Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht
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- Manfred Axel Bach
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1 Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht Besprechung der Hausarbeit SS 2016 Dr. Sebastian Piecha
2 Sachverhalt Frage: Hat der Antrag des Bundesrates Aussicht auf Erfolg? Prüfung eines Parteiverbotsverfahrens nach Art. 21 II 2, 3 GG i.v.m. 13 Nr. 2, 43 ff. BVerfGG Erfolg (+), wenn zulässig und begründet Folie 2
3 A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit Art. 21 II 2, 3 GG i.v.m. 13 Nr. 2, 43 ff. BVerfGG (+) Parteienprivileg II. Antragsberechtigung, 43 I BVerfGG BT, BRat, BReg, LReg hier: BRat (+) III. Antragsgegner und wirksame Vertretung - Partei, Art. 21 I GG 2 I 1 PartG hier: N-Partei (+) - wirksame Vertretung: 44 S. 1 BVerfGG, 11 III 1 PartG hier: Vorsitzender (+) Folie 3
4 A. Zulässigkeit IV. Antragsgegenstand, 46 I BVerfGG konstitutive Feststellung der Verf.widrigkeit einer Partei nicht: Verfassungsmäßigkeit hier: Verbot N-Partei Festst. der Verf.widrigkeit (+) V. Vorverfahren, 45 BVerfGG Stellungnahmemöglichkeit für Vertretungsberechtigten gem. 44 S. 1 BVerfGG hier: Schreiben an Vorsitzenden, Antwort am Beschluss Verhandlungsdurchführung am ordnungsgemäßes Vorverfahren hier (+) Folie 4
5 A. Zulässigkeit VI. Wirksamer und formgerechter Antrag 1. Wirksamer Antrag des Bundesrates : Beschluss Parteiverbotsantrag wirksam? - Mehrheit, Art. 52 III 1 GG? hier: 41 dafür, 28 dagegen Mehrheit grds. (+) Wirksame Stimmabgabe des Landes N? (P) Einheitlichkeit, Art. 51 III 2 GG Ungültigkeit der Stimmen des Landes N Korrektur des Ergebnisses: 38 dafür, 25 dagegen Wirksamer Beschluss (+) Folie 5
6 A. Zulässigkeit VI. Wirksamer und formgerechter Antrag (Forts.) 2. Form, 23 I 1 BVerfGG hier: schriftlich und hinreichend begründet (+) VII. Zwischenergebnis Zulässigkeit des Antrags (+) Folie 6
7 Begründetheit (+), wenn N-Partei verfassungswidrig Art. 21 II 1 GG: Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratische Grundordnung (FDGO) oder des Bestandes der Bundesrepublik Deutschland Darauf ausgehen durch Ziele der Partei oder Verhalten ihrer Anhänger Folie 7
8 Bestandsgefährdung (-) I. Freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) - Keine GG-Definition, identischer Begriff im ganzen GG BVerfG: Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft rechtsstaatliche Herrschaftsordnung Grundlage: Selbstbestimmung des Volkes nach Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit Folie 8
9 I. FDGO (Forts.) Achtung vor den im GG konkr. Menschenrechten, insb. Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung Volkssouveränität Gewaltenteilung Verantwortlichkeit der Regierung Gesetzmäßigkeit der Verwaltung Unabhängigkeit der Gerichte Mehrparteienprinzip Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition Folie 9
10 1. Achtung der Menschenrechte a) Menschenwürde, Art. 1 I GG - Keine Degradierung zum Objekt, jeder Mensch hier: Würde nur für Volksdeutsche Verstoß (+) b) Religionsfreiheit, Art. 4 GG - forum internum, forum externum, neg. Rel.freiheit - staatliche Neutralitätspflicht, Vorbehaltslosigkeit - RF nur durch kollidierendes Verfassungsrecht hier: Burkaverbot: Schutz vor Terroranschlägen? hier: Moscheeverbot: hohe Anforderungen nicht per se Verstoß gegen Religionsfreiheit (a.a.v.) Folie 10
