Jahresabschluss 2014

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Jahresabschluss 2014"

Transkript

1 Jahresabschluss

2 - 3 - Jahresabschluss INHALTSVERZEICHNIS ab Seite 1. Aufstellung des Jahresabschlusses und Feststellungsbeschluss 5 2. Gesamtergebnisrechnung 9 3. Gesamtfinanzrechnung Vermögensrechnung (Bilanz) Rechtsgrundlagen Rechenschaftsbericht gem. 54 GemHVO Die Entwicklung des Jahres Wirtschaftliche Lage Die Entwicklung der Personalaufwendungen Ausblick gem. 54 Abs. 2 GemHVO Die Teilhaushalte und ihre Budgets 40 TH 0 - Steuerung, ÖPNV und Wirtschaftsförderung 40 TH 1 - Bildung 79 TH 2 - Soziales und Jugend 86 TH 3 - Sicherheit und Ordnung 107 TH 4 - Umwelt und Technik 123 TH 5 - Kommunalaufsicht und Ländlicher Raum 169 TH 6 - Abfallwirtschaft 181 TH 7 - Allgemeine Finanzwirtschaft Erläuterungen zur Vermögensrechnung (Bilanz) Aktivseite Vermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Sachvermögen Finanzvermögen Abgrenzungsposten Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse Nummerierung entsprechend der Posten in der Bilanz

3 - 4 - Jahresabschluss ab Seite 8.2 Passivseite Kapitalposition Basiskapital Rücklagen Sonderposten für Investitionszuweisungen Rückstellungen Lohn- und Gehaltsrückstellungen Unterhaltsvorschussrückstellungen Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien Gebührenüberschussrückstellungen Altlastensanierungsrückstellungen Rückstellungen für drohende Verpflichtungen Sonstige Rückstellungen Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Sonstige Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzungsposten Anhang gem. 53 GemHVO Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit Begründung Berichtigungen der Bilanz Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg gebildeten Pensionsrückstellungen Verwendung liquider Mittel zur Finanzierung der Investitionen Nachweis Mündelvermögen Haushaltsübertragungen sowie nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre Organe des Kreises Anlagen gem. 95 GemO, 55 GemHVO Vermögensübersicht Forderungsübersicht Schuldenübersicht Haushaltsermächtigungen Sonstige Anlagen Abschreibungen, Auflösung von Zuweisungen, kalkulatorische Zinsen Interne Leistungsverrechnungen 226

4 - 5 - Jahresabschluss Aufstellung des Jahresabschlusses und Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss des Rhein-Neckar-Kreises zum wird gemäß 95b Absatz 1 der Gemeindeordnung i.v.m. 48 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg wie folgt aufgestellt: 1. In der rechnung mit 1.1 den ordentlichen Erträgen von , den ordentlichen Aufwendungen von , dem ordentlichen von , den außerordentlichen Erträgen von , den außerordentlichen Aufwendungen von , dem Sonderergebnis von 1.839, dem Gesamtergebnis der rechnung ,06 2. In der Finanzrechnung mit 2.1 den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von , den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von , dem Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit von , den Einzahlungen aus von , den Auszahlungen aus von , dem Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus , dem Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf von , den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit , dem Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit , der Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres von , den haushaltsunwirksamen Einzahlungen , den haushaltsunwirksamen Auszahlungen , dem Überschuss / Bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen von , dem Anfangsbestand an Zahlungsmitteln von , dem Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres von ,55 * *ohne Handvorschüsse ( ), ohne Geldanlage (20,1 Mio. )

5 - 6 - Jahresabschluss 3. Vermögensrechnung (Bilanz) in Aktiva und Passiva mit einem 3.1 Anfangsbestand zum von , Endbestand zum von ,42 4. Rücklagen 4.1 Zuführung / Entnahme zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen ses ,40 Stand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen ses zum , Zuführung / Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 1.839,66 Stand der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zum , Zweckgebundene Rücklage zum , Rücklagen zum insgesamt ,29 5. Stand der Rückstellungen zum ,82

6 - 7 - Jahresabschluss Feststellung und Aufgliederung des Jahresergebnisses Nr. 1 2 Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen * Haushaltsjahr nachrichtlich: vorgetragene Fehlbeträge aus Vorjahren zu Jahresbeginn nachrichtlich: davon bereits im Rahmen des ordentlichen ses abgedeckt nach 49 Abs. 2 i. V. m. 2 Abs. 1 Nr. 20 GemHVO Sonderergebnis Ordentliches Verlustvortrag Verlustvortrag Verlustvortrag vom Vorjahr vom Vorvorjahr vom Vorvorvorjahr EUR EUR EUR EUR EUR verbleibende Beträge 1.839, , Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen ses ,40 5 Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 1.839, Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen ses nach 25 Abs. 1 GemHVO Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen mit einem Überschuss des Sonderergebnisses nach 25 Abs. 2 Alt. 1 GemHVO Verrechnung durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses nach 25 Abs. 2 Alt. 2 GemHVO Fehlbetragsvortrag längstens für drei Jahre nach 25 Abs. 3 GemHVO Verrechnung auf das Basiskapital nach 25 Abs. 3 GemHVO Verrechnung durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses nach 25 Abs. 4 Satz 1 GemHVO Verrechnung auf das Basiskapital nach 25 Abs. 4 GemHVO 0 0 * Es ist nur die Angabe des jeweiligen Vorgangs notwendig Heidelberg, den Stefan Dallinger, Landrat Der Kreistag wird über die Feststellung des Jahresabschlusses in seiner Sitzung am beschließen.

7 - 8 - Jahresabschluss

8 - 9 - Jahresabschluss 2. Gesamtergebnisrechnung Gesamtergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Steuern und ähnliche Abgaben Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Entgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Zinsen und ähnliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen Sonstige ordentliche Erträge = Ordentliche Erträge Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentliche Aufwendungen = Ordentliches = Ordentliches einschliesslich Fehlbetragsabdeckung Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen = Sonderergebnis = Gesamtergebnis

9 Jahresabschluss 3. Gesamtfinanzrechnung Gesamtfinanzrechnung Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Steuern und ähnliche Abgaben Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfereinzahlungen Öffentlich-rechtliche Entgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Zinsen und ähnliche Einzahlungen Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen = Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Personalauszahlungen Versorgungsauszahlungen Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen Zinsen und ähnliche Auszahlungen Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen = Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 17 = Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der rechnung Einzahlungen aus Investitionszuwendungen Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 21 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen Einzahlungen für sonstige = Summe der Einzahlungen aus 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 28 - Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 30 = Summe der Auszahlungen aus 31 = Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus = Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

10 Jahresabschluss Gesamtfinanzrechnung Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 35 = Finanzierungsmittelüberschuss-/bedarf aus Finanzierungstätigkeit 36 = Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres 37 + Haushaltsunwirksame Einzahlungen (u.a. durchlfd. Finanzmittel, Rückzahl. v. angelegten Kassenmitteln, Aufnahme v. Kassenkrediten 38 - Haushaltsunwirksame Auszahlungen (u.a. durchlfd. Finanzmittel, Anlegung von Kassenmitteln, Rückzahlung von Kassenkrediten 39 = Überschuss/Bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen Anfangsbestand an Zahlungsmitteln / - Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 42 = Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres Erläuterungen zu Zeile 36: Ohne aktivierte Eigenleistungen ( )

11 Aktiva Passiva Vermögen 1. Kapitalposition 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände , , Basiskapital , , Sachvermögen 1.2 Rücklagen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0, Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen ses , , Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0, Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses , , Infrastrukturvermögen , , Zweckgebundene Rücklagen , , Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00 Summe Rücklagen , , Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler , , Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge , , Fehlbeträge des ordentlichen ses Betriebs- und Geschäftsausstattung , , Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 0, Vorräte , , Jahresfehlbetrag 0,00 0, Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau , ,02 Summe Fehlbeträge 0,00 0,00 Summe Sachvermögen , ,70 2. Sonderposten 1.3 Finanzvermögen 2.1 für Investitionszuweisungen , , Anteile an verbundenen Unternehmen , , für Investitionsbeiträge 0,00 0, Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, 2.3 für Sonstiges , ,81 Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen , ,80 Summe Sonderposten , , Sondervermögen , , Ausleihungen , ,46 3. Rückstellungen Wertpapiere und sonstige Einlagen , , Lohn- und Gehaltsrückstellungen , , Öffentlich rechtliche Forderungen , , Unterhaltsvorschussrückstellungen , , Forderungen aus Transferleistungen , , Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien , , Privatrechtliche Forderungen , , Gebührenüberschussrückstellungen 0,00 0, Liquide Mittel 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,00 0,00 Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten, Barkassenbestand , , Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften Summe Finanzvermögen , ,08 Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren , , Sonstige Rückstellungen , ,13 2. Abgrenzungsposten Summe Rückstellungen , , Aktive Rechnungsabgrenzungsposten , , Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse , ,75 4. Verbindlichkeiten Summe Abgrenzungsposten , , Anleihen 0,00 0, Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen , ,01 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 0, Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 0,00 0, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , , Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 591, , Sonstige Verbindlichkeiten , ,80 Summe Verbindlichkeiten , ,86 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten , ,00 Summe Aktiva , ,73 Summe Passiva , ,73 Heidelberg, den Bilanz des Rhein-Neckar-Kreises zum Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: Bürgschaften ,35 In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen 0,00 Verpflichtungen aus Leasingverträgen ,20 Gewährträgerschaften 7,00 Haushaltsermächtigungen ,00 Stefan Dallinger, Landrat 4. Vermögensrechnung (Bilanz) Jahresabschluss

12 Jahresabschluss 5. Rechtsgrundlagen Nach den Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts, die nach 48 Landkreisordnung (LKrO) auf die Wirtschaftsführung des Kreises sinngemäß anzuwenden sind, hat der Landkreis zum Ende eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen ( 95 GemO). Er besteht nach 95 Abs. 2 GemO aus den drei Komponenten - rechnung - Finanzrechnung - Vermögensrechnung (Bilanz) Die rechnung beinhaltet die ergebniswirksamen Vorgänge der Verwaltungstätigkeit. In der rechnung wird das Jahresergebnis ermittelt. Hier werden alle Aufwendungen und Erträge des laufenden Betriebs, also z. B. auch Abschreibungen, gegenübergestellt. Die rechnung weist das tatsächliche Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrauch nach. Zur Ermittlung des Jahresergebnisses sind die Gesamterträge und Gesamtaufwendungen unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen früherer Jahre gegenüberzustellen. Der Saldo der rechnung (Überschuss oder Fehlbetrag) stellt die in der Rechnungsperiode erwirtschaftete Veränderung des Reinvermögens dar. Im Jahresabschluss ist ein Überschuss beim ordentlichen der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen ses, ein Überschuss des Sonderergebnisses der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zuzuführen. Die Teilergebnisrechnungen enthalten neben den anteiligen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen der ausgewählten Produktbereiche bzw. Produktgruppen auch kalkulatorische Positionen (interne Leistungsverrechnungen, kalkulatorische Zinsen). Die Finanzrechnung enthält sämtliche Ein- und Auszahlungen einer Rechnungsperiode. Neben den zahlungswirksamen Ein- und Auszahlungen für den laufenden Betrieb werden auch die Ein- und Auszahlungen aus, die Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit sowie die haushaltsunwirksamen Zahlungsvorgänge wie durchlaufende Gelder, Geldanlagen und die Aufnahme bzw. Tilgung von Kassenkrediten erfasst. Die Finanzrechnung stellt gegenüber dem Handelsrecht eine zusätzliche Komponente dar. Gemäß 50 GemHVO ist sie ganzjährig mit originärer Datenermittlung zu führen und nach der direkten Methode darzustellen. Die Finanzrechnung wird automatisiert aus der - und Investitionsrechnung abgeleitet. Die Finanzrechnung gibt unterjährig und beim Jahresabschluss Auskunft über die Liquiditätslage. Der Endbestand an Zahlungsmitteln wird in den Posten Liquide Mittel in die Schlussbilanz des Haushaltsjahres übernommen. Die Teilfinanzrechnungen sind entsprechend der Finanzrechnung zu gliedern. Sie enthalten zwingend die Ein- und Auszahlungen aus der des jeweiligen Budgets. Die Vermögensrechnung (Bilanz) nach 95 Abs. 2 Nr. 3 GemO ist wie die Bilanz im kaufmännischen Rechnungswesen eine Gegenüberstellung des Vermögens und der Finanzierungsmittel. Sie entspricht der handelsrechtlichen Bilanz nach 266 HGB, berücksichtigt jedoch kommunalspezifische Vermögens- und Schuldenpositionen. Nach 52 Abs. 2 GemHVO ist die Bilanz in Kontenform aufzustellen. Bei der Gliederung der Bilanz sind die Vorgaben des Kontenrahmens Baden-Württemberg und die verbindlich vorgegebenen Muster nach 145 GemO zu beachten. Die Gliederung der Bilanz ist an den kommunalen Besonderheiten ausgerichtet. Auf der Aktivseite wird nicht zwischen Anlageund Umlaufvermögen unterschieden. Auszuweisen sind das immaterielle Vermögen, das Sachvermögen und das Finanzvermögen sowie die Rechnungsabgrenzungsposten und die Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag). Auch die Passivseite wurde an die kommunalen Besonderheiten angepasst. Die Kapitalposition (Eigenkapital) wird in Basiskapital, Rücklagen und Fehlbeträge des ordentlichen ses untergliedert. Des Weiteren sind die Sonderposten (für Investitionszuweisungen und Sonstiges), Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Passive Rechnungsabgrenzungsposten aufzunehmen.

13 Jahresabschluss Die folgende Abbildung verdeutlicht das Zusammenspiel der -, Finanz- und Vermögensrechnung (Bilanz). Drei Komponenten Modell Finanzrechnung Vermögensrechnung (Bilanz) Aktiva Passiva rechnung Einzahlungen./. Auszahlungen Vermögen Eigenkapital Erträge./. Aufwendungen Liquide Mittel Fremdkapital Finanzierungsmittelsaldo saldo Der Jahresabschluss ist um einen Anhang zu erweitern. Dem Anhang sind nach 95 Abs. 3 GemO folgende Anlagen als Pflichtbestandteile beizufügen: - die Vermögensübersicht - die Schuldenübersicht und - eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen. Die Anlagen enthalten notwendige zusätzliche Informationen zur Bilanz. Die Übersichten über das Vermögen, die Schulden und die übertragenen Haushaltsermächtigungen sollen den Informationsgehalt der entsprechenden Bilanzpositionen erhöhen. Nach 55 GemHVO sind neben der Vermögens- und Schuldenübersicht auch eine Forderungsübersicht zu erstellen. In der Vermögens- und der Forderungsübersicht sind der Stand des Vermögens und der Forderungen zu Beginn und zum Ende das Haushaltsjahres, die Zu- und Abgänge sowie die Zuschreibungen und Abschreibungen darzustellen ( 55 Abs. 1 GemHVO). In der Schuldenübersicht sind die Schulden des Kreises zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen. Die Schuldenübersicht ist nach Restlaufzeiten zu untergliedern ( 55 Abs. 2 GemHVO). In den Anhang sind nach 53 GemHVO diejenigen Angaben aufzunehmen, die zu den einzelnen Posten der rechnung, der Finanzrechnung und der Vermögensrechnung vorgeschrieben sind.

14 Jahresabschluss Im Anhang sind ferner anzugeben: Die auf die Posten der rechnung und der Vermögensrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einschließlich Begründung, Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten, der auf den Landkreis entfallende Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg gebildeten Pensionsrückstellungen, die Verwendung liquider Mittel zur Finanzierung der Investitionen, die in das folgende Haushaltsjahr übertragenen Ermächtigungen (Haushaltsübertragungen) sowie die nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen, die unter der Vermögensrechnung aufzuführenden Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre und die Organe des Kreises. Im Anhang ist über alle Sachverhalte zu berichten, zu denen Angaben gesetzlich vorgeschrieben sind. Dies gilt allerdings nur für wesentliche Sachverhalte. Der Anhang soll einem sachverständigen Dritten ermöglichen, die Bewertung des Vermögens und der Schulden nachzuvollziehen und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzuschätzen. Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat vom die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung des Rhein-Neckar-Kreises für die Haushaltsjahre , die Eröffnungsbilanz zum und den ersten doppischen Jahresabschluss geprüft. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat das Prüfungsverfahren - mit Ausnahme von 4 Feststellungen - im Dezember für abgeschlossen erklärt. Der Kreistag wurde in der Sitzung am vom Abschluss des Prüfungsverfahrens unterrichtet. Berichtigungen, die sich aus den Prüfungsfeststellungen ergaben, waren gem. 63 Abs. 2 Satz 2 GemHVO im Anhang zum Jahresabschluss zu erläutern. Der Saldo aus den Berichtigungen war mit dem Basiskapital zu verrechnen. Diese rein bilanzielle Korrektur war somit nicht ergebniswirksam. Berichtigungen, die sich aus den Prüfungsfeststellungen der GPA und des RPA ergeben haben, konnten letztmals im vierten der Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss, d.h. mit dem Jahresabschluss, vorgenommen werden. 6. Rechenschaftsbericht Der Jahresabschluss ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Im Rechenschaftsbericht sind der Verlauf der Haushaltswirtschaft und die wirtschaftliche Lage des Kreises unter dem Gesichtspunkt der stetigen Aufgabenerfüllung so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen werden erläutert. Eine Bewertung der Abschlussrechnungen ist vorzunehmen. Der Rechenschaftsbericht soll auch die Ziele und Strategien, Angaben über den Stand der kommunalen Aufgabenerfüllung, Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, zu erwartende positive Entwicklungen und möglich Risiken von besonderer Bedeutung sowie die Entwicklung und Deckung der Fehlbeträge darstellen ( 54 Abs. 2 GemHVO). Diesbezüglich wird auf Ziffer 6.4 verwiesen. Für den Jahresabschluss wurden die Empfehlungen des Leitfadens zur Bilanzierung der landesweiten AG Bilanzierung/Inventarisierung (siehe auch herangezogen.

15 Jahresabschluss 6.1 Die Entwicklung des Jahres Allgemeine Angaben zum Rechnungsjahr Statistische Angaben Rechnungsjahr Rechnungsjahr Veränderung 1. Zahl der kreisangehörigen Gemeinden davon Große Kreisstädte Fläche des Kreises - gerundet in qkm Wohnbevölkerung zum (Zenus 2011) Steuerkraftmesszahl Kreis *) Bedarfsmesszahl Kreis *) Schlüsselzahl Kreis *) Steuerkraftsumme Kreis *) Steuerkraftsumme kreisangeh. Gemeinden*) *) Hinweis zu Ziff. 4-8 : - Quelle für das Rechnungsjahr : Bescheid des Statistischen Landesamts BW (4. Teilzahlung) - Quelle für das Rechnungsjahr : Bescheid des Statistischen Landesamts BW (2. Abschlusszahlung) Verlauf der Haushaltswirtschaft Der Kreistag hat in seiner Sitzung am die Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan verabschiedet. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan mit Erlass vom / bestätigt. Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung erfolgte in den Ausgaben der Rhein-Neckar-Zeitung und des Mannheimer Morgens vom Auf die öffentliche Auslegung des Haushaltsplans wurde hingewiesen. Haushaltssatzung und Haushaltsplan bilden die Grundlage der Haushaltswirtschaft des Jahres. Im Vergleich zur Haushaltsplanung hat sich das Rechnungsergebnis wie folgt entwickelt:

16 Jahresabschluss Planvergleich Haushaltsplan Differenz haushalt/-rechnung: Summe ordentliche Erträge , , ,81 Summe ordentliche Aufwendungen , , ,23 ordentliches , , ,04 Summe außerordentliche Erträge 0, , ,93 Summe außerordentliche Aufwendungen 0, , ,27 außerordentliches 0, , ,66 Gesamtergebnis , , ,70 nachrichtlich: Haushaltsermächtigungen nach , , ,00 bereinigtes ,70 Finanzhaushalt/-rechnung: haushaltswirksame Einzahlungen des haushalts , , ,34 haushaltswirksame Auszahlungen des haushalts , , ,06 Zahlungsmittelbedarf/-überschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit , , ,40 Einzahlungen aus , , ,26 Auszahlungen aus , , ,13 Saldo aus , , ,39 nachrichtlich: Haushaltsermächtigungen nach , , ,00 bereinigter Saldo aus ,39 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten u.a. 0,00 0,00 0,00 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten u.a , ,39-81,61 Saldo aus Finanzierungstätigkeit , ,39 81,61 Veränderung des Finanzierungsmittelbestandes , , ,62

17 Jahresabschluss Daraus ergeben sich folgende Eckdaten des Jahresabschlusses im Überblick: Eckdaten des Jahresabschlusses Haushaltsplan - T - - T - Differenz -T - der rechnung - Ordentliches , , ,0 - Sonderergebnis 0,0 1,8 1,8 Gesamtergebnis (ohne neue Haushaltsermächtigungen) , , ,8 der Finanzrechnung - Saldo a. lfd. Verwaltungstätigkeit , , ,9 - Saldo (ohne neue Haushaltsermächtigungen) , , ,2 - Saldo Finanzierungstätigkeit , ,3 0,1 Haushaltsermächtigungen - haushalt 0, , ,8 - Finanzhaushalt 0, , ,6 Rücklagen Stand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen ses , , ,4 Stand der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 29,3 40,8 11,5 Stand der zweckgebundenen Rücklage 332,6 332,6 0,0 Liquide Mittel Mio - - Mio - - Mio - Sichteinlagen, Banken, Barmittel 14,8 26,0 11,2 Kurzfristige Geldanlagen 18,2 20,1 1,9 Summe 33,0 46,1 13,1 Schuldenstand Mio - - Mio - - Mio - Schuldenstand Kernhaushalt 15,1 12,8-2,3 Schuldenstand Eigenbetrieb 81,6 70,6-11,0 Gesamtschuldenstand 96,7 83,4-13,3 Rückstellungen Mio - - Mio - - Mio - Stand der Gebührenüberschussrückstellung Abfall 0,0 0,0 0,0 Stand der Stilllegungs- und Nachsorgerückstellung Abfall 24,7 24,9 0,2 Sonstige Rückstellungen (u.a. Altersteilzeit) 6,6 2,1-4,5 Rückstellungen insgesamt 31,3 27,0-4,3

18 Jahresabschluss Zusammenfassung des Jahres rechnung Haushaltsplan Differenz haushalt/-rechnung: Summe ordentliche Erträge , , ,81 Summe ordentliche Aufwendungen , , ,23 ordentliches , , ,04 Summe außerordentliche Erträge 0, , ,93 Summe außerordentliche Aufwendungen 0, , ,27 außerordentliches 0, , ,66 Gesamtergebnis , , ,70 Das Gesamtergebnis weist einen positiven Saldo von 25,8 Mio. aus. Das Jahresergebnis wurde mit einem Überschuss von rd. 18,8 Mio. geplant, somit hat sich im haushalt insgesamt eine Verbesserung von etwa 7,0 Mio. ergeben, ohne Berücksichtigung der neuen Haushaltsermächtigungen in Höhe von 3,4 Mio.. Die Rücklage wies zum ,62 aus. Der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen ses wurde der erwirtschaftete Überschuss der rechnung in Höhe von ,40 zugeführt. Nach dem einer Prüfung der Anlagenabgänge waren Schadenersatzleistungen in Höhe von 9.670,00 aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen ses in die Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses umzubuchen (vgl. Ziffer. 8, Erläuterungen zur Bilanz, 1.2.1). Die Rücklage weist somit zum ,02 aus. Der Stand der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses betrug zum ,62. Außerordentlichen Erträgen von ,93 standen außerordentliche Aufwendungen von ,27 gegenüber, so dass das Sonderergebnis mit einem positiven von 1.839,66 abschloss. Der Überschuss wurde der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt. Des Weiteren wurden 9.670,00 aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen ses in die Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses umgebucht. Die Rücklage weist zum ,28 aus. Dieser Rücklagenbestand kann zum Ausgleich von Fehlbeträgen sowohl im ordentlichen als auch im Sonderergebnis des gleichen Jahres herangezogen werden. Der Haushaltsausgleich war gem. 80 Abs. 2 GemO gewährleistet. Evaluierung des NKHR Die genannte Rücklagenhöhe ergibt sich aus der Verbuchung der Überschüsse des ordentlichen ses nach der derzeit geltenden Rechtslage. Im Rahmen der gegenwärtig statt findenden Evaluierung des NKHR hat sich jedoch gezeigt, dass hier ein Korrekturbedarf besteht, da bei der derzeitigen Buchungslogik außer Betracht bleibt, dass die Überschüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (bereits) zur Finanzierung der Auszahlungen in der Finanzrechnung verwendet werden.

19 Jahresabschluss Anders als bei der kameralen Verbuchung (Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage zur Finanzierung des Vermögenshaushalts) erfolgt keine Entnahme zur Finanzierung des Finanzhaushalts. Die Folge hiervon ist, dass die Rücklage ständig ansteigt, obwohl die Mittel zur Finanzierung der Investitionen bereits verbraucht oder gebunden sind. Im Rahmen der Evaluierung wird daher gefordert, dass, soweit Überschüsse der rechnung zur Finanzierung von Auszahlungen in der Finanzrechnung verwendet werden, gleichzeitig eine Umbuchung in das Basiskapital erfolgen muss. Da diese Mittel nur einmal verwendet werden können, stehen diese dem Kreis für einen weiteren Ausgleich im haushalt nicht mehr zur Verfügung, wie die nachfolgende Betrachtung zeigt. Den Rücklagen aus Überschüssen werden im Betrachtungszeitraum 169,6 Mio. zugeführt, während sich der Saldo aus auf -188,3 Mio. beläuft. Diese Verpflichtung sollte auch rückwirkend ab Einführung des NKHR gelten. Planzahlen insgesamt Mio. Mio. Mio. Mio. Mio. Mio. Mio. Mio. Mio. Mio. Zuführung aus Überschüssen rechnung 34,8 11,6 5,9 18,4 25,8 14,9 20,2 20,4 17,6 169,6 Saldo aus n.d. Finanzrechnung -21,2-26,8-12,8-28,1-13,8-25,4-15,6-22,3-22,3-188,3 (ohne Auszahlungen für Tilgungen) Stand d. Rücklagen des ordentl. u. Sondergebnisses (nach geltendem Recht) 34,8 46,4 52,3 70,7 96,5 111,4 131,6 152,0 169,6 Fazit: Aus der Übersicht wird deutlich, dass die Mittel aus Überschüssen aus der rechnung vollständig für die en verbraucht wurden bzw. werden. Eine Rücklagenentnahme wäre daher zum Haushaltsausgleich nicht möglich. Im Folgenden sind die wesentlichen Veränderungen des ordentlichen ses bei den betroffenen Budgets dargestellt: haushalt (ordentliches ) Verbesserungen Verschlechterungen Saldo in Mio. in Mio. in Mio. Budgets ( > 0,5 Mio. ) 5,2 0.4 Organisationsamt 0,6 2.2 Jugendamt -5,2 3.2 Ordnungsamt -2,2 4.1 Baurechtsamt 0,6 4.2 Straßenverkehrsamt 1,2 4.5 Straßenbauamt -3,0 6.1 Allgemeine Abfallwirtschaft 2,6 7.1 Allgemeine Finanzwirtschaft 10,6 sonstige Budgets ( < 0,5 Mio. ) 1,8 1,8 Saldo haushalt - Verbesserung insgesamt - 17,4-10,4 7,0 Das Budget 0.4 Organisationsamt weist eine Verbesserung des ordentlichen ses in Höhe von 0,6 Mio. aus. Diese positive Budgetentwicklung ist vor allem auf geringere Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zurückzuführen. Bedingt durch eine Mittelumschichtung in den Teilhaushalt 7 (Allgemeines Grundvermögen) sind hier geringere Aufwendungen bei den Mieten an den Eigenbetrieb Bau und Vermögen zu verzeichnen.

20 Jahresabschluss Im Budget 2.2 Jugendamt ergibt sich eine Verschlechterung beim ordentlichen von 5,2 Mio.. Mehrerträgen von (saldiert) 1,2 Mio. stehen Mehraufwendungen von (saldiert) 6,4 Mio. gegenüber. Bei den Zuweisungen und Zuwendungen ergaben sich Mindererträge, da die Zuweisung des Landes für die Kleinkindbetreuung nach 29c FAG um 0,4 Mio. unter dem Planansatz liegt. Bei den sonstigen Transfererträgen (Kostenbeiträge und übergeleitete Unterhaltsansprüche) konnte insgesamt ein Plus von 1,0 Mio. erzielt werden. Auch bei den Kostenerstattungen und -umlagen, die sich aus den Erstattungen anderer Jugendhilfeträger sowie den Erstattungen vom Land (Unterhaltsvorschusskasse) zusammensetzen, sind Mehrerträge von 0,6 Mio. zu verzeichnen. Bereits bei der Haushaltsplanung wurden aufgrund der zu erwartenden Steigerungen die Ansätze bei den ordentlichen Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht. Trotzdem führen insbesondere höhere planmäßige Abschreibungen auf Forderungen von 1,1 Mio., weiterhin steigende Transferaufwendungen von 4,3 Mio. sowie höhere sonstige ordentliche Aufwendungen von 1,0 Mio. zu der verschlechterung. Im Budget 3.2 Ordnungsamt ergibt sich eine Verschlechterung beim ordentlichen von ca. 2,2 Mio.. Den Mehrerträgen in Höhe von 2,6 Mio. stehen Mehraufwendungen in Höhe von 4.8 Mio. gegenüber. Hauptursächlich für die Mehrerträge in Höhe von 2,6 Mio. sind die in dieser Größenordnung nicht vorhersehbaren Flüchtlingszahlen und die damit verbundenen höheren Erträge aus den Kostenerstattungspauschalen des Landes. Mit dem sehr starken Anstieg der Flüchtlingszahlen hat sich im Rhein-Neckar-Kreis die Anzahl der vorläufig in Einrichtungen des Kreises untergebrachten Personen von Anfang bis zum Ende des Jahres fast verdoppelt. Neben den Transferaufwendungen haben sich daher auch die Aufwendungen für den Betrieb der Gemeinschaftsunterkünfte stark erhöht. Da zahlreiche Unterkünfte neu anzumieten waren, fielen für Miete und Nebenkosten Mehraufwendungen an. Damit einhergehend musste auch das Personal aufgestockt werden. Im Budget 4.1 Baurechtsamt ergibt sich eine Verbesserung beim ordentlichen von rd. 0,6 Mio.. Hauptverantwortlich hierfür sind Mehrerträge bei den Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen und aufgelösten Investitionszuwendungen, die Gebühren und sonstige Erträge beinhalten, die vom Rhein-Neckar-Kreis als Untere Verwaltungsbehörde festgesetzt werden. Im Budget 4.2 Straßenverkehrsamt ergibt sich eine Verbesserung beim ordentlichen von rd. 1,2 Mio.. Hauptverantwortlich hierfür sind Mehrerträge bei den Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen und aufgelösten Investitionszuwendungen, die Gebühren beinhalten. Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen (Bußgeldern) ergeben sich ebenfalls Mehrerträge. Hinzu kommen Minderaufwendungen vorwiegend bei den Personalaufwendungen und bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen. Das Budget 4.5 Straßenbauamt weist eine Verschlechterung des ordentlichen ses in Höhe von 3,0 Mio. aus. Hauptursächlich hierfür ist die Ausbuchung der Defizite aufgrund des Kompromisses zwischen Landkreistag und Landesregierung hinsichtlich der Finanzierungsmittel für die Unterhaltung und Erhaltung der Landesstraßen. Für die bis zum aufgelaufenen Defizite in Höhe von 2,9 Mio. gab es hiernach keinen Ausgleich. Das Budget 6.1 Allgemeine Abfallwirtschaft schließt mit einer Verbesserung beim ordentlichen von 2,5 Mio. ab. Die wesentlichen Veränderungen im Budget sind beim Schlüsselprodukt Allgemeine Abfallwirtschaft zu verzeichnen. Das Gesamtergebnis beim Schlüsselprodukt weist einen Nettoressourcenüberschuss in Höhe von 3,1 Mio. (Planung 1,1 Mio. ) aus. Hauptursächlich hierfür ist der für das Jahr beschlossene Selbstkostenfestpreis zwischen dem Rhein-Neckar-Kreis und der AVR Kommunal GmbH. Aufgrund der Abrechnung als Festpreis entfallen ab dem Jahr die Erlösweitergaben durch die AVR kommunal GmbH. Durch die Verrechnung dieser Erlöse mit dem vom Kreis zu entrichtenden Unternehmerentgelt (9,9 Mio. ) sowie einem daraus resultierenden positiven Umsatzsteuereffekt beim Unternehmerentgelt von 1,9 Mio. ergaben sich Minderaufwendungen von 11,8 Mio.. Im Budget 7.1 Allgemeine Finanzwirtschaft ergibt sich eine Verbesserung beim ordentlichen von rd. 10,6 Mio. (ohne Berücksichtigung der Haushaltsermächtigungen). Ursächlich hierfür sind insbesondere Mehrerträge bei den Zuweisungen, Umlagen und aufgelösten Investitionszuwendungen (Schlüsselzuweisungen, Grunderwerbsteuer) und bei den sonstigen ordentlichen Erträgen aufgrund der Auflösung der Rückstellung für die Gewährträgerschaft Maria-von-Graimberg-Haus ggmbh sowie aufgrund der Auflösung von Wertberechtigungen auf Forderungen. Im Saldo ergibt sich für eine Verbesserung bei der Wertberechtigung von 3,4 Mio.. Für 2015 wurden neue Haushaltsermächtigungen in Höhe von 1,1 Mio. gebildet. Gegenüber dem Jahresbericht führten die Abschlussbuchungen zu einer weiteren verbesserung. Unter Ziffer 7 werden die einzelnen Budgets näher erläutert.

21 Jahresabschluss Finanzrechnung In der Finanzrechnung werden neben den zahlungswirksamen Ein- und Auszahlungen für den laufenden Betrieb auch die Ein- und Auszahlungen aus, die Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit sowie die haushaltsunwirksamen Zahlungsvorgänge gegenübergestellt. Damit wird die Änderung des Bestands an Zahlungsmitteln insgesamt nachgewiesen, der Bestand an liquiden Mitteln festgestellt und in die Bilanz übergeleitet. Haushaltsplan Differenz Finanzhaushalt/-rechnung: haushaltswirksame Einzahlungen des haushalts , , ,34 haushaltswirksame Auszahlungen des haushalts , , ,06 Zahlungsmittelbedarf/-überschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit , , ,40 Einzahlungen aus , , ,26 Auszahlungen aus , , ,13 Saldo aus , , ,39 (ohne neue Haushaltsermächtigungen i.h.v ) Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten u.a. 0,00 0,00 0,00 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten u.a , ,39-81,61 Saldo aus Finanzierungstätigkeit , ,39 81,61 Veränderung des Finanzierungsmittelbestandes , , ,62 haushaltsunwirksame Einzahlungen 0, , ,31 haushaltsunwirksame Auszahlungen 0, , ,98 Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen 0, , ,33 Laufende Verwaltungstätigkeit Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt etwa 27,1 Mio.. Hierbei handelt es sich um Mittel, die im haushalt erwirtschaftet werden und im Finanzhaushalt für die Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen zur Verfügung stehen. Gegenüber dem Planansatz (21,7 Mio. ) ist eine Verbesserung von rd. 5,4 Mio. eingetreten. Der Saldo aus verschlechtert sich um 2,5 Mio. und beträgt insgesamt -13,9 Mio., ohne die Berücksichtigung der neuen Haushaltsermächtigungen in Höhe von 15,1 Mio.. Die Einzahlungen aus betragen insgesamt 15,7 Mio. (Ansatz 17,7 Mio. ). Sie setzen sich vorrangig zusammen aus Einzahlungen aus Investitionszuwendungen von 7,7 Mio. (Ansatz 9,8 Mio. ) und Einzahlungen für sonstige en in Höhe von 7,9 Mio. (Ansatz 7,9 Mio. ). Die geringeren Einzahlungen resultieren insbesondere aus geringeren Landeszuweisungen für Straßenbaumaßnahmen von rd. 2,3 Mio..

