Sportförderung im Fokus der Beihilfenkontrolle Berliner Gesprächskreis zum Europäischen Beihilfenrecht e. V.
|
|
- Lieselotte Geier
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Sportförderung im Fokus der Beihilfenkontrolle Berliner Gesprächskreis zum Europäischen Beihilfenrecht e. V. Simon Hirsbrunner Berlin, 15. Dezember
2 Unterstellung des Sports unter das EU-Recht im Allgemeinen Sportliche Tätigkeiten unterfallen dem Unionsrecht, soweit sie einen Teil des Wirtschaftslebens ausmachen. Arbeitnehmerfreizügigkeit Dienstleistungsfreiheit (EuGH, , Rs. C-36/74 Walrave, Rz. 5; , Rs. C-13/76 Donà / Mantero, Rz. 12 und 14; , Rs. C-415/93 Bosman, Rz. 137; , Rs. C-176/96, Rn. 41 ff. Lehtonen und Castors Braine; , Rs. C-325/08, Rn. 27 Olympique Lyonnais) Keine Bereichsausnahme von den Wettbewerbsregeln (EuGH, , Rs. C-519/04 P Meca-Medina, insb. Rz. 47) Förderung der europäischen Dimension des Sports seit dem Lissabonner Vertrag (Art. 165 Abs. 2 AEUV) 2
3 und unter das Beihilfenrecht im Besonderen Lange Zeit keine erkennbare Priorität der Kommission Zunahme von Beschwerden, insbesondere Bürgerbeschwerden Auskunftsverlangen an die Mitgliedstaaten vom betreffend staatliche Beihilfen für Profifußballvereine Eröffnung von Prüfverfahren Am gegen die Niederlande Am gegen Spanien wegen steuerlicher Sonderregeln für Fußballklubs, Grundstückgeschäften der Stadt Madrid mit Real Madrid CF sowie Staatsgarantien zugunsten der drei Erstligaklubs in Valencia Vorläufige Konsolidierung von bestimmten Beurteilungsgrundsätzen in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 651/2014 (AGVO) 3
4 Der Beurteilungsrahmen nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung Schwellenwerte (Art. 5 lit. z bb) AGVO) Investitionsbeihilfen bis max. 15 Mio. Euro oder Gesamtprojektkosten von 50 Mio. Euro Für Betriebshilfen jährlich max. 2 Mio. Euro Nur transparente Beihilfen, die einen Anreizeffekt gewährleisten Verbot der ausschließlichen Nutzung durch einen Profisportverein Gewährleistung des Zugangs für mehrere Nutzer grundsätzlich zu transparenten und diskriminierungsfreien Nutzungsbedingungen Ggf. privilegierter Zugang für Nutzer, die 30% der Investitionskosten finanziert haben Bei Nutzung durch Profisportvereine öffentliche Bekanntgabe der Nutzungspreise und bedingungen Vergabe von Konzessionen und Aufträgen zu offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen 4
5 Enger Freistellungstatbestand (Art. 55 Abs. 7 AGVO) Beihilfen für Investitionen in den Bau oder die Modernisierung der Infrastruktur Betriebsbeihilfen für die Erbringung von Dienstleistungen durch die Infrastruktur jedoch keine Betriebsbeihilfen für die Durchführung der kennzeichnenden Leistung 5
6 Ein potenziell breites Spektrum von Fallgruppen Förderung des Baus und der Modernisierung von Sportinfrastrukturen Förderung des Betriebs bzw. der Nutzung von Infrastrukturen Sportförderung im engeren Sinne Förderung der Ausrichtung von Wettbewerben Förderung von Beratungs- und Dienstleistungsaktivitäten Förderung von Forschung und Entwicklung Grundstückgeschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen Steuerliche Sonderbehandlung Staatsgarantien/Bürgschaften Rettungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen 6
7 Der Unternehmensbegriff als (vermeintlicher?) Dreh- und Angelpunkt Für eine wirtschaftliche Tätigkeit kennzeichnend sind: die entgeltliche Natur der Tätigkeit vgl. Art. 2 Abs. 143 AGVO: Profisport : Ausübung von Sport als entgeltliche Arbeits- oder Dienstleistung, bei der der Ausgleich höher ist als die Teilnahmekosten und einen erheblichen Teil des Einkommens des Sportlers/der Sportlerin ausmacht... und das wirtschaftliche Tätigwerden auf einem Markt jedoch Relativierung durch die Praxis: (Beschl. vom , SA.33952, Deutschland - Kletteranlagen des Deutschen Alpenvereins; Beschl. vom , SA.33575, Tschechische Republik - Förderung von gemeinnützigen Sporteinrichtungen) 7
