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1 N I E D E R S C H R I FT über die Sitzung des Rates der Stadt Lichtenau am Sitzung der Wahlperiode 2009/2014 Beginn: 19:00 Uhr Ende: 21:10 Uhr Bürgermeister: Merschjohann, Dieter Bürgermeister Mitglieder der CDU-Fraktion: Block, Franz Dickgreber, Hermann Hagelüken, Peter Hölscher, Wilhelm Jung, Volker Junker, Manfred Klösener, Michael Köhler, Heinz Rehermann, Andreas Renneke, Wilhelm Simon, Josef Steinhagen, Ulrike Temme, Thorsten Waltemate, Jörg Wimmer, Friedhelm Zumbrock, Ralf 1. Stellv. Bürgermeister Ratsfrau Mitglieder der SPD-Fraktion: Bauer, Christel Beseler, Bernhard Hartmann, Josef Ottemeier, Wigbert Reichstein, Ewald Schachten, Josef Steins, Günter Ratsfrau 2. Stellv. Bürgermeister Mitglieder der FDP-Fraktion: Kirschner, Uwe Kurte, Walter Spisse, Werner

2 Mitglieder der Bündnis 90/DIE GRÜNEN Fraktion: Daum, Barbara Keiter, Bernhard Wolf-Sedlatschek, Martina Ratsfrau Ratsfrau Von der Verwaltung: Altemeier, Jörg Manegold, Franz-Josef Allgemeiner Vertreter Fachbereichsleiter/in Es fehlen entschuldigt: Lübbers, Markus Rosenkranz, Wilhelm Wiemers, Bruno Bürgermeister Dieter Merschjohann eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung fristgerecht und ordnungsgemäß eingeladen wurde und die Versammlung beschlussfähig ist. Ein besonderer Gruß gilt Herrn Dr. Gronemeyer und Herrn Caspari, die unter Tagesordnungspunkt 5 vortragen werden sowie den anwesenden Pressevertretern. Aufgrund der vorherigen Einigung über die Besetzung der Position des Betriebsausschussvorsitzenden wurden die geplanten Tagesordnungspunkte für den vorgezogenen nichtöffentlichen Teil bereits im somit durchgeführten Betriebsausschuss behandelt. Aus diesem Grund beantragt Ralf Zumbrock die Absetzung des Tagesordnungspunktes I/9 von der Tagesordnung. Einstimmig Der Tagesordnungspunkt I/9 wird von der Tagesordnung abgesetzt.

3 TAGESORDNUNG Öffentlich 1.) Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung des Rates am ) Bestellung eines neuen Ortsheimatpflegers für die Ortschaft Asseln 142/ ) Bildung eines Wahlausschusses für die voraussichtlich im Mai /2013 stattfindende Kommunalwahl 4.) Vorhaben- und Erschließungsplan "Windpark Altenautal"; 137/2013 Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Vorhabenund Erschließungsplanes 5.) 95. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau; 145/2013 Ausweisung von Konzentrationszonen für die Nutzung der Windenergie im Stadtgebiet Lichtenau; hier: Änderungsbeschluss 6.) Aufstellung des Landschaftsplanes Lichtenau; 112/ hier: Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes 7.) Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis 144/2013 Paderborn über die Erneuerung der Straßenborde im Zuge der Sanierung der Kreisstraße 11, Dahler Straße/Asselner Straße in der Ortsdurchfahrt Herbram 8.) 94. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Ortsteilen Herbram 125/2013 und Henglarn der Stadt Lichtenau; Beratung und Beschlussfassung über die Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe sowie Entwurfsbeschluss 9.) Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen und der FDP-Fraktion auf Neubesetzung der Ausschussvorsitzenden vom / ) Bericht der Verwaltung zur aktuellen Haushaltslage (Stand ) 11.) Weiterführung der Schulsozialarbeit an den Schulen der Stadt 143/2013 Lichtenau 12.) Neufassung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Lichtenau 135/ ) Verschiedenes - Anfragen und Berichte Nicht öffentlich 1.) Verkauf eines Grundstücks in Holtheim 133/ ) Personalangelegenheit 138/ ) Personalangelegenheit 139/ ) Vereinbarung gemäß 33 (2) GewStG 140/2013 Gemeinde Neisse-Malxetal/Stadt Lichtenau 5.) Verschiedenes - Anfragen und Berichte