22 Jahresabschluss Die Einzahlungen aus Investitionszuwendungen haben sich im Wesentlichen gegenüber der Planung wie folgt entwickelt (in T): vom Bund (Erwerb Fahrzeuge Straßenmeistereien) 113 (-154) vom Land (u.a. Straßenbaumaßnahmen) (-2.325) von Kommunen (u.a. ÖPNV-Maßnahmen) (+272) von verbundenen Unternehmen (EigB BuV) 98 (+98) von übrigen Bereichen 8 (+8) Summe (-2.101) Die Auszahlungen aus umfassen Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäude, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen, Auszahlungen für Erwerb Finanzvermögen und für Investitionsförderungsmaßnahmen, die mit einem Volumen von 20,5 Mio. den Schwerpunkt bilden. Die Auszahlungen aus haben sich gegenüber der Planung um 0,5 Mio. auf 29,6 Mio. erhöht. Dies liegt insbesondere an Mehrauszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen (3,4 Mio. ). Dem Gegenüber sind bei den Baumaßnahmen (1,5 Mio. ) und für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen (1,7 Mio. ) geringere Auszahlungen zu verzeichnen. Für das Haushaltsjahr 2015 wurden unter Berücksichtigung der Übertragungen aus dem Vorjahr (16,3 Mio. ) und der Genehmigung von außer- und überplanmäßigen Auszahlungen (3,2 Mio. ) neue Haushaltsermächtigungen von 15,1 Mio. gebildet. Die Auszahlungen aus von insgesamt 29,6 Mio. entfielen auf folgende Maßnahmen: Investitionsfördermaßnahmen EigB BuV * 11,4 Mio. Investitionsfördermaßnahmen Gesundheitszentren Rhein-Neckar ggmbh 5,0 Mio. Investitionsfördermaßnahmen ÖPNV 4,1 Mio. Baumaßnahmen Straßen einschl. Grunderwerb 5,9 Mio. Aufstockung Kapitalrücklage (Stift Sunnisheim) 0,3 Mio. Erwerb von beweglichem Vermögen 2,9 Mio. Summe 29,6 Mio. * Die Zuweisungen an den Eigenbetrieb in Höhe von 11,4 Mio. (einschließlich Klimaschutzmaßnahmen) stellen lediglich einen Beitrag des Kernhaushalts zur Deckung der Investitionsmaßnahmen dar. Die Investitionsmaßnahmen und deren Finanzierung werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs abgewickelt. Im Folgenden wird die Entwicklung der in einzelnen Budgets dargestellt: 2 2 Grundlage sind die investiven Auszahlungen, ohne Berücksichtigung von Kassenresten

23 Jahresabschluss Beim Erwerb bewegliches Vermögen Verwaltung (budgetübergreifend) ergibt sich eine Verbesserung von rd. 1,4 Mio.. Für 2015 wurden neue Haushaltsermächtigungen in Höhe von 0,8 Mio. gebildet, die insbesondere für die Erweiterung der Telekommunikationsanlage, als Eintrittsgeld in den Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar sowie für Auszahlungen für noch nicht beglichene Rechnungen für die stationären Messanlagen dienen. Bei den Fördermaßnahmen für den ÖPNV im Budget 0.6 Amt für Nahverkehr hat sich der Zuschussbedarf um 2,4 Mio. erhöht. Die Überschreitung ist gedeckt durch Ermächtigungsübertragungen aus in Höhe von 2,6 Mio. und der genehmigten überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 2,8 Mio. für den Ausbau der Elsenz- und Schwarzbachtalbahn (UVW /KT ). In der Folge konnten neue Haushaltsermächtigungen in Höhe von 2,5 Mio. für das Jahr 2015 vorgesehen werden. Ergänzende Ausführungen zu den einzelnen Maßnahmen sind beim Budget 0.6 dargestellt. Beim Budget 1.1 Amt für Schulen, Kultur und Sport liegt ein erhöhter Zuschussbedarf beim Saldo aus um rd. 0,2 Mio. vor. Hauptursächlich hierfür sind in Anspruch genommene Haushaltsermächtigungen (0,3 Mio. ) aus dem Jahr. Für 2015 wurden neue Haushaltsermächtigungen in Höhe von rd. 0,2 Mio. gebildet. Beim Budget 3.4 Amt für Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz ergibt sich beim Saldo aus eine Verbesserung von knapp 0,2 Mio., bei einem Planansatz von rd. 0,8 Mio.. Ursächlich hierfür sind die noch nicht angefallenen Auszahlungen für die Umstellung des Funknetzes im Rhein-Neckar-Kreis auf Digitalfunk. Für 2015 wurden neue Haushaltsermächtigungen von 0,5 Mio. gebildet, unter Berücksichtigung der genehmigten überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 160 T (UVW ) und der Ermächtigungen aus dem Vorjahr in Höhe von 55 T. Das Budget 4.5 Straßenbauamt schließt im Jahr, trotz Verschiebung innerhalb einzelner Maßnahmen, beim Saldo aus mit einer Verschlechterung in Höhe von 0,3 Mio. (einschließlich aktivierter Eigenleistungen) ab. Unter Berücksichtigung der für gebildeten Haushaltsermächtigungen in Höhe von 5,3 Mio. wurden neue Haushaltsermächtigungen für das Jahr 2015 von 4,4 Mio. gebildet. Hauptursächlich hierfür ist ein verzögerter Mittelabfluss bei den Straßenbaumaßnahmen. Ergänzende Ausführungen zu den einzelnen Maßnahmen sind beim Budget 4.5 dargestellt. Im Budget 7.1 Allgemeine Finanzwirtschaft ergibt sich beim Saldo aus insgesamt ein höherer Zuschussbedarf von knapp 1,4 Mio.. Bei den Investitionszuweisungen an den Eigenbetrieb Bau und Vermögen und an die GRN ggmbh ergibt sich ein erhöhter Zuschussbedarf von 1,1 Mio.. Unter Berücksichtigung der Haushaltsermächtigungen aus dem Vorjahr in Höhe von 7,9 Mio. wurden neue Haushaltsermächtigungen für 2015 in Höhe von 6,7 Mio. beantragt. Diese Mittel werden für die Auftragsabwicklung der Investitionszuweisungen für den Eigenbetrieb Bau und Vermögen, für den Klimaschutz und für die GRN ggmbh benötigt. Für die Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim ggmbh wurden 0,3 Mio. an überplanmäßigen Auszahlungen als Kapitalzuschuss genehmigt (VFA vom ). Um den Zusammenhang zwischen Planansatz, Haushaltsermächtigungen aus und neuen Haushaltsermächtigungen zu veranschaulichen, werden in der folgenden Tabelle die wesentlichen Einzahlungen und Auszahlungen aus en sämtlicher Budgets (saldiert) nochmals zusammengefasst 3 dargestellt. Saldo aus en Ansatz Differenz HHE VJ apl./üpl. Auszl. Deckungsfähigkeit * HH-Ermächtig. (in Mio. ) (in Mio. ) (in Mio. ) (in Mio. ) Erwerb bewegl. Vermögen (budgetübergreifend) -2,7-1,3 1,4 0,2 0,0 0,0 0,8 Amt für Nahverkehr -1,0-3,4-2,4 2,6 2,8 0,0 2,5 Amt für Schulen, Kultur und Sport -0,6-0,8-0,2 0,3 0,0 0,0 0,2 Amt für Feuerwehr und Katastrophenschutz -0,8-0,6 0,2 0,1 0,2 0,0 0,5 Straßenbauamt 1,0 0,7-0,3 5,3 0,0 0,0 4,4 Investitionszuweisungen EigB Bau und Vermögen -9,3-11,3-2,0 6,9 0,0 0,0 4,8 Klimaschutz (Investitionszuweisungen EBV) -1,0 0,0 1,0 0,0 0,0 0,0 1,0 Investitionszuweisungen GRN ggmbh -4,9-5,0-0,1 1,0 0,0 0,0 0,9 Investitionszuweisungen Stift Sunnisheim 0,0-0,3-0,3 0,0 0,3 0,0 0,0 3 Rundungsdifferenzen

24 Jahresabschluss Finanzierungstätigkeit Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit (Aufnahme und Tilgung von Krediten für Investitionen) beträgt -2,3 Mio.. Die Tilgungsleistungen entwickelten sich plangemäß. Kreditaufnahmen erfolgten im Kernhaushalt nicht. Haushaltsunwirksame Zahlungsvorgänge Die haushaltsunwirksamen Zahlungsvorgänge (u.a. durchlaufende Finanzmittel, Anlage von Kassenmitteln, Rückzahlung von Kassenkrediten) beeinflussen die Höhe des Zahlungsmittelbestands und fließen daher in die Finanzrechnung ein. Durch den gesonderten Ausweis werden sie von den haushaltswirksamen Zahlungsvorgängen getrennt. Die Einzahlungen und Auszahlungen aus haushaltsunwirksamen Zahlungsvorgängen stellen sich wie folgt dar: Unterschied in Mio. in Mio. in Mio. Haushaltsunwirksame Einzahlungen 293,6 316,2 22,6 Haushaltsunwirksame Auszahlungen 304,9 315,9 11,0 Saldo -11,3 0,3 11,6 Unter den haushaltsunwirksamen Zahlungsvorgängen werden auch Geldanlagen abgewickelt. Zum betrugen die kurzfristigen Geldanlagen 20,1 Mio.. Liquidität Zu den liquiden Mitteln zählen gemäß den Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen die tatsächlich vorhandenen Sichteinlagen der Girokonten und der Barkasse sowie bestehende Handkassenvorschüsse. Die Handkassenvorschüsse werden jedoch nicht im Kassenbestand geführt. Der Endbestand an Zahlungsmitteln zum beträgt ,22 (inklusive Handkassenvorschüsse ). Der Endbestand an Zahlungsmitteln wurde in die Bilanzposition Liquide Mittel übergeleitet. Die Liquidität des Kreises (Bankkonten und Barmittel), bereinigt um die Schwebeposten, stellt sich wie folgt dar: * * Differenz (in Mio. ) (in Mio. ) (in Mio. ) Liquide Mittel (Sichteinlagen Banken, Barmittel) 14,8 26,0 11,2 Kurzfristige Geldanlagen 18,2 20,0 1,8 Summe 33,0 46,0 13,0 *Rundungsdifferenzen Nachrichtlich Belastungen künftiger Jahre - neue Haushaltsermächtigungen -18,5 Mio. - Rückstellungen für drohende Verpflichtungen ,6 Mio. - Zweckgebundene Erträge (Landesstraßen) -0,8 Mio. Freie liquide Zahlungsmittel zum ,1 Mio.

25 Jahresabschluss Vermögensrechnung (Bilanz) Berichtigungen der Bilanz aufgrund der örtlichen und überörtlichen Prüfung Die Eröffnungsbilanz und der Jahresabschluss 2010 wurden vom Rechnungsprüfungsamt und von der Gemeindeprüfungsanstalt geprüft. Berichtigungen, die sich aus den Prüfungsfeststellungen der GPA und des RPA ergeben haben, wurden weitestgehend mit dem Jahresabschluss 2012 vorgenommen. Berichtigungen konnten letztmals im vierten der Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss, d.h. mit dem Jahresabschluss, erfolgen. Eine letzte Berichtigung wurde vorgenommen und gemäß 63 Abs. 2 Satz 2 GemHVO im Anhang zum Jahresabschluss erläutert (siehe Anhang Ziffer 9.3). Schlussbilanz Die Bilanzsumme beträgt zum in Aktiva und Passiva ,42 und hat sich gegenüber dem um rd. 28,5 Mio. erhöht. Auf der Aktivseite ergaben sich im Wesentlichen folgende Veränderungen: Die Immateriellen Vermögensgegenstände haben gegenüber der Schlussbilanz um rd. 0,2 Mio. zugenommen. Beim Sachvermögen sind die höchsten Zuwächse bei den geleisteten Anzahlungen, Anlagen im Bau von rd. 4,2 Mio. zu verzeichnen. Die Bilanzposition Anlagen im Bau besteht überwiegend aus noch nicht aktivierten Straßenbaumaßnahmen. Das Finanzvermögen hat um rd. 10,5 Mio. auf 173,9 Mio. zugenommen. Die größten Veränderungen sind bei den Wertpapieren und sonstigen Einlagen (+1,6 Mio. ), bei den Forderungen (+5,3 Mio. ) und den liquiden Mitteln (+11,2 Mio. ) zu verzeichnen. Im Gegenzug ergab sich im Wesentlichen eine Reduzierung bei den Ausleihungen (-7,9 Mio. ). Periodengerecht abzugrenzen waren als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 5,2 Mio. (: 8,0 Mio. ). Die Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse haben sich saldiert um 17,6 Mio. auf 93,6 Mio. erhöht. Die wesentlichen Veränderungen ergaben sich bei den geleisteten Investitionszuschüssen an den Eigenbetrieb Bau und Vermögen (+10,4 Mio. ), an die GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar ggmbh (+4,3 Mio. ) und den ÖPNV (+2,8 Mio. ). Die Passivseite weist im Wesentlichen folgende Veränderungen aus: Zum wird auf der Passivseite ein Basiskapital von 158,2 Mio. ausgewiesen. ergaben sich keine bilanziellen Veränderungen, die sich auf die Höhe des Basiskapitals ausgewirkt haben. Der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen ses wurde der erwirtschaftete Überschuss der rechnung in Höhe von ,40 zugeführt. Die Rücklage weist zum ,02 aus. Außerordentlichen Erträgen von ,93 standen außerordentliche Aufwendungen von ,27 gegenüber, so dass das Sonderergebnis mit einem positiven von 1.839,66 abschloss. Der Überschuss wurde der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt. Die Rücklage weist zum ,28 aus. Die Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen betragen im Jahr 81,1 Mio. (+5,2 Mio. ). Die Verbindlichkeiten haben sich gegenüber dem Vorjahr um -2,8 Mio. auf 34,4 Mio. reduziert. Dies resultiert zum einen aus der Tilgung von Krediten (-2,2 Mio. ) sowie geringeren Sonstigen Verbindlichkeiten (-1,4 Mio. ). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind dagegen um 0,8 Mio. gestiegen und werden zum mit 2,7 Mio. ausgewiesen (Vorjahr 1,9 Mio. ). Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betragen zum ,2 Mio. (+4,6 Mio. ) und resultieren überwiegend aus dem Ordnungsbereich. Aufgrund der periodengerechten Abgrenzung der Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen für pauschale Zuweisungen für die Aufnahme der dem Rhein-Neckar-Kreis zugewiesenen Flüchtlinge waren zum Einnahmen i.h. von rd. 13,07 Mio. als passive Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. Über die passive Rechnungsabgrenzung werden auch die nicht verbrauchten Spenden oder Projektmittel in das folgende Jahr übertragen. Insgesamt wurden Mittel von rd. 1,16 Mio. übertragen. Unter Ziffer 8 dieses Berichts werden die einzelnen Bilanzpositionen näher erläutert.

26 Jahresabschluss 6.2 Wirtschaftliche Lage Verschuldung In den folgenden Übersichten ist die Entwicklung des Schuldenstands (ohne Kassenkredite) des Kernhaushalts und des Eigenbetriebs Bau und Vermögen zum im Vergleich zur Haushaltsplanung (Abb. a., b.) und gegenüber dem Vorjahr (Abb. c) dargestellt: a. Kernhaushalt Plan Differenz - Mio. - - Mio. - - Mio. - Stand ,08 15,08 0,00 Kreditaufnahmen 0,00 0,00 0,00 Tilgung -2,28-2,28 0, ,80 12,80 0,00 b. Eigenbetrieb Bau und Vermögen Plan Differenz - Mio. - - Mio. - - Mio. - Stand ,65 81,65 0,00 Kreditermächtigung/ -aufnahmen 201 0,00 0,00 0,00 Tilgung -3,70-11,06-7, ,95 70,59-7,36 * insgesamt (Planvergleich) 90,75 83,39-7,36 * ohne geplante Neuaufnahme Trägerdarlehen c. Gesamtverschuldung Vergleich gegenüber Vorjahr Differenz - Mio. - - Mio. - - Mio. - Kernhaushalt 15,08 12,80-2,28 Eigenbetrieb 81,65 70,59-11,06 insgesamt 96,73 83,39-13,34 Zum lag die Verschuldung lag bei insgesamt 96,73 Mio.. Davon entfielen 15,08 Mio. auf den Kernhaushalt und 81,65 Mio. auf den Eigenbetrieb Bau und Vermögen. Der Endbestand mit 83,39 Mio. zum liegt rd. 7,36 Mio. unter dem bei der Haushaltsplanung prognostizierten Schuldenstand von 90,75 Mio.. Dies resultiert aus der Rückzahlung des Trägerdarlehens durch den Eigenbetrieb Bau und Vermögen zum Ende des Jahres. Allerdings ist über diesen Betrag für das Jahr 2015 im Wirtschaftsplan eine zusätzliche Kreditermächtigung eingeplant. Das bisherige Trägerdarlehen des Kreises soll im Jahr 2015 ggf. durch ein externes Darlehen ersetzt werden.

27 Jahresabschluss In der folgenden Darstellung ist die Entwicklung der Gesamtverschuldung (in Mio. ) abgebildet: Entwicklung der Kreisumlage Das Aufkommen der Kreisumlage entwickelte sich seit dem Jahr 2001 wie folgt:

28 Jahresabschluss Entsprechend den Erhebungen des Landkreistages Baden-Württemberg liegt der Rhein-Neckar-Kreis mit einem Hebesatz von 30,0 % im Jahr in der Rangfolge der Kreisumlage-Hebesätze an 28. Stelle in Baden-Württemberg und liegt damit deutlich unter dem Landesdurchschnitt mit 32,49 % Grunderwerbsteuer Beim Rhein-Neckar-Kreis sind seit dem Jahr 2001 folgende Erträge aus der Grunderwerbsteuer zu verzeichnen:

29 Jahresabschluss Bei der Grunderwerbsteuer handelt es sich um eine Verkehrssteuer, die fällig wird, wenn die rechtliche (Kauf) oder wirtschaftliche (Verwertungsmöglichkeit) Verfügungsmacht an einem Grundstück erworben wird. Die Steuer beträgt seit Ende 2011 in Baden- Württemberg 5,0 Prozent des Grundstückwerts (Kaufpreis). Die dem Land zustehende Steuer wird im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs aufgrund des Finanzausgleichsgesetzes den Stadt- und Landkreisen nach dem Aufkommen in ihrem Gebiet zu 38,85 Prozent überlassen. Das Grunderwerbsteueraufkommen ist nach Angaben des Statistischen Landesamtes gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 3,2 Prozent gestiegen. Der höchste Anstieg entfällt mit 16,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat auf den Dezember. Beim Rhein-Neckar-Kreis sind die Erträge aus der Grunderwerbsteuer aufgrund der nach wie vor hohen Nachfrage nach Immobilien und Baugrundstücken um rd. 2,5 Mio. gegenüber dem Planansatz (22,0 Mio. ) gestiegen und belaufen sich im Haushaltsjahr auf rd. 24,5 Mio.. Gegenüber dem Vorjahr (22,3 Mio. ) ist dies ein Anstieg um 9,7 Prozent Rücklagen und Rückstellungen Die einzelnen Rücklagen und die gebildeten Rückstellungen werden unter Ziffer 8 in diesem Bericht, Ausführungen zur Vermögensrechnung (Bilanz), näher erläutert. Zu den Rücklagen wird auch auf die Ausführungen unter Ziffer zur rechnung verwiesen.

30 Jahresabschluss 6.3 Entwicklung der Personalaufwendungen Bei den Personalaufwendungen der Verwaltung einschließlich der Schulen ergeben sich inklusive der Rückerstattungen an das Land Minderaufwendungen (netto) in Höhe von rund 1,1 Mio.. Personalaufwand einschließlich der Rückerstattungen Haushaltsansatz 4 72,5 Mio. Rechnungsergebnis 71,4 Mio. Einsparung (brutto) 1,1 Mio. Nicht geplante Erlöse 0,0 Mio. Einsparung (netto) 1,1 Mio. Folgende wesentlichen Veränderungen haben zu einer Einsparung gegenüber der Ansatzplanung geführt: Durch Folgebesetzungen mit jüngerem Personal oder Stelleninhaberwechsel sind in den meisten Budgets Einsparungen beim Personalaufwand entstanden. Daneben führten Vakanzen und unvorhersehbare Veränderungen, wie beispielsweise Beurlaubungen, längere Erkrankungen etc., bei vielen Ämtern zu einer Reduzierung des Personalaufwands. Die Abweichungen entfielen im Wesentlichen auf folgende Budgets: Im Bereich der gemeinsamen Einrichtung wurden für das Projekt Vermittlungsoffensive überplanmäßig 2,5 Stellenanteile für den Zeitraum von bis bereitgestellt. Der hierfür im Jahr angefallene Personalaufwand von 60 T war im Planansatz nicht enthalten und stellt demzufolge beim Planvergleich einen Mehraufwand dar. Aufgrund von Stelleninhaberwechseln waren Einsparungen bei den Personalkosten der gemeinsamen Einrichtung in Höhe von 215 T und des Sozialamts von 83 T festzustellen, so dass sich im Budget insgesamt eine Reduzierung des Personalaufwands von rund 0,2 Mio. ergeben hat. Der Personalaufwand für die Vermittlungsoffensive fließt in die Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung ein und wird zu 84,8 % vom Bund und zu 15,2 % als kommunaler Finanzierungsanteil vom Rhein-Neckar-Kreis getragen. Für die Gemeinschaftsunterkünfte der unteren Aufnahmebehörde wurden in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom zusätzlich 7 Personalstellen mit einem jährlichen Personalaufwand von 321 T genehmigt. Diese Stellenbesetzungen erfolgten erst im Laufe des Jahres, so dass der Personalaufwand tatsächlich bei rund 176 T lag. Da die in der Planung enthaltenen Stellen in diesem Aufgabenbereich zügig besetzt wurden, im Stellenplan 2015 zusätzlich aufgenommene Stellen bereits im Jahr besetzt werden mussten und der tatsächliche Personalaufwand höher war, als bei der Haushaltsplanung mit niedrigen Durchschnittswerten angenommen, sind im Budget des Ordnungsamts insgesamt Mehraufwendungen von ca. 0,2 Mio. angefallen. Weitere Reduzierungen des Personalaufwands durch Vakanzen, Nachfolgebesetzungen und längere Erkrankungen waren in den Budgets des Straßenverkehrsamts (0,3 Mio., davon rd. 147 T im Servicecenter Briefgruppe), des Amts für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz (0,1 Mio. ), des Straßenbauamts (0,1 Mio. ) sowie des Vermessungsamts (0,2 Mio. ) zu verzeichnen. Unter Berücksichtigung von geringfügigen Veränderungen in den übrigen Budgets und den nachfolgend beschriebenen nicht steuerbaren Veränderungen verringerte sich der Aufwand für das Gesamtpersonal insgesamt um ca. 1,1 Mio.. Bei den Umlagen an den KVBW (Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg) verringerte sich der Aufwand im Planvergleich um rund 0,2 Mio.. Dies ergab sich insbesondere aus der Gutschrift von Abfindungen aufgrund Versorgungslastenteilung im Zusammenhang mit Dienstherrenwechseln nach dem Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag) und dem Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG). Diese Abfindungen reduzierten einmalig die Versorgungsumlage. Da die Abfindungen im Jahr nach dem Dienstherrenwechsel durch Berücksichtigung bei der Versorgungsumlage zahlbar gemacht werden, ist der Planansatz hierfür seit Gültigkeit dieser Regelungen schwer kalkulierbar. 4 Die Erläuterungen des Personalaufwandes beziehen sich auf die Sachkonten Personalaufwendungen (Gr. 40) und Versorgungsaufwendungen (Gr. 41) des Kontenrahmens für Baden-Württemberg.

31 Jahresabschluss Der im Frühjahr abgeschlossene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA) beinhaltete Tariferhöhungen in Höhe von 3,0 % zum und weitere 2,4 % zum Die Prognose im Zuge der Planung wurde mit 2,65 % Tarifsteigerung zu gering angesetzt. Daraus resultierte ein Mehraufwand, der durch die oben erläuterten Einsparungen kompensiert werden konnte. Ebenso durch die Einsparungen finanziert wurde der Aufwand für Leistungsprämien an Beamte in Höhe von ca. 0,3 Mio.. Dieser war nicht im Planansatz enthalten, da die Verwaltung vielmehr ermächtigt wurde, Leistungsprämien zu gewähren, sofern der Betrag in Höhe von 2 % des Grundgehalts der Beamten im Rahmen des Vollzugs eingespart und der Haushaltsansatz für die Personalaufwendungen insgesamt eingehalten werden konnte. Für das Leistungsentgelt der Beschäftigten waren im Haushalt Mittel in Höhe von rd. 0,6 Mio. veranschlagt. Entsprechend der Dienstvereinbarung werden 50 % des Finanzvolumens jährlich gleichmäßig und 50 % alle zwei Jahre abhängig von den sen einer systematischen Leistungsbewertung ausgeschüttet. Der im Jahr nicht gewährte Anteil wird im Folgejahr ausgeschüttet und war daher zu übertragen. In den Bereichen, in denen eine Spitzabrechnung mit dem Land erfolgte, waren rd. 0,1 Mio. weniger Erlöse zu verzeichnen, da entsprechend weniger Personalaufwand anfiel. Demgegenüber standen Erstattungen von ca. 0,1 Mio. durch die Krankenkassen im Rahmen des Ausgleichsverfahrens, die der Rhein-Neckar-Kreis für die an Beschäftigte nach dem Mutterschutzgesetz zu zahlenden Zuschüsse erhielt, so dass die nicht geplanten Erlöse die Einsparung in der Gesamtbetrachtung nicht verändert hat.

32 Jahresabschluss 6.4 Ausblick ( 54 Abs. 2 GemHVO) Der Rechenschaftsbericht soll auch die Ziele und Strategien, Angaben über den Stand der kommunalen Aufgabenerfüllung, Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, zu erwartende positive Entwicklungen und mögliche Risiken von besonderer Bedeutung sowie die Entwicklung und Deckung der Fehlbeträge darstellen Ziele und Strategien des Rhein-Neckar-Kreises Bereits mit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens zum wurden beim Rhein- Neckar-Kreis die Rahmenbedingungen für eine Neuausrichtung der Gesamtsteuerung des Landkreises geschaffen. In einem weiteren Schritt wurde ein ganzheitliches Gesamtzielkonzept entwickelt, das die Perspektiven und Zielvorstellungen des Rhein- Neckar-Kreises für die nächsten Jahre aufzeigt. Der Kreistag und die Verwaltung haben sich seit den Sitzungen im Sommer 2011 gemeinsam auf den Weg gemacht, das Instrument der Strategischen Steuerung als kommunales Führungsinstrument ab dem Haushaltsjahr 2012 zunehmend in den Mittelpunkt zu rücken. Der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises und seine Ausschüsse haben sich in den Sitzungen im Juni bzw. Juli mit den Leitsätzen und strategischen Zielen auseinandergesetzt, die die Grundlage der Haushaltsplanung darstellen. Die Leitsätze des Rhein-Neckar-Kreises im Jahr : Durch eine effiziente und nachhaltige Haushaltswirtschaft wird die finanzielle Handlungsfähigkeit des Kreises und der kreisangehörigen Gemeinden erhalten und damit die Grundlage für die Umsetzung der gesteckten Ziele geschaffen. Behinderte und sozial schwache Menschen stehen im Mittelpunkt des sozialen Handelns des Rhein-Neckar-Kreises. Für Kinder und Jugendliche werden gute strukturelle Bedingungen für die Entwicklung und das Aufwachsen in allen Lebenslagen geschaffen. Eine der Grundlagen hierfür, sowie für den Erhalt und die Weiterentwicklung unseres Wirtschaftsraums, ist die weitere Stärkung unserer attraktiven und bedarfsgerechten Bildungslandschaft. Die Gesundheit der Bevölkerung ist ein hohes Gut, das durch Präventionsmaßnahmen und eine hochwertige medizinische Versorgung erhalten werden soll. Gerade auch ältere Menschen sollen Lebensbedingungen vorfinden, die im Alter eine hohe Lebensqualität ermöglichen. Durch aktiven Klimaschutz sorgt der Rhein-Neckar-Kreis dafür, unsere Umwelt auch für künftige Generationen zu erhalten und zu verbessern. Effektive Wirtschaftsförderung trägt dazu bei, den Wirtschaftsstandort Rhein-Neckar-Kreis zu vernetzen und zu stärken. Aufbauend hierauf wurden die Themenkomplexe entsprechend fortgeschrieben: Nachhaltige Finanzwirtschaft Jugend und Soziales Bildung Gesundheit Klima- und Umweltschutz Wirtschaftsförderung und Europa Zu den jeweiligen Themenkomplexen wurden Handlungsfelder und Ziele erarbeitet. Für das Jahr waren dies:

33 Jahresabschluss Themenkomplex Handlungsfelder Ziele Nachhaltige Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft Erhaltung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Rhein-Neckar- Kreises und der kreisangehörigen Gemeinden Jugend Soziales E-Government, Elektronische Bürgerdienste (ebd) Kinderschutz für Kleinstkinder ( Frühe Hilfen ) Integration, Sprachförderung und Elternbildung Jugendsozialarbeit Übergang Schule/Beruf benachteiligter Jugendlicher Kindertagesbetreuung Eingliederungshilfe/ Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ( 41 SGB IX) Eingliederungshilfe/ Wohnen und Tagesstruktur für behinderte Menschen Eingliederungshilfe / Wohnen ( 55 SGB XII) Hilfe zur Pflege Steigerung der elektronischen Geschäftsprozesse zwischen Wirtschaft, Verwaltung und Bürgern Einführung von Lösungen für die mobile Kommunikation (Apps) Sicheres Aufwachsen von Kleinstkindern durch frühzeitiges Erkennen von Kindeswohlgefährdungen Bessere Integration von Kindern mit Migrationshintergrund durch die Beseitigung von Integrationshemmnissen sowie die ganzheitliche Sprachförderung durch die Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten im Rhein-Neckar-Kreis Förderung benachteiligter Kinder Unterstützung bei der Vermittlung benachteiligter Jugendlicher in Ausbildungsverhältnisse Umfangreichere Fachberatung der Träger von Kindertageseinrichtungen aufgrund einer gewachsenen Zahl der Betreuungseinrichtungen im U3-Bereich und der geänderten Angebotsstruktur Förderung der Integration von wesentlich behinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Weiterentwicklung des Unterstützungssystems für behinderte Menschen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention Erschließung der Leistungen der Pflegeversicherung für pflegebedürftige geistig behinderte Menschen Ermöglichung eines längeren Verbleibs in der eigenen Häuslichkeit für pflegebedürftige demenzkranke Menschen Bildung Berufliche Schulen Zukunftssicherung der beruflichen Schulen durch die Profilierung der Schulen zu Kompetenzzentren zur weiteren Verbesserung der Qualität der Aus-, Fort- und Weiterbildung bei gleichzeitiger Optimierung des Ressourceneinsatzes Gesundheit Grundversorgung für die Bevölkerung des Rhein- Neckar-Kreises Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung Altersgerechte medizinische Versorgung der Bevölkerung insbesondere durch wohnortnahe Rehabilitation für geriatrische Patienten nach akuter Erkrankung - Rehabilitation vor Pflege -

34 Jahresabschluss Klima- und Umweltschutz Wirtschafts- Förderung und Europa Energetische Optimierung der kommunalen und privaten Liegenschaften einschließlich regenerativer Energieerzeugung und intelligentem Nutzerverhalten Stärkung des Radverkehrs Öffentlicher Personennahverkehr Abfallwirtschaft Wirtschaftsförderung Europa Tourismus und Freizeitwirtschaft Integration von Menschen mit Migrationshintergrund Verringerung von klimaschädlichen Emissionen; insbesondere CO² Ausstoß im Rhein-Neckar-Kreis Das Fahrrad soll im Rhein-Neckar-Kreis ein alltagstaugliches Verkehrsmittel werden. Förderung der Nutzung des ÖPNV durch die Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner im Rahmen des Nahverkehrsplanes Optimierung der Abfallstoffströme im Rahmen der verstärkten energetischen Nutzung Stärkung des Standorts Rhein-Neckar-Kreis durch Projekte zur Standortentwicklung unter der Maßgabe besser leben und nachhaltig wirtschaften Gestaltung optimaler Prozesse für eine hohe Effizienz in der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Verwaltung Durch eine zielgerichtete Kooperation wird ein abgestimmtes regionales Handeln ermöglicht und es werden optimale Mehrwerte erreicht. Schaffung dichterer Kontaktstrukturen, um die europäischen Interessen des Rhein-Neckar-Kreises bestmöglich zu vertreten und zu positionieren Förderung des Europa-Verständnisses und Erhöhung unserer Integration durch ein profundes Beratungs- und Informationsangebot für unsere Verwaltung und Kommunen Unterstützung der Zielerreichung der EU-2020-Strategie u. a. durch die Erschließung europäischer Fördermittel Aktive Unterstützung der touristischen Akteure u. Leistungserbringer im Rhein-Neckar-Kreis und der Metropolregion Verbesserung und Vernetzung des Informationsangebots über Tourismus-und Naherholungsangebote Interkulturelle Öffnung der Verwaltung Offensive Wahrnehmung des Themenfeldes Integration als eigene Gestaltungsaufgabe Steigerung der Integrationserfolge und der Einbürgerungszahlen Die Handlungsfelder, die Ziele und die Projekte oder Vorhaben sowie Aussagen zur Zielerreichung sind bei den entsprechenden Teilhaushalten/Budgets beschrieben.

35 Jahresabschluss Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Allgemeine Entwicklungen Die deutsche Wirtschaft erlebt unter anderem dank niedriger Ölpreise und dem schwachen Euro-Kurs einen Aufschwung. Fachleute rechnen im Jahr 2015 inzwischen mit einem deutlichen Wachstum. Auch die Stimmung in den Chefetagen der Unternehmen ist gut und verbessert sich weiter. Der Ifo-Index stieg auch im April wieder. Doch es bleiben Risiken, die die Entwicklung bremsen könnten. Das Konjunkturbarometer legte von 107,9 auf 108,6 Punkte zu, wie das Ifo Institut mitteilte. "Die deutsche Wirtschaft setzt ihren Aufschwung fort", sagte Ifo-Präsident Hans-Werner Sinn. Doch in die guten Zahlen mischt sich ein wenig Skepsis, denn die Firmen bewerten zwar ihre Lage erneut besser, die Erwartungen an die kommenden Monate trübten sich aber etwas ein. Die Wirtschaft profitiert von mehreren Faktoren. Die niedrigen Ölpreise sind einer. Daneben hilft der schwache Euro, denn Exporte in Länder außerhalb der Eurozone werden durch das Umtauschverhältnis lukrativer. Zudem läuft die Binnenkonjunktur: niedrige Zinsen, höhere Löhne und nur wenig steigende Preise schüren die Konsumlust. Doch es gibt auch Probleme, etwa in den wichtigen Wachstumsländern Brasilien, China, Indien und vor allem Russland. Grund zum Wehklagen bestehe aber nicht. Trotz der Risiken sagen die führenden Konjunkturforscher für 2015 und 2016 einen kräftigen Aufschwung voraus und hoben ihre noch im Herbst eher düstere Prognose für das Wachstum 2015 von 1,2 auf 2,1 Prozent an soll die deutsche Wirtschaftsleistung um 1,8 Prozent anziehen. 5 Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel stellte am die Frühjahrsprojektion der Bundesregierung für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland vor. Sie bildet gemeinsam mit der Herbstprognose die Grundlage für die Steuerschätzung und ist damit für die Aufstellung des Bundeshaushalts relevant. Die führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute hoben ihre Wachstumsprognose in der vergangenen Woche auf 2,1 Prozent für 2015 deutlich an. Berichten zufolge erhöht auch die Bundesregierung ihre Prognose, jedoch nicht so stark wie die Wirtschaftsforscher. In den nächsten beiden Jahren rechnet sie mit einem Plus von 1,8 Prozent. Bislang waren es 1,5 Prozent für dieses Jahr und 1,6 Prozent für nächstes Jahr. Die günstigeren Aussichten seien auch aus Sicht der Bundesregierung auf die niedrigen Ölpreise und den schwächelnden Euro zurückzuführen, der die deutschen Exporte beflügelt. Die deutsche Wirtschaft befinde sich im Aufschwung, so Gabriel. Sie werde getragen von einer anhaltend guten Entwicklung am Arbeitsmarkt mit steigenden Löhnen bei gleichzeitig zunehmender Beschäftigung. Aber Gabriel nimmt die verbesserten Aussichten auch zum Anlass, vor Selbstgefälligkeit zu warnen. "Wirtschaftlicher Erfolg ist kein Selbstläufer", sagte er bei der Vorlage der aktuellen Konjunkturprognose in Berlin. Zudem prognostiziert die Regierung einen Rekord bei den Erwerbstätigen. Dieses Jahr dürften es 43 Millionen im Jahresdurchschnitt sein, nächstes Jahr dann 43,1 Millionen. Die Arbeitslosenzahl werde wohl auf 2,79 Millionen in diesem Jahr und 2,77 Millionen im nächsten Jahr fallen. 6 Der Internationale Währungsfonds (IWF) sieht Anzeichen für eine leichte Erholung in der Eurozone, langfristig steht die Währungsgemeinschaft nach Ansicht der Washingtoner Wirtschaftsweisen aber noch vor großen Herausforderungen. Dank des Ölpreistiefs, des schwächeren Euros und niedriger Zinsen ziehe die europäische Konjunktur etwas an, schreibt der IWF in seinem Weltwirtschaftsausblick. Sorgen bereitet dem Währungsfonds die Schuldenkrise in Griechenland. IWF-Chefökonom Olivier Blanchard schloss einen Euro-Austritt Athens nicht aus und warnte vor einem "Ereignis, das die Finanzmärkte erschüttern könnte". Vor allem für Griechenland wäre ein Ausscheiden aus der Währungsunion "äußerst kostspielig" und "äußerst schmerzhaft". Der Rest der Eurozone sei dagegen mittlerweile "in einer besseren Position", um einen möglichen "Grexit" zu verkraften, sagte Blanchard bei einer Pressekonferenz. Für das laufende Jahr sagen die IWF-Experten für den Euroraum ein Wachstum von 1,5 Prozent voraus - das sind 0,3 Prozentpunkte mehr als in der Konjunkturprognose vom Januar. Im Jahr 2016 könnte die Wirtschaft im Euroraum um 1,6 Prozent zulegen, ein Plus von 0,2 Prozentpunkten. Deutschland rief der Währungsfonds erneut auf, mit öffentlichen Investitionen mehr für die Stärkung des Wachstums zu tun. Die Aussichten für die größte europäische Volkswirtschaft hob der IWF in diesem Jahr von 1,3 auf 1,6 Prozent und im kommenden Jahr von 1,5 auf 1,7 Prozent an. Bei der weltweiten Wachstumsprognose hielt der IWF weitgehend an den Zahlen vom Januar fest. Die globale Wirtschaftsleistung wird demnach in diesem Jahr um 3,5 Prozent und im kommenden Jahr um 3,8 Prozent zulegen. In den USA verliert die Konjunktur allerdings leicht an Fahrt: Die größte Volkswirtschaft der Welt wird laut Währungsfonds in diesem Jahr nur noch um 3,1 Prozent wachsen, ein Minus von 0,5 Prozentpunkten im Vergleich zum Januar-Ausblick. 7 5 Quellen: Süddeutsche Zeitung, dpa-newskanal vom Quelle: dpa, rtr vom AFP vom

