschaulichung verweist er auf eine als Tischvorlage verteilte Grafik zur Zinsentwicklung. Auf Nachfrage des Abgeordneten Kaufmann bestätigt Oberamtsrat Janßen, dass anhand der aktuellen Zinsinformationen tatsächlich auch heute schon im Zusammenhang mit der Laufzeit der Schuldenaufnahmen Überlegungen angestellt würden, wie eine Anschlussfinanzierung aussehen könnte. Staatsminister Weimar ergänzt, dass für variable Grundgeschäfte üblicherweise Laufzeiten von max. fünf Jahren vereinbart werden können. Werde ein Swap gekündigt, ende in der Regel auch das entsprechende Grundgeschäft.
7 7 Zum Tagesordnungspunkt 2 Bericht des Ministers der Finanzen über die Kreditaufnahmen sowie den Einsatz von Derivaten (Ziffer 10 DA Kreditaufnahme) berichtet der Staatsminister Weimar über die Platzierung einer Benchmarkanleihe im Mai Diese erfolgte zu einem Zeitpunkt, zu dem die Konsortialbanken schon nicht mehr bereit gewesen seien, nicht verkaufte Stücke in die eigenen Bücher zu nehmen. Für das Land habe deshalb das Risiko bestanden, nicht das ganze Volumen am Markt unterbringen zu können. Aus Gründen der Vorsicht die letzte Benchmarkanleihe wurde 2005 platziert - habe man zunächst nur ein Anleihevolumen von 1 Milliarde Euro angekündigt. Schon eine Stunde nach Eröffnung des Bieterverfahrens sei die Emission bereits dreifach überzeichnet gewesen. Aufgrund dessen konnte der E- missionsspread deutlich reduziert und das Volumen der Anleihe auf 1,5 Milliarden Euro aufgestockt werden. Einen Teil der Schuldenaufnahme habe man vorübergehend in die Geldanlage gegeben. Als besonders vorteilhaft habe sich zudem der Emissionszeitpunkt erwiesen, der in einem Zinstief erfolgt sei. Neben dem zweifellos dazugehörenden Glück habe das Land auch von der Strategie profitiert, für die Kreditaufnahme keine fixen Termine, sondern Zeitkorridore vorzusehen. Anschließend erläutern Regierungsdirektor Dr. Labermeier und Oberamtsrat Janßen die Kreditaufnahme und den Einsatz von Derivaten im Haushaltsjahr 2009 mittels eines Folienvortrags (die Folien sowie eine Kurzinformation für Investoren 2010 wurden zuvor als Tischvorlagen verteilt). Abgeordneter Kaufmann erkundigt sich danach, ob die auf Folie 14 der Präsentation vorgestellte Grafik zur Dezima-Benchmark bedeute, dass die 100 %-Linie das tagesaktuelle Marktniveau darstelle, d.h. die aktuelle Durchschnittsverzinsung eines Portfolios, das über der 100 %- Linie liege, sei schlechter als der vergleichbare aktuelle Marktzins und die Durchschnittsverzinsung eines darunter liegenden Portfolios sei besser als der Markt.
8 Ministerialdirigent Dr. Worms bestätigt dies. 8 Auf einen gesonderten Aufruf des Tagesordnungspunktes 3 Information des Ministers der Finanzen über die aktuelle Entwicklung des Kapitalmarkts und der Schulden des Landes wird verzichtet, da die vorangegangene Präsentation und die Erläuterungen zu TOP 2 diese Information beinhalteten. Zum anschließend aufgerufenen Tagesordnungspunkt 4 Bericht des Landesschuldenausschusses an den Landtag ( 6 Abs. 2 des Gesetzes über Aufnahme und Verwaltung von Schulden des Landes Hessen vom 4. Juli 1949) fasst der Ausschuss einstimmig den Beschluss, dem Landtag entsprechend der übersandten Beratungsvorlage wie folgt zu berichten: Ergebnis der Prüfung für das Haushaltsjahr 2008 gemäß 6 Abs. 2 des Gesetzes über Aufnahme und Verwaltung von Schulden des Landes Hessen vom 4. Juli 1949 (GVBl. S. 93) (1) Der Landesschuldenausschuss hat in seiner 55. Sitzung am 26. April 2010 die Verwaltung der Schulden des Landes und die Führung des Landesschuldbuches im Haushaltsjahr 2008 geprüft.
