Biogasregister Deutschland Allgemeine Grundsätze zur Funktionsweise. Stand

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1 Biogasregister Deutschland Allgemeine Grundsätze zur Funktionsweise. Stand Seite 1 von 19

2 Inhalt 1 Einleitung Kontext und generelle Funktionsweise Liefervertragsebene (1. Ebene) Bilanzkreisebene (2. Ebene) Nachweisebene (3. Ebene) Vorteile für die Marktteilnehmer Akteure im Biogasregister Biogasregister-Auszüge Biogasregister-Auszug (gemäß Biogasliefer-Modell) Biogasregister-Auszug (gemäß Zertifikate-Modell) Verweis auf BLE-Nachhaltigkeitsnachweis Chargen-Status Voraussetzungen für die Erstellung von Biogasregister-Auszügen Der Nutzer-Account im Biogasregister Zugangsdaten Nutzer Nutzer-Aktionen im Biogasregister Kriterienkatalog des Biogasregisters Prüfunternehmen und Auditoren im Biogasregister Auditdokumentations-Prozess im Biogasregister Bestätigung durch Prüfunternehmen im Biogasregister Plausibilitätsprüfung durch das Biogasregister Rechte des Registerführers bei Missbrauch Transaktionskontrolle für Nutzer Prüfen von Biogasregister-Auszügen Kommunikation zwischen dem Biogasregister und den Nutzern Änderungsvorbehalt Seite 2 von 19

3 1 Einleitung. Die Allgemeinen Grundsätze zur Funktionsweise des Biogasregisters Deutschland richten sich an alle Nutzer des Biogasregister Deutschland. Dazu gehören zum einen die Nutzer als auch die Prüfunternehmen im Sinne des Biogasregisters, die im System über Accounts verfügen. Zum anderen gehören hierzu jene Akteure, die Registerauszüge des Biogasregisters empfangen und verwenden. Es werden die Funktionalitäten, die Rechtsvoraussetzungen sowie die wesentlichen Prozesse des Biogasregisters beschrieben. Das Biogasregister ist ein elektronisches, kontenbasiertes Dokumentationssystem zur Verwaltung von Eigenschaftsnachweisen (Auditberichten) von in das Erdgasnetz eingespeisten Biogasmengen, die im Auftrag der Nutzer des Registers durch Dritte (Prüfunternehmen, Auditoren) erbracht werden. Das System bietet seinen Nutzern die Möglichkeit, Biogasmengen in Bezug auf Umfang, Qualität und Herkunft in einem einheitlichen Dokumentationssystem zu verwalten und diese Informationen anderen Nutzern (Geschäftspartnern) zur Verfügung zu stellen. Durch das Kontensystem des Biogasregister Deutschland können insbesondere auch Informationen über Teilmengen einfach weitergegeben werden. Durch die Umbuchung auf ein Fremdkonto bzw. den bei der Ausbuchung aus dem Dokumentationssystem generierten sog. Biogasregister-Auszug werden die Nutzer bei der Nachweiserbringung gegenüber Dritten (Geschäftspartnern, Empfängern der Biogasregister- Auszüge) unterstützt. Die Registerauszüge stellen eine strukturierte Dokumentation der Informationen dar, die vom Nutzer und den von ihm beauftragten Prüfunternehmen in das System eingestellt wurden. 2 Kontext und generelle Funktionsweise. Den konkreten Darstellungen der Funktionsweise des Biogasregisters soll eine kurze Erläuterung des Kontextes, in dem das Biogasregister steht, voranstehen. In diesem Zusammenhang müssen prinzipiell drei Ebenen unterschieden werden: Liefervertragsebene (1. Ebene) Bilanzkreisebene (2. Ebene) Nachweisebene (3. Ebene) 2.1 Liefervertragsebene (1. Ebene) Zwischen Produzenten, Händlern und Verbrauchern (nachfolgend Marktteilnehmer) bestehen umfangreiche Handelsbeziehungen in Bezug auf in das Erdgasnetz eingespeistes Biogas (auch Biomethan oder Bio- Erdgas ). Auf der 1. Ebene, der Liefervertragsebene, schließen Händler und Verbraucher Verträge über die Lieferung von Biogas ab. Diese Verträge regeln u.a. Mengen, biogene Eigenschaften und Preise. Biogas spielt dabei eine besondere Rolle im Rohstoffhandel, da die Verwendung von Biogas über verschiedene Gesetze und Verordnungen gefördert wird. Der Nachweis der für den jeweiligen Fördertatbestand maßgeblichen Eigen- Seite 3 von 19

