STADT TITISEE-NEUSTADT

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1 STADT TITISEE-NEUSTADT öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Titisee-Neustadt am Dienstag, den von 18:00 Uhr bis 20:20 Uhr im großen Saal des Feuerwehrhauses im Stadtteil Neustadt, Gutachstraße 9 Anwesenheit: Vorsitzende/r Hinterseh, Armin Ordentliche Mitglieder Bombardi, Helga De Min, Felice Evers, Daniela Faller, Hermann Föhrenbach, Andreas Frey, August Held, Bernd Hog, Christoph Kaiser, Brigitte Landau, Ralf Mattisseck, Dr. Guido Menner, Klaus Pfaff, Silvia Renz, Uwe Schlegel, Markus Stehle, Simon - 1 -

2 Straub, Konrad Uecker, Sandra van Teeffelen-Klüttermann, Doris Waldvogel, Wilfried Winkle, Petra Winterhalder, Christian Winterhalder, Leopold nimmt bis TOP 16 an der Sitzung teil Winterhalder, Wolfgang Wittmer, Manfred nimmt ab 18:25 Uhr an der Sitzung teil Verwaltung Dengler, Volker Graf, Andreas Huber, Lothar Rosenfelder, Petra nimmt an der öffentlichen Sitzung teil nimmt an der öffentlichen Sitzung teil Thalmann, Ottmar Weißpfennig, Dierk nimmt an der öffentlichen Sitzung teil Schriftführung Heizmann, Eva TOP ö 9-15; nö Willmann, Lothar TOP ö 1-8 Nicht anwesende Mitglieder: Ordentliche Mitglieder Bläsi, Peter Spiegelhalter, Gerhard Nach der Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, daß 1. zu der Verhandlung durch Ladung vom ordnungsgemäß eingeladen worden ist; - 2 -

3 2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am ortsüblich bekanntgemacht worden ist; 3. das Gremium beschlußfähig ist, weil mindestens 15 Mitglieder anwesend sind. Sitzungsverlauf: 1. Fragehalbestunde 2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlicher Sitzung des Gemeinderates bzw. der Ausschüsse 3. Beratung und Beschluss über die Erhebung der Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die 46 und 47 EnWG n.f. sowie Bevollmächtigung der Kanzlei W2K Rechtsanwälte 4. Beratung und Beschluss über die Nutzungs- und Bewirtschaftungspläne für den Stadtwald im Forstwirtschaftsjahr Beratung und Beschluss über den Haushaltsplan 2018 mit Ergebnis- und Finanzhaushalten, Haushaltssatzung 2018, Stellenplan 2018 sowie Finanzplanung mit Investitionsprogramm der Jahre 2018 bis /377/3 2017/ / Beratung und Beschluss zur Feststellung des Wirtschaftsplanes für den Kurbetrieb Titisee-Neustadt für das Wirtschaftsjahr 2018 mit Finanzplan 7. Beratung und Beschluss zur Feststellung des Wirtschaftsplanes der Stadtwerke Titisee-Neustadt für das Wirtschaftsjahr 2018 mit Finanzplan 8. Beratung und Beschluss zur Feststellung des Wirtschaftsplanes für die Abwasserbeseitigung Titisee-Neustadt für das Wirtschaftsjahr 2018 mit Finanzplan 9. Beratung und Beschluss zur Erneuerung SÜ "Auf der Insel" im Stadtteil Neustadt; Neubau der Brücke 10. Beratung und Beschluss zur Stellungnahme der Stadt Titisee- Neustadt zum Bebauungsplan und zu den örtlichen Bauvorschriften des Plangebiets "Thurner nördlich der B500" der Gemeinde St. Märgen in der Fassung der frühzeitigen Beteiligung 11. Beratung und Beschluss zum Umbau und Sanierung des ehem. Rathausgebäudes im Stadtteil Langenordnach; hier: Vorstellung und Bewilligung der Mehrkosten 2018/ / /

