Aktuelle Diskussion um Reformen in der Alterssicherung:
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- Björn Kaiser
- vor 8 Jahren
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1 Stand: Aktuelle Diskussion um Reformen in der Alterssicherung: Vorschläge und Positionspapiere aus den Bundestagsparteien und der Bundesregierung I. Rentenpaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales II. Gemeinsames Positionspapier junger Abgeordneter der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP III. Gemeinsamer Vorschlag zur Rentenpolitik von Karl-Josef Laumann; MdB und Peter Weiß, MdB, vom IV. Position zum Rentenpaket des BMAS, Parlamentskreis Mittelstand (PKM) der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom V. Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, Frauen Union vom VI. Lebensleistung honorieren Sicherheit im Alter, Leitantrag des CSU- Parteivorstandes für den Parteitag der CSU am 19./ VII. Generationenvertrag stärken Alterssicherung armutsfest ausgestalten, Papier von Max. Straubinger, MdB, vom VIII. Reformentwurf des SPD-Parteivorstandes v IX. Beschluss des Landesparteirates NRW der SPD v X. Aktuelle Position der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Reform der Alterssicherung XI. Aktuelle Position der Partei DIE LINKE zur Reform der Alterssicherung
2 I Rentenpaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Zuschussrente* ) Aufstockung niedriger Renten für Versicherte, die lange Zeit in der Rentenversicherung versichert waren und Beiträge gezahlt und zusätzlich geförderte private oder betriebliche Vorsorge betrieben haben (ansteigend auf 45 Versicherungs- und 35 Beitragsjahre in der GRV, 35 Jahre Zusatzvorsorge) Aufstockung der Rente auf maximal 850 Euro brutto, Aufstockung differenziert für Versicherte mit und ohne Zeiten für Kindererziehung/Pflege Anrechung von Einkünften der Versicherten und ihrer (Ehe-)Partner auf den Aufstockungsbetrag (Zuschussrente); Ausnahme: Einkünfte aus Zusatzvorsorge Finanzierung: z.t. zusätzliche Steuermittel, z.t. Beitragsmittel Verbesserung Erwerbsminderungsrente* ) Kombi-Rente* ) Schrittweise Verlängerung der Zurechnungszeiten um 2 Jahre entsprechend Altersgrenzenanhebung Kompensation von Rentenminderungen aufgrund von Entgeltminderungen in den letzten 4 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung Ermöglichung von freiwilligen Zusatzbeiträgen durch Arbeitgeber Erleichterung der Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Bezug einer Teilrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze (Grundsatz: Summe aus Hinzuverdienst und Teilrente dürfen dem Bruttoentgelt vor Teilrentenbezug entsprechen) atmender Reha-Deckel* ) Berücksichtigung der demografischen Entwicklung bei der Fortschreibung des Reha-Deckels Obligatorische Absicherung der Selbständigen Zielsetzung: Einführung einer obligatorischen Alterssicherung für alle Selbständigen mit Wahlrecht zwischen Absicherung in der GRV oder der Privaten Vorsorge. Noch keine konkreten Umsetzungsvorschläge, sondern zunächst Machbarkeitsstudie durch McKinsey Verbraucherfreundliche Weiterentwicklung der Riester-Rente Verbesserung der Transparenz der Riester-Rente, u.a. durch Einführung eines Produktinformationsblattes für alle geförderten Produkte Stärkere Regulierung der geförderten Produkte, u.a. der Kosten bei Vertragswechsel *) Im Referentenentwurf für ein Alterssicherungsstärkungsgesetz v enthalten 2