4 schaften des gehandelten Biogases ist daher für den Handel zwischen den Marktteilnehmern von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung. Rechtlich maßgeblich für die Fragen des Ob, des Wie viel und des Wann der Biogaslieferung bleibt allein der zwischen den Marktteilnehmern geschlossene Liefervertrag. Dort vereinbaren Verkäufer und Käufer auch die genaue Qualität des Biogases, also sein u. a. vom geplanten Einsatz abhängendes Eigenschaftsprofil (z. B. Nawaro), das Was der Lieferung. 2.2 Bilanzkreisebene (2. Ebene) Hiervon zu trennen ist die 2. Ebene, die Bilanzkreisebene. Auf dieser Ebene wird der Transport des Biogases organisiert. Allerdings ist damit nicht gemeint, dass das Biogas physisch an die Verbrauchsstelle geliefert wird, sondern es wird wie im Energiehandel üblich kaufmännisch-bilanziell über die Bilanzkreise gehandelt. Erzeugte Biogasmengen werden in das Erdgasnetz eingespeist. Physisch werden die Biogasmengen regelmäßig in räumlicher Nähe zur Einspeisestelle aus dem Gasnetz entnommen, während an der vorgesehenen Verbrauchsstelle das dort im Gasnetz vorherrschende Gas in der Regel Erdgas entnommen wird. Es werden also physisch betrachtet keine echten Biogasmengen geliefert. Hiervon zu trennen sind die kaufmännischbilanziellen Handelsvorgänge: das eingespeiste Biogas wird in einen (Einspeise-)Bilanzkreis eingebucht und kann je nachdem, wie lang die Handelskette ist über beliebig viele Bilanzkreise eines oder mehrerer Biogashändler gehandelt werden. Da dies nicht immer spezielle Biogas-Bilanzkreise sind und das Biogas somit nicht sortenrein transportiert wird, muss zusammen mit den Einspeisezeitreihen ein Nachweis über das fiktiv dem Gasnetz entnommene und für eine gesetzlich vorgesehene Förderung verwendete Biogas ermöglicht werden. 2.3 Nachweisebene (3. Ebene) Ergänzend zur 1. und 2. Ebene arbeitet das Biogasregister auf einer 3. (Hilfs-)Ebene: Um seine vertraglichen Verpflichtungen bezüglich der Eigenschaften des Biogases aus dem Liefervertrag zu erfüllen, hat der Verkäufer gegenüber dem Käufer nachzuweisen, dass das gelieferte Biogas tatsächlich dem vertraglich vereinbarten Eigenschaftsprofil entspricht, er also etwa tatsächlich aus nachwachsenden Rohstoffen hergestelltes Biogas geliefert hat. Hier setzt das Biogasregister als Hilfsinstrument des nach dem Liefervertrag zum Nachweis Verpflichteten an. Den Nachweis über das vertraglich vereinbarte Eigenschaftsprofil erbringt der Verkäufer dadurch, dass er seine Erzeugungsanlage und die in das Register eingestellten Gasmengen hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Eigenschaften durch anerkannte Sachverständige (im System Biogasregister Prüfunternehmen bzw. Auditoren genannt) auditieren lässt. Im Biogasregister können die Ergebnisse dieser sog. Sachverständigen- Auditberichte einheitlich dokumentiert und nachvollziehbar gemacht werden, auch für Teilmengen. Das Biogasregister erstellt selbst also keine Auditberichte, es dokumentiert diese lediglich in einem strukturierten Prozess und ermöglicht so die Dokumentation des Nachweises auch über eine beliebig lange Handelskette hinweg. Seite 4 von 19

5 Das Register selbst fügt den Angaben der Nutzer und Auditoren nichts hinzu, entfernt nichts und bewertet nichts. Das Biogasregister macht lediglich die gemachten Angaben nachvollziehbar und dokumentiert das Ergebnis in den sog. Biogas-Registerauszügen. Durch einen sog. Plausibiltäts-Check gewährleistet das Biogasregister zudem, dass die Angaben der Nutzer und Auditoren im Biogasregister formal zusammen passen. 2.4 Vorteile für die Marktteilnehmer Das Biogasregister erleichtert den Handel mit Biogas insbesondere dann, wenn Erzeuger und Verbraucher des Biogases sich nicht mehr kennen und Biogas (Teil-) Mengen über einen oder mehrere Zwischenhändler gehandelt werden. Der Verwender muss jedoch darauf vertrauen können, dass er den Nachweis über das vertraglich vereinbarte Eigenschaftsprofil des Biogases führen kann. Dies kann er dann, wenn der (Letzt-) Verkäufer ihm Mengen anbietet, deren Nachweis über das Eigenschaftsprofil durch das unabhängig geführte Biogasregister dokumentiert wird. Das Biogasregister ersetzt hier die persönliche Kenntnis des Vertragspartners und der Erzeugungsumstände und schafft so das für Geschäfte in einer Handelskette erforderliche Vertrauen. Dadurch wird der Handel mit Biogas und die Nachweisführung über vertraglich vereinbarte Eigenschaften des Biogases für die Marktteilnehmer deutlich vereinfacht. Das Biogasregister übernimmt dabei jedoch nicht die Rolle einer Handelsplattform. 3 Akteure im Biogasregister. Nachfolgend sind die wesentlichen Akteure im System Biogasregister aufgeführt: Registerführer Der Registerführer ist der Betreiber des Biogasregisters. Er ist für die operative Abwicklung des Registers verantwortlich. Er stellt das elektronische Kontensystem zur Verfügung und führt Plausibilitätsprüfungen im System durch. Der Registerführer des Biogasregister Deutschland ist die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena). Nutzer Nutzer des Biogasregisters sind juristische Personen (auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts) sowie Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, die mit dem Registerführer einen Systemnutzungsvertrag abschließen und die Allgemeinen Grundsätze zur Funktionsweise des Biogasregisters anerkennen. Nutzer des Biogasregisters bekommen mit Abschluss des Nutzungsvertrags einen entsprechenden Nutzer-Account bereitgestellt. Registrierte Systemnutzer Registrierte Systemnutzer sind vom Nutzer bestimmte, vertretungsberechtigte natürliche Personen, die im entsprechenden Nutzer-Account Aktionen veranlassen können (z.b. Einbuchungen, Umbuchungen, Ausbuchungen), die dem entsprechenden Nutzer zugerechnet werden. Der Nutzer meldet die registrierten Systemnutzer beim Registerführer an. Seite 5 von 19

