Anteil am Rentenbestand der Versichertenrenten. Westdeutschland Regelaltersrente 80% Altersrente für langjährig 61,3% 36,4% Altersrente für

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1 8 Rentenversicherung Lange konnten sich die Deutschen auf die staatliche Rentenkasse verlassen, die immer noch über 75 Prozent ihres Renteneinkommens deckt. Diese Sicherheit kann im Demografischen Wandel nicht aufrecht erhalten werden; das bestehende System wird in weiten Teilen der Bevölkerung als ungerecht empfunden. Betriebsrenten und die private Vorsorge gewinnen an Bedeutung. Die Ausgaben für die gesetzliche Rentenversicherung wuchsen kontinuierlich. Seit 1960 erhöhte sich der Beitragssatz um 5,5 Prozentpunkte auf nahezu 20 Prozent und die Zuschüsse des Staates nahmen stark zu; im Jahr 2005 betrugen sie 26 Prozent der Gesamtausgaben. Dennoch sank die relative Höhe der Rente im gleichen Zeitraum. Ohne einschneidende Reformen ist für die nächsten Jahrzehnte mit einer zunehmenden Erhöhung der Aufwendungen zu rechnen. Ein wichtiger Grund hierfür ist die Rentenbezugsdauer, die bei Männern um 5, bei Frauen um 9 Jahre stieg. Die beschlossene Heraufsetzung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre trägt der weiter zunehmenden Lebenserwartung Rechnung. Dem steht die Tatsache gegenüber, dass die Deutschen im Jahr 2005 mit durchschnittlich 63,2 Jahren statt mit den gesetzlich vorgesehenen 65 Jahren in die Altersrente eintraten. Das Erwerbsaustrittsalter betrug 2004 sogar nur 61,3 Jahre; dazwischen lagen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit. Viele Europäer treten noch viel früher aus dem Erwerbsleben aus, andere aber auch deutlich später. Die grundsätzlichen Anreize zur Frühverrentung bietet der Staat. Ein kaum zu überbietendes Beispiel eines entsprechenden Fehlanreizes ist das Modell der Altersteilzeit, dessen Kosten in den zehn Jahren seit seiner Einführung explodiert sind. Im Zuge weiterer Reformen wird sich die Zahl der Anspruchsberechtigten verändern und die Leistungshöhe sinken. Gleichzeitig sollen die Anreize für die private und betriebliche Altersvorsorge erhalten bzw. weitere neu geschaffen werden. Am Ende aller Überlegungen könnte aber auch die Einsicht stehen, dass es nur in einer Gesellschaft mit ausreichend vielen und vor allem gut ausgebildeten Kindern sichere Formen der Altersvorsorge geben kann. 91

2 8.1 Rentner in Deutschland: Viele Wege in den Ruhestand Die gegenwärtige Vielfalt an Rentenarten wird abnehmen. So können ab 1952 Geborene keine Altersrenten für Frauen und wegen Arbeitslosigkeit mehr beanspruchen; auch läuft das Gesetz für Altersrenten wegen Altersteilzeit Ende 2009 aus. Ihr gesamter Anteil am Rentenzugang betrug 2005 rund 31 Prozent. Anteil am Rentenzugang nach Rentenarten, ) 100% Anteil am Rentenbestand der Versichertenrenten 80% 60% 40% 20% 0% ) Bis 1992 nur Westdeutschland. RZ-Grafik / Datenquelle: Deutsche Rentenversicherung Bund; eigene Berechnungen: Kühntopf. Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für Frauen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Westdeutschland ,3% 48,7% Deutschland ,6% 6,6% 36,4% 0,5% 1,5% 8,9% 12,2% 16,9% 92

3 8.2 Früher Erwerbsaustritt in Deutschland: Teuer und häufig ungeplant Über 60 Prozent der Erwerbstätigen tritt früher aus dem Erwerbsleben aus als geplant und wird dafür durch großzügige Aufstockung ihrer Entgelte belohnt. 100% Zeitliche Differenz zwischen geplantem und realisiertem Erwerbsaustrittsalter, ,2% Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit für Altersteilzeit (in Mio. Euro) 1) ,0% 80% 60% 40% 20% 0% 26,1% 11,1% 21,7% 26,9% 1) Für Soll-Werte des Haushaltsplans der Bundesagentur für Arbeit. RZ-Grafik / Datenquelle: DZA, Bundesagentur für Arbeit. 2-4 Jahre später 1 Jahr später wie geplant 1 Jahr früher 2-5 Jahre früher 6 und mehr Jahre früher