4 Öffentlich TOP I/ 1: Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung des Rates am Bürgermeister Merschjohann teilt mit, dass in der Niederschrift die Namen der en Spisse und Kurte verwechselt wurden und dies im Protokoll nach dem Versenden berichtigt wurde. Die Niederschrift über die letzte Sitzung des Rates am wird genehmigt. TOP I/ 2: Bestellung eines neuen Ortsheimatpflegers für die Ortschaft Asseln Bürgermeister Merschjohann berichtet über den Rücktritt des Ortsheimatpflegers Franz Rüsing und spricht Dank und Anerkennung für dessen ehrenamtliche Arbeit aus. Als Nachfolge für Herrn Rüsing schlägt Bürgermeister Merschjohann nach Rücksprache mit dem Ortsvorsteher, Jörg Waltemate Herrn Burkhard Tewes für das Amt des Ortsheimatpflegers für die Ortschaft Asseln vor. Herr Burkhard Tewes, Zum Karlsberg 1, Lichtenau wird mit sofortiger Wirkung zum Ortsheimatpfleger für die Ortschaft Asseln bestellt. Dem bisherigen Ortsheimatpfleger, Herrn Franz Rüsing, wird für das geleistete Amt Dank und Anerkennung ausgesprochen. TOP I/ 3: Bildung eines Wahlausschusses für die voraussichtlich im Mai 2014 stattfindende Kommunalwahl Bürgermeister Merschjohann berichtet über die anstehende Kommunalwahl im Jahr 2014 und erläutert die Erforderlichkeit eines Wahlausschusses gemäß 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz. Der Wahlausschuss soll aus dem Wahlleiter und 10 Beisitzern bestehen. Er bittet die Fraktionen um entsprechende Vorschläge. Von den Fraktionen werden folgende Personen vorgeschlagen:

5 als ordentliche Beisitzer CDU Temme, Thorsten Block, Franz Hölscher, Wilhelm Waltemate, Jörg Wimmer, Friedhelm Zumbrock, Ralf SPD Hartmann, Josef Bauer, Christel Bündnis 90/DIE GRÜNEN Daum, Barbara FDP Kurte, Walter als stellvertretende Beisitzer CDU Dickgreber, Hermann Wiemers, Bruno Simon, Josef Renneke, Wilhelm Klösener, Michael Junker, Manfred SPD Ottemeier, Wigbert Steins, Günter Bündnis 90/DIE GRÜNEN Wolf-Sedlatschek, Martina FDP Spisse, Werner 1. Für die Kommunalwahl (voraussichtlich im Mai 2014) wird gemäß 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz ein aus dem Wahlleiter als dem Vorsitzenden (Hauptverwaltungsbeamter bzw. sein Vertreter im Amt) und 10 Beisitzern ein bestehender Wahlausschuss gebildet. 2. Es werden folgende Personen als ordentliche Beisitzer und persönliche Stellvertreter benannt: als ordentliche Beisitzer CDU Temme, Thorsten Block, Franz Hölscher, Wilhelm Waltemate, Jörg Wimmer, Friedhelm Zumbrock, Ralf SPD Hartmann, Josef Bauer, Christel Bündnis 90/DIE GRÜNEN Daum, Barbara FDP Kurte, Walter als stellvertretende Beisitzer CDU Dickgreber, Hermann Wiemers, Bruno Simon, Josef Renneke, Wilhelm Klösener, Michael Junker, Manfred SPD Ottemeier, Wigbert Steins, Günter Bündnis 90/DIE GRÜNEN Wolf-Sedlatschek, Martina FDP Spisse, Werner

6 TOP I/ 4: Vorhaben- und Erschließungsplan "Windpark Altenautal"; Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Fachbereichsleiter Franz-Josef Manegold erläutert das Verfahren und die Erforderlichkeit über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes. Um ein effektives und wirkungsvolles Repowering zu ermöglichen, ist der Vorhaben- und Erschließungsplan Windpark Altenautal aufzuheben. Ein entsprechender Antrag der Vorhaben- und Erschließungsträger liegt vor. 29-Ja / 1-Nein / 0-Enthaltungen Der Vorhaben- und Erschließungsplan Windpark Altenautal wird aufgehoben. TOP I/ 5: 95. