Zwischenbericht Gedenkstätte Köpenicker Blutwoche durch gut sichtbare und lesbare Wegweiser kenntlich machen 0560/34/15, Drs.

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1 Bezirksverordnetenversammlung Berlin, den Treptow-Köpenick von Berlin MITTEILUNGEN DES VORSTEHERS der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin Nr. VII-53 A) ZUR KENNTNISNAHME 1. Zwischenberichte Zwischenbericht Gedenkstätte Köpenicker Blutwoche durch gut sichtbare und lesbare Wegweiser kenntlich machen 0560/34/15, Drs. VII/ Zwischenbericht Bedarfsplanung zur ärztlichen Versorgung 0719/41/15, Drs. VII/ Zwischenbericht Wohnbebauung auf dem Gelände des B-Planes 9-58 (Rathenau- Hallen) 0782/44/16, Drs. VII/1255 B) ZUR BESCHLUSSFASSUNG 2. Schlussberichte 2869 Schlussbericht Sondermittel für Industriesalon Schöneweide Forum für Industrie- Technik-Kultur e. V. (SM 1103) 1008/48/11, Drs. VI/ Schlussbericht Sondermittel für den Freundeskreis Brücke der Herzen (SM 1306) 0222/17/13, Drs. VII/ Schlussbericht Sondermittelantrag der RodewaldFoest Produktion GbR (SM 13-26) 0299/22/13, Drs. VII/ Schlussbericht Sondermittelantrag des Kunstfabrik e. V. (SM 13-32) 0342/24/13, Drs. VII/ Schlussbericht Sondermittel für Schlossplatztheater / Alte Möbelfabrik (SM 14-07) 0389/27/14, Drs. VII/ Schlussbericht Sondermittelantrag der Theatergruppe "Die Immergrünen" (SM 14-29) 0475/30/14, Drs. VII/ Schlussbericht Sondermittel für den Kungerkiezinitiative e. V. (SM 14-35) 0512/32/14, Drs. VII/ Schlussbericht Sondermittel für die DLRG Treptow-Köpenick (SM 15-20) 0614/37/15, Drs. VII/ Schlussbericht Sondermittel für den Verein FiPP e. V. (SM 15-33) 0645/38/15, Drs. VII/1081

2 Schlussbericht Radweg am Treptower Spreeufer 0736/42/15, Drs. VII/1160 C) ZUR INFORMATION 3. Schriftliche Beantwortung einer Mündlichen Anfrage aus der Sitzung der BVV vom Mündliche Anfrage Nr. VII/1012 der Frau BzV Antja Stantien Beantwortung des Bezirksamtes am Hospiz 4. Beantwortung Kleiner Anfragen 2880 Kleine Anfrage Nr. VII/0869 des Herrn BzV Alexander Freier vom Beantwortung des Bezirksamtes am Aufzug in der Schule an den Püttbergen 2881 Kleine Anfrage Nr. VII/0901 des Herrn BzV Lars Düsterhöft vom Beantwortung des Bezirksamtes am Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 2882 Kleine Anfrage Nr. VII/0941 des Herrn BzV Peter Groos vom Beantwortung des Bezirksamtes am Johannes-Bobrowski-Bibliothek 2883 Kleine Anfrage Nr. VII/0960 der Frau BzV Monika Belz vom Beantwortung des Bezirksamtes am Umstellung auf Software VOIS in Bürgerämtern 2884 Kleine Anfrage Nr. VII/0961 der Frau BzV Monika Belz vom Beantwortung des Bezirksamtes am Verkürztes Einarbeitungsmodell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerämter 2885 Kleine Anfrage Nr. VII/0962 der Frau BzV Monika Belz vom Beantwortung des Bezirksamtes am Einsatz von Dokumentenprüfgeräten im Bürger- und im Standesamt 2886 Kleine Anfrage Nr. VII/0963 des Herrn BzV Martin Hinz vom Beantwortung des Bezirksamtes am Leinenpflicht im Landschaftspark Johannisthal Adlershof 2887 Kleine Anfrage Nr. VII/0964 des Herrn BzV Martin Hinz vom Beantwortung des Bezirksamtes am Schutz der Natur bei Standorten von Wohncontainern 2888 Kleine Anfrage Nr. VII/0965 des Herrn BzV René Pönitz vom Beantwortung des Bezirksamtes am Bürgerbeteiligung beim Bohnsdorfer Kreisel (Nachfrage zur KA VII/0709) 2889 Kleine Anfrage Nr. VII/0966 der Frau BzV Marina Borkenhagen vom Beantwortung des Bezirksamtes am Weitere Nachfragen zum geplanten Lollapalooza-Festival im Gartendenkmal Treptower Park

3 Kleine Anfrage Nr. VII/0967 der Frau BzV Monika Belz vom Beantwortung des Bezirksamtes am Anlaufstelle für mögliche Gewaltopfer 2891 Kleine Anfrage Nr. VII/0968 des Herrn BzV Volker Schröder vom Beantwortung des Bezirksamtes am WLAN-Versorgung in Notunterkünften 2892 Kleine Anfrage Nr. VII/0969 der Frau BzV Antja Stantien vom Beantwortung des Bezirksamtes am Ehemalige Musikschule Friedrichshagener Straße 2893 Kleine Anfrage Nr. VII/0971 der Frau BzV Antja Stantien vom Beantwortung des Bezirksamtes am Gebäude Oberspreestraße Kleine Anfrage Nr. VII/0972 der Frau BzV Antja Stantien vom Beantwortung des Bezirksamtes am Bürgerhaus Altglienicke 2895 Kleine Anfrage Nr. VII/0973 des Herrn BzV Cornelius Engelmann-Strauß vom Beantwortung des Bezirksamtes am Denkmalschutz Richterstraße 11/12/13 II 2896 Kleine Anfrage Nr. VII/0975 der Frau BzV Antja Stantien vom Beantwortung des Bezirksamtes am Zur Fahrradinfrastruktur 2897 Kleine Anfrage Nr. VII/0976 der Frau BzV Heike Kappel vom Beantwortung des Bezirksamtes am Neu- und Alt-Adlershof 2898 Kleine Anfrage Nr. VII/0977 des Herrn BzV Tino Oestreich vom Beantwortung des Bezirksamtes am Defekte Brücke der Parkeisenbahn über die Rohrlake 2899 Kleine Anfrage Nr. VII/0979 der Frau BzV Gabriele Schmitz vom Beantwortung des Bezirksamtes am Einbindung Kietzgrabensteg in Rad- und Fußwegrouten 2900 Kleine Anfrage Nr. VII/0980 der Frau BzV Gabriele Schmitz vom Beantwortung des Bezirksamtes am Umleitung Buntzelstraße bedingt durch den Bau eines Fußgängerüberweges 2901 Kleine Anfrage Nr. VII/0985 des Herrn BzV Johann Eberlein vom Beantwortung des Bezirksamtes am Stand Erarbeitung der Prioritätenliste zur Schaffung barrierefreier Schulen 2902 Kleine Anfrage Nr. VII/0987 des Herrn BzV Jacob Zellmer vom Beantwortung des Bezirksamtes am Soziale Erhaltungsverordnung für das Gebiet Alt-Treptow

4 Fehlende Beantwortung Kleiner Anfragen gemäß 28 (2) GO der BVV Offene Ausschussprotokolle der VII. Wahlperiode Erledigung der nach 19 (4) GO der BVV zur Beratung überwiesenen Vorlagen zur Kenntnisnahme 8. Beschlüsse der BVV Treptow-Köpenick vom Beschluss Nr. 0784/45/16 entsprechend Drs. VII/1269 Abberufung eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses 2907 Beschluss Nr. 0785/45/16 entsprechend Drs. VII/1276 Vorzeitige Beendigung des Amtes eines Bürgerdeputierten im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit 2908 Beschluss Nr. 0786/45/16 entsprechend Drs. VII/1261 Sondermittel für Frau Benedix-Ulrich, Herrn Prof. Dr. Engel und Herrn Petschulat (SM 16-13) 2909 Beschluss Nr. 0787/45/16 entsprechend Drs. VII/1299 Sondermittel für den Verein Kunst, Kultur und Kreativität in Berlin e. V. (SM 16-16) 2910 Beschluss Nr. 0788/45/16 entsprechend Drs. VII/1300 Sondermittel für den Freundeskreis Waldkapelle (SM 16-18) 2911 Beschluss Nr. 0789/45/16 entsprechend Drs. VII/1301 Sondermittel für den Verein zur Förderung der Müggelheimer Grundschule e. V. (SM 16-20) 2912 Beschluss Nr. 0790/45/16 entsprechend Drs. VII/1229 Sondermittel für den Verein Das fünfte Rad e. V. (SM 16-06) 2913 Beschluss Nr. 0791/45/16 entsprechend Drs. VII/1303 Sondermittel für den Verein Kunstfabrik e. V. (SM 16-19) 2914 Beschluss Nr. 0792/45/16 entsprechend Drs. VII/1304 Sondermittel für das MORPHTHEATER (SM 16-24) 2915 Beschluss Nr. 0793/45/16 entsprechend Drs. VII/1305 Sondermittel für den Verein Forschungsgruppe Meilensteine e. V. (SM 16-25) 2916 Beschluss Nr. 0794/45/16 entsprechend Drs. VII/1306 Sondermittel für den Verein Interessengemeinschaft Dörpfeldstraße e. V. (SM 16-26) 2917 Beschluss Nr. 0795/45/16 entsprechend Drs. VII/1308 Sondermittel für die SHG "Multiple Sklerose" (SM 16-28) 2918 Beschluss Nr. 0796/45/16 entsprechend Drs. VII/1309 Sondermittel für den Ortsverein Schmöckwitz e. V. (SM 16-29) 2919 Beschluss Nr. 0797/45/16 entsprechend Drs. VII/1310 Sondermittel für Herrn Robert Scheu (SM 16-30) 2920 Beschluss Nr. 0798/45/16 entsprechend Drs. VII/1185 Buslinie 164- Verstärkung der Abfahrtzeiten

5 Beschluss Nr. 0799/45/16 entsprechend Drs. VII/1210 Anwohnerversammlung zum geplanten Neubau eines Verbrauchermarktes in der Mahlsdorfer Straße 34-38a 2922 Beschluss Nr. 0800/45/16 entsprechend Drs. VII/1215 Verkehrssicherheit in der Kiefholzstraße (2) 2923 Beschluss Nr. 0801/45/16 entsprechend Drs. VII/1237 Bebauungsplan Funkwerk 2924 Beschluss Nr. 0802/45/16 entsprechend Drs. VII/1241 Bevölkerungsentwicklung bei StEP Verkehr berücksichtigen 2925 Beschluss Nr. 0803/45/16 entsprechend Drs. VII/1243 Ausstellungen im Rathaus Treptow 2926 Beschluss Nr. 0804/45/16 entsprechend Drs. VII/1244 Sicherstellung der Linie 160 in der Porzer Straße 2927 Beschluss Nr. 0805/45/16 entsprechend Drs. VII/1246 Behindertengerechter Umbau der Kreuzung Baumschulenstraße / Kiefholzstraße 2928 Beschluss Nr. 0806/45/16 entsprechend Drs. VII/1247 Schutzstreifen Fürstenwalder Damm 2929 Beschluss Nr. 0807/45/16 entsprechend Drs. VII/1181 Arbeitsfähigkeit der Bezirksverordneten in der BVV sicherstellen 2930 Beschluss Nr. 0808/45/16 entsprechend Drs. VII/1278 Barrierefreiheit in Einrichtungen der Jugendhilfe und Jugendarbeit 2931 Beschluss Nr. 0809/45/16 entsprechend Drs. VII/1270 Bebauungsplanentwurf XVI-81 ("Dämeritzsee") im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Rahnsdorf - Ergebnis der Abwägung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß 4a Abs. 3 BauGB 2932 Beschluss Nr. 0810/45/16 entsprechend Drs. VII/1213 Schulstation in der Bouché-Grundschule über das Jahr 2016 hinaus sichern 2933 Beschluss Nr. 0811/45/16 entsprechend Drs. VII/1268 Wahl einer Bürgerdeputierten für den Jugendhilfeausschuss 2934 Beschluss Nr. 0812/45/16 entsprechend Drs. VII/1298 Wahl einer Bürgerdeputierten für den Ausschuss für Weiterbildung und Kultur 2935 Beschluss Nr. 0813/45/16 entsprechend Drs. VII/1267 Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet "Alt-Treptow" im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin 2936 Beschluss Nr. 0814/45/16 entsprechend Drs. VII/1302 Sondermittel für den Verein Mengerzeile e. V. (SM 16-23) 2937 Beschluss Nr. 0815/45/16 entsprechend Drs. VII/1307 Sondermittel für den Kulturhistorischen Verein Friedrichshagen e. V. (SM 16-27)

6 Beschluss Nr. 0816/45/16 entsprechend Drs. VII/1209 Urban Gardening am Kaisersteg 2939 Beschluss Nr. 0817/45/16 entsprechend Drs. VII/1236 Fachbereich Museum personell stärken 2940 Beschluss Nr. 0818/45/16 entsprechend Drs. VII/1242 Geschwindigkeitskontrollen durch das Bezirksamt 2941 Beschluss Nr. 0819/45/16 entsprechend Drs. VII/1250 Tempo-30-Zone für Bruno-Bürgel-Weg in ganzer Länge 2942 Beschluss Nr. 0820/45/16 entsprechend Drs. VII/1277 Schulhofnutzung für Kinder und Jugendliche der Notunterkunft Glienicker Straße Verschiedenes - Zurückgezogene Drucksachen Wolfgang Knack stv. Bezirksverordnetenvorsteher

7 Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abt. Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport Bezirksstadtrat y Bezirksverordnetenversammlung Vorsteher Herrn Groos 1. Zwischenbericht v V r J4. ~:..,a.~-. p/.&:~.;c/? Beschluss-Nr. 0560/34/15 (Drs.-Nr. Vll/0911) der Sitzung der BW vom Betr.: Gedenkstätte Köpenicker Blutwoche durch gut sichtbare und lesbare Wegweiser kenntlich machen ln der o. g. Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird ersucht, mit gut sichtbaren und lesbaren Wegweisern an den zentralen Zufahrtsstraßen auf den Standort der Gedenkstätte Köpenicker Blutwoche aufmerksam zu machen. Die Schilder sollen an der Ecke Friedrichshagener Straße/Puchanstraße, an der Ecke Seelenbinderstraße/Puchanstraße und an weiteren sinnvollen Orten aufgestellt werden. Zu dem o. g. Beschluss ergeht folgender Zwischenbericht Zur Sichtbarmachunq des Weges vom S-Bahnhof Köpenick bis zum Eingang der Gedenkstätte Köpenicker Blutwoche in der Puchanstraße ist die Aufstellung von Pfeilern mit blauen Hinweisschildern, analog des bereits bekannten Leitsystems in der Altstadt Köpenick, geplant. Die Einholung der dazu erforderlichen Genehmigungen des Stadtplanungsamtes und der Unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirksamtes befindet sich in Vorbereitung.

8 Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B -H / vom 8. Februar 2016 für die Bearbeitung dieses Beschlusses: Anzahl der entspricht aufgewendeten in Arbeitsstunden Ein/e Beamtin/ein weiterer Beamter des Mittleren Dienstes 1,5 83,94 oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r sowie eine weitere Beamtin/ein weiterer Beamter des Mittleren Dienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r sowie eine weitere Beamtin/ein weiterer Beamter des Mittleren Dienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r ggf. weitere Dazu kommen Kosten bei WK AL und WK ZD in Höhe von 33,14 damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhevon Dazu kommen Kosten bei BzBm, Büro BzBm, Büro BW in Höhe von Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 27, mittlerer Dienst: gehobener Dienst: höherer Dienst: 44,08 55,96 77,80

9 n r, f.,, /{)\)/ Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abteilung Arbeit, Soziales und Gesundheit Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat c(.2o16 Vorsteher der BW Herrn Groos,/ 1. Zwischenbericht Beschluss Nr. 0719/41/15- Drs. Nr.: Vll/1113- der 41. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick am Bedarfsplanung zur ärztlichen Versorgung ln der o.g. Sitzung der BVV Treptow-Köpenick wurde folgender Beschluss gefasst: Dem Bezirksamt wird empfohlen, gegenüber den zuständigen Stellen auf die zu erwartende demografische Entwicklung sowie auf die bereits unzureichende Versorgung mit Haus- und Fachärzten in Treptow-Köpenick mit dem Ziel hinzuweisen, dass im Rahmen der beschlossenen neuen Bedarfsplanung zur ärztlichen Versorgung für Treptow-Köpenick langfristig und dauerhaft Verbesserungen erreicht werden. Zu o.g. Beschluss ergeht folgender Zwischenbericht Da die Daten nach dem Versorgungsstärkungsgesetz dem Bezirksamt Treptow Köpenick noch nicht vorliegen, hat der Bezirksstadtrat für Arbeit, Soziales und Gesundheit am der "Expertenrunde zur Absicherung der haus- und fachärztlichen Versorgung im Bezirk Treptow-Köpenick" einen Vorschlag zur Einrichtung einer "Kontaktbörse zur Absicherung der haus- und fachärztlichen Versorgung im Bezirk Treptow-Köpenick "unterbreitet (Anlage). Die Expertenrunde hat dem zugestimmt und um Umsetzung gebeten.

10 Ausweisung' der Verwaltungskosten auf Basis des aktuellen Schreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B-H / vom : Folgende Aufwendungen haben sich bei der Erstellung des Zwischenberichtes ergeben: Verwaltungsaufwand beteiligte Errechneter Stundensatz Aufgewendete für Beschäftigte Aufwand Zeit/Minuten Mittleren Dienst 0 44,08 0 0,00 Gehobenen Dienst 0 55,96 0 0,00 Höheren Dienst 1 77, ,90 ArbSozGesDezjVorzimmer 33,06 Gesamtkosten Fachabteilung:, 71,96 BzBm Büro BzBm Büro BVV 27,21 Verwaltungskosten insgesamt: 99,17 Wir bitten, diesen Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. ~p,j~ Oliver Igel Bezirksbürgermeister ) Gernot Klemm Stellv. Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat für Arbeit, Soziales und Gesundheit

11 Anlage Gernot Klemm Stand: Vorschlag zur Einrichtung einer Kontaktbörse zur Absicherung der haus- und fachärztlichen Versorgung im Bezirk Treptow-Köpenick ln kontinuierlicher Fortsetzung der Arbeit am Gesundheitsziel "Gesund alt werden in Treptow- Köpenick" und in Umsetzung der Aussagen des Demografiekonzeptes Treptow-Köpenick zur Absicherung der medizinischen Grundversorgung sollen die Aktivitäten zur Sicherung der haus- und fachärztlichen Versorgung durch eine "Kontaktstelle/börse" weitergeführt werden. Diese Kontaktbörse soll unter Leitung des Bezirksstadtrates für Arbeit, Soziales und Gesundheit installiert werden. Ihre Arbeit tangiert nicht den Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, sondern sie soll dazu dienen, potentielle interessierte Ärzte zu unterstützen, ihnen Informationen über den Bezirk liefern und als Vermittler zu Dritten (lmmobilienunternehmen, Hausarztakademie, Bürgervereinen, Bezirksamt) fungieren. ln diesem Sinne kann die Kontaktbörse grundsätzlich nur im Vorfeld von Entscheidungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), d.h. vor Ausschreibung und vor der Genehmigung von Umzügen von Arztsitzen durch die KV tätig werden. Adressaten der Kontaktbörse: 1. Die Kontaktbörse ist Ansprechpartnerin von Ärzten, die erwägen bzw. dafür gewonnen werden, sich in Treptow-Köpenick niederzulassen zu wollen. Ansprechbar erscheinen hier Arzte, die im Rahmen ihrer Ausbildung in Ausbildungspraxen in Treptow-Köpenick tätig sind; sowie Ärzte in Kliniken, die eine Niederlassung in Treptow-Köpenick erwägen oder dafür gewonnen werden können. 2. Die Kontaktbörse ist Ansprechpartnerin von niedergelassenen Ärzten.in Treptow-Köpenick, die in absehbarer Zeit ihre Praxen aufgeben wollen/müssen und bisher keine geeignete Nachfolge gefunden haben. 3. Die Kontaktbörse ist Ansprechpartnerin von Ärzten, die einen Praxisumzug nach Treptow-Köpenick erwägen oder dafür gewonnen werden können; sowie für Ärzte, die eine neue Niederlassung in Treptow-Köpenick erwägen oder dafür gewonnen werden können. Ziele der Arbeit der Kontaktbörse: 1. Durch die Arbeit der Kontaktbörse sollen Ärzte dafür gewonnen werden, sich in Treptow-Köpenick niederzulassen. Sie soll über die Grenzen von Treptow Köpenick hinaus für eine Niederlassung im Bezirk wirken. Sie organisiert, dass niederlassungswillige Ärzte im Rahmen der vorhandenen Netzwerkstrukturen der Expertenrunde zur ärztlichen Versorgung in Treptow-Köpenick unterstützt werden. 2. Die Kontaktbörse soll weit im Vorfeld von Entscheidungen niedergelassene Ärzte, die ihre Praxis aufgeben wollen/müssen und keine 9eeignete Nachfolge im Auge haben, mit ihr bekannten niederlassungswilligen Arzten zusammenbringen.

12 zusammenbringen. 3. Die Kontaktbörse soll Ärzte, die im Rahmen der von der KV gesetzten engen Grenzen eine Niederlassung in oder einen Praxisumzug nach Treptow Köpenick planen, bei der Suche nach geeigneten Praxisräumen unterstützen. Hierfür sollen insbesondere die Möglichkeiten des Bezirksamtes- namentlich die Kontakte zu Wohnungsbaugesellschaften und Bauinvestorenvorhabenscharf genutzt werden. Zur Unabhängigkeit verpflichtet, Geschäftsführung Die Kontaktbörse muss unabhängig arbeiten und ist allein gegenüber der/m Bezirksstadträtin/rat rechenschaftspflichtig. Kenntnisse über die bezirkliehe Situation und die ärztliche Versorgungslandschaft müssen bei den für die Kontaktbörse Tätigen vorhanden sein. Bei ihrer Arbeit ist unbedingte Vertraulichkeit nach allen Seiten zu wahren. Dementsprechend müssen die für die Kontaktbörse Tätigen zur Verschwiegenheit verpflichtet werden und zudem vom zuständigen Bezirksamtsmitglied unterstützt werden (verbindlicher Vertrag; Honorar bzw. Aufwandsentschädigung; Unterstützung der Arbeit durch die QPK; Sicherung von Arbeitsmöglichkeiten wie Büronutzung, Telefon, Unkostenerstattungen). Beauftragte/r für die ärztliche Versorgung Treptow-Köpenick Zwei mögliche Organisationstrukturen der Kontaktbörse: 1. Benennung einer/eines ehrenamtlich Beauftragten für die ärztliche Versorgung durch die/den zuständigen Bezirksstadträtin/rat. 2. Wahl einer/eines ehrenamtlich Beauftragten für die ärztliche Versorgung durch die Bezirksverordnetenversammlung.