4 12. Sachstandsbericht der Verwaltung zu den Key-Projekten 13. Bekanntgabe der Verwaltung 14. Anfragen der Stadträte Anfragen der Stadträte: Haus Lickert 15. Fragehalbestunde Protokoll: 1. Fragehalbestunde Abt. 10 Az.: Von den anwesenden Zuhörern erfolgen keine Anfragen. 2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlicher Sitzung des Gemeinderates bzw. der Ausschüsse Abt. 10 Az.: Es erfolgen keine Bekanntgaben. 3. Beratung und Beschluss über die Erhebung der Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die 46 und 47 EnWG n.f. sowie Bevollmächtigung der Kanzlei W2K Rechtsanwälte Abt. 50/20/10 Az.: / /377/3 Herr Bürgermeister Hinterseh begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Dr. Schober und Herr Prof. Dr. Kupfer von der Kanzlei W2K Rechtsanwälte recht herzlich. Herr Bürgermeister Hinterseh erläutert einleitend, dass die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes die vorgetragenen Interessen der Kommunen nicht ausreichend berücksichtige und man deshalb prüfen wolle Kommunalverfassungsbeschwerde gegen diese Regelung einzulegen. Herr Prof. Dr. Kupfer erläutert den Sachverhalt und geht insbesondere auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Situation der Stadt Titisee-Neustadt und den Regelungsgehalt der 46 und 47 EnWG ein. Herr Kupfer verweist auf die unbedingte Ausschreibungspflicht, den Vorgang der Kosteneffizienz und die Zuweisung neuer Aufgaben, die die Gemeinde in regulierungsähnlicher Art - 4 -

5 auszuführen habe. Herr Kupfer erklärt, dass als ein einziges Rechtsmittel die Kommunalverfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht zur Verfügung stehe und diese innerhalb eines Jahres nach Erlass des Gesetzes eingelegt werden müsse Fristende am Herr Kupfer geht nochmals auf den Regelungsgehalt der 46 und 47 EnWG ein und betont, dass der eigenverantwortliche Entscheidungsspielraum der Kommune auf ein Minimum reduziert werde. Frau Dr. Schober erläutert im Weiteren die Verfassungsbeschwerde an sich und führt nochmals aus, dass die Kommunalverfassungsbeschwerde die einzige Chance sei sich gegen die Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung in diesem Bereich zu wehren. Weiterhin führt sie aus, dass keine Gerichtskosten beim Bundesverfassungsgericht voraussichtlich entstehen würden, außer dieses würde von einer missbräuchlichen Nutzung des Bundesverfassungsgerichts ausgehen, was nicht wahrscheinlich sei. Zu den Anwaltskosten wird ausgeführt, dass es zwei Möglichkeiten gebe entweder die Stadt übernehme die Kosten oder der Verein FuSS e.v. sei auch bereit die Kosten zu übernehmen, da es dessen Vereinszweck sei die Kommunen in diesem Bereich zu unterstützen. Der Beschluss über die Finanzierung würde jedoch in einer separaten Sitzung des Gemeinderates gefasst werden. Auf Anfrage nach einem möglichen Kostenvolumen der Stadt Titisee-Neustadt erklärt Herr Kupfer, dass man hier von einem Volumen von rund ,00 ausgehen müsse. Herr Bürgermeister Hinterseh führt an, dass man bereits einmal diesen Weg gegangen sei und in diesem Fall die Chance wesentlich besser sei, weil sich die Klage gegen ein Gesetz richte. Zur Frage warum gerade Titisee-Neustadt den Vorreiter spielen solle erklärt Herr Hinterseh, dass man aufgrund der Vorgeschichte der Rekommunalisierung die Expertise hierzu habe. Durch die Ausschreibung an sich und die Wiederholung der Ausschreibung sei Titisee-Neustadt durch diese Regelung mehr als andere Gemeinden betroffen. Insofern sehe