4 8.3 Renteneintrittsalter und Lebensdauer Stephan Kühntopf und Thusnelda Tivig In vielen Ländern steigt die durchschnittliche Lebenserwartung stetig an. Die individuelle Lebenserwartung variiert jedoch stark mit dem sozialen Status und der persönlichen Lebensführung. Einige Studien stellen fest, dass die fernere Lebenserwartung mit dem Renteneintrittsalter schwankt. In der Regel wird eine höhere Sterblichkeit von Frührentnern ermittelt. Allerdings erfassen diese Studien meist nur wenige Fälle, sehr frühe Renteneintritte (häufig vor 60 Jahren) und nur die Sterblichkeit in den ersten Jahren nach dem Renteneintritt. Wohl zu recht wird dann vermutet, dass die geringere Lebenserwartung eigentlich mit dem schlechten Gesundheitszustand und nicht mit dem Renteneintritt an sich zusammenhängt. In einer Studie für Deutschland wurden nun mit Mikrodaten der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sterbebedingte Rentenwegfälle der Jahre untersucht. Es handelt sich dabei um Altersrenten von Personen, die mit Jahren in Rente gingen. Um den Einfluss der Gesundheit einzuschränken, wurde die verbleibende Lebensdauer nach dem 65. Lebensjahr, differenziert nach dem Renteneintrittsalter, analysiert. Vor ihrem 65. Lebensjahr Verstorbene blieben also unberücksichtigt. Die Verteilung des Renteneintrittsalters spiegelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Männer und Frauen wider. Die Voraussetzungen für einen frühen Renteneintritt waren beispielsweise für Frauen leichter zu erfüllen als für Männer. Die Daten zeigen ferner für Männer einen Zusammenhang zwischen dem Renteneintrittsal- Renteneintrittsalter nach Geschlecht ter und den Einkommensverhältnissen, gemessen an der Rentenhöhe. Zwei Drittel Renteneintrittsalter der Bezieher niedriger Renten waren mit Jahren in Rente gegangen, während Männer 20,8% 9,9% 7,0% 19,7% 6,7% 33,3% 2,6% sich weit über zwei Drittel jener mit hoher Rente für einen vorzeitigen Ruhestand ent- Frauen 44,2% 8,4% 4,5% 4,7% 2,9% 31,2% 4,0% schieden hatten. Den Vorruhestand muss RZ-Darstellung / Datenquelle: FDZ-RV - SUFRTBNRTWF93-04TDemo; eigene Berechnungen. man sich offenbar leisten können. 94

5 Verbunden mit dem Ergebnis vieler Studien, dass sich Höherverdienende im Durchschnitt einer besseren Gesundheit erfreuen, wäre zu erwarten gewesen, dass Frührentner eine höhere Lebenserwartung hatten. Genau das Gegenteil ist jedoch der Fall: Wer später in Rente gegangen war, hatte länger gelebt. Fernere Lebenserwartung mit 65 Jahren nach Renteneintrittsalter fernere Lebenserwartung mit 65 Jahren ,0 16,3 15, RZ-Grafik / Datenquelle: FDZ-RV - SUFRTBNRTWF93-04TDemo; eigene Berechnungen. Die fernere Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren steigt für Männer mit dem Renteneintrittsalter um bis zu 2,3 Jahre an, während sie für Frauen nahezu unabhängig vom Renteneintrittsalter ist. Der festgestellte Zusammenhang ist jedoch rein statistisch, er erlaubt keine Aussage zur Kausalität. Dennoch stellt sich natürlich die Frage, warum Frühverrentung das Mortalitätsrisiko erhöhen sollte. Eine Erklärung zielt auf die soziale Teilhabe ab, die für die hier betrachteten Männer (vor 1940 Geborene) zu einem großen Teil über die Einbindung in das Arbeitsleben stattfand. Interessant wird sein, ob die Unterschiede zwischen Frauen und Männern mit der Angleichung der Lebensverhältnisse verschwinden. Für diese Untersuchung ist es in Deutschland allerdings zu früh. Die Ergebnisse dieser Studie sind vor allem für Rentenkassen relevant, allen voran die gesetzliche. Die festgestellte differentielle Sterblichkeit kann zu Mehrkosten führen und empfiehlt eine Neuberechnung der Abschläge bei Frühverrentung. Quelle: Kühntopf/Tivig (2006). 17,8 17,4 17,4 17,6 63 Männer ,5 20,7 20,6 20,8 20,9 20,7 20, Frauen

