Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Nord Bezirksversammlung

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1 Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Nord Bezirksversammlung Niederschrift Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses Termin: Donnerstag, Beginn: Ende: Raum, Ort: 19:00 Uhr 20:15 Uhr Pausenhalle der Fritz-Schumacher-Schule, Foorthkamp 36, Hamburg Vorsitz Herr Dr. Freitag SPD Vorsitzendes Mitglied Frau Busold CDU Stellvertr. Vorsitz stimmberechtigte Mitglieder Herr Domres SPD Ausschussmitglied Herr Genz SPD Ausschussmitglied Herr Hansen SPD Bezirksversammlungsmitglied Herr Kegat SPD Ausschussmitglied Herr Malik SPD Bezirksversammlungsmitglied Frau Ros SPD Ausschussmitglied Frau Voet van Vormizeele CDU Ausschussmitglied Frau Wilckens GRÜNE Ausschussmitglied Herr Dickow FDP Ausschussmitglied nicht stimmberechtigte Mitglieder Herr Leineweber SPD Stellvertr. Ausschussmitglied Verwaltung Herr Boltres Bezirksamt Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Herr Jorga Bezirksamt Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Gäste Frau Wegmann Büro Evers & Küssner, Stadtplaner Seite: 1/2

2 T a g e s o r d n u n g: Öffentlicher Teil: 1. Bereich Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel 1.1. Bebauungsplan-Entwurf Langenhorn 78 (Hattinger Stieg) Öffentliche Plandiskussion Niederschrift: Öffentlicher Teil: zu 1 Bereich Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel zu 1.1 Bebauungsplan-Entwurf Langenhorn 78 (Hattinger Stieg) Öffentliche Plandiskussion Das anliegende Protokoll ist vom Büro Evers & Küssner erstellt und mit dem Fachamt Stadtund Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Nord abgestimmt worden. Vorsitzendes Mitglied Dr. Freitag Für die Niederschrift Honert Seite: 2/2

3 Bezirksamt Hamburg-Nord Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung Hamburg, den 14. April 2014 N i e d e r s c h r i f t über eine öffentliche Plandiskussion zum Bebauungsplan-Entwurf Langenhorn 78 am Donnerstag, den 03. April 2014, 19 Uhr in der Pausenhalle der Fritz-Schumacher-Schule (Sekundarstufe II), Foorthkamp 36, Hamburg Auf dem Podium anwesend: - Herr Dr. Freitag, Vorsitzender des Stadtentwicklungsausschusses in Hamburg-Nord - Herr Boltres, Bezirksamt Hamburg-Nord, Leiter des Fachamtes für Stadt- und Landschaftsplanung - Herr Jorga, Bezirksamt Hamburg-Nord, Leiter der Abteilung Bauleitplanung - Frau Wegmann, Evers & Küssner, Stadtplaner ca. 75 Bürger Beginn 19:00 Uhr Herr Dr. Freitag begrüßt die Anwesenden und eröffnet um 19:00 Uhr die öffentliche Plandiskussion zum Bebauungsplan-Entwurf Langenhorn 78. Er stellt zunächst die auf dem Podium anwesenden Personen und deren Funktion vor, informiert über den Ablauf der Sitzung und über die Möglichkeit der Bürger, sich an dem Bauleitplanverfahren zu beteiligen, indem Bedenken und Anregungen geäußert werden können. Herr Jorga erläutert ergänzend, dass zur Unterstützung der Verwaltung ein externes Stadtplanungsbüro beauftragt wurde. Er bittet daher Frau Wegmann, mit Hilfe eines kurzen Vortrags den interessierten Anwesenden über die Planung zu informieren. Frau Wegmann stellt sich als Mitarbeiterin des Büros Evers & Küssner vor. Sie informiert über den Anlass der Planung und betont, dass die Planung von seniorengerechten Wohnungen am Hattinger Stieg von Politik und Verwaltung befürwortet werde. Es handele sich um ein Projekt des Wohnungsbauprogramms Hamburg-Nord. Nach einer kurzen Erläuterung der Beteiligungsschritte im Bebauungsplanverfahren ruft sie als nächstes die Rahmenbedingungen für das Plangebiet in Erinnerung. Auf die einzelnen Aspekte aufbauend erläutert sie danach das Planungskonzept. Sie 1