8 Weitere Ausnahmen und Freistellungsmöglichkeiten Im Tatbestand: Private Investor Test (Vitesse Arnhem) De-minimis-Ausnahme Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse? (Beschl. vom , N.118/2000, Frankreich - Staatliche Subventionen für professionelle Sportklubs) Nach Art. 107 Abs. 3 lit. c AEUV Prüfung im Verhältnis zu einem gemeinsamen Interesse Art. 165 Abs. 1 UAbs. 2 AEUV Die Union trägt zur Förderung der europäischen Dimension des Sports bei und berücksichtigt dabei dessen besondere Merkmale, dessen auf freiwilligem Engagement basierende Strukturen sowie dessen soziale und pädagogische Funktion. (Beschl. vom , SA.33952, Deutschland - Kletteranlagen des Deutschen Alpenvereins; Beschl. vom , SA.33575, Tschechische Republik - Förderung von gemeinnützigen Sporteinrichtungen; Beschl. vom , SA.31722, Ungarn - Unterstützung des ungarischen Sportsektors mittels Steuervergünstigungen) 8
9 9 Chappatte-globecartoon.com
10 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Heuking Kühn Lüer Wojtek 10
11 Berlin Unter den Linden Berlin Deutschland T F berlin@heuking.de Brüssel Rue Froissart Brüssel Belgien T F brussels@heuking.de Chemnitz Weststraße Chemnitz Deutschland T F chemnitz@heuking.de Düsseldorf Georg-Glock-Straße Düsseldorf Deutschland T F duesseldorf@heuking.de Frankfurt am Main Grüneburgweg Frankfurt am Main Deutschland T F frankfurt@heuking.de Hamburg Neuer Wall Hamburg Deutschland T F hamburg@heuking.de Köln Magnusstraße Köln Deutschland T F koeln@heuking.de München Prinzregentenstraße München Deutschland T F muenchen@heuking.de Zürich Bahnhofstrasse Zürich Schweiz T F zuerich@heuking.ch 11
12 Backup - Beispiel Real Madrid Verkauf des Vereinsgeländes Ciudad Deportiva 2001 für 487 Mio. Zuvor Änderung des Grundbuchplans von privater Sporteinrichtung zu Baugrund für kommerzielle Zwecke durch die Stadt Madrid; Verdopplung des Grundstückswerts Verkauf des Grundstücks an den Stadtrat Madrid Folge: Entschuldung des Vereins und enorme Transferinvestitionen (L. Figo 60 Mio., Z. Zidane 73,5 Mio., Ronaldo 45 Mio., D. Beckham 37,5 Mio. ) Weiterführung des Geschäfts Als Gegenleistung für den Verkauf des Geländes Ciudad Deportiva Überschreibung des Sportareals Las Tablas mit damaligen Buchwert i.h.v. ca von der Stadt Madrid auf den Verein. Späterer Wiederverkauf dieses Areals zurück an den Stadtrat für 22,7 Mio. Anstelle einer Zahlung erhielt Real Madrid Grundstücke in entsprechendem Wert auf der Paseo de la Castellana (Prachtstraße Madrids) unmittelbar vor dem Santiago Bernabéu Stadion Real Madrid baut u.a. an dieser Stelle ein Luxushotel Folge: Entschuldung des Vereins und enorme Transferinvestitionen (C. Ronaldo 94 Mio., Kaká 65 Mio., X. Alonso 35,4 Mio., K. Benzema 35 Mio., G. Bale ca. 100 Mio. ) 12
Staatliche Beihilfen und Fußball
Förderung Staatliche Beihilfen und Fußball 51. FIW-Ferienkurs Simon Hirsbrunner Köln, 25. September 2014 1 Die wirtschaftliche Dimension des Fußballs Daten des Jahres 2011 Umsatz 2011 von Europas höchsten
MehrBrazilian Desk Internationale Kooperation
Brazilian Desk Internationale Kooperation Der Brazilian Desk von Heuking Kühn Lüer Wojtek gestaltet Ihre Investitionen in Brasilien sicherer und leichter Der Brazilian Desk steht unter der Leitung von
MehrSportförderung im Fokus der Beihilfenkontrolle
Sportförderung im Fokus der Beihilfenkontrolle Entscheidungspraxis der Kommission Noch keine abschließende Entscheidung im Bereich des professionellen Spitzensports Hierfür relevante mittelbare Entscheidungen
MehrDr. Ute Jasper Rechtsanwältin
Grundstücksgeschäfte der n Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Windparks, Einkaufszentren, Kitas Alles ohne Wettbewerb 16. November 2012 in Düsseldorf Aufbau zur Rechtslage Beispiele z.b. Kitas 2 3 Rechtslage
MehrFrankfurt a.m., 10. März 2012 Rechtsanwalt Adi Seffer, Frankfurt
MAC & Co.: Risikoverteilung hinsichtlich Änderungen zwischen Signing und Closing Frankfurt a.m., 10. März 2012 Rechtsanwalt Adi Seffer, Frankfurt Vortrag RA A. Seffer MAC & Co. Risikoverteilung hinsichtlich
MehrEU-Beihilferecht am Beispiel von Sportstättenfinanzierungen
EU-Beihilferecht am Beispiel von Sportstättenfinanzierungen Nürnberg, 20. Dezember 2013 Dr. Monika Hochreiter Hinweis: der Vortrag gibt die persönliche Sichtweise der Vortragenden wieder Überblick Sportstättenförderung
MehrNeumayer Tekfor Sanierung und Neuausrichtung in schwierigem Umfeld
Neumayer Tekfor Sanierung und Neuausrichtung in schwierigem Umfeld Vortrag beim Gläubigerkongress am 11.06.2015 in Köln Rechtsanwalt Prof. Dr. Georg Streit Neumayer Tekfor Die Neumayer Tekfor Gruppe ist
MehrHEUKING KÜHN LÜER WOJTEK. Datenpanne Was passiert, wenn es passiert ist, und wem passiert etwas?