er die Stadt Titisee-Neustadt aufgerufen Flagge zu zeigen. Herr Stadtrat Schlegel erklärt, dass die SPD-Fraktion der Beschwerde zustimmen könne. Das Gesetz sei kommunalunfreundlich gefasst worden. Herr Stadtrat Dr. Mattisseck erklärt, dass auch andere Juristen zum selben Ergebnis wie Herr Prof. Dr. Kupfer kommen. Insofern sei die Verfassungsbeschwerde nachvollziehbar. Durch die Gesetzgebung werden der Gemeinde Aufgaben zugemutet, die nicht vertretbar sind. Herr Stadtrat Straub erklärt, dass er sich gegen die Erhebung der Kommunalverfassungsbeschwerde aussprechen werde. Die Rahmenbedingungen hätten sich in den letzten Monaten und Jahren geändert. Künftig werde eine dezentrale Elektrizitätsversorgung im Vorrang stehen. Es gebe in der Bundesrepublik Deutschland Gemeinden und daher sehe er nicht ein, wieso gerade die Stadt Titisee-Neustadt den Vorreiter spielen solle, da auch Städte- und Gemeindetag keine Initiative zeigen. Die Ressourcen der Verwaltung seien begrenzt, deshalb müsse - 5 -

6 man andere Aufgaben priorisieren als die Kommunalverfassungsbeschwerde. Wichtigkeit habe auch seiner Ansicht nach eine gute Angebotsabgabe im Rahmen des Konzessionsvergabeverfahrens. Herr Stadtrat Frey erklärt, dass dies natürlich zwei getrennte Verfahren sind und erklärt, dass er persönlich sich für eine Klageerhebung ausspreche. Herr Stadtrat Menner bedauert die kommunalunfreundliche Gesetzesregelung und spricht sich deshalb auch für die Kommunalverfassungsbeschwerde aus. Auch Herr Stadtrat Leopold Winterhalder spricht sich für die Klageerhebung aus, die formalrechtlichen Voraussetzungen seien besser als beim letzten Verfahren und insofern sollte dieser Weg gegangen werden. Bei 3 Gegenstimmen wird der mehrheitliche Beschluss des Gemeinderates wie folgt gefasst: 1. Die Stadt erhebt Kommunalverfassungsbeschwerde nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG, 13 Nr. 8a, 90 ff. BVerfGG zum Bundesverfassungsgericht gegen 46 Absatz 2 Satz 5, Absatz 4 Sätze 2 und 4, Absatz 5 Satz 1, Absatz 6 sowie 47 in Verbindung mit 46 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 2 sowie Absatz 7 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung vom 27. Januar 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 130) insbesondere wegen der sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, den Betrieb des Strom- und Gasnetzes in jedem Fall ausschreiben zu müssen, also nicht ohne weiteres entscheiden zu können, das Netz selbst zu betreiben, bei der Auswahl des Unternehmens den netzwirtschaftlichen Anforderungen, insbesondere der Kosteneffizienz, unbedingten Vorrang vor den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft einräumen zu müssen und ein aufwändiges Vergabeverfahren durchführen und regulierungsähnliche Aufgaben übernehmen zu müssen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Rechtsanwälten der Sozietät Wurster Weiß Kupfer Rechtsanwälte Partnerschaft mbb, namentlich den Rechtsanwälten Prof. Dr. Dominik Kupfer, Dr. Holger Weiß, LL.M., Dr. Katharina Schober und Till Karrer, zur Erhebung der Kommunalverfassungsbeschwerde und zur Vornahme aller schriftlichen und mündlichen Prozesshandlungen Vollmacht zu erteilen. Der Beschwerdegegenstand kann in einzelnen Punkten angepasst werden, sofern der wesentliche Gehalt nach Ziff. 1 nicht berührt wird. Abschließend bedankt sich Herr Prof. Dr. Kupfer für das entgegengebrachte Vertrauen

