Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht"

Transkript

1 Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht Besprechung der Hausarbeit SS 2016 Dr. Sebastian Piecha

2 Sachverhalt Frage: Hat der Antrag des Bundesrates Aussicht auf Erfolg? Prüfung eines Parteiverbotsverfahrens nach Art. 21 II 2, 3 GG i.v.m. 13 Nr. 2, 43 ff. BVerfGG Erfolg (+), wenn zulässig und begründet Folie 2

3 A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit Art. 21 II 2, 3 GG i.v.m. 13 Nr. 2, 43 ff. BVerfGG (+) Parteienprivileg II. Antragsberechtigung, 43 I BVerfGG BT, BRat, BReg, LReg hier: BRat (+) III. Antragsgegner und wirksame Vertretung - Partei, Art. 21 I GG 2 I 1 PartG hier: N-Partei (+) - wirksame Vertretung: 44 S. 1 BVerfGG, 11 III 1 PartG hier: Vorsitzender (+) Folie 3

4 A. Zulässigkeit IV. Antragsgegenstand, 46 I BVerfGG konstitutive Feststellung der Verf.widrigkeit einer Partei nicht: Verfassungsmäßigkeit hier: Verbot N-Partei Festst. der Verf.widrigkeit (+) V. Vorverfahren, 45 BVerfGG Stellungnahmemöglichkeit für Vertretungsberechtigten gem. 44 S. 1 BVerfGG hier: Schreiben an Vorsitzenden, Antwort am Beschluss Verhandlungsdurchführung am ordnungsgemäßes Vorverfahren hier (+) Folie 4

5 A. Zulässigkeit VI. Wirksamer und formgerechter Antrag 1. Wirksamer Antrag des Bundesrates : Beschluss Parteiverbotsantrag wirksam? - Mehrheit, Art. 52 III 1 GG? hier: 41 dafür, 28 dagegen Mehrheit grds. (+) Wirksame Stimmabgabe des Landes N? (P) Einheitlichkeit, Art. 51 III 2 GG Ungültigkeit der Stimmen des Landes N Korrektur des Ergebnisses: 38 dafür, 25 dagegen Wirksamer Beschluss (+) Folie 5

6 A. Zulässigkeit VI. Wirksamer und formgerechter Antrag (Forts.) 2. Form, 23 I 1 BVerfGG hier: schriftlich und hinreichend begründet (+) VII. Zwischenergebnis Zulässigkeit des Antrags (+) Folie 6

7 Begründetheit (+), wenn N-Partei verfassungswidrig Art. 21 II 1 GG: Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratische Grundordnung (FDGO) oder des Bestandes der Bundesrepublik Deutschland Darauf ausgehen durch Ziele der Partei oder Verhalten ihrer Anhänger Folie 7

8 Bestandsgefährdung (-) I. Freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) - Keine GG-Definition, identischer Begriff im ganzen GG BVerfG: Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft rechtsstaatliche Herrschaftsordnung Grundlage: Selbstbestimmung des Volkes nach Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit Folie 8

9 I. FDGO (Forts.) Achtung vor den im GG konkr. Menschenrechten, insb. Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung Volkssouveränität Gewaltenteilung Verantwortlichkeit der Regierung Gesetzmäßigkeit der Verwaltung Unabhängigkeit der Gerichte Mehrparteienprinzip Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition Folie 9

10 1. Achtung der Menschenrechte a) Menschenwürde, Art. 1 I GG - Keine Degradierung zum Objekt, jeder Mensch hier: Würde nur für Volksdeutsche Verstoß (+) b) Religionsfreiheit, Art. 4 GG - forum internum, forum externum, neg. Rel.freiheit - staatliche Neutralitätspflicht, Vorbehaltslosigkeit - RF nur durch kollidierendes Verfassungsrecht hier: Burkaverbot: Schutz vor Terroranschlägen? hier: Moscheeverbot: hohe Anforderungen nicht per se Verstoß gegen Religionsfreiheit (a.a.v.) Folie 10

11 1. Achtung der Menschenrechte c) Asylrecht, Art. 16a I GG - Anspruch auf Gewährung legalen Aufenthaltstitels - Eingriff: jede aufenthaltsbeendende Maßnahme - vorbehaltlos, kollidierende Verfassungsgüter? - (+), sofern Leib und Leben bedroht hier: pauschale Rückkehrpflicht = Verstoß (+) d) Zwischenergebnis Tangierung grundsätzlicher Menschenrechtsgewährleistungen durch Forderungen der N-Partei Folie 11

12 2. Volkssouveränität, Art. 20 II GG - alle Staatsgewalt geht vom Volke aus - Volk: Art. 116 GG i.v.m. StAG - StA-Erwerb durch Geburt oder Einbürgerung mögl. - Staatsvolk nur ethnisch-kulturelle Deutsche hier: Beschränkung Wahlrecht auf ethnisch Deutsche Verstoß (+) Folie 12

13 3. Wahlrecht und Wahlrechtsgrundsätze, Art. 38 I GG a) Allgemeinheit der Wahl - kein Ausschluss von Wahl ohne verf.rechtl. RF - Eingebürgerte = vollwertige Staatsbürger (s.o.) hier: Beschränkung auf Volksdeutsche: Verstoß (+) b) Gleichheit der Wahl - Zählwertgleichheit, nicht unbed. Erfolgswertgleichheit - RF: Funktionsfähigkeit des Parlamentes? hier: Erfolgsbonus : Parlamentpluralismus nicht unbedingt verf.rechtl. gefordert (a.a.v.) Folie 13

14 4. Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 III GG a) Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Art. 20 III Hs. 2 GG - Bindung an Recht und Gesetz hier: Moscheeverbot Verstoß, da Rechtsanwendung, sofern Grenzen des Art. 4 GG beachtet b) Justizgewährungsanspruch, Art. 20 III, 19 IV GG - Rechtsweggarantie zwingend erforderlich - Rechtsschutzmöglichkeiten müssen bestehen bleiben hier: Abschiebung ohne Rechtsschutz Verstoß (+) Folie 14