13 Bl;lzirksamt Treptow-Köpenick Abt. Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt Vorsteher der BW Herrn Groos 1. Zwischenbericht Beschluss-Nr. 0782/44/16 (Drs.Nr.: Vll/1255) der 44. (ordentlichen) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick am Betr.: Wohnbebauung auf dem Gelände des 8-Pians 9-58 (Rathenau-Hallen) ln der o.g. Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Entwicklung des Bebauungsplanes 9-58 den Fokus auf die Sicherung und Entwicklung von gewerblichen Nutzungen sowie die Sicherung und qualifizierte Weiterentwicklung des Industriedenkmal-Ensembles zu legen. Primäres Ziel der städtebaulichen Entwicklung soll die Stärkung von Kreativwirtschaft, Kunst, Kultur, Dienstleistung, sowie Wissenschaft und Forschung (inklusive eines Kongresszentrums) sein: Der sich aus der Nutzung ergebende Bedarf an Flächen für Stellplätze für Kfz und Fahrräder ist innerhalb des B-Piangebietes zu realisieren. Sonstige Nutzungen- insbesondere Wohnnutzung -sollen nur ausgewiesen Werden, wenn sie der übergeordneten Entwicklung nicht entgegenstehen, dil;lse gefährden oder einschränken. Die Wohn- und Gewerbeflächen sind deutlich räumlich voneinander abzugrenzen. Die BW erwartet- bei Beibehaltung der Unterordnung von Wohnungsbau unter die oben genannten Prioritäten -dass ein Anteil der vorgesehenen Wohnungen von 25% im niedrigen Preissegment bis max. 6,50 I qm realisiert wird. Im Rahmen der Bauplanung ist im städtebaulichen Vertrag eine Bauabfolge festzuschreiben, die eine vorrangige Sanierung des bestehenden Denkmals gewährleistet und nachlaufenden Wohnungsbau beinhaltet. Für die Denkmalsanierung ist ein denkmalpflegerisches Fachgutachten Voraussetzung; hierfür sind entsprechende Fördermittel zu nutzen. Die öffentliche Zugänglichkeil des Geländes und des Uferweges sowie der Sichtachsen von der Wasserseite auf das Industriedenkmal sind zu sichern und zu entwickeln. Der Uferweg soll vor den Gebäuden entlanggeführt werden und der vorhandene Baumbestand ist zu erhalten. in diesem Zuge erwartet die BW die Überprüfung von Größe und Anordnung der derzeit für den Bereich in Wassernähe vorgeschlagenen Baukörper, insbesondere des Baukörpers 59a, um eine Art Platzcharakter mit Aufenthaltsqualität für das Quartier und für die Öffentlichkeit am Ufer zu schaffen und den Blick in das Industrieensemble von der Spree aus weiterhin zu gewährleisten. Neben den Festlegungen im B-Pianverfahren erwartet die BW, dass die Arbeitsmöglichkeiten für die dort bereits ansässigen Künstler/innen und Unternehmen zu in der freien Kunstund Kulturszene lokal üblichen Konditionen vertraglich langfristig gesichert werden. Diese Flächen sind entsprechend dem heutigen Stand -bei mindestens gleichbleibendem Anteil an der Gesamtfläche-für Ateliers festzuschreiben bzw. über eine Sondergebietsnutzung Kultur zu sichern.

14 Zu dem o.g. Beschluss ergeht folgender 1. Zwischenbericht Durch das Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neuordnung und Reaktivierung des Geländes der Rathenau-Hallen geschaffen werden. Entsprechend 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Sicherung und Entwicklung von gewerblichen Nutzungen, die Stärkung von Kreativwirtschaft, Kunst, Kultur, Dienstleistung sowie Wissenschaft und Forschung (inklusive eines Kongresszentrums), sind Bestandteil der Bearbeitung des B-Pians Das Stadtentwicklungsamt prüft in Abstimmung mit dem Vorhabenträger, die Nutzung bestehender Atelier" häuserüber die Festsetzung z.b. eines Sondergebiets Kunst und Kultur zu sichern. Im Bebauungsplanverfahren ist eine konkrete Formulierung der Zweckbestimmung des Sondergebiets erforderlich. Eine solche Festsetzung darf nur getroffen werden, sofern sie sich städtebaulich begründen lässt. Auch die Regelung der Abdeckung des Bedarfs an Flächen für Stellplätze für Kfz sind Bestandteil des Bebauungsplans. Zwar besteht im Land Berlin keine Stellplatzpflicht Das Bebauungsplanverfahren unterliegt jedoch dem Konfliktbewältigungsgebot, unter das auch verkehrsplanerische Belange zu zählen sind. Gemäß aktuellem FNP Berlin mit der Darstellung als gemischte Baufläche M2 für das Plangebiet besteht das städtebauliche Entwicklungsziel eines gemischten Quartiers am Standort. Planungsziel ist daher die Gestaltung eines ganztägig belebten und gemischten Quartieres unter Ausnutzung seiner stadträumlichen Lage an der Spree, in einem für den MIV und ÖPNV gut erschlossenen Stadtraum. Die Größe des Standortes mit ca. 8 ha sowie die unterschiedlichen städtebaulichen Grenzen des Plangebietes mit ihren jeweiligen stadträumlichen Qualitäten (Edison-!Wilhelminenhofstraße als baulich gefasste Kante und Spree als landschaftlich geprägte Grenze) eröffnen Stadtplanerische Möglichkeiten zur Festsetzung der unterschiedliche Nutzungsarten (Gewerbe, Sondergebiet, Mischgebiet und Fläche mit Umgrenzung mit Pflanzpindung zur Gestaltung des Spreeuferweges). Der mit den Mischgebieten geplante zulässige Anteil an Wohnen ist gegenüber der im aktuellen Bebauungsplanentwurf geplanten gewerblichen Nutzung deutlich' untergeordnet. Die in den Mischgebieten gem. 6 BauNVO möglichen Wohnnutzungen besitzen einen geringeren Schutzanspruch als z.b. in Allgemeinen Wohngebieten nach 4 BauNVO. Im weiteren Verfahren wird die angestrebte Begrenzung des Wohnanteils sowohl im Hinblick auf Konfliktvermeidung als auch zur Fixierung des abgestimmten Nutzungs-/ Strukturkonzeptes entsprechend konkretisiert werden. Mögliche immissionsschutzrechtliche Konflikte zwischen der künftigen Wohn-und gewerblichen Nutzung werden durch das Bebauungsplanverfahren und differenzierte Festsetzungen ausgeschlossen (Konfliktbewältigungsgebot). Auf dem Gelände der ehemaligen Rathenauhallen ist es bereits heute rechtlich unzulässig ist, im 24- Stunden- Betrieb Emissionen zu verursachen, die mit der nördlich angrenzenden Wohnbebauung jenseits der Wilhelminenhofstraße unverträglich wären. Diese bestehende Nachbarschaft gibt auch den Maßstab der künftig möglichen Durchmischung vor. Bezogen auf die planungsrechtlich möglichen Wohnanteile des Vorhabens ist das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung anzuwenden. Das Berliner Modell soll grundsätzlich bei allen Wohnungsbauvorhaben angewendet werden, für deren Genehmigungsfähigkeit die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans erforderlich ist. Im Rahmen der Angemessenheil ist die Übernahme von Kosten für die durch das Projekt ausgelösten Bedarfe an Kindertageseinrichtungen und Grundschulplätzen zu vereinbaren. Darüber hinaus soll ein Anteil von 25% der Wohneinheiten als förderfähiger Wohnraum m'it Mietpreis- und Belegungsbindung errichtet werden. Die r~chtsgültigen Vorschriften des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung werden in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Eigentümer und dem Bezirk Treptow- Köpenick~vereinbart.

15 Festsetzungen zur zeitlichen bzw. prioritären Umsetzung von Nutzungsarten können nicht in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Es ist zu prüfen, inwieweit Regelungen zurzeitlichen Umsetzung von Festsetzungen des Bebauungsplanes in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen werden können, der zwischen dem Eigentümer und dem Bezirk Treptow- Köpenick geschlossen werden soll. Auch Maßnahmen zur Denkmalsanierung werden Inhalt des städtebaulichen Vertrages sein. Es ist im Bezirksamt Treptow-Köpenick geübte Praxis, im städtebaulichen bzw. denkmalrechtlichen Vertrag folgende Punkte zu regeln: Sanierungsverpflichtung des Denkmals auf der Basis eines denkmalpflegerischen Gesamtkonzepts/ Denkmalpflegeplans inkl. Zeit- und Maßnahmenplan zeitlich gestaffeltes Baurecht in Abhängigkeit vom Sanierungsfortschritt Dokumentationspflichten Sicherungsinstrumente Die öffentliche Zugänglichkeil des Geländes und des Uferweges und die Führung des Uferweges vor den Gebäuden an der Spree ist bereits Inhalt des B-Pianvorentwurfes. Innerhalb des Verfahrens ist zu klären, wie die Forderungen der Überprüfung von Größe und Anordnung von geplanten Baukörpern in Wassernähe zur Sicherung und Entwicklung von Sichtachsen von der Wasserseite auf das lndustriedenkmal, die Schaffung eines Platzcharakters mit Aufenthaltsqualität für das Quartier und für die Öffentlichkeit am Ufer sowie der Erhalt des vorhandenen Baumbestandes unter Beachtung des 1 Abs. 7 BauGB umgesetzt werden können. Arbeitsmöglichkeiten für bereits ansässige Künstler/innen und Unternehmen der freien Kunst- und Kulturszene sind nach der Art der Nutzung als gewerblich einzustufen und somit im Gewerbegebiet und mehrheitlich im Mischgebiet zulässig, die Ausweisung einer Sandergebietsnutzung Kultur wird geprüft. Eine Umsetzung der Erwartung der BW, dass die Arbeitsmöglichkeiten für die dort bereits ansässigen Künstler/innen und Unternehmen zu in der freien Kunst- und Kulturszene lokal üblichen Konditionen vertraglich langfristig gesichert werden, kann im Bebauungsplanverfahren nicht geregelt werden. Das Bebauungsplanverfahren hat keinen Einfluss auf bestehende Mietvertragsverhältnisse. Alle Unternehmen vor Ort, die eine Baugenehmigung haben, haben Bestandsschutz und werden durch den Bebauungsplan nicht in Frage gestellt. Das Baurecht ist stets grundstücksbezogen und nicht an einen bestimmten Eigentümer gebunden. Das Bezirksamt wird beim Vorliegen eines neuen Sachslandes erneut berichten. o~'f:j 7yr Bezirksbürgermeister /< u~:~ Bezirksstadtrat für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt Erfassunq Personal- und Sachkosten für die Bearbeitung und Umsetzunq von Drucksachen derbw

16 "Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B -H / vom 8. Februar 2016: Zur Erstellung dieses/er: Zwischenberichtes Drs. Nr. Vll/1255. haben Beamtinnen/Beamte bzw vergleichbare/r Beschäftiqte/r mittleren Dienst I qehobenen Dienst höherer Dienst notw,endige Sachkosten als Folgekosten (z. B. Bestellung Ma- 1 terial, Beauftragung Gutachten,...) aufgewendet und damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkos.ten in Höhe von: Dazu kommen Kosten beim BzBm, Büro BW in Höhe von: Arbeits- Anzahl stunden 0 0,00 4 8,00 2 2,00.--.,----- I... I I,------, ~- ~"!:.~1_~1 Betrag in 0,00 447,68 155,60 Damit ergeben sich Gesamtkosten von: 630,49

17 Bezirksamt Treptow-Köpenick Abteilung Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport Bezirksstadtrat Bezirksverordnetenversammlung Vorsteher Herrn Groos Schlussbericht ift V.. J /1/f. II I 1.< f.-4.~j>.j. Beschluss-Nr. 1008/48/11 (Drs.-Nr Vl/1728 ) der Sitzung der BVV vom Betr.: Sondermittel für Industriesalon Schöneweide Forum für Industrie- Technik Kultur e.v. (SM 1103) in der o.g. Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Dem Industriesalon Schöneweide Forum für Industrie- Technik- Kultur e.v. werden für das Projekt" Industriefilmfestival und Schriftenreihe lndustriesalon" 2.000,00 aus Sondermittel der BW des Haushaltsjahres 2011 zur Verfügung gestellt. Die Ausreichung der Sondermittel der BW steht unter dem Vorbehalt, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen nach 44 und 44a der LHO erfüllt werden. Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel3721, Titel68569, nachzuweisen. Das Bezirksamt teilt zu o. g. Beschluss Folgendes mit: Auf der Grundlage des obigen BW-Beschlusses wurde am ein Zuwendungsbescheid erteilt. Nach Eingang der Einverständniserklärung wurde der Zuwendungsbetrag 2.000,00 am an Industriesalon Schöneweide Forum für Industrie- Technik- Kultur e.v., Reinbeckstr. 9 in Berlin überwiesen. Entsprechend dem Zuwendungsbescheid sind die Mittel für das Projekt " Industriefilmfestival und Schriftenreihe lndustriesalon" verwendet worden. 0 Ein überzahlter Betrag i. H. v... wurde am... zum Kassenzeichen... zum Kapitel... (Titel... ) zurück überwiesen. Die Prüfung der Abrechnung ergab keine Beanstandung. Das Bezirksamt bittet um Anerkennung als Schlussbericht!1 0~~~ Bezirksbürgermeister Michael Vogel Bezirksstadtrat 1

18 Bezirksamt Treptow-Köpenick Abteilung Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport Bezirksstadtrat Bezirksverordnetenversammlung Vorsteher Herrn Groos Schlussbericht v }1? t:f V Jt ~ v' 1 rü.ridil J. tr.rl' / ~ ~,-(; Beschluss-Nr. Vll~18 (Drs.-Nr. 0222/17/13) der Sitzung der BW vom Betr.: Sondermittel für den Freundeskreis Brücke der Herzen (SM 1306) ln der o. g. Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Sylvia Hahnisch-Letsch werden für das Projekt "Das blaue Herz" Festveranstaltung des Projektes Brücke der Herzen am im Konzerthaus Berlin aus Sondermittel der BW des Haushaltsjahres 2013 zur Verfügung gestellt. Die Ausreichung der Sondermittel der BW steht unter dem Vorbehalt, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen nach 44 und 44a der LHO erfüllt werden. Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 3630, Titel 68569, nachzuweisen. Zu diesem Beschluss ergeht folgender Schlussbericht Auf der Grundlage des obigen BW-Beschlusses wurde am ein Zuwendungsbescheid erteilt. Nach Eingang der Einverständniserklärung wurde der Zuwendungsbetrag in Höhe von am an Sylvia Hahnisch-Letsch, Bergaustraße 5, Berlin, überwiesen. Entsprechend dem Zuwendungsbescheid sind die Mittel für das Projekt "Das blaue Herz" Festveranstaltung des Projektes Brücke der Herzen am im Konzerthaus Berlin - verwendet worden. 0 Ein überzahlter Betrag i. H. v... wurde am... zum Kassenzeichen... zum Kapitel... (Titel... ) zurück überwiesen. Die Prüfung der Abrechnung ergab keine Beanstandung. oä:""7' r botet Ok~t Igel Michoel Vogol Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat "m Aoetkeoooog "'" Schl"";h~/'./

19 Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B -H / vom 8. Februar 2016 für die Bearbeitung dieses Beschlusses: Einte Beamtin/ein weiterer Beamter des Mittleren Dienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r Anzahl der aufgewendeten Arbeitsstunden 7,0 entspricht in 391,72 sowie eine weitere Beamtin/ein weiterer Beamter des Mittleren Dienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r sowie eine weitere Beamtin/ein weiterer Beamter des Mittleren Dienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r 1,0 1,5 77,80 83,94 ggf. weitere Dazu kommen Kosten bei WK AL und WK ZD in Höhe von damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von Dazu kommen Kosten bei BzBm, Büro BzBm, Büro BW in Höhe von Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 33,14 27,21 613,81

20 Bezirksamt Treptow-Köpenick Abteilung Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport Bezirksstadtrat Z,of2o16 Bezirksverordnetenversammlung Vorsteher Herrn Groos ' i fi J _ Schlussbericht lv t/l h, r,clij. &Y. ~ ~ I Beschluss-Nr. Vll/0537 (Drs.-Nr.0299/22/13) der Sitzung der BW vom Betr.: Sondermittelantrag der RosEiwaldFoest Produktion GbR (SM 13-26) de ln der o.g. Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: RodewaldFoest Produktion GbR werden für das Projekt Theaterproduktion "Ein Fest ohne Anna~~ 1.500,00 aus Sondermittel der BW des Haushaltsjahres 2013 zur Verfügung gestellt. Die Ausreichung der Sondermittel der BW steht unter dem Vorbehalt, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen nach 44 und 44a der LHO erfüllt werden. Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 3630, Titel 68569, nachzuweisen. Das Bezirksamt teilt zu o. g. Beschluss Folgendes mit: Auf der Grundlage des obigen BW-Beschlusses wurde am ein Zuwendungsbescheid erteilt. Nach Eingang der Einverständniserklärung wurde der Zuwendungsbetrag in Höhe von 1.500,00 am an Rodewald Foest Produktion GbR, Plönzeile 16,12459 Berlin überwiesen. Entsprechend dem Zuwendungsbescheid sind die Mittel für das Projekt Theaterproduktion "Ein Fest für Anna" verwendet worden. D Ein überzahlter Betrag i. H. v... wurde am... zum Kassenzeichen... zum Kapitel... (Titel... ) zurück überwiesen. Die Prüfung der Abrechnung ergab keine Beanstandung.

21 Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B -H / vom 8. Februar 2016 für die Bearbeitung dieses Beschlusses: Ein/e Beamtin/ein weiterer Beamter des Mittleren Dienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Hoheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r Anzahl der aufgewendeten Arbeitsstunden 7,0 entspricht in 391,72 sowie eine weitere Beamtin/ein weiterer Beamter des Mittleren Dienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Hoheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r sowie eine weitere Beamtin/ein weiterer Beamter des Mittleren Dienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Hoheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r 1,0 1,5 77,80 83,94 ggf. weitere Dazu kommen Kosten bei WK AL und WK ZD in Höhe von damit entstanden in der Fachabteilunq Gesamtkosten in Höhe von Dazu kommen Kosten bei BzBm, BOra BzBm, Bora BW in Höhe von Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 33,14 27,21 613,81

22 Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abt. Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport Bezirksstadtrat Z.o{2o16 Bezirksverordnetenversammlung Vorsteher Herrn Peter Groos Schlussbericht /! ~; J 0. ( / ' I frf V{. ;/ r f'l f:ic9i ~!/ Beschluss-Nr. Vll/0607 (Drs.-Nr.0342/24/13 der Sitzung der BW vom Betr.: Sondermittelantrag des Kunstfabrik e.v. (SM 13-32) in der o.g. Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Kunstfabrik e.v. werden für das Projekt 19.Theaterfestspiele der Kinder und Jugendlichen (Bodenbelagsanschaffung) 250,00 aus Sondermittel der BW des Haushaltsjahres 2013 zur Verfügung gestellt. Die Ausreichunq der Sondermittel der BW steht unter dem Vorbehalt, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen nach 44 und 44a der LHO erfüllt werden. Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 3630, Titel nachzuweisen. Das Bezirksamt teilt zu o. g. Beschluss Folgendes mit: Auf der Grundlage des obigen BW-Beschlusses wurde am ein Zuwendungsbescheid erteilt. Nach Eingang der Einverständniserklärung wurde der Zuwendungsbetrag 250,00 am an Kunstfabrik e.v. Friedrichshagener Str. 09, Berlin überwiesen. Entsprechend dem Zuwendungsbescheid sind die Mittel für die 19. Theaterfestspiele der Kinder und Jugendlichen( Bodenbelaganschaffung) verwendet worden. 0 Ein überzahlter Betrag i. H. v... wurde am... zum Kassenzeichen... zum Kapitel... (Titel... )zurück überwiesen.

23 Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B -H / vom 8. Februar 2016 für die Bearbeitung dieses Beschlusses: Ein/e Beamtin/ein weiterer Beamter des Mittleren Dienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r Anzahl der aufgewendeten Arbeitsstunden 7,0 entspricht in 391,72 sowie eine weitere Beamtin/ein weiterer Beamter des Mittleren Dienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r sowie eine weitere Beamtin/ein weiterer Beamter des Mittleren Dienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r 1,0 1,5 77,80 83,94 ggf weitere Dazu kommen Kosten bei WK AL und WK ZD in Höhe von damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von Dazu kommen Kosten bei BzBm, Boro BzBm, Büro BW in Höhe von Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 33,14 27, mittlerer Dienst: gehobener Dienst: höherer Dienst: 44,08 55,96 77,80

24 Bezirksamt Treplow-Köpenick von Berlin Abt. Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport Bezirksstadtrat Bezirksverordelenversammlung Vorsteher Herrn Peter Groos ~' " 7. r ' i f./{ ~$./. ßl' < "1/ ~-. ( ( Schlussbericht [.../ f(, V' Beschluss-Nr. Vll/0704 (Drs.-Nr 0389/27/14) der Sitzung der BVV vom Betr.: Sondermittel für das Schlossplatztheater I Alte Möbelfrabrik (SM 14-07) /. ln der o.g. Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Alle Möbelfabrike.V. werden für das Projekt Projektbezeichnung laut BW-Beschluss 2.300,00 aus Sondermittel der BW des Haushallsjahres 2014 zur Verfügung gestellt. Die Ausreichung der Sondermittel der BW steht unter dem Vorbehalt, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen nach 44 und 44a der LHO erfüllt werden. Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 3630, Titel 68569, nachzuweisen. Das Bezirksamt teilt zu o. g. Beschluss Folgendes mit: Auf der Grundlage des obigen BW-Beschlusses wurde am ein Zuwendungsbescheid erteilt. Nach Eingang der Einverständniserklärung wurde der Zuwendungsbetrag in Höhe von 2.300,00 am an Alte Möbelfabrik e.v.,karlslr.12, Berlin überwiesen. Entsprechend dem Zuwendungsbescheid sind die Mittel für das Projekt" Dr.Ox" Musiklheaterproduktion für Kinder und Erwachsene verwendet worden. 0 Ein überzahller Betrag i. H. v... wurde am... zum Kassenzeichen... zum Kapitel... (Titel... ) zurück überwiesen. " -ij

25 Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B -H / vom 8. Februar 2016 für die Bearbeitung dieses Beschlusses: Ein/e Beamtin/ein weiterer Beamter des Mittleren Dienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r Anzahl der aufgewendeten Arbeitsstunden 7,0 entspricht in 391,72 sowie eine weitere Beamtin/ein weiterer Beamter des Mittleren Dienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r sowie eine weitere Beamtin/ein weiterer Beamter des Mittleren Dienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r 1,0 1,5 77,80 83,94 ggf. weitere Dazu kommen Kosten bei WK AL und WK ZD in Höhe von damit entstanden in der Fachabteilunq Gesamtkosten in Höhe von Dazu kommen Kosten bei BzBm, Büro BzBm, Büro BW in Höhe von Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 33,14 27, mittlerer Dienst: gehobener Dienst: höherer Dienst: 44,08 55,96 77,80

26 Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abt. Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport Bezirksstadtrat f.o4io16 Bezirksverordnetenversammlung Vorsteher Herrn Peter Groos Schlussbericht ~~ J ll'-,1)/ Beschluss-Nr. Vll/0562 (Drs.-Nr.0475/30/14) der Sitzung er BW vom f ' u~ Betr.: Sondermittelantrag der Theatergruppe "Die Imme grün" (SM 14-29) ;t-..ß.. t:;j/tt u, ln der o.g. Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Ursula Eichelherger werden für das Projekt Jubiläumsveranstaltung zum 20-jährigen Bestehen der Theatergruppe " Die Immergrünen" 300,00 aus Sondermittel der BW des Haushaltsjahres 2014 zur Verfügung gestellt. Die Ausreichung der Sondermittel der BW steht unter dem Vorbehalt, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen nach 44 und 44a der LHO erfüllt werden. Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 3630, Titel 68569, nachzuweisen. Das Bezirksamt teilt zu o. g. Beschluss Folgendes mit: Auf der Grundlage des obigen BW-Beschlusses wurde am ein Zuwendungsbescheid erteilt. Nach Eingang der Einverständniserklärung wurde der Zuwendungsbetrag 300 am an Ursula Eichelberger, Mörikestr. 7, Berlin überwiesen. Entsprechend dem Zuwendungsbescheid sind die Mittel für die Jubiläumsveranstaltung, 20-jähriges Bestehen der Theatergruppe" Die Immergrünen" verwendet worden. 0 Ein überzahlter Betrag i. H. v... wurde am... zum Kassenzeichen... zum Kapitel... (Titel... )zurück überwiesen.