7 Herr Bürgermeister Hinterseh bedankt sich bei dem Verein FuSS e.v. für das Angebot zur Kostenübernahme dieses Verfahrens, worüber in einer anderen Sitzung des Gemeinderates beraten und beschlossen wird. 4. Beratung und Beschluss über die Nutzungs- und Bewirtschaftungspläne für den Stadtwald im Forstwirtschaftsjahr 2018 Abt. 23/50/20/30/10 Az.: /341 Herr Bürgermeister Hinterseh begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Stadtförster Weißpfennig. Herr Hinterseh verweist darauf, dass durch den Sturm Burglind sich zwischen der Planaufstellung und heute leider zahlreiche Veränderungen ergeben haben. Herr Weißpfennig verweist auf die Sturmschäden und erklärt, dass zum Glück wenig Bruchholz zu verzeichnen sei; man trotzdem ein Schadensvolumen von rund Festmeter feststellen müsse. Es seien auch durch Überflutungen zahlreiche Waldwege in Mitleidenschaft gezogen worden Festmeter, so Herr Weißpfennig, sind bereits aufgearbeitet. Aufgrund des geringen Bruchholzes gehe er von einem Abschlag von 2,00 3,00 pro Festmeter im Holzverkauf aus. Dies bedeute ein Einnahmeverlust von ca , ,00. Weiterhin fallen Mehrausgaben für die Ernte an. Trotzdem gehe er davon aus, dass die Budgetvorgaben mit einem Plus von ,00 realisiert werden können auch deshalb, weil bei Kulturen- und Zaunbauarbeiten Einsparungen vorgenommen werden können. Die kompletten Kosten der Wegesanierung seien noch nicht absehbar. Die Förderanträge werden gestellt. Der Wiedenbachweg, der am stärksten betroffen war, müsse dieses Jahr gesperrt werden. Die Mittel für den Wegebau werden dort eingesetzt. Herr Bürgermeister Hinterseh fasst zusammen, dass das Budget erhalten bleibe, aber intern mit gewissen Umschichtungen verbunden sei. Auf die Anfrage von Herrn Stadtrat Menner wie man sich auf weitere Stürme vorbereite und dass auch der Plan quasi vom Winde verweht sei, erklärt Herr Weißpfennig, dass für weitere Sturmschäden natürlich keine Planungen berücksichtigt sind. Wichtig sei, das Holz jetzt zu verkaufen. Herr Weißpfennig führt weiter auf Anfrage aus, dass alle Baumarten betroffen sind. Aufgrund der Tatsache, dass natürlich der Stadtwald überwiegend ein Fichtenbestand aufweise, seien diese vorwiegend betroffen. Man wolle die offenen Ränder schließen und eine baldige Aufforstung planen. Nach kurzer weiterer Diskussion ergeht der einstimmige Beschluss des Gemeinderates: Der Gemeinderat beschließt die vorliegenden Nutzungs- und Bewirtschaftungspläne für den Stadtwald für das FWJ 2018 mit den in der Sitzung aufgezeigten Änderungen

8 5. Beratung und Beschluss über den Haushaltsplan 2018 mit Ergebnis- und Finanzhaushalten, Haushaltssatzung 2018, Stellenplan 2018 sowie Finanzplanung mit Investitionsprogramm der Jahre 2018 bis 2021 Abt. 20/30/50/10/23 Az.: /385 Herr Bürgermeister Hinterseh weist einleitend darauf hin, dass man auf Wunsch des Gemeinderates in diesem Jahr einen genehmigungsfähigen Haushaltsplanentwurf vorgelegt habe. Der Hauptausschuss habe in 2 öffentlichen Sitzungen hierüber beraten und auch einige Änderungen vorgenommen. Im Bereich der Schulen habe der Hauptausschuss der Verwaltung empfohlen, dass die Verwaltung beauftragt wird, mit den Schulen Lösungen für den kurzfristigen Raumbedarf zu suchen. Wenn das