4 geht dabei insbesondere auf die Geschossigkeit ein und erläutert, dass im Westen eine ein- und zweigeschossige Bebauung vorgesehen sei, die sich allmählich nach Osten auf vier und ein Staffelgeschoss erhöht. So solle städtebaulich behutsam zwischen den beiden sehr unterschiedlichen Bebauungsstrukturen in der Nachbarschaft flache Einfamilienhausbebauung im Süd-Westen und bis zu viergeschossige geschlossene Bebauung im Nord-Osten vermittelt werden. Sie erläutert auch, dass der Großteil der Bestandsbäume erhalten bleibe und nur etwa 10 Bäume gefällt werden müssen. Diese würden jedoch gleichwertig innerhalb des Plangebiets ersetzt werden. Darüber hinaus verweist sie darauf, dass die Parkpalette erhalten und für den Nachweis der zahlreichen mit Baulast gesicherten Stellplätze eine Tiefgarage errichtet werde. Die Notwendigkeit für einen neuen Bebauungsplan erklärt sie anhand des bestehenden Bebauungsplans Langenhorn 51, der nur eine Bebauung mit Garagen und Stellplätze zulässt. Der anschließend erläuterte Entwurf für den Bebauungsplan Langehorn 78 setze den aktuellen Planungsstand in das Planungsrecht um. Sie verweist zudem auf die Besonderheiten des nach 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführten Planverfahrens und klärt auf, dass es sich hierbei um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handele. Nach einer kurzen Aufzählung der bereits durchgeführten Untersuchungen und Fachplanungen geht sie näher auf die Ergebnisse einer Verschattungsuntersuchung ein. Während sie Bilder der Verschattungssimulation präsentiert, erläutert sie, dass der Schatten am Tag der sogenannten Tag-Nacht-Gleiche am 21. März die nördlich benachbarte Bebauung nicht erreicht. Die westlich benachbarte Bebauung sei in den unteren Geschossen jedoch von mehr Verschattung betroffen. Insgesamt sei jedoch weiterhin mehrere Stunden Besonnungszeit für die Wohnungen dort zu erwarten. Der Vortrag wird zweimal von einem Bürger mit Fragen unterbrochen. Sie werden jeweils kurz beantwortet: Frage: Der Bürger möchte wissen, ob es sich bei dem Verfahren um eine Änderung eines bestehenden Bebauungsplanes oder um eine Neuaufstellung handele. Herr Boltres erklärt, dass es sich um ein Verfahren zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes handele. Frage: Der Bürger erkundigt sich nach den Bäumen, die durch die geplante Neubebauung entfernt würden und möchte wissen, wie sie ersetzt werden. Frau Wegmann erläutert, dass Bäume, die durch die Neubebauung entfallen, entsprechend der Baumschutzverordnung in vergleichbarer Qualität zu ersetzen seien. Im Anschluss haben die anwesenden Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken zu äußern, Fragen zu stellen und die vorgestellten Inhalte zu erörtern. 19:20 Uhr: Eröffnung der Diskussion Aufgrund der sich wiederholenden Aspekte zu wenigen Themengebieten werden im Folgenden die Anregungen, Bedenken und Fragen nicht chronologisch wiedergegeben, sondern thematisch zusammengefasst: 2