3 II Gemeinsames Positionspapier junger Abgeordneter der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP Anrechnungsfreier Freibetrag in der Grundsicherung Leistungen aus der privaten und betrieblichen Altersvorsorge von (mindestens) 100 Euro bleiben in der Grundsicherung anrechnungsfrei; die Grundsicherung erhöht sich entsprechend. (Wer privat vorsorgt soll mehr haben als die Grundsicherung) Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand: Aufhebung der Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitigem Rentenbezug als erster Schritt. Voraussetzung für vorzeitigen Rentenbezug: Vorgezogene Rente liegt (trotz Rentenabschlägen) über Grundsicherungsniveau Mehr Transparenz in der Alterssicherung z.b. in Form einer Internetplattform, auf der die Ansprüche aus allen drei Säulen der Alterssicherung zusammengeführt werden. Stärkung der Attraktivität von geförderter private Vorsorge (Riester und Betriebliche Altersversorgung) Erhöhung der Transparenz und Vereinfachung der Beantragung) Anregung: Änderung der Provisionsregelungen damit Vertragsabschlüsse mit Geringverdienern für den Vertrieb attraktiver werden. Befürwortung der im Referentenentwurf für ein Alterssicherungsstärkungsgesetz vorgesehenen Regelungen zu Kombi-Rente, atmendem Reha- Deckel sowie der Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente 3
4 III Gemeinsamer Vorschlag zur Rentenpolitik (Karl-Josef Laumann, MdB und Peter Weiß, MdB) Modifizierte Rente nach Mindesteinkommen Anwendung der (modifizierten) Regelungen zur Rente nach Mindesteinkommen auch für Zeiten nach Einkommensanrechnung auf den dadurch entstehenden Erhöhungsbetrag der Rente unter Berücksichtigung von Freibeträgen für betriebliche und private Vorsorge. Evtl. Anhebung der als Voraussetzungen erforderlichen Versicherungszeiten (gegenwärtig: 35 Jahre) Keine Angaben zur Gegenfinanzierung der Mehrausgaben; deshalb: vermutlich beitragsfinanziert. Ausweitung der Kindererziehungszeit Schrittweise Anhebung der Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992 (finanziert durch einen staatlichen Zuschuss) Verbesserung bei der Bewertung von Pflegezeiten: rentenrechtliche Bewertung der Pflege eines Schwerstpflegebedürftigen zumindest entsprechend der von Kindererziehung; Finanzierung durch Beiträge der Pflegeversicherung Verbesserung der Erwerbsminderungsrente Verlängerung der Zurechnungszeit um 2 Jahre, schneller als vom BMAS vorgesehen (keine weitere Konkretisierung) Bessere rentenrechtliche Bewertung der letzten 4 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung Für das Wahlprogramm der CDU wird ein Vorschlag angekündigt, den Erwerbsminderungsschutz in einem zweiten Schritt weiter zu verbessern. Verbesserungen bei der betrieblichen und privaten Vorsorge Sowohl in der Grundsicherung als auch bei der gesetzlichen Rente (im Rahmen der vorgesehenen Einkommensanrechung bei der modifizierten Rente nach Mindesteinkommen sollen Freibeträge für geförderte betriebliche und private Vorsorge eingeführt werden. Die Transparenz bei der Riester-Rente muss entsprechend der Vorschläge der Bundesregierung verbessert werden 4
5 IV Parlamentskreis Mittelstand (PKM) der CDU/CSU-Fraktion im Dt. Bundestag Das Papier beinhaltet kaum eigenen Vorschläge, sondern stellt im Wesentlichen die Position des PKM zum Rentenpaket des BMAS und zum Beitragssatzsenkungsgesetz dar. Befürwortung der Absenkung des Beitragssatzes Zustimmung zur Ausweitung der Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderungsrenten Forderung nach beitragsneutraler Umsetzung, d.h. Einsparungen innerhalb der Rentenversicherung an anderer Stelle Unterstützung der Einführung der Kombirente auch weitergehende Überlegungen bis hin zu einer Aufhebung der Hinzuverdienstgrenzen sollten angestellt werden Unterstützung der Einführung einer Demographiekomponente beim Reha- Budget Ablehnung der Zuschuss-Rente Ablehnungsgrund vor allem: Bekämpfung von Altersarmut muss steuerfinanziert (und nicht beitragsfinanziert) werden. Vorrangig Ursachen der Altersarmut angehen: Faire Löhne, Beschäftigungsförderung, Weiterbildung, ( Arbeit ist das beste Mittel gegen Altersarmut ). 5