nicht haushaltsneutral möglich ist werden die notwendigen Mittel hierfür bereitgestellt. Herr Hinterseh erläutert weiter, dass die Verwaltung bereits an Lösungsmöglichkeiten arbeite. Herr Stadtkämmerer Graf erklärt, dass bemängelt wurde, dass zum Thema Breitband im Haushalt kein Ansatz enthalten sei. Hier stelle sich der Sachverhalt so dar, dass der Zweckverband bereits die erste Rechnung gestellt habe und diese auch bezahlt wurde. Weitere Investitionen und Umlagen wurden vom Zweckverband nicht angemeldet, sodass auch im Investitionsprogramm diesbezüglich nichts aufgenommen werden konnte. Herr Graf erklärt, dass die Investitionsmaßnahmen nochmals entsprechend den Beratungen aktualisiert wurden und verweist auf die Beilage. Herr Graf führt aus, dass es auch Änderungen für das Jahr 2021 im Bereich Kreditaufnahme und Rücklagenentnahme gegeben habe und zwar insofern, dass die Kreditaufnahme auf 2,6 Mio. erhöht wurde und die Rücklagenentnahme auf ,00 reduziert wurde. Herr Stadtrat Frey erklärt für die CDU-Fraktion, dass die Einführung des neuen NKHR eine einschränkende Zensur dargestellt habe konnte hier ein ausgeglichener Haushalt erarbeitet werden. Oberste Priorität für die CDU haben die Fortführung und der Abschluss von begonnenen Projekten und Maßnahmen. Herr Frey argumentiert, dass entgegen der allgemeinen Stimmung im Jahre 2017 auch vieles gut gelaufen und erfolgreich abgewickelt werden konnte. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Unterstadtanbindung, die Sanierung des Gebäudes des Kindergartens St. Elisabeth, den Bau und die Sanierung des Bürger- und Feuerwehrhauses Langenordnach und den Beginn des Projektes Feuerwehrhaus Waldau. Auf der Strecke geblieben sei leider das Projekt Alte Gießerei. Für das Jahr 2018 seien auch 2,6 Mio. für die Erweiterung des Kindergartens Arche Noah im Haushalt berücksichtig bzw. in den Folgejahren. Der Bereich des Obstgartens wird erfolgreich saniert und auch das Projekt Eisweiher sei gelungen. Der Waldkindergarten läuft auch in ruhigen Bahnen. Das Geld für die Fluchtlichtanlage sei gut investiert und die Stadt Titisee-Neustadt könne auf einen erfolgreichen Weltcup zurückblicken. Hier verweist Herr Frey auf das ehrenamtliche Engagement der Freiwilligen, die ca Arbeitsstunden zum Gelingen der Veranstaltung beigetragen haben. Bei den Personal- und Sachkosten sei eine weitere Verteuerung zu erwarten. Herr Frey wünscht sich hier, dass die Verwaltung auch noch besser und kommunikativer werden solle. Durch die Umwandlung des Freibades Titisee in eine Badestelle vergrößere sich der finanzielle Handlungsspielraum der Kommune. Zum - 8 -

9 Thema Schulausbau und Sanierung erklärt Herr Frey, dass sich das Raumprogramm auch an den Finanzverhältnissen der Stadt Titisee-Neustadt orientieren müsse und nicht allein auf pädagogischen Bedürfnissen beruhen könne. Herr Frey erklärt, dass die CDU-Fraktion allen Haushalten zustimmen könne. Herr Stadtrat Schlegel berichtet, dass die Haushaltsberatungen einfacher waren als in den vergangenen Jahren, sich jedoch auch bei der mittelfristigen Finanzplanung gezeigt habe, dass die Investitionen bis zum Jahr 2021 nur getätigt werden können mit Rücklagenentnahme und Kreditaufnahme. Insofern sei eine grundsätzliche Haushaltskonsolidierung erforderlich. Die Schulen, so Herr Schlegel, haben