6 Prüfunternehmen Prüfunternehmen des Biogasregisters sind natürliche oder juristische Personen, die für ihren Auftraggeber im Biogasregister die Ergebnisse bereits erstellter Auditberichte bestätigen. Auch ein einzelner Sachverständiger kann im Sinne des Biogasregisters ein Prüfunternehmen darstellen. Auditoren Auditoren sind vom Prüfunternehmen bestimmte, vertretungsberechtigte natürliche Personen, die im entsprechenden Prüfunternehmen-Account Aktionen veranlassen können (z.b. Auditergebnisse bestätigen, Auditberichte hochladen), die dem entsprechenden Prüfunternehmen zugerechnet werden. Auditoren verfügen über bestimmte personenbezogene Qualifikationen, wie z.b. Umweltgutachter nach dem Umweltauditgesetz, die dem Registerführer bei der Anmeldung sowie jeweils einmal jährlich nachgewiesen werden müssen und die den Umfang der möglichen erlaubten Aktionen des entsprechenden registrierten Auditors im Prüfunternehmen-Account bestimmen. Ein einzelner Sachverständiger kann im Sinne des Biogasregisters sowohl Prüfunternehmen als auch dessen einziger registrierter Auditor sein. Im Biogasregister als Auditoren geführte Personen können im Rechtsverkehr nicht die Listung als Auditor im Biogasregister als Nachweis ihrer bestehenden Qualifikationen anführen. Das Biogasregister qualifiziert und zertifiziert keine Auditoren. Empfänger von Biogasregister-Auszügen Nutzer können bei Ausbuchung von Biogasmengen aus dem Biogasregister sog. Biogasregister-Auszüge erstellen lassen und diese im Rechtsverkehr verwenden. Die Empfänger der Registerauszüge können Nutzer des Registers oder Dritte sein. 4 Biogasregister-Auszüge. Das Biogasregister stellt zwei Formen von Auszügen zur Verfügung: Biogasregister-Auszug (gemäß Biogasliefer-Modell) Biogasregister-Auszug (gemäß Zertifikate-Modell) Den Biogasregisterauszügen liegt zusammengefasst folgender interner Register-Prozess zu Grunde: Das Eigenschaftsprofil der auf dem Registerauszug ausgewiesenen Mengen wurde vom einbuchenden Nutzer angegeben, von einem Prüfunternehmen im Biogasregister bestätigt und der Registerführer hat eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt. Biogasregister-Auszüge stellen keinen originären Nachweis von biogenen Eigenschaften dar. Nur Biogasregister-Auszüge nach dem Biogasliefer-Modell können mit einem Verweis auf einen Nachhaltigkeitsnachweis oder Nachhaltigkeits-Teilnachweises (im Folgenden Verweis auf BLE- Nachhaltigkeitsnachweis ) erstellt werden, sofern dieser Nachweis parallel im nabisy -System der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) geführt wurde: Seite 6 von 19

7 Verweis auf BLE-Nachhaltigkeitsnachweis Der im Biogasregister geführte Verweis auf BLE-Nachhaltigkeitsnachweis stellt selbst keinen im Rechtsverkehr gültigen Nachhaltigkeitsnachweis dar. Der Verweis hat informatorischen Charakter und beruht allein auf den Angaben des Nutzers, ohne dass das Biogasregister hier eine Plausibilitätsprüfung oder eine andere Form der Prüfung vorgenommen hat. 4.1 Biogasregister-Auszug (gemäß Biogasliefer-Modell) Auf dem Biogasregister-Auszug (gemäß Biogasliefer-Modell) werden folgende Informationen ausgewiesen: Biogasregister-Auszug (Biogasliefer-Modell) Produktionsanlage, -zeitraum und Datum der Inbetriebnahme der Produktionsanlage Dokumentierte Biogasmenge (diejenige Biogasmenge (im Wärmeäquivalent) die im Biogasregister dokumentiert und ausgebucht wurde) Einspeisepunkt und Zählernummer der Einspeisung Auflistung der Biogaseigenschaften gemäß Kriterienkatalog des Biogasregister Deutschland Entnahme aus dem Erdgasnetz: Empfänger des Biogas-Registerauszugs, Entnahmezeitraum, Verwendungszweck ENTWEDER: Entnahmepunkt und Zählernummer, ODER: Ort der Übergabe (Ort, an dem die Menge übergeben bzw. verwendet wurde(z.b. Marktgebiet, VHP) ODER: Entnahmepunkt und Zählernummer als auch Ort der Übergabe (z.b. Adresse BHKW) Bezeichnung des Nutzers, der im Biogasregister die Ausbuchung veranlasst hat Quelle der Information Angabe des einbuchenden Nutzers, bestätigt durch Prüfunternehmen, durch Registerführer plausibilisiert. Die auf dem Registerauszug dokumentierte Mengenangabe wurde vom ausbuchenden Nutzer angegeben. Das Biogasregister Deutschland stellt sicher, dass nur solche Mengen einmal ausgebucht werden können, die zuvor durch einen Nutzer eingebucht, durch ein Prüfunternehmen bestätigt und durch den Registerführer plausibilisiert wurden. Angabe des einbuchenden Nutzers, bestätigt durch Prüfunternehmen Angabe des einbuchenden Nutzers, bestätigt durch Prüfunternehmen Angabe des ausbuchenden Nutzers Angabe des ausbuchenden Nutzers Automatisierter Eintrag durch Biogasregister- Software Seite 7 von 19