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Datenpanne Was passiert, wenn es passiert ist, und wem passiert etwas? Frankfurt, 12. Februar 2014 Dr. Herbert Palmberger, M.C.J. I Szenarien von Datenpannen (Auswahl) Hackerangriff
MehrVorverlegung der Ad-Hoc-Pflicht? Auswirkungen der Daimler-Schrempp-Entscheidung des EuGH
Vorverlegung der Ad-Hoc-Pflicht? Auswirkungen der Daimler-Schrempp-Entscheidung des EuGH Berlin, 1. Februar 2013, Unternehmensjuristenkongress 2013 Dr. Mirko Sickinger, LL.M. Überblick I. Der Ausgangsfall
MehrDr. Ute Jasper Rechtsanwältin
Bauen ohne Geld - Möglichkeiten und Spielräume für n Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Herausforderungen für kommunale Bauprojekte 28. März 2014 in München Aufbau zur Rechtslage Beispiele - z.b. Kitas Verkauf
MehrHEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Datenschutz bei Portfoliotransfers in der Schweiz. Zürich, 28. März 2014 René Schnichels
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Datenschutz bei Portfoliotransfers in der Schweiz Zürich, 28. März 2014 René Schnichels I Wann spielt Datenschutz eine Rolle? 1. Vorbereitung der Bestandsübertragung: Due Diligence,
MehrEuropäisches Beihilfenrecht und Finanzierung sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Dr. Karolin Hartmann HV Brüssel des DCV
Europäisches Beihilfenrecht und Finanzierung sozialer Dienstleistungen in Deutschland Dr. Karolin Hartmann HV Brüssel des DCV 18.03.2010 Verständigungsprobleme Rechtliche Grundlagen Art. 106 Abs. 2 S.
MehrHeuking Kühn Lüer Wojtek
Heuking Kühn Lüer Wojtek Rückrufaktionen und Auswirkungen auf den Kostenregress in der Zulieferkette Rechtsanwalt Veit Päßler Rechtsanwalt Tobias Leege Übersicht I. Einleitung II. Was ist ein Rückruf?
MehrArbeitsrechtliche Chancen und Risiken des Outsourcing Arbeitsrechtliche Chancen und Risiken des Outsourcing
Arbeitsrechtliche Chancen und Risiken des Outsourcing Arbeitsrechtliche Chancen und Risiken des Outsourcing Dr. Andreas Walle Outsourcing Chancen und Risiken Chancen Kostenreduzierung und Kostentransparenz
MehrEU-Wettbewerbsrecht und Fußball
EU-Wettbewerbsrecht und Fußball 50. FIW-Ferienkurs Simon Hirsbrunner Köln, 26. September 2013 Diese Präsentation wurde ausschließlich für Schulungszwecke erstellt und enthält keinen Rechtsrat 1 Die seltsame
MehrHAFTUNGSAUSSCHLUSS VEREINBARKEITSPRÜFUNG (OK?)
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (VO 651/2014) Arbeitsunterlage Beihilfen für Sportinfrastrukturen und multifunktionale Freizeitinfrastrukturen Zuerst sind die allgemeinen Voraussetzungen für
MehrVerhältnisse wie im Profifußball Ablöseprämien für Spitzenkräfte? Rechtsanwalt Tobias Leege Rechtsanwalt Veit Päßler
Verhältnisse wie im Profifußball Ablöseprämien für Spitzenkräfte? Rechtsanwalt Tobias Leege Rechtsanwalt Veit Päßler 24.10.2017 Überblick A. Arbeitsrecht im Profifußball B. Abwerbungen C. Ausschluss der
MehrSie wollen Ihre örtliche Tourismusagentur finanziell unterstützen? Im Ausnahmefall aber beihilfefrei, wenn nur lokales Einzugsgebiet.
Sie wollen Ihre örtliche Tourismusagentur finanziell unterstützen? Beihilfefrei, soweit Tourismusagentur reine Informationsaufgaben wahrnimmt (kostenloses Ausgeben von Stadtplänen etc.) sowie grds. auch
MehrVL Gebietskörperschaften als Unternehmer
VL Gebietskörperschaften als Unternehmer Öffentliche Unternehmen im Gemeinschaftsrecht 1 Öffentliche Unternehmen im EU-Recht Übersicht Art 106 AEUV Abs 1: Regel (Wettbewerbsordnung gilt auch für öffentliche
MehrCash Pooling / Cash Management
Cash Pooling / Cash Management - Neuere rechtliche Entwicklungen - Thomas K. Schrell, LL.M. Rechtsanwalt, Partner, Heuking Kühn Lüer Wojtek 28. September 2016 Gang der Darstellung Einführung Deutschrechtlicher
MehrHEUKING KÜHN LÜER WOJTEK. Datenschutz bei Portfoliotransfers in Deutschland und der EU. Köln, 4. April 2014 René Schnichels
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Datenschutz bei Portfoliotransfers in Deutschland und der EU Köln, 4. April 2014 René Schnichels I Wann spielt Datenschutz eine Rolle? 1. Vorbereitung der Bestandsübertragung:
MehrInsolvenzanfechtung nach 133 InsO
Insolvenzanfechtung nach 133 InsO 14. September 2018 Prof. Dr. Andreas Müller-Wiedenhorn Rechtsanwalt Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Inhaltsübersicht Begrüßung / Vorstellung ZDF Magazin
Mehr7. EINHEIT: ÖFFENTLICHE UNTERNEHMEN IM UNIONSRECHT
7. EINHEIT: ÖFFENTLICHE UNTERNEHMEN IM UNIONSRECHT EU-WETTBEWERBSRECHT Europäisches Wettbewerbsrecht (Übersicht) Kartellverbot: Art 101 AEUV Missbrauchsverbot: Art 102 AEUV Europäische Fusionskontrolle:
MehrEuropäische Sozialpolitik und Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland
Europäische Sozialpolitik und Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland Michael Müller Juristischer Referent Hauptvertretung Brüssel, Deutscher Caritasverband e. V. Würzburg, 23.04.2009 Agenda Beihilferecht
MehrHEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Datenschutz Europa Was kommt auf die Schweiz zu?