für die SPD oberste Priorität. Insbesondere die akute Raumnot im Bereich der Hebel- und Realschule ist vorrangig zu beheben. Zur besseren Ausstattung der Kommunen bezüglich der Finanzen müsse das Kooperationsverbot entfallen. Weiterhin betont Herr Schlegel, dass das Feuerwehrhaus in Schwärzenbach der SPD sehr am Herzen liege. Insofern hätte er sich ein Vorziehen der Maßnahmen auf 2018 gewünscht; der Hauptausschuss habe jedoch beschlossen, dass ein Vorziehen nicht möglich sei. Herr Bürgermeister Hinterseh betont hierzu, dass ein Umsetzen nach Rücksprache in der Verwaltung einfach momentan aufgrund der gegebenen Sachlage nicht möglich sei. Herr Stadtrat Schlegel führt weiter aus, dass der Bahnhofdurchstich in Titisee aufgrund der historischen Chance der Bauarbeiten erfolgen solle. Die Aufnahme der Alten Gießerei mit ,00 als Abrisskosten in den Haushalt sei richtig. Herr Schlegel verweist darauf, dass die Enttäuschung über das Scheitern bei der SPD immer noch tief sitze. Der Vorteil des Abrisses sei, dass das Grundstück trotzdem der Gemeinde noch zur Verfügung stehe. Herr Schlegel betont jedoch nochmals, dass Einsparungsmöglichkeiten für künftige Haushalte gefunden werden müssen. Die SPD stimme dem Haushaltsplan und den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe zu. Frau Stadträtin Evers erklärt für die Fraktion Bündnis90/ Die Grünen, dass das Jahr 2017 kommunalpolitisch ein schwieriges Jahr war. Bei dem Projekt Haus Lickert seien der Gemeinde die entstandenen Kosten immer noch nicht genau bekannt. Frau Evers betont, dass die Verluste nicht durch die Einstellung des Projektes entstanden sind, sondern durch die Tatsache, dass das Projekt überhaupt in Angriff genommen wurde. Weiterhin verweist Frau Evers auf die anwachsenden Raumprobleme in den Schulen. Positiv, so Frau Evers, sei die Haushaltsklausurtagung gewesen und auch die Tatsache, dass die dort erarbeitenden Ziele in den Haushaltsplan übernommen wurden und das Organisationsgutachten abgeschlossen werden konnte. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen werde dem Kernhaushalt und dem Kurbetrieb aus folgenden Gründen nicht zustimmen: Es sei im Kernhaushalt der Stadt nicht abgebildet, wie die akute Raumnot in den Schulen gelöst werden sollte. Die Schulen, so Frau Evers, brauchen Planungssicherheit. Es sei eine Gesamtlösung erforderlich. Auch das Thema Breitbandausbau findet sich im Haushalt nicht wieder. Es wurden keine Mittel aufgenommen und es sei in der Finanzplanung nicht erkennbar, dass der Hochschwarzwald sich auf diesem Bereich recht schnell entwickeln sollte. Ebenfalls sei die Aufnahme von Kosten für den Abriss vom Haus Lickert nicht nachvollziehbar, da hierzu keine entsprechende Beschlusslage im Gemeinderat vorliege. Dem Wirtschaftsplan Kurbetrieb werde nicht zugestimmt, weil Investitionen für die - 9 -