27 Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B -H / vom 8. Februar 2016 für die Bearbeitung dieses Beschlusses: Ein/e Beamtin/ein weiterer Beamter des Mittleren Dienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r Anzahl der aufgewendeten Arbeitsstunden 7,0 entspricht in 391,72 sowie eine weitere Beamtin/ein weiterer Beamter des Mittleren Dienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r sowie eine weitere Beamtin/ein weiterer Beamter des Mittleren Dienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r 1,0 1,5 77,80 83,94 ggf. weitere Dazu kommen Kosten bei WK AL und WK ZD in Höhe von damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von Dazu kommen Kosten bei BzBm, Büro BzBm, Büro BW in Höhe von Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 33,14 27,21 613,81 mittlerer Dienst: gehobener Dienst: höherer Dienst: 44,08 55,96 77,80

28 Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abt. Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport Bezirksstadtrat z.oi.zo16 i! Bezirksverordnetenversammlung Vorsteher Herrn Peter Groos <' Schlussbericht,.t ~-c Q ' ~ (' ~"'.,-~ ~ Beschluss-Nr. v111jfs49 (Drs.-Nr.0512/32/14) der Sitzung der BW vom Betr.: Sondermittel für den Kungerkiezinitiative e.v. (SM 14-35) ln der o.g. Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: KungerKiezlnitiative e.v.c/o Michael Schmitz werden für das Projekt Infrastrukturelle Erneuerung zum Erhalt von Angeboten im Kungerkiez 2.359,40 aus Sondermittel der BW des Haushaltsjahres 2014 zur Verfügung gestellt. Die Ausreichung der Sondermittel der BW steht unter dem Vorbehalt, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen nach 44 und 44a der LHO erfüllt werden. Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 3630, Titel 68569, nachzuweisen. Das Bezirksamt teilt zu o. g. Beschluss Folgendes mit: Auf der Grundlage des obigen BW-Beschlusses wurde am ein Zuwendungsbescheid erteilt. Nach Eingang der Einverständniserklärung wurde der Zuwendungsbetrag 2.359,40 am an KungerKiezlnitiative e.v., c/o Michael Schmitz,Kiefholzstr.17, Berlin überwiesen. Entsprechend dem Zuwendungsbescheid sind die Mittel für Infrastrukturelle Erneuerung zum Erhalt von Angeboten im KungerKiez verwendet worden. 0 Ein überzahlter Betrag i. H. v... wurde am... zum Kassenzeichen... zum Kapitel... (Titel...)zurück überwiesen. 1::a1 Die Prüfung der Abrechnung ergab keine Beanstandung. Dn ~~t um Anerkennung als Schlussberich!. ~. O~lgel r. Bezirksbürgermeister i I:;

29 Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B -H / vom 8. Februar 2016 für die Bearbeitung dieses Beschlusses: Ein/e Beamtin/ein weiterer Beamter des Mittleren Dienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r Anzahl der aufgewendeten Arbeitsstunden 7,0 entspricht in 391,72 sowie eine weitere Beamtin/ein weiterer Beamter des Mittleren Dienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r sowie eine weitere Beamtin/ein weiterer Beamter des Mittleren Dienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r 1,0 1,5 77,80 83,94 ggf. weitere Dazu kommen Kosten bei WK AL und WK ZD in Höhe von damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von Dazu kommen Kosten bei BzBm, Bora BzBm, Büro BW in Höhe von Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 33,14 27,21 613,81 mittlerer Dienst: gehobener Dienst: höherer Dienst: 44,08 55,96 77,80

30 Bezirksamt Treptow-Köpenick Abteilung Jugend und öffentliche Ordnung ; Vorsteher der BW Herrn Groos //~,:5J 16.. I Schlussbericht I t.v" Beschluss Nr.: 0614/37/15 (Drs. Nr.: Vll/1032) der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick am Betr.: Sondermittel für die DLRG Treptow-Köpenick (SM 15-20) ln der o.a. Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Der DLRG Treptow-Köpenick werden für das Projekt "Trainingslager in Sonneberg (SM 15-20)" 1.040,00 aus Sondermitteln der BW des Haushaltsjahres 2015 zur Verfügung gestellt. Die Ausreichung der Sondermittel der BW steht unter dem Vorbehalt, dass alle haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen, insbesondere der nach 44 der LHO, erfüllt werden. Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 4000, Titel 68406, Untertitel 131 nachzuweisen. Zu dem Beschluss ergeht folgender Schlussbericht: Auf der Grundlage des o.g. BW- Beschlusses wurde am ein entsprechender Zuwendungsbescheid in Höhe von 1.040,00 erteilt. Am ist der Verwendungsnachweis einschließlich der erforderlichen Rechnungen eingegangen. Die Prüfung des Verwendungsnachweises hat zum Ergebnis, dass den aufgeführten Ausgaben in Höhe von insgesamt 9.104,00, Gesamteinnahmen in Höhe von 8.960,00 (inkl. Einnahmen aus der gewährten Zuwendung in Höhe von 1.040,00 ) gegenüberstanden; die Eintragungen und der Abschluss als richtig und vollständig, die Notwendigkeit der Ausgaben, die wirtschaftliche und sparsame Verwendung und die Übereinstimmung der Angaben mit den Büchern und Belegen im Verwendungsnachweis bestätigt wurde; im Sachbericht die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis ausreichend dargestellt wurde; die Bereitstellung der Mittel für die erfolgreiche Realisierung des Projekts erforderlich war; Seite 1 von 2

31 die Zielstellung des im Bezirksinteresse liegenden Projekts vollständig verwirklicht wurde; die zweckentsprechende Verwendung der bewilligten Zuwendung bestätigt werden kann. Das Bezirksamt bittet um Anerkennung als Schlussbericht Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der. Senatsverwaltung für Finanzen II B -H / vom 8. Februar 2016: Zur Erstellung dieses Schlussberichtes haben eine Beamtin/ein Beamter des Gehobenen Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r 30 Arbeitsminuten (entspricht 27,98 ) sowie eine weitere Beamtin/ein weiterer Beamter des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r 10 Arbeitsminuten (entspricht 12,97 ) aufgewendet- damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von 40,95. Dazu kommen Kosten bei BzBm, Büro BzBm und Büro BW in Höhe von 27,21. Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 68,16. Bezirksbürgermeister ~~z~.~ 1/.. ~n~j 7/ /1/R~ ~/,,. :lfa!l r el Gruns 1 f Bezirksstadtraf für Jugend und öffentliche Ordnung Seite 2 von 2

32 Trainingslager 2016 Sonneberg Am trafen sich fast40 Kinder und Jugendliche um für eine Woche nach Sonneberg ins Trainigslager zu fahren. Nach etwa 4 Yz Stunden Fahrt kamen wir gut erhalten an und Dank der vielen Hände, war der Bus ruck zuck ausgeräumt. Es wurden Schlüssel verteilt und die Zimmer bezogen. Nach dem ersten Abendbrot ging es auch direkt in die Schwimmhalle zur ersten Trainingseinheit Während die ersten trainierten, amüsierten sich die anderen prächtig im Spaß bad. Die anwesenden Trainer waren meist beim Toben, das Objekt der Begierde. An manch einem hingen zeitgleich 5 bis 6Kinder auf einmal. Am ersten Abend waren alle recht schnell in ihren Betten verschwunden. Besonders ausgeschlafene bzw. sehr fleißige Kids tratenjeden Morgen gemeinsam mit Detti zum Frühsport an. Ansonsten gab es neben dem Training auch einen Ausflug in einen Kletterwald; ein Mister X Spiel quer durch Sonneberg, erste Hilfe für Groß und Klein- auch mit beinah echt aussehenden Wunden. Auf der Straße hielten sogar einige Autos an und fragten ob sie helfen könnten. Ein besonderer Höhepunkt war das Zwei- Stunden- Schwimmen. Alle haben tapfer durchgehalten. Am letzten Trainingsabend ging es mächtig rund auf einem Krokodil.und mit dem Bobby- Car die Rutsche runter- ein riesen Gaudi auch für die ganz Großen! Das Trainingslager endete mit einem Besuch in der Sporthalle, wo Marcel erst einmal alle zum Schwitzen gebracht hat. Nach einem gemeinsamen Spiel ging es dann an die verschiedenen Stationen für das Deutsche Sportabzeichen und während die Kinder Sport machten, bereiteten andere schon die Halloweenparty vor, die in diesem Jahr der krönende Abschluss einer schönen Woche war.

33 Bezirksamt Treptow-Köpenick Abteilung Jugend und öffentliche Ordnung Vorsteher der BW Herrn Groos Schlussbericht Beschluss Nr.: 0645/38/15 (Drs. Nr.: Vll/1081) der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick am Betr.: Sondermittel für den Verein FIPP e.v. (SM 15-33) ln der o.a. Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Dem FIPP e.v. werden für das Projekt "Ferienreise Naturerlebnispark Gristow (SM 15-33)" 809,00 aus Sondermitteln der BW des Haushaltsjahres 2015 zur Verfügung gestellt. Die Ausreichung der Sondermittel der BW steht unter dem Vorbehalt, dass alle haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen, insbesondere der nach 44 der LHO, erfüllt werden. Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 4000, Titel 68406, Untertitel131 nachzuweisen. Zu dem Beschluss ergeht folgender Schlussbericht: Auf der Grundlage des o.g. BW - Beschlusses wurde am ein entsprechender Zuwendungsbescheid in Höhe von 809,00 erteilt. Am ist der Verwendungsnachweis einschließlich der erforderlichen Belege eingegangen. Die Prüfung des Verwendungsnachweises hat zum Ergebnis, dass den aufgeführten Ausgaben in Höhe von insgesamt 4.021,44, Gesamteinnahmen in Höhe von 4.021,44 (inkl. Einnahmen aus der gewährten Zuwendung in Höhe von 809,00 sowie 2,44 Eigenmittel) gegenüberstanden; die Eintragungen und der Abschluss als richtig und vollständig, die Notwendigkeit der Ausgaben, die wirtschaftliche und sparsame Verwendung und die Übereinstimmung der Angaben mit den Büchern und Belegen im Verwendungsnachweis bestätigt wurde; im Sachbericht die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis ausreichend dargestellt wurde; die Bereitstellung der Mittel für die erfolgreiche Realisierung des Projekts erforderlich war; Seite 1 von 2

34 o o die Zielstellung des im Bezirksinteresse liegenden Projekts vollständig verwirklicht wurde; die zweckentsprechende Verwendung der bewilligten Zuwendung bestätigt werden kann. Das Bezirksamt bittet um Anerkennung als Schlussbericht Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B -H / vom 8. Februar 2016: Zur Erstellung dieses Schlussberichtes haben eine Beamtin/ein Beamter des Gehobenen. Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r 30 Arbeitsminuten (entspricht 27,98 ) sowie eine weitere Beamtin/ein weiterer Beamter des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r 10 Arbeitsminuten (entspricht 12,97 ) aufgewendet- damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von 40,95. Dazu kommen Kosten bei BzBm, Büro BzBm und Büro BW in Höhe von 27,21. Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 68,16. 4~7r I,V 1/1 (I I I Mibhael Grunst Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Jugend und öffentliche Ordnung Seite 1 von 2

35 Abenteuerspielplatz Waslala, Venusstr. 88, Berlin Tel: 030 I Fax:030 I asowaslala fiopev.de. Bankverbindung: FiPP e.v. Berliner Volksbank Konto: BLZ:' ' '~ Sachbericht "inklusive Ferienfahrt" Abenteuerspielplatz und Kinderbauernhof Waslala und Kindertreff Fairness am Greifswalder Bodden Vom bis fad in diesem Jahr.die Ferienreise des ASP und KBH Waslala und des Fairness Kindertreffs von Fipp e.v.. am Greifswalder Bodden statt. Durch das lnklusionsprojekt "Abenteuer Inklusive" bei Waslala haben wir ver mehr Stammkinder mit Beeinträchtigungen. So entstand die Idee die Ferienreise in diesem Jahr als eine inklusive Reise zu konzipieren. Ein positiv beschiedener Antrag bei der Aktion Mensch. ermi;iglichte es, zu den regulären vier Betreuer _innen zusätzlich unsere Fachkraft für Inklusion mit auf die 'Ferienfahrt zu nehmen. Insgesamt hatten wir 20 Plätze für Kinder, wovon fünf explizit für Kinder mit Beeinträchtigung vorgesehen waren. Zielgruppe unserer Ferienfahrt waren Kinder von 8-14 Jahren, die regelmäßig eine der..._ beiden Einrichtungerr besuchen. Als Ziel der Ferienreise hatten wir wieder den Naturerlebnispark.in Gristow am Greifswalder Bodden ausgewählt. Wie auch Waslala.ist der Naturerlebnispark Gristow Projektpartner von MUT e. V. und wir stehen seit langem in guter Kooperation und wissen, dass unser Kinder, die im Verhalten auffällig sind, dort herzlich willkommen sind. Schon die Anreise mit Bahn und Bus war für die Kinder ein aufregendes Erlebnis, einige von ihnen waren noch nie soweit mit einem Zug gefahren. Auf dem Gelände des Naturerlebnisparkes gibt es eine große Zeltwiese mit Klettergerüsten, Fußballtor und viel Platz zum Spielen. Hier bauten wir mit den Kindern gemeinsam die Zelte auf.. Angrenzend an die Zeltwiese gibt es fest installierte Sanitäreinrichtungen und eine. Küche. Mittags wurde wir vom Natuererlebnispark bekocht, morgens und agends bereiteten wir mit den Kindern gemeinsam das Essen zu. Auf dem ASP Waslala gibt es eine Kinderküche,j in der zwei Mal pro Woche mit den Kindern gekocht wird und die Kinder viel

36 Wissenswertes über gesunde Ernährung erfahren. Die Idee der Kinderküche setzten wir auch auf der Ferienreise fort und planten mit den Kindern gemeinsam das Essen, dabei 'sollte es lecker, abwechslungsreich und gesund sein. Dies gelang den Kindern sehr gut und auch beim Kochen halfen sie begeistert mit. Insgesamt waren die Küchendienste sehr beliebt und nicht selten waren die Kinder stolz, wenn sie alleine einen riesigen Berg Abwasch bewältigt hatten oder große Töpfe mit leckerem Essen für alle auftrugen. Für die Ferienfahrt hatten wir ein abwechslungsreiches Programm geplant, aber auch ausreichend Zeit für Freispiel und die Erkundung des Naturerlebnisparks bedacht. Gemeinsani mit den Kindern erkundeten wir den großen Naturerlebnispark mit seinen vielfältigen. Tiergehegen, Waldstücken und Spielflächen. Mit Begeisterung beobachteten die Kinder Kühe, Ponys, Ziegen,. Schafe, Geflügel, Esel und diverse Kleintiere in ihren großen Gehegen. Besonders das Streichelgehege mit seinen Ziegen, Schafen und Hühnern hatte es einigen Kindern angetan und sie verbrachten die eine oder andere Stunde dort. Da das Wetter sommerlich war, durften die Kinder fast täglich im Bodden schwimmen gehen. Besonders einige der Inklusionskinder zeigten hier im Laufe der Woche enorme Fortschritte: während sie in den ersten Tagen noch mit diversen Schwimmhilfen ausgestattet waren und zwei Erwachsenen zur 'Seite brauchten, um ins Wasser zu gelangen konnte am Ende der Woche schon allei[ne ins Wasser gesprungen werden. Neben viel Zeit für freies Spielen, durch den Park streichen, Tiere beobachten, Freundschaften schließen, auf. der Slackline balancieren, Fußball spielen, im Schatten faulenzen, Radfahren, toben. und vieles mehr, stand eine. Ruderbootfahrt, Reiten und Kremserfahrt, ein Ausflug auf den Kirchturm und in den nahegelegenen Tante-Emrila Laden, ein Box-Workshop, Lagerfeuer und Grillen auf dem Programm. Alle Kinder mit ihren verschiedenen Befähigungen und Vorlieben. hatten eine schöne Ferienreise. Besonders hervorzuheben ist, dass in einer so diversen Gruppe keine Ausgrenzungen stattfanden, vielmehr haben sich die Kinder der beiden Einrichtungen besser kennen gelernt, Freundschaften sind entstanden und die Kinder aus dem lnklusionsprojekt. haben einen festen Stand in der Kindergruppe. Berlin, August 2015

37 Bezirksamt Treptow-Köpenick Abt. Bauen, Stadtentwicklung, Umwelt r- ZJ Vorsteher der BW Herr Groos Schlussbericht {/./ ~/ 't\ i"!,v V Beschluss-Nr. 0736/42/15 (Drs.Nr. Vll/1160) der ordentlichen Sitzlng der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick am Betr.: Radweg am Treptower Spreeufer ln der o.g. Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird ersucht, das Zielnetz des Radwegekonzepts um eine Nebenroute am Treptower Spreeufer (Eichenstraße, Spreeufer zwischen Eichenstraße und Treptower Hafen) zu ergänzen. Ferner wird das Bezirksamt ersucht, die Festsetzung 20 des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes XV-30b VE dahingehend zu ändern, dass neben dem Gehrecht auch ein Radfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit auf den Teilflächen a und b erfolgt. Zudem sollen die Festsetzungen 20 und 21 des Bebauungsplanes XV-30a für die Teilflächen G, H und K ebenfalls dahingehend geändert werden. Zu dem o.g. Beschluss ergeht folgender Schlussbericht Ausgehend von den örtlichen Gegebenheiten wurde für das Planverfahren des ehemaligen Bebauungsplans XV-30 kein Radfahrrecht entlang des Ufers im Geltungsbereich vorgesehen. Insbesondere für den nördlichen Planbereich war die Umsetzung eines Radfahrrechtes auf Grund der durch die baulichen Anlagen der Brücke an der Elsenstraße begrenzten Lage technisch nicht möglich. Darüber hinaus auch nicht sinnvoll, da der Fahrweg an der Treppenanlage des Brückenkopfes begonnen bzw. geendet hätte. Vor Erteilung der Baugenehmigung nach 33 BauGB für die heute bestehende Bebauung nördlich der Martin-Hoffmann-Straße wurde mittels städtebaulichem Vertrag u.a. auch die öffentliche Nutzbarkeit des Ufers als Wegerecht vereinbart. Da der Uferstreifen im B-Piangebiet XV-30a sich nach wie vor nicht in öffentlicher Hand befindet, wären neue vertragliche Regelungen mit den jetzigen Eigentümern nötig, für die es keine rechtliche Grundlage gibt, da Baurecht bereits besteht und dieses auch umgesetzt wurde. Um eine gemeinsame Nutzbarkeit für Fußgänger/Radfahrer gefahrlos zu gewährleisten ist zudem mindestens eine Breite von 5m erforderlich. Und auch dann wäre der Bereich der Brückendurchfahrt nicht komfortabel und würde nicht den Anforderungen gemäß den Ausführungsvorschriften zu 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) an einen Geh- und Radweg entsprechen. Die Restflächen der Uferflurstücke, von denen AGROMEX jetzt einen Teil kauft, sind im Übrigen auch nicht Bestandteil des B-Pianes XV-30a. "'" Innerhalb des Bebauungsplans XV-30b VE wurde entlang des Ufers kein Radfahrrecht vorgesehen, da der Europa-Radweg 1OOm entfernt verläuft und ein Radweg/Radfahrrecht im benachbarten B-Pian XV-30a keine Fortsetzung findet.

38 Abschließend ist festzustellen, dass eine nachträgliche Regelung eines Radfahrrechtes für den Uferstreifen innerhalb der Bebauungspläne XV-30a und XV-30b VE ausgehend von den örtlichen Gegebenheiten und den verkehrliehen Anforderungen an einen gemeinsamen Gehund Radweg nicht sinnvoll ist und aus eigentums- und planungsrechtlicher Sicht in der Umsetzung nicht realistisch ist. D BezirksA bittet um Bestätigung des Schlussb~!91:tte&}<.. (7. r ~ /. //- /?-? ~!. ~/z~, j ~ r Igel Bezirksbürger eister '-/Rafner Hölmer Bezirksstadtrat für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt Erfassung Personal- und Sachkosten für die Bearbeitung und Umsetzung von Drucksachen der BW "Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B -H / vom 8. Februar 2016: Zur Erstellung dieses/er: Schlussberichtes Drs. Nr. Vll/1160 haben Anzahl Arbeits- Betrag stunden in Beamtinnen/Beamte mittleren Dienst 0 0,00 0,00 bzw vergleichbare/r gehobenen Dienst 1 1,50 83,94 Beschäftigte/r höherer Dienst 0 0,00 0,00 notwendigesachkosten als Folgekosten (z. B. Bestellung Material, Beauftragung Gutachten,... ) aufgewendet und damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von: 183,94 Dazu kommen Kosten beim BzBm, Büro BW in Höhe von: f27,21 : L! Damit ergeben sich Gesamtkosten von: 1111,15 2

39 Bezirksamt Treptow-Köpenick Abt. Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt Bezirksstadtrat Vorsteher der BVV Herrn Groos über Bezirksbürgermeister.Herrn Igel ~ }; lr.,m.f:<::y: r;::,...;e,jjl.l 9/. 2."('. /' 4- /i I Schriftliche Beantwortung der Mündliche Anfrage Nr. 1012NII der Bezirksverordneten Antja Stantien vom zu Hospiz Frage: Wie ist der aktuelle Sachsland bezüglich der Errichtung eines Hospizes am Krankenhaus Köpenick bzw. wann wird der Baubeginn sein? Hierzu antwortet das Bezirksamt Es gibt einen Bauantrag der DRK Kliniken Köpenick für den Neubau eines Hospiz, Salvador-AIIende-Str Eingegangen ist der Bauantrag im Bau- und Wohnungsaufsichtsamt am Der Neubau wird als freistehender eingeschossiger Holzbau mit einer BGF von ca m 2 geplant. Es sollen 16 Pflegezimmer entstehen, die barrierefrei und z.t. rollstuhlgerecht ausgeführt werden. Die Baugenehmigung wurde am erteilt. Der Baubeginn wurde zum angezeigt. Nach Auskunft des Bauverantwortlichen soll Ende dieser Woche die Bodenplatte gegossen werden. Die Eröffnung ist für das I. Quartal 2017 geplant. Träger des Hospizes ist das DRK Kiinikum selbst. Am wurde ein Nachtrag zum Bauantrag eingereicht. Dieser ist noch in Prüfung. Rainer Hölmer

40 Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abt. Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport Bezirksstadtrat Vorsteher der BVV Herrn Groos f~ ir f,j:; I ilj Di"!w dci' f_)\1\1 über BzBm Beantwortung der Kleinen Anfrage KA Vll/0869 des Bezirksverordneten Herr Alexander Freier, Fraktion der SPD vom lij Betr.: Aufzug in der Schule an den Püttbergen 1. Wann wird der privat finanzierbare Aufzug in der Schule an den Püttbergen zur Umsetzung der Barrierefreiheit realisiert? Hierzu antwortet das Bezirksamt Zu 1. Eine barrierefreie Erschließung der Schule an den Püttbergen wurde bisher aufgrund der abseitigen Lage im Bezirk nicht als prioritärer Bedarf gesehen und musste daher stets hinter dringenderen Maßnahmen zurückstehen. ln den kommenden Monaten wird eine Prioritätenliste als Grundlage der eingeschätzten Dringlichkeilen erstellt. Um unabhängig vom Standort eine Barrierefreiheit nach den Vorgaben zu erreichen, sind zusätzlich zu einer Aufzuganlage u.a. behindertengerechte Toiletten zu errichten. Eine hier immer wieder suggerierte Bereitschaft der Käpt'n Browser GmbH zur Schenkung der Aufzuganlage existiert so nicht, was im Schreiben vom 10. April 2015 klargestellt wurde, und würde seitens des Bezirkes weiterhin als bedenklich angesehen. Die mündlich vorgeschlagenen ca. 130T sind für die Gesamtmaßnahme nicht kostendeckend, auch wenn man nur einen Außenaufzug errichtet. Der Bezirk kann derzeit eine Beteiligung nicht in Aussicht stellen. Des Weiteren konnte im Zuge der AZP-Abfrage seitens des Schulamtes aufgrund der Trägerverträge mit TjfpG (gleiche Geschäftsführung) keine Unbedenklichkeitserklärung abgegeben werden, um die Zuwendungen des Trägers anzunehmen. Michael Vogel

41 Kostenausweisung auf Grundlage Rundschreiben von SenFin "Gebührenerhebung nach dem Gesetz über Gebühren und Beiträge Kosten des Verwaltungsaufwandes" vom 08. Februar 2016: für die Erstellung dieser Antwort auf diese Kleine Anfrage: eine Beamtin/ein Beamter des Mittleren Dienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r sowie eine Beamtin/ein Beamter des Mittleren Dienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r sowie ggf. weitere Anzahl der aufgewendeten Arbeitsstunden 1 entspricht in 44,08 damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von Dazu kommen Kosten bei BzBm, Büro BzBm, Büro BVV in Höhe von Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 27,

42 f ~ 1"''1 c ~--~. /""'~)\) ~ Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat für Arbeit, Soziales und Gesundheit V 22. April 2016 V Vorsteher der BW Herrn Groos über: BzBm r: ii-,,nrl,~ HüiU du i ~\/\f Kleine Anfrage Nr. KA VII/0901 des Bezirksverordneten Lars Düsterhöft vom Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Ich frage das Bezirksamt 1. Wann haben das Sozialamt sowie der Bezirksstadtrat für Arbeit, Soziales und Gesundheit erfahren, dass der Bereich Eingliederungshilfe für behinderte Menschen des Bezirkshaushaltes mit für die Jahre 2016 und 2017 unzureichend veranschlagt wurde? 2. Aus welchem Grund wurde der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit in seiner Sitzung am 03. Dezember nicht über diese Entwicklung informiert? 3. Wie kam es zu dieser unzureichenden Veranschlagung in diesem Bereich des Bezirkshaushaltes? 4. Welchen Beitrag gedenkt das Sozialamt zu leisten, um die um erhöhte pauschale Minderausgabe in 2016 und 2017 aufzulösen? Hierzu antwortet das Bezirksamt Die Unterveranschlagung ist vom Sozialamt bei der Aufstellung des Haushaltsplanes erfolgt. Es ist geplant, die zu niedrig veranschlagten Mittel nicht auszugeben. Der Bezirksbürgermeister - Herr Oliver Igel - informierte erstmalig in der Sitzung des Bezirksamtes Treptow-Köpenick am über den Nachschaubericht zu den Bezirkshaushaltsplänen 2016/2017. In diesem Zusammenhang wurde auch bekanntgegeben, dass Senfin bei einigen Haushaltspositionen Unterveranschlagungen im Gegensatz zur Praxis in den Vorjahren nicht akzeptiert hat, so auch bei der Eingliederungshilfe für Behinderte. Das Amt für Soziales - einschließlich Bezirksstadtrat für Arbeit, Soziales und Gesundheit - konnte den Nachschaubericht über die Bezirkshaushaltspläne 2016/2017 vom 12. November 2015 erstmalig am einsehen, da er an diesem Tag im LaufwerkT des Bezirksamtes für alle bereitgestellt wurde.