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Datenschutz Europa Was kommt auf die Schweiz zu? SDV-Event: LAUT, LAUTER, UNLAUTER? Werbung im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und UWG Zürich, 27. September 2012 RA Florian
MehrHEUKING KÜHN LÜER WOJTEK. Rechtsfragen im Zusammenhang mit Portfoliokäufen und -verkäufen. Zürich, 15. März 2013 Dr. Herbert Palmberger, M.C.J.
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Rechtsfragen im Zusammenhang mit Portfoliokäufen und -verkäufen Zürich, 15. März 2013 Dr. Herbert Palmberger, M.C.J. Inhaltsübersicht 1. Übertragung von Run-off Portfolios (Kauf/Verkauf)
MehrEU-Beihilferecht als Compliance Thematik
EU-Beihilferecht als Compliance Thematik Berliner Gesprächskreis zum Europäischen Beihilferecht Dr. Thomas Lübbig, 17. Dezember 2018, Berlin Jüngere Entwicklungen Seit einigen Jahren: Zunehmende Diskussion
MehrThe Regulatory Assistance Project
Einführung in das europäische Beihilferecht Maria Kleis 06.02.2014 The Regulatory Assistance Project rue de la Science 23 B - 1040 Brussels Belgium Phone: +32 2-894-9300 web: www.raponline.org Was ist
MehrWirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (8) Beihilfenaufsicht der EU (II) SS 2013 Kurt Reindl
Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (8) Beihilfenaufsicht der EU (II) SS 2013 Kurt Reindl 1 Gliederung Rechtliche Grundlagen Subventions- bzw Beihilfenbegriff Beihilfenaufsicht der Europäischen
MehrKriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Kriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen 1. Zuwendungszweck,
MehrWerkstattbericht: Beihilfenrecht in der kommunalen Praxis der Stadt Würzburg. 16. Dezember 2016 Seminarveranstaltung Beihilfenrecht Update 2017
Werkstattbericht: Beihilfenrecht in der kommunalen Praxis der 16. Dezember 2016 Seminarveranstaltung Beihilfenrecht Update 2017 Beihilfenrechtliche Relevanz? 16.12.2016 Rechtsk. berufsm. Stadtrat und Stadtkämmerer
MehrHamburger Vergabetag Workshop I Verkauf kommunaler Grundstücke. Prof. Dr. Heiko Höfler 31. Januar 2013
Hamburger Vergabetag 2013 Workshop I Verkauf kommunaler Grundstücke Prof. Dr. Heiko Höfler 31. Januar 2013 Agenda 1. PPP-Transaktionen (Grundmodell) 2. Veräußerung eines kommunalen Grundstücks a) Überblick
MehrNotarielle Leistungen von unserem Büro in Berlin. Notarial Services. from our office in Berlin
Notarielle Leistungen von unserem Büro in Berlin Notarial Services from our office in Berlin Unsere Anwaltsnotare in Berlin betreuen deutsche und ausländische Klienten mit dem Fokus auf Gesellschaftsrecht
MehrNettoeinnahmen in EFRE richtig bilanzieren.
4. Facharbeitskreis Effiziente Stadt am 24.08.2017 in Apolda Nettoeinnahmen in EFRE richtig bilanzieren. Eine leichtverständliche Einführung. Warum Bilanzierung von Nettoeinnahmen? ThStBauFR 36.2 - Einnahmen
MehrDr. Ute Jasper Rechtsanwältin
Grundstücksgeschäfte von Bund, Ländern und Gemeinden Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Wettbewerbliche Verfahren rechtssicher und wirtschaftlich erfolgreich gestalten 30.01.2015 in Berlin Aufbau Beispiele
MehrERLÄUTERUNGEN ZUR ALLGEMEINEN GRUPPENFREISTELLUNGS- VERORDNUNG (AGVO)
ERLÄUTERUNGEN ZUR ALLGEMEINEN GRUPPENFREISTELLUNGS- VERORDNUNG (AGVO) Version: 09.12.2015 www.by-cz.eu Ziel ETZ Freistaat Bayern Tschechische Republik 2014 2020 (INTERREG V) Europäische Union Europäischer
MehrIst der ÖPNV in Deutschland zu teuer? Rechtsverfahren zur Überkompensation Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. 19. und 20.
