Niederschrift. über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 18. April 2005 im Pfarrsaal der Münsterpfarrei St. Fridolin im Alten Hof
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- Meike Klein
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1 Niederschrift über die öffentliche Sitzung des im Pfarrsaal der Münsterpfarrei St. Fridolin im Alten Hof Anwesend 1. Bürgermeister Weissbrodt Ortsvorsteher Gehr Ortsvorsteher Sauer Ortsvorsteher Wenk 2. Die Stadträte Ays, Böhm, Goldberg, Haus, Kramer, Maier, Michler, Schoo, Strauß, Vögtle Entschuldigt gefehlt: Stadträte Adler und Becker 3. Verwaltung: Stadtbauamtsleiter Rohrer Baurechtsamtsleiter Rünzi Bauverwaltungsleiter Weiß 4. als Protokollführer
2 2 18 Bürger fragen Aus der Bürgerschaft werden keine Fragen gestellt.
3 3 19 Erteilung des städtebaulichen Einvernehmens gemäß 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für den Bereich der Stadt Bad Säckingen Baurechtsamtsleiter Rünzi erläutert die Sitzungsvorlage. Der Bürgermeister stellt fest, dass in Folge der höchstrichterlichen Rechtsprechung kein Raum mehr für die Behandlung der Bauangelegenheiten im Technischen Ausschuss und in den Ortschaftsräten bestehe. Der Entscheidungsspielraum, der bislang ohnehin nur in den engen Grenzen des 36 Baugesetzbuch bestanden habe, reduziere sich mithin auf null. Für Stadtrat Haus sei es für die Bauherren durchaus von Vorteil gewesen, wenn der Technische Ausschuss in die Beratungen eingebunden gewesen sei. Wenn die Stadtverwaltung ein Bauvorhaben ablehne und das Regierungspräsidium als obere Baurechtsbehörde dem Bauvorhaben doch zustimme, bestehe die Gefahr, dass die Erteilung der baurechtlichen Genehmigung dem bauleitplanerischen Interessen der Stadt zuwiderlaufe. Er befürchte, dass die Instrumente der Zurückstellung der Baugesuche und der Anordnung einer Veränderungssperre vermehrt in Anspruch genommen werden müssten. Nach Auffassung von Stadtrat Michler sei die höchstrichterliche Entscheidung im inhaltlichen Zusammenhang zu sehen mit den Bestrebungen der Bauerleichterung und der Deregulierung. Die Entscheidung korrespondiere im Übrigen mit Bemühungen der Architektenkammer. Auf das Fachpersonal der Stadtverwaltung komme nunmehr ein größeres Maß an Verantwortung zu. Für ihn stelle sich die Frage, welche Entscheidungsgrundlagen am Beispielsfall eines Dachaufbautenverbotes in einem älteren Bebauungsplan für die Frage bestehen, ob die Erteilung einer bauplanungsrechtlichen Befreiung ausreiche oder ob bereits in ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans eingetreten werden müsse. Stadtrat Maier sieht auf der einen Seite durch den Wegfall eines Tätigkeitsfeldes und den geringer werdenden Arbeitsaufwand eine Erleichterung für den Technischen Ausschuss, andererseits sei bei der Erteilung von Befreiungen unter Umständen eine restriktivere Verwaltungspraxis zu erwarten. Baurechtsamtsleiter Rünzi führt aus, dass sich der Entscheidungsrahmen der Baurechtsbehörde nicht verändere. Die bislang dem gemeindlichen Einvernehmen unterliegenden Fälle seien zum einen durch gesetzliche Regelungen, zum anderen durch umfangreiche Rechtsprechung hinreichend konkretisiert. Ortsvorsteher Wenk erklärt, künftig auf die Behandlung der Baugesuche im Ortschaftsrat zu verzichten. Es stelle sich für ihn aber die Frage, auf welche Weise der Ortschaftsrat über das Baugeschehen im Ortsteil Wallbach integriert werde.