6 V Frauen Union: Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung Ausweitung der Kindererziehungszeit künftig sollen auch für Kinder, die vor 1992 geboren sind, 3 Jahre Kindererziehungszeit angerechnet werden (wie für ab 1992 geborene Kinder). Die Neuregelung wird nur für künftige Rentnerinnen und Rentner gefordert, also nur für künftige Rentenzugänge. Zur Finanzierung der Mehrausgaben wird auf die Differenz zwischen den aktuellen Beitragszahlungen des Bundes für Kindererziehungszeiten und den aktuellen Ausgaben der Rentenversicherung für Renten aufgrund von Kindererziehungszeiten verwiesen. Da die Neuregelung nur für Rentenzugänge gelten soll, wachsen die Mehrkosten langsam auf und überschreiten erst 2024 die (heutige) Differenz zwischen Beitragszahlung des Bundes und den aktuellen Rentenleistungen für Kindererziehungszeiten. 6
7 VI Leitantrag des CSU-Parteivorstandes: Lebensleistung honorieren Sicherheit im Alter Ausweitung der Kindererziehungszeit künftig sollen auch für Kinder, die vor 1992 geboren sind, 3 Jahre Kindererziehungszeit angerechnet werden (wie für ab 1992 geborene Kinder). Die Neuregelung wird nur für künftige Rentnerinnen und Rentner gefordert, also nur für künftige Rentenzugänge. Keine Angaben zur Finanzierung Verbesserung der rentenrechtlichen Berücksichtigung von Pflegezeiten rentenrechtliche Bewertung von Pflegezeiten entsprechend der von Kindererziehung. Einführung einer Versicherungspflicht auch für Pflegende, die bereits eine vorgezogene Altersvollrente beziehen. Stärkung der Eigenvorsorge Gefordert wird, die individuelle und betriebliche Altersvorsorge attraktiver zu gestalten; Konkretisierungen hierzu fehlen. Verbesserung der Erwerbsminderungsrente Verlängerung der Zurechnungszeit (keine weitere Konkretisierung) Höherbewertung der letzten 4 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung Altersarmut durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen vorbeugen Befristete Arbeitsverträge und Leiharbeit auf ein vernünftiges, sozialverträgliches Maß beschränken. Wiedereinstieg in den Beruf nach familienbedingter Erwerbsunterbrechung erleichtern. Allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in Bereichen einführen, in denen es keinen Tarifvertrag gibt. 7
8 VII Generationenvertrag stärken Alterssicherung armutsfest ausgestalten Max Straubinger, MdB Ausweitung der Kindererziehungszeit künftig sollen auch für Kinder, die vor 1992 geboren sind, 3 Jahre Kindererziehungszeit angerechnet werden (wie für ab 1992 geborene Kinder). Die Neuregelung wird nur für künftige Rentnerinnen und Rentner gefordert, also nur für künftige Rentenzugänge. Keine Angaben zur Finanzierung Verbesserung der rentenrechtlichen Berücksichtigung von Pflegezeiten rentenrechtliche Bewertung von Pflegezeiten entsprechend der von Kindererziehung. Verbesserung der Erwerbsminderungsrente wie im Rentenpaket des BMAS Kombi-Rente wie im Rentenpaket des BMAS; Ablehnung eines Teilrentenbezugs ab 60 atmender Reha-Deckel wie im Rentenpaket des BMAS Obligatorische Absicherung der Selbständigen wie im Rentenpaket des BMAS Einführung eines Leistungsbonus zur Anerkennung der Lebensleistung Einführung eines steuerfinanzierten, nicht bedarfsabhängigen und nicht auf die Grundsicherung anrechenbaren Leistungsbonus von bis zu 50 Euro für alle Versicherten mit 45 Versicherungs- und 35 Beitragsjahren sowie 35 Jahre zusätzlicher Vorsorge Generelle Rentenversicherungspflicht für Mini-Jobs ausdrückliche Ablehnung einer Opting-out-Möglichkeit Verbesserungen bei der betrieblichen und privaten Altersvorsorge Verbesserung der Transparenz der Riester-Rente, u.a. durch Einführung eines Produktinformationsblattes für alle geförderten Produkte Deckelung der Kosten bei Vertragswechsel 8
9 VIII Reformentwurf des SPD-Parteivorstandes (Beschluss v ) Einführung einer Solidarrente Aufstockung niedriger Renten auf 850 Euro für Versicherte, die lange Zeit in der Rentenversicherung versichert waren (40 Versicherungs- und 30 Beitragsjahre in der GRV) Finanzierung aus zusätzlichen Steuermitteln Einbeziehung der Solo-Selbständigen in die GRV (soweit sie bislang nicht obligatorisch gesichert sind) Schaffung eines speziellen Tarif- und Beitragsrechts in der GRV für diesen Personenkreis Verbesserungen der Erwerbsminderungsrente Verlängerung der Zurechnungszeiten Kompensation von Rentenminderungen aufgrund von Entgeltminderungen in