Gemeinde Anzing Seite 655 I/ W
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- Elke Messner
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1 Gemeinde Anzing Seite 655 I/ W Tagesordnung 1. BürgerInnenfragestunde 2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht * 3. Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom gefassten Beschlüsse und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht 4. Vierte Änderung des Flächennutzungsplans und Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 im Bereich des Flurstücks Nr. 92 Gemarkung Anzing zur Ausweisung einer Wohngebietsfläche im Parallelverfahren; Änderungsbeschluss * 5. Städtebauförderung; Bedarfsplan für das Jahr 2018 * 6. Erste Änderung der Verordnung der Gemeinde Anzing über das Halten von Hunden * 7. Redaktionelle Änderung der Unternehmenssatzung VE MO * 8. Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben * = Beschluss TOP 1 BürgerInnenfragestunde Ein Bürger stellt Fragen zur vorgesehenen Bauleitplanung im Bereich des Flurstücks Nr. 92 der Gemarkung Anzing und verteilt Tischvorlagen an die Mitglieder des Gemeinderats mit der schriftlichen Zusammenfassung der Fragen. Der Vorsitzende teilt mit, dass er die umfangreichen Fragen nicht sofort beantworten könne und stellt eine schriftliche Beantwortung in Aussicht. Zusätzlich weist er daraufhin, dass er für
2 Öffentliche GR-Sitzung vom Seite 656 die betroffenen Anlieger des bauleitplanerischen Vorhabens eine Informationsveranstaltung durchführen wird. TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom wird genehmigt. Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom ist folgendes bekanntzugeben: TOP 5; Verkauf einer gewerblichen Fläche aus dem Grundstück Gewerbepark 3; Auswahl des zu berücksichtigenden Interessenten Der Gemeinderat hat darüber entschieden, welcher Interessent das Grundstück erhalten soll. TOP 3 Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom gefassten Beschlüsse und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht In der letzten Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst: TOP 2; Lessingstraße 52; Einbau einer dritten Wohnung Dem Vorhaben wurde zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. TOP 3; Unterasbach 15; Anbau eines Mehrfamilienhauses an eine bestehende landwirtschaftliche Bergehalle mit Werkstatt, Einbau eines Technikraums in die bestehende Bergehalle sowie Errichtung einer offenen Kleingarage Dem Vorhaben wurde zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. TOP 4; Gutenbergstraße 20; Errichtung eines Anbaus an die bestehende Lagerhalle Dem Vorhaben wurde zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. TOP 5; Gutenbergstraße 20; Isolierte Befreiung zur Errichtung einer Holzlege Der beantragten isolierten Befreiung wurde zugestimmt. TOP 6 a; Froschkern 3; Überdachung eines Freigeheges für Hühner Das gemeindliche Einvernehmen wurde unter der Maßgabe erteilt, dass die Trag- und Stützbalken für das Netz durch Rohrpfosten und Stahlseile ersetzt werden. TOP 6 b Baugebiet Kinderbetreuungseinrichtungen u. Wohnen nordwestl. des Schulhauses
3 Öffentliche GR-Sitzung vom Seite 657 In den Bebauungsplan ist eine Regelung aufzunehmen, wonach mindestens 30 vom Hundert der Außenfassaden mit Holz zu verkleiden sind. Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Bauausschusses ist nichts bekanntzugeben. TOP 4 Vierte Änderung des Flächennutzungsplans und zwölfte Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 im Bereich des Flurstücks Nr. 92 Gemarkung Anzing zur Ausweisung einer Wohngebietsfläche im Parallelverfahren; Änderungsbeschluss Die Grundstückseigentümer haben konkrete Bauabsichten für die südliche Teilfläche des Flurstücks Nr. 92 der Gemarkung Anzing, die einer Wohnbebauung zugeführt werden soll. Das Vorhaben ist städtebaulich zu ordnen. Eine Beurteilung nach 34 Baugesetzbuch reicht nicht aus. Die Gemeinde ist grundsätzlich bereit für diesen Bereich die bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine derartige Bebauung zu schaffen. Maßgebliche städtebauliche Ziele der Gemeinde sind u.a. die Schaffung von Wohnraum, der im Gemeindegebiet grundsätzlich knapp ist, die Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen und die Sicherung einer städtebaulich und nachbarschaftlich verträglichen Erschließung. Architekt Reinhard Lindner berichtet über das Planungsvorhaben anhand eines Vorentwurfs. Auf Nachfrage zur Anzahl der Wohnungen teilt er mit, dass diese von der Anzahl der zu errichtenden Kfz-Stellplätze abhängig ist. Derzeit ist davon auszugehen, dass rund 30 Kfz- Stellplätze entstehen werden. Der Gemeinderat beschließt die vierte Änderung des Flächennutzungsplanes und die zwölfte Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 für den Bereich Anzing Südost. Im Rahmen dieses Verfahrens sind Änderungen im südlichen Bereich des Flurstücks Nr. 92 vorgesehen, das nördlich an den Mozartring angrenzt. Bisher sind dort im Westen ein Dorfgebiet und im Osten Privatgrün ausgewiesen. Auf der südlichen Teilfläche des Flurstücks Nr. 92 soll künftig eine Fläche für eine Wohnbebauung ausgewiesen werden. Der Umgriff der Planung ergibt sich aus einem Plan im Vorentwurf, der dieser Niederschrift als wesentlicher Bestandteil beizufügen ist. Der Planungsauftrag ist dem Architekten Reinhard Lindner aus Wörth zu erteilen. Die Planungskosten sind vom Grundstückseigentümer zu übernehmen. Hierüber ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. TOP 5 Städtebauförderung; Bedarfsplan für das Jahr 2018