4 4 Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass die Ortsverwaltungen bei Eingang eines Antrages eine entsprechende Information der Baurechtsbehörde erhielten. In Fortsetzung der bisherigen Übung werde nach Abschluss des Verfahrens eine Ausfertigung der Entscheidung zugeleitet. Das in der Sitzung des Technischen Ausschusses am beratene und in Augenschein genommene Bauvorhaben Fridolinstraße 19 bedürfe der Änderung des Bebauungsplans Weingarten. Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom werde um diesen Tagesordnungspunkt ergänzt. Beschluss: (einstimmig) Der Technische Ausschuss nimmt zur Kenntnis. dass aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom künftig die Erteilung des städtebaulichen Einvernehmens im Sinne des 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht mehr gegeben ist, da die Baugenehmigungsbehörde der Stadt Bad Säckingen die auch im Rahmen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft tätig ist, identisch mit der Gemeinde im Sinne der vorgenannten Vorschrift ist. Die Beurteilung und Entscheidung der jeweiligen Bauanträge erfolgt künftig direkt durch das Baurechtsamt unter Beteiligung des Stadtplanungsamtes. Soweit sich aus einem Bauantrag bzw. einer Bauvoranfrage die Notwendigkeit des städtebaulichen Planungshandels ergibt, wird der Gemeinderat unverzüglich eingeschaltet, der über das einzusetzende Planungsinstrument (Zurückstellung des Baugesuches, Veränderungssperre, Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes) entscheidet. Deshalb muss eine Änderung der Hauptsatzung in der Weise erfolgen, dass die Zuständigkeiten gemäß 8 Abs. 2 Nr. 2.1 und 2.2 für den Technischen Ausschuss entfallen.
5 5 Städtebauliche Verträge bei Bebauungsplanänderungen 20 Bauverwaltungsleiter Weiß erläutert die Sitzungsvorlage und gibt zu verstehen, dass das Vertragsinstrument nur in den Fällen angewandt werden solle, wenn die Änderung des Bebauungsplanes lediglich einem Bauvorhaben bzw. Grundstück diene oder einem abgrenzbaren Personenkreis zugeordnet werden könne. Da der Aufwand von Bauleitplanverfahren zu Bauleitplanverfahren sich unterschiedlich darstelle, habe man sich entschlossen, für den Ausgleich der Leistungen Stundensätze festzusetzen. Stadtrat Goldberg verlässt die Sitzung. Stadtrat Haus vertritt die Auffassung, dass die Stundensätze sich in einem angemessenen, moderaten Rahmen bewegen. (Ohne Stadtrat Goldberg) Beschluss: (einstimmig) Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss städtebaulicher Verträge zur Kostenregelung bei Bebauungsplanänderungen auf der Grundlage der Sitzungsvorlage zu.
6 6 Einrichtung von Wohnmobilstandplätzen auf dem Festplatz Stadtrat Goldberg ist wieder anwesend. 21 Bauamtsleiter Rohrer erläutert das Vorhaben. Trotz eines bedingten Ausbaustandardes erfreue sich der Festplatz großer Nachfrage bei den Wohnmobilisten. So habe man beispielsweise über die Osterfeiertage 55 Wohnmobile pro Tag verzeichnen können. Mit dem Vorhaben werde das Ziel verfolgt, die Parkflächen zu ordnen und die Wohnmobilstellflächen von den übrigen Pkw-Stellplätzen (79) zu trennen. Auf der Südseite des Platzes, nahe der vorhandenen Infrastruktureinrichtung, sollen insgesamt 42 Wohnmobilstellplätze angelegt werden. Die Installation einer zweiten Stromsäule sei vorgesehen. Im Falle eines Baubeginns in der zweiten Hälfte des Monats Mai rechne er mit einer dreiwöchigen Bauzeit. Die tägliche Reinigung und Kontrolle durch die Mitarbeiter des Technischen Dienstes sei gewährleistet. Der Bürgermeister begrüßt, dass sich durch die Planung die Ordnung, die Übersichtlichkeit und die Attraktivität des Platzes erhöhen werde, was der bereits heute beträchtlichen Akzeptanz des Platzes weiter zugute komme. Zur Gegenfinanzierung werde erwogen, Übernachtungsgebühren in der Größenordnung um ca. 3,-- bis 4,-- je Übernachtung festzusetzen. Stadtrat Michler regt an, den Basketball-Platz vom Bereich der Stellflächen für die Wohnmobile abzugrenzen. Stadtrat Goldberg begrüßt das Vorhaben. Stadträtin Vögtle interessiert sich dafür, wie zu verfahren sei, wenn kleine Wohnmobile (z.b. VW-Joker ) tagsüber auf den Pkw-Stellplätzen abgestellt würden. Bauamtsleiter Rohrer erklärt, dass im Hinblick auf die Abgrenzung des Basketball-Platzes von den Stellflächen der Wohnmobile noch Abklärungen im Gange seien. Die Abgrenzung müsse in jedem Fall jederzeit demontierbar sein. Allerdings seien ihm Nutzungskonflikte zwischen den Wohnmobilisten und den Nutzern des Basketball-Feldes nicht bekannt. Es kämen geschälte Rundhölzer zur Ausführung, die in den Boden eingebracht würden. Diese sollen nach Durchführung des Fridolinsfestes aufgebaut und vor Beginn der Aufbauarbeiten für die Chilbi wieder abgebaut werden.