43 2 Entsprechend 19 der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin, hier Abs. 3, sind Vorlagen des Bezirksamtes, die haushaltsrechtliche Belange betreffen, insbesondere auch der Bezirkshaushaltsplanentwurf durch den Vorsteher an alle Fachausschüsse und federführend an den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. Erstmalig wurde das Thema Nachschaubericht von SenFin daher im Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung und Geschäftsordnung in der Sitzung am S, also nach der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit, besprochen. In dieser Sitzung hat der Bezirksbürgermeister darüber informiert, dass SenFin die Unterveranschlagung nicht akzeptiert hat. Die. Veranschlagung im Haushaltsplan erfolgt entsprechend den rechtlichen Regelungen im Land Berlin. In den Haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) sind unter Ziffer 15.2 Regelungen zu pauschalen Minderausgaben oder Mehrausgaben getroffen worden, da diese nicht auszuschließen sind. Es liegt in Verantwortung der Senatsverwaltung für Finanzen, diese nach Begründung im Einzelfall zuzulassen. Unter Bezug auf zuvor genannte Regelung teilt die Senatsverwaltung für Finanzen im Aufstellungsrundschreiben 2016/2017 vom mit, dass die Veranschlagung pauschaler Minderausgaben bzw. pauschaler Mehrausgaben allgemein als unbedenklich angesehen wird, solange sie den "Bodensatz des Haushaltes" (sogenannte 1 %-Grenze) nicht überschreiten (Ziffer AR 16/17). Die bei der Eingliederungshilfe für Behinderte Unterveranschlagung war allein mit dem Ziel erfolgt, zukünftig weniger Transfers bei dieser Leistung auszugeben. Eine Überschreitung der 1 /o-grenze, sofern sich die verursachenden Sachverhalte auf zukünftige Sachverhalte beziehen, wird von SenFin nur akzeptiert, wenn hinsichtlich der betragliehen Höhe feststehende Zusagen vorliegen. Für die "Eingliederungshilfe Soziales" hat SenFin jeweils Planmengensteigerungen zwischen rd. 3 % und rd. 6 % p.a. berücksichtigt. Da die Planmengensteigerung zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht abschließend ermittelt werden kann, unterliegen diese der Nachbudgetierung und damit der Nachfinanzierung im Rahmen der Basiskorrektur (vgl. Ziffer Absatz des Schreibens SenFin vom zur "Giobalsummen-Zuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2016/2017). Zur Vermeidung von Unterveranschlagungen hatte das Abgeordnetenhaus in seinem Beschluss vom (Drs. 16/2474) die Bezirke "zur Vermeidung von Unterveranschlagungen verpflichtet, mindestens die tatsächlichen Fallkosten bei der Aufstellung des Bezirkshaushaltes anzusetzen." Diesem Grundsatz ist durch das Bezirksamt gefolgt worden. Auf die Zulässigkeit im Transferbereich Stückkostenvorteile von einigen Produkten aufzurechnen, wird hingewiesen (Ziffer letzter Absatz Schreiben SenFin vom ). Im Rahmen der Nachschau über die Bezirkshaushaltspläne 2016/2017 wurde durch SenFin festgestellt, dass kein Haushaltsrisiko für das Land Berlin besteht (vgl. Ziffer 4.4 des Nachschauberichts über die Bezirkshaushaltspläne 2016/2017 vom ). Dies trifft somit auch für den Bezirk Treptow~Köpenick zu. Die Korrektur entsprechend Ziffer 14.3 des Nachschauberichts wurde umgehend vorgenommen. Zum Ausgleich wurden die pauschalen Minderausgaben in gleicher Höhe angepasst. Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich. Zukünftig wird über ein Qualitätsmanagement zur Eingliederungshilfe für Behinderte die Effizienz der vorhandenen Prozesse und deren Gestaltung mit dem Ziel der Kostenreduzierung analysiert. Ein Risiko hinsichtlich des Ausgleiches der von SenFin festgestellten pauschalen Minderausgaben 2016/2017 ist derzeit nicht erkennbar.

44 3 Ausweisung der Verwaltungskosten auf Basis des aktuellen Schreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B-H / vom Verwaltungsaufwand für beteiligte Stundensatz Aufgewendete Errechneter Beschäftigte Zeit/Minuten Aufwand Mittleren Dienst 0 44,08 0 0,00 Gehobenen Dienst 3 55, ,39 Höheren Dienst 1 77, ,80 SozljVorzimmer 33,06 ArbSozGesDezjVorzimmer 33,06 Gesamtkosten Fachabteilung: 526,31 BzBm, Büro BzBm, Büro BW Verwaltungskosten insgesamt: 526,31 Gernot Klemm

45 Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abt. Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport Bezirksstadtrat Vorsteher der BW Herrn Groos über Bezirksbürgermeister Beantwortung der Kleinen Anfrage KA Vll/0941 des Bezirksverordneten Herrn Peter Groos, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Betr.: Johannes-Bobrowski-Bibliothek Ich frage das Bezirksamt 1. Steht das Bezirksamt noch hinter der Aussage im durch die BVV im November 2014 beschlossenen Bibliotheksentwicklungsplans zur Johannes-Bobrowski-Bibliothek als Schulbibliothek mit öffentlicher Nutzung in Friedrichshagen: "Ein im Bezirk neuer Bibliothekstyp und Pilotprojekt in der Umsetzung. Er verbindet den bildungspolitischen Auftrag mit dem Gebot der Dezentralität. Es besteht ein lokaler Versorgungsauftrag im Ortsteil" (S. 14}? 2. Wenn ja, welche konkreten Überlegungen zur Umsetzung wurden im Fachbereich Bibliotheken seit dem Beschluss der BVV vor mehr als vierzehn Monaten angestellt? 3. Wenn nein, welche veränderten Überlegungen haben sich im Bezirksamt zur Zukunft der Johannes-Bobrowski-Bibliothek durchgesetzt, wie stehen diese im Einklang mit dem geltenden Bibliotheksentwicklungsplan und wann wird der Ausschuss für Weiterbildung und Kultur darüber informiert? 4. Ist die dem Bibliotheksentwicklungsplan widersprechende Reduzierung der wöchentlichen Öffnungszeiten von 24 auf 16 Stunden allein als Reaktion auf aktuelle und vorübergehende personelle Probleme oder als Hinweis darauf zu werten, dass die im Bibliotheksentwicklungsplan festgehaltenen Entwicklungsziele insbesondere für die Schulbibliothek mit öffentlicher Nutzung in Friedrichshagen mit dem Fachbereich zur Verfügung stehenden Personal nicht in Einklang zu bringen sind? 5. Wenn es sich um die im Prinzip bekannten strukturellen Personalprobleme im Fachbereich Bibliotheken handelt, seit wann ist dem Bezirksamt bekannt, dass diese für die Johannes-Bobrowski-Bibliothek nur noch den Ausweg einer Reduzierung der Öffnungszeiten zuließen? 6. Wie steht das Bezirksamt zur der im Bibliotheksentwicklungsplan vorgesehenen und durch das Bezirksamt (BzStR Hölmer} im Juni 2015 bekräftigten Erhöhung der Öffnungszeiten der Johannes-Bobrowski-Bibliothek auf 32 Wochenstunden?

46 7. Mit welchem Personaleinsatz wird die Johannes-Bobrowski-Bibliothek seit Januar 2015 betrieben und wie hat sich dieser in dieser Zeit verändert? 8. Welche Versuche hat das Bezirksamt in den letzten vierzehn Monaten unternommen, die Auswirkungen der im Prinzip bekannten Personalprobleme im Fachbereich Bibliotheken abzumildern? 9. Kommen Ehrenamtliche in der Johannes-Bobrowski-Bibliothek zum Einsatz? 10. Wie hat sich seitdem aus Sicht des Bezirksamtes die Kooperation mit der Bürgerinitiative "BIBER" entwickelt und was hat der Fachbereich Bibliotheken für die Entwicklung dieser Kooperation getan? 11. Welche Erwartungen des Fachbereichs Bibliotheken an die Kooperation mit der Bürgerinitiative "BIBER" haben sich nicht erfüllt? 12. Wie haben sich die Medienbestände der Johannes-Bobrowski-Bibliothek seit dem November 2014 entwickelt? q. Wie viele Medien welcher Bestandsgruppen aus den vormaligen Stadtteilbibliotheken in Johannisthal, Baumschulenweg, Sohnsdorf und Friedrichshagen befinden sich heute in der Mittelpunktbibliothek Treptow? 14. Ist der gegenwärtige stark reduzierte Medienbestand der Johannes-Bobrowski Bibliothek den räumlichen Zwängen vor Ort geschuldet und welche konzeptionellen Überlegungen bzw. welche Orientierung am _langfristig beobachteten Nachfrageverhalten der Nutzerinnen und Nutzer werden darin deutlich? 15. Wie ist die aktuelle Situation im Hinblick auf die der Schulbibliothek mit öffentlicher Nutzung in Friedrichshagen zur Verfügung stehende Fläche? 16. Stimmt das Bezirksamt darin überein, dass für die Etablierung der Schulbibliothek mit öffentlicher Nutzung als neuer Bibliothekstyp im Bezirk und für die Umsetzung dieses Pilotprojekts eine Erweiterung der Nutzfläche im Bestandsgebäude unerlässlich ist? 17. Wie hoch sind die baulichen Investitionen zu beziffern, welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt für die Realisierung dieser Investitionen und wann wäre frühestens mit einer Realisierung zu rechnen? 18. Wenn ja, welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt seit November 2014 im Sinne der Erweiterung der Nutzfläche erörtert und welche konkreten Versuche der Umsetzung wurden gegangen? 19. Welche Regelungen in.der Verwaltungsvereinbarung vom Amt für Weiterbildung und Kultur und Schul- und Sportamt sollen gewährleisten, dass mit der Schulbibliothek mit öffentlicher Nutzung Johannes-Bobrowski-Bibliothek "ein im Bezirk neuer Bibliothekstyp" als Pilotprojekt umgesetzt werden kann, der den bildungspolitischen Auftrag mit dem Gebot der Dezentralität verbindet und dem lokalen Versorgungsauftrag für den Ortsteil nachkommt? Hierzu antwortet das Bezirksamt Zu 1. Ja. Das Bezirksamt steht noch hinter dem Beschluss der BW vom 18. Dezember Zu 2. Der Fachbereich Bibliotheken hat das Gespräch mit der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle gesucht, um die Aufgabenteilung, die sich daraus ergebende Medienaufteilung und die Organisation am Standort abzustimmen. Im Verlauf des Jahres wurde der Raumbedarf der

47 Friedrichshagener-Grundschule in die Konzepte und Planungen aufgenommen. Diese Bedarfe sind nur mit Bauarbeiten im 1. Obergeschoss umzusetzen. Dazu wurde die Serviceeinheit Facility Management hinzugezogen. Die Baumaßnahmen müssen zu den üblichen Bedingungen geplant und ausgeführt werden. Dazu gehört auch die Finanzierung, die erst für 2016 in Aussicht gestellt wurde. Unabhängig von den Entwicklungen im 1. Obergeschoss des Hauses, hatte der Fachbereich Bibliotheken die Umstellung auf die RFID-Technologie vorzubereiten. Dazu gehörte die technische und organisatorische Vorbereitung der Maßnahmen, die Medienbearbeitung, die Bestandsplanung in Abstimmung mit der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle und die sich daraus ergebende Ablaufplanung unter Berücksichtigung der personellen und sächlichen Kapazitäten. Die Stadtbibliothek hat in der Schließzeit vom 20. Juli 2015 bis zum 29. November 2015 ihre Aufträge aus dem Strukturplan am Standort erledigt: Die Bibliothek ist Verbundbibliothek geblieben. Die Teilnahme an der Medienbestellung und dem Leihverkehr ist gewährleistet. Während der Öffnungszeiten ist Bibliothekspersonal anwesend. Zwei Selbstverbucher, inkl. technischer Abnahme und Einbindung in das IT Fachverfahren, wurden gekauft und in Betrieb genommen. Die Medien wurden für das neue Verfahren bearbeitet. Die notwendigen Materialien und Ausstattung wurden beschafft. Es wurden neue Bibliotheksmöbel gekauft und vorhandene Möbel aufgearbeitet. Die Ausgaben betragen gut ,00 Euro, die der Fachbereich Bibliotheken aus seinem Medienetat und anderen Sachmitteln finanziert hat. Fördermittel waren nicht verfügbar. ' Mit Kenntnis von Lieferverzögerungen, die Einfluss auf den Arbeitsablauf hatten, und der Langzeiterkrankung einer Mitarbeiterin aus dieser Bibliothek, musste die vorgesehene Schließzeit einmalig verlängert werden. Zu 3. Ohne Antwort, da die Frage 1 mit ja beantwortet wurde. Zu 4. Die Reduzierung der Öffnungsstunden von 24 auf 16 Wochenstunden an jeweils 4 Tagen ist die Folge von personellen Problemen im Fachbereich Bibliotheken. Die angebotenen Öffnungszeiten sind abgesichert. Erweitere Angebote, ohne personelle Untersetzung, wären unseriös und für alle Beteiligten frustrierend. Die Entwicklungsziele stehen im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Schulbibliothek im Haus.. Auch hier war durch eine Langzeiterkrankung ein längerer Zeitverzug zu konstatieren. Es braucht eine neue Abstimmung zwischen der Bibliothek, der Schulbibliothek und der Schule, die Flächen im 1. OG für schulische Zwecke nutzen wird. Die drei Nutzer sind miteinander im Gespräch. Zu 5. Mit dem Renteneintritt von zwei Mitarbeiterinnen in 2015, davon eine bekannt und eine nicht zu erwarten, und der bis auf weiteres offenen Nachbesetzung dieser Stellen, hat sich ein akutes Personalproblem aufgebaut. Zwei Langzeiterkrankungen haben das Problem verstärkt. Die sich zeitlich aufbauende Personalnot bis November 2015 hat den Fachbereich Bibliotheken, in Absprache mit der Amtsleitung und dem Stadtrat, zur Entscheidung veranlasst, die Bibliothek mit 16 Wochenstunden zu öffnen. An den personellen Bedingungen hat sich seitdem nichts geändert.

48 Zu 6. Der Zeitrahmen zur Erhöhung der Öffnungszeiten ist im Bibliotheksstrukturplan für die Jahre 2016 und 2017 gesetzt. Der Zeitrahmen wird voll ausgeschöpft. ln dieser Zeit soll die personalfreie Zugänglichkeil der Bibliothek mit RFID-Technologie geprüft werden. Die "Smart Brand Solutions" der Firma Bibliotheca, zugleich AusstaUer in Berlin, ist in Hamburg erfolgreich eingeführt worden. Das Modellprojekt für Berlin könnte in Friedrichshagen sein. Dazu gehören aber Informationen, Machbarkeitsstudie, Planspiele, Geld und die notwendige Zeit, um das Projekt erfolgreich umzusetzen. / Zu 7. Die Bibliothek wurde von Januar bis zur Schließzeit im Juli mit 2,3 Stellen, verteilt auf 3 Personen mit differenten Wochenarbeitstagen, betrieben. Nach den Sommerferien wurde die Mitarbeiterin mit 0,5 Stellenanten in die Manfred-Bofinger-Bibliothek umgesetzt. Sie ersetzt dort die Hälfte der Arbeitszeit einer verrenteten Mitarbeiterin. Der Aufgabenbereich Kinderund Jugendbibliothek war dort vakant und musste mindestens teilweise nachbesetzt werden, da die Nachfrage in dieser Bibliothek sehr groß war und ist. Der Aufgabenbereich Kinderund Jugendbibliothek steht in Friedrichshagen vor einer Neustrukturierung. Die Vollzeitstelle ist eine andauernde Langzeiterkrankung. Der Betrieb wird seit der Eröffnung von einer Mitarbeiterin in Teilzeit (0,8-Stelle} geleistet. Im ersten Betriebsmonat haben die Mitarbeiterinnen der Mittelpunktbibliothek Köpenick eine zweite Besetzung zur Bewältigung der Rückgaben nach der Schließzeit gestellt. Diese Leistung konnte nur durch Überstunden der Beschäftigten erbracht werden. Zu 8. Die Nachbesetzung von offenen Stellen, die auch in der Zuweisung an den Fachbereich durch das Bezirksamt enthalten waren. Die offenen Stellen sind seit Anfang 2013 bzw. Frühjahr 2014 unbesetzt. Das Budgetdefizit im Fachbereich Bibliotheken und die Vorgaben zu den Stelleneinsparungen im Bezirk haben die Ausschreibungen sehr verzögert. Erst jetzt, Anfang März 2016, sind die Ausschreibungen veröffentlicht. Weitere vakante Stellen sind finanziell nicht untersetzt - die Personalmittel des Fachbereichs sind seit Jahren nicht auskömmlich - und müssen dem BA zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Alle diese Stellen sinp ein Teilersatz für ausgeschiedenes Personal. Nur mit dem Programm "Wachsende Stadt" ist ein Personalaufwuchs möglich. Hier sind 2 Stellen beantragt. Die Verlängerung von befristeten Beschäftigungen um wenige Monate mildert die anhaltenden Personalprobleme nur kurzfristig. Zu 9. Nein Zu 10. Die Kooperation ist schleppend und nicht befriedigend. Die Initiative hat unter finanzieller Beteiligung des Fachbereiches eine Lesung in der Bibliothek durchgeführt. Eine weitere Veranstaltung im April 2016 ist in Planung. Sie wird vom Fachbereich finanziell unterstützt. Zu 11. Die Abteilung, das Amt und der Fachbereich hatten von BIBER, nach deren engagiertem Einsetzen für den Bibliotheksstandort "Johannes-Bobrowski-Bibliothek" in Friedrichshagen, erwartet, dass Interesse am Bibliotheksbetrieb gezeigt wird. Ein ehrenamtliches Engagement zur Unterstützung der Öffnungszeiten wäre sehr wünschenswert gewesen. Dafür gab es keine Signale.

49 Zu 12. Tabelle zur KA Stadtteilbibliothek Friedrichshagen Friedrichshagen insgesamt darunter darunter darunter KiJu- darunter darunter Sachliteratur Belletristik Literatur CD DVD Bestand Bestand Friedrichshagen insgesamt darunter darunter darunter KiJu- darunter darunter Sachllteratur Belletristik Literatur CD DVD Abgang 2014 I n.n. n.n. n.n. n.n. n.n. Abgang 2015 I Mittelpunktbibliothek insgesamt darunter darunter darunter KiJu- darunter darunter Treptow Sachliteratur Belletristik Literatur CD DVD Bestand Johannisthai Baumschulenweg Sohnsdorf Bestand Abgang 2015: Johanmsthal: ME, Baumschulenweg: ME, Sohnsdorf ME, davon ME an die Fritz-Kühn-Schule- insgesamt Medieneinheiten Die Stadtteilbibliothek Friedrichshagen hat keine Bestände an die Mittelpunktbibliothek Treptow abgegeben. Zu 14. Der Medienbestand aus zwei Ebenen ist jetzt im Erdgeschoss konzentriert. Die räumlichen Verhältnisse sind entscheidend für die Anzahl der präsentierten Medien. Die bisher genutzte Fläche hat sich halbiert. Es stehen im Erdgeschoss rund 280 qm für den Medienbestand, die Theke und den neuen Verbuchungsbereich zur Verfügung. Der Bestand wird sich dauerhaft in der gegenwärtigen Größenordnung bewegen. Die frühere Bestandsgröße kann nicht mehr aufgebaut werden, da sie nicht unterzubringen ist. Die öffentliche Bibliothek am Standort wird eine Einrichtung für Erwachsene sein, ergänzt mit einem kleinen Kinderbestand. Die Nachfrage und das Nutzer*innenverhalten können die Bestandzusammensetzung verändern. Der Ausbau des einen Segments geht aber zu Lasten des anderen Teils. Der verfügbare Platz setzt die Grenzen. Zu 15. Für das Haus sind 976,16 qm Grundfläche angegeben. Davon entfallen 564,49 qm auf die Nutzfläche, 187,59 qm auf die Verkehrsfläche, 43,91 qm auf die technische Funktionsfläche und 180,17 qm auf sonstige Flächen, die im 2. OG und Keller liegen. Im 1. OG sind rund 280 qm frei und sollen von der Schulbibliothek und der Schule für ihre Zwecke gerutzt werden.

50 ' Zu 16. Im Bestandsgebäude sind nur die Schulhausmeisterwohnung im 2. Obergeschoss und der Keller ohne Belegung. Hier untersagen der Brandschutz und der fehlende Fluchtweg die Nutzung. Nach Erfüllung der Voraussetzungen können diese Räume eine andere Verwendung, auch für die Schulbibliothek, finden. Zu 17. Dazu können gegenwärtig keine Angaben gemacht werden. Zu 18. Die zuständigen Verwaltungsteile und der Bezirksstadtrat haben sich zu den Möglichkeiten der Raumnutzung im Haus ausgetauscht. Im Nutzungsbereich der öffentlichen Bibliothek gibt es keinen Handlungsbedarf. Im 1. OG sind bauliche Veränderungen notwendig, um die gewünschte Nutzung durch die Schule und die Bibliothek herzustellen. Diese Maßnahmen sind für 2016 zur Realisierung vorgesehen. Die Terminlage dazu ist gleitend und von den personellen und finanziellen Kapazitäten der beteiligten Ämter und Fachbereiche abhängig. ln der Hausmeisterwohnung und im Keller sind die baulichen Veränderungen so groß, das ein förmlicher Bauantrag erforderlich ist. Dazu gehört unter anderem auch das Gutachten zum Brandschutz. Die Absichten sind im Doppelhaushalt 2016/2017 nicht umsetzbar. Zu dem fehlt die Finanzierung für die Maßnahmen. Zu 19. Die Verwaltungsvereinbarung ist weiter im Abstimmungsprozess. Die Nutzungsvereinbarung zum Betrieb des Hauses hat Vorrang und steht vor dem Abschluss. Die Vereinbarung zu den Inhalten und Zielen dieses Bibliothekstyps "Schulbibliothek mit öffentlicher Nutzung" folgt. Die öffentliche Bibliothek erfüllt ihren lokalen Versorgungsauftrag für den OrtsteiL Die Schulbibliothek wird sich nach Schaffung der Voraussetzungen anschließen. Michael Vogel

51 "Kostenausweisunq auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B H / vom 8. Februar 2016: Zur Erstellung der Antwort auf die Kleine Anfrage 0941 haben eine Beamtin/ein Beamter des Mittleren Dienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r sowie eine Beamtin/ein Beamter des Mittleren Dienstes oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r sowie ggf. weitere Dazu kommen Kosten bei wk AL und WK ZD in Höhe von damit entstanden in der Fachabteilunq Gesamtkosten in Höhe von Dazu kommen Kosten bei BzBm, Büro BzBm, Büro BVV in Höhe von Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von Anzahl der aufgewendeten Arbeitsstunden 8,00 1,25 entspricht in 622,40 55,10 34,14 27,21 738,85

52 r-1 r> Q,._:,.;; (j Bezirksamt T reptow-köpenick Bezirksbürgermeister Bezirksverordnetenversammlung Vorsteher Herrn Groos ' j ;--, :/(':'l<:j/i--.(('\1" P 'i(;\y,_i:';< ;,'li;:jdl~iil.( : J;::i ihf r- i i :(j ~ ; ilij i:'k!l n (i: :r 1.\\IV " ~~.. JA, - ~j),.(. rp( 111. '1. Jl Kleine Anfrage Nr. KA Vll/0960 der Bezirksverordneten Frau Monika Beiz vom Umstellung auf Software VOIS in Bürgerämtern 1. Ist es durch die Umstellung auf die Software VOIS zu Zeitverzögerungen in der Kundenbedienung in den Bürgerämtern gekommen, wenn ja, wie schätzt das Bezirksamt die Reduzierung der Kapazitäten kurz nach der Softwareumstellung und zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein (bitte prozentuale Schätzwerte angeben)? 2. Sind einige dieser Umstellungsprobleme auf die in den Bürgerämtern verwendete Hardware zurückzuführen und, wenn ja: a) durch welche Geräte wurdendiese Umstellungsprobleme verursacht? b) ist ein Ersatz erfolgt oder geplant? 3. Sind nach Einschätzung des Bezirksamtes aktuell noch weitere Anpassungen der Software VOIS erforderlich damit der Einsatz in den Bürgerämtern problemlos läuft (bitte die weiteren Anpassungen - wenn möglich - nach Art der Fehlerquellen aufschlüsseln)? 4. Wie lange wird diese Anpassungsphase für die Software VOIS in den Bürgerämtern nach Einschätzung des Bezirksamtes noch andauern?