15 5. Demokratieprinzip, Art. 20 I, 2 GG a) Periodizität von Wahlen - Vorherseh- und Überschaubarkeit des Zeitraums - wirksame, kontinuierliche Kontrolle durch Bürger hier: Legislaturperiode 10 Jahre: Verstoß (+) b) Chancengleichheit der Parteien, Art. 21 GG - formale Gleichstellung aller Parteien, Wettbewerb hier: mit Erfolgsprämie keine Gleichbehandlung mehr Verstoß (+) Folie 15

16 6. Zwischenergebnis Berührung FDGO durch Ziele / Handeln der N-Partei II. Beeinträchtigung oder Beseitigung der FDGO - Fernziel genügt - Herabsetzung, untergraben, verächtlich machen, eliminieren gewisse Intensität gefordert - schrittweise oder umfassende Abschaffung der FDGO hier: fragwürdige, teils FDGO-feindliche Ansichten der N-Partei, NS-Terminologie zumindest: Beeintr. (+) Folie 16

17 III. Darauf ausgehen - BVerfG: aktiv kämpferische, aggressive Haltung ggü. der FDGO Gesamttendenz der Partei - feindliche Willensrichtung genügt (vgl. 81 I StGB), kein konkr. Unternehmen zur Beseitigung erforderlich - Anhänger: weiter als Mitglieder - nicht ausreichend: bloße Kundgabe der Absicht (Art. 5 I) - nicht erforderlich: physische Gewalt - Ziele aus Parteiprogramm, Erklärungen, Äußerungen hier: Stimmvieh, Ersetzung best. Grundordnung durch echten Volksstaat, Verurteilungen wegen Volksverh., PEGIDA, Aufl. v. Vers., NSU (+) Folie 17

18 IV. Verhältnismäßigkeit 1. Anwendbarkeit (str.) - BVerfG bislang: nein EGMR: ja, Beachtung der EMRK als einfaches Bundesrecht - Literatur / BVerfG: ggf. heute ja (+, a.a.v.) 2. Legitimer Zweck: (+), Schutz der FDGO 3. Geeignetheit: (+) 4. Erforderlichkeit: (+), Ausschluss aus Finanzierung und Beobachtung der Partei nicht gleich geeignet 5. Vhm. i.e.s.: (+), Abwägung: Gefährdungspotenzial, Erfolg der N-Partei (a.a.v.) Folie 18

19 C. Ergebnis Der Parteiverbotsantrag des Bundesrates ist zulässig sowie begründet und hat damit Aussicht auf Erfolg. Folie 19

A. Überblick: Partei und Fraktion

A. Überblick: Partei und Fraktion 1 Julia Faber, Akad. Rätin Lehrstuhl Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger A. Überblick: Partei und Fraktion I. Partei - Regelungen in Art. 21 GG und einfachgesetzlich im PartG - Definition: Vereinigung von

Mehr

Modul 55104: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht

Modul 55104: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Modul 55104: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Besprechung der Klausur vom 22.03.2012 WS 2011/12 Sachverhalt Frage: Hat eine Verfassungsbeschwerde des Z Aussicht auf Erfolg? Folie 2 Erfolgsaussichten

Mehr

A. Überblick: Wichtige Verfahrensarten im Staatsorganisationsrecht. Ausgangspunkt: Art. 93 GG, 13 BVerfGG

A. Überblick: Wichtige Verfahrensarten im Staatsorganisationsrecht. Ausgangspunkt: Art. 93 GG, 13 BVerfGG 1 Julia Faber, Akad. Rätin Lehrstuhl Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger A. Überblick: Wichtige Verfahrensarten im Staatsorganisationsrecht Ausgangspunkt: Art. 93 GG, 13 BVerfGG I. Organstreitverfahren

Mehr

Modul 55104: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht

Modul 55104: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Modul 55104: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Besprechung der Klausur vom 20.09.2012 SS 2012 Sachverhalt Frage: Hat der Antrag des Abgeordneten W Aussicht auf Erfolg? Folie 2 Vorüberlegungen

Mehr

Modul 55104: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht

Modul 55104: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Modul 55104: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Besprechung der Klausur vom 14.03.2013 WS 2012/13 Sachverhalt Frage: Hat die Verfassungsbeschwerde des K Aussicht auf Erfolg? Folie 2 A. Zulässigkeit

Mehr

Fall 3: Wahlprüfungsbeschwerde - Lösungshinweise. Die Wahlprüfungsbeschwerde des W hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist.

Fall 3: Wahlprüfungsbeschwerde - Lösungshinweise. Die Wahlprüfungsbeschwerde des W hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. Fall 3: Wahlprüfungsbeschwerde - Lösungshinweise Die Wahlprüfungsbeschwerde des W hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit des BVerfG Art. 41 II GG,

Mehr

Lösungshinweise Fall 8 (BVerfGE 112, 118 nachgebildet)

Lösungshinweise Fall 8 (BVerfGE 112, 118 nachgebildet) Lösungshinweise Fall 8 (BVerfGE 112, 118 nachgebildet) Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion hat Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit des BVerfG II. Parteifähigkeit

Mehr

Das Politische System Deutschlands

Das Politische System Deutschlands Das Politische System Deutschlands Lehrstuhl für Vergleichende Politikwissenschaft Geschwister-Scholl-Institut Vierte Sitzung: Die Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes Pflichtvorlesung im Wintersemester

Mehr

Staatsorganisationsrecht Fall 3

Staatsorganisationsrecht Fall 3 FB Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht Fall 3 WS 2013/2014 I. Regelungen des Gesetzgebungsverfahrens Regelungen des Gesetzgebungsverfahren Ein Bundesgesetz kommt nur dann wirksam zustande,