36 Jahresabschluss Rhein-Neckar-Kreis Der Rhein-Neckar-Kreis versteht sich als moderner, effizienter Dienstleister mit dem Ziel, sich zum Wohle der Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner in der Metropolregion Rhein-Neckar als lebenswerten Wirtschaftsraum aufzustellen. Dabei ist er sich seiner Ausgleichsfunktion bewusst. Die Risiken und Chancen der demografischen Entwicklung im Rhein-Neckar-Kreis werden als Querschnittsthemen die Arbeit des Kreistages und seiner Gremien sowie der Verwaltung dauerhaft begleiten. Die Ziele und Strategien wurden unter Ziffer dargestellt. Die Verfolgung der strategischen Ziele kann jedoch nicht losgelöst von der wirtschaftlichen Entwicklung des Kreises und seiner kreisangehörigen Gemeinden erfolgen. Es gilt, eine ausgewogene Balance zwischen Zielerreichung und Finanzierbarkeit herzustellen. Die weiterhin gute Konjunkturlage spiegelt sich im Rhein-Neckar-Kreis in der überwiegend positiven Entwicklung der Steuerkraftsummen der kreisangehörigen Gemeinden und Großen Kreisstädte und den gestiegenen Finanzzuweisungen des Landes wider. Ob und welche finanziellen Belastungen allerdings durch etwaige negative konjunkturelle Entwicklungen oder durch eine etwaige erneute Verschärfung der Euro-Schuldenkrise oder die Krise in der Ukraine auf die öffentlichen Haushalte und hier speziell auf die Landkreise zukommen und welche Auswirkungen dies möglicherweise auf die Aufgabenerfüllung hat, lässt sich auch aus heutiger Sicht nicht beurteilen. Unabhängig hiervon unterliegt die künftige Entwicklung des Kreises folgenden latenten Risiken: Anstieg der Soziallasten In den Haushalten der Kommunen haben die Ausgaben für soziale Leistungen, hier in erster Linie für die Sozialhilfe, die Kinderund Jugendhilfe und für die Grundsicherung für Arbeitsuchende, einen hohen Stellenwert. Die Transferaufwendungen für Soziales, Jugend und Asyl liegen im Rhein-Neckar-Kreis bei rd. 52,17 % der Gesamtaufwendungen. Mit der stufenweisen Übernahme der gesamten Nettoaufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) hat der Bund einen wichtigen Schritt zur Entlastung der Kreise getan. Abhängig von der konjunkturellen Entwicklung sind die Kreise hingegen nach wie vor bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende - Kosten der Unterkunft - nach dem SGB II. Im Jahr ist nach der vorläufigen Statistik der BA im Rhein-Neckar-Kreis eine Steigerung um 553 Bedarfsgemeinschaften zu verzeichnen, was aufgrund von höheren Erträgen (+1,1 Mio. ) - z. T. durch einmalige Sondereinflüsse begründet - bei diesem Jahresabschluss noch nahezu vollständig kompensiert werden konnte. Von weiteren Fallzahlensteigerungen im Rhein-Neckar-Kreis ist trotz der guten Arbeitsmarktlage auszugehen. Im Vorgriff auf das neue Bundesteilhabegesetz - damit will der Bund die Kommunen im Umfang von 5 Mrd. jährlich entlasten - sieht der Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags eine kommunale Entlastung ab dem Jahr 2015 von jährlich 1 Mrd. vor, davon entfallen auf Baden-Württemberg jährlich rd. 105 Mio.. Die Stadt- und Landkreise werden in einer Größenordnung von rd. 36 Mio. in Form eines um jeweils 3,7 Prozentpunkte höheren KdU-Anteils entlastet. Die Entlastung der Städte und Gemeinden in Höhe von rd. 69 Mio. erfolgt in Form von erhöhten Umsatzsteueranteilen. Eine weitere Entlastung ist für das Jahr 2017 mit einer Investitionsoffensive des Bundes (3,5 Mrd. ) sowie einer weiteren Zusatzentlastung der Kommunen (1,5 Mrd. ) nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern vorgesehen. Gemäß Artikel 5 dieses Gesetzentwurfs wird die in 46 Absatz 5 SGB II geregelte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für das Jahr 2017 um weitere 3,7 Prozentpunkte angehoben. Insgesamt bedeutet dies eine Erhöhung der Bundesbeteiligung an den KdU um 500 Mio.. Der kommunale Umsatzsteueranteil wird um 1 Mrd. (= zwei Drittel) aufgestockt. 8 Trotz alledem lässt sich der Anstieg der sozialen Leistungen nicht begrenzen. Die Kosten für die Kinder- und Jugendhilfen, die Hilfen zur Erziehung, die Leistungen für Asylbewerber, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und die Hilfe zur Pflege steigen landes- und bundesweit weit stärker als andere Ausgabenarten - und erst recht stärker als die kommunalen Einnahmen. Hinter diesem Anstieg stehen mehrere Faktoren, vor allem aber der Ausbau der Kindertagesstätten, insbesondere bei den Krippenplätzen, die vermehrte Inanspruchnahme der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und der gleichzeitig steigenden Kosten je Fall, die steigende Abhängigkeit älterer und erwerbsgeminderter Menschen von der Grundsicherung. 8 Quellen: Rundschreiben Landkreistag Baden-Württemberg Nr. 283 und 348/, 311/2015

37 Jahresabschluss Demografischer Wandel Der demografische Wandel und die daraus resultierenden Folgen zählen in Zukunft zu den größten Herausforderungen. Seit 1972 liegt in Deutschland die Zahl der Gestorbenen höher als die Zahl der Geborenen. Der demografische Wandel bedeutet vor allem eine massive Veränderung in der Altersstruktur der Bevölkerung: Die Infrastruktureinrichtungen und Wohnformen in den Städten und Gemeinden sind den unterschiedlichen Bedürfnissen der zunehmenden Zahl älterer Menschen und der abnehmenden Zahl jüngerer Menschen und Familien mit Kindern anzupassen. Die altersabhängigen Staatsausgaben werden deutlich ansteigen. Es besteht der Bedarf an zusätzlichen Einrichtungen und Kapazitäten in der Altenarbeit und Altenpflege. Für die Kreise bedeutet dies einen Anstieg der Anzahl an pflegebedürftigen Menschen, was zu höheren Aufwendungen bei der Hilfe zur Pflege führen wird. Die Auswirkungen des demografischen Wandels werden auch die Wirtschaft verstärkt treffen. Insgesamt werden weniger Menschen für den Arbeitsprozess zur Verfügung stehen und der Fachkräftemangel nimmt zu. Für die wirtschaftliche Entwicklung ist die Sicherstellung des Fachkräftenachwuchses von zunehmender Bedeutung. Es gilt daher, die Standortqualitäten des Rhein-Neckar- Kreises zu sichern, auszubauen und auf den demografischen Wandel auszurichten. Steigende Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen werden durch aufgabenbedingte weitere Stellen, Tariferhöhungen sowie durch persönliche und strukturelle Änderungen beeinflusst. Die Personal- und Vorsorgeaufwendungen betragen rd. 14,9 % der ordentlichen Aufwendungen (Vorjahr 14,6 %). Aufgabenzuweisungen von Bund und Land Durch weitere Aufgabenzuweisungen von Bund und Land an die Landkreise, die nicht immer kostenneutral erfolgen, können finanzielle Belastungen entstehen. risiko bei Beteiligungen Die Beteiligungen des Landkreises haben ein Volumen von 36,6 Mio.. Da der Kreis für die Beteiligungen das Risiko der entwicklung trägt, kann dies zu zusätzlichen Aufwendungen führen. Dies gilt auch für die vom Kreis übernommenen Bürgschaften von rd. 86 Mio Stand der kommunalen Aufgabenerfüllung Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Wirtschaftskraft seiner kreisangehörigen Kommunen in den letzten Jahren, im Gegensatz zu manchen Städten und Landkreisen im Nordwesten Deutschlands, wieder stetig angewachsen. Mit dieser Wirtschaftskraft war und ist der Rhein-Neckar-Kreis über die Kreisumlage in der Lage, zum einen die immer weiter steigenden Sozialleistungen zu stemmen aber auch die erforderliche Infrastruktur für seine Kreiseinwohner wirtschaftlich solide, sprich Generationen gerecht, zu finanzieren. Die Aufgaben des Jahres konnten sowohl im kommunalen als auch im staatlichen Bereich (untere Verwaltungsbehörde) ordnungsgemäß erfüllt werden. Im haushalt konnte auch im Jahr ein positives ordentliches erzielt werden. Der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen ses konnten zum rd. 25,8 Mio. (Planung 18,8 Mio. ) zugeführt werden. Anders als für den haushalt bzw. die rechnung gibt es für den Finanzhaushalt keine gesetzliche Vorgabe, dass dieser in Ein- und Auszahlungen ausgeglichen sein muss. Dem liegt die Vorstellung zu Grunde, dass ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit genügend Finanzierungsmittel für Investitionen oder zur Tilgung von Krediten erbringt.

38 Jahresabschluss Zum betrugen die liquiden Mittel einschließlich kurzfristiger Geldanlagen rd. 46,1 Mio.. Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum von 11,2 Mio. (Planung 8,0 Mio. ) wird der Endbestand der liquiden Mittel zum Ende des mittelfristigen Finanzplanungszeitraums am bei rd. 16,0 Mio. liegen. Die Mindestliquidität im Sinne einer nachhaltigen Finanzwirtschaft von 3 % der Gesamtauszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit wird damit erreicht.. Auch im abgeschlossenen Haushaltsjahr konnten die investiven Maßnahmen im Kernhaushalt (Auszahlungen aus 29,6 Mio. ) ohne Kreditaufnahmen finanziert werden. Im Finanzplanungszeitraum 2015 bis 2018 sind bei einem Investitionsvolumen von rd. 138,3 (incl. Zuweisungen an den Eigenbetrieb Bau und Vermögen und die Eigengesellschaften) Kreditaufnahmen im Kernhaushalt von rd. 11,5 Mio. vorgesehen. Nach dem Verlauf der Haushaltswirtschaft kann daher auch weiterhin dem Leitsatz des Rhein-Neckar-Kreises, durch eine effiziente und nachhaltige Haushaltswirtschaft die finanzielle Handlungsfähigkeit des Kreises zu erhalten und die Schulden zu begrenzen, Rechnung getragen werden. Faktoren, die die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage erheblich negativ beeinflussen können, wie z.b. ein drohendes Haushaltssicherungskonzept oder eine drohende Überschuldung sind aufgrund der immer noch guten Ertrags- und Finanzlage beim Rhein-Neckar-Kreis derzeit nicht erkennbar, so dass aus heutiger Sicht das Ziel der stetigen Aufgabenerfüllung nicht in Gefahr ist.

39 Rhein-Neckar-Kreis Jahresabschluss 7. Die Teilhaushalte und ihre Budgets THH0. Steuerung, ÖPNV und Wirtschaftsförderung Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Steuern und ähnliche Abgaben Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwend Öffentlich-rechtliche Entgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und -umlagen Zinsen und ähnliche Erträge Sonstige ordentliche Erträge = Ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl. Fehlbetragsabdeckung 23 + Erträge aus internen Leistungsverrechnungen = Erträge aus internen Leistungen Aufwand für interne Leistungsverrechnungen = Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

40 Jahresabschluss THH0. Steuerung, ÖPNV und Wirtschaftsförderung Teilfinanzrechnung Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach zahlungswirksame ordentliche und außerordentliche Erträge abzüglich außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensäußer 2 - zahlungswirksame ordentliche und außerordentliche Aufwendungen 3 = Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/- bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 4 + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 6 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 9 = Summe der Einzahlungen aus 12 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 14 - Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 16 = Summe der Auszahlungen aus 17 = Anteiliger Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus 18 = Anteiliger Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf

41 Jahresabschluss 0_1 Rechnungsprüfungsamt Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Kostenerstattungen und -umlagen = Ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl. Fehlbetragsabdeckung 23 + Erträge aus internen Leistungsverrechnungen = Erträge aus internen Leistungen Aufwand für interne Leistungsverrechnungen = Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

42 Jahresabschluss Strukturzahlen Plan Kosten (abzgl. ordentliche Erträge) der Rechnungsprüfung (incl. Abfall, Stiftung, GRN, Eigenbetrieb) je EW aus der Produktgruppe ,11 1,17 Erläuterungen Das Haushaltsjahr schließt mit einem ordentlichen in Höhe von -512 T ab und liegt somit 41 T über dem Planansatz von -471 T. Das negative ist im Wesentlichen auf geringere Kostenerstattungen (44 T) zurückzuführen. Durch Verschiebung der Prüfungsschwerpunkte bei den Eigengesellschaften konnten die Erträge nicht wie geplant erzielt werden.

43 Jahresabschluss 0_2 Büro des Landrats Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Kostenerstattungen und -umlagen Sonstige ordentliche Erträge = Ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl. Fehlbetragsabdeckung 23 + Erträge aus internen Leistungsverrechnungen = Erträge aus internen Leistungen Aufwand für interne Leistungsverrechnungen = Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

44 Jahresabschluss Strukturzahlen Plan Anzahl der Besucher auf die Homepage des Rhein-Neckar-Kreises Seiten-Umfang-Angebot im Internet Seitenansichten Anzahl der schriftlichen Pressemitteilungen Kosten (abzgl. ordentliche Erträge) je Einwohner im Bereich Öffentlichkeitsarbeit 0,86 0,83 Weitere Erläuterungen Das Budget 0.2 hat sich im Wesentlichen planmäßig entwickelt und schließt mit einem ordentlichen von -798 T ab. Dies entspricht einer Verbesserung gegenüber dem Haushaltsplan von rund 7 T. Bei den Personalaufwendungen sind Einsparungen in Höhe von 36 T zu verzeichnen. Hinsichtlich der Entwicklung der Personalaufwendungen insgesamt wird auf das Kapitel 6.3 verwiesen. Daneben kommt es bei den Aufwendungen für Sach-und Dienstleistungen zu Minderaufwendungen in Höhe von 49T. Hierbei handelt es sich insbesondere um Minderaufwendungen für den Erwerb von geringwertigem Vermögen, da sich die Beschaffung in das Jahr 2015 verschiebt sowie um Einsparungen bei den Aufwendungen für das Rechenzentrum. Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind Mehraufwendungen in Höhe 76 T zu verzeichnen. Diese resultieren aus der Übertragung von Zuständigkeiten vom Haupt- und Personalamt zum Büro des Landrats. Die Mehraufwendungen sind durch entsprechende Umschichtungen sowie durch Haushaltsermächtigungen aus dem Vorjahr weitgehend gedeckt. Bezieht man die Umschichtungen und Haushaltsermächtigungen in die Betrachtung des Jahresergebnisses mit ein, ergibt sich im Jahr ein verbessertes ordentliches in Höhe von 66 T. Hiervon werden 30 T für die Beschaffung von geringwertigem Vermögen (ipads Kreisräte) in das Jahr 2015 übertragen. Im Übrigen wird auf das Kapitel 10.4 Haushaltsermächtigungen verwiesen. 1 Durch die Bekanntgabe der Kommunalwahl-se sind im Mai über 36 Prozent mehr Besucher auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreise zu verzeichnen.

45 Jahresabschluss 0_3 Haupt- und Personalamt Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwend Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und -umlagen Sonstige ordentliche Erträge = Ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl. Fehlbetragsabdeckung 23 + Erträge aus internen Leistungsverrechnungen = Erträge aus internen Leistungen Aufwand für interne Leistungsverrechnungen = Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

46 Jahresabschluss Handlungsfelder H1: E-Government, Elektronische Bürgerdienste (ebd) Ziele Z1: Steigerung der elektronischen Geschäftsprozesse zwischen Wirtschaft, Verwaltung und Bürgern Vorhaben / Projekte / Zeitrahmen V1: E-Recruiting (Verfahren zur Personalbeschaffung über das Internet) Kennzahlen Plan K1: Umsetzung des Projekts 100% 100% Aussagen zur Zielerreichung/Vorhaben/Kennzahl Das Bewerbermanagement wird seit Mitte für alle Ausschreibungen (Intern, Extern und die Ausbildung) verwendet. Über das Bewerbermanagement werden die Ausschreibungen erstellt und veröffentlicht. Die Interessenten bewerben sich überwiegend über das Internet/Intranet. Der gesamte Schriftverkehr wie Eingangsbestätigung, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen und Zusagen bzw. Absagen erfolgen über das Verfahren. Die beteiligten Fachämter sowie der Personalrat haben Zugriff und können die Bewerbungsunterlagen einsehen. Seit der Einführung wurden 150 Stellenausschreibungen erstellt und über 200 Veröffentlichungen von Ausschreibungen veranlasst. Bis Ende des Jahres gingen Bewerbungen über die verschiedensten Kanäle (Internet, Intranet, Ausbildung etc.) ein. Durch das Verfahren ist es gelungen, den Schriftverkehr teilweise zu automatisieren und schnelle, direkte Rückmeldungen an die Bewerber zu geben. Die Verwaltung der Bewerbungen ist übersichtlicher und besser zu dokumentieren. Auch kommt man damit dem allgemeinen Trend der jüngeren Generation entgegen, die es gewohnt ist, ihre Bewerbungen über den kurzen Weg schnell online zu versenden. Dadurch kann sich der Rhein-Neckar-Kreis als serviceorientierte Verwaltung und moderner Arbeitgeber präsentieren. Strukturzahlen Plan Anzahl der 115 Anrufe Anzahl der betreuten Mitarbeiter Anzahl der abgerechneten Personen Anzahl der Auszubildenden Anzahl der Jobtickets Kosten (abzgl. ordentliche Erträge) je betreutem Mitarbeiter im Bereich Personalverwaltung (Personalbetreuung, -bedarfsdeckung, EDV im Personalwesen, Fortbildung, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Organisationsberatung) 856,30 820,44 Kosten (abzgl. ordentliche Erträge) je abgerechnetem Mitarbeiter im Bereich Bezügeabrechnung 155,78 144,64 Weitere Erläuterungen Das ordentliche von -6,4 Mio. hat sich um rund 401 T gegenüber dem Haushaltsplan verbessert. Hierbei belaufen sich die ordentlichen Erträge auf insgesamt 516 T, was einer Verschlechterung von 8 T entspricht. Die ordentlichen Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt 7 Mio. und liegen somit 409 T unter dem Planansatz.

47 Jahresabschluss Die Mindererträge resultieren insbesondere aus geringeren Kostenerstattungen und Kostenumlagen. Aufgrund ungeplanter Altersaustritte ergeben sich geringe Erstattungen des Landes für Mitarbeiter/-innen des Kreises, die an das Staatliche Schulaufsichtsamt Mannheim versetzt wurden. Bei den Personalaufwendungen sind Einsparungen in Höhe von 271 T zu verzeichnen. Hinsichtlich der Entwicklung der Personalaufwendungen insgesamt wird auf das Kapitel 6.3 verwiesen. Dem gegenüber stehen Mehraufwendungen bei den Versorgungsaufwendungen in Höhe von 34 T, da die Anzahl der Versorgungsempfänger gegenüber der Planung gestiegen ist. Die Verbuchung der Versorgungsaufwendungen für den Kernhaushalt erfolgt insgesamt beim Budget des Haupt- und Personalamtes und wird im Rahmen der internen Leistungsverrechnung anhand der Anzahl der Mitarbeiter ( Köpfe ) auf alle Budgets umgelegt. Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind Minderaufwendungen in Höhe von 124 T zu verzeichnen. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass geplante Anschaffungen für die Kantinen verschoben wurden und die Aufwendungen für die Umsetzung der Zielvereinbarung aus der Auditierung berufundfamilie gegenüber der Planung geringer sind. Weitere Minderaufwendungen in Höhe von 48 T entstehen bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen. Davon wurden jedoch 43 T zum Budget 0.2 Büro des Landrats aufgrund der Verschiebung von Zuständigkeiten umgeschichtet. Ermächtigungsübertragungen nach 2015 wurden in Höhe von 397 T gebildet. Hierunter fallen 300 T für die teilweise noch nicht ausgezahlte Leistungszulage sowie 61 T für die Ausstattung der Kantinen und 36 T für die berufliche Qualifikation von Quereinsteigern. Im Übrigen wird auf das Kapitel 10.4 Haushaltsermächtigungen verwiesen.

48 Jahresabschluss 0_4 Organisationsamt Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Öffentlich-rechtliche Entgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und -umlagen Sonstige ordentliche Erträge = Ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl. Fehlbetragsabdeckung 23 + Erträge aus internen Leistungsverrechnungen = Erträge aus internen Leistungen Aufwand für interne Leistungsverrechnungen = Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

49 Jahresabschluss 0_4 Organisationsamt Teilfinanzrechnung Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach zahlungswirksame ordentliche und außerordentliche Erträge abzüglich außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensäußer 2 - zahlungswirksame ordentliche und außerordentliche Aufwendungen 3 = Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/- bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 9 = Summe der Einzahlungen aus 12 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 16 = Summe der Auszahlungen aus 17 = Anteiliger Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus 18 = Anteiliger Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf

50 Jahresabschluss Handlungsfelder H1: E-Government; Elektronische Bürgerdienste (ebd) Ziele Z1: Steigerung der elektronischen Geschäftsprozesse zwischen Wirtschaft, Verwaltung und Bürgern Vorhaben / Projekte / Zeitrahmen V1.1: Erstellung eines Masterplans E-Government V1.2: Online Terminvereinbarung V1.3: E-Payment Kennzahlen Plan Umsetzung der Projekte in % K1.1: Erstellung eines Masterplans E-Government 60 % 100 % K1.2: Online Terminvereinbarung 60 % 40 % K1.3: E-Payment 60 % 10 % Aussagen zur Zielerreichung/Vorhaben/Kennzahl V1.1: Mit den Arbeiten am E-Government-Masterplan wurde im August begonnen. Der Entwurf des Masterplans ist fertiggestellt. Der Masterplan soll als verbindliche Vorgabe für die Kreisverwaltung bis zum Jahr 2020 umgesetzt sein. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt beim E-Government-Beauftragten des Organisationsamtes. Der Masterplan wird auch die Entwicklungen im E-Government bei Bund, Land, Region und Kommunen berücksichtigen, da E-Government eine gesamtstaatliche Bedeutung hat. Das Land hat die zentrale Portalkomponente service-bw neu vergeben mit dem Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern ein modernes und bürgerfreundliches Land/Kommunen-Portal anzubieten. Das neue service-bw wird im Jahr 2015 mit Open Source-Produkten neu programmiert und soll im Jahr 2016 in Produktion gehen. Der Rhein-Neckar-Kreis ist begleitend in der Entwicklungsgemeinschaft tätig und einer der drei vom Innenministerium angedachten Pilotanwender. Im Vorfeld hat man sich dafür eingesetzt, dass das neue Portal möglichst viele Anforderungen der Kommunen abdeckt (Bürgerportal, E-Payment usw.). Der Entwurf des neuen E-Government-Gesetzes des Landes ist fertig, aber noch nicht mit der kommunalen Seite abgestimmt. Ziel ist es, das E-Government in Baden-Württemberg weiter voran zu bringen. Auch ein CIO (Chief Information Officer/Leiter Informationstechnik) des Landes ist leider immer noch nicht bestimmt. Dieses Gesetz wird sich auch auf unseren Masterplan auswirken. V1.2: Das Organisationsamt hat in Eigenregie ein Online-Terminverfahren entwickelt und zunächst beim Straßenverkehrsamt eingeführt. Dieses Verfahren bietet eine OUTLOOK Integration und wurde Ende Oktober produktiv gesetzt. Bis zum Frühjahr 2015 sollen in allen Fachämtern Online-Termine angeboten werden. Priorisiert werden zunächst die publikumsintensiven Bereiche der Kreisverwaltung.

51 Jahresabschluss V1.3: E-Payment ist eine moderne und ergänzende Zahlungsart im Finanzwesen als Voraussetzung für vollelektronische Geschäftsprozesse. Wir haben E-Payment bei unserer Kfz-Online-Lösung schon produktiv im Einsatz. Bund und Länder haben sich auf eine neue und einheitliche E-Payment-Lösung (EpayB/L) verständigt. Die KIVBF beginnt nun sukzessive die Fachverfahren an dieses neue E-Payment anzubinden und hat mit der neuen bundesweiten Lösung im Kfz Wesen (IKfz für Fahrzeugabmeldungen) damit auch begonnen. Das neue E-Payment soll in 2015 auch für weitere Fachverfahren und Geschäftsprozesse eingesetzt werden. Strukturzahlen Plan Anteil der versendeten Verwaltungsakte mittels elektronischer Post im Verhältnis zu den Gesamtportokosten des Kreises 2 2 % 0 % Anzahl der betreuten PC (einschließlich Eigenbetrieb Bau und Vermögen) Anzahl der betreuten Standorte (ohne Heimarbeitsplätze, Straßenmeistereien, Revierleiter sowie Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis 5 Standorte) Anzahl der betreuten EDV-Verfahren Weitere Erläuterungen Im Budget 0.4 hat sich das ordentliche im Vergleich zur Haushaltsplanung um rd. 0,6 Mio. auf -12,5 Mio. verbessert. Die positive Budgetentwicklung ist hauptursächlich auf geringere Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zurückzuführen. Hier sind vor allem weniger Aufwendungen bei den Mieten an den Eigenbetrieb Bau und Vermögen bedingt durch die Mittelumschichtung (0,6 Mio. ) in den Teilhaushalt 7 (Allgemeine Finanzwirtschaft) angefallen, da Büroflächen im Verwaltungsgebäude Sinsheim aufgrund der Umbauarbeiten nicht genutzt werden konnten. Diese Mietkosten konnten daher den betroffenen Ämtern im Wege der Verrechnung nicht auferlegt werden und sind deshalb vom Gesamthaushalt zu tragen. Für die Abwicklung ausstehender Vorhaben, u. a. die Fortschreibung von E-Government-Projekten, wurden im haushalt Haushaltsermächtigungen in Höhe von insgesamt 65 T gebildet. Im Übrigen wird auf das Kapitel 10.4 Haushaltsermächtigungen verwiesen. 2 Die Verbreitung und Nutzung der D ist in der Verwaltung, Wirtschaft und bei den Bürgerinnen und Bürgern noch zu gering. Auch die Bundesverwaltung wird erst 2015 damit beginnen, ihre Einrichtungen an die D anzubinden. Daher wurde für die Fachämter des Rhein-Neckar-Kreis die D noch nicht für die Nutzung freigeschaltet.

52 Jahresabschluss 0_5 Kämmereiamt Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Steuern und ähnliche Abgaben Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwend Öffentlich-rechtliche Entgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und -umlagen Zinsen und ähnliche Erträge Sonstige ordentliche Erträge = Ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl. Fehlbetragsabdeckung 23 + Erträge aus internen Leistungsverrechnungen = Erträge aus internen Leistungen Aufwand für interne Leistungsverrechnungen = Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

53 Jahresabschluss Handlungsfelder H1: E-Government, Elektronische Bürgerdienste (ebd) Ziele Z1: Einführung von Lösungen für die mobile Kommunikation (Apps) Vorhaben / Projekte / Zeitrahmen V1: Führungscockpit Rhein-Neckar-Kreis Kennzahlen Plan K1: Umsetzung des Projekts 100 % 80 % Aussagen zur Zielerreichung/Vorhaben/Kennzahl Aufgrund des erstellten Strategiekonzeptes wird als EDV-Unterstützung ein Führungscockpit Rhein-Neckar-Kreis (F RNK) eingeführt. Mit dieser App 3 stehen den Entscheidungsträgern (zunächst Landrat und Dezernenten) monatlich eine Vielzahl an steuerungsrelevanten Finanz- und Personalkennzahlen, Berichten und Unterlagen des Konzerns Rhein-Neckar-Kreis zur Verfügung. Für das Führungscockpit sind 3 Ausbaustufen vorgesehen. Zu Beginn erfolgte ab Mai der Einsatz in der Kernverwaltung und dem Eigenbetrieb Bau und Vermögen. Die zweite Ausbaustufe bezieht seit Dezember auch die Beteiligungen wie AVR Kommunal GmbH, AVR UmweltService GmbH, AVR Energie GmbH, GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar ggmbh und die Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim ggmbh in die monatliche Ermittlung der Prognosewerte mit ein. Für das Jahr 2015 ist eine dritte Ausbaustufe geplant. Es sollen dann zusätzlich noch Projekte der Fachämter von hervorgehobener Bedeutung sowie das Strategiebuch enthalten sein. Strukturzahlen Plan Durchschnittliche Außenstandsdauer der Forderungen in Tagen, gerechnet von der Fälligkeit bis zum vollständigen Ausgleich der Forderungen Die Anzahl der Mahnungen im Verhältnis zur Anzahl der Gesamtforderungen 32 % 30,18 % Die Anzahl der Vollstreckungen im Verhältnis zur Anzahl der Gesamtforderungen 22 % 20,57 % Bestand Bürgschaften - Anzahl: Volumen in T: Bestand Kredite Kernhaushalt - Anzahl: Volumen in T: Zinsen je T: 39,67 38,89 Bestand Kredite Eigenbetrieb Bau und Vermögen (Verwaltung Amt 14 über Darlehensverwaltung) - Anzahl: Volumen in T: Zinsen je T: 33,85 37,26 3 Applikation (jede Form von Anwendungsprogrammen, i.d.r. für Smartphones oder Tablet-Computer) 4 Derzeit errechnen sich die Strukturzahlen für die durchschnittliche Außenstandsdauer der Forderungen, die Anzahl der Mahnungen sowie die Anzahl der Vollstreckungen ohne Sozialhilfe, Jugendhilfe, Abfall und Ordnungswidrigkeiten, da diese bisher noch nicht über SAP auswertbar sind. Aufgrund der Einführung von SOJUHKR wird künftig die Einbeziehung der Sozial- und Jugendhilfe in die Berechnung der Strukturzahlen möglich sein.

54 Jahresabschluss Anzahl der Beteiligungen - unmittelbare Beteiligungen ab 50%: unmittelbare Beteiligungen unter 50%: mittelbare Beteiligungen über 50%: 8 8 Weitere Erläuterungen Das ordentliche von -2,8 Mio. hat sich um rund 220 T gegenüber dem Haushaltsplan verbessert. Hierbei belaufen sich die ordentlichen Erträge auf insgesamt 962 T, was einer Verbesserung von 386 T entspricht. Die ordentlichen Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt 3,8 Mio. und liegen somit 166 T über dem Planansatz. Die Mehrerträge resultieren aus höheren sonstigen ordentlichen Erträgen. Hier wurden insbesondere Mehrerträge bei den Säumniszuschlägen und Mahngebühren erzielt. Seit der Einführung eines neuen Veranlagungsprogramms für die Abfallgebühren im Oktober 2012 ist eine maschinelle Übergabe der Säumniszuschläge für rückständige Abfallgebühren an den Kernhaushalt nicht mehr möglich. Bis zur Erstellung einer Auswertungsmöglichkeit durch eine beauftragte Softwarefirma muss die Verbuchung manuell und summarisch erfolgen. Die manuelle Einbuchung der Säumniszuschläge bei dem Produkt Zwangsweise Einziehung Abfall erfolgt erstmals im Haushaltsjahr und wurde auch für den zurückliegenden Zeitraum nachgeholt. Daneben werden Mindererträge bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen erzielt. Insbesondere bei den Produkten Anlagenbuchhaltung beweglich und Anlagenbuchhaltung unbeweglich sind geringere Kostenerstattungen des Eigenbetriebs zu verzeichnen, da dieser die Anlagenbuchhaltung für den Hochbau seit September in eigener Regie bearbeitet. Bei den Personalaufwendungen sind Einsparungen in Höhe von 62 T zu verzeichnen. Hinsichtlich der Entwicklung der Personalaufwendungen insgesamt wird auf das Kapitel 6.3 verwiesen. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen verringern sich um rund 23 T. Ursächlich hierfür sind vor allem geringere Aufwendungen an das Rechenzentrum bei dem Produkt EDV im Finanzwesen, da sich das Projekt Cloud Computing des Rechenzentrums und damit Einführung der Cloud in das Jahr 2015 verschoben hat. Die planmäßigen Abschreibungen erhöhen sich um rund 300 T. Hierbei handelt es sich um höhere Abschreibungen auf Forderungen wegen Niederschlagung und Erlass bei dem Produkt Zwangsweise Einziehung Sonstiges und Zwangsweise Einziehung Jugend und Soziales aufgrund der Aufarbeitung von Altfällen. Daneben wurden bei dem Produkt "Zwangsweise Einziehung Abfall" Abschreibungen auf Forderungen wegen Niederschlagungen und Erlass manuell eingebucht (analog den Säumniszuschlägen). Einsparungen können hingegen bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen erzielt werden. Bei den Geschäftsaufwendungen, insbesondere bei den Aufwendungen für Gerichtsvollzieher können Minderaufwendungen konstatiert werden.

55 Jahresabschluss THH0. 0_6. Steuerung, ÖPNV und Wirtschaftsförderung Amt f. Nahverkehr Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwend Öffentlich-rechtliche Entgelte Kostenerstattungen und -umlagen Sonstige ordentliche Erträge = Ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl. Fehlbetragsabdeckung = Erträge aus internen Leistungen Aufwand für interne Leistungsverrechnungen = Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

56 Jahresabschluss THH0. 0_6. Steuerung, ÖPNV und Wirtschaftsförderung Amt f. Nahverkehr Teilfinanzrechnung Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach zahlungswirksame ordentliche und außerordentliche Erträge abzüglich außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensäußer 2 - zahlungswirksame ordentliche und außerordentliche Aufwendungen 3 = Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/- bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 4 + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 9 = Summe der Einzahlungen aus 12 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 14 - Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 16 = Summe der Auszahlungen aus 17 = Anteiliger Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus 18 = Anteiliger Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf

57 Jahresabschluss Handlungsfelder H1: Öffentlicher Personennahverkehr Ziele Z1: Förderung der Nutzung des ÖPNV durch die Kreiseinwohner im Rahmen des Nahverkehrsplanes Vorhaben / Projekte / Zeitrahmen V1.1: Festschreibung der Quote für die Abdeckung der Aufwanddeckungsfehlbeträge auf 35 % in V1.2: Förderung von ÖPNV Infrastrukturmaßnahmen (investiv) bis 2017 V1.3: Fortschreibung Nahverkehrsplan bis Ende Kennzahlen Plan K1.1: ÖPNV-Förderquote Betrieb 35 % 35 % Aussagen zur Zielerreichung/Vorhaben/Kennzahl V1.1/K1.1: Die im Haushaltsplan vorgesehenen Ressourcen (4,4 Mio. ) für die Förderung der ÖPNV-Aufwanddeckungsfehlbeträge der Städte und Gemeinden haben ausgereicht, um die Förderquote in Höhe von 35 % zu gewährleisten. V1.2: Auf die Ausführungen zu den einzelnen ÖPNV-Maßnahmen wird verwiesen. V1.3: Durch Verzögerungen bei der Ausschreibung der Planungsleistungen wird mit der Fertigstellung des Nahverkehrsplanes erst im Jahr 2016 gerechnet. Strukturzahlen Plan ÖPNV-Aufwanddeckungsfehlbetrag der kreisangehörigen Gemeinden (gesamt) 12,41 Mio. 12,51 Mio. davon: Schiene 6,05 Mio. 6,08 Mio. Bus 6,36 Mio. 6,43 Mio. Weitere Erläuterungen Hauptursächlich für die Verbesserung des ordentlichen ses von 0,3 Mio. gegenüber der Planung ist die positive Entwicklung bei der Produktgruppe Schülerbeförderung von insgesamt 0,2 Mio.. Diese ergibt sich im Wesentlichen aus Mehrerträgen bei den Kostenerstattungen und umlagen im Rahmen der Ausgleichszahlungen nach 18 FAG. Des Weiteren schließt die Produktgruppe ÖPNV mit einem um rd. 0,1 Mio. verbesserten ab, das sich wie folgt ergibt: Plan Differenz Summe ordentliche Erträge Summe ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ermächtigungsübertragungen im haushalt nach 2015 wurden in Höhe von 153 T gebildet. Diese sind für die Abrechnung der Schülerbeförderung mit den Gemeinden sowie für Zuweisungen an die Gemeinden bei der ÖPNV-Förderung vorgesehen. Im Übrigen wird auf das Kapitel 10.4 Haushaltsermächtigungen verwiesen. Die Entwicklung der Personalaufwendungen insgesamt wird im Kapitel 6.3 aufgezeigt.

58 Jahresabschluss Finanzhaushalt: Der Finanzierungsmittelbedarf aus beträgt im * -3,5 Mio. (Einzahlungen 0,6 Mio., Auszahlungen 4,1 Mio. ). Der Zuschussbedarf hat sich somit um rd. 2,5 Mio. gegenüber der Planung erhöht. Diese Überschreitung ist gedeckt durch Ermächtigungsübertragungen aus in Höhe von 2,6 Mio. sowie durch eine genehmigte überplanmäßige Auszahlung für den Ausbau der Elsenz- und Schwarzbachtalbahn in Höhe von rd. 2,8 Mio. (UVW v /KT v ). Folgende wesentliche Maßnahmen wurden finanziert, wobei bei der folgenden Darstellung die Sollstellungen (ohne Berücksichtigung von Kassenresten) aufgeführt werden: Maßnahme Auszahlungen Einzahlungen Saldo neue Haushaltsermächtigungen in Mio. in Mio. in Mio. in Mio. - Ausbau Elsenz- und Schwarzbachtalbahn 2,5 0,0-2,5 0,7 - S-Bahn 2. Stufe nördliche Streckenabschnitte 0,8 0,3-0,5 0,1 - S-Bahn 2. Stufe südliche Streckenabschnitte 0,2 0,1-0,1 0,6 - Stadtbahn Heilbronn Abschnitt Sinsheim 0,2 0,1-0,1 0,2 - Haltepunkt Sinsheim Stadion 0,2 0,1-0,1 0,2 Die se der einzelnen Maßnahmen werden auf den folgenden Seiten dargestellt. * unter Berücksichtigung von Kassenresten

59 Jahresabschluss I0601 S-Bahn Rhein-Neckar Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach = Summe der Einzahlungen aus 11 - Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 13 = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Die Maßnahme ist abgeschlossen, aber noch nicht endgültig abgerechnet.

60 Jahresabschluss I0602 OEG-Ausbau Bergstraße Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach = Summe der Einzahlungen aus 11 - Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 13 = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Die Maßnahme ist abgeschlossen. Die Schlussabrechnung steht noch aus.

61 Jahresabschluss I0603 Ausbau Elsenz- und Schwarzbachtalbahn Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 6 = Summe der Einzahlungen aus 11 - Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 13 = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Die Maßnahme ist baulich abgeschlossen. Aufgrund von noch auf Förderfähigkeit zu prüfenden Nachbewilligungsanträgen sind Kostenveränderungen möglich. Die verbleibenden Restmittel werden ins Haushaltsjahr 2015 übertragen.

62 Jahresabschluss I0604 Ausbau Bahnhof Oftersheim Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach = Summe der Einzahlungen aus 11 - Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 13 = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Im Zusammenhang mit dem Bau einer Lärmschutzwand wurde der Ostbahnsteig als vorgezogene Maßnahme der 2. Stufe S-Bahn Rhein- Neckar gebaut. Die Maßnahme ist abgeschlossen. Die Schlussabrechnung ist noch nicht erfolgt.

63 Jahresabschluss I0605 S-Bahn 2.Stufe Abschnitt MA-Weinheim-DA Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 6 = Summe der Einzahlungen aus 11 - Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 13 = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Die nach dem Zahlungsplan vorgesehenen Mittelanforderungen wurden nicht vollständig abgerufen bzw. abgerechnet. Die verbleibenden Restmittel werden ins Haushaltsjahr 2015 übertragen.

64 Jahresabschluss I0606 S-Bahn 2.Stufe AB MA-Schwetzingen-KA Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 6 = Summe der Einzahlungen aus 11 - Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 13 = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Die nach dem Zahlungsplan vorgesehenen Mittelanforderungen wurden nicht vollständig abgerufen bzw. abgerechnet. Die verbleibenden Restmittel werden ins Haushaltsjahr 2015 übertragen.