den letzten Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung Wegfall der Rentenabschläge bei Erwerbsminderungsrenten Ermöglichung von freiwilligen Zusatzbeiträgen Vorziehen des frühestmöglichen Teilrentenbezugs auf das 60. Lebensjahr Abschlagsfreier Rentenzugang bei Vorliegen von 45 Versicherungsjahren Verbesserung der Transparenz der Riester-Rente Ausbau der betrieblichen Altersversorgung Arbeitgeber-Obligatorium mit Opting-Out Option des Arbeitnehmers Alternativ: Zusatzbeiträge zur GRV Einheitliches Rentensystem in Ost und West In der kommenden Legislaturperiode soll das Rentenrecht in Ost und West vereinheitlicht werden 9
10 IX Beschluss des Landesparteirates der SPD-Nordrhein-Westfalen (v ) Unterstützung des Reformentwurf des SPD-Parteivorstandes v Einführung einer Solidarrente (850 Euro) für langjährig Versicherte Einbeziehung der bislang nicht obligatorisch gesicherten Solo-Selbständigen in die GRV Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente Ermöglichung des Teilrentenbezugs ab dem 60. Lebensjahr Abschlagsfreier Rentenzugang nach 45 Versicherungsjahren Verlängerung der Regelungen zur Rente nach Mindestentgeltpunkten Vermeidung einer Senkung des Rentenniveaus bis 2020 Änderung der Rentenanpassungsformel ( Veränderung oder Streichung des sog. Riester-Faktors ) 2020 Neubewertung der Ankoppelung der Renten an die Lohnentwicklung und Festlegungen für den Ausgleich zwischen maximal tolerierbarem Beitragssatz und lebensstandardsicherndem Rentenniveau Aufbau einer Nachhaltigkeitsreserve statt Beitragssatzsenkung Aussetzen der Anhebung der Regelaltersgrenze Weitere Anhebung erst dann, wenn 50 % der Arbeitnehmer/innen im Alter von 60- bis 65 Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind Ausbau der betrieblichen Altersversorgung als Ergänzung der GRV Verzicht auf die Sozialversicherungsfreiheit bei der Entgeltumwandlung 10
11 X Aktuelle Positionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Reform der Alterssicherung Garantierente Einführung einer Garantierente für langjährig Versicherte Voraussetzung: 30 Beitragsjahre Aufstockung der Renten auf den Gegenwert von 30 Entgeltpunkten (aktuell: brutto 842 Euro/Mon. ) Ausbau der Möglichkeiten zum flexiblen Übergang vom Erwerbsleben in Rente Schrittweisen Ausbau der Rentenversicherung zu einer Bürgerversicherung, in der alle Bürger obligatorisch gesichert sind Erster Schritt: Einbeziehung der bislang nicht obligatorisch gesicherten Selbständigen Verbraucherfreundlichere und transparentere Gestaltung der Riester-Rente Verzicht auf die Sozialversicherungsfreiheit bei der Entgeltumwandlung Kurzfristige Vereinheitlichung des Rentenrechts in Ost und West Obligatorisches Anwartschaftssplitting zwischen Ehepartnern 11
12 XI Aktuelle Positionen der Partei DIE LINKE zur Reform der Alterssicherung Aufheben wesentlicher Reformmaßnahmen der vergangenen Jahre Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent Verzicht auf Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr Verzicht auf Rentenabschläge bei Erwerbsminderungsrenten Angleichung der ostdeutschen Renten an Westniveau in den nächsten 5 Jahren - Angleichung des arw (Ost) bei Beibehaltung der Hochwertung Solidarische Rentenversicherung einführen Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung Zunächst Anhebung und mittelfristig Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze Abflachung der Lohn-/Beitragsäquivalenz bei höheren Renten Stärkung des Solidarausgleichs in der GRV Verlängerung der Regelungen zur Rente nach Mindestentgeltpunkten Wiedereinführung von Beitragszahlungen für Bezieher von Arbeitslosengeld II, steuerfinanziert 3 Jahre Kindererziehungszeit auch für Geburten vor 1992 Einführung einer solidarischen Mindestrente einkommens- und vermögensgeprüfte Leistung, die sicherstellt, dass keine Mensch im Alter ein Nettoeinkommen unterhalb der Armutsgrenze hat steuerfinanzierte Leistung der Rentenversicherung 12
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