7 7 Der Bürgermeister erläutert auf Anfrage von Stadtrat Goldberg, dass die zur Installation vorgesehene zweite Stromsäule ohne Weiteres so ausgerüstet werden könne, dass auch der Bezug von Parkscheinen ermöglicht werden könne. Die Nutzung der Pkw-Stellplätze bleibe kostenlos. Unter Umständen könne mit dem Angebot von 42 Stellplätzen für Wohnmobile an einzelnen Tagen der Spitzenbedarf nicht abgedeckt werden. In Bezug auf die Frage von Frau Vögtle erläutert der Bürgermeister, dass die Gebühr als Übernachtungsgebühr gesehen werde. Auf Anfrage von Stadtrat Michler erklärt der Bürgermeister, dass gegenwärtig lediglich die Parkraumbewirtschaftung des Parkhauses Lohgerbe in der Hand der Stadtwerke GmbH liege, jedoch Kooperationsmodelle und eine eventuelle Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung durch die Stadtwerke GmbH angedacht seien. Beschluss: (einstimmig) Der Technische Ausschuss stimmt der vorgestellten Planung zu.
8 8 22 Umbenennung der Basler Straße; Erneute Beratung Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die erneute Behandlung der Angelegenheit in der heutigen Sitzung des Technischen Ausschusses nur vorberatenden Charakter habe. Die Thematik werde abschließend in der nächsten Sitzung des Gemeinderates behandelt. Seiner Auffassung nach sei der Beschluss des Technischen Ausschusses in der Sitzung am eine wohlüberlegte Entscheidung gewesen, die dem Grundsatz des geringstmöglichen Eingriffes Rechnung getragen habe. Deshalb sei man im Verlauf der Beratungen auch von der ursprünglich vorgeschlagenen großen Lösung (Neuaufteilung der bisher durchgängigen Basler Straße in drei Abschnitte) abgekommen. Gleichwohl habe die Entscheidung des Technischen Ausschusses in der Bürger- und Anliegerschaft heftige Reaktionen ausgelöst. Er verwahre sich mit Entschiedenheit gegen die insbesondere im gemeinschaftlichen Schreiben von Frau Decker-Schwarz und Frau Stoll zum Ausdruck kommende Tonlage. Gleichwohl werde versucht, die Anregungen aus der Bürgerschaft aufzunehmen und umzusetzen. Er sei überrascht, feststellen zu müssen, dass der Straßenname Rheinfelder Straße in der Bürgerschaft auf nicht unerhebliche Vorbehalte stoße. Für andere Namensvorschläge sei die Stadtverwaltung interessiert und aufgeschlossen. Stadtrat Haus plädiert dafür, die Basler Straße im Teilabschnitt Steinbrückstraße-Untere Flüh/ Scheffelstraße als solche zu belassen und den Teilabschnitt Untere Flüh/ Scheffelstraße-Friedrichstraße mit Folge der Neunummerierung als Basler Landstraße zu benennen. Stadtrat Maier spricht sich dafür aus, den Teilabschnitt Steinbrückstraße-Untere Flüh/Scheffelstraße als Alte Basler Straße zu benennen. Stadtrat Michler vertritt die Auffassung, dass die Basler Straße in ihrer bisherigen Durchgängigkeit bestehen bleiben solle. Zur besseren Orientierung sei ausreichend, am Straßennamenschild die entsprechenden Hausnummern anzubringen. Der Bürgermeister lässt sodann über den Vorschlag von Stadtrat Michler abstimmen. Beschluss: (4 Ja, 6 Nein, 1 Enthaltung) Die Basler Straße bleibt in ihrer bisherigen Durchgängigkeit erhalten. Am Straßennamenschild sind entsprechende Hinweise anzubringen, welche Hausnummern durch den jeweiligen Teilabschnitt der Basler Straße erschlossen werden. Damit ist der Antrag von Stadtrat Michler abgelehnt.