65 Jahresabschluss I0607 Stadtbahn Heilbronn - Abschn. Sinsheim Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 6 = Summe der Einzahlungen aus 11 - Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 13 = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Die nach dem Zahlungsplan vorgesehenen Mittelanforderungen wurden nicht vollständig abgerufen bzw. abgerechnet. Die verbleibenden Restmittel werden ins Haushaltsjahr 2015 übertragen.

66 Jahresabschluss I0608 S-Bahn Haltepunkt Sinsheim Stadion Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 6 = Summe der Einzahlungen aus 11 - Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 13 = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Die Maßnahme ist baulich abgeschlossen. Aufgrund von noch auf Förderfähigkeit zu prüfenden Nachbewilligungsanträgen sind Kostenveränderungen möglich. Die verbleibenden Restmittel werden ins Haushaltsjahr 2015 übertragen.

67 Jahresabschluss I0609 S-Bahn 2.Stufe Bahnsteigver. HD-Bruchsal Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 6 = Summe der Einzahlungen aus 11 - Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 13 = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Die nach dem Zahlungsplan vorgesehenen Mittelanforderungen wurden nicht vollständig abgerufen bzw. abgerechnet. Die verbleibenden Restmittel werden ins Haushaltsjahr 2015 übertragen.

68 Jahresabschluss I0610 S-Bahn 2.Stufe Ausbau Knoten HD-MA Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach = Summe der Einzahlungen aus 11 - Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 13 = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Für den Ausbau des Knoten wurden bisher nur Mittel für die Planungskosten der Leistungsphasen 1-4 bereitgestellt. Auch hier konnten durch die Verzögerung der Planung die eingeplanten Mittel nicht vollständig abfließen.

69 Jahresabschluss I0611 RNV Ausbau Bhf. Edingen u. Hst West Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach = Summe der Einzahlungen aus 11 - Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 13 = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Die Maßnahme ist baulich abgeschlossen. Die Schlussrechnung ist noch nicht erfolgt.

70 Jahresabschluss I0612 RNV Ausbau Haltestellen Leimen Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach = Summe der Einzahlungen aus 11 - Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 13 = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Die Maßnahmen sind baulich abgeschlossen. Die Schlussabrechnung ist noch nicht erfolgt.

71 Jahresabschluss I0613 RNV Ausbau Linie 22 Eppelh. - Schwetz. Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 6 = Summe der Einzahlungen aus 11 - Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 13 = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Die Planung für die Ausarbeitung des GVFG-Antrages ist abgeschlossen. Der Ausbau kommt aufgrund des ses des Bürgerentscheids in Plankstadt vom nicht zur Ausführung.Eine Verlängerung bzw. Verlegung der Endhaltestelle in Eppelheim wird derzeit geprüft.

72 Jahresabschluss I0614 RNV Ausbau Haltestelle Heddesheim Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach = Summe der Einzahlungen aus 11 - Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 13 = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Die Maßnahmen sind baulich abgeschlossen. Die Schlussabrechnung ist noch nicht erfolgt.

73 Jahresabschluss I0615 Krebsbachtalbahn Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach = Summe der Einzahlungen aus 11 - Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 13 = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Die Auszahlungen sind für den Unterhalt der Eisenbahninfrastruktur vorgesehen. Die jährlich gleichbleibenden Auszahlungen sind bis zum Jahr 2018 befristet.

74 Jahresabschluss THH0. 0_7. Steuerung, ÖPNV und Wirtschaftsförderung Wirtschaftsförderung und Europa Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwend Sonstige ordentliche Erträge = Ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl. Fehlbetragsabdeckung = Erträge aus internen Leistungen Aufwand für interne Leistungsverrechnungen = Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

75 Jahresabschluss THH0. 0_7. Steuerung, ÖPNV und Wirtschaftsförderung Wirtschaftsförderung und Europa Teilfinanzrechnung Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach zahlungswirksame ordentliche und außerordentliche Erträge abzüglich außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensäußer 2 - zahlungswirksame ordentliche und außerordentliche Aufwendungen 3 = Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/- bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 9 = Summe der Einzahlungen aus 12 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 14 - Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 16 = Summe der Auszahlungen aus 17 = Anteiliger Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus 18 = Anteiliger Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf

76 Jahresabschluss Handlungsfelder H1: Wirtschaftsförderung H2: Europa H3: Tourismus- und Freizeitwirtschaft Ziele Z1.1: Stärkung des Standorts Rhein-Neckar-Kreis durch Projekte zur Standortentwicklung unter der Maßgabe besser leben und nachhaltig wirtschaften. Z1.2: Gestaltung optimaler Prozesse für eine hohe Effizienz in der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Verwaltung. Z1.3: Durch eine zielgerichtete Kooperation wird ein abgestimmtes regionales Handeln ermöglicht und es werden optimale Mehrwerte erreicht. Z2.1: Schaffung dichterer Kontaktstrukturen um die europäischen Interessen des Rhein-Neckar-Kreises bestmöglich zu vertreten und zu positionieren. Z2.2: Förderung des Europa-Verständnisses und Erhöhung unserer Integration durch ein profundes Beratungs- und Informationsangebot für unsere Verwaltung und Kommunen. Z2.3: Unterstützung der Zielerreichung der EU-2020-Strategie u. a. durch die Erschließung europäischer Fördermittel. Z3.1: Aktive Unterstützung der touristischen Akteure und Leistungserbringer im Rhein-Neckar-Kreis und der Metropolregion. Z3.2: Verbesserung und Vernetzung des Informationsangebots über Tourismus- und Naherholungsgebiete. Vorhaben / Projekte / Zeitrahmen V1.1.1: Projektarbeit zur Standortstärkung, z. B. Fortführung des Projektes zur Verbesserung der Breitbandverfügbarkeit (fibernet.rnk), Beteiligung an regionalen Projekten zum Thema Fachkräftemangel V1.1.2: Umsetzung erster Maßnahmen aus dem Konzept der intelligenten Spezialisierung V1.2.1: Prüfung einer Zertifizierung als mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung V1.2.2: Beteiligung als Lotse und Mediator für Unternehmen in Genehmigungsverfahren, Hospitationen V1.3.1: Zielgerichtete Netzwerkarbeit durch die Unterstützung von Projekten Dritter und die Organisation themenbezogener Veranstaltungen V1.3.2: Fachkundige Unterstützung der Kommunen durch den Aufbau einer kompetenten Beratung, eines gemeinsamen Investorenservice sowie Maßnahmen der Bestandspflege Zeitrahmen V1.1-V1.3: 1-5 Jahre (-2017) V2.1: V2.2: V2.3: Schaffung von Europakompetenz und aktive Pflege eines dichten europäischen Kontaktnetzes. Angebot an Beratungen, Informationen und Veranstaltungen zu europäischen Themen. Intensive Vorbereitung auf die EU-Förderperiode -2020, verbunden mit der Beantragung von LEADER- Gebietskulissen und Unterstützung der Bewerbung des VRRN im Wettbewerb mit RegioWIN. Zeitrahmen V2.1-V2.3: 1-2 Jahre (-) V3.1: V3.2: Erarbeitung eines Konzeptes mit passenden Unterstützungsangeboten unter Einbeziehung der vorhandenen Akteure und Leistungserbringer Überarbeitung des betreffenden Internetauftritts und Neuauflage der Kreisbroschüre Tourismus-/ Freizeitwirtschaft Zeitrahmen V3.1-V3.2: -2015

77 Jahresabschluss Schlüsselkennzahlen Plan SK 1.1.1: Machbarkeitsstudie für eine kreisweite Glasfaserrückgratversicherung (fibernet.rnk) 100 % 100 % SK 1.1.1: Anzahl der zur Verfügung gestellten Anschlusspunkte an die kreisweite Glasfaserrückgratversicherung 18 8 SK 1.1.2: Maßnahmen zur Unterstützung der intelligenten Spezialisierung des Kreises 1 2 SK 1.1.3: Förderanträge (Antragstellung über Stabsstelle) SK 1.1.3: Qualifizierte Beratungen zur Inanspruchnahme von Finanzierungsmitteln SK 1.2.2: Qualifizierte Kontakte (Mediation, Hospitation) zur Prozessverb. Wirtschaft- Verwaltung 20 - SK 1.3.1: Zahl der unterstützten wirtschaftsrelevanten, zielgerichteten Projekte 8 8 SK 1.3.2: Anzahl der Bezieher unseres Newsletters / Statusberichte SK 1.3.3: Aufgerufene Exposés in der Kreisgewerbeimmobilienbörse pro Jahr SK 2.1: Qualifizierte Maßnahmen zur Positionierung des RNK in Europa 15 4 SK 2.2: Anzahl der aktivierten Personen zu europäischen Themen SK 2.3.1: Zahl der Kommunen in EU-Förderkulissen SK 2.3.2: Entwicklung eines EFRE-Projektes 1 1 Aussagen zur Zielerreichung/Vorhaben/Kennzahl Das Projekt fibernet.rnk wurde im April mit Beschluss des Kreistages abgeschlossen. Gleichzeitig wurde mit der Umsetzung der se der Machbarkeitsstudie, wie z. B. der Gründung des Zweckverbandes High-Speed-Netz Rhein-Neckar und dem Bau einzelner Trassen des kreisweiten Zubringernetzes begonnen. Der eigentliche Bau liegt nun in Verantwortung des Zweckverbandes, der noch im Jahr mit allen 54 Städten und Gemeinden gegründet werden konnte. Als weitere Maßnahmen der intelligenten Spezialisierung hat die Wirtschaftsförderung an der Erstellung eines regionalen Entwicklungskonzeptes für die gesamte MRN im Jahr intensiv mitgearbeitet. Daneben wurden die Bemühungen um ein Nahrungsmittelnetzwerk im Rhein-Neckar-Kreis erfolgreich fortgesetzt. Neben rund 29 Anträgen im Entwicklungsprogramm ELR konnten weitere vier Fördermittelanträge im Rahmen der VwV Breitbandförderung gestellt werden. Damit wurden die gesteckten Ziele um mehr als das Doppelte übertroffen. Die Anzahl der qualifizierten Beratungen zur Fördermittelgewinnung konnte aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens im Rahmen der konkreten Fördermittelanträge nicht mehr erfasst werden. Die Wirtschaftsförderung hat mit dem Breitbandprojekt fibernet.rnk, dem Welcome Center für internationale Fachkräfte, der regionalen Fachkräfteallianz, der LEADER-Gebietskulisse Neckartal-Odenwald, der LEADER-Gebietskulisse Kraichgau, dem RegioWIN-Wettbewerb und dem Nahrungsmittelnetzwerk sowie dem Projekt Gewerbeimmobilienatlas/Expo-Real wie vorgesehen acht Projekte im Jahr betreut. Beim Thema Europa konnten tatsächlich 20 Kommunen in die LEADER-Förderkulisse aufgenommen werden. Das EFRE-Projekt Kompetenzzentrum zur Zukunft des Handels wurde entwickelt, wurde leider aber nicht als EU-Leuchtturmprojekt ausgezeichnet. Bei der Europakompetenz ist im Wesentlichen eine Schulung aller Führungskräfte als erfolgreiche Maßnahme zu nennen. Weitere Erläuterungen Das Budget Wirtschaftsförderung und Europa weist ein in Höhe von -1,7 Mio. aus und hat sich gegenüber dem Planansatz um rd. 0,1 Mio. verbessert. Diese positive Entwicklung ist vor allem in geringeren Aufwendungen für die Breitbandversorgung begründet. Die dafür zur Verfügung gestellten Mittel wurden nicht vollständig ausgeschöpft. Daher wurde eine Ermächtigungsübertragung nach 2015 in Höhe von 150 T gebildet, die im Rahmen der Gesamtbetrachtung mit dem Budget 0.6 (Amt für Nahverkehr) genehmigt wurde. Im Übrigen wird auf das Kapitel 10.4 Haushaltsermächtigungen verwiesen. Die Entwicklung der Personalaufwendungen insgesamt wird im Kapitel 6.3 aufgezeigt.

78 Jahresabschluss THH1 Bildung Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwend Öffentlich-rechtliche Entgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und -umlagen Sonstige ordentliche Erträge = Ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl. Fehlbetragsabdeckung 23 + Erträge aus internen Leistungsverrechnungen = Erträge aus internen Leistungen Aufwand für interne Leistungsverrechnungen = Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

79 Jahresabschluss THH1 Bildung Teilfinanzrechnung Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach zahlungswirksame ordentliche und außerordentliche Erträge abzüglich außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensäußer 2 - zahlungswirksame ordentliche und außerordentliche Aufwendungen 3 = Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/- bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 4 + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 9 = Summe der Einzahlungen aus 12 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 14 - Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 16 = Summe der Auszahlungen aus 17 = Anteiliger Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus 18 = Anteiliger Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf

80 Jahresabschluss Handlungsfelder H1: Berufliche Schulen Ziele Z1: Zukunftssicherung der beruflichen Schulen durch Profilierung zu Kompetenzzentren zur weiteren Verbesserung der Qualität der Aus-, Fort- und Weiterbildung bei gleichzeitiger Optimierung des Ressourceneinsatzes Vorhaben / Projekte / Zeitrahmen V1.1: Umsetzung eines Schulentwicklungsplans (SEP) für die beruflichen Schulen in der Trägerschaft des Kreises V1.2: Abstimmung der Schulprofile in den drei Teilräumen (Städte Heidelberg und Mannheim, Rhein-Neckar-Kreis) und Umsetzung in den Schuljahren bis 2016 V1.3: Investitionen in die technische Ausstattung V1.4: Bereitstellung ausreichender Kapazitäten für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erzieher V1.5: Dauerhafte Substanzerhaltung der Schulen des Kreises, verbunden mit einem jährlichen Bericht durch den Eigenbetrieb Bau und Vermögen Kennzahlen Plan K1.1: Umsetzung des Schulentwicklungsplans 100% 100% Aussage zur Zielerreichung/ Vorhaben / Kennzahl V1: Aufgrund des Beschlusses der Regionalkonferenz Rhein-Neckar-Odenwald im Herbst auf der Grundlage des Schulentwicklungsplans wurden erste Maßnahmen zum Schuljahr /2015 bereits umgesetzt. Diesbezüglich dient der SEP als Arbeitsgrundlage dessen Umsetzung als laufender Prozess unter Beteiligung der Städte Mannheim und Heidelberg sowie des Regierungspräsidiums Karlsruhe anzusehen ist. V2: Es handelt sich um einen laufenden Prozess. Erste Profile wurden bereits zum Schuljahr /15 in den Teilräumen abgestimmt, optimiert und angepasst. Zunächst die Verlagerung der Ausbildung Groß- und Außenhandel von der Johann- Philipp-Bronner-Schule zur Julius-Sprenger-Schule Heidelberg. Im Gegenzug werden Auszubildende aus Wiesloch im Bereich Einzelhandel von Heidelberg an die Johann-Philipp-Bronner-Schule verlagert. Des Weiteren wurde die Verlagerung der Fachschule für Bautechnik von der Heinrich-Lanz-Schule II in Mannheim an die Friedrich-Hecker-Schule in Sinsheim durchgeführt. Dieser Prozess wird bedarfsgerecht in den kommenden Jahren fortgeführt (siehe V1). V3: Die Aufwendungen für die Ausstattung laufende Beschaffung konsumtiv im Jahr belaufen sich auf 1,5 Mio. und investiv auf 0,8 Mio.. V4: Mit Einrichtung des drei-jährigen Berufskollegs Sozialpädagogik/praxisintegriert als Schulversuch an der Albert-Schweitzer- Schule Sinsheim sowie der Helen-Keller-Schule Weinheim zum Schuljahr /15 gilt der Bedarf derzeit als abgedeckt. V5: Für die dauerhafte Substanzerhaltung der Schulen wurden im Haushaltsjahr 4,5 Mio. verwendet.

81 Jahresabschluss Strukturzahlen Plan Anzahl Schüler/innen - im körperbehinderten Bereich im geistig behinderten Bereich im gewerblichen Bereich im kaufmännischen Bereich im hauswirtschaftlich-sozialpädagogischen Bereich Kostenaufwand je Schüler/innen - im körperbehinderten Bereich 2.685,75 *4.378,77 - im geistig behinderten Bereich 2.169,17 **3.079,25 - im gewerblichen Bereich 1.355, ,65 - im kaufmännischen Bereich 854,63 822,15 - im hauswirtschaftlich-sozialpädagogischen Bereich 1.237, ,84 Anzahl der Entleihungen Bereich Medien *** Anzahl der Entleihungen Bereich Geräte Anzahl der Online-Distributions über Server SESAM oder Mediathek * Kostensteigerung aufgrund des einmaligen Sondereffektes der Sachkostenbeitragserstattungen an die kreisangehörigen Städten und Gemeinden (Siehe unten) ** Kostensteigerung auf Basis der geringeren Schülerzahlen gegenüber der Haushaltsplanung *** geringere Ausleihungen da ab die Möglichkeit der Online-Distributions besteht Weitere Erläuterungen Das geplante ordentliche in Höhe von -14,1 Mio. hat sich gegenüber der Haushaltsplanung um rd. 0,1 Mio. verschlechtert. Somit schließt das Budget mit einem ordentlichen in Höhe von -14,2 Mio. ab. Den ordentlichen Erträgen von 12,7 Mio. (+0,2 Mio. ) stehen ordentliche Aufwendungen von 26,9 Mio. (+0,3 Mio. ) gegenüber. Die wesentlichen Veränderungen bei den Erträgen basieren auf folgenden Gründen: Bei den Erträgen aus Zuweisungen und Zuwendungen ist eine Steigerung von geplanten 10,6 Mio. auf rd. 10,9 Mio. festzustellen. Hauptverantwortlich hierfür sind höhere Sachkostenbeiträge (vgl. anschl. Tabelle). Des Weiteren sind bei den Zuweisungen vom Land für die Jugendsozialarbeit Mindererträge von insgesamt 12 T festzustellen.

82 Jahresabschluss Bei den Sachkostenbeiträgen ergibt sich auf der Grundlage der 4. Teilzahlung FAG nachfolgendes Bild (in Klammern Planzahlen): Schülersachkostenbeiträge Schüler- Sachkosten- Sachkostenbeitrag Schülertyp zahl beitrag pro insgesamt/eur Schüler/EUR Gruppe I: , Berufsschüler, Berufsfachschüler (3.817) in Teilzeitunterricht Gruppe II: , Berufsschüler, Berufsfachschüler (5.987) und Schüler an beruflichen Gymnasien in Vollzeitunterricht Gruppe III: , Geistig behinderte Schüler (304) Gruppe IV: , Sprachbehinderte Schüler (6) Gruppe V: , Körperbehinderte Schüler (281) Summe gerundet Haushaltsplan Steigerung um Die Sachkostenbeiträge erhöhen sich im Haushaltsjahr gegenüber der Planung um insgesamt 247 T. Diese Steigerung basiert auf den in bestimmten Gruppen gestiegenen endgültigen Schülerzahlen gegenüber der Planung. Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten werden -entgegen den Haushaltsjahren zuvor - im Berichtsjahr die Haushaltsansätze nicht übertroffen (-10 T). Hauptverantwortlich hierfür sind geringere Miet- und Pachterträge insbesondere bei der Kreissporthalle in Weinheim aufgrund von Renovierungsarbeiten. Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind Mindererträge in Höhe von 121 T zu verzeichnen. Hier kam es aufgrund von Berechnungskorrekturen aus den Vorjahren zu einmaligen geringeren Leistungen der kommunalen Partner bei der Betriebskostenabrechnung der Martinsschule Ladenburg in Höhe von 170 T. Die Steigerung (+25 T) der sonstigen ordentlichen Erträge basiert insbesondere auf der Erhebung von Eigenanteilen für grafikfähige Taschenrechner bei Berufsschülern im Rahmen des freiwillig eingeführten Bonussystems. Die Berufsschüler haben einen Anteil in Höhe von 80 % an den Rhein-Neckar-Kreis zu bezahlen. Außerdem wurden zusätzliche Erträge aus nicht zurückgegebenem Lernmaterial erzielt, die den jeweiligen Schülern in Rechnung gestellt wurden. Die Mehraufwendungen resultieren hauptsächlich aus folgenden Veränderungen:

83 Jahresabschluss Die Personalaufwendungen erhöhen sich um 70 T. Hinsichtlich der Entwicklung der Personalaufwendungen im Allgemeinen wird auf das Kapitel 6.3 verwiesen. Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ist eine Reduktion in Höhe von 533 T festzustellen. Verantwortlich hierfür ist hauptsächlich ein verzögerter Mittelabfluss beim Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen aufgrund von baulichen Verzögerungen u.a. bei der Hans-Freudenberg-Schule in Weinheim. Hierzu wurden Haushaltsermächtigungen nach 2015 in Höhe von 340 T gebildet. Insgesamt wurden für den haushalt Haushaltsermächtigungen in Höhe von 705 T gebildet. Bei der Bildung der Haushaltsermächtigungen wurden die Rückzahlungen die Erstattungen an die kreiseigenen Städte und Gemeinden für inklusiv beschulte Kinder an den Sonderschulen nicht berücksichtigt, da es sich hierbei um einen einmaligen Sondereffekt handelt(siehe unten). Im Übrigen wird auf das Kapitel 10.4 Haushaltsermächtigungen verwiesen. Die Fördermaßnahmen des Budgets sind in den Transferaufwendungen enthalten und setzen sich wie folgt zusammen: Budget Produkt Fördermaßnahmen Sachkonto Plan in in Differenz in Kunst- und Kulturpflege , , , Förd. von Jugendmusikschulen , ,00 0,00 Förd. Junge Philharmonie RN , ,85 801,85 Förd. Jazz-Big-Band RN , , , Unterhaltung der Einrichtung , , ,45 Bereich Kultur , , , Sportförderung laufende , , ,05 Zwecke Sportförderung , , ,00 Bauunterhaltung Sportförderung nebenberufl , , ,10 Übungsleiter Sportförderung , ,40 518,40 Aufwendungen Sportlerehrung Sportförderung interne , , ,70 Bewirtungsaufwendungen Bereich Sport , , ,05 Summe , , ,89 Im Bereich der Sportförderung standen im Jahr neben den Bauunterhaltungsmaßnahmen auch Investitionsmaßnahmen an, die vom Rhein-Neckar-Kreis bezuschusst wurden. Da diese Zuwendungen über den Finanzhaushalt ausbezahlt werden müssen, wurde der benötigte Betrag in Höhe von 25 T im Rahmen der Deckungsfähigkeit innerhalb eines Budgets entsprechend geleistet (vgl. Tabelle Fördermaßnahmen Finanzhaushalt). Die für die Förderung der Unterhaltung der Einrichtung veranschlagten Mittel wurden nicht in vollem Umfang benötigt. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen erhöhen sich im Planjahr um 627 T auf insgesamt 2,23 Mio.. Hauptursächlich hierfür sind einerseits Erstattungen an Gemeinden auf Basis von ausgezahlten bzw. weitergeleiteten Sachkostenbeiträgen von inklusiv beschulten Schülern (+132 T). Den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, die Schulträger von Grundschulen sind und die Kinder von Sonderschulen in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises inklusiv beschulen, wird auf schriftlichen Antrag der Sachkostenbeitrag entsprechend der Behinderungskategorie in voller Höhe (des mit Verordnung des Kultusministeriums festgelegten jährlichen Sachkostenbeitrags) einmalig bis zum Schuljahr /14 ausgezahlt (ohne Teilzahlung). Außerdem verschlechtert sich das durch Rückzahlungen aufgrund von Korrekturen der Betriebskostenabrechnungen der Jahre für die Martinsschule Ladenburg an die kommunalen Partner Stadt Mannheim sowie dem Kreis Bergstraße, für die insgesamt 377 T rückerstattet wurden.

84 Jahresabschluss Fördermaßnahmen im Finanzhaushalt: Budget Investitionsauftrag Fördermaßnahmen Sachkonto Plan in in Differenz in 1.1 I Sportstättenzuschuss , , , I Förderung der Jugendverkehrsschulen ,00 0,00 0,00 Summe 0, , ,00 Die Zuschüsse für den Sportstättenbau belaufen sich insgesamt auf 25 T. Im Haushaltsplan war im Finanzhaushalt kein Ansatz vorhanden. Die benötigten Mittel sind durch entsprechende Einsparungen bei den Fördermaßnahmen für den Bereich Sport im haushalt gedeckt.

85 Jahresabschluss THH2 Soziales und Jugend Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Steuern und ähnliche Abgaben Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwend Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Entgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und -umlagen Sonstige ordentliche Erträge = Ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl. Fehlbetragsabdeckung Erträge aus Leistungsbeziehungen = Erträge aus internen Leistungen Aufwand für Leistungsbeziehungen Aufwand für interne Leistungsverrechnungen = Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

86 Jahresabschluss THH2 Soziales und Jugend Teilfinanzrechnung Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach zahlungswirksame ordentliche und außerordentliche Erträge abzüglich außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensäußer 2 - zahlungswirksame ordentliche und außerordentliche Aufwendungen 3 = Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/- bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 9 = Summe der Einzahlungen aus 12 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 16 = Summe der Auszahlungen aus 17 = Anteiliger Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus 18 = Anteiliger Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf

87 Jahresabschluss 2_1 Sozialamt Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Steuern und ähnliche Abgaben Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwend Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Entgelte Kostenerstattungen und -umlagen Sonstige ordentliche Erträge = Ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl. Fehlbetragsabdeckung Erträge aus Leistungsbeziehungen = Erträge aus internen Leistungen Aufwand für Leistungsbeziehungen Aufwand für interne Leistungsverrechnungen = Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

88 Jahresabschluss Handlungsfelder H1: SGB IX-Eingliederungshilfe / Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ( 41 SGB IX) H2: SGB XII-Eingliederungshilfe/ Wohnen für behinderte Menschen H3: SGB XII-Eingliederungshilfe / Wohnen ( 55 SGB XII) H4: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Ziele Z1: Förderung der Integration von wesentlich behinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Z2: Weiterentwicklung des Unterstützungssystems für behinderte Menschen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention Z3: Erschließung der Leistungen der Pflegeversicherung für pflegebedürftige geistig behinderte Menschen Z4: Weiterentwicklung der Angebote für Menschen in Wohnungsnot und in besonderen sozialen Schwierigkeiten Vorhaben/Projekte/Zeitrahmen V1.1: Förderung der Kompetenz für Integrationsberatung in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) durch Initiierung von Fortbildungsveranstaltungen für das Fachpersonal der WfbM (bis ) V1.2: Durchführung einer jährlichen Netzwerkkonferenz unter Beteiligung von Leistungsträgern und Leistungserbringern und weiteren Experten zur Vernetzung der Aktivitäten zur Schaffung von Arbeitsmarktchancen für behinderte Menschen (ab ) V1.3: Werkstattorientierte Integrationsarbeit (ab ) V2.1: Errichtung Therapeutischer Wohngruppen (inkl. Anschlusslösungen) für insgesamt 48 Personen an 2 Standorten im Rhein- Neckar-Kreis; Initiierung und Begleitung des Projekts durch Sozialplanung, Prüfung der Zugangsvoraussetzungen und Bedarfsfeststellung durch Sachbearbeitung und Fachberatung (bis 2017) V2.2: Schaffung eines tagesstrukturierenden Angebotes für autistische Menschen mit zusätzlichen schwerwiegenden Verhaltensauffälligkeiten im Rhein-Neckar-Kreis (bis ) V3: Errichtung binnendifferenzierter Einrichtungen für insgesamt 82 Personen. Sachbearbeitung mit Fachberatung prüfen, ob bei Leistungsempfängern die Voraussetzungen nach 55 Satz 2 SGB XII gegeben sind (bis 2017) V4: Modellhafte Erprobung eines zusätzlichen Angebotes der Fachberatungsstelle für Wohnungslose zur Prävention von Obdachlosigkeit durch frühzeitige Intervention bei drohendem Wohnungsverlust Kennzahlen Plan K1.1: Anzahl der Fortbildungsveranstaltungen in den Werkstätten für behinderte Menschen 5 5 K1.2: Anzahl der jährlich durchgeführten Netzwerkkonferenzen 1 K1.3: Übergänge von der Werkstatt in Praktika und in den allgemeinen Arbeitsmarkt 9 K2.1: Anzahl der Behinderten mit schwerwiegenden Verhaltensauffälligkeiten, die im Rhein- Neckar-Kreis bedarfsgerecht versorgt werden können K2.2: Anzahl der Plätze des tagesstrukturierenden Angebotes 6 K3.1: Anzahl der Personen mit einer Pflegestufe nach SGB XI, die aus einer Einrichtung der Behindertenhilfen in eine binnendifferenzierte Einrichtung wechseln K3.2: Anzahl der neu in eine binnendifferenzierte Einrichtung aufgenommenen behinderten mit einer Pflegestufe nach SGB XI K4: Anzahl der bekannt gewordenen Wohnungsnotfälle, in welchen Obdachlosigkeit vermieden werden konnte

89 Jahresabschluss Aussagen zur Zielerreichung/Vorhaben/Kennzahlen Zu V1.1: Arbeit ist ein zentraler Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe. Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigen Personen, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sind. Die Werkstätten haben den gesetzlichen Auftrag, den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Im Hinblick auf die Übergangsfunktion der WfbM ist eine entsprechende Kompetenz ihres Fachpersonals von großer Bedeutung. Aus diesem Anlass wurden Fortbildungsveranstaltungen mit Hilfe des Integrationsamtes Karlsruhe angeboten. Die ursprünglich geplanten 5 Veranstaltungen konnten bis Ende des Jahres mit allen Werkstätten des RNK, nämlich den Diakoniewerkstätten Rhein-Neckar in Weinheim, den Werkstätten der Johannes-Diakonie mit Standort u. a. in Eberbach, der Kraichgau-Werkstatt in Sinsheim, der Kurpfalz-Werkstatt in Wiesloch und den Heidelberger Werkstätten der Lebenshilfe Heidelberg mit den Standorten Heidelberg, Sandhausen und Hockenheim, durchgeführt werden. Der Jahreskennzahlenwert wurde somit erfüllt. Das Projekt war auf ein Jahr begrenzt. Zu V1.2: Am fand die anvisierte Netzwerkkonferenz im Landratsamt statt. Die Vernetzung aller beteiligten Stellen, Behörden und Dienste soll verbessert und ausgebaut werden. Gleichzeitig gibt die Konferenz Gelegenheit zum Informationsaustausch. Es waren daher Vertreter der Werkstätten, der Agentur für Arbeit, des Integrationsamts Karlsruhe, der Integrationsfachdienste, der Sonderschulen, des Staatlichen Schulamtes Mannheim, des Regierungspräsidiums Karlsruhe, des Versorgungsamts, des Gesundheitsamts, der ESF-Projektträger sowie Lehrer von Klassen der Berufsvorbereitenden Einrichtungen (schulisches Gemeinschaftsangebot von Sonderschulen und Berufsschulen) anwesend. Eingeladen waren zudem Repräsentanten der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Erstellung eines Leitfadens für den Übergang Schule allgemeiner Arbeitsmarkt und WfbM allgemeiner Arbeitsmarkt von wesentlich behinderten Schülern und Erwachsenen. Die hierfür bereits gebildeten Unterarbeitsgruppen haben regelmäßig getagt und die ersten Zwischenergebnisse in der Veranstaltung vorgestellt. Ausblick: Bis zum Jahr 2016 sollen die endgültigen Arbeitsergebnisse vorliegen, so dass der Leitfaden verabschiedet werden kann. Zu V1.3: Im Rahmen des Vorhabens, das jeweils zur Hälfte aus Mitteln des Kreises und des Europäischen Sozialfonds finanziert wird, konnte das Berufsbildungswerk Mosbach-Heidelberg 10 Personen aus den Werkstätten des RNK ermitteln, für die es galt geeignete Praktikumsplätze zu akquirieren. Hierzu waren bis zu 100 Firmenkontakte erforderlich. Von den 10 Teilnehmern haben 9 mindestens 1 Praktikum absolviert. Somit wurde der vorgegebene Jahreszielwert von 5 Personen deutlich übertroffen. Insgesamt stehen auf der Habenseite 13 Praktika mit einer Dauer von 2 Wochen bis 6 Monaten. Im Rahmen einer sich an das Praktikum anschließenden Erprobungsphase konnten sogar 2 Außenarbeitsplätze geschaffen werden. 2 weitere Plätze sind für das Frühjahr 2015 in Planung. Vermittlungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sind für 2 Personen vorgesehen. Das Vorhaben wird fortgesetzt. Zu V2.1: Die Planung für den Standort in Reilingen mit insgesamt 24 Plätzen wurde aufgrund der fehlenden Zustimmung der beteiligten Gemeinde, Kirchengemeinde und der Johannes-Diakonie Mosbach in Sachen Konzeption in der zweiten Jahreshälfte nicht weiter fortgeführt. Alternativen werden derzeit im westlichen Rhein-Neckar-Kreis geprüft. Beim Standort in Meckesheim (24 Plätze) sind die Verhandlungen mit der Gemeinde und dem Grundstückseigentümer angelaufen. Die Heimaufsicht des RNK wurde ebenfalls bereits eingebunden. Die Abstimmungsprozesse dauerten jedoch länger als gedacht, so dass die Vorstellung im Förderausschuss nicht mehr im Berichtsjahr erfolgen konnte. Dieser Termin ist nun für den Juni 2015 vorgesehen. Die Erarbeitung eines weiteren Tagesstrukturangebots für Autisten versucht man am Standort Meckesheim ebenfalls zu realisieren. Ein Jahreszielwert wurde aufgrund des Projektstands nicht bestimmt. Zu V2.2: Mit Hilfe der Heidelberger Werkstätten der Lebenshilfe Heidelberg und der Stadt Heidelberg konnten die als Jahreszielwert vorgegebenen 6 Plätze für eine Tagesstruktur mit autistischen Menschen mit gleichzeitig bestehenden Verhaltensauffälligkeiten geschaffen werden. Das Projekt wird 2015 nicht fortgeführt.

90 Jahresabschluss Zu V3: Am Standort Eberbach (34 Plätze) ist der Bezug bereits vollständig abgeschlossen. Aus dem Rhein-Neckar-Kreis stammen insgesamt 14 Personen, die zuletzt in den Komplexeinrichtungen des Neckar-Odenwald-Kreises betreut wurden. Der vorgegebene Jahreszielwert von 14 Aufnahmen wurde somit erreicht. Am Standort St. Leon-Rot ist der Bezug von 24 Plätzen Anfang März 2015 vorgesehen. Am weiteren Standort Ladenburg, an dem ebenfalls 24 Plätze errichtet werden sollen, wird sich die Vorstellung im Förderausschuss auf das Jahr 2015 verschieben. Zu V4: Ziel des Projekts, das von der Fachberatungsstelle für Nichtsesshafte des Caritasverbandes Rhein-Neckar-Kreis e. V. seit dem verantwortet wird, ist es, drohenden Wohnungsverlust bei Personen, die bereits mit einer Räumungsklage konfrontiert sind, abzuwenden. Dies soll durch eine schnelle persönliche Kontaktaufnahme zur Klärung der Mietprobleme und der Wohnsituation vor Ort erreicht werden. Durch die aufsuchende Sozialarbeit wird versucht tragfähige Beziehungen zu den Menschen in den betroffenen Haushalten aufzubauen und zu entwickeln. Hierdurch sollen die Personen befähigt werden, die notwendigen Schritte selbst zu gehen. Durch die Unterstützung zur Mobilisierung von Eigenkräften gewinnen betroffene Menschen wieder Hoffnung und können durch die gewachsene Handlungskompetenz dazu beitragen, ihre soziale Situation insgesamt zu verbessern. Von den im Jahr eingegangenen Mitteilungen in Zivilsachen, die eine Räumungsklage beinhalteten, wurde in 91 Fällen die Fachberatungsstelle hinzugezogen. In 38 Fällen kam ein Kontakt mit den Räumungsbeklagten zu Stande. Für insgesamt 11 Haushalte erreichte die Fachberatungsstelle es, die Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Die Fachberatungsstelle unterstützte die Betroffenen bei der Antragstellung auf Mietschuldenübernahme im SGB II- oder SGB XII-Leistungsbereich sowie bei der Suche nach geeigneten Wohnraum. Da die Fachberatungsstelle erst im März ihre Arbeit aufnahm, wurde für das Jahr auf die Festlegung eines Jahreszielwertes bei der maßgeblichen Kennzahl verzichtet. Das Projekt wird fortgesetzt. Strukturzahlen Plan (Strukturzahlen : Stichtagserhebung Planung, ) Anzahl der Hilfen zur Pflege * davon ambulante Hilfen davon stationäre Hilfen Anzahl der laufenden Fälle der Eingliederungshilfe davon ambulante Hilfefälle davon stationäre Hilfefälle davon teilstationäre Hilfefälle Anzahl der laufenden Fälle der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb und innerhalb Von Einrichtungen - davon laufende Fälle der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb v. E davon laufende Fälle der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb- und innerhalb v. E. - davon laufende Fälle der Grundsicherung bei Erwerbsminderung davon laufende Fälle 65 Jahre und älter Anzahl der Außenstellen 4 4 * Fallzahlen bedingt d. Bearbeitungsrückstände

91 Jahresabschluss Weitere Erläuterungen Das Budget des Sozialamtes schließt mit einem ordentlichen in Höhe von -135,7 Mio. nahezu plangemäß ab. Im Vergleich zum Haushaltsansatz ergibt sich eine Verschlechterung von rd. 0,1 Mio.. Die summarische Gesamtschau zeigt, dass sowohl höhere ordentliche Erträge als auch höhere ordentliche Aufwendungen zum Rechnungsergebnis geführt haben. Auf der Ertragsseite konnten Mehrerträge von rd. 1,6 Mio. erzielt werden, denen Mehraufwendungen von rd. 1,7 Mio. gegenüberstehen. Die höheren Erträge resultieren aus folgenden Entwicklungen: Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben ist die Weitergabe der Nettoentlastung des Landes durch den Wegfall des Wohngeldes für Arbeitslosengeld II-Empfänger (sog. Wohngeldnettoentlastung) auszuweisen. Gegenüber der Planung ergaben sich beim Schlüsselprodukt Leistungen für Unterkunft und Heizung Mehrerträge von 0,1 Mio.. Die Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen verbessern sich um rd. 1,1 Mio.. Begründet ist dies überwiegend in höheren Ausgleichsleistungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit nach 46a SGB XII (+0,7 Mio. ), die der Bund ab dem Jahr in Höhe der Nettoaufwendungen erstattet. Im Gegenzug haben sich bei diesem Schlüsselprodukt aber auch die Aufwendungen erhöht. Höhere Erträge (+0,4 Mio. ) konnten auch bei der Leistungsbeteiligung des Bundes für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende verzeichnet werden. Dagegen sind aus dem Soziallastenausgleich nach 21a FAG geringere Erträge von 0,2 Mio. zu verzeichnen. Weitere kleinere Veränderungen führten insgesamt zu den Mehrerträgen von 1,1 Mio.. Die sonstigen ordentlichen Erträge weisen ein Plus von 0,4 Mio. aus. Dies resultiert aus der Inanspruchnahme bzw. Auflösung der Rückstellung für die Revision Bildung und Teilhabe. Von dem zurückgestellten Betrag (1,2 Mio. ) mussten lediglich 0,8 Mio. in Anspruch genommen werden, der Differenzbetrag wurde ertragswirksam aufgelöst. Die Entwicklung der ordentlichen Aufwendungen stellt sich im Wesentlichen wie folgt dar: Höhere Abschreibungen auf Forderungen wegen Niederschlagung und Erlass führten bei den planmäßigen Abschreibungen zu der Verschlechterung von 0,1 Mio.. Die Transferaufwendungen schließen - trotz deutlicher Erhöhung des Haushaltsansatzes - bei einem von 133,4 Mio. mit einer verschlechterung von rd. 2,5 Mio.. Die Transferaufwendungen sind geprägt durch Aufwendungen für soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen und soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen von insgesamt 131,4 Mio. (Planung 128,8 Mio. ). Durch eine ab geänderte Verbuchungsweise ergaben sich bei den Produkten Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe und Hilfe zum Lebensunterhalt Verschiebungen. Saldiert sind Mehraufwendungen von insgesamt 1,4 Mio. (vgl. auch hierzu die Ausführungen zu PG Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII) entstanden. Weitere Mehraufwendungen von 1,2 Mio. sind bei der Hilfe zur Gesundheit entstanden. Hauptursächlich hierfür sind höhere Krankenhilfeaufwendungen auf der Rechtsgrundlage des 264 SGB V (Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung). Weitere kleinere Verbesserungen und Verschlechterungen bei den übrigen Produkten führten insgesamt zu den genannten Mehraufwendungen von 2,5 Mio.. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen liegen mit einem von 58,4 Mio. um 0,6 Mio. unter dem Planansatz. Die Minderaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus geringeren Aufwendungen für die Leistungsbeteiligung für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II von 0,5 Mio., die hier veranschlagt und verbucht werden. Allerdings ist hier zu beachten, dass es aufgrund der Brutto-Darstellung bei der Haushaltsplanung und der Netto-Abrechnung mit dem Jobcenter systembedingt Abweichungen zwischen Planung und Haushaltsvollzug gibt (vgl. auch hierzu die Ausführungen beim Schlüsselprodukt KdU).