6 8.4 Früher Erwerbsaustritt in Europa In keinem der angeführten europäischen Länder entspricht das durchschnittliche Erwerbsaustrittsalter dem Regelzugangsalter in die Rente. Die Abweichungen hiervon betragen bis zu sieben Jahren Durchschnittliches Erwerbsaustrittsalter, 2005 Männer Frauen Regelrenteneintrittsalter Frankr. Deutschl. 1) Belgien Niederl. Finnland Polen 1) Wert von ) Vorläufiger Wert. 3) Durchschnittsberechnung der OECD für die Jahre RZ-Grafik / Datenquelle: Eurostat, OECD. Portugal Griechenl. Großbrit.Schweden 2) USA 3) Japan 3) 96

7 8.5 Frauen beziehen oft mehrere Renten Rund 30% aller Rentnerinnen (d.h. über 3,5 Mio. Frauen) erhielten 2005 mehrere Renten. Sie verfügten damit im Durchschnitt über eine höhere Gesamtrente als die durchschnittliche Versichertenrente der Männer. Die restlichen 70% bezogen jedoch ein Renteneinkommen, das weit unter jenem der Männer lag. Rentenbestand nach Rentnergruppen 1) Durchschnittliche Rentenhöhe 2005 (in Euro) Rentenbestand in Mio ,1 0,1 5,9 0,3 0,1 7,3 0,4 0,1 7,9 2,9 1,9 5,5 3,3 3,5 1,8 1,4 6,3 6,7 Westdeutschland Ostdeutschland Mehrfachrenten Renten wegen Todes Versichertenrenten Versichertenrenten Männer Frauen Renten wegen Todes (Frauen) Männer Frauen ) Die Angaben zur Rentenversicherung (RV) umfassen die Arbeiter-, die Angestellten- und die Knappschaftliche RV. Ohne Waisenrenten, weil Geschlechtertrennung nicht möglich. RZ-Grafik / Datenquelle: Deutsche Rentenversicherung Bund. 97

8 8.6 Wege aus der Rentenlücke zwischen Männern und Frauen Anika Rasner Im deutschen Rentensystem können sich vor allem Erwerbstätige mit kontinuierlichen Versicherungsbiographien, überdurchschnittlichen Einkommen und Vollzeitstellen eine hohe Rente erarbeiten. Diese Erwerbszentriertheit führt dazu, dass Frauen über eine wesentlich geringere eigenständige Alterssicherung als Männer verfügen: Denn Frauen arbeiten öfter in Teilzeit oder in geringfügigen Beschäftigungen, nehmen häufiger Auszeiten zur Geburt und Erziehung von Kindern sowie zur Pflege von hilfsbedürftigen älteren Familienangehörigen oder ziehen sich nach der Familiengründung gänzlich aus dem Erwerbsleben zurück. Wie ließe sich die geschlechtsspezifische Rentenlücke in Deutschland reduzieren? Bieten sich beispielsweise Elemente des schweizerischen Rentensystems an, um die Alterssicherung von Frauen zu verbessern? Bei der staatlichen Rente in der Schweiz ist ein Rentensplitting für Ehepaare verpflichtend: Beiträge, während der gemeinsamen Ehezeit von beiden Partnern in die Rentenkasse eingezahlt, werden addiert und in gleich hohe Rentenanwartschaften aufgeteilt. Leben beide Ehepartner, erfolgt eine kostenneutrale Umverteilung der Rentenansprüche, meist vom Ehemann zur Ehefrau. An der Gesamtrente für den Haushalt des Ehepaars ändert sich nichts. Stirbt jedoch der Ehemann, wird das Bild komplizierter: Die Schweizerin kann wählen, ob sie ihre eigene Rente mit einem Witwenzuschlag von 20% oder aber 80% der Rente ihres verstorbenen Ehemannes bezieht. Auch Deutschland kennt seit 2002 das Modell des Rentensplittings. Es ist allerdings freiwillig und wird nur von wenigen Hochverdienerpaaren genutzt. Denn während Frauen mit zuvor mittlerem oder geringem Verdienst im Falle der Verwitwung zumeist Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente in voller Höhe haben, müssen gut verdienende Frauen in dieser Situation Kürzungen der Witwenrente hinnehmen. Die Studie simuliert Rentenansprüche unter deutschen und schweizerischen Rahmenbedingungen bei vier unterschiedlichen Biographietypen, die deutsche Frauen der Jahrgänge 1936 bis 1940 charakterisieren. Im Vergleich zu Frauen aus Ostdeutschland, bilden die westdeutschen Frauen eine heterogenere Gruppe, in der drei Biografieprofile hervorstechen: 98