Mehr

Demokratieprinzip. (Art. 20 Abs. 1; Abs. 2 S. 1 GG; s.a. Art. 79 Abs. 3 GG) Abstimmungen: Entscheidung des Volkes über Sachfragen, zu unterscheiden

Demokratieprinzip. (Art. 20 Abs. 1; Abs. 2 S. 1 GG; s.a. Art. 79 Abs. 3 GG) Abstimmungen: Entscheidung des Volkes über Sachfragen, zu unterscheiden Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1; Abs. 2 S. 1 GG; s.a. Art. 79 Abs. 3 GG) Wahlen und Abstimmungen: Abstimmungen: Entscheidung des Volkes über Sachfragen, zu unterscheiden sind: o Bürgerbegehren => Antrag

Mehr

Universität Würzburg Wintersemester 2007/2008. Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht I. Lösungsskizze der 1. Klausur vom 6.12.

Universität Würzburg Wintersemester 2007/2008. Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht I. Lösungsskizze der 1. Klausur vom 6.12. Universität Würzburg Wintersemester 2007/2008 Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht I Lösungsskizze der 1. Klausur vom 6.12.2007 Die abstrakte Normenkontrolle hat Aussicht auf Erfolg, falls sie

Mehr

Lösung Fall 1 Die verlängerte Legislaturperiode. Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes

Lösung Fall 1 Die verlängerte Legislaturperiode. Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes Lösung Fall 1 Die verlängerte Legislaturperiode Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes Das Gesetz ist verfassungsgemäß, wenn es formell und materiell verfassungsgemäß zustande gekommen ist. I. Verfassungsmäßigkeit

Mehr

Online-Durchsuchung Lösungsskizze. Die Verfassungsbeschwerde des E hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist.

Online-Durchsuchung Lösungsskizze. Die Verfassungsbeschwerde des E hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. AG GRUNDRECHTE SS 2015 8. Termin, 17.6.2015, APR Online-Durchsuchung Lösungsskizze Die Verfassungsbeschwerde des E hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit des

Mehr

Staatsorganisationsrecht Fall 2

Staatsorganisationsrecht Fall 2 FB Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht Fall 2 WS 2013/2014 Allgemeines I. Wahlrechtsgrundsätze, Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG Allgemeinheit der Wahl Wahlrecht steht grundsätzlich allen Staatsbürgern

Mehr

Kolloquium. Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. BVerfGE 107, 339 NPD-Verbot

Kolloquium. Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. BVerfGE 107, 339 NPD-Verbot PD Dr. Graf Kielmansegg SS 2012 Kolloquium Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 107, 339 NPD-Verbot Anfang 2001 beantragten die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat beim

Mehr

Belehrung, Fragebogen und Erklärung zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst

Belehrung, Fragebogen und Erklärung zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst Belehrung, Fragebogen und Erklärung zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst Nach dem Beamtenstatusgesetz müssen sich Beamtinnen

Mehr

Urteil des BVerfG vom (NJW 2009, 2267 ff.; L&L 2009, 618) Wesentlicher Inhalt der Leitsätze des Urteils:

Urteil des BVerfG vom (NJW 2009, 2267 ff.; L&L 2009, 618) Wesentlicher Inhalt der Leitsätze des Urteils: Europarecht Übersicht Urteil Vertrag von Lissabon Seite 1 von 6 Urteil des BVerfG vom 30.06.2009 (NJW 2009, 2267 ff.; L&L 2009, 618) Wesentlicher Inhalt der Leitsätze des Urteils: ο Das Zustimmungsgesetz

Mehr

Modul 55104: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht

Modul 55104: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Modul 55104: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Besprechung der Klausur vom 22.09.2011 SS 2011 Sachverhalt Frage: Hat der Antrag Aussicht auf Erfolg? Folie 2 A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit des

Mehr

AG STAATSRECHT II - GRUNDRECHTE F AL L Z W AN G S M I T G L I E D S C H AF T

AG STAATSRECHT II - GRUNDRECHTE F AL L Z W AN G S M I T G L I E D S C H AF T AG STAATSRECHT II - GRUNDRECHTE F AL L 1 1 - Z W AN G S M I T G L I E D S C H AF T Die Verfassungsbeschwerde des B hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und soweit sie begründet ist. A./ ZULÄSSIGKEIT

Mehr

Konversatorium Grundkurs Öffentliches Recht I -Staatsorganisationsrecht- Fall 4: Verlängerung der Legislaturperiode

Konversatorium Grundkurs Öffentliches Recht I -Staatsorganisationsrecht- Fall 4: Verlängerung der Legislaturperiode Universität Würzburg Wintersemester 2007/08 Konversatorium Grundkurs Öffentliches Recht I -Staatsorganisationsrecht- Fall 4: Verlängerung der Legislaturperiode In Betracht kommt eine abstrakte Normenkontrolle,

Mehr

Inhalt. 1. Teil: Verfassungsprozessrecht Teil: Fälle und Lösungen 33

Inhalt. 1. Teil: Verfassungsprozessrecht Teil: Fälle und Lösungen 33 Inhalt 1. Teil: Verfassungsprozessrecht 7 Die abstrakte Normenkontrolle 8 Das Organstreitverfahren 14 Der Bund-Länder-Streit 21 Die konkrete Normenkontrolle 26 2. Teil: Fälle und Lösungen 33 Fall 1: Länger

Mehr

A. Kontrolle der Exekutive durch den Bundestag

A. Kontrolle der Exekutive durch den Bundestag 1 Julia Faber, Akad. Rätin Lehrstuhl Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger A. Kontrolle der Exekutive durch den Bundestag I. Zitierrecht, Art. 43 I GG damit korrespondierend: Pflicht der Mitglieder der Bundesregierung,

Mehr

Die O-Fraktion kann mit Erfolg gegen das WASG vorgehen, wenn ein entsprechender Antrag vor dem BVerfG zulässig (A.) und begründet (B.) wäre.