8 Erstellungsdatum und uhrzeit Registerauszug-Nummer Ggf. Nummer eines mitgeführten BLE- Nachhaltigkeits-(Teil-)Nachweises Automatisierter Eintrag durch Biogasregister- Software (maßgeblich ist die Serverzeit) Automatisierter Eintrag erstellt und eingetragen durch Biogasregister-Software Angabe des ausbuchenden Nutzers 4.2 Biogasregister-Auszug (gemäß Zertifikate-Modell) Auf dem Registerauszug ist zusätzlich zu den Inhalten des Biogasregister-Auszuges (gemäß Biogasliefer- Modell) und der Kennung Biogasregister-Auszug (gemäß Zertifikate-Modell) eine Eigenerklärung eines Nutzers abgedruckt, die klarstellt, dass es sich bei den dokumentierten Mengen nur um die biogenen Eigenschaften ohne Commodity handelt. Diese Eigenerklärung wurde von einem Nutzer digital unter Eingabe einer itan im Biogasregister abgegeben. Dies geschah zu einem Zeitpunkt, als er auf seinem Konto über die dem Biogasregister-Auszug zugrundeliegende Biogasmenge (Charge mit Status grün ) verfügte. Dieser Nutzer hat erklärt, dass er die Abtrennung der biogenen Eigenschaften von der Commodity durchgeführt hat. Die Eigenerklärung des Nutzers wird vom Biogasregister nicht auf ihre Richtigkeit hin geprüft. 4.3 Verweis auf BLE-Nachhaltigkeitsnachweis Der Verweis auf BLE-Nachhaltigkeitsnachweis kann nur in Kombination mit einem regulären Biogas- Registerauszug (gemäß Biogasliefer-Modell) ausgestellt werden. Der Verweis enthält eine Notiz über gegenüber dem Register abgegebene Eigenerklärungen des ausbuchenden Nutzers als auch allen in der Handelskette vorgelagerten Nutzern sowie die Kennung des bei der BLE aktuell geführten Nachhaltigkeits-(Teil-) Nachweises. Der eigentliche Nachhaltigkeitsnachweis wird über das nabisy -Register der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gemäß der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung durch die Nutzer geführt. Das Biogasregister Deutschland stellt daher keinen originären Nachhaltigkeitsnachweis aus. Die Information des Verweis auf BLE-Nachhaltigkeitsnachweis auf dem Biogas-Registerauszug soll den Nutzern jedoch die Übersicht über die Verwendungsmöglichkeiten ihrer Biogasmengen im Biogasregister erleichtern. Es ist erklärtes Ziel des Biogasregister Deutschland, dieses Verfahren zeitnah durch eine verlässliche automatisierte Schnittstelle zwischen dem Biogasregister und dem BLE Register zu vereinfachen. Seite 8 von 19

9 Verweis auf BLE-Nachhaltigkeitsnachweis Kennung des Nachhaltigkeitsnachweises bei der BLE Eigenerklärung des Nutzers Quelle der Information Angabe des Nutzers Angabe des Nutzers 5 Chargen-Status. Die Dokumentation von Biogasmengen erfolgt im Biogasregister über Mutter-Chargen und Chargen. Eine Muttercharge stellt eine Produktionsmenge dar, die in kleinere Einheiten (Chargen) aufgeteilt werden kann. Chargen und Mutterchargen sind im Biogasregister Deutschland dokumentierte Biogasmengen mit definierter Produktionsanlage, Eigenschaftsprofil, Einspeisezeitraum und Einspeiseort (Einspeisepunkt und Zählernummer). Die Chargen im Biogasregister weisen stets eine bestimmte Farbe auf. Jede Farbe kennzeichnet einen bestimmten Bearbeitungsstatus der Charge. Chargen-Status und Bedeutung grau grün gelb rot pink Charge ist laut Nutzer produziert, Produktionsort ist eine bzgl. ihrer Existenz und Eigenschaften (anlagenbezogenen Kriterien) durch einen Auditor bestätigte Anlage, eine entsprechende Menge ist auf ein Nutzerkonto eingebucht, Charge oder Teile davon können auf ein anderes Nutzerkonto transferiert werden Charge ist ausbuchbar, Bestätigung der Menge und des Eigenschaftsprofils (anlagen- und betriebsbezogene Kriterien) durch Auditoren hat stattgefunden, ein Registerauszug (gemäß Biogasliefer-Modell) kann erstellt werden, Charge oder Teile davon können weiterhin auf andere Nutzerkonten transferiert werden Charge ist ausbuchbar, Bestätigung der Menge und des Eigenschaftsprofils (anlagen- und betriebsbezogene Kriterien) durch Auditoren hat stattgefunden, (Vor-) Nutzer hat Abtrennung der biogenen Eigenschaften erklärt, ein Registerauszug (Zertifikate-Modell) kann erstellt werden, Charge oder Teile davon können auf andere Nutzerkonten transferiert werden Charge ist ausgebucht, Biogasregister-Auszug (gemäß Biogasliefer-Modell oder gemäß Zertifikate-Modell) wurde erstellt, Charge oder Teile davon können nicht mehr auf ein anderes Nutzerkonto transferiert werden Charge ist gesperrt und kann nicht mehr verwendet werden Seite 9 von 19

10 Die Änderung einer Mutter-Charge in den Status grün oder pink überträgt sich auf alle ihr zugeordneten (Teil-) Chargen, die von dieser Charge seit der Einbuchung entstanden sind, unabhängig davon, auf welchem Konto oder bei welchem Nutzer sich die (Teil-)Chargen befinden. Im Fall der Pinkstellung werden alle Nutzer, die die betroffenen Chargen auf ihren Konten haben oder hatten, automatisch von der Registersoftware über die Pinkstellung informiert. Alle betroffenen (Teil-)Chargen sind dann für weitere Aktionen gesperrt. 6 Voraussetzungen für die Erstellung von Biogasregister-Auszügen. Jede Charge, für die ein Biogas-Registerauszug erstellt werden soll, muss vom Status grau in den Status grün bzw. weiter in den Staus gelb überführt worden sein. Voraussetzung für die Erstellung eines Biogasregister- Grüne Gelbe Eigen- Auszuges Charge Charge erklä- auf eigenem Konto auf eigenem Konto rung und BLE Kennung Biogasregister-Auszug (Biogasliefer-Modell) X Biogasregister-Auszug (Zertifikate-Modell) X Biogasregister-Auszug (Biogasliefer-Modell) mit Ver- X X weis auf BLE-Nachhaltigkeitsnachweis Der Wechsel vom Status grau zu grün kann nur vom Nutzer initiiert werden, dem die entsprechende Mutter-Charge der zu ändernden (Teil-) Charge zugeordnet ist. Der Status gelb kann hingegen von jedem Nutzer, auf dessen Konto eine (Teil-)Charge mit Status grün eingebucht ist, durchgeführt werden. Die Status rot und pink werden vom Biogasregister vergeben. Prinzipiell können Registerauszüge nur für Chargen ausgestellt werden, die sich auf dem Konto des Nutzers befinden, der einen Biogasregister-Auszug erstellen möchte. 7 Der Nutzer-Account im Biogasregister. Jeder Nutzer, der mit der dena einen Nutzervertrag abgeschlossen hat, erhält einen Account im Biogasregister. Der Account besteht aus verschiedenen Bereichen: Konten Biogaskonto Seite 10 von 19