9 (1) die familienorientierte Frau, die mit ihrem alleinverdienenden Ehemann eine konsequente Arbeitsteilung trifft und sich aus dem Erwerbsleben zurückzieht, (2) die hinzuverdienende Frau, die in geringem Maße zum Familieneinkommen beiträgt und (3) die erwerbsorientierte Frau westdeutschen Typs. Letztere ist durchgängig erwerbstätig, tauscht jedoch nach der Geburt des ersten Kindes ihre Vollzeit- gegen eine Teilzeitbeschäftigung ein, um dann, wenn die Kinder älter sind, wieder Vollzeit zu arbeiten. Für ostdeutsche Frauen ist ein Biografietyp prägend: (4) die erwerbstätige Frau ostdeutschen Typs, die überwiegend in Vollzeit beschäftigt ist. Monatlicher Rentenzahlbetrag (in Euro) ,95 357,45 RZ-Grafik. Quelle: Rasner (2006) ,72 Familienor. West 1.299,70 eigene Rente mit Witwenrente (D) eigene Rente mit Witwenzuschlag (CH) 80% der Rente des Ehemanns (CH) 586, ,72 Hinzuverd. West 1.627, , ,72 Erwerbsor. West 1.554, ,25 970,26 Erwerbsor. Ost Solange der Ehemann lebt, würde ein verpflichtendes Rentensplitting nach schweizerischem Vorbild die eigenständige Alterssicherung von Frauen in Deutschland deutlich erhöhen - da eine Umverteilung vom Ehemann zur Ehefrau erfolgte. Im Falle der Verwitwung zeigt sich jedoch, dass das System der Schweiz bei keinem der vier Biographietypen mit der großzügigen deutschen Hinterbliebenenrente mithalten kann (Abbildung). Angesichts der wachsenden Zahl unverheirateter Paare und alleinerziehender Mütter ist es allerdings fraglich, ob die Hinterbliebenenrente ein zeitgemäßes Mittel zur Gewährleistung der Alterssicherung von Frauen sein kann. Vielmehr wären Reformen am Arbeitsmarkt sinnvoll, die die Erwerbstätigkeit von Frauen fördern und damit ihre künftigen Rentenansprüche nachhaltig erhöhen können. 99