Die O-Fraktion kann mit Erfolg gegen das WASG vorgehen, wenn ein entsprechender Antrag vor dem BVerfG zulässig (A.) und begründet (B.) wäre. Übungsklausur Die O-Fraktion kann mit Erfolg gegen das WASG vorgehen, wenn ein entsprechender Antrag vor dem BVerfG zulässig (A.) und begründet (B.) wäre. In Betracht kommt eine abstrakte Normenkontrolle

Mehr

A. Zulässigkeit 1. Verwaltungsrechtsweg, 40 I VwGO Streitentscheidende Norm? Probl., da Haushaltsgesetz = Gesetz im formellen Sinne.

A. Zulässigkeit 1. Verwaltungsrechtsweg, 40 I VwGO Streitentscheidende Norm? Probl., da Haushaltsgesetz = Gesetz im formellen Sinne. 1 Lösungshinweise Fallbeispiel 2 A. Zulässigkeit 1. Verwaltungsrechtsweg, 40 I VwGO Streitentscheidende Norm? Probl., da Haushaltsgesetz = Gesetz im formellen Sinne. Exkurs: Zwei-Stufen-Theorie Wahlfreiheit

Mehr

Fall 2: Ausländerwahlrecht Lösungshinweise. 2. Antragsberechtigung, Art. 93 I Nr. 2 GG, 76 I BVerfGG

Fall 2: Ausländerwahlrecht Lösungshinweise. 2. Antragsberechtigung, Art. 93 I Nr. 2 GG, 76 I BVerfGG Fall 2: Ausländerwahlrecht Lösungshinweise Der Antrag der Bayerischen Staatsregierung hat Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist. I. Zulässigkeit 1. Zuständigkeit des BVerfG 2. Antragsberechtigung,

Mehr

A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit des BVerfG II. Beteiligtenfähigkeit, 90 I BVerfGG: Jedermann III. Tauglicher Beschwerdegegenstand, 90 I BVerfGG

A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit des BVerfG II. Beteiligtenfähigkeit, 90 I BVerfGG: Jedermann III. Tauglicher Beschwerdegegenstand, 90 I BVerfGG Lösungsskizze Frage 1: Die Verfassungsbeschwerde hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit des BVerfG Die Zuständigkeit des BVerfG für die Verfassungsbeschwerde

Mehr

Gesetzgebungsverfahren II

Gesetzgebungsverfahren II 1 Gesetzgebungsverfahren II Harte Zeiten für Lottokönige Aufgrund der angespannten Finanzsituation beschließt der Bundestag im Dezember 2007 ein Gesetz zur Änderung der Einkommenssteuer. Der Gesetzentwurf

Mehr

Fall 5 Bundestagsauflösung. Lösung

Fall 5 Bundestagsauflösung. Lösung Fall 5 Bundestagsauflösung Lösung A fühlt sich in seinen Abgeordnetenrechten aus Art. 38 I 2 GG verletzt, weshalb ein Organstreitverfahren gem. Art. 93 I Nr. 1 GG, 13 Nr. 5, 63 ff. BVerfGG in Betracht

Mehr

Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht

Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht Besprechung der Hausarbeit aus dem SS 2015 Vorüberlegung Welche Verfahrensarten kommen in Betracht? - Bund-Länder-Streit - abstrakte Normenkontrolle Vgl. Fallfrage:

Mehr

AG Staatsrecht II - Grundrechte. Korrektur Probeklausur, vgl. NJW 2011,

AG Staatsrecht II - Grundrechte. Korrektur Probeklausur, vgl. NJW 2011, AG Staatsrecht II - Grundrechte Korrektur Probeklausur, vgl. NJW 2011, 1201-1211 Die Verfassungsbeschwerde hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und soweit sie begründet ist. A./ Zulässigkeit I./

Mehr

O. Die Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 GG

O. Die Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 GG O. Die Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 GG I. Schutzbereich Schutz von Versammlungen Schutz einer Zusammenkunft von Deutschen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck. Eine bloße Ansammlung von Menschen (z.b.

Mehr

Die VB wird Erfolg haben, wenn sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit

Die VB wird Erfolg haben, wenn sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit Lösungshinweise zur Probeklausur Die VB wird Erfolg haben, wenn sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit des BVerfG Art. 93 I Nr. 4a GG, 13 Nr. 8a, 90, 92 ff. BVerfGG II. Beschwerdefähigkeit

Mehr

Schleswig-Holsteinischer Landtag Unterrichtung 19/43 Verteiler: Fraktionen, Mitglieder IR

Schleswig-Holsteinischer Landtag Unterrichtung 19/43 Verteiler: Fraktionen, Mitglieder IR Schleswig-Holsteinischer Landtag Unterrichtung 19/43 Verteiler: Fraktionen, Mitglieder IR Bundesrat Drucksache../18 Antrag der Länder Saarland, Antrag auf Entscheidung des Bundesrates über die Einleitung

Mehr

Staatsorganisationsrecht Fall 1

Staatsorganisationsrecht Fall 1 FB Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht Fall 1 WS 2013/2014 Organisatorisches AG Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht annika.schmidl@jura.uni-augsburg.de 0821/598

Mehr

Rep.-Kurs Öffentliches Recht Einheit 4: Einführung in das Staatsrecht II

Rep.-Kurs Öffentliches Recht Einheit 4: Einführung in das Staatsrecht II Rep.-Kurs Öffentliches Recht Einheit 4: Staatsrecht II Grundrechte Was gilt es in diesem Zusammenhang zu beherrschen? 1. Allgemeine Grundrechtslehren Prüfung Freiheits- und Gleichheitsrechte Drittwirkung