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau; Ausweisung von Konzentrationszonen für die Nutzung der Windenergie im Stadtgebiet Lichtenau; hier: Änderungsbeschluss Bürgermeister Merschjohann erläutert den aktuellen Planungsstand und die weitere Vorgehensweise zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Nutzung der Windenergie im Stadtgebiet Lichtenau. Das letzte Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Münster über die rechtsverbindliche Planung von Windenergieflächen in der Stadt Büren vom zeigt nochmals, welche große Herausforderung es für die Kommunen ist, einen zukunftsfähigen und rechtlich abgesicherten Flächennutzungsplan zur Ausweisung von Windkonzentrationsflächen zu erstellen. Aus diesem Grund, so Bürgermeister Merschjohann, hat die Verwaltung in den letzten Monaten gemeinsam mit dem Planungsbüro Hoffmann & Stakemeier unter rechtlicher Begleitung des Rechtsanwaltes Dr. Gronemeyer die ersten Schritte zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Nutzung der Windenergie im Stadtgebiet Lichtenau abgestimmt. Beginnend mit dem Ratsbeschluss im November 2011 und den ersten Abwägungsverfahren im Bauausschuss zur Auswahl und Bewertung der weichen und harten Planungskriterien gibt es jetzt ein erstes planerisches Zwischenergebnis. Ziel ist es, der Windkraft substantiellen Raum zu geben. Für Bürgermeister Merschjohannn ist es hierbei wichtig, durch die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes das Heft des Handelns und des Steuerns in der Hand zu behalten. Die Bundesregierung hat die Vorgaben zur Schaffung von weiteren Windenergieflächen gegeben, wir müssen nun durch unser Handeln und Beschlüsse im Rahmen des anstehenden Abwägungsprozesses die kommunalen Bedürfnisse im Auge behalten und durch einen rechtssicheren Flächennutzungsplan umsetzen, so Bürgermeister Merschjohann. Dr. Nils Gronemeyer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, erläutert in seinem Vortrag die rechtlichen Grundlagen für die Planung von Windkonzentrationszonen. Er weist darauf hin, dass Windkraftanlagen im Außenbereich priviligiert sind, die Kommune der Privilegierungsentscheidung des Gesetzgebers Rechnung tragen muss und somit für die Windenergienutzung in substantieller Weise Raum schaffen muss. Die Darstellung einer Konzentrationszone vermag die Rechtsfolge des 35 Abs. 3 S. 3 BauGB nur auszulösen, wenn ihr ein schlüssiges Plankonzept zugrunde liegt, das sich auf den gesamten Außenbereich erstreckt. Ein schlüssiges Gesamtkonzept liegt nur dann vor, wenn die Gemeinde die als abwägungserheblich zu erkennenden Belange vollständig ermittelt und erneut in die Abwägung der für und gegen die weggefallenen oder hinzuzutretenden

7 Standorte sprechenden Belange eintritt und dabei das gesamte Gemeindegebiet in den Blick nimmt. Dabei sind auf der Ebene des Abwägungsvorgangs in einem mehrstufigen Verfahren zunächst harte und weiche Tabuzonen zu ermitteln. Anschließend hat in Bezug auf die verbleibenden sog. Potenzialflächen eine Abwägung der Windenergienutzung mit konkurrierenden öffentlichen Belangen zu erfolgen. Schließlich ist auf der Ebene des Abwägungsergebnisses zu prüfen, ob der Windenergie in substantieller Weise Raum geschaffen wird. Dabei handelt es sich um eine von der Gemeinde zwingend zu beachtenden Prüfungsreihenfolge: 1. Ermittlung der harten Tabuzonen 2. Ermittlung der weichen Tabuzonen 3. Abwägung in Bezug auf die verbleibenden Potentialflächen 4. Prüfung des Abwägungsergebnisses hinsichtlich der Möglichkeit der Raumschaffung für die Windenergie in substantieller Weise Die Tabukriterien müssen einheitlich und ergebnisoffen auf das gesamte Gemeindegebiet angewandt werden. Erfüllen Standort vorhandener Windenergieanlagen nicht die von der Gemeinde im Rahmen der Planaufstellung angewandten Eignungskriterien, so ist diese nicht verpflichtet, die Standorte als Vorrangzone auszuweisen oder vorhandene Ausweisungen beizubehalten. Aufgrund von Nachfragen der Ratsmtiglieder Christel Bauer, Peter Hagelüken, Wilhelm