10 8.7 Drei Säulen der Altersvorsorge: Viel Wissen ist gefragt Die Bedeutung der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge für die Sicherung des Lebensstandards im Alter nimmt auch in Deutschland zu. Die Entscheidung für bestimmte Produkte erfordert viel Detailwissen über deren Ausgestaltung und Abgabenbelastung - und Hoffnung auf eine stabile Rechtslage. 1. Säule: Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) Pflichtsystem für Arbeitnehmer und abhängig Beschäftigte: - Deutsche Rentenversicherung Bund - Deutsche Rentenversicherung Regional - Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Pflichtsystem der Beamtenversorgung Pflichtsystem der Landwirte Berufständische Versorgungswerke (Versorgungssysteme für freie Berufe: Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte u.a.) Verbreitung 2004: Rund 86% der Bevölkerung sind auf verschiedenen Wegen in der GRV versichert. 2. Säule: Betriebliche Altersvorsorge (BAV) Betriebliche Altersversorgung in der Privatwirtschaft: - freiwillige Leistung vom Arbeitgeber - Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers mit Rechtsanspruch auf staatliche Riester-Förderung Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes durch im Tarifvertrag geregelte Vereinbarungen; Riester-Förderung möglich. Durchführungswege: - Direktzusage - Direktversicherung - Pensionskasse - Pensionsfond - Unterstützungskasse Verbreitung 2004: 51/30% Arbeitnehmer West/Ost; 44/34% Arbeitnehmerinnen West/Ost; 41% der Betriebe bot BAV an. 3. Säule: Private Altersvorsorge (PAV) Freiwillige Vorsorge - alle Formen privater Vermögensbildung: Erwerb von Immobilien, Aktien, langfristige Spar- und Lebensverversicherungsverträge u.a. Davon durch Zulagen oder teilweise Abgabenbefreiung staatlich gefördert: - Riester-Rente (Vorsorge in den Formen: Rentenversicherung, Bankoder Fondssparplan; nur für Nichtselbständige) - Rürup-Rente (Basisrente; Vorsorge in Form einer Versicherung; auch für Selbständige) Verbreitung 2006 (Anzahl Verträge): >8 Mio. Riestergefördert; Rürupgefördert. RZ-Darstellung / Datenquelle: Hubrich/Tivig (2006), Kortmann/Haghiri (2005), GDV. 100

11 8.8 Gesetzliche Rentenversicherung: Stabilität trotz längerer Bezugsdauer? Aufgrund der zunehmenden Lebenserwartung steigt die durchschnittliche Rentenbezugsdauer weiter an. Um einer Überbelastung der Beitragszahler entgegen zu wirken, wird bis 2020 ein stabiler Beitragssatz (20%) bei sukzessiver Reduzierung des gesetzlichen Rentenniveaus angestrebt. 55% 45% 35% 25% Entwicklung von GRV-Beitragssatz 1) und des Versorgungsniveaus für den Rentenzugang 2) Rentenniveau vor Steuern 4) (mit Riesterverträgen) Rentenniveau vor Steuern 4) (ohne Riesterverträge) Bruttorentenniveau 3) (ohne Riesterverträge) GRV-Beitragssatz (Prognose: mittlere Variante) Durchschnittliche Rentenbezugsdauer 5) (in Jahren) Frauen Männer 15% ) Ohne Knappschaft. 2) Vorausberechnung von 2005 bis 2020 nach mittlerer Variante des Rentenversicherungsberichtes ) Verhältnis von Bruttostandardrente zu durchschnittlichem Bruttoentgelt. 4) Wie 3), jedoch nach Sozialabgaben. 5) Versichertenrenten. Bis 1994 Westdeutschland. RZ-Grafik / Datenquelle: Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutscher Bundestag (2006); eigene Berechnungen: Hubrich