53 2 Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Zu 1. Ja. Aufgrund der Zusammenarbeit der IT-Fachleute des Bezirkes, der Softwarefirma und des LABO konnten die arbeitsseitigen Schwierigkeiten zum großen Teil minimiert werden. Trotzdem kommt es durch die Umstellung auf die Software VOIS bei einzelnen Arbeitsvorgängen zu Zeitverzögerungen in der Kundenbedienung bis zu 30%, in Ausnahmefällen bis zu 50%. Durch die versierte Arbeitsweise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bürgerämtern wird die durchschnittliche berlinweite Bearbeitungszeit von 10 Minuten beibehalten. Zu 2. a) Es bestanden bezirklieh Schwierigkeiten mit den eingesetzten Druckern und Bildschirmen. b) Bestehende bezirkliehe Performanceprobleme im Bereich Druck wurden analysiert und im Rahmen von Vorortterminen bearbeitet (Softwarehersteller, ITDZ, LABO). Durch die flächendeckende Anschaffung von 24" Bildschirmen konnte der fachliche Umgang mit der neuen Software enorm verbessert werden. Zu 3: Ja. Aufgrund des ständigen bezirkliehen Supports an das LABO und das ITDZ werden regelmäßig Updates gestartet, um noch bestehende inhaltliche Probleme zu lösen und Anwendungen weiter zu verbessern. Eine Auflistung der noch bestehenden berlinweiten fachlichen Anpassungen der Software übersteigt hier den Rahmen einer kleinen Anfrage.

54 3 Zu 4. Das neue Programm VOIS ist ein zentrales Fachverfahren und nur das LABO kann inhaltliche Änderungen mit dem Softwarehersteller HSH einpflegen. Eine bezirkliehe Einschätzung kann hier nicht gegeben werden. Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II A H vom 19. Mai 2014: Zur Erstellung der Antwort auf die Kleine Anfrage hat ein Beamter des Gehobenen Dienstes eine Arbeitsstunde (entspricht 55,96 ) aufgewendet- damit entstanden in der zuständigen Fachabteilung 55,96. Dazu kommen Kosten beim BzBm, Büro BzBm und Büro BVV in Höhe von 27,21, so dass sich Gesamtkosten in Höhe von 83,17 ergeben. Oliver Igel

55 Bezirksamt Treptow-Köpenick Bezirksbürgermeister Bezirksverordnetenversammlung Vorsteher Herrn Groos Kleine Anfrage Nr. KA Vll/0961 der Bezirksverordneten Frau Monika Beiz vom Verkürztes Einarbeitungsmodell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerämter 1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass im Zuge einer schnelleren Verfügbarkeil von neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Bürgerämter ein neues Einarbeitungsmodell mit dem LABO abgestimmt wurde, das von einer Einarbeitungszeit von nur vier Wochen ausgeht und, wenn ja, welche Änderungen ergeben sich aus dem verkürzten Einarbeitungsmodell gegenüber der bisherigen Einarbeitung der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bezirk und welche Dienste der Bürgerämter werden hier gegebenenfalls priorisiert? 2. Plant das Bezirksamt den Einsatz des verkürzten Einarbeitungsmodells? a. Wenn ja, ab wann ist der Einsatz geplant? b. Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen? Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Zu 1. Nein. Es wurde mit dem LABO kein neu es Einarbeitungsmodell von nur 4 Wochen für neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bürgerämtern entwickelt. Neue Dienstkräfte sollen durch das LABO innerhalb von möglichst 4 Wochen eine Grundschulung im Fachverfahren VOIS erhalten, um dadurch die fachlichen Voraussetzungen für den IT-seitigen Zugang zum Fachverfahren zu erhalten. Die Einarbeitung beinhaltet weiterhin Schulungen an der VAK hinsichtlich der erforderlichen rechtlichen Kenntnisse. Daran schließt sich eine mehrmonatige praktische Einarbeitung in den Bürgerämtern an. Treptow-Köpenick nutzt hier die Einarbeitung im Ausbildungsbürgeramt Friedrichshain/Kreuzberg über einen Zeitraum von maximal 6 Monaten.

56 2 Zu 2. a) Entfällt b) Es war niem~ls im Land Berlin von einer generellen Einarbeitungszeit von 4 Wochen für Mitarbeiter/innen in den Bürgerämtern die Rede. Ausgebildete Mitarbeiter/innen in Allzuständigkeit benötigen einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten, um über die für die Tätigkeit im Bürgeramt erforderlichen Fachkenntnisse zu verfügen. Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II A H vom 19. Mai 2014: Zur Erstellung der Antwort auf die Kleine Anfrage hat ein Beamter des Gehobenen Dienstes eine Arbeitsstunde (entspricht 55,96 ) aufgewendet - damit entstanden in der zuständigen Fachabteilung 55,96. Dazu kommen Kosten beim BzBm, Büro BzBm und Büro BW in Höhe von 27,21, so dass sich Gesamtkosten in Höhe von 83,17 ergeben. Oliver Igel

57 Bezirksamt Treptow-Köpenick Bezirksbürgermeister Bezirksverordnetenversammlung Vorsteher Herrn Groos Kleine Anfrage Nr. KA Vll/0962 der Bezirksverordneten Frau Monika Beiz vom Einsatz von Dokumentenprüfgeräten im Bürger- und im Standesamt 1. Aus welchen Gründen hat das Bezirksamt den Pilotversuch zur Erprobung der von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellten Dokumentenprüfgeräte irn Jahr 2013 eingestellt? 2. Welche Schlussfolgerungen hat das Bezirksamt aus dem Pilotversuch gezogen? 3. Wie viele Geräte für die Bürgerämter und das Standesamt hat das Bezirksamt irn Rahmen der aktuellen Abfrage der Senatsverwaltung für Inneres als Bedarf angemeldet? 4. Inwieweit ist das Bezirksamt der Ansicht, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerämter und des Standesamtes aufgrund ihrer Erfahrung und der erfolgten Schulungen auch ohne diese Dokumentenprüfgeräte Fälschungen sicher erkennen können? 5. Worin liegt aus Sicht des Bezirksamtes der Nutzen dieser Dokumentenprüfgeräte?

58 2 Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Zu 1. Die Software VISOCOR der durch die Bundesdruckerei zur Verfügung gestellten Dokumentenprüfgeräte erwies sich im täglichen Umgang als fehlerhaft und nicht ausgereift. Auch konnte im Falle der Vorlage eines gefälschten Dokumentes kein zeitnaher Einsatz entsprechender polizeilicher Dienstkräfte erfolgen. Zu 2. Der Pilotversuch wurde abgebrochen. Zum damaligen Zeitpunkt konnte kein Synergieeffekt durch den Einsatz der Geräte benannt werden. Zu 3. Das Amt für Bürgerdienste hat für alle Dienstkräfte der Fachbereiche Bürgerämter und Standesamt je ein Dokumentenprüfgerät angemeldet. Insgesamt wurden 54 Geräte angemeldet. Zu 4. Personaldokumente werden heute so versiert gefälscht, dass diese durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Regel nicht als Fälschung erkannt werden können. Entsprechende Kenntnisse könnten nur in langjährigen immer wiederkehrenden Schulungen erworben werden. Diese werden im Land Berlin nicht angeboten. Zu 5. Das Erkennen von gefälschten Dokumenten verhindert die Eingabe falscher ldentitäten in die Personenstands- und Melderegister und die Ausstellung entsprechend unrichtiger Urkunden und Bescheinigungen, welche die Grundlage für die missbräuchliche Inanspruchnahme von Transfergeldern bilden. Aus bezirklicher Sicht kann hier der Einsatz von Dokumentenprüfgeräten hilfreich sein, wenn ein flächendeckender Einsatz zur Prüfung aller vorliegender Dokumente erfolgt ( Gleichheitsprinzip) die eingesetzte Software fehlerfrei arbeitet und ständig aktualisiert wird regelmäßige Schulungen der Dienstkräfte im Umgang mit der Software erfolgen

59 3 die entstehenden Anschaffungs- und Folgekosten zentral für alle Bezirke zur Verfügung gestellt werden bei Feststellung von Fälschungen den bezirkliehen Dienstkräften umgehend polizeiliche Unterstützung zuteilwird personelle Würdigung der Mehraufwände. Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II A H vom 19. Mai 2014: Zur Erstellung der Antwort auf die Kleine Anfrage hat ein. Beamter des Gehobenen Dienstes eine Arbeitsstunde (entspricht 55,96 ) aufgewendet- damit entstanden in der zuständigen Fachabteilung 55,96. Dazu kommen Kosten beim BzBm, Büro BzBm und Büro BVV in Höhe von 27,21, so dass sich Gesamtkosten in Höhe von 83,17 ergeben. Oliver Igel

60 Bezirksamt Treptow-Köpenick Abt. Jugend und öffentliche Ordnung Vorsteher der BVV Herrn Peter Groos über BzBm #.. A.ctlt _ß Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. Vll/0963 vom des Bezirksverordneten Herrn Martin Hinz (Fraktion der CDU) Leinenpflicht im Landschaftspark Johannisthai Adlershof Ich frage das Bezirksamt 1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Einhaltung der Leinenpflicht im Landschaftspark Johannisthai Adlershof? 2. Wie viele Kontrollen wurden durch das Ordnungsamt in den letzten fünf Jahren durchgeführt, bitte aufgegliedert nach Jahren? 3. Wie viele Bußgeldbescheide wurden wegen Nichteinhaltung der Leinenpflicht in den letzten fünf Jahren erlassen, bitte aufgegliedert nach Jahren? 4. Wie lange dauert durchschnittlich die Bearbeitungszeit von Bürgerbeschwerden beim Ordnungsamt? 5. Wie bewertet das Bezirksamt den Informationsfluss zwischen den verschiedenen Ebenen der Verwaltung hin zum zuständigen Bezirksstadtrat, insbesondere was Anmerkungen und Beschwerden von Bürgern betrifft? Hierzu antwortet das Bezirksamt Zu 1.: Dem Bezirksamt ist die Problematik der frei laufenden Hunde im Landschaftspark Johannisthai eingehend bekannt. Seit einigen Jahren gehen immer wieder Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern zur Nichteinhaltung des Leinenzwanges, insbesondere beim Ordnungsamt, beim Umwelt- und Naturschutzamt sowie beim Straßen- und Grünflächenamt ein. Über die Anzahl der Beschwerden wird keine Statistik geführt. Die Beobachtungen der Bürgerinnen und Bürger decken sich mit den Feststellungen, die der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) des Ordnungsamtes leider vielerorts in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen im ganzen Bezirk Treptow-Köpenick macht.

61 Während sich einige Hundehalterinnen bzw. Hundehalter rücksichtsvoll verhalten und ihre Tiere im Landschaftspark Johannisthai an der Leine führen, gibt es auch viele Halterinnen bzw. Halter von Hunden, die sich nicht an den Leinenzwang halten. Die Schwierigkeit bei der Ahndung liegt darin, dass eine Ordnungswidrigkeit von Amts wegen nachgewiesen werden muss. Das bedeutet, die betreffenden Hundehalterinnen bzw. Hundehalter müssen "auf frischer Tat ertappt" werden, wenn der Hund unangeleint ist. Dieser Nachweis ist häufig schwierig, da sich die Hundehalterinnen bzw. Hundehalter ordnungsgemäß verhalten, sobald sie die den AOD (meist bereits aus der Ferne) an ihrer blauen Uniform erkannt haben. Eine weitere Schwierigkeit ergibt sich aus der Weitläufigkeit des rund 68 Hektar großen Areals des Landschaftsparks. Zu 2.: Der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) des Ordnungsamtes führte in den vergangenen fünf Jahren wiederholt Schwerpunkteinsätze zur Einhaltung des Leinenzwanges im Landschaftspark Johannisthai durch. Über die Anzahl der Einsätze wird keine spezielle Statistik geführt. Aufgrund der Vielzahl von Aufgaben und des begrenzten Personals sind jeweils nur stichpunktartige Schwerpunktkontrollen des Ordnungsamtes im Landschaftspark Johannisthai möglich. Eine dauerhafte bzw. gesteigerte Präsenz ist nicht leistbar. Zu 3. Da es sich beim Landschaftspark Johannisthai um ein Landschaftsschutzgebiet handelt, werden die Bußgeldverfahren durch das Umwelt- und Naturschutzamt geführt. in den letzten fünf Jahren wurden insgesamt 14 Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen die Leinenpflicht im Landschaftspark Johannisthai erlassen. Aufstellung nach Jahren: (Verwarnungsgeld) (davon 8 Verwarnungsgeld) (Verwarnungsgeld) Zu4.: Diese Frage ist global formuliert und lässt keinen direkten Bezug zum Belreff der Kleinen Anfrage erkennen. ' Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb der Berliner Behörden sind gehalten, entsprechend der Vorgaben der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung (GGO) zu arbeiten. Dies gilt auch für die Dienstkräfte des Ordnungsamtes. Über die Bearbeitungszeit von Bürgerbeschwerden beim Ordnungsamt wird keine spezielle Statistik geführt wird. Es ist daher nicht möglich, einen Durchschnitt zu errechnen. Die Bearbeitungszeit.ist abhängig von Inhalt und Umfang der Bürgerbeschwerde. Beispielsweise kann die Mehrzahl der über die Internetplattform "Ordnungsamt online" eingehenden Beschwerden innerhalb von drei Werktagen durch die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle bearbeitet werden. Bei anderen Beschwerden, bei denen absehbar ist, 'dass die abschließende Bearbeitung länger als zwei Wochen dauern wird, ergehen Eingangsbestätigungen bzw. Zwischenmitteilungen gemäß 33 GGO I. Zu 5.: Diese Frage ist global formuliert und lässt keinen direkten Bezug zum Betreff der Kleinen Anfrage erkennen. Es ist keine verallgemeinerte Aussage möglich, wie das Bezirksamt den 2

62 Informationsfluss zwischen den verschiedenen Ebenen der Verwaltung hin zum zuständigen Bezirksstadtrat bewertet, insbesondere was Anmerkungen und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern betrifft. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen ist es nicht möglich, alle Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern an die zuständigen Bezirksstadträte heranzutragen. Hinsichtlich der Problematik der frei laufenden Hunde im Landschaftspark Johannisthai besteht ein intensiver Informationsfluss zwischen der Leitung des Ordnungsamtes und dem für Jugend und öffentliche Ordnung zuständigen Bezirksstadtrat Im Vordergrund des gegenseitigen Austausches stehen insbesondere wiederkehrende Schreiben eines Beschwerdeführers mit gleichlautendem Inhalt. Kostenausweisunq auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II A H vom : Zur Erstellung dieser Antwort haben 2 Beamte/ Beamtinnen des Gehobenen Dienstes bzw. vergleichbare Angestellte insgesamt 3 Arbeitsstunden (entspricht 167,88 ) sowie 1 weiterer Beamter/Beamtin des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r 1 Arbeitsstunde (entspricht 77,80 ) aufgewendet - damit entstanden in der federführenden Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von 245,68. Dazu kommen Kosten bei BzBm, Büro BzBm und Büro BW in Höhe von 27,21. Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 272,89. Michael Grunst Bezirksstadtrat 3

63 BA Treptow-Köpenick Abt. Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt Bezirksstadtrat Vorsteher der BW Herrn Groos über BzBm Beantwortung der Kleinen Anfrage Vll/0964 des Bezirksverordneten Herrn Martin Hinz vom Betr.: Schutz der Natur.bei Standorten von Wohncontainern Ich frage das Bezirksamt 1. Inwiefern trifft es zu, dass auf Grundstücken, die vom Senat als Standorte für Flüchtlingsunterkünfte ausgewahlt wurden (Containerstandorte), auch alle naturschutzrechtlichen Regelungen berücksichtigt werden? 2. Inwiefern hat das Bezirksamt l)ei der Wahl der 'Grundstocke als Standort für Flüchtlingsunterkünfte durch den Senat diesem gegenüber eigene Einschätzungen zur Situation zum Schutz und Erhalt der Natur, insbesondere in Bezug auf den Schutz und den Erhalt von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, vorgebracht? 3. Wie bewertet das Bezirksamt die ökologische Situation speziell des Bereichs um einen geplanten Containerstandort als Flüchtlingsunterkunft am Bahnweg 1, insbesondere im. Hinblick auf die zu schotzenden Tier- und Pflanzenarten, wie beispielsweise die Zauneidechse? Hierzu antwortet das Bezirksamt zu 1. Nach Kenntnis des Bezirksamtes hat noch zu keinem Standort in Treptow-Köpenick, der im Gespräch für Flüchtlingsunterkünfte ist, eine abschließende Prüfung stattgefunden. Dies ist auch erst nach der Abstimmung mit den Bezirken über die grundsätzliche Eignung der Vorschlage sinnvoll. Demzufolge wurden noch nicht alle naturschutzrechtlichen Regelungen berücksichtigt, ebenso wie eine Reihe anderer möglicher Restriktionen. Zu 2. Das Bezirksamt hat zu allen Standortvorschlägen eine überschlägige Prüfung des Arten- und Naturschutzrecht nach Aktenlage vorgenommen und entsprechend gegenüber der Hauptverwaltung Stellung genommen.

64 Zu 3. Auf dem Grundstück Bahnweg neben Nr. 1 befinden sich keine nach 30 BNatSchG besonders geschützten Biotope. Die für eine temporäre Bebau1.1ng mit Containern vorgesehene Fläche ist kein potentieller Zauneidechsenlebensraum. Ggf. ist jedoch noch zu prüfen, ob die streng geschützten Grünspechte hier vorkommen. Rainer Hölmer Erfassung Personal- und Bachkosten für die Bearbeitung und Umsetzung von Drucksachen der BW "Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung fur Finanzen II B -H vom 8. Februar 2016: Zur Erstellung dieses/er:. Antwort Kleine Anfrage Drs. Nr. Vll/0964 haben. Beamtinnen/Beamte bzw vergleichbare/r Beschäftiate/r mittleren Dienst I oehobenen Dienst höherer Dienst notwendige Bachkosten als Folgekosten (z. B. Bestellung Material, Beauftragung Gutachten,... ) aufgewendet und damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von: Dazu kommen Kosten beim BzBm, Büro BW in Höhe von: Arbeits- Anzahl stunden Betrag in 0 0,00 0,00 2 3,00 167,1)8 2 1,00 77,80 r l l!..... _.., l l I 245,68 I r ~ _ ~"Z,~1-~: Damitergepen sich Gesamtkosten von: 272,89 I

65 n r. (--, (i <.. ;' ){) (' I BA Treptow-Köpenick Abt. Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt Bezirksstadtrat Vorsteher der BVV Herrn Groos über Bezirksbürgermeister. ( Beantwortung der Kleinen Anfrage KA Vll/0965 vom des Bezirksverordneten Rene Pönltz Betr.: Bürgerbeteiligung beim Bohnsdorfer Kreisel (Nachfrage zur KA Vll/0709) Ich frage das Bezirksamt 1. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass Satz 3 der Antwort zu den Fragen 2-4 der Kleinen Anfrage Vll/0709 bei den Bürgerinnen und Bürgern als überheblich ankommen könnte? 2. Warum denkt das Bezirksamt, dass der Umbau eines zentralen Knotenpunktes eines Ortsteiles ausschließlich eine technische Lösung, aber keinerlei politische Fragestellung darstellt? 3. Wodurch schließt das Bezirksamt aus, dass unter den Bürgerinnen und Bürgern bei einer Beteiligung keine diplomierten Fachleute und Verkehrspianer dabei sein könnten? 4. Ist diese Haltung die sogenannte "neue Qualität der Bilrgerbeteiligung", zu der sich das Bezirksamt im Leitbild der Lokalen Agenda bekannt hat? Hierzu antwortet das Bezirksamt Zu 1.: ln \(erbindung mit Satz 2 ist der Satz 3 sachlich korrekt. Zu 2.: Das Berliner Straßengesetz regelt im 7 die Zuständigkeit zur Straßenbaulast und Verkehrssicherheit im öffentlichen Straßenland. Der Gesetzgeber hat ausschließlich den Stra. ßenbaulastträger (Fachamt der Verwaltung) für zuständig erklärt. Zu 3. Das Bezirksamt hat zu keiner Zeit ausgeschlossen, dass unter BOrgerinnen und BUrgern auch diplomierte Verkehrsplaner/ -innen sein können. Zu4. Die gesetzliche Regelung sieht keine Bürgerbeteiligung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Straßenbaulast und Gewährleistung der Verkehrssicherheit vor.