Hölscher, Heinz Köhler und Uwe Kirschner erläutert Dr. Gronemeyer nochmals den Prozess der Abwägung mit dem Ziel, der Raumschaffung für Windenergie in substantieller Weise. Auch mit Blick auf das Urteil vom Oberverwaltungsgericht Münster wird die Ermittlung der harten und weichen Tabuzonen mit dem verbundenen Abwägungsprozess die größten Herausforderungen für die Entscheidungsträger der Kommune mit sich bringen. Dies wird ein stätiger und fließender Prozess sein, der neben Rechtsprechung auch die örtlichen Bedürfnisse berücksichtigen muss, so Dr. Gronemeyer Ratsfrau Ulrike Steinhagen äußert ihre Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes. Aus ihrer Sicht würden weitere Windkraftanlagen das Landschaftsbild und die Natur in Lichtenau zu sehr beeinträchtigen. Bürgermeister Merschjohann erwidert, dass Bedenken der Bürger ernst genommen werden und Anregungen sowie Interessen der Bürger der Stadt Lichtenau in den Planungsprozess einbezogen werden. Er weist aber nachdrücklich darauf hin, dass die Beispiele der jüngsten Vergangenheit zeigen, wie wichtig es für die Stadt ist, den Flächennutzungsplan zu überarbeiten und der veränderten Sach- und Rechtslage anzupassen. Würde der bestehende Flächennutzungsplan erfolgreich beklagt, wäre das gesamte Stadtgebiet in Außenbereichen einer Nutzung durch Windkraft zugänglich. Er erläutert nochmals, dass der aktuelle Planungsprozess gerade dazu dient, die dann mögliche willkürliche Windenergieanlagennutzung zu verhindern und trotzdem gemeinsam mit den Bürgern gezielt Flächen für Windkonzentrationszonen in substantieller Weise zu schaffen. Uwe Kirschner ergänzt, dass es in der jetzigen Planungsphase nicht darum geht, ob Windkonzentrationszonen ausgewiesen werden, sondern um die Frage, wie und wo rechtlich sichere Windkonzentrationsflächen ausgewiesen werden können. Ralf Zumbrock ist der Meinung, dass die Stadt Lichtenau den richtigen Planungsweg geht und nun zeitnah auf der Grundlage des Urteils vom Oberverwaltungsgericht an der Entwicklung eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes gearbeitet werden muss. Aufgrund der von Herrn Dr. Gronemeyer angesprochenen Planungsschritte erörtert Herr Caspari vom Planungsbüro Hoffmann & Stakemeier die ersten planerischen Arbeitsergebnisse. Er weist nochmals ausdrücklich daraufhin, dass die Pläne einen ersten

8 Zwischenbericht darstellen und aufgrund des Gerichtsurteiles vom Oberverwaltungsgericht nochmals überarbeitet werden müssen. Die im Bau- und Planungsausschuss intensiv diskutierten Abstandsflächen und Tabuzonen wurden in das Planungsgebiet Stadt Lichtenau übertragen. Zum Abschluss entwickelt sich somit eine erste Potenzialdarstellung von 43 unterschiedlichen Flächen mit einer Gesamtgröße von Hektar als Raum für die Windenergie im Stadtgebiet Lichtenau. Durch den jetzt zu erfolgenden Abwägungsprozess müssen diese Gebiete nun in Konzentrationszonen für die Nutzung von Windenergie umgewandelt werden, so Herr Caspari vom Planungsbüro. Die Präsentationsfolien als erstes Zwischenergebnis sind als Anlage dem Protokoll beigefügt. In der anschließenden Diskussions- und Fragerunde zwischen dem Bürgermeister Merschjohann, den Ratsmitgliedern, Herrn Dr. Gronemeyer und Herrn Caspari wird nochmals das Verfahren des Abwägungsprozesses und die Herausforderung für die Kommunen, einen rechtssicheren Flächennutzungsplan für die Ausweisung von Windenergieflächen zu erstellen, weiter erläutert. Ewald Reichstein weist nochmal auf die Natur- und Landschaftsschutzgebiete hin, die nicht als Problemzonen dargestellt werden sollen. Diese Gebiete sind schützenswert weil sie die Stadt Lichtenau lebenswert machen. Bürgermeister Merschjohann bedankt sich bei Herrn Dr. Gronemyer und Herrn Caspari für die bisher geleistete Arbeit und den Vorträgen in Gremien der Stadt Lichtenau. 