9 9 Der Bürgermeister lässt über den Vorschlag von Stadtrat Maier abstimmen. Beschluss: (8 Ja, 3 Nein) Der Teilabschnitt Steinbrückstraße-Untere Flüh/Scheffelstraße erhält den Namen Alte Basler Straße. Damit wird dem Gemeinderat empfohlen, den Teilabschnitt Steinbrückstraße-Untere Flüh/ Scheffelstraße mit Alte Basler Straße zu benennen.
10 10 23 Bekanntgaben I. Bauamtsleiter Rohrer erläutert, dass die Planung zur Errichtung eines Fun-Parks im Einvernehmen mit dem Technischen Hilfswerk und der Feuerwehr vorangetrieben werden konnte. Allerdings habe das Vorhaben keine Zustimmung aus der Nachbarschaft erhalten. Deshalb habe die Stadtverwaltung im Konsens mit dem Jugendparlament einen neuen Standort (im Bereich der früheren Half-Pipe) festgelegt. Stadtrat Maier begrüßt den neuen Standort, der infolge der bestehenden Verkehrsbeschränkungen auf dem Murger Weg keine Berührungspunkte mit dem motorisierten Verkehr erwarten lasse. Nach Auffassung von Stadtrat Schoo wäre der bisher ins Auge gefasste Standort besser gewesen, da er in der Nähe anderer Nutzungen gelegen wäre. Der Bürgermeister hebt hervor, dass das Vorhaben maßgeblich durch das Sponsoring der Sparkasse Hochrhein in Form einer Spende an das Jugendparlament ermöglicht werden konnte. II. Der Bürgermeister gibt im Hinblick auf die Nutzung von Plakatsäulen in den Wohngebieten und den Ortsteilen bekannt, dass die diesbezüglichen Verträge aus den Jahren 1968 und 1972 zum Jahresende gekündigt und im Anschluss daran die Plakatsäulen entfernt würden.
11 11 24 Fragen aus dem Ausschuss I. Stadträtin Vögtle erkundigt sich ob die Glas- und Wertstoffcontainer zwingend auf öffentlichen Stellplätzen und öffentlichen Verkehrsflächen aufgestellt werden müssten. Der Bürgermeister erwidert, dass die Abfallentsorgung in die Zuständigkeit des Landkreises falle. Private bzw. gewerbliche Grundstücksflächen seien für den erforderlichen Zweck nicht zu erhalten. Die Stadtverwaltung habe hier lediglich eingeschränkte Möglichkeiten zum Tätigwerden. Bauverwaltungsleiter Weiß ergänzt, dass wegen der Reinigung der Verkehrs- und Aufstellflächen insbesondere mit den ortsansässigen Schulen Patenschaften abgeschlossen wurden. II. Stadtrat Maier erkundigt sich nach den Möglichkeiten, inwieweit die Stadtverwaltung Einfluss nehmen könne auf die in der vergangenen Woche durchgeführte Umstellung der Kabelfrequenzen. Der Bürgermeister stellt in Aussicht, sich schriftlich an die Kabel Baden- Württemberg zu wenden. Allerdings messe er einem Vorgehen der Stadtverwaltung wenig Erfolgsaussichten bei. Der Bürgermeister: Die Gemeinderäte: Der Protokollführer:
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