Ist der ÖPNV in Deutschland zu teuer? Rechtsverfahren zur Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin 19. und 20. Juni 2008, Mainz gegen Mittel Wettbewerb Wettbewerb Altverträge Altverträge bestes bestes Mittel Mittel
MehrGrundstücksgeschäfte von Bund, Ländern und Gemeinden. Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Immobiliengipfel Öffentliche Hand
Grundstücksgeschäfte von Bund, Ländern und Gemeinden Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Immobiliengipfel Öffentliche Hand 27.04.2016 in Bonn Aufbau GWB EU-Kommission z.b. Kitas 2 103 Abs. 3 S. 2 GWB n. F. Ein
MehrÖffentliches Interesse und Wettbewerb in der Daseinsvorsorge. Berliner Konzessionsrechtstage 8. und 9. März 2018
Öffentliches Interesse und Wettbewerb in der Daseinsvorsorge Berliner Konzessionsrechtstage 8. und 9. März 2018 Übersicht 2 I. Begriff der Daseinsvorsorge II. Vergaberecht, Struktur des Vergabeverfahrens
MehrWirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (6)
Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (6) EU-Beihilfenaufsicht Überblick WS 2016/17 Kurt Reindl 1 Gliederung 1. UE Einführung 2. UE Österr. Subventionen Überblick 3. UE Österr. Subventionen
Mehr18. Schleswiger Forum zum öffentlichen Recht Aufgaben- und Funktionsübertragung auf ausgegliederte Einrichtungen aus Sicht des Vergaberechts
18. Schleswiger Forum zum öffentlichen Recht 2014 Aufgaben- und Funktionsübertragung auf ausgegliederte Einrichtungen aus Sicht des Vergaberechts Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt
MehrPrivate Equity/ Venture Capital
Private Equity/ Venture Capital Kompetente PE/VC- Teams in allen deutschen Wirtschaftszentren Heuking Kühn Lüer Wojtek ist eine große, unabhängige deutsche Sozietät. Der Kompetenz und Erfahrung unserer
MehrUpdate Vergaberecht 2016
Aus der Praxis für die Praxis Kompetenz für Fach- und Führungskräfte Praxisseminare Update Vergaberecht 2016 Mit fachlicher Unterstützung von www.fuehrungskraefte-forum.de 2 Kompetenz für Fach- und Führungskräfte
MehrNewsletter Aktuell Prozessführung und Schiedsverfahren
Newsletter Aktuell Prozessführung und Schiedsverfahren Januar 2010 Verweise auf Abrufbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Internetseite des in internationalen Handelskaufverträgen unter
MehrDie Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung AGVO Erweiterungen der bestehenden Freistellungsmöglichkeiten Viertes Kommunales Wintergespräch Beihilfenrecht Update 2017 RA Arnd Bühner, 16.12.2016 AGVO
MehrAbkürzungsverzeichnis... IX Literaturverzeichnis... XI Rechtsprechungsverzeichnis... XIII
Abkürzungsverzeichnis... IX Literaturverzeichnis... XI Rechtsprechungsverzeichnis... XIII I. Ziele und Grundsätze des AEUV... 1 A. Allgemein... 1 B. Loyalitätspflicht der Mitgliedstaaten (Art 4 Abs 3 EUV)...
MehrDr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Förderungen, Beihilfen und Subventionen Fehler und Fallen beim Ausgeben von Fördermitteln
Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Förderungen, Beihilfen und Subventionen Fehler und Fallen beim Ausgeben von Fördermitteln 16.01.2013 in Melle Aufbau für Fehler und Fallen Sanktionen 2 Stadt Bauauftrag 100
MehrRichtlinie über die Förderung von Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Fundstelle: Amtsblatt Schl.-H. S.
Richtlinie über die Förderung von Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung Fundstelle: Amtsblatt Schl.-H. S. 1260 Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration
MehrFörderrechtliche Rahmenbedingungen für Offshore-Testfelder und Offshore-Forschung. Daniela Bizjak, PtJ
Förderrechtliche Rahmenbedingungen für Offshore-Testfelder und Offshore-Forschung Daniela Bizjak, PtJ Rahmenbedingungen des Europäischen Rechts Rechtsgrundlage: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen
MehrKrankenhaus und EG-Beihilferecht
Axel Lehmann Krankenhaus und EG-Beihilferecht Die Vereinbarkeit des Krankenhausfinanzierungsrechts mit Art. 87 ff. EG-Vertrag PETER LANG Internationaler Verlag der Wissenschaften INHALTSVERZEICHNIS Vorwort
MehrPrivate Equity/ Venture Capital
Private Equity/ Venture Capital Kompetente PE/VC- Teams in allen deutschen Wirtschaftszentren Heuking Kühn Lüer Wojtek ist eine große, unabhängige deutsche Sozietät. Der Kompetenz und Erfahrung unserer
MehrDie Anwendung der De-minimis- Verordnung im AplusB-Programm
Die Anwendung der De-minimis- Verordnung im AplusB-Programm EU Beihilfenrecht EG-Vertrag: Prinzipielles Beihilfenverbot (Art. 87 und Art. 88)! Rat kann Ausnahmen definieren Art. 87 Absatz 3 lit c Art.
MehrFACT Sheet Beihilfenrecht und Beihilfeninstrumente in Interreg Deutschland-Danmark
FACT Sheet Beihilfenrecht und Beihilfeninstrumente in Interreg Deutschland-Danmark Darunter: Förderung privater Unternehmen Die Staaten der Europäischen Union möchten staatliche Eingriffe in den Wettbewerbsmarkt
MehrEU-weite Ausschreibungspflicht für Dienstleistungskonzessionen
EU-weite Ausschreibungspflicht für Dienstleistungskonzessionen Die Übertragung der Recht zum Betrieb des Pumpspeicherwerks an eine Betriebsgesellschaft stellt insofern eine Dienstleistungskonzession dar.