5 Thema 1: Stellungnahmen zum Bebauungs- und Nutzungskonzept Thema 2: Stellungnahmen zur Erschließung und zum ruhenden Verkehr Thema 3: Fragen zum Verfahren, Kritik am Verfahren Thema 1: Frage: Stellungnahmen zum Bebauungs- und Nutzungskonzept Eine Bürgerin beschreibt, dass ihre Eltern in direkter Nachbarschaft zu der Planung wohnen. Sie führt aus, dass der derzeit gültige Bebauungsplan maximal drei Stockwerke in der näheren Umgebung des Plangebiets zulasse. Dieses Bebauungskonzept sehe jedoch fünf Stockwerke vor. Die Bürgerin halte zwei zusätzliche Stockwerke für diese Umgebung nicht angemessen. Weiter kritisiert sie, dass durch die Neuplanung die Sicht auf die Umgebung verhindert werde und dass der zukünftige Blick auf ein fünfstöckiges Gebäude nicht zumutbar sei. Sie macht deutlich, dass sie den Ausführungen zur Verschattung nicht glaubt und befürchtet daher trotzdem eine zusätzliche Verschattung von Nachbargebäuden,. Außerdem passe die geplante dichte Bebauungsstruktur nicht in die Umgebung. Herr Jorga erklärt, dass eine fünfgeschossige Bebauung räumlich beschränkt nur in der nord-östlichen Ecke des Grundstücks vorgesehen sei. Dies sei auch der Grund, warum eine deutlich stärkere Verschattung nur im Nord-Osten in der Simulation zu erkennen sei (er führt die entsprechenden Bilder in der Präsentation erneut vor). Er weist außerdem darauf hin, dass die nach Hamburger Bauordnung vorgeschriebenen Abstandsflächen zu der Bestandsbebauung deutlich eingehalten werden. Ein Bürger regt an, dass im Bebauungsplan die Gebäudehöhen und nicht nur die Geschossigkeiten festgesetzt werden sollen. Herr Jorga nimmt die Anregung auf und sichert zu, dass dieser Belang im weiteren Verfahren berücksichtigt und geprüft werde. Ein Anwohner fragt, ob die Geländehöhen im Plangebiet bekannt seien. Er möchte zu bedenken geben, dass das Plangebiet höher als die Umgebung sei und die geplante fünfstöckige Bebauung aus diesem Grund noch höher erscheinen werde. Herr Boltres informiert, dass die Geländehöhen bekannt seien, da eine Vermessung des Plangebiets durchgeführt worden ist. Er erläutert, dass ähnlich einer Faustformel für jedes Stockwerk etwa drei Meter Gebäudehöhe angesetzt werden könnten. In der Summe ergebe dies für ein fünfgeschossiges Gebäude eine Gebäudehöhe von etwa 15 Metern. Eine Anwohnerin kritisiert die geplante Bebauung. Sie sei im Vertrauen hierher gezogen, dass sie einen freien Blick auf ein nahezu unbebautes Nachbargrundstück genießen könne. Sie äußert ihre Enttäuschung, dass sie sich auf einen Bebauungsplan nicht verlassen könne. Herr Boltres weist darauf hin, dass die sukzessive Bebauung von unbebauten Grundstücken insbesondere in gut erschlossenen Lagen in Städten nichts Außergewöhnliches sei. 3