11 Zertifikatekonto Anlagenübersicht Kundenübersicht Im Biogaskonto werden Chargen mit den Status grau, grün und pink verwaltet. Das Zertifikatekonto beinhaltet Chargen mit Status gelb. Chargen mit Status rot können sich in beiden Konten befinden. Registrierte Systemnutzer können für den Nutzer (Unternehmen), dem sie zugeordnet sind, Unterkonten im Nutzer-Account einrichten. Unterkonten bieten die Komfortfunktion, Biogasmengen nach selbst gewählten Kriterien zu sortieren. Unterkonten können im Biogasregister deaktiviert (im leeren Zustand), aufgrund der eindeutigen Nachverfolgbarkeit der Transaktionen aber niemals gelöscht werden. Jedes (Unter-)Konto verfügt über eine eindeutige Kontonummer, die nicht änderbar ist. Diese enthält u.a. die Kurzbezeichnung des Nutzers. Alle Konten haben neben der einmaligen Kontonummer auch eine Bezeichnung (Kontoname), die durch den Benutzer frei wählbar und änderbar ist. In jedem Nutzer-Account können in der Anlagenübersicht die einem Nutzer-Account zugeordneten Mutter- Chargen nach Herkunft (Anlagen) verwaltet werden. In jedem Nutzer-Account können in der Kundenübersicht Kundendaten angelegt und verwaltet werden, auf die bei der Erstellung der Register-Auszüge zurückgegriffen werden kann. Im Nutzer-Account können Kriterienprofile unter einer eindeutigen Bezeichnung angelegt und verwaltet werden. Diese können beim Anlegen von Mutterchargen angewählt werden, wodurch die eingerichtete Kriterienkombination auf die entsprechende Muttercharge übertragen wird. Nutzer können gegenüber dem Registerführer erklären, dass Ihre Konten für das Umbuchen von grauen Chargen gesperrt werden. In diesem Fall ist sowohl das Umbuchen von grauen Chargen auf Konten anderer Nutzer als auch der Empfang grauer Mengen von Konten anderer Nutzer im Rahmen einer Umbuchung nicht möglich. Sofern bei der Anmeldung zum Biogasregister vom Nutzer keine anderslautende Angabe gemacht wird, ist die Umbuchung grauer Mengen möglich. Auf Antrag beim Registerführer kann diese Möglichkeit gesperrt werden. 7.1 Zugangsdaten Nutzer Registrierte Systemnutzer können in dem ihnen zugeordneten Nutzer-Account Aktionen für den Nutzer veranlassen. Jeder registrierte Systemnutzer erhält dafür personalisierte Zugangsdaten für den Nutzer-Account. Diese bestehen aus einem individuellen Nutzeralias, einem zugehörigen Zugangspasswort und einer Liste mit itans. Dabei gibt es einen unterschiedlichen Umfang der Berechtigungen: Registrierte Systemnutzer können den zusätzlichen Status registrierter Nutzer mit erweiterten Rechten erhalten. Diese erhalten zusätzlich folgende Rechte: Kontoverbindung für die Abrechnung des Biogasregisters mit dem Nutzer zu sehen und zu ändern. Anlagen anzulegen, zu ändern oder zu deaktivieren. Seite 11 von 19

12 Die Bestätigung eines Vorganges mit einer itan und der bestätigte Vorgang selbst können nicht rückgängig gemacht werden. 7.2 Nutzer-Aktionen im Biogasregister Der Nutzer hat umfassende Aktionsmöglichkeiten im Biogasregister. Die einzelnen Aktionen sind auf sein eigenes Konto beschränkt. Die Aktionsmöglichkeiten in Bezug auf konkrete Chargen ändern sich, sobald sich der Status der Charge ändert. Die nachfolgende Übersicht stellt die wesentlichen Aktionsmöglichkeiten des Nutzers dar. Nutzer-Aktionen Erläuterung Allgemeine Account Aktionen Unterkonten verwalten Kriterienkombinationen verwalten Kundeninformationen ändern Nutzer können Unterkonten anlegen und ihre Chargen nach eigenen Wünschen verwalten. Nutzer können für Ihren Account Kombinationen von Kriterien unter einer eindeutigen Bezeichnung anlegen, ändern oder löschen. Beim Anlegen von Mutterchargen können diese Kombinationen aufgerufen werden. Nutzer haben Zugriff auf die Kundendatenbank und können Datensätze ändern hinzufügen oder löschen. Anlagen-Aktionen Anlage anlegen Anlagenaudit für Anlage beantragen Nutzer können Biogasanlagen im Biogasregister registrieren. Hierfür muss das Eigenschaftsprofil der Anlage angegeben werden. Bevor (Mutter-)Chargen eingebucht werden können, muss die Anlage durch ein Gutachten eines Prüfunternehmens bestätigt werden (Siehe auch Aktion Anlagenaudit für Anlage beantragen ). Wenn eine Anlage zur gleichen Zeit Biogasmengen mit unterschiedlichem Eigenschaftsprofil erzeugen soll (z.b. NawaRo und Nebenprodukte) müssen im Biogasregister entsprechend viele Anlagen angelegt (im Sinne von Produktionslinien) und vom Prüfunternehmen jeweils bestätigt werden. In diesem Fall wird ggf. dasselbe Gutachten (Auditbericht) mehrfach im System hinterlegt. Vor Einbuchung einer Mutter-Charge muss die Anlage bestätigt und plausibilisiert werden. Dieser Prozess wird in Kapitel 10 beschrieben. Seite 12 von 19

