Grundlagen des Steuerrechts

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1 Sven Biela Grundlagen des Steuerrechts Lehr- und Arbeitsbuch 11. Auflage Bestellnummer 05590

2 Die in diesem Produkt gemachten Angaben zu Unternehmen (Namen, Internet- und -Adressen, Handelsregistereintragungen, Kontonummern, Steuer-, Telefon- und Faxnummern und alle weiteren Angaben) sind i. d. R. fiktiv, d. h., sie stehen in keinem Zusammenhang mit einem real existierenden Unternehmen in der dargestellten oder einer ähnlichen Form. Dies gilt auch für alle Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartner der Unternehmen wie z. B. Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und andere Dienstleistungsunternehmen. Ausschließlich zum Zwecke der Authentizität werden die Namen real existierender Unternehmen und z. B. im Fall von Kreditinstituten auch deren IBANs und BICs verwendet. Die in diesem Werk aufgeführten Internetadressen sind auf dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Die ständige Aktualität der Adressen kann von Seiten des Verlages nicht gewährleistet werden. Darüber hinaus übernimmt der Verlag keine Verantwortung für die Inhalte dieser Seiten. Bildungsverlag EINS GmbH Ettore-Bugatti-Straße 6 14, Köln ISBN Copyright 2016: Bildungsverlag EINS GmbH, Köln Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages. Hinweis zu 52a UrhG: Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne eine solche Einwilligung eingescannt und in ein Netzwerk eingestellt werden. Dies gilt auch für Intranets von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen.

3 Vorwort 3 Vorwort Das Erlernen des Steuerrechts ist wegen seiner Vielzahl von Regelungen und ständigen Änderungen vor allem für den Anfänger sehr schwierig. Niemand kann die vielen sich schnell ändernden Bestimmungen und Regelungen auswendig kennen. Für den Lernenden des Steuerrechts ist es deshalb unumgänglich, den Umgang mit den Rechtsvorschriften zu erlernen. Deshalb muss er neben einem gewissen Maß an Faktenwissen Strukturwissen und Lernkompetenz entwickeln. Aufgrund der Lerntheorien gelten folgende Erkenntnisse als anerkannt: Diese Überlegungen versucht dieses Buch zu verbinden. Es setzt sich aus den folgenden Bau stei nen zusammen: 1. Vereinheitlichung der Struktur Jede Steuerart ist nach derselben Struktur aufgebaut, die dem Lernenden ein Lerngerüst bietet. Der Aufbau der Kapitel zu den einzelnen Steuerarten erfolgt einheitlich nach folgendem Schema: 2. Lerngerüste Lerngerüste sollen helfen, den Lernstoff zu strukturieren. Dies erfolgt auf drei Ebenen: 1. sicht über den folgenden Lernstoff gegeben. Die Mindmaps dienen auch nach der Bearbeitung hat. 2. Vor jedem Unterkapitel werden in einer Grobübersicht die wichtigsten Themen und Inhalte strukturiert. 3. Danach werden anhand von Fällen die einzelnen Unterthemen erarbeitet und wo nötig in Form von Lösungshinweisen und Struktogrammen weitere Informationen zur Erarbeitung des Stoffes gegeben. 3. Arbeitsbuch und sich mit den rechtlichen Quellen auseinanderzusetzen. Der Lernstoff soll unter Zuhilfenahme Deshalb hat jedes Kapitel folgenden Aufbau: kurze Darstellung der Lerninhalte und der Rechtsquellen des folgenden Kapitels Einführungsfall, wo möglich belegorientiert, der den Leser zum Problem hinführt und ihm die praktische Relevanz deutlich macht weitere Fälle, die einzelne Aspekte des Lernstoffes vertiefend behandeln; falls notwendig, werden Lösungshinweise, Rechtsquellen oder Stoffübersichten hinzugefügt, die dem Leser die Lösung des Falles ermöglichen