6 Eine Bürgerin erklärt, dass eine fünfstöckige Bebauung die Akzeptanz der Bürger verhindere. Weiter befürchtet sie, dass die Mietpreise in den neuen Wohneinheiten sehr hoch sein werden. Sie befürworte eine weniger konzentrierte und dichte Bebauung auf dem Grundstück. Sie verweist dabei auf aus ihrer Sicht geeignetere Flächen in Hamburg. Ferner beanstandet sie in diesem Zusammenhang die schlechte Erreichbarkeit des Grundstücks und somit auch von Infrastrukturangeboten in der Umgebung und befürchtet einen Isolierungseffekt auf die zukünftigen Bewohner. Herr Dr. Freitag weist darauf hin, dass die geäußerten Belange aufgenommen werden. Eine Bürgerin kritisiert, dass versucht werde, einige Bürger als "Querulanten" abzutun und der Bedarf an Seniorenwohnungen lediglich zur Akzeptanzsteigerung missbraucht werde. Außerdem merkt sie an, dass das Konzept nicht nur Seniorenwohnungen vorsehe, sondern auch normale Wohnungen entstehen werden. Herr Pawils stellt sich als Vorstand der Baugenossenschaft Fluwog vor und erläutert, dass die Wohnungen nicht nur altengerecht ausgebildet werden, sondern auch gänzlich öffentlich gefördert und somit zu einem sehr niedrigen Mietpreis vergeben werden sollen. Es sei eine Herausforderung ein Wohnungsbauvorhaben mit einer fast hundertprozentigen Förderquote unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit zu realisieren und zu betreiben. Herr Dr. Freitag beschwichtigt, dass keine Absicht bestehe, einzelne Bürger als "Querulant" darzustellen. Eine Bürgerin zeigt Verständnis für das Vorhaben und meint, dass keiner gegen seniorengerechtes Wohnen sei. Sie kritisiert die fünfgeschossige Bebauung jedoch als zu hoch und spricht sich gegen konzentriertes altengerechtes Wohnen aus. Ein Bürger befürwortet als Mitglied der Baugenossenschaft eine wirtschaftlichere Nutzung der derzeit wenig genutzten Fläche. Er bewertet das Projekt als Aufwertung des Stadtteils. Ein Bürger unterstreicht, dass Wohnraum bezahlbar sein müsse. Herr Jorga nimmt die Anregungen auf. Thema 2: Stellungnahmen zur Erschließung und zum ruhenden Verkehr Eine Anwohnerin beschreibt die jetzige Parkplatzsituation rund um den Hattinger Stieg als problematisch. Sie befürchtet, dass dies sich mit der Aufgabe der Stellplatzfläche und den zusätzlichen Bewohnern verschärfen werde. Eine weitere Bürgerin fragt hierzu ergänzend, ob die Planung ausreichend Parkplätze vorsehe. Auch sie verweist darauf, dass bereits jetzt die verkehrliche Situation chaotisch und der Schulweg für Schüler gefährlich sei. Weiter beanstandet sie, dass durch die Planung wohnraumnaher Parkraum verloren gehe und es zu einem Verkehrschaos durch Besucher und Pflegepersonal der Senioren kommen werde. 4

