Übersicht über die Tagessätze des Trennungsgeldes und der Kürzungsbeträge Stand: 1. Januar
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- Greta Klein
- vor 8 Jahren
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2 Stand: 1. Januar 01 - Höhe des Tagegeldes im Trennungstagegeld Erhöhtes Trennungstagegeld lfd. Nr. Bemessungsgrundlage Anwärter 1 (Beträge = Anwärter Selbstverpflegung 4,00 18,00 7,31 5,48 10,98 8,3 Kürzungsbeträge bei r Bereitstellung von Teilmahlzeiten gemäß 3 Abs. 3 Satz 3 und 4 TGV 1 Frühstück 4,80 3 3,60 1,57 1,18,36 1,77 Mittagessen 9,60 3 7,0,87,15 4,31 3,3 3 Abendessen 9,60 3 7,0,87,15 4,31 3,3 1 Höhe des Trennungsgeldes/der Kürzungsbeträge nach der Anwärtertrennungsgeldverordnung - AnwTGV -. Der Unterschiedsbetrag zum amtlichen Sachbezugswert ist als geldwerter Vorteil der Versteuerung zuzuführen, sofern die Mahlzeit/Mahlzeiten tatsächlich in Anspruch 3 Hinweis: Diese Beträge gelten auch gemäß 6 Abs. des Bundesreisekostengesetzes (=Einbehaltungsbeträge vom zustehenden Tagegeld
3 Stand: 1. Januar Höhe des Tagegeldes im Trennungstagegeld Erhöhtes Trennungstagegeld lfd. Nr. Bemessungsgrundlage Anwärter 1 (Beträge = Anwärter Selbstverpflegung 4,00 18,00 7,3 5,4 10,86 8,13 Kürzungsbeträge bei r Bereitstellung von Teilmahlzeiten gemäß 3 Abs. 3 Satz 3 und 4 TGV 1 Frühstück 4,80 3 3,60 1,57 1,18,36 1,77 Mittagessen 9,60 3 7,0,83,1 4,5 3,18 3 Abendessen 9,60 3 7,0,83,1 4,5 3,18 1 Höhe des Trennungsgeldes/der Kürzungsbeträge nach der Anwärtertrennungsgeldverordnung - AnwTGV -. Der Unterschiedsbetrag zum amtlichen Sachbezugswert ist als geldwerter Vorteil der Versteuerung zuzuführen, sofern die Mahlzeit/Mahlzeiten tatsächlich in Anspruch 3 Hinweis: Diese Beträge gelten auch gemäß 6 Abs. des Bundesreisekostengesetzes n. F. (=Einbehaltungsbeträge vom zustehenden Tagegeld
4 Stand: 1. Januar Höhe des Tagegeldes im Trennungstagegeld Erhöhtes Trennungstagegeld lfd. Nr. Bemessungsgrundlage Anwärter 1 (Beträge = Anwärter Selbstverpflegung 4,00 18,00 7,17 5,38 10,76 8,07 Kürzungsbeträge bei r Bereitstellung von Teilmahlzeiten gemäß 3 Abs. 3 Satz 3 und 4 TGV 1 Frühstück 4,80 3 3,60 1,57 1,18,36 1,77 Mittagessen 9,60 3 7,0,80,10 4,0 3,15 3 Abendessen 9,60 3 7,0,80,10 4,0 3,15 1 Höhe des Trennungsgeldes/der Kürzungsbeträge nach der Anwärtertrennungsgeldverordnung - AnwTGV -. Der Unterschiedsbetrag zum amtlichen Sachbezugswert ist als geldwerter Vorteil der Versteuerung zuzuführen, sofern die Mahlzeit/Mahlzeiten tatsächlich in Anspruch 3 Hinweis: Diese Beträge gelten auch gemäß 6 Abs. des Bundesreisekostengesetzes n. F. (=Einbehaltungsbeträge vom zustehenden Tagegeld
5 Stand: 1. Januar lfd. Nr. Bemessungsgrundlage (Beträge = Selbstverpflegung 4,00 18,00 7,00 5,5 10,50 7,89 Höhe des Tagegeldes im Trennungsreisegeld nach 3 Abs. 1 Satz 1 TGV für Trennungstagegeld nach 3 Abs. 3 Satz 1 TGV für Erhöhtes Trennungstagegeld nach 3 Abs. 3 Satz TGV für Kürzungsbeträge bei r Bereitstellung von Teilmahlzeiten gemäß 3 Abs. 3 Satz 3 und 4 TGV 1 Frühstück 4,80 3 3,60 1,53 1,15,30 1,73 Mittagessen 9,60 3 7,0,73,05 4,10 3,08 3 Abendessen 9,60 3 7,0,73,05 4,10 3,08 1 Höhe des Trennungsgeldes/der Kürzungsbeträge nach der Anwärtertrennungsgeldverordnung - AnwTGV -. Der Unterschiedsbetrag zum amtlichen Sachbezugswert ist als geldwerter Vorteil der Versteuerung zuzuführen, sofern die Mahlzeit/Mahlzeiten tatsächlich in Anspruch 3 Hinweis: Diese Beträge gelten auch gemäß 6 Abs. des Bundesreisekostengesetzes n. F. (=Einbehaltungsbeträge vom zustehenden Tagegeld
6 Stand: 1. Januar lfd. Nr. Bemessungsgrundlage (Beträge = Selbstverpflegung 4,00 18,00 6,84 5,13 10,7 7,70 Höhe des Tagegeldes im Trennungsreisegeld nach 3 Abs. 1 Satz 1 TGV für Trennungstagegeld nach 3 Abs. 3 Satz 1 TGV für Erhöhtes Trennungstagegeld nach 3 Abs. 3 Satz TGV für Kürzungsbeträge bei r Bereitstellung von Teilmahlzeiten gemäß 3 Abs. 3 Satz 3 und 4 TGV 1 Frühstück 4,80 3 3,60 1,50 1,13,5 1,70 Mittagessen 9,60 3 7,0,67,00 4,01 3,00 3 Abendessen 9,60 3 7,0,67,00 4,01 3,00 1 Höhe des Trennungsgeldes/der Kürzungsbeträge nach der Anwärtertrennungsgeldverordnung - AnwTGV -. Der Unterschiedsbetrag zum amtlichen Sachbezugswert ist als geldwerter Vorteil der Versteuerung zuzuführen, sofern die Mahlzeit/Mahlzeiten tatsächlich in Anspruch 3 Hinweis: Diese Beträge gelten auch gemäß 6 Abs. des Bundesreisekostengesetzes n. F. (=Einbehaltungsbeträge vom zustehenden Tagegeld
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