66 2 Als borgernahe Verwaltung hat das Bezirksamt ausführlich die beabsichtigten Maßnahmen kommuniziert (mehrfache Befassung mit demsauvorhaben im zuständigen Ausschuss StaT, Bürgeritersammlung, Einzelgespräche mit Anliegern, Abgeordneten und Bilrgervertretern). Rainer Hölmer "Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der' Senatsverwaltung for Finanzen II B H vom 8. Februar 2016" Erfassung Personal und Sachkosten for die Bearbeitung und Umsetzung von Drucksachen der BW Zur Erstellung.die ses/er: Antwort Kleine Anfrage ' Drs. Nr. Vll/0965 haben Beamtinnen/Beamte bzw vergleichbare/r Beschäftigte/r. mittleren Dienst I gehobenen Dienst höherer Dienst notwendigesachkosten als Folgekosten (z. B. Bestellung Material, Beauftragung Gutachten,... ) Arbeits Betrag Anzahl stunden in 1 0,15 6,61 1 0,15 8,39 0 0,00 0,00 r I I... I. aufgewendet und damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von: Dazu kommen Kosten beim BzBm, Büro BW in Höhe von: Damit ergeben sich Gesamtkosten von: 42,21 I 2

67 BA Treptow-Köpenick Abt. Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt Bezirksstadtrat Vorsteher der BVV Herrn Groos über Bezirksbürgermeister lndc! Pi""~'-::",,-; :nl ii i~_.!.. i"c;r:;[o:.v.. :!\f)n; ni:_ h: vun ;:-; ;;-,1r r. 4~.~. Crf1 :;, y /b l.llito., ~ ~ <~ - f' JA. ~ß.J I CtVl ~ /?'Jf~.tlh Beantwortung der Kleinen Anfrage KA VII/ 0966 vom der Bezirksverordneten Frau Marina Borkenhagen -Fraktion DIE LINKE. Weitere Nachfragen zum geplanten Lollapalooza-Festival im Gartendenkmal Treptower Park Ich frage das Bezirksamt 1. Liegt dem Bezirksamt inzwischen der Antrag auf Sondernutzung des Treptower-Parks für das Lollapalooza-Festival vor und wann ist mit einer Entscheidung des Bezirksamtes zu rechnen? 2. Sollte der Antrag auf Sondernutzung bereits vorliegen: Wie ist der aktuelle Stand der in der Kleinen Anfrage Vll/0945 gestellten und bisher nicht ausreichend beantworteten Fragen mit den Nummern 4, 6, 9, 11, 12, 13, 14,15 und 18? 3. Wenn laut der Antwort auf Frage 17 der Kleinen Anfrage Vll/0945 allein der Bezirk für die Genehmigung zuständig ist, wie beurteilt das Bezirksamt den Umstand, dass die Festivalveranstalterin in Interviews davon spricht, die Werbung mit dem neuen Veranstaltungsort (welche Bezirksstadtrat Rainer Hölmer als "vorschnell" bezeichnet) sei von den Behörden genehmigt worden? Wer hat eine solche Genehmigung gegeben? (Interviews vom , 09:10 Uhr und 10:10 Uhr, Radio Eins) 4. ln Bezug auf Antwort 10 der Kleinen Anfrage Vll/0945: Welche weiteren, alternativen Veranstaltungsflächen wurden mit welchem Ergebnis und nach welchen Kriterien geprüft und wie beurteilt das Bezirksamt, dass die Veranstalterin öffentlich davon spricht, gar nicht mehr umsteigen zu können, die Planungen seinen bereits abgeschlossen und man wolle keine Vorschläge zu Ersatzflächen? ( 5. Wann wird mit dem vollständigen Abschluss der Sanierungsarbeiten im Treptower-Park zu rechnen sein? 6. Welche besonderen ökologischen und nachhaltigen Angebote und Maßnahmen werden von Seiten der Veranstalterin getroffen und wie beurteilt das Bezirksamt dies im Einzelnen? 7. Wie bewertet das Bezirksamt den Umstand, dass ausgerechnet am Tag des Offenen Denkmals Teile des Gartendenkmals Treptower-Park nur gegen 79 bis 139 Euro Eintritt betreten werden können? Hierzu antwortet das Bezirksamt Zu 1.: Der Antrag liegt inzwischen vor. Das Straßen- und Grünflächenamt ist bemüht, eine Entscheidung nach dem Grünanlagengesetz bis Mitte Mai herbeizuführen. Da noch viele Detailfragen zu klären sind, ist der genannte Termin lediglich eine Zielstellung.

68 Zu 2.: Die genannten Fragen können erst mit Vorliegen des Bescheides des Straßen- und Grünflächenamtes, des Ordnungsamtes und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Lärm) beantwortet werden. Zu 3.: Der Sprachgebrauch des Veranstalters unterscheidet sich von dem des Bezirksamtes. Mit dem Veranstalter wurde geklärt, dass.im deizeitigen Bearbeitungsstand nicht von einer Genehmigung der Veranstaltung gesprochen werden kann. Zu 4.: Vor Antragstellung zur Nutzung des Traptower Parkes hat der Veranstalter folgende Flächen geprüft: Olympiastadion inkl. Maifeld Grünanlage Schlesischer Busch Trabrennbahn Karlshorst Flughafen BER in Kombination mit dem Messegelände Zentraler Festplatz Kurt-Schumacher-Damm Wuhlheide Wiese vor dem Reichstag in Verbindung mit der Straße 17. Juni Gleislinse Schöneweide WISTA-Gelände BBI Business Park Folgende Kriterien wurden geprüft: Bereitstellung der erforderlichen Flächengröße von ca. 300 Tm 2 An- und Abreisemöglichkeiten mit dem ÖPNV Zu- und Abgänge zur Veranstaltungsfläche Flucht- und Rettungswege Flächen für Logistik und Produktionsbereiche Zu 5.: Die Bauarbeiten werden im Spätsommer 2016 abgeschlossen sein. Zu 6.: Während des Genehmigungsverfahrens gibt es hierzu keine Verständigung. Zu 7.: Der Zutritt zum Ehrenmal wird für Jedermann/Jedeirau auch während des Veranstaltungswochenendes kostenfrei möglich sein. Das Gartendenkmal Traptower Park ist ganzjährig für Jedermann/Jedeirau erlebbar und nutzbar und dies jedes Jahr. Dass dies an wenigen Tagennicht möglich sein wird (soweit das Festival genehmigt wird), ist vertretbar. Rainer Hölmer 2

69 Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B -H / vom 8. Februar 2016 Erfassunq Personal- und Sachkosten für die Bearbeitung und Umsetzunq von Drucksachen der BVV Zur Erstellung dieses/er: Antwort Kleine Anfrage Drs. Nr. Vll/0966 haben Beamtinnen/Beamte bzw vergleichbare/r Beschäftigte/r mittleren Dienst I gehobenen Dienst höherer Dienst Arbeits- Anzahl stunden 0 0,00 0 0,00 1 0,50 Betrag in 0,00 0,00 38,90 notwendige Sachkosten als Folgekosten (z. B. Bestellung Material, Beauftragung Gutachten,... ) ~ aufgewendet und damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von: Dazu kommen Kosten beim BzBm, Büro BW in Höhe von: 38, ' c - ~7_,~1_ _ ' Damit ergeben sich Gesamtkosten von: 66,11 3

70 Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Stellvertretender Bezirksbürgermeister und :: Bezirksstadtrat für Arbeit, Soziales und Gesundheil Vorsteher der BVV Herr Groos über: BzBm Kleine Anfrage Nr. KA Vll/0967 der Bezirksverordneten Monika Beiz vom Anlaufstelle für mögliche Gewaltopfer Ich frage das Bezirksamt 1. Welche konkreten Schritte hat das Bezirksamt bisher unternommen, um den BW Beschluss 0583/36/15 zur Drucksache Vll/0645 umzusetzen? 2. Haben diesbezüglich bereits Gespräche mit den DRK Kliniken Berlin-Köpenick und dem Krankenhaus Hedwigshöhe stattgefunden und, wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 3. Ist die Eruierung geeigneter Beratungsstellen bereits abgeschlossen und, wenn ja, welche Beratungsstellen oder Organisationen eignen sich nach Ansicht des Bezirksamtes für die Informationsvermittlung über die Arbeit der Gewaltschutzambulanz der Charite? Wenn nein, bitte den aktuellen Umsetzungsstand angeben. 4. Hat das Bezirksamt diese Beratungsstellen und Organisationen bereits auf eine Zusammenarbeit mit der Gewaltschutzambulanz der Charite angesprochen und, wenn ja, mit welch,em Ergebnis? 5. ln welchem Zeitrahmen ist mit der Umsetzung dieses BW-Beschlusses seitens des Bezirksamtes zu rechnen und welche konkreten Schritte wird das Bezirksamt hierzu unternehmen? Hierzu antwortet das Bezirksamt Zu 1. und 2.: Der Bezirksstadtrat für Arbeit, Soziales und Gesundheit, Herr Klemm, hat die Vertreter aus dem DRK-Krankenhaus und dem Krankenhaus Hedwigshöhe mit Beteiligung der QPK Leitung zum Gespräch geladen, um zu klären, ob und wie viele Fälle von Gewaltopfern in den Krankenhäusern aufgenommen und behandelt werden. Es stellte sich im Gespräch heraus, dass in den letzten Jahren kaum Gewaltopfer die Notaufnahmen kontaktierten. Im Sinne der Gewaltschutzambulanz sehen beide Krankenhäuser keinen Erweiterungsbedarf einer z.b. gesonderten Anlaufstelle in ihren Häusern. Beide Krankenhäuser sehen aber in einer guten Information über die erweiterten Angebote der Gewaltschutzambulanz der Charite einen Bedarf für sich.

71 Zu 3. und 4.: Da insbesondere die aktuellen Angebotserweiterungen der Gewaltschutzambulanz der Charite zeitnah kommuniziert werden sollten, beauftragte der Bezirksstadtrat für Arbeit, Soziales und Gesundheit, Herr Klemm, die QPK zur Organisation einer Informationsveranstaltung für diverse Multiplikatoren. Als zu ladende Multiplikatoren sind der Krisendienst, das Gesundheitsamt, das Jugendamt, die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) und der Geriatrisch-Gerontopsychiatrische Verbund (GGV), die Krankenhäuser, die Betreuungsbehörde, die Pflegestützpunkte, die Hausarztakademie, die ansässigen Polizeiabschnitte, die Gleichstellungsbeauftragte und der Integrationsbeauftragte vorgesehen. in Abhängigkeit des Zeitkontingentes der Gewaltschutzambulanz strebt die QPK die Durchführung dieser Informationsveranstaltung bis Ende Juli an. Zur Informationsveranstaltung bitten wir die Vertreterinnen der Gewaltschutzambulanz auch Informationsmaterialien für die Multiplikatoren zur Verfügung zu stellen. Über die laufenden Aktivitäten in o.g. Sache wird zeitnah informiert. Zur Erstellung der Antwort auf die Kleine Anfrage wurden folgende Kosten ermittelt: (Ausweisung der Verwaltungskosten auf Basis des aktuellen Schreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B-H 9449c1/ vom ) Verwaltungsaufwand beteiligte Errechneter Stundensatz Aufgewendete für Beschäftigte Zeit/Minuten Aufwand Mittleren Dienst 0 44,08 0 0,00 Gehobenen Dienst 1 55, ,96 Höheren Dienst 1 77, ,80 ArbSozGesDez/Vorzimmer 33,06 Gesamtkosten Fachabteilung: 166,82 BzBm, Büro BzBm, Büro BW 27,21 Verwaltungskosten insgesamt: 194,03 Gernot Klemm

72 Bezirksamt Treptow-Köpenick Bezirksbürgermeister Bezirksverordnetenversammlung Vorsteher Herrn Groos Kleine Anfrage Nr. Vll/0968 vom von Herrn Volker Sehröder Betr.: WLAN-Versorgung in Notunterkünften 1. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand des BVV-Beschlusses 07 40/42/15 DRS Vll/1195? 2. Wie viele Heime sind mit Internet für die Bewohner ausgestattet? 3. Wie schnell werden die übrigen Heime ausgestattet? 4. Kann erwartet werden, dass mögliche zukünftige Unterkünfte zeitnah nach ihrer Eröffnung WLAN anbieten? 5. Kann das Bezirksamt bei der Nutzung von Dächern bezirkseigener Gebäude zur Verbesserung der WLAN-Versorgung unterstützen und vermitteln? Hierzu antwortet das Bezirksamt Zu 1:. Die Qualitä-tsanforderungen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), in denen auch die Versorgung der Unterkünfte mit WLAN geregelt ist, sind für Notunterkünfte leider bisher nicht verbindlich. Die Belreiber werden jedoch dazu angehalten, WLAN für die Bewohnerinnen und Bewohner vorzuhalten. Als wichtiges Kommunikationsinstrument wurde auch seitens des Integrationsbeauftragten und der Koordinatorin für Flüchtlingsfragen auf Landesebene wiederholt auf die Bedeutung des WLANs aufmerksam gemacht. Derzeit erarbeitet das LAGeSo neue und rechtsverbindliche Qualitätsanforderungen, die auch für Notunterkünfte Anwendung finden sollen. Auch hier wird voraussichtlich WLAN eine Qualitätsanforderung an die Betreiber. Hinsichtlich der ehrenamtlichen Initiative der "Freifunker" und der Installation von "Signal-Verstärkern" in bezirkseigenen Gebäuden ist das Bezirksamt mit den Freifunkern im Gespräch (s. Nr. 5). Zu 2-4: Hierzu kann keine abschließende Antwort gegeben werden. Die Belreiber sind dem Bezirksamt gegenüber nicht rechenschaftspflichtig. Die Überprüfung des freien WLANs in Unterkünften obliegt dem Landesamt für Gesundheit und Soziales. Die Unterkünfte, die durch die Initiative "Freifunker" ausgestattet sind, können über abgerufen werden. Bisher werden von Freifunk 11 von 16 Einrichtungen betreut, jedoch nicht unbedingt versorgt, da teilweise Alternativlösungen vorhanden sind. Der Integrationsbereich steht mit den Vertretern von Freifunk in regelmäßigem Austausch.

73 Zu 5: Bisher gibt es keine Installationen von Freifunktechnik auf Verwaltungsgebäuden des Bezirkes. Das Bezirksamt, Serviceeinheit Facility Management, ist. jedoch mit Vertretern der Freifunk-Initiative über die Installation von Komponenten zum Ausbau der "Datenautobahn" in den Türmen der Rathäuser Treptow und Köpenick im Gespräch. Oliver Igel Bezirksbürgermeister

74 Bezirksamt Treptow-Köpenick Bezirksbürgermeister Bezirksverordnetenversammlung Vorsteher Herrn Peter Grass tj. Kleine Anfrage Nr. VII/ 0969 der Bezirksverordneten Frau Antja Stantien- Fraktion DIE LINKE "<1"-' 04 OI<..L" Betr.: Ehemalige Musikschule Friedrichshaqener Straße Ich frage das Bezirksamt ' 1. Wie ist der aktuelle Stand zur Grundstücksweiterverwertung? 2. Wann wird die Skulptur vor der Musikschule (Eigentum des Bezirkes) an einem Ort aufgestellt, der von Bürgern und Bürgerinnen auch öffentlich genutzt wird? 3. Hat das Bezirksamt geplant, das Holzpodest und I oder den Holzschuppen einer weiteren Nutzung, z.b. durch Kiezklub, JFE's, zuzuführen bzw. für die Abholung und Weiternutzung zu werben? Hierzu antwortet das Bezirksamt zu 1.: Das Objekt der ehemaligen Musikschule in der Friedrichshagener Straße 8P ist Bestandteil der Fläche der Liegenschaft Friedrichshagener Straße 8, die zur Vermarktung mit dem Ziel Wohnungsbau zu errichten, noch konkret zu definieren ist. Für eine zwischenzeitliche Nutzung ist das Objekt als Unterkunft für minderjährige Flüchtlinge vorgesehen. Dazu wird mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen. zu 2.: Die Umsetzung der Schumann-Büste zum Musikschulstandort Freiheit 15 in Berlin erfolgt im Laufe des Jahres. Die Abstimmungen mit der beauftragten Firma werden im April d.j. vorgenomm.en. zu 3.: Mit der Nutzung des Objektes als Unterkunft für minderjährige Flüchtlinge verbleiben das Podest und der Schuppen zur weiteren Nutzung vorerst an dem Standort. Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B -H / vom 8. Februar 2016:

75 Zur Erstellung der Antwort auf die Kleine Anfrage haben drei Beamtin/drei Beamte des Gehobenen Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r je eine halbe Arbeitsstunde (entspricht 27,98 ) aufgewendet- damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von 83,94. Dazu kommen Kosten bei BzBm, Büro BzBm und Büro BVV in Höhe von 27,21. Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 111,15. Oliver Igel

76 Bezirksamt Treptow-Köpenick Bezirksbürgermeister ,- :'i ): : \.:' Bezirksverordnetenversammlung Vorsteher Herrn Peter Grass Kleine Anfrage Nr. VIII 0971 der Bezirksverordneten Frau Antja Stantien - Fraktion DIE LINKE trj/ll Oit. N;.1'6 Betr.: Gebäude Oberspreestraße 181 Ich frage das Bezirksamt 1. Wie viele Räume mit jeweils welcher Nutzfläche stehen im Gebäude Oberspreestraße 181 I ehemalige JFE "Villa Vif" zur Verfügung? 2. Wer nutzt derzeit die einzelnen Räume? 3. Wie viel I bzw. welche Veranstaltungen, Schulungen etc. fanden im Jahr 2015 dort statt? 4. Durch wen wurden diese organisiert bzw. realisiert? 5. Wie viele Menschen haben daran teilgenommen? 6. Wie groß ist die Außenfläche? 7. in welcher Art und durch wen wurde die Außenfläche 2015 genutzt? 8. ln welcher Höhe wurden 2015 Einnahmen durch die Nutzung erzielt? 9. ln welcher Höhe und wofür fielen im Jahr 2015 Ausgaben an? 10. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die DLRG für seine Schulungen, Sozial- und Jugendaktionen Räume in Wassernähe sucht? 11. Sieht das Bezirksamt die Möglichkeit, dass die DLRG die Räume in der Oberspreestraße 181 nutzen I mitnutzen kann? 12. Wenn nein, was spricht dagegen? 13. Kann das Bezirksamt der DLRG andere Räume in Wassernähe für seine überwiegend ehrenamtlichen Tätigkeiten anbieten? Hierzu antwortet das Bezirksamt Zu 1.: ln dem Objekt Oberspreestraße 181 stehen insgesamt 11 Räume zur Verfügung. 1

77 ln der folgenden Au f stellung sind diese bezei chnet und mit den Flächenangaben versehen. lfd. Fläche in Nr. Raumbezeichnung m 1 HeizunQsraum 8,78 2 Küche 15,3 3 Büro 7,96 4 Gemeinschaftsraum 16,53 5 Gemeinschaftsraum 73,97 6 Gemeinschaftsraum 32,82 7 Flur 8,78 8 Sanitärraum 5,88 9 Sanitärraum 3,07 10 Sanitärraum 3,58 11 Sanitärraum 1,49 Zu 2.: Das Objekt Oberspreestraße 181 ist als Dienstgebäude dem Bereich Veranstaltungen beim Büro des Bezirksbürgermeisters zugewiesen. Zu 3.: Im Jahr 2015 fanden in den Monaten Juli bis Dezember 9 Veranstaltungen statt. Dabei handelte es sich um Jobcoaching-Veranstaltungen (in der Regel 2x im Monat), Arbeitsschutzunterweisungen, Informationsgespräche mit verantwortlichen Mitarbeitern der Agrarbörse und Mitarbeitern des Bezirksamtes. Weiterhin fanden Gespräche zur sozialen Betreuung einzelner Mitarbeiter und Vorstellungsgespräche mit vom Jobcenter vorgeschlagenen potentiel,len Maßnahmeteilnehmern statt. Zu 4.: Die zu 3. genannten Veranstaltungen wurden durch das Büro des Bezirksbürgermeisters und der Agrarbörse Deutschland Ost e.v. organisiert und durchgeführt. Zu 5.: An den Jobcoaching-Veranstaltungen, Arbeitsschutzunterweisungen und Infoveranstaltungen nahmen in der Regel jeweils 7-10 Personen teil. An Einzelgesprächen (Vorstellungsgespräche, Gespräche zur sozialen Betreuung) haben insgesamt ca. 12 Personen teilgenommen. Zu 6.: Die Größe der Außenfläche beträgt 639 m. Zu 7.: Die Außenflächen wurden im Jahr 2015 wie folgt genutzt: - Wartungsarbeiten an der Bühne - Säuberungsarbeiten der Bühnenplatten, Dachplanen und Seitenwände mit Wasser - Trocknung der Dachplanen und Seitenwände - Be- und Entladearbeiten auf LKW und Kleinbusse 2

78 Zu 8.: Es wurden keine Einnahmen erzielt, da es sich ausschließlich um eine bezirkliehe Nutzung handelt. Zu 9.: Im Jahr 2015 wurden für die Bewirtschaftung des Objektes die im Folgenden 'aufgeführten Ausgaben getätigt. Bewirtschaftungskosten Summe Gebäude-Feuer- Versicherung 28,30 StraßenreiniQunQ 437,20 Niederschl::lgswasser 510,50 Strom 959,12 Trink/Schmutzwasser 260,00 Heizung 6.166,58 Zu 10.: Dem Bezirksamt ist aktuell nicht bekannt, dass die DLRG Schulungsräume in Wassernähe sucht. Es gab in der Vergangenheit eine Anfrage, doch leider konnten keine Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Zu 11.: Nein Zu 12.: Das Raumangebot lässt hinsichtlich Größe und Aufteilung der Räume sowie aus sicherheitsund arbeitsschutzrechtlichen Gründen eine Drittnutzung mit Besucherverkehr nicht zu.. Darüber hinaus ist ein Teil der eingelagerten Gegenstände nicht Eigentum des Bezirksamtes, sondern Eigentum der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Der Bezirk ist auf der Grundlage eines Grundstücksüberlassungsvertrages dazu verpflichtet, die Gegenstände auf eigene Kosten an einem geeigneten Ort zu lagern. Diese Eignung wäre bei einer Mitnutzung durch Dritte auch im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nicht mehr gegeben. Zu 13.: Zurzeit können der DLRG keine Räume angeboten werden, geprüft wird jedoch die Möglichkeit, zeitweise einen Raum beim Ortsverein Grünau e.v. zur Verfügung zu stellen. Der Fachbereich Sport unterhält seit 2002 vertragliche Beziehungen zur DLRG. Diese nutzt Räumlichkeiten im Gebäude der Regattatribüne auf der Sportanlage Regattastraße Im Zuge von Sanierungs- und Rekonstruktionsarbeiten am Regattatribünengebäude sollen die vertraglich genutzten Flächen erweitert werden. Derzeit wird an einem entsprechenden Konzept gearbeitet. 3

79 Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B -H / vom 8. Februar 2016: Zur Erstellung der Antwort auf die Kleine Anfrage haben vier Beamtinnen/Beamte des Gehobenen Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/reine Arbeitsstunde (entspricht 55,96 ) aufgewendet - damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von 223,84. Dazu kommen Kosten bei BzBm, Büro BzBm und Büro BVV in Höhe von 27,21. Damit ergeben sich Gesamtkosten'in Höhe von 251,05. Oliver Igel 4

80 Bezirksamt Treptow-Köpenick Bezirksbürgermeister Bezirksverordnetenversammlung Vorsteher Herrn Peter Groos Kleine Anfrage Nr. VII/ 0972 der Bezirksverordneten Frau Antja Stantien- Fraktion DIE LINKE \16\u. ~-!A-.L(;, Betr.: Bürgerhaus Altglienicke c> P. u. r.rl)h;:. ;&z;.. r. Ich frage das Bezirksamt 1. Wie viele Quadratmeter Nutzfläche stehen im Bürgerhaus zur Verfügung und w ie viel davon entfallen auf den Saal? 2. Wie viele Räume und Quadratmeter werden durch den Bereich Weiterbildung und Kultur genutzt und wie viel Quadratmeter entfallen auf die Bibliothek? 3. Wie viele Räume und Quadratmeter werden durch den Bereich Soziales genutzt? 4. Wie viele Räume und Quadratmeter werden durch den Bereich Jugend genutzt? 5. Wie viele Räume und Quadratmeter nutzt der InfoPoint und zu welchem Fachbereich wird er gerechnet? 6. Soll perspektivisch das Quartiersmanagement Räume im Haus nutzen und, wenn ja, welche? 7. Welche konkreten Angebote bieten die einzelnen Fachbereiche im Haus an? 8. Welche Räume werden gemeinsam durch verschiedene Fachbereiche genutzt? 9. Welche besonderen Angebote, Veranstaltungen und Aktionen unterbreitet die Bibliothek ihren Nutzer und Nutzerinnen? 10. Unterbreitet die Musikschule Treptow-Köpenick Angebote im Haus und, wenn ja, welche? 11. Durch wen und wie oft wurde im Jahr 2015 der Saal genutzt? 12. Konnten 2015 Einnahmen durch die Saalnutzung I -vermietung erzielt werden und, wenn ja, in welcher Höhe? 13. Gibt es regelmäßige Gremien zur Koordinierung der Aktivitäten und Problemlösungen im Haus und, wenn ja, welche? 14. Wie und in welchem Fachbereich werden die jeweiligen Einnahmen verbucht? 15. Wie und in welchem Fachbereich werden die (Betriebs-)Kosten verbucht? 16. Welche Optimierungsbedarfe konnten durch 'die laufenden Aktivitäten des Bezirksamtes bisher festgestellt werden und in welchen Punkten konnte die gemeinsame Arbeit im Haus weiterentwickelt werden? 1