11 1. Achtung der Menschenrechte c) Asylrecht, Art. 16a I GG - Anspruch auf Gewährung legalen Aufenthaltstitels - Eingriff: jede aufenthaltsbeendende Maßnahme - vorbehaltlos, kollidierende Verfassungsgüter? - (+), sofern Leib und Leben bedroht hier: pauschale Rückkehrpflicht = Verstoß (+) d) Zwischenergebnis Tangierung grundsätzlicher Menschenrechtsgewährleistungen durch Forderungen der N-Partei Folie 11
12 2. Volkssouveränität, Art. 20 II GG - alle Staatsgewalt geht vom Volke aus - Volk: Art. 116 GG i.v.m. StAG - StA-Erwerb durch Geburt oder Einbürgerung mögl. - Staatsvolk nur ethnisch-kulturelle Deutsche hier: Beschränkung Wahlrecht auf ethnisch Deutsche Verstoß (+) Folie 12
13 3. Wahlrecht und Wahlrechtsgrundsätze, Art. 38 I GG a) Allgemeinheit der Wahl - kein Ausschluss von Wahl ohne verf.rechtl. RF - Eingebürgerte = vollwertige Staatsbürger (s.o.) hier: Beschränkung auf Volksdeutsche: Verstoß (+) b) Gleichheit der Wahl - Zählwertgleichheit, nicht unbed. Erfolgswertgleichheit - RF: Funktionsfähigkeit des Parlamentes? hier: Erfolgsbonus : Parlamentpluralismus nicht unbedingt verf.rechtl. gefordert (a.a.v.) Folie 13
14 4. Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 III GG a) Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Art. 20 III Hs. 2 GG - Bindung an Recht und Gesetz hier: Moscheeverbot Verstoß, da Rechtsanwendung, sofern Grenzen des Art. 4 GG beachtet b) Justizgewährungsanspruch, Art. 20 III, 19 IV GG - Rechtsweggarantie zwingend erforderlich - Rechtsschutzmöglichkeiten müssen bestehen bleiben hier: Abschiebung ohne Rechtsschutz Verstoß (+) Folie 14
15 5. Demokratieprinzip, Art. 20 I, 2 GG a) Periodizität von Wahlen - Vorherseh- und Überschaubarkeit des Zeitraums - wirksame, kontinuierliche Kontrolle durch Bürger hier: Legislaturperiode 10 Jahre: Verstoß (+) b) Chancengleichheit der Parteien, Art. 21 GG - formale Gleichstellung aller Parteien, Wettbewerb hier: mit Erfolgsprämie keine Gleichbehandlung mehr Verstoß (+) Folie 15
16 6. Zwischenergebnis Berührung FDGO durch Ziele / Handeln der N-Partei II. Beeinträchtigung oder Beseitigung der FDGO - Fernziel genügt - Herabsetzung, untergraben, verächtlich machen, eliminieren gewisse Intensität gefordert - schrittweise oder umfassende Abschaffung der FDGO hier: fragwürdige, teils FDGO-feindliche Ansichten der N-Partei, NS-Terminologie zumindest: Beeintr. (+) Folie 16
17 III. Darauf ausgehen - BVerfG: aktiv kämpferische, aggressive Haltung ggü. der FDGO Gesamttendenz der Partei - feindliche Willensrichtung genügt (vgl. 81 I StGB), kein konkr. Unternehmen zur Beseitigung erforderlich - Anhänger: weiter als Mitglieder - nicht ausreichend: bloße Kundgabe der Absicht (Art. 5 I) - nicht erforderlich: physische Gewalt - Ziele aus Parteiprogramm, Erklärungen, Äußerungen hier: Stimmvieh, Ersetzung best. Grundordnung durch echten Volksstaat, Verurteilungen wegen Volksverh., PEGIDA, Aufl. v. Vers., NSU (+) Folie 17
18 IV. Verhältnismäßigkeit 1. Anwendbarkeit (str.) - BVerfG bislang: nein EGMR: ja, Beachtung der EMRK als einfaches Bundesrecht - Literatur / BVerfG: ggf. heute ja (+, a.a.v.) 2. Legitimer Zweck: (+), Schutz der FDGO 3. Geeignetheit: (+) 4. Erforderlichkeit: (+), Ausschluss aus Finanzierung und Beobachtung der Partei nicht gleich geeignet 5. Vhm. i.e.s.: (+), Abwägung: Gefährdungspotenzial, Erfolg der N-Partei (a.a.v.) Folie 18
19 C. Ergebnis Der Parteiverbotsantrag des Bundesrates ist zulässig sowie begründet und hat damit Aussicht auf Erfolg. Folie 19
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