13 Nutzer-Aktionen Erläuterung Mutter-Chargen Aktionen Mutter-Charge anlegen (einbuchen) Nur bereits tatsächlich produzierte und in das Gasnetz eingespeiste Biogasmengen sollen als (Mutter-) Chargen in das Biogasregister eingebucht werden. Die Nutzer sind dafür selbst verantwortlich, der Registerführer führt diesbzgl. keine Prüfung durch. Für jede Anlage darf für einen definierten Produktionszeitraum nur eine Biogasmenge eingebucht sein. Durch das Anlegen einer Mutter-Charge werden gleichzeitig Chargen in das Biogasregister eingebucht. Für den Fall, dass ein Gutachten über Biogasmengen mit verschiedenen Eigenschaftsprofilen erstellt wurde, müssen für diese Mengen separate Mutter-Chargen angelegt werden. Stammdaten der Mutter- Charge ändern Auditdokumentationsprozess im Biogasregister auslösen Änderungen der Mutter-Charge sind prinzipiell bis zur Grünstellung möglich. Die Änderungen werden automatisch per allen anderen Nutzern mitgeteilt, die eine aus der Mutter-Charge stammende Charge auf ihrem Konto haben oder hatten. Eine Ausnahme stellt eine Änderung der Menge der Mutter-Charge dar: Eine Verkleinerung der Menge kann ebenfalls bis zur Grünstellung nur um denjenigen Anteil der Mutter-Charge vorgenommen werden, über den der einbuchende Nutzer (noch) verfügen kann (Chargenteil liegt noch auf seinem eigenen Konto). In diesem Fall werden die anderen Nutzer über eine Verkleinerung der Mutter-Charge nicht informiert, da es auf die weitergegebenen (Teil-)Chargen keine Auswirkungen hat. Eine Vergrößerung der Mutter-Charge ist ebenfalls noch bis zur Grünstellung möglich. Da eine Vergrößerung der Mutter-Charge ebenfalls keine Auswirkungen auf die weitergegebenen (Teil-) Chargen hat, werden auch in diesem Fall die anderen Nutzer nicht informiert. Nutzer können für ihre grauen Chargen die Eigenschaften bestätigen lassen um eine Grünstellung der (Mutter-) Charge zu erreichen. Dieser Prozess wird in Kapitel 10 beschrieben. Seite 13 von 19

14 Nutzer-Aktionen Erläuterung Chargen Aktionen umbuchen teilen abtrennen biogener Eigenschaften (sog. Gelbstellung ) = automatische Umbuchung auf Zertifikatekonto Registerauszug erstellen (= ausbuchen) Nutzer können Chargen auf eigene Unterkonten oder Fremdkonten umbuchen. Wenn Chargen mit Verweis auf BLE- Nachhaltigkeitsnachweis auf ein Fremdkonto umgebucht werden sollen, muss hierfür eine Eigenerklärung des Nutzers über die parallel geführte Ausstellung eines (Teil-) Nachhaltigkeitsnachweises im BLE Register mit Angabe einer gültigen BLE- Teilnachhaltigkeitsnachweis-Nummer abgegeben werden. Der Nachweis muss in digitaler Form angehängt werden. Chargen können auf dem Konto des Nutzers geteilt werden, auf dem sich die Charge befindet. Die kleinstmögliche Teilmenge ist 1 kwh. Wenn Chargen mit Verweis auf BLE-Nachhaltigkeitsnachweis geteilt werden sollen, muss hierfür eine Eigenerklärung über die parallel geführte Ausstellung von zwei (Teil-) Nachhaltigkeitsnachweisen im BLE-Register mit Angabe entsprechender gültiger BLE-(Teil-) Nachhaltigkeitsnachweis-Nummern abgegeben werden. Durch Abgabe einer verbindlichen Erklärung, dass die biogenen Eigenschaften von der Commodity abgetrennt wurden und Bestätigung der Eigenerklärung können Nutzer die Abtrennung biogener Eigenschaften dokumentieren (Gelbstellung). Die Charge wird dadurch automatisch auf das Zertifikatekonto des Nutzers umgebucht. Dieser Schritt ist nicht umkehrbar. Die Führung eines Verweises auf BLE-Nachhaltigkeitsnachweis ist nach Abtrennung der biogenen Eigenschaften im Zertifikatekonto nicht möglich. Für grüne oder gelbe Chargen, die auf dem Kontosystem eines Nutzers liegen, kann dieser Registerauszüge erstellen. Dabei wird automatisch eine eindeutige Biogasregister-Auszugnummer (Dokumentnummer) erzeugt. Mit der Erstellung eines Registerauszugs erhält die betreffende Charge automatisch den Status rot. 8 Kriterienkatalog des Biogasregisters. Das Biogasregister erstellt einheitlich-strukturierte, vergleichbare Registerauszüge für konkrete Biogasmengen. Die Basis dafür stellt ein Kriterienkatalog dar, der die wesentlichen im Rechtsverkehr üblichen und not- Seite 14 von 19