12 8.9 Pensionsverpflichtungen: Ein unternehmerischer Risikofaktor? Stefan Hubrich und Thusnelda Tivig Das größte Risiko der Betrieblichen Altersvorsorge (BAV) liegt in der Unternehmensinsolvenz. Das gilt sowohl für die Anwärter und Empfänger von Betriebsrenten als auch für die Unternehmen selbst. Für Erstere gibt es eine Reihe von Schutzbestimmungen. So ist es bei einigen Durchführungswegen der BAV Aufgabe des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSVaG), Anwärter auf und Empfänger von Betriebsrenten gegen das Risiko der Unternehmensinsolvenz zu schützen; andere Durchführungswege unterliegen (zusätzlich) der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen, die Anlagewillkür verhindert. Zunehmend stellt sich jedoch die Frage, ob die im Zuge des Demografischen Wandels anwachsenden Pensionsverpflichtungen nicht einen Risikofaktor für die Unternehmen selbst darstellen, der beispielsweise auch bei Übernahmen viel stärker zu berücksichtigen ist, als es bisher der Fall war. Das Risiko ergibt sich zum einen aus den Zahlungen an den PSVaG, zum anderen aus den gesetzlichen Auflagen an die Rentabilität der BAV. Bisher wurden die Leistungen des PSVaG über ein Umlageverfahren finanziert. Dabei zahlten die Unternehmen entsprechend der abzusichernden Schadenssumme einen bestimmten jährlichen Beitragssatz an den PSVaG. Die starken Schwankungen der jährlichen Beitragssätze ließen diese Zahlungen zu einem nahezu unkalkulierbaren Kostenfaktor für die Unternehmen werden. Angenommen, die Pensionsrückstellungen eines Unternehmens betrugen zum Ende eines Geschäftsjahres 10 Mio. Euro, so waren bei einem Beitragssatz von 1,2 (1996) Euro, bei einem Satz von 4,9 (2005) aber Euro Beitragszahlungen fällig, also gut viermal so viel. Darüber hinaus sammelten sich beim PSVaG Altlasten in Höhe von rund 2,2 Mrd. Euro an. Sie wurden dadurch verursacht, dass mit den Beitragszahlungen lediglich die laufenden Betriebsrentenauszahlungen, nicht aber die bestehenden Anwartschaften gedeckt waren. Um die Altlasten abzubauen, wird ein jährlicher Zusatzbeitrag von 0,58 für die nächsten 15 Jahre berechnet. Werden bei einer Unternehmensübernahme auch hohe Pensionsverpflichtungen übernommen, steigen die PSVaG-Beiträge entsprechend. 102

13 Als grundlegende Konsequenz wird der PSVaG nun stufenweise auf ein Kapitaldeckungsverfahren umgestellt. Ziel ist, die Beitragssätze zu stabilisieren und damit für die Unternehmen kalkulierbar zu machen. Damit hält jedoch das Kapitalmarktrisiko Einzug und es ist offen, welche mittelfristige Zusatzbelastungen daraus für die Unternehmen entstehen. Schadenssumme und Beiträge der zugesagten Leistungen 1) Schadenssumme (in Mio. Euro) ) Vorläufiger Wert für RZ-Grafik / Quelle: Hubrich/Tivig/Stubben (2007), PSVaG Ein weiteres Risiko resultiert aus der Verzinsungspflicht der Rücklagen, die Unternehmen zum Zwecke der Bedienung von BAV-Absprüchen bilden. Festgelegt wurde ein Rechnungszins von 6 Prozent - ohne Anbindung an den Kapitalmarkt. Dadurch fällt einerseits der Barwert der Rücklagen und damit die Steuerersparnis für die Unternehmen vergleichsweise gering aus; der Anreiz, eine BAV anzubieten, sinkt. Andererseits zwingt die hohe Verzinsung, die selten der realen Wirtschaftsleistung eines kleinen oder mittleren Unternehmens entspricht, zu risikofreudigerem Anlageverhalten, um die Differenz zu erwirtschaften. Erste Modellrechnungen verdeutlichen, dass der Zinseffekt mögliche Wirkungen des Demografischen Wandels bei weitem übertrifft Beiträge der zugesagten Leistungen (in Promille)

14 8.10 Gerechtigkeit des Rentensystems aus Sicht der Bevölkerung Immer mehr Menschen erkennen die Kernprobleme des Demografischen Wandels und sind der Meinung, das Rentensystem gehe zu Lasten der Jüngeren - gute Voraussetzungen, um Reformen durchzuführen. Das Rentensystem ist ungerecht gegenüber den Jüngeren 100% 80% 60% 40% 20% 0% Zustimmung 10% 20% 70% weder noch Altersgruppe Ablehnung Erhebung 2000 Erhebung % 25% 61% 23% 26% 51% 8% 15% 77% Repräsentative Erhebung, 2000 für n = und 2006 für n = befragte Personen. Rücklaufquote über 93% in beiden Jahren. RZ-Grafik / Datenquelle: Wegener/Schrenker (2007). 11% 15% 74% 19% 25% 56% Altersgruppe Folgen des Demografischen Wandels (Erhebung 2006) Dominanz der Alten Mangel an Arbeitskräften zu wenig Beitragszahler 0% 20% 40% 60% 80% 32% 45% 43% 43% 44% 51% 78% 86% 84% 104

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