Mehr

Vorlesung Öffentliches Recht I. Staatsorganisationsrecht I

Vorlesung Öffentliches Recht I. Staatsorganisationsrecht I Vorlesung Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht I Wiederholung Wenn sich nach einem Todesfall kein Erbe findet, erbt nach 1936 BGB das Bundesland, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz

Mehr

Probeklausur zur Vorlesung Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht, Professor Dr. Christoph Degenhart

Probeklausur zur Vorlesung Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht, Professor Dr. Christoph Degenhart Probeklausur zur Vorlesung Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht, Professor Dr. Christoph Degenhart Der Sachverhalt ist den Klausuren beigeheftet. Die ursprüngliche Lösung stammt von Professor Dr. Christoph

Mehr

Die von der Bundesregierung erarbeitete Gesetzesvorlage des SafariG lautet:

Die von der Bundesregierung erarbeitete Gesetzesvorlage des SafariG lautet: Fall: Jagdfieber 1. Teil Im Jahr 2013 möchte die Bundesregierung das BJagdG dahingehend ändern, dass in bestimmten Jagdbezirken die Jagd aus Helikoptern, Kraftfahrzeugen oder Motorbooten zulässig ist,

Mehr

Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht

Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht Besprechung der Klausur aus dem WS 2013/2014 Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde Obersatz: Die Verfassungsbeschwerde könnte Erfolg haben. Die Verfassungsbeschwerde

Mehr

Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht II Grundrechte Fall 5: Obligatorische Zivilehe

Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht II Grundrechte Fall 5: Obligatorische Zivilehe Sommersemester 2008 Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht II Grundrechte Fall 5: Obligatorische Zivilehe I. Materielle Prüfung Verletzung von Art. 4 I, II GG? 1. Schutzbereich betroffen? sachlich:

Mehr

Fall: Die Qual der Wahl

Fall: Die Qual der Wahl Fall: Die Qual der Wahl Universität Leipzig Juristenfakultät AG Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht Sachverhalt Bei der anstehenden Bundestagswahl zeichnet sich ein enges Kopf-an-Kopf-Rennen der immer

Mehr

Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht. Fall 2: Wiedereinführung der Todesstrafe

Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht. Fall 2: Wiedereinführung der Todesstrafe Universität Würzburg Wintersemester 2007/08 Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht Fall 2: Wiedereinführung der Todesstrafe Frage 1: Konkrete Normenkontrolle durch die

Mehr

Vorlesung Staatsrecht I

Vorlesung Staatsrecht I Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Vorlesung Staatsrecht I Rechtschreibung, insb. Kommasetzung Prof. Dr. Ch. Gröpl Staatsrecht

Mehr

Vorlesung Verfassungsrecht I. Übungsklausur Der janusköpfige Haushaltsbeschluss

Vorlesung Verfassungsrecht I. Übungsklausur Der janusköpfige Haushaltsbeschluss Vorlesung Verfassungsrecht I Übungsklausur Der janusköpfige Haushaltsbeschluss Klausurlösung 1. Schritt: Fallfrage lesen Was soll in der Lösung erarbeitet werden? Struktur finden 2. Schritt: Sachverhalt

Mehr

Die Verfassungsbeschwerde

Die Verfassungsbeschwerde Die Verfassungsbeschwerde Workshop Demokratische Beteiligung Moritz Klammler (Junge Liberale) moritzklammler@julisde 2732 DA32 C8D0 EEEC A081 BE9D CF6C 5166 F393 A9C0 Karlsruher Schülertage 2017 Das Grundgesetz

Mehr

Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht

Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht Besprechung der Hausarbeit aus dem WS 2014/15 Frage 1: Prüfung eines Organstreitverfahrens Vorüberlegung: Statthafte Verfahrensart Begehren des Antragstellers

Mehr

NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT VERFASSUNGGEBENDE GEWALT DES VOLKES DR. ULRICH PALM

NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT VERFASSUNGGEBENDE GEWALT DES VOLKES DR. ULRICH PALM STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT DR. ULRICH PALM NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG Verfassung ist das erste Gesetz des Staates (nicht bloßer Programmsatz) Vorrang der Verfassung (Art. 20 III, Art. 1 III

Mehr

Dem Bürger ist rechtlich Gehör zu verschaffen - Der Beschuldigte muss gehört werden, darf sich äußern

Dem Bürger ist rechtlich Gehör zu verschaffen - Der Beschuldigte muss gehört werden, darf sich äußern 2. Menschenrechte Die Würde des Menschen ist unantastbar - garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit - Eigenwert und Eigenständigkeit der Persönlichkeit soll nicht angetastet werden - Jeder ist

Mehr

Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht I (Staatsorganisationsrecht) Fall 3: Parteienrecht

Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht I (Staatsorganisationsrecht) Fall 3: Parteienrecht Institut für Öffentliches Recht Wintersemester 2011/2012 Universität Augsburg Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht I (Staatsorganisationsrecht) Fall 3: Parteienrecht Teil 1: In Betracht kommt

Mehr

Inhalt. Basiswissen Staatsrecht I. I. Grundlagen & Rechtsgeschichte 7

Inhalt. Basiswissen Staatsrecht I. I. Grundlagen & Rechtsgeschichte 7 Inhalt Basiswissen Staatsrecht I I. Grundlagen & Rechtsgeschichte 7 II. Die Strukturprinzipien der Verfassung 11 Republik 12 Demokratie 12 Bundesstaat 13 Rechtsstaat 14 Sozialstaat 14 Ewigkeitsgarantie

Mehr

Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern

Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern - Der Minister - Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern 19048 Schwerin Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern - Die Landräte - Kreisfreie Städte in Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Übung zur Vorlesung Öffentliches Recht - Grundrechte und Verfassungsprozessrecht - Lösung zu Fall 4