15 wendigen Kriterien zum Nachweis der biogenen Eigenschaften von Biogas und der produzierenden Anlagen repräsentiert und dadurch die Darstellung von Biogasmengen unterschiedlicher Qualität im Biogasregister und auf dem Biogasregister-Auszug ermöglicht. Der Kriterienkatalog besteht aus: anlagenbezogenen Kriterien, betriebsbezogenen Kriterien und chargenbezogenen Kriterien (ausschließlich für BLE-Nachhaltigkeitsnachweis-Dokumentation). Der Kriterienkatalog wird zusammengestellt und aktualisiert vom Steuerkreis des Biogasregisters. Der Kriterienkatalog ist eine Empfehlung des Registerführers. Der Kriterienkatalog ist die Basis, auf der Nutzer im Biogasregister ihre Anlagen und Biogas-Chargen beschreiben und von Auditoren bestätigen lassen können. Das Eigenschaftsprofil einer Charge im Biogasregister bezeichnet die Summe der Prüfkriterien, die einer Biogascharge vom Nutzer zugeordnet wurden. Die bereitgestellten Erläuterungen zum Kriterienkatalog und die Matrix Kriterien und Produkte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Relevanz, Notwendigkeit oder Aktualität im Hinblick auf etwaige gesetzliche Förderungen für die Verwendung des Biogases. Nutzer und Auditoren sind selbst dafür verantwortlich, dass zum Zeitpunkt der Verwendung der Registerauszüge alle gesetzlichen Anforderungen an die biogenen Eigenschaften nachgewiesen sind. Der Kriterienkatalog kann vom Registerführer angepasst werden. Der Registerführer bemüht sich, den Kriterienkatalog aktuell zu halten und gesetzlichen Änderungen anzupassen. Die Kriterien werden in den Erläuterungen zum Kriterienkatalog hinsichtlich der wesentlichen Bestandteile konkretisiert. Dort wird auf die entsprechenden Gesetzestexte und anderen relevanten Dokumente verwiesen. Die Erläuterungen zum Kriterienkatalog sind auf der frei zugänglichen Seite des Biogasregisters ( jederzeit einsehbar. 9 Prüfunternehmen und Auditoren im Biogasregister. Das Biogasregister ermöglicht es seinen Nutzern, die biogenen Eigenschaften ihrer Chargen durch ein Prüfunternehmen im Biogasregister bestätigen zu lassen. Dazu erhalten die vom Nutzer beauftragten Auditoren vom Biogasregister einen entsprechenden Account im Biogasregister. Im Rahmen der Registrierung der Auditoren im Biogasregister wird die personenbezogene Qualifizierung der Auditoren nachgeprüft. Der Prüfungsumfang sowie der Prüfungsturnus werden in Allgemeine Nutzungsbedingungen für Prüfunternehmen und Auditoren im Biogasregister Deutschland dargestellt. Seite 15 von 19

16 10 Auditdokumentations-Prozess im Biogasregister. Nutzer können für Mutter-Chargen und Anlagen einen Auditdokumentations-Prozess im Biogasregister auslösen. Ab dem Zeitpunkt, in dem der Nutzer den Dokumentations-Prozess auslöst, ist die Mutter-Charge nicht mehr bearbeitbar. Dieser Vorgang ist nicht reversibel. Damit veranlassen die Nutzer zusammengefasst folgenden Prozess im Biogasregister: Das vom Nutzer beauftragte Prüfungsunternehmen bestätigt im Biogasregister die Angaben des Nutzers zu einer/mehreren bestimmten Mutter-Charge(n) oder einer Anlage, sofern diese Angaben mit den Angaben im Auditbericht übereinstimmen. Wenn das Prüfunternehmen die Angaben im Biogasregister bestätigt hat, führt der Registerführer einen Plausibilitätscheck durch. Wenn auch dieser erfolgreich war, wird die Mutter-Charge Grün gestellt, bzw. die Anlage freigegeben zur Erstellung für Mutter-Chargen Bestätigung durch Prüfunternehmen im Biogasregister Das Prüfunternehmen bestätigt im Biogasregister, dass die vor Ort durchgeführte gutachterliche Prüfung (Auditbericht) mit den Angaben zu einer Anlage in folgenden Punkten übereinstimmt: Anlagen Anlagenname Anlagenprofil Einspeisepunkt Zählernummer Jahr der Inbetriebnahme Unternehmen Das Prüfunternehmen bestätigt im Biogasregister, dass die vor Ort durchgeführte gutachterliche Prüfung (Auditbericht) mit den Angaben zur Mutter-Charge in folgenden Punkten übereinstimmt: Mutter-Chargen Produktionsanlage Auftraggeber des Audits Produktionszeitraum Einspeisepunkt und Zählernummer Einspeisemenge Eigenschaftsprofil Seite 16 von 19

17 Die Bestätigung des Prüfunternehmens im Biogasregister ist abgeschlossen, wenn der entsprechende Auditbericht, auf dessen Basis die Bestätigung stattgefunden hat, hochgeladen und die Eingaben durch itan bestätigt wurden Plausibilitätsprüfung durch das Biogasregister Nach der Bestätigung durch die Prüfunternehmen erhält der Registerführer den Vorgang zur Durchführung des Plausibilitäts-Checks. Im Rahmen des Plausibilitäts-Checks prüft der Registerführer, ob: ein lesbares Gutachten vom Auditor hochgeladen wurde, die Anlage im Gutachten mit der Anlage der Mutter-Charge(n) anhand der Adresse übereinstimmt, der im Gutachten angegebene Zeitraum mit dem Produktionszeitraum der Mutter-Charge(n) übereinstimmt, die im Gutachten angegebene Menge mit der Gesamtmenge der Mutter-Charge(n) übereinstimmt. der Einspeisepunkt übereinstimmt die Zählernummer übereinstimmt Wichtig: Der Registerführer prüft insbesondere nicht, ob die im entsprechenden Gutachten (Auditbericht), welches im System hinterlegt wird (Upload), geprüften Kriterien und Ergebnisse mit den durch (a) den Nutzer und (b) registrierten Auditor eingegebenen Eigenschaftsprofil der Mutter- Charge(n) übereinstimmen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt der Registerführer keine Gewähr. Nur wenn alle zuvor genannten Prüfungen des Registerführers positiv sind, wird die Mutter-Charge, bzw. die Anlage durch den Registerführer freigegeben. In Abhängigkeit der eingegebenen Auditergebnisse des registrierten Auditors erhält die entsprechende Mutter-Charge und alle zugehörigen (Teil-) Chargen für diesen Fall entweder den Status grün (Grünstellung bestätigt) oder pink (Grünstellung abgelehnt). Beide Statusänderungen sind nicht reversibel. Sind nicht alle Plausibilitätsprüfungen des Registerführers positiv, wird der Prozess an den Auditor zur Korrektur zurückgegeben. Der Auditor hat ebenso die Möglichkeit, das Audit an den Systemnutzer zurückzugeben. 11 Rechte des Registerführers bei Missbrauch. Der Registerführer versucht Missbrauch und Fehler im Biogasregister zu verhindern und zu beseitigen. Er ist daher berechtigt, fehlerhaft, oder zu Unrecht ausgestellte Registerauszüge als ungültig zu kennzeichnen und zu kommunizieren. Der Registerführer ist auch sonst in jeder Weise berechtigt, Maßnahmen zu treffen, die Missbrauch und Fehler im System so schnell und effektiv wie möglich beseitigen. Seite 17 von 19