81 Hierzu antwortet das Bezirksamt: Zu 1.: Die Gesamtnutzfläche im Bürgerhaus beträgt m 2, darin eingeschlossen sind die neben den Veranstaltungsräumen ebenfalls genutzten Flure, Sanitärbereiche und Nebenräume. Die Gesamtfläche ist Grundlage filr die Beantwortung der weiteren Fragen. Die Nutzfläche des Saals beträgt einschließlich Garderobe und Stuhllager190m 2 (158m 2 Saal + 32 m 2 Garderobe/Stuhl Iager) Zu 2.: Der Bereich Weiterbildung und Kultur nutzt 26 Räume mit gesamt 588m 2 Die Bibliothek nutzt 900 m 2 Zu 3.: Der Bereich Soziales nutzt 9 Räume mit gesamt 200 m 2 Zu 4.: Der Bereich Jugend nutzt 20 Räume mit gesamt 335 m 2. Zu 5.: Der InfoPoint nutzt 2 Räume mit gesamt 58 m 2 Die Räume sind dem Verwaltungsvermögen der SE FM zugeordnet. Zu 6.: Nein. Zu 7.: Die Fachbereiche bieten im Einzelnen folgende Angebote im Bürgerhaus Altglienicke: Kultur: Es gibt verschiedene Kursangebote (z.b. Keramik; Malerei), Thematische Workshops (z.b. Musik), Ausstellungen und Konzertveranstaltungen. Bibliotheken: Die Stadtteilbibliothek bietet rund Medieneinheiten (Bücher, Zeitschriften, CDs, DVDs, Spiele und anderen Medien) für Erwachsene, Kinder und Jugendliche an. Es werden 24 Wochenöffnungsstunden an 4 Tagen (Mo, Di, Do, Fr), dabei 2 Tage bis 19 Uhr angeboten. Fachlich ausgebildetes Personal ist in diesen Zeiten am Ort. Amt für Soziales: Der Kiezklub des Sozialamtes bietet u.a. folgende Angebote an: Qigong, Englisch, Frauengymnastik, Tanzgruppe, Linedance, Stuhlgymnastik, Chor, Bodengymnastik, gemeinsames Kochen mit Aussiedlern, Russisch als Muttersprache für Kinder, zahlreiche Feste und Musikveranstaltungen. Jugendamt: Im Jugend-Bereich des Bürgerhauses Altglienicke werden durch das Jugendamt Angebote nach 11 SGB VIII (offene Jugendarbeit und Medienpädagogisches Angebot), nach 13,1 SGB VIII (aufsuchende Jugendsozialarbeit) und nach 16 SGB VIII (Schwangerentreff) angeboten. Die Angebote erfolgen durch den öffentlichen Träger und die freien Träger GskA ggmbh, WeTeK e.v. und Offensiv '91 e.v. 2

82 Gesundheitsamt Kinder- und Jugendgesundheitsdienst - Gesundheitsförderung, Prävention u. Gesundheitshilfe für Kinder u. Jugendliche. Zu 8.: Hauptsächlich beschränkt sich die gemeinsame Nutzung auf den großen Saal. Zu bestimmten Veranstaltungen oder Projektwochen, wie u.a. Jobbörse oder Medienwerkstatt des freien Träger WeTeK ggmbh, werden bei Bedarf alle zur Verfügung stehenden größeren Räume (KIEZKLUB, blauer Saal, Lesesaal Stadtteilbibliothek) der einzelnen Fachbereiche mit in die Nutzung durch WeTeK ggmbh und den Kinder- und Jugendtreff einbezogen. Zu 9.: Es werden für alle Schulen im Einzugsgebiet Angebote zur Leseförderung unterbreitet. Diese können auch außerhalb der Öffnungszeiten in Anspruch genommen werden. Vormittags können außerdem Kitas die Bibliothek nutzen. Lesungen für Kinder, auch in Gruppen- und Klassenfrequenz, sind im Angebot. Der Leseclub der "Stiftung Lesen" für Kinder von 7 bis 12 Jahren wird am 27. April eröffnet. Es ist ein Kooperationsprojekt mit dem Kinder- und Jugendtreff. Zu 10.: Die Musikschule unterbreitet derzeit keine Angebote im Bürgerhaus Altglienicke. Zu 11.: Da sich die Leiterin des Altglienicker Bürgerzentrums im Bürgerhaus Altglienicke längere Zeit nicht im Dienst befand, konnten geplante Projektreihen (Konzerte, sanntags im Bürgerhaus Altglienicke etc.) nicht vollumfänglich den Bürgerinnen und Bürgern angeboten werden und wurden ersatzlos aus der Projektarbeit des Fachbereiches Kultur-Museum gestrichen. Erschwerend wirkte sich bei allen Nutzerinnen und Nutzern im Bürgerhaus Altglienicke neben dem Wegfall von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zudem der Ausfall des Hausmeisters (seit Mitte Juni 2015) aus, da zusätzliche Nutzungen Dritter nicht angenommen werden konnten und somit nur geringe Einnahmen gem. BA-Beschluss 339/2009 erwirtschaftet wurden. Insgesamt ergingen leider 14 Ablehnungsbescheide, da die beantragte Nutzung an Wochenenden und in den Abendstunden nicht durch Personal des Bezirksamtes (1,4 Mitarbeiterinnen im Altglienicker Bürgerzentrum - ABZ) sichergestellt werden konnte. Eine Vermietung des großen Saales ohne Anwesenheit von Personal des Bezirksamtes ist aufgrund der Gegebenheiten (u.a. Technik und Sicherheitsaspekte - mehrere Diebstähle von Inventar) nicht vorgesehen. Folgende Veranstaltungen wurden durchgeführt: Gremien der BVV T/K FB Kultur- ABZ (Aitglienicker Bürgerzentrum) FB Soziales- KIEZKLUB FB Jugendamt- Kindertreff 42 Workshops (Kochkurs mit Kids) 2 Veranstaltungen 26 Veranstaltungen 20 Veranstaltungen 6 Veranstaltungen Freie Träger: WeTeKgGmbH stets in Koop mit FB Jugendamt!Kindertreff/(ganztägige Nutzung) 3

83 bis bis bis bis bis Medienwerkstatt Medienwerkstatt Bandworkshop Analysewerkstatt (Potential} Medienwerkstatt Berufe zum Ausprobieren Jahresabschluss-VA für Kinder und Jugendliche. Zu 12.: Aufgrund der zu 11. erläuterten Bedingungen wurde im Hausbeirat einstimmig entschieden, keine Vermietungen ohne Anwesenheit einer Dienstkraft des Bezirksamtes anzunehmen. Im Jahre 2015 konnten aus diesem Grund nur Einnahmen von insgesamt 270,00 erzielt werden. Zu 13.: Ja. Der Hausbeirat des Bürgerhauses Altglienicke, in dem alle im Hause angesiedelten Institutionen vertreten sind, wurde im März 2015 neu einberufen und tagt regelmäßig. Seitdem fanden bereits acht Beiratssitzungen unter der Federführung der Abteilung Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport, Amt für Weiterbildung und Kultur statt. Der zuständige Bezirksstadtrat, Herr Michael Vogel, nimmt an diesen Beratungen aktiv teil. Die Arbeit des Hausbeirates steht unter der Maßgabe, Optimierungsbedarfe in Betrieb und Organisation des Hauses zu identifizieren und eine gemeinsame Konsensliste für die Gestaltung der weiteren gemeinsamen Arbeit aller im Hause zu entwickeln. Zu 14.: Grundsätzlich werden die Einnahmen bei dem Kapitel des Verwaltungsvermögens gebucht, dem das Objekt zugeordnet ist (Bibliotheken). Bei Einnahmen, wie Eintrittsgelder für Veranstaltungen beim Sozialamt oder im Bereich Kultur; die zwar objektgenau kontiert, jedoch nicht kapitelgeilau bei Bibliotheken ausgewiesen werden, erfolgt unterjährig eine Korrektur. Zu 15.: Das Objekt Ortolfstraße 182/184 ist dem Verwaltungsvermögen Bibliotheken zugeordnet. Die Betriebskosten werden beim Kapitel 3640 Bibliotheken gebucht und im Rahmen der Kasten-Leistungsrechnung an die nutzenden Fachbereiche/Ämter umgelegt. Zu 16.: Das Bürgerhaus Altglienicke soll als Standort für Kultur, Bibliothek, Bildungsnetzwerke, Jugend- und Gesundheitsangebote und Treffpunkt für verschiedenste Zielgruppen fortgeführt, stabilisiert und weiterentwickelt werden. Ziele dabei sind die Sicherung kontinuierlicher, qualitativ hochwertiger Angebote vor Ort sowie Maßnahmen für Ordnung, Sicherheit und Organisation des Hauses. Auch für die Integration der zukünftig in unmittelbarer Nähe wohnenden Flüchtlinge soll ein gemeinsames Konzept aller Nutzer des Bürgerhauses erarbeitet werden. Folgende Optimierungsbedarfe wurden festgestellt und befinden sich auf folgendem Arbeitsstand: 4

84 1. Gewährleistung von Sicherheit und Betriebsfrieden wegen anhaltender Vorfälle mit Jugendlichen (Sachbeschädigungen, Beleidigungen, Bedrohungen) Die Besucherzahlen im Bürgerhaus sind deutlich zurückgegangen. Derzeit wird der Einsatz eines Wachschutzes geprüft. 2. Kein Hausmeister ständig vor Ort: da der durch die SE FM gewährleistete mobile Hausmeisterdienst nicht die Bedarfe des Hauses abdeckt, wird derzeit der Einsatz eines Hausmeisters, der ständig vor Ort ist, geprüft. 3. Verbesserung der Attraktivität und Sichtbarkeit des Hauses (gut sichtbare Beschilderung zur Straße, gut sichtbare Beschilderung der Bibliothek, Veränderung der Eingangssituation): hierzu fanden gemeinsam mit der SE FM Begehungen statt. Die Umorganisation des Hauszuganges in Richtung Straße wird geprüft. Erst im Ergebnis dieser Prüfung können konkrete Festlegungen für eine veränderte Beschilderung des Hauses getroffen werden. Die bereits teilweise erfolgte Fassadengestaltung durch Jugendlich wird aktuell fortgesetzt. 4. Verbesserung der hausinternen Information: es wurde für jede Institution im Hause ein Google-Kalender eingerichtet. Die Kalender sind miteinander vernetzt, so dass eine transparente Informationsmöglichkeit über Veranstaltungen, Saalbelegungen etc. untereinander besteht. 5. Aktualisierung und Anpassung der Regeln für die Hausnutzung: Erarbeitung, Abstimmung und Herausgabe einer neuen Hausordnung. Kostenausweisunq auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B -H / vom 8. Februar 2016: Zur Erstellung der Antwort auf die Kleine Anfrage haben fünf Beamtinnen/Beamte des Gehobenen Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/reine Arbeitsstunde (entspricht 279,80 ), eine weitere Beamtin/ein weiterer Beamter des Gehobenen Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r zwei Stunden (entspricht 111,92 ) und eine weitere Beamtin/ein weiterer Beamter des Höheren Dienstes bzw. vergleichbare/r Angestellte/r 15 Minuten ( entspricht 19,95 ) aufgewendet - damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von 411,67. Dazu kommen Kosten bei BzBm, Büro BzBm und Büro BVV in Höhe von 27,21. Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 438,88. Oliver Igel 5

85 BA Treptow-Köpenick Abt. Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt Bezirksstadtrat Vorsteher der BVV Herrn Groos '' über BzBm Beantwortung der Kleinen Anfrage KA Vll/0973 des Bezirksverordneten Herr Cornelius Engelmann-Strauß I Fraktion der Piratenpartei vom Denkmalschutz Richterstraße Ich frage das Bezirksamt Welche Maßnahmen des Denkmalschutzes wurden seit der Kleinen Anfrage (KA VIII0720) an den Objekten der Richterstraße durchgeführt I eingeleitet I geplant? Hierzu antwortet das Bezirksamt Von Seiten des Eigentümers gab es Maßnahmen zum Verkauf des Grundstückes. ln diesem Zusammenhang wurde von Seiten der Unteren Denkmalschutzbehörde eine Begehung der Objekte durchgeführt. Inwieweit der Verkauf erfolgte ist der Unteren Denkmalschutzbehörde noch nicht bekannt. Durch die Untere Denkmalschutzbehörde fanden zahlreiche Beratungsgespräche mit Kaufinteressenten statt. Der Eigentümer wurde im Rahmen der Bürgerberatung mündlich dazu aufgefordert, die Zugänglichkeit der Häuser durch Unbefugte zu unterbinden und die Gebäude entsprechend zu sichern, bei Zuwiderhandlungen sollte er die Polizei einschalten. Rainer Hölmer Seite 1 von 2

86 Erfassunq Personal- und Sachkosten.für die Bearbeitung und Umsetzunq von Drucksachen der BW. Zur Erstellung dieses/er: Drs. Nr. haben Antwort Kleine Anfrage Vll/0973 Anzahl Arbeits- Betrag stunden in Beamtinnen/Beamte mittleren Dienst 0 0,00 0,00 bzw vergleichbare/r Beschäftigte/r gehobenen Dienst 1 1,50 83,94 höherer Dienst 0 0,00 0,00 notwendige Sachkosten als Folgekosten (z. B. Bestellung Material, Beauftragung Guiachie;,-:-.-:-:) 1 aufgewendet und damit entstanden 83,94 in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von: ~---- Dazu kommen Kosten beim BzBm, Büro BW in Höhe von: I 27,21 1 I I J ---- Damit ergeben sich Gesamtkosten von: 111,15 I I I I I Seite 2 von 2

87 BA Treptow-Köpenick Abt. Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt Bezirksstadtrat Vorsteher der BVV Herrn Groos über Bezirksbürgermeister Beantwortung der Kleinen Anfrage KA Vll/0975 vom der Bezirksverordneten Antja Stantien Betr.: Zur Fahrradinfrastruktur Ich frage das Bezirksamt 1) Sieht das Bezirksamt die Möglichkeit, die Fahrbahnunebenheiten auf der Radspur zwischen Bahnschranke und Einmündung Bruno-Bürgei-Weg zu beseitigen? 2) Wurden die erfolgten Arbeiten am Belag der Radspur in der Kiefholzstraße bereits auf ihre Qualität überprüft und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 3) Wann ist mit der Umsetzung der Verbesserungen für den Radverkehr in der Elsenstraße zu rechnen? 4) Ist dem Bezirksamt bekannt, dass in der Altstadt, unter anderem am Rathaus und im Bereich der Musikschule, Fahrradabstellmöglichkeiten fehlen? 5) Welche Lösungsmöglichkeiten wurden diesbezüglich vorgesehen und wann ist mit der Umsetzung zu rechnen? 6) Sieht das Bezirksamt die Möglichkeit die Anzahl der Fahrradabstellanlagen am Bürgeramt Michaei-Brückner-Straße und am Mandrellaplatz (Amtsgericht) zu erhöhen?. 7) Wurde bereits überprüft, wie hoch die Auslastung der Fahrradstellplätze an den über 20 Bügeln vor dem Rathaus T reptow ist und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 8) Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Fahrradbügel am S-Bahnhof Köpenick Richtung Mahlsdorf (abgestellte Fahrräder an einem normalen Werktag über 150 und volle Auslastung der Bügel in Richtung Dammvorstadt) nicht ausreichen und wurde bzw. wird dies mit den Zuständigen für den Bahnhofsbereich besprochen? 9) Kann diesbezüglich das Bezirksamt selbst aktiv werden? 1 0) Wann ist mit der weiterführenden Markierung der Radspur am Brandenburgplatz zu rechnen?

88 2 Hierzu antwortet das Bezirksamt zu 1. Eine Beseitigung der Fahrbahnunebenheiten auf der Radspur zwischen Bahnschranke und Einmündung Rodelbergweg ist auf Grund der Kleinteiligkeit dieser Maßnahme nicht zweckmäßig. Das Bezirksamt beabsichtigt aufgrund des Alters der Fahrbahndeckschicht der Schnellerstraße zwischen Bahnschranke und Fennstraße (1992 gebaut) und der vielen Netzrisse und Schadstellen eventuell im Jahr 2017 im Rahmen des Straßeninstandsetzungsprogramms einen Ersatz der Fahrbahnoberfläche vorzunehmen. zu 2. Nein, die Prüfung steht noch aus und erfolgt in Kürze. zu 3. Die Verbesserung der Bedingungen für Radfahrende in der Elsenstraße von Am Treptower Park bis Kielholzstraße wird als Maßnahme des Radverkehrsinfrastrukturprogramms vorbereitet. Nach durchgeführter Vermessung wurde durch SenStadtUrn der Entwurf für einen baulich angelegten Radweg vorgelegt. Dieser befindet sich in der Abstimmung. Über diesen Stand wurde in der 8. Sitzung der AG Radverkehr am informiert. zu 4. und 5. Das Bezirksamt ist bestrebt, die Anzahl der Fahrradabstellmöglichkeiten in der Altstadt Köpenick zu erhöhen. Zwischen dem Eingang Bürgeramt und Eingang Rechtsanwälte am Rathaus Köpenick erfolgt die Aufstellung einer 2. Reihe Fahrradbügel bis Ende Mai (9 Stück) Die Situation vor der Musikschule wurde 2015 durch den Fachbereich Tief geprüft. Es befinden sich dort sich 2 x 5 Fahrradbügel, an denen insgesamt 20 Räder angeschlossen werden können. Auf Grund der Anfrage wird nochmals eine Bedarfsermittlung erfolgen. zu 6. Der zuständige Fachbereich wird zunächst den Bedarf am Bürgeramt Michaei-Brückner Straße ermitteln. Eine Erhöhung der Kapazität der Fahrradabstellmöglichkeiten ist nur zu Lasten anderer Nutzungen im öffentlichen Straßenland möglich (Marktbetrieb). Am Mandrellaplatz vor dem Amtsgericht links und rechts des Eingangs ist beabsichtigt, zusätzliche Fahrradbügel aufzustellen. zu 7. Die 2014 erfolgte Aufstellung von zusätzlichen Fahrradbügeln vor dem Rathaus Treptow wurde durch den Fachbereich Tiefbau aufgrund des BVV-Beschlusses 0535/33/14 vorgenommen. Eine Überprüfung der Auslastung dieses Angebotes konnte aufgrund fehlender personeller Ressourcen sowohl im Stadtentwicklungsamt als auch im Straßen- und Grünflächenamt nicht erfolgen. zu 8. und 9. Ja, dem Bezirksamt ist bekannt, dass die Fahrradbügel im Umfeld des S-Bahnhofs Köpenick nicht ausreichen. Gemäß Erfassung durch das Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung existieren am S-Bahnhof Köpenick Abstellmöglichkeiten für ca. 360 Fahrräder, davon ca. 260 Fahrräder nördlich der Bahn. Die Deutsche Bahn AG plant derzeit aufgrund der Bestellung des Landes Berlin den Umbau des Bahnhofes Köpenick zu einem Regionalbahnhof. Aufgrund der dadurch bestehenden Planungsbefangenheit sind Erweiterungen der derzeit bestehenden Abstellmöglichkeiten im direkten Umfeld des Bahnhofes nicht möglich. 2

89 3 Das Straßen- und Grünflächenamt beabsichtigt, im Monat Mai 2016 zusätzliche Fahrradbügel vor der Apotheke Am Bahndamm/Ecke Mahlsdorier Straße aufzustellen. zu 10. Die Markierung eines Schutzstreifens in der Bellevuestraße zwischen Brandenburgplatz und Einmündung Fürstenwalder Damm wird derzeit der Markierungs- und Verkehrszeichenplan durch ein Ingenieurbüro erstellt. Danach erfolgt die Abstimmung mit allen Beteiligten und danach die Anordnung durch die Verkehrslenkung Berlin. Die Weiterführung der Markierung der Radspur am Brandenburgplatz wird nach Vorliegen dieser verkehrsbehördlichen Anordnung erfolgen. Über diesen Stand wurde in der 8. Sitzung der AG Radverkehr am informiert. Rainer Hölmer Erfassung Personal- und Sachkosten für die Bearbeitung und Umsetzunq von Drucksachen der BW Zur Erstellung dieses/er: Antwort Kleine Anfrage Drs.: Vll/0975 haben. Beamtinnen/Beamte bzw. vergleichbare/r BeschäftiQte/r mittleren Dienst I gehobenen Dienst höherer Dienst notwendige Sachkosten als Folgekosten (-z. B. Bestellung Material, Beauftragung Gutachten,... ) Arbeits- Anzahl stunden 1 0,50 1 1,00 0, I ~ _Oß_D_~ _: I Betrag in 22,04 55,96 0,00 aufgewendet und damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von: 78,50 r-----, Dazu kommen Kosten beim BzBm, Büro BVV in Höhe von:... I ,! _. 1 Damit ergeben sich Gesamtkosten von: 105,71 3

90 .,, r.., ~ ~~ r 1, ~~ \) ~;:! Bezirksamt Treptow-Köpenick Bezirksbürgermeister V Bezirksverordnetenversammlung Vorsteher Herrn Groos \.\.. 0\'1\ ~~ i\\o\\.e\.\ t ':\-.""~'~.t\-j1e,r.~ u.ot.,.a'. Kleine Anfrage Nr. VII/ 0976 vom der Bezirksverordneten Frau Heike Kappe!- Fraktion DIE LINKE Betr.: Neu- und Alt-Adlershol 1. Gibt es im Bezirksamt die Anweisung an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Vorgänge für Adlershof nach Neu- und All-Adlershof zu benennen und zu bearbeiten und, wenn ja, wer hat warum die Anweisungen erteilt? 2. Welches Gebiet wird als All-Adlershof benannt und warum? 3. ln welchen Abteilungen wird so verfahren? 4. Ist es richtig, dass sich eine private Person oder ein Institut aus Adlershof den Namen "Adlershof" hat schützen lassen und, wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welcher Zustimmung ist das erfolgt? 5. Entstehen dem Bezirksamt höhere Kosten, wenn der Name in öffentlichen Broschüren benannt wird? 6. Welche Institution des Bezirksamtes wird bei solch einem Vorgang (Namensschutz von prtsteilen) einbezogen? 7. Wann und in welchem Ausschuss wurden Bezirksverordnete darüber informiert? 8. Welche Notwendigkeit sieht das Bezirksamt, in Zukunft Umbenennungen von AdlershoJ vorzunehmen? Hierzu antwortet das Bezirksamt Zu 1.: Nein, es gibt keine derartige Anweisung. Adlershof liegt im Prognoseraum II und setzt sich aus den Planungsräumen 0701 Adlershof West und 0702 Adlershof Ost zusammen. Im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) für den Bereich rund um die Dörpfeldstraße, das Voraussetzung für die Aufnahme in das Förderprogramm Aktive Zentren war, wurde die Namensfrage lebhaft diskutiert. Im Rahmen des Erarbeitungsprozess wurde immer wieder festgestellt, dass die beiden Teile Adlershofs, die von sehr unterschiedlichem Charakter sind, sich verbal kaum trennen ließen. Das anschaulichste Beispiel dafür zeigt sich auf den Vorwegweisern auf dem AdlergesteiL Dennoch bestand der Wunsch, dass sich sowohl das Trennende wie auch

91 das Verbindende in der Namensgebung wiederfinden, ohne einen der beiden Planungsräume abzuwerten. Letztlich wurde in der Diskussion um die beiden Planungsräume im Rahmen der Erarbeitung des Bezirksregionenprofils bewusst auf eine Trennung in PLR Ost und West verzichtet und dafür sprachlich eher das Synonym von Alt und Neu verwendet. Nicht zuletzt aus dieser Diskussion heraus wurde eine Imagekampagne für die Dörpfeldstraße als eines der im ISEK identifizierten Handlungsfelder benannt. Das schließt die verstärkte Kooperation mit den Akteuren in Adlershof Neu/ West ein. Wörtlich heißt es im ISEK: "Trotz der räumlichen Trennung durch Straßen und Bahntrasse sowie unterschiedlicher Strukturen, bilden die beiden Planungsraumgebiete Adlershof Ost und Adlershof West zusammen die Bezirksregion Adlershof. Das Al Gebiet umfasst nicht die Region Adlershof Neu. Jedoch dürfen die Entwicklungen nicht losgelöst voneinander betrachtet werden. Die WISTA-Management GmbH zusammen mit der Adlershof Projekt GmbH sollte als wichtiger Akteur verstanden werden, da sich beide Gebiete aufgrund ihrer jeweiligen Stärken und Herausstellungsmerkmale ergänzen können. Adlershof Neu bietet technische Innovationen, welche in Adlershof Einzug finden können. Die zukünftig anwachsende Bewohnerschaft in Adlershof Neu birgt Potenziale für den Einkaufstandort rund um die Dörpfeldstraße." Sowohl das ISEK als auch das Bezirksregionenprofil haben folgendes Motto zum Leitbild erhoben: Adlershof: Ein Ort für Alt und Jung, traditionell und innovativ Dieses Leitbild charakterisiert die Dörpfeldstraße und das Umfeld als einen Ort, der zukünftig Alt und Neu miteinander verbindet. Sei es als "Alteingesessener" oder "neu Hinzugezogener", als junger oder alter Bürger, als Inhaber eines traditionellen Geschäfts oder eines neuen Betriebs. "Adlershof kann beides"- ein kleinteilig, historisch gewachsener Ortsteil, eng verknüpft mit den angrenzenden Wohnquartieren und deren Bewohnern, wächst durch die Versorgung auch Adlershof Neu als moderner Wissenschaftsund Technologiestandort. Zu 2.: Adlershof Alt bezeichnet den historischen Wohnort, Adlershof Neu den Technologie- und Wissenschaftsstandort. Der Wissenschafts- und Technologiepark WISTA und die. Dörpfeldstraße liegen beide in der Bezirksregion Adlershof. Im ISEK wird der Bereich im Planungsraum Ost um den Ortsteil Adlershof als Adlershof Alt bezeichnet, der neu entstandene Bereich um die WISTA im Stadtteil Adlershof West als Adlershof Neu. Die Bezeichnung der Planungsräume Adlershof Ost und Adlershof West wird nur in den Kapiteln Sozialstruktur und 3.5 Soziale Infrastruktur benutzt. Zu 3.: Weder in der Bezirksverwaltung, noch in den einzelnen Ämtern, noch nicht einmal innerhalb des ISEK-Berichts herrscht ein einheitlicher Sprachgebrauch. Das ist auch nicht erforderlich. Zu 4.: Nein, das ist nicht richtig. Zu 5.: Nein. Zu 6.: Siehe 4.; Beantwortung entfällt.