Übung zur Vorlesung Öffentliches Recht - Grundrechte und Verfassungsprozessrecht - Lösung zu Fall 4 Wiss. Mitarbeiter Julian Nusser Wintersemester 2007/2008 Übung zur Vorlesung Öffentliches Recht - Grundrechte und Verfassungsprozessrecht - Lösung zu Fall 4 Das Bundesverfassungsgericht wird der Verfassungsbeschwerde

Mehr

Die Ministerpräsidentin Saarbrücken, 30. Januar 2018 des Saarlandes. als Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz übersende ich den

Die Ministerpräsidentin Saarbrücken, 30. Januar 2018 des Saarlandes. als Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz übersende ich den Bun d esrat Drucksache 30/18 01.02.18 Antrag aller Länder Antrag auf Entscheidung des Bundesrates über die Einleitung eines Verfahrens zum Ausschluss der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD)

Mehr

III. Politische Parteien

III. Politische Parteien III. Politische Parteien Fall: Am 9. November 2004 gründet sich die»partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative«Die PARTEI. Sie gibt sich eine Satzung

Mehr

Fall 8. Organstreitverfahren des A gegen den Bundespräsidenten gem. Art. 93 I Nr.1 GG, 13 Nr.5, 63ff BVerfGG

Fall 8. Organstreitverfahren des A gegen den Bundespräsidenten gem. Art. 93 I Nr.1 GG, 13 Nr.5, 63ff BVerfGG Fall 8 Organstreitverfahren des A gegen den Bundespräsidenten gem. Art. 93 I Nr.1 GG, 13 Nr.5, 63ff BVerfGG A) Zulässigkeit I. Beteiligtenfähigkeit, Art. 93 I Nr.1 GG, 63 BVerfGG a) Tauglicher Antragssteller

Mehr

Besprechung der Klausur zur Vorlesung Grundrechte WS 2012/2013

Besprechung der Klausur zur Vorlesung Grundrechte WS 2012/2013 Konversationsübung im Öffentlichen Recht Grundrechte WS 2012/2013 Besprechung der Klausur zur Vorlesung Grundrechte WS 2012/2013 Prof. Dr. Rolf Eckhoff Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbes. Finanz-

Mehr

Aufbau Verfassungsbeschwerde. Die Verfassungsbeschwerde hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist.

Aufbau Verfassungsbeschwerde. Die Verfassungsbeschwerde hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. Aufbau Verfassungsbeschwerde Die Verfassungsbeschwerde hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit Die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde ergeben sich

Mehr

Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht II Grundrechte. Fall 2: Soldaten sind potentielle Mörder!

Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht II Grundrechte. Fall 2: Soldaten sind potentielle Mörder! Sommersemester 2008 Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht II Grundrechte Fall 2: Soldaten sind potentielle Mörder! Die Verfassungsbeschwerde der P hat vorbehaltlich einer Annahme gem. Art. 94

Mehr

Staatsorganisationsrecht

Staatsorganisationsrecht Vorlesung Grundkurs Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht Dr. Jochen Rauber 07.11.2018 1 Übersicht 1. Wiederholung und Fortsetzung der Wahlrechtsgrundsätze, Art. 38 I 1 GG 2. Das Wahlsystem des BWahlG

Mehr

Propädeutische Übung im Öffentlichen Recht. Universität Bonn Wintersemester 2010/

Propädeutische Übung im Öffentlichen Recht. Universität Bonn Wintersemester 2010/ Propädeutische Übung im Öffentlichen Recht Universität Bonn Wintersemester 2010/11 20.01.2011 Überblick über diese Doppelstunde I. Besonderheiten im Staatsorganisationsrecht II. Übungsfall I. Besonderheiten

Mehr

Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger Fall 2: Den Kleinen ein Schnippchen schlagen?

Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger Fall 2: Den Kleinen ein Schnippchen schlagen? Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger Fall 2: Den Kleinen ein Schnippchen schlagen? I. Vorüberlegung Sinnvolle Verfahren? ANoKo? Organstreit gegen den Vermittlungsausschuss? gegen den Deutschen Bundestag?

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1.Teil Einführung Teil Staatsstrukturprinzipien und Staatszielbestimmungen

Inhaltsverzeichnis. 1.Teil Einführung Teil Staatsstrukturprinzipien und Staatszielbestimmungen Vorwort... Codeseite... Literaturverzeichnis... Rn. Seite V VII XIV 1.Teil Einführung... 1 1 A. Einordnung des Staatsorganisationsrechts... 1 1 B. Begriff des Staates... 2 2 I. Staatsgebiet... 3 2 II.

Mehr

Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte)

Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) Freizügigkeit, Art. 11 GG a) persönlich: alle

Mehr

Bürgermeisterwahl Landratswahl. Wahlvorschlag (Einzelbewerbung)

Bürgermeisterwahl Landratswahl. Wahlvorschlag (Einzelbewerbung) Sämtliche Angaben bitte in Maschinen- oder Druckschrift ankreuzen, wenn zutreffend Anlage 5 Formblatt 5.2 Seite 1 (Stand: 2016) Bürgermeisterwahl Landratswahl am Datum in der Gemeinde im Landkreis Name

Mehr

Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger Organisatorisches

Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger Organisatorisches Organisatorisches Wichtig: bitte bis Ende dieser Woche in AG-Listen eintragen (JurSem, Eingangsbereich) bitte bis Ende nächster Woche zur Teilnahme an der Anfängerübung anmelden. Formulare sind an der

Mehr

Übersicht: Ausführung der Gesetze (=Verwaltung)

Übersicht: Ausführung der Gesetze (=Verwaltung) Übung bei Wiss.Ang. Mathis Bader Folien Einheit 10 17.1.2008 Übersicht: Ausführung der Gesetze (=Verwaltung) A) Die drei Ausführungstypen Grundsatz 1 : Ausführung als landeseigene Angelegenheit, Art. 30,

Mehr

Sind Sie angesichts der bestialischen Morde an Kindern in diesem Jahr für die Wiedereinführung der Todesstrafe?