4 Öffentliche GR-Sitzung vom Seite 658 Die Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm ist ein Rahmenantrag, der ein in sich sinnvolles Maßnahmenbündel und ein in etwa absehbares Programm wiedergeben soll - gemäß den Ergebnissen laufender städtebaulicher Untersuchungen. Er dient zur Beantragung eines Bewilligungsrahmens für die Ortskernsanierung konkret für die Zeit von einem Jahr und soweit absehbar für die Folgejahre. Der Gemeinderat beschließt, den Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm 2019 zu stellen. Die angemeldeten Kosten der beabsichtigten Vorhaben liegen für 2019 bei rd. 130 Tsd.. Wie im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Ausdruck kam und in den Vorbereitenden Untersuchungen dargestellt, liegt eine der Hauptaufgaben der Gemeindeentwicklung in der Neuordnung und Aufwertung der Högerstraße. Um hier die nächsten Schritte gehen zu können, sollen im Programmjahr 2019 erste Entwürfe/Gestaltungskonzepte dazu erstellt werden (Ziffern 3.1.1, 3.1.2). Ein vorgeschaltetes Verkehrsgutachten (Ziff. 1.5) bildet die Grundlage, wie mit dem fließenden und ruhenden Verkehr zukünftig umgegangen werden kann. Eine extra moderierte Bürgerbeteiligung bindet die Bevölkerung intensiv in den Planungsprozess ein (Ziff. 1.3). Mit der Einrichtung eines kommunalen Förderprogramms sollen Anreize geschaffen und die privaten Gebäudesanierungen vorangetrieben werden (Ziff. 5.1). Der erforderliche Eigenanteil wird im Haushalt der Gemeinde bereitgestellt. Die vorgesehenen Vorhaben und Kosten sind im Einzelnen der Bedarfsmitteilung zu entnehmen. Gleiches gilt für die in den Fortsetzungsjahren beabsichtigten Vorhaben. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und dann bei der Regierung von Oberbayern rechtzeitig einzureichen. Die Bedarfsmitteilung ist dieser Niederschrift als Anlage beizfügen. TOP 6 Erste Änderung der Verordnung der Gemeinde Anzing über das Halten von Hunden vom In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom wurde der räumliche Geltungsbereich der neuen Verordnung der Gemeinde Anzing über das Halten von Hunden, gültig ab festgelegt. Dieser räumliche Geltungsbereich soll nun durch die Ortsteile Garkofen, Hl. Kreuz und Ziegelstadel erweitert werden.
5 Öffentliche GR-Sitzung vom Seite 659 Die Anlage des 1 Absatz 2 der Verordnung der Gemeinde Anzing über das Halten von Hunden (räumliche Geltungsbereich) ist wie folgt zu ergänzen: Der Ersten Änderung der Verordnung der Gemeinde Anzing über das Halten von Hunden vom wird zugestimmt. Die Ortsteile Garkofen, Hl. Kreuz und Ziegelstadel sind in der Anlage zu 1 Absatz 2 der Verordnung der Gemeinde Anzing über das Halten von Hunden aufzunehmen. TOP 7 Redaktionelle Änderung der Unternehmenssatzung VE MO Auf rechtlichen Hinweis des Landratsamtes Erding, als Aufsichtsbehörde der Trägergemeinde Finsing, wurde festgestellt, dass der in der Satzung des gku VE München-Ost verwendete Begriff zur Aufgabenbeschreibung nicht mehr der aktualisierten Begrifflichkeit im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) entspricht. Die Unternehmenssatzung aus dem Jahr 2009 übernimmt die Formulierung der Mustersatzung und verwendet den Begriff Abwasser für die tatsächliche Übertragung der Schmutzwasserbeseitigung im Trennsystem. Die Regenwasserbeseitigung blieb als Aufgabe bei den Kommunen. Das WHG wurde im Jahre 2010 grundlegend geändert. Dabei wurde auch die Begrifflichkeit neu gefasst. 54 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 WHG enthalten nun eine Legaldefinition. Schmutz-
6 Öffentliche GR-Sitzung vom Seite 660 wasser (Nr. 1) und Niederschlagswasser (Nr. 2) sind unter dem neuen Oberbegriff Abwasser zusammengefasst. Diese Begriffsänderung wurde noch nicht in die Unternehmenssatzung eingearbeitet. Formaljuristisch könnte sich daher eine Aufgabenänderung herleiten lassen, die sich lediglich durch die Änderung des geänderten gesetzlichen Wortlauts ergibt und nicht dem Willen der Trägergemeinden entspricht. Daher wird eine Klarstellung erforderlich. Der Gemeinderat stimmt der redaktionellen Anpassung der in 1 Abs. 5 und 2 Abs. 1 der Unternehmenssatzung verwendeten Aufgabenbezeichnung Abwasserbeseitigung in Schmutzwasserbeseitigung im Sinne des 54 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (Fassung vom ) in der Unternehmenssatzung zu. TOP 8 Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben Ein GR-Mitglied erkundigt sich nach dem Sachstand bezüglich einer Verkehrsregelung in der Münchener Straße und in der Mühldorfer Straße, wo parkende Fahrzeuge den Verkehrsfluss behindern. Ein anderes GR-Mitglied hält es für hilfreich, wenn nur einseitig geparkt werden würde. Der Vorsitzende teilt mit, dass er eine Ortsbesichtigung mit einem Vertreter vom Landratsamt und einem Vertreter des Straßenbauamtes veranlassen wird. Ein weiteres GR-Mitglied bittet zu diesem Termin auch die Mitglieder des Bauausschusses zu laden. Die Verwaltung wird dieser Bitte nachkommen. Ende der öffentlichen Sitzung: Uhr
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