92 Jahresabschluss Die Transferaufwendungen im Budget des Sozialamtes (einschließlich Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II) belaufen sich mit 188,4 Mio. auf knapp 40 % der ordentlichen Aufwendungen. Sie umfassen jedoch nicht nur die Sozialtransferaufwendungen, die eigentlichen Sozialleistungen, sondern auch Zuweisungen und Zuschüsse, wie z. B. die institutionelle Förderung. Da die Sozialtransferaufwendungen sowohl innerhalb des Budgets als auch im Kreishaushalt eine wesentliche Stellgröße darstellen, werden sie im Folgenden einer vertiefenden Betrachtung unterzogen. 1. Produktgruppe Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII Seit werden im Rhein-Neckar-Kreis der Barbetrag, Zusatzbarbetrag und die Ergänzungspauschale Bekleidung in Einrichtungen aufgrund einer Weisung des Bundes als Bedarf der Hilfe zum Lebensunterhalt gebucht. Da dieser Aufwand noch bei den Produkten Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe geplant war, werden durch die geänderte Verbuchung die Produkte Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe entlastet und das Produkt Hilfe zum Lebensunterhalt belastet. Damit wurden die vom Bund geforderten statistischen Vorgaben und die Änderungen in den Sozialhilferichtlinien Baden-Württemberg bereits mit dem Abschluss umgesetzt. Saldiert ergaben sich bei diesen Produkten Mehraufwendungen von insgesamt 1,4 Mio.. Aussagen zu strukturellen Veränderungen innerhalb der drei betroffenen Produkte können aufgrund der geänderten Buchungssystematik (Planung entspricht nicht der Bewirtschaftung) daher nur für die Aufwendungen und Erträge außerhalb von Einrichtungen getroffen werden Schlüsselprodukt Hilfe zur Pflege Haushaltsplan Unterschied Hilfe zur Pflege sonstige Transfererträge , , ,49 Transferaufwendungen , , , , , ,20 Das Rechnungsergebnis (Netto-Sozialtransferaufwendungen) für das Schlüsselprodukt Hilfe zur Pflege hat sich aufgrund der geänderten Verbuchungsweise um rund 0,5 Mio. verbessert. Mindererträgen von rd. 0,4 Mio. standen Minderaufwendungen von 0,8 Mio. (Aufwendungen außerhalb von Einrichtungen +0,6 Mio., Aufwendungen innerhalb von Einrichtungen -1,4 Mio. ) gegenüber. Bei den Aufwendungen für Sozialleistungen außerhalb von Einrichtungen an natürliche Personen ist eine Steigerung von rd. 0,6 Mio. gegenüber dem Planansatz zu verzeichnen. Hauptursächlich hierfür ist die Kostensteigerung für die häusliche Krankenpflege um rd. 0,4 Mio.. Dies hängt u.a. mit der Nachberechnung von Leistungen aus aufgrund des Schiedsspruchs Häusliche Krankenpflege gegenüber der AOK Baden-Württemberg zusammen Schlüsselprodukt Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Haushaltsplan Unterschied Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sonstige Transfererträge , , ,29 Transferaufwendungen * , , , , , ,06 * ohne Zuschüsse an übrige Bereiche (siehe Fördermaßnahmen) Bei dem Schlüsselprodukt Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hat sich das um 2,2 Mio. verbessert. Neben Mehrerträgen waren aufgrund der geänderten Verbuchungsweise auch Minderaufwendungen (Aufwendungen außerhalb von Einrichtungen +1,8 Mio., Aufwendungen innerhalb von Einrichtungen -2,3 Mio. ) zu verzeichnen. Die Transfererträge liegen um rd. 1,6 Mio. über dem Planansatz. Die Mehrerträge sind u.a. auf höhere BAföG-Ansprüche zurückzuführen. 0,4 Mio. sind auf eine Sonderentwicklung im Zusammenhang mit BAföG-Leistungen (Restabwicklung aus 2012) zurückzuführen. Weitere Mehrerträge ergeben sich bei einem Fallanstieg aus buchungstechnischen Gründen (Bruttoprinzip). Die Aufwendungen außerhalb von Einrichtungen sind gegenüber dem Planansatz um 1,8 Mio. angestiegen. Dies ist auf einen Zuwachs der Fallzahlen bei den ambulanten Eingliederungsleistungen, und zwar den integrativen Leistungen in Kindergärten/Schulen (Inklusion, persönliches Budget und ambulant-betreutes Wohnen), zurückzuführen.

93 Jahresabschluss 1.3. Schlüsselprodukt Hilfe zum Lebensunterhalt und zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Haushaltsplan Unterschied Hilfe zum Lebensunterhalt und zur Grund- sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sonstige Transfererträge * , , ,68 Transferaufwendungen ** , , , , , ,42 * incl. Ausgleichsleistungen des Bundes, ** ohne Zuschüsse an übrige Bereiche Das Schlüsselprodukt Hilfe zum Lebensunterhalt und zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schließt aufgrund der geänderten Verbuchungssystematik mit einer Planüberschreitung von rd. 1,6 Mio. ab. Der Bund erstattet seit dem Jahr die gesamten Nettoaufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Gegenüber dem Planansatz ist aufgrund gestiegener Aufwendungen eine um rd. 0,7 Mio. höhere Bundeserstattung zu verzeichnen. Die Sozialtransferaufwendungen sind im Vergleich zum Planansatz um rd. 2,8 Mio. gestiegen (außerhalb von Einrichtungen +1,1 Mio., innerhalb von Einrichtungen +1,7 Mio. ). Aufgrund der geänderten Verbuchungsweise ist ein Vergleich mit der Haushaltsplanung nicht möglich. Der Vergleich mit dem Rechnungsergebnis zeigt einen Anstieg um 7%. Diese Steigerung ist im Wesentlichen bedingt durch zunehmende Fallzahlen außerhalb von Einrichtungen. Im Jahr stieg die Anzahl der Fälle gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich rd. 9,8% (277 Personen) Weitere Produkte Haushaltsplan Unterschied Hilfen zur Gesundheit sonstige Transfererträge , , ,84 Transferaufwendungen * , , , , , ,60 * ohne Zuschüsse an übrige Bereiche (siehe Fördermaßnahmen) Das ordentliche ist in erster Linie durch höhere Krankenhilfeaufwendungen auf der Rechtsgrundlage von 264 SGB V geprägt. Nicht planbare kostenintensive Einzelfälle wie z.b. eine Organtransplantation mit rd. 0,7 Mio. und mehrere Dialysepatienten führen zu einer verschlechterung von rd. 1,2 Mio.. Haushaltsplan Unterschied Hilfe für blinde Menschen Transfererträge , , ,51 Transferaufwendungen , , , , , ,74 Bei den Hilfen für blinde Menschen haben die Leistungsberechtigten aufgrund der demografischen Entwicklung vermehrt einen Anspruch auf Pflegeleistungen. Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen werden als Einkommen auf die Hilfe angerechnet und mindern den Hilfeaufwand. Das ordentliche verbessert sich gegenüber dem Planansatz um rd. 80 T. Haushaltsplan Unterschied Hilfen in anderen Lebenslagen Transfererträge 0,00 115,26 115,26 Transferaufwendungen , , , , , ,32 Die verschlechterung von rd. 53 T ist u.a. auf höhere Bestattungskosten zurückzuführen.

94 Jahresabschluss Haushaltsplan Unterschied Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Transfererträge , , ,30 Transferaufwendungen , , , , , ,85 Geringere Aufwendungen führen bei den Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu einer verbesserung von rd. 94 T. Für das Projekt Prävention Obdachlosigkeit wurden nicht verbrauchte Haushaltsmittel von 10 T nach 2015 übertragen. 2. Produktgruppe Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II Die nachfolgende Übersicht zeigt die Erträge und Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. Da die Sozialleistungen nicht mehr direkt vom kommunalen Träger, sondern über das Jobcenter an die Leistungsempfänger ausgezahlt werden, sind diese nicht mehr unter den Transferaufwendungen auszuweisen, sondern stellen als aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung sonstige ordentliche Aufwendungen dar. Ansatz Differenz Steuern und ähnliche Abgaben , , ,39 - Weitergabe Wohngeldnettoentlastung , , ,39 Zuweisungen, Zuwend., Umlagen , , ,25 - Soziallastenausgleich 21 FAG , , ,11 - Leist.beteiligung des Bundes f. d. Umsetz. Grundsi. f. Arbeitssuchende , , ,36 Sonstige Transfererträge , , ,50 - Ersatz v. sozialen Leist. außerhalb von Einrichtungen * , , ,89 - Rückzahlung gewährter Hilfen (in Einrichtungen) , ,39 öffentlich-rechtliche Entgelte - 85,36 85,36 Kostenerstattungen, -umlagen , , ,54 - Erstattungen von übrigen Bereichen , , ,40 Sonstige ordentliche Erträge 71, , ,68 -Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen , ,55 Summe ordentliche Erträge , , ,36 Personalaufwendungen , , ,13 Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistungen 9.959, ,37 410,79 planmäßige Abschreibungen , , ,36 Transferaufwendungen , , ,06 - Soziale Leist. an. natürl. Personen in Einrichtungen , ,23 Sonstige ordentliche Aufwendungen , , ,05 - Erstattungen an den Bund (KFA) , , ,09 - Leist.bet. an Arbeitsgemeinschaften bei Leistungen f. KdU an Arbeitssuch.* , , ,60 Summe ordentliche Aufwendungen , , ,55 Ordentliches , , ,91 * Haushaltsplanung: Bruttodarstellung Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

95 Jahresabschluss Im Folgenden werden die einzelnen (Schlüssel-)Produkte näher erläutert Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) Haushaltsplan Unterschied Leistungen für Unterkunft und Heizung Transfererträge * , , ,22 Transferaufwendungen ** , , , , , ,92 * incl. Weitergabe Wohngeldnettoentlastung, Leistungsbeteiligung des Bundes ** incl. Leist.bet. für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende Das Schlüsselprodukt Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) schließt mit einer Verschlechterung von 0,35 Mio. ab. Für die Leistungsbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung wurden Erträge von 23,4 Mio. und Aufwendungen von 53,5 Mio. eingeplant. Wie in der Übersicht dargestellt weist das Rechnungsergebnis - unter Berücksichtigung der Wohngeldnettoentlastung und der Leistungsbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung - Erträge von 22,7 Mio. (-0,73 Mio. ) und Aufwendungen von 53,1 Mio. (-0,38 Mio. ) aus, was eine verschlechterung von rd. 0,35 Mio. bedeutet. Die verschlechterung ergibt sich aus folgenden Entwicklungen: Haushaltsplan Unterschied Mio. * Mio. Mio. Weitergabe Wohngeldnettoentlastung 3,50 3,62 0,12 Leist.bet. f. d. Umsetzung d. Grundsicher. f.arbeitssuchende (KdU, BuT) 17,90 18,32 0,42 Sonstige Transfererträge * 2,00 0,30-1,70 Erträge aus der Aufl. v. Rückstellungen 0,00 0,43 0,43 Transfererträge 23,40 22,67-0,73 Rückstellungen 0,00 0,19 0,19 Leist.bet. f. d. Umsetzung d. Grundsicher. f.arbeitssuchende * 53,50 52,93-0,57 Transferaufwendungen 53,50 53,12-0,38-30,10-30,45-0,35 * bei der Planung Brutto dargestellt Eine höhere Wohngeldnettoentlastung des Landes führt zu Mehrerträgen von 0,1 Mio.. Mehrerträge von (saldiert) 0,42 Mio. sind auch bei der Leistungsbeteiligung des Bundes Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft aufgrund verschiedener Einflüsse wie der Revision 2012, dem Ausgleich der Leistungsausgaben innerhalb Baden- Württembergs, Spitzausgleich, Sonderbundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung - Armutszuwanderung - und der Revision zu verzeichnen. Die Mindererträge bei den sonstigen Transfererträge sind buchungstechnisch bedingt, da die Erträge Brutto geplant wurden, während die Anforderung der Leistungen durch das Jobcenter Netto erfolgt (Aufwendungen abzüglich Erträge) und sich die Verbuchung daher nur auf der Aufwandsseite widerspiegelt. Dies führt - systembedingt - zu Abweichungen gegenüber der Planung. Mehrerträge in Höhe von rd. 0,4 Mio. konnten aus der Auflösung von Rückstellungen verzeichnet werden. Dies resultiert daraus, dass aufgrund der Revision für das Jahr 2012 von der gebildeten Rückstellung in Höhe von 1,2 Mio. im Jahr lediglich 0,8 Mio. in Anspruch genommen werden mussten. Die Differenz zwischen der gebildeten Rückstellung (1,2 Mio. ) und der Inanspruchnahme (rd. 0,8 Mio. ) führt zu den genannten Erträgen. Die durch das Land erfolgte Weiterleitung des Spitzausgleichs in Höhe von rd. 190 T für die Bundesbeteiligung Bildung und Teilhabe erfolgte unter dem Vorbehalt des Ausgangs eines vor dem Bundessozialgericht geführten Bund-Länder-Streits. Auf Empfehlung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren wurde daher in gleicher Höhe eine neue Rückstellung gebildet. Von Januar bis Dezember ist eine Steigerung von 553 Bedarfsgemeinschaften zu verzeichnen (Statistik der BA, vorläufige Werte). Nach der Brutto-Betrachtung ergaben sich höhere Transfererträge von 1,1 Mio., die Mehraufwendungen von rd. 1,46 Mio. infolge steigender Bedarfsgemeinschaftszahlen weitgehend kompensieren konnten. Die im dargestellten Minderaufwendungen aus der Leistungsbeteiligung für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende sind somit rein buchungstechnisch bedingt (vgl. Ausführungen zu den sonstigen Transfererträgen).

96 Jahresabschluss 2.2. Weitere Produkte Haushaltsplan Unterschied Eingliederungsleistungen (SGB II) Transfererträge 0,00 0,00 0,00 Transferaufwendungen * , , , , , ,72 * ohne Zuschüsse an übrige Bereiche (siehe Fördermaßnahmen) Minderaufwendungen bei den Eingliederungsleistungen führen zu einer verbesserung von rd. 70 T. 3. Produktgruppe 3190 Leistungen für Bildung und Teilhabe nach 6 BKGG und WoGG Haushaltsplan Unterschied Leistungen für Bildung und Teilhabe 6 BKGG Transfererträge 0,00 0,00 0,00 Transferaufwendungen * , , , , , ,47 * ohne Zuschüsse an übrige Bereiche (siehe Fördermaßnahmen) Haushaltsplan Unterschied Leistungen für Bildung und Teilhabe WoGG Transfererträge 0, , ,74 Transferaufwendungen , , , , , ,66 Zu der verbesserung von insgesamt rd. 133 T haben insbesondere geringere Aufwendungen beigetragen. 4. Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets Ertrag Aufwand Nettoaufwand Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets Bildung und Teilhabe SGB II 250, , ,44 Bildung und Teilhabe Kindergeldzuschlag 0, , ,53 Bildung und Teilhabe Wohngeldempfänger 44, , ,43 (Netto-) Transferaufwendungen 294, , ,40 Die (Netto-)Transferaufwendungen für Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (ohne SGB XII) betragen rd. 1,7 Mio. (: rd. 1,4 Mio. ). Erträge aus der Bundesbeteiligung stehen den Aufwendungen gegenüber und sind beim Schlüsselprodukt Leistungen für Unterkunft und Heizung ausgewiesen.

97 Jahresabschluss 5. Fördermaßnahmen und Zuschüsse an übrige Bereiche im Budget 2.1 Aufwendungen der Fördermaßnahmen Landesförderung soz. psych. Dienste , , ,00 Landesförderung psychosoziale Beratungs stellen Ambulante Hilfen , , ,01 Sozialpsych. Dienste / Tagesstätten , , ,00 Verbände der Wohlfahrtspflege , , ,20 Betreuungsvereine , ,00 0,00 Suchtberatung , , ,80 Fachberatungsstellen f. alleinstehende Wohnungslose ink. Projekt Prävention , , ,00 Obdachlosigkeit Sachkonto Haushaltsplan Unterschied , ,00 75,00 Familienentlastende Dienste , , , , , ,41 Im Vergleich zum Haushaltsansatz ergeben sich für Fördermaßnahmen geringere Aufwendungen von rd. 83 T.

98 Jahresabschluss 2_2 Jugendamt Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwend Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Entgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und -umlagen Sonstige ordentliche Erträge = Ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl. Fehlbetragsabdeckung Erträge aus Leistungsbeziehungen = Erträge aus internen Leistungen Aufwand für Leistungsbeziehungen Aufwand für interne Leistungsverrechnungen = Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

99 Jahresabschluss Handlungsfelder H1: Kinderschutz für Kleinstkinder (Frühe Hilfen ) H2: Integration, Sprachförderung und Elternbildung H3: Jugendsozialarbeit H4: Übergang Schule/Beruf benachteiligter Jugendlicher H5: Kindertagesbetreuung Ziele Z1: Sicheres Aufwachsen von Kleinstkindern durch frühzeitiges Erkennen von Kindeswohlgefährdungen Z2: Bessere Integration von Kindern mit Migrationshintergrund durch die Beseitigung von Integrationshemmnissen sowie die ganzheitliche Sprachförderung durch die Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten im Rhein- Neckar-Kreis Z3: Förderung benachteiligter Kinder Z4: Unterstützung bei der Vermittlung benachteiligter Jugendlicher in Ausbildungsverhältnisse Z5: Umfangreiche Fachberatung der Träger von Kindertageseinrichtungen aufgrund einer gewachsenen Zahl der Betreuungseinrichtungen im U3-Bereich und der geänderten Angebotsstruktur Vorhaben/Projekte/Zeitrahmen V1.1: Projekt Hand-in-Hand (mind. bis 2015) V1.2: Aufbau der Angebote Familienhebamme, der psychosozial qualifizierten Hebammen, des Netzwerks Frühe Hilfen und der insoweit erfahrenen Fachkraft, Screeningverfahren beim GRN (Durchführung von Gefährdungsanalysen) (mind. bis. bis 2015) V1:3 Koordination aller Angebote wie Hand in Hand, Stärke, Frühe Hilfen, Netzwerke, insoweit erfahrene Fachkraft V2.1: Projekt Interkulturelle Lernbegleiter (mind. bis ) V2.2: Fortbildung von Erzieher/innen von Kindertagesstätten im RNK (mind ff) V2.3: Projekt Laienhelfer V2.4: Schulung der ambulanten Dienste für den Einsatz in Familien mit Migrationshintergrund V3.1: Durchführung von Ferienerholungsmaßnahmen V3.2: Förderung der Jugendsozialarbeit in allen Schularten V4.1 Kooperation mit dem Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis und der Agentur für Arbeit im Rahmen des Bündnisses für Arbeit (ab ) V4.2: Netzwerk Schule/Beruf V5: zusätzliche Fachberatung von Kindertageseinrichtungen und zur Unterstützung derer kommunaler und privat-gewerblicher Träger (ab ) Kennzahlen Plan K1.1: Screening der Mütter aller Neugeborenen in den GRN Kliniken geburtenabhängig K1.2: Anzahl runder Tische und Fortbildungsveranstaltungen K1.3: Anzahl der Hebammeneinsätze K2.1: Anzahl der betreuten Kinder durch interkulturelle Lernbegleiter K2.2: Anzahl der Fortbildungsveranstaltungen für Erzieher/innen K2.3: Anzahl der Laienhelfereinsätze K2.4: Anzahl des Einsatzes des eigenen ambulanten Dienstes 25 *

100 Jahresabschluss K3.1:Anzahl der Teilnehmer in Ferienerholung 195 K3.2: Anzahl der Schulsozialarbeiter 50 K4.1: Anzahl der Vermittlungen junger Menschen in ein Ausbildungsverhältnis 25 K4.2: Anzahl der Unterstützung junger volljähriger in stationären Einrichtungen bei der Verselbständigung (Wohnungssuche, Sicherstellen des Lebensunterhaltes) 15 K5: Anzahl der Beratungen ** * Aufgrund der Auflösung des eigenen ambulanten Dienstes im Jahr konnten die geplanten Einsätze nicht durchgeführt werden. ** Die Einstellung bzw. Einarbeitung der Mitarbeiterinnen in der Kindergartenfachberatung erfolgte im Laufe des Jahres. Über die Anzahl der Beratungen wird daher erstmals im Haushaltsjahr 2015 berichtet. Aussagen zur Zielerreichung/Vorhaben/Kennzahlen Z1: Sicheres Aufwachsen von Kleinstkindern durch frühzeitiges Erkennen von Kindeswohlgefährdungen Das Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis verfolgt mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog das Ziel, Kindeswohlgefährdungen frühzeitig zu erkennen bzw. zu vermeiden. In den Geburtskliniken der GRN ggmbh in Weinheim, Sinsheim und Schwetzingen wurden in Fällen Screenings durchgeführt. Es wurden 5 je 4-stündige Fortbildungen und eine 8-stündige Fortbildung Hand in Hand veranstaltet sowie 6 je 2-stündige Runde Tische an den Geburtskliniken durchgeführt. Ein Entwurf für eine Rahmenkonzeption Frühe Hilfen - Netzwerk Kindeswohl für den Rhein-Neckar-Kreis wurde erstellt. Im Jahr wurden 52 Familienhebammeneinsätze durchgeführt, davon 30 Einsätze für neue Fälle, und 22 für Fortsetzungen aus dem Jahr. Zusätzlich gab es 34 Neuanfragen nach Beratung zu Frühen Hilfen, bei denen keine Familienhebammenhilfe eingeleitet wurde, entweder aufgrund fehlender Kapazitäten oder, weil die Unterstützung durch eine Familienhebamme nicht die passgenaue Hilfe war. Die Familien/Institutionen wurden dann beraten und weiterverwiesen. Die Familienhebammen haben 10 je 2-stündige Supervisionen erhalten und es wurden drei Besprechungen durchgeführt. Auf Wunsch der Familienhebammen wurde eine neue Supervisorin für das Jahr 2015 gesucht und ein Vertrag abgeschlossen. Des Weiteren nahmen die Familienhebammen an einer durch das Fachteam des Jugendamtes organisierten Fortbildung teil. Die Leistungs- und Entgeltvereinbarung für die Fachkräfte wurde nach Abschluss der Verhandlungen über die Vergütung der Fachleistungsstunde angepasst. Anträge auf Mittel aus dem Landesprogramm zur Förderung der Tätigkeit von Familienhebammen und Familienkrankenschwestern im Bereich der Frühen Hilfen und auf Mittel der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen wurden gestellt und bewilligt. Für das Landesprogramm STÄRKE wurde ein Gesamtkonzept mit Qualitätsstandards und einheitlichen Kriterien für die Vergabe von Mitteln erstellt eingearbeitet. Das Angebot Offene Treffs wurde mit 2 Trägern umgesetzt. Insgesamt gab es im Jahr 270 STÄRKE-Angebote. Ehrenamtliche Angebote (Wellcome, Diakonisches Werk Weinheim) wurden in die Qualitätssicherung bezüglich des Schutzauftrages gem. 8 a SGB VIII i.v.m. 79 a SGB VIII einbezogen. Es erfolgten Vereinbarungen im Kinderschutz und Abstimmung der Verfahren im Kinderschutz nach dem Bundeskinderschutzgesetz. Das Projekt i.e.f.-fachberatung wurde weiterentwickelt und konzeptioniert. Z2: Bessere Integration von Kindern mit Migrationshintergrund durch die Beseitigung von Integrationshemmnissen sowie die ganzheitliche Sprachförderung durch die Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten im Rhein- Neckar-Kreis Das Landratsamt hat in seinen strategischen Zielen unter anderem der Integration von Bevölkerungsgruppen mit ausländischem Hintergrund einen besonderen Stellenwert eingeräumt. Die Erarbeitung und Umsetzung konkreter Projekte zur Bildungs- und Integrationsförderung von Familien mit Migrationshintergrund stehen deshalb besonders im Blickfeld. Projekt Interkulturelle Lernbegleitung: In wurden insgesamt nur 15 Schülerinnen und Schüler durch einen Interkulturellen Lernbegleiter gefördert. Für 12 weitere Kinder liegen Anfragen vor; hier wurden seitens der PH Heidelberg bisher keine geeigneten Lernbegleiter gefunden. Projekt Laienhelfer/innen für kultursensible Familien- und Elternarbeit im Rhein-Neckar-Kreis: Mitte fand im Rahmen einer Zwischenauswertung ein Gespräch des Jugendamts-ASD mit dem Vertragspartner statt. Nach insgesamt 15 Einsätzen in Familien

101 Jahresabschluss wurde im festgestellt, dass das Projekt erfolgreich verläuft. Die bisher geleistete erfolgreiche Arbeit, die gute Resonanz hinsichtlich des Projektansatzes auf allen Ebenen und die Willkommenskultur im Rhein-Neckar-Kreis führten im Sommer zu der Entscheidung, das Projekt über hinaus fortzusetzen und konzeptionell weiter zu entwickeln. Dabei wurden folgende inhaltlichen Schwerpunkte mit dem Kooperationspartner herausgearbeitet: Ausweitung des Pools der Laienhelfer um weitere Migrantengruppen, Qualifizierung neuer Laienhelfer ab Frühjahr 2015, Flyererstellung zu Informations- und Werbezwecke, v.a. auch zur Gewinnung männlicher Laienhelfer, Erarbeitung eines Fortbildungs-/ Qualifizierungshandbuchs für die Laienhelfer, auf Abfrage Fortbildungs- /Schulungsangebote für Fachkräfte der Sozialen Dienste. Die Fortführung und die konzeptionelle Anpassung des Projekts erfordert eine neue Kooperationsvereinbarung zwischen den Partnern, die aktuell zur Unterzeichnung vorliegt. Außerdem erfolgt die Herausgabe eines Papiers mit dem Titel: Laienhelfer/innen für kultursensible Familie- und Elternarbeit im RNK - Zusammenfassung des Projekts mit Beschreibung der Konzeption der Pilotphase von 2012 bis und perspektivischer Weiterentwicklung für 2015 und Die Fortbildungsreihe im Rahmen des Projekts Laienhelfer/innen für kultursensible Familien- und Elternarbeit im Rhein-Neckar- Kreis für Fachkräfte der ambulanten Dienste und des ASD wurden in erfolgreich abgeschlossen. Es fanden drei Termine (Mai, Oktober und Dezember) für die Kolleginnen und Kollegen der ambulanten Dienste statt und zwei Termine (März und Oktober) für die Kollegen im ASD. Themenschwerpunkte waren: Frauen- und Gendererziehung, Religion und Interkulturelle soziale Arbeit. Im Rahmen der Fortführung des Projekts in 2015 und 2016 sind keine festen Fortbildungsangebote für die Fachkräfte im Jugendamt vorgesehen. Offerten sind möglich auf Abfrage oder bei speziellem Bedarf. Die Fortbildungsveranstaltungen zur ganzheitlichen Sprachförderung in Kindertagesstätten wurden plangemäß durchgeführt. In wurden insgesamt 16 Fortbildungen für die pädagogischen Mitarbeiter/innen in Kindertageseinrichtungen im Rhein-Neckar- Kreis organisiert. Zusätzlich wurden 4 Inhousefortbildungen für Kindertagesstättenteams zum Thema Sprachbildung/-förderung ( Sprache will gesprochen werden ) angeboten. Z3: Förderung benachteiligter Kinder Schulsozialarbeit: Der Kreistag hat am beschlossen, die Schulsozialarbeit mit im Haushaltsjahr an allen Schularten zu fördern. Die Bezuschussung erfolgt im Wege der Festbetragsfinanzierung. Die Förderpauschale des Landkreises beträgt ein Drittel der Kosten einer Vollzeitstelle ( ). Als Basis für die Mittelbereitstellung und der Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit hat das Kreisjugendamt Förderrichtlinien erstellt, die seit in Kraft getreten sind und dem Jugendhilfeausschuss am 25.März zur Kenntnis vorgelegt wurde. Schulsozialarbeit hat sich zu einem wesentlichen Baustein einer lebensweltorientierten Jugendhilfe entwickelt. Sie leistet eine wertvolle Unterstützung ergänzend zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Somit tragen Jugendhilfe und Schule eine gemeinsame Verantwortung für die Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Ein flächendeckender Ausbau von Schulsozialarbeit wird angestrebt. Für den Zeitraum bis haben 22 Schulträger für insgesamt 87 Schulen Anträge auf Bezuschussung vom Kreis gestellt. Im Schuljahr /2015 wurden 21 Folgeanträge und 5 Neuanträge für insgesamt 103 Schulen gestellt. Die ausgezahlte Förderleistung in betrug insgesamt 774 T. Z4: Unterstützung bei der Vermittlung sozial benachteiligter Kinder in Ausbildungsverhältnisse Übergang Schule/Beruf benachteiligter Jugendlicher: Das Projekt esf-jugendperspekive.rnk in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter RNK und der Agentur für Arbeit in Heidelberg wurde weitergeführt. Junge Erwachsene erhalten individuelle Unterstützung beim Übergang Schule/Beruf. Projektträger ist das Berufsbildungswerk Neckargemünd. Darüber hinaus wurde das Netzwerk Schule/Beruf weiter ausgebaut. Benachteiligte Jugendliche werden intensiv unterstützt beim Übergang von der Schule in den Beruf. Dies erfolgt in enger Kooperation bzw. Absprache mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst und der Agentur für Arbeit. Z5: Umfangreiche Fachberatung der Träger der Kindertageseinrichtungen aufgrund einer gewachsenen Zahl im U3-Bereich und der geänderten Angebotsstruktur Die zusätzliche Mitarbeiterin für die Fachberatung von Kindertageseinrichtungen und zur Unterstützung deren kommunalen und privatgewerblichen Träger wurde zum eingestellt.

102 Jahresabschluss Strukturzahlen Plan Plätze in Krippen Plätze in der Kindertagespflege Anteil der unter 21-jährigen Einwohner des Rhein-Neckar-Kreises, die individuelle 1,85 % 1,91 % Jugendhilfen erhalten Anzahl der unter 21-jährigen Einwohner des Rhein-Neckar-Kreises, die individuelle Jugendhilfen erhalten - davon Anzahl der unter 21-Jährigen, die Hilfen nach 35 a SGB VIII erhalten davon Anzahl der unter 21-Jährigen, die in stationären Maßnahmen untergebracht Anzahl der laufenden Fälle, die Unterhaltsvorschussleistungen erhalten Anzahl der Beistandschaften Laufende Fälle der Jugendgerichtshilfe Anzahl der Fälle von Ehe- und Lebensberatung durch den Allgemeinen Sozialen Dienst Anzahl der familiengerichtlichen Verfahren Allgemeiner Sozialer Dienst Weitere Erläuterungen Das Budget 2.2 Jugendamt schließt mit einem ordentlichen von -52,9 Mio. ab. Trotz eingeleiteter (Gegen-) Steuerungsmaßnahmen ist eine Verschlechterung von 5,2 Mio. zu verzeichnen. Höheren Erträgen von (saldiert) 1,2 Mio. stehen höhere Aufwendungen von (saldiert) 6,4 Mio. gegenüber. Bei den Zuweisungen und Zuwendungen ergaben sich Mindererträge, da die Zuweisung des Landes für die Kleinkindbetreuung nach 29c FAG um 0,45 Mio. unter dem Planansatz liegt. Bei den sonstigen Transfererträgen (Kostenbeiträge und übergeleitete Unterhaltsansprüche) ist ein Minus von 0,7 Mio. ausgewiesen. Dies resultiert ausschließlich aus einer Änderung der Buchungssystematik. Die von den Eltern zu leistenden und noch als Transfererträge geplanten Kostenbeiträge für Kinder in Tageseinrichtungen (Planansatz 0,7 Mio. ) haben sich aufgrund gestiegener Fallzahlen auf 1,7 Mio. erhöht. Diese sind nunmehr als Gebührenerträgen beim Produkt Förderung der Kindertagespflege nachzuweisen, was bei den öffentlich-rechtlichen Entgelten zu entsprechenden Mehrerträgen (+1,7 Mio. ) führt (vgl. Rundschreiben Landkreistag Nr. 1103/ vom ). Insgesamt konnte bei den Kostenbeiträgen und übergeleiteten Unterhaltsansprüchen ein Plus von 1,0 Mio. erzielt werden. Auch bei den Kostenerstattungen und -umlagen, die sich aus den Erstattungen anderer Jugendhilfeträger sowie den Erstattungen vom Land (Unterhaltsvorschusskasse) zusammensetzen, sind Mehrerträge von 0,6 Mio. zu verzeichnen. Insbesondere die Höhe der Erstattungen anderer Jugendhilfeträger ist nicht planbar. Im sind Mehrerträge von insgesamt rd. 1,2 Mio. zu verzeichnen. Bei den ordentlichen Aufwendungen wurden bereits bei der Haushaltsplanung aufgrund der zu erwartenden Steigerungen die Ansätze gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht. Trotzdem führen insbesondere höhere planmäßige Abschreibungen auf Forderungen von 1,1 Mio., weiterhin steigende Transferaufwendungen von 4,3 Mio. sowie höhere sonstige ordentliche Aufwendungen von 1,0 Mio. zu der verschlechterung. Bei den planmäßigen Abschreibungen auf Forderungen lag das Rechnungsergebnis um 1,1 Mio. über dem Haushaltsansatz. Der Anstieg resultiert insbesondere aus Forderungsbereinigungen bei der Unterhaltsvorschusskasse.

103 Jahresabschluss Der Anstieg bei den Transferaufwendungen ist wesentlich auf das Schlüsselprodukt Individuelle Hilfen für junge Menschen und ihre Familien zurückzuführen. Hauptursächlich für den Anstieg um 2,8 Mio. sind steigende Fallzahlen, die zu Mehraufwendungen für die stationären Heimunterbringungen (1,1 Mio. ), für die sozialpädagogische Familienhilfe (0,5 Mio. ), für das Schulentgelt (0,4 Mio. ), die Erziehung in einer Tagesgruppe (0,3 Mio. ) sowie für Schulbegleitungen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (0,2 Mio. ) geführt haben. Darüber hinaus sind zunehmend kostenintensive Einzelfälle zu verzeichnen. Bei der Übernahme von Teilnahmebeiträgen in Kindertageseinrichtungen sowie bei den Leistungen in der Kindertagespflege ergeben sich höhere Transferaufwendungen von insgesamt 2,0 Mio.. Gründe hierfür sind weiterhin steigende Fallzahlen sowohl bei der Übernahme von Teilnahmebeiträgen in Kindertageseinrichtungen als auch der U3-Betreuung in Folge des Ausbaus der Kleinkindbetreuung. Bei den Schlüsselprodukten Institutionelle Förderung der Jugendhilfe und Unterhaltsvorschussleistungen ergaben sich Minderaufwendungen von saldiert 0,3 Mio.. Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind durch höhere Erstattungen an andere Jugendämter Mehraufwendungen von 0,6 Mio. entstanden. Des Weiteren führte die Erhöhung der Rückstellung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu Mehraufwendungen von 0,4 Mio. Insgesamt haben diese Entwicklungen zu einem Mehraufwand im Budget 2.2 von 6,4 Mio. geführt. Fördermaßnahmen Die institutionelle Förderung von Trägern und Einrichtungen der Jugendhilfe ist nahezu plangemäß verlaufen. Bei der Fördermaßnahme der Jugendhilfe Jugendsozialarbeit wurde der Haushaltsansatz nicht ausgeschöpft. Die Projekte der Jugendsozialarbeit wie der Interkulturelle Lernbegleiter, das Projekt Laienhelfer wurden weitergeführt. Die vorgesehen Mittel wurden allerdings nicht wie geplant abgerufen. Das Projekt esf-jugendperspektive* wurde wie geplant gefördert. Die Aufwendungen für das Perinatale Präventionsnetz wurden im Produkt Kooperation und Vernetzung abgebildet und zum Großteil aus Mitteln der Bundesinitiative Frühe Hilfen finanziert. Die Mittel für das Projekt wohnsitzlose Jugendliche wurden nicht abgerufen und für das Haushaltsjahr 2015 neu veranschlagt. Die Aufwendungen stellen sich wie folgt dar: Sachkonto Plan Unterschied Zuschuss Kreisjugendring Erziehungsberatungsstellen Fördermaßnahmen Jugendhilfe: Diakonisches Werk Ferienerholung der Verbände Jugendsozialarbeit Perinatales Präventionsnetz Fanprojekt Hoffenheim Projekt wohnsitzlose Jugendliche Summe /*3 *vom Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördertes Entwicklungsprojekt des Landratsamts RNK und der Agentur für Arbeit HD

104 Jahresabschluss 2_3 Versorgungsamt Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Sonstige ordentliche Erträge = Ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl. Fehlbetragsabdeckung = Erträge aus internen Leistungen Aufwand für interne Leistungsverrechnungen = Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

105 Jahresabschluss Strukturzahlen Plan Anzahl der Verfahren Schwerbehindertenrecht (Erst- und Neufeststellung) Anzahl der Anträge Nebengesetze Soziales Entschädigungsrecht Weitere Erläuterungen Im Jahr hat das Budget des Versorgungsamtes mit einer leichten Verbesserung des ordentlichen ses von rd. 23 T abgeschlossen. Zu der positiven Entwicklung hat die Unterschreitung des Planansatzes bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen beim Produkt Schwerbehindertenrecht für die sog. Außengutachten von 88 T beigetragen, da weniger gutachtliche Stellungnahmen an externe Gutachter vergeben werden mussten.