10 Hochfirstschanze aufgenommen sind, die nach Auffassung der Fraktion nicht verantwortbar sind. Im Bereich der Hochfirstschanze sei kein Ende der Investitionen absehbar, was für die Gemeinde nicht leistbar sei. Abschließend erklärt Frau Evers, dass auch die Haushaltsdebatte an sich unbefriedigend war, insbesondere deshalb, weil die Kommunikation innerhalb des Gemeinderates nicht kooperativ war und weil auch die Unterlagen nicht zeitnah und aktuell zur Verfügung gestanden sind. Herr Bürgermeister Hinterseh ergänzt zum Thema Breitband, dass der Zweckverband ein Rund-um-sorglos-Paket versprochen habe und er erst handlungsfähig werden müsse. Herr Stadtrat Menner erklärt für die Bürgerliste, dass künftig von der Gemeinde wahrscheinlich nur noch Pflichtaufgaben wahrgenommen werden können. Herr Menner führt weiter aus, dass die Bürgerliste dem Schanzenausbau immer kritisch gegenüber gestanden sei und auch das Projekt Alte Gießerei nie von der Bürgerliste unterstützt wurde. Zum Thema Schulen erklärt Herr Menner, dass das Dilemma Raumnot auch dem Umstand geschuldet sei, dass seitens der Behörden sprich Regierungspräsidium und Kultusministerium wenig Flexibilität betreffs der Lösung einer Gemeinschaftsschule mit Lenzkirch gezeigt wurde. Dort stehen momentan Schulräume leer und in Titisee-Neustadt bestehe Raumnot. Herr Menner fordert Flexibilität von allen Beteiligten von Lehrern, Schülern und auch den Behörden. Es sei wichtig für die Raumnot auch für das kommende Schuljahr Abhilfe zu schaffen. Im Folgenden wird über den Haushaltsplan 2018 mit Ergebnis- und Finanzhaushalten, die Haushaltssatzung 2018, der Stellenplan 2018 sowie die Finanzplanung mit dem Investitionsprogramm entsprechend den zur heutigen Tagesordnungspunkt 5 beigefügten Unterlagen abgestimmt. Der Gemeinderat stimmt mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen den Haushaltsplanentwurf 2018 mit Ergebnis- und Finanzhaushalten, der beiliegenden Haushaltssatzung 2018, dem Stellenplan 2018 sowie die Finanzplanung mit dem Investitionsprogramm zu. 6. Beratung und Beschluss zur Feststellung des Wirtschaftsplanes für den Kurbetrieb Titisee- Neustadt für das Wirtschaftsjahr 2018 mit Finanzplan Abt. 20/30/50/10/23 Az.: Das Wortprotokoll der Tagesordnungspunkte 5-8 wurde bei TOP 5 zusammengefasst. Bei 8 Gegenstimmen stimmt der Gemeinderat mehrheitlich den Feststellung des Wirtschaftsplanes für den Kurbetrieb Titisee-Neustadt für das Wirtschaftsjahr 2018 mit Finanzplan zu. 7. Beratung und Beschluss zur Feststellung des Wirtschaftsplanes der Stadtwerke Titisee-Neustadt

11 für das Wirtschaftsjahr 2018 mit Finanzplan Abt. 20/30/50/10/23 Az.: Das Wortprotokoll der Tagesordnungspunkte 5-8 wurde bei TOP 5 zusammengefasst. Bei einer Gegenstimme von Herrn Christian Winterhalder, der erklärt, dass man in Titisee keinen 3. Bahnübergang benötige, stimmt der Gemeinderat der Feststellung des Wirtschaftsplanes der Stadtwerke Titisee-Neustadt für das Wirtschaftsjahr 2018 mit Finanzplan zu. 8. Beratung und Beschluss zur Feststellung des Wirtschaftsplanes für die Abwasserbeseitigung Titisee-Neustadt für das Wirtschaftsjahr 2018 mit Finanzplan Abt. 20/30/50/10/23 Az.: Das Wortprotokoll der Tagesordnungspunkte 5-8 wurde bei TOP 5 zusammengefasst. Einstimmig stimmt der Gemeinderat der Feststellung des Wirtschaftsplanes für die Abwasserbeseitigung Titisee-Neustadt für das Wirtschaftsjahr 2018 mit Finanzplan zu. 9. Beratung und Beschluss zur Erneuerung SÜ "Auf der Insel" im Stadtteil Neustadt; Neubau der Brücke Abt. 30/50/20/10 Az.: /391 Herr Bürgermeister Hinterseh begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Rothenhöfer von dem gleichnamigen Ingenieurbüro. Herr komm. Stadtbaumeister Dengler stellt die aktuellen Kostenvarianten vor. Herr Rothenhöfer ergänzt, dass sämtliche Zuschüsse auch nochmals geprüft wurden und die Brückenvariante LM 1 (30 t) als Beschluss dem Gremium vorgeschlagen wird. Auf Nachfrage von Frau Stadträtin Bombardi, ob bei dem städtischen Anteil von rund noch der Anteil der Bürger Auf der Insel zusätzlich abgezogen wird, wird von Herrn Dengler bestätigt. Mit 2 Enthaltungen ergeht der mehrheitliche Beschluss des Gemeinderates: Der Gemeinderat beschließt die Planung und Ausführung des Neubaus der Brücke Auf der Insel als LM 1 (30 t) auszuführen

