Unternehmensnachfolge: Erb-, Gesellschafts- und Zivilrecht

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1 Unternehmensnachfolge: Erb-, Gesellschafts- und Zivilrecht Fulda, Cornea Franz Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Am Bahnhof 12 D Fulda Dr. Stephan Wübbelsmann Rechtsanwalt, LL.M. Tax. Fachanwalt f. Steuerrecht Fachanwalt f. Handels- und Gesellschaftsrecht Tel Fax

2 Goldene Regeln 1. Machen Sie sich klar, was sie wollen! Was will ich und wo sehe ich mich in der Zukunft? 2. KYC - Know Your Customer! Wer kann was von mir fordern wollen? 3. Denken Sie an die Spielregeln! Wie übertrage ich richtig? 4. Keep it stupid and simple! Sind die Rahmenbedingung hinreichend einfach und überschaubar, aber auch zukunftsfähig? 2

3 Machen Sie sich klar, was Sie wollen! - Wer kommt als Übernehmer in Betracht? Wie finde ich den Übernehmer? - Übergabe zu Lebzeiten oder im Todesfall - Fallbeillösung vs. sukzessives Ausscheiden - Kaufpreis-Einmalzahlung vs. Verrentung - Aufteilung des Vermögens (Zurückbehaltung bestimmter Vermögensgegenstände, ggf. zur Weitergabe an Dritte) - Verantwortungsabgabe vs. Hilfestellung (Berater / Beirat) - Beraten Sie sich mit der Familie und sachverständigen Dritten! 3

4 Know Your Customer Planung I: Lebzeitige Verfügung an einen Dritten Gibt es Dritte, die dieser Verfügung widersprechen können oder gar selber erwerbsberechtigt sind? - Gesellschaftervereinbarungen - Gesellschaftsvertrag - Schuldrechtliche Vereinbarung mit Dritten bspw. Vorkaufsrecht, Vorerwerbsrecht, Vorhand Vinkulierung von Gesellschaftsanteilen Change of Control 4

5 Know Your Customer Planung II: Letztwillige Verfügung Kann ich letztwillig überhaupt verfügen? - Sachwerte: unproblematisch - Kapitalgesellschaftsanteile: grundsätzlich: ja; aber: Gesellschaftsvertrag prüfen, ob Erben ggf. ausgeschlossen werden können - Personengesellschaftsanteile: grundsätzlich: ja; aber: Gesellschaftsvertrag kann Erbfolge und Abfindung ausschließen 5

6 Know Your Customer Planung II: Letztwillige Verfügung Was sind die gesetzlichen Folgen? Inwiefern sind diese durch bisherige letztwillige Verfügungen abgeändert? Inwiefern kann ich bisherige letztwillige Verfügungen verändern? ff. BGB Regelfälle Ehefrau 50 % Ehefrau 50 % Kind I 25 % Kind 50 % Kind II 25 % falls keine Kinder: Eltern und Geschwister usw. - Sonderproblem: Nasciturus 6

7 Know Your Customer Planung II: Letztwillige Verfügung - Testament: handschriftlich oder notariell beurkundet - einseitige Verfügung: jederzeit widerruflich - wechselseitige Verfügungen in Gemeinschaftlichem Testament (Berliner Testament) sind nur mit Zustimmung der anderen Seite (zu deren Lebzeiten) widerruflich - Erbvertrag: Vertragsaufhebung, Rücktritt - Vorsicht bei gesetzlichen Vermutungen (bspw BGB) 7

8 Know Your Customer Planung II: Letztwillige Verfügung - Pflichtteilsrechte der Abkömmlinge, Eltern und Ehegatten (Hälfte des gesetzl. Erbteils), 2303 ff. BGB - Pflichtteilsergänzung ( 2325 ff. BGB), 10 Jahre - Erb-/Pflichtteilsverzicht (beurkundungsbedürftig!), 2346 ff. BGB - Kostenfaktor Erbschein 8

9 Spielregeln Planung I: Lebzeitige Verfügung Wie übertrage ich richtig? - Singularrechtsnachfolge Risiko 1: sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz Risiko 2: vergessene Wirtschaftsgüter Risiko 3: Vertrags- / Schuldübernahme ( 415 BGB) Risiko 4: personenbezogene Genehmigung o.ä. Risiko 5: Change of Control - Steuerrecht bei der Zurückbehaltung von Vermögensgegenständen im Auge behalten! 9