4 4 Vorwort Häufig sind in den Überschriften zu den Fällen die einschlägigen Vorschriften zur Lösung des Falles genannt. Ein Nachlesen im Gesetzes- oder Richtlinientext ist für die Lösung notwendig. Fälle und Kapitel, die mit einem * gekennzeichnet sind, gehen über den geforderten Lernstoff eines Steuerfachangestellten hinaus. am Schluss des Kapitels zusammenfassende, komplexere Fälle, die verschiedene Lerninhalte noch einmal berücksichtigen und wiederholen ausführliche Lösungen und Erläuterungen im Lösungsbuch, um die eigene Lösung zu kontrollieren Ein Erschließen des Lernstoffes ergibt sich nur durch Studieren der Lernübersichten, Lösen der Fälle und das Nachlesen in den Originalquellen. Ein Abarbeiten dieser drei Lernkomponenten nacheinander ist nicht ausreichend, sondern erst eine wechselseitige Bearbeitung bringt den gewünschten Lernerfolg. Der Lernerfolg ergibt sich vielmehr durch einen Regelkreis: Studieren der Übersichten Lösen der Fälle Studieren der Gesetzestexte 4. Praxisbezug Die Anschaulichkeit und die Praxisrelevanz sollen in diesem Buch durch folgende Aspekte unterstützt werden: praxisnahe Fallgestaltungen Einsatz von in der Praxis üblichen Hilfsmitteln belegorientierte Fälle Gesamtfälle am Schluss der Kapitel geeignet. Für alle praxisbezogenen Fälle wurden die Lösungen mit den Programmen der DATEV eg erstellt. Die Programmnutzung und der Abdruck von Auswertungen für dieses Lehrbuch erfolgten mit freundlicher Genehmigung der DATEV eg. Der Autor möchte an dieser Stelle ausdrücklich für die Unterstützung der DATEV eg danken. Alle Inhalte des aktuellen Rahmenlehrplanes für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter werden durch dieses Buch behandelt. Darüber hinaus werden bestimmte praxisrelevante Themengebiete ausführlicher behandelt. Für das Kapitel 9 Grundzüge des Bilanzsteuerrechts sind tiefer gehende Kenntnisse der Buchhaltung notwendig. In dem Buch wird abweichend vom Duden die Schreibweise nichtselbstständig verwendet, da diese in Gesetzestexten und Steuerformularen geläufig ist. Auf die Angabe konkreter Kalenderjahre wird verzichtet. Stattdessen werden die Ziffern 01, 02 usw. benutzt. Nur in Ausnahmefällen, wo es die Aufgabe erfordert, werden konkrete Kalenderjahre angegeben. Das Buch ist als Loseblattsammlung konzipiert. Die einzelnen Blätter können herausgetrennt und durch eigene Unterlagen und Aufzeichnungen aus dem Unterricht oder Seminar ergänzt werden. Dem Buch liegt der Rechtsstand 2016 zugrunde. Eingearbeitet wurden das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Neuerungen und Aktualisierungen können unter abgerufen werden. Somit steht immer der aktuellste Rechtsstand zur Verfügung. Im Hinblick auf die zukünftige Bearbeitung des Buches ist der Verfasser für Verbesserungsvorschläge und Richtigstellungen stets dankbar.

5 Inhaltsverzeichnis 5 Inhaltsverzeichnis 1 Steuerrechtliche Grundlagen 1.1 Notwendigkeit der Besteuerung Grundprinzipien der Besteuerung Einordnung in das Rechtssystem Rechtsgrundlagen des Steuerrechts Einteilung der Steuern Die Finanzverwaltung Die steuerberatenden Berufe Abgabenordnung 2.1 Fristen und Termine im Steuerrecht Das Ermittlungsverfahren Zuständigkeiten von Finanzbehörden Pflichten des Finanzamtes Pflichten des Steuerpflichtigen Das Festsetzungsverfahren Der Steuerbescheid Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung Vorläufige Festsetzung Die Festsetzungsverjährung Berichtigung von Steuerbescheiden Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit Schlichte Änderung nach 172 AO Berichtigung wegen neuer Tatsachen nach 173 AO Berichtigung wegen geänderten Grundlagenbescheids nach 175 AO Das Erhebungsverfahren Entstehung und Fälligkeit der Steuern Erlöschen des Steueranspruchs Das Rechtsbehelfsverfahren Die Außenprüfung* Grundzüge der Vollstreckung* Steuerstrafrecht Einkommensteuer 3.1 Einführung in die Einkommensteuer Die Steuerpflicht Die persönliche Einkommensteuerpflicht Die sachliche Einkommensteuerpflicht...75