106 Jahresabschluss THH3 Sicherheit und Ordnung Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwend Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Entgelte Kostenerstattungen und -umlagen Sonstige ordentliche Erträge = Ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl. Fehlbetragsabdeckung Erträge aus Leistungsbeziehungen Erträge aus internen Leistungsverrechnungen = Erträge aus internen Leistungen Aufwand für Leistungsbeziehungen Aufwand für interne Leistungsverrechnungen = Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

107 Jahresabschluss THH3 Sicherheit und Ordnung Teilfinanzrechnung Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach zahlungswirksame ordentliche und außerordentliche Erträge abzüglich außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensäußer 2 - zahlungswirksame ordentliche und außerordentliche Aufwendungen 3 = Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/- bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 4 + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 6 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 9 = Summe der Einzahlungen aus 12 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 14 - Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 16 = Summe der Auszahlungen aus 17 = Anteiliger Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus 18 = Anteiliger Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf

108 Jahresabschluss 3_1 Rechtsamt Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwend Kostenerstattungen und -umlagen Sonstige ordentliche Erträge = Ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl. Fehlbetragsabdeckung 23 + Erträge aus internen Leistungsverrechnungen = Erträge aus internen Leistungen Aufwand für interne Leistungsverrechnungen = Aufwendungen für interne Leistungen = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

109 Jahresabschluss Strukturzahlen Plan Anzahl der Neufälle in den Bereichen allgemeine Rechtsberatung, rechtliche Gestaltung und außergerichtliche Vertretung in Rechtssachen Anzahl der Neufälle im Bereich gerichtliche Vertretung in Rechtssachen Anzahl der neu eingegangenen Sonderordnungswidrigkeiten Anzahl der neu eingegangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten Quote der gewonnenen Verfahren an den gerichtsanhängigen Verfahren 75 % 76 % Quote der verlorenen Verfahren an den gerichtsanhängigen Verfahren 10 % 10 % Quote der sonstigen Verfahren an den gerichtsanhängigen Verfahren 15 % 14 % Kosten je Bußgeldfall 11,59 9,81 Weitere Erläuterungen Im Budget 3.1 Rechtsamt verbessert sich das ordentliche von insgesamt 231 T um 135 T auf 366 T. Dies resultiert hauptsächlich aus Mehrerträgen bei den Ordnungswidrigkeiten (sonstige ordentliche Erträge). Bei den Verkehrsordnungswidrigkeiten liegen Mehrerträge in Höhe von ca. 145 T aufgrund deutlich gestiegener Fallzahlen vor. Die Mehraufwendungen von insgesamt 11 T resultieren in erster Linie aus höheren Aufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen. Die EDV-Aufwendungen an die Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken für den neu eingeführten elektronischen Postzustellungsauftrag (epza) waren aufgrund der gestiegenen Fallzahlen deutlich höher als ursprünglich geplant. Hinsichtlich der Entwicklung der Personalaufwendungen insgesamt wird auf Kapitel 6.3 verwiesen.

110 Jahresabschluss 3_2 Ordnungsamt Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwend Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Entgelte Kostenerstattungen und -umlagen Sonstige ordentliche Erträge = Ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl. Fehlbetragsabdeckung Erträge aus Leistungsbeziehungen Erträge aus internen Leistungsverrechnungen = Erträge aus internen Leistungen Aufwand für Leistungsbeziehungen Aufwand für interne Leistungsverrechnungen = Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

111 Jahresabschluss Handlungsfelder H1: Integration von Menschen mit Migrationshintergrund Ziele Z1: Interkulturelle Öffnung der Verwaltung Z2: Offensive Wahrnehmung des Themenfeldes Integration als Gestaltungsaufgabe Z3: Steigerung der Integrationserfolge und der Einbürgerungszahlen Vorhaben/Projekte/Zeitrahmen V1: Einrichtung eines Kompetenzzentrums Integration V2: Etablierung einer jährlichen Kommunalen Integrationskonferenz (KIK) V3: Erarbeitung und Umsetzung eines Integrationskonzepts unter Einbeziehung der Handlungsbereiche Sprachförderung, Bildung, Wirtschaftliche Integration, Gesundheit, Kultur- und Sport sowie Wohnen und Zusammenleben, Einbürgerungsfeiern Kennzahlen Plan K1: Anteil der Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund an der Belegschaft des Rhein- Neckar-Kreises K2: Zahl der laufenden Projekte 0 0 K3: Zahl der jährlichen Einbürgerungen Aussagen zur Zielerreichung/Vorhaben/Kennzahl Z1/V1: Interkulturelle Öffnung der Verwaltung Das Kompetenzzentrums Integration wurde eingerichtet und mit einer Stelle zum besetzt. Das Ziel Interkulturelle Öffnung der Verwaltung ist mittel- bis langfristiger Natur und soll in den nächsten Jahren umgesetzt werden, d.h. interkulturelle Öffnung der Kreisverwaltung aber auch der übrigen kommunalen Verwaltungen im Rahmen der Realisierung eines Integrationskonzepts. Z2/V2: Offensive Wahrnehmung des Themenfeldes Integration als Gestaltungsaufgabe Da das Integrationskonzept derzeit unter Beteiligung verschiedener externer und interner Akteure erarbeitet wird, ist eine Etablierung einer jährlichen Integrationskonferenz (KIK) ist im Haushaltsjahr nicht erfolgt. Z3/V3: Steigerung der Integrationserfolge und der Einbürgerungszahlen Da das Integrationskonzept derzeit erarbeitet wird, ist eine Steigerung noch nicht feststellbar. Dies ist jedoch ein erst auf längere Sicht erreichbares Ziel.

112 Jahresabschluss Strukturzahlen Plan Beanstandungsquote bei den Waffenaufbewahrungskontrollen Anzahl der jährlich durchgeführten Waffenaufbewahrungskontrollen Anzahl der Waffenbesitzer im Rhein-Neckar- Kreis (Stand ) 15 % % Anzahl der in Privatbesitz befindlichen Waffen im Rhein-Neckar-Kreis (Stand ) Anzahl der konzessionierten Gaststätten im Rhein-Neckar-Kreis (Stand 30.06) Anzahl der jahresdurchschnittlich in Gemeinschaftsunterkünften des Rhein-Neckar-Kreises vorläufig untergebrachten Flüchtlinge Kostendeckungsgrad Verwaltung Gemeinschaftsunterkunft % 200 % Kostendeckungsgrad Betrieb Gemeinschaftsunterkunft 70 % 46 % Kostendeckungsgrad Betreuung Gemeinschaftsunterkunft 90 % 88,60 % Betreuungsschlüssel (Verhältnis Anzahl der Sozialarbeiter/Flüchtlinge) 1:120 1:120 Aufwendungen für Transferleistungen pro Flüchtling und Jahr Anzahl der Gewerbeuntersagungen pro Jahr im Rhein-Neckar-Kreis Zahl der am eines Jahres registrierten Ausländer insgesamt Anzahl der pro Jahr ausgestellten elektronischen Aufenthaltstitel (eat) im Rhein-Neckar- Kreis Weitere Erläuterungen Im Budget 3.2 Ordnungsamt ergibt sich eine Verschlechterung beim ordentlichen von ca. 2,2 Mio., die sich vorwiegend aus der Entwicklung folgender Produkte ergibt. Produkt Produkt Produkt Produkt Verwaltung GUK (Gemeinschaftsunterkunft) Sinsheim Betrieb GUK Sinsheim Betreuung GUK Sinsheim Hilfe für Flüchtlinge Die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen für pauschale Zuweisungen für die Aufnahme der dem Rhein-Neckar- Kreis zugewiesenen Flüchtlinge liegen erheblich über dem Ansatz (rd. 2,5 Mio. ). Diese Entwicklung war aufgrund der Unvorhersehbarkeit der Zahl der Zugänge bei der Planung des Haushalts noch nicht absehbar. Hierbei ist zu beachten, dass die vom Land pro Flüchtling gezahlten Pauschalen einmalig sind und damit alle künftig entstehenden Kosten abgegolten sind. Somit bringen hohe Flüchtlingszahlen sehr zeitnah hohe Erträge mit sich, während sich der Aufwand auf die Folgejahre verteilt. Aus diesen Gründen wurde erstmals eine Rechnungsabgrenzung vorgenommen. 5 Der tatsächliche Anteil der Pauschale für die Verwaltung der Gemeinschaftsunterkünfte war im Haushaltsjahr deutlich höher als geplant

113 Jahresabschluss Durch die Rechnungsabgrenzung sollen die Erträge aus der pauschalen Kostenerstattung möglichst auf den Zeitraum verteilt werden, in dem die entsprechenden Aufwendungen entstehen. Dies führt zu einer höheren Transparenz und wird eine qualitativ bessere Aussage zur Kostendeckung durch die Pauschale ermöglichen. Auch mit der erneuten Rechnungsabgrenzung in das Haushaltsjahr 2015 liegen Mehrerträge in Höhe von 2,5 Mio. vor. Demgegenüber stehen Mehraufwendungen in Höhe von 4,8 Mio.. Aufgrund des sehr hohen Zugangs von Flüchtlingen lagen die Transferaufwendungen um ca. 2,7 Mio. über dem Planansatz. Mit dem starken Anstieg der Flüchtlingszahlen hat sich im Rhein-Neckar-Kreis die Anzahl der vorläufig in Einrichtungen des Kreises untergebrachten Personen von Anfang von 994 bis zum Ende des Jahres auf nochmals deutlich erhöht (Stand ). Diese Entwicklung war in dieser Ausprägung nicht vorherzusehen. Neben den Transferaufwendungen haben sich auch die Aufwendungen für den Betrieb der Gemeinschaftsunterkünfte stark erhöht und liegen um 1,8 Mio. über dem Planansatz. Zahlreiche neue Unterkünfte waren anzumieten und zu betreiben, so dass hier bei den Mieten und Nebenkosten hohe Kostensteigerungen zu verzeichnen waren. Die nicht vorhersehbaren Flüchtlingszahlen führten bereits Anfang zu einer überplanmäßigen Stellenbesetzung im Ordnungsamt. Für die Finanzierung des Personalaufwands wurden Mittel in Höhe von 321 T überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Hinsichtlich der Entwicklung der Personalkosten insgesamt wird auf Kapitel 6.3 verwiesen. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen erhöhen sich im Planjahr um 123 auf insgesamt 361 T. Hauptursächlich hierfür sind die Mehraufwendungen bei den Geschäftsaufwendungen (89 T). Aufgrund der stark ansteigenden Anzahl an Flüchtlingen sind die Aufwendungen für die Sprachkurse der Flüchtlinge deutlich höher als ursprünglich geplant.

114 Jahresabschluss 3_3 Amt für Feuerwehr und Katastrophenschutz Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwend Öffentlich-rechtliche Entgelte Kostenerstattungen und -umlagen Sonstige ordentliche Erträge = Ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl. Fehlbetragsabdeckung = Erträge aus internen Leistungen Aufwand für interne Leistungsverrechnungen = Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

115 Jahresabschluss 3_3 Amt für Feuerwehr und Katastrophenschutz Teilfinanzrechnung Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach zahlungswirksame ordentliche und außerordentliche Erträge abzüglich außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensäußer 2 - zahlungswirksame ordentliche und außerordentliche Aufwendungen 3 = Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/- bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 4 + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 6 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 9 = Summe der Einzahlungen aus 12 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 14 - Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 16 = Summe der Auszahlungen aus 17 = Anteiliger Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus 18 = Anteiliger Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf

116 Jahresabschluss Strukturzahlen Plan Betreuung Rettungsdienst (Einwohner: ca RNK, ca Stadt Mannheim, ca Stadt Heidelberg (Stand ) Betreuung Feuerwehr für ca Einwohner des Rhein-Neckar-Kreises Anzahl der Brandmeldeanlagen Weitere Erläuterungen Im Vergleich zur Haushaltsplanung hat sich das ordentliche (-851 T) des Budgets Amt für Feuerwehr und Katastrophenschutz um 104 T verbessert. Das auf der Ertragsseite ausgewiesene Plus von 33 T ist in erster Linie auf Mehrerträge bei den sonstigen ordentlichen Erträgen (24 T) und bei den öffentlich-rechtlichen Entgelten (Brandmeldeanlagen 9 T) zurückzuführen. Im Haushaltsjahr wurden für die Aufbaukosten eines Regalsystems und das Standortgutachten der Bereichsübergreifenden Integrierten Leitstelle (BILS) Aufwendungen in Höhe von 19 T im haushalt gebucht. Im Rahmen der Rechnungsprüfung wurde festgestellt, dass es sich in beiden Fällen um investive Maßnahmen handelte. Da eine Korrektur im Haushaltsjahr buchungstechnisch nicht mehr möglich war, wurden die beiden Maßnahmen im Haushaltsjahr nachaktiviert und im haushalt als sonstige ordentliche Erträgen eingebucht. Die Fördermaßnahmen im haushalt des Budgets 3.3 wurden wie folgt abgewickelt: Budget Produkt Fördermaßnahmen Sachkonto Plan in in Differenz in Feuerwehrwesen , ,00 0, Katastrophenschutzeinheit ,00 0, ,00 Summe 8.100, , ,00 Die für Aufwendungen für die Katastrophenschutzeinheiten veranschlagten Mittel wurden nicht wie vorgesehen benötigt, da die Kosten für Untersuchungen von Tauchern (DLRG) nicht mehr vom Kreis übernommen werden. Die ordentlichen Aufwendungen liegen im Rechnungsergebnis um ca. 71 T unter dem Planansatz. Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind Minderaufwendungen in Höhe von 43 T zu verzeichnen. Ursächlich hierfür sind überwiegend die Minderaufwendungen bei der Unterhaltung des beweglichen Vermögens (22 T) und der Aus-und Fortbildung (12 T). Des Weiteren ergeben sich Minderaufwendungen bei den planmäßigen Abschreibungen in Höhe von 43 T aufgrund Verzögerungen bei der Umstellung auf Digitalfunk. Hinsichtlich der Entwicklung der Personalaufwendungen insgesamt wird auf das Kapitel 6.3 verwiesen.

117 Jahresabschluss Finanzhaushalt: Das Budget 3.3 Amt für Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz schließt im Jahr aufgrund geringerer Auszahlungen aus mit einer Verbesserung in Höhe von 0,3 Mio. ab. Hauptursächlich hierfür ist ein verzögerter Mittelabfluss bei der Umstellung des Funknetzes im Rhein-Neckar-Kreis auf Digitalfunk. Daher wurden unter Berücksichtigung der genehmigten (UVW ) überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 160 T und der Ermächtigungen aus dem Vorjahr in Höhe von 55 T neue Haushaltsermächtigungen in Höhe von insgesamt ca. 0,5 Mio. (0,4 Mio. für Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen und 0,1 Mio. für Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen) gebildet. Fördermaßnahmen Finanzhaushalt: Budget Investitionsauftrag Fördermaßnahmen Sachkonto Plan in in Differenz in 3.3 I Investitionsfördermaßnahmen I Überplanmäßige Auszahlung Summe Die für die Förderung des Feuer- und Katastrophenschutzes veranschlagten Mittel bzw. Zuschüsse wurden unter Berücksichtigung der genehmigten (UVW ) überplanmäßigen Auszahlung für die Anschaffung zusätzlicher Atemschutzausstattung in Höhe von 160 T benötigt bzw. es wurden entsprechende Haushaltsermächtigungen (0,1 Mio.) gebildet.

118 Jahresabschluss 3_4 Gesundheitsamt Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwend Kostenerstattungen und -umlagen Sonstige ordentliche Erträge = Ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl. Fehlbetragsabdeckung Erträge aus Leistungsbeziehungen = Erträge aus internen Leistungen Aufwand für interne Leistungsverrechnungen = Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

119 Jahresabschluss Strukturzahlen Plan Anzahl der Krankenhäuser (1 Universitätsklinikum und 22 öffentliche oder sonstige Krankenhäuser) Anzahl der konzessionierten Praxiskliniken und operativ tätigen Arztpraxen Anzahl der invasiv tätigen Arztpraxen Anzahl der invasiv tätigen Zahnarztpraxen Anzahl der invasiv tätigen Heilpraktiker Anzahl der Bäderanlagen Anzahl der zu überwachenden Trinkwasserversorgungsanlagen (ohne Hausinstallationen) Anzahl der Vorschuleinrichtungen Anzahl der untersuchungspflichtigen Kinder (Einschulungsuntersuchungen im Bereich Gesundheitsmonitoring, Beratung von und in Einrichtungen) Projekt- und Prozessberatungstage pro Jahr im Bereich "Gesundheitsförderung/Prävention Anzahl der Gutachten pro Jahr im Bereich "Amtsärztliche Untersuchungen / Gutachten/ Zeugnisse/ Leichenschau Anzahl der Beratungen im Bereich "Sozialmedizinische und Sozialpsychiatrische Beratung, Betreuung, Vermittlung und strukturelle Weiterentwicklung von Hilfen für bestimmte Zielgruppen Gesamtkosten je überwachungspflichtigem Heim Anzahl der Partner/Akteure und beteiligten Institutionen/Organisationen Anzahl aktiver Arbeitsgruppen in der kommunalen Gesundheitskonferenz 7 6 Anzahl der Handlungsempfehlungen 5 5 Weitere Erläuterungen Das ordentliche des Budgets Gesundheitsamt beläuft sich auf rund -1,7 Mio. und hat sich gegenüber der Haushaltsplanung um 27 T verbessert. Die Verbesserung resultiert vorwiegend aus Mehrerträgen in Höhe von 56 T bei den Zuweisungen und Zuwendungen u.a. aufgrund von Gebührensteigerungen in der Heimaufsicht (13 T). Die Zuweisungen und Zuschüsse haben sich auch durch nicht geplante Zuschüsse für den kommunalen Suchtbeauftragten (9 T) und Zuschüsse zur Durchführung von Sprachstandserhebungen (9 T) verbessert. Weitere Zuschüsse wurden als einmalige Anschubfinanzierung des Landes und als zweckgebundene Zuschüsse der Stadt Heidelberg für die Einrichtung und die Durchführung der gemeinsamen Gesundheitskonferenz gewährt. Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen wurden aufgrund von nicht geplantem Auslagenersatz für Drittgutachten Mehrerträge in Höhe von 9 T erzielt. Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind Minderaufwendungen in Höhe von 6 T beim Erwerb geringwertigen Vermögens zu verzeichnen. Demgegenüber ergaben sich Mehraufwendungen bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von ca. 34 T, vor allem bei den Maßnahmen der Gesundheitsförderung (14 T) und bei der Durchführung besonderer Projekte (12 T). Hinsichtlich der Entwicklung der Personalaufwendungen insgesamt wird auf das Kapitel 6.3 verwiesen. 6 Änderung der Datenbasis

120 Jahresabschluss 3_5 Veterinäramt und Verbraucherschutz Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwend Kostenerstattungen und -umlagen Sonstige ordentliche Erträge = Ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl. Fehlbetragsabdeckung Erträge aus Leistungsbeziehungen = Erträge aus internen Leistungen Aufwand für interne Leistungsverrechnungen = Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

121 Jahresabschluss Strukturzahlen Plan Kostendeckungsgrad im Bereich "Fleischhygiene" (Produkte "Überwachung der Geflügelfleischhygiene" und "Fleischhygieneüberwachung") 85 % 88 % Quote der besuchten aufsichtspflichtigen Betriebe der Bereiche "Betriebskontrollen" und "Probenahmen" 43 % 44 % Anzahl der Probenahmen pro Jahr Anzahl der zu überwachenden Lebensmittelbetriebe Anzahl der Rinderhaltungen Anzahl der Tiere in Rinderhaltungen Anzahl der Schweinehaltungen Anzahl der Tiere in Schweinehaltungen Anzahl der Geflügelhaltungen Anzahl der Tiere in Geflügelhaltungen Weitere Erläuterungen Das ordentliche des Budgets Veterinäramt und Verbraucherschutz beläuft sich auf rund -1,3 Mio. und hat sich gegenüber der Haushaltsplanung um 60 T verbessert. Die Verbesserung resultiert vorwiegend aus Mehrerträgen in Höhe von 19 T u.a. bei den Zuweisungen und Zuwendungen aufgrund von Gebührensteigerungen (5 T). Des Weiteren erfolgten höhere Erträge bei den sonstigen ordentlichen Erträgen in Form von Bußgeldern (13 T). Zu den Mehrerträgen aus Bußgeldverfahren ist zu bemerken, dass die Höhe der Bußgelder und der Verwarnungen von der Anzahl und Schwere der Verstöße abhängig ist und daher schwer kalkulierbar ist. Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind Minderaufwendungen in Höhe von 31 T zu verzeichnen. Ursächlich hierfür sind überwiegend die Minderaufwendungen beim Erwerb geringwertigen Vermögens (12 T) und der Haltung von Fahrzeugen (10 T). Auch die sonstigen ordentlichen Aufwendungen haben sich um 22 T verbessert, vorwiegend die Dienstfahrten und Reisekosten (15 T). Hinsichtlich der Entwicklung der Personalaufwendungen insgesamt wird auf das Kapitel 6.3 verwiesen.

122 Jahresabschluss THH4 Umwelt und Technik Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwend Öffentlich-rechtliche Entgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und -umlagen Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen Sonstige ordentliche Erträge = Ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl. Fehlbetragsabdeckung Erträge aus Leistungsbeziehungen Erträge aus internen Leistungsverrechnungen = Erträge aus internen Leistungen Aufwand für Leistungsbeziehungen Aufwand für interne Leistungsverrechnungen = Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

123 Jahresabschluss THH4 Umwelt und Technik Teilfinanzrechnung Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach zahlungswirksame ordentliche und außerordentliche Erträge abzüglich außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensäußer 2 - zahlungswirksame ordentliche und außerordentliche Aufwendungen 3 = Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/- bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 4 + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 6 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 8 + Einzahlungen für sonstige 9 = Summe der Einzahlungen aus 10 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 16 = Summe der Auszahlungen aus 17 = Anteiliger Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus 18 = Anteiliger Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf

124 Jahresabschluss 4_1 Baurechtsamt Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwend Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und -umlagen Sonstige ordentliche Erträge = Ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl. Fehlbetragsabdeckung Erträge aus Leistungsbeziehungen = Erträge aus internen Leistungen Aufwand für Leistungsbeziehungen Aufwand für interne Leistungsverrechnungen = Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

125 Jahresabschluss Strukturzahlen Plan Kosten je Baurechtsfall (Bauvoranfrage, Baugenehmigungsverfahren, Kenntnisgabeverfahren, Verfahrensfreie Vorhaben, Denkmalschutz) 767,56 806,05 Kosten je durchgeführter Brandverhütungsschau 1.027, ,17 Anzahl der lfd. Baurechtsfälle (Bauvoranfrage, Baugenehmigungsverfahren, Kenntnisgabeverfahren, Verfahrensfreie Vorhaben, Denkmalschutz) Anzahl der durchzuführenden Brandverhütungsschauen Erläuterungen Das veranschlagte ordentliche in Höhe von -11 T hat sich um 570 T auf insgesamt 559 T verbessert. Hierbei ist bei den ordentlichen Erträgen eine Steigerung von 543 T (2,04 Mio. ) festzustellen, während sich die ordentlichen Aufwendungen um 27 T (1,48 Mio. ) reduziert haben. Die Verbesserung bei den ordentlichen Erträgen resultiert vorwiegend aus den Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen und aufgelösten Investitionszuwendungen, die Gebühren und sonstige Erträge beinhalten, die vom Rhein-Neckar-Kreis als Untere Verwaltungsbehörde festgesetzt werden. Hauptursächlich für diese Mehrerträge sind einige größere Bauprojekte, die gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsansatz zu höheren Erträgen bei den Gebühren von 523 T geführt haben. Die Minderaufwendungen basieren im Wesentlichen auf geringeren Personalaufwendungen (-24 T), da einzelne Mitarbeiter ihre Arbeitszeit vorübergehend reduziert haben bzw. eine Stelle über mehrere Monate vakant war. Hinsichtlich der Entwicklung der Personalaufwendungen im Allgemeinen wird auf Kapitel 6.3 verwiesen. Im nachfolgenden Schaubild wird die Entwicklung der Gebührenerträge seit 2000 dargestellt:

126 Jahresabschluss 4_2 Straßenverkehrsamt Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwend Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und -umlagen Sonstige ordentliche Erträge = Ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl. Fehlbetragsabdeckung 23 + Erträge aus internen Leistungsverrechnungen = Erträge aus internen Leistungen Aufwand für Leistungsbeziehungen Aufwand für interne Leistungsverrechnungen = Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

127 Jahresabschluss 4_2 Straßenverkehrsamt Teilfinanzrechnung Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach zahlungswirksame ordentliche und außerordentliche Erträge abzüglich außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensäußer 2 - zahlungswirksame ordentliche und außerordentliche Aufwendungen 3 = Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/- bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 9 = Summe der Einzahlungen aus 12 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 16 = Summe der Auszahlungen aus 17 = Anteiliger Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus 18 = Anteiliger Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf

128 Jahresabschluss Strukturzahlen Plan Fahrzeugbestand im RNK Weitere Erläuterungen Im Budget Straßenverkehrsamt ergibt sich ein ordentliches in Höhe von 3,6 Mio., was einer Verbesserung von 1,2 Mio. entspricht. Hierbei belaufen sich die ordentlichen Erträge auf insgesamt 9,4 Mio. und liegen damit um 0,9 Mio. über dem Planansatz. Die Gesamtaufwendungen des Budgets Straßenverkehrsamt belaufen sich auf 5,8 Mio. und liegen damit um 0,3 Mio. unter dem Planansatz. Im Einzelnen haben sich die Erträge und Aufwendungen wie folgt entwickelt: Bei den Zuweisungen und Zuwendungen 7 ergeben sich Mehrerträge von 0,5 Mio.. Ursächlich hierfür sind die Mehrerträge bei den Gebühren. Des Weiteren ergaben sich bei den sonstigen ordentlichen Erträgen (Bußgeldern) Mehrerträge in Höhe von 0,3 Mio.. In der nachfolgenden Tabelle werden die Gebührenerträge der einzelnen Organisationsbereiche detailliert dargestellt: Gebührenerträge Ansatz Unterschied in in in Verkehrswesen Zulassungswesen Fahrerlaubniswesen Briefzuteilung Summe Bei den Gebührenerträgen des Straßenverkehrsamts sind insbesondere beim Produkt Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im Haushaltsjahr höhere Erträge zu verzeichnen. Bei den Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergeben sich die zusätzlichen Erlöse aus Fallzahlenerhöhungen bzw. Optimierungen der Arbeitsprozesse. Der Ertragsumfang der einzelnen Vollstreckungsmaßnahmen ist von der Erfolgsquote der jeweils erreichten Stilllegung abhängig und insofern im Allgemeinen schwer zu prognostizieren. Im Zulassungswesen sind Mehrerträge in Höhe von 52 T zu verzeichnen. Innerhalb des Referats Zulassung ergaben sich Fallzahlen- und Erlösverschiebungen. Bereits im Haushaltsjahr wurden verschiedene Optimierungsmaßnahmen in die Wege geleitet, welche im Jahr weiterverfolgt wurden. Durch die Steigerung der telefonischen Erreichbarkeit war ein weiterer Ausbau der Terminkorridore möglich, was sich spürbar positiv auf die Wartezeiten niedergeschlagen hat. Mit dieser Organisationsänderung erhöhte sich die Effektivität und die Qualität der Aufgabenerledigung und gleichzeitig die Kundenzufriedenheit. Bei den Fahrerlaubnisanträgen sind Mehrerträge in Höhe von 98 T festzustellen. Seit besteht für Berufskraftfahrer die Verpflichtung zur Vorlage eines Weiterbildungsnachweises, verbunden mit einem Eintrag in den Führerschein bzw. der Ausstellung eines neuen Führerscheins. In diesem Aufgabengebiet sind Fallzahlenzuwächse zu verzeichnen, die sich in den Mehrerträgen niederschlagen, ebenso wie bei Anträgen auf Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis. 7 Die Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen und aufgelösten Investitionszuwendungen beinhalten die den Landkreisen überlassenen Gebühren und sonstige Einnahmen, die das Landratsamt als untere Verwaltungsbehörde festsetzt.

129 Jahresabschluss Weiterhin führen die Anträge auf Erteilung der Fahrerlaubnis mit 17 Jahren aufgrund des geburtenstarken Jahrgangs und den damit verbundenen Überprüfungen der Begleitpersonen zu Mehrerträgen in diesem Bereich. Beim Produkt Servicecenter Briefgruppe sind Mehrerträge in Höhe von 0,3 Mio. festzustellen. Die Ertragsausfälle, durch Wegfall der Transaktionen `Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen und Flottenzulassungen, konnten durch Fallzahlensteigerung bei den Außerbetriebsetzungen` und den Tageszulassungen kompensiert werden. Zudem gilt es festzustellen, dass die Umfirmierung einer im Zuständigkeitsbereich des Rhein-Neckar-Kreises befindlichen Firma mit unvorhersehbaren Zulassungsvorgängen und entsprechendem Ertragsaufkommen im Sommer zu der positiven Entwicklung geführt hat. Die Mehrerträge bei den Bußgeldern (sonstige ordentliche Erträge) in Höhe von 0,3 Mio. ergaben sich aus einer Steigerung der Anzahl der durchgeführten mobilen Geschwindigkeitsmessungen. Die Zahl der durchgeführten Messungen liegt mit rund 23 % über dem Vorjahresergebnis. Nach weiteren Optimierungen in der Messplanung und vor dem Hintergrund, dass keine witterungsbedingten Ausfälle stattfanden, konnte diese Steigerung erzielt werden. Seit dem befinden sich an fünf Standorten Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen im Regelbetrieb. Erwartungsgemäß lag die Beanstandungsquote auf einem hohen Anfangsniveau, sodass sich die Entwicklung der Erlöse mit 0,2 Mio. plangemäß eingestellt hat. Bei den Personalaufwendungen ergaben sich aufgrund kontinuierlicher Personalanpassungen an die sich jeweils einstellende bzw. erwartete Auftragslage Einsparungen in Höhe von 0,3 Mio.. Hinsichtlich der Entwicklung der Personalaufwendungen insgesamt wird auf das Kapitel 6.3 verwiesen. Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Budget Straßenverkehrsamt ergaben sich im Vergleich zur Haushaltsplanung Mehraufwendungen in Höhe von 36 T, vor allem bei der Wartung des beweglichen Vermögens (Drucker und Scanner Wartung 29 T) und beim Erwerb des geringwertigen Vermögens. Demgegenüber ergaben sich Einsparungen bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 89 T hierbei insbesondere bei den Vordrucken und den Geschäftsaufwendungen.

130 Jahresabschluss 4_3 Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwend Sonstige ordentliche Erträge = Ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl. Fehlbetragsabdeckung Erträge aus Leistungsbeziehungen = Erträge aus internen Leistungen Aufwand für Leistungsbeziehungen Aufwand für interne Leistungsverrechnungen = Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

131 Jahresabschluss Strukturzahlen Plan Gesamtkosten je Einwohner im Bereich Abfallrecht 0,57 0,46 Gesamtkosten je Einwohner im Bereich Schornsteinfegerwesen 0,11 0,11 Gesamtkosten je Betrieb im Bereich Immissionsschutzrechtliche Maßnahmen 20,21 16,68 Gesamtkosten je Beschäftigter im Bereich Technischer Arbeitsschutz 2,45 2,18 Gesamtkosten je Beschäftigter im Bereich Sozialer und organisatorischer Arbeitsschutz 3,81 3,49 Anzahl der Verfahren im Abfallrecht Anzahl der Verfahren im Schornsteinfegerwesen Anzahl der Verfahren im Bereich Immissionsschutzrechtlicher Maßnahmen Anzahl der Verfahren im Bereich Technischer Arbeitsschutz 10 7 Anzahl der Verfahren im Bereich Sozialer und organisatorischer Arbeitsschutz Erläuterungen Das im Jahr veranschlagte ordentliche von insgesamt -1,01 Mio. verbessert sich um 106 T auf rd T. Hierbei belaufen sich die ordentlichen Erträge auf insgesamt 183 T, was einer Verschlechterung 47 T entspricht. Bei den ordentlichen Aufwendungen ist im Rechnungsergebnis ein Minderbedarf von 153 T ausgewiesen. Die gesamten ordentlichen Aufwendungen belaufen sich auf 1,09 Mio.. Hauptverantwortlich für die Verbesserung sind in erster Linie geringere Personalaufwendungen (-145 T). Hinsichtlich der Entwicklung der Personalaufwendungen im Allgemeinen wird auf Kapitel 6.3 verwiesen.

132 Jahresabschluss 4_4 Wasserrechtsamt Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwend Sonstige ordentliche Erträge = Ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl. Fehlbetragsabdeckung Erträge aus Leistungsbeziehungen = Erträge aus internen Leistungen Aufwand für Leistungsbeziehungen Aufwand für interne Leistungsverrechnungen = Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

133 Jahresabschluss Strukturzahlen Plan Gesamtkosten Wasserrechtliche Maßnahmen je Einwohner 3,28 3,19 Gesamtkosten im Bereich Altlasten je Einwohner (einschließlich Technischer Erkundungen ) 1,26 1,28 Anzahl förmlicher Verfahren im Bereich Wasserrechtlicher Maßnahmen Anzahl der Rechtsmittel-/Klageverfahren im Bereich Wasserrechtliche Maßnahmen 7 1 Anzahl von Stellungnahmen zu bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Verfahren Erläuterungen Das ordentliche schließt im Rechnungsjahr mit einer Verbesserung in Höhe von 200 T ab. Hierbei verbessern sich die ordentlichen Erträge um 217 T auf ca. 338 T und die ordentlichen Aufwendungen erhöhen sich um 17 T auf 1,89 Mio.. Bei den ordentlichen Erträgen wird bei den Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen und aufgelösten Investitionszuwendungen ein Zuwachs von 133 T erzielt, der aus den vom Kreis als Untere Verwaltungsbehörde festgesetzten Gebühren resultiert. Die Mehrerträge beinhalten ein zu Ende geführtes Erlaubnisverfahren zur Grundwasserentnahme mit insgesamt 85 T. Für die sonstigen ordentlichen Erträge sind Mehrerträge von insgesamt 84 T festzustellen. Die Ertragssteigerungen basieren im Wesentlichen auf der Auflösung einer Rückstellung für anhängige Gerichtsverfahren in Höhe von 80 T. Bei den ordentlichen Aufwendungen erhöhen sich im Wesentlichen die Personalaufwendungen um rd. 6 T. Hinsichtlich der Entwicklung der Personalaufwendungen im Allgemeinen wird auf das Kapitel 6.3 verwiesen.

134 Jahresabschluss 4_5 Straßenbauamt Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwend Öffentlich-rechtliche Entgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und -umlagen Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen Sonstige ordentliche Erträge = Ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl. Fehlbetragsabdeckung Erträge aus Leistungsbeziehungen = Erträge aus internen Leistungen Aufwand für Leistungsbeziehungen Aufwand für interne Leistungsverrechnungen = Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

135 Jahresabschluss 4_5 Straßenbauamt Teilfinanzrechnung Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach zahlungswirksame ordentliche und außerordentliche Erträge abzüglich außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensäußer 2 - zahlungswirksame ordentliche und außerordentliche Aufwendungen 3 = Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/- bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 4 + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 6 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 8 + Einzahlungen für sonstige 9 = Summe der Einzahlungen aus 10 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 16 = Summe der Auszahlungen aus 17 = Anteiliger Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus 18 = Anteiliger Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf

136 Jahresabschluss Handlungsfelder H1: Stärkung des Radverkehrs Ziele Z1: Das Fahrrad soll im Rhein-Neckar-Kreis ein alltagstaugliches Verkehrsmittel werden. Vorhaben / Projekte / Zeitrahmen V1.1: Neukonzeption einer kreisweit abgestimmten Radwegeplanung i.s. des aktuellen Entwurfs der Förderrichtlinie Radinfrastruktur (-2015) V1.2: Aktive Beteiligung an der AG fahrradfreundliche Kommune (AGfK) V1.3: Bereitstellung von Informationsangeboten über Radrouten, z.b. im Radroutenplaner Baden-Württemberg V1.4: Entwicklung von förderfähigen Maßnahmen (-2015) Kennzahlen Plan K1.1: Vorlage einer kreisweit abgestimmten Radwegeplanung (in %) 100 % 75 % K1.2: Anzahl der Vorhaben 1 1 Aussagen zur Zielerreichung/Vorhaben/Kennzahl V1.1/K1: Aufgrund der vielfältigen Berührungspunkte wurde eine Kooperationsvereinbarung mit den Städten Heidelberg und Mannheim abgeschlossen, welche sich an den Kosten zur Erstellung der Radwegenetzkonzeption mit insgesamt beteiligen. Nach Vorlage des positiven Förderbescheides vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wurde ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb zur Vergabe der Planungsleistungen durchgeführt. Der Auftrag wurde im Mai an ein Planungsbüro aus Darmstadt vergeben. Parallel zu dem Vergabeverfahren wurde den Städten und Gemeinden im Rhein-Neckar- Kreis Gelegenheit gegeben, dem Straßenbauamt Anregungen hinsichtlich sinnvoller Lückenschlüsse, neuer Verbindungen und sonstiger Verbesserungen im überörtlichen Radverkehr mitzuteilen. Bis Ende wurden vom Planungsbüro folgende Teilleistungen erbracht: Bestandserhebung und- bewertung Ernergie- / CO 2 Bilanz Potenzialanalyse Akteursbeteiligung Maßnahmenkatalog Konzepte für Monitoring und Öffentlichkeitsarbeit Derzeit liegt eine Radwegenetzkonzeption vor, die auf Pendlerrouten mit Entfernungen bis zu 10 km abzielt (erster Netzentwurf). Sie enthält möglichst direkt und gut befahrende Radverkehrsverbindungen auf Wegstrecken mit zentralen Orten als vorgegebene Ziele, die im Idealfall unmittelbar genutzt werden können. Die Strecken wurden bewertet und digitalisiert. Nach Abschluss der Digitalisierung erfolgt eine systematische Bewertung des Streckennetzes. Dabei werden Kriterien wie beispielsweise die bestehende Ausbauqualität und die Verkehrssicherheit herangezogen, um bei alternativen Wegverbindungen die günstigste Variante zu wählen. Daneben wird noch ein längerfristig realisierbares Zielnetz erarbeitet. Weiterhin finden derzeit intensive Abstimmungsprozesse mit den beteiligten Gemeinden statt. Zusammen mit den Verkehrszählungen werden dann die Potentialermittlung und ein Vorschlag zur Erreichung des CO 2 Minderungsziels erfolgen. Dabei sollen die CO 2 Einsparpotenziale unter Berücksichtigung von Pendlerbeziehungen, Verkehrsnachfrage und Verlagerungspotenzialen ermittelt werden, die für verschiedene Netzgruppe (z.b. Schüler, erwerbstätige Pendler, Freizeitverkehr) unterschieden werden. Danach werden noch die Wegweisung sowie der Betrieb und die Erhaltung des Radwegenetzes konzeptioniert.