MehrEuroparecht I (Grundzüge des Europarechts)
(Grundzüge des Europarechts) Gliederung I. Grundlagen II. Entwicklung und Wegmarken der Europaidee III. Die Europäische Menschenrechtskonvention IV. Verfassungsrechtliche Grundlagen der Europäischen Union
MehrDie Leistungserbringung in den Sozialgesetzbüchern II, III, VIII und XII im Spannungsverhältnis zum europäischen und nationalen Vergaberecht
Ulla Engler Die Leistungserbringung in den Sozialgesetzbüchern II, III, VIII und XII im Spannungsverhältnis zum europäischen und nationalen Vergaberecht Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15
MehrWirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (9) EU-Beihilfenaufsicht Verfahren. WS 2016/17 Kurt Reindl
Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (9) EU-Beihilfenaufsicht Verfahren WS 2016/17 Kurt Reindl 1 Gliederung 1. UE Einführung 2. UE Österr. Subventionen Überblick 3. UE Österr. Subventionen
MehrStiftungen der öffentlichen Hand und EU-Beihilferecht Deutscher StiftungsTag 2015
Karlsruhe, 7. Mai 2015 Stiftungen der öffentlichen Hand und EU-Beihilferecht Deutscher StiftungsTag 2015 Stuttgart Frankfurt Dresden Brüssel Übersicht I. Relevanz II. Stiftungen der öffentlichen Hand III.
MehrVorlesung Europäisches Binnenmarktrecht
Vorlesung Europäisches Binnenmarktrecht Sommersemester 2016 1 1 Gegenstand der Vorlesung Wiederholung 2 7 Dienstleistungsfreiheit Dienstleistungsfreiheit Art. 56 ff. AEUV (1) Die Beschränkungen des freien
Mehrgestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
L 367/16 23.12.2014 LEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 1378/2014 R KOMMISSION vom 17. Oktober 2014 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der
MehrInnovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen 2 0% 50% 50%
Anlage 2 Beihilfehöchstintensitäten Die nachfolgende Tabelle stellt keine abschließende Darstellung der in der AGVO aufgeführten Fördertatbestände und -modalitäten dar, insbesondere bleiben die nicht-beihilfefähigen
MehrTeil 2 Investitionszulagengesetz 2010
Seite 1 von 6 Teil 2 Investitionszulagengesetz 2010 Kommentierung und Handbuch von G. Brüggen und C. Geiert.../2 Seite 2 von 6 11 Zusammentreffen mit anderen Regionalbeihilfen (1) Trifft bei einem Erstinvestitionsvorhaben
MehrEuropäisches Notariat und Niederlassungsfreiheit nach dem EG-Vertrag
Armin C. Hergeth Europäisches Notariat und Niederlassungsfreiheit nach dem EG-Vertrag Grenzüberschreitende Berufsausübung durch Notare in europarechtlicher Perspektive Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden
MehrDüsseldorfer Vereinigung für Steuerrecht e.v. RiBFH Friederike Grube
Neuere Entwicklungen zum Einfluss des europäischen Beihilfenrechts auf das deutsche Steuerrecht Düsseldorfer Vereinigung für Steuerrecht e.v. RiBFH Friederike Grube Themenvorschau Systematische Einordnung
MehrEU-Beihilfenrecht für Kommunen und Berichtspflichten
EU-Beihilfenrecht für Kommunen und Berichtspflichten Jahrestagung des Fachverbandes der Kämmerer in Schleswig-Holstein e.v. 11. September 2014, Neumünster Dr. Hans Arno Petzold stv. Referatsleiter Gliederung
MehrÖffentlicher Betrauungsakt. (Bescheid)
JSK 12.11.2012 Anlage zu Drucksache Nr. 2012-303 JSK 12.11.2012 Anlage 1 zur Drucksache Nr. 2012-303 Öffentlicher Betrauungsakt (Bescheid) der Stadt Rastatt betreffend den Eigenbetrieb Kultur & Veranstaltungen
MehrEuropäische Union nach dem Unionsvertrag (1992) (sog. Tempel-/Säulenstruktur)
Europäische Union nach dem Unionsvertrag (1992) (sog. Tempel-/Säulenstruktur) Europäische Union (Art. 1-7 EUV a.f.) keine völkerrechtliche Rechtspersönlichkeit Europäische Gemeinschaften (entstanden aus
MehrZürich Kompetenz und kurze Wege
Zürich Kompetenz und kurze Wege Kompetenz und kurze Wege Heuking Kühn Lüer Wojtek ist eine große, unabhängige, deutsche Sozietät. Mehr als 300 Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater sind an acht Standorten
MehrPrüfung des EU- Beihilferechts
Prüfung des EU- Beihilferechts Antje Messink-Dropmann Praxis der Rechnungsprüfung Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis... III Urteilsverzeichnis... IX Abbildungsverzeichnis... XI Abkürzungsverzeichnis...