6 6 Inhaltsverzeichnis Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus selbstständiger Arbeit Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Sonstige Einkünfte Die Steuerbefreiungen Die Bemessungsgrundlage Die Ermittlung der Gewinneinkunftsarten Die Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Die Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb Die Ermittlung der Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit Die Ermittlung der Überschusseinkunftsarten Die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Die Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen Die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Die Ermittlung der sonstigen Einkünfte Die Summe der Einkünfte Der Gesamtbetrag der Einkünfte Der Altersentlastungsbetrag Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Das Einkommen Der Verlustabzug Die Sonderausgaben Unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben Beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben Die außergewöhnlichen Belastungen Außergewöhnliche Belastungen mit zumutbarer Eigenbelastung Außergewöhnliche Belastungen ohne zumutbare Eigenbelastung Das zu versteuernde Einkommen Kinderfreibetrag, Betreuungsfreibetrag und Kindergeld Der Härteausgleich Der Steuersatz Die Veranlagung Der Einkommensteuertarif Die festzusetzende Einkommensteuer und die Einkommensteuernachzahlung bzw. -erstattung Die Kirchensteuer Der Solidaritätszuschlag Das Besteuerungsverfahren Veranlagung Entstehung und Fälligkeit der Steuer Einkommensteuervorauszahlungen Zuständigkeit des Finanzamtes...182

7 Inhaltsverzeichnis Die Lohnsteuer Die Kapitalertragsteuer Körperschaftsteuer 4.1 Einführung in die Körperschaftsteuer Die Steuerpflicht Die Steuerbefreiungen Die Bemessungsgrundlage Grundlagen Nicht abzugsfähige Zinsen nach 8a KStG* Nicht abziehbare Aufwendungen gem. 10 KStG Spenden Verlustabzug Freibeträge Die körperschaftsteuerliche Organschaft Grundzüge* Der Steuersatz Das Besteuerungsverfahren Entstehung und Fälligkeit der Steuer Vorauszahlungen Zuständigkeit des Finanzamtes Behandlung von Gewinnausschüttungen beim Anteilseigner Umsatzsteuer 5.1 Einführung in die Umsatzsteuer Das Umsatzsteuersystem Die Steuerpflicht / Steuerbarkeit Lieferung Sonstige Leistungen Sonderprobleme bei Lieferungen und sonstigen Leistungen Die Einheitlichkeit der Leistung Tauschgeschäfte Eigenhandel, Vermittlung, Kommission Einfuhr Innergemeinschaftlicher Erwerb Die Sonderproblematik der Reihengeschäfte* Die Steuerbefreiungen Die Bemessungsgrundlage Bemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftlichen Erwerb Bemessungsgrundlage für die Einfuhr*

8 8 Inhaltsverzeichnis 5.6 Der Steuersatz Die Vorsteuer Allgemeiner Vorsteuerabzug Einfuhrumsatzsteuer Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb Nicht abziehbare Vorsteuern Ausschluss vom Vorsteuerabzug Aufteilung der Vorsteuer Vorsteuerabzug bei zum Teil eigengenutztem Gebäude* Vorsteuerabzug bei Fahrzeuglieferern i. S. d. 2a UStG Berichtigung der Vorsteuer gem. 15a UStG Das Besteuerungsverfahren Entstehung der Steuer Soll-Versteuerung Ist-Versteuerung Jahreserklärung, Voranmeldung, Dauerfristverlängerung Fälligkeit von Umsatzsteuernachzahlungen und -erstattungen Steuerschuldner Aufzeichnungspflichten Besteuerung nach Durchschnittssätzen Besondere Verfahrensvorschriften beim innergemeinschaftlichen Verkehr Zuständigkeit des Finanzamtes Berichtigung der Umsatzsteuer oder Vorsteuer Kleinunternehmer Differenzbesteuerung Bewertungsgesetz 6.1 Einführung in das Bewertungsgesetz Vermögensarten Land- und forstwirtschaftliches Vermögen Grundvermögen Betriebsvermögen Bewertungsverfahren Einheitswerte Zeitpunkt der Feststellung Bewertungsmaßstäbe Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens Bewertung des Grundvermögens Bewertung unbebauter Grundstücke Bewertung bebauter Grundstücke Bewertung des Betriebsvermögens...308