10 Spielregeln Planung I: Lebzeitige Verfügung - Schenkung: Beurkundung (heilbar durch Vollzug) - Grundbesitz, GmbH: Beurkundung - Personengesellschaft: privatschriftlich, es sei denn im Gesellschaftsvertrag abweichend geregelt - Sonderproblem : einheitliches Rechtsgeschäft - Sonderproblem: Kommanditistenhaftung (Bedingungslösung); Hinweis: negative Abfindungsversicherung 10

11 Spielregeln Planung I: Lebzeitige Verfügung - Sonderproblem: Haftungsregime bei Unternehmensverkauf (Gewährleistung / Garantiekatalog) - Gummiband -Klauseln - Rücktritts- / Bedingungsklauseln - Sonderproblem: minderjähriger Empfänger 11

12 Spielregeln Planung I: Lebzeitige Verfügung - Sonderproblem: fortbestehende Haftung bspw. Gesamtschuld bei GmbH gem. 16 II GmbHG (rückständige Einlage); ebenso bei KG analog 171 Abs. 1 HGB (BGH-Rechtsprechung) Finanzierungsfolgenverantwortung: Tritt der Gesellschafter eine gegen die Gesellschaft gerichtete Darlehensforderung binnen eines Jahres vor Inso- Antragstellung ab und tilgt die Gesellschaft anschließend die Verbindlichkeit gegenüber dem Zessionar, unterliegt nach Verfahrenseröffnung neben dem Zessionar auch der Gesellschafter der Anfechtung (BGH IX ZR 32/12). 12

13 Spielregeln Planung I: Lebzeitige Verfügung - Entlastung vs. Generalbereinigung - Gestaltungsbesonderheiten als Übergangslösung? (Nießbrauch, Stille Beteiligung, Unterbeteiligung) - Sonderproblem: Pensionszusage Besicherung Verzicht / Abfindung (steuerrechtliche Implikationen; Anwendung des BetrAVG auf Minderheits-GGF) evtl. Auslagerung auf einen Pensionsfonds 13

14 Spielregeln Planung II: Letztwillige Verfügung - Erbfolge = Gesamtrechtsnachfolge - Erbenbenennung / Erbengemeinschaft - Erbschaft vs. Vermächtnis vs. Pflichtteil - Sonderproblem: Güterstandsschaukel - Sonderproblem: Testamentsvollstreckung - Umwandlungsrecht des Erben ( 139 HGB) 14

15 Spielregeln Planung II: Letztwillige Verfügung Goldene Regel: Verlassen Sie sich nicht auf Ihr Versterben! Denken Sie an Vorsorgevollmachten als flankierendes Gestaltungselement! 15

16 Keep it stupid and simple! Kontrollfrage 1: Verstehe ich die Struktur meines Unternehmens und kann diese einem Dritten vermitteln? Kontrollfrage 2: Benötige ich noch alle Teile dieser bestehenden Struktur oder kann ich die Struktur verschlanken? Kontrollfrage 3: Wenn sich aufgrund Umsetzung meiner Planung die bestehenden Beteiligungsquoten verändern, kann ich dann immer noch mit den bestehenden Strukturen leben oder bedürfen diese einer interessengerechten Anpassung? 16

17 Keep it stupid and simple! - ggf. Umstrukturierungsmaßnahmen ergreifen Verschlankung der Strukturen erwägen steuerrechtliche Implikationen beachten - ggf. Notwendigkeit der Anpassung des Gesellschaftsvertrags fit für die Zukunft insb. streitresistente Ausformulierung u.u. Zusammenfassung von Interessengruppen u.u. Kündigungsbeschränkungen Klärung der Abfindungskalkulation - ggf. Stimmpooling 17

18 Dr. Stephan Wübbelsmann Rechtsanwalt, LL.M. Tax. Fachanwalt f. Steuerrecht Fachanwalt f. Handels- und Gesellschaftsrecht Cornea Franz Rechtsanwälte mbb Am Bahnhof Fulda Tel / Fax / fulda@cornea-franz.de 18 Die vorliegende Präsentation wurde mit aller gebotenen Sorgfalt erstellt, vermag jedoch eine Rechtsberatung unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Umstände des Einzelfalls nicht zu ersetzen.

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