9 9 Seinen Erörterungen lag der Bericht des Vorsitzenden an den Ausschuss vom 29. Januar 2010 (58. Schuldenbericht) über die Prüfung des Schuldenstandes zum 31. Dezember des Jahres 2008 sowie der Verwaltung der Landesschuld im Haushaltsjahr 2008 zu Grunde. (2) Das Ergebnis seiner Prüfung für das Haushaltsjahr 2008 fasst der Landesschuldenausschuss wie folgt zusammen: Die Prüfung des Landesschuldbuchs und der Schuldenverwaltung ergab keine Beanstandungen von erheblicher Bedeutung. Im Schuldbuch wurde eine Garantieerklärung aus der Beteiligung der Wirtschaftsförderung Hessen Investitionsbank AG - HLT an dem Hessen-Hoechst-Chemie/Life-Sciences-Fonds über 43,5 Mio. Euro nachgemeldet. Das Schuldbuch wies damit nicht den tatsächlichen Stand der übernommenen Garantien aus. Das Meldeverfahren ist zu verbessern. Die Dienstanweisung für das Kreditreferat zur Aufnahme von Krediten und zum Einsatz von Derivaten regelt die Arbeitsabläufe, ordnet Kompetenzen zu und verteilt Kontroll- und Dokumentationsverantwortung. Neben dem Schutz der Mitarbeiter soll sie helfen, Fehler im Portfoliomanagement zu vermeiden und Ausfallrisiken zu begrenzen. Sie wurde in Einzelfällen nicht ausreichend beachtet. Nachteile sind dem Land nach Angaben des Ministeriums der Finanzen hierbei nicht entstanden. Die mit dem Haushaltsgesetz 2008 erteilten Ermächtigungen zur Aufnahme von Kassenkrediten sowie zur Übernahme von Bürgschaften, Garantien und Gewährleistungen in Höhe von Mio. Euro sind eingehalten worden. Der Kapital- und Zinsdienst wurde zeitgerecht und vollständig geleistet. Die im Zusammenhang mit der Prüfung der Landesschuldenverwaltung stehende Rechnungsprüfung des Einzelplans 17 Kapitel 01 wurde ebenfalls durchgeführt.
10 10 (3) Der Landesschuldenausschuss berichtet über dieses Ergebnis dem Landtag gemäß 6 Abs. 2 des Gesetzes über Aufnahme und Verwaltung von Schulden des Landes Hessen vom 4. Juli 1949 und beantragt: Der Landtag möge von diesem Bericht Kenntnis nehmen. Anschließend ruft der Vorsitzende Tagesordnungspunkt 5 Bestellung eines Berichterstatters auf. Einvernehmlich benennt der Ausschuss den Abgeordneten Wolfgang Decker zum Berichterstatter gegenüber dem Landtag. Zum nachfolgenden Tagesordnungspunkt 6 Beschlussfassung über die Kontrolle der Landesschuld im Haushaltsjahr 2009 beschließt der Ausschuss einvernehmlich: Der Landesschuldenausschuss wird eine außerordentliche Prüfung der Verwaltung der Schulden des Landes und des Landesschuldbuches zum Schuldenstand am 31. Dezember 2009 (Schluss des Haushaltsjahres
11 ) vornehmen ( 6 Abs. 1 des Gesetzes über Aufnahme und Verwaltung von Schulden des Landes Hessen vom 4. Juli 1949; GVBl. S. 93). Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs als Vorsitzender des Landesschuldenausschusses wird gebeten, diese Prüfung durchzuführen. Nach Vorlage seines Prüfungsberichts (59. Schuldenbericht) wird der Vorsitzende den Landesschuldenausschuss einberufen." Unter dem abschließenden Tagesordnungspunkt 7 Verschiedenes berichtet der Vorsitzende dem Ausschuss, dass das Ministerium der Finanzen dem Rechnungshof einen Referentenentwurf für ein neues Schuldengesetz übermittelt habe. Hierzu habe der Rechnungshof auf Arbeitsebene einige Hinweise und Vorschläge unterbreitet. Der Abstimmungsprozess sei noch nicht abgeschlossen. Er hoffe, dass bis Anfang 2011 das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden könne. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, dankt der Vorsitzende den Abgeordneten, Staatsminister Weimar sowie dessen Mitarbeitern für die Teilnahme und schließt die Sitzung um 10:45 Uhr. Darmstadt, den 8. Juni 2010 Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs als Vorsitzender des Landesschuldenausschusses
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