9 Inhaltsverzeichnis 9 7 Gewerbesteuer 7.1 Einführung in die Gewerbesteuer Die Steuerpflicht Der Gewerbebetrieb Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht Die Steuerbefreiungen Die Bemessungsgrundlage Grundlagen Hinzurechnungen Hinzurechnung von Zinsen und Finanzierungsanteilen Dividenden, die nach 3 Nr. 40 EStG oder 8b KStG außer Ansatz bleiben Anteile am Verlust einer in- oder ausländischen Personengesellschaft Spenden, soweit sie als Betriebsausgabe angesetzt wurden Kürzungen Der Gewerbeverlust Freibeträge Steuermessbetrag Zerlegung des Steuermessbetrages Der Steuersatz Der Hebesatz Die Gewerbesteuernachzahlung/-erstattung Das Besteuerungsverfahren Entstehung und Fälligkeit der Steuer Vorauszahlungen Steuererklärungen Zuständigkeit Rechtsbehelfe Erbschaft- und Schenkungsteuer 8.1 Einführung in die Erbschaft- und Schenkungsteuer Die Steuerpflicht Die persönliche Steuerpflicht Die sachliche Steuerpflicht Die Steuerbefreiungen Die Bemessungsgrundlage Nachlassverbindlichkeiten Freibeträge...339

10 10 Inhaltsverzeichnis 8.5 Der Steuersatz Steuersätze Frühere Erwerbe* Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens* Das Besteuerungsverfahren Entstehung und Schuldnerschaft Anzeige- und Erklärungspflichten Zuständigkeit des Finanzamtes Kleinbetragsgrenze und Stundung Grundzüge des Bilanzsteuerrechts 9.1 Die Buchführungspflicht Die Gewinnermittlungsarten Bilanzrechtliche Vorschriften Grundsätzliche Ansatz- und Bewertungsvorschriften des HGB Steuerrechtliche Ausnahmeregelungen Die Ansatz- und Bewertungsvorschriften im Einzelnen Grundsätzliche Ansatzvorschriften Grundsätzliche Bewertungsmaßstäbe Ansatz und Bewertung des Anlagevermögens Ansatz und Bewertung des abnutzbaren Anlagevermögens Ansatz und Bewertung des nicht abnutzbaren Anlagevermögens Ansatz und Bewertung des immateriellen Anlagevermögens Ansatz und Bewertung des Umlaufvermögens Ansatz und Bewertung von Eigenkapitalpositionen Ansatz und Bewertung von Schulden Ansatz und Bewertung von Rückstellungen Sonderbilanzen Ergänzungsbilanzen Bilanzberichtigung und Bilanzänderung Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung Gesamtfälle Abkürzungsverzeichnis Bildquellenverzeichnis Sachwortverzeichnis...395

11 Notwendigkeit der Besteuerung 11 1 Steuerrechtliche Grundlagen Steuerrechtliche Grundlagen 1.1 Notwendigkeit der Besteuerung Ein Staat hat mannigfaltige Aufgaben zu erfüllen, die er finanzieren muss. Folgende Grafik soll eine Übersicht über die Ausgaben des deutschen Staates geben: Der Bundeshaushalt Ausgaben in Milliarden Euro * 2016* 303,7 307,8 316,9 292,3 261,0 282,3 296,2 306,8 295,5 301,6 Mrd. 270,5 Nettokreditaufnahme in Mrd. Euro 27,9 Mrd. 34,1 44,0 14,3 11,5 17,3 22,5 22, Globus Quelle: Bundesfinanzministerium *Soll Aufteilung 2016* 129,9 Mrd. 34,3 25,2 Arbeit u. Soziales Verteidigung Bundesschuld 24,6 Verkehr, digit. Infrastruktur 16,4 Bildung, Forschung 14,9 allg. Finanzverwaltung 14,6 Gesundheit 9,1 Familie, Jugend 7,8 Inneres 7,6 Wirtschaft, Energie 7,4 Entwicklungshilfe 5,9 Finanzen 5,6 Ernährung, Landwirtschaft 4,8 Auswärtiges 4,5 Umwelt, Bau 4,3 Sonstiges Stand Nov Zur Finanzierung dieser Ausgaben benötigt der Staat Einnahmen. Der Staat verfügt über mehrere Einnahmequellen: Einnahmequelle Definition Steuern Steuern sind 3 (1) AO darstellen und Leistungspflicht knüpft; 3 (3) AO im Sinne der AO. Steuerliche Nebenleistungen Steuerliche Nebenleistungen sind 3 (4) AO