137 Jahresabschluss V1.2: Der Rhein-Neckar-Kreis ist seit 2011 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e.v., welche sich das Ziel gesetzt hat, den Fahrradverkehr im Land systematisch zu fördern. V1.3: Nachdem die Radwegenetzkonzeption noch nicht erstellt ist, muss nach wie vor auf die vorhandenen Geodaten zurückgegriffen werden. V1.4: Nach Vorlage der Radwegenetzkonzeption können konkrete Maßnahmen entwickelt und zum Förderprogramm angemeldet werden. Dies soll 2015 erfolgen. Strukturzahlen Plan Kilometer-Straßennetz (Bund, Land, Kreis) gesamt 862,5 km 864,5 km davon Kreisstraßen 337,0 km 337,1 km davon Landesstraßen 329,5 km 329,5 km davon Bundesstraßen 196,0 km 197,9 km Anzahl betreuter Lichtsignalanlagen davon Kreisstraßen davon Landesstraßen davon Bundesstraßen Anzahl zu unterhaltender Ingenieurbauwerke gesamt davon Kreisstraßen davon Landesstraßen davon Bundesstraßen Anzahl betreuter Projekte 8 14 Finanzvolumen dieser Projekte 115,2 Mio. 112,4 Mio. Unterhaltungskosten je Kilometer Straße (Gemeinschaftsaufwand) - Kreisstraßen Landesstraßen Bundesstraßen Unterhaltungskosten je Kilometer Straße (Direktaufwand) - Kreisstraßen Landesstraßen Bundesstraßen Der Direktaufwand für die Bundesstraßen wurde aus dem Bundeshaushalt übernommen. Hier wurden wegen der Vergleichbarkeit die Kosten für Tunnel nicht berücksichtigt.

138 Jahresabschluss Weitere Erläuterungen Das ordentliche des Gesamtbudgets Straßenbauamt schließt gegenüber dem Planansatz mit einer Verschlechterung von 3,0 Mio. ab. Die gemeinsame Unterhaltung der in der Baulast des Bundes, des Landes und des Rhein-Neckar-Kreises befindlichen Straßen wird nach den straßenrechtlichen Vorgaben federführend vom Rhein-Neckar-Kreis durchgeführt. Die entstehenden Kosten werden als Gemeinschaftsaufwand mit den drei Straßenbaulastträgern abgerechnet. Innerhalb des Gesamtbudgets 4.5 des Straßenbauamtes entfallen auf den Gemeinschaftsaufwand folgende Erträge und Aufwendungen: Erträge Ansatz Unterschied in in in Erstattungen vom Bund Erstattungen vom Land Zuweisungen Land FAG (Kilometerbeiträge) Erstattung Bund Direktaufwand Verrechnung Direktaufwand Landesstraßen Erstattung vom Eigenbetrieb BuV Erstattungen von übrigen Bereichen Sonstige ordentliche Erträge Summe Aufwendungen Ansatz Unterschied in in in Personalaufwand Unterhaltungsaufwendungen Erstattungen an den Eigenbetrieb Bau und Vermögen Erstattungen an übrige Bereiche Summe Saldo Erträge / Aufwendungen Die Verschlechterung von insgesamt 3,4 Mio. resultiert insbesondere aus der Ausbuchung der Defizite aufgrund des Kompromisses zwischen Landkreistag und Landesregierung hinsichtlich der Finanzierungsmittel für die Unterhaltung und Erhaltung der Landesstraßen. Demnach gab es für die bis zum aufgelaufenen Defizite für Bundes- und Landesstraßen in Höhe von insgesamt 2,9 Mio. keinen Ausgleich. Eine weitere verschlechterung beim Gemeinschaftsaufwand resultiert daraus, dass Mittel in Höhe von rd. 0,5 Mio., die der Rhein-Neckar-Kreis für die Finanzierung von Baumaßnahmen an Landesstraßen erhalten hatte, wieder dem Direktaufwand zugeordnet werden mussten. Die Mittel werden zur Durchführung von noch ausstehenden Maßnahmen benötigt. Sie wurden als Haushaltsermächtigung ins Jahr 2015 übertragen.

139 Jahresabschluss Für den Direktaufwand der Landesstraßen sind folgende Erträge und Aufwendungen im Gesamtbudget 4.5 enthalten: Erträge Ansatz Unterschied in in in Erstattungen vom Land Erstattungen von Versicherungen und Dritten Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen Sonstige ordentliche Erträge Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte Summe Im Zusammenhang mit der Kompromisslösung zur Abwicklung der Defizite bei der Finanzierung der Landesstraßen (s.o.) wurden zwar auch erhöhte Zuwendungen des Landes für die laufende Unterhaltung und Erhaltung von Landesstraßen sowie die Planung von Erhaltungsmaßnahmen für Bundes- und Landesstraßen gegenüber dem Haushaltsjahr vereinbart, jedoch blieben auch diese gegenüber den Planansätzen zurück (222 T). Demgegenüber stehen Mehrerträge u.a. aus der Kostenerstattung aus Unfallschäden durch Dritte sowie der Hackschnitzelvergütung im Zusammenhang mit Gehölzpflegemaßnahmen. Aufwendungen Ansatz Unterschied in in in Unterhaltungsaufwendungen Verrechnung Direktaufwand Landesstraßen Mitwirkungsleistungen Summe Saldo Erträge / Aufwendungen Im Bereich der Landesstraßen wurden die Straßenmeistereien angehalten, nur noch die Maßnahmen durchzuführen, die aus Verkehrssicherheitsgründen unabweisbar und unaufschiebbar waren. Insoweit konnten bei der Er- und Unterhaltung rd. 222 T eingespart werden. Aus dem gleichen Grund gingen auch die Aufwendungen der Straßenmeistereien für Arbeiten an Landesstraßen gegenüber dem Planansatz um rd. 23,1 T zurück. Die Direktaufwendungen der Bundesstraßen finden keinen Niederschlag im Budget des Straßenbauamts, da diese vom Straßenbauamt direkt aus der Bundeskasse bewirtschaftet werden.

140 Jahresabschluss Die Erträge und Aufwendungen für die Unterhaltung der Kreisstraßen (Direktaufwand Kreisstraßen) stellen sich wie folgt dar: Erträge Ansatz Unterschied in in in Zuweisungen Land FAG (Kilometerbeiträge) Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte Erstattungen von Versicherungen Erstattungen von Gemeinden Erstattungen von Dritten Erträge aus Auflösung von Rückst Übrige Erträge Summe Die Mehrerträge resultieren zunächst aus erhöhten FAG-Zuweisungen, die dem Rhein-Neckar-Kreis nach Abzug des Anteils am Gemeinschaftsaufwand für den Direktaufwand verblieben sind (140,3 T). Des Weiteren waren erhöhte Kostenerstattungen aus der Abwicklung von Unfallschäden von rd. 37,9 T zu verzeichnen. Weiterhin wurden zur Finanzierung der Radwegenetzkonzeption die im Jahr entstandenen Kosten bei den Gemeinden (25 T), beim Eigenbetrieb Bau und Vermögen (80,2 T) und dem Bund (48,1 T) angefordert, für die kein Planansatz vorgesehen war. Im Rahmen der Rückführung der Kreisstraßen vom Eigenbetrieb Bau und Vermögen in den Kernhaushalt ist die Übertragung der dort nach Eigenbetriebsrecht gebildeten zweckgebundenen Rücklage i.h.v. 0,8 Mio. in die Positionen zweckgebundene Rücklagen und sonstige Rücklagen eingeflossen. Hiervon wurden 518 T ertragswirksam aufgelöst. Bei den übrigen Erträgen konnten aus der Ablösung von Unterhaltungskosten für die Anbindung von Baugebieten an Kreisstraßen sowie die Abrechnung der Bahnübergangssicherungsmaßnahmen Mehrerträge erzielt werden. Aufwendungen Ansatz Unterschied in in in Personalaufwand Unterhaltungskosten d. Kreisstraßen/Brücken/Bauwerke Sicherheits- und Deckenprogramm Radwegenetzkonzeption Übrige Aufwendungen (inkl. Mitwirkungsleistungen) Summe Saldo Erträge / Aufwendungen Die Aufwendungen sind um rd. 348 T geringer ausgefallen. Zu berücksichtigen sind jedoch Haushaltsermächtigungen aus dem Vorjahr in Höhe von 600,5 T sowie ins Jahr 2015 in Höhe von 742 T. Der Minderaufwand ist auf eine sparsame Mittelbewirtschaftung zurück zu führen. Die Haushaltsermächtigungen wurden für das Sicherheits- und Deckenprogramm in Höhe von 543 T, für die Unterhaltung von Brücken und Bauwerken in Höhe von 38 T, Kanalkostenbeiträge in Höhe von 100 T, die Ablösung von Unterhaltungslasten in Höhe von 50 T und die Unterhaltung von Kreisstraßen von 11 T gebildet. Das Produkt Bereitstellung (Bau) von Kreisstraßen schließt im Jahr mit einem ordentlichen von -1,8 Mio. ab. Gegenüber dem Planansatz bedeutet dies eine Verschlechterung von 0,9 Mio.. Die Verschlechterung resultiert überwiegend daraus, dass geplante Einzahlungen noch nicht realisiert werden konnten und daher geringere Auflösungen von Investitionszuweisungen verbucht werden mussten.

141 Jahresabschluss Finanzhaushalt: Der Finanzierungsmittelüberschuss aus beträgt im * + 0,9 Mio. (Einzahlungen 7,0 Mio., Auszahlungen 6,1 Mio. ). Er hat sich, trotz Verschiebung innerhalb einzelner Maßnahmen, um 0,1 Mio. gegenüber der Planung verschlechtert. Unter Berücksichtigung der von ins Jahr gebildeten Haushaltsermächtigungen in Höhe von 5,2 Mio. wurden neue Haushaltsermächtigungen ins Jahr 2015 von 4,3 Mio. gebildet. Hauptursächlich hierfür ist ein verzögerter Mittelabfluss bei den Straßenbaumaßnahmen, insbesondere bei der K 4122 Vollausbau L 596 Schriesheim - Kohlhof (1,3 Mio. ), der K 4139 Brückenerneuerung Edingen-Neckarhausen (0,8 Mio. ) und der K 4200 Radweg Neckargemünd Rainbach (1,0 Mio. ) Im Folgenden werden die wesentlichen Maßnahmen aufgeführt: (Sollstellungen ohne Berücksichtigung von Kassenresten und ohne aktivierte Eigenleistungen) Maßnahme Auszahl. Einzahl. Saldo Haushaltsermächtigung Mio. Mio. Mio. Mio. - K 4122 Vollausbau L 596 Schriesheim - Kohlhof 0,0 0,0 0,0 1,3 - K 4139 Brückenern. Edingen-Neckarhausen 0,2 0,0-0,2 0,8 - K 4200 Kernstadtumgehung Neckargemünd 0,2 3,8 3,6 0,0 - K 4200 Radweg Neckargemünd-Rainbach 0,0 0,0 0,0 1,0 - K 4229 Kreisverbindungsstraße Weinheim 4,4 2,5-1,9 0,0 - K 4271 Kreisverkehrsplatz Dielheim-Balzfeld 0,5 0,0-0,5 0,0 Die se sämtlicher Maßnahmen werden auf den folgenden Seiten dargestellt. * unter Berücksichtigung von Kassenresten

142 Jahresabschluss I K 4119 Heiligkreuzsteinach Umb. Knotenp. Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 6 = Summe der Einzahlungen aus 7 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus Aktivierte Eigenleistungen = Gesamtkosten der Maßnahme Die Baumaßnahme wurde baulich fertig gestellt, jedoch konnte die Abrechnung sowohl mit der bauausführenden Firma als auch mit der Gemeinde noch nicht vorgenommen werden.

143 Jahresabschluss I K 4122 Vollausbau L596 Schriesh.-Kohlhof Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach = Summe der Einzahlungen aus 7 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus Aktivierte Eigenleistungen = Gesamtkosten der Maßnahme Die Baumaßnahme kann aus personellen und planerischen Gründen erst 2015 realisiert werden.

144 Jahresabschluss I K 4138 KVP L 597 Edingen Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 6 = Summe der Einzahlungen aus Auszahlungen für Baumaßnahmen = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus Aktivierte Eigenleistungen = Gesamtkosten der Maßnahme Die Baumaßnahme ist zwar baulich fertig gestellt, jedoch konnte mit der bauausführenden Firma noch keine Einigung hinsichtlich mehrerer Nachtragsangebote erzielt werden.

145 Jahresabschluss I K 4139 Brückenern. Edingen-Neckarhausen Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 6 = Summe der Einzahlungen aus 7 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus Aktivierte Eigenleistungen = Gesamtkosten der Maßnahme Die Baumaßnahme ist baulich fertig gestellt, jedoch liegt die Schlussrechnung der bauausführenden Firma und der DB Netz AG für den Brückenabriss und den Umbau der Hebeanlage noch nicht vor.

146 Jahresabschluss I K 4143 Linienführung Brühl-Rohrhof Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 6 = Summe der Einzahlungen aus 13 = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Die Maßnahme wurde mit dem Zuschussgeber abgerechnet und dem Ausschuss für Umwelt und Technik zur Anerkennung der Abrechnung vorgelegt.

147 Jahresabschluss I K 4144 Beseitig. Bahnüberg. Schwetzingen Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach = Summe der Einzahlungen aus Auszahlungen für Baumaßnahmen = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus Aktivierte Eigenleistungen = Gesamtkosten der Maßnahme Nachdem seitens des Regierungspräsidiums Karlsruhe keine eindeutige Aussage getroffen wurde, ob und ggfs. wann Zuschussmittel zur Verfügung gestellt werden, wurden die bis dahin angefallenen Planungskosten mit der DB Netz AG abgerechnet und die Maßnahme zunächst zurück gestellt.

148 Jahresabschluss I K 4147 Ostumgehung Plankstadt Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach = Summe der Einzahlungen aus 7 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 13 = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Für die Restabwicklung des Flurbereinigungsverfahrens wurde eine Rücklage gebildet.

149 Jahresabschluss I K 4149 FGF 3073 Eppelheim Nähe Wingerstp Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach = Summe der Einzahlungen aus Auszahlungen für Baumaßnahmen = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus Aktivierte Eigenleistungen = Gesamtkosten der Maßnahme Die Baumaßnahme ist fertig gestellt und abgerechnet.

150 Jahresabschluss I K 4153 KVP Jahnstraße/Stadion Sandhausen Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 6 = Summe der Einzahlungen aus Auszahlungen für Baumaßnahmen = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus Aktivierte Eigenleistungen = Gesamtkosten der Maßnahme Die Baumaßnahme ist fertig gestellt und abgerechnet.

151 Jahresabschluss I K 4154 Verbindung L598 Leimen-Sandhausen Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 6 = Summe der Einzahlungen aus Auszahlungen für Baumaßnahmen = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Die Baumaßnahme ist fertig gestellt und abgerechnet. Sie wurde dem Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft am zur Anerkennung der Schlussabrechnung vorgelegt.

152 Jahresabschluss I K 4157 Ausbau Nußloch - Maisbach Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach = Summe der Einzahlungen aus Auszahlungen für Baumaßnahmen = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Die Maßnahme wurde endgültig abgewickelt.

153 Jahresabschluss I K 4160 KVP Bammental Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach = Summe der Einzahlungen aus 7 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus Aktivierte Eigenleistungen = Gesamtkosten der Maßnahme Die Baumaßnahme wird federführend von der Gemeinde Bammental abgewickelt und abgerechnet. Die Maßnahme ist zwar baulich fertig gestellt, jedoch wurde die Schlussrechnung der federführenden Gemeinde Bammental noch nicht vorgelegt.

154 Jahresabschluss I K 4161 Engstellensignalisierung OD Gauan Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach = Summe der Einzahlungen aus Auszahlungen für Baumaßnahmen = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus Aktivierte Eigenleistungen = Gesamtkosten der Maßnahme Mit der Baumaßnahme konnte aus personellen Gründen erst im Spätjahr begonnen werden.

155 Jahresabschluss I K 4167 Geh- und Radweg Rettigheim Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach = Summe der Einzahlungen aus Auszahlungen für Baumaßnahmen = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus = Gesamtkosten der Maßnahme Die Baumaßnahme wird bis auf weiteres zurück gestellt, da die Realisierung des sich anschließenden Geh- und Radweg entlang der L 546 vom Land derzeit nicht favorisiert wird.

156 Jahresabschluss I K 4170 KVP Rauenberg / Stockwiesen Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 6 = Summe der Einzahlungen aus Auszahlungen für Baumaßnahmen = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus Aktivierte Eigenleistungen = Gesamtkosten der Maßnahme Die Baumaßnahme ist fertig gestellt und abgerechnet. Sie wurde dem Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft am zur Anerkennung der Schlussabrechnung vorgelegt.

157 Jahresabschluss I K 4174 Zuzenhausen/Horrenb. Fortführung Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach = Summe der Einzahlungen aus Auszahlungen für Baumaßnahmen = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus Aktivierte Eigenleistungen = Gesamtkosten der Maßnahme Die Baumaßnahme ist fertig gestellt und abgerechnet. Sie wurde dem Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft am zur Anerkennung der Schlussabrechnung vorgelegt.

158 Jahresabschluss I K 4174 Zuzenhausen/Bahnübergangssicher. Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach = Summe der Einzahlungen aus Auszahlungen für Baumaßnahmen = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus Aktivierte Eigenleistungen = Gesamtkosten der Maßnahme Die Baumaßnahme wird von der DB Netz AG durchgeführt und abgerechnet. Die Baumaßnahme ist bereits seit 2012 fertig gestellt, jedoch hat die bauausführende DB Netz AG noch keine Schlussabrechnung vorgelegt.

159 Jahresabschluss I K 4177 FGF Angelbachtal/Karlstraße Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach = Summe der Einzahlungen aus Auszahlungen für Baumaßnahmen = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus Aktivierte Eigenleistungen = Gesamtkosten der Maßnahme Die Baumaßnahme konnte aus personellen und planerischen Gründen im Jahr nicht umgesetzt werden.

160 Jahresabschluss I K 4178 Meckesheim/Beseitig. Bahnübergang Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach = Summe der Einzahlungen aus 7 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus Aktivierte Eigenleistungen = Gesamtkosten der Maßnahme Nachdem seitens des Regierungspräsidiums Karlsruhe keine eindeutige Aussage getroffen wurde, ob und ggfs. wann Zuschussmittel zur Verfügung gestellt werden, wurde die Fortführung der Baumaßnahme zurück gestellt.

161 Jahresabschluss I K 4180 GRW Spechbach-Eschelbronn (2. BA) Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 6 = Summe der Einzahlungen aus 7 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus Aktivierte Eigenleistungen = Gesamtkosten der Maßnahme Die Baumaßnahme ist baulich fertig gestellt und abgerechnet. Die Abrechnung mit dem Zuschussgeber erfolgt 2015.

162 Jahresabschluss I K 4181 Vollausbau OD Neidenstein Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach = Summe der Einzahlungen aus Auszahlungen für Baumaßnahmen = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus Aktivierte Eigenleistungen = Gesamtkosten der Maßnahme Die Baumaßnahme ist zwar baulich fertig gestellt, jedoch liegt die Kostenteilung der bauausführenden Gemeinde Neidenstein noch nicht vor.

163 Jahresabschluss I K 4200 Kernstadtumgehung Neckargemünd Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 5 + Einzahlungen für sonstige 6 = Summe der Einzahlungen aus 7 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus Aktivierte Eigenleistungen = Gesamtkosten der Maßnahme Die Baumaßnahme ist baulich fertig gestellt. Es stehen noch die Abwicklung des Grunderwerbs nach erfolgter Schlussvermessung sowie offene Schadensersatzleistungen aus. Die Abrechnung mit dem Zuschussgeber erfolgt 2015.

164 Jahresabschluss I K 4200 Radweg Neckargemünd-Rainbach Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach = Summe der Einzahlungen aus 7 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus Aktivierte Eigenleistungen = Gesamtkosten der Maßnahme Mit der Baumaßnahme konnte aus planerischen Gründen erst im Spätjahr begonnen werden.

165 Jahresabschluss I K 4229 Kreisverbindungsstraße Weinheim Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 5 + Einzahlungen für sonstige 6 = Summe der Einzahlungen aus 7 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus Aktivierte Eigenleistungen = Gesamtkosten der Maßnahme Die Baumaßnahme ist mit Ausnahme des Streckenabschnitts in Hemsbach sowie einem Teil der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen baulich fertig gestellt. Die Eröffnung ist für den vorgesehen. Hiernach muss noch die Vermessung des Streckenabschnitts in Hemsbach und der daraus resultierende tatsächliche Flächenbedarf abgewickelt werden. Die Abrechnung mit dem Zuschussgeber ist für 2016 vorgesehen.

166 Jahresabschluss I K 4271 KVP Balzfeld Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 6 = Summe der Einzahlungen aus 7 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus Aktivierte Eigenleistungen = Gesamtkosten der Maßnahme Die Baumaßnahme ist baulich fertig gestellt, jedoch steht noch die Schlussrechnung mit der bauausführenden Firma sowie die Kostenteilung mit der Gemeinde Dielheim aus.

167 Jahresabschluss I K 4277 Weiler - Waldangelloch Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 6 = Summe der Einzahlungen aus 7 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus Aktivierte Eigenleistungen = Gesamtkosten der Maßnahme Die Baumaßnahme ist zwar baulich fertig gestellt, jedoch konnten die landschaftspflegerischen Maßnahmen noch nicht in ihrer Gesamtheit umgesetzt werden, da das hierfür erforderliche Gelände noch nicht komplett zur Verfügung steht.

168 Jahresabschluss THH5 Kommunalaufsicht und Ländlicher Raum Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwend Öffentlich-rechtliche Entgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und -umlagen Sonstige ordentliche Erträge = Ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl. Fehlbetragsabdeckung Erträge aus Leistungsbeziehungen Erträge aus internen Leistungsverrechnungen = Erträge aus internen Leistungen Aufwand für Leistungsbeziehungen Aufwand für interne Leistungsverrechnungen = Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

169 Jahresabschluss THH5 Kommunalaufsicht und Ländlicher Raum Teilfinanzrechnung Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach zahlungswirksame ordentliche und außerordentliche Erträge abzüglich außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensäußer 2 - zahlungswirksame ordentliche und außerordentliche Aufwendungen 3 = Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/- bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 9 = Summe der Einzahlungen aus 12 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 16 = Summe der Auszahlungen aus 17 = Anteiliger Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus 18 = Anteiliger Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf

170 Jahresabschluss 5_1 Kommunalrechtsamt Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwend Kostenerstattungen und -umlagen = Ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl. Fehlbetragsabdeckung 23 + Erträge aus internen Leistungsverrechnungen = Erträge aus internen Leistungen Aufwand für interne Leistungsverrechnungen = Aufwendungen für interne Leistungen = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

171 Jahresabschluss Strukturzahlen Plan Quote der geplanten zu prüfenden Gemeinden zu den überprüfungspflichtigen Gemeinden 24 % 35 % Anzahl der überprüfungspflichtigen Gemeinden Gebührenerträge aus Widersprüchen Weitere Erläuterungen Das im Jahr veranschlagte ordentliche von insgesamt -582 T verbessert sich um 18 T auf -564 T und hat sich damit weitestgehend plangemäß entwickelt.

172 Jahresabschluss 5_2 Vermessungsamt Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwend Öffentlich-rechtliche Entgelte Kostenerstattungen und -umlagen Sonstige ordentliche Erträge = Ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl. Fehlbetragsabdeckung Erträge aus Leistungsbeziehungen = Erträge aus internen Leistungen Aufwand für interne Leistungsverrechnungen = Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

173 Jahresabschluss Erläuterungen Das veranschlagte ordentliche von -2,08 Mio. verbessert sich um 90 T auf insgesamt -1,99 Mio.. Hierbei stehen ordentlichen Erträgen in Höhe von 922 T (-8 T) ordentliche Aufwendungen von insgesamt 2,91 Mio. (-98 T) gegenüber. Hauptursache für die Budgetverbesserung sind insbesondere Minderaufwendungen bei den Personalaufwendungen, die mit insgesamt 2,4 Mio. (-173 T) zu Buche stehen. Die Einsparungen hierbei beruhen hauptsächlich auf dem Wegfall einer Stelle im Bereich Liegenschaftskataster sowie dem vorzeitigen Ausscheiden zweier Mitarbeiter im gehobenen Dienst. Hinsichtlich der Entwicklung der Personalaufwendungen im Allgemeinen wird auf Kapitel 6.3 verwiesen.

174 Jahresabschluss 5_3 Amt für Flurneuordnung Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwend Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und -umlagen Sonstige ordentliche Erträge = Ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl. Fehlbetragsabdeckung Erträge aus Leistungsbeziehungen = Erträge aus internen Leistungen Aufwand für Leistungsbeziehungen Aufwand für interne Leistungsverrechnungen = Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

175 Jahresabschluss Strukturzahlen Plan Geplante bzw. geleistete Arbeitswerte des Grund- und Poolteams Kosten je Arbeitswert (gewichtete Verfahrensfläche) des Grund-und Poolteams Anzahl der laufenden Flurneuordnungsverfahren Fläche der laufenden Flurneuordnungsverfahren in Hektar Erläuterungen Das Budget hat sich im Rechnungsjahr gegenüber der Planung um 49 T verbessert. Als ordentliches stehen -729 T zu Buche (Planung -778 T). Hierbei reduzieren sich die ordentlichen Erträge um 5 T und die ordentlichen Aufwendungen verringern sich um 54 T. Bei den Mindererträgen von 5 T handelt es sich ausschließlich um Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Land für die Abrechnung der anteiligen sächlichen Verwaltungsausgaben für das Poolteam. Verantwortlich für die Minderaufwendungen in Höhe von insgesamt 54 T sind im Wesentlichen Personalaufwendungen (-87 T). Demgegenüber stehen Aufwendungen, für die im Jahr Haushaltsermächtigungen in Höhe von 50 T gebildet wurden und entsprechend für den Umzug in ein anderes Verwaltungsgebäude im Oktober in Anspruch genommen wurden. Hinsichtlich der Personalaufwendungen insgesamt wird auf das Kapitel 6.3 verwiesen.

176 Jahresabschluss 5_4 Amt für Landwirtschaft u. Naturschutz Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwend Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und -umlagen Sonstige ordentliche Erträge = Ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl. Fehlbetragsabdeckung Erträge aus Leistungsbeziehungen = Erträge aus internen Leistungen Aufwand für Leistungsbeziehungen Aufwand für interne Leistungsverrechnungen = Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

177 Jahresabschluss Strukturzahlen Plan Anzahl der gemeinsamen Anträge des Vorjahres Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe > 2 ha im Dienstbezirk der Unteren Landwirtschaftsbehörde - ULB - (Rhein-Neckar-Kreis, Mannheim, Heidelberg) Landwirtschaftlich genutzte Fläche im Dienstbezirk der ULB (in ha) Schutzgebietsfläche nach Naturschutzrecht im Rhein-Neckar-Kreis (in ha) Verwaltungs-, Beratungs- und Kontrollaufwand a) je landwirtschaftlicher Betrieb > 2 ha im Dienstbezirk der ULB , ,11 b) je ha Landwirtschaftsfläche im Dienstbezirk der ULB 45,42 47,04 davon Verwaltungs- und Kontrollkosten je Gemeinsamer Antrag 1.670, ,85 Kosten der Unteren Naturschutzbehörde je ha Schutzgebietsfläche im Rhein-Neckar-Kreis 17,86 18,75 Erläuterungen Das im Planjahr veranschlagte ordentliche von -2,14 Mio. hat sich um 63 T auf insgesamt -2,19 Mio. verschlechtert. Dieses basiert auf Mehrerträgen von 5 T auf rd. 24 T und höheren Aufwendungen von 68 T auf insgesamt 2,22 Mio.. Beim Zuwachs der ordentlichen Erträge handelt es sich hauptsächlich um Erträge für Sachkundenachweise im Pflanzenschutz nach der neuen Sachkundeverordnung ab November, die vom Amt für Landwirtschaft ausgestellt werden müssen. Diese Erträge waren bei der Haushaltsplanung noch nicht absehbar und somit kein Ansatz vorgesehen. Die Mehraufwendungen resultieren in erster Linie aus höheren Aufwendungen aus Sach- und Dienstleistungen (+44 T) und Zuwächsen bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (+19 T). Hauptverantwortlich für die Steigerung bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind ausschließlich Entsorgungskosten im Rahmen des Umzugs. Ursächlich für die gestiegenen Aufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen sind überwiegend die Mehraufwendungen für den Erwerb von geringwertigem Vermögen (Organisationsamt), die für den Umzug ins neue Verwaltungsgebäude beansprucht wurden. Hierfür waren Haushaltsermächtigungen für gebildet worden. Hinsichtlich der Personalaufwendungen insgesamt wird auf das Kapitel 6.3 verwiesen. Fördermaßnahmen: Budget Produkt Fördermaßnahmen Sachkonto Plan in in Differenz in Obst- und Gartenbauvereine , ,00 0,00 Summe , ,00 0,00 8 Untere Landwirtschaftsbehörde

178 Jahresabschluss 5_5 Kreisforstamt Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwend Kostenerstattungen und -umlagen Sonstige ordentliche Erträge = Ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl. Fehlbetragsabdeckung Erträge aus Leistungsbeziehungen = Erträge aus internen Leistungen Aufwand für Leistungsbeziehungen Aufwand für interne Leistungsverrechnungen = Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

179 Jahresabschluss Strukturzahlen Plan Nettoressourcenbedarf im Bereich Dienstleistungen für Dritte pro Hektar Forstbetriebsfläche 49,65 45,62 Anzahl der Hektar Forstbetriebsfläche für den - Staatswald kommunalen Wald privaten Wald Weitere Erläuterungen Das Budget des Kreisforstamts schließt mit einer Verbesserung von 0,1 Mio.. Zu der Verbesserung haben insbesondere Mehrerträge bei den Kostenerstattungen und -umlagen beigetragen. Die Erstattungen der Waldarbeiter für Einsätze beim Land lagen im um 63 T über dem im Haushaltsplan vorgesehenen Ansatz. Dies spiegelt sich auch bei der Entwicklung der Strukturzahl Nettoressourcenbedarf wider.

180 Jahresabschluss THH6 Abfallwirtschaft Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Öffentlich-rechtliche Entgelte Kostenerstattungen und -umlagen Sonstige ordentliche Erträge = Ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Planmäßige Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl. Fehlbetragsabdeckung = Erträge aus internen Leistungen Aufwand für interne Leistungsverrechnungen = Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

181 Jahresabschluss THH6 Abfallwirtschaft Teilfinanzrechnung Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach zahlungswirksame ordentliche und außerordentliche Erträge abzüglich außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensäußer 2 - zahlungswirksame ordentliche und außerordentliche Aufwendungen 3 = Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/- bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 9 = Summe der Einzahlungen aus 16 = Summe der Auszahlungen aus 17 = Anteiliger Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus 18 = Anteiliger Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf

182 Jahresabschluss Das veranschlagte positive ordentliche in Höhe von 472 T im Teilhaushalt 6 Abfallwirtschaft verbessert sich um 2,6 Mio. auf insgesamt 3,07 Mio.. Die Erträge reduzieren sich um 11,46 Mio. auf 44,6 Mio. und die Aufwendungen reduzieren sich um 14,06 Mio. auf insgesamt 41,5 Mio.. Die Reduktion der Transferaufwendungen und der sonstigen ordentlichen Erträgen basiert auf Verschiebungen ins Folgejahr für nicht in Anspruch genommene ergebnisneutrale Mittel für die Oberflächenabdichtung der Deponie Sinsheim (Produkt Nicht gebührenfähige Aufwendungen ). Des Weiteren verbessert sich das Produkt Erdaushub gegenüber der Haushaltsplanung um 0,5 Mio.. Dieses beruht allein auf dem Unternehmerentgelt an die AVR Kommunal GmbH. Die Einsparungen basieren insbesondere auf geringeren Personalaufwendungen, die sich aus den Umstrukturierungen im Jahr ergeben. Die weiteren wesentlichen Veränderungen im Teilhaushalt sind im Schlüsselprodukt Allgemeine Abfallwirtschaft festzustellen und werden dort näher erläutert.

183 Jahresabschluss THH6. Abfallwirtschaft 6_1. Allg. Abfallwirtschaft Allg. Abfallwirtschaft Allg. Abfallwirtschaft Schlüsselprodukt über Aufträge Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Öffentlich-rechtliche Entgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge = Summe der ordentliche Erträge Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Summe der ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschliesslich Fehlbetragsabdeckung = Erträge aus internen Leistungen Aufwand für interne Leistungsverrechnungen = Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

184 Jahresabschluss Handlungsfelder H1: Abfallwirtschaft Ziele Z1: Optimierung der Abfallströme im Rahmen der verstärkten energetischen Nutzung Vorhaben / Projekte / Zeitrahmen V1.1: Planung einer Vergärungsanlage zur Nutzung der Bioabfälle Planung: 2012 Genehmigungsverfahren: Bau: Inbetriebnahme: 2015 V1.2: Prüfung der Wertstoffströme im Hinblick auf die Entwicklung der Gesetzgebung auf Bundesebene zur einheitlichen Wertstofftonne Kennzahlen Plan K1.1: Anzahl der Biotonnen im laufenden Jahr (zusätzliche Tonnen ) K1.2: Biomüllmenge je Haushaltsjahr in Tonnen K2: Abwicklung des Genehmigungsverfahrens für die 100 % 0% Vergärungsanlage (ab Inbetriebnahme 2015 geplante Verarbeitungsmenge t Strom- und Wärmeerzeugung, Wärme MW/h) Aussagen zur Zielerreichung/Vorhaben/Kennzahl Die Einführung der gebührenfreien Bioenergietonne im Jahr 2012 für den Haushaltsbereich führte zu einem in diesem Umfang nicht zu erwartenden Anstieg der Biomüllbehälterzahlen bis zum auf Behälter und der dazugehörigen Leerungen. Im Rahmen des Energiekonzeptes konnte nach Tonnen, eine Steigerung um Tonnen auf Tonnen im Jahr erreicht werden. Die Abwicklung des Genehmigungsverfahrens für die Vergärungsanlage verlagert sich in die Jahre 2015 und 2016, da zum einen noch technische Einzelheiten zu klären sind und zum anderen die Planungen an die gestiegene Verarbeitungsmenge anzupassen ist (V1.1). Die Stoffströme im Hinblick auf die Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne sind geprüft, da sie auch schon größtenteils vorhanden ist. Das Sammelsystem der Grünen Tonne plus entspricht im weiteren Sinne dem einer Wertstofftonne (V1.2). Strukturzahlen Plan Gebührenrelevante Kosten je Einwohner 99,76 77,26 Weitere Erläuterungen Die Erträge belaufen sich bei diesem Schlüsselprodukt auf insgesamt 44,2 Mio. (Plan: 53,8 Mio. ) und die Aufwendungen auf 40,2 Mio. (Plan: 51,9 Mio. ). Hiermit sind Mindererträge in Höhe von 9,6 Mio. und Minderaufwendungen von 11,7 Mio. zu konstatieren. Insgesamt weist das Gesamtergebnis beim Schlüsselprodukt einen Nettoressourcenüberschuss in Höhe von 3,1 Mio. (Plan 1,1 Mio. ) aus. Hauptverantwortlich hierfür ist der für das Jahr beschlossene Selbstkostenfestpreis zwischen dem Rhein-Neckar-Kreis und der AVR Kommunal GmbH auf Grundlage des Kooperationsvertrages vom Die Reduzierung des Unternehmerentgeltes um insgesamt 11,8 Mio. resultiert aus einer Verrechnung der ursprünglich geplanten

185 Jahresabschluss Erstattungserlöse (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) in Höhe von 9,9 Mio. und einen hieraus resultierenden positiven Umsatzsteuereffekt beim Unternehmerentgelt von 1,9 Mio.. Folgende Veränderungen haben sich innerhalb des Schlüsselprodukts ergeben: Maßgeblich für die Entwicklung des Budgets im Jahr ist die bereits oben erwähnte Verrechnung der ursprünglich geplanten Erstattungserlöse von der AVR Kommunal GmbH an den Rhein-Neckar-Kreis. Diese Erstattungen setzen sich aus Zahlungen für Lizenznehmerentgelte, Verwertungserlöse PPK sowie aus Erlösen aus der Verwertung von Erde, Altholz und Grünschnitt, Elektrogeräten und Metallschrott zusammen. Durch die Abrechnung eines Festpreises ab dem wurden seitens der AVR Kommunal GmbH im Jahr keine Erlösweitergaben durchgeführt. Die geplanten Erlöse in Höhe von 9,9 Mio. wurden mit den Kosten des Unternehmerentgeltes verrechnet. Die Verbesserung bei den sonstigen ordentlichen Erträgen mit 169 T basiert auf einer Auflösung einer Rückstellung aus dem Jahr, die für die endgültige Abrechnung des Unternehmerentgeltes gebildet wurde. Die positive Entwicklung bei den öffentlich-rechtlichen Entgelten beruht im Wesentlichen aus Erlösen im Haushaltsbereich und hier im Bereich der Personengrundgebühren. Die Reduzierung bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen beruht auf dem Unternehmerentgelt an die AVR Kommunal GmbH, das sich um rd. 11,8 Mio. verringert hat. Das positive beruht auf den bereits erwähnten ergebnisneutralen Verrechnungen der Erstattungserlöse (9,9 Mio. ) und dem positiven Umsatzsteuereffekt (1,9 Mio. ), der sich aus der neuen Selbstkostenfestpreisvereinbarung, rückwirkend zum , ergibt. Der Mehrbedarf bei den Sonstigen ordentlichen Aufwendungen von 0,1 Mio. ist im Wesentlichen auf höhere Kosten bei der Sickerwasserbehandlung Deponie Sinsheim zurückzuführen. Die Rückstellung für den Gebührenausgleich hat zum einen unveränderten Stand von 0,00. Mit dem positiven beim Schlüsselprodukt, mit einer Kostenüberdeckung in Höhe von 3,1 Mio. (Plan 1,1 Mio. ), sollen bestehende Verluste bzw. Kostenunterdeckungen aus Vorjahren von insgesamt 5,6 Mio. verrechnet werden. Die verbleibenden Kostenunterdeckungen in Höhe von 2,5 Mio. sollen im Rahmen der Gebührenkalkulationen in den künftigen Jahre reduziert bzw. ausgeglichen werden und in den Haushaltsplänen als Überschuss im Kernhaushalt entsprechend veranschlagt werden (2015 bereits 1,0 Mio. ).