12 10. Beratung und Beschluss zur Stellungnahme der Stadt Titisee-Neustadt zum Bebauungsplan und zu den örtlichen Bauvorschriften des Plangebiets "Thurner nördlich der B500" der Gemeinde St. Märgen in der Fassung der frühzeitigen Beteiligung Abt. 30 Az.: /383 Herr Stadtrat Wolfgang Winterhalder erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt für Befangen und nimmt im Zuhörerraum Platz. Ohne Diskussion ergeht der einstimmige Beschluss des Gemeinderates: Zu den Entwürfen werden keine Anregungen geäußert. Lediglich sollte ein Hinweis gegeben werden, dass ein zentrenrelevanter Einzelhandel ausgeschlossen wird. Um eine weitere Beteiligung am Verfahren wird gebeten. 11. Beratung und Beschluss zum Umbau und Sanierung des ehem. Rathausgebäudes im Stadtteil Langenordnach; hier: Vorstellung und Bewilligung der Mehrkosten Abt. 30 Az.: /384 Herr komm. Stadtbaumeister Dengler erklärt dem Gremium, dass die Mehrkosten aufgrund der Dacharbeiten, Fassadendämmung, Erhöhung der Planungskosten für den Vorplatz und der Sanierung des Holzbalkons zurückzuführen sind. Insgesamt belaufen sich die Mehrkosten auf rund Auf Anfrage zur tatsächlichen Kostensteigerung zu den bisherigen Kostenvoranschlägen weist Herr Dengler darauf hin, dass die Steigerung bei 8,7% liege und hierbei berücksichtigt werden muss, dass die Kostenvoranschläge zwei Jahre zurückliegen. Nach kurzer weiterer Diskussion ergeht mit 2 Enthaltungen folgender Beschluss des Gemeinderates: Der Ausschuss für Umwelt und Technik empfiehlt, der Gemeinderat beschließt die zusätzlich notwendigen Gelder in den Haushalt 2018 zu nehmen. 12. Sachstandsbericht der Verwaltung zu den Key- Projekten Abt. 30 Az.: Es werden keine neuen Informationen zu den Key-Projekten bekanntgeben bzw. in einer der nächsten Sitzungen müssen vom Gremium neue Projekte benannt werden. Herr Stadtrat Christian Winterhalder bittet, dass bei den abgeschlossenen Projekten noch eine Review-Präsentation im Gemeinderat vorgestellt wird

13 13. Bekanntgabe der Verwaltung Abt. 10 Az.: Es werden keine Bekanntgaben mitgeteilt. 14. Anfragen der Stadträte Anfragen der Stadträte: Haus Lickert Abt. 30/50/20/10 Az.: Herr Stadtrat Frey bittet darum, dass eine Verlustübersicht zum Haus Lickert in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt wird. Herr Bürgermeister Hinterseh teilt mit, dass noch nicht alle Fristen mit Regressansprüchen abgelaufen sind. Herr komm. Stadtbaumeister Dengler teilt mit, dass noch ca. 5% der tatsächlichen Rückforderungen fehlen, er aber versucht, eine Übersicht bis zur nächsten UTA- Sitzung zu erstellen. 15. Fragehalbestunde Abt. 10 Az.: Es erfolgen keine Anfragen. Titisee-Neustadt, den Vorsitzender: Stadtrat: Schriftführer: Armin Hinterseh CDU Lothar Willmann Bürgerliste Eva Heizmann Grüne SPD

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