12 90 Die Steuerbefreiungen 3 Nr. 51 EStG 3 Nr. 62 EStG 3 Nr. 67 3b EStG 40 (3) Satz 3 EStG Trinkgelder, die ein Arbeitnehmer zusätzlich und freiwillig von Dritten für seine Leistung erhält Beitragsanteile des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers (Höchstbeträge 3 Nr. 62 Satz 3!) Erziehungsgeld Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, soweit sie 1. für Nachtarbeit 25 %, 2. für Sonntagsarbeit 50 % des Grundlohns nicht übersteigen. Pauschal besteuerter Arbeitslohn bleibt bei der Veranlagung zur Einkommensteuer außer Ansatz. Fall Steuerbefreiungen Prüfen Sie, welche der folgenden Einnahmen in welcher Höhe steuerbefreit sind. a) Arbeitnehmer Günter Selbig (35 Jahre) hat in 01 folgende Einnahmen: (1) Arbeitslohn für die Monate Januar bis April in Höhe von 6 600,00. Darin enthalten sind tariflich vereinbarte Zuschläge für Sonntagsarbeit in Höhe von 900,00, die 50 % des Grundlohns nicht übersteigen. (2) Entlassungsabfindung wegen einer betriebsbedingten Kündigung Ende April in Höhe von 9 000,00 nach 10-jähriger Firmenzugehörigkeit und (3) daran anschließend Arbeitslosengeld für 4 Monate in Höhe von monatlich 900,00 (4) Er findet eine neue Arbeit an einem anderen Ort. Die Umzugskosten in Höhe von 600,00 ersetzt ihm sein Arbeitgeber. (5) Kindergeld für den Monat Dezember in Höhe von 190,00 (6) Von der privaten Krankenversicherung wurden ihm Krankheitskosten in Höhe von 900,00 ersetzt. (7) Aushilfsweise hat er in einer Gaststätte gejobbt. An Trinkgeldern erhielt er insgesamt 200,00. (8) Außerdem ist er Übungsleiter beim örtlichen Sportverein mit einer Beschäftigung von 3 Stunden in der Woche und erhielt dafür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1 200,00. (9) Außerdem sorgt er als Gerätewart für Ordnung im Geräteraum des Sportvereins und erhält dafür eine Aufwandsentschädigung von 60,00 im Monat. b) Susanne Richter besitzt Aktien der Bayer AG. Sie erhält eine Dividende in Höhe von 5 000,00 für das Jahr 01. Außerdem erzielt sie Zinseinnahmen aus der Geldanlage in festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von 2 000,00. c) Welche Änderung ergibt sich, wenn Susanne Richter die Aktien und die festverzinslichen Wertpapiere im Betriebsvermögen hält?

13 Die Bemessungsgrundlage Die Bemessungsgrundlage Nachdem festgestellt ist, dass ein Vorgang einkommensteuerpflichtig ist und keine Steuerbefreiung vorliegt, muss die Höhe der Einkommensteuer berechnet werden. Dazu wird zunächst der Wert festgelegt, von dem die Einkommensteuer berechnet wird, die sogenannte Bemessungsgrundlage. Für die Einkommensteuer ist dies das zu versteuernde Einkommen. Im folgenden Kapitel wird zunächst die Berechnung des zu versteuernden Einkommens in einer Übersicht dargestellt. Danach wird die Ermittlung der einzelnen Positionen des Schemas erläutert. Das zu versteuernde Einkommen ermittelt sich gem. 2 EStG wie folgt: Ermittlung des zu versteuernden Einkommens bei Einzelveranlagung Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft + Einkünfte aus Gewerbebetrieb + Einkünfte aus selbstständiger Arbeit + Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit + Einkünfte aus Kapitalvermögen + Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung + sonstige Einkünfte werden ermittelt durch den Gewinn, sog. Gewinneinkunftsarten ( 2 (2) Nr. 1 EStG) werden ermittelt durch den Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten, sog. Überschusseinkunftsarten ( 2 (2) Nr. 2 EStG) Einkommensteuer = Summe der Einkünfte ( 2 (3) EStG) Altersentlastungsbetrag ( 24a EStG) Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ( 24b EStG) Freibetrag für Land- und Forstwirte ( 13 (3) EStG) = Gesamtbetrag der Einkünfte ( 2 (3) EStG) Verlustabzug ( 10d EStG) Sonderausgaben ( 10, 10b, 10c EStG) außergewöhnliche Belastungen ( 33 33b EStG) = Einkommen ( 2 (4) EStG) Kinder- und Betreuungsfreibetrag ( 32 (6) EStG) Härteausgleich ( 46 (3), (5) EStG, 70 EStDV) = zu versteuerndes Einkommen ( 2 (5) EStG) Dieses Schema gilt nur für Steuerpflichtige, die einzeln veranlagt werden. Ehegatten und Lebenspartner können sich zusammen zur Einkommensteuer veranlagen lassen. 1 Für sie werden die Einkünfte gem. 26b EStG einzeln ermittelt und danach die Ehegatten oder Lebenspartner wie ein Steuerpflichtiger behandelt. Dazu werden die Summen der Einkünfte zusammengerechnet und dann die weiteren Positionen gemeinsam ermittelt. 1 Zu den Veranlagungsarten vgl. Kapitel 3.6.1