92 Zu 7.: Das ISEK wurde im Stadtentwicklungsausschuss und in der AG Sozialräumlic.he Planungskoordinatoren, der auch BW-Mitglieder angehören, vorgestellt. Das ISEK ist im Internet veröffentlicht. Zu 8.: Keine. Allerdings hält das Bezirksamt eine Imagekampagne für die Dörpfeldstraße für überaus sinnvoll. Der Prozess zur Erarbeitung unter Beteiligung des Kiezbeirats mündet bestenfalls in einer allseits akzeptierten Wort-Bild-Marke für den Bereich rund um die Dörpfeldstraße. Je nach Erfolg eines solchen Prozesses kann sich auch "im Volksmund" eine Namensgebung für die beiden Teile Adlershofs daraus ergeben. Das wäre jedenfalls ein Zeichen der Identifikation der Adlershoferinnen und Adlershofer, mithin ein überaus großer Erfolg. Das lässt sich jedoch kaum planen, sondern nur gut begleiten. Oliver Igel

93 BA Treptow-Köpenick Abt. Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt Bezirksstadtrat 04. Mai 2016 Vorsteher der BVV Herrn Groos über Bezirksbürgermeister Ai.il/1/:;,,....!i(J{j:;~- '""'"' i.\t 1 k1_ ~""'v f' M 0oL{"l@.>nRA- I &;;;,r. Beantwortung der Kleinen Anfrage KA Vll/0977 vom des Bezirksverordneten Tino Oestreich Betr.: Defekte Brücke der Parkeisenbahn über die Rohrlake Ich frage das Bezirksamt 1. Sind für die Instandsetzung der Eisenbahnbrücke der Berliner Parkeisenbahn über die ausgetrocknete Rohrlake auf der Strecke des derzeitig nicht betriebenen Haltepunktes Betriebsbahnhof Genehmigungen beim Bezirksamt Treptow-Köpenick notwendig und wenn ja, welche? 2. Liegen dem Bezirksamt Anträge und Anfragen zur Instandsetzung vor und ist es richtig, dass es in der Vergangenheit diesbezüglich Probleme mit dem Umwelt- und Naturschutzamt gab? 3. Wurden Fördermöglichkeiten seitens des Bezirkes zur lnstandsstzung der Brücke geprüft, um den Eisenbahnbetrieb auf dieser historischen Strecke zu ermöglichen und welche Fördermittel ständen zur Verfügung. Hierzu antwortet das Bezirksamt Zu 1.: Die Rechtsgrundlage für ein Genehmigungsverfahren ist das Allgemeine Eisenbahngesetz. Neben den naturschutzfachlichen Genehmigungen nach BNatSchG/ NatSchG Bin (Eingriff in Natur und Landschaft gemäß 14 BNatSchG/ 16 NatSchG sowie Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Zerstörung gesetzlich geschützter Biotope gemäß 30 BNatSchG/ 28 NatSchG Bin), für deren fachliche Prüfung die untere Naturschutzbehörde zuständig ist, bedarf es noch einer Genehmigung nach Landeswaldgesetz (zuständig ist SenStadtUm). Zu 2.: Dem Bezirksamt wurde im Jahr 2014 von Pro Wuhlheide e.v eine Zusammenstellung von Diskussionspunkten übergeben, in der auch Um- und Ergänzungsbauten sowie Streckenerweiterungen der Parkeisenbahn aufgeführt sind. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um konkrete Anträge, sondern um Projekte auf dem Stand von Vorüberlegungen. Die frühere direkte Kontaktaufnahme mit dem Umwelt- und Naturschutzamt hat im Ergebnis der aufgezeigten naturschutzfachlichen Probleme dazu geführt, dass der Vorhabenträger seine Vorüberlegungen nicht weiter vorangetrieben hat. Auch zum jetzigen Zeitpunkt könnte fachlich nicht anders entschieden werden. Die Strecke quert ein geschütztes Biotop, welches im Sanierungsbereich der Brücke gleichzeitig auch FFH-Lebensraumtyp ist. Mit einer Unter-

94 2 Schutzstellung wie geplant wäre der betreffende Bereich aufgrund seiner hohen Wertigkeit einem Naturschutzgebiet zugehörig. Zu 3: ln der Abt. Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt gibt es darüber keine Kenntnis. Rainer Hölmer Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finan-. zen II B -H / vom 8. Februar 2016 Erfassung Personal- und Sachkosten für die Bearbeitung und Umsetzung von Drucksachen der BW Zur Erstellung dieser Drs. Nr. haben Kleine Anfrage VII/ Defekte Brücke der Parkeisenbahn über die Rohrlake Anzahl Arbeits- Betrag stunden in Beamtinnen/Beamte mittleren Dienst 0 bzw vergleichbare/r gehobenen Dienst ,96 Beschäftigte/r höherer Dienst 0 ~ notwendigesachkosten als Folgekosten (z. B. Bestellung Material, Beauftragung Gut achten,...) : aufgewendet und damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von: 111, Dazu kommen Kosten beim BzBm, Büro BzBm und Büro BVV in Höhe von: I 2721 I l,: l Damit ergeben sich Gesamtkosten von: 139, 13 2

95 BA Treptow-Köpenick Abt. Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt Bezirksstadtrat Vorsteher Herrn Groos r über Bezirksbürgermeister ;it IYt?kilc/7 I ;!://7/C/{'/f~/ Oliver Igel tti _p/. Beantwortung der Kleinen Anfrage KA VII/ 0979 vom der Bezirksverordneten Gabriele Schmitz Betr.: Einbindung Kietzgrabensteg in Rad- und Fußwegrouten Ich frage das Bezirksamt 1. Plant das Bezirksamt die Einbindung des Kietzgrabenstegs in das Radwegekonzept Treptow-Köpenicks und, wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen? 2. Erfolgt eine Einbindung des Kietzgrabenstegs in die Route Spreeweg der 20 grünen Hauptwege Berlins und, wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen? 2.a. Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen? 2.b. Wenn ja, wann erfolgt diesbezüglich eine Aktualisierung der digitalen Route? 3.Wird das Bezirksamt auf der Grünanlage westlich der Brücke die abgetretene Rasenfäche (bedingt durch den Fuß- und Radverkehr, der den kürzesten Weg nutzt) regelmäßig erneuern, Büsche oder andere Hindernisse anlegen oder die Wegeführung der Nachfrage anpassen und die Fläche pflastern? Hierzu antwortet das Bezirksamt Die Einbindung des Kietzgrabenstegs in das Radwegekonzept Treptow-Köpenick ist nicht vorgesehen, da es sich bei dem Steg um eine reine Fußgängerbrücke handelt. Die Einbindung in das bezirkliehe Routennetz ist nur dann sinnvoll, wenn auch die anschließenden Wege das Radfahren zulassen. Oie Freifläche hinter dem Heimatmuseum I Alter Schule hat eher einen Aufenthalts- und Fußgängercharakter und ist daher nicht für den Verlauf einer ausgewiesenen Radroute geeignet.

96 2 Es erfolgt eine Einbindung in das System der 20 Grünen Hauptwege Berlins. Der Kietzgrabensteg stellt den LOckenschluss in diesem Abschnitt des Weges Nr. 1 Spreeweg I Berliner Urstromtal dar. Zu 2.a: erübrigt sich Zu 2.b: Seitens der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erfolgt eine Aktualisierung der digitalen Übersichtskarte der 20 grünen Hauptwege auf der Intranet- und Internetseite SenStadtUrn im FIS-Broker zum 15. Mai eines jeden Jahres. Vom Bezirk wurde die Fertigstellung des Kietzgrabenstegs zum gemeldet, so dass von einer Übernahme in die Aktualisierung dieses Jahr auszugehen ist. Eine Neuauflage der analogen Übersichtskarte durch den piekart Verlag ist im Verlaufe des Jahres 2016 vorgesehen. Das Bezirksamt wird die Gestaltung der Grünanlage entsprechend den veränderten Wegebeziehungen, die durch.den Steg entstanden sind, überarbeiten. Dazu haben bereits erste Abstimmungen stattgefunden. Es sind sowohl eine Erweiterung der Pflasterfläche als auch die Aufstellung von Hindernissen sowie natürlich die Wiederbepflanzung angedacht. Der Versatz von Steg und Wegeanschluss ist entstanden, weil man sich im Interesse des Erhalts mehrerer großer Bäume auf der gegenüberliegenden Uferseite für die jetzige Lage des Stegs entschieden hat. Rainer Hölmer 2

97 3 Erfassung Personal- und Sachkosten für die Bearbeitung und Umsetzung von Drucksachen der BW "Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B -H / vom 8. Februar 2016: Zur Erstellung dieses/er: Antwort Kleine Anfrage Drs. Nr. Vll/0979 haben Beamtinnen/Beamte bzw vergleichbare/r BeschäftiQte/r mittleren Dienst gehobenen Dienst höherer Dienst Arbeits- Anzahl stunden 2 3,00 Betrag in 0,00 167,88 0,00 notwendigesachkosten als Folgekosten (z. B. Bestellung Material, Beauftragung Gutachten,... ) ' J ' aufgewendet und damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von: 167,88 i------'"1 Dazu kommen Kosten beim BzBm, Büro BW in Höhe von: ~- _ 2_7,_2:J!' ~ Damit ergeben sich Gesamtkosten von: 195,09 3

98 BA Treptow-Köpenick Abt. Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt Bezirksstadtrat ' '' ';:' -)-:: i :i ;: '! ii~'' W;i : :',;)'i;q Vorsteher der BW Herrn Groos über Bezirksbürgermeister Beantwortung der Kleinen Anfrage KA Vll/0980 vom der Bezirksverordneten Gabriele Schmitz Betr.: Umleitung Buntzelstraße bedingt durch den Bau eines Fußgängerüberweges Ich frage das Bezirksamt 1. Welche Umleitungsalternativen wurden zu der jetzigen Routenführung geprüft? 2. Wird die Umleitungsroute noch verändert? 3. Ist der Bau des Fußgängerüberweges im Zeitplan und ist mit einer Fertigstellung bis zum zu rechnen? Hierzu antwortet das Bezirksamt zu 1. und 2. Die Prüfung der möglichen Verkehrsführung während der Bauzeit (Umleitung) zeigte, dass es keine belastbaren Alternativen zu der dann straßenverkehrsbehördlich angeordneten Verkehrsführung gibt. zu 3. Die Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgt voraussichtlich zum und dauert damit aufgrund einer notwendigen Umverlegung einer Trinkwasserleitung der Berliner Wasserbetriebe um eine Woche länger als LJrsprünglich geplant. Rainer Hölmer

99 Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B -H / vom 8. Februar 2016 Erfassung Personal- und Sechkosten für die Bearbeitung und Umsetzung von Drucksachen der BW Zur Erstellung dieses/er: Antwort Kleine Anfrage Drs.: Vll/0980 haben Beamtinnen/Beamte bzw. vergleichbare/r Beschäftigte/r mittleren Dienst :gehobenen Dienst höherer Dienst notwendigesachkosten als Folgekosten (z. B. Bestellung Material, Beauftragung Gutachten,... ) Arbeits- Anzahl stunden 1 0,25 1 0,25 0,00, , I I I I ~ _0}~.0-~ _I Betrag in 11,02 13,99 0,00 aufgewendet und damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von: 25,51 Dazu kommen Kosten beim BzBm, Büro BW in Höhe von: L _ ~7_,2_1_ _: Damit ergeben sich Gesamtkosten von: 52,72 2

100 Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abt. Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport Bezirksstadtrat Vorsteher der BVV Herrn Groos über Bezirksbürgermeister Herrn Igel 1/ a/lpf~ Beantwortung der Kleinen Anfrage KA Vll/0985 des Bezirksverordneten Johann Eberlein (Fraktion DIE LINKE) vom Betr.: Stand Erarbeitung der Prioritätenliste zur Schaffung barrierefreier Schulen Ich frage das Bezirksamt Wie ist der aktuelle Stand der Erarbeitung einer Prioritätenliste, auf deren Grundlage die Schaffung barrierefreier Bedingungen an den Schulen im Bezirk geplant und sichergestellt werden soll? Hierzu antwortet das Bezirksamt Derzeit werden die vorhandenen Informationen zu den 46 Schulen unter dem Aspekt der Barrierefreiheit untersucht. ln einem zweiten Schritt sollen die Erkenntnisse für die bereichsübergreifende Kommunikation mit den anderen Fachbereichen aufbereitet werden. Angestrebtes Ziel des Schul- und Sportamtes ist es, dass bis zum Jahresende 2016 eine Prioritätenliste -barrierefreier Zugang an Schulen im Bezirk- für die 46 öffentlichen Schulen vorliegt. Michael Vogel

101 Kostenausweisung auf Grundlage Rundschreiben von SenFin "Gebührenerhebung nach dem Gesetz über Gebühren und Beiträge- Kosten des Verwaltungsaufwandes" vom 08. Februar 2016: für die Erstellung dieser Antwort auf diese Kleine Anfrage: eine Beamtin/ein Beamter des Mittleren Dienstes (oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes) bzw. vergleichbare/r Angestellte/r Anzahl der aufgewendeten Arbeitsstunden 0,30 entspricht in 27,98 sowie eine weitere Beamtin/ein weiterer Beamter des Mittleren Dienstes (oder des Gehobenen Dienstes oder des Höheren Dienstes) bzw. vergleichbare/r Angestellte/r sowie ggf. weitere 0,15 13,99 damit entstanden in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von Dazu kommen Kosten bei BzBm, Büro BzBm, Büro BW in Höhe von Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 27,21 68,18

102 BA Treptow-Köpenick Abt. Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt Bezirksstadtrat Vorsteher der BVV Herrn Groos über BzBm Beantwortung der Kleinen Anfrage KA VII/ 0987 des Bezirksverordneten Herrn Jacob Zellmer I Fraktion Bündnis 90 I Die Grünen vom Soziale Erhaltungsverordnung für das Gebiet Alt-Treptow Ich frage das Bezirksamt. 1. Für wie viele Bauvorhaben wurden seit 2010 bis zum lnkrafttreten der Sozialen Erhaltungsverordnung für das Gebiet Alt-Treptow folgende Genehmigungen erteilt (bitte tabellarisch nach Jahren angeben)? a) Rückbau von Wohngebäuden oder einzelnen Wohneinheiten. b) Wohnungszusammenlegungen und Zusammenlegung von bestehendem neu gebautem Wohnraum (z. B. Dachgeschoss-Maisonettewohnungen). c) Entfernung nichttragender Wände sowie Grundrissänderungen zur Schaffung großzügiger Wohnungsgrundrisse. d) Einbau einer Gegensprechanlage mit Videoüberwachung. e) Maßnahmen zur Energieeinsparung über die Anpassung an die baulichen oder anlagentechnischen Mindestanforderungen der EnEV an bestehende Gebäude hinaus. f). Anbau eines Erstbalkons I einer Terrasse mit mehr als4m 2 Grundfläche. g) Anbau von Zweitbalkonen I Terrassen. h) Schaffung besonders hochwertiger Wohnausstattung (z. B. Kamin oder Fußbodenheizung. i) Nutzungsänderung von Gewerbeeinheit in Wohnraum. j) Nutzungsänderung von Wohnraum in Gewerbe. k) Nutzungsänderung von Wohnraum zur Berufsausübung für freiberufliche Träger. 2. Welche Maßnahmen zur Überwachung der Einhaltung der Sozialen Erhaltungsverordnung für das Gebiet Alt-Treptow sieht das Bezirksamt vor? Seite 1 von4

103 Hierzu antwortet das Bezirksamt Zu 1a: Der Abbruch von Wohngebäuden ist bauordnungsrechtlich nicht genehmigungspflichtig. Seit lnkrafttreten der Zweckentfremdungsverbotsverordnung am ist die Beseitigung von Wohnraum genehmigungspflichtig. Im Ortsteil Alt-Treptow wurden seither keine Genehmigungen zur Beseitigung von Wohnraum erteilt. Zu 1b-e: Zum einen sind die genannten Maßnahmen nicht immer baugenehmigungspflichtig, zum anderen werden eingehende Bauanträge nicht nach diesen inhaltlichen Kriterien statistisch erfasst. Daher kann die Frage nicht beantwortet werden. Zu 1f-g.: Der Anbau von Balkonen ist baugenehmigungspflichtig. Weder die Größe der Balkone, noch die Zahl bestehender Balkone wird statistisch erfasst. Daher kann die Frage nicht beantwortet werden. Zu 1h.: Zum einen sind genannten Maßnahmen nicht immer baugenehmigungspflichtig, zum anderen werden eingehende Bauanträge nicht nach inhaltlichen Kriterien statistisch erfasst. Daher kann die Frage nicht beantwortet werden. Zu 1i.: Im gesamten Ortsteil Alt-Treptow wurden 2010: : : : : : : 5 Baugenehmigungen für die Nutzungsänderung von Gewerbeeinheiten in Wohnraum erteilt.. Die statistische Erfassung ist nur lückenhaft. Die angegebenen sind Zahlen daher ohne Gewähr. Zu 1j.: Im gesamten Ortsteil Alt-Treptow wurden 2010: : : : : : : 1 Baugenehmigungen für die Nutzungsänderung von Wohnraum in Gewerbeeinheiten erteilt. Die statistische Erfassung ist nur lückenhaft. Die angegebenen Zahlen sind daher ohne Gewähr. Zu 1k.: Die Nutzungsänderung von Wohnraum zur Berufsausübung für freiberuflich Tätige ist nicht immer baugenehmigungspflichtig, zum anderen werden eingehende Bauanträge nicht nach inhaltlichen Kriterien statistisch erfasst. Im gesamten Ortsteil Alt-Treptow wurden Seite 2 von 4

104 2010: : : : : : : 0 Baugenehmigungen für die Nutzungsänderung Wohnraum in Arztpraxen erteilt. Genauer kann die Frage nicht beantwortet werden. Zu 2.: Gesetzliche Regelungen existieren dahingehend nicht. Hinweise, die beim Bezirksamt Treptow-Köpenick eingehen, werden geprüft. Rainer Hölmer Seite 3 von 4

105 Erfassunq Personal- und Sachkosten für die Bearbeitung und Umsetzunq von Drucksachen der BVV ' Zur Erstellung dieses/er: Drs. Nr. haben Antwort Kleine Anfrage Vll/0987 Anzahl Arbeits- Betrag stunden in Beamtinnen/Beamte mittleren Dienst 0 0,00 0,00 bzw vergleichbare/r Beschäftigte/r gehobenen Dienst 1 3,00 167,88 höherer Dienst 1 2,00 155,60 notwendigesachkosten als Folgekosten (z. B. Bestellung Material, Beauftragung Gut;,chie;;:~.~) 1 I I I I ~----- aufgewendet und damit entstanden 323,48 in der Fachabteilung Gesamtkosten in Höhe von: I I Dazu kommen Kosten beim BzBm, Büro BVV in Höhe von: ~ -27,21 1 I I I Damit ergeben sich Gesamtkosten von: 350,69. I Seite 4 von 4

106 Fehlende Beantwortung Kleiner Anfragen gemäß 28 (2) GO der BVV Stand: (10:00 Ulu) Nummer Betreff Eingang KA VII/0791 Barrierefreier Schulstandort an den Püttbergen Zwischenbilanz statt Zwischenbericht? KA VII/0818 Nachfrage zur Beantwortung der Kleinen Anfrage VII/ Überlassung von Räumlichkeiten im RatzFatz KA VII/0835 Stadttheater Cöpenick KA VII/0906 Nachwuchsleistungszentrum 1. FC Union * KA VII/0933 Beantwortung des Schreibens von BIBER vom 19. Januar an den Bezirksstadtrat Herrn Vogel zur Johaunes- Bobrowski-Bibliothek KA VII/0947 Entwurf Schulentwicklungsplanung KA VII/0963. Leinenpflicht im Landschaftspark Johannisthai Adlershof KA VII/0970 Verwaltung Grundstücke " *- Fehllaufer, deshalb Ubergabe an das BA erst am

107 Stand: Offene Ausschussprotokolle der VII. Wahlperiode Cl 4 Ausschuss Sitzung Datum Protokollantt-in Recherche BVV-Büro ASG gemeinsam mit Integrationsausschuss im Jobcenter HerrWarm lt. TO Herr Bahtmann lt. Anwesenheitsliste EiBe aus Unterlagen nicht ersichtlich II aus Unterlagen nicht ersichtlich aus Unterlagen :nicht ersichtlich aus Unterlagen nicht ersichtlich aus Unterlagen nicht ersichtlich aus Unterlagen nicht ersichtlich aus Unterlagen nicht ersichtlich aus Unterlagen nicht ersichtlich aus Unterlagen nicht ersichtlich Herr Just lt. TO; war nicht anwesend aus Unterlagen nicht ersichtlich Int Herr Sehröder lt TO; war anwesend Frau Vogt lt. TO; war anwesend Herr Freier lt. TO; war anwesend c Herr Sehröder lt. TO; war anwesend Herr Blumert lt. TO; war anwesend Sch HerrThies lt. TO und nachfolgenden Protokollen Herr Retzlaff I Frau Kant lt. TO: Herr Retzlaff fehlte Sp Herr Schild lt. nachfolgenden Protokollen Herr Sehröder lt. nachfolgenden Protokollen Herr Sehröder Herr Föhrenbach lt. TO; war anwesend HerrHänel lt. TO; war anwesend StaT Herr Schild lt. TO und nachfolgenden Protokollen Herr Sehröder lt. nachfolgenden Protokollen HerrThies lt.to und nachfolgenden Protokollen Herr Salierteig lt.to und nachfolgenden Protokollen HerrKorbus lt. Anwesenheitsliste HerrThies lt. TO; waren anwesend HerrWeser lt. Anwesenheitsliste UmNatGr Herr Wethkamp lt.to und nachfolgenden Protokollen Herr Wethkamp lt.to und nachfolgenden Protokollen Herr Freerix lt.to WeiKu II Herr Schild lt.to und nachfolgenden Protokollen FrauKaut lt. Anwesenheitsliste JHA Herr Schild lt. Anwesenheitsliste Jugendamt (Klausur) Jugendamt Jugendamt Jugendamt gemeinsam mit Schulausschuss Jugendamt Jugendamt Jugendamt Jugendamt Jugendamt Jugendamt Jugendamt Jugendamt In dieser Aufstellung sind alle fehlenden Protokolle von Ausschusssitzungen der VII. Wahlperiode aufgeführt, die länger als 2 Monate ausstehen. Die Angaben geben den dem BVV-Büro objektiv möglichen Kenntnisstand wieder.

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tp.[l{. ~ iralc<h'rjnt-~l- f'3w:tdtm4' BA Treptow-Köpenick Abt. Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung Bezirksstadtrat 20.12.2016 Vorsteher der BVV Herrn Groos über BzBm tp.[l{. ~ iralc

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