Sind Sie angesichts der bestialischen Morde an Kindern in diesem Jahr für die Wiedereinführung der Todesstrafe? Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker Fallbesprechung 9: Wiedereinführung der Todesstrafe? Verfassungsrecht, Verfassungsprozeßrecht (091/SS 00/SS02) Sachverhalt Als sich in

Mehr

Extremismus. 1) an einem Rand des politischen Spektrums. 2) extreme Methoden: Gewalt, Rhetorik etc.

Extremismus. 1) an einem Rand des politischen Spektrums. 2) extreme Methoden: Gewalt, Rhetorik etc. Extremismus Mögliche Definitionen - Ideologie: relativ zum Zentrum - Ideologie: Ablehnung demokratischer / pluralistischer Werte - Ideologie: absolute Wahrheit - Methoden 1) an einem Rand des politischen

Mehr

Lösungsskizze zur Hausarbeit im Rahmen der Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger bei Prof. Dr. von Bernstorff

Lösungsskizze zur Hausarbeit im Rahmen der Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger bei Prof. Dr. von Bernstorff Juristische Fakultät 12.10.2012 Lösungsskizze zur Hausarbeit im Rahmen der Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger bei Prof. Dr. von Bernstorff Diese Skizze gibt nur mögliche Elemente der Lösung an. Die

Mehr

Die Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs furmenschenrechte zum Verbot politischer Parteien

Die Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs furmenschenrechte zum Verbot politischer Parteien Katerina Kontopodi Die Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs furmenschenrechte zum Verbot politischer Parteien Nomos Inhaltsverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis 13 A. Einleitung 15 B. Die Rechtsprechung

Mehr

Denkmalschutz - mögliche Lösung. Die Verfassungsbeschwerde der D-AG hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist.

Denkmalschutz - mögliche Lösung. Die Verfassungsbeschwerde der D-AG hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. AG GRUNDRECHTE SS 2015 9. Termin, 24.6.2015 Art. 14 GG Denkmalschutz - mögliche Lösung Die Verfassungsbeschwerde der D-AG hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit

Mehr

Fall 9: Solidarfonds Lösungshinweise. II. Beschwerdeberechtigung Jedermann i.s. des Art. 93 Nr. 4a GG und des 90 I BVerfGG A-GmbH Art.

Fall 9: Solidarfonds Lösungshinweise. II. Beschwerdeberechtigung Jedermann i.s. des Art. 93 Nr. 4a GG und des 90 I BVerfGG A-GmbH Art. Fall 9: Solidarfonds Lösungshinweise Die Verfassungsbeschwerde ist erfolgreich, wenn sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit: Art. 93 I Nr. 4a GG und 13 Nr. 8a BVerfGG II. Beschwerdeberechtigung

Mehr

AG Staatsrecht II - Grundrechte

AG Staatsrecht II - Grundrechte AG Staatsrecht II - Grundrechte FALL 7 DAS UMSTRITTENE PFLICHTEXEMPLAR (NACH BVERFGE 58, 137 FF.) Die Verfassungsbeschwerde der KS-GmbH hat Aussicht auf Erfolg, soweit sie zulässig und begründet ist. A./

Mehr

Übung bei Wiss.Ang. Mathis Bader Folien. Einheit Fall 9

Übung bei Wiss.Ang. Mathis Bader Folien. Einheit Fall 9 Übung bei Wiss.Ang. Mathis Bader Folien Einheit 8 20.12.2007 Fall 9 Organstreitverfahren der Koalitionsfraktionen gegen den Bundespräsidenten gem. Art. 93 I Nr.1 GG, 13 Nr.5, 63ff BVerfGG A) Zulässigkeit

Mehr

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte)

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) 1 Vereinigungsfreiheit, Art. 9 I, II GG 1.

Mehr

Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht

Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht Besprechung der Hausarbeit aus dem WS 2015/2016 Vorüberlegung Welche Grundrechte kommen in Betracht? - Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 13 GG - Brief-, Post-

Mehr

Examensrepetitorium Öffentliches Recht I Lösungsskizze Fall 9 - Das Zuwanderungsgesetz -

Examensrepetitorium Öffentliches Recht I Lösungsskizze Fall 9 - Das Zuwanderungsgesetz - Prof. Dr. Werner Heun WS 2008/2009 Examensrepetitorium Öffentliches Recht I Lösungsskizze Fall 9 - Das Zuwanderungsgesetz - Mehrere Bundesländer bestreiten vorliegend die Verfassungsmäßigkeit des Zuwanderungsgesetzes.

Mehr

Universitätsrepetitorium Öffentliches Recht Dienstag, den 10. Januar 2006

Universitätsrepetitorium Öffentliches Recht Dienstag, den 10. Januar 2006 Prof. Dr. Heintzen WiSe 2005/06 Übungsfall Universitätsrepetitorium Öffentliches Recht Dienstag, den 10. Januar 2006 Der Bundestag beschließt ein Gesetz zur Regelung der Auslandseinsätze der Bundeswehr.