14 Kolumnentitel Die ist die Steuerpflicht/Steuerbarkeit zweistellige Überschrift Die Sonderproblematik der Reihengeschäfte* Ein Reihengeschäft liegt gem. 3 (6) Satz 5 UStG vor, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und dieser Gegenstand im Rahmen einer Beförderung vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer gelangt. Liegt ein solches Reihengeschäft vor, sind folgende besondere Regelungen zu beachten: Es finden mehrere Lieferungen nacheinander statt. Jede dieser Lieferungen muss gesondert betrachtet werden. Für die Ortsbestimmung gelten folgende Regelungen: Bei allen Lieferungen kann es nur eine bewegte Lieferung geben. Alle anderen Liefe rungen sind unbewegte Lieferungen. Die Bestimmung der bewegten Lieferung ergibt sich folgendermaßen: Erfolgt die Beförderung oder Versendung durch den ersten Unternehmer, so ist die bewegte Lieferung seine Lieferung an den ersten Abnehmer. Der erste Unternehmer ist dabei der Unternehmer, der die Ware als Erster verkauft. Erfolgt die Beförderung oder Versendung durch den letzten Abnehmer, so ist die bewegte Lieferung die Lieferung an ihn. Erfolgt die Beförderung oder Versendung durch einen mittleren Unternehmer, so ist die bewegte Lieferung die Lieferung an ihn. Nach den Urteilen des BFH vom und ist für die Festlegung der bewegten Lieferung bei grenzüberschreitenden Lieferungen nicht mehr entscheidend, wer die Bewegung veranlasst hat, sondern zu welchem Zeitpunkt die Verfügungsmacht an dem Liefergegenstand übertragen wurde. Geht die Verfügungsmacht auf den letzten Abnehmer bereits im Abgangsmitgliedsstaat über, so ist diese Lieferung an den letzten Abnehmer die bewegte Lieferung, alle anderen sind unbewegt und damit im Abgangsmitgliedsstaat zu versteuern. Wird die Verfügungsmacht erst im Zielland übertragen, so ist die erste Lieferung als bewegte Lieferung zu qualifizieren. Alle weiteren Lieferungen sind unbewegt und im Zielland steuerbar. Die Feststellung des Übergangs der Verfügungsmacht muss anhand des Einzelfalls geprüft werden. Grundsätzlich ist die Verfügungsmacht übergegangen, wenn der Leistungsempfänger über den gelieferten Gegenstand tatsächlich und endgültig verfügen kann. Mit dem Besitz geht nicht zwingend die Verfügungsmacht über. Für den BFH sind vertragliche Vereinbarungen über den Zeitpunkt des Übergangs der Verfügungsmacht ein maßgebendes Kriterium. Eine Änderung der gesetzlichen Regelungen steht noch aus. Die Ortsbestimmung der bewegten Lieferungen erfolgt nach 3 (6) Satz 1 UStG. Alle anderen Lieferungen sind unbewegte Lieferungen. Es gibt zwei unterschiedliche Regelungen für die Ortsbestimmung: Für eine unbewegte Lieferung, die der bewegten Lieferung vorangeht, ist der Ort gem. 3 (7) Nr. 1 UStG der Beginn der Beförderung oder Versendung. Für eine unbewegte Lieferung, die der bewegten Lieferung folgt, ist der Ort gem. 3 (7) Nr. 2 UStG das Ende der Beförderung oder Versendung. Inländisches Reihengeschäft Fall 1* Umsatzsteuer Der Sportartikelhändler W aus Wuppertal bestellt beim Großhändler K aus Köln 10 Surfbretter, die K nicht vorrätig hat. K bestellt die Surfbretter seinerseits beim Hersteller H in Hamburg, der die Surfbretter per Post an W schickt. a) Liegt ein Reihengeschäft vor? b) Machen Sie in folgender Skizze die Beziehungen zwischen den einzelnen Unternehmern deutlich: W (Wuppertal) H (Hamburg) K (Köln)