18 12 Transaktionskontrolle für Nutzer. Der Nutzer kann in seinem Nutzer-Account jederzeit Einblick nehmen in alle ihn betreffende Vorgänge. Diese Vorgänge werden Transaktionen genannt und beinhalten z.b. alle Ein-, Um- und Ausbuchungen von Biogasmengen. Die Liste seiner durchgeführten Transaktionen kann gefiltert werden und so auf verschiedene Fragestellungen detailliert Antwort geben, wie beispielsweise den Umfang der Einbuchungen im letzten Quartal. 13 Prüfen von Biogasregister-Auszügen. Um die Existenz von Biogasregister-Auszügen bzw. deren aktuellen Status zu überprüfen, bietet das Biogasregister Deutschland zwei Verfahren an: Zum einen kann über die Biogasregister-Auszugsnummer prinzipiell überprüft werden, ob ein entsprechender Biogasregister-Auszug mit der angegebenen Auszugsnummer existiert und vom Biogasregister Deutschland ausgegeben wurde. Zum anderen kann ein im ursprünglichen Ausgabeformat (PDF) vorliegender Biogasregister-Auszug anhand der Biogasregister-Auszugsnummer mit dem ursprünglichen, vom Biogasregister Deutschland ausgegebenen Dokument verglichen werden. Hierfür wird das zu prüfende Dokument temporär an das Biogasregister übergeben und ein binärer Vergleich der Dokumente durchgeführt. Diese Prüfungen können sowohl für Nutzer als auch Empfänger von Biogasregister-Auszügen im Sinne des Biogasregisters durchgeführt werden. Desweiteren besteht für Empfänger von Biogasregister-Auszügen im Sinne des Biogasregister Deutschland die Möglichkeit, beim Registerführer die Einsicht in die einem Biogasregister-Auszug zugrundeliegenden und durch die Prüfungsunternehmen und registrierten Auditoren im Biogasregister hinterlegten Prüfberichte und Gutachten zu beantragen. Eine generelle Weitergabe der hinterlegten Prüfberichte und Gutachten ohne die vorgenannte Beantragung beim Registerführer erfolgt nicht. Im Falle der Weitergabe der hinterlegten Prüfberichte und Gutachten durch den Registerführer wird der Nutzer (Einsteller) durch den Registerführer über die Weitergabe informiert. Fehler und Unregelmäßigkeiten müssen dem Registerführer unverzüglich gemeldet werden. Informationen zum Verfahrensablauf der dargestellten Prüfungen werden auf der Website des Biogasregisters unter bekanntgegeben. Seite 18 von 19

19 14 Kommunikation zwischen dem Biogasregister und den Nutzern. Zur Benachrichtigung der Nutzer über für sie relevante Vorgänge werden durch das IT-System Biogasregister Deutschland automatisiert Nachrichten an die im Register hinterlegten Adressen verschickt. Die Nutzer bzw. deren registrierte Systemnutzer haben dafür Sorge zu tragen, dass die -Adressen stets aktuell gehalten werden. Nachrichten an Nutzer werden im An -Feld an den Hauptansprechpartner und im CC-Feld an alle weiteren registrierten Systemnutzer des Nutzers adressiert. Neben dem Hauptansprechpartner eines Nutzers können im Biogasregister auch weitere Ansprechpartner für Abrechnungen Vertrag und Grundsätzliches Operative Durchführung angegeben werden. Diese Ansprechpartner benötigen keinen personalisierten Zugang zum Biogasregister Deutschland als registrierte Systemnutzer und die Benennung ist auch mit keinen weiteren Sonderrechten verknüpft. Auch für diese Einträge gilt, dass der Nutzer für die Aktualität der hinterlegten Kontaktdaten verantwortlich ist. Zur Kontaktaufnahme des Nutzers mit dem Biogasregister Deutschland gibt es eine telefonische Support- Hotline als auch die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme mit dem Registerführer via . Entsprechende Kontaktdaten sind auf der Website des Biogasregisters unter einsehbar als auch nach Login im Nutzer-Account sichtbar. Nutzer haben innerhalb des Biogasregisters die Möglichkeit, mit itans zu bestätigende Nachrichten an den Registerführer zu schicken. Der Registerführer nimmt mit dem Nutzer Kontakt via bzw. Telefon auf. 15 Änderungsvorbehalt. Die dena als Registerführer behält sich vor, diese Allgemeine Grundsätze zur Funktionsweise anzupassen. Seite 19 von 19

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