29-Ja / 0-Nein / 1-Enthaltungen Der Rat der Stadt Lichtenau beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 95. Änderung des Flächennutzungsplanes. Beabsichtigt ist die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Nutzung der Windenergie im Stadtgebiet Lichtenau, diesen Flächen kommt eine Konzentrationswirkung im Sinne des 35 Abs. 3 S. 3 BauGB zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB vorzubereiten und durchzuführen. Anlage: Erstes Arbeitsergebnis zur Ermittlung von potenziellen Windvorrangflächen TOP I/ 6: Aufstellung des Landschaftsplanes Lichtenau; hier: Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes Ratsmitglied Bernhard Keiter beantragt eine Einzelabstimmung zu den jeweiligen Unterpunkten. Bürgermeister Merschjohann führt in den Tagesordnungspunkt ein und berichtet über ein zurückliegendes Gespräch mit der Bezirksregierung Detmold. Aus seiner Sicht wäre mit Blick auf eine evtl. zukünftige Nutzung von Waldflächen für die Windenergie die Berücksichtigung der Kyrillfläche Herbram-Wald für eine solche zukünftige Potenzialfäche wichtig und sollte bereits jetzt in den Landschaftsplan berücksichtigt werden. Dies wäre ein Vorratsbeschluss für eine zukünftige Entwicklung der Stadt Lichtenau zur Energiestadt. Die Ratsmitglieder Michael Klösener, Ewald Reichstein und Uwe Kirschner sprechen sich gegen einen solchen Hinweis und Öffnung des Landschftsplanes für eine mögliche Windenergienutzung im Wald aus. Dies wäre nach ihrer Meinung zum jetzigen Zeitpunkt das falsche Signal.

9 Ralf Zumbrock unterstützt den Vorschlag von Bürgermeister Merschjohann und sieht hierdurch einen Vorratsbeschluss, um in Zukunft entsprechende Entscheidungsmöglichkeiten für eine evtl. Nutzung von eigenen Waldflächen für die Windenergie zu haben. Bürgermeister Merschjohann bedauert die überwiegende Meinung gegen einen solchen Vorratsbeschluss und bittet um Abstimmung zu den bereits im Bau- und Planungsausschuss vorberatenen Bedenken: Gegen die Festsetzungen im Landschaftsplan Lichtenau werden Bedenken erhoben und zwar in den folgenden Bereichen: 1. In Lichtenau-Dalheim ist im Bereich Mühlenfeld 2 die geplante Darstellung als Landschaftsschutzgebiet zurückzunehmen. 24-Ja / 3-Nein / 3-Enthaltungen 2. In Lichtenau-Holtheim ist der Bereich südlich der Straße Am Charlottenbusch mit dem Entwicklungsziel 6 zu versehen, um eine Wohnbebauung zu ermöglichen. Die geplante Darstellung Landschaftsschutzgebiet ist entsprechend zurückzunehmen. 3. In Lichtenau-Iggenhausen ist die geplante Ausweisung Naturschutzgebiet nördlich der Straße Osterbreede geringfügig zurückzunehmen. 4. In Lichtenau-Husen ist ein Teilbereich östlich des Baugebietes In den Ellern aus der Darstellung Landschaftsschutzgebiet herauszunehmen, um eine künftige Wohnbebauung zu ermöglichen. Die Herausnahme wird gefordert für die Flurstücke 5 und 7 der Flur 14, zwischen der Gemeindestraße Ellern und dem östlich davon verlaufenden Wirtschaftsweg. 28-Ja / 0-Nein / 2-Enthaltungen 5. In Lichtenau-Kleinenberg ist die Fläche südlich der Ortslage zwischen den Gewerbebetrieben an der Alten Straße und der Ziegeleistraße mit dem Entwicklungsziel 6 zu versehen, gleichzeitig ist hier die beabsichtigte Ausweisung eines Naturschutzgebietes kritisch zu hinterfragen und zurückzunehmen. 25-Ja / 5-Nein / 0-Enthaltungen 6. Das Landschaftsschutzgebiet Offene Kulturlandschaft ist im Bereich nördlich von Kleinenberg zurückzunehmen. 7. Das Landschaftsschutzgebiet Offene Kulturlandschaft ist im Bereich westlich der Ortslage Grundsteinheim, zwischen Bebauung, Seelhof, Naturschutzgebiet und Kasseler Straße, zurückzunehmen.