186 Jahresabschluss THH7 Allg. Finanzwirtschaft Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwend Privatrechtliche Leistungsentgelte Zinsen und ähnliche Erträge Sonstige ordentliche Erträge = Ordentlichen Erträge Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Planmäßige Abschreibungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschl. Fehlbetragsabdeckung = Erträge aus internen Leistungen = Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

187 Jahresabschluss THH7 Allg. Finanzwirtschaft Teilfinanzrechnung Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach zahlungswirksame ordentliche und außerordentliche Erträge abzüglich außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensäußer 2 - zahlungswirksame ordentliche und außerordentliche Aufwendungen 3 = Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/- bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 4 + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 7 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 8 + Einzahlungen für sonstige 9 = Summe der Einzahlungen aus 13 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 14 - Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 16 = Summe der Auszahlungen aus 17 = Anteiliger Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus 18 = Anteiliger Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf

188 Jahresabschluss Handlungsfelder H1: Allgemeine Finanzwirtschaft H2: Energetische Optimierung der kommunalen und privaten Liegenschaften einschließlich regenerativer Energieerzeugung und intelligentem Nutzerverhalten Ziele Z1: Erhaltung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Rhein-Neckar-Kreises und der kreisangehörigen Gemeinden Z2: Verringerung von Klimaschädlichen Emissionen, insbesondere CO² Ausstoß im Rhein-Neckar-Kreis Vorhaben / Projekte / Zeitrahmen V1.1: Rückführung der Verschuldung des Kernhaushalts/Eigenbetriebs bis 2015 auf 100 Mio. und auf 90 Mio. bis Ende 2020 V1.2: Die Mindestliquidität von bisher 3 % der Gesamtaufwendungen wird bis zum Ende des Finanzierungsplanungszeitraums auf rd. 3,5 % erhöht. V1.3: Begrenzung des Kreisumlageaufkommens auf das erforderliche Maß unter Beachtung der Leistungsfähigkeit der Kommunen V1.4: Basiskapital erhalten V1.5: Vorlage ausgeglichener Haushalte unter Berücksichtigung der Vorjahre V2.1: Umsetzung Klimaschutzleitlinien V2.2: Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept V2.3: Umsetzung Controllingkonzept V2.4: CO²-Bilanz (Fortschreibung) V2.5: Wärmeatlas (Fortschreibung) V2.6: Einsatz von erneuerbaren Energien V2.7: Beratung in den Kommunen durch die KliBA ggmbh Kennzahlen Plan K1.1: Absolute Verschuldung (in Mio. ) zum ,7 83,4 (bis 2015: 100,0 Mio., bis Mio. ) K1.2: max. 3,5 % der Gesamtaufwendungen (in Mio. ) 16,8 erzielt 5,5 % der Gesamtaufwendungen (in Mio. ) 26,2 K1.3: Kreisumlageaufkommen (in Mio. ) 204,6 204,6 K1.4: Basiskapital (in Mio. ) 158,2 158,2 K1.5: Ordentliche (in Mio. ) 18,8 25,8 K2.1: CO² Reduzierung Rhein-Neckar-Kreis eigener Bereich (bis 2030) K2.2: CO² Reduzierung Rhein-Neckar-Kreis (Basis CO²-Bilanz) Festlegung und Abstimmung mit Kommunen noch erforderlich t (bis 2030) Aussagen zur Zielerreichung/ Vorhaben und Kennzahlen Zur Verschuldung, zum Basiskapital und insbesondere zum ordentlichen wird im Kapitel 6.1 Entwicklung des Jahres ausführlich Stellung genommen. Strukturzahlen Plan Kreisumlage je Einwohner 387,11 387,09 Schlüsselzuweisungen je Einwohner 87,69 93,66

189 Jahresabschluss Weitere Erläuterungen Im Budget 7.1 Allgemeine Finanzwirtschaft ergibt sich eine Verbesserung beim ordentlichen von rd. 10,6 Mio.. Ursächlich hierfür sind insbesondere Mehrerträge bei den Zuweisungen, Umlagen und aufgelösten Investitionszuwendungen (Kommunaler Finanzausgleich (FAG), Grunderwerbsteuer) und bei den sonstigen ordentlichen Erträgen aufgrund der Auflösung der Rückstellung für die Gewährträgerschaft Maria-von-Graimberg-Haus ggmbh sowie aufgrund der Auflösung von Wertberechtigungen auf Forderungen. Des Weiteren ergeben sich Transferminderaufwendungen, insbesondere bei den Zuschüssen an den Eigenbetrieb Bau und Vermögen im Rahmen des Klimaschutzes. Von den geplanten 1,5 Mio. wurden 1,1 Mio. in Anspruch genommen, so dass sich eine Verbesserung von 0,4 Mio. ergibt. Unter Berücksichtigung der Haushaltsermächtigungen aus dem Vorjahr von 0,7 Mio. können für 2015 neue Haushaltsermächtigungen von 1,1 Mio. für den Klimaschutz gebildet werden. Demgegenüber stehen Mehraufwendungen bei den Abschreibungen auf Forderungen wegen Wertberichtigung und bei den Abschreibungen auf Sonderposten sowie bei den Mieten (sonstige ordentliche Aufwendungen) bedingt durch die Mittelumschichtung (482 T) vom Budget 0.4 in den Teilhaushalt 7 (Allgemeine Finanzwirtschaft), da Büroflächen im Verwaltungsgebäude Sinsheim aufgrund der Umbauarbeiten nicht genutzt werden konnten. Diese Mietkosten konnten daher den betroffenen Ämtern nicht auferlegt werden und sind deshalb vom Gesamthaushalt zu tragen. Die Verbesserung im haushalt beim Budget 7.1 wird maßgeblich von der Entwicklung der beiden Schlüsselprodukte ( Steuern, allg. Zuweisungen und Umlagen sowie Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft ) geprägt, die im Folgenden näher erläutert werden.

190 Jahresabschluss THH7. Allg. Finanzwirtschaft 7_1. Allgemeine Finanzwirtschaft Steuern, allg. Zuweisungen und Umlagen Steuern, allg. Zuweisungen und Umlagen Schlüsselprodukt über Aufträge Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge Sonstige ordentliche Erträge = Summe der ordentliche Erträge Transferaufwendungen = Summe der ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschliesslich Fehlbetragsabdeckung = Erträge aus internen Leistungen = Aufwendungen für interne Leistungen = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

191 Jahresabschluss Dieses Schlüsselprodukt zeigt die Entwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs im Jahr auf. Kommunaler Finanzausgleich (i.e.s.) Bereiche Haushalt Teilzahlungen Unterschied Nachzahlung 3. Nachz. Summe Veränderung Erträge 2012 gesamt gesamt Schlüsselzuweisungen , , , , , , ,30 Zuweisungen 11 Abs. 1 FAG , , ,50 524,80 66, , ,70 Zuweisungen 11 Abs. 4 FAG , ,00-50,00 0,00 0, ,00-50,00 Zuweisungen 11 Abs. 5 FAG , , ,00 0,00 0, , ,00 Kreisumlage , , ,35 0,00 0, , ,35 Summe , , , , , , ,65 Aufwendungen Kommunalverband Jugend u. Soz , , , ,55 0, , ,00 Ausgleichszahlung 22 FAG , , , ,00 0, , ,00 FAG-Umlage , , ,90 0,00 0, , ,90 Summe , , , ,55 0, , ,55 Veränderung FAG , , , , , , ,20 Beim FAG im engeren Sinn ergibt sich im Saldo der Erträge und Aufwendungen eine Verbesserung um 3,2 Mio. gegenüber den Haushaltsansätzen. Im Einzelnen wird zu den wesentlichen Veränderungen folgendes ausgeführt: Der Kopfbetrag als Basis zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen beträgt gemäß der 4. Teilzahlung nach dem FAG 594 (Planung: 587 ). Die vorläufige Steuerkraftsumme der kreisangehörigen Gemeinden zur Ermittlung der Steuerkraftmesszahl wurde gegenüber der Planung mit -28 T fortgeschrieben. Des Weiteren wurde die Einwohnerzahl zur Berechnung der Bedarfsmesszahl angepasst ( EW). Daraus resultiert eine höhere Zuweisung von rd. 3,0 Mio. für das Jahr. Des Weiteren ergeben sich bei der 1. Abschlusszahlung nach dem FAG aufgrund der leicht gestiegenen Schlüsselzahl und Ausschüttungsquote höhere Erträge bei den Schlüsselzuweisungen von rund 138 T. Die gestiegenen Schlüsselzuweisungen begründen die Abweichung bei der Strukturzahl Schlüsselzuweisungen je Einwohner, hier ist ein Zuwachs von rd. 6,8 % zu verzeichnen.

192 Jahresabschluss Die Erträge aus der Kreisumlage haben sich mit einer geringfügigen Verschlechterung von rd. 12 T (Gesamtvolumen 204,6 Mio. ) nahezu plangemäß entwickelt. Im Folgenden wird die Rangfolge der Kreisumlage-Hebesätze dargestellt. Danach befindet sich der Rhein-Neckar-Kreis an 28. Stelle in Baden-Württemberg und liegt mit 30,0 % deutlich unter dem Landesdurchschnitt von rd. 32,49 %. Landkreistag Baden-Württemberg Haushaltsumfrage Hebesatz Landkreis in % Minimal-Wert 27,50 Rhein-Neckar-Kreis 30,00 Durchschnitt 32,49 Maximal-Wert 39,00 Grunderwerbsteuer Ansatz , ,24 Verbesserung ,24 Bei den Erträgen aus der Grunderwerbsteuer ist weiterhin landesweit ein Aufwärtstrend zu erkennen. Für das Jahr waren hier im Vergleich zum Vorjahr Mehrerträge von 3,2 % zu verzeichnen. Demnach ist für den Anteil des Rhein-Neckar-Kreises an der Grunderwerbsteuer eine Verbesserung um 2,5 Mio. (Gesamtsumme 24,5 Mio. ) gegenüber dem Planansatz von 22,0 Mio. festzustellen. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2015 wurde auf 22,5 Mio. angehoben.

193 Jahresabschluss THH7. Allg. Finanzwirtschaft 7_1. Allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Schlüsselprodukt über Aufträge Ertrags- und Aufwandsarten Vorjahr Fortgeschr. Ansatz Vergleich Ansatz/ Ergänz. Festlegungen im HH-Vollzug aus Verfügbare Mittel abzgl. nach Privatrechtliche Leistungsentgelte Zinsen und ähnliche Erträge Sonstige ordentliche Erträge = Summe der ordentliche Erträge Planmäßige Abschreibungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Summe der ordentlichen Aufwendungen = Anteiliges ordentliches = Aufwands-/Ertragsüberschuss einschliesslich Fehlbetragsabdeckung = Erträge aus internen Leistungen = Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten = Kalkulatorisches = Nettoressourcenbedarf/-überschuss

194 Jahresabschluss Zinsen und ähnliche Erträge Bereiche Ansatz Unterschied Gesellschafter-/Trägerdarlehen, davon - Eigenbetrieb Bau und Vermögen , , ,02 - Darlehen AVR UmweltService GmbH , , ,25 - Darlehen AVR Kommunal GmbH , , ,66 - Darlehen GRN ggmbh , , ,53 Zwischensumme , , ,46 2. von Kreditinstituten , , ,65 3. von verbundenen Unternehmen (f. Kassenkredite) 0, , ,12 Summe Zinserträge , , ,01 Die Zinserträge haben sich geringfügig um 16,5 T verbessert. Aufgrund der Gewährung von Kassenkrediten zur Liquiditätssicherung der GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar ggmbh und der Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim ggmbh ergeben sich Mehrerträge von 66,2 T, für die kein Ansatz bei der Planung vorgesehen waren.

Amt Siek. Jahresabschluss. zum

Amt Siek. Jahresabschluss. zum Jahresabschluss zum 3.2.202 Jahresabschluss zum 3.2.202 Seite Inhalt Bilanz rechnung Finanzrechnung Teilergebnisrechnungen (nach Produkten) Teilfinanzrechnungen (nach Produkten) Anhang Anlagenspiegel Forderungsspiegel

Mehr

Eröffnungs- bilanz zum 01.01.2010

Eröffnungs- bilanz zum 01.01.2010 Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 Aktiva Eröffnungsbilanz der Gemeinde Weyhe zum 01.01.2010 Passiva - Euro - - Euro - 1. Immaterielles Vermögen 314.045,24 1. Nettoposition 141.402.457,67 1.1 Konzessionen

Mehr

Jahresabschluss des Landkreises Mainz Bingen für das Rechnungsjahr 2010

Jahresabschluss des Landkreises Mainz Bingen für das Rechnungsjahr 2010 Jahresabschluss des Landkreises Mainz Bingen für das Rechnungsjahr 21 Inhaltsverzeichnis Seite Aufstellungsvermerk I Jahresabschluss 1. Ergebnisrechnung 2-3 2. Finanzrechnung 4-6 3. Teilrechnungen 8-4

Mehr

Gesamtverschuldung Landkreis 2012-2017 Finanzplanung ALT (mit Masterplan Schulentwicklung)

Gesamtverschuldung Landkreis 2012-2017 Finanzplanung ALT (mit Masterplan Schulentwicklung) Landratsamt Esslingen Anlage 1 zur Vorlage Nr. 163/2012 Gesamtverschuldung Landkreis 2012-2017 Finanzplanung ALT (mit Masterplan Schulentwicklung) Entwicklung Schulden Kernhaushalt PPP Verwaltungsgebäude

Mehr

Bilanz (Muster 13): Bilanz der Gemeinde. Passiva

Bilanz (Muster 13): Bilanz der Gemeinde. Passiva Anlage 13 Bilanz (Muster 13): A. Bilanz ohne Vermögenstrennung Bilanz der Gemeinde 2. Sachvermögen 1. Immaterielles Vermögen 1) 1. Nettoposition 1.1 Konzessionen 1.1 Basis-Reinvermögen 1.2 Lizenzen 1.1.1

Mehr

Bilanz (Muster 15): Bilanz der Gemeinde. Passiva

Bilanz (Muster 15): Bilanz der Gemeinde. Passiva Anlage 15 Bilanz (Muster 15): A. Bilanz ohne Vermögenstrennung Bilanz der Gemeinde 1. Immaterielles Vermögen 1) 1. Nettoposition 1.1 Konzessionen 1.1 Basis-Reinvermögen 1.2 Lizenzen 1.1.1 Reinvermögen

Mehr

Feststellungsvermerk

Feststellungsvermerk Jahresabschluss 2013 Feststellungsvermerk Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses des Landkreises Hameln- Pyrmont für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit gemäß 129 Abs. 1 S. 2 Nieders.

Mehr

Stadt Bad Wildungen - Haushaltsplan 2015 -

Stadt Bad Wildungen - Haushaltsplan 2015 - Stadt - Haushaltsplan 2015 - Mittelfristige Ergebnisplanung - Beträge in 1.000 - KVKR Arten der Erträge und Aufwendungen Ansatz 2014 Ansatz 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 50 Erträge Privatrechtliche

Mehr

2015 Stadt Angermünde. 2.2. Ergebnishaushalt und mittelfristige Ergebnisplanung Haushaltsjahr 2015

2015 Stadt Angermünde. 2.2. Ergebnishaushalt und mittelfristige Ergebnisplanung Haushaltsjahr 2015 2.2. Ergebnishaushalt und mittelfristige Ergebnisplanung Haushaltsjahr 2015 41 Ergebnishaushalt und mittelfristige Ergebnisplanung Haushaltsjahr 2015 -in EUR- Ertrags- und Aufwandsarten vorl. Ergebnis

Mehr

Voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals

Voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals Anlagen Stadt Coesfeld Nachtragshaushaltsplan 2015 Voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals Bilanzposten nach 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017

Mehr

Jahresabschluss zum 31.12.2013. Anlage 2 zur DS 126/ 2014

Jahresabschluss zum 31.12.2013. Anlage 2 zur DS 126/ 2014 Jahresabschluss zum 31.12.2013 Anlage 2 zur DS 126/ 2014 Inhaltsverzeichnis Jahresabschluss 31.12.2013 Seite I. rechnung 1 II. Finanzrechnung 2-4 III. Teilrechnungen 5-199 Produktoberbereich 1 Zentrale

Mehr

Wesentliche Abweichungen des Haushaltsplans von der Haushaltsplanung des Vorjahres - Ergebnishaushalt -

Wesentliche Abweichungen des Haushaltsplans von der Haushaltsplanung des Vorjahres - Ergebnishaushalt - Wesentliche Abweichungen des Haushaltsplans von der Haushaltsplanung des Vorjahres - Ergebnishaushalt - Ordentliche Erträge Ansatz 215 Ansatz 214 weniger/mehr Steuern und ähnliche Abgaben 31.161.7 29.179.6

Mehr

2013 01 LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: 23.04.2013. Seite 1 von 5

2013 01 LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: 23.04.2013. Seite 1 von 5 Haushaltssatzung Stand: 23.04.2013 Seite 1 von 5 Haushaltssatzung der LK Vorpommern-Greifswald für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Erläuterungen zu den Positionen des Ergebnisplanes

Erläuterungen zu den Positionen des Ergebnisplanes Erläuterungen zu den Positionen des Ergebnisplanes Gesamtergebnisplan 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 + Zuwendungen und ähnliche allgemeine Umlagen 3 + Sonstige Transfererträge 4 + Öffentlich-rechtliche

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Gager vom 20.04.2015

Mehr

Vom kameralen zum doppischen Haushaltsplan

Vom kameralen zum doppischen Haushaltsplan Vom kameralen zum doppischen Haushaltsplan Agenda 1. Grundsätzliche Änderungen durch das NKHR 1.1. Von Einnahmen und Ausgaben zu Erträgen und Aufwendungen 1.2. Das Drei-Komponenten-Modell 1.3. Abgrenzung

Mehr

Haushaltssatzung. der Brandenburgischen Kommunalakademie

Haushaltssatzung. der Brandenburgischen Kommunalakademie Haushaltssatzung der Brandenburgischen Kommunalakademie für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert

Mehr

(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013

(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 (Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

Landkreis Esslingen. Aktualisiertes Änderungsverzeichnis zum Haushaltsplanentwurf

Landkreis Esslingen. Aktualisiertes Änderungsverzeichnis zum Haushaltsplanentwurf Anlage 1 zur Vorlage Nr. 178a/2014 Landkreis Esslingen Aktualisiertes Änderungsverzeichnis zum Haushaltsplanentwurf 2015 - Stand 05.12.2014 - Erläuterungen zu Spalte 10: 1 = Änderungen aufgrund neuer Berechnungen

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt geändert durch

Mehr

Anhang zur Schlussbilanz Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS

Anhang zur Schlussbilanz Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS Anhang zur Schlussbilanz Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS Bezeichnung Inhaltsverzeichnis weiß Seite Produktplan weiß 1 rechnung rot 12 Finanzrechnung blau 14 Teilergebnisrechnung weiß 124 Teilfinanzrechnung

Mehr

Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 2015

Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 2015 Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 215 Inhaltsverzeichnis zum Haushaltsplan der Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg Haushaltssatzung S. 5-6 Vorbericht S. 7-8 Erfolgsplan

Mehr

JAHRESABSCHLUSS RECHENSCHAFTSBERICHT. Stadt Melle Der Bürgermeister Amt für Finanzen und Liegenschaften Melle, 31. März 2011

JAHRESABSCHLUSS RECHENSCHAFTSBERICHT. Stadt Melle Der Bürgermeister Amt für Finanzen und Liegenschaften Melle, 31. März 2011 JAHRESABSCHLUSS RECHENSCHAFTSBERICHT 2010 Stadt Melle Der Bürgermeister Amt für Finanzen und Liegenschaften Melle, 31. März 2011 2010 JAHRESABSCHLUSS UND RECHENSCHAFTSBERICHT I. Vorwort... 2 II. Ergebnisrechnung...

Mehr

Vorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan

Vorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan Schulverband Schwarzenbek Nordost Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr Inhalt des Vorberichtes a) Vorwort ( 8 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik) b) Berechnung der Schullasten c) Berechnung

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 vom. Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der

Mehr

Haushaltsplanentwurf 2016 Information

Haushaltsplanentwurf 2016 Information Haushaltsplanentwurf 2016 Information Haushaltsplanentwurf 2016 S. 3 Einführung S. 4 Wie hoch sind die laufenden Einnahmen und Ausgaben? S. 5 Wie viele Mittel stehen zur Finanzierung kommunaler Aufgaben

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G

H A U S H A L T S S A T Z U N G H A U S H A L T S S A T Z U N G der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0054-14 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 48 i. V. m. 47 Kommunalverfassung

Mehr

Empfehlung für Kontenrahmen für das doppische Rechnungswesen

Empfehlung für Kontenrahmen für das doppische Rechnungswesen Anlage 7 zum IMK-Beschluss vom 21.11.2003 Arbeitskreis III "Kommunale Angelegenheiten" der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder den 8./9. Oktober 2003 Empfehlung für Kontenrahmen

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 5 vom 18.03.2015

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 5 vom 18.03.2015 H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 5 vom 18.03.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2015 vom 26.02.2015 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt

Mehr

HAUSHALTSPLAN. für das Haushaltsjahr

HAUSHALTSPLAN. für das Haushaltsjahr HAUSHALTSPLAN für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung des Spital und Gutleuthausfonds Oberkirch für das Haushaltsjahr Der Stiftungsrat hat am 4.. aufgrund des Stiftungsgesetzes für BadenWürttemberg i. V.

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009 Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

1. Bundesprogramm und Programteil Komplementärfinanzierung

1. Bundesprogramm und Programteil Komplementärfinanzierung Anlage 4 zur Förderrichtlinie KIP Kommunen Die mit den geförderten Maßnahmen verbundenen finanzwirtschaftlichen Vorgänge sind auf dafür einzurichtende Konten zu buchen. Damit werden statistische Auswertungen

Mehr

ERÖFFNUNGSBILANZ 01.01.2009

ERÖFFNUNGSBILANZ 01.01.2009 ERÖFFNUNGSBILANZ 01.01.2009 Vortrag Finanzausschuss 12.05.2011 Leitung Fachdienst Finanzen Frau Simone Sepp Tel.-Nr.: 04182/298-160 email: s.sepp@tostedt.de Bilanz Grundsätzliches Der Rat der Gemeinde

Mehr

Wirtschaftsplan. des Regiebetriebs. Technische Dienste Cuxhaven

Wirtschaftsplan. des Regiebetriebs. Technische Dienste Cuxhaven W 1 Wirtschaftsplan des Regiebetriebs Technische Dienste Cuxhaven Wirtschaftsplan Technische Dienste Cuxhaven I. Erfolgsplan 2012-2016 2008 2009 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Ergebnis Ergebnis Ergebnis

Mehr

Verw.Hh. Verm.Hh. Gesamthaushalt 1. 6.921.102,23 1.421.308,58 8.342.410,81

Verw.Hh. Verm.Hh. Gesamthaushalt 1. 6.921.102,23 1.421.308,58 8.342.410,81 Gemäß 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 05.07.2010 die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Baindt mit nachstehenden Ergebnissen festgestellt: a)

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 14. Dezember 2015 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Marlow

Haushaltssatzung der Stadt Marlow Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0006-15 Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 4 vom 24.01.2014

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 4 vom 24.01.2014 H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 4 vom 24.01.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

Kommunale Finanzpolitik in der Stadt Leipzig. Dipl.-Vw./Dipl.-Kfm. Mario Hesse

Kommunale Finanzpolitik in der Stadt Leipzig. Dipl.-Vw./Dipl.-Kfm. Mario Hesse Kommunale Finanzpolitik in der Stadt Leipzig hesse@wifa.uni-leipzig.de Tel.: 0341 97 33 582 Leipzig, 1 Kommunen als Träger von Aufgaben zweistufiger Staatsaufbau bei dreistufiger Verwaltungsgliederung

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014 Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen

Mehr

Einbringung Haushaltsplan 2015 Haushaltsrede bzw. Haushaltsvortrag von Stadtkämmerer Tobias Weidemann

Einbringung Haushaltsplan 2015 Haushaltsrede bzw. Haushaltsvortrag von Stadtkämmerer Tobias Weidemann Haushaltsrede bzw. Haushaltsvortrag von Stadtkämmerer Tobias Weidemann -Große Kreisstadt Eppingen- 1 NKHR Neues kommunales Haushaltsrecht In Eppingen Umstellung auf das NKHR ab 2014 Ressourcenverbrauchskonzept

Mehr

Stadt Beverungen Jahresabschluss zum 31.12.2013 Anhang Lagebericht Inhaltsübersicht Bilanz zum 31.12.2013... 5-6 Ergebnisrechnung gesamt... 7 Finanzrechnung gesamt... 8 Veränderungen zum Haushaltsplan...

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Der Rechtssichtsbehörde der Stadt Radeberg, dem Landratsamt Bautzen, wurde am 28.02.2013 gemäß 76 Abs. 2 SächsGemO der vom Stadtrat am 27.02.2013 gefasste Beschluss zur Feststellung

Mehr

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Veröffentlichung: 14.07.2013 Inkrafttreten: 15.07.2013 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

ZOB Emmendingen. Galerie Merk. Museen im Markgrafenschloss JAHRESABSCHLUSS 2010. mit Rechenschaftsbericht

ZOB Emmendingen. Galerie Merk. Museen im Markgrafenschloss JAHRESABSCHLUSS 2010. mit Rechenschaftsbericht ZOB Emmendingen Galerie Merk Museen Markgrafenschloss JAHRESABSCHLUSS mit Rechenschaftsbericht Inhaltsverzeichnis Seite I. Kurzübersicht über den Jahresabschluss 4 II. Wichtige Baumaßnahmen / Investitionen

Mehr

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2012 Wirtschaftsprüfungs- und Treuhand - GmbH Steuerberatungsgesellschaft 5020, Kleßheimer Allee 47 Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2012... 1 Gewinn-

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014

Nichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014 Nichtamtliche Lesefassung Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

Ergebnishaushalt. Vorl. Ergebnisse 2013. Ansätze einschl. Nachträge 2014

Ergebnishaushalt. Vorl. Ergebnisse 2013. Ansätze einschl. Nachträge 2014 08.04. Ertrags- und Aufwandsarten (gemäß 2 Absatz 1 GemHVO-Doppik) Vorl. Ergebnishaushalt 1 2 3 4 5 6 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 24.073.485,77 24.690.000 25.595.900 25.595.900 25.595.900 25.595.900

Mehr

Haushaltsrede für das Jahr 2015

Haushaltsrede für das Jahr 2015 Haushaltsrede für das Jahr 2015 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, wir konnten seit dem Jahr 2012 unsere Haushaltsplanentwürfe immer ausgleichen bzw. einen kleinen Überschuss

Mehr

Stadt Hamm Beschlussvorlage der Verwaltung

Stadt Hamm Beschlussvorlage der Verwaltung Stadt Hamm Beschlussvorlage der Verwaltung Beschlussvorschriften Stadtamt Vorlage-Nr. 20, 22 0368/15 Datum 95 Abs. 3 GO NRW 06.03.2015 Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk Rat 24.03.2015

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015 Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 52 und 53 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der derzeit gültigen Fassung

Mehr

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans -

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans - Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Jahr... 1) vom... Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO)

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Runderlass des Innenministeriums vom 16. August 2007 - IV 305-163.101-1 - Die

Mehr

Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 1-2 0 1 5

Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 1-2 0 1 5 Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 1-2 0 1 5 Erläuterungen zur mittelfristigen Finanzplanung Dem beigefügten Finanzplan liegen folgende Annahmen zugrunde: a) Die Entwicklung der wichtigsten Ertrags- und

Mehr

Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren

Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

Volkshochschule Frankfurt am Main

Volkshochschule Frankfurt am Main Allgemeines: Aufgaben: Die Volkshochschule Frankfurt am Main ist eine Einrichtung des öffentlichen Bildungswesens. Ihre Tätigkeit ist eine Pflichtaufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Sie gewährleistet

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben

Mehr

Entwurf des Neuen Kommunalen Haushalts 2008 - Eckdaten -

Entwurf des Neuen Kommunalen Haushalts 2008 - Eckdaten - 1 Entwurf des Neuen Kommunalen Haushalts 2008 - Eckdaten - Einbringung in den Rat der Stadt am 20.09.2007 Ergebnisplanung 2007-2008 2 Entwicklung Gesamtergebnisplan 2007-2008 Veränderung Verbes s erung

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G der STADT HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 0 9 vom

H A U S H A L T S S A T Z U N G der STADT HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 0 9 vom H A U S H A L T S S A T Z U N G der STADT HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 0 9 vom Der Stadtrat hat auf Grund des 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.

Mehr

Die Stadt und ihr Haushaltsplan

Die Stadt und ihr Haushaltsplan Die Stadt und ihr Haushaltsplan Hier erfahren Sie allgemeines zur Doppik, zum Aufstellungsverfahren und die Kaufleute finden die Bilanz und eine vereinfachte Gewinn- und Verlustrechnung Der Nachtragshaushaltsplan

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. 1994, 153),

Mehr

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts-

Mehr

Haushaltssatzung des Landkreises Rostock für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung des Landkreises Rostock für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Beschluss Nr. 159 18/2014 der Sitzung des Kreistages vom 23.04.2014 Haushaltssatzung des Landkreises Rostock für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBI. S.

Mehr

Jahresabschluss 2012. des. Regionalverbandes Ruhr

Jahresabschluss 2012. des. Regionalverbandes Ruhr Jahresabschluss 2012 des Regionalverbandes Ruhr 2 3 Inhaltsverzeichnis Seite Bilanz zum 31. Dezember 2012 5 Ergebnisrechnung 2012 11 Teilergebnisrechnung 2012 Produktbereich 01 Innere Verwaltung 14 Teilergebnisrechnung

Mehr

Bilanz zum 31. Dezember 2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010 Bilanz zum 31. Dezember 2010 Innocence in Danger Deutsche Sektion e.v. AKTIVA PASSIVA VORJAHR VORJAHR Euro Euro Euro Euro Euro Euro A. Anlagevermögen A. Vereinsvermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Der Gemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz am 27.01.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung

Mehr

PANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 P A S S I V A

PANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 P A S S I V A PANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 A K T I V A P A S S I V A 31.12.2013 31.12.2012 A. ANLAGEVERMÖGEN I. Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.456,00

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Betreff: Haushaltssatzung 2011 BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Göhren für das Haushaltsjahr 2011 1.Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes

Mehr

Teilhaushalt 3700. Feuerwehr

Teilhaushalt 3700. Feuerwehr Teilhaushalt 3700 Feuerwehr THH 3700 Feuerwehr Haushaltsplan / Produktbereiche Produktgruppen: 11 Innere Verwaltung 1124-370 Gebäudemanagement, Technisches Immobilienmanagement Mietwohnungen in Feuerwehrhäusern

Mehr

Die Werte in der Spalte für das Haushaltsjahr 2008 entsprechen jedoch den im Gesamtergebnishaushalt

Die Werte in der Spalte für das Haushaltsjahr 2008 entsprechen jedoch den im Gesamtergebnishaushalt Erläuterungen zur mittelfristigen Finanzplanung Die Werte in der Spalte für das Haushaltsjahr 2008 sind nur bedingt für Vergleichszwecke geeignet, da sich durch das Buchführungsverfahren nach den Grundsätzen

Mehr

IStadt Wesseling. Haushaltsbuch 2010. Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com

IStadt Wesseling. Haushaltsbuch 2010. Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com IStadt Wesseling Haushaltsbuch 2010 Fach 2 Satzung wesseling kommarhein.com Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Anlage 5.2a Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Entwurf aufgestellt am 11.03.2008 Entwurf bestätigt am 11.03.2008 gem. 92 Abs.1 i.v.m. 95 Abs.3 GO NRW Czuka Geschäftsführer Müller Verbandsvorsteher Die Prüfung

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5

H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert

Mehr

2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Haushaltssatzung des LK Vorpommern-Greifswald für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Kreistages vom 17.02.2014 und mit

Mehr

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 - Altstadt -

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 - Altstadt - Veröffentlichung: 20.12.2013 Inkrafttreten: 21.12.2013 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 - Altstadt - Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss

Mehr

1 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt für das Haushaltsjahr 2015

1 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt für das Haushaltsjahr 2015 Veröffentlichung: 17.04.2015 Inkrafttreten: 18.04.2015 1 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Haushalts- und Deckungsvermerke

Haushalts- und Deckungsvermerke Haushalts- und Deckungsvermerke der Stadt Mühlheim am Main I. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß 100 HGO Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig,

Mehr

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft

Mehr

Überleitung von der Kameralistik zur Doppik

Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Arbeitskreise 2010: Oktober 2010 Sonderarbeitskreis Landkreise: Juni 2010 Arbeitskreise 2009: November 2009 Stand: 28.10.2010 Inhalt Rechtliche Regelungen 14

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße Jahrgang Nummer Datum 2015 14 21.04.2015 I N H A L T Öffentliche Bekanntmachung betr. Haushaltsplan und Haushaltssatzung des Zweckverbandes Paul-Moor-Schule für das Haushaltsjahr 2015 Seite 38-41 Öffentliche

Mehr

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und StarDSL AG, Hamburg Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die StarDSL AG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss

Mehr

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014 Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung

Mehr

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Muster 5a und 5b der Anlage 3 der VV zur GemHVO-Doppik und GemKVO-Doppik Behandlung bestimmter Sachverhalte im Rahmen der Ermittlung der Zusammensatzung und

Mehr

Jahresabschluss der Stadt Schwedt/Oder zum 31.12.2009

Jahresabschluss der Stadt Schwedt/Oder zum 31.12.2009 Jahresabschluss der Stadt Schwedt/Oder zum 31.12.2009 Vorlage öffentlich nichtöffentlich Vorlage-Nr.: 251/11 Der Bürgermeister zur Vorberatung an: Hauptschuss Finanzschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz Haushaltssatzung der Gemeinde Lancken-Granitz für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016

Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016 Haushaltssatzung der Universitäts und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016 Aufgrund der 45 if. Kommunalverfassung des Landes MecklenburgVorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft

Mehr

Verwaltungsvorschrift über die Muster zum Neuen Kommunalen Finanzwesen (VwV NKF-Muster):

Verwaltungsvorschrift über die Muster zum Neuen Kommunalen Finanzwesen (VwV NKF-Muster): Nr. 17/2009 Thüringer Staatsanzeiger Seite 715 Verwaltungsvorschrift über die Muster zum Neuen Kommunalen Finanzwesen (VwV NKF-Muster): 1. Gemäß 41 Abs. 3 Satz 2 ThürKDG werden die Muster zum Neuen Kommunalen

Mehr

Beleg. (für die Vermögensrechnung des Bundes) über die Ermittlung des Rechnungswertes einer behördeneigenen Kantine. zum 31.12.

Beleg. (für die Vermögensrechnung des Bundes) über die Ermittlung des Rechnungswertes einer behördeneigenen Kantine. zum 31.12. Muster: VR-KA Ansprechpartner/in: Rechnungslegende Stelle Telefonnummer: Faxnummer: Vermögensgruppe: 4 2 5 9 E-Mail-Adresse: Beleg (für die Vermögensrechnung des Bundes) über die Ermittlung des Rechnungswertes

Mehr

Seminarreihe : Der kommunale Jahresabschluss: Das Ziel im Blick

Seminarreihe : Der kommunale Jahresabschluss: Das Ziel im Blick Seminarreihe : Der kommunale Jahresabschluss: Das Ziel im Blick Spätestens zum 31. Dezember 2013 haben die sächsischen Kommunen ihren ersten Jahresabschluss nach doppischen Grundsätzen zu erstellen. Dabei

Mehr

Haushaltssatzung des Landkreises Nordwestmecklenburg für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltssatzung des Landkreises Nordwestmecklenburg für das Haushaltsjahr 2015 Haushaltssatzung des Landkreises Nordwestmecklenburg für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Kreistages vom 18.12.2014

Mehr

Karl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Karl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Sonderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5 für den Landkreis Teltow-Fläming 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5 Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Haushaltssatzung des Landkreises Teltow-Fläming für das Haushaltsjahr 2009...3 Bekanntmachungsanordnung...

Mehr

Finanzplan der Stadion GmbH

Finanzplan der Stadion GmbH Finanzplan der Stadion GmbH Plan Plan Ist 2004 2003 2002 Mittelbedarf Investitionen Immaterielle Vermögensgegenstände 0 0 0 Grundstücke 0 0 0 - davon Gebäude 0 0 0 Bauten auf fremden Grundstücken 300.000

Mehr