7 Frau Wegmann erklärt, dass eine Tiefgarage geplant sei. In dieser und in der weiterhin bestehenden Parkpalette sollen alle mit Baulast gesicherten Stellplätze sowie zusätzliche Stellplätze für die neuen Bewohner untergebracht werden. Herr Jorga ergänzt, dass trotz des Wegfalls der Stellplatzverpflichtung ausreichend Stellplätze nachgewiesen werden. Er weist aber auch darauf hin, dass seniorengerechtes Wohnen einen geringeren Bedarf an Stellplätze auslöse. Es sei außerdem äußerst unwahrscheinlich, dass die geringe Anzahl von rund 30 Wohneinheiten ein Verkehrschaos auslösen werde. Ein Bürger beschreibt, dass bereits jetzt Rettungswege und Straßen zugeparkt werden. Er erwähnt, dass Feuerwehr- und Müllwagen Probleme haben, die Straßen zu passieren. Eine Bürgerin bekräftigt ihren Vorredner und weist erneut auf die fehlende Sicherheit der Schulwege hin. Eine weitere Bürgerin beanstandet, dass die geplante Tiefgarageneinfahrt die chaotische Situation noch verschärfen werde. Herr Jorga erklärt, dass die Polizei am Verfahren beteiligt und eingebunden werde. Der Aspekt der Verkehrssicherheit werde somit bei der Planung berücksichtigt. Ein Bürger bezweifelt, dass die Beteiligung der Polizei an dem Verfahren hilfreich sei, denn die Polizei sei nicht ausreichend über die jetzige problematische Situation informiert. Ein weiterer Bürger kritisiert, dass keine Verkehrssicherheit rund um den Hattinger Stieg bestehe und auf Beschwerden von Anwohnern die Polizei nicht reagiere. Er fordert, dass Parken nur für Anlieger erlaubt sein solle. Herr Boltres weist darauf hin, dass ein Bebauungsplan keine verkehrsbehördlichen Maßnahmen regelt. Er empfiehlt den anwesenden Bezirkspolitikern die geäußerten Anregungen der Bürger zu diesem Thema im Regionalausschuss zu diskutieren. Ein Bürger kritisiert, dass von den Anwesenden verkehrliche Aspekte zu sehr in den Vordergrund gedrängt werden. Er bittet zu beachten, dass bei der Planung die Bereitstellung von seniorengerechtem Wohnraum im Fokus stehen solle. Als Bewohner solch einer seniorengerechten Wohnanlage in der Nachbarschaft befürworte er die Planung. Herr Boltres nimmt die positive Anmerkung erfreut zur Kenntnis. Er hebt hervor, dass trotz der Befürwortung des Vorhabens durch Politik und Verwaltung sich der Planungsprozess bereits über viele Jahre hinziehe. Er lobt die Baugenossenschaft als Vorhabenträger, der sämtliche Planungsbelange sehr ernst nimmt und versucht, z.b. durch zusätzliche Gutachten und Anpassungen des Entwurfs das Verfahren voranzubringen. Er ist sich sicher, dass auch für die hier geäußerten Punkte Lösungen gefunden werden können. Ein Bürger begrüßt, dass die Bürger in den Planungsprozess mit einbezogen werden und hofft, dass alle Argumente erfasst werden. Er fordert eine Tempo-30-Zone in der Walter-Schmedemann-Straße. Im Übrigen befürworte er aber die Planung. Ein weiterer Bürger merkt hierzu an, dass es vor 20 Jahren in dem Quartier einen Verkehrstoten gegeben habe und die Verkehrssituation sehr gefährlich sei. Herr Boltres betont, dass dies der erste Verfahrensschritt sei und Hinweise wichtig seien und aufgenommen werden. Er verweist aber auch 5

8 darauf, dass auf Ebene des Bebauungsplans keine Tempo-30-Zone geregelt werden könne. Eine Bürgerin trägt vor, dass ihre Web-Recherche ergeben habe, dass die bestehenden freien Stellplätze derzeit nicht zur Vermietung angeboten werden. Herr Braun von der Baugenossenschaft Fluwog stellt sich den Anwesenden vor und erläutert, dass die Stellplätze auf der Außenfläche sowie in der Parkpalette trotz des sehr niedrigen Mietpreises unbeliebt seien und nicht angenommen werden. Er sei sich sicher, dass die neu geplanten Stellplätze in der Tiefgarage deutlich besser angenommen werden, auch wenn der Mietpreis zukünftig höher sein werde. Er folgert, dass die Planung dazu beitragen könnte, den ruhenden Verkehr auf den umliegenden öffentlichen Straßen zu verringern. Weiter bittet er um mehr Verständnis für die Planung, da seniorengerechte geförderte Wohnungen dringend benötigt werden. Thema 3: Fragen zum Verfahren, Kritik am Verfahren Ein Bürger stellt fest, dass es bereits einen gültigen Bebauungsplan mit dem Bebauungsplan Langenhorn 51 gibt und kein neuer Bebauungsplan nötig sei. Außerdem weist er auf ein Gestaltungshandbuch hin, das vor etwa 20 Jahren unter Mitwirkung von ihm erstellt worden sei und fordert, dass dies in der Planung berücksichtig werden muss. Herr Jorga erläutert, dass der neue Bebauungsplan Langenhorn 78 den derzeit gültigen Bebauungsplan Langenhorn 51 nur im Bereich des Plangebiets ersetzen werde und daher für die Flächen außerhalb des Plangebiets weiterhin der Bebauungsplan Langenhorn 51 gelte. Herr Dr. Freitag dankt den Anwesenden für ihre Aufmerksamkeit und beendet die Diskussionsveranstaltung um etwa 20:10 Uhr. gez. Wegmann Büro Evers & Küssner, Stadtplaner 6

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