10 TOP I/ 7: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Paderborn über die Erneuerung der Straßenborde im Zuge der Sanierung der Kreisstraße 11, Dahler Straße/Asselner Straße in der Ortsdurchfahrt Herbram Bürgermeister Merschjohann berichtet über die zurückliegende Bürgerversammmlung und den positiven Rückmeldungen der Bürger aus Herbram im Zuge der Sanierung der Kreisstraße in der Ortsdurchfahrt Herbram. Der Rat der Stadt Lichtenau nimmt den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Paderborn über die Erneuerung der Straßenborde im Zuge der Sanierung der Kreisstraße 11, Dahler Straße/Asselner Straße in der Ortsdurchfahrt Herbram zustimmend zur Kenntnis. TOP I/ 8: 94. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Ortsteilen Herbram und Henglarn der Stadt Lichtenau; Beratung und Beschlussfassung über die Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe sowie Entwurfsbeschluss Zu den vorgebrachten Bedenken und Anregungen wird gemäß beigefügter Liste und Beschlussvorschlag beraten und entschieden. Die Planung in der vorliegenden Fassung wird so als Entwurf beschlossen, die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung in Detmold die Genehmigung einzuholen. Anlage: Liste über Bedenken und Anregungen TOP I/ 9: Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen und der FDP-Fraktion auf Neubesetzung der Ausschussvorsitzenden vom Der Top I/9 wurde von der Tagesordnung abgesetzt. TOP I/ 10: Bericht der Verwaltung zur aktuellen Haushaltslage (Stand ) Bürgermeister Merschjohann berichtet über die aktuelle Haushaltslage. Die Genehmigung des Landrates für den Haushalt 2013 liegt vor und ist den Fraktionsvorsitzenden zur Information zugeleitet worden. Die aktuelle positve Haushaltsentwicklung zeigt, dass die von der Verwaltung geleistete Haushaltsplanung für das Jahr 2013 und Folgejahre nicht wie von der Opposition beschrieben mit Schönfärberei und Trickserei aufgestellt wurde, sondern, dass sich das Halbjahresergebnis positiver darstellt als erwartet. Die Daten zum Stand zeigen u.a., dass die Sollstellungen der Gewerbesteuer in Höhe von rd ,00 den Planansatz von ,00 erheblich übersteigen, so

11 Bürgermeister Merschjohann. Die positive Entwicklung der Gewerbesteuerzahlungen und Grundsteuer B ist sicherlich auch auf die letzten verkauften Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Leihbühl zurückzuführen. In den letzten 2 Jahren, so Bürgermeister Merschjohann, wurden qm Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Leihbühl verkauft. Die Personalausgaben sind nach dem Stand zum um rd geringer. Die Stadt Lichtenau hat bei den Erträgen aus der Veräußerung von Grundstücken zur Jahresmitte mit rd ,00 bereits den neuen Planansatz 2013 erreicht. Auch hier ist selbst bei einer vorsichtigen Einschätzung mit einer Überschreitung des Ansatzes zu rechnen, erläutert Bürgermeister Merschjohann. Die Entwicklung der Zahlen zeigt, dass keine Trickserei, keine Schönfärberei, sondern der 2. Entwurf für das Haushaltsjahr 2013 auf der Basis echter Zahlen und nachvollziehbarer Prognosen aufgestellt wurde. Bürgermeister Merschjohann bedankt sich bei der Kämmerei, die trotz langfrister Krankheitsphase des Kämmerers mit erheblichen Arbeitseinsatz zur Haushaltsaufstellung 2013 zum ersten Mal auf echte Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre, und selbst des Jahres 2012, zurückgreifen konnte. Der Jahresabschluss 2012 wurde bereits intern aufgestellt und wird jetzt zeitnah den Wirtschaftsprüfern zur Prüfung vorgelegt, so Bürgermeister Merschjohann. Die Ratsmitglieder Uwe Kirschner und Christel Bauer hätten sich unter diesem Tagesordnungspunkt eine sachlichere Berichterstattung erwünscht. Die Darstellung der Haushaltsentwicklung im Sinne einer Halbjahresbilanz ist ihrer Meinung nach richtig und wichtig, aber den Bezug auf die Haushaltreden der Opposition