15 250 Die Steuerpflicht/Steuerbarkeit c) Wie viele Lieferungen liegen vor? d) Bestimmen Sie, wer an wen eine Lieferung ausführt. e) Bestimmen Sie die bewegte und die unbewegte Lieferung. f) Bestimmen Sie die Orte der Lieferung. g) Prüfen Sie die Steuerbarkeit. h) Wie ändern sich Ihre Lösungen, falls W sich die Surfbretter selbst in Hamburg abholt? i) Wie ändern sich Ihre Lösungen, falls K die Surfbretter von H nach W befördert? Fall 2* Reihengeschäft mit Drittländern Werkzeughersteller D aus Zürich in der Schweiz bestellt beim Münchener Großhändler E eine Verpackungsmaschine. Dieser bestellt diese Maschine beim Hersteller F in Stuttgart und bittet diesen, die Maschine direkt von Stuttgart nach Zürich zu transportieren. F führt den Transport mit eigenem Lkw durch. a) Stellen Sie fest, welche Lieferungen in Deutschland steuerbar sind. Bestimmen Sie dazu insbesondere die Orte der Lieferungen. b) Wie ändern sich Ihre Lösungen, falls D sich die Maschine mit eigenem Lkw in Stuttgart abholt? Fall 3* Reihengeschäft mit Drittländern Der Sportartikeleinzelhändler G aus Frankfurt bestellt beim Großhändler H aus Berlin einen bestimmten Laufschuh eines amerikanischen Herstellers. H hat diese Schuhe nicht vorrätig und muss sie beim amerikanischen Hersteller I in Boston bestellen. H beauftragt den Amerikaner, die Schuhe per Luftfracht direkt an G zu schicken. Die Lieferkonditionen lauten dabei unverzollt und unversteuert. Schuldner der EUSt. ist vertragsgemäß G. a) Stellen Sie fest, welche Lieferungen in Deutschland steuerbar sind. Bestimmen Sie dazu insbesondere die Orte der Lieferungen. b) Was ändert sich an Ihrer Lösung, falls die Lieferkonditionen verzollt und versteuert lauteten? Fall 4* Innergemeinschaftliche Reihengeschäfte Bei innergemeinschaftlichen Reihengeschäften ist zusätzlich zu beachten, dass sich auch i. g. Erwerbe ergeben können. Sie können auch in einem anderen Mitgliedsland anfallen, da die umsatzsteuerlichen Regelungen bezüglich innergemeinschaftlicher Lieferungen und Erwerbe in allen Mitgliedsstaaten gleich sind. Daraus können sich auch Registrierungs- und Erklärungspflichten in einem anderen Mitgliedsstaat ergeben. Der niederländische Unternehmer K aus Venlo bestellt beim deutschen Großhändler L aus Köln Maschinen. L bestellt diese Maschinen beim Hersteller M in Hamburg und beauftragt ihn, die Maschinen direkt nach Venlo zu transportieren. M befördert die Maschinen mit eigenem Lkw nach Venlo. Alle Beteiligten treten unter der USt.-ID-Nr. ihres Landes auf. a) Stellen Sie fest, welche Lieferungen in Deutschland steuerbar sind. Bestimmen Sie dazu insbesondere die Orte der Lieferungen. b) Bestimmen Sie auch den i. g. Erwerb. Fall 5* Innergemeinschaftliche Reihengeschäfte Der Unternehmer N aus München, der Kräne vertreibt, bestellt beim Unternehmer O aus Frankfurt einen Kran. Dieser muss den Kran ebenfalls bestellen. Dies erfolgt beim Unternehmer P aus Wien in Österreich, der den Kran auftragsgemäß mit eigenem Lkw direkt nach München bringt. Alle Beteiligten treten unter der USt.-ID-Nr. ihres Landes auf. a) Stellen Sie fest, welche Lieferungen in Deutschland steuerbar sind. Bestimmen Sie dazu insbesondere die Orte der Lieferungen. b) Bestimmen Sie auch den i. g. Erwerb.

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