MehrÖffentlicher Schuldenstand*
Öffentlicher Schuldenstand* In Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), ausgewählte europäische Staaten, 1997 bis 2011 Prozent 165 Griechenland 160 * Bruttoschuld des Staates (konsolidiert) 150 140 145
MehrFORUM Steuerrecht Schloss Nordkirchen e.v. Aktuelle Beratungsansätze von Unternehmen in der Krise/Sanierung
1 FORUM Steuerrecht Schloss Nordkirchen e.v. Aktuelle Beratungsansätze von Unternehmen in der Krise/Sanierung Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Günter Kahlert, Hamburg Nordkirchen, 27. November 2017 Agenda
MehrII. Institutionen der EU 2. Rat (der EU), Art. 16 EUV Zentrales Legislativ- und Beschlussorgan: Gesetzgeber und Haushalt (jeweils mit EP) (Abs. 1 S.
40 2. Rat (der EU), Art. 16 EUV Zentrales Legislativ- und Beschlussorgan: Gesetzgeber und Haushalt (jeweils mit EP) (Abs. 1 S. 1) Zusammensetzung: Minister (Abs. 2) Vorsitz rotiert (Abs. 9) Mitglieder
MehrUmsetzungsmodelle und Rechtsrahmen für Vergaben. Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Bau und Betrieb von Asylbewerberunterkünften
Umsetzungsmodelle und Rechtsrahmen für Vergaben Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Bau und Betrieb von Asylbewerberunterkünften 24.04.2015 in Düsseldorf Aufbau Wie vermeide ich? Wie gelange ich ins? Wie gestalte
MehrDURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/699 DER KOMMISSION
11.5.2016 L 121/11 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/699 R KOMMISSION vom 10. Mai 2016 zur Festsetzung der Höchstbeträge für 2016 für bestimmte Direktzahlungsregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
MehrEuropäisches Sozialrecht und europäische Grundrechte
Europäisches Sozialrecht und europäische Grundrechte Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik, Universität Hamburg 05.05.2015 1 In Ermangelung einer Harmonisierung auf Unionsebene bestimmt somit
MehrÖffentlicher Finanzierungssaldo
In Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), Europäische Union (EU-27) und Deutschland, 2001 bis 2011 Prozent 0,5 0 0-0,5 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Jahr 0,2-0,1-1,0-1,5-2,0-1,5-1,5-1,6-0,9-1,0-2,5-3,0-3,5-3,1-2,6-3,2-2,9-2,4-3,3
MehrTop 5 Nettozahler und Nettoempfänger in der EU
Haushaltssalden* der Mitgliedstaaten der päischen Union (EU), verschiedene Bezugsgrößen, 2012 Anteil am BIP **, in Prozent Schweden Dänemark Frankreich Belgien / Niederlande / Großbritannien -0,46-0,45-0,44-0,40-0,39
MehrWahltarife zwischen PKV und GKV
Wahltarife zwischen PKV und GKV Deutsches Institut für Gesundheitsrecht 24. Versicherungswissenschaftliches Fachgespräch 1 Ursprüngliche Ziele des Gesetzgebers: dauerhafte Abgrenzung von GKV und PKV Erhaltung
MehrZürich Kompetenz und kurze Wege
Zürich Kompetenz und kurze Wege Kompetenz und kurze Wege Copyright by Zürich Tourismus HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK ist ein große, unabhängige, deutsche Sozietät. Mehr als 200 Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater
MehrEuropäisches Beihilfenrecht: Grundlagen und Besonderheiten
Europäisches Beihilfenrecht: Grundlagen und Besonderheiten im Bereich Naturschutz Schneverdingen, 13. Mai 2014 Dr. Martin Schwee, Referent für Beihilfenpolitik Europäisches Beihilfenrecht: Grundlagen und
MehrEU-Kartellrecht. Kommentar. von. Dr. Rainer Bechtold Rechtsanwalt in Stuttgart Honorarprofessor an der Universität Würzburg
EU-Kartellrecht Artikel 101 106 AEUV, EU-Kartell-VO 1/2003, Gruppenfreistellungsverordnungen Vertikalvereinbarungen (330/2010), Kraftfahrzeugsektor (461/2010), Technologietransfer (316/2014), Forschung
MehrSTATE AIDS in AGRICULTURE
STATE AIDS in AGRICULTURE Tagung "EU Beihilfen in der Landwirtschaft" Bozen, Eurac Conference Hall 29. April 2016 Dr. jur. Gereon Thiele Leiter des Referats "Wettbewerbsfragen" GD Landwirtschaft und ländliche
MehrEuroparecht Vorlesungsvertretung SS 2012 Dr. Timo Tohidipur Exkurs: Lernen, Vorbereitung, Literatur-Hinweise 1. Lernen, Vorbereitung: http://www.cylaw.tu-darmstadt.de/home_2/lehre_2/prfungen_5/prfungsvorbereitung/prfungsvorbereitung_1.de.jsp
MehrZukunft der Kommunalfinanzierung Aktuelle EU-beihilfenrechtliche Anforderungen. Nürnberg 19. Dezember 2014 RA Arnd Bühner RA Tobias Jordan
Zukunft der Kommunalfinanzierung Aktuelle EU-beihilfenrechtliche Anforderungen Nürnberg 19. Dezember 2014 RA Arnd Bühner RA Tobias Jordan 1. Wichtige Instrumente der Kommunalfinanzierung 2. Rechtsquellen
MehrPKF-Jahrestagung 24. und 25. Juni 2016, München Fälle aus der EU-Beihilfepraxis im öffentlichen Sektor außerhalb des Nahverkehrs
PKF Industrie- und Verkehrstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF-Jahrestagung 24. und 25. Juni 2016, München Fälle aus der EU-Beihilfepraxis im öffentlichen Sektor außerhalb des Nahverkehrs
MehrEuroparecht. VII. Der Binnenmarkt
Europarecht VII. Der Binnenmarkt Übersicht 1. Begriff 2. Harmonisierung 3. Marktfreiheiten 4. Wettbewerbsschutz 2 1. Begriff n Art 26 Abs. 2 AEUV - Definition: n Raum ohne Binnengrenzen n Freier Verkehr
MehrHEUKING KÜHN LÜER WOJTEK HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK. 14. Deutsche Investorenkonferenz
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK. HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK 14. Deutsche Investorenkonferenz 13. November 2017, Congress Center Messe Frankfurt, Frankfurt am Main Dealbreaker Managementgarantien? So finden Private-Equity-Investor
MehrI. GRUNDSÄTZLICHE ANMERKUNGEN:
ÖSTERREICHISCHE STELLUNGNAHME ZUM ENTWURF DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION FÜR EINE ÜBERARBEITUNG DER ALLGEMEINEN GRUPPENFREISTELLUNGS-VO VO (EU) NR. 651/2014 VOM 17.6.2014 I. GRUNDSÄTZLICHE ANMERKUNGEN: Unter
MehrZwangsprivatisierung der Wasserversorgung durch die EU? Univ.-Prof. Dr. Arno Kahl
Zwangsprivatisierung der Wasserversorgung durch die EU? Univ.-Prof. Dr. Arno Kahl Wasserversorgung in Österreich kleinräumige Organisation, vorwiegend auf kommunaler bzw interkommunaler Ebene organisiert.