halten sie für politisch verfehlt. Die Ratsmitglieder Wilhelm Hölscher, Heinz Köhler und Ralf Zumbrock halten die klare und offensive Darstellung der aktuellen Haushaltssituation für passend, da diese Zahlen auch die Vorwürfe der Opposition gegenüber der Verwaltung entkräftigen. TOP I/ 11: Weiterführung der Schulsozialarbeit an den Schulen der Stadt Lichtenau Bürgermeister Merschjohann gibt einen kurzen Rückblick über die durchgeführte Schulsozialarbeit der letzten beiden Jahre. Bei den Eltern, den Schülern sowie den Lehrern sei der Einsatz der Schulsozialarbeiterin sehr positiv bewertet worden. Die Schulsozialarbeit habe als wichtiger Bestandteil in den Schulalltag integriert. Auch die Verbindung mit der aufsuchenden Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes hat sich im Rahmen der praktischen Arbeit sehr erfolgreich dargestellt. Dieses, von der Stadt Lichtenau beim Kreis Paderborn eingeforderte Modell zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets, zeigt sich als sehr praxisorientiert, so Bürgermeister Merschjohann. Die Ratsmitglieder Christel Bauer, Ralf Zumbrock, Uwe Kirschner und Bernhard Keiter bestätigen die gute Arbeit der Schulsozialarbeiterin und halten eine Weiterführung der Schulsozialarbeit für wichtig. Die Schulsozialarbeit an den Schulen der Stadt Lichtenau wird, zunächst befristet bis zum , mit einer wöchentlichen Stundenzahl von 39 Stunden weitergeführt. Entsprechende Mittel sind im Haushaltsplan bereitzustellen.

12 Die Verwaltung wird beauftragt dem Kreis Paderborn mitzuteilen, dass die Stadt Lichtenau ein hohes Interesse daran hat, die Zusammenarbeit im Bereich der aufsuchenden Schulsozialarbeit weiterzuführen und den Förderzeitraum entsprechend zu verlängern. Darüber hinaus soll die Verwaltung prüfen, inwieweit Lehrerstellenanteile zur Beschäftigung einer Sozialfachkraft seitens des Landes NRW zur Verfügung gestellt werden können. TOP I/ 12: Neufassung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Lichtenau Bürgermeister Merschjohann erläutert das zurückliegende Verfahren zur Erarbeitung der Neufassung des Brandschutzbedarfsplanes und bedankt sich bei der Feuerwehrleitung für die Unterstützung bei der gemeinsamen Erarbeitung des Entwurfes. Der von der Freiwilligen Feuerwehr und der Verwaltung aufgestellte Entwurf des neuen Brandschutzbedarfsplans der Stadt Lichtenau wird dem Feuerwehrausschuss zur Vorberatung überwiesen. TOP I/ 13: Verschiedenes - Anfragen und Berichte TOP I/ 13.1: Besuch des Erzbischofes Becker in Lichtenau Bürgermeister Merschjohann berichtet vom Besuch des Erzbischofes Becker in Lichtenau und richtet den Ratsmitgliedern die besten Grüße vom Erzbischof aus. TOP I/ 13.2: Einladung zur Festwoche nach Fardella Bürgermeister Merschjohann berichtet über eine Einladung zur Festwoche nach Fardella vom August. Das Städtepartnerschaftskomitee in Fardella hat für diese Zeit ein ausführliches Programm zusammengestellt. Frau Dr. Orofino (Bürgermeisterin von Fardella) hat noch einmal ihr Interesse an einer Ringpartnerschaft zwischen Pieniezno, Lichtenau, Rangsdorf und Fardella geäußert. Es herrscht einvernehmen bei den Ratsmitgliedern, dass eine weitere offizielle Städtepartnerschaft derzeit nicht gewünscht ist. TOP I/ 13.3: Besuch einer offiziellen Delegation aus der Partnergemeinde Mayet Josef Hartmann berichtet über den geplanten Besuch einer offiziellen Delegation aus der Partnergemeinde Mayet. Die Gruppe wird im Zeitraum vom Oktober in Lichtenau sein und möchte sich hier vor Ort über das Zusammenleben der 15 Dörfer in einer Stadt informieren. Er bittet die Ratsmitglieder sich den Besuch vorzumerken um an den Gesprächsrunden teilzunehmen. Dieter Merschjohann schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und eröffnet gleichzeitig den nicht öffentlichen Teil.

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