Mehr

Verfassungsschutz durch Aufklärung. Planspiel. Demokratie und Extremismus

Verfassungsschutz durch Aufklärung. Planspiel. Demokratie und Extremismus Planspiel Demokratie und Extremismus Planspiel Ausgangslage: Angrenzend an ein Dorf befindet sich ein riesiger Soldatenfriedhof aus der Zeit des 2. Weltkrieges. Problem: Seit Jahren versuchen extremistische

Mehr

Übungsfall 2. Übung im Öffentlichen Recht Prof. Dr. Alexander Proelß

Übungsfall 2. Übung im Öffentlichen Recht Prof. Dr. Alexander Proelß Sachverhalt Der Bundestag verabschiedet gegen die Stimmen der Opposition ein Änderungsgesetz zum Bundeswahlgesetz, durch das 12 BWahlG um einen Absatz 2a erweitert wird, der wie folgt lautet: Wahlberechtigt

Mehr

Staatsorganisationsrecht Fall 4

Staatsorganisationsrecht Fall 4 FB Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht Fall 4 WS 2013/2014 Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes a) Geschriebene Kompetenzen: Art. 70 ff. GG b) Ungeschriebene Kompetenzen

Mehr

Prof. Dr. Werner Heun WS 2008/2009. Examensrepetitorium. Öffentliches Recht I Lösungsskizze Fall 12 - Fluch der Karibik

Prof. Dr. Werner Heun WS 2008/2009. Examensrepetitorium. Öffentliches Recht I Lösungsskizze Fall 12 - Fluch der Karibik Prof. Dr. Werner Heun WS 2008/2009 Examensrepetitorium Öffentliches Recht I Lösungsskizze Fall 12 - Fluch der Karibik 1. Frage: Bestehen gegen die Entsendung deutscher Kriegsschiffe zur Teilnahme an der

Mehr

Grundbegriffe der Staatsrechtslehre Republik, Monarchie, parlamentarische Demokratie. Fall 1: Kaiser Franz I. 14

Grundbegriffe der Staatsrechtslehre Republik, Monarchie, parlamentarische Demokratie. Fall 1: Kaiser Franz I. 14 8 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt Grundbegriffe der Staatsrechtslehre Republik, Monarchie, parlamentarische Demokratie Fall 1: Kaiser Franz I. 14 Die Grundlagen des allgemeinen Staatsrechts;

Mehr

Baustelle Demokratie

Baustelle Demokratie Baustelle Demokratie Ein Poster-Set zu Politik und Zusammenleben Grundgesetzartikel für den Grundgesetz-Sprint Artikel 1 [Menschenwürde, Menschenrechte, Rechtsverbindlichkeit] (1) Die Würde des Menschen

Mehr

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht Lehrstuhl für Öffentliches Recht

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht Lehrstuhl für Öffentliches Recht Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht Lehrstuhl für Öffentliches Recht Univ.-Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. Die Macht des Volkes 1 - Lösungsskizze Der Antrag

Mehr

Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht

Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) 1 Freizügigkeit, Art. 11 GG 1. Schutzbereich

Mehr

Staatsorganisationsrecht Fall 8

Staatsorganisationsrecht Fall 8 FB Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht Fall 8 WS 2013/2014 Aktuelles Der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages tagte im Paul-Löbe-Haus in Berlin. ( dpa) 2 1 Aktuelles Untersuchungsausschüsse

Mehr

Fall Rauchverbot mögliche Lösung. Die Verfassungsbeschwerde des A hat Erfolg, soweit sie zulässig und begründet ist.

Fall Rauchverbot mögliche Lösung. Die Verfassungsbeschwerde des A hat Erfolg, soweit sie zulässig und begründet ist. AG GRUNDRECHTE SS 2015 7. Termin, 3.6.2015 Art. 12 I GG Fall Rauchverbot mögliche Lösung Die Verfassungsbeschwerde des A hat Erfolg, soweit sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit

Mehr

Bürgermeisterwahl Landratswahl. Zustimmungserklärung zum Wahlvorschlag

Bürgermeisterwahl Landratswahl. Zustimmungserklärung zum Wahlvorschlag Sämtliche Angaben bitte in Maschinen- oder Druckschrift ankreuzen, wenn zutreffend Anlage 5 Formblatt 5.1.3 Seite 1 (Stand: 2016) Bürgermeisterwahl Landratswahl am Datum in der Gemeinde 04.02.2018 Wittenbeck

Mehr

GRUNDRECHTE Funktion Gewährleistungen Beschränkungen

GRUNDRECHTE Funktion Gewährleistungen Beschränkungen GRUNDRECHTE Funktion Gewährleistungen Beschränkungen Einführung in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Diritto dei Paesi di Lingua Tedesca) Prof. Dr. Clemens Arzt / Berlin Überblick Grundrechtekatalog

Mehr

Freiheitsgrundrechte Gleichheitsgrundrechte Teilhaberechte. Grundrechtsfunktionen

Freiheitsgrundrechte Gleichheitsgrundrechte Teilhaberechte. Grundrechtsfunktionen Grundrechte Freiheitsgrundrechte Gleichheitsgrundrechte Teilhaberechte Abwehrfunktion Verfahrens und Organisationsrechte Grundrechtsfunktionen Nichtdiskriminierungsfunktion Einrichtungsgarantien Leistungs

Mehr

Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene Wintersemester 2013/ Besprechung und Rückgabe der Vorlaufhausarbeit

Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene Wintersemester 2013/ Besprechung und Rückgabe der Vorlaufhausarbeit Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene Wintersemester 2013/2014 05.11.2013 Besprechung und Rückgabe der Vorlaufhausarbeit 1. aufdrängende Sonderzuweisung (-) 2. 40 Abs. 1 VwGO (Generalklausel)

Mehr

A. Überblick: Der Bundespräsident, Art. 54 ff. GG

A. Überblick: Der Bundespräsident, Art. 54 ff. GG 1 Julia Faber, Akad. Rätin Lehrstuhl Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger A. Überblick: Der Bundespräsident, Art. 54 ff. GG I. Stellung im Staatsgefüge Staatsoberhaupt der BRD Oberstes Verfassungsorgan II.

Mehr

Ausschluss von Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen von der staatlichen Parteienfinanzierung und sonstigen Leistungen"

Ausschluss von Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen von der staatlichen Parteienfinanzierung und sonstigen Leistungen Bundesrat Drucksache 95/17 31.01.17 Antrag des Saarlandes Entschließung des Bundesrates "Kein Geld an Verfassungsfeinde: Ausschluss von Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen von der staatlichen Parteienfinanzierung

Mehr