MehrUmsetzungsmodelle und Rechtsrahmen für Vergaben. Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Bau und Betrieb von Asylbewerberunterkünften
Umsetzungsmodelle und Rechtsrahmen für Vergaben Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Bau und Betrieb von Asylbewerberunterkünften 11.09.2015 in Frankfurt Aufbau Wie vermeide ich? Wie gelange ich ins? Wie gestalte
MehrAUSWEG ODER FALLE? ALTERNATIVER PERSONALEINSATZ DURCH WERKVERTRAG, DIENSTVERTRAG, ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG. Jahrestagung Arbeitsrecht 2014
AUSWEG ODER FALLE? ALTERNATIVER PERSONALEINSATZ DURCH WERKVERTRAG, DIENSTVERTRAG, ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG Jahrestagung Arbeitsrecht 2014 Dr. Thomas Winzer, 31. Januar 2014 Inhalt 1. Ausgangspunkt 1 2.
MehrPPP FÜR BAUPROJEKTE MODELLE VERFAHREN FÖRDERMITTEL
PPP FÜR BAUPROJEKTE MODELLE VERFAHREN FÖRDERMITTEL WWW.HEUKING.DE HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Heuking Kühn Lüer Wojtek ist eine der großen deutschen wirtschaftsberatenden Anwaltssozietäten und berät an sieben
MehrDie einheitliche Auslegung von Beihilfen- und Vergaberecht als Teilgebiete des europäischen Wettbewerbsrechts
Veröffentlichungen des Instituts für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht der Freien Universität Berlin 26 Die einheitliche Auslegung von Beihilfen- und Vergaberecht
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 4. November 2016 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 4. November 2016 (OR. en) 13965/16 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 31. Oktober 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.: Betr.: FSTR 75 FC 69 REGIO 96 SOC 659
MehrVL Gebietskörperschaften als Unternehmer
VL Gebietskörperschaften als Unternehmer Öffentliche Unternehmen im Gemeinschaftsrecht 1 EU-Wettbewerbsrecht und Öffentliche Unternehmen Kartellverbot: Art 101 AEUV Missbrauchsverbot: Art 102 AEUV Europäische
MehrThema: Beihilferecht. Von Markus Kunnen
Thema: Beihilferecht Von Markus Kunnen Thema Beihilfen 1. Beihilfebegriff (Art. 107 Abs.1 AEUV) 2. Rechtmäßigkeit der Beihilfe (Art. 107 Abs. 2 u. 3 AEUV) 3. De-minimis-Beihilfen 4. ELER und Beihilfen
MehrAktueller Stand des EU-Beihilfenrechts - Konsequenzen für die Sozialwirtschaft? -
Aktueller Stand des EU-Beihilfenrechts - Konsequenzen für die Sozialwirtschaft? - Bildquelle: http://www.vhw.de/fileadmin/user_upload/02_fort-undausbildung/bilder/newsbilder/europa_und_geld c VRD_-_Fotolia.com.jpg
MehrEU-beihilfenrechtliche Vorgaben für die Finanzierung von Stadtwerken und deren Geschäftsbeziehungen zu Kommunen Drittes Kommunales Wintergespräch
EU-beihilfenrechtliche Vorgaben für die Finanzierung von Stadtwerken und deren Geschäftsbeziehungen zu Kommunen Drittes Kommunales Wintergespräch Strategischer Dialog Stadtwerke Energiewende gelungen Stadtwerk
MehrÜbersicht: Die 4 Grundfreiheiten. Vorschlag für Prüfungsschema
Übersicht: Die 4 Grundfreiheiten 1. Freier Warenverkehr, Art. 28 ff., 34 ff. AEUV 2. Freier Personenverkehr, Art. 45 ff., 49 ff. AEUV Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Art. 45 48 